artikel 4 - reservierungskosten/betrag

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ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
bestimmt für Tierpensionen,die Mitglied des
Vereins "Landelijke Organisatie Dibevo"sind
3.2
Artikel 1 DEFINITIONEN
Unter diesen allgemeinen Bedingungen versteht man:
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
1.6
1.7
TIERPENSION:die natürliche oder.....
Rechtsperson,die ihr Geschäft betreibt,in
dem sie zeitweise Gasttiere unterbringt und
versorgt und statutarisch Mitglied des Vereins
"Landelijke Organisatie Dibevo" von
Amersfoort ist.
GASTTIER: das Haustier des Kunden für das
die Pensionsvereinbarung abgeschlossen
wird/wurde.
KUNDE:die natürliche
oder....Rechtsperson,die mit der Tierpension
die Pensionsvereinbarung getroffen hat.
GASTGEBER:derjenige,der befugt ist im
Namen der Tierpension die
Pensionsvereinbarung mit dem Kunden
abzuschließen und auszuführen
PENSIONSVEREINBARUNG:die
Vereinbarung zwischen der Tierpension und
dem Kunden,wobei sich die Tierpension
verpflichtet,das Gasttier innerhalb einer
bestimmten Periode unterzubringen und zu
versorgen gegen einen vom Kunden
bezahlten Preis.
VERSORGUNG:die von der Tierpension
auszuführenden Arbeiten zu Gunsten der
Versorgung des Gasttieres
UNTERBRINGUNG:das zeitliche zur
Verfügungstellen von
"Gebäuden",Zwingernoder/und Gelände zu
Gunsten des Aufenthaltes und Versorgung
des Gasttieres.
3.3
3.4
ARTIKEL 4 - RESERVIERUNGSKOSTEN/BETRAG
4.1
ARTIKEL 2 – ALLGEMEINES
2.1
2.2
2.3
bei den Vereinbarungen gelten die
allgemeinen Bedingungen,außer man weicht
ausschließlich schriftlich,davon ab.
die Tierpension bietet den Besuchern die
Möglichkeit an bestimmten
Öffnungszeiten,die Tieraufenthalte zu
besichtigen
der Auftrag wurde korrekt ausgeführt,wenn
nach 10 Tagen nach Ausführung keine
schriftliche Beschwerde des Kunden
eingegangen ist..
ARTIKEL 3 - ANMELDUNG
3.1
von jeder Reservierung des Gasttieres wird
für dessen Aufenthalt in der Tierpensin vom
Gastgeber ein
Reservierungsformular/Kundenkarte
gemacht.Ein Exemplar dieser allgemeinen
Bedingungen wird dem Kunden
ausgehändigt.Wird ein
Reservierungsformular/Kundenkarte dem
Kunden per Post zugeschickt,wird ein
Exemplar dieser allgemeinen Bedingungen
mitgeschickt.
die Reservierungsanmeldung/Karte enthällt
auf jeden Fall den vollständigen Namen und
die Adresse der Tierpension und des
Kunden,Adresse des zu erreichenden
Kunden während der Pensionszeit,der
Name des Gasttieres,Angaben der
Rasse,Chipnummmer oder
desgleichen,Geschlecht,Alter und
eventuelle Merkmale des Gasttieres,die
vom Kunden gewünschte Aufenthaltsdauer
und den zu zahlenden Betrag pro Tag,den
das Gasttier verbleibt.
bei Anmeldung vor Ort,wird das
Anmeldungsformular/Kundenkarte vom
Gastgeber und vom Kunden gemeinsam
ausgefüllt und unterzeichnet.Der Kunde
bekommt eine Kopie der
Pensionswvereinbarung.Das vom Kunden
unterschriebene Anmeldungsformular gilt
als rechtskräftig.
bei telefonischer Reservierung wird das
Anmeldungsformular/Kundenkarte dem
Kunden per Post zugeschickt,wobei ein
Exemplar der allgemeinen Bedingungen
mitgeschickt wird.Der Kunde schickt ein
Anmeldungsformular mit seiner Unterschrift
versehen,zurück an die Tierpension.Sollte
das Anmeldungsformular nicht innerhalb
von 14Tagen zurückgeschickt worden
sein,kommt es zu keiner Reservierung,es
gibt keine Vereinbarung.
4.2
4.3
4.4
nach der Reservierung durch den Kunden
ist die Tierpension berechtigt,für den
tatsächlichen Aufenthalt vom Kunden einen
Reservierungsbetrag zu verlangen.Es
handelt sich um minimal 20% der totalen
Aufenthaltskosten.
wenn die Reservierungssumme nicht 30
Tage vor Beginn der Unterbringung des
Gasttieres bezahlt wurde,verfällt das Recht
auf Reservierung.Beschwerden gegen die
Höhe der Rechnung schließt die
Bezahlpflicht nicht aus.
der Reservierungsbetrag wird bei
Beendigung der Pensionsvereinbarung
verrechnet mit dem Gesamtbetrag,den der
Kunde der Tierpension schuldet.
wenn eine Reservierung nicht innerhalb von
30 Tagen vor Beginn des vereinbarten
ersten Aufenthalttages des Gasttieres
storniert wird,ist der Kunde der Tierpension
den gesamten Betrag schuldig.Ausnahme
ist das Ableben des Gasttieres.Der Kunde
muß hierfür wohl einen Beweis vom Tierarzt
an die Tierpension aushändigen.
ARTIKEL 5 – BEZAHLUNG
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
5.6
5.7
der auf dem Anmeldungsformular
angegebene Preis pro Tag gilt für ein
Gasttier,es sei denn,es ist anders
angegeben.Indiesem Preis sind
inbegriffen:Versorgungskosten,Futter und
Unterkunft des Gasttieres ud die
Mehrwertssteuer.
Die Tierpension ist verpflichtet an einem
überschaubaren Platz eine Preisliste
aufzuhängen,in einem dem Kunden
zugänglichen Raum und dem Kunden eine
Preisliste auszuhändigen.
Bezahlung,was der Kunde auf Grund der
Pensionsvereinbarung schuldig ist,geschieht
direkt bei Beendigung der
Pensionsvereinbarung in bar.
bei einem eventuell zu frühem Abholen des
Gasttieres durch den Kunden ist die
Tierpension berechtigt,die restlichen
verbleibenden Tage der Vereinbarung
sunterkunft in Rechnung zu stellen mit dem
ausgehandelten Preis pro Tag.
Der Kunde erhält einen Zahlungsnachweis
von der Tierpension.
Im Falle einer nicht rechtzeitigen Zahlung des
Kunden ist die Tierpensio berechtigt,alle
rechtlichen und außergerichtlichen
Inkassokosten dem Kunden in Rechnung zu
stellen mit einem Minimum von e € 226,89.
die Tierpension hat immer das Recht auf
Vorabzahlung oder eine Sicherheit zu fordern
oder andere abweichende
Bezahlungsbedingungen zu stellen,wenn
Zweifel bestehen,daß der Kunde nicht oder
nicht alles bezahlen kann. worden ein,kommt
es zu keiner Reservierung
ARTIKEL 6 - RECHTE UND PFLICHTEN DER
TIERPENSION
6.1
6.2
6.3
6.4
6.5
Die Tierpension verpflichtet sich auf Grund
der geschlossenen Pensiosvereinbarung
während der vereinbarten Periode die
Vereinbarung zu gewähren.
Die Tierpension verpflichtet sich das
Gasttier sorgfältig unterzubringen,zu füttern
und zu versorgen.
Die Tierpension wird so viel wie möglich
Rücksicht auf die individuellen Wünsche
des Kunden nehmen,hinsichtlich der
Unterkunft und Versorgung des Gasttieres
Die Tierpension darf ,nach dem Besuch
eines Tierarztes ,demGasttier
Beruhigungsmittel geben,wenn es nach der
Beurteilung des Tierarztes notwendig ist.
Wenn sich der Kunde nicht zum
vereinbarten Anfangsdatum bei der
Tierpension meldet,darf die Tierpension die
6.6
6.7
6.8
6.9
Pensionsbedingungen als nicht zu Stande
gekommen ansehen.In diesem Fall ist der
Kunde der Tierpension die gesamte
reservierte Periode schuldig.siehe 4.4
Die Tierpension ist berechtigt,dem Gasttier
den Zugang zur Tierpension zu
verweigern,wenn das Gasttier keine
gesetzliche oder von der Tierpension
vorgeschriebene Impfung nachweisen
kann.
Über die Periode,die das Gasttier nach
Beendigung der Vereinbarung weiterhin in
der Tierpension verbleibt,ist der Kunde der
Tierpension den Preis pro Tag schuldig,den
sie in der Vereinbarung getroffen haben.
Wenn der Kunde,ohne sich zu melden,das
Gasttier nicht 14 Tage nach Ablauf der
Pensionsvereinbarung bei der Tierpension
abholt,wird der Pensionsinhaber den
Kunden per Einschreiben auffordern,das
Gasttier innerhalb von 48 Stunden
abzuholen.Sollte der Kunde das Gasttier
dann immer noch nicht abgeholt haben,hat
der Pensionsinhaber das Recht,das
Gasttier in ein Tierheim/Asyl zu bringen.Der
Kunde muß den vollständigen
Pensionspreis bezahlen,vermehrt mit den
eventuellen Asylkosten.
Die Tierpension ist bei Zurückgabe des
Gasttieres verpflichtet,dem Kunden
mitzuteilen,ob es während des Aufenthaltes
Besonderheiten gab.
ARTIKEL 7 RECHTE UND PFLICHTEN DES
KUNDEN
7.1
7.2
7.3
Der Kunde ist verpflichtet zu Beginn des
Aufenthaltes des Gasttieres alle Angaben
und Auskünfte der Tierpension über das
Gasttier mitzuteilen,die für eine gute und
verantwortungsvolle Unterbringung und
Versorgung des Gasttieres i der
Tierpension notwendig sind.
Der Kunde ist haftbar gegenüber der
Tierpension für Schaden der erfolgt,weil
man es nicht angegeben hat oder man
falsche Dokumente und Angaben,die das
Gasttier betreffen,gemacht hat.
Der Kunde ist verpflichtet bei der
Unterzeichnung der
Pensionsvereinbarung,doch spätestens
zum Anfang des Aufenhaltes des Gasttieres
in der Tierpension,eine
Impfbescheinigung/Impfpass,abzugeben.Au
ch der Nachweis von jeder anderen
gesetzlich vorgeschriebenen oder durch die
Tierpension ergänzende erforderliche
Impfung muß abgegeben werden
ARTIKEL 8 - KRANKHEITEN UND/ODER
ABLEBEN DES GASTTIERES
8.1
8.2
Der Kunde ermächtigt hiermit die
Tierpension ,im Falle einer Krankheit des
Gasttieres, ( oder bei hoher Vermutung
einer Krankheit ) während des Aufenthaltes
des Gasttieres in der Tierpension,auf
Kosten des Kunden einen Tierarzt zu
konsultieren und Maßregeln zu treffen,die in
der gegebenen Situation richtig erscheinen..
Sollte das Gasttier während des
Aufenthaltes in der Tierpension unverhofft
sterben,kann die Tierpension das Gasttier
durch einen unabhängigen Gutachter
sezieren lassen.Die Kosten hierfür
übernimmt die Tierpension.
ARTIKEL 9 –HAFTPFLICHT
9.1
9.2
9.3
9.4
9.5
Ein Versäumnis bei der Ausführung der
Pensiosvereinbarung kann der Tierpension
nicht angerechnet werden,wenn ihr keine
Schuld zuzuschreiben ist.Sie ist nicht haftbar
für unvorherzusehende Umstände in der
Tierpension und/oder Dienste und/oder
Personen und/oder Einrichtungen,von denen
die Tierpension Gebrauch machen
möchte,um der Vereinbarung
nachzukommen.
Die Tierpension wird danach streben,dem
Kunden im Falle un vorhergesehender
Umstände dies so schnell wie möglich zu
berichten.
Die Tierpension ist nicht haftbar für vom
Kunden oder von Dritten verursachte direkte
oder indirekte Schäden;es sei denn,es ist
ausschließlich Absicht oder grobe Schuld der
Tierpension.Die Tierpension ist nicht haftbar
für Absicht oder Schuld von Dritten oder von
den von ihr angestellten Mitarbeitern.
Sollte die Tierpension haftbar gemacht
werden können für einen während der
Ausübung der Vereinbarung gemachten
Schaden,bleibt der Schadensersatz immer
begrenzt bis an den vereinbarten
Pensionspreis,ein Maximum von 363,00
Euro, sprich dreihundertdreiundsechzig Euro.
Der Kunde schützt die Tierpension vor
Schäden und Rechtsansprüchen von Dritten.
ARTIKEL 10 - STREITIGKEITEN UND
ANWENDBARES RECHT
10.1
10.2
Im Fall von Streitigkeiten ist der Richter
zuständig,in dessen Gebiet die Tierpension
sich befindet.Der Kunde Kann innerhalb
eines Monats nachdem ihm die Tierpension
schriftlich diesen Richter
erteilt,wählen,zwischen diesem oder einen
vom Gesetz befugten anderen Richter.
Bei der Vereinbarung gilt niederländisches
10.3
Gesetz.
Nichtigkeiten oder Aufhebung eines Teils
der Vereinbarung hat nicht zur Folge,das
alle allgemeinen Bedingungen aufgehoben
werden.
December 2001
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