Das Studienangebot der TUGraz finden Sie unter: http://www.tugraz

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Informationen für internationale Studienbewerber/innen
Das Studienangebot der TUGraz finden Sie unter:
http://www.tugraz.at
Zulassung zum Bachelorstudium
Folgende Unterlagen sind zu erbringen:
 Ansuchenformular
 Reifezeugnis
 Nachweis
der
besonderen
Universitätsreife:
eine
Bestätigung, dass die Zulassung zum an der TU Graz
beantragten Bachelorstudium auch im Ausstellungsstaat des
Reifezeugnisses im beantragten Semester tatsächlich und
unmittelbar erfolgen kann.
[Muss nicht nachgewiesen werden,
wenn das Reifezeugnis in einem EU Staat absolviert wurde].
 Kopie Ihres Reisepasses (nur Seite mit persönlichen Daten)
Zulassung zum Masterstudium
Folgende Unterlagen sind zu erbringen:
 Ansuchenformular
 Reifezeugnis
 Nachweis
über
das
absolvierte
Bacheloroder
Diplomstudium (Diplom, Transcript of Records mit Angaben
der Prüfungsgegenstände, Noten und Credits, Curriculum).
 Bestätigung einer anerkannten Universität des Staates, in
dem das Bachelor- oder Diplomstudium abgeschlossen
wurde, über das Recht auf unmittelbare Zulassung zum
Masterstudium für das beantragte Semester.
[Muss nicht
nachgewiesen werden, wenn das Bachelor- bzw. Diplomstudium in
einem EU Staat absolviert wurde].
 Kopie Ihres Reisepasses (nur Seite mit persönlichen Daten)
Zulassung zum Doktoratsstudium
Folgende Unterlagen sind zu erbringen:
 Ansuchenformular
 Nachweis über das absolvierte Bachelor- Master- bzw.
Diplomstudium (Diplom, Diploma Supplement bzw.
Transcript of Records mit Angabe der Prüfungsgegenstände,
Noten und Credits)
 Bestätigung einer anerkannten Universität des Staates, in
dem das Master- oder Diplomstudium abgeschlossen wurde,
über das Recht auf unmittelbare Zulassung zum
Doktoratsstudium für das beantragte Semester.
[Muss
nicht nachgewiesen werden, wenn das Masterstudium bzw.
Diplomstudium in einem EU Staat absolviert wurde].
 Bestätigung Ihres Betreuers bzw. Betreuerin der Dissertation
an der TUGraz
 Kopie Ihres Reisepasses (nur Seite mit persönlichen Daten)
Deutschkenntnisse, weitere Ergänzungsprüfungen
Studienbewerber/innen, welche die deutsche Sprache nicht
nachweislich beherrschen (ÖSD Sprachdiplom - C1 - Oberstufe
Deutsch), müssen vor Beginn des ordentlichen Studiums die
Ergänzungsprüfung aus Deutsch ablegen.
Ist das im Ausland erworbene Reifezeugnis einem
österreichischen Reifezeugnis nicht gleichwertig, müssen vor
Beginn des ordentlichen Studiums die erforderlichen
Ergänzungsprüfungen abgelegt werden.
Auskünfte über Kurse, Prüfungsanforderungen und Termine
erteilt das Sekretariat des Vorstudienlehrganges der Grazer
Universitäten, Neubaugasse 10, A-8020 Graz,
Tel.: (++43) (0)316 83-14-96. Info unter: http://www.vgu.at
Der Vorstudienlehrgang bietet Kurse zur Vorbereitung aller
Ergänzungsprüfungen im Rahmen eines Studiums als
ausserordentliche/r Studierende/r, an.
Beglaubigung von Dokumenten
Ausländische Dokumente müssen im Original oder in
beglaubigter Kopie eingereicht werden. Abhängig von dem
Ausstellungsstaat des jeweiligen Reifeprüfungszeugnisses
müssen die Dokumente noch zusätzlich auf die Echtheit
beglaubigt sein:
1. Bei Dokumente die in folgenden Staaten ausgestellt wurden,
entfallen aufgrund bilateraler Abkommen die Beglaubigungen:
Belgien,
Bosnien
und
Herzegowina,
Bulgarien,
Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien,
Kosovo, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Montenegro,
Niederlande, Norwegen, Polen, Rumänien, Schweden,
Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und
Ungarn.
2. Urkunden aus den Vertragsstaaten des so genannten
„Haager Beglaubigungsabkommens“ müssen mit der
APOSTILLE beglaubigt werden. Die Beglaubigung in Form der
Apostille
wird
durch
das
Außenministerium
des
Ausstellungsstaates des betreffenden Dokumentes oder einer
vom Außenministerium dazu berechtigten Behörde ausgestellt.
Die Vertragsstaaten des „Haager Beglaubigungsabkommens“
sind unter anderem: Albanien, Argentinien, Armenien,
Aserbaidschan,
Australien,
Estland,
Georgien,
Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Hongkong,
Indien, Irland, Island, Israel, Japan, Kasachstan,
Kolumbien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Mexiko,
Moldawien, Neuseeland, Panama, Portugal, Russland, San
Marino, Schweiz, Spanien, Südafrika, Türkei, Ukraine, USA,
Venezuela, Zypern....
3. Dokumente aus anderen Staaten, müssen die volle
diplomatische Beglaubigung vorweisen. Hierfür müssen die
Dokumente vom Außenministerium des jeweiligen
Ausstellungsstaates auf die Echtheit beglaubigt und von der
österreichischen
Vertretungsbehörde
(Botschaft)
letztbeglaubigt sein. Befindet sich das Dokument nach der
Beglaubigung des Außenministeriums bereits in Österreich, so
kann
die
Überbeglaubigung
auch
durch
die
Vertretungsbehörde (Botschaft) des Ausstellungsstaates in
Österreich und anschließend durch das Legalisierungsbüro des
österreichischen Außenministeriums erfolgen.
Detaillierte Informationen unter: www.tugraz.at
Deutsche Übersetzungen
Fremdsprachigen Dokumenten sind deutsche Übersetzungen
eines in Österreich gerichtlich beeideten Dolmetschers
beizufügen. Werden die Dokumente im Ausland übersetzt, sind
die Übersetzungen auf dieselbe Weise wie die Dokumente zu
beglaubigen - (siehe Pkt. „Beglaubigung von Dokumenten“).
Bewerbungsfrist/Einreichfrist
Internationale
Studienbewerber/innen
müssen
Ihr
Zulassungsansuchen bis spätestens 1. September für das
Wintersemester und bis spätestens 1. Februar für das
Sommersemester vollständig mit allen erforderlichen
Unterlagen per Post einreichen. Ansuchen, die nach diesem
Zeitpunkt eintreffen, können für das folgende Semester nicht
mehr berücksichtigt werden.
Ausgenommen
von
dieser
Einreichfrist
Studienbewerber/innen aus den EU Staaten.
sind
Es wird allerdings empfohlen, die erforderlichen Unterlagen
rechtzeitig vor Beginn der allgemeinen Zulassungsfrist
einzureichen
Inländer/innengleichstellung
Die Reifezeugnisse folgender Bewerber/innen gelten als in
Österreich ausgestellt:

Personen, die in Österreich Privilegien oder
Immunitäten genießen, sowie Personen, die sich zum
Zeitpunkt des Erwerbes des Reifezeugnisses im
Auftrag der Republik Österreich im Ausland aufhalten
und dort Privilegien und Immunitäten genießen, sowie
deren Ehegatten und Kindern;

in Österreich akkredierte und hier hauptberuflich tätige
Auslandsjournalisten sowie deren Ehegatten und ihre
Kinder;

Personen, die entweder selbst wenigstens durch fünf
zusammenhängende Jahre unmittelbar vor der
Antragstellung um Zulassung den Mittelpunkt ihrer
Lebensinteressen in Österreich hatten oder die
mindestens eine/n gesetzliche/n Unterhaltspflichtige/n
haben bei dem dies der Fall ist;

Personen, die ein Stipendium für das angestrebte
Studium entweder auf Grund staatsvertraglicher
Bestimmungen oder aus Mitteln einer österreichischen
Gebietskörperschaft erhalten;

Inhaber/innen von Reifezeugnissen österreichischer
Auslandsschulen;

Konventionsflüchtlinge (Konventionspass)

Asylanten/innen
(positiver
Bescheid
des
Bundesasylamtes)

Südtiroler/innen, Liechtensteiner/innen,
Luxemburger/innen.
Stipendien
Die Technische Universität Graz verfügt über keine
Möglichkeiten, internationalen Studierenden ein Stipendium zu
gewähren. Ansuchen um ein Stipendium sind über die
österreichischen Vertretungsbehörden im Heimatland des
Bewerbers bzw. der Bewerberin beim österreichischen
Bundesministerium
für
Wissenschaft
und
Forschung
einzubringen oder kontaktieren Sie den österreichischen
Austauschdienst. http://www.grants.at
Wohnen
Ebenso verfügt die Technische Universität über keine
Heimplätze. Auskünfte über Wohungsmöglichkeiten erteilt die
Hochschülerschaft an der Technischen Universität Graz
www.rausvonzuhaus.at (Rechbauerstraße 12, A-8010 Graz
oder das Studentische Wohnungsservice Rechbauerstraße 4a,
A-8010 Graz)
Visum
Für Informationen wenden Sie sich bitte an die österreichische
Vertretungsbehörde (Botschaft bzw. Konsulat) in Ihrem
Heimatland (nicht für EU Bürger/innen!!).
Krankenversicherung
Für nähere Informationen kontaktieren
Steiermärksiche Gebietskrankenkasse.
http://www.stgkk.at
Steiermärksiche Gebietskrankenkasse
Josef-Pongratz-Platz 1
8010 Graz
Tel.: 0043 (316) 80 35-0
Fax: 0043 (316) 80 35 1590
Sie
bitte
die
Informationen
www.tugraz.at (Homepage der Technischen Universität Graz)
www.bmwf.gv.at (Homepage des Bundesministeriums für
Wissenschaft und Forschung)
Referat für Studienbewerber/innen aus NICHT EU-Staaten:
Evelyn SCHLAPFER
Studienservice und Prüfungsangelegenheiten
Tel.: ++43/316/873/6419, Fax: ++43/316/873/10-6419
@mail: [email protected]
Referat Studienbewerber/innen aus EU-Staaten:
Martina ZAMUT
Studienservice und Prüfungsangelegenheiten
Tel.: ++43/316/873/6626, Fax: ++43/316/873/10-6626
@mail: [email protected]
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