Hinweise für die Formulierung eines korrekten Förderungsantrags für die Übersetzung eines italienischen Buches sowie für die Auszahlungsweise von zuerkannten Prämien und Zuschüssen Es werden zwei Arten von Förderung unterschieden: a) Prämie: Förderung für ein italienisches Werk, das bereits übersetzt und in den ausländischen Markt eingeführt worden ist und für welches nun eine Prämie für die selbstständige verlegerische Arbeit beantragt wird; b) Zuschuss: Förderung der zukünftigen Veröffentlichung einer Übersetzung eines italienischen Werkes, für die finanzielle Unterstützung beantragt wird. Es gibt kein Formular oder festes Schema für die Anträge, welche die Verleger (ausländische und/oder italienische) und Übersetzer für die Teilnahme an der Vergabe von Förderungen aus Haushaltskapitel 2619 (Verbreitung der italienischen Sprache und Kultur durch das übersetzte Buch) einreichen können. Es können jedoch hilfreiche Hinweise, unabdingbare Voraussetzungen und Beispiele für Anträge gegeben werden, auch in Bezug auf die Vorgaben des interministerialen Erlasses Nr. 593 vom 7. Oktober 1995 und der allgemeinen Kriterien für die Zuerkennung von Prämien und Zuschüssen (veröffentlicht in der Gazzetta Ufficiale Nr. 253 vom 27 Oktober 1999). Die mit dem Symbol * gekennzeichneten Punkte sind für die Annahme des Antrags unabdingbar: 1) Die Interessenten können jeweils bis zum 31. März oder bis zum 30. September eines jeden Jahres ihre Anträge stellen. * 2) Der Antrag muss an das territorial zuständige Italienische Kulturinstitut gerichtet werden. Sollte dieses nicht vorhanden sein, wird der Antrag an die diplomatische Vertretung gerichtet. * 3) Der Antrag muss Folgendes beinhalten: a) Einen Verweis, wenn vorhanden, auf ein zwischen Verlegern, Autoren, Übersetzern und Botschaft und/ oder dem Italienischen Kulturinstitut vereinbartes Projekt. Das Projekt kann auch mehrjährig sein. b) Hinweis auf die möglichen Adressaten und Nutznießer des Projekts. c) kurze Beschreibung und Begründung des zu übersetzenden Werkes oder des verlegerischen Projekts. * d) Lebenslauf des Übersetzers und Vertrag zwischen ihm und dem Verlag.* Es wird darauf hingewiesen, dass die Förderung ausschließlich für Übersetzungen gilt und an das Verlagshaus über die diplomatische Vertretung Italiens im Ausland überwiesen wird. Die vom Italienischen Kulturinstitut und / oder der Botschaft bestätigten Garantien hinsichtlich der Qualität der Übersetzung gelten als zusätzliches Bewertungskriterium. e) der zusammengefasste Finanzierungsplan des Verlegers mit den Gesamtkosten für die Herausgabe, Kosten für die Übersetzung und Umfang des beantragten Zuschusses * (zweisprachige Vorlage als Word-Datei verfügbar). 1 Ganz besonders wird auf die Tatsache hingewiesen, dass die Förderung sich ausschließlich auf die Finanzierung der Übersetzung bezieht. Die diesbezüglichen Kosten müssen demnach mit der beantragten Fördersumme und mit der Marktsituation übereinstimmen. f) Zeitraum für die Veröffentlichung bzw. Veröffentlichungstermin. g) ein beigefügtes Exemplar der italienischen Originalausgabe des Buches, der Zeitschrift bzw. des Materials oder begründete Fotokopie, falls das Original nicht verfügbar ist.* Einem Antrag auf Prämie müssen der übersetzte und veröffentlichte Text und ein italienisches Originalexemplar des Buches, der Zeitschrift bzw. der Materialien beigelegt sein.* h) Für den Antrag auf Zuschuss gilt folgendes: Vertrag über den Erwerb der Urheberrechte, unterzeichnet vom italienischen und ausländischen Verleger, oder schriftliche Absichtserklärung des ausländischen Verlegers an den italienischen über den beabsichtigten zukünftigen Erwerb des Urheberrechts (hiermit ist die formale und dokumentierte Absichtserklärung gemeint, seitens des ausländischen gegenüber dem italienischen Verleger, das Werk bei Eintreten gewisser Bedingungen zu veröffentlichen, was die Grundlage eines künftigen Erwerbs bzw. einer kostenfreie Übernahme der Rechte bildet). Der Zuschuss wird, falls bewilligt, erst nach der Vorlage eines Dokuments über den Erwerb der Rechte überwiesen.* i) Für den Antrag auf Prämie gilt folgendes: der ausländische Verlag legt die ein Dokument über den Erwerb der Rechte vor.* j) Zum besseren Verständnis sollen einige Erwägungen zum Wesen der Prämien sowie über die Eigenschaften, die die Anträge auf eine Prämie vorweisen müssen, mitgeteilt werden. Die Prämie wird nur für die eigenständige Tätigkeit eines Verlegers vergeben, der ein für die italienische Kultur relevantes Werk übersetzt, veröffentlicht und auf einem ausländischen Markt herausgebracht hat. Deshalb ist es notwendig, dass Letzteres im Antrag dokumentiert wird und ein Beleg für die Rezeption der Übersetzung beigelegt wird, der die Richtigkeit der verlegerischen Entscheidungen bestätigt und Auskunft über die Aufnahme beim Publikum gibt. Dieses kritische Feedback (z.B.: eine Sammlung von Rezensionen der Fachpresse; eine Zusammenfassung der vierten Seite und/oder der Umschlagklappen; das Vorwort zum Buch) muss zumindest teilweise und in seinen wichtigsten Aspekten ins Italienische übersetzt werden.* k) Bitte beachten Sie: Die Vertragskopien, die Briefanträge der Verlage , die Artikel, die Presseschauen und alles weitere Material, das den Antrag auf Förderung vervollständigt, muss in die italienische oder zumindest in die englische Sprache übersetzt werden, um allen Mitgliedern der Nationalen Kommission (Gruppo di lavoro Lingua e Editoria) die genaueste Prüfung der Anträge zu ermöglichen. l) Jedes weitere Element, das der Antragsteller für nützlich hält. m) Das Italienische Kulturinstitut, sofern vor Ort, und/oder die Botschaft, und/oder das Konsulat legen dem Antrag eine Beurteilung darüber bei, ob die Bereitstellung einer Förderung im Zusammenhang mit der Bedeutung des verlegerischen Projekts anzuraten ist. * P.S. Die eingereichten Förderanträge, die nicht vollständig sind, oder bei denen Unterlagen fehlen und / oder Verträge nicht unterzeichnet sind, werden NICHT in die Bewerberliste aufgenommen, die der Nationalen Kommission (Gruppo di lavoro Lingua e Editoria) vorgelegt wird. 2