Europäische Gemeinschaften

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Europarecht I
Rechtsquellen des
Gemeinschaftsrechts
Quellen des Europarechts
primäres
Gemeinschaftsrecht
sekundäres
Gemeinschaftsrecht
-Gründungsverträge
-ihre Anhänge und
Protokolle
-nachträgliche Ergänzungen
und Änderungen
-
VERORDNUNGEN
RICHTLINIEN
ENTSCHEIDUNGEN
EMPFEHLUNGEN
STELLUNGNAHMEN
Europarecht = im engeren Sinne das Recht der
Europäischen Union (EU), bzw. das Recht
der Europäischen Gemeinschaften
Besondere Funktion des
Europarechts
-
es stellt eine eigene Rechtsordnung dar
-
anders als Völkerrecht !!!
-
wirkt unmittelbar normativ auf das
innerstaatliche Recht der EU-Mitgliedstaaten
Chronologie des primären EU-Rechts
Verträge
Jahr
-
-
1951
1957
1992
1997
2000
2004
–
–
–
–
–
–
EGKSV (Geltungsdauer bis 2002.)
EWGV, EAGV
EUV, Maastricht-Vertrag
Vertrag von Amsterdam
Vertrag von Nizza
der “Europäische Konvent”
(Verfassungsvertrag)
2007 - Unterzeichnung des Reformvertrags
in Lissabon – sein Inkrafttreten 2009
Sekundäres Europarecht
-
das ganze sekundäre Europarecht = Resultat der
Gesetzgebung der Gemeinschaftsorgane im
Mitentscheidungsverfahren
a) Das Europäische Parlament
b) Der Ministerrat / Rat der Europäischen Union
Verordnungen = uredbe
-
definiert im Art. 249 des EU-Vertrags:
„Die Verordnung hat allgemeine Geltung“
 verbindlich in allen ihren Teilen und
unmittelbar gültig in allen Mitgliedstaaten
ZIEL – Rechtsvereinheitlichung (gleiches Recht in
allen Mitgliedstaaten)
Richtlinien = direktive
verbindlich im Hinblick auf das zu
erreichende Ziel für alle Mitgliedstaaten,
an die sie gerichtet sind
ABER
- innerstaatliche Stellen können über
Form und Mittel der Durchführung
entscheiden
-
ZIEL – Rechtsangleichung der
Rechtsysteme der Mitgliedstaaten
Entscheidungen = odluke
-
gerichtet nur an einzelnen Mitgliedstaaten
-
verbindlich nur für diese Staaten
- im Unterschied zu Richtlinien können
Entscheidungen auch an natürliche und
juristische Personen gerichtet werden
Empfehlungen und Stellungnahmen
= preporuke i mišljenja
-
nicht rechtlich verbindlich für diejenigen, an
die sie gerichtet werden
-
immerhin, glaubt man, dass sie großen
Einfluss haben, denn der Europäische
Gerichtshof bestimmt – sie müssen von den
nationalen Gerichtsinstanzen während der
Auslegung der EU-Gesetzgebung beachtet
werden
DREI SÄULEN DER EUROPÄISCHEN UNION*
Eingeführt durch den Vertrag von Maastricht (1993) – Gründung der EU,
einer Dachorganisation, die auf drei Säulen beruht
Europäische
Gemeinschaften
(EG)
- Europäische
Gemeinschaft
-Europäische
Atomgemeinschaft
PRINZIP
DER
SUPRANATIONALITÄT
Gemeinsame
Außen- und
Sicherheitspolitik
(GASP)
Polizeiliche und
justizielle
Zusammenarbeit
In Strafsachen
(PJZS)
Prinzip des
Intergouvernementalismus
*Situation vor dem Lissabon-Vertrag
Am 1. Dezember 2009 tritt der Lissabon-Vertrag in
Kraft. Er stellt die EU auf eine neue
Rechtsgrundlage



Das „3 Säulen System der EU“ (Europäische Gemeinschaft,
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und Polizeiliche
und Justizielle Zusammenarbeit) gilt nicht mehr,
ab dem 1. Dezember 2009 gibt es nur noch die Europäische
Union, die sämtliche Politikbereiche umfasst.
Der Begriff „Europäische Gemeinschaften“ wurde vollständig
gestrichen. Alleiniges Rechtssubjekt ist zukünftig die EU.
Supranationalität (nadnacionalna
nadležnost)



Verlagerung von Kompetenzen von der nationalen
Ebene auf eine höher stehende Ebene
Robert Schumann und Jean Monnet gelten als
Väter der supranationalen Intergrationstheorie
AUTONOME RECHTSORDNUNG
- die Kompetenzen einer supranationalen
Organisation beruhen auf der Übertragung von
Souveränitätsrechten durch die Mitgliedstaaten
VORRANG DES SUPRANATIONALEN
RECHTS
- Fähigkeit, Rechtsakte zu erlassen, die
unmittelbare Rechtswirkung für natürliche und
juristische Personen in den Mitgliedstaaten
entfalten.
 Sanktionsmöglichkeit infolge der Verletzung
von Vetragspflichten (Klage vor dem
Europäischen Gerichtshof)
SAA
Stabilisierungs- und
Assoziierungsabkommen
SAA – Stabilisierungs- und
Assoziierungsabkommen
Schritt 1 – Unterzeichunung des Abkommens am
29. Oktober 2001 (ein Interimabkommen)
 der Status eines potenziellen Kandidaten
Schritt 2 – die kroatiesche Regierung beantragt den
Beitritt Kroatiens zur EU in 2003
Schritt 3 – erlangt Kroatien den Status des
Beitrittskandidaten in 2004
Wie lauten folgende Syntagmen auf
Kroatisch?
1.
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3.
4.
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8.
9.
die Beziehungen auf vertragliche Ebene heben
auf der Grundlage der Gegenseitigkeit
das nationale Recht dem geltenden
Gemeinschaftsrecht angleichen (Angleichung)
den Status eines potenziellen Kandidaten für die
Mitgliedschaft zuerkennen
den Beitritt zur EU beantragen / Auftrag stellen auf...
das In-Kraft-Treten (in Kraft treten) des SAA
der Status eines Beitrittskandidaten
der Rahmen für den politischen Dialog
Ausbau der wirtschaftlichen und internationalen
Zusammenarbeit
Syntagmen – TEIL II
10. Übergang zur Marktwirtschaft
11. schrittweise Errichtung einer Freihandelszone
12. Annährung der Standpunkte der Vertragsparteien zu
internationalen Fragen
13. Bereiche Justiz und Inneres
14. Einfuhr- oder Ausfuhrzölle oder Abgaben gleicher
Wirkung erheben
15. interne steuerliche Maßnahmen einführen / beseitigen
16. Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes
(Acquis Communautaire)
17. das Wettbewerbsrecht, das öffentliche Auftragswesen,
der Verbraucherschutz
Lesen Sie den Text auf der Seite 91 – 92
über das SAA und beantworten Sie folgende
Fragen.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Was bedeutet das SAA für die Republik Kroatien?
Wie umfangreich ist das SAA mit der RK?
Wann und wo wurde das SAA unterschrieben?
Welchen Status hat die RK laut dem Abkommen?
Wer und wann hat den Beitritt Kroatiens zur EU
beantragt?
Seit wann hat Kroatien den Status eines
Beitrittskandidaten?
Welche Ziele sind im SAA definiert?
Fragen über SAA – Teil II
8. Was ist der Sinn des politischen Dialogs laut dem
SAA?
9. Welche Bereiche sind wichtig bei der regionalen
Zusammenarbeit?
10. Wozu muss sich Kroatien angesichts der
Errichtung einer Freihandelszone verpflichten?
11. In welchem Zeitraum muss Kroatien seine
Rechtsvorschriften dem Gemeinschaftsrecht
angleichen?
12. Welche Prioritäten wurden für den Prozess der
Rechtsangleichung im SAA festgelegt?
13. Welche konkreten Aufgaben wurden für den
Justizbereich genannt?
Lesen Sie den Text B, S. 93 und
etscheiden Sie, welcher Untertitel passt
zu welchem Absatz.
1.
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3.
4.
5.
Wirtschaftliche Aspekte der
Beitrittskandidatur
Voraussetzungen für den EU-Beitritt
Der gemeinschaftliche Besitzstand und die
Verhandlungskapitel
Bestimmungen für den Beitritt laut dem
EUV
Der politische Status des Beitrittskandidaten
Welcher Untertitel ist zu viel?
Ergänzen Sie das passende Verb.
nach einer Vorbereitungsphase _________ die
Beitrittskandidaten der EU ________
2.
wirtschaftliche und politische Bedingungen /
Verpflichtungen _____________
3.
gemeinschaftliche Standards und Politiken muss ein
neuer Mitgliedstaat _______________
4.
auf den Grundsätzen der Freiheit, Demokratie, etc.
_______________
5.
starke Unternehmen können dem Wettbewerbsdruck
erfolgreich _______________
6. ein Rechtssystem muss auch Eigentumsrechte
____________
1.
Sagen Sie es anders.
1.
2.
3.
4.
mit dem In-Kraft-Treten
in ein Vertrag / Gesetzbuch Eingang finden
in ausreichendem Umfang zur Verfügung
stehen
Investitionen tätigen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt
werden, damit ein Beitrittskandidat als
funktionierende Marktwirtschaft eingestuft
wird? Ergänzen Sie.
- Preise und...
- ........ Eigentumsrechte....
- .............. Stabilität.....
- Finanz.....
- ....
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