Informationen für internationale Studienbewerber/innen Das Studienangebot der TUGraz finden Sie unter: http://www.tugraz.at Zulassung zum Bachelorstudium Folgende Unterlagen sind zu erbringen: Ansuchenformular Reifezeugnis Nachweis der besonderen Universitätsreife: eine Bestätigung, dass die Zulassung zum an der TU Graz beantragten Bachelorstudium auch im Ausstellungsstaat des Reifezeugnisses im beantragten Semester tatsächlich und unmittelbar erfolgen kann. [Muss nicht nachgewiesen werden, wenn das Reifezeugnis in einem EU Staat absolviert wurde]. Kopie Ihres Reisepasses (nur Seite mit persönlichen Daten) Zulassung zum Masterstudium Folgende Unterlagen sind zu erbringen: Ansuchenformular Reifezeugnis Nachweis über das absolvierte Bacheloroder Diplomstudium (Diplom, Transcript of Records mit Angaben der Prüfungsgegenstände, Noten und Credits, Curriculum). Bestätigung einer anerkannten Universität des Staates, in dem das Bachelor- oder Diplomstudium abgeschlossen wurde, über das Recht auf unmittelbare Zulassung zum Masterstudium für das beantragte Semester. [Muss nicht nachgewiesen werden, wenn das Bachelor- bzw. Diplomstudium in einem EU Staat absolviert wurde]. Kopie Ihres Reisepasses (nur Seite mit persönlichen Daten) Zulassung zum Doktoratsstudium Folgende Unterlagen sind zu erbringen: Ansuchenformular Nachweis über das absolvierte Bachelor- Master- bzw. Diplomstudium (Diplom, Diploma Supplement bzw. Transcript of Records mit Angabe der Prüfungsgegenstände, Noten und Credits) Bestätigung einer anerkannten Universität des Staates, in dem das Master- oder Diplomstudium abgeschlossen wurde, über das Recht auf unmittelbare Zulassung zum Doktoratsstudium für das beantragte Semester. [Muss nicht nachgewiesen werden, wenn das Masterstudium bzw. Diplomstudium in einem EU Staat absolviert wurde]. Bestätigung Ihres Betreuers bzw. Betreuerin der Dissertation an der TUGraz Kopie Ihres Reisepasses (nur Seite mit persönlichen Daten) Deutschkenntnisse, weitere Ergänzungsprüfungen Studienbewerber/innen, welche die deutsche Sprache nicht nachweislich beherrschen (ÖSD Sprachdiplom - C1 - Oberstufe Deutsch), müssen vor Beginn des ordentlichen Studiums die Ergänzungsprüfung aus Deutsch ablegen. Ist das im Ausland erworbene Reifezeugnis einem österreichischen Reifezeugnis nicht gleichwertig, müssen vor Beginn des ordentlichen Studiums die erforderlichen Ergänzungsprüfungen abgelegt werden. Auskünfte über Kurse, Prüfungsanforderungen und Termine erteilt das Sekretariat des Vorstudienlehrganges der Grazer Universitäten, Neubaugasse 10, A-8020 Graz, Tel.: (++43) (0)316 83-14-96. Info unter: http://www.vgu.at Der Vorstudienlehrgang bietet Kurse zur Vorbereitung aller Ergänzungsprüfungen im Rahmen eines Studiums als ausserordentliche/r Studierende/r, an. Beglaubigung von Dokumenten Ausländische Dokumente müssen im Original oder in beglaubigter Kopie eingereicht werden. Abhängig von dem Ausstellungsstaat des jeweiligen Reifeprüfungszeugnisses müssen die Dokumente noch zusätzlich auf die Echtheit beglaubigt sein: 1. Bei Dokumente die in folgenden Staaten ausgestellt wurden, entfallen aufgrund bilateraler Abkommen die Beglaubigungen: Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Kosovo, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Polen, Rumänien, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn. 2. Urkunden aus den Vertragsstaaten des so genannten „Haager Beglaubigungsabkommens“ müssen mit der APOSTILLE beglaubigt werden. Die Beglaubigung in Form der Apostille wird durch das Außenministerium des Ausstellungsstaates des betreffenden Dokumentes oder einer vom Außenministerium dazu berechtigten Behörde ausgestellt. Die Vertragsstaaten des „Haager Beglaubigungsabkommens“ sind unter anderem: Albanien, Argentinien, Armenien, Aserbaidschan, Australien, Estland, Georgien, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Hongkong, Indien, Irland, Island, Israel, Japan, Kasachstan, Kolumbien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Mexiko, Moldawien, Neuseeland, Panama, Portugal, Russland, San Marino, Schweiz, Spanien, Südafrika, Türkei, Ukraine, USA, Venezuela, Zypern.... 3. Dokumente aus anderen Staaten, müssen die volle diplomatische Beglaubigung vorweisen. Hierfür müssen die Dokumente vom Außenministerium des jeweiligen Ausstellungsstaates auf die Echtheit beglaubigt und von der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft) letztbeglaubigt sein. Befindet sich das Dokument nach der Beglaubigung des Außenministeriums bereits in Österreich, so kann die Überbeglaubigung auch durch die Vertretungsbehörde (Botschaft) des Ausstellungsstaates in Österreich und anschließend durch das Legalisierungsbüro des österreichischen Außenministeriums erfolgen. Detaillierte Informationen unter: www.tugraz.at Deutsche Übersetzungen Fremdsprachigen Dokumenten sind deutsche Übersetzungen eines in Österreich gerichtlich beeideten Dolmetschers beizufügen. Werden die Dokumente im Ausland übersetzt, sind die Übersetzungen auf dieselbe Weise wie die Dokumente zu beglaubigen - (siehe Pkt. „Beglaubigung von Dokumenten“). Bewerbungsfrist/Einreichfrist Internationale Studienbewerber/innen müssen Ihr Zulassungsansuchen bis spätestens 1. September für das Wintersemester und bis spätestens 1. Februar für das Sommersemester vollständig mit allen erforderlichen Unterlagen per Post einreichen. Ansuchen, die nach diesem Zeitpunkt eintreffen, können für das folgende Semester nicht mehr berücksichtigt werden. Ausgenommen von dieser Einreichfrist Studienbewerber/innen aus den EU Staaten. sind Es wird allerdings empfohlen, die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vor Beginn der allgemeinen Zulassungsfrist einzureichen Inländer/innengleichstellung Die Reifezeugnisse folgender Bewerber/innen gelten als in Österreich ausgestellt: Personen, die in Österreich Privilegien oder Immunitäten genießen, sowie Personen, die sich zum Zeitpunkt des Erwerbes des Reifezeugnisses im Auftrag der Republik Österreich im Ausland aufhalten und dort Privilegien und Immunitäten genießen, sowie deren Ehegatten und Kindern; in Österreich akkredierte und hier hauptberuflich tätige Auslandsjournalisten sowie deren Ehegatten und ihre Kinder; Personen, die entweder selbst wenigstens durch fünf zusammenhängende Jahre unmittelbar vor der Antragstellung um Zulassung den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Österreich hatten oder die mindestens eine/n gesetzliche/n Unterhaltspflichtige/n haben bei dem dies der Fall ist; Personen, die ein Stipendium für das angestrebte Studium entweder auf Grund staatsvertraglicher Bestimmungen oder aus Mitteln einer österreichischen Gebietskörperschaft erhalten; Inhaber/innen von Reifezeugnissen österreichischer Auslandsschulen; Konventionsflüchtlinge (Konventionspass) Asylanten/innen (positiver Bescheid des Bundesasylamtes) Südtiroler/innen, Liechtensteiner/innen, Luxemburger/innen. Stipendien Die Technische Universität Graz verfügt über keine Möglichkeiten, internationalen Studierenden ein Stipendium zu gewähren. Ansuchen um ein Stipendium sind über die österreichischen Vertretungsbehörden im Heimatland des Bewerbers bzw. der Bewerberin beim österreichischen Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung einzubringen oder kontaktieren Sie den österreichischen Austauschdienst. http://www.grants.at Wohnen Ebenso verfügt die Technische Universität über keine Heimplätze. Auskünfte über Wohungsmöglichkeiten erteilt die Hochschülerschaft an der Technischen Universität Graz www.rausvonzuhaus.at (Rechbauerstraße 12, A-8010 Graz oder das Studentische Wohnungsservice Rechbauerstraße 4a, A-8010 Graz) Visum Für Informationen wenden Sie sich bitte an die österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft bzw. Konsulat) in Ihrem Heimatland (nicht für EU Bürger/innen!!). Krankenversicherung Für nähere Informationen kontaktieren Steiermärksiche Gebietskrankenkasse. http://www.stgkk.at Steiermärksiche Gebietskrankenkasse Josef-Pongratz-Platz 1 8010 Graz Tel.: 0043 (316) 80 35-0 Fax: 0043 (316) 80 35 1590 Sie bitte die Informationen www.tugraz.at (Homepage der Technischen Universität Graz) www.bmwf.gv.at (Homepage des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung) Referat für Studienbewerber/innen aus NICHT EU-Staaten: Evelyn SCHLAPFER Studienservice und Prüfungsangelegenheiten Tel.: ++43/316/873/6419, Fax: ++43/316/873/10-6419 @mail: [email protected] Referat Studienbewerber/innen aus EU-Staaten: Martina ZAMUT Studienservice und Prüfungsangelegenheiten Tel.: ++43/316/873/6626, Fax: ++43/316/873/10-6626 @mail: [email protected]