Antrag_KKIP.16008883 - Ministerium für Wissenschaft

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Antrag auf Gewährung einer Förderung
aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE)
in der Bewirtschaftung des MWFK
für
Kulturinvestitionsprogramm
Fördergebiet
Nord / Ost
Süd / West
InvestitionsBank des Landes Brandenburg
- Öffentliche Kunden Steinstr. 104-106
14480 Potsdam
über:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung
und Kultur des Landes Brandenburg
Dortustr. 36
14411 Potsdam
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Antragsteller
Name
Anschrift
Auskunft erteilt (Projektleiter)
Telefon
Bankleitzahl
Kontonummer
Kreditinstitut
Rechtsform des Antragstellers
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Beantragt wird eine Förderung in Höhe von
2
________________
€
Maßnahme
Projektbezeichnung
(konkrete inhaltliche Ausführung, Konzept, Aufgabengliederung etc. bitte als Anlage beifügen)
sofern Bau- und/oder Festinstallationsmaßnahmen
Antragsteller ist
Grundstückseigentümer
Mieter, Pächter oder
sonstige Nutzungsberechtigte
ggf. Dauer des Pacht-/Miet-/Nutzungsvertrages
Erbbauberechtigter
(Dauer bei Antragstellung
............. Jahre)
von - bis
Standort (Grundstück, Ort, Straße, Hausnummer)
Grundbuch/Erbbaugrundbuch von
z. Z. noch nicht feststellbar
(bitte als Anlage beifügen)
Band
Blatt
Flur
Parzelle
Zeitliche Durchführung
Monat
Jahr
Beginn
Ende
3
Gesamtausgaben
Gesamtausgaben lt. Kostenplan in €
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Finanzierungsplan
Zeitpunkt der voraussichtlichen Fälligkeit (Kassenwirksamkeit)
2012
in €
2013
2014
Summe
EFRE-Mittel
Bundesmittel
Landesmittel
Eigenmittel
DM
private Mittel
Gesamtsumme
5
DM
Darstellung der Folgekosten und Nachweis der Finanzierbarkeit für den Träger
sowie der Einhaltung der Zweckbindungsfrist (für mindestens 5 Jahre)
bitte als Anlage beifügen
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Darstellung der Nachhaltigkeit des Projektes
Es ist darzulegen, dass das Projekt dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung dient. Bei Projekten mit einem
Gesamtvolumen über 50.000 € ist die Bewertung der nachhaltigen Entwicklung nach den Kriterien des
beigefügten Merkblattes erforderlich.
bitte als Anlage beifügen
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Indikatoren (Ex-ante-Erhebung)
entsprechend beiliegendem Formblatt bitte als Anlage beifügen
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Beizufügende Anlagen
Gesamtausgaben
Ausstattungsliste
Vorhabenkonzeption
Nutzungskonzeption
Nachweis der Bereitstellung des Eigenanteils
Notwendigkeit der Förderung und Finanzierung
sofern Bau- und/oder Festinstallationsmaßnahmen
Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug, Erbbaupachtvertrag)
Bauunterlagen
Bescheinigung der baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit
Bescheinigung der Vereinbarkeit mit Umweltschutzbelangen (ggf.)
Bescheinigung der denkmalrechtlichen Erlaubnisfähigkeit (ggf.)
Stellungnahme der zuständigen Industrie- und Handelskammern (ggf.)
Steuerlichen Anerkennung nach § 52 AO sowie Vereinssatzung oder Gesellschaftsvertrag
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Erklärung
Der Antragsteller erklärt, dass
1.
2.
die Angaben in diesem Antrag (einschließlich Antragsunterlagen) vollständig und richtig sind.
ihm bekannt ist, dass sich an den beantragten Finanzierungshilfen der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) beteiligt und dass daher die Verordnung (EG) 1828/2006 (veröffentlicht im
Amtsblatt der EU Nr. L 45 vom 15.02.2007) Anwendung findet.
Nach Artikel 8 und 9 der Verordnung (EG) 1828/2006 ist der Begünstigte für die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die erhaltene Unterstützung für die Publizität durch geeignete Maßnahmen zuständig.
3.
im Falle einer Bewilligung der Begünstigte, das Vorhaben und die Höhe der bereitgestellten öffentlichen
Mittel entsprechend Artikel 7, Absatz d) der Verordnung (EG) 1828/2006 vom Land Brandenburg veröffentlicht werden.
4.
er zum Vorsteuerabzug
nicht berechtigt ist (Preise inkl. Mehrwertsteuer)
berechtigt ist und dies bei der Berechnung der Gesamtkosten (Nr. 3) berücksichtigt hat (Preise
ohne Mehrwertsteuer)
5.
unter Berücksichtigung der beantragten Landes-/Bundeszuwendung - die Gesamtfinanzierung der
Maßnahme gesichert ist.
6.
mir/uns bekannt ist, dass die Gewährung einer öffentlichen Zuwendung gemäß LHO Brandenburg unter der Maßgabe des wirtschaftlichen und sparsamen Mitteleinsatzes erfolgt. Aufträge
sind nur an fachkundige und leistungsfähige Anbieter nach wettbewerblichen Gesichtspunkten
zu wirtschaftlichen Bedingungen zu vergeben.
Mir/Uns ist bekannt, dass im Rahmen der Durchführung der Maßnahme die einschlägigen
Vorschriften des Vergaberechts gemäß Nr. 3 ANBest-P/ANBest-G sowohl für bereits vor Antragstellung vergebene Aufträge als auch für zukünftige Aufträge einzuhalten sind, sofern die
Zuwendung oder bei Finanzierung durch mehrere Stellen der Gesamtbetrag der Zuwendung
mehr als 50.000,00 EUR beträgt.
Unabhängig von der Zuwendungshöhe sind öffentliche Auftraggeber im Sinne von § 98 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) abweichend von Nr. 3 ANBestP/ANBest-G zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet.
Insbesondere ist mir/uns bekannt, dass Verstöße gegen das Vergaberecht eine Kürzung der
Zuwendung zwischen 25 % und 100 % zur Folge haben können.
7.
(gilt nicht für Zuweisungen!) mir/uns bekannt ist, dass die Zuwendung eine Subvention im Sinne des §
264 des Strafgesetzbuches und des Brandenburgischen Subventionsgesetzes vom 11. November 1996
(GVBl. Bbg. I, Nr. 24, S. 306) in Verbindung mit den §§ 2 bis 6 des Gesetzes gegen mißbräuchliche Inanspruchnahmen von Subventionen (Subventionsgesetz) vom 29. Juli 1976 (BGBl. I, Nr. 93, S. 2037)
ist.
Subventionserheblich im Sinne dieser Vorschriften sind alle Angaben des Antrages, der sonstigen beigefügten oder noch auf Anforderung beizubringenden Unterlagen sowie die Grundlagen des Zuwendungsbescheides und der noch abzuschließenden Verträge, von denen die Bewilligung, Gewährung,
Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils
abhängig sind. Dies gilt insbesondere auch für die zu führenden Verwendungsnachweise. Subventionserheblich ist nicht nur die Mitteilung dieser Angaben, sondern auch das Unterlassen von Angaben, von
Mitteilungen über Änderungen zum Antrag und im Bewilligungsverfahren sowie von Mitteilungen zum
Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung.
8.
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mit der Einzelmaßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe der Zuweisungszusicherung/des Zuwendungsbescheides ohne vorherige Zustimmung der Bewilligungsbehörde nicht begonnen wird; als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzureichenden Lieferungs-/Leistungsvertrages zu werten.
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Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung und Auskunftserteilung
Ich bin/Wir sind damit einverstanden, dass die InvestitionsBank alle persönlichen und sachlichen Daten, die
in meinem/unserem Antrag nebst Anlagen enthalten sind, zum Zwecke der Antragsbearbeitung, Vertragsabwicklung und statistischen Auswertung elektronisch verarbeitet. Die InvestitionsBank ist berechtigt, diese Daten an alle Stellen zu übermitteln, die an der beantragten Förderung beteiligt sind.
Ort, Datum
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Siegel und rechtsverbindliche Unterschrift des/der Antragsteller/s
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