Vortrag_Vertrag_von_Lissabon

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Der Vertrag von
Lissabon
NRAbg. ao. Univ-Prof. Dr.
Beatrix KARL
Wie macht der Vertrag von
Lissabon die EU
demokratischer,
bürgernäher,
handlungsfähiger,
transparenter und
sozialer?
Die EU wird demokratischer
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Stärkung des Europäischen Parlaments:
Bei 95% der europäischen Gesetzgebung
doppelte und gleichberechtigte Zustimmung des
Rats und des EU-Parlaments
Wahl des Kommissionspräsidenten durch das EUParlament auf Vorschlag des Europäischen Rats
Neues Haushaltsrecht: Zustimmung des Rats
sowie des EU-Parlaments zu allen Ausgaben des
EU-Haushalts
Neue Sitzverteilung (Ö: 19 statt jetzt 18 und
künftig 17 Mandate)
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Größerer Einfluss der nationalen
Parlamente auf europäische
Entscheidungen:
Möglichkeit des Einspruchs gegen
Vorschläge der Europäischen
Kommission, wenn ein Vorhaben in
die nationale Kompetenz eingreift
oder das Subsidiaritätsprinzip
verletzt
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Die EU muss die politischen und
verfassungsrechtlichen
Grundprinzipien der Mitgliedstaaten
und deren nationale Identität
respektieren:
Österreichs Neutralität bleibt unangetastet
Österreich kann nicht zur Teilnahme an
militärischen Aktionen verpflichtet werden
Solidaritätspflicht: Hilfe in Krisen- oder
Katastrophenfällen
Die EU wird bürgernäher
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Europäisches Volksbegehren:
Mindestens eine Million Bürger (=0,2%
der EU-Bürger) können die Kommission
auffordern, Vorschläge für europäische
Rechtsakte einzubringen
Die Charta der Grundrechte gibt den EUBürgern bis hin zum Europäischen
Gerichtshof einklagbare Rechte
Die EU wird handlungsfähiger
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Entscheidungen im Ministerrat
können künftig einfacher fallen:
Für die meisten Entscheidungen gilt
künftig das „Prinzip der doppelten
Mehrheit“: Zustimmung von
mindestens 55% der Mitgliedstaaten
(= 15 Staaten), die gleichzeitig 65%
der Gesamtbevölkerung der EU
vertreten
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Europäischer Rat: neuer Ratspräsident
+ öffentliche Tagung bei Beratung und
Beschluss von Gesetzgebungsvorschlägen
Verkleinerung der EU-Kommission:
zwei Drittel der Zahl der Mitgliedstaaten =
18 Mitglieder
Verkleinerung des Europäischen
Parlaments: 751 statt 785 Sitze
Hoher Vertreter für die Gemeinsame
Außen- und Sicherheitspolitik (EUAußenminister): EU spricht mit einer
Stimme nach außen
Die EU wird transparenter
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Klarere Zuständigkeitsaufteilung zwischen
den Mitgliedstaaten und der EU:
Drei Kompetenzkategorien:
ausschließliche Zuständigkeit der EU (zB
Zollunion, Währungspolitik für Euro-Zone);
geteilte Zuständigkeit (zB Landwirtschaft und
Fischerei, Umwelt);
Unterstützungs-, Koordinierungs- und
Ergänzungsmaßnahmen (zB Kultur, Bildung)
Nicht ausdrücklich der EU übertragene
Kompetenzen bleiben bei den Mitgliedstaaten
Die EU wird sozialer
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Neue Zielbestimmung: „Die Union soll einen
Binnenmarkt etablieren. Sie soll für eine
nachhaltige Entwicklung Europas sorgen, die auf
einem ausgewogenen Wirtschaftswachstum und
Preisstabilität, einer hohen wettbewerbsfähigen
sozialen Marktwirtschaft beruht, auf
Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt und
einen hohen Standard an Schutz und
Verbesserung der Umweltqualität abzielt. Sie soll
soziale Ausgrenzung und Diskriminierung
bekämpfen sowie soziale Gerechtigkeit und
Schutz, Gleichstellung zwischen Männern und
Frauen, Solidarität zwischen Generationen und
Schutz der Rechte der Kinder fördern.“
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Soziale Querschnittsklausel: Die EU trägt bei
der Festlegung und Durchführung ihrer Politik
und ihrer Maßnahmen den Erfordernissen im
Zusammenhang mit der Förderung eines hohen
Beschäftigungsniveaus, der Gewährleistung eines
angemessenen sozialen Schutzes, der
Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung sowie mit
einem hohen Niveau der allgemeinen und
beruflichen Bildung und des Gesundheitsschutzes
Rechnung.
Rechtsverbindlichkeit der GrundrechteCharta: soziale Grundrechte werden einklagbar,
zB Recht auf Kollektivverhandlungen und
Kollektivmaßnahmen, Schutz bei
ungerechtfertigter Entlassung, gerechte und
angemesse Arbeitsbedingungen
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Sozialpartner auf EU-Ebene: Ihre Bedeutung
wird – unter Verweis auf die jeweiligen
mitgliedstaatlichen Systeme – hervorgehoben.
Daseinsvorsorge:
Rechtsgrundlage für eine gemeinsame
RahmenRL, um europaweite Mindeststandards bei
der Daseinsvorsorge zu finden
Nationalen, regionalen und lokalen Behörden wird
bei der Organisation, Erbringung und
Beauftragung ein großer Ermessensspielraum und
eine weite Gestaltungsfreiheit zugestanden
Wie begegnet die EU neuen
Herausforderungen?
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Klimawandel: Klimaschutz wird zur
neuen Zielvorgabe für die EU
Energiepolitik: Sicherstellung des
Funktionierens des Energiemarkts,
Gewährleistung der Versorgungssicherheit,
Förderung der Energieeffizienz und
Energieeinsparungen, Förderung und
Entwicklung neuer und erneuerbarer
Energiequellen
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
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