Anlage 1 zum öffentlich-rechtlichen Vertrag vom zwischen dem Landkreis Goslar und dem Diakonischen Werk, Regionalbüro Goslar, zur Durchführung der Schuldnerberatung Diakonisches Werk, Regionalbüro Goslar Leistungsbeschreibung Schuldnerberatung auf Grundlage des SGB II Grundsicherung für Arbeitssuchende Stand: August 2007 Rechtsgrundlagen : § 6 Abs. 2 i. V. m. § 16 Abs. 2 Nr. 2 , § 1 SGB II Personenkreis SGB II-Leistungsempfänger/Leistungsbezieher (mehr als 3 Stunden täglich erwerbsfähig) aus dem Landkreis Goslar, die mit Beratungsgutscheinen von der Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigungsförderung Goslar (ABf) zugewiesen werden oder die Beratungsstelle in Eigeninitiative aufsuchen. Weitere ratsuchende Hilfebedüftige (mindestens 3 Stunden täglich erwerbsfähig) aus dem Landkreis Goslar, die nicht dem SGB XII zuzuordnen sind, die über keine Immobilie verfügen, nicht selbständig sind und deren Einkommen das Zweifache der jeweiligen Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II zuzüglich tatsächlicher Warmmiete nicht übersteigt. Soweit erforderlich erfolgt die Zuordnung von Hilfebedürftigen/Ratsuchenden zu dem Personenkreis durch die Schuldnerberatungsstelle auf der Grundlage der von den Hilfebedürftigen/Ratsuchenden zur Frage des Vorliegens einer Erwerbsfähigkeit gem. § 8 SGB II (mind. 3 Stunden täglich) erteilten Auskünfte. Zeitraum bis zum ersten Termin: Der Träger stellt sicher, dass Schuldnerberatung für SGB II-Leistungsempfänger mit Beratungsgutscheinen innerhalb einer Frist in der Regel von höchstens 2 Monaten aufgenommen wird. Qualifikation der Fachkräfte: Ausbildung: Bankkauffrau/,Bankkaufmann, gehobener allgemeiner Verwaltungsdienst, Dipl. Sozialpädagogin/Dipl. Sozialpädagoge, Dipl. Sozialarbeiterin/Dipl. Sozialarbeiter. Räume: Büroräume mit der erforderlichen technischen Ausstattung (Telefon, PC, Drucker etc.) in Goslar mit guter Verkehrsanbindung. Ziele der Schuldnerberatung Beseitigung des Vermittlungshemmnisses „Überschuldung“, Schuldnerschutz; Existenzsicherung, u. a. Erhalt von Wohnung und Energieversorgung; psychosoziale Stabilisierung; wirtschaftliche Stabilisierung (Haushaltskonsolidierung) und Vermittlung von Selbsthilfestrategien. 1 I. Einzelfallleistungen 1. Anamnese/Problembeschreibung/Zielfindung 1.1 1.2 1.3 1.4 1.4.1 1.4.2 1.4.3 1.4.4 Information über die Arbeitsweise in der Schuldnerberatung; Prüfung der SGB II -Plausibilität, Erhebung der psychosozialen Situation; Erfassen der persönlichen Daten; Erstellen einer Einnahmen-/Ausgabenübersicht; Abklären von Kriseninterventionen; Erfassen der Gesamtverbindlichkeiten; Reflexion der materiellen Konsequenzen und sozialen Folgen der Überschuldung in der aktuellen Lebenssituation; 1.4.5 Erfassen weiterer Probleme und Beurteilung der Auswirkungen auf die Schuldnerberatung; 1.5 Erstellen einer ersten Arbeitshypothese zu den Ursachen der Überschuldung; 1.6 Beschreibung der Beratungsziele; 1.7 Absprachen zur Zusammenarbeit, Vereinbarung eines Beratungskontraktes; 2. Existenzsicherung 2.1 2.1.1 2.1.2 2.1.3 3. Forderungsüberprüfung/ Schuldnerschutz 3.1 Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhaltes; Sozialleistungsberatung; Informationen zum Zwangsvollstreckungsrecht; Überprüfung der Pfändungsbeträge und ggf. Unterstützung bei der Heraufsetzung; 2.1.4 Beratung und Hilfestellung bei Kontenpfändungen, Lohnabtretungen und Aufrechnung; 2.1.5 Unterstützung bei der Reduzierung bzw. Einstellung nicht zwingend notwendiger Ausgaben; 2.2 Hilfen zum Erhalt der Wohnung und bei vergleichbaren Notlagen; 2.3 Verhinderung von Ersatzfreiheitsstrafen; 3.2 3.2.1 3.2.2 3.2.3 3.2.4 3.2.5 3.2.6 3.3 3.4 3.5 4. Haushaltsberatung 4.1 4.2 4.3 4.4 5. Psychosoziale, präventive Beratung 5.1 5.2 5.3 Zusammenstellen, Ordnen, Aktualisieren der Schulden- unterlagen und Vermittlung von Selbsthilfestrategien; Überprüfen der Forderungen nach Art, Form und Höhe; Sittenwidrige Verträge; Unwirksamkeit wegen Gesetzesverstoß; Widerrufs-, Kündigungs- und Anfechtungsmöglichkeiten; Verzugsschaden; Verjährung; Aufklärungsverschulden; Hilfen zur Wahrnehmung der Schuldner- und Verbraucherrechte; Erschließung anwaltlicher Vertretung und Unterstützung; Mitwirkung bei der Beantragung von Beratungs- und Prozesskostenhilfe; Unterstützung beim Erstellen bzw. Überprüfen des Haushaltsplanes, beim Führen des Haushaltsbuches; Hilfen zur Realisierung von Einsparmöglichkeiten bzw. zur Erschließung zusätzlicher Einnahmen; Beratung und Hilfe zur wirtschaftlichen Haushaltsführung; Einkaufs- und Ernährungsberatung; Klärung und Bewertung der individuellen Ursachen der Ver- und Überschuldung; Bewertung des Anspruchsniveaus und der finanziellen Lebensplanung; Erarbeitung von Handlungsalternativen zur Vermeidung erneuter Schuldenprobleme; 2 5.4 5.5 5.6 6. Regulierung und Entschuldung Klärung und Bearbeitung der in Zusammenarbeit mit Überschuldung stehenden Beziehungs- und Persönlichkeitsproblemen; Stärkung der Eigenverantwortlichkeiten beim Umgang mit modernen Finanzdienstleistungen, Aufzeigen relevanter kreditrechtlicher Zusammenhänge; Beratung zur Inanspruchnahme anderer Beratungsangebote und Hilfen; 6.1 Hilfen bei der Erstellung und Umsetzung von Regulierungsplänen; 6.1.1 Ermittlung der verfügbaren Geldmittel; 6.1.2 Kalkulation von Zahlungsplänen; 6.1.3 Unterstützung in Verhandlungen mit Gläubigern zur Realisierung des Regulierungsplanes, ggf. Verhandlungen durch den Berater; 6.2 Mitwirkung bei der Beantragung bzw. Beantragung von Stiftungs- und Fondsmitteln. II. Vor- und Nachbereitung/ strukturelle und einzelfallübergreifende Leistungen 1. Kollegiale Fallberatung Fachliche Hilfestellung anderen sozialen Dienstellen gegenüber ohne den Klienten selbst im Rahmen der Einzelfallarbeit zu betreuen. 2. Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen/ Institutionen 3. Qualitätssicherung/ Evaluation Koordination der Beratungsleistungen und Absprachen über Beratungsleistungen für Überschuldete, Vereinbarungen mit Gläubigern über effiziente Regulierungsverfahren u. ä.. 4. Zeitanteile 18 % der Arbeitszeit der jeweiligen Fallart soll für die vorg. Leistungen nicht überschritten werden. Fortbildung, Supervision, Arbeitskreise, Berichtswesen, Dienstbesprechungen, Gremienarbeit, einzelfallübergreifende Statistik etc.. III. Statistik, Erfassung, Berichtswesen Bestandteile der Beratungsstatistik im Einzelfall 1. Angaben zum Personenkreis: - Leistungsempfänger SGB II, - mit Beratungsgutschein; - ohne Beratungsgutschein; - weitere Ratsuchende, die nicht dem SGB XII zuzuordnen sind; - Herkunft (PLZ), Alter, Staatsangehörigkeit, Geschlecht; 2. Angaben zur Beratungsart: - Telefonberatung (in der Regel ohne Beratungsgutschein); - Einmalberatung; - Kurzberatung; - Intensivberatung; 3. Angaben zur Zielerreichung bzw. zu den Ergebnissen der Schuldnerberatung: 3 - Rückmeldung an ABf bei Leistungsgewährung mit Beratungsgutscheinen sofort nach Beendigung der Beratung; - Beseitigung des Vermittlungshemmnisses „Überschuldung“, Schuldnerschutz; - Existenzsicherung, u. a. Erhalt von Wohnung und Energieversorgung; - psychosoziale Stabilisierung, Vermittlung von Selbsthilfestrategien; 4. Mengenangaben: - Anzahl der abgeschlossenen Fälle unterteilt nach Personenkreis und Beratungsart. IV. Leistungsarten, Zeitbudgets und Zuwendungen: Telefonberatung/Sonstige Art: Beratung und Information in der Dienststelle und am Telefon; Zugang: regelmäßige Telefonberatungszeiten: z.Z. Mo., Don. von 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr, Mitw. 9.30 Uhr bis 10.30 Uhr, Vorsprachen in der Dienststelle außerhalb vereinbarter Termine; durchschnittlich 1 Arbeitsstunde, Leistung erfolgt ggf. in mehreren Einheiten (Telefonate, Sprechstunde); rd. 87.000,00 € (ca. 1,5 Stellen) Gesamtjahrespersonalkosten (SGB II/SGB XII) einschl. Sach- und Verwaltungsgemeinkosten : 2.367 Jahresarbeitsstunden = 36,75 €/ Stunde; Telefonberatung = 36,75 €; Dauer: Zuwendung pro Fall: Einmalberatung Art: Zugang: Dauer: Zuwendung pro Fall: Beratungsgespräch in der Dienststelle, ggf. Gläubigerkontakt; über Terminvereinbarung, telefonisch oder in der Dienststelle; durchschnittlich 4,5 Stunden; 4,5 Arbeitsstunden X 36,75 € = 165,38 €; Kurzberatung Art: Zugang: Dauer: Zuwendung pro Fall: Folgeberatung i.d.R. zwei bis vier Beratungsgespräche in der Dienststelle; über Einmalberatung (Hinweis: Abrechnung nur Kurzberatung); durchschnittlich 12,5 Stunden; 12,5 Arbeitsstunden X 36,75 € = 459,38 €; Intensivberatung Art: Zugang: Dauer: Zuwendung pro Fall: zeitintensive, umfassende Beratung, i.d.R. mehr als vier Beratungsgespräche; über einmal oder Kurzberatzung (Hinweis: Abrechnung nur Intensivberatung); durchschnittlich 25 Stunden; 25 Arbeitsstunden X 36,75 € = 918,75 €. 4