Anforderungskatalog Kinderklinik

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Anforderungskatalog für
Babyfreundliche Kinderkliniken
Babyfreundlich – Eine Initiative von WHO und UNICEF
In diesem Erhebungsbogen sind die fachlichen Anforderungen an Babyfreundliche
Kinderkliniken(BKK) festgelegt. Sie bilden die Grundlage für Zertifizierungen von
Babyfreundlichen Kinderkliniken.
Freigegeben durch die Zertifizierungskommission
Vorsitz: Herr Dr. Michael Scheele
Stellv. Vorsitz: Herr Prof. Dr. Dieter Kranzfelder.
Weitere Mitglieder (alphabetisch):
Frau Dr. Jutta Adler, IBCLC; Frau Thea Juppe-Schütz, IBCLC; Frau Corinna Lenné;
Frau Doris Lepach; Frau Dr. Regina Rasenack, IBCLC;
Frau Utta Reich-Schottky; Frau Dr. Beatrix Schmidt, MBA
Freigabe durch die Zertifizierungskommission am 19.05.2015
Inkraftsetzung am 01.01.2016
Stand: 01.06.2015
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Anforderungskatalog für Babyfreundliche Kinderkliniken
Präambel
BFHI hat ein System zur Zertifizierung von Einrichtungen der Geburtshilfe und der Kinderheilkunde
entwickelt. Ziel und Zweck des Zertifizierungssystems ist es, in diesen Einrichtungen eine hohe Betreuungsqualität nach internationalen Standards von WHO und UNICEF zu garantieren und damit die
Bindung zwischen Eltern und Kind, die Entwicklung der Kinder sowie das Stillen zu fördern.
Die „Zehn Schritte für eine Babyfreundliche Kinderklinik zur Umsetzung der B.E.St. ®-Kriterien“ stellen
Mindestanforderungen für die Betreuung von Familien mit kranken bzw. frühgeborenen Kindern in der
Kinderklinik dar. Die B.E.St.®-Kriterien basieren auf aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand und
auf internationalen Vereinbarungen und Vorgaben von WHO und UNICEF.1
Im Rahmen der Bindungs- und Entwicklungsförderung kommt dem Stillen eine besondere Bedeutung
zu. Es ist mehr als Ernähren. Vielmehr erleichtert es die Entwicklung einer sicheren Mutter-KindBindung und fördert dadurch auch die Entwicklung des Kindes. Bindungs-, Entwicklungs- und Stillförderung ist als ein Prozess zu verstehen. Die „Zehn Schritte für eine Babyfreundliche Kinderklinik zur
Umsetzung der B.E.St.®-Kriterien“ berücksichtigen die „10 Schritte zur Förderung des Stillens“ gemäß
den B.E.St.®-Kriterien2, den Internationalen Kodex zur Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten
mit den relevanten WHA Folgeresolutionen 3 (im Folgenden „WHO-Kodex“ genannt) und die „Leitsätze
zur entwicklungsfördernden Betreuung in der Neonatologie“ des Bundesverbandes „Das frühgeborene
Kind“4. Sie ergänzen sich gegenseitig und ermöglichen nur in ihrer Gesamtheit eine effektive Bindungs-, Entwicklungs- und Stillförderung. Die Umsetzung der B.E.St.®-Kriterien erfordert Veränderungen von Klinik-Routinen. „Babyfreundliche Kinderkliniken“ erfüllen die im Folgenden beschriebenen
Anforderungen.
Allgemeine Hinweise zum Ablauf des Zertifizierungsverfahrens
Die in diesem Katalog formulierten Anforderungen bilden die Grundlage für die Auditierung. Sie werden in die B.E.St.®-Richtlinen der Kliniken aufgenommen und stellen nach erfolgreicher Umsetzung
und positivem Auditverlauf die Voraussetzung zur Zertifizierung dar. Da ein Großteil der Mitarbeiter
und Mitarbeiterinnen der zu auditierenden Abteilungen Frauen sind, wurden in dem Anforderungskatalog für eine bessere Lesbarkeit des Textes immer die weiblichen Bezeichnungen gewählt.
Das Audit führen zwei Gutachterinnen durch. Diese Expertinnen werden von der Zertifizierungsstelle
beauftragt. Das Audit beinhaltet Interviews mit den Mitarbeiterinnen aller beteiligten Berufsgruppen,
mit Schwangeren und Müttern nach standardisierten Interview-Fragebogen. Des Weiteren werden die
Ausführung von Tätigkeiten sowie die Arbeitsumgebung und die Arbeitsbedingungen beobachtet.
Mindestanforderung ist eine 80-prozentige Erfüllung der Vorgaben bei der Beobachtung der Abläufe
und eine ebenfalls zu 80 Prozent richtige und vollständige Beantwortung der Fragen, die den Müttern/Eltern und Mitarbeiterinnen gestellt werden.
Die Anforderungen bezüglich der Ernährung der Kinder sind gestaffelt. Welche Prozentzahlen für die
Zertifizierung erreicht werden müssen, hängt sowohl vom Gestationsalter der Kinder bei der Geburt
als auch von der jeweiligen Stufe der Zertifizierung ab. Von den Kindern, die primär bzw. bei Aufnahme gestillt werden, müssen bei der Entlassung ausschließlich gestillt oder BFHI-Kriterien konform5
zugefüttert werden für die
Siehe dazu die Grundsatzerklärung zu B.E.St.® – Bindung, Entwicklung, Stillen auf www.babyfreundlich.org
(Fachkräfte  Fachinformationen  Downloads und Dokumente)
2
www.babyfreundlich.org (Fachkräfte  Fachinformationen  Downloads und Dokumente  Kinderkliniken)
3 Mehr Informationen: www.babyfreundlich.org (Fachkräfte  Fachinformationen  WHO-Kodex)
4 Mehr Informationen: www.babyfreundlich.org – (Fachkräfte  Babyfreundich werden  Babyfreundliche Kinderklinik – Link „Leitsätze“)
5Definition:
• „ausschließlich gestillte Kinder“ haben Muttermilch direkt aus der Brust und nichts Anderes erhalten.
• „BFHI-Kriterien-konform zugefütterte Kinder“ sind diejenigen, die gestillt werden und/oder Milch ihrer eigenen
Mutter oder Spendermilch mit Zufüttermethoden für gestillte Kinder bekommen haben, und/oder zusätzlich aus
akzeptablen medizinischen Gründen mit Zufüttermethoden für gestillte Kinder (nicht mit der Flasche) mit anderer
Nahrung zugefüttert wurden.
Die Liste der „akzeptablen medizinischen Gründe zum Zufüttern“ siehe im Fachkräfte-Bereich von
www.babyfreundlich.org – Rubrik Downloads und Dokumente > Empfehlungen und Informationen. (s. siehe auch
B.E.St.®-Statistik für Neonatalstationen - Anleitung zum Ausfüllen (www.babyfreundlich.org Fachkräfte 
Downloads und Dokumente  Informationen für Kinderkliniken).
1
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Anforderungskatalog für Babyfreundliche Kinderkliniken
Stufe 1, Mindestanfordrung für die Zertifizierung,
•
Gestationsalter bei der Geburt ab SSW 35+0: mind. 60%
•
Gestationsalter bei der Geburt SSW 32+0 bis 34+6: mind. 40%
•
Gestationsalter bei der Geburt bis SSW 31+6: mind. 30%
Stufe 2, die in der Regel bei der ersten Rezertifizierung erreicht wird,
•
Gestationsalter bei der Geburt ab SSW 35+0: mind. 70%
•
Gestationsalter bei der Geburt SSW 32+0 bis 34+6: mind. 60%
•
Gestationsalter bei der Geburt bis SSW 31+6: mind. 50%
Stufe 3
Die Quoten für Stufe 3 werden nach Reevaluation angepasst.
Ernährung von gestillt bzw. muttermilchgenährt aufgenommenen Kindern außerhalb der
Neonatologie:
Prüfverfahren für das (Wiederhol-)Audit
Stufe 1 und 2 der (Re-)Zertifizierung
In den Patientenakten wird die Ernährung von Kindern im Stillalter im Zeitraum der stationären Aufnahme bis zur Entlassung dokumentiert.
Für die Stufe 1 und 2 der (Re-)Zertifizierung wird die Ernährung von gestillt bzw. muttermilchernährt
aufgenommenen Kindern durch stichprobenartige Einsicht in die aktuellen Patientenakten oder Gespräche mit den Müttern überprüft. Nicht relevant ist, ob die Kinder ausschließlich oder teilgestillt entlassen werden. Die Gutachterinnen fordern die entsprechenden Akten an.
Stufe der 3 der (Re-)Zertifizierung
Für die Stufe 3 der (Re-)Zertifizierung gilt folgendes Verfahren:
Mit der Anmeldung zum Audit bei der Zertifizierungsstelle reicht die Klinik eine Liste ein. In dieser Liste
wird für drei Monate vor der Anmeldung aufgeführt, ob gestillt aufgenommene Kinder auch gestillt
(ausschließlich oder teilgestillt) entlassen werden. Es werden Kinder auf Säuglingsstationen bzw. auf
Stationen, die maßgeblich Säuglinge behandeln, erfasst.
Am Ende des Audits sprechen die Gutachterinnen eine Empfehlung aus, die sie der Leitung und den
Mitarbeiterinnen bekanntgeben. Im Anschluss an das Audit wird durch die Gutachterinnen ein Bericht
erstellt, der dem Zertifizierungsausschuss als Grundlage für die Entscheidung zur Zertifizierung dient.
Ausfüllhinweis
Die unten angefügte Tabelle zeigt in der linken Spalte die detaillierten Anforderungen zu den jeweiligen Schritten. Die rechte Spalte bietet Platz für die Beschreibungen des Hauses. Grau hinterlegt sind
mögliche Fragestellungen, die sich aus den Anforderungen ergeben. Bitte überschreiben Sie die grau
hinterlegten Hinweise. Die Fragestellungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können
von daher in ihrer Beantwortung umfangreicher ausgestaltet werden.
Bitte geben Sie überall ergänzend zu der Beschreibung der jeweiligen Tätigkeit an, in welchem Standard und auf welcher Seite der Punkt erfasst ist.
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Anforderungskatalog für Babyfreundliche Kinderkliniken
Kriterien für die Zertifizierung von „Neonatologischen Abteilungen“
Bei „Neonatologien“ in geburtshilflichen Kliniken wird grundsätzlich zwischen zwei in Deutschland
gängigen Varianten unterschieden:
1. In einer Geburtsklinik wird als „Zweigstelle“ einer Kinderklinik eine neonatologische Station eingerichtet, auf der auch kranke Neugeborene betreut werden können. Welche Krankheitsbilder in einem derartigen Bereich behandelt werden können, richtet sich danach, welche Strukturanforderungen erfüllt sind. Die notwendigen Strukturen für die jeweiligen Versorgungslevel werden durch
einen GBA-Beschluss geregelt.
Die ärztliche Verantwortung für das Gesamtkonzept, die Personalverantwortung für das ärztliche
Personal und das Pflegepersonal sowie die Verwaltung des Bereiches liegen bei der Kinderklinik.
Diese Einrichtungen werden im Rahmen der Zertifizierung der Kinderklinik zertifiziert.
2. Eine Geburtsklinik entschließt sich zur besseren Versorgung der Neugeborenen einen Kinderarzt
einzustellen, der die ärztliche Betreuung der Kinder übernimmt. Dabei kann es sich um niedergelassene Kinderärzte handeln oder um Kinderärzte, die an einer Kinderklinik angestellt sind und
entweder im Rahmen einer Nebentätigkeit die Aufgaben an der Geburtsklinik erfüllen oder von ihrer Klinik im Rahmen eines Kooperationsvertrages zwischen Geburtsklinik und Kinderklinik abgestellt werden, um die Aufgaben in der Geburtsklinik zu erfüllen. Im Rahmen solcher Konzepte
können z.B. gesunde reifere Frühgeborene mit einem Schwangerschaftsalter über 36 abgeschlossenen Wochen oder Kinder mit einem erhöhten Überwachungsbedarf (z.B. Kinder diabetischer Mütter, reife Kinder mit niedrigem Geburtsgewicht etc.) mit ihren Müttern in der Geburtsklinik verbleiben. Kinder, die eine spezifische Therapie benötigen müssen in Kinderkliniken verlegt
werden.
Die ärztliche Verantwortung für das Gesamtkonzept, die Personalverantwortung für das Pflegepersonal sowie die Verwaltung des Bereiches liegen bei der Geburtsklinik.
Diese Einrichtungen werden im Rahmen der Zertifizierung der Geburtsklinik zertifiziert.
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Allgemeine Angaben zur Klinik:
Name der Klinik
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Träger
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Adresse
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Ansprechpartner
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Name
Telefon
E-Mail
Verwaltungsleitung
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Ärztliche Leitung der
Kinderklinik
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Pflegedienstleitung
der Kinderklinik
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Stations-Leitung Neonatologie
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Stations-Leitung
Kleinkindabteilung
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Stillbeauftragte
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Art der Klinik:
☐ Universitätsklinik
☐ Lehrkrankenhaus
☐ städtisch
☐ kirchlich
☐ privat
☐ anderes
Neonatologische Versorgungsstufe gemäß den Strukturvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses GBA:
☐ Perinatalzentrum Level 1
☐ Perinatalzentrum Level 2
☐ Perinataler Schwerpunkt
Gesamtbettenkapazität
 in der Neonatologie: Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
 alle Stationen, auf denen Säuglinge und Kleinkinder betreut werden:Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
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Anforderungskatalog für Babyfreundliche Kinderkliniken
Erstellung /Aktualisierung
Die elektronisch erstellten Angaben zum Anforderungskatalog dienen als Grundlage für die Zertifizierung der Babyfreundlichen Kinderklinik. Die hier gemachten Angaben wurden hinsichtlich Korrektheit
und Vollständigkeit überprüft.
Die Daten beziehen sich auf das Kalenderjahr
Klicken Sie hier, um Text
einzugeben.
Erstellungs-/Aktualisierungsdatum der Angaben zum Anforderungskatalog
Klicken Sie hier, um Text
einzugeben.
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Inhaltsverzeichnis
B.E.ST.®-STATISTIK .............................................................................................................................. 8
ERSTER SCHRITT ................................................................................................................................. 9
ZWEITER SCHRITT .............................................................................................................................. 11
DRITTER SCHRITT .............................................................................................................................. 12
VIERTER SCHRITT .............................................................................................................................. 14
FÜNFTER SCHRITT ............................................................................................................................. 15
SECHSTER SCHRITT .......................................................................................................................... 17
ACHTER SCHRITT ............................................................................................................................... 20
NEUNTER SCHRITT ............................................................................................................................ 21
ZEHNTER SCHRITT ............................................................................................................................. 22
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Anforderungskatalog für Babyfreundliche Kinderkliniken
B.E.St.®-Statistik
Bitte Jahresblatt/Jahresblätter der B.E.St.®-Statistik für Kinderkliniken beifügen
(s. www.babyfreundlich.org – Fachkräfte  Fachinformationen  Downloads und Dokumente  Informationen für Kinderkliniken).
Für die Erstzertifizierung und bei jeder Re-Zertifizierung (Wiederholaudit) sind die Zahlen der letzten 6
Monate relevant. Der ausführliche Statistikbogen ist ausschließlich für die Neonatologie zu verwenden.
Die Statistik ermöglicht es, dass die relevanten Daten erhoben und die Ergebnisse evaluiert werden.
Ungünstige Ergebnisse und Entwicklungen werden so erkannt und entsprechende Qualitätssicherungsmaßnahmen können ergriffen werden.
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Erster Schritt
Schriftliche B.E.St.®-Richtlinien auf der Grundlage der „Zehn Schritte für eine Babyfreundliche
Kinderklinik zur Umsetzung der B.E.St.®-Kriterien“ haben, die mit allen MitarbeiterInnen
regelmäßig besprochen werden, und das gesamte Team so schulen, dass alle über die für die
Umsetzung der B.E.St.®-Richtlinien notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Alle MitarbeiterInnen, die Familien mit Säuglingen und Kleinkindern in der Kinderklinik betreuen,
handeln einheitlich gemäß der „Zehn Schritte für eine Babyfreundliche Kinderklinik zur Umsetzung der
B.E.St.®-Kriterien“, die auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren.
Schriftliche Richtlinien tragen zu einer einheitlichen und qualifizierten Beratung zur bindungs- und
entwicklungsfördernden Pflege unter Einbeziehung des Stillens und der Muttermilchernährung bei. Sie
gewährleisten den einheitlichen Wissensstand aller Berufsgruppen und ermöglichen eine einheitliche
Betreuung der Familie durch das Fachpersonal.
Regelmäßige Schulungen in Maßnahmen zur Bindungs- und Entwicklungsförderung auch in
besonderen Situationen sowie in Theorie und Praxis des Stillens und der Laktation stellen sicher, dass
das gesamte Personal, das mit Eltern und Kindern arbeitet, immer über den aktuellen Wissensstand
zur Bindungs-, Entwicklungs- und Stillförderung verfügt. Es wird bestätigt, dass das gesamte
Behandlungsteam an Schulungen teilgenommen hat. Nach Beendigung der Probezeit erhält die neue
MitarbeiterIn innerhalb der nächsten zwei Monate eine Schulung.
Anforderungen
Beschreibungen des Krankenhauses6
Die schriftlichen B.E.St.®-Richtlinien beruhen
auf die „Zehn Schritte für eine Babyfreundliche
Kinderklinik zur Umsetzung der B.E.St.®Kriterien“, wie sie in diesem Anforderungskatalog ausgeführt sind.
Diese Richtlinien sind in ungekürzter Fassung
dem gesamten Klinikpersonal, das mit Eltern
und Babys/Kindern arbeitet, zugänglich.
Welche Dokumente gehören zu den B.E.St.®Richtlinien?
Bitte Datei- bzw. Dokumentennamen angeben
Eine Zusammenfassung der B.E.St.®Richtlinien hängt oder liegt auf allen Stationen
der Kinderklinik aus, so dass sich auch Eltern
sowie deren Besucher hierüber informieren
können.
In welchen Räumlichkeiten und an welchen
Stellen hängt die Zusammenfassung aus?
1.3
Die B.E.St.®-Richtlinien werden regelmäßig auf
Aktualität und Wirksamkeit überprüft.
Durch wen werden die Richtlinien überprüft? In
welchen Abständen? Wo ist festgehalten, wie
oft sie auf Aktualität und Wirksamkeit überprüft
werden?
1.4
Einarbeitung
Jedes Teammitglied, das mit Säuglingen und
Kleinkindern arbeitet, kennt die Bedeutung der
B.E.St.®-Richtlinien und ist mit den entsprechenden Richtlinien und Maßnahmen zur Bindungs-, Entwicklungs- und Stillförderung der
Klinik vertraut.
Durch wen werden neue MitarbeiterInnen eingewiesen? Wie werden die MitarbeiterInnen
eingewiesen? Wird die Einweisung gegengezeichnet?
1.1
1.2
Neue Mitarbeiterinnen erhalten bei Stellenantritt eine Einweisung in die B.E.St.®-Richtlinien.
Ein Einarbeitungsplan für neue Mitarbeiterinnen ist vorhanden.
6
Wie und wo sind die im Haus etablierten Richtlinien den Mitarbeitern zugänglich?
Bitte Datei- bzw. Dokumentennamen angeben
Wie kann nachgewiesen werden, dass die Einweisung stattgefunden hat?
a) Nachweisliste
b) Befragung der Mitarbeiter
c) …
Wo steht das Procedere zur Einweisung und
Schulung neuer Mitarbeiterinnen in den Richtlinien?
Nachweise für Einweisung und Basisfortbildung
sowie der Fortbildungsplan werden im Audit betrachtet.
Hier auch Belege angeben und Erläuterungen eintragen .
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Anforderungskatalog für Babyfreundliche Kinderkliniken
1.5
Schulung und Fortbildung
Das gesamte pflegerische und medizinische
Personal, das Mütter und Säuglinge versorgt,
erhält innerhalb der nächsten zwei Monate
nach Beendigung der Probezeit eine BasisSchulung in Theorie und Praxis der B.E.St.®Richtlinien. Diese Schulung umfasst für das
pflegerische Personal 16 Stunden Theorie plus
3 Stunden Praxis. Die Schulung für Ärzte umfasst mindestens 8 Stunden Theorie plus Einsicht in die praktische Umsetzung.
Durch wen wurde geschult? Wie viele Stunden
umfasst die Schulung? Wer hat an der Schulung teilgenommen? Wann hat die Schulung
stattgefunden?
Nachweisführung mittels tabellarischer Übersicht, Dokument beifügen (Vorlage bei ClarCert
erhältlich)
Welche Themen umfasst die Schulung?
(Nachweis über Lehrplan, entsprechendes Dokument benennen und beifügen)
Der Lehrplan für die Basis-Schulung liegt vor
und beinhaltet alle Punkte der B.E.St.®Richtlinien.
Die Basis-Schulung liegt beim Audit nicht länger als 3 Jahre zurück, es sei denn, dass spätestens nach 3 Jahren mit den regelmäßigen
Fortbildungen begonnen worden ist.
1.6
Die Klinik weist nach, dass für das gesamte
ärztliche und pflegerische Team Schulungen
und Fortbildungsmöglichkeiten angeboten worden sind.
1.7
Nach dem Audit erhält das pflegerische und
medizinische Personal, das Mütter und Säuglinge versorgt, 8 Zeitstunden Fortbildung pro
Jahr. Bis zu 4 Zeitstunden können durch Fallbesprechungen und bedside-teaching abgedeckt werden.
Die Fortbildungen können sowohl intern als
auch extern stattfinden.
1.8
Die Mitarbeiterinnen können grundlegende
Fragen zu den B.E.St.®-Richtlinien richtig beantworten.
1.9
Maßnahmen, die zur Einhaltung des WHOKodexes einschließlich der sich auf ihn beziehenden WHA-Folgeresolutionen dienen, sind
allen Mitarbeiterinnen bekannt.
Wer hat an den Fortbildungen teilgenommen?
Wie werden die Fortbildungen (künftig) organisiert? Zu welchen Themen fanden die Fortbildungen statt?
Nachweisführung mittels tabellarischer Übersicht, Dokument beifügen (Vorlage bei ClarCert
erhältlich)
Wie erfolgt die Umsetzung dieser Anforderung?
Ist die Einhaltung des Kodexes in den hauseigenen B.E.St.®-Richtlinien geregelt? Wo stehen
die den Kodex betreffenden Maßnahmen in
den Richtlinien?
Die Mitarbeiterinnen können mindestens 2
Gründe nennen, weshalb es wichtig ist, keine
kostenlosen Proben künstlicher Säuglingsnahrung oder Geschenkpakete mit Muttermilchersatzprodukten, Flaschen oder Saugern oder
Werbematerial für diese Produkte an Schwangere, Mütter oder andere Familienmitglieder zu
geben.
.
Die Annahme von Geschenken (einschließlich
Lebensmitteln, Literatur, Materialien oder Apparaten) oder die finanzielle Unterstützung für
Fortbildungen oder Veranstaltungen von diesen
Herstellern oder Händlern wird von der Klinik
abgelehnt.
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Zweiter Schritt
Dokumentation und Evaluation in Zusammenarbeit zur Qualitätssicherung durchführen.
Grundlage der Dokumentation ist die B.E.St.®-Statistik. Sie ermöglicht eine Evaluation hinsichtlich der
Bindungs- und Entwicklungsförderung sowie des Stillerfolges.
Babyfreundliche Kinderkliniken beteiligen sich an den nationalen Erhebungen zur Qualitätskontrolle
(Neonatalerhebung, Neokiss) und berücksichtigen Strukturvorgaben der Fachgesellschaften und des
Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zur Qualitätssicherung (Einteilung in die neonatologischen
Versorgungsstufen, s. allgemeine Angaben zur Klinik).
Die gemeinsame Betrachtung der Daten der B.E.St. ®-Statistik mit Daten aus anderen Instrumenten
der Qualitätssicherung, z.B. der bundesweit in allen Kinderkliniken obligat durchgeführten
Neonatalerhebung, erlaubt es, Rückschlüsse auf mögliche Auswirkung der Anwendung der B.E.St. ®Richtlinien auf verschiedene Outcomeparameter zu ziehen und damit einerseits in der eigenen
Institution das System durch Anpassung der Standards weiter zu optimieren. Auf diese Weise können
Einrichtungen, die auch Forschung betreiben, Hypothesen für interventionelle Studien generieren. So
kann die Qualität der neonatologischen Versorgung auch im Allgemeinen nachhaltig verbessert
werden.
Die Ergebnisse sind bei weiteren Fortbildungen zu berücksichtigen.
Anforderungen
Beschreibungen des Krankenhauses
2.1
An der Klinik wird ein Qualitätsmanagement
durchgeführt.
2.2
Es wird einmal pro Jahr auf der Basis der
Wie wird die Qualität der Maßnahmen evaluB.E.St.®-Statistik die Qualität ihrer Maßnahmen iert? Wer ist dafür zuständig? Haben sich Verzur Umsetzung der B.E.St.®-Richtlinien evalu- besserungen der Standards ergeben?
iert, um ggf. die Standards zu verbessern. Die
Zuständigkeit ist für die Evaluation ist festgelegt. Die Evaluation wird protokolliert.
2.3
Ebenfalls werden die Ergebnisse der B.E.St.®Statistik gemeinsam mit den Ergebnissen anderer Maßnahmen zur Qualitätssicherung, hier
v.a. der Neonatalerhebung, analysiert, um die
Auswirkungen der Anwendung der B.E.St.®Richtlinien auch auf andere Outcomeparameter (z.B. Dauer des stationären Aufenthalts,
Beatmungsdauer, Sauerstoffbedarf, Morbidität)
als den Stillerfolg zu ermitteln. Die Ergebnisse
werden protokolliert.
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Anforderungskatalog für Babyfreundliche Kinderkliniken
Dritter Schritt
Die Eltern7 schon vor der Geburt oder vor der Aufnahme des Kindes in die Kinderklinik mit
wissenschaftlich fundierten Angaben über die Bedeutung der Bindungs- und
Entwicklungsförderung und des Stillens/der Muttermilchernährung sowie der diesbezüglichen
Praxis mündlich und schriftlich informieren.
Gerade kranke, hospitalisierte Kinder brauchen Hautkontakt und Stillen/Muttermilchernährung, unter
anderem zur Unterstützung der Immunfunktionen, der Darmfunktionen sowie zur Schmerzlinderung.
Vor allem brauchen sie die Sicherheit in der Beziehung zur Mutter und das Troststillen. Stillen und
ausreichender Hautkontakt reduzieren erheblich den Bedarf an Schmerz- und Beruhigungsmitteln.
Eltern ohne vorherigen Kontakt zur Kinderklinik werden im Rahmen der Aufnahme informiert.
Anforderungen
Beschreibungen des Krankenhauses
3.1
Die Eltern können bestätigen, dass sie bereits
vor der Geburt bzw. vor der Aufnahme des
Kindes über die Bedeutung der Bindungs- und
Entwicklungsförderung sowie des Stillens/der
Muttermilchernährung informiert wurden.
3.2
Die Eltern können bestätigen, dass sie im
Rahmen der Aufnahme zur gewünschten Ernährungsform ihres Kindes befragt wurden und
dass sie die erforderliche Beratung und Unterstützung zu einer informierten Entscheidung
erhalten haben.
3.3
Die Inhalte der Gespräche über die B.E.St.®Kriterien sind in den B.E.St.®-Richtlinien als
Standard festgelegt.
Verweis auf entsprechenden Standard bzw.
Stelle in den B.E.St.®-Richtlinien (Seitenzahl)
3.4
Für die Information der Eltern über B.E.St.®
steht geeignetes schriftliches Informationsmaterial zur Verfügung. In diesem Infomaterial
sind mind. die Themen von Schritt 3.5 enthalten.
Bitte Dokument beifügen und Verweis auf das
Info-Material für Eltern angeben (z.B. Dokumentenname)
3.5
Die befragten Eltern können mind. 3 der folgenden Aspekte nennen:
• Bedeutung und Praxis von Hautkontakt und Kängurupflege
• Muttermilch ist die normale Säuglingsernährung
und ist auf die Bedürfnisse des Kindes abgestimmt.
• Stillen stärkt die Mutter-Kind-Bindung.
• Stillen und Hautkontakt reduzieren die Schmerzempfindung.
• Stillverzicht erhöht das Infektionsrisiko.
• Stillen hat gesundheitlichen Nutzen für die Mutter
• Bedeutung des ausschließlichen Stillens für 6
Monate (bei Frühgeborenen mit korrigiertem Gestationsalter) und des Weiterstillens mit Bei- und
Familienkost bis zum Alter von 2 Jahren oder darüber hinaus (entsprechend der WHO-Empfehlung)
3.6
7
Die Informationsgespräche mit den Eltern über Wie und wo erfolgt die Dokumentation?
die B.E.St.®-Richtlinien werden dokumentiert.
Bei alternativen Familienformen werden die Hauptbezugspersonen wie die Eltern behandelt.
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Anforderungskatalog für Babyfreundliche Kinderkliniken
3.7
Es werden keine Plakate oder anderen Materi- Verweis auf entsprechenden Standard bzw.
alien von Herstellern oder Händlern von MutStelle in den B.E.St.®-Richtlinien (Seitenzahl)
termilchersatzprodukten aufgestellt oder ausgehändigt.
3.8
Es findet kein direkter oder indirekter Kontakt
von Angehörigen der Firmen, die Muttermilchersatzprodukte herstellen, mit Müttern
oder Vätern statt.
Verweis auf entsprechenden Standard bzw.
Stelle in den B.E.St.®-Richtlinien (Seitenzahl)
Die Eltern erhalten keine Proben oder Geschenkpakete mit Muttermilchersatzprodukten,
Flaschen, Saugern oder Werbematerialien für
diese Produkte.
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Anforderungskatalog für Babyfreundliche Kinderkliniken
Vierter Schritt
Bei der Geburt oder Aufnahme eines kranken Säuglings die Mutter/Eltern zu ihren
Vorstellungen zur Ernährung ihres Babys befragen und Mutter und Kind helfen, die
Laktation/das Stillen auch im Fall einer vorübergehenden Trennung zu etablieren,
aufrechtzuerhalten und korrekt zu handhaben.
Bei Neugeborenen werden die Eltern über die Bedeutung des Stillens/der Muttermilchernährung für
ihr besonderes Baby und die praktische Handhabung des Stillens/Etablierung der Milchproduktion
informiert und darin unterstützt.
Ohne medizinische Indikation brauchen Neugeborene nichts außer Kolostrum oder Muttermilch! Jegliches Zufüttern stört die endokrine sowie die autokrine Kontrolle der Brustdrüsenfunktion und greift
damit in den Regelkreis der Milchbildung ein. Zufüttern ist belastend für den Kreislauf und den Stoffwechsel des Kindes.
Anforderungen
Beschreibungen des Krankenhauses
4.1
Muss ein Neugeborenes direkt aus dem Kreiß- Bitte beschreiben Sie Ihr Vorgehen und nensaal in die Kinderklinik verlegt werden, wird es, nen den entsprechenden Standard oder Stelle
wenn der klinische Zustand es erlaubt, vorher (Seitenzahl) in den B.E.St.®-Richtlinien.
mit der Mutter oder ggf. dem Vater in Hautkontakt gebracht.
4.2
Sobald es nach Aufnahme des Kindes möglich
ist, werden stillende Mütter, deren Kinder akut
aus medizinischen Gründen nicht gestillt werden können, über die Möglichkeiten zum Entleeren der Brust in der Klinik, sowie über den
Umgang mit und die Lagerung der Muttermilch
informiert.
Wie stellen Sie dies sicher?
Bitte auch entsprechenden Standard bzw.
Stelle in den B.E.St.®-Richtlinien (Seitenzahl)
nennen.
4.3
Auch jenseits des Neugeborenen-Alters werden alle gestillten/mit Muttermilch ernährten
Kinder, die in die Kinderklinik aufgenommen
werden, weiter gestillt bzw. weiter mit Muttermilch altersentsprechend ernährt. Im Rahmen
der Aufnahme werden die Eltern nach der bisherigen Ernährungsform befragt.
Wie stellen Sie dies sicher?
Bitte auch entsprechenden Standard bzw.
Stelle in den B.E.St.®-Richtlinien (Seitenzahl)
nennen.
4.4
Müttern, die außerhalb der Klinik in den letzten
6 Wochen abgestillt haben, werden Informationen und Unterstützung zur Relaktation angeboten.
Bitte das entsprechende Informationsmaterial
beifügen und darauf verweisen (Dokumentenname)
Verweis auf entsprechenden Standard bzw.
Stelle in den B.E.St.®-Richtlinien (Seitenzahl)
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Anforderungskatalog für Babyfreundliche Kinderkliniken
Fünfter Schritt
Den Müttern das korrekte Anlegen zeigen und uneingeschränktes Stillen bzw. Aufrechterhalten
der Milchbildung ermöglichen, unabhängig vom Lebensalter des Kindes. Möglichkeiten zur
Aufbewahrung der Muttermilch zur Verfügung stellen.
Es wird dafür gesorgt, dass die Mutter unter Wahrung ihrer Intimsphäre bequem im Zimmer ihres Kindes stillen kann. Sobald es der Gesundheitszustand des Kindes zulässt, wird die Mutter zum Stillen
nach Bedarf ermutigt. Ist das Kind (noch) nicht in der Lage gestillt zu werden, kann die Mutter am Bett
ihres Kindes oder in der Nähe unter Beachtung der erforderlichen hygienischen Maßnahmen und ihrer
Intimsphäre pumpen oder ihre Brust von Hand entleeren. Um die Milchmenge bis zu dem Bedarf eines reifgeborenen Kindes zu steigern und zu stabilisieren, wird ein ausreichend häufiges Pumpen
durch die Klinik ermöglicht. Die Milch wird in der Klinik adäquat aufbewahrt. Die Klinik stellt die erforderlichen Pumpen und Materialien (elektrische Intervall-Milchpumpen mit Doppelpumpset, dem aktuellen Stand der Technik entsprechend) zur Verfügung zur Verfügung.
Die Klinik stellt sicher, dass die Mutter mit allen notwendigen Informationen und Materialien versehen
wird, um unter Einhaltung der hygienischen Maßnahmen Muttermilch zu Hause zu gewinnen, aufzubewahren und in die Klinik zu transportieren.
Grundsätzlich werden alle gestillten/mit Muttermilch ernährten Kinder, die in der Klinik aufgenommen
werden, weiter gestillt bzw. mit Muttermilch ernährt.
Anforderungen
Beschreibungen des Krankenhauses
5.1
Allen Müttern wird das korrekte Anlegen ihrer
Kinder zum Stillen gezeigt. Die Mütter können
zeigen bzw. erklären, worauf sie beim korrekten Positionieren und Anlegen achten müssen.
Wie findet das statt?
Bitte auch entsprechenden Standard bzw.
Stelle in den B.E.St.®-Richtlinien (Seitenzahl)
nennen.
5.2
Die Mütter können unter Wahrung ihrer Intimsphäre bequem im Zimmer ihres Kindes oder
in der Nähe stillen oder ihre Brust entleeren.
Wie stellen Sie dies sicher?
Bitte auch entsprechenden Standard bzw.
Stelle in den B.E.St.®-Richtlinien (Seitenzahl)
nennen.
5.3
Allen Müttern wird das Entleeren der Brust von Bitte das entsprechende Informationsmaterial
Hand erklärt und gezeigt und sie erhalten
beifügen und darauf verweisen (Dokumentenschriftliche Informationen darüber.
name)
Verweis auf entsprechenden Standard bzw.
Stelle in den B.E.St.®-Richtlinien (Seitenzahl)
5.4
Allen Müttern werden bei Bedarf die hygienischen Maßnahmen und die Häufigkeit des Entleerens der Brust von Hand oder mit der Pumpe sowohl in der Klinik als auch zu Hause
mündlich und schriftlich erläutert. Die betroffenen Mütter können dies beschreiben.
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Bitte das entsprechende Informationsmaterial
beifügen und darauf verweisen (Dokumentenname)
Verweis auf entsprechenden Standard bzw.
Stelle in den B.E.St.®-Richtlinien (Seitenzahl)
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Anforderungskatalog für Babyfreundliche Kinderkliniken
5.5
Die Mitarbeiter der Kinderklinik gewährleisten
eine Information der Mitarbeiter der Geburtsklinik, damit Mütter, deren Kinder gleich nach
der Geburt in die Kinderklinik verlegt worden
sind, innerhalb von 4 Stunden, spätestens
aber 6 Stunden nach der Geburt dabei unterstützt werden, ihre Milchproduktion durch häufiges Entleeren der Brust (mindestens 8-mal
möglichst 10-mal oder öfter in 24 Stunden, davon mind. 1-2 mal nachts, bis zum Erreichen
einer für reife Neugeborene ausreichenden
Milchmenge von 750 ml) in Gang zu bringen
und weiter aufrechtzuerhalten.
Wie stellen Sie dies sicher?
Bitte auch entsprechenden Standard bzw.
Stelle in den B.E.St.®-Richtlinien (Seitenzahl)
nennen.
5.6
Den Müttern werden Pumpen und Material
(elektrische Intervall-Milchpumpen mit Doppelpumpset, die dem aktuellen Stand der Technik
entsprechen) zur Verfügung gestellt. Bei Bedarf erhalten sie Unterstützung bei der Beschaffung einer Pumpe für zu Hause.
5.7
Die gewonnene Muttermilch wird in der Klinik
angemessen aufbewahrt.
Wie und wo bewahren Sie diese auf?
5.8
Jedes Teammitglied kann beschreiben und
zeigen, wie es den Müttern das Positionieren,
Anlegen und das Entleeren der Brust von
Hand oder mit der Pumpe zeigt.
Auf Standards oder entsprechende Stelle (Seitenzahl) in den B.E.St.®-Richtlinien verweisen.
5.9
Mütter, die mit der Flasche füttern, werden unter besonderer Berücksichtigung der Bindungs- und Entwicklungsförderung individuell
in die Ernährung ihres Kindes eingewiesen
(keine Gruppenunterweisung). Mütter können
dies zeigen bzw. erklären.
Auf Standards oder entsprechende Stelle (Seitenzahl) in den B.E.St.®-Richtlinien verweisen
5.10 Jedes Teammitglied kann bindungsfördernde
Flaschenfütterung zeigen und erklären.
Auf Standards oder entsprechende Stelle (Seitenzahl) in den B.E.St.®-Richtlinien verweisen.
5.11 Flaschen, Sauger und Verpackungen künstlicher Nahrung werden außer Sichtweite aufbewahrt, sofern sie nicht gerade benutzt werden.
Wo werden die Flaschen und Verpackungen
aufbewahrt?
5.12 Die Annahme von kostenlosen oder verbilligten Muttermilchersatzprodukten oder anderen
Waren von Firmen, die Muttermilchersatzprodukte herstellen, wird abgelehnt.
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Anforderungskatalog für Babyfreundliche Kinderkliniken
Sechster Schritt
Gestillten bzw. Muttermilch ernährten Kindern in den ersten sechs Lebensmonaten weder
Flüssigkeiten noch sonstige Nahrung zusätzlich geben, außer bei medizinischer Indikation.
Die Erstfütterung erfolgt mit Kolostrum. In Ausnahmesituationen können es medizinische Gründe erforderlich machen, dass Säuglinge zusätzlich zur Muttermilch (oder an ihrer Stelle) künstliche Nahrung
erhalten.8
Anforderungen
6.1
Die Richtlinien enthalten Vorgehensweisen,
Kolostrum für die Erstfütterung zu gewinnen.
6.2
Die erste orale Nahrungsaufnahme erfolgt an
der Brust oder mit Zufüttermethoden für gestillte Säuglinge.
6.3
Bei gestillten bzw. mit Muttermilch ernährten
Säuglingen, die zusätzlich Flüssigkeit oder
sonstige Nahrung erhalten, müssen dafür medizinisch akzeptable Gründe vorliegen (siehe
Fußnote 8).
Diese müssen in der Patientendokumentation
ersichtlich und in den B.E.St.®-Richtlinien verankert sein.
6.4
Den Mitarbeiterinnen müssen die Ausnahmefälle bekannt sein, in denen es indiziert sein
kann, Säuglingen zusätzlich zur Muttermilch
bzw. Frauenmilch (oder an ihrer Stelle) Flüssigkeiten oder Nahrung zu geben.
6.5
Jede Art von Muttermilchersatzprodukten einschließlich Spezialnahrung für Säuglinge mit
Stoffwechselproblemen wird in der gleichen
Weise beschafft wie alle anderen Nahrungsmittel oder Medikamente.
Beschreibungen des Krankenhauses
Verweis auf entsprechenden Standard bzw.
Stelle in den B.E.St.®-Richtlinien (Seitenzahl)
Bitte auch den Standard mit den medizinischen Indikationen angeben (Seitenzahl).
Wie erfolgt die Beschaffung von Muttermilchersatzprodukten, über den Einkauf der
Klinik oder über den Zentraleinkauf?
Rechnungseinsicht für künstliche Säuglingsnahrung, Flaschen und Sauger im Audit.
Der Preis aller üblichen Muttermilchersatzprodukte und Spezialnahrungen sowie Flaschen
und künstliche Sauger entspricht dem üblichen
Großhandelspreis.
Aus den Rechnungen ist erkenntlich, dass keine besonderen Rabatte in Anspruch genommen werden (Ausnahme: Die Klinik ist Mitglied
in einem Verbund und kauft über einen Zentraleinkauf zu Sonderkonditionen ein).
Einkaufsnachweise werden erbracht.
Weitere Informationen: www.babyfreundlich.org - (Fachkräfte  Fachinformationen  Downloads
und Dokumente  Empfehlungen und Informationen  Medizinische Gründe für das Zufüttern)
8
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Anforderungskatalog für Babyfreundliche Kinderkliniken
Siebter Schritt
Räumlichkeiten und Betreuung werden angeboten, die die Eltern ermutigen, mit ihren Kindern
24 Stunden, Tag und Nacht, zusammenzubleiben. Sobald es medizinisch möglich ist, wird zur
Kängurupflege und zum frühen Anlegen ermutigt.
Für die Gesundung des Kindes ist es wichtig, dass Mutter/Eltern und Kind zusammenbleiben, damit
das Trauma der (postnatalen) Trennung minimiert wird und die Mutter/Eltern-Kind-Beziehung und
somit auch die Stillbeziehung unterstützt werden.
Der frühe Haut-zu-Hautkontakt und das frühe Anlegen sind psychosozial und körperlich von großer
Bedeutung für Mutter und Kind. Die Mutter-Kind-Bindung und die Milchbildung werden gefördert und
aufrechterhalten.
Allen Eltern wird die Möglichkeit gegeben, 24 Stunden bei ihrem Kind zu sein bzw. ungehinderten Zugang zu ihrem Kind zu haben, sofern nicht besondere medizinische Gründe dagegen sprechen. Diese
Gründe sind z.B. die Durchführung invasiver Maßnahmen unter sterilen Bedingungen, eine Untersuchung, die sehr viel Platz erfordert, Röntgenuntersuchungen oder die Untersuchung von anderen Patienten im Zimmer. Routine-Maßnahmen wie Visiten, Übergaben oder Blutabnahmen zählen nicht zu
den medizinischen Gründen.
Anforderungen
Beschreibungen des Krankenhauses
7.1
Die Eltern haben ab der Aufnahme 24 Stunden, Tag und Nacht, Zugang zu ihrem Kind,
sofern nicht besondere medizinische Gründe
dagegen sprechen.
Wie wird die Anforderung umgesetzt?
Bitte auch Standard oder entsprechende Stelle
(Seitenzahl) in den B.E.St.®-Richtlinien nennen.
7.2
Den Eltern wird eine bequeme Sitz/Liegemöglichkeit beim Kind bereitgestellt.
 Darüber hinaus kann angeboten werden
Rooming-In
 Übernachtungsmöglichkeiten in der Nähe
des Kindes
 Aufenthaltsraum mit Liege- und Verpflegungsmöglichkeiten.
Wie wird die Anforderung umgesetzt?
7.3
Die Mutter wird so früh wie möglich zum Hautkontakt, zur Kängurupflege und zum Mund/Brustkontakt und Anlegen des Kindes, auch
ohne Milchübertragung, (s. auch B.E.St®.Statistik) ermutigt und angeleitet.
Wie wird diese Anforderung umgesetzt?
Bitte auch Standard oder entsprechende Stelle
(Seitenzahl) in den B.E.St.®-Richtlinien nennen.
Der Vater/die Bezugsperson wird zu Hautkontakt und Kängurupflege ermutigt und angeleitet.
Wenn medizinisch möglich, bei Inborns innerhalb der ersten Stunde Hautkontakt anfangen,
bei Outborns sobald wie möglich.
Auch in medizinisch schwierigen Situationen
kann ein erster Hautkontakt aus Handauflegen
bestehen. Dazu liegt ein Standard vor.
Die Eltern können bestätigen, dass so vorgegangen wurde, sobald es medizinisch möglich
war.
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Anforderungskatalog für Babyfreundliche Kinderkliniken
7.4
Die Mütter/Eltern werden mündlich und schriftlich über die Bedeutung und Praxis von frühem
Hautkontakt und Anlegen informiert und praktisch unterwiesen.
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Welche Informationen erhalten die Eltern?
Bitte Dokument beifügen und Verweis auf das
Info-Material für Mütter/Eltern angeben (z.B.
Dokumentenname)
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Anforderungskatalog für Babyfreundliche Kinderkliniken
Achter Schritt
Alle pflegerischen und medizinischen Maßnahmen so planen, dass ein erfolgreicher
Bindungsaufbau unter Einbeziehung des Stillens gefördert wird. Zum Versorgen des Kindes
und Stillen/Füttern nach Bedarf ermutigen.
Das gesamte Behandlungsteam ist über die Ernährungsform des Kindes und den Stillwunsch der Mutter informiert. Alle Maßnahmen (Kontrolle von Vitalparametern, geplante medizinisch-pflegerische Tätigkeiten) orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen des Kindes und der Mutter. Unangenehme Maßnahmen können mit dem Stillen, Hautkontakt und Saugen koordiniert werden, da Hautkontakt
und Stillen nachweislich schmerzlindernd und beruhigend wirken. Auch bei nicht gestillten Kindern
sollte die schmerzlindernde Wirkung des Haut-zu-Hautkontaktes, des nicht-nutritiven Saugens sowie
des „fascilitated tucking“ (Halten in Froschstellung) genutzt werden.
Künstliche Säuglingsnahrung hat längere Magenentleerungszeiten als Muttermilch, daher sind die
Nüchternzeiträume mit künstlicher Nahrung gefütterter Säuglinge z. B. vor Operationen länger als die
der mit Muttermilch ernährten Kinder.
Anforderungen
Beschreibungen des Krankenhauses
8.1
Die Mütter/Eltern können bestätigen, dass die
Betreuung des Kindes mit ihnen abgesprochen
wird und der Hautkontakt, das Stillen/Füttern
sowie die gesamte Pflege des Kindes störungsarm verlaufen.
8.2
Personal und Eltern kennen die Mechanismen
von Schmerzlinderung und Stressreduzierung
durch Stillen, Haut-zu-Haut-Kontakt, „fascilitated tucking“ und nicht-nutritives Saugen.
Wann und wie werden die Mütter darüber informiert?
8.3
Den Müttern wird geraten, ihre Babys so oft zu
stillen/zu füttern, wie diese hungrig sind
und/oder gestillt werden möchten, sobald der
Zustand des Kindes dies zulässt. Die Stillzeichen sind den Müttern bekannt.
Wann und wie wird diese Information vermittelt?
Wo steht dies in den Elterninformationen und
in den Standards bzw. in den B.E.St.®Richtlinien (Seitenzahl)?
Die Mütter können bestätigen, dass ihnen dieses Vorgehen empfohlen wurde.
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Anforderungskatalog für Babyfreundliche Kinderkliniken
Neunter Schritt
Wenn Zufüttern medizinisch indiziert ist, nur Fütterungsmethoden anwenden, die das
erfolgreiche Stillen unterstützen. Die Verwendung künstlicher Sauger einschränken.
Stillen ist die optimale orofaciale Stimulation. Bei Anwesenheit der Mutter ist die Zufütterung an der
Brust die bevorzugte Ernährungsform. Falls die Mutter nicht anwesend sein kann, sollen Anzahl der
zu überbrückenden Mahlzeiten und eine alternative Fütterungsmethode mit den Eltern abgesprochen
werden. In Anwesenheit der Eltern bekommt das Kind ohne medizinischen Grund keine künstlichen
Sauger, ab einem postkonzeptionellen Alter von 32 SSW ist dies grundsätzlich zu vermeiden. Ab einem postkonzeptionellen Alter von 35 SSW ist Flasche füttern auch in Abwesenheit der Eltern unzulässig.
Anforderungen
Beschreibungen des Krankenhauses
9.1
Bei Zufütterung aus medizinischen Gründen
werden Fütterungsmethoden für gestillte
Säuglinge verwendet. Vorgaben hierzu sind in
den B.E.St.®-Richtlinien des Hauses geregelt.
Wo sind die Methoden zum Zufüttern beschrieben?
Bitte auch Standard oder entsprechende Stelle (Seitenzahl) in den B.E.St.®-Richtlinien nennen.
9.2
Das Personal und diejenigen Eltern, deren
Kinder zugefüttert werden müssen, können
Zufüttern an der Brust und zwei alternative
Fütterungsmethoden erklären bzw. zeigen.
9.3
Wenn die Mutter nicht anwesend sein kann,
werden die Anzahl der zu überbrückenden
Mahlzeiten und die anzuwendende Fütterungsmethode mit den Eltern abgesprochen.
9.4
Richtlinien zum Einsatz künstlicher Sauger
(Flaschensauger, Beruhigungssauger,
Brusthütchen) sind vorhanden.
9.5
Bei anhaltenden Stillproblemen oder
Problemen mit der Nahrungsaufnahme
werden gezielte Maßnahmen zur oralen
Stimulation und zum Saugtraining ergriffen.
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Bitte auch Standard oder entsprechende Stelle (Seitenzahl) in den B.E.St.®-Richtlinien nennen.
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Anforderungskatalog für Babyfreundliche Kinderkliniken
Zehnter Schritt
Mütter während des Klinikaufenthaltes über Still-/Selbsthilfe- sowie Mutter-Kind-Gruppen
informieren. Bei Bedarf LaktationsberaterInnen IBCLC oder weitere SpezialistInnen
hinzuziehen.
In Selbsthilfegruppen erhalten Eltern wichtige Informationen zur besonderen Situation ihres Kindes, zu
seiner Entwicklung und Unterstützung von erfahrenen Eltern. Studien der letzten Jahre zeigen deutlich, dass sich das positiv auf die Bewältigung der Situation und die Entwicklung des Kindes auswirkt.
Individuelle psychosoziale Unterstützung der Eltern entsprechend ihrem kulturellen Hintergrund ist für
die Eltern-Kind-Bindung und für die Entwicklung des Kindes von großer Bedeutung.
Die Klinik vermittelt den Müttern/Eltern schon früh während des Klinikaufenthaltes des Kindes Unterstützungsangebote wie Still-/Frühgeborenen-/sonstige Selbsthilfe- bzw. Mutter-Kind-Gruppen, Laktationsberaterinnen IBCLC, Neonatalbegleiterinnen, Hebammen, Stillambulanz, Hotline sowohl aus dem
eigenen Haus wie aus dem Umfeld der Mutter/Eltern.
Falls erforderlich, sollen noch während des Klinikaufenthaltes weitere Spezialistinnen (aus dem Bereich der Psychologie, Sozialarbeit, Seelsorge und Therapie wie z. B. Physiotherapeutinnen, Logopädinnen) hinzugezogen werden.
Anforderungen
Beschreibungen des Krankenhauses
10.1 Im Krankenhaus werden den Eltern schon früh Wie und wann erfolgt die Information?
während des Klinikaufenthaltes und bei der
Bitte Verweis auf das Info-Material für Eltern
Entlassung des Kindes spezielle Beratung für angeben (z.B. Dokumentenname)
die Zeit während und nach dem Klinikaufenthalt vermittelt durch Selbsthilfegruppen für
Kinder mit besonderen Bedürfnissen, Stillgruppen sowie Hinzuziehung von Laktationsberaterinnen IBCLC, Neonatalbegleiterinnen,
Hebammen, Physiotherapeutinnen, Logopädinnen, Stillambulanz, Hotline.
Die Eltern werden mündlich und schriftlich informiert.
10.2 Individuelle psychosoziale Unterstützung wird
angeboten. Entsprechende Spezialisten/innen(Psychologen, Seelsorger, Sozialarbeiter) werden bei Bedarf hinzugezogen bzw.
vermittelt.
Was wird in Ihrem Haus angeboten? Wie werden die Patientinnen über das Angebot informiert? Wie wird der Bedarf ermittelt? Wie läuft
die Vermittlung ab?
10.3 Die Inhalte des Entlassungsgesprächs sind in
den B.E.St.®-Richtlinien aufgeführt.
Bitte auf den Standard/das Protokoll „Entlassungsgespräch“ verweisen bzw. auf die entsprechende Stelle (Seitenzahl) in den B.E.St.Richtlinien
10.4 Die Mütter kennen die Stillempfehlung der
Wann werden die Mütter darüber informiert?
WHO (sechs Monate ausschließlich stillen,
neben geeigneter Bei- und Familienkost
weiterstillen bis zum Alter von zwei Jahren und
darüber hinaus).
Bei flaschenernährten Kindern wird auf die
Empfehlung hingewiesen bis zum 2. Geburtstag täglich 2 Mahlzeiten mit Milchprodukten zu
geben.
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Anforderungskatalog für Babyfreundliche Kinderkliniken
10.5 Die Internetseite der Klinik spiegelt klar wider,
dass das Klinikkonzept die Förderung von
Bindung, Entwicklung und Stillen nach den
B.E.St. ®-Kriterien vorsieht. Bei bereits
zertifizierten Häusern ist das aktuelle Logo der
Initiative enthalten.
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Bitte Adresse der Homepage/Frauenklinik angeben
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