Der supranationale Entscheidungsapparat 1. Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu internationalen Institutionen Ähnliche Funktionen und Probleme Frage: 'Was macht die EU' ? o EU erlaubt Regieren jenseits des Nationalstaates o Steuerungsbedarf nur, wo Steuerungsfähigkeit des Staates begrenzt (Subsidiarität) o EU-Politiken sind im Kern zwischenstaatliche Kooperationsprojekte z.B. Binnenmarkt; Umweltschutz o zentrales Steuerungsmedium: Regelsetzung/ –anwendung (Regulierung) nicht Macht, nur begrenzt Geld o Auftreten der typischen Kooperationsprobleme, z.B. Entscheidungsproblem Gefangenendilemma und Trittbrettfahren asymmetrische (Rambo-) Situationen Der Funktion nach läßt EU sich als große internat. Organisation verstehen Unterschiede liegen in den Entscheidungsverfahren Frage: Wie werden institutionelle Entscheidungen getroffen ? o supranationaler Entscheidungsapparat Delegation von Entscheidungen auf die Institution (=Kompetenzübertragung) mit weitreichenden Befugnissen ausgestattete Organe Setzung verbindlichen europäischen Rechts neben Staaten werden andere Akteure wichtig Entscheidungsverfahren gewinnen Bedeutung Viele wichtige Entscheidungen fallen nicht auf dem Verhandlungsweg Charakteristisch für die EU ist ihr komplexes Entscheidungssystem 2. Die Organe der Europäischen Gemeinschaft Die Kommission o Kollegium der Kommissare (eingesetzt durch Europ. Rat und EP): 24 + Präsident o Beamtenapparat gegliedert in sachliche Zuständigkeitsbereiche (z.B. Wettbewerb, Binnenmarkt, Agrarpolitik, Umweltpolitik) o zentrale Funktionen: Ausarbeitung von Rechtsetzungsakten Umsetzungsaufgaben 'Hüterin der Verträge' Der Ministerrat o Vertretung der Mitgliedstaaten Stimmverteilung nach Größe, z.B. D, I, F, GB: 29 - SP, PL: 27 St.; B, GR, P: 5 St. CYP, LT, SLO, Lux 4 St.) tagt in der Form von Fachministerräten (~ Umwelt-, Agrar-, Binnenmarkt) doppelter Unterbau COREPER (ständige Vertreter) Spezialisierte Ratsarbeitsgruppen o Funktion: Entscheidungs- und Aufsichtsgremium Das Europäische Parlament o Seit 1979 direkt gewählt o Höchstens 732 Abgeordnete o keine europ. Parteien, aber Fraktionen o Funktionen: Beteiligung an Entscheidungen parlamentar. Kontrollfunktionen Der Europäische Gerichtshof o derzeit 25 Richter, von den Mitgliedstaaten im Einvernehmen bestellt o Entscheidungen verbindlich für bzw. in den Mitgliedstaaten o Zwei zentrale Zugangswege: Vertragsverletzungsverfahren => Kommission klagt gegen Mitgliedstaat z.B. wg. Nichtumsetzung einer RL Vorabentscheidungsverfahren => nationales Gericht legt Fall zur europarechtl. Beurteilung vor => indirekte Klagemöglichkeit f. Private beratende Organe: o Wirtschafts- und Sozialausschuß (Interessengruppen) o Ausschuß der Regionen 3. Entscheidungsebenen Vertrags-/'Verfassungs'ebene o EU beruht auf zwischenstaatl. Verträgen (~ Gründungsverträge, EEA, Maastricht, Amsterdam, Nizza) Jeweils Ratifikationsvorbehalt Ebene wird von den Mitgliedstaaten dominiert => Funktionen: Übertragung von Kompetenzen an EG/ EU (begrenzte Einzelermächtigung) Einsetzung der Organe Entscheidungsverfahren Ggf. inhaltliche Vorgaben o Europäischer Rat (Gipfel) Ebene der regulären Rechtsetzungsverfahren (Richtlinien, Verordnungen) (nur erste Säule) o z.B. HarmonisierungsRL in der Binnenmarktpol., Umweltrichtlinien, Verordnungen in der Agrarpolitik o Initiative immer durch die Kommission o Rechtsakte sind für die/in den Mitgliedstaaten verbindlich o Entscheidungen fallen nach den vertraglich vorgesehenen Verfahren o Heute wichtigstes Verfahren: Mitentscheidung; wichtigste Schritte: Kommission legt Vorschlag vor Rat entscheidet mit qualifiz. Mehrheit EP kann mit absoluter Mehrheit seiner Mitglieder ablehnen (gescheitert) oder Änderungen vorschlagen Rat kann Änderungen annehmen sonst: Vermittlungsausschuß Vermittlungsergebnis muß im Rat (qual. Mehrh.) und EP (abs. Mehrheit) angenommen werden, sonst gescheitert Dritte Entscheidungsebene (andere Formen von Entscheidungen, die für/in Mitgliedstaaten verbindlich sind) o Entscheidungen des EuGH o Umsetzungsentscheidungen der Kommission allein (z.B. Wettbewerbspolitik) der Kommission und der Mitgliedstaaten (Ausschußwesen) anderer Entscheidungsträger (z.B. Europäisches Zentralbanksystem)