DOC - Europa EU

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D/05/3
Brüssel, den 18. Juni 2005
ERKLÄRUNG DER STAATS- UND REGIERUNGSCHEFS
DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION
ZUR RATIFIZIERUNG DES VERTRAGS
ÜBER EINE VERFASSUNG FÜR EUROPA
(Tagung des Europäischen Rates am 16./17. Juni 2005)
SN 117/05
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DE
Wir haben uns einen umfassenden Überblick über den Stand der Ratifizierung des Vertrags über
eine Verfassung für Europa verschafft. Dieser Vertrag ist das Ergebnis eines gemeinsamen
Prozesses mit dem Ziel, das geeignete Mittel für ein demokratischeres, transparenteres und
wirksameres Funktionieren der erweiterten Europäischen Union zu finden.
Unser ehrgeiziges europäisches Projekt, das uns seit über 50 Jahren so gut vorangebracht und eine
gemeinsame Vision gegeben hat, die Europa verbindet, behält mehr denn je seine Gültigkeit. Dieses
Projekt macht es möglich, das Wohlergehen der Bürger und die Verteidigung unserer Werte und
Interessen zu gewährleisten und unsere Verantwortung als erstrangiger internationaler Akteur
wahrzunehmen. Um Arbeitslosigkeit und soziale Ausgrenzung besser bekämpfen, nachhaltiges
Wirtschaftswachstum fördern, auf die Herausforderungen der Globalisierung reagieren, die innere
und äußere Sicherheit bewahren und die Umwelt schützen zu können, brauchen wir Europa, und
zwar ein stärker geeintes und solidarischeres Europa.
Bisher haben 10 Mitgliedstaaten die Ratifizierungsverfahren erfolgreich abgeschlossen und somit
ihre Zustimmung zum Verfassungsvertrag zum Ausdruck gebracht. Wir haben den Ausgang der
Referenden in Frankreich und den Niederlanden zur Kenntnis genommen. Wir sind der Auffassung,
dass hierdurch das Engagement der Bürger für das europäische Aufbauwerk nicht in Frage gestellt
wird. Die Bürger haben jedoch Bedenken und Ängste zum Ausdruck gebracht, denen Rechnung
getragen werden muss. Es ist daher notwendig, die Lage gemeinsam zu überdenken.
Diese Zeit der Reflexion wird in jedem unserer Länder für eine ausführliche Diskussion genutzt
werden, an der die Bürger, die Zivilgesellschaft, die Sozialpartner, die nationalen Parlamente sowie
die politischen Parteien teilnehmen werden. Diese aufrüttelnde Diskussion, die in einer ganzen
Anzahl von Mitgliedstaaten bereits im Gange ist, muss intensiviert und erweitert werden. Auch die
Organe der Europäischen Union müssen ihren Beitrag leisten, wobei der Kommission eine
besondere Rolle zukommt.
Die jüngsten Entwicklungen stellen nicht in Frage, dass die Fortsetzung der Ratifizierungsprozesse
gerechtfertigt ist. Wir haben vereinbart, dass der Zeitplan für die Ratifizierung in verschiedenen
Mitgliedstaaten angesichts dieser Entwicklungen und der jeweiligen Gegebenheiten in diesen
Mitgliedstaaten erforderlichenfalls angepasst wird.
Wir kommen überein, im ersten Halbjahr 2006 zusammenzukommen, um eine Bewertung aller
einzelstaatlichen
Diskussionen
vorzunehmen
und
den
weiteren
Fortgang
des
Ratifizierungsprozesses zu vereinbaren.
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SN 117/05
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