Anforderungskatalog für Babyfreundliche Kinderkliniken Babyfreundlich – Eine Initiative von WHO und UNICEF In diesem Erhebungsbogen sind die fachlichen Anforderungen an Babyfreundliche Kinderkliniken(BKK) festgelegt. Sie bilden die Grundlage für Zertifizierungen von Babyfreundlichen Kinderkliniken. Freigegeben durch die Zertifizierungskommission Vorsitz: Herr Dr. Michael Scheele Stellv. Vorsitz: Herr Prof. Dr. Dieter Kranzfelder. Weitere Mitglieder (alphabetisch): Frau Dr. Jutta Adler, IBCLC; Frau Thea Juppe-Schütz, IBCLC; Frau Corinna Lenné; Frau Doris Lepach; Frau Dr. Regina Rasenack, IBCLC; Frau Utta Reich-Schottky; Frau Dr. Beatrix Schmidt, MBA Freigabe durch die Zertifizierungskommission am 19.05.2015 Inkraftsetzung am 01.01.2016 Stand: 01.06.2015 68624256 Seite 1 von 23 Anforderungskatalog für Babyfreundliche Kinderkliniken Präambel BFHI hat ein System zur Zertifizierung von Einrichtungen der Geburtshilfe und der Kinderheilkunde entwickelt. Ziel und Zweck des Zertifizierungssystems ist es, in diesen Einrichtungen eine hohe Betreuungsqualität nach internationalen Standards von WHO und UNICEF zu garantieren und damit die Bindung zwischen Eltern und Kind, die Entwicklung der Kinder sowie das Stillen zu fördern. Die „Zehn Schritte für eine Babyfreundliche Kinderklinik zur Umsetzung der B.E.St. ®-Kriterien“ stellen Mindestanforderungen für die Betreuung von Familien mit kranken bzw. frühgeborenen Kindern in der Kinderklinik dar. Die B.E.St.®-Kriterien basieren auf aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand und auf internationalen Vereinbarungen und Vorgaben von WHO und UNICEF.1 Im Rahmen der Bindungs- und Entwicklungsförderung kommt dem Stillen eine besondere Bedeutung zu. Es ist mehr als Ernähren. Vielmehr erleichtert es die Entwicklung einer sicheren Mutter-KindBindung und fördert dadurch auch die Entwicklung des Kindes. Bindungs-, Entwicklungs- und Stillförderung ist als ein Prozess zu verstehen. Die „Zehn Schritte für eine Babyfreundliche Kinderklinik zur Umsetzung der B.E.St.®-Kriterien“ berücksichtigen die „10 Schritte zur Förderung des Stillens“ gemäß den B.E.St.®-Kriterien2, den Internationalen Kodex zur Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten mit den relevanten WHA Folgeresolutionen 3 (im Folgenden „WHO-Kodex“ genannt) und die „Leitsätze zur entwicklungsfördernden Betreuung in der Neonatologie“ des Bundesverbandes „Das frühgeborene Kind“4. Sie ergänzen sich gegenseitig und ermöglichen nur in ihrer Gesamtheit eine effektive Bindungs-, Entwicklungs- und Stillförderung. Die Umsetzung der B.E.St.®-Kriterien erfordert Veränderungen von Klinik-Routinen. „Babyfreundliche Kinderkliniken“ erfüllen die im Folgenden beschriebenen Anforderungen. Allgemeine Hinweise zum Ablauf des Zertifizierungsverfahrens Die in diesem Katalog formulierten Anforderungen bilden die Grundlage für die Auditierung. Sie werden in die B.E.St.®-Richtlinen der Kliniken aufgenommen und stellen nach erfolgreicher Umsetzung und positivem Auditverlauf die Voraussetzung zur Zertifizierung dar. Da ein Großteil der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der zu auditierenden Abteilungen Frauen sind, wurden in dem Anforderungskatalog für eine bessere Lesbarkeit des Textes immer die weiblichen Bezeichnungen gewählt. Das Audit führen zwei Gutachterinnen durch. Diese Expertinnen werden von der Zertifizierungsstelle beauftragt. Das Audit beinhaltet Interviews mit den Mitarbeiterinnen aller beteiligten Berufsgruppen, mit Schwangeren und Müttern nach standardisierten Interview-Fragebogen. Des Weiteren werden die Ausführung von Tätigkeiten sowie die Arbeitsumgebung und die Arbeitsbedingungen beobachtet. Mindestanforderung ist eine 80-prozentige Erfüllung der Vorgaben bei der Beobachtung der Abläufe und eine ebenfalls zu 80 Prozent richtige und vollständige Beantwortung der Fragen, die den Müttern/Eltern und Mitarbeiterinnen gestellt werden. Die Anforderungen bezüglich der Ernährung der Kinder sind gestaffelt. Welche Prozentzahlen für die Zertifizierung erreicht werden müssen, hängt sowohl vom Gestationsalter der Kinder bei der Geburt als auch von der jeweiligen Stufe der Zertifizierung ab. Von den Kindern, die primär bzw. bei Aufnahme gestillt werden, müssen bei der Entlassung ausschließlich gestillt oder BFHI-Kriterien konform5 zugefüttert werden für die Siehe dazu die Grundsatzerklärung zu B.E.St.® – Bindung, Entwicklung, Stillen auf www.babyfreundlich.org (Fachkräfte Fachinformationen Downloads und Dokumente) 2 www.babyfreundlich.org (Fachkräfte Fachinformationen Downloads und Dokumente Kinderkliniken) 3 Mehr Informationen: www.babyfreundlich.org (Fachkräfte Fachinformationen WHO-Kodex) 4 Mehr Informationen: www.babyfreundlich.org – (Fachkräfte Babyfreundich werden Babyfreundliche Kinderklinik – Link „Leitsätze“) 5Definition: • „ausschließlich gestillte Kinder“ haben Muttermilch direkt aus der Brust und nichts Anderes erhalten. • „BFHI-Kriterien-konform zugefütterte Kinder“ sind diejenigen, die gestillt werden und/oder Milch ihrer eigenen Mutter oder Spendermilch mit Zufüttermethoden für gestillte Kinder bekommen haben, und/oder zusätzlich aus akzeptablen medizinischen Gründen mit Zufüttermethoden für gestillte Kinder (nicht mit der Flasche) mit anderer Nahrung zugefüttert wurden. Die Liste der „akzeptablen medizinischen Gründe zum Zufüttern“ siehe im Fachkräfte-Bereich von www.babyfreundlich.org – Rubrik Downloads und Dokumente > Empfehlungen und Informationen. (s. siehe auch B.E.St.®-Statistik für Neonatalstationen - Anleitung zum Ausfüllen (www.babyfreundlich.org Fachkräfte Downloads und Dokumente Informationen für Kinderkliniken). 1 68624256 Seite 2 von 23 Anforderungskatalog für Babyfreundliche Kinderkliniken Stufe 1, Mindestanfordrung für die Zertifizierung, • Gestationsalter bei der Geburt ab SSW 35+0: mind. 60% • Gestationsalter bei der Geburt SSW 32+0 bis 34+6: mind. 40% • Gestationsalter bei der Geburt bis SSW 31+6: mind. 30% Stufe 2, die in der Regel bei der ersten Rezertifizierung erreicht wird, • Gestationsalter bei der Geburt ab SSW 35+0: mind. 70% • Gestationsalter bei der Geburt SSW 32+0 bis 34+6: mind. 60% • Gestationsalter bei der Geburt bis SSW 31+6: mind. 50% Stufe 3 Die Quoten für Stufe 3 werden nach Reevaluation angepasst. Ernährung von gestillt bzw. muttermilchgenährt aufgenommenen Kindern außerhalb der Neonatologie: Prüfverfahren für das (Wiederhol-)Audit Stufe 1 und 2 der (Re-)Zertifizierung In den Patientenakten wird die Ernährung von Kindern im Stillalter im Zeitraum der stationären Aufnahme bis zur Entlassung dokumentiert. Für die Stufe 1 und 2 der (Re-)Zertifizierung wird die Ernährung von gestillt bzw. muttermilchernährt aufgenommenen Kindern durch stichprobenartige Einsicht in die aktuellen Patientenakten oder Gespräche mit den Müttern überprüft. Nicht relevant ist, ob die Kinder ausschließlich oder teilgestillt entlassen werden. Die Gutachterinnen fordern die entsprechenden Akten an. Stufe der 3 der (Re-)Zertifizierung Für die Stufe 3 der (Re-)Zertifizierung gilt folgendes Verfahren: Mit der Anmeldung zum Audit bei der Zertifizierungsstelle reicht die Klinik eine Liste ein. In dieser Liste wird für drei Monate vor der Anmeldung aufgeführt, ob gestillt aufgenommene Kinder auch gestillt (ausschließlich oder teilgestillt) entlassen werden. Es werden Kinder auf Säuglingsstationen bzw. auf Stationen, die maßgeblich Säuglinge behandeln, erfasst. Am Ende des Audits sprechen die Gutachterinnen eine Empfehlung aus, die sie der Leitung und den Mitarbeiterinnen bekanntgeben. Im Anschluss an das Audit wird durch die Gutachterinnen ein Bericht erstellt, der dem Zertifizierungsausschuss als Grundlage für die Entscheidung zur Zertifizierung dient. Ausfüllhinweis Die unten angefügte Tabelle zeigt in der linken Spalte die detaillierten Anforderungen zu den jeweiligen Schritten. Die rechte Spalte bietet Platz für die Beschreibungen des Hauses. Grau hinterlegt sind mögliche Fragestellungen, die sich aus den Anforderungen ergeben. Bitte überschreiben Sie die grau hinterlegten Hinweise. Die Fragestellungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können von daher in ihrer Beantwortung umfangreicher ausgestaltet werden. Bitte geben Sie überall ergänzend zu der Beschreibung der jeweiligen Tätigkeit an, in welchem Standard und auf welcher Seite der Punkt erfasst ist. 68624256 Seite 3 von 23 Anforderungskatalog für Babyfreundliche Kinderkliniken Kriterien für die Zertifizierung von „Neonatologischen Abteilungen“ Bei „Neonatologien“ in geburtshilflichen Kliniken wird grundsätzlich zwischen zwei in Deutschland gängigen Varianten unterschieden: 1. In einer Geburtsklinik wird als „Zweigstelle“ einer Kinderklinik eine neonatologische Station eingerichtet, auf der auch kranke Neugeborene betreut werden können. Welche Krankheitsbilder in einem derartigen Bereich behandelt werden können, richtet sich danach, welche Strukturanforderungen erfüllt sind. Die notwendigen Strukturen für die jeweiligen Versorgungslevel werden durch einen GBA-Beschluss geregelt. Die ärztliche Verantwortung für das Gesamtkonzept, die Personalverantwortung für das ärztliche Personal und das Pflegepersonal sowie die Verwaltung des Bereiches liegen bei der Kinderklinik. Diese Einrichtungen werden im Rahmen der Zertifizierung der Kinderklinik zertifiziert. 2. Eine Geburtsklinik entschließt sich zur besseren Versorgung der Neugeborenen einen Kinderarzt einzustellen, der die ärztliche Betreuung der Kinder übernimmt. Dabei kann es sich um niedergelassene Kinderärzte handeln oder um Kinderärzte, die an einer Kinderklinik angestellt sind und entweder im Rahmen einer Nebentätigkeit die Aufgaben an der Geburtsklinik erfüllen oder von ihrer Klinik im Rahmen eines Kooperationsvertrages zwischen Geburtsklinik und Kinderklinik abgestellt werden, um die Aufgaben in der Geburtsklinik zu erfüllen. Im Rahmen solcher Konzepte können z.B. gesunde reifere Frühgeborene mit einem Schwangerschaftsalter über 36 abgeschlossenen Wochen oder Kinder mit einem erhöhten Überwachungsbedarf (z.B. Kinder diabetischer Mütter, reife Kinder mit niedrigem Geburtsgewicht etc.) mit ihren Müttern in der Geburtsklinik verbleiben. Kinder, die eine spezifische Therapie benötigen müssen in Kinderkliniken verlegt werden. Die ärztliche Verantwortung für das Gesamtkonzept, die Personalverantwortung für das Pflegepersonal sowie die Verwaltung des Bereiches liegen bei der Geburtsklinik. Diese Einrichtungen werden im Rahmen der Zertifizierung der Geburtsklinik zertifiziert. 68624256 Seite 4 von 23 Allgemeine Angaben zur Klinik: Name der Klinik Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Träger Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Adresse Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Ansprechpartner Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Name Telefon E-Mail Verwaltungsleitung Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Ärztliche Leitung der Kinderklinik Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Pflegedienstleitung der Kinderklinik Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Stations-Leitung Neonatologie Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Stations-Leitung Kleinkindabteilung Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Stillbeauftragte Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Art der Klinik: ☐ Universitätsklinik ☐ Lehrkrankenhaus ☐ städtisch ☐ kirchlich ☐ privat ☐ anderes Neonatologische Versorgungsstufe gemäß den Strukturvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses GBA: ☐ Perinatalzentrum Level 1 ☐ Perinatalzentrum Level 2 ☐ Perinataler Schwerpunkt Gesamtbettenkapazität in der Neonatologie: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. alle Stationen, auf denen Säuglinge und Kleinkinder betreut werden:Klicken Sie hier, um Text einzugeben. 68624256 Seite 5 von 23 Anforderungskatalog für Babyfreundliche Kinderkliniken Erstellung /Aktualisierung Die elektronisch erstellten Angaben zum Anforderungskatalog dienen als Grundlage für die Zertifizierung der Babyfreundlichen Kinderklinik. Die hier gemachten Angaben wurden hinsichtlich Korrektheit und Vollständigkeit überprüft. Die Daten beziehen sich auf das Kalenderjahr Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Erstellungs-/Aktualisierungsdatum der Angaben zum Anforderungskatalog Klicken Sie hier, um Text einzugeben. 68624256 Seite 6 von 23 Inhaltsverzeichnis B.E.ST.®-STATISTIK .............................................................................................................................. 8 ERSTER SCHRITT ................................................................................................................................. 9 ZWEITER SCHRITT .............................................................................................................................. 11 DRITTER SCHRITT .............................................................................................................................. 12 VIERTER SCHRITT .............................................................................................................................. 14 FÜNFTER SCHRITT ............................................................................................................................. 15 SECHSTER SCHRITT .......................................................................................................................... 17 ACHTER SCHRITT ............................................................................................................................... 20 NEUNTER SCHRITT ............................................................................................................................ 21 ZEHNTER SCHRITT ............................................................................................................................. 22 68624256 Seite 7 von 23 Anforderungskatalog für Babyfreundliche Kinderkliniken B.E.St.®-Statistik Bitte Jahresblatt/Jahresblätter der B.E.St.®-Statistik für Kinderkliniken beifügen (s. www.babyfreundlich.org – Fachkräfte Fachinformationen Downloads und Dokumente Informationen für Kinderkliniken). Für die Erstzertifizierung und bei jeder Re-Zertifizierung (Wiederholaudit) sind die Zahlen der letzten 6 Monate relevant. Der ausführliche Statistikbogen ist ausschließlich für die Neonatologie zu verwenden. Die Statistik ermöglicht es, dass die relevanten Daten erhoben und die Ergebnisse evaluiert werden. Ungünstige Ergebnisse und Entwicklungen werden so erkannt und entsprechende Qualitätssicherungsmaßnahmen können ergriffen werden. 68624256 Seite 8 von 23 Erster Schritt Schriftliche B.E.St.®-Richtlinien auf der Grundlage der „Zehn Schritte für eine Babyfreundliche Kinderklinik zur Umsetzung der B.E.St.®-Kriterien“ haben, die mit allen MitarbeiterInnen regelmäßig besprochen werden, und das gesamte Team so schulen, dass alle über die für die Umsetzung der B.E.St.®-Richtlinien notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Alle MitarbeiterInnen, die Familien mit Säuglingen und Kleinkindern in der Kinderklinik betreuen, handeln einheitlich gemäß der „Zehn Schritte für eine Babyfreundliche Kinderklinik zur Umsetzung der B.E.St.®-Kriterien“, die auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren. Schriftliche Richtlinien tragen zu einer einheitlichen und qualifizierten Beratung zur bindungs- und entwicklungsfördernden Pflege unter Einbeziehung des Stillens und der Muttermilchernährung bei. Sie gewährleisten den einheitlichen Wissensstand aller Berufsgruppen und ermöglichen eine einheitliche Betreuung der Familie durch das Fachpersonal. Regelmäßige Schulungen in Maßnahmen zur Bindungs- und Entwicklungsförderung auch in besonderen Situationen sowie in Theorie und Praxis des Stillens und der Laktation stellen sicher, dass das gesamte Personal, das mit Eltern und Kindern arbeitet, immer über den aktuellen Wissensstand zur Bindungs-, Entwicklungs- und Stillförderung verfügt. Es wird bestätigt, dass das gesamte Behandlungsteam an Schulungen teilgenommen hat. Nach Beendigung der Probezeit erhält die neue MitarbeiterIn innerhalb der nächsten zwei Monate eine Schulung. Anforderungen Beschreibungen des Krankenhauses6 Die schriftlichen B.E.St.®-Richtlinien beruhen auf die „Zehn Schritte für eine Babyfreundliche Kinderklinik zur Umsetzung der B.E.St.®Kriterien“, wie sie in diesem Anforderungskatalog ausgeführt sind. Diese Richtlinien sind in ungekürzter Fassung dem gesamten Klinikpersonal, das mit Eltern und Babys/Kindern arbeitet, zugänglich. Welche Dokumente gehören zu den B.E.St.®Richtlinien? Bitte Datei- bzw. Dokumentennamen angeben Eine Zusammenfassung der B.E.St.®Richtlinien hängt oder liegt auf allen Stationen der Kinderklinik aus, so dass sich auch Eltern sowie deren Besucher hierüber informieren können. In welchen Räumlichkeiten und an welchen Stellen hängt die Zusammenfassung aus? 1.3 Die B.E.St.®-Richtlinien werden regelmäßig auf Aktualität und Wirksamkeit überprüft. Durch wen werden die Richtlinien überprüft? In welchen Abständen? Wo ist festgehalten, wie oft sie auf Aktualität und Wirksamkeit überprüft werden? 1.4 Einarbeitung Jedes Teammitglied, das mit Säuglingen und Kleinkindern arbeitet, kennt die Bedeutung der B.E.St.®-Richtlinien und ist mit den entsprechenden Richtlinien und Maßnahmen zur Bindungs-, Entwicklungs- und Stillförderung der Klinik vertraut. Durch wen werden neue MitarbeiterInnen eingewiesen? Wie werden die MitarbeiterInnen eingewiesen? Wird die Einweisung gegengezeichnet? 1.1 1.2 Neue Mitarbeiterinnen erhalten bei Stellenantritt eine Einweisung in die B.E.St.®-Richtlinien. Ein Einarbeitungsplan für neue Mitarbeiterinnen ist vorhanden. 6 Wie und wo sind die im Haus etablierten Richtlinien den Mitarbeitern zugänglich? Bitte Datei- bzw. Dokumentennamen angeben Wie kann nachgewiesen werden, dass die Einweisung stattgefunden hat? a) Nachweisliste b) Befragung der Mitarbeiter c) … Wo steht das Procedere zur Einweisung und Schulung neuer Mitarbeiterinnen in den Richtlinien? Nachweise für Einweisung und Basisfortbildung sowie der Fortbildungsplan werden im Audit betrachtet. Hier auch Belege angeben und Erläuterungen eintragen . 68624256 Seite 9 von 23 Anforderungskatalog für Babyfreundliche Kinderkliniken 1.5 Schulung und Fortbildung Das gesamte pflegerische und medizinische Personal, das Mütter und Säuglinge versorgt, erhält innerhalb der nächsten zwei Monate nach Beendigung der Probezeit eine BasisSchulung in Theorie und Praxis der B.E.St.®Richtlinien. Diese Schulung umfasst für das pflegerische Personal 16 Stunden Theorie plus 3 Stunden Praxis. Die Schulung für Ärzte umfasst mindestens 8 Stunden Theorie plus Einsicht in die praktische Umsetzung. Durch wen wurde geschult? Wie viele Stunden umfasst die Schulung? Wer hat an der Schulung teilgenommen? Wann hat die Schulung stattgefunden? Nachweisführung mittels tabellarischer Übersicht, Dokument beifügen (Vorlage bei ClarCert erhältlich) Welche Themen umfasst die Schulung? (Nachweis über Lehrplan, entsprechendes Dokument benennen und beifügen) Der Lehrplan für die Basis-Schulung liegt vor und beinhaltet alle Punkte der B.E.St.®Richtlinien. Die Basis-Schulung liegt beim Audit nicht länger als 3 Jahre zurück, es sei denn, dass spätestens nach 3 Jahren mit den regelmäßigen Fortbildungen begonnen worden ist. 1.6 Die Klinik weist nach, dass für das gesamte ärztliche und pflegerische Team Schulungen und Fortbildungsmöglichkeiten angeboten worden sind. 1.7 Nach dem Audit erhält das pflegerische und medizinische Personal, das Mütter und Säuglinge versorgt, 8 Zeitstunden Fortbildung pro Jahr. Bis zu 4 Zeitstunden können durch Fallbesprechungen und bedside-teaching abgedeckt werden. Die Fortbildungen können sowohl intern als auch extern stattfinden. 1.8 Die Mitarbeiterinnen können grundlegende Fragen zu den B.E.St.®-Richtlinien richtig beantworten. 1.9 Maßnahmen, die zur Einhaltung des WHOKodexes einschließlich der sich auf ihn beziehenden WHA-Folgeresolutionen dienen, sind allen Mitarbeiterinnen bekannt. Wer hat an den Fortbildungen teilgenommen? Wie werden die Fortbildungen (künftig) organisiert? Zu welchen Themen fanden die Fortbildungen statt? Nachweisführung mittels tabellarischer Übersicht, Dokument beifügen (Vorlage bei ClarCert erhältlich) Wie erfolgt die Umsetzung dieser Anforderung? Ist die Einhaltung des Kodexes in den hauseigenen B.E.St.®-Richtlinien geregelt? Wo stehen die den Kodex betreffenden Maßnahmen in den Richtlinien? Die Mitarbeiterinnen können mindestens 2 Gründe nennen, weshalb es wichtig ist, keine kostenlosen Proben künstlicher Säuglingsnahrung oder Geschenkpakete mit Muttermilchersatzprodukten, Flaschen oder Saugern oder Werbematerial für diese Produkte an Schwangere, Mütter oder andere Familienmitglieder zu geben. . Die Annahme von Geschenken (einschließlich Lebensmitteln, Literatur, Materialien oder Apparaten) oder die finanzielle Unterstützung für Fortbildungen oder Veranstaltungen von diesen Herstellern oder Händlern wird von der Klinik abgelehnt. 68624256 Seite 10 von 23 Zweiter Schritt Dokumentation und Evaluation in Zusammenarbeit zur Qualitätssicherung durchführen. Grundlage der Dokumentation ist die B.E.St.®-Statistik. Sie ermöglicht eine Evaluation hinsichtlich der Bindungs- und Entwicklungsförderung sowie des Stillerfolges. Babyfreundliche Kinderkliniken beteiligen sich an den nationalen Erhebungen zur Qualitätskontrolle (Neonatalerhebung, Neokiss) und berücksichtigen Strukturvorgaben der Fachgesellschaften und des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zur Qualitätssicherung (Einteilung in die neonatologischen Versorgungsstufen, s. allgemeine Angaben zur Klinik). Die gemeinsame Betrachtung der Daten der B.E.St. ®-Statistik mit Daten aus anderen Instrumenten der Qualitätssicherung, z.B. der bundesweit in allen Kinderkliniken obligat durchgeführten Neonatalerhebung, erlaubt es, Rückschlüsse auf mögliche Auswirkung der Anwendung der B.E.St. ®Richtlinien auf verschiedene Outcomeparameter zu ziehen und damit einerseits in der eigenen Institution das System durch Anpassung der Standards weiter zu optimieren. Auf diese Weise können Einrichtungen, die auch Forschung betreiben, Hypothesen für interventionelle Studien generieren. So kann die Qualität der neonatologischen Versorgung auch im Allgemeinen nachhaltig verbessert werden. Die Ergebnisse sind bei weiteren Fortbildungen zu berücksichtigen. Anforderungen Beschreibungen des Krankenhauses 2.1 An der Klinik wird ein Qualitätsmanagement durchgeführt. 2.2 Es wird einmal pro Jahr auf der Basis der Wie wird die Qualität der Maßnahmen evaluB.E.St.®-Statistik die Qualität ihrer Maßnahmen iert? Wer ist dafür zuständig? Haben sich Verzur Umsetzung der B.E.St.®-Richtlinien evalu- besserungen der Standards ergeben? iert, um ggf. die Standards zu verbessern. Die Zuständigkeit ist für die Evaluation ist festgelegt. Die Evaluation wird protokolliert. 2.3 Ebenfalls werden die Ergebnisse der B.E.St.®Statistik gemeinsam mit den Ergebnissen anderer Maßnahmen zur Qualitätssicherung, hier v.a. der Neonatalerhebung, analysiert, um die Auswirkungen der Anwendung der B.E.St.®Richtlinien auch auf andere Outcomeparameter (z.B. Dauer des stationären Aufenthalts, Beatmungsdauer, Sauerstoffbedarf, Morbidität) als den Stillerfolg zu ermitteln. Die Ergebnisse werden protokolliert. 68624256 Seite 11 von 23 Anforderungskatalog für Babyfreundliche Kinderkliniken Dritter Schritt Die Eltern7 schon vor der Geburt oder vor der Aufnahme des Kindes in die Kinderklinik mit wissenschaftlich fundierten Angaben über die Bedeutung der Bindungs- und Entwicklungsförderung und des Stillens/der Muttermilchernährung sowie der diesbezüglichen Praxis mündlich und schriftlich informieren. Gerade kranke, hospitalisierte Kinder brauchen Hautkontakt und Stillen/Muttermilchernährung, unter anderem zur Unterstützung der Immunfunktionen, der Darmfunktionen sowie zur Schmerzlinderung. Vor allem brauchen sie die Sicherheit in der Beziehung zur Mutter und das Troststillen. Stillen und ausreichender Hautkontakt reduzieren erheblich den Bedarf an Schmerz- und Beruhigungsmitteln. Eltern ohne vorherigen Kontakt zur Kinderklinik werden im Rahmen der Aufnahme informiert. Anforderungen Beschreibungen des Krankenhauses 3.1 Die Eltern können bestätigen, dass sie bereits vor der Geburt bzw. vor der Aufnahme des Kindes über die Bedeutung der Bindungs- und Entwicklungsförderung sowie des Stillens/der Muttermilchernährung informiert wurden. 3.2 Die Eltern können bestätigen, dass sie im Rahmen der Aufnahme zur gewünschten Ernährungsform ihres Kindes befragt wurden und dass sie die erforderliche Beratung und Unterstützung zu einer informierten Entscheidung erhalten haben. 3.3 Die Inhalte der Gespräche über die B.E.St.®Kriterien sind in den B.E.St.®-Richtlinien als Standard festgelegt. Verweis auf entsprechenden Standard bzw. Stelle in den B.E.St.®-Richtlinien (Seitenzahl) 3.4 Für die Information der Eltern über B.E.St.® steht geeignetes schriftliches Informationsmaterial zur Verfügung. In diesem Infomaterial sind mind. die Themen von Schritt 3.5 enthalten. Bitte Dokument beifügen und Verweis auf das Info-Material für Eltern angeben (z.B. Dokumentenname) 3.5 Die befragten Eltern können mind. 3 der folgenden Aspekte nennen: • Bedeutung und Praxis von Hautkontakt und Kängurupflege • Muttermilch ist die normale Säuglingsernährung und ist auf die Bedürfnisse des Kindes abgestimmt. • Stillen stärkt die Mutter-Kind-Bindung. • Stillen und Hautkontakt reduzieren die Schmerzempfindung. • Stillverzicht erhöht das Infektionsrisiko. • Stillen hat gesundheitlichen Nutzen für die Mutter • Bedeutung des ausschließlichen Stillens für 6 Monate (bei Frühgeborenen mit korrigiertem Gestationsalter) und des Weiterstillens mit Bei- und Familienkost bis zum Alter von 2 Jahren oder darüber hinaus (entsprechend der WHO-Empfehlung) 3.6 7 Die Informationsgespräche mit den Eltern über Wie und wo erfolgt die Dokumentation? die B.E.St.®-Richtlinien werden dokumentiert. Bei alternativen Familienformen werden die Hauptbezugspersonen wie die Eltern behandelt. 68624256 Seite 12 von 23 Anforderungskatalog für Babyfreundliche Kinderkliniken 3.7 Es werden keine Plakate oder anderen Materi- Verweis auf entsprechenden Standard bzw. alien von Herstellern oder Händlern von MutStelle in den B.E.St.®-Richtlinien (Seitenzahl) termilchersatzprodukten aufgestellt oder ausgehändigt. 3.8 Es findet kein direkter oder indirekter Kontakt von Angehörigen der Firmen, die Muttermilchersatzprodukte herstellen, mit Müttern oder Vätern statt. Verweis auf entsprechenden Standard bzw. Stelle in den B.E.St.®-Richtlinien (Seitenzahl) Die Eltern erhalten keine Proben oder Geschenkpakete mit Muttermilchersatzprodukten, Flaschen, Saugern oder Werbematerialien für diese Produkte. 68624256 Seite 13 von 23 Anforderungskatalog für Babyfreundliche Kinderkliniken Vierter Schritt Bei der Geburt oder Aufnahme eines kranken Säuglings die Mutter/Eltern zu ihren Vorstellungen zur Ernährung ihres Babys befragen und Mutter und Kind helfen, die Laktation/das Stillen auch im Fall einer vorübergehenden Trennung zu etablieren, aufrechtzuerhalten und korrekt zu handhaben. Bei Neugeborenen werden die Eltern über die Bedeutung des Stillens/der Muttermilchernährung für ihr besonderes Baby und die praktische Handhabung des Stillens/Etablierung der Milchproduktion informiert und darin unterstützt. Ohne medizinische Indikation brauchen Neugeborene nichts außer Kolostrum oder Muttermilch! Jegliches Zufüttern stört die endokrine sowie die autokrine Kontrolle der Brustdrüsenfunktion und greift damit in den Regelkreis der Milchbildung ein. Zufüttern ist belastend für den Kreislauf und den Stoffwechsel des Kindes. Anforderungen Beschreibungen des Krankenhauses 4.1 Muss ein Neugeborenes direkt aus dem Kreiß- Bitte beschreiben Sie Ihr Vorgehen und nensaal in die Kinderklinik verlegt werden, wird es, nen den entsprechenden Standard oder Stelle wenn der klinische Zustand es erlaubt, vorher (Seitenzahl) in den B.E.St.®-Richtlinien. mit der Mutter oder ggf. dem Vater in Hautkontakt gebracht. 4.2 Sobald es nach Aufnahme des Kindes möglich ist, werden stillende Mütter, deren Kinder akut aus medizinischen Gründen nicht gestillt werden können, über die Möglichkeiten zum Entleeren der Brust in der Klinik, sowie über den Umgang mit und die Lagerung der Muttermilch informiert. Wie stellen Sie dies sicher? Bitte auch entsprechenden Standard bzw. Stelle in den B.E.St.®-Richtlinien (Seitenzahl) nennen. 4.3 Auch jenseits des Neugeborenen-Alters werden alle gestillten/mit Muttermilch ernährten Kinder, die in die Kinderklinik aufgenommen werden, weiter gestillt bzw. weiter mit Muttermilch altersentsprechend ernährt. Im Rahmen der Aufnahme werden die Eltern nach der bisherigen Ernährungsform befragt. Wie stellen Sie dies sicher? Bitte auch entsprechenden Standard bzw. Stelle in den B.E.St.®-Richtlinien (Seitenzahl) nennen. 4.4 Müttern, die außerhalb der Klinik in den letzten 6 Wochen abgestillt haben, werden Informationen und Unterstützung zur Relaktation angeboten. Bitte das entsprechende Informationsmaterial beifügen und darauf verweisen (Dokumentenname) Verweis auf entsprechenden Standard bzw. Stelle in den B.E.St.®-Richtlinien (Seitenzahl) 68624256 Seite 14 von 23 Anforderungskatalog für Babyfreundliche Kinderkliniken Fünfter Schritt Den Müttern das korrekte Anlegen zeigen und uneingeschränktes Stillen bzw. Aufrechterhalten der Milchbildung ermöglichen, unabhängig vom Lebensalter des Kindes. Möglichkeiten zur Aufbewahrung der Muttermilch zur Verfügung stellen. Es wird dafür gesorgt, dass die Mutter unter Wahrung ihrer Intimsphäre bequem im Zimmer ihres Kindes stillen kann. Sobald es der Gesundheitszustand des Kindes zulässt, wird die Mutter zum Stillen nach Bedarf ermutigt. Ist das Kind (noch) nicht in der Lage gestillt zu werden, kann die Mutter am Bett ihres Kindes oder in der Nähe unter Beachtung der erforderlichen hygienischen Maßnahmen und ihrer Intimsphäre pumpen oder ihre Brust von Hand entleeren. Um die Milchmenge bis zu dem Bedarf eines reifgeborenen Kindes zu steigern und zu stabilisieren, wird ein ausreichend häufiges Pumpen durch die Klinik ermöglicht. Die Milch wird in der Klinik adäquat aufbewahrt. Die Klinik stellt die erforderlichen Pumpen und Materialien (elektrische Intervall-Milchpumpen mit Doppelpumpset, dem aktuellen Stand der Technik entsprechend) zur Verfügung zur Verfügung. Die Klinik stellt sicher, dass die Mutter mit allen notwendigen Informationen und Materialien versehen wird, um unter Einhaltung der hygienischen Maßnahmen Muttermilch zu Hause zu gewinnen, aufzubewahren und in die Klinik zu transportieren. Grundsätzlich werden alle gestillten/mit Muttermilch ernährten Kinder, die in der Klinik aufgenommen werden, weiter gestillt bzw. mit Muttermilch ernährt. Anforderungen Beschreibungen des Krankenhauses 5.1 Allen Müttern wird das korrekte Anlegen ihrer Kinder zum Stillen gezeigt. Die Mütter können zeigen bzw. erklären, worauf sie beim korrekten Positionieren und Anlegen achten müssen. Wie findet das statt? Bitte auch entsprechenden Standard bzw. Stelle in den B.E.St.®-Richtlinien (Seitenzahl) nennen. 5.2 Die Mütter können unter Wahrung ihrer Intimsphäre bequem im Zimmer ihres Kindes oder in der Nähe stillen oder ihre Brust entleeren. Wie stellen Sie dies sicher? Bitte auch entsprechenden Standard bzw. Stelle in den B.E.St.®-Richtlinien (Seitenzahl) nennen. 5.3 Allen Müttern wird das Entleeren der Brust von Bitte das entsprechende Informationsmaterial Hand erklärt und gezeigt und sie erhalten beifügen und darauf verweisen (Dokumentenschriftliche Informationen darüber. name) Verweis auf entsprechenden Standard bzw. Stelle in den B.E.St.®-Richtlinien (Seitenzahl) 5.4 Allen Müttern werden bei Bedarf die hygienischen Maßnahmen und die Häufigkeit des Entleerens der Brust von Hand oder mit der Pumpe sowohl in der Klinik als auch zu Hause mündlich und schriftlich erläutert. Die betroffenen Mütter können dies beschreiben. 68624256 Bitte das entsprechende Informationsmaterial beifügen und darauf verweisen (Dokumentenname) Verweis auf entsprechenden Standard bzw. Stelle in den B.E.St.®-Richtlinien (Seitenzahl) Seite 15 von 23 Anforderungskatalog für Babyfreundliche Kinderkliniken 5.5 Die Mitarbeiter der Kinderklinik gewährleisten eine Information der Mitarbeiter der Geburtsklinik, damit Mütter, deren Kinder gleich nach der Geburt in die Kinderklinik verlegt worden sind, innerhalb von 4 Stunden, spätestens aber 6 Stunden nach der Geburt dabei unterstützt werden, ihre Milchproduktion durch häufiges Entleeren der Brust (mindestens 8-mal möglichst 10-mal oder öfter in 24 Stunden, davon mind. 1-2 mal nachts, bis zum Erreichen einer für reife Neugeborene ausreichenden Milchmenge von 750 ml) in Gang zu bringen und weiter aufrechtzuerhalten. Wie stellen Sie dies sicher? Bitte auch entsprechenden Standard bzw. Stelle in den B.E.St.®-Richtlinien (Seitenzahl) nennen. 5.6 Den Müttern werden Pumpen und Material (elektrische Intervall-Milchpumpen mit Doppelpumpset, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen) zur Verfügung gestellt. Bei Bedarf erhalten sie Unterstützung bei der Beschaffung einer Pumpe für zu Hause. 5.7 Die gewonnene Muttermilch wird in der Klinik angemessen aufbewahrt. Wie und wo bewahren Sie diese auf? 5.8 Jedes Teammitglied kann beschreiben und zeigen, wie es den Müttern das Positionieren, Anlegen und das Entleeren der Brust von Hand oder mit der Pumpe zeigt. Auf Standards oder entsprechende Stelle (Seitenzahl) in den B.E.St.®-Richtlinien verweisen. 5.9 Mütter, die mit der Flasche füttern, werden unter besonderer Berücksichtigung der Bindungs- und Entwicklungsförderung individuell in die Ernährung ihres Kindes eingewiesen (keine Gruppenunterweisung). Mütter können dies zeigen bzw. erklären. Auf Standards oder entsprechende Stelle (Seitenzahl) in den B.E.St.®-Richtlinien verweisen 5.10 Jedes Teammitglied kann bindungsfördernde Flaschenfütterung zeigen und erklären. Auf Standards oder entsprechende Stelle (Seitenzahl) in den B.E.St.®-Richtlinien verweisen. 5.11 Flaschen, Sauger und Verpackungen künstlicher Nahrung werden außer Sichtweite aufbewahrt, sofern sie nicht gerade benutzt werden. Wo werden die Flaschen und Verpackungen aufbewahrt? 5.12 Die Annahme von kostenlosen oder verbilligten Muttermilchersatzprodukten oder anderen Waren von Firmen, die Muttermilchersatzprodukte herstellen, wird abgelehnt. 68624256 Seite 16 von 23 Anforderungskatalog für Babyfreundliche Kinderkliniken Sechster Schritt Gestillten bzw. Muttermilch ernährten Kindern in den ersten sechs Lebensmonaten weder Flüssigkeiten noch sonstige Nahrung zusätzlich geben, außer bei medizinischer Indikation. Die Erstfütterung erfolgt mit Kolostrum. In Ausnahmesituationen können es medizinische Gründe erforderlich machen, dass Säuglinge zusätzlich zur Muttermilch (oder an ihrer Stelle) künstliche Nahrung erhalten.8 Anforderungen 6.1 Die Richtlinien enthalten Vorgehensweisen, Kolostrum für die Erstfütterung zu gewinnen. 6.2 Die erste orale Nahrungsaufnahme erfolgt an der Brust oder mit Zufüttermethoden für gestillte Säuglinge. 6.3 Bei gestillten bzw. mit Muttermilch ernährten Säuglingen, die zusätzlich Flüssigkeit oder sonstige Nahrung erhalten, müssen dafür medizinisch akzeptable Gründe vorliegen (siehe Fußnote 8). Diese müssen in der Patientendokumentation ersichtlich und in den B.E.St.®-Richtlinien verankert sein. 6.4 Den Mitarbeiterinnen müssen die Ausnahmefälle bekannt sein, in denen es indiziert sein kann, Säuglingen zusätzlich zur Muttermilch bzw. Frauenmilch (oder an ihrer Stelle) Flüssigkeiten oder Nahrung zu geben. 6.5 Jede Art von Muttermilchersatzprodukten einschließlich Spezialnahrung für Säuglinge mit Stoffwechselproblemen wird in der gleichen Weise beschafft wie alle anderen Nahrungsmittel oder Medikamente. Beschreibungen des Krankenhauses Verweis auf entsprechenden Standard bzw. Stelle in den B.E.St.®-Richtlinien (Seitenzahl) Bitte auch den Standard mit den medizinischen Indikationen angeben (Seitenzahl). Wie erfolgt die Beschaffung von Muttermilchersatzprodukten, über den Einkauf der Klinik oder über den Zentraleinkauf? Rechnungseinsicht für künstliche Säuglingsnahrung, Flaschen und Sauger im Audit. Der Preis aller üblichen Muttermilchersatzprodukte und Spezialnahrungen sowie Flaschen und künstliche Sauger entspricht dem üblichen Großhandelspreis. Aus den Rechnungen ist erkenntlich, dass keine besonderen Rabatte in Anspruch genommen werden (Ausnahme: Die Klinik ist Mitglied in einem Verbund und kauft über einen Zentraleinkauf zu Sonderkonditionen ein). Einkaufsnachweise werden erbracht. Weitere Informationen: www.babyfreundlich.org - (Fachkräfte Fachinformationen Downloads und Dokumente Empfehlungen und Informationen Medizinische Gründe für das Zufüttern) 8 68624256 Seite 17 von 23 Anforderungskatalog für Babyfreundliche Kinderkliniken Siebter Schritt Räumlichkeiten und Betreuung werden angeboten, die die Eltern ermutigen, mit ihren Kindern 24 Stunden, Tag und Nacht, zusammenzubleiben. Sobald es medizinisch möglich ist, wird zur Kängurupflege und zum frühen Anlegen ermutigt. Für die Gesundung des Kindes ist es wichtig, dass Mutter/Eltern und Kind zusammenbleiben, damit das Trauma der (postnatalen) Trennung minimiert wird und die Mutter/Eltern-Kind-Beziehung und somit auch die Stillbeziehung unterstützt werden. Der frühe Haut-zu-Hautkontakt und das frühe Anlegen sind psychosozial und körperlich von großer Bedeutung für Mutter und Kind. Die Mutter-Kind-Bindung und die Milchbildung werden gefördert und aufrechterhalten. Allen Eltern wird die Möglichkeit gegeben, 24 Stunden bei ihrem Kind zu sein bzw. ungehinderten Zugang zu ihrem Kind zu haben, sofern nicht besondere medizinische Gründe dagegen sprechen. Diese Gründe sind z.B. die Durchführung invasiver Maßnahmen unter sterilen Bedingungen, eine Untersuchung, die sehr viel Platz erfordert, Röntgenuntersuchungen oder die Untersuchung von anderen Patienten im Zimmer. Routine-Maßnahmen wie Visiten, Übergaben oder Blutabnahmen zählen nicht zu den medizinischen Gründen. Anforderungen Beschreibungen des Krankenhauses 7.1 Die Eltern haben ab der Aufnahme 24 Stunden, Tag und Nacht, Zugang zu ihrem Kind, sofern nicht besondere medizinische Gründe dagegen sprechen. Wie wird die Anforderung umgesetzt? Bitte auch Standard oder entsprechende Stelle (Seitenzahl) in den B.E.St.®-Richtlinien nennen. 7.2 Den Eltern wird eine bequeme Sitz/Liegemöglichkeit beim Kind bereitgestellt. Darüber hinaus kann angeboten werden Rooming-In Übernachtungsmöglichkeiten in der Nähe des Kindes Aufenthaltsraum mit Liege- und Verpflegungsmöglichkeiten. Wie wird die Anforderung umgesetzt? 7.3 Die Mutter wird so früh wie möglich zum Hautkontakt, zur Kängurupflege und zum Mund/Brustkontakt und Anlegen des Kindes, auch ohne Milchübertragung, (s. auch B.E.St®.Statistik) ermutigt und angeleitet. Wie wird diese Anforderung umgesetzt? Bitte auch Standard oder entsprechende Stelle (Seitenzahl) in den B.E.St.®-Richtlinien nennen. Der Vater/die Bezugsperson wird zu Hautkontakt und Kängurupflege ermutigt und angeleitet. Wenn medizinisch möglich, bei Inborns innerhalb der ersten Stunde Hautkontakt anfangen, bei Outborns sobald wie möglich. Auch in medizinisch schwierigen Situationen kann ein erster Hautkontakt aus Handauflegen bestehen. Dazu liegt ein Standard vor. Die Eltern können bestätigen, dass so vorgegangen wurde, sobald es medizinisch möglich war. 68624256 Seite 18 von 23 Anforderungskatalog für Babyfreundliche Kinderkliniken 7.4 Die Mütter/Eltern werden mündlich und schriftlich über die Bedeutung und Praxis von frühem Hautkontakt und Anlegen informiert und praktisch unterwiesen. 68624256 Welche Informationen erhalten die Eltern? Bitte Dokument beifügen und Verweis auf das Info-Material für Mütter/Eltern angeben (z.B. Dokumentenname) Seite 19 von 23 Anforderungskatalog für Babyfreundliche Kinderkliniken Achter Schritt Alle pflegerischen und medizinischen Maßnahmen so planen, dass ein erfolgreicher Bindungsaufbau unter Einbeziehung des Stillens gefördert wird. Zum Versorgen des Kindes und Stillen/Füttern nach Bedarf ermutigen. Das gesamte Behandlungsteam ist über die Ernährungsform des Kindes und den Stillwunsch der Mutter informiert. Alle Maßnahmen (Kontrolle von Vitalparametern, geplante medizinisch-pflegerische Tätigkeiten) orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen des Kindes und der Mutter. Unangenehme Maßnahmen können mit dem Stillen, Hautkontakt und Saugen koordiniert werden, da Hautkontakt und Stillen nachweislich schmerzlindernd und beruhigend wirken. Auch bei nicht gestillten Kindern sollte die schmerzlindernde Wirkung des Haut-zu-Hautkontaktes, des nicht-nutritiven Saugens sowie des „fascilitated tucking“ (Halten in Froschstellung) genutzt werden. Künstliche Säuglingsnahrung hat längere Magenentleerungszeiten als Muttermilch, daher sind die Nüchternzeiträume mit künstlicher Nahrung gefütterter Säuglinge z. B. vor Operationen länger als die der mit Muttermilch ernährten Kinder. Anforderungen Beschreibungen des Krankenhauses 8.1 Die Mütter/Eltern können bestätigen, dass die Betreuung des Kindes mit ihnen abgesprochen wird und der Hautkontakt, das Stillen/Füttern sowie die gesamte Pflege des Kindes störungsarm verlaufen. 8.2 Personal und Eltern kennen die Mechanismen von Schmerzlinderung und Stressreduzierung durch Stillen, Haut-zu-Haut-Kontakt, „fascilitated tucking“ und nicht-nutritives Saugen. Wann und wie werden die Mütter darüber informiert? 8.3 Den Müttern wird geraten, ihre Babys so oft zu stillen/zu füttern, wie diese hungrig sind und/oder gestillt werden möchten, sobald der Zustand des Kindes dies zulässt. Die Stillzeichen sind den Müttern bekannt. Wann und wie wird diese Information vermittelt? Wo steht dies in den Elterninformationen und in den Standards bzw. in den B.E.St.®Richtlinien (Seitenzahl)? Die Mütter können bestätigen, dass ihnen dieses Vorgehen empfohlen wurde. 68624256 Seite 20 von 23 Anforderungskatalog für Babyfreundliche Kinderkliniken Neunter Schritt Wenn Zufüttern medizinisch indiziert ist, nur Fütterungsmethoden anwenden, die das erfolgreiche Stillen unterstützen. Die Verwendung künstlicher Sauger einschränken. Stillen ist die optimale orofaciale Stimulation. Bei Anwesenheit der Mutter ist die Zufütterung an der Brust die bevorzugte Ernährungsform. Falls die Mutter nicht anwesend sein kann, sollen Anzahl der zu überbrückenden Mahlzeiten und eine alternative Fütterungsmethode mit den Eltern abgesprochen werden. In Anwesenheit der Eltern bekommt das Kind ohne medizinischen Grund keine künstlichen Sauger, ab einem postkonzeptionellen Alter von 32 SSW ist dies grundsätzlich zu vermeiden. Ab einem postkonzeptionellen Alter von 35 SSW ist Flasche füttern auch in Abwesenheit der Eltern unzulässig. Anforderungen Beschreibungen des Krankenhauses 9.1 Bei Zufütterung aus medizinischen Gründen werden Fütterungsmethoden für gestillte Säuglinge verwendet. Vorgaben hierzu sind in den B.E.St.®-Richtlinien des Hauses geregelt. Wo sind die Methoden zum Zufüttern beschrieben? Bitte auch Standard oder entsprechende Stelle (Seitenzahl) in den B.E.St.®-Richtlinien nennen. 9.2 Das Personal und diejenigen Eltern, deren Kinder zugefüttert werden müssen, können Zufüttern an der Brust und zwei alternative Fütterungsmethoden erklären bzw. zeigen. 9.3 Wenn die Mutter nicht anwesend sein kann, werden die Anzahl der zu überbrückenden Mahlzeiten und die anzuwendende Fütterungsmethode mit den Eltern abgesprochen. 9.4 Richtlinien zum Einsatz künstlicher Sauger (Flaschensauger, Beruhigungssauger, Brusthütchen) sind vorhanden. 9.5 Bei anhaltenden Stillproblemen oder Problemen mit der Nahrungsaufnahme werden gezielte Maßnahmen zur oralen Stimulation und zum Saugtraining ergriffen. 68624256 Bitte auch Standard oder entsprechende Stelle (Seitenzahl) in den B.E.St.®-Richtlinien nennen. Seite 21 von 23 Anforderungskatalog für Babyfreundliche Kinderkliniken Zehnter Schritt Mütter während des Klinikaufenthaltes über Still-/Selbsthilfe- sowie Mutter-Kind-Gruppen informieren. Bei Bedarf LaktationsberaterInnen IBCLC oder weitere SpezialistInnen hinzuziehen. In Selbsthilfegruppen erhalten Eltern wichtige Informationen zur besonderen Situation ihres Kindes, zu seiner Entwicklung und Unterstützung von erfahrenen Eltern. Studien der letzten Jahre zeigen deutlich, dass sich das positiv auf die Bewältigung der Situation und die Entwicklung des Kindes auswirkt. Individuelle psychosoziale Unterstützung der Eltern entsprechend ihrem kulturellen Hintergrund ist für die Eltern-Kind-Bindung und für die Entwicklung des Kindes von großer Bedeutung. Die Klinik vermittelt den Müttern/Eltern schon früh während des Klinikaufenthaltes des Kindes Unterstützungsangebote wie Still-/Frühgeborenen-/sonstige Selbsthilfe- bzw. Mutter-Kind-Gruppen, Laktationsberaterinnen IBCLC, Neonatalbegleiterinnen, Hebammen, Stillambulanz, Hotline sowohl aus dem eigenen Haus wie aus dem Umfeld der Mutter/Eltern. Falls erforderlich, sollen noch während des Klinikaufenthaltes weitere Spezialistinnen (aus dem Bereich der Psychologie, Sozialarbeit, Seelsorge und Therapie wie z. B. Physiotherapeutinnen, Logopädinnen) hinzugezogen werden. Anforderungen Beschreibungen des Krankenhauses 10.1 Im Krankenhaus werden den Eltern schon früh Wie und wann erfolgt die Information? während des Klinikaufenthaltes und bei der Bitte Verweis auf das Info-Material für Eltern Entlassung des Kindes spezielle Beratung für angeben (z.B. Dokumentenname) die Zeit während und nach dem Klinikaufenthalt vermittelt durch Selbsthilfegruppen für Kinder mit besonderen Bedürfnissen, Stillgruppen sowie Hinzuziehung von Laktationsberaterinnen IBCLC, Neonatalbegleiterinnen, Hebammen, Physiotherapeutinnen, Logopädinnen, Stillambulanz, Hotline. Die Eltern werden mündlich und schriftlich informiert. 10.2 Individuelle psychosoziale Unterstützung wird angeboten. Entsprechende Spezialisten/innen(Psychologen, Seelsorger, Sozialarbeiter) werden bei Bedarf hinzugezogen bzw. vermittelt. Was wird in Ihrem Haus angeboten? Wie werden die Patientinnen über das Angebot informiert? Wie wird der Bedarf ermittelt? Wie läuft die Vermittlung ab? 10.3 Die Inhalte des Entlassungsgesprächs sind in den B.E.St.®-Richtlinien aufgeführt. Bitte auf den Standard/das Protokoll „Entlassungsgespräch“ verweisen bzw. auf die entsprechende Stelle (Seitenzahl) in den B.E.St.Richtlinien 10.4 Die Mütter kennen die Stillempfehlung der Wann werden die Mütter darüber informiert? WHO (sechs Monate ausschließlich stillen, neben geeigneter Bei- und Familienkost weiterstillen bis zum Alter von zwei Jahren und darüber hinaus). Bei flaschenernährten Kindern wird auf die Empfehlung hingewiesen bis zum 2. Geburtstag täglich 2 Mahlzeiten mit Milchprodukten zu geben. 68624256 Seite 22 von 23 Anforderungskatalog für Babyfreundliche Kinderkliniken 10.5 Die Internetseite der Klinik spiegelt klar wider, dass das Klinikkonzept die Förderung von Bindung, Entwicklung und Stillen nach den B.E.St. ®-Kriterien vorsieht. Bei bereits zertifizierten Häusern ist das aktuelle Logo der Initiative enthalten. 68624256 Bitte Adresse der Homepage/Frauenklinik angeben Seite 23 von 23