Aufnahmeverfahren neuer Mitgliedstaaten Art. 49 EUV

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Übersicht 4 zu § 5 IV. Aufnahme neuer Mitgliedstaaten
Aufnahmeverfahren neuer Mitgliedstaaten Art. 49 EUV
I. Grundsätzliche Anforderungen
 Antrag eines europäischen Staates
 Voraussetzungen Art. 6 EUV : freiheitlich-demokratische Staatsform, Achtung der EMRK
 Erfüllen der Kopenhagener Kriterien (v. 22.6.1993)
o
Verfassungsstaatlichkeit = Existenz einer institutionellen Stabilität als Garantie für
Demokratie und rechtsstaatliche Ordnung
o
Binnenmarktfähigkeit = Existenz einer funktionsfähigen Marktwirtschaft
o
Integrationswilligkeit
=
Fähigkeit
und
Willen
des
Beitrittskandidaten
die
Mitgliedspflichten zu übernehmen und sich die Ziele der Union zueigen zu machen
o
Erweiterungsfähigkeit = Fähigkeit der Union neue Mitglieder aufzunehmen
II. Phase 1 Einleitungs- und Verhandlungsphase
1. Schritt:
Antrag des beitrittswilligen Drittstaates an den Rat der EU
2. Schritt:
Vorläufige Stellungnahme der Kommission
3. Schritt:
Beschluss des Rates, mit dem Drittstaat in Verhandlungen zu treten
4. Schritt:
Aushandeln des Beitrittsvertrages in allen Einzelheiten
 i.d.R. auf Regierungskonferenzen der Mitgliedstaaten unter dem Vorsitz des
Ratspräsidenten.
Grundsätzlich
müssen
die
Beitrittsstaaten
den
Gemeinschaftlichen Besitzstand (acquis communautaire) am Beitrittstag komplett
übernehmen. Es können insofern nur in einzelnen Teilen Ausnahme- und
Übergangsregeln verhandelt werden.
5. Schritt:
Auf Vorschlag der Kommission legt der Rat die Haltung der EU fest
III. Phase 2 Unionsinterne Entscheidungsphase
1. Schritt:
Anhörung der Kommission durch den Rat
2. Schritt
Entscheidung des Europäischen Parlament
 Die Zustimmung muss mit absoluter Mehrheit erfolgen
3. Schritt:
Einstimmiger Beschluss des Rates, dem Antrag stattzugeben
IV. Phase 3 Vertragsschluss
Schritt 1:
Unterzeichnung des Beitrittsvertrages durch die Vertreter der Mitgliedsstaaten
Schritt 2:
Hinterlegung aller Ratifikationsurkunden bei der italienischen Regierung
 Bindungswirkung des Vertrags
Schritt 3:
Inkrafttreten des Beitrittsvertrags am vorgesehenen Tag
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