Zusammenfassung: Sterbehilfe

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Zusammenfassung: Sterbehilfe – menschenwürdig sterben
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„Euthanasie“ kommt aus der griechischen Sprache und heißt „guter Tod, schöner
Tod“, es kann aber nicht genau festgelegt werden, worin dieser bestanden hat.
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„Euthanasie“ war im Nationalsozialismus unter A. Hitler ein gezieltes Programm, um
sogenanntes „lebensunwertes Leben“ (Behinderte, psychisch und geistig Kranke)
mittels Todesspritze zu beseitigen. Daher ist dieser Begriff in Deutschland und
Österreich negativ belastet. Man ersetzt ihn oft durch den Begriff „Sterbehilfe“.
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Die Intersiv- und High-Tec-Medizin hat vielen Menschen schon das Leben gerettet. Es
ist aber nicht zu übersehen, dass diese Form der Medizin nicht nur das Leben
verlängert, sondern auch das Leiden. Es kann Menschen an einem natürlichen Tod
hindern.
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Was heißt in diesem Zusammenhang dann „Sterbehilfe“ und „menschenwürdig
sterben“:
Ist es Hilfe, damit ein leidender Mensch schneller und auf Wunsch sterben kann?
Ist es Hilfe, damit der Mensch möglichst geringe Schmerzen leiden muss und er
trotzdem einen natürlichen Tod sterben kann?
Ist es Hilfe, damit der Mensch im Sterben nicht allein gelassen wird und sein Leiden
nicht unnötig verlängert wird, sondern dass er in seiner Krankheit und in seinem
Sterben von seinen Angehörigen und Vertrauten begleitet wird?
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Die Grenze zwischen aktiver und passiver Euthanasie ist relativ plausibel und
einsichtig. Bei der aktiven Euthanasie verabreicht der Arzt ein Medikament oder eine
Spritze, sodass der Patient daran stirbt. Auch ein gesunder Mensch würde zumeist
daran sterben. Bei der passiven Euthanasie zieht der Arzt seine lebens- und leidenserhaltende Therapie zurück, sodass der Patient eines natürlichen Todes sterben kann.
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Menschen haben Angst vor einem qualvollen langen Sterben. In den Niederlanden
gibt es bedingt durch die medizinische und soziale Situation eine Entwicklung zu
einem „euthanasiefreundlichen Klima“. Seit einigen Jahren ist dort unter ganz
bestimmten Umständen aktive Euthanasie, also Töten auf Verlangen, straffrei. Seit
2001 ist dies sogar verfassungsmäßig verankert. Es gibt zugegebenermaßen diese
Fälle, wo das Leiden so unerträglich geworden ist, dass es „menschlicher“ und
„barmherziger“ ist, das Sterben abzukürzen. Man beruft sich dabei auf das Selbstbestimmungsrecht und die Würde des Patienten. Man überschreitet damit allerdings
eine wichtige Grenze, aber man hofft, dass unter den angegebenen Bedingungen die
Anzahl begrenzt bleiben wird. Außerdem wird dieser Schritt mit Offenheit und
Ehrlichkeit begründet. Durch die offene Diskussion soll ferner die aktive Euthanasie
begrenzt bleiben – so wie dies auch bei den Abtreibungen und Drogen in den
Niederlanden der Fall ist.
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Von Kritikern wird dagegen eingewendet, dass dies ein Schritt in die falsche Richtung
sei, weil er unvorhersehbare Konsequenzen haben könnte. Es ist zu befürchten, dass
„Tötung auf Verlangen“ nur die Einstiegsdroge für die Enttabuisierung der Tötung
‚lebensunwerten Lebens’ – auch ohne Zustimmung ist. Es gibt in den Niederlanden
die Fälle von nicht-freiwilliger Euthanasie. Und wie weit ist der Wunsch von
Menschen nach dem Tod zu respektieren, denen durch den Tod des Partners oder
anderer Umstände das Leben „unerträglich“ geworden ist? Kann es nicht leicht sein,
dass durch lieblose und mangelnde Pflege seitens der Verwandten ein alter und
kranker Mensch zu spüren bekommt, dass er im Weg und nur noch eine Belastung ist?
Das Verhalten der Umwelt kann rasch dazu führen, dass ein Kranker sein Leiden als
„unerträglich“ fühlt und dass er sich nur noch den Tod wünscht. Es ist zu befürchten,
dass es durch ein „euthanasiefreundliches Klima“ zu einer Ausweitung und Zunahme
der aktiven Euthanasie kommt.
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Es gibt in heutiger Zeit einen sehr positiven Trend zu mehr Fitness und Gesundheitsvorsorge. Es gibt aber auch eine ganz gefährliche und schleichende Einstellung in die
Richtung, dass weithin nur noch das Jugendliche, das Gesunde und Leistungsfähige
als „lebenswert“ angesehen wird. Ist dann das kranke, behinderte und beeinträchtigte
Leben „lebensunwert“?
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Auf Seiten der passiven Euthanasie und der Sterbebegleitung gibt es eine Reihe von
nötigen und sinnvollen Maßnahmen. So ist in aller erster Linie von den Patienten, den
Ärzten und auch den Verwandten einzusehen, dass Menschen sterblich sind und dass
menschliches Leben begrenzt ist.
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Es ist daher sicherlich „menschenwürdiger“, wenn ein alter, kranker Mensch in seiner
vertrauten Umgebung Abschied nehmen und sterben kann, als dass er an Apparate und
Schläuche angehängt im wochenlangen Comazustand irgendwann verlischt. In der
Patientenverfügung, die noch viel zu wenig im Bewusstsein der Menschen präsent ist,
kommt dieser Patientenwunsch deutlich zum Ausdruck.
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An Ärzte und an den teilweise von ihnen erwarteten Ehrgeiz ist zu die Frage zu
richten, ob alle intensiv-medizinischen Mittel und alle Chemotherapien bis zum letzten
ausgeschöpft werden müssen? Dies ist vor allem auch eine „Preisfrage“, ob nämlich
nicht anderswo der Einsatz von Therapien nicht sinnvoller und lebenserhaltender ist.
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Dazu sind aber medizinische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen nötig:
Die Palliativmedizin ist auszubauen – (Anliegen der Pm.:
www.infoline.at/schmerztherapie/fokus02/palliativmedizin.htm)
Die Hospizbewegung ist zu fördern - (Anliegen der Hospizbew. siehe: www.hospiz.at)
Die Caritas, die kirchliche Hilfsorganisation, bemüht sich um den Ausbau der
Hauskrankenpflege.
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Die Wohnungsverhältnisse und v.a. die Arbeitsverpflichtungen der Erwachsenen
lassen oft eine häusliche Krankenpflege und Sterbebegleitung nicht zu. Die
Ermöglichung einer „Sterbekarenz“, die seit 2002 per Gesetz in Kraft ist, ist ein
wichtiger Schritt und ein richtiges Signal, damit die Erwachsenen diesen letzten
Liebesdienst in der Endphase des Lebens an den Eltern tun können.
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Die derzeit in ganz Europa geführte „Euthanasiedebatte“ macht auch deutlich, dass es
bei diesem Thema nicht nur um aktive und passive Euthanasie geht. Sterben und Tod
ist nach wie vor das letzte Tabuthema in der Gesellschaft. Die Verlagerung und
Verdrängung des Todes auf Spitäler und Fachpersonal mindert nicht die Angst vor
dem Tod. Und wenn er dann sein muss, dann soll es möglichst schnell und schmerzlos
gehen. Vielfältige Erfahrungen zeigen: Wer einen Sterbende schon einmal in den
letzten Stunden begleitet hat, wer ihm ein letztes Mal die Hand gehalten hat, der hat
auch einen Teil des Schreckens vor dem Tod verloren. Wer sich der Realität des Todes
im Leben stellt, der vermag sein eigenes Leben oftmals bewusster und als kostbarer
leben und genießen.
Mag. Fritz Wurzer
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