Zusammenfassung: Sterbehilfe – menschenwürdig sterben „Euthanasie“ kommt aus der griechischen Sprache und heißt „guter Tod, schöner Tod“, es kann aber nicht genau festgelegt werden, worin dieser bestanden hat. „Euthanasie“ war im Nationalsozialismus unter A. Hitler ein gezieltes Programm, um sogenanntes „lebensunwertes Leben“ (Behinderte, psychisch und geistig Kranke) mittels Todesspritze zu beseitigen. Daher ist dieser Begriff in Deutschland und Österreich negativ belastet. Man ersetzt ihn oft durch den Begriff „Sterbehilfe“. Die Intersiv- und High-Tec-Medizin hat vielen Menschen schon das Leben gerettet. Es ist aber nicht zu übersehen, dass diese Form der Medizin nicht nur das Leben verlängert, sondern auch das Leiden. Es kann Menschen an einem natürlichen Tod hindern. Was heißt in diesem Zusammenhang dann „Sterbehilfe“ und „menschenwürdig sterben“: Ist es Hilfe, damit ein leidender Mensch schneller und auf Wunsch sterben kann? Ist es Hilfe, damit der Mensch möglichst geringe Schmerzen leiden muss und er trotzdem einen natürlichen Tod sterben kann? Ist es Hilfe, damit der Mensch im Sterben nicht allein gelassen wird und sein Leiden nicht unnötig verlängert wird, sondern dass er in seiner Krankheit und in seinem Sterben von seinen Angehörigen und Vertrauten begleitet wird? Die Grenze zwischen aktiver und passiver Euthanasie ist relativ plausibel und einsichtig. Bei der aktiven Euthanasie verabreicht der Arzt ein Medikament oder eine Spritze, sodass der Patient daran stirbt. Auch ein gesunder Mensch würde zumeist daran sterben. Bei der passiven Euthanasie zieht der Arzt seine lebens- und leidenserhaltende Therapie zurück, sodass der Patient eines natürlichen Todes sterben kann. Menschen haben Angst vor einem qualvollen langen Sterben. In den Niederlanden gibt es bedingt durch die medizinische und soziale Situation eine Entwicklung zu einem „euthanasiefreundlichen Klima“. Seit einigen Jahren ist dort unter ganz bestimmten Umständen aktive Euthanasie, also Töten auf Verlangen, straffrei. Seit 2001 ist dies sogar verfassungsmäßig verankert. Es gibt zugegebenermaßen diese Fälle, wo das Leiden so unerträglich geworden ist, dass es „menschlicher“ und „barmherziger“ ist, das Sterben abzukürzen. Man beruft sich dabei auf das Selbstbestimmungsrecht und die Würde des Patienten. Man überschreitet damit allerdings eine wichtige Grenze, aber man hofft, dass unter den angegebenen Bedingungen die Anzahl begrenzt bleiben wird. Außerdem wird dieser Schritt mit Offenheit und Ehrlichkeit begründet. Durch die offene Diskussion soll ferner die aktive Euthanasie begrenzt bleiben – so wie dies auch bei den Abtreibungen und Drogen in den Niederlanden der Fall ist. Von Kritikern wird dagegen eingewendet, dass dies ein Schritt in die falsche Richtung sei, weil er unvorhersehbare Konsequenzen haben könnte. Es ist zu befürchten, dass „Tötung auf Verlangen“ nur die Einstiegsdroge für die Enttabuisierung der Tötung ‚lebensunwerten Lebens’ – auch ohne Zustimmung ist. Es gibt in den Niederlanden die Fälle von nicht-freiwilliger Euthanasie. Und wie weit ist der Wunsch von Menschen nach dem Tod zu respektieren, denen durch den Tod des Partners oder anderer Umstände das Leben „unerträglich“ geworden ist? Kann es nicht leicht sein, dass durch lieblose und mangelnde Pflege seitens der Verwandten ein alter und kranker Mensch zu spüren bekommt, dass er im Weg und nur noch eine Belastung ist? Das Verhalten der Umwelt kann rasch dazu führen, dass ein Kranker sein Leiden als „unerträglich“ fühlt und dass er sich nur noch den Tod wünscht. Es ist zu befürchten, dass es durch ein „euthanasiefreundliches Klima“ zu einer Ausweitung und Zunahme der aktiven Euthanasie kommt. Es gibt in heutiger Zeit einen sehr positiven Trend zu mehr Fitness und Gesundheitsvorsorge. Es gibt aber auch eine ganz gefährliche und schleichende Einstellung in die Richtung, dass weithin nur noch das Jugendliche, das Gesunde und Leistungsfähige als „lebenswert“ angesehen wird. Ist dann das kranke, behinderte und beeinträchtigte Leben „lebensunwert“? Auf Seiten der passiven Euthanasie und der Sterbebegleitung gibt es eine Reihe von nötigen und sinnvollen Maßnahmen. So ist in aller erster Linie von den Patienten, den Ärzten und auch den Verwandten einzusehen, dass Menschen sterblich sind und dass menschliches Leben begrenzt ist. Es ist daher sicherlich „menschenwürdiger“, wenn ein alter, kranker Mensch in seiner vertrauten Umgebung Abschied nehmen und sterben kann, als dass er an Apparate und Schläuche angehängt im wochenlangen Comazustand irgendwann verlischt. In der Patientenverfügung, die noch viel zu wenig im Bewusstsein der Menschen präsent ist, kommt dieser Patientenwunsch deutlich zum Ausdruck. An Ärzte und an den teilweise von ihnen erwarteten Ehrgeiz ist zu die Frage zu richten, ob alle intensiv-medizinischen Mittel und alle Chemotherapien bis zum letzten ausgeschöpft werden müssen? Dies ist vor allem auch eine „Preisfrage“, ob nämlich nicht anderswo der Einsatz von Therapien nicht sinnvoller und lebenserhaltender ist. Dazu sind aber medizinische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen nötig: Die Palliativmedizin ist auszubauen – (Anliegen der Pm.: www.infoline.at/schmerztherapie/fokus02/palliativmedizin.htm) Die Hospizbewegung ist zu fördern - (Anliegen der Hospizbew. siehe: www.hospiz.at) Die Caritas, die kirchliche Hilfsorganisation, bemüht sich um den Ausbau der Hauskrankenpflege. Die Wohnungsverhältnisse und v.a. die Arbeitsverpflichtungen der Erwachsenen lassen oft eine häusliche Krankenpflege und Sterbebegleitung nicht zu. Die Ermöglichung einer „Sterbekarenz“, die seit 2002 per Gesetz in Kraft ist, ist ein wichtiger Schritt und ein richtiges Signal, damit die Erwachsenen diesen letzten Liebesdienst in der Endphase des Lebens an den Eltern tun können. Die derzeit in ganz Europa geführte „Euthanasiedebatte“ macht auch deutlich, dass es bei diesem Thema nicht nur um aktive und passive Euthanasie geht. Sterben und Tod ist nach wie vor das letzte Tabuthema in der Gesellschaft. Die Verlagerung und Verdrängung des Todes auf Spitäler und Fachpersonal mindert nicht die Angst vor dem Tod. Und wenn er dann sein muss, dann soll es möglichst schnell und schmerzlos gehen. Vielfältige Erfahrungen zeigen: Wer einen Sterbende schon einmal in den letzten Stunden begleitet hat, wer ihm ein letztes Mal die Hand gehalten hat, der hat auch einen Teil des Schreckens vor dem Tod verloren. Wer sich der Realität des Todes im Leben stellt, der vermag sein eigenes Leben oftmals bewusster und als kostbarer leben und genießen. Mag. Fritz Wurzer