Internationale Olympiajollen Union IOU_________________________________________ Statuten Version nach dem 18.11.2006 (Hannover) 1) Folgende Abkürzungen werden verwendet: O-Jolle: Olympiajolle 1936 IOU: Internationale O-Jollen Union Länder fügen ihr Kürzel an (IOUD, IOUNL, IOUCH etc. DSV: Deutscher Segler Verband ISAF: International Sailing Federation (Internationaler Segler Verband) EURO: Europameisterschaft der O-Jollen (in manchen Ländern ist nur die Bezeichnung Eurocup zulässig) 2) Vorbemerkungen: Die O-Jolle ist eine Einheitsklasse auf Basis der Olympiajolle von 1936 und eine nationale Klasse des Deutschen Segler Verbandes. Die internationale O-Jollen Union (IOU) ist der Zusammenschluss der O-Jollen Segler aus mehreren Ländern. Sie verfolgt ausschließlich gemeinnützige und keinerlei wirtschaftliche Ziele. Segler der O-Jolle aus allen Mitgliedsverbänden der ISAF unterliegen den jeweiligen Bestimmungen ihrer nationalen Seglerverbände. Sie sind in der Regel in einem nationalen Verband der O-Jollen Segler organisiert. 3) Ziele Förderung des gemeinsamen Segelns in der O-Jolle als Wettkampf- und Breitensport. Koordinierung der technischen Entwicklung der O-Jolle und Abstimmung mit den Klassenvorschriften des DSV. Wir wollen die O-Jolle auf dem Stand der Technik halten, ohne den Charakter des Einheitsbootes zu verändern, insbesondere seine Form, Gewicht und Gewichtsverteilung. Wir wollen ein einheitliches und bezahlbares Sportgerät über Ländergrenzen hinweg erhalten. 4) Organisation Die IOU ist der Zusammenschluss der nach den jeweiligen nationalen Vorschriften organisierten Klassenvereinigungen der O-Jollen. 4.1. Organe der Union sind: (die männliche Bezeichnung der Vorstandsmitglieder gilt auch dann, wenn das Amt von einer Frau ausgeübt wird.) Die Versammlung der Vertreter der nationalen Klassenvereinigungen Der Vorstand, bestehend aus: Präsident Stellvertreter des Präsidenten Sekretär Schatzmeister Technischer Obmann (die männliche Bezeichnung der Vorstandsmitglieder gilt auch dann, wenn das Amt von Frauen ausgeübt wird.) Rechnungsprüfer (die männliche Bezeichnung des Rechnungsprüfers gilt auch dann, wenn das Amt von einer Frau ausgeübt wird.) Die Funktionen der Vorstandes, ausgenommen der Präsident, und des Rechnungsprüfers sollen von Vertretern der Landesverbände ausgeübt werden. 4.2. Die Vertreterversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen. 4.2.1 Sie hat folgende Aufgaben: o Wahl der Vorstandsmitglieder. Die Vorstandsmitglieder werden jeweils für 2 Jahre gewählt und zwar: der Präsident und der Schatzmeister in Jahren mit gerader Endziffer der Stellvertreter des Präsidenten, der Sekretär und der technische Obmann in Jahren mit ungerader Endziffer o Beschlussfassung über eventuelle Änderungen der technischen Klassenvorschriften ○ Kontrolle der Verwendung der Finanzmittel ○ Planung internationaler sportlicher Aktivitäten ○ Wahl der Rechnungsprüfer (jährlich) ○ Beratung und Beschluss über die Aufnahme eventuell neu organisierter Landesverbände (zB. aus Polen, Ungarn, Tschechei …) bzw. eventuelle Streichung aufgelöster Landesverbände in der IOU. ○ Beratung und Beschluss über Änderungen an den internationalen Statuten. 4.2.2 Bei Abstimmungen haben die Vertreter grundsätzlich ein Stimmengewicht entsprechend der Mitgliederzahl ihrer nationalen Verbände. ○ Allgemeine Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Gesamtmitglieder (gewichtete Vertreterstimmen) und einer Mehrheit der nationalen Verbände gefasst. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein! ○ Bei Beschlüssen zur Änderung der technischen Klassenvorschriften muss statt der einfachen eine ¾ Mehrheit gegeben sein. 4.2.3 Ordentliche Vertreterversammlungen müssen mindestens 6 Wochen vorher angekündigt, eventuelle Anträge mindestens 4 Wochen vorher allen Vertretern zugeleitet werden. 4.3 Die Vorstandsmitglieder haben grundsätzlich folgende Aufgaben. 4.3.1 Der Präsident repräsentiert die IOU nach außen, leitet die jährliche Vertreterversammlung, hat in dieser jedoch keine Stimme. Er koordiniert die Tätigkeiten der Vorstandsmitglieder sowie die Anliegen der nationalen Verbände. 4.3.2 Der Sekretär erledigt die Korrespondenz und die Aktenführung der IOU 4.3.3 Der Schatzmeister verwaltet die finanziellen Mittel der IOUJ 4.3.4 Der technische Obmann verfolgt und koordiniert die technische Entwicklungen der O-Jollen Klasse in Zusammenarbeit mit und nach den Regeln des DSV. 4.4 Der Rechnungsprüfer kontrolliert die Rechnungslegung und die satzungsmäßige Verwendung der Finanzmittel. 5. Finanzen Die regelmäßigen Einnahmen der IOU ergeben sich aus Mitgliedsbeiträgen, über deren Höhe die Vertreterversammlung entscheidet und Spenden. Die Finanzmittel dürfen nur für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes, die Förderung internationaler sportlicher Aktivitäten, zur Mitfinanzierung der EURO, sowie zur Unterstützung kleinerer Flotten mit dem Ziel einer ausgewogenen Zusammenarbeit verwendet werden. 6. Pflege der Klassenvorschrift Der technische Obmann beruft eine internationale technische Kommission ein, der jeweils ein Delegierter aus allen angeschlossenen Landesverbänden angehört, die von diesen zu benennen sind. Aufgabe des technischen Kommission ist es, Fragen und Anträge bezüglich der Klassenvorschriften zu prüfen und Empfehlungen auszuarbeiten, über die die Vertreterversammlung entscheidet. Die Erhaltung der O-Jolle als Einheitsklasse hat dabei oberste Priorität. Anträge auf Änderung der Klassenvorschrift, entsprechend dem Beschluss der internationalen Vertreterversammlung, sind gemäß den Regeln des DSV über die deutsche Klassenvereinigung (IOUD) dem DSV vorzulegen. Dieser entscheidet über Annahme, eventuelle Änderungen oder Ablehnung der Anträge. 7. Sitz der Organisation; Sitz der IOU ist der jeweilige Wohnort des Präsidenten.