EUROPÄISCHE KOMMISSION PRESSEMITTEILUNG Brüssel, 21. Januar 2014 Handelsabkommen EU-USA: Kommission konsultiert europäische Öffentlichkeit zu Vorschriften über die Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten EU-Handelskommissar Karel De Gucht gab heute bekannt, dass er die Öffentlichkeit zu den Investitionsvorschriften in einem geplanten Handelsabkommen der EU mit den USA, der sogenannten transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP), konsultieren will. Diese Entscheidung ist auf das überaus große öffentliche Interesse an den Gesprächen zurückzuführen. Sie spiegelt ferner die Entschlossenheit des für Handel zuständigen Kommissionsmitglieds wider, zwischen dem Schutz europäischer Investitionsinteressen und dem Recht der Regierungen, Regelungen im öffentlichen Interesse zu treffen, ein ausgewogenes Verhältnis zu wahren. Anfang März soll ein von der EU vorgeschlagener Text des Investitionen betreffenden Teils der Verhandlungen veröffentlicht werden, der auch Abschnitte zum Investitionsschutz und zur Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten (ISDS) enthalten wird. Dieser Textentwurf wird mit Erklärungen versehen sein, die für Laien verständlich sind. EU-weit werden die Bürgerinnen und Bürger dann drei Monate Zeit haben, sich dazu zu äußern. EU-Handelskommissar Karel De Gucht erklärte dazu: „Die Regierungen müssen immer die Möglichkeit haben, Regelungen zum Schutz von Menschen und Umwelt zu treffen. Sie müssen aber auch für Ausgewogenheit sorgen und Investoren fair behandeln, damit Investitionen attraktiver werden. Durch internationale Investitionsabkommen wie die TTIP sollte beides gewährleistet sein. Einige bereits bestehende Regelungen haben in der Praxis jedoch zu Problemen geführt und es Unternehmen ermöglicht, Schlupflöcher auszunutzen, wenn der Rechtstext nicht klar genug ist. Ich weiß, dass manche Menschen in Europa wegen dieses Teils des Abkommens zwischen der EU und den USA ernstzunehmende Bedenken haben. Deshalb möchte ich ihnen jetzt Gelegenheit geben, ihre Meinung zu äußern. Ich bin von den EU-Mitgliedstaaten beauftragt worden, die Probleme zu beheben, die es in bestehenden Investitionsvereinbarungen gibt, und ich bin entschlossen, das Investitionsschutzsystem transparenter und unparteiischer zu machen, um diese rechtlichen Lücken ein für alle Mal zu schließen. Die TTIP wird das Recht der EUMitgliedstaaten, Regelungen im öffentlichen Interesse zu treffen, uneingeschränkt wahren.“ Im Juni 2013 erteilten die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission den Auftrag, in ihrem Namen Verhandlungen über ein neues Handels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) zu führen. Dazu gehört das Verhalten des Staates gegenüber Anlegern, also der Investitionsschutz, und die Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten (ISDS). IP/14/56 Die Kommission möchte die Gelegenheit nutzen, bereits bestehende Investitionsvorschriften zu verbessern, um Investitionen von EU-Unternehmen in den USA – und umgekehrt – zu schützen. In der Praxis würde das bedeuten, dass in dem Abkommen ausdrücklich auf das Regelungsrecht der Staaten zugunsten des öffentlichen Interesses Bezug genommen würde. Darüber hinaus würden neue, bessere Vorschriften eingeführt, etwa ein Verhaltenskodex, um sicherzustellen, dass Schiedsrichter fair gewählt und unparteiisch tätig werden, und die betreffenden Verfahren für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Nur mit diesem Teil der Verhandlungen befasst sich die öffentliche Konsultation, und die TTIP-Verhandlungen werden planmäßig fortgesetzt. Seit Juni 2013 hat die Kommission sowohl vor als auch während der Gespräche über das Abkommen drei Konsultationen von Interessenträgern durchgeführt, um die Meinungen und Wünsche der Öffentlichkeit und der Interessenträger aus ganz Europa einzuholen. Außerdem hat die Kommission vor Beginn der TTIP-Verhandlungen öffentliche Konsultationen durchgeführt. Hintergrund Die EU ist der größte Direktinvestor und der größte Empfänger von Direktinvestitionen weltweit. Investitionen sind wesentlich für Wachstum, Beschäftigung und die Schaffung des Wohlstands, der unsere öffentlichen Dienstleistungen, Schulen, Krankenhäuser und Renten finanziert. Deshalb muss die EU sicherstellen, dass unsere Unternehmen gut geschützt sind, wenn sie in Ländern außerhalb der EU investieren, etwa den USA. Die meisten Investitionen sind unproblematisch und nutzen sowohl dem Staat, in denen sie getätigt werden, als auch dem Anleger. Aber manchmal stoßen Investoren in dem jeweiligen Land auch auf Schwierigkeiten. So könnte die Regierung das Eigentum des Unternehmens ohne Entschädigung beschlagnahmen. Oder sie könnte lokalen Unternehmen unfaire Vorteile einräumen oder ausländische Unternehmen daran hindern, das Rechtssystem in Anspruch zu nehmen, wenn es Probleme gibt. In solchen Fällen vertrauen die Unternehmen auf bilaterale Investitionsabkommen. Diese Abkommen bieten ihnen Schutz, etwa durch die Möglichkeit, andere Mittel zu nutzen – die Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten (ISDS) –, wenn sie keine gütliche Lösung mit der Regierung des betreffenden Landes erreichen können. Einzelne EU-Länder haben insgesamt bereits rund 1400 Abkommen dieser Art mit Ländern außerhalb der EU geschlossen, auch mit den Vereinigten Staaten. Einige davon bestehen schon seit den 1960er Jahren; sie enthalten auch Bestimmungen über Investitionsschutz und ISDS und bieten erheblichen Schutz vor den genannten unfairen staatlichen Maßnahmen. Und sie können notwendig sein: Hinter jeder zweiten 2012 vorgenommenen Investition stand ein europäisches Unternehmen. Die internationale Investitionspolitik der EU, auch im Hinblick auf die USA, ist darauf ausgerichtet, die Vorteile des bestehenden Systems zum Schutz internationaler Anleger zu bewahren. Sie zielt aber auch darauf ab, diese Vorschriften klarer, transparenter und unparteiischer zu machen, als sie es heute sind. Dementsprechend muss sichergestellt werden, dass gegen nichtdiskriminierende regulierungspolitische Maßnahmen im öffentlichen Interesse nicht erfolgreich geklagt werden kann. 2 Seit 2010 arbeitet die Europäische Kommission deshalb an der Klarstellung und Verbesserung des internationalen Investitionsschutzsystems – an den Vorschriften selbst und an der Art und Weise ihrer Durchsetzung. In Zukunft werden alle EUInvestitionsabkommen einschließlich der TTIP neue Vorschriften enthalten, darunter einen Verhaltenskodex, um sicherzustellen, dass Schiedsrichter fair gewählt und unparteiisch tätig werden. Und Schiedsverfahren werden für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Verhandlungen zwischen der EU und den USA über die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) begannen im Juli 2013 und zielen auf die Abschaffung von Handelshemmnissen in einem breiten Spektrum von Wirtschaftszweigen ab, um den Kauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen zwischen der EU und den USA zu vereinfachen. Die dritte Verhandlungsrunde fand im Dezember 2013 in Washington, DC, statt (Pressemitteilung); die nächste Verhandlungsrunde ist für März 2014 geplant. Weitere Informationen (auf Englisch) In diesem Informationsblatt werden die Änderungen der EU an Investitionsschutzvorschriften und am ISDS-System zusammengefasst. bestehenden Weitere Informationen zur transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP): http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ttip/ Öffentliche Konsultationen der GD Handel der Europäischen Kommission (auf Englisch): http://trade.ec.europa.eu/consultations/ Kontakt : John Clancy (+32 229-53773) Helene Banner (+32 229-52407) 3