Anlage „Fördergruppe HSL“ an der - Schule (Bitte füllen Sie für jede Gruppe eine separate Anlage aus!) Dieser Fördergruppe wird folgende laufende Nummer zugewiesen: (vom Antragsteller/Träger*) auszufüllen) (Alle Fördergruppen eines Trägers müssen über alle betroffenen Schulen hinweg fortlaufend durchnummeriert sein.) - Kundennummer der L-Bank (sofern vorhanden): . Antragsdatum: . . Antragsteller/Träger*) Name der juristischen bzw. natürlichen Person: Straße Hausnr. PLZ Ort PLZ Ort Schule/Schulart Name der Schule: Schulart: Straße Hausnr. Schulleitung Familienname, Vorname: , Telefon E-Mail / @ . @ . Ansprechpartner für HSL an der Schule Familienname, Vorname: , Telefon E-Mail / Beantragter Betrag der Fördergruppe 1. Fördergruppe Die Fördergruppe wird mit Schülerinnen und Schülern aus zwei aufeinanderfolgenden Klassenstufen nach Nummer 3.4 Satz 1 der HSL-Richtlinie gebildet. Die Fördergruppe wird mit Schülerinnen und Schülern aus nicht aufeinanderfolgenden Klassenstufen nach Nummer 3.4 Satz 2 der HSL-Richtlinie gebildet. Die Fördergruppe wird mit Schülerinnen und Schülern nach Nummer 3.6 der HSL-Richtlinie (Seiteneinsteiger) gebildet. *) In diesem Antrag verwendete Bezeichnungen wie „Antragsteller“ oder „Träger" werden geschlechtsunspezifisch verwendet. Dies erfolgt aus Gründen der Lesbarkeit und beinhaltet weder Ausschluss noch Wertung. Seite 1 von 2 € Der Fördergruppe werden insgesamt Schüler/innen angehören. Die Fördergruppe wird mit (bitte Anzahl der Schüler/innen und Klassenstufe eintragen) Schüler/innen aus Klassenstufe Schüler/innen aus Klassenstufe Schüler/innen aus Klassenstufe Schüler/innen aus Klassenstufe Schüler/innen aus Klassenstufe , , , , , Schüler/innen aus Klassenstufe gebildet. dieser Schüler/innen sind Schüler/innen mit Deutsch als Zweitsprache, dieser Schüler/innen sind weiblich, dieser Schüler/innen kommen aus Vorbereitungsklassen oder Vorbereitungskursen nach Nummer 3.5 der HSL-Richtlinie, dieser Schüler/innen sind Seiteneinsteiger nach Nummer 3.6 der HSL-Richtlinie. 2. Zeitplan Die intensive Sprachförderung beginnt am . .20 . .20 (Dauer: Wochen). Der wöchentliche Förderumfang beträgt in der Regel die auf Wochentage verteilt werden. und endet am Zeitstunden, 3. Förderumfang 3.1 Es ist vorgesehen, im Bewilligungszeitraum (Schuljahr) eine Förderung nach Nr. 3.1 der HSL-Richtlinie im Umfang von 54 bis 79 von 80 bis 119 von mehr als 119 Zeitstunden durchzuführen. 3.2 Es ist vorgesehen, für eine nachträgliche Gruppenbildung bis zum 01. Februar des Bewilligungszeitrums eine Förderung nach Nr. 3.2 der HSL-Richtlinie im Umfang von 27 bis 53 von 54 bis 79 von 80 bis 119 von mehr als 119 Zeitstunden durchzuführen. *) In diesem Antrag verwendete Bezeichnungen wie „Antragsteller“ oder „Träger" werden geschlechtsunspezifisch verwendet. Dies erfolgt aus Gründen der Lesbarkeit und beinhaltet weder Ausschluss noch Wertung. Seite 2 von 2