10.07.2007 048 PRESSEMITTEILUNGEN DER DEUTSCHEN BISCHOFSKONFERENZ Statement des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Kardinal Lehmann, zur Veröffentlichung des Dokumentes „Antworten auf Fragen zu einigen Aspekten bezüglich der Lehre über die Kirche“ der Kongregation für die Glaubenslehre am 10.07.2007 1. Die römische Kongregation für die Glaubenslehre veröffentlicht am 10. Juli 2007 ein Dokument unter dem Titel „Antworten auf Fragen zu einigen Aspekten bezüglich der Lehre über die Kirche“, das in fünf Fragen und Antworten, die in einem ausführlicheren „Kommentar“ erläutert werden, aufgebaut ist. Sie beziehen sich auf die Aussage des Zweiten Vatikanischen Konzils, dass nämlich die Kirche Jesu Christi „in der katholischen Kirche verwirklicht ist („subsistit“), die vom Nachfolger Petri und von den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird“ (Konstitution über die Kirche „Lumen gentium“, Art. 8, künftig: LG). Diese Aussage gehörte immer schon zur Lehre über das Geheimnis der Kirche, hat aber durch das Zweite Vatikanische Konzil eine Präzisierung erfahren. 2. Die Aussage, dass die Kirche Jesu Christi in der katholischen Kirche „subsistiert“, wird gewöhnlich übersetzt: „... ist verwirklicht in der katholischen Kirche“. Der Begriff Subsistenz kommt vor in der Lehre der Kirche über die Dreifaltigkeit Gottes (ein Gott in drei Personen) und über Jesus Christus (eine Hypostase/Person in zwei Naturen). Im Verständnis von LG 8,2 erschließt sich der genaue Sinn des Ausdrucks „Subsistenz“ aus dem Kontext. Es geht jedenfalls um die eine und einzige Kirche Jesu Christi, die ihre konkrete Existenzform in der katholischen Kirche hat. Die Glaubenskongregation macht deutlich, dass die Verwendung des Ausdrucks die Kirche Jesu Christi „subsistiert“ in der katholischen Kirche keine Veränderung in der Überzeugung von der substantiellen Identität der Kirche Jesu Christi mit der katholischen Kirche mit sich bringt: Die Kirche Jesu Christi ist in der katholischen Kirche als konkretes Subjekt und geschichtliche Wirklichkeit anzutreffen. 3. Früher ist diese substantielle Identität dadurch zum Ausdruck gekommen, dass man sagte: Die Kirche Jesu Christi ist („est“) die katholische Kirche. Nun hat aber das Zweite Vatikanische Konzil – und darin besteht bis heute ein wichtiger neuer Schritt für die Lehre von der Kirche und für das ökumenische Gespräch – zugleich erklärt, „dass (auch) außerhalb ihres Gefüges (nämlich der katholischen Kirche) vielfältige Elemente der Heiligung und der Wahrheit zu finden sind, die als der Kirche Christi eigene Gaben auf die katholische Einheit hindrängen“ (LG 8,2; vgl. auch Kaiserstraße 161 53113 Bonn Postanschrift Postfach 29 62 53019 Bonn Ruf: Direkt: Fax: E-Mail: Home: 0228-103-0 0228-103 -214 0228-103 -254 [email protected] http://www.dbk.de Herausgeber P. Dr. Hans Langendörfer SJ Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz Redaktion Dr. Martina Höhns verantwortlich Stefanie Uphues 10.07.2007 048 -2- PRESSEMITTEILUNGEN DER DEUTSCHEN BISCHOFSKONFERENZ das Dekret über den Ökumenismus, Art. 3). Um beides, nämlich die substantielle Identität mit der katholischen Kirche und die Existenz ekklesialer Elemente in anderen Glaubensgemeinschaften, widerspruchslos denken und sagen zu können, hat das Konzil nach langer Diskussion die etwas schwierigere Formulierung „subsistit“ statt des vieldeutigeren „ist“ („est“) gewählt: Die konkrete Existenzform der von Jesus Christus gestifteten Kirche findet man in der katholischen Kirche, ohne den anderen christlichen Gemeinschaften außerhalb von ihr die Existenz kirchlicher Elemente abzusprechen. 4. Man muss also beides festhalten: den Anspruch der katholischen Kirche auf substantielle Identität zwischen der Kirche Jesu Christi und ihr und der Anerkennung kirchlicher Elemente außerhalb von ihr selbst. Das kirchliche Lehramt hat nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil immer wieder Interpretationen zurückgewiesen, dass die Kirche Jesu Christi auch in anderen Gemeinschaften „subsistiere“, wie etwa der eine Gott in drei Personen lebt oder wie ein Baum einen Stamm hat mit vielen Zweigen. Darum sagt das Konzil: „Dies ist die einzige Kirche Christi, die wir im Glaubensbekenntnis als die eine, heilige, katholische und apostolische bekennen.“ (Art. 8,2) 5. Diese differenziertere Sicht wurde nach dem Abschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils öfter klargestellt: z. B. in den Erklärungen der Glaubenskongregation „Mysterium ecclesiae“ (1973), „Communionis notio“ (1992), „Dominus Jesus“ (2000) sowie in der Notifikation zu dem Buch „Kirche: Charisma und Macht. Versuch einer militanten Ekklesiologie“ von Leonardo Boff (1985), aber auch in den Enzykliken, z. B. „Ecclesiam 1 suam“ von Paul VI. (1964) und in „Ut unum sint“ von Johannes Paul II. (1995). Jetzt wird derselbe Sachverhalt im Abstand einiger Jahre wiederholt. Offenbar haben nach der festen Überzeugung der Glaubenskongregation trotz so vieler lehramtlicher Äußerungen die genannten Fehldeutungen nicht aufgehört. 6. Die Glaubenskongregation ist sich im Blick auf dieses Dokument der ökumenischen Tragweite bewusst. Dies kommt besonders auf den letzten Seiten des Kommentars zum Ausdruck. Die katholische Kirche erblickt in den anderen christlichen Glaubensgemeinschaften eine wirkliche Anteilnahme am Kirchesein. Sie konnte ihren Anspruch auf eine substantielle Identität nicht preisgeben, hat aber ihren Absolutheitsanspruch im Sinne einer puren Identifikation reduziert. Wenn sie an dieser substantiellen Identität mit der Kirche Jesu Christi festhält, vertritt sie dennoch kein exklusives, absolutes Identitätsmodell. Dadurch wird die bleibende Identifikation weiträumiger und erhält auch eine innere Offenheit und Unabgeschlossenheit. Die Gleichsetzung Kirche = katholische Kirche wird eingeschränkt. Dies ermöglicht eine echte Ergänzung und einen aufrichtigen Dialog. Es wird auch deutlich, dass es nach beiden Seiten hin ein – gewiss verschiedenes – Defizit in 1 Die Übersetzungen dieser Erklärungen erschienen z. T. in der Reihe Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls, hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Nr. 107, 148, 67. Die Erklärung „Mysterium ecclesiae“ aus dem Jahr 1973 findet sich in: Nachkonziliare Dokumentation, Band 43 (Trier 1975). 10.07.2007 048 -3- PRESSEMITTEILUNGEN DER DEUTSCHEN BISCHOFSKONFERENZ der „Vollständigkeit“ der eigenen kirchlichen Existenz und ein Sollen zu einer tieferen Einheit gibt. Die erneute katholische Stellungnahme der Glaubenskongregation mag besonders in ihrer Knappheit und Dichte hart erscheinen, aber sie lässt grundlegend Raum, die anderen Kirchen nicht nur moralisch, sondern theologisch als Kirchen zu achten. Der eigene Anspruch darf nicht zu irgendeiner Überheblichkeit führen, denn durch die Spaltungen ist auch die Fülle der katholischen Kirche eingeschränkt. Mit Recht sagt das Zweite Vatikanische Konzil: „Aber gerade die Spaltungen der Christen sind für die Kirche ein Hindernis, dass sie die ihr eigene Fülle der Katholizität in jenen Söhnen (und Töchtern) wirksam werden lässt, die ihr zwar durch die Taufe zugehören, aber von ihrer völligen Gemeinschaft getrennt sind. Ja, es wird dadurch auch für die Kirche selber schwieriger, die Fülle der Katholizität unter jedem Aspekt in der Wirklichkeit des Lebens auszuprägen.“ (Dekret über den Ökumenismus, Art. 4) Diese Einsichten gehören insgesamt zu den wichtigsten Früchten des Zweiten Vatikanischen Konzils. Daran ändert selbstverständlich auch dieses neue Dokument nichts. Das Dokument der Glaubenskongregation vom 10. Juli 2007 spornt vielmehr die Theologie an, ehrlich und mutig auf diesem Weg weiterzugehen. Die Formulierung des Zweiten Vatikanischen Konzils in LG 8,2 ist eine bleibende Norm, aber keine abschließende Endstation, sondern eher verheißungsvoller Anfang. Die Aufgabe, die vor uns liegt, ist groß. Dabei geht es besonders um das tiefere Verständnis des Kircheseins, einschließlich des Verständnisses des Amtes und besonders der apostolischen Sukzession. Darüber gibt es zur Zeit weltweit Gespräche, die hoffen lassen. In diesem Sinne will der Text gelesen und verstanden werden: Es ist ein Dokument der Klarheit des eigenen Bekenntnisses und zugleich der Würdigung, ja auch einer – zwar begrenzten, aber wesentlichen – Anerkennung des ekklesialen Charakters der anderen christlichen Glaubensgemeinschaften. Das ökumenische Gespräch lebt von beidem. Mainz/Bonn, 10.07.2007 Hinweis: Den Wortlaut der Texte der Kongregation für die Glaubenslehre finden Sie im Internet unter www.dbk.de.