KURZÜBERSICHT e-Region Schleswig-Holstein plus – Wissenschaft und Wirtschaft Ziel und Gegenstand Im Rahmen des Landesprogramms werden Maßnahmen des Wissenstransfers von der Wissenschaft in die Wirtschaft sowie die Kooperation zwischen Hochschulen und kleinen und mittleren Unternehmen unterstützt. Damit soll die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes SchleswigHolstein verbessert werden. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage folgender Teilprogramme: 1. Thematische Netzwerke Gefördert wird der Aufbau von thematischen Netzwerken zunächst in den Bereichen Energieerzeugung aus Biomasse und innovative Wärmedämmtechniken. Ziel ist es, den Informationsaustausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu verstärken. 2. Transferprojekte – kooperative Projekte für den Technologietransfer von der Wissenschaft in die Wirtschaft Gefördert werden Projekte der angewandten Forschung und Entwicklung sowie der Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse in der Wirtschaft in den Fachgebieten Energieerzeugung aus Biomasse, industrielle und medizinische Bildverarbeitung, Entwicklung und Anwendung neuer Materialien. Ziel ist es, den Technologietransfer aus den Hochschulen in die Wirtschaft zu verbessern. 3. Gründerstipendien plus (Existenzgründungen aus Hochschulen) Die Gründerstipendien unterstützen Wissenschaftler durch finanzielle Mittel bei der Gründung von Unternehmen. Darüber hinaus können ergänzende Maßnahmen zur Unterstützung der Existenzgründung aus der Wissenschaft gefördert werden. Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind im Rahmen des Teilprogramms – – – Thematische Netzwerke: Mit selbständiger Forschung betraute Mitglieder der Hochschulen des Landes, öffentlicher Forschungseinrichtungen sowie öffentlicher Einrichtungen außerhalb der Landesverwaltung mit Sitz in Schleswig-Holstein, Transferprojekte: Professoren sowie sonstige mit selbständiger Forschung betraute Mitglieder der Hochschulen des Landes, Gründerstipendien plus: Studierende, Absolventen oder wissenschaftliche Mitarbeiter, die die Gründung eines eigenen Unternehmens in Schleswig-Holstein vorbereiten. Hochschulen und öffentliche Forschungsinstitute können für ergänzende Maßnahmen Anträge einreichen. Voraussetzungen Thematische Netzwerke Das vorzulegende Konzept muss die Vernetzungswirkung für die regionale Wirtschaft und Wissenschaft, insbesondere im Hinblick auf die Innovationsfähigkeit des Landes, die fachlichen und organisatorische Kompetenz des Antragstellers sowie die Qualität der Planung darlegen. Die Wirtschaftspartner haben sich angemessen an den Projektkosten zu beteiligen. Transferprojekte Die Projekte müssen in Kooperation mit Unternehmen, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben, in der Region durchgeführt werden und setzen ihre finanzielle Beteilung voraus. Der Antragsteller darf nicht als Eigentümer, Mehrheitsanteilseigner oder Geschäftsführer am Kooperationsunternehmen beteiligt sein. Die Fördermittel dürfen nicht an die Kooperationsunternehmen weitergegeben werden. Es sollen für die schleswig-holsteinische Wirtschaft relevante wissenschaftlich-technologische Fragestellungen bearbeitet werden, deren Lösung im Projekt angestrebt wird. Auswahlkriterien für förderungsfähige Vorhaben sind die fachlich-wissenschaftliche Qualität des geplanten Projektes, Höhe der angestrebten Innovation sowie Art und Intensität der Kooperation zwischen dem Betrieb und dem Antragsteller. Gründerstipendien plus Der Existenzgründung muss eine überzeugende technologieorientierte Geschäftsidee mit erkennbarem Marktvolumen zugrunde liegen. Der Gründer muss ein abgeschlossenes Hochschulstudium vorweisen. Der Studienabschluss bzw. das Ende der Beschäftigung in der Hochschule darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Der Arbeitsplatz muss unentgeltlich durch eine Hochschule bzw. ein Forschungsinstitut in SchleswigHolstein zur Verfügung gestellt werden. Die Unterstützung des Vorhabens durch einen wissenschaftlichen Mentor sowie durch einen Business Angel oder einen anderen fachlich qualifizierten betriebswirtschaftlichen Berater muss gewährleistet sein. Art und Höhe der Förderung Grundsätzlich erfolgt die Förderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Thematische Netzwerke Die Höhe der Förderung beträgt insgesamt 50.000 EUR, maximal jedoch 25.000 EUR pro Jahr der Laufzeit. Transferprojekte Die Höhe der Förderung beträgt 80% der Personal- und Sachausgaben sowie der Kosten für projektspezifische, nicht zur Grundausstattung der Hochschule gehörenden Geräte. Der Gesamtförderbetrag beträgt maximal 100.000 EUR. Gründerstipendien plus Die Förderung erfolgt in Form eines sechsmonatigen Stipendiums, das monatlich 1.600 EUR beträgt. Antragsverfahren Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die Innovationsstiftung Schleswig-Holstein Lorentzendamm 24 24103 Kiel Tel. (04 31) 9 80 58 00 Fax (04 31) 9 80 58 88 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.i-sh.org zu stellen. Anträge für Transferprojekte sind jeweils bis zum 1. September 2006 einzureichen. Quelle Mitteilung der Innovationsstiftung Schleswig-Holstein vom Juli 2005. Geltungsdauer Das Programm ist befristet bis zum 31. Dezember 2006. Förderdatenbank Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie