Liste der Personalqualifikationen gemäß VdS 2153 bzw. VdS 2172 – Grundlage zur Aufrechterhaltung der bestehenden VdS-Anerkennung – Copyright by VdS Schadenverhütung GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Firma / Anschrift der Betriebsstätte: Anerkennung-Nr.: W Alle in der NSL sowie für die Intervention eingesetzten Mitarbeiter sind nachfolgend einzutragen. Nur für IK: Tätigkeit Qualifikation2) GeburtsNr. der Nr. Name, Vorname in der in der Nachweis Kenn- prüfenden datum NSL als1) IS als1) zur1) ziffer3) Stelle4) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 Legende: MA: Mitarbeiter ohne entsprechende Qualifikation (In Spalte „Nachweis zur“ bitte „-„ eintragen) L-NSL-FK: Leitende NSL-Fachkraft gemäß VdS 2153 NSL-FK: Notruf- und Service-Leitstellen-Fachkraft gemäß VdS 2153 VP: Verantwortliche Person der Interventionsstelle gemäß VdS 2172 IK: Interventionskraft gemäß VdS 2172 Diese Tabelle ist bei Änderungen zu aktualisieren. Sie ist VdS Schadenverhütung auf Anfrage einzureichen. Die in dieser Tabelle gemachten Angaben sind verbindlich. Sie werden im Rahmen der fachspezifischen Begutachtung vor Ort spätestens alle vier Jahre durch den VdS-Prüfer überprüft. Datum / Name(n) der im Zertifikat benannten L-NSL-FK und / oder verantwortlichen Person: 1) 2) 3) 4) Bitte verwenden Sie ausschließlich die Abkürzungen aus der Legende. Bei Vorliegen mehrerer Qualifikationen bitte nur die umfassendste Qualifikation gemäß Seite 2 angeben. Bitte ausschließlich die Kennziffer für den entsprechenden Qualifikationsnachweis gemäß Seite 2 eintragen Sofern zutreffend bitte die Nr. der prüfenden Stelle gemäß dem Verzeichnis der prüfenden Stellen von der VdSWebsite www.vds.de angeben. VdS 3519: 2006-07 (01) 1 VdS SCHADENVERHÜTUNG Information zur Gleichwertigkeit der Personalqualifikationen für L-/NSL-FK und IK KennQualifikation / Nachweis ziffer 1 1.1 Leitende NSL-Fachkraft (L-NSL-FK) Hinweis: Die Qualifikation zur L-NSL-FK beinhaltet die Qualifikation zur NSL-FK und zur IK VdS-Zertifikat über die erfolgreich abgelegte Prüfung zur L-NSL-FK Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Qualifikationen bzw. nachgewiesenen Beschäftigungen werden als gleichwertig akzeptiert! 1.2 IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft mindestens seit 10/2000 und seit 10/1999 unbeanstandet in einer NSL beschäftigt oder 1.3 IHK-geprüfter Werkschutzmeister mindesten seit 10/2000 und seit 10/2000 unbeanstandet in einer NSL beschäftigt oder 1.4 Seit 10/1997 unbeanstandet beschäftigt in einem VdS-anerkannten Wach- und Sicherheitsunternehmen im Bereich der NSL 2 2.1 Notruf- und Service-Leitstellen-Fachkraft (NSL-FK) / Verantwortliche Person (VP) Hinweis: Die Qualifikation zur NSL-FK beinhaltet die Qualifikation zur IK VdS-Zertifikat über die erfolgreich abgelegte Prüfung zur NSL-FK Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Qualifikationen bzw. nachgewiesenen Beschäftigungen werden als gleichwertig akzeptiert! 2.2 Meister für Schutz und Sicherheit oder 2.3 Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder 2.4 IHK-geprüfter Werkschutzmeister mindesten seit 10/2000 oder 2.5 IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft mindestens seit 10/2000 und seit 10/1999 unbeanstandet in einer NSL beschäftigt oder 2.6 Seit 10/1997 unbeanstandet beschäftigt in einem VdS-anerkannten Wach- und Sicherheitsunternehmen im Bereich der NSL 3 3.1 Interventionskraft (IK) Zertifikat über die erfolgreich abgelegte Wissensfeststellung bei einer von VdS Schadenverhütung zugelassenen prüfenden Stelle (siehe aktuelles Verzeichnis der prüfenden Stellen unter www.vds.de) Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Qualifikationen bzw. nachgewiesenen Beschäftigungen werden als gleichwertig akzeptiert! 3.2 Meister für Schutz und Sicherheit oder 3.3 Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder 3.4 IHK-geprüfter Werkschutzmeister oder 3.5 IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft oder 3.6 Geprüfte Sicherungsdienstleistungskraft oder 3.7 Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft 3.8 Seit Oktober 2000 unbeanstandet eingesetzt in den Bereichen Interventions- bzw. Revierstreifendienst VdS 3519: 2006-07 (01) 2