Personalqualifikation

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Liste der Personalqualifikationen gemäß VdS 2153 bzw. VdS 2172
– Grundlage zur Aufrechterhaltung der bestehenden VdS-Anerkennung –
Copyright by VdS Schadenverhütung GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Firma / Anschrift der Betriebsstätte:
Anerkennung-Nr.: W
Alle in der NSL sowie für die Intervention eingesetzten Mitarbeiter sind nachfolgend einzutragen.
Nur für IK:
Tätigkeit
Qualifikation2)
GeburtsNr. der
Nr. Name, Vorname
in der
in der
Nachweis Kenn- prüfenden
datum
NSL als1) IS als1)
zur1)
ziffer3)
Stelle4)
1
2
3
4
5
6
7
8
9
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24
25
Legende:
MA:
Mitarbeiter ohne entsprechende Qualifikation (In Spalte „Nachweis zur“ bitte „-„ eintragen)
L-NSL-FK: Leitende NSL-Fachkraft gemäß VdS 2153
NSL-FK: Notruf- und Service-Leitstellen-Fachkraft gemäß VdS 2153
VP:
Verantwortliche Person der Interventionsstelle gemäß VdS 2172
IK:
Interventionskraft gemäß VdS 2172
Diese Tabelle ist bei Änderungen zu aktualisieren. Sie ist VdS Schadenverhütung auf Anfrage einzureichen.
Die in dieser Tabelle gemachten Angaben sind verbindlich. Sie werden im Rahmen der fachspezifischen
Begutachtung vor Ort spätestens alle vier Jahre durch den VdS-Prüfer überprüft.
Datum / Name(n) der im Zertifikat benannten
L-NSL-FK und / oder verantwortlichen Person:
1)
2)
3)
4)
Bitte verwenden Sie ausschließlich die Abkürzungen aus der Legende.
Bei Vorliegen mehrerer Qualifikationen bitte nur die umfassendste Qualifikation gemäß Seite 2 angeben.
Bitte ausschließlich die Kennziffer für den entsprechenden Qualifikationsnachweis gemäß Seite 2 eintragen
Sofern zutreffend bitte die Nr. der prüfenden Stelle gemäß dem Verzeichnis der prüfenden Stellen von der VdSWebsite www.vds.de angeben.
VdS 3519: 2006-07 (01)
1
VdS SCHADENVERHÜTUNG
Information zur Gleichwertigkeit der Personalqualifikationen für L-/NSL-FK und IK
KennQualifikation / Nachweis
ziffer
1
1.1
Leitende NSL-Fachkraft (L-NSL-FK)
Hinweis: Die Qualifikation zur L-NSL-FK beinhaltet die Qualifikation zur NSL-FK und zur IK
VdS-Zertifikat über die erfolgreich abgelegte Prüfung zur L-NSL-FK
Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Qualifikationen bzw. nachgewiesenen Beschäftigungen werden
als gleichwertig akzeptiert!
1.2
IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft mindestens seit 10/2000 und seit 10/1999
unbeanstandet in einer NSL beschäftigt oder
1.3
IHK-geprüfter Werkschutzmeister mindesten seit 10/2000 und seit 10/2000
unbeanstandet in einer NSL beschäftigt oder
1.4
Seit 10/1997 unbeanstandet beschäftigt in einem VdS-anerkannten Wach- und
Sicherheitsunternehmen im Bereich der NSL
2
2.1
Notruf- und Service-Leitstellen-Fachkraft (NSL-FK) / Verantwortliche Person (VP)
Hinweis: Die Qualifikation zur NSL-FK beinhaltet die Qualifikation zur IK
VdS-Zertifikat über die erfolgreich abgelegte Prüfung zur NSL-FK
Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Qualifikationen bzw. nachgewiesenen Beschäftigungen werden
als gleichwertig akzeptiert!
2.2
Meister für Schutz und Sicherheit oder
2.3
Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder
2.4
IHK-geprüfter Werkschutzmeister mindesten seit 10/2000 oder
2.5
IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft mindestens seit 10/2000 und seit 10/1999
unbeanstandet in einer NSL beschäftigt oder
2.6
Seit 10/1997 unbeanstandet beschäftigt in einem VdS-anerkannten Wach- und
Sicherheitsunternehmen im Bereich der NSL
3
3.1
Interventionskraft (IK)
Zertifikat über die erfolgreich abgelegte Wissensfeststellung bei einer von VdS
Schadenverhütung zugelassenen prüfenden Stelle (siehe aktuelles Verzeichnis der
prüfenden Stellen unter www.vds.de)
Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Qualifikationen bzw. nachgewiesenen Beschäftigungen werden
als gleichwertig akzeptiert!
3.2
Meister für Schutz und Sicherheit oder
3.3
Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder
3.4
IHK-geprüfter Werkschutzmeister oder
3.5
IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft oder
3.6
Geprüfte Sicherungsdienstleistungskraft oder
3.7
Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
3.8
Seit Oktober 2000 unbeanstandet eingesetzt in den Bereichen Interventions- bzw.
Revierstreifendienst
VdS 3519: 2006-07 (01)
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