2008-10 Kommentar zu Arbeitsvertrag

Werbung
Erläuterungen zum Arbeitsvertrag Delegierte Psychotherapie
Zu 1. Beginn und Dauer
Ein Zusatz folgenden Inhaltes ist möglich:
Im Interesse des Patienten kann die Kündigungsfrist auch im gegenseitigen
Einverständnis verkürzt oder verlängert werden.
Zu 3.
Ferien:
Je nach Ferienanspruch muss ein anderer Lohnzuschlag verrechnet werden:
bei 4 Wochen: 8.33%
bei 5 Wochen: 10.64%
bei 6 Wochen: 13.4%
Zu 4.2. Lohn.
Die Errechnung eines Stundenlohnes kann mit dem unten aufgeführten
Berechnungsschema ermittelt werden.
Die verwendeten Zahlen und die angewendeten Prozentsätze sind fiktiv.
4.2.1. Lohnberechnung ohne BVG
Jahresumsatz
1)
Raumkosten
2)
Administration/Büroauslagen
Unkosten
3)
Inkassorisiko
Total
260 Std. à Fr. 136.-
Einnahmen Ausgaben
35’360
6'000
1’768
2’000
1’768
5% des Umsatzes
5% des Umsatzes
Einnahmen
Ausgaben
Saldo
35’360
11’536
23’824
Zwischentotal 1 (Z1)
Versicherungen
Haftpflicht
Unfall Betrieb 0.107%
Unfall nicht Betrieb
5) Krankentaggeld0.96%
AHV/IV/ALV/EO (Arbeitgeber)
6.05%
FAK Beitrag
1.25%
AHV Verwaltungskosten
0.4%
Rückst. für Lohnfortzahlung
4%
Bruttolohn
Ferienlohn
z.B. 8.33%
Grundlohn
50
25
4)
229
1’441
298
95
953
3’092
1’594
20’732
20’732
Berechnung des Stundenlohnes:
Grundlohn (bei 260 Std.)
Ferienanteil
Stundenlohn (Bruttolohn)
1
Grundlohn/260
z.B. 8.33%
75
6
82
Zur Auszahlung Kommt der Bruttolohn abzüglich AHV/IV/ALV/EO – Beiträge der
Arbeitnehmer = Nettolohn
4.2.2. Lohnberechnung mit BVG
Jahresumsatz
1)
Raumkosten
2)
Administration/Büroauslagen
Unkosten
3)
Inkassorisiko
Total
550 Std. à Fr. 136.-
Einnahmen Ausgaben
74'800
10'000
3’740
2'000
3'740
5% des Umsatzes
5% des Umsatzes
Einnahmen
Ausgaben
Saldo
74'800.19’480
55’320
Zwischentotal 1 (Z1)
Versicherungen
Haftpflicht
Unfall Betr. 0.107%
Unfall n.B.
1.544%
5) Krankentaggeld0.96%
AHV/IV/ALV/EO(Arbeitgeber)
6.05%
FAK Beitrag
1.25%
AHV Verwaltungskosten
0.40%
Rückst. für Lohnfortzahlung
4%
50
59
854
531
3’347
692
221
2’213
Zwischentotal 2 (Z2)
BVG Prämie
Bruttolohn
Ferienlohn
Grundlohn
7’967
4’347
4)
6)
z.B. 18% von 24’148
47’353
43’006
3’307
z.B. 8.33%
39’700
Berechnung des Stundenlohnes:
Grundlohn (bei 500 Std.)
Ferienanteil
Stundenlohn (Bruttolohn)
Grundlohn/500
z.B. 8.33%
72
6
78
Zur Auszahlung kommt der Bruttolohn abzüglich AHV/IV/ALV/EO – Beiträge der
Arbeitnehmer = Nettolohn
4.2.3. Erläuterungen zur Kalkulationstabelle:
1) Umsatz:
hier muss das jeweils gültige Stundenhonorar gemäss Tarmed eingesetzt werden.
Bei einer Änderung kann der neue Stundenlohn wieder errechnet werden, indem
der nun fiktive Jahresumsatz mit dem neuen Stundenhonorar gerechnet wird.
2
2) Raumkosten
Splitting der Raumkosten zwischen selbständiger und angestellter Tätigkeit oder
Anpassung an die Benutzungsdauer sind beliebig möglich.
3) Unkosten
z.B. Fortbildung, Transportkosten, Praxisreinigung, etc.
4) Unfallversicherung
Bei maximal 8 Wochenstunden (418 Std. pro Jahr )muss nur eine
Betriebsunfallversicherung abgeschlossen werden, mit einer Prämie von
0.107% der Lohnsumme.
Wenn mehr als 8 Stunden pro Woche gearbeitet wird, muss die Versicherung
auch Nichtbetriebsunfälle abdecken.
Die zusätzliche Prämie von 1.544% wird in der Regel dem Arbeitnehmer
belastet..
Prämie Betriebsunfall
Prämie Betriebsunfall und Nichtbetriebsunfall:
0.107%
0.107% + 1.544%
5) Krankentaggeld
Die Prämien sind abhängig von der Versicherungsgesellschaft.
Als Beispiel die Sätze bei pro medico: 0.96%
Die Prämie der Krankentaggeldversicherung wird in der Regel je zur Hälfte
von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.
.
6) BVG Prämie
Der Basislohn, auf den sich die Prozentzahl bezieht, wird in der Regel
folgendermassen berechnet
Zwischentotal 2
- Koordinationsbeitrag
Basislohn für BVG
47’353
-23’205
24’148
Zu 4.3. Lohnauszahlung
Eine andere Möglichkeit der Lohnauszahlung ist:
Dr. Delgado zahlt Dr. Therap. monatlich den Lohn für die im Vormonat geleisteten
Arbeitsstunden.
Zu 5.1. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall:
Gemäss Obligationsrecht bestehen folgende Lohnfortzahlungspflichten:
Im 1. Anstellungsjahr 3 Wochen
Für die weiteren Anstellungsjahre sind die Regelungen in den Kantonen BE,
BS und ZH verschieden.
Für den Kt. ZH gilt:
Im 2. Anstellungsjahr 8 Wochen
Im 3. Anstellungsjahr 9 Wochen
Im 4. Anstellungsjahr 10 Wochen
u.s.w.
Ausbezahlt wird im Krankheitsfall der Durchschnittslohn des Vorjahres.
3
Zu 5.2. Taggeldversicherung
Der Abschluss einer Taggeldversicherung ist gesetzlich nicht notwendig, wird aber
empfohlen um für die Lohnfortzahlung gedeckt zu sein, weil diese sonst durch den
Arzt aus dem eigenen Sack bezahlt werden muss.
Die Beitragssätze der verschiedenen Taggeldversicherungen sind sehr verschieden.
Es empfiehlt sich, einem Kollektivvertrag beizutreten. Bei einer Versicherung ab dem
60. Krankheitstag sind die Sätze für Frauen ca.1-1,2% und für Männer ca. 0,9-1%.
Die Prämie wird je hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt.
Zu 5.4. Mutterschaftsversicherung:
Muss nicht mehr abgeschlossen werden, weil ab 1.7.2005 die neue eidgenössische
Mutterschaftsversicherung in Kraft getreten ist.
Zu 6.2. Pensionskasse (BVG)
Beiträge an eine Pensionskasse sind fällig, wenn der Bruttolohn den sog.
Koordinationsbeitrag (2008: Fr. 23’205.- (= maximale AHV Rente)) übersteigt und
nicht mit einer selbständigen Tätigkeit ein höheres Einkommen erbracht wird.
Bei verschiedenen Anstellungen, können die Lohnsummen auch zusammengefasst
werden. Es wird vom Total dann nur 1 Mal der Koordinationsabzug vorgenommen.
Die Beitragssätze hängen vom Vorsorgeplan ab und ob der Beitrag auf den ganzen
Bruttolohn oder auf den Bruttolohn – Koordinationsbeitrag geleistet wird.
Bei gewissen Vorsorgeeinrichtungen kann auch ein niedriger Lohn versichert werden.
Zu 6. Berufshaftpflicht
In der Berufshaftpflichtversicherung des delegierenden Arztes müssen die Delegierte
Psychotherapie und die delegiert arbeitenden Therapeuten erwähnt werden.
Für PsychiaterInnen gibt es einen besonders günstigen Spezialvertrag der SGPP.
Auskunft erteilt das Sekretariat der SGPP.
Berechnungstabellen
Die Berechnungstabellen für die Lohnkalkulation, die Schlussabrechnung und die
monatlichen Lohnauszahlungen stehen als Exceldateien zur Verfügung und können
auf elektronischem Weg bei der SGDP bezogen werden oder von der Homepage
www.sgdp.ch heruntergeladen werden.
15.1.2008/SGDP/CB
4
Herunterladen