D/05/3 Brüssel, den 18. Juni 2005 ERKLÄRUNG DER STAATS- UND REGIERUNGSCHEFS DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION ZUR RATIFIZIERUNG DES VERTRAGS ÜBER EINE VERFASSUNG FÜR EUROPA (Tagung des Europäischen Rates am 16./17. Juni 2005) SN 117/05 1 DE Wir haben uns einen umfassenden Überblick über den Stand der Ratifizierung des Vertrags über eine Verfassung für Europa verschafft. Dieser Vertrag ist das Ergebnis eines gemeinsamen Prozesses mit dem Ziel, das geeignete Mittel für ein demokratischeres, transparenteres und wirksameres Funktionieren der erweiterten Europäischen Union zu finden. Unser ehrgeiziges europäisches Projekt, das uns seit über 50 Jahren so gut vorangebracht und eine gemeinsame Vision gegeben hat, die Europa verbindet, behält mehr denn je seine Gültigkeit. Dieses Projekt macht es möglich, das Wohlergehen der Bürger und die Verteidigung unserer Werte und Interessen zu gewährleisten und unsere Verantwortung als erstrangiger internationaler Akteur wahrzunehmen. Um Arbeitslosigkeit und soziale Ausgrenzung besser bekämpfen, nachhaltiges Wirtschaftswachstum fördern, auf die Herausforderungen der Globalisierung reagieren, die innere und äußere Sicherheit bewahren und die Umwelt schützen zu können, brauchen wir Europa, und zwar ein stärker geeintes und solidarischeres Europa. Bisher haben 10 Mitgliedstaaten die Ratifizierungsverfahren erfolgreich abgeschlossen und somit ihre Zustimmung zum Verfassungsvertrag zum Ausdruck gebracht. Wir haben den Ausgang der Referenden in Frankreich und den Niederlanden zur Kenntnis genommen. Wir sind der Auffassung, dass hierdurch das Engagement der Bürger für das europäische Aufbauwerk nicht in Frage gestellt wird. Die Bürger haben jedoch Bedenken und Ängste zum Ausdruck gebracht, denen Rechnung getragen werden muss. Es ist daher notwendig, die Lage gemeinsam zu überdenken. Diese Zeit der Reflexion wird in jedem unserer Länder für eine ausführliche Diskussion genutzt werden, an der die Bürger, die Zivilgesellschaft, die Sozialpartner, die nationalen Parlamente sowie die politischen Parteien teilnehmen werden. Diese aufrüttelnde Diskussion, die in einer ganzen Anzahl von Mitgliedstaaten bereits im Gange ist, muss intensiviert und erweitert werden. Auch die Organe der Europäischen Union müssen ihren Beitrag leisten, wobei der Kommission eine besondere Rolle zukommt. Die jüngsten Entwicklungen stellen nicht in Frage, dass die Fortsetzung der Ratifizierungsprozesse gerechtfertigt ist. Wir haben vereinbart, dass der Zeitplan für die Ratifizierung in verschiedenen Mitgliedstaaten angesichts dieser Entwicklungen und der jeweiligen Gegebenheiten in diesen Mitgliedstaaten erforderlichenfalls angepasst wird. Wir kommen überein, im ersten Halbjahr 2006 zusammenzukommen, um eine Bewertung aller einzelstaatlichen Diskussionen vorzunehmen und den weiteren Fortgang des Ratifizierungsprozesses zu vereinbaren. ________________________ SN 117/05 2 DE