Übertragbare Krankheiten Saisonale Grippeimpfung 2006/2007: Primär für Personen der Risikogruppen Empfehlungen der Eidg. Kommission für Impffragen (EKIF) und des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) Jährlich sterben in der Schweiz 400 bis 1000 Personen an der Grippe, und 1000 bis 5000 werden hospitalisiert. Der Verband der europäischen Impfstoffproduzenten (EVM, European Vaccine Manufacturers) meldete Anfang Juni 2006, dass die Produktion des H3N2-Anteiles im Impfstoff mit Schwierigkeiten verbunden ist. Es muss demnach mit einer Verzögerung der Auslieferung der Impfstoffe gerechnet werden [1]. Es ist äusserst wichtig, dass die Personen der Risikogruppen mit dem Impfstoff gegen die Grippe geschützt werden. Aus diesem Grund empfiehlt die EKIF, die zur Verfügung stehenden Impfdosen primär für Personen der Risikogruppen zu verwenden. Der Nationale Grippeimpftag findet am 10. November 2006 statt. VERWENDUNG VERFÜGBAREN EMPFEHLUNG ÄRZTESCHAFT DER IMPFDOSEN – AN DIE – Geschätzte Anzahl Impfdosen für Risikopatienten grosszügig planen – Bis und mit dem Nationalen Grippeimpftag vom 10.11. 2006 primär die Risikogruppen impfen (Pflegepersonal, Personen die älter als 65 Jahre sind, chronisch Kranke und ihre Angehörigen) – Reihenimpfungen in Betrieben und die Impfung der allgemeinen Bevölkerung erst ab 11.11. 2006 planen bzw. vornehmen SAISONALE GRIPPEIMPFUNG – ALLGEMEINE EMPFEHLUNGEN Personen mit erhöhtem Komplikationsrisiko sind klar definiert (kassenpflichtig): – Personen im Alter von über 65 Jahren – Erwachsene und Kinder, die wegen schwerer Grundkrankheit ein erhöhtes Komplikationsrisiko aufweisen – Erwachsene und Kinder, die regelmässiger medizinischer Betreuung bedürfe Die saisonale Grippeimpfung wird auch den folgenden Bevölkerungsgruppen empfohlen (unter 65 Jahren keine Kostenübernahme durch die Krankenkassen, jedoch oft durch die – Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen sowie Patientinnen und Patienten in Einrichtungen für chronisch kranke Personen – Personen, die das Grippevirus auf Risikopersonen übertragen können (Medizinal- und Pflegepersonal sowie alle Personen mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten und/oder Bewohnerinnen und Bewohnern von Spitälern, Kliniken oder Arztpraxen, bei der Hauspflege, in Altersund Pflegeheimen sowie in Kurhäusern) – Personen, die im nahen Kontakt zu Risikopersonen stehen oder mit ihnen im gleichen Haushalt leben (Kinder inbegriffen) WER SOLLTE SICH GEGEN DIE SAISONALE GRIPPE IMPFEN LASSEN? Die Grippeimpfung wird empfohlen für Personen mit einem erhöhten Komplikationsrisiko nach einer Influenzaerkrankung. Die Empfehlung richtet sich an folgende Zielgruppen (kassenpflichtig): – Personen über 65 Jahre. – Personen (Kinder und Erwachsene) mit chronischen Herz- und oder Lungenerkrankungen, chronischem Asthma, angeborener Fehlbildung des Herzens, zystischer Fibrose, chronischer Stoffwechselstörung (u.a. Diabetes), Niereninsuffizienz, Hämoglobinopathie oder Immunsuppression. – Personen (Kinder und Erwachsene), die regelmässiger medizinischer Betreuung bedürfen. Die Grippeimpfung wird im Weiteren auch für folgende Personen empfohlen (unter 65 Jahren keine Kostenübernahme durch die Krankenkassen, jedoch oft durch die Institution, z.B. Klinik, finanziert): – Bewohner und Bewohnerinnen von Alters- und Pflegeheimen und Patienten und Patientinnen in Einrichtungen für chronisch kranke Personen. – Medizinal- und Pflegepersonal sowie alle Personen mit direktem Kontakt zu Patienten und Patientinnen und/oder Bewohnern und Bewohnerinnen von Spitälern, Kliniken oder Arztpraxen, bei der Hauspflege, in Alters- und Pflegeheimen, in Kurhäusern sowie in Apotheken. – Personen, die in nahem Kontakt stehen zu Risikopersonen oder mit ihnen im gleichen Haushalt leben (Kinder inbegriffen). – Seit 2005 Personen mit beruflichem Kontakt zu Hausgeflügel und Wildvögeln: – Personen, die in der Tierseuchenbekämpfung eingesetzt werden – Schlachthofpersonal mit Kontakt zu lebendem Geflügel – Tierärztinnen und Tierärzte sowie deren Mitarbeiter/innen – Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter – Personen, welche beruflich häufig nahen Kontakt zu Wild- und Hausvögeln haben (z.B. Ornithologen und Ornithologinnen, Jagdaufseher/ innen, Wildhüter/innen, Tierpräparatoren und Institution, z.B. Klinik, finanziert): Tierpräparatorinnen, Zollangestellte mit direktem Kontakt zu lebendem Importgeflügel). Eine Grippeimpfung kann auch für alle Personen, die das Gripperisiko einschränken oder eine längere Abwesenheit am Arbeitsplatz verhindern möchten, in Betracht gezogen werden.