Antrag für das Kindergartenjahr 2015/2016 auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg nach Maßgabe der für das Kindergartenjahr 2015/2016 geltenden SPATZ-Richtlinie Kundennummer der L-Bank (sofern vorhanden): Antrag an die L-Bank - Bereich Finanzhilfen . 76113 Karlsruhe Antragsteller/Träger*) Name Straße Hausnummer Telefon (tagsüber) PLZ Fax / Ort E-Mail / @ . @ . Projektverantwortlicher*) Familienname, Vorname: Telefon (tagsüber) / , Fax E-Mail / Bankverbindung des Antragstellers/Trägers: Kontoinhaber*) IBAN Name des Kreditinstituts DE Im Rahmen des SPATZ – Förderprogramms werden Zuschüsse für folgende Förderwege beantragt (bitte ankreuzen): ISK – Sprachfördergruppe(n) in Einrichtung(en) eine Zuwendung von insgesamt inklusive Gruppe(n) mit Elternbeteiligung € SBS – Sprachfördergruppe(n) in Einrichtung(en) eine Zuwendung von insgesamt inklusive Gruppe(n) mit Elternbeteiligung Höhe der insgesamt beantragten Zuwendungsmittel *) In diesem Antrag verwendete Bezeichnungen wie „Antragsteller“, Träger oder „Projektverantwortlicher“ werden geschlechtsunspezifisch verwendet. Dies erfolgt aus Gründen der Lesbarkeit und beinhaltet weder Ausschluss noch Wertung. Seite 1 von 2 € € Wir sichern zu, dass für alle Kinder, die eine förderfähige Gruppe bilden können, ein intensiver Sprachförderbedarf besteht und der Sprachförderbedarf entsprechend der SPATZ-Richtlinie festgestellt wurde; uns beziehungsweise den jeweiligen Einrichtungen alle Einverständniserklärungen der Erziehungsberechtigten der teilnehmenden Kinder an einer Fördergruppe für den Förderzeitraum vorliegen; uns die SPATZ-Richtlinie und das Trägerschreiben bekannt sind, diese allen Einrichtungen vorliegen und die Zuwendungsvoraussetzungen gemäß Nummer 4 der SPATZ-Richtlinie von uns beziehungsweise den beteiligten Einrichtungen erfüllt sind beziehungsweise werden; wir und alle beteiligten Einrichtungen die „Hinweise Aktive Elternbeteiligung“ berücksichtigen werden; in Fällen einer ISK – Maßnahme qualifizierte Sprachförderkräfte zur Durchführung der intensiven Sprachförderung eingesetzt werden; in Fällen einer SBS – Maßnahme die musikalische Bildungskooperation im Tandem von einer zertifizierten musikpädagogischen Fachkraft mit einer pädagogischen Fachkraft nach § 7 Absatz 1 bis 4 KiTaG oder einer qualifizierten Sprachförderkraft durchgeführt wird und die ARGE SBS bestätigt hat, dass die Bildungskooperation die Bedingungen entsprechend Nummer 1.1.2 und Nummer 2.2 der Verwaltungsvorschrift erfüllt und die im Rahmen dieser Kooperation für die Durchführung der Maßnahme vorgesehene musikpädagogische Fachkraft über eine Zertifizierung und Qualifizierung gemäß Nummer 4.6.2 der Verwaltungsvorschrift verfügt. für jede Fördergruppe ein formaler Nachweis der durchgeführten Sprachförderstunden erstellt wird; Diesem Antrag ist für jede Sprachfördergruppe eine eigene, laufend nummerierte Anlage „Sprachfördergruppe“ beigefügt. Diese Anlage(n) ist/sind Teil des Antrages. Wir versichern die Richtigkeit und Vollständigkeit unserer Angaben. , ____________________________________ Ort, Datum Stempel und Unterschrift des Antragstellers/Trägers Sofern Sie kein kommunaler oder freier Einrichtungsträger sind, sondern eine „geeignete andere juristische Person“ (zum Beispiel gemeinnützige Einrichtung der Wohlfahrtspflege, eingetragener Verein), müssen Sie gemäß Nummer 3.1 der SPATZRichtlinie Ihre Eignung durch die Bestätigung des Kindergartenträgers über eine enge Kooperation mit dem/den Kindergarten/Kindergärten nachweisen. Nutzen Sie hierfür bitte das Formular „Bestätigung des Kindergartenträgers“! Anlage(n) Fördergruppe(n) Bestätigung(en) des/der Kindergartenträger(s) Weitere Anlagen *) In diesem Antrag verwendete Bezeichnungen wie „Antragsteller“, "Träger" oder „Projektverantwortlicher“ werden geschlechtsunspezifisch verwendet. Dies erfolgt aus Gründen der Lesbarkeit und beinhaltet weder Ausschluss noch Wertung. Seite 2 von 2