EUROPÄISCHE KOMMISSION MEMO Brüssel, den 27. März 2014 Fragen und Antworten: Öffentliche Online-Konsultation über Investorenschutz in Transatlantischer Handels- und Investitionspartnerschaft Eine wichtige Frage in der Debatte um die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP) betrifft die Vorschriften zum Schutz von Investitionen und zur Beilegung von Investor-StaatStreitigkeiten. Einige Seiten behaupten, mit diesen Vorschriften würden Privatunternehmen zu viele Rechte eingeräumt und das Regulierungsrecht der EU und der Mitgliedstaaten unzulässig beschränkt. Im Interesse der Transparenz hat die Kommission beschlossen, nicht wie üblich nur die Interessenträger zu konsultieren, sondern die breite Öffentlichkeit; dabei geht es um die Frage, wie der Investitionsschutz und die Investor-Staat-Streitbeilegung in die TTIP einbezogen werden sollten. Die Konsultation Worum geht es bei der Konsultation? Die zentrale Frage, zu der die Kommission Stellungnahmen einholen möchte, ist die Frage, wie die Investitionsbestimmungen in der TTIP gesehen werden und wie damit ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Schutz der Investoren und dem Schutz des Regulierungsrechts der EU und ihrer Mitgliedstaaten sichergestellt werden kann. Konkrete Vorschläge, wie der gegenüber den USA verfolgte Ansatz verbessert werden könnte, sind willkommen. Wie wird der Konsultationsprozess ablaufen? Jeder, der ein Interesse an dem Thema hat, wird auf der kommissionseigenen Website der Generaldirektion Handel eine Reihe von Fragen beantworten und Stellungnahmen abgeben können. Zur Sicherstellung größtmöglicher Transparenz werden die einzelnen Beiträge veröffentlicht, es sei denn, der jeweilige Verfasser würde dem widersprechen. Die Konsultation hat folgende Bestandteile: • Ankündigung des Konsultationsverfahrens mit Angabe der Zielsetzung, des Inhalts und der Teilnahmebedingungen; MEMO/14/206 • auszufüllender Fragenkatalog mit Erläuterungen und Beispielen. Jeder Frage sind beigefügt: eine Erläuterung der Fragestellung; eine Beschreibung des in den meisten Investitionsabkommen bisher verfolgten Ansatzes; eine Darstellung der Ziele und des Ansatzes der EU; ein Text als Bezugsgrundlage, der sich auf den bei den Verhandlungen zwischen der EU und Kanada entwickelten Ansatz stützt und der den Bestimmungen gegenübergestellt wird, die sich in der Regel in bilateralen Investitionsabkommen finden. Eine Reihe frei beantwortbarer Fragen dürfte den Teilnehmern genügend Raum zur Darstellung ihrer Auffassungen zu den Punkten geben, die sich in der Vergangenheit als umstritten herausgestellt haben. Praktische Erwägungen Die Unterlagen für die öffentliche Konsultation stehen ab dem 27. März in Englisch auf der Website bereit. Die Ankündigung des Konsultationsverfahrens und der Fragebogen werden danach in allen EU-Sprachen zur Verfügung stehen. Die Öffentliche Online-Konsultation läuft 90 Tage, gerechnet ab dem Tag, an dem die letzte Übersetzung des „Konsultationstextes“ in eine der EU-Amtssprachen auf der Website eingestellt wird. Damit ist gewährleistet, dass keine Bürgerinnen und Bürger Europas aufgrund ihrer Sprache benachteiligt werden. Kurz gesagt: Auf diese öffentliche Konsultation kann in allen EU-Amtssprachen mindestens 90 Tage lang zugegriffen werden, damit alle Bürgerinnen und Bürger und alle Organisationen Europas dieselben Teilnahmemöglichkeiten haben. Wie wird die Kommission die Ergebnisse dieser Konsultation verwenden? Die Kommission wird die Beiträge auswerten, um ihnen im Verlauf der Verhandlungen Rechnung zu tragen. Im Anschluss an die Konsultation wird die Kommission die Verhandlungsposition der EU bezüglich des Investitionskapitels der TTIP mit dem Rat, dem Europäischen Parlament und den Interessenträgern erörtern. Investitionsschutz und Investor-Staat-Streitbeilegung im Rahmen der TTIP Warum sind der Investitionsschutz und die Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten in den Beziehungen zu den USA unverzichtbar? Obwohl die EU und die USA hochentwickelte Volkswirtschaften sind, können Investoren bei ihren Investitionen noch immer auf Schwierigkeiten stoßen, denen ihre heimischen Gerichte nicht immer wirksam Rechnung tragen können. Beispielsweise kennt das Recht der Vereinigten Staaten kein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung von Ausländern, obwohl dieses Verbot einen Eckpfeiler des Investitionsschutzes darstellt. Auch sind die Rechte der Investoren im Rahmen der TTIP vor US-amerikanischen Gerichten nicht unmittelbar durchsetzbar. Die Investor-Staat-Streitbeilegung verschafft den Investoren eine neutrale und unpolitische Möglichkeit zur Beilegung derartiger Streitigkeiten. Dies sind einige der Gründe, warum die Einbeziehung von Investitionsschutzbestimmungen in die TTIP gerechtfertigt ist. Darüber hinaus lässt die TTIP die beiden weltweit größten Volkswirtschaften näher zusammenrücken. Dies bringt die Reform des Systems zum Investitionsschutz und zur Investor-Staat-Streitbeilegung voran. Damit werden Standards für die Zukunft gesetzt. 2 Würde die Investor-Staat-Streitbeilegung Regulierungsmöglichkeiten oder das Regulierungsrecht Mitgliedstaaten unnötig beschränken? die der Investitionsschutz und Investor-Staat-Streitbeilegung sind nicht neu. In den bilateralen Investitionsabkommen (Bilateral Investment Treaties, BITs) der meisten Mitgliedstaaten sind bereits Bestimmungen über die Investor-Staat-Streitbeilegung enthalten. Seit den späten 1950er Jahren haben die Mitgliedstaaten der EU über 1400 Investitionsschutzabkommen unterzeichnet. Diese Abkommen haben Investoren aus der EU im Allgemeinen geholfen, wenn sie im Zielland ihrer Investitionen auf Schwierigkeiten gestoßen sind. Die Investoren aus der EU nehmen die Investor-Staat-Streitbeilegung am häufigsten in Anspruch. Die Existenz von Vorschriften zum Investitionsschutz und zur Investor-StaatStreitbeilegung dürfte die Regierungen an sich weder daran hindern, Rechtsvorschriften zu erlassen, noch würde sie die Aufhebung von Rechtsvorschriften erfordern. Allenfalls kann es dazu kommen, dass Entschädigungen gezahlt werden. Mit Hilfe von über 1400 Abkommen ist es den Mitgliedstaaten der EU in den letzten Jahrzehnten gelungen, hoch entwickelte Regulierungssysteme aufzubauen. Abgesehen davon arbeitet die EU darauf hin, noch mehr Klarheit zu schaffen, damit sichergestellt ist, dass echte Regulierungsmaßnahmen im Rahmen von Investor-Staat-Streitigkeiten nicht erfolgreich angefochten werden können. Welche Ziele verfolgt die Kommission beim Investitionsschutz? Erstens muss die Kommission die Verhandlungsrichtlinien umsetzen, die von den Mitgliedstaaten beschlossen wurden. Zweitens ist die EU bestrebt, moderne Investitionsregeln einzuführen, die gewährleisten, dass ausländische Unternehmen von den Regierungen nicht diskriminiert werden. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass die Investitionsregeln nicht das Recht der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten ungebührlich beschränken, im öffentlichen Interesse Regelungen auf Feldern wie Gesundheit, Sicherheit, Verbraucher- oder Umweltschutz zu erlassen. Investitionsbestimmungen in der TTIP würden das Recht auf Regulierung bekräftigen, indem sie den Wortlaut und die Bedeutung bisheriger Investitionsschutzstandards, so wie sie sich typischerweise in Investitionsabkommen finden, klarer fassen. Sie würden auch die erforderlichen Garantien und Schutzmaßnahmen gegen einen etwaigen Missbrauch des Systems enthalten. Letzteres umfasst auch die Einführung von Transparenzverpflichtungen, von Regeln zur Sicherstellung, dass Schiedsrichter objektiv und unparteiisch sind, von Mechanismen, mit denen die Vertragsparteien (d. h. die EU und die USA) die Auslegung des Abkommens kontrollieren können; hinzu käme die Schaffung eines Berufungsmechanismus. Welche Art von zusätzlichen Garantien hat die Kommission im Auge? Das TTIP-Konzept spiegelt bereits einige wichtige Änderungen im Vergleich zu herkömmlichen Investitionsschutzabkommen wider, die dem Verbesserungsbedarf Rechnung tragen. Es weist folgende Besonderheiten auf: • Es bestimmt anhand eines abschließenden Kriterienkatalogs, was unter „gerechter und billiger Behandlung“ zu verstehen ist. • Es stellt klar, dass „gerechte und billige Behandlung“ nicht bedeutet, dass die Vertragsparteien keine Rechtsvorschriften ändern oder neue einführen dürfen. 3 • Es stellt klar, dass Maßnahmen zum Zwecke des Gemeinwohls auf Feldern wie Gesundheit, Verbraucher- oder Umweltschutz nicht als „indirekte Enteignung“ anzusehen sind. • Es sieht einen Berufungsmechanismus bei Investor-Staat-Streitigkeiten vor. • Es stellt auf den Grundsatz ab, dass die unterlegene Partei alle Kosten im Zusammenhang mit der Streitigkeit trägt, was als Abschreckung gegen leichtfertige oder taktische Forderungen dienen soll. • Es umfasst Bestimmungen gegen die missbräuchliche Inanspruchnahme von Abkommen („treaty shopping“), indem klargestellt wird, dass Investoren, die ihre Investitionen taktisch umstrukturieren, um dadurch in den Geltungsbereich der TTIP zu gelangen (z. B. durch die Einrichtung einer Briefkastengesellschaft in den USA) keine Möglichkeit haben, eine Investor-Staat-Streitbeilegung in Anspruch zu nehmen. • Es enthält einen verbindlichen Verhaltenskodex für Schiedsrichter, in dem detailliert ausgeführt wird, welcher Grad an Unabhängigkeit von ihnen erwartet wird. Dabei geht es darum, Interessenkonflikte nach Möglichkeit zu vermeiden. Weiterführende Informationen: Pressemitteilung (IP/14/292): Europäische Kommission startet öffentliche OnlineKonsultation über Investorenschutz in Transatlantischer Handelsund Investitionspartnerschaft, 27. März 2014 Kurzdarstellung: Investitionsschutz und Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten in EUAbkommen In diesem Factsheet Investitionsschutzregeln gedenkt (in Englisch). wird zusammengefasst, wie die EU die bestehenden und das Investor-Staat-Streitbeilegungssystem zu ändern Website zu den TTIP-Verhandlungen (in Englisch) Häufig gestellte Fragen zum Transatlantischen Handels- und Investitionsabkommen (in Englisch) Die Handelsbeziehungen zwischen der EU und den USA (in Englisch) Transparenz bei den Handelsverhandlungen der EU (in Englisch) 4