Übertragbare Krankheiten Saisonale Grippeimpfung 2006/2007

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Übertragbare Krankheiten
Saisonale Grippeimpfung 2006/2007:
Primär für Personen der Risikogruppen
Empfehlungen der Eidg. Kommission für Impffragen (EKIF) und des Bundesamtes
für Gesundheit (BAG)
Jährlich sterben in der Schweiz 400 bis
1000 Personen an der Grippe, und 1000 bis 5000
werden hospitalisiert. Der Verband der europäischen
Impfstoffproduzenten (EVM, European Vaccine
Manufacturers) meldete Anfang Juni 2006, dass die
Produktion des H3N2-Anteiles im Impfstoff mit
Schwierigkeiten verbunden ist. Es muss demnach
mit einer Verzögerung der Auslieferung der
Impfstoffe gerechnet werden [1]. Es ist äusserst
wichtig, dass die Personen der Risikogruppen mit
dem Impfstoff gegen die Grippe geschützt werden.
Aus diesem Grund empfiehlt die EKIF, die zur
Verfügung stehenden Impfdosen primär für
Personen der Risikogruppen zu verwenden. Der
Nationale Grippeimpftag findet am 10. November
2006 statt.
VERWENDUNG
VERFÜGBAREN
EMPFEHLUNG
ÄRZTESCHAFT
DER
IMPFDOSEN –
AN
DIE
– Geschätzte Anzahl Impfdosen für
Risikopatienten grosszügig planen
– Bis und mit dem Nationalen
Grippeimpftag vom 10.11. 2006
primär die Risikogruppen impfen
(Pflegepersonal, Personen die älter
als 65 Jahre sind, chronisch Kranke
und ihre Angehörigen)
– Reihenimpfungen in Betrieben und
die
Impfung
der
allgemeinen
Bevölkerung erst ab 11.11. 2006
planen bzw. vornehmen
SAISONALE GRIPPEIMPFUNG –
ALLGEMEINE EMPFEHLUNGEN
Personen
mit
erhöhtem
Komplikationsrisiko sind klar definiert
(kassenpflichtig):
– Personen im Alter von über 65 Jahren
– Erwachsene und Kinder, die wegen
schwerer
Grundkrankheit
ein
erhöhtes
Komplikationsrisiko
aufweisen – Erwachsene und Kinder,
die
regelmässiger
medizinischer
Betreuung bedürfe
Die saisonale Grippeimpfung wird auch
den folgenden Bevölkerungsgruppen
empfohlen (unter 65 Jahren keine
Kostenübernahme
durch
die
Krankenkassen, jedoch oft durch die
– Bewohnerinnen und Bewohner von
Alters- und Pflegeheimen sowie
Patientinnen und Patienten in
Einrichtungen für chronisch kranke
Personen
– Personen, die das Grippevirus auf
Risikopersonen übertragen können
(Medizinal- und Pflegepersonal
sowie alle Personen mit direktem
Kontakt zu Patientinnen und
Patienten und/oder Bewohnerinnen
und Bewohnern von Spitälern,
Kliniken oder Arztpraxen, bei der
Hauspflege,
in
Altersund
Pflegeheimen sowie in Kurhäusern)
– Personen, die im nahen Kontakt zu
Risikopersonen stehen oder mit
ihnen im gleichen Haushalt leben
(Kinder inbegriffen)
WER SOLLTE SICH GEGEN DIE SAISONALE GRIPPE IMPFEN
LASSEN?
Die Grippeimpfung wird empfohlen für Personen mit einem erhöhten
Komplikationsrisiko nach einer Influenzaerkrankung. Die Empfehlung richtet
sich an folgende Zielgruppen (kassenpflichtig):
– Personen über 65 Jahre.
– Personen (Kinder und Erwachsene) mit chronischen Herz- und oder
Lungenerkrankungen, chronischem Asthma, angeborener Fehlbildung
des Herzens, zystischer Fibrose, chronischer Stoffwechselstörung (u.a.
Diabetes),
Niereninsuffizienz,
Hämoglobinopathie
oder
Immunsuppression.
– Personen (Kinder und Erwachsene), die regelmässiger medizinischer
Betreuung bedürfen.
Die Grippeimpfung wird im Weiteren auch für folgende Personen empfohlen
(unter 65 Jahren keine Kostenübernahme durch die Krankenkassen, jedoch
oft durch die Institution, z.B. Klinik, finanziert):
– Bewohner und Bewohnerinnen von Alters- und Pflegeheimen und
Patienten und Patientinnen in Einrichtungen für chronisch kranke
Personen.
– Medizinal- und Pflegepersonal sowie alle Personen mit direktem Kontakt
zu Patienten und Patientinnen und/oder Bewohnern und Bewohnerinnen
von Spitälern, Kliniken oder Arztpraxen, bei der Hauspflege, in Alters- und
Pflegeheimen, in Kurhäusern sowie in Apotheken.
– Personen, die in nahem Kontakt stehen zu Risikopersonen oder mit ihnen
im gleichen Haushalt leben (Kinder inbegriffen).
– Seit 2005 Personen mit beruflichem Kontakt zu Hausgeflügel und
Wildvögeln:
– Personen, die in der Tierseuchenbekämpfung eingesetzt werden
– Schlachthofpersonal mit Kontakt zu lebendem Geflügel
– Tierärztinnen und Tierärzte sowie deren Mitarbeiter/innen
– Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter
– Personen, welche beruflich häufig nahen Kontakt zu Wild- und
Hausvögeln
haben
(z.B.
Ornithologen
und
Ornithologinnen,
Jagdaufseher/
innen,
Wildhüter/innen,
Tierpräparatoren
und
Institution, z.B. Klinik, finanziert):
Tierpräparatorinnen, Zollangestellte mit direktem Kontakt zu lebendem
Importgeflügel).
Eine Grippeimpfung kann auch für alle Personen, die das Gripperisiko
einschränken oder eine längere Abwesenheit am Arbeitsplatz verhindern
möchten, in Betracht gezogen werden.
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