ANTRAG auf Projektförderung - Kulturraum Erzgebirge

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Aktenzeichen:
A ntrag
Posteingang
auf Gewährung einer Zuwendung aus der
Kulturkasse des Kulturraumes Erzgebirge Mittelsachsen
Angaben zum Ansprechpartner des Antragstellers:
Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen
Kultursekretariat
Bahnhofstraße 8a
09557 Flöha
Name:
Telefon-Nr.:
E-Mail-Adresse:
Datum:
Antrag auf Projektförderung nach SächsKRG im Haushaltsjahr
2016
Antragsteller:
Rechtsform:
vertreten durch:
(Bürgermeister, Geschäftsführer…)
Straße, Nr. / Postfach:
PLZ / Ort:
Bankverbindung:
IBAN
BIC
Kreditinstitut
Beantragte Fördersumme:
EUR
Kultursparte: Bitte auswählen!
(nach Förderrichtlinie § 2 Abs. 1 Buchstaben a - j)
für Maßnahme:
Projektleitung:
Berufsabschluss:
Telefon-: / Telefax-Nr.:
E-Mail-Adresse:
Termin der Durchführung:
mit Vor- u. Nachbereitung:
Ort der Durchführung:
Eine Kurzvorstellung der Maßnahme (Zielsetzung, Zielgruppe, Veranstaltungsplan/geplante
Aktivitäten, handelnde Personen…) ist im Datenblatt „Projektförderung“ als Anlage zu diesem
Formular beizufügen!
Für das beantragte Haushaltsjahr wurden beim Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen weitere
Anträge (z.B. für weitere Maßnahmen/Einrichtungen) eingereicht
ja
nein.
1
Aktenzeichen:
A) Erklärung zum Maßnahmebeginn:
(Als Maßnahmebeginn ist z.B. der Abschluss eines der Maßnahme zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages
vor Erhalt des Zuwendungsbescheides zu werten.)
Hiermit erkläre ich verbindlich, dass mit der beantragten Maßnahme noch nicht begonnen wurde und vor
Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird.
Hiermit beantrage ich die Genehmigung zum vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmebeginn ab
(Datum):
Gleichzeitig erkläre ich, dass vor der etwaigen Genehmigung des vorzeitigen Beginns die
Maßnahme nicht in Angriff genommen wird.
Ein Anspruch auf Förderung leitet sich aus einer Genehmigung nicht ab!
B) Darstellung Ausgaben und Einnahmen in EUR
(nur zahlungswirksame Positionen: Auszahlungen und Einzahlungen!)
1. Ausgaben
Vorjahr/Vergleichsjahr 2015
(mögl. nach Abrechnung, sonst
nach Bewilligung)
beantragtes Jahr
1.1 Künstlerhonorare:
(auch Aufwandsentschädigungen für Künstler)
1.2 Honorar Projektleitung:
(z.B. Werkvertrag, nicht Lohn-/Gehaltsempfänger!)
1.3 sonst. Honorare:
(bitte als Anlage erläutern!)
1.4 Präsente unter je 35 EUR:
(bitte als Anlage erläutern!)
1.5 Übernachtung / Bewirtung
1.6 Transporte:
(z.B. Bustransfer von Künstlergruppen, Flüge, Bahn…)
1.7 Reisekosten:
(z.B. für Organisation)
1.8 Werbung:
(z.B. Plakate, Einladungen, Internet)
1.9 Druckerzeugnis / Medium:
(z.B. Katalog, Broschüre, Programmheft, Film, Bücher)
1.10 Material:
(z.B. für Kostüme, Kleinteile)
1.11 Miete: (
auch an Sitzgemeinde)
(z.B. Saalmiete, Organisationsbüro)
1.12 Organisationspauschale
(max. 10 % der
zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch max. 1.000 €)
1.13 Sonstiges:
(bitte als Anlage erläutern!)
Gesamtausgaben:*
0
0
0
0
1.14 davon nicht zuwendungsfähig:
(siehe § 5 Abs. 4 Förderrichtlinie)
Zuwendungsfähige Gesamtausgaben:
2
Aktenzeichen:
Eigeneinnahmen
beantragtes Jahr
Vorjahr/Vergleichsjahr 2015
2.1 Eintrittsgelder / Gebühren:
(Standgebühren bitte unter 2.3)
2.2 Verkäufe / Provisionen:
2.3 Vermietung / Verpachtung:
2.4 Sonstiges:
(bitte als Anlage erläutern!)
0
Summe Eigeneinnahmen:
3. Private Zuwendungen
beantragtes Jahr
0
Vorjahr/Vergleichsjahr 2015
3.1 Spenden / Sponsoring (Geldleistung):
3.2 Sonstiges:
(bitte als Anlage erläutern!)
0
Summe private Zuwendungen:
4. Öffentliche Zuschüsse
beantragtes Jahr
0
Vorjahr/Vergleichsjahr 2015
4.1 Kulturraum:
4.2 Sitzgemeinde:
4.3 Landkreis:
4.4 Land:
4.5 Bund:
4.6 EU:
4.7 Sonstige:
(bitte als Anlage erläutern!)
Summe öffentliche Zuschüsse:
Gesamteinnahmen:
0
0
0
0
0
0
5. Eigenmittel des Antragstellers:
Gesamtfinanzierung:*
* Der Wert der Gesamtausgaben muss identisch mit dem Wert der Gesamtfinanzierung sein.
C) Dem Antrag sind beizufügen /

sind beigefügt:
Datenblatt Projektförderung
 bei Vereinen:**
Satzung
Nachweis Gemeinnützigkeit
** Anmerkung: zwingend bei erstmaliger Beantragung bei Veränderungen

Angebot(e) über (Dienst-)Leistungen von Dritten (z.B. Druck von Katalogen)
3
Aktenzeichen:
D) Erklärungen des Antragstellers:
-
Der Antragsteller erklärt, dass er zum Vorsteuerabzug
berechtigt
nicht berechtigt ist
und dies bei der Darstellung der Ausgaben und Einnahmen berücksichtigt hat.
-
Der Antragsteller ist mit der Speicherung der Antragsunterlagen und Weitergabe an alle am
Verfahren Beteiligten einverstanden.
-
Der Antragsteller ist mit der öffentlichen Bekanntgabe seiner Einrichtung, seiner Kontaktdaten
und der Fördersumme einverstanden.
-
Bei Änderungen zum Antrag kommt der Antragsteller umgehend seiner Mitteilungspflicht nach.
-
Dem Antragsteller ist bekannt, dass nur vollständig ausgefüllte Anträge mit allen
geforderten Anlagen zur formellen Förderfähigkeit des Antrages führen.
(Das Kultursekretariat ist berechtigt, die Bearbeitung verspäteter oder unvollständiger
Antragsunterlagen abzulehnen, wenn durch die fehlenden Unterlagen eine korrekte
Einschätzung des Antrages wesentlich erschwert wird.)
-
Dem Antragsteller ist bekannt, dass kein Rechtsanspruch auf Förderung im Kulturraum
besteht.
-
Dem Antragsteller sind die Tatsachen nach den Nummern 3.5.2 bis 3.5.4 der VwV zu § 44
SäHO als subventionserheblich und die Strafbarkeit eines Subventionsbetruges nach § 264
StGB bekannt.
-
Der Antragsteller versichert, alle Angaben wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und
Gewissen gemacht zu haben.
,
Ort, Datum
Stempel/Unterschrift des Vertretungsbefugten des Antragstellers
4
Aktenzeichen:
D) Bestätigung der Sitzgemeinde:
(nur auszufüllen, wenn der Antragsteller nicht mit der Sitzgemeinde identisch ist):
Dieses Blatt ist zusammen mit dem Antrag einzureichen!
Sitzgemeinde:
(Ober-)Bürgermeister/in:
Straße, Nr. / Postfach:
PLZ / Ort:
Die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung hat von diesem Antrag auf Projektförderung an den
Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen Kenntnis genommen.
Titel der Maßnahme:
Der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung ist bekannt, dass nach § 3 Abs. 2 SächsKRG eine
Förderung durch den Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen ohne eine angemessene
Beteiligung der Sitzgemeinde an den Ausgaben der Maßnahme außerhalb der Kreisumlage
grundsätzlich nicht möglich ist. (Der Anteil der Sitzgemeinde muss nach § 4 Abs. 2 der
Förderrichtlinie des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen vom 25.6.2015 mindestens 4
v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.)
Die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung unterstützt die Maßnahme finanziell mit
EUR.
Die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung unterstützt die Maßnahme nicht bzw. nicht in voller
Höhe, weil (evtl. Anlage):
Name
Funktion
Unterschrift/Stempel
5
Datum
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