Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000109/2012 an die Kommission Artikel 115 der Geschäftsordnung Cornelis de Jong im Namen der GUE/NGL-Fraktion Betrifft: Beschleunigung der Maßnahmen zur Bekämpfung des irreführenden, gegen KMU gerichteten Werbebetrugs Kleine und mittlere Unternehmen bilden das Rückgrat unseres Binnenmarktes und der europäischen Wirtschaft. Beim Parlament sind über 400 Petitionen zu weit verbreiteten irreführenden Geschäftspraktiken von Adressbuchfirmen eingegangen. Diese betreffen tausende zumeist kleine Unternehmen in der EU und haben erhebliche finanzielle Auswirkungen. Die irreführenden Praktiken sind vielfältig und umfassen die Ausstellung gefälschter Rechnungen, Brancheneinträge in InternetFührern oder auf CD-ROM, Anzeigen in Zeitschriften und Domain-Registrierung. Gefälschte Rechnungen weisen häufig eine grenzüberschreitende Dimension auf, da es die Kriminellen oft auf KMU in anderen Ländern abgesehen haben. Diesen kriminellen Machenschaften – die oft ungestraft bleiben – wird von den Mitgliedstaaten Vorschub geleistet, die dem Problem keine Priorität zuweisen und die, was die Bekämpfung solcher betrügerischen Praktiken betrifft, unterschiedliche Ansätze verfolgen und unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen anwenden. 1. In seinen Entschließungen vom 16. Dezember 20081 und vom 9. Juni 20112 brachte das Parlament seine Besorgnis über das Problem der irreführenden Werbung durch Adressbuchfirmen zum Ausdruck. Ist die Kommission bereit, diese Form der Kriminalität ernst zu nehmen und sich um schnellere Fortschritte im Hinblick auf die Bekämpfung dieser kriminellen Praktiken zu bemühen? 2. Ist die Kommission bereit, in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Einrichtung nationaler Kontaktstellen zu koordinieren, denen Unternehmen irreführende Praktiken melden können und bei denen sie Hilfe und kompetente Beratung darüber, wie sie mit verschiedenen Formen von Betrug umgehen können, bekommen? 3. Ist die Kommission bereit, für die nationalen Durchsetzungsstellen Leitlinien über bewährte Verfahren zu (a) den besten Möglichkeiten, um Informationen auszutauschen, und (b) Prioritäten bei Ermittlung und Strafverfolgung zu erstellen, damit sichergestellt ist, dass kleine Fälle nicht ignoriert werden, zumal mehrere kleine Fälle ähnlicher Art zusammengenommen ein großes Problem ergeben? 4. Ist die Kommission bereit, einen Vorschlag zur Ausweitung des Anwendungsbereichs der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und die Einbeziehung von Transaktionen zwischen Unternehmen vorzulegen? 5. Ist die Kommission bereit, einen Vorschlag vorzulegen, um sicherzustellen, dass wirksame Maßnahmen gegen unseriöse Firmen ergriffen werden? 6. Ist die Kommission bereit, einen Vorschlag vorzulegen, um den Geltungsbereich der Richtlinie 2005/29/EG auszuweiten und ein spezifisches Verbot irreführender Werbepraktiken, einschließlich irreführender Werbung von Adressbuchfirmen, einzuführen? 7. Ist die Kommission bereit, die Mitgliedstaaten, Organisationen der KMU und andere Akteure zu ermuntern, gemeinsame europäische Anstrengungen zu unternehmen, um gegen gefälschte Rechnungen – unter anderem mittels Durchführung von Aufklärungskampagnen, Einrichtung schwarzer Listen und Erstellung von Übersichten über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Mitgliedstaaten – vorzugehen? 1 2 ABl. C 45 E vom 23.2.2010, S. 17. Angenommene Texte, P7_TA(2011)0269. 900737.DE PE 475.611 Eingang: 2.5.2012 Weiterleitung: 4.5.2012 Fristablauf: 11.5.2012 900737.DE PE 475.611