European Commission

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EUROPÄISCHE KOMMISSION
MEMO
Brüssel, den 27. März 2014
Fragen und Antworten: Öffentliche Online-Konsultation
über Investorenschutz in Transatlantischer Handels- und
Investitionspartnerschaft
Eine wichtige Frage in der Debatte um die Transatlantische Handels- und
Investitionspartnerschaft (Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP) betrifft
die Vorschriften zum Schutz von Investitionen und zur Beilegung von Investor-StaatStreitigkeiten.
Einige
Seiten
behaupten,
mit
diesen
Vorschriften
würden
Privatunternehmen zu viele Rechte eingeräumt und das Regulierungsrecht der EU und der
Mitgliedstaaten unzulässig beschränkt.
Im Interesse der Transparenz hat die Kommission beschlossen, nicht wie üblich nur die
Interessenträger zu konsultieren, sondern die breite Öffentlichkeit; dabei geht es um die
Frage, wie der Investitionsschutz und die Investor-Staat-Streitbeilegung in die TTIP
einbezogen werden sollten.
Die Konsultation
Worum geht es bei der Konsultation?
Die zentrale Frage, zu der die Kommission Stellungnahmen einholen möchte, ist die Frage,
wie die Investitionsbestimmungen in der TTIP gesehen werden und wie damit ein
ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Schutz der Investoren und dem Schutz des
Regulierungsrechts der EU und ihrer Mitgliedstaaten sichergestellt werden kann. Konkrete
Vorschläge, wie der gegenüber den USA verfolgte Ansatz verbessert werden könnte, sind
willkommen.
Wie wird der Konsultationsprozess ablaufen?
Jeder, der ein Interesse an dem Thema hat, wird auf der kommissionseigenen Website der
Generaldirektion Handel eine Reihe von Fragen beantworten und Stellungnahmen abgeben
können. Zur Sicherstellung größtmöglicher Transparenz werden die einzelnen Beiträge
veröffentlicht, es sei denn, der jeweilige Verfasser würde dem widersprechen.
Die Konsultation hat folgende Bestandteile:
• Ankündigung des Konsultationsverfahrens mit Angabe der Zielsetzung, des Inhalts
und der Teilnahmebedingungen;
MEMO/14/206
• auszufüllender Fragenkatalog mit Erläuterungen und Beispielen. Jeder Frage sind
beigefügt: eine Erläuterung der Fragestellung; eine Beschreibung des in den
meisten Investitionsabkommen bisher verfolgten Ansatzes; eine Darstellung der
Ziele und des Ansatzes der EU; ein Text als Bezugsgrundlage, der sich auf den bei
den Verhandlungen zwischen der EU und Kanada entwickelten Ansatz stützt und
der den Bestimmungen gegenübergestellt wird, die sich in der Regel in bilateralen
Investitionsabkommen finden. Eine Reihe frei beantwortbarer Fragen dürfte den
Teilnehmern genügend Raum zur Darstellung ihrer Auffassungen zu den Punkten
geben, die sich in der Vergangenheit als umstritten herausgestellt haben.
Praktische Erwägungen
Die Unterlagen für die öffentliche Konsultation stehen ab dem 27. März in Englisch auf der
Website bereit. Die Ankündigung des Konsultationsverfahrens und der Fragebogen werden
danach in allen EU-Sprachen zur Verfügung stehen.
Die Öffentliche Online-Konsultation läuft 90 Tage, gerechnet ab dem Tag, an dem die
letzte Übersetzung des „Konsultationstextes“ in eine der EU-Amtssprachen auf der Website
eingestellt wird.
Damit ist gewährleistet, dass keine Bürgerinnen und Bürger Europas aufgrund ihrer
Sprache benachteiligt werden. Kurz gesagt: Auf diese öffentliche Konsultation kann in
allen EU-Amtssprachen mindestens 90 Tage lang zugegriffen werden, damit alle
Bürgerinnen
und
Bürger
und
alle
Organisationen
Europas
dieselben
Teilnahmemöglichkeiten haben.
Wie wird die Kommission die Ergebnisse dieser Konsultation
verwenden?
Die Kommission wird die Beiträge auswerten, um ihnen im Verlauf der Verhandlungen
Rechnung zu tragen. Im Anschluss an die Konsultation wird die Kommission die
Verhandlungsposition der EU bezüglich des Investitionskapitels der TTIP mit dem Rat, dem
Europäischen Parlament und den Interessenträgern erörtern.
Investitionsschutz und Investor-Staat-Streitbeilegung im Rahmen
der TTIP
Warum sind der Investitionsschutz und die Beilegung von
Investor-Staat-Streitigkeiten in den Beziehungen zu den USA
unverzichtbar?
Obwohl die EU und die USA hochentwickelte Volkswirtschaften sind, können Investoren bei
ihren Investitionen noch immer auf Schwierigkeiten stoßen, denen ihre heimischen
Gerichte nicht immer wirksam Rechnung tragen können. Beispielsweise kennt das Recht
der Vereinigten Staaten kein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung von Ausländern,
obwohl dieses Verbot einen Eckpfeiler des Investitionsschutzes darstellt. Auch sind die
Rechte der Investoren im Rahmen der TTIP vor US-amerikanischen Gerichten nicht
unmittelbar durchsetzbar. Die Investor-Staat-Streitbeilegung verschafft den Investoren
eine neutrale und unpolitische Möglichkeit zur Beilegung derartiger Streitigkeiten. Dies
sind einige der Gründe, warum die Einbeziehung von Investitionsschutzbestimmungen in
die TTIP gerechtfertigt ist. Darüber hinaus lässt die TTIP die beiden weltweit größten
Volkswirtschaften näher zusammenrücken. Dies bringt die Reform des Systems zum
Investitionsschutz und zur Investor-Staat-Streitbeilegung voran. Damit werden Standards
für die Zukunft gesetzt.
2
Würde
die
Investor-Staat-Streitbeilegung
Regulierungsmöglichkeiten oder das Regulierungsrecht
Mitgliedstaaten unnötig beschränken?
die
der
Investitionsschutz und Investor-Staat-Streitbeilegung sind nicht neu. In den bilateralen
Investitionsabkommen (Bilateral Investment Treaties, BITs) der meisten Mitgliedstaaten
sind bereits Bestimmungen über die Investor-Staat-Streitbeilegung enthalten. Seit den
späten
1950er
Jahren
haben
die
Mitgliedstaaten
der
EU
über
1400
Investitionsschutzabkommen unterzeichnet. Diese Abkommen haben Investoren aus der
EU im Allgemeinen geholfen, wenn sie im Zielland ihrer Investitionen auf Schwierigkeiten
gestoßen sind. Die Investoren aus der EU nehmen die Investor-Staat-Streitbeilegung am
häufigsten in Anspruch.
Die Existenz von Vorschriften zum Investitionsschutz und zur Investor-StaatStreitbeilegung dürfte die Regierungen an sich weder daran hindern, Rechtsvorschriften zu
erlassen, noch würde sie die Aufhebung von Rechtsvorschriften erfordern. Allenfalls kann
es dazu kommen, dass Entschädigungen gezahlt werden. Mit Hilfe von über 1400
Abkommen ist es den Mitgliedstaaten der EU in den letzten Jahrzehnten gelungen, hoch
entwickelte Regulierungssysteme aufzubauen. Abgesehen davon arbeitet die EU darauf
hin, noch mehr Klarheit zu schaffen, damit sichergestellt ist, dass echte
Regulierungsmaßnahmen im Rahmen von Investor-Staat-Streitigkeiten nicht erfolgreich
angefochten werden können.
Welche Ziele verfolgt die Kommission beim Investitionsschutz?
Erstens muss die Kommission die Verhandlungsrichtlinien umsetzen, die von den
Mitgliedstaaten beschlossen wurden.
Zweitens ist die EU bestrebt, moderne Investitionsregeln einzuführen, die gewährleisten,
dass ausländische Unternehmen von den Regierungen nicht diskriminiert werden.
Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass die Investitionsregeln nicht das Recht der
Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten ungebührlich beschränken, im öffentlichen
Interesse Regelungen auf Feldern wie Gesundheit, Sicherheit, Verbraucher- oder
Umweltschutz zu erlassen.
Investitionsbestimmungen in der TTIP würden das Recht auf Regulierung bekräftigen,
indem sie den Wortlaut und die Bedeutung bisheriger Investitionsschutzstandards, so wie
sie sich typischerweise in Investitionsabkommen finden, klarer fassen. Sie würden auch
die erforderlichen Garantien und Schutzmaßnahmen gegen einen etwaigen Missbrauch des
Systems
enthalten.
Letzteres
umfasst
auch
die
Einführung
von
Transparenzverpflichtungen, von Regeln zur Sicherstellung, dass Schiedsrichter objektiv
und unparteiisch sind, von Mechanismen, mit denen die Vertragsparteien (d. h. die EU und
die USA) die Auslegung des Abkommens kontrollieren können; hinzu käme die Schaffung
eines Berufungsmechanismus.
Welche Art von zusätzlichen Garantien hat die Kommission im
Auge?
Das TTIP-Konzept spiegelt bereits einige wichtige Änderungen im Vergleich zu
herkömmlichen Investitionsschutzabkommen wider, die dem Verbesserungsbedarf
Rechnung tragen. Es weist folgende Besonderheiten auf:
• Es bestimmt anhand eines abschließenden Kriterienkatalogs, was unter „gerechter
und billiger Behandlung“ zu verstehen ist.
• Es stellt klar, dass „gerechte und billige Behandlung“ nicht bedeutet, dass die
Vertragsparteien keine Rechtsvorschriften ändern oder neue einführen dürfen.
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• Es stellt klar, dass Maßnahmen zum Zwecke des Gemeinwohls auf Feldern wie
Gesundheit, Verbraucher- oder Umweltschutz nicht als „indirekte Enteignung“
anzusehen sind.
• Es sieht einen Berufungsmechanismus bei Investor-Staat-Streitigkeiten vor.
• Es stellt auf den Grundsatz ab, dass die unterlegene Partei alle Kosten im
Zusammenhang mit der Streitigkeit trägt, was als Abschreckung gegen leichtfertige
oder taktische Forderungen dienen soll.
• Es umfasst Bestimmungen gegen die missbräuchliche Inanspruchnahme von
Abkommen („treaty shopping“), indem klargestellt wird, dass Investoren, die ihre
Investitionen taktisch umstrukturieren, um dadurch in den Geltungsbereich der
TTIP zu gelangen (z. B. durch die Einrichtung einer Briefkastengesellschaft in den
USA) keine Möglichkeit haben, eine Investor-Staat-Streitbeilegung in Anspruch zu
nehmen.
• Es enthält einen verbindlichen Verhaltenskodex für Schiedsrichter, in dem detailliert
ausgeführt wird, welcher Grad an Unabhängigkeit von ihnen erwartet wird. Dabei
geht es darum, Interessenkonflikte nach Möglichkeit zu vermeiden.
Weiterführende Informationen:
Pressemitteilung (IP/14/292): Europäische Kommission startet öffentliche OnlineKonsultation
über
Investorenschutz
in
Transatlantischer
Handelsund
Investitionspartnerschaft, 27. März 2014
Kurzdarstellung: Investitionsschutz und Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten in EUAbkommen
In diesem Factsheet
Investitionsschutzregeln
gedenkt (in Englisch).
wird zusammengefasst, wie die EU die bestehenden
und das Investor-Staat-Streitbeilegungssystem zu ändern
Website zu den TTIP-Verhandlungen (in Englisch)
Häufig gestellte Fragen zum Transatlantischen Handels- und Investitionsabkommen (in
Englisch)
Die Handelsbeziehungen zwischen der EU und den USA (in Englisch)
Transparenz bei den Handelsverhandlungen der EU (in Englisch)
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