Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG Druckdatum: 14.12.2006 ___________________________________________________________________________________ 1. 1.1. 1.1.1. 1.1.2. 1.1.3. 1.1.4. 1.2. 1.3. 1.4. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Angaben zum Produkt Nr. 10-0083 Lycopodium Bezeichnungen Handelsname: Lycopodium Andere Namen: Bärlappsporen Summenformel: entfällt Relative Atommasse: entfällt Ersteller dieses Sicherheitsdatenblattes: OMIKRON GmbH, Marktplatz 5, 74382 Neckarwestheim, Tel. (07133)17081, Fax (07133) 17465 e-Mail: [email protected] Hersteller bzw. Lieferant sowie Auskunftgebender Bereich: Anschrift siehe 1.3., Sachkundiger nach der Chemikalienverbotsverordnung: Herr P. Rau Notfallauskunft: OMIKRON GmbH, Marktplatz 5, 74382 Neckarwestheim, Tel. (07133)16310, Fax (07133) 17465 e-Mail: [email protected] 2. 2.1. 2.1.1. 2.1.2. 2.2. 2.2.1. 2.2.2. Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen Chemische Charakterisierung CAS-Nr.: [none] Bezeichnung: Lycopodium (Bärlappsporen) Identifikationsnummer(n) EG EINECS-Nummer: 282-002-3 EG-Index-Nummer: N.A. 3. 3.1. Mögliche Gefahren Kennbuchstaben/Gefahrenbezeichnungen: F Leicht entzündlich Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: R 11 Leicht entzündlich 3.2. 4. 4.1. 4.2. 4.2.1. 4.2.2. 4.2.3. 5. 5.1. 5.2. 6. 6.1 6.2. 6.3. Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich auswaschen und entfernen. Maßnahmen bei Körperkontakt: nach Einatmen: In Frischluft bringen. Bei Unwohlsein Arzt konsultieren. nach Hautkontakt: Kontaminierte Kleidung entfernen. Mit viel Wasser und Seife abwaschen. nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mit reichlich fließendem Wasser spülen. Ärztlichen Rat einholen. Maßnahmen zur Brandbekämpfung Geeignete Löschmittel: Wasser (Sprühstrahl). Kohlendioxid-, Trockenpulver- oder geeigneter Schaumlöscher. Besondere Gefahren: Substanz bildet explosionsfähige Staub-/Luftgemische. Der Feuerwehr chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Unbefugte Personen fernhalten. Geeignete Schutzhandschuhe tragen. Staub nicht einatmen. Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation, Oberflächenwasser oder Grundwasser gelangen lassen. Verfahren zur Reinigung/Aufnahme: Für ausreichende Lüftung sorgen. Trocken aufnehmen. Der Entsorgung nach Punkt 13 zuführen. Nachreinigen mit Neutralseifenlösung. - 2– 7. 7.1. 7.1.1. 7.1.2. 7.2. 7.2.1. 2- Handhabung und Lagerung Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Für gute Belüftung/Absaugung sorgen. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Zündquellen fernhalten - nicht rauchen. Von brandfördernden Stoffen fernhalten. Lagerung: Anforderungen an Lagerräume und -behälter: Dicht verschlossen. Trocken. Zimmertemperatur. Gut belüftet. Getrennt von brandfördernden Stoffen. 8. 8.1. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung: Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. 9. 9.1. 9.2. 9.3. Physikalische und chemische Eigenschaften Form: feines Pulver Farbe: hellgelb Explosionsgefahr: Das Pulver kann, fein verstäubt, explosionsfähige Staub-/LuftGemische bilden. Dichte: bei 20 °C N.A. g/cm3 Löslichkeit in/Mischbarkeit mit: Wasser bei 20 °C unlöslich 9.4. 9.5. 10. 10.1. 10.2. Stabilität und Reaktivität Zu vermeidende Stoffe: Kein Kontakt mit brandfördernden Stoffen. Mischungen mit brandfördernden Stoffen (Kennbuchstabe O) können explosionsgefährlich sein! Gefährliche Zersetzungsprodukte: keine Daten vorhanden. 11. Angaben zur Toxikologie: keine Angaben vorhanden. 12. Angaben zur Ökologie: Negative Auswirkungen auf die Umwelt sind aufgrund der Herkunft der Substanz (Sporen eines Bärlappgewächses) nicht zu erwarten. Die Entsorgung hat allerdings, da es sich um einen Gefahrstoff handelt, nach Ziff. 13 zu erfolgen. 13. 13.1. Hinweise zur Entsorgung: Empfehlung: Chemikalien, die als Reststoffe anfallen, sind in der Regel Sonderabfälle. Deren Beseitigung ist durch entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie in der Bundesrepublik Deutschland auch durch die Bundesländer geregelt. Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (Behörde, z.B. Landratsamt, oder Chemikalienabfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die Entsorgung informiert. Ungereinigte Verpackungen: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. 13.2. 14. 14.1. 14.1.1. 14.1.2. 14.1.3. 14.1.4. Angaben zum Transport Landtransport ADR/RID (grenzüberschreitend) und GGVS/GGVE (Inland) ADR/RID - GGVS/E Klasse: 4.1 Entzündbare feste Stoffe Ziffer/Buchstabe: 6b UN-Nummer: 1325 Bezeichnung des Gefahrgutes: LYCOPODIUM -3- -314.2. 14.2.1. 14.2.2. 14.2.3. Seeschifftransport IMDG/GGVSee: IMDG/GGVSee Klasse: UN-Nummer: Verpackungsgruppe: 15. 15.1. Vorschriften: Kennzeichnung nach den EG-Richtlinien: 4.1 1325 III Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. 15.1.1. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: F Leicht entzündlich 15.1.2. R-Sätze (Gefahrenhinweise): 11 Leicht entzündlich 15.1.3. S-Sätze (Sicherheitsratschläge): 16 16. 17. Von Zündquellen fernhalten - nicht rauchen. Sonstige Angaben Die vorstehenden Angaben stützen sich auf den Stand unserer Kenntnisse bei Druckdatum und dienen dazu, das Produkt entsprechend den EG-Richtlinien im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen jedoch keinerlei Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bezüglich des Haftungsausschlusses verweisen wir auf die Verkaufsvereinbarungen der OMIKRON GmbH. © 2000-2003 OMIKRON GmbH Abt. Feinchemikalien, 74382 Neckarwestheim ..wintext\sicherh~\lycopodi.doc Letzte Änderung des Dokuments am 19.06.2006