Gefährdungsbeurteilung für Kleinstbetriebe des Gewerbezweiges Garnverarbeitung S 060 Stand: September 2010 Gefährdungen Belastungen Maßnahmen erledigt notwendig am Maßnahmen Wareneingang Klimabelastungen, Arbeiten im Freien (z. B. beim Be- und Entladen von LKWs) Belastung durch Zugluft in der Nähe von Türen Angemessene Kleidung tragen (z. B. Regenmäntel, windbeständige Jacken) Außenflächen überdachen oder Windschutz anbringen. Windfang vorsehen, Vorhänge anbringen. Arbeitsplätze in der Nähe von Außentüren abschirmen. Treppen, Verkehrswege Stolpern, Ausrutschen auf dem Fußboden, auf Treppen oder Verkehrswegen Beschädigte Fußböden und Treppenstufen ausbessern. Heruntergefallene Gegenstände sofort aufheben. Schläuche und Kabel schlingenfrei am Boden ablegen und nach Benutzung sofort aufhängen. In Verkehrswege hineinragende Teile (z. B. Rohre, Maschinenteile, Deichseln) beseitigen oder, wenn nicht möglich, mit Warnfarbe versehen und polstern. Verkehrswege frei halten. Auf Treppen nichts abstellen. Beim Begehen der Treppen Handlauf benutzen. Leitern und Aufstieghilfen Abstürzen von Aufstiegen und Leitern Keine ungeeigneten Aufstiege wie Hocker, Stühle, Kisten (z. B. zum Auswechseln von Lampen) benutzen. Geeignete Leitern beschaffen. Leitern vorschriftsmäßig benutzen. Stehleitern richtig spreizen. Anlegeleitern im richtigen Winkel und nicht auf glattem Boden aufstellen. Beim Stehen auf der Leiter nicht seitlich hinausbeugen. Alle Leitern und Aufstiege regelmäßig prüfen (Richtwert: 1x jährlich). Beschädigte Leitern sofort aus dem Verkehr ziehen. Bestell-Nr. S 060 Seite 1 von 5 Gefährdungen Belastungen Maßnahmen erledigt notwendig am Maßnahmen Heben und Tragen Belastung der Wirbelsäule beim Heben und Tragen Beim Heben in die Knie gehen und Oberkörper gerade halten. Größere Lasten nicht über große Strecken tragen, sondern Transportmittel benutzen. Bei zu schweren Lasten Handhabungsgeräte einsetzen. Lagereinrichtungen Verletzung durch Abstürzen gestapelter Kartons u. dgl. Nicht zu hoch stapeln. Gerade stapeln. Schräge Stapel sofort korrigieren. Schwere Verletzungen beim Zusammenbrechen von Lagereinrichtungen Nur stabile Lagereinrichtungen benutzen. Unstabile der Benutzung entziehen. Lagereinrichtungen nicht überladen. Elektrische Betriebsmittel Gefährdungen durch elektrischen Strom Elektroarbeiten und Reparaturen an elektrischen Einrichtungen nur von Elektrofachkräften durchführen lassen. Beschädigungen an elektrischen Einrichtungen (z. B. an Steckdosen, Steckern, Kabeln), sofort beseitigen lassen. Elektrische Betriebsmittel regelmäßig prüfen lassen Richtwerte: ● ortsfeste: 4-jährlich ● ortsveränderliche: halbjährlich ● in Büros o. Ä.: 2-jährlich Brandschutz Brandgefahr Genügend Feuerlöscher anbringen. Feuerlöscher regelmäßig (mindestens alle 2 Jahre) prüfen lassen. Umgang mit Feuerlöschern praxisnah erläutern. Maschinen Einziehen und Fangen in Antriebsteilen Verkleidungen und Verdeckungen vor Antriebsteilen nur bei Stillstand entfernen oder öffnen (auch zum Ölen). Ist Beobachtung erforderlich, beim Lauf mit entfernten/geöffneten Verdeckungen Abstand halten. Erfassen der Finger durch rotierende Wickel auf Walzen und Wellen Bestell-Nr. S 060 Wegen der Gefahr von Fingerverlusten Wickel bei laufender Maschine mit Hilfswerkzeug auf Wellen abschieben und von dort nur bei Stillstand entfernen. Seite 2 von 5 Gefährdungen Belastungen Maßnahmen Maßnahmen erledigt notwendig am Sichere Schneidwerkzeuge benutzen. Nicht in Richtung der freien Hand schneiden oder Schneidwerkzeug mit beiden Händen anfassen. Erfassen von Haaren oder Kleidungsstücken durch rotierende Wellen Erfassen der Finger durch Schlingen reißfester Fäden Bei langen Haaren Haarschutz tragen. Fest anliegende Kleidung (keine Pullover) tragen. Wegen der Gefahr von Fingerverlusten nicht in den Fadenlauf greifen. Schnittverletzungen Wenn möglich, ungefährliche Verfahren (Abziehen, beim Entfernen der Abschmelzen) anwenden. Garnreste von Sichere Schneidwerkzeuge benutzen. Hülsen Einrichtungen zum Festhalten der Hülsen benutzen. Nicht in Richtung der freien Hand schneiden. Quetschen, Keine Schutzeinrichtungen entfernen, unwirksam Scheren, Einziehen, machen oder umgehen. Fangen durch Fehlende Schutzeinrichtungen anbringen. bewegte Maschinenteile Instandhaltungsarbeiten nur bei stillstehender und gegen Wiedereinschalten gesicherter Maschine (z. B. Hauptschalter ausschalten) durchführen. Belastung der Wirbelsäule durch Bücken oder Strecken beim Aufstecken und Abnehmen der Spulen Vorlage und Ablage in ergonomisch richtiger Höhe organisieren (z. B. Spulenkästen in richtiger Höhe aufstellen). Fußverletzungen durch herunterfallende Spulen, Hülsen, Rollen, Maschinenteile o. andere Gegenstände Feste Schuhe (keine Sandalen oder Turnschuhe) tragen. Wenn Strecken erforderlich, Podeste vorsehen. Bei sehr großen Gewichten Schutzschuhe benutzen. Schutzschuhe tragen. Fußverletzungen durch herabfallende Maschinenteile bei Reparaturen Ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze Bestell-Nr. S 060 Seite 3 von 5 Gefährdungen Belastungen Belastung der Wirbelsäule beim Sitzen Maßnahmen erledigt notwendig am Maßnahmen Ergonomisch günstige Arbeitsstühle beschaffen. Arbeitsstühle richtig einstellen. Beleuchtung Starke Beanspruchung der Sehkraft bei Maschinenarbeiten und der Warenschau, kontrolle Für gute Blendfreie Beleuchtung sorgen Beleuchtungsstärken, die unter Berücksichtigung von Alterung und Verschmutzung der Beleuchtungsanlage nicht unterschritten werden dürfen: an Maschinen: 500 Lux in Warenschau,- kontrolle: 1000 Lux Gefahrstoffe Staubbelastung beim Reinigen der Maschinen Saugen statt Blasen, wenn Blasen unvermeidbar, Atemschutz P 2 tragen. Gesundheitsgefährd Kennzeichnung beachten. ung beim Fleckentfernen Keine Fleckentfernungsmittel mit krebsverdächtigen Stoffen einsetzen. Keine halogenierten Kohlenwasserstoffe (z. B. Tri oder Per) einsetzen. Verpuffungsgefahr Nur Fleckentfernungsmittel mit Flammpunkten über beim Fleckentfernen 55o C einsetzen. Darauf achten, dass die Verarbeitungstemperatur stets 15o C unter dem Flammpunkt liegt. (Bei 55o C Flammpunkt sind dies 40o C). Alle Zündquellen vermeiden, Rauchen untersagen. Nur Spritzen, nicht Versprühen! Verspritzte Lösemittel absaugen. Hinweis: Müssen in Ausnahmefällen Fleckentfernungsmittel mit niedrigerem Flammpunkt eingesetzt werden, sind umfangreiche Explosionsschutzmaßnahmen erforderlich. Lärmschutz Gehörschäden durch Lärm Wenn möglich, Wände oder Decke mit Schall absorbierendem Material auskleiden. Lärmbereiche ab 85 dB(A) kennzeichnen. Bei Tages-Expositionspegeln ab 80 dB(A) Gehörschutzmittel bereitstellen, Beschäftigte zum Tragen von Gehörschutzmitteln anhalten, ab 85 dB(A) oder höher zum Tragen verpflichten. Bestell-Nr. S 060 Seite 4 von 5 Gefährdungen Belastungen Maßnahmen erledigt notwendig am Maßnahmen Regelmäßig prüfen, ob alle betroffenen Personen Gehörschutzmittel benutzen. Richtiges Tragen der Gehörschutzmittel erläutern. Tragegewohnheiten regelmäßig prüfen und korrigieren. Bei Tages-Expositionspegeln ab 85 dB(A) Vorsorgeuntersuchungen vor Beginn der Beschäftigung und in regelmäßigen Abständen durchführen lassen. Erste Hilfe Gesundheitsschäde n durch verspätete Maßnahmen bei Unfällen Im Betrieb muss ein Verbandkasten bereitgehalten werden. Inhalt, Zustand und Verfalldaten prüfen. Ein Aushang muss die aktuellen Telefonnummern für Notrufe enthalten. Richtigkeit der Telefonnummern prüfen. Ausreichend Ersthelfer sind ausgebildet Fortbildungen der Ersthelfer sind fristgerecht durchgeführt (max. 2-jährlich). Bestell-Nr. S 060 Seite 5 von 5