Antrag für das Kindergartenjahr 2015/2016 auf Gewährung einer

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Antrag für das Kindergartenjahr 2015/2016
auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg
nach Maßgabe der für das Kindergartenjahr 2015/2016 geltenden SPATZ-Richtlinie
Kundennummer der L-Bank
(sofern vorhanden):
Antrag an die
L-Bank
-
Bereich Finanzhilfen
.
76113 Karlsruhe
Antragsteller/Träger*)
Name
Straße
Hausnummer
Telefon (tagsüber)
PLZ
Fax
/
Ort
E-Mail
/
@
.
@
.
Projektverantwortlicher*)
Familienname, Vorname:
Telefon (tagsüber)
/
,
Fax
E-Mail
/
Bankverbindung des Antragstellers/Trägers:
Kontoinhaber*)
IBAN
Name des Kreditinstituts
DE
Im Rahmen des SPATZ – Förderprogramms werden Zuschüsse für
folgende Förderwege beantragt (bitte ankreuzen):
ISK – Sprachfördergruppe(n)
in
Einrichtung(en) eine Zuwendung von insgesamt
inklusive
Gruppe(n) mit Elternbeteiligung
€
SBS – Sprachfördergruppe(n)
in
Einrichtung(en) eine Zuwendung von insgesamt
inklusive
Gruppe(n) mit Elternbeteiligung
Höhe der insgesamt beantragten Zuwendungsmittel
*) In diesem Antrag verwendete Bezeichnungen wie „Antragsteller“, Träger oder „Projektverantwortlicher“ werden geschlechtsunspezifisch verwendet. Dies erfolgt aus
Gründen der Lesbarkeit und beinhaltet weder Ausschluss noch Wertung.
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€
€
Wir sichern zu, dass

für alle Kinder, die eine förderfähige Gruppe bilden können, ein intensiver Sprachförderbedarf besteht
und der Sprachförderbedarf entsprechend der SPATZ-Richtlinie festgestellt wurde;

uns
beziehungsweise
den
jeweiligen
Einrichtungen
alle
Einverständniserklärungen
der
Erziehungsberechtigten der teilnehmenden Kinder an einer Fördergruppe für den Förderzeitraum
vorliegen;

uns die SPATZ-Richtlinie und das Trägerschreiben bekannt sind, diese allen Einrichtungen vorliegen
und
die
Zuwendungsvoraussetzungen
gemäß
Nummer
4
der
SPATZ-Richtlinie
von
uns
beziehungsweise den beteiligten Einrichtungen erfüllt sind beziehungsweise werden;

wir und alle beteiligten Einrichtungen die „Hinweise Aktive Elternbeteiligung“ berücksichtigen werden;

in Fällen einer ISK – Maßnahme qualifizierte Sprachförderkräfte zur Durchführung der intensiven
Sprachförderung eingesetzt werden;

in Fällen einer SBS – Maßnahme die musikalische Bildungskooperation im Tandem von einer
zertifizierten musikpädagogischen Fachkraft mit einer pädagogischen Fachkraft nach § 7 Absatz 1 bis 4
KiTaG oder einer qualifizierten Sprachförderkraft durchgeführt wird und die ARGE SBS bestätigt hat,
dass die Bildungskooperation die Bedingungen entsprechend Nummer 1.1.2 und Nummer 2.2 der
Verwaltungsvorschrift erfüllt und die im Rahmen dieser Kooperation für die Durchführung der Maßnahme
vorgesehene musikpädagogische Fachkraft über eine Zertifizierung und Qualifizierung gemäß Nummer
4.6.2 der Verwaltungsvorschrift verfügt.

für jede Fördergruppe ein formaler Nachweis der durchgeführten Sprachförderstunden erstellt wird;
Diesem Antrag ist für jede Sprachfördergruppe eine eigene, laufend nummerierte Anlage „Sprachfördergruppe“
beigefügt. Diese Anlage(n) ist/sind Teil des Antrages.
Wir versichern die Richtigkeit und Vollständigkeit unserer Angaben.
,
____________________________________
Ort, Datum
Stempel und Unterschrift des Antragstellers/Trägers
Sofern Sie kein kommunaler oder freier Einrichtungsträger sind, sondern eine „geeignete andere juristische Person“ (zum
Beispiel gemeinnützige Einrichtung der Wohlfahrtspflege, eingetragener Verein), müssen Sie gemäß Nummer 3.1 der SPATZRichtlinie Ihre Eignung durch die Bestätigung des Kindergartenträgers über eine enge Kooperation mit dem/den
Kindergarten/Kindergärten nachweisen. Nutzen Sie hierfür bitte das Formular „Bestätigung des Kindergartenträgers“!
Anlage(n)
Fördergruppe(n)
Bestätigung(en) des/der Kindergartenträger(s)
Weitere Anlagen
*) In diesem Antrag verwendete Bezeichnungen wie „Antragsteller“, "Träger" oder „Projektverantwortlicher“ werden geschlechtsunspezifisch verwendet. Dies erfolgt aus
Gründen der Lesbarkeit und beinhaltet weder Ausschluss noch Wertung.
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