Schuldnerberatung auf Grundlage des SGB II

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Anlage 1 zum öffentlich-rechtlichen Vertrag vom
zwischen dem Landkreis Goslar und dem
Diakonischen Werk, Regionalbüro Goslar, zur Durchführung der Schuldnerberatung
Diakonisches Werk, Regionalbüro Goslar
Leistungsbeschreibung
Schuldnerberatung auf Grundlage des SGB II Grundsicherung für Arbeitssuchende
Stand: August 2007
Rechtsgrundlagen : § 6 Abs. 2 i. V. m. § 16 Abs. 2 Nr. 2 , § 1 SGB II
Personenkreis

SGB II-Leistungsempfänger/Leistungsbezieher (mehr als 3 Stunden täglich erwerbsfähig) aus
dem Landkreis Goslar, die mit Beratungsgutscheinen von der Arbeitsgemeinschaft für
Beschäftigungsförderung Goslar (ABf) zugewiesen werden oder die Beratungsstelle in
Eigeninitiative aufsuchen.

Weitere ratsuchende Hilfebedüftige (mindestens 3 Stunden täglich erwerbsfähig) aus dem
Landkreis Goslar, die nicht dem SGB XII zuzuordnen sind, die über keine Immobilie verfügen,
nicht selbständig sind und deren Einkommen das Zweifache der jeweiligen Regelleistung zur
Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II zuzüglich tatsächlicher Warmmiete nicht
übersteigt.
Soweit erforderlich erfolgt die Zuordnung von Hilfebedürftigen/Ratsuchenden zu dem Personenkreis
durch die Schuldnerberatungsstelle auf der Grundlage der von den Hilfebedürftigen/Ratsuchenden zur
Frage des Vorliegens einer Erwerbsfähigkeit gem. § 8 SGB II (mind. 3 Stunden täglich) erteilten
Auskünfte.
Zeitraum bis zum ersten Termin:
Der Träger stellt sicher, dass Schuldnerberatung für SGB II-Leistungsempfänger mit
Beratungsgutscheinen innerhalb einer Frist in der Regel von höchstens 2 Monaten aufgenommen
wird.
Qualifikation der Fachkräfte:
Ausbildung: Bankkauffrau/,Bankkaufmann, gehobener allgemeiner Verwaltungsdienst,
Dipl. Sozialpädagogin/Dipl. Sozialpädagoge, Dipl. Sozialarbeiterin/Dipl. Sozialarbeiter.
Räume:
Büroräume mit der erforderlichen technischen Ausstattung (Telefon, PC, Drucker etc.) in Goslar mit
guter Verkehrsanbindung.
Ziele der Schuldnerberatung




Beseitigung des Vermittlungshemmnisses „Überschuldung“, Schuldnerschutz;
Existenzsicherung, u. a. Erhalt von Wohnung und Energieversorgung;
psychosoziale Stabilisierung;
wirtschaftliche Stabilisierung (Haushaltskonsolidierung) und Vermittlung von Selbsthilfestrategien.
1
I. Einzelfallleistungen
1. Anamnese/Problembeschreibung/Zielfindung
1.1
1.2
1.3
1.4
1.4.1
1.4.2
1.4.3
1.4.4
Information über die Arbeitsweise in der Schuldnerberatung;
Prüfung der SGB II -Plausibilität,
Erhebung der psychosozialen Situation;
Erfassen der persönlichen Daten;
Erstellen einer Einnahmen-/Ausgabenübersicht;
Abklären von Kriseninterventionen;
Erfassen der Gesamtverbindlichkeiten;
Reflexion der materiellen Konsequenzen und sozialen
Folgen der Überschuldung in der aktuellen Lebenssituation;
1.4.5 Erfassen weiterer Probleme und Beurteilung der
Auswirkungen auf die Schuldnerberatung;
1.5 Erstellen einer ersten Arbeitshypothese zu den Ursachen der
Überschuldung;
1.6 Beschreibung der Beratungsziele;
1.7 Absprachen zur Zusammenarbeit, Vereinbarung eines
Beratungskontraktes;
2. Existenzsicherung
2.1
2.1.1
2.1.2
2.1.3
3. Forderungsüberprüfung/
Schuldnerschutz
3.1
Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhaltes;
Sozialleistungsberatung;
Informationen zum Zwangsvollstreckungsrecht;
Überprüfung der Pfändungsbeträge und ggf. Unterstützung
bei der Heraufsetzung;
2.1.4 Beratung und Hilfestellung bei Kontenpfändungen,
Lohnabtretungen und Aufrechnung;
2.1.5 Unterstützung bei der Reduzierung bzw. Einstellung nicht
zwingend notwendiger Ausgaben;
2.2 Hilfen zum Erhalt der Wohnung und bei vergleichbaren
Notlagen;
2.3 Verhinderung von Ersatzfreiheitsstrafen;
3.2
3.2.1
3.2.2
3.2.3
3.2.4
3.2.5
3.2.6
3.3
3.4
3.5
4. Haushaltsberatung
4.1
4.2
4.3
4.4
5. Psychosoziale, präventive
Beratung
5.1
5.2
5.3
Zusammenstellen, Ordnen, Aktualisieren der Schulden- unterlagen
und Vermittlung von Selbsthilfestrategien;
Überprüfen der Forderungen nach Art, Form und Höhe;
Sittenwidrige Verträge;
Unwirksamkeit wegen Gesetzesverstoß;
Widerrufs-, Kündigungs- und Anfechtungsmöglichkeiten;
Verzugsschaden;
Verjährung;
Aufklärungsverschulden;
Hilfen zur Wahrnehmung der Schuldner- und Verbraucherrechte;
Erschließung anwaltlicher Vertretung und Unterstützung;
Mitwirkung bei der Beantragung von Beratungs- und
Prozesskostenhilfe;
Unterstützung beim Erstellen bzw. Überprüfen des
Haushaltsplanes, beim Führen des Haushaltsbuches;
Hilfen zur Realisierung von Einsparmöglichkeiten bzw. zur
Erschließung zusätzlicher Einnahmen;
Beratung und Hilfe zur wirtschaftlichen Haushaltsführung;
Einkaufs- und Ernährungsberatung;
Klärung und Bewertung der individuellen Ursachen der
Ver- und Überschuldung;
Bewertung des Anspruchsniveaus und der finanziellen
Lebensplanung;
Erarbeitung von Handlungsalternativen zur Vermeidung
erneuter Schuldenprobleme;
2
5.4
5.5
5.6
6. Regulierung und
Entschuldung
Klärung und Bearbeitung der in Zusammenarbeit mit
Überschuldung stehenden Beziehungs- und
Persönlichkeitsproblemen;
Stärkung der Eigenverantwortlichkeiten beim Umgang mit
modernen Finanzdienstleistungen, Aufzeigen relevanter
kreditrechtlicher Zusammenhänge;
Beratung zur Inanspruchnahme anderer Beratungsangebote
und Hilfen;
6.1
Hilfen bei der Erstellung und Umsetzung von
Regulierungsplänen;
6.1.1 Ermittlung der verfügbaren Geldmittel;
6.1.2 Kalkulation von Zahlungsplänen;
6.1.3 Unterstützung in Verhandlungen mit Gläubigern zur
Realisierung des Regulierungsplanes, ggf. Verhandlungen
durch den Berater;
6.2
Mitwirkung bei der Beantragung bzw. Beantragung von
Stiftungs- und Fondsmitteln.
II. Vor- und Nachbereitung/ strukturelle und einzelfallübergreifende Leistungen
1. Kollegiale Fallberatung
Fachliche Hilfestellung anderen sozialen Dienstellen
gegenüber ohne den Klienten selbst im Rahmen der
Einzelfallarbeit zu betreuen.
2. Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen
Berufsgruppen/
Institutionen
3. Qualitätssicherung/
Evaluation
Koordination der Beratungsleistungen und Absprachen über
Beratungsleistungen für Überschuldete, Vereinbarungen mit
Gläubigern über effiziente Regulierungsverfahren u. ä..
4. Zeitanteile
18 % der Arbeitszeit der jeweiligen Fallart soll für die vorg.
Leistungen nicht überschritten werden.
Fortbildung, Supervision, Arbeitskreise, Berichtswesen,
Dienstbesprechungen, Gremienarbeit, einzelfallübergreifende
Statistik etc..
III. Statistik, Erfassung, Berichtswesen
Bestandteile der
Beratungsstatistik im
Einzelfall
1.
Angaben zum Personenkreis:
- Leistungsempfänger SGB II,
- mit Beratungsgutschein;
- ohne Beratungsgutschein;
- weitere Ratsuchende, die nicht dem SGB XII zuzuordnen
sind;
- Herkunft (PLZ), Alter, Staatsangehörigkeit, Geschlecht;
2.
Angaben zur Beratungsart:
- Telefonberatung (in der Regel ohne Beratungsgutschein);
- Einmalberatung;
- Kurzberatung;
- Intensivberatung;
3.
Angaben zur Zielerreichung bzw. zu den Ergebnissen der
Schuldnerberatung:
3
- Rückmeldung an ABf bei Leistungsgewährung mit
Beratungsgutscheinen sofort nach Beendigung der
Beratung;
- Beseitigung des Vermittlungshemmnisses „Überschuldung“,
Schuldnerschutz;
- Existenzsicherung, u. a. Erhalt von Wohnung und
Energieversorgung;
- psychosoziale Stabilisierung, Vermittlung von
Selbsthilfestrategien;
4.
Mengenangaben:
- Anzahl der abgeschlossenen Fälle unterteilt nach
Personenkreis und Beratungsart.
IV. Leistungsarten, Zeitbudgets und Zuwendungen:
Telefonberatung/Sonstige
Art:
Beratung und Information in der Dienststelle und am Telefon;
Zugang:
regelmäßige Telefonberatungszeiten: z.Z. Mo., Don. von 15.00 Uhr bis
16.30 Uhr, Mitw. 9.30 Uhr bis 10.30 Uhr,
Vorsprachen in der Dienststelle außerhalb vereinbarter Termine;
durchschnittlich 1 Arbeitsstunde, Leistung erfolgt ggf. in mehreren
Einheiten (Telefonate, Sprechstunde);
rd. 87.000,00 € (ca. 1,5 Stellen) Gesamtjahrespersonalkosten (SGB
II/SGB XII) einschl. Sach- und Verwaltungsgemeinkosten : 2.367
Jahresarbeitsstunden = 36,75 €/ Stunde;
Telefonberatung = 36,75 €;
Dauer:
Zuwendung pro Fall:
Einmalberatung
Art:
Zugang:
Dauer:
Zuwendung pro Fall:
Beratungsgespräch in der Dienststelle, ggf. Gläubigerkontakt;
über Terminvereinbarung, telefonisch oder in der Dienststelle;
durchschnittlich 4,5 Stunden;
4,5 Arbeitsstunden X 36,75 € = 165,38 €;
Kurzberatung
Art:
Zugang:
Dauer:
Zuwendung pro Fall:
Folgeberatung i.d.R. zwei bis vier Beratungsgespräche in der Dienststelle;
über Einmalberatung (Hinweis: Abrechnung nur Kurzberatung);
durchschnittlich 12,5 Stunden;
12,5 Arbeitsstunden X 36,75 € = 459,38 €;
Intensivberatung
Art:
Zugang:
Dauer:
Zuwendung pro Fall:
zeitintensive, umfassende Beratung, i.d.R. mehr als vier
Beratungsgespräche;
über einmal oder Kurzberatzung (Hinweis: Abrechnung nur
Intensivberatung);
durchschnittlich 25 Stunden;
25 Arbeitsstunden X 36,75 € = 918,75 €.
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