Anlage „Fördergruppe HSL“ an der - Schule (Bitte füllen Sie für jede

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Anlage „Fördergruppe HSL“ an der
- Schule
(Bitte füllen Sie für jede Gruppe eine separate Anlage aus!)
Dieser Fördergruppe wird folgende laufende Nummer zugewiesen:
(vom Antragsteller/Träger*) auszufüllen)
(Alle Fördergruppen eines Trägers müssen über alle betroffenen Schulen hinweg fortlaufend durchnummeriert sein.)
-
Kundennummer der L-Bank (sofern vorhanden):
.
Antragsdatum:
.
.
Antragsteller/Träger*)
Name der juristischen bzw. natürlichen Person:
Straße
Hausnr.
PLZ
Ort
PLZ
Ort
Schule/Schulart
Name der Schule:
Schulart:
Straße
Hausnr.
Schulleitung
Familienname, Vorname:
,
Telefon
E-Mail
/
@
.
@
.
Ansprechpartner für HSL an der Schule
Familienname, Vorname:
,
Telefon
E-Mail
/
Beantragter Betrag der Fördergruppe
1.
Fördergruppe
Die Fördergruppe wird mit Schülerinnen und Schülern aus zwei
aufeinanderfolgenden Klassenstufen nach Nummer 3.4 Satz 1 der HSL-Richtlinie
gebildet.
Die Fördergruppe wird mit Schülerinnen und Schülern aus nicht
aufeinanderfolgenden Klassenstufen nach Nummer 3.4 Satz 2 der HSL-Richtlinie
gebildet.
Die Fördergruppe wird mit Schülerinnen und Schülern nach Nummer 3.6 der
HSL-Richtlinie (Seiteneinsteiger) gebildet.
*) In diesem Antrag verwendete Bezeichnungen wie „Antragsteller“ oder „Träger" werden geschlechtsunspezifisch verwendet. Dies erfolgt aus Gründen der Lesbarkeit
und beinhaltet weder Ausschluss noch Wertung.
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Der Fördergruppe werden insgesamt
Schüler/innen angehören.
Die Fördergruppe wird mit (bitte Anzahl der Schüler/innen und Klassenstufe eintragen)
Schüler/innen aus Klassenstufe
Schüler/innen aus Klassenstufe
Schüler/innen aus Klassenstufe
Schüler/innen aus Klassenstufe
Schüler/innen aus Klassenstufe
,
,
,
,
,
Schüler/innen aus Klassenstufe
gebildet.
dieser Schüler/innen sind Schüler/innen mit Deutsch als Zweitsprache,
dieser Schüler/innen sind weiblich,
dieser Schüler/innen kommen aus Vorbereitungsklassen oder
Vorbereitungskursen nach Nummer 3.5 der HSL-Richtlinie,
dieser Schüler/innen sind Seiteneinsteiger nach Nummer 3.6 der HSL-Richtlinie.
2.
Zeitplan
Die intensive Sprachförderung beginnt am . .20
. .20
(Dauer:
Wochen).
Der wöchentliche Förderumfang beträgt in der Regel
die auf
Wochentage verteilt werden.
und endet am
Zeitstunden,
3.
Förderumfang
3.1
Es ist vorgesehen, im Bewilligungszeitraum (Schuljahr) eine Förderung nach Nr. 3.1
der HSL-Richtlinie im Umfang
von 54 bis 79
von 80 bis 119
von mehr als 119 Zeitstunden durchzuführen.
3.2
Es ist vorgesehen, für eine nachträgliche Gruppenbildung bis zum 01. Februar des
Bewilligungszeitrums eine Förderung nach Nr. 3.2 der HSL-Richtlinie im Umfang
von 27 bis 53
von 54 bis 79
von 80 bis 119
von mehr als 119 Zeitstunden durchzuführen.
*) In diesem Antrag verwendete Bezeichnungen wie „Antragsteller“ oder „Träger" werden geschlechtsunspezifisch verwendet. Dies erfolgt aus Gründen der Lesbarkeit
und beinhaltet weder Ausschluss noch Wertung.
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