ALLGEMEINE BEDINGUNGEN bestimmt für Tierpensionen,die Mitglied des Vereins "Landelijke Organisatie Dibevo"sind 3.2 Artikel 1 DEFINITIONEN Unter diesen allgemeinen Bedingungen versteht man: 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 1.7 TIERPENSION:die natürliche oder..... Rechtsperson,die ihr Geschäft betreibt,in dem sie zeitweise Gasttiere unterbringt und versorgt und statutarisch Mitglied des Vereins "Landelijke Organisatie Dibevo" von Amersfoort ist. GASTTIER: das Haustier des Kunden für das die Pensionsvereinbarung abgeschlossen wird/wurde. KUNDE:die natürliche oder....Rechtsperson,die mit der Tierpension die Pensionsvereinbarung getroffen hat. GASTGEBER:derjenige,der befugt ist im Namen der Tierpension die Pensionsvereinbarung mit dem Kunden abzuschließen und auszuführen PENSIONSVEREINBARUNG:die Vereinbarung zwischen der Tierpension und dem Kunden,wobei sich die Tierpension verpflichtet,das Gasttier innerhalb einer bestimmten Periode unterzubringen und zu versorgen gegen einen vom Kunden bezahlten Preis. VERSORGUNG:die von der Tierpension auszuführenden Arbeiten zu Gunsten der Versorgung des Gasttieres UNTERBRINGUNG:das zeitliche zur Verfügungstellen von "Gebäuden",Zwingernoder/und Gelände zu Gunsten des Aufenthaltes und Versorgung des Gasttieres. 3.3 3.4 ARTIKEL 4 - RESERVIERUNGSKOSTEN/BETRAG 4.1 ARTIKEL 2 – ALLGEMEINES 2.1 2.2 2.3 bei den Vereinbarungen gelten die allgemeinen Bedingungen,außer man weicht ausschließlich schriftlich,davon ab. die Tierpension bietet den Besuchern die Möglichkeit an bestimmten Öffnungszeiten,die Tieraufenthalte zu besichtigen der Auftrag wurde korrekt ausgeführt,wenn nach 10 Tagen nach Ausführung keine schriftliche Beschwerde des Kunden eingegangen ist.. ARTIKEL 3 - ANMELDUNG 3.1 von jeder Reservierung des Gasttieres wird für dessen Aufenthalt in der Tierpensin vom Gastgeber ein Reservierungsformular/Kundenkarte gemacht.Ein Exemplar dieser allgemeinen Bedingungen wird dem Kunden ausgehändigt.Wird ein Reservierungsformular/Kundenkarte dem Kunden per Post zugeschickt,wird ein Exemplar dieser allgemeinen Bedingungen mitgeschickt. die Reservierungsanmeldung/Karte enthällt auf jeden Fall den vollständigen Namen und die Adresse der Tierpension und des Kunden,Adresse des zu erreichenden Kunden während der Pensionszeit,der Name des Gasttieres,Angaben der Rasse,Chipnummmer oder desgleichen,Geschlecht,Alter und eventuelle Merkmale des Gasttieres,die vom Kunden gewünschte Aufenthaltsdauer und den zu zahlenden Betrag pro Tag,den das Gasttier verbleibt. bei Anmeldung vor Ort,wird das Anmeldungsformular/Kundenkarte vom Gastgeber und vom Kunden gemeinsam ausgefüllt und unterzeichnet.Der Kunde bekommt eine Kopie der Pensionswvereinbarung.Das vom Kunden unterschriebene Anmeldungsformular gilt als rechtskräftig. bei telefonischer Reservierung wird das Anmeldungsformular/Kundenkarte dem Kunden per Post zugeschickt,wobei ein Exemplar der allgemeinen Bedingungen mitgeschickt wird.Der Kunde schickt ein Anmeldungsformular mit seiner Unterschrift versehen,zurück an die Tierpension.Sollte das Anmeldungsformular nicht innerhalb von 14Tagen zurückgeschickt worden sein,kommt es zu keiner Reservierung,es gibt keine Vereinbarung. 4.2 4.3 4.4 nach der Reservierung durch den Kunden ist die Tierpension berechtigt,für den tatsächlichen Aufenthalt vom Kunden einen Reservierungsbetrag zu verlangen.Es handelt sich um minimal 20% der totalen Aufenthaltskosten. wenn die Reservierungssumme nicht 30 Tage vor Beginn der Unterbringung des Gasttieres bezahlt wurde,verfällt das Recht auf Reservierung.Beschwerden gegen die Höhe der Rechnung schließt die Bezahlpflicht nicht aus. der Reservierungsbetrag wird bei Beendigung der Pensionsvereinbarung verrechnet mit dem Gesamtbetrag,den der Kunde der Tierpension schuldet. wenn eine Reservierung nicht innerhalb von 30 Tagen vor Beginn des vereinbarten ersten Aufenthalttages des Gasttieres storniert wird,ist der Kunde der Tierpension den gesamten Betrag schuldig.Ausnahme ist das Ableben des Gasttieres.Der Kunde muß hierfür wohl einen Beweis vom Tierarzt an die Tierpension aushändigen. ARTIKEL 5 – BEZAHLUNG 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 5.7 der auf dem Anmeldungsformular angegebene Preis pro Tag gilt für ein Gasttier,es sei denn,es ist anders angegeben.Indiesem Preis sind inbegriffen:Versorgungskosten,Futter und Unterkunft des Gasttieres ud die Mehrwertssteuer. Die Tierpension ist verpflichtet an einem überschaubaren Platz eine Preisliste aufzuhängen,in einem dem Kunden zugänglichen Raum und dem Kunden eine Preisliste auszuhändigen. Bezahlung,was der Kunde auf Grund der Pensionsvereinbarung schuldig ist,geschieht direkt bei Beendigung der Pensionsvereinbarung in bar. bei einem eventuell zu frühem Abholen des Gasttieres durch den Kunden ist die Tierpension berechtigt,die restlichen verbleibenden Tage der Vereinbarung sunterkunft in Rechnung zu stellen mit dem ausgehandelten Preis pro Tag. Der Kunde erhält einen Zahlungsnachweis von der Tierpension. Im Falle einer nicht rechtzeitigen Zahlung des Kunden ist die Tierpensio berechtigt,alle rechtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten dem Kunden in Rechnung zu stellen mit einem Minimum von e € 226,89. die Tierpension hat immer das Recht auf Vorabzahlung oder eine Sicherheit zu fordern oder andere abweichende Bezahlungsbedingungen zu stellen,wenn Zweifel bestehen,daß der Kunde nicht oder nicht alles bezahlen kann. worden ein,kommt es zu keiner Reservierung ARTIKEL 6 - RECHTE UND PFLICHTEN DER TIERPENSION 6.1 6.2 6.3 6.4 6.5 Die Tierpension verpflichtet sich auf Grund der geschlossenen Pensiosvereinbarung während der vereinbarten Periode die Vereinbarung zu gewähren. Die Tierpension verpflichtet sich das Gasttier sorgfältig unterzubringen,zu füttern und zu versorgen. Die Tierpension wird so viel wie möglich Rücksicht auf die individuellen Wünsche des Kunden nehmen,hinsichtlich der Unterkunft und Versorgung des Gasttieres Die Tierpension darf ,nach dem Besuch eines Tierarztes ,demGasttier Beruhigungsmittel geben,wenn es nach der Beurteilung des Tierarztes notwendig ist. Wenn sich der Kunde nicht zum vereinbarten Anfangsdatum bei der Tierpension meldet,darf die Tierpension die 6.6 6.7 6.8 6.9 Pensionsbedingungen als nicht zu Stande gekommen ansehen.In diesem Fall ist der Kunde der Tierpension die gesamte reservierte Periode schuldig.siehe 4.4 Die Tierpension ist berechtigt,dem Gasttier den Zugang zur Tierpension zu verweigern,wenn das Gasttier keine gesetzliche oder von der Tierpension vorgeschriebene Impfung nachweisen kann. Über die Periode,die das Gasttier nach Beendigung der Vereinbarung weiterhin in der Tierpension verbleibt,ist der Kunde der Tierpension den Preis pro Tag schuldig,den sie in der Vereinbarung getroffen haben. Wenn der Kunde,ohne sich zu melden,das Gasttier nicht 14 Tage nach Ablauf der Pensionsvereinbarung bei der Tierpension abholt,wird der Pensionsinhaber den Kunden per Einschreiben auffordern,das Gasttier innerhalb von 48 Stunden abzuholen.Sollte der Kunde das Gasttier dann immer noch nicht abgeholt haben,hat der Pensionsinhaber das Recht,das Gasttier in ein Tierheim/Asyl zu bringen.Der Kunde muß den vollständigen Pensionspreis bezahlen,vermehrt mit den eventuellen Asylkosten. Die Tierpension ist bei Zurückgabe des Gasttieres verpflichtet,dem Kunden mitzuteilen,ob es während des Aufenthaltes Besonderheiten gab. ARTIKEL 7 RECHTE UND PFLICHTEN DES KUNDEN 7.1 7.2 7.3 Der Kunde ist verpflichtet zu Beginn des Aufenthaltes des Gasttieres alle Angaben und Auskünfte der Tierpension über das Gasttier mitzuteilen,die für eine gute und verantwortungsvolle Unterbringung und Versorgung des Gasttieres i der Tierpension notwendig sind. Der Kunde ist haftbar gegenüber der Tierpension für Schaden der erfolgt,weil man es nicht angegeben hat oder man falsche Dokumente und Angaben,die das Gasttier betreffen,gemacht hat. Der Kunde ist verpflichtet bei der Unterzeichnung der Pensionsvereinbarung,doch spätestens zum Anfang des Aufenhaltes des Gasttieres in der Tierpension,eine Impfbescheinigung/Impfpass,abzugeben.Au ch der Nachweis von jeder anderen gesetzlich vorgeschriebenen oder durch die Tierpension ergänzende erforderliche Impfung muß abgegeben werden ARTIKEL 8 - KRANKHEITEN UND/ODER ABLEBEN DES GASTTIERES 8.1 8.2 Der Kunde ermächtigt hiermit die Tierpension ,im Falle einer Krankheit des Gasttieres, ( oder bei hoher Vermutung einer Krankheit ) während des Aufenthaltes des Gasttieres in der Tierpension,auf Kosten des Kunden einen Tierarzt zu konsultieren und Maßregeln zu treffen,die in der gegebenen Situation richtig erscheinen.. Sollte das Gasttier während des Aufenthaltes in der Tierpension unverhofft sterben,kann die Tierpension das Gasttier durch einen unabhängigen Gutachter sezieren lassen.Die Kosten hierfür übernimmt die Tierpension. ARTIKEL 9 –HAFTPFLICHT 9.1 9.2 9.3 9.4 9.5 Ein Versäumnis bei der Ausführung der Pensiosvereinbarung kann der Tierpension nicht angerechnet werden,wenn ihr keine Schuld zuzuschreiben ist.Sie ist nicht haftbar für unvorherzusehende Umstände in der Tierpension und/oder Dienste und/oder Personen und/oder Einrichtungen,von denen die Tierpension Gebrauch machen möchte,um der Vereinbarung nachzukommen. Die Tierpension wird danach streben,dem Kunden im Falle un vorhergesehender Umstände dies so schnell wie möglich zu berichten. Die Tierpension ist nicht haftbar für vom Kunden oder von Dritten verursachte direkte oder indirekte Schäden;es sei denn,es ist ausschließlich Absicht oder grobe Schuld der Tierpension.Die Tierpension ist nicht haftbar für Absicht oder Schuld von Dritten oder von den von ihr angestellten Mitarbeitern. Sollte die Tierpension haftbar gemacht werden können für einen während der Ausübung der Vereinbarung gemachten Schaden,bleibt der Schadensersatz immer begrenzt bis an den vereinbarten Pensionspreis,ein Maximum von 363,00 Euro, sprich dreihundertdreiundsechzig Euro. Der Kunde schützt die Tierpension vor Schäden und Rechtsansprüchen von Dritten. ARTIKEL 10 - STREITIGKEITEN UND ANWENDBARES RECHT 10.1 10.2 Im Fall von Streitigkeiten ist der Richter zuständig,in dessen Gebiet die Tierpension sich befindet.Der Kunde Kann innerhalb eines Monats nachdem ihm die Tierpension schriftlich diesen Richter erteilt,wählen,zwischen diesem oder einen vom Gesetz befugten anderen Richter. Bei der Vereinbarung gilt niederländisches 10.3 Gesetz. Nichtigkeiten oder Aufhebung eines Teils der Vereinbarung hat nicht zur Folge,das alle allgemeinen Bedingungen aufgehoben werden. December 2001