Zertifizierung von Fachfirmen für Sprachalarmanlagen (SAA)

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Merkblatt für Fachfirmen für Sprachalarmanlagen (SAA) zur Vorbereitung auf die Prüfung der Betriebsstätte und ggf. vorhandener
Stützpunkte (Erst-/ Wiederholungsbesuch)
Zweck des Merkblattes:
Das Merkblatt dient als Hilfestellung zur Vorbereitung der Firmen auf einen Erstbesuch im
Rahmen des Zertifizierungsverfahrens von Fachfirmen für SAA gemäß DIN 14675 (nach
Richtlinien VdS 3160) durch VdS Schadenverhütung GmbH.
Es sollte auch zur Vorbereitung auf einen Wiederholungsbesuch (wiederkehrende Prüfung
nach 4 Jahren) verwendet werden.
Teilnehmer beim Erst-/ Wiederholungsbesuch:
Während der Prüfung der Betriebsstätte/des Stützpunktes sollten die hauptverantwortliche
Fachkraft/der Stützpunktleiter und der Q-Beauftragte als Gesprächspartner zur Verfügung
stehen.
Vorbereitung des Erst- bzw. Wiederholungsbesuches
Für die reibungslose Durchführung eines Erst- oder Wiederholungsbesuches sollten folgende Dinge bereitgehalten bzw. beachtet werden:
1.
Werkstattausrüstung
Sind Arbeitsplätze mit Werkzeug, PC/Programmiergerät1) und Digitalmultimeter vorhanden?
Hinweise:
Spezielle Werkzeuge (z.B. Werkbank, Bohrmaschine, Akku-Schrauber, Lötkolben, Massearmband,
Anlegewerkzeug für Klemm- und Schneidverbindungen) müssen vorhanden sein.
2.
Geeignete Ausrüstung für Montage und Instandhaltung von SAA
Gibt es geeignete Servicefahrzeuge und steht eines dieser Fahrzeuge am Besuchstag zur
Begutachtung zur Verfügung?
Hinweise:
Servicefahrzeuge sollten für die Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung ausreichend ausgestat2)
1)
tet
sein
(Werkzeugausrüstung,
Digitalmultimeter,
STI-Messeinrichtung ,
Thermometer ,
1)
PC/Programmiergerät , Serviceteile). Alle auf den Baustellen erforderlichen firmeninternen Dokumente (z.B. Arbeitsanweisungen, Montage- und Bauteilzeichnungen, Stromlaufpläne, Layouts, Stücklisten,
technische Unterlagen der Hersteller von Komponenten) sowie „externe Dokumente“ (Normen, Richtlinien, etc.) müssen vorhanden sein.
3.
Ersatzteillager
Ist eine geeignete sorgfältige Lagerhaltung organisiert und wie wird diese durchgeführt?
Ist eine Regelung für Mindestbestände umgesetzt?
Hinweise:
Material auffindbar, identifizierbar gekennzeichnet, Kennzeichnung von Teilen mit begrenzter Haltbarkeit (z.B. Batterien) mit Einlagerungsdatum und ggf. Verfallsdatum, „First-in/first-out“ für diese Teile
gewährleistet, Trennung von unterschiedlichen Losen (z.B. bei Batterien), geschützt gelagert, Zustand
erkennbar, Sperrlager vorhanden (Teile haben Begleitschein), separates Kommissionslager, Lager
muss trocken, sauber und richtig temperiert sein, elektrostatisch empfindliche Teile müssen geschützt
gelagert und deren sichere Handhabung gewährleistet sein.
Für alle Teile muss festgelegt sein, ob Mindestbestände vorhanden sein müssen und, wenn ja, in welcher Mindestmenge diese am Lager vorhanden sein müssen. Für Servicenotfälle ist es erforderlich,
z.B. Zentralen, Netzteile, Platinen, Übertragungsgeräte, Batterien, Lautsprecher, Mikrofone, sowie
Montagematerial am Lager vorzuhalten.
1)
2)
Nur erforderlich, wenn vom Systeminhaber gefordert
Nachweis, dass im Bedarfsfall eine STI-Messeinrichtung zur Verfügung steht. Für Fachfirmen mit Phase 8
(Inbetriebsetzung) und/oder Phase 11 (Instandhaltung) erforderlich.
Stand 2013-04
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4.
Technische Unterlagen, Normen, Richtlinien und QM- System
Ist eine Liste der gültigen externen Dokumente (Normen, Richtlinien) vorhanden?
Liegen vollständige Systemanerkennungen bzw. entsprechende Nachweise vor?
Liegen für die Systeme alle Planungs-, Montage-, und Instandhaltungsunterlagen vor?
Ist das Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert und gültig?
Sind alle Stützpunkte in das QM-System integriert?
Hinweise:
Es ist notwendig, dass mindestens die aktuellen Normen DIN VDE 0833-1, DIN VDE 0833-2/bzw.
VdS 2095, DIN VDE 0833-4 und DIN 14675 sowie ggf. mitgeltende Regelwerke vorhanden sind.
Ferner müssen Kopien der VdS-Anerkennungszertifikate für alle verwendeten Systeme (incl. Änderungen) oder Nachweis des SAZ-Herstellers vorhanden oder über Internet beim jeweiligen Anerkennungsinhaber auf der Homepage abrufbar sein. Alternativ zu Kopien der VdS-Anerkennungsurkunden
können auch aktuelle, vom Anerkennungsinhaber aufbereitete Unterlagen verwendet werden, wenn
diese die gleichen Informationen enthalten.
Zur korrekten Ausführung von SAA sind alle Anleitungen des Systemherstellers für die Montage und
Instandhaltung erforderlich.
5.
Organisation des Instandhaltungsdienstes
Ist eine Bereitschaftsplanung vorhanden?
Ist die Erreichbarkeit sichergestellt?
Ist sichergestellt, dass der Bereitschaftsdienst immer Zugriff auf das Lager hat?
Werden Störungsbeseitigungen an SAA innerhalb der vorgeschriebenen Zeiten begonnen
(24 h) und beendet (72 h)?
Hinweise:
Der Bereitschaftsplan muss vorhanden und aktuell sein. Der Zugriff des Bereitschaftspersonals auf
das Lager muss gewährleistet sein. Die Erreichbarkeit des Bereitschaftspersonals muss gewährleistet
sein (z.B. Handy, Cityruf, Funk).
6.
Verfahrensablauf bei der Projektierung und Montage von SAA
Sind mögliche Abweichungen und die dann vorgeschriebene Vorgehensweise bekannt?
7.
Werbung
Sind die Anforderungen bekannt, die bei der Werbung mit der Zertifizierung (z.B. Verwendung des VdS-Logos) zu beachten sind?
Hinweise:
Die Werbung mit der VdS-Zertifizierung muss den Inhalt des ausgestellten Zertifikates korrekt wiedergeben (siehe VdS 3160, Abschnitt 7).
Stand 2013-04
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