MODUL 8 Politikfelder der EU / Weitere Arbeitsfelder Arbeitsfelder der EU zur Ergänzung und Unterstützung von Maßnahmen der Mitgliedstaaten Aufgabenbereich Verbraucherschutz Rechtsgrundlage Art. 169 AEUV Dank Binnenmarkt und Währungsunion öffnen sich die Handelsgrenzen in Europa, die Internetnutzung und der elektronische Geschäftsverkehr nehmen zu, die grenzüberschreitenden Dienstleistungen wachsen. Deshalb muss es im ganzen Binnenmarkt ein gleichermaßen hohes Verbraucherschutzniveau bei Einkäufen auf dem Markt (Urlaub!) oder über das Internet geben. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen bei jeder Kaufentscheidung über ausreichende und präzise Informationen verfügen und gesetzlich geregelte Rechte haben, wenn es Probleme mit Waren oder Dienstleistungen gibt. Deshalb mussten die unterschiedlichen Regelungen in den Mitgliedstaaten harmonisiert werden. Für Spielzeug, persönliche Schutzausrüstung, Elektrogeräte, Kosmetika, Arzneimittel, Maschinen und Sportboote wurden spezifische Vorschriften erlassen. Jedes Spielzeug muss den Sicherheitsstandards der EU entsprechen. In den Vorschriften wurden auch Sicherheitsanforderungen für andere Produkte wie Sport- und Spielplatzgeräte, Kinderpflegeartikel und gasbetriebene Geräte sowie für die meisten Haushaltsprodukte, etwa Textilien und Möbel, festgelegt. Auch in den Rechtsvorschriften zur Liberalisierung wichtiger öffentlicher Dienstleistungen (u. a. Verkehr, Strom und Gas, Telekommunikation und Postdienste) werden Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher berücksichtigt. Die EU hat strengere Bestimmungen für den Rückruf von mangelhaften Produkten eingeführt und eine Reihe unlauterer Geschäftspraktiken untersagt. Darunter fallen irreführende Werbung und aggressive Verkaufspraktiken wie Belästigung, Zwang und unzulässige Beeinflussung. In folgenden Bereichen wurden zahlreiche Maßnahmen zur Wahrung der allgemeineren Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher getroffen: – unlautere Geschäftspraktiken, 2 – irreführende und vergleichende Werbung, – Preisangaben und Etikettierung, – missbräuchliche Vertragsklauseln, – Fernabsatz und Haustürgeschäfte, – Timesharing und Pauschalurlaube, – Rechte von Reisenden (z. B. Flugreisenden) – nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben, – neuartige Lebensmittel, – Lebensmittelzutaten und -verpackungen. Eine Zusammenstellung der Maßnahmen der EU zum Verbraucherschutz finden Sie in der Hintergrundinformation dieses Moduls „Wichtige Maßnahmen, Richtlinien und Verordnungen zum Verbraucherschutz“. Über das Internet kann ein Formblatt für Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern heruntergeladen werden (ec.europa.eu/consumers/redress/compl/). Verbraucher können sich bei Beschwerden auch an das Netz der europäischen Verbraucherzentren (ECCNet) wenden. Billiger telefonieren im EU-Ausland Mit der Verordnung 717/2007, geändert durch 544/2009, wurde erreicht, dass den Nutzern öffentlicher Mobilfunknetze auf Reisen innerhalb der Gemeinschaft keine überhöhten Preise in Rechnung gestellt werden. Das gilt für für abgehende und ankommende Anrufe, das Senden und Empfangen von SMS-Nachrichten und das Benutzen paketvermittelter Datenkommunikationsdienste. Der Preis für einen Roaminganruf darf seit 1. Juli 2011 netto 0,35 Euro für abgehende und 0,11 Euro für ankommende Gespräche nicht übersteigen. Die Verordnung läuft Mitte 2012 aus und wird durch eine neue mit erneut niedrigeren Gebühren ersetzt. Danach sollen abgehende Roaminganrufe ab Mitte 2012 nur noch 32 Cent, ab Mitte 2013 28 Cent und wieder ein Jahr später 24 Cent kosten, ankommende Gespräche entsprechend 11 Cent ab Mitte 2012 und nach dem 1. 7. 2013 dauerhaft 10 Cent. SMS sollen ab 1. 7. 2012 nur noch 10 Cent kosten. Ab 1. Juli 2014 sollen Kundinnen und Kunden außerdem separate Roaming-Verträge mit anderen Anbietern in allen EWR-Staaten abschließen können und dabei ihre Mobilfunknummer des heimischen Mobilfunkanbieters behalten. So könnte man für einen Urlaub in Spanien den einen und für eine Reise nach Frankreich einen anderen Roaming-Anbieter auswählen. Bei Grenzübertritt soll das Handy automatisch auf den jeweils gewählten Roaming-Betreiber umschalten. Dabei kann der Roaming-Anbieter seinen Sitz auch in einem 3 ganz anderen Land haben, so dass jemand für einen Urlaub in Italien auch das Angebot eines polnischen Roaming-Anbieters wählen könnte. Grundsätzlich sollen alle Anbieter auf alle Netze in allen EU-Staaten Zugang erhalten. Und billiger im Internet surfen Für das mobile Surfen im Internet im Ausland gab es bisher keine Obergrenze für die Kosten, die von Anbietern verlangt werden dürfen. Nach Vorschlägen der Kommission sollen Provider ab Mitte 2012 nur noch 90 Cent pro Megabyte im Download verlangen dürfen, ab Mitte 2013 wird die Obergrenze auf 70 Cent und ein Jahr später auf 50 Cent gesenkt. Bisher lag der durchschnittliche Preis für das Downloaden von einem Megabyte bei 2,50 Euro. Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich Verbraucherpolitik (2007–2013) Finanzrahmen: 156,8 Mio. Euro Das Programm hat zwei Ziele: – Sicherstellung eines hohen Verbraucherschutzniveaus, insbesondere durch Verbesserung der Konsultation und der Vertretung der Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher; – Sicherstellung der effektiven Anwendung der Verbraucherschutzvorschriften, insbesondere durch Zusammenarbeit bei der Rechtsdurchsetzung, der Information und der Bildung sowie im Bereich des Rechtsschutzes. Zur Verwirklichung dieser beiden Ziele sind insgesamt 11 Maßnahmen vorgesehen, u. a. in Bezug auf das Ziel 1 das Sammeln, den Austausch und die Analyse von Daten und Informationen, die Entwicklung von Evaluierungsinstrumenten, die verstärkte Nutzung von juristischem und technischem Fachwissen, wozu auch Studien, Seminare und Konferenzen gehören, und die Unterstützung der europäischen Verbraucherverbände. Maßnahmen mit Bezug auf das Ziel 2 sind u. a. Aktionen zur Koordinierung der Überwachung und durch Zusammenarbeit zwischen den zuständigen nationalen Behörden, laufende Verfolgung und Bewertung der Sicherheit von Non-Food-Erzeugnissen und Dienstleistungen, Maßnahmen in den Bereichen Information, Beratung und Rechtsschutz sowie Aktionen zur Verbraucherbildung. Verbraucherpolitische Strategie (2007–2013) Die Ziele: – Schaffung eines transparenteren Marktes, der Verbraucherinnen und Verbrauchern eine echte Wahlmöglichkeit etwa hinsichtlich Preis und Qualität bietet; 4 – Verbesserung des Verbraucherwohls in punkto Qualität, Vielfalt, Erschwinglichkeit, Sicherheit usw.; – Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor ernsthaften Risiken und Gefahren. Prioritäten 2007–2013: Um einen höheren Schutz für Verbraucherinnen und Verbraucher zu erreichen, stehen fünf Bereiche im Mittelpunkt: – eine bessere Überwachung der Verbrauchermärkte und der Verbraucherpolitik der Mitgliedstaaten; – bessere Verbraucherschutzregelungen; – Verbesserung der Produktsicherheit auf dem Markt mit Hilfe einschlägiger Überwachungsinstrumente; – Berücksichtigung der Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern in anderen Bereichen der Gemeinschaftspolitik; – Verbesserung der Information und Aufklärung durch Stärkung der Rolle der europäischen Verbraucherzentralen. Eine Zusammenstellung wichtiger Maßnahmen der EU zum Verbraucherschutz finden Sie in der Hintergrundinformation dieses Moduls „Wichtige Maßnahmen, Richtlinien und Verordnungen zum Verbraucherschutz“. Über das Internet kann ein Formblatt für Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern heruntergeladen werden (ec.europa.eu/consumers/redress/compl/). Verbraucherinnen und Verbraucher können sich bei Beschwerden auch an das Netz der europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) wenden. Adressen der Verbraucherzentren in Deutschland stehen im Internet unter ecc-net.info/ECCnet/adr-eccnet_germany.html