Statuten 18.11.2006 - O

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Internationale Olympiajollen Union
IOU_________________________________________
Statuten
Version nach dem 18.11.2006 (Hannover)
1)
Folgende Abkürzungen werden verwendet:
O-Jolle:
Olympiajolle 1936
IOU:
Internationale O-Jollen Union
Länder fügen ihr Kürzel an (IOUD, IOUNL, IOUCH etc.
DSV:
Deutscher Segler Verband
ISAF:
International Sailing Federation (Internationaler Segler Verband)
EURO:
Europameisterschaft der O-Jollen (in manchen Ländern ist nur die
Bezeichnung Eurocup zulässig)
2)
Vorbemerkungen:
Die O-Jolle ist eine Einheitsklasse auf Basis der Olympiajolle von 1936 und eine
nationale Klasse des Deutschen Segler Verbandes.
Die internationale O-Jollen Union (IOU) ist der Zusammenschluss der O-Jollen Segler
aus mehreren Ländern. Sie verfolgt ausschließlich gemeinnützige und keinerlei
wirtschaftliche Ziele.
Segler der O-Jolle aus allen Mitgliedsverbänden der ISAF unterliegen den jeweiligen
Bestimmungen ihrer nationalen Seglerverbände. Sie sind in der Regel in einem
nationalen Verband der O-Jollen Segler organisiert.
3)
Ziele
Förderung des gemeinsamen Segelns in der O-Jolle als Wettkampf- und Breitensport.
Koordinierung der technischen Entwicklung der O-Jolle und Abstimmung mit den
Klassenvorschriften des DSV. Wir wollen die O-Jolle auf dem Stand der Technik
halten, ohne den Charakter des Einheitsbootes zu verändern, insbesondere seine Form,
Gewicht und Gewichtsverteilung. Wir wollen ein einheitliches und bezahlbares
Sportgerät über Ländergrenzen hinweg erhalten.
4)
Organisation
Die IOU ist der Zusammenschluss der nach den jeweiligen nationalen Vorschriften
organisierten Klassenvereinigungen der O-Jollen.
4.1. Organe der Union sind: (die männliche Bezeichnung der Vorstandsmitglieder gilt auch
dann, wenn das Amt von einer Frau ausgeübt wird.)
Die Versammlung der Vertreter der nationalen Klassenvereinigungen
Der Vorstand, bestehend aus:
Präsident
Stellvertreter des Präsidenten
Sekretär
Schatzmeister
Technischer Obmann
(die männliche Bezeichnung der Vorstandsmitglieder gilt auch dann, wenn das Amt
von Frauen ausgeübt wird.)
Rechnungsprüfer
(die männliche Bezeichnung des Rechnungsprüfers gilt auch dann, wenn das Amt von
einer Frau ausgeübt wird.)
Die Funktionen der Vorstandes, ausgenommen der Präsident, und des
Rechnungsprüfers sollen von Vertretern der Landesverbände ausgeübt werden.
4.2. Die Vertreterversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen.
4.2.1 Sie hat folgende Aufgaben:
o Wahl der Vorstandsmitglieder. Die Vorstandsmitglieder werden jeweils für 2
Jahre gewählt und zwar:
 der Präsident und der Schatzmeister in Jahren mit gerader Endziffer
 der Stellvertreter des Präsidenten, der Sekretär und der technische Obmann
in Jahren mit ungerader Endziffer
o Beschlussfassung über eventuelle Änderungen der technischen Klassenvorschriften
○ Kontrolle der Verwendung der Finanzmittel
○ Planung internationaler sportlicher Aktivitäten
○ Wahl der Rechnungsprüfer (jährlich)
○ Beratung und Beschluss über die Aufnahme eventuell neu organisierter
Landesverbände (zB. aus Polen, Ungarn, Tschechei …) bzw. eventuelle
Streichung aufgelöster Landesverbände in der IOU.
○ Beratung und Beschluss über Änderungen an den internationalen Statuten.
4.2.2
Bei Abstimmungen haben die Vertreter grundsätzlich ein Stimmengewicht
entsprechend der Mitgliederzahl ihrer nationalen Verbände.
○ Allgemeine Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der
Gesamtmitglieder (gewichtete Vertreterstimmen) und einer Mehrheit der
nationalen Verbände gefasst. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein!
○ Bei Beschlüssen zur Änderung der technischen Klassenvorschriften muss statt
der einfachen eine ¾ Mehrheit gegeben sein.
4.2.3
Ordentliche Vertreterversammlungen müssen mindestens 6 Wochen vorher
angekündigt, eventuelle Anträge mindestens 4 Wochen vorher allen Vertretern
zugeleitet werden.
4.3 Die Vorstandsmitglieder haben grundsätzlich folgende Aufgaben.
4.3.1 Der Präsident repräsentiert die IOU nach außen, leitet die jährliche
Vertreterversammlung, hat in dieser jedoch keine Stimme. Er koordiniert die
Tätigkeiten der Vorstandsmitglieder sowie die Anliegen der nationalen
Verbände.
4.3.2 Der Sekretär erledigt die Korrespondenz und die Aktenführung der IOU
4.3.3 Der Schatzmeister verwaltet die finanziellen Mittel der IOUJ
4.3.4
Der technische Obmann verfolgt und koordiniert die technische
Entwicklungen der O-Jollen Klasse in Zusammenarbeit mit und nach den
Regeln des DSV.
4.4 Der Rechnungsprüfer kontrolliert die Rechnungslegung und die satzungsmäßige
Verwendung der Finanzmittel.
5.
Finanzen
Die regelmäßigen Einnahmen der IOU ergeben sich aus Mitgliedsbeiträgen, über
deren Höhe die Vertreterversammlung entscheidet und Spenden.
Die Finanzmittel dürfen nur für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes, die
Förderung internationaler sportlicher Aktivitäten, zur Mitfinanzierung der EURO,
sowie zur Unterstützung kleinerer Flotten mit dem Ziel einer ausgewogenen
Zusammenarbeit verwendet werden.
6.
Pflege der Klassenvorschrift
Der technische Obmann beruft eine internationale technische Kommission ein, der
jeweils ein Delegierter aus allen angeschlossenen Landesverbänden angehört, die von
diesen zu benennen sind.
Aufgabe des technischen Kommission ist es, Fragen und Anträge bezüglich der
Klassenvorschriften zu prüfen und Empfehlungen auszuarbeiten, über die die
Vertreterversammlung entscheidet. Die Erhaltung der O-Jolle als Einheitsklasse hat
dabei oberste Priorität.
Anträge auf Änderung der Klassenvorschrift, entsprechend dem Beschluss der
internationalen Vertreterversammlung, sind gemäß den Regeln des DSV über die
deutsche Klassenvereinigung (IOUD) dem DSV vorzulegen. Dieser entscheidet über
Annahme, eventuelle Änderungen oder Ablehnung der Anträge.
7.
Sitz der Organisation;
Sitz der IOU ist der jeweilige Wohnort des Präsidenten.
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