Erläuterungen zum Arbeitsvertrag Delegierte Psychotherapie Zu 1. Beginn und Dauer Ein Zusatz folgenden Inhaltes ist möglich: Im Interesse des Patienten kann die Kündigungsfrist auch im gegenseitigen Einverständnis verkürzt oder verlängert werden. Zu 3. Ferien: Je nach Ferienanspruch muss ein anderer Lohnzuschlag verrechnet werden: bei 4 Wochen: 8.33% bei 5 Wochen: 10.64% bei 6 Wochen: 13.4% Zu 4.2. Lohn. Die Errechnung eines Stundenlohnes kann mit dem unten aufgeführten Berechnungsschema ermittelt werden. Die verwendeten Zahlen und die angewendeten Prozentsätze sind fiktiv. 4.2.1. Lohnberechnung ohne BVG Jahresumsatz 1) Raumkosten 2) Administration/Büroauslagen Unkosten 3) Inkassorisiko Total 260 Std. à Fr. 136.- Einnahmen Ausgaben 35’360 6'000 1’768 2’000 1’768 5% des Umsatzes 5% des Umsatzes Einnahmen Ausgaben Saldo 35’360 11’536 23’824 Zwischentotal 1 (Z1) Versicherungen Haftpflicht Unfall Betrieb 0.107% Unfall nicht Betrieb 5) Krankentaggeld0.96% AHV/IV/ALV/EO (Arbeitgeber) 6.05% FAK Beitrag 1.25% AHV Verwaltungskosten 0.4% Rückst. für Lohnfortzahlung 4% Bruttolohn Ferienlohn z.B. 8.33% Grundlohn 50 25 4) 229 1’441 298 95 953 3’092 1’594 20’732 20’732 Berechnung des Stundenlohnes: Grundlohn (bei 260 Std.) Ferienanteil Stundenlohn (Bruttolohn) 1 Grundlohn/260 z.B. 8.33% 75 6 82 Zur Auszahlung Kommt der Bruttolohn abzüglich AHV/IV/ALV/EO – Beiträge der Arbeitnehmer = Nettolohn 4.2.2. Lohnberechnung mit BVG Jahresumsatz 1) Raumkosten 2) Administration/Büroauslagen Unkosten 3) Inkassorisiko Total 550 Std. à Fr. 136.- Einnahmen Ausgaben 74'800 10'000 3’740 2'000 3'740 5% des Umsatzes 5% des Umsatzes Einnahmen Ausgaben Saldo 74'800.19’480 55’320 Zwischentotal 1 (Z1) Versicherungen Haftpflicht Unfall Betr. 0.107% Unfall n.B. 1.544% 5) Krankentaggeld0.96% AHV/IV/ALV/EO(Arbeitgeber) 6.05% FAK Beitrag 1.25% AHV Verwaltungskosten 0.40% Rückst. für Lohnfortzahlung 4% 50 59 854 531 3’347 692 221 2’213 Zwischentotal 2 (Z2) BVG Prämie Bruttolohn Ferienlohn Grundlohn 7’967 4’347 4) 6) z.B. 18% von 24’148 47’353 43’006 3’307 z.B. 8.33% 39’700 Berechnung des Stundenlohnes: Grundlohn (bei 500 Std.) Ferienanteil Stundenlohn (Bruttolohn) Grundlohn/500 z.B. 8.33% 72 6 78 Zur Auszahlung kommt der Bruttolohn abzüglich AHV/IV/ALV/EO – Beiträge der Arbeitnehmer = Nettolohn 4.2.3. Erläuterungen zur Kalkulationstabelle: 1) Umsatz: hier muss das jeweils gültige Stundenhonorar gemäss Tarmed eingesetzt werden. Bei einer Änderung kann der neue Stundenlohn wieder errechnet werden, indem der nun fiktive Jahresumsatz mit dem neuen Stundenhonorar gerechnet wird. 2 2) Raumkosten Splitting der Raumkosten zwischen selbständiger und angestellter Tätigkeit oder Anpassung an die Benutzungsdauer sind beliebig möglich. 3) Unkosten z.B. Fortbildung, Transportkosten, Praxisreinigung, etc. 4) Unfallversicherung Bei maximal 8 Wochenstunden (418 Std. pro Jahr )muss nur eine Betriebsunfallversicherung abgeschlossen werden, mit einer Prämie von 0.107% der Lohnsumme. Wenn mehr als 8 Stunden pro Woche gearbeitet wird, muss die Versicherung auch Nichtbetriebsunfälle abdecken. Die zusätzliche Prämie von 1.544% wird in der Regel dem Arbeitnehmer belastet.. Prämie Betriebsunfall Prämie Betriebsunfall und Nichtbetriebsunfall: 0.107% 0.107% + 1.544% 5) Krankentaggeld Die Prämien sind abhängig von der Versicherungsgesellschaft. Als Beispiel die Sätze bei pro medico: 0.96% Die Prämie der Krankentaggeldversicherung wird in der Regel je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. . 6) BVG Prämie Der Basislohn, auf den sich die Prozentzahl bezieht, wird in der Regel folgendermassen berechnet Zwischentotal 2 - Koordinationsbeitrag Basislohn für BVG 47’353 -23’205 24’148 Zu 4.3. Lohnauszahlung Eine andere Möglichkeit der Lohnauszahlung ist: Dr. Delgado zahlt Dr. Therap. monatlich den Lohn für die im Vormonat geleisteten Arbeitsstunden. Zu 5.1. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Gemäss Obligationsrecht bestehen folgende Lohnfortzahlungspflichten: Im 1. Anstellungsjahr 3 Wochen Für die weiteren Anstellungsjahre sind die Regelungen in den Kantonen BE, BS und ZH verschieden. Für den Kt. ZH gilt: Im 2. Anstellungsjahr 8 Wochen Im 3. Anstellungsjahr 9 Wochen Im 4. Anstellungsjahr 10 Wochen u.s.w. Ausbezahlt wird im Krankheitsfall der Durchschnittslohn des Vorjahres. 3 Zu 5.2. Taggeldversicherung Der Abschluss einer Taggeldversicherung ist gesetzlich nicht notwendig, wird aber empfohlen um für die Lohnfortzahlung gedeckt zu sein, weil diese sonst durch den Arzt aus dem eigenen Sack bezahlt werden muss. Die Beitragssätze der verschiedenen Taggeldversicherungen sind sehr verschieden. Es empfiehlt sich, einem Kollektivvertrag beizutreten. Bei einer Versicherung ab dem 60. Krankheitstag sind die Sätze für Frauen ca.1-1,2% und für Männer ca. 0,9-1%. Die Prämie wird je hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt. Zu 5.4. Mutterschaftsversicherung: Muss nicht mehr abgeschlossen werden, weil ab 1.7.2005 die neue eidgenössische Mutterschaftsversicherung in Kraft getreten ist. Zu 6.2. Pensionskasse (BVG) Beiträge an eine Pensionskasse sind fällig, wenn der Bruttolohn den sog. Koordinationsbeitrag (2008: Fr. 23’205.- (= maximale AHV Rente)) übersteigt und nicht mit einer selbständigen Tätigkeit ein höheres Einkommen erbracht wird. Bei verschiedenen Anstellungen, können die Lohnsummen auch zusammengefasst werden. Es wird vom Total dann nur 1 Mal der Koordinationsabzug vorgenommen. Die Beitragssätze hängen vom Vorsorgeplan ab und ob der Beitrag auf den ganzen Bruttolohn oder auf den Bruttolohn – Koordinationsbeitrag geleistet wird. Bei gewissen Vorsorgeeinrichtungen kann auch ein niedriger Lohn versichert werden. Zu 6. Berufshaftpflicht In der Berufshaftpflichtversicherung des delegierenden Arztes müssen die Delegierte Psychotherapie und die delegiert arbeitenden Therapeuten erwähnt werden. Für PsychiaterInnen gibt es einen besonders günstigen Spezialvertrag der SGPP. Auskunft erteilt das Sekretariat der SGPP. Berechnungstabellen Die Berechnungstabellen für die Lohnkalkulation, die Schlussabrechnung und die monatlichen Lohnauszahlungen stehen als Exceldateien zur Verfügung und können auf elektronischem Weg bei der SGDP bezogen werden oder von der Homepage www.sgdp.ch heruntergeladen werden. 15.1.2008/SGDP/CB 4