.................... Merkblatt „Aufgaben, Anforderungen, Rechte & Pflichten als freiwillige Fahrerin / freiwilliger Fahrer für Procap“ Procap Procap ist der grösste gesamtschweizerische Mitgliederverband im Behindertenwesen in der Schweiz und fördert soziale, gesellschaftliche und berufliche Integration im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe. Rund 20‘000 Mitglieder sind in regionalen Sektionen (50) und Sportgruppen (30) organisiert. Die Dienstleistungspalette reicht von Rechtsberatung, Bauberatung, regionaler Betreuung bis zu diversen Freizeitangeboten. Dabei darf sich Procap neben bezahlten Mitarbeitenden auf hunderte Freiwillige stützen. Tätigkeit als FahrerIn Regionale Procap Sektionen bieten ihren Mitgliedern mit unterschiedlichen Behinderungen einen kostenlosen Fahrdienst zu Procap Anlässen an (regelmässige gesellige Nachmittage und Jahresanlässe). Das Angebot richtet sich vor allem an Mitglieder, welche ohne Fahrdienst nicht oder nur sehr erschwert an den Anlässen teilnehmen könnten (mobilitätsbehinderte oder Personen, die den öffentlichen Verkehr nicht benutzen können). Freiwillige Mitarbeitende des Procap Fahrdienstes engagieren sich für die Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderungen und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben der Mitglieder von Procap. Als Procap Fahrerin und Fahrer kennen Sie die Region, organisieren Ihre Fahrtroute selbständig, informieren die Mitglieder über die Abhol- und Rückkehrzeit, holen die Mitglieder gemäss Abmachung ab, fahren sie zum Anlass und nach dem Anlass wieder nach Hause. Die Einsatzdaten vereinbart der Fahrer / die Fahrerin mit der Procap Ansprechperson (z.B. im Rahmen einer jährlichen Fahrdienst Sitzung für das kommende Jahr / nach Absprache / auf Abruf). Änderungen werden der Ansprechperson frühzeitig gemeldet. Welche Mitglieder am Einsatztag abgeholt werden sollen, koordiniert der / die FahrerIn mit der Treffpunktleitung. Die Sicherheit der Fahrgäste steht zuoberst. Die Fahrten werden nur unternommen, wenn die Sicherheit gewährleistet ist. Anforderungsprofil Procap sucht Frauen und Männer ab 20 Jahren, die: - … Menschen mit und ohne Behinderung gleichgestellt, mit Respekt, Einfühlungsvermögen und Humor begegnen. - … Zeit haben oder sich diese nehmen und schenken wollen. - … über ein eigenes Auto verfügen oder gegebenenfalls das Sektionsfahrzeug (entsprechender Fahrausweis) sicher fahren und seit zwei Jahren unfallfrei sind. - … zuverlässige und gewissenhaft arbeiten. Rechte Wer sich für Procap einsetzt, hat ein Recht auf angemessene Rahmenbedingungen. Procap ist Mitglied von Benevol Schweiz und orientiert sich an den Standards für 1 Freiwilligenarbeit. Grundsätzlich ist die Aufgabe als Fahrer/in eine freiwillige Tätigkeit und damit unbezahlte Arbeit. Sie haben ein Recht auf: - Einarbeitung und Unterstützung durch Procap (z.B. Umgang mit Fahrgästen und Rollstühlen) - Eine Ansprechperson bei Procap (je nach Sektion die RegionalstellenleiterIn, Vorstandsmitglied etc.) zur Einführung, Begleitung und Einsatzplanung. - Spesenentschädigung gemäss Reglement und Fahrten Rapport (Kilometerentschädigung, Verpflegung, Porti, Telefonate) - Einsatzbestätigung auf Anfrage (z.B. in Form von Sozialzeit Ausweis); - Geschenk Abo Procap Magazin; - Während der Dauer des Einsatzes sind Sie, die Insassen und Ihr Fahrzeug versichert (Unfall- und Haftpflichtversicherung). - Information zu Weiterbildungsmöglichkeiten und Kostenübernahme gemäss Antrag / Absprache. - Jährliche Überprüfung, Auswertung und gegebenenfalls Verlängerung der Einsatzvereinbarung. - Die Fahrerin / der Fahrer hat diese freiwillige Arbeit selber gewählt und kann auch über den Zeitpunkt der Auflösung des Engagements selber entscheiden. Pflichten Ihr Engagement ist freiwillig – aber nicht unverbindlich. Für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und zur Klärung der gegenseitigen Erwartungen definiert Procap für Fahrer und Fahrerinnen folgende Pflichten: - - - - - Sie sind VertreterIn von Procap und repräsentieren die Organisation bei Ihrem Engagement. Die Fahrerin trägt Verantwortung gegenüber den Menschen, mit welchen sie im Auftrag von Procap zu tun hat, handelt daher mit der nötigen Sorgfalt und hält Abmachungen ein. Insbesondere wahrt sie die Eigenständigkeit der Mitglieder und bietet Hilfe zur Selbsthilfe. Besondere Vorkommnisse wie Stürze etc. sind der Ansprechperson umgehend zu melden. Der Fahrer passt seinen Fahrstil den Strassenverhältnissen an und wahrt die nötigen Vorsichtsmassnahmen. Bei sehr schwierigen Strassenverhältnissen entscheidet er, ob eine Fahrt möglich ist. Der Fahrer verpflichtet sich, die Fahrgäste immer als mündig und urteilsfähig anzuerkennen und deren Anliegen ernst zu nehmen. Die Fahrerin untersteht der Schweigepflicht. Diese bezieht sich auf Informationen über Personen und spezielle Sachverhalte im Zusammenhang mit dem freiwilligen Einsatz. Die Schweigepflicht bleibt auch nach Abschluss der Freiwilligenarbeit bestehen. Probleme sind der Ansprechperson zu melden und mit ihr zu besprechen. Die Fahrerin / der Fahrer wird beim Erstgespräch über das Thema Beziehungen, Grenzen und Übergriffe informiert und erhält die gleichnamige Broschüre. Er / sie handelt nach den Richtlinien und meldet spezielle Vorkommnisse. Hat sich der/die freiwillige Mitarbeiter/in entschieden, seine/ihre Tätigkeit aufzugeben, teil er/sie diesen Entschluss der Ansprechperson rechtzeitig mit. Nach Möglichkeit unterstützt er/sie ihre Nachfolge in der Einarbeitungszeit. 2 - Teilnahme bei allfällig obligatorisch erklärten Weiterbildungen. Sie führen einen Fahrdienst Rapport und stellen diesen periodisch der Ansprechperson zu. Der Fahrer meldet der Ansprechperson umgehend Schäden und Mängel am Fahrzeug. Einsatzvereinbarung zwischen Organisation/Bereich: .................................................................................... und Frau/Herr: Adresse: PLZ/Ort: Telefon privat: Mobile: E-Mail: Funktion / Aufgabenbereich: Ressort / Bereich: Kontaktperson (Name / Telefon / eMail): Wann findet der Einsatz statt? Wo findet der Einsatz statt? Wie häufig ist der Einsatz? Beginn und Dauer des Einsatzes: Wird ausgewertet am: Spezielle Kompetenzen/Berechtigung: Der Fahrdienst Rapport wird abgegeben: monatlich vierteljährlich halbjährlich Merkblatt „Aufgaben, Anforderungen, Rechte & Pflichten als freiwillige Fahrerin / freiwilliger Fahrer für Procap“ und die unten aufgeführten Beilagen sind Bestandteil dieser Vereinbarung. Die Vereinbarung kann von beiden Seiten aufgelöst werden. In gegenseitigem Einverständnis vereinbart: Verantwortliche/r Ort/Datum: Mitarbeitende/r Ort/Datum: 3 Die Vereinbarung wurde am ((Datum)) durch den Vorstand von Procap ((Sektion)) genehmigt. Beilagen: Leitbild Procap Broschüre Beziehungen: Grenzen & Übergriffe Spesenreglement und –formular Fahrdienst Rapport Sozialzeitausweis 06.04.2010 / br 4