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EUROPÄISCHE KOMMISSION
PRESSEMITTEILUNG
Brüssel, den 3. August 2012
Kommission begrüßt Spaniens Pläne zur Verbesserung
der Situation der Bürger, die eine Immobilie an der
spanischen Küste erworben haben
Die Justizkommissarin und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Viviane Reding
begrüßte heute die von Spanien angekündigte Verbesserung der Rechtssicherheit für
Immobilienbesitzer an der spanischen Küste, die durch das Küstengesetz in ihren Rechten
beeinträchtigt werden. Das Küstengesetz (Ley de Costas) hat zum Ziel, lokale
Lebensräume durch Ausweisung eines Gebiets entlang der gesamten Küste als öffentlichen
Grund und Boden zu schützen. Nach Ansicht der Eigentümer von Immobilien, die sich
innerhalb dieser Zone befinden, verletzen das Gesetz und vor allem seine Anwendung ihre
Rechte. Ein Großteil der durch das Küstengesetz Betroffenen sind europäische Bürger, die
ihr Recht auf Freizügigkeit ausgeübt und ihre Ersparnisse in den Erwerb spanischer
Immobilien investiert haben.
Die Europäische Kommission hat das Thema bereits mehrfach mit den spanischen
Behörden erörtert, nachdem sich zahlreiche spanische Staatsbürger, aber auch andere EUBürger beschwert hatten. Der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments hat eine
Anhörung zu dem Thema veranstaltet und die spanischen Behörden nachdrücklich
aufgefordert, das Ley de Costas zu überarbeiten.
Spanien hat nun eine Gesetzesreform vorgeschlagen, die einen wirksamen Schutz der
Umwelt in Küstengebieten gewährleisten, mehr Rechtssicherheit für Immobilienbesitzer
schaffen und unter anderem die Tourismus- und Freizeitindustrie fördern soll.
„Die spanische Regierung tut Recht daran, die spanische Küste zu schützen. Ich begrüße
die Art und Weise, wie sie sich jetzt darum bemüht, die Rechtssicherheit für Bürger, die
eine Immobilie an der spanischen Küste besitzen oder erwerben wollen, zu verbessern und
ordnungsgemäße Verfahren zu gewährleisten“, sagte Viviane Reding, Justizkommissarin
und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission. „Der Gesetzentwurf wird in den
kommenden Wochen online verfügbar sein, und ich fordere alle, die Interesse an dem
Thema haben – die eine Immobilie in Spanien besitzen oder erwerben wollen – auf, sich
den Gesetzentwurf genau anzuschauen, um zu verstehen, welche Änderungen diese
Reform bewirken wird und sich gegebenenfalls dazu zu äußern. Mit dem spanischen
Reformgesetz soll die Rechtssicherheit für europäische Bürger und Unternehmen erhöht
und ihr Vertrauen gestärkt werden, wenn sie in einem unbekannten rechtlichen Umfeld
investieren. Das sind gute Neuigkeiten für die Bürger und für die spanische Wirtschaft.“
IP/12/880
Hintergrund
Der Gesetzentwurf sieht eine Verlängerung des Zeitraums für die bereits erteilten
Konzessionen für die Nutzung von Immobilien im Schutzgebiet (das im öffentlichen
Eigentum steht) von 30 Jahren auf 75 Jahre vor. Ferner sieht er die Möglichkeit vor, die
Rechte an der Immobilie – nach vorheriger Genehmigung - zu verkaufen und gewisse
Renovierungen an in der Schutzzone gelegenen Gebäuden vorzunehmen. Allerdings dürfen
weder die Größe noch die Höhe oder die Nutzfläche der Immobilie verändert werden.
Darüber hinaus ist die Eintragung der endgültigen und der vorläufigen Begrenzungslinie in
das Grundbuch vorgesehen, damit potenzielle Käufer wissen, ob sich die Immobilie im
Schutzgebiet befindet, und sich über die genaue Lage und das Ausmaß dieses Gebiets
informieren können. Die Begrenzungslinien werden auch auf der Website des spanischen
Umweltministeriums veröffentlicht werden.
Von dem spanischen Küstengesetz sind sowohl spanische Staatsbürger als auch andere
EU-Bürger, die Immobilien an der spanischen Küste besitzen, betroffen.
In Spanien leben etwa 2,3 Millionen Bürger aus anderen EU-Staaten, die 5 % der
Gesamtbevölkerung ausmachen. Dazu gehören etwa 367 000 Briten, 238 000 Deutsche,
225 000 Franzosen, 99 000 Italiener, 52 000 Holländer und 17 000 Iren.
Seit 2010 hat Vizepräsidentin Viviane Reding die spanischen Behörden wiederholt in
diversen Schreiben und auf Sitzungen auf technischer Ebene auf die Situation der
betroffenen EU-Bürger hingewiesen.
Am 13. Juli 2012 verabschiedete die spanische Regierung einen Gesetzentwurf zur
Änderung des Küstengesetzes von 1988. Eine Zusammenfassung des Vorschlags in
englischer Sprache ist bereits auf der Website des spanischen Umweltministeriums
abrufbar:
http://www.magrama.gob.es/en/costas/temas/anteproyecto.aspx
Die Bürger können sich unter folgender E-Mail-Adresse zu dem Gesetzentwurf äußern:
[email protected].
Weitere Informationen
Generaldirektion Justiz – Neuigkeiten:
http://ec.europa.eu/justice/newsroom/index_de.htm
Homepage von Vizepräsidentin und Justizkommissarin Viviane Reding:
http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/reding/index_de.htm
Kontakt:
Mina Andreeva (+32 2 299 13 82)
Natasha Bertaud (+32 2 297 24 59)
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