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EUROPÄISCHE KOMMISSION
PRESSEMITTEILUNG
Brüssel, 21. Januar 2014
Handelsabkommen EU-USA: Kommission konsultiert
europäische Öffentlichkeit zu Vorschriften über die
Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten
EU-Handelskommissar Karel De Gucht gab heute bekannt, dass er die Öffentlichkeit zu
den Investitionsvorschriften in einem geplanten Handelsabkommen der EU mit den USA,
der sogenannten transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP),
konsultieren will. Diese Entscheidung ist auf das überaus große öffentliche Interesse an
den Gesprächen zurückzuführen. Sie spiegelt ferner die Entschlossenheit des für Handel
zuständigen Kommissionsmitglieds wider, zwischen dem Schutz europäischer
Investitionsinteressen und dem Recht der Regierungen, Regelungen im öffentlichen
Interesse zu treffen, ein ausgewogenes Verhältnis zu wahren. Anfang März soll ein von der
EU vorgeschlagener Text des Investitionen betreffenden Teils der Verhandlungen
veröffentlicht werden, der auch Abschnitte zum Investitionsschutz und zur Beilegung von
Investor-Staat-Streitigkeiten (ISDS) enthalten wird. Dieser Textentwurf wird mit
Erklärungen versehen sein, die für Laien verständlich sind. EU-weit werden die
Bürgerinnen und Bürger dann drei Monate Zeit haben, sich dazu zu äußern.
EU-Handelskommissar Karel De Gucht erklärte dazu: „Die Regierungen müssen immer die
Möglichkeit haben, Regelungen zum Schutz von Menschen und Umwelt zu treffen. Sie
müssen aber auch für Ausgewogenheit sorgen und Investoren fair behandeln, damit
Investitionen attraktiver werden. Durch internationale Investitionsabkommen wie die TTIP
sollte beides gewährleistet sein. Einige bereits bestehende Regelungen haben in der Praxis
jedoch zu Problemen geführt und es Unternehmen ermöglicht, Schlupflöcher auszunutzen,
wenn der Rechtstext nicht klar genug ist. Ich weiß, dass manche Menschen in Europa
wegen dieses Teils des Abkommens zwischen der EU und den USA ernstzunehmende
Bedenken haben. Deshalb möchte ich ihnen jetzt Gelegenheit geben, ihre Meinung zu
äußern. Ich bin von den EU-Mitgliedstaaten beauftragt worden, die Probleme zu beheben,
die es in bestehenden Investitionsvereinbarungen gibt, und ich bin entschlossen, das
Investitionsschutzsystem transparenter und unparteiischer zu machen, um diese
rechtlichen Lücken ein für alle Mal zu schließen. Die TTIP wird das Recht der EUMitgliedstaaten, Regelungen im öffentlichen Interesse zu treffen, uneingeschränkt
wahren.“
Im Juni 2013 erteilten die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten der Europäischen
Kommission den Auftrag, in ihrem Namen Verhandlungen über ein neues Handels- und
Investitionsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) zu führen. Dazu gehört das
Verhalten des Staates gegenüber Anlegern, also der Investitionsschutz, und die Beilegung
von Investor-Staat-Streitigkeiten (ISDS).
IP/14/56
Die
Kommission
möchte
die
Gelegenheit
nutzen,
bereits
bestehende
Investitionsvorschriften zu verbessern, um Investitionen von EU-Unternehmen in den USA
– und umgekehrt – zu schützen. In der Praxis würde das bedeuten, dass in dem
Abkommen ausdrücklich auf das Regelungsrecht der Staaten zugunsten des öffentlichen
Interesses Bezug genommen würde. Darüber hinaus würden neue, bessere Vorschriften
eingeführt, etwa ein Verhaltenskodex, um sicherzustellen, dass Schiedsrichter fair gewählt
und unparteiisch tätig werden, und die betreffenden Verfahren für die Öffentlichkeit
zugänglich gemacht werden.
Nur mit diesem Teil der Verhandlungen befasst sich die öffentliche Konsultation, und die
TTIP-Verhandlungen werden planmäßig fortgesetzt.
Seit Juni 2013 hat die Kommission sowohl vor als auch während der Gespräche über das
Abkommen drei Konsultationen von Interessenträgern durchgeführt, um die Meinungen
und Wünsche der Öffentlichkeit und der Interessenträger aus ganz Europa einzuholen.
Außerdem hat die Kommission vor Beginn der TTIP-Verhandlungen öffentliche
Konsultationen durchgeführt.
Hintergrund
Die EU ist der größte Direktinvestor und der größte Empfänger von Direktinvestitionen
weltweit. Investitionen sind wesentlich für Wachstum, Beschäftigung und die Schaffung
des Wohlstands, der unsere öffentlichen Dienstleistungen, Schulen, Krankenhäuser und
Renten finanziert.
Deshalb muss die EU sicherstellen, dass unsere Unternehmen gut geschützt sind, wenn sie
in Ländern außerhalb der EU investieren, etwa den USA. Die meisten Investitionen sind
unproblematisch und nutzen sowohl dem Staat, in denen sie getätigt werden, als auch
dem Anleger. Aber manchmal stoßen Investoren in dem jeweiligen Land auch auf
Schwierigkeiten. So könnte die Regierung das Eigentum des Unternehmens ohne
Entschädigung beschlagnahmen. Oder sie könnte lokalen Unternehmen unfaire Vorteile
einräumen oder ausländische Unternehmen daran hindern, das Rechtssystem in Anspruch
zu nehmen, wenn es Probleme gibt.
In solchen Fällen vertrauen die Unternehmen auf bilaterale Investitionsabkommen. Diese
Abkommen bieten ihnen Schutz, etwa durch die Möglichkeit, andere Mittel zu nutzen – die
Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten (ISDS) –, wenn sie keine gütliche Lösung mit
der Regierung des betreffenden Landes erreichen können.
Einzelne EU-Länder haben insgesamt bereits rund 1400 Abkommen dieser Art mit Ländern
außerhalb der EU geschlossen, auch mit den Vereinigten Staaten. Einige davon bestehen
schon seit den 1960er Jahren; sie enthalten auch Bestimmungen über Investitionsschutz
und ISDS und bieten erheblichen Schutz vor den genannten unfairen staatlichen
Maßnahmen. Und sie können notwendig sein: Hinter jeder zweiten 2012 vorgenommenen
Investition stand ein europäisches Unternehmen.
Die internationale Investitionspolitik der EU, auch im Hinblick auf die USA, ist darauf
ausgerichtet, die Vorteile des bestehenden Systems zum Schutz internationaler Anleger zu
bewahren. Sie zielt aber auch darauf ab, diese Vorschriften klarer, transparenter und
unparteiischer zu machen, als sie es heute sind. Dementsprechend muss sichergestellt
werden, dass gegen nichtdiskriminierende regulierungspolitische Maßnahmen im
öffentlichen Interesse nicht erfolgreich geklagt werden kann.
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Seit 2010 arbeitet die Europäische Kommission deshalb an der Klarstellung und
Verbesserung des internationalen Investitionsschutzsystems – an den Vorschriften selbst
und an der Art und Weise ihrer Durchsetzung. In Zukunft werden alle EUInvestitionsabkommen einschließlich der TTIP neue Vorschriften enthalten, darunter einen
Verhaltenskodex, um sicherzustellen, dass Schiedsrichter fair gewählt und unparteiisch
tätig werden. Und Schiedsverfahren werden für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Die Verhandlungen zwischen der EU und den USA über die transatlantische Handels- und
Investitionspartnerschaft (TTIP) begannen im Juli 2013 und zielen auf die Abschaffung
von Handelshemmnissen in einem breiten Spektrum von Wirtschaftszweigen ab, um den
Kauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen zwischen der EU und den USA zu
vereinfachen. Die dritte Verhandlungsrunde fand im Dezember 2013 in Washington, DC,
statt (Pressemitteilung); die nächste Verhandlungsrunde ist für März 2014 geplant.
Weitere Informationen (auf Englisch)
In diesem Informationsblatt werden die Änderungen der EU an
Investitionsschutzvorschriften und am ISDS-System zusammengefasst.
bestehenden
Weitere Informationen zur transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft
(TTIP):
http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ttip/
Öffentliche Konsultationen der GD Handel der Europäischen Kommission (auf Englisch):
http://trade.ec.europa.eu/consultations/
Kontakt :
John Clancy (+32 229-53773)
Helene Banner (+32 229-52407)
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