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EUROPÄISCHE KOMMISSION
PRESSEMITTEILUNG
Brüssel, den 21. Juni 2012
Entscheidende EU-Initiative für Rechtssicherheit
ausländischer Investoren
Die Europäische Kommission hat heute einen wichtigen Schritt getan, um ausländische
Investoren auf EU-Ebene zu schützen und dadurch sicherzustellen, dass Europa auch in
Zukunft ein sicherer und attraktiver Standort für Investitionen ausländischer Unternehmen
bleiben wird. Mit dem heutigen Vorschlag wird ein Rechts- und Finanzrahmen für die
Beilegung von „Investor-Staat-Streitigkeiten“ als Teil einer breit angelegten
Investitionspolitik geschaffen, für die nach dem Lissabon-Vertrag die EU allein zuständig
ist. Dies ist ein weiterer Schritt hin zur Einführung einer umfassenden EUInvestitionspolitik, die es der EU ermöglichen wird, Investitionsschutzübereinkünfte auf
europäischer Ebene auszuhandeln.
Mit dem heutigen Beschluss wird sichergestellt
werden, dass die EU über das richtige System verfügt, um internationale
Investitionsvorschriften wirksam durchzusetzen, wenn es zu Streitigkeiten zwischen
ausländischen Investoren und der EU und ihren Mitgliedstaaten kommt.
Ein Schlüsselelement des Investitionsschutzes ist die Möglichkeit, Streitigkeiten zwischen
einem Investor und einem Staat beizulegen; diese Möglichkeit ist in den über 1 000
bilateralen Investitionsschutzabkommen, die zwischen EU-Mitgliedstaaten und Ländern
außerhalb der EU geschlossen wurden, bereits enthalten. Sobald Investitionsübereinkünfte
auf EU-Ebene abgeschlossen werden, können ausländische Unternehmen, die in der EU
investieren,
erstmals
Klage
gegen
die
EU
wegen
Verstoßes
gegen
Investitionsschutzverpflichtungen erheben. In dem heutigen Vorschlag wird klargestellt,
wer die finanzielle Verantwortung tragen würde, wenn ein Ausgleich zu zahlen wäre – die
Mitgliedstaaten oder die EU. Damit wird sichergestellt, dass ausländische Investoren in der
EU nicht von dieser Aufteilung der Zuständigkeit betroffen sind.
„Investitionen sind ein Wachstumsmotor, deshalb ist es entscheidend, dass wir die
richtigen Vorschriften einführen. Wir erwarten, dass EU-Investoren angemessen
entschädigt werden, wenn gegen die Vorschriften verstoßen wird, und genauso müssen
wir dafür sorgen, dass auf EU-Ebene ein entsprechendes System geschaffen wird. Im
heutigen Vorschlag wird klargestellt, wer zahlt. Das ist ein Teil einer umfassenden
Strategie, um sicherzustellen, dass Europa auch in Zukunft ein attraktives
Investitionsumfeld bieten kann“, sagte der EU-Handelskommissar Karel de Gucht.
Die EU ist der weltweit führende Empfänger von ausländischen Direktinvestitionen; allein
2011 flossen Investitionen in Höhe von 225 Mrd. EUR aus der übrigen Welt in die EU. Die
vorgeschlagene Verordnung wird ausländischen Investoren Rechtssicherheit und
Vorhersehbarkeit verschaffen, was dazu beitragen wird, die EU für Investitionen offen zu
halten und Arbeitsplätze zu schaffen.
Sprecherdienst
IP/12/677
In der Verordnung wird ein Mechanismus vorgeschlagen, auf dessen Grundlage die
finanzielle Zuständigkeit für die Kosten der Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten
und das Recht, eine solche Sache vor Gericht zu vertreten, zwischen der EU und den
Mitgliedstaaten aufgeteilt werden; dabei ist ausschlaggebend, wessen Maßnahmen dazu
geführt haben, dass der Investor Klage eingereicht hat:

Handelt es sich bei der Maßnahme, die angeblich gegen die Übereinkunft verstoßen
hat, um die Maßnahme eines Mitgliedstaats, die nicht vom EU-Recht vorgeschrieben
wurde, so würde der Mitgliedstaat die finanzielle Zuständigkeit im Zusammenhang
mit der Streitigkeit tragen und kann im Prinzip auch für die Abwehr der Ansprüche
zuständig sein.

Handelt es sich dagegen um eine EU-Maßnahme oder eine im EU-Recht
vorgeschriebene Maßnahme eines Mitgliedstaats, wäre die EU finanziell zuständig
und könnte als Beklagte auftreten.
Nach der Verordnung ist es den Mitgliedstaaten gestattet, ihre eigenen Maßnahmen zu
verteidigen, wenn sie letztendlich die Kosten tragen müssten, sofern es nicht aufgrund der
im Vorschlag festgelegten Bedingungen im Interesse der Union ist, als Beklagte
aufzutreten.
In allen Fällen sollten die EU und die Mitgliedstaaten sehr eng zusammenarbeiten, um die
bestmögliche Abwehr von Ansprüchen aus einem angeblichen Verstoß gegen von der EU
ausgehandelte Investitionsschutzübereinkünfte zu gewährleisten.
Hintergrund
Nach dem Vertrag von Lissabon fallen Investitionen unter die gemeinsame Handelspolitik
der Europäischen Union und somit in die ausschließliche Zuständigkeit der EU.
Infolgedessen kann die Europäische Kommission nun im Namen der Europäischen Union
über die Liberalisierung und den Schutz von Investitionen verhandeln.
Der heutige Vorschlag über die Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten ist der dritte
Kernpunkt dieser Politik, die auf folgenden Elementen basiert:

Aushandlung neuer Investitionsregeln mit wichtigen Handelspartnern
Die EU verhandelt mit wichtigen Handelspartnern schrittweise über Investitionen.
Vorschriften über die Liberalisierung und den Schutz von Investitionen werden in
umfassende Freihandelsabkommen oder in eigenständige Investitionsübereinkünfte
aufgenommen werden.
Die Europäische Kommission verhandelt derzeit im Rahmen der Gespräche über
Freihandelsabkommen mit Kanada, Indien und Singapur über Investitionen, einschließlich
Investitionsschutz, während der Rat vor kurzem auch die Verhandlungsdirektiven für vier
Euromed-Länder (Tunesien, Marokko, Jordanien und Ägypten) verabschiedet hat. Die
Kommission bereitet ferner eine Investitionsübereinkunft zwischen der EU und China vor.
Nach ihrem Abschluss werden die Übereinkünfte auf EU-Ebene, die auch den
Investitionsschutz umfassen, die bilateralen Investitionsabkommen der Mitgliedstaaten mit
diesen Drittländern ersetzen.

Gewährleistung
der
Investitionsabkommen
reibungslosen
Weltweit bestehen über 1 000
Mitgliedstaaten und Drittländern.
bilaterale
2
Kontinuität
bestehender
Investitionsabkommen
bilateraler
zwischen
EU-
Um die Rechtssicherheit dieser geltenden bilateralen Investitionsabkommen der EUMitgliedstaaten zu gewährleisten, hat die Europäische Kommission im Juli 2010 einen
Vorschlag für eine Verordnung des Rates und des Europäischen Parlaments vorgelegt
(IP/10/907). Der Rat und das Parlament haben vor kurzem eine politische Einigung über
den Vorschlag der Kommission erzielt und es wird damit gerechnet, dass die Verordnung
vor Ende des Jahres angenommen und in Kraft treten wird.
Wie geht es weiter?
Der Vorschlag wird jetzt vom Ministerrat und dem Europäischen Parlament nach dem
ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erörtert.
Die Verordnung sollte vorliegen, bevor die neuen Freihandelsabkommen, die neue
Investitionsschutzvorschriften enthalten, in Kraft treten.
Weitere Informationen
EU-Investitionspolitik:
http://ec.europa.eu/trade/creating-opportunities/trade-topics/investment/
Ausländische Direktinvestitionen der EU27, Eurostat, 13. Juni 2012
http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ITY_PUBLIC/2-13062012-BP/DE/2-13062012-BP-DE.PDF
Kontakt :
John Clancy (+32 229-53773)
Helene Banner (+32 229-52407)
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