Konsumenteninformation: Natriumglutamat Natriumglutamat (Lebensmittelzusatzstoff E 621, umgangssprachlich auch als Glutamat bezeichnet, ist das Natriumsalz der Glutaminsäure (E 620). Glutamat findet man auch in natürlichen Lebensmitteln wie z.B. Tomaten, Käse, Pilze, Rindfleisch und Mais. Der menschliche Körper produziert ebenfalls Glutamat, welches eine entscheidende Rolle in den normalen Körperfunktionen spielt. Früher wurde Natriumglutamat aus eiweißreichen Lebensmitteln wie z.B. Meeresalgen hergestellt. Heute wird Natriumglutamat in einem industriellen Fermentationsprozess aus Melasse hergestellt. Im Schnitt verzehrt jeder Mensch 600 Milligramm industriell hergestelltes Natriumglutamat pro Tag. Natriumglutamat bewirkt die Geschmacksrichtung Umami (japanisch für „Wohlgeschmack“). Umami signalisiert dem Körper, dass das Nahrungsmittel Eiweiß (=Glutaminsäure) enthält und erinnert in etwa an Fleischgeschmack. Der Einsatz von Glutamat ist durch die Zusatzstoffzulassungsverordnung geregelt, wonach für die meisten Lebensmittel eine Höchstmenge von 10g/kg erlaubt ist. Einen Richtwert für die maximal sichere Aufnahme von Glutamat gibt es nicht. 1987 bestätigte der Gemeinsame Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe (Joint Expert Committee on Food Additives – JECFA) der FAO und der WHO die Sicherheit von Mononatriumglutamat. Der Ausschuss beschloss, dass keine Festsetzung einer maximal sicheren Aufnahmemenge (ADIGrenzwert) erforderlich ist. Im Jahr 1991 wurde dieser Beschluss von dem Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss der Europäischen Kommission bestätigt. Und auch die Federation of American Societies for Experimental Biology (FASEB) kam zu dem Schluss, dass es keinen Unterschied zwischen dem Glutamat in natürlicher Form in Tomaten, Käse und Pilzen und dem industriell hergestellten Glutamat gibt. Mononatriumglutamat ist demnach sicher für die gesamte Bevölkerung. VERWENDUNG Natriumglutamat wird als Geschmacksverstärker zugesetzt. Es wird eingesetzt, um bestimmte Geschmackseindrücke und Gerüche zu intensivieren. Besondere Verwendung finden sie, wenn durch bestimmte Herstellungsverfahren ein Großteil der geschmackgebenden Komponenten verloren gegangen ist. Dies ist besonders bei Trockengerichten der Fall, die ausnahmslos alle verschiedene Geschmacksverstärker beinhalten. (Trockengerichte sind jene Fertiggerichte, denen man vor dem Erhitzen noch Wasser bzw. manchmal auch Milch beigeben muss). Typischerweise wird Natriumglutamat pikanten Fertiggerichten wie Tiefkühlkost, Gewürzmischungen, Dosen- und Trockennahrung, Salatsoßen und Speisen auf Fleisch- oder Fischbasis zugesetzt. In einigen Ländern steht es sogar als Würzmittel auf dem Tisch. Bei Zusatz von Mononatriumglutamat in Lebensmitteln muss dieses im Zutatenverzeichnis entweder als „Geschmacksverstärker E621“ oder als „Geschmacksverstärker Mononatriumglutamat“ angegeben werden (LebensmittelKennzeichnungsverordnung). Diese Kennzeichnung ist nicht gefordert, wenn dem Produkt kein Mononatriumglutamat, sondern Hefeextrakt, Würze oder Tomatenmark zugesetzt wird, das auch Glutamate enthält. Die regelmäßige Verwendung von Natriumglutamat führt dazu, dass der natürliche Geschmack von Produkten als geschmacklos empfunden wird. Zudem ist Mononatriumglutamat ein zugelassener Zusatzstoff in Futtermitteln. Durch den gesteigerten Appetit fressen die Masttiere über die Sättigung hinaus und legen schneller an Gewicht zu. Dieser Effekt wurde bei Ratten und Menschen durch die Gabe von Glutamat und zugehörigen Rezeptorblockern nachgewiesen. Glutaminsäuren (E 620-E625), wurden lange Zeit für das so genannte ChinaRestaurant-Syndrom verantwortlich gemacht – das bei entsprechend sensibilisierten Personen zu Herzklopfen und Kopfschmerzen geführt hat. Aktuelle Untersuchungen zeigen jedoch, dass Glutaminsäuren keine spezifischen Nebenwirkungen aufweisen. Es gibt nur wenige Menschen, die auf Glutaminsäuren überempfindlich reagieren. Diese sollten Geschmacksverstärker meiden. Für die allgemeine Bevölkerung besteht jedoch kein Gesundheitsrisiko. Ausgenommen sind Personen, die Träger eines Risikogens für Migräne sind. Laut einer kürzlich publizierten Studie (August 2010) hat ein internationales Forscherteam erstmals ein Risikogen für die gewöhnliche Migräne gefunden. Menschen mit diesem Risikogen haben ein um etwa Fünftel erhöhtes Migränerisiko. Das Risikogen dürfte an der Regulierung von Glutamat im Gehirn beteiligt sein. Der Migräne-Kopfschmerz wird dieser Studie zufolge von einem Glutamat-Überschuss an den Kontaktstellen zwischen Nervenzellen ausgelöst. Das überschüssige Glutamat wird normalerweise von einem Eiweiß entfernt, allerdings nicht bei Menschen, die dieses Risikogen tragen. (Deutsches Ärzteblatt, 30.8.2010) Kinder verarbeiten Glutamat auf die gleiche Weise wie es Erwachsene tun. Daher ist Natriumglutamat auch für Kinder geeignet. So enthält Muttermilch z.B. 10mal mehr Glutamat als Kuhmilch. Laut Konsumentenschutz ist“ ...die Verwendung von Glutamat für gesunde Personen unbedenklich und steht in keinem Widerspruch zu einer gesundheitsbewussten Ernährung...“ Eine gesundheitliche Gefährdung des Verbrauchers kann auch bei einer umfänglichen Aufnahme von Fertiggerichten ausgeschlossen werden, solange diese Gerichte hinsichtlich ihrer Nährstoffzusammensetzung den Referenzwerten der Zielgruppe entsprechen. Für den Inhalt verantwortlich: OÖGKK Mag. Iris Reingruber (Ernährungswissenschafterin)