Auskunfsbogen zur Erstelllung eines

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Zertifizierungsstelle TQCert
A1
Auskunftsbogen zur Erstellung eines Angebots
für die Zulassung als Träger der Arbeitsförderung gemäß §176 bis §184 SGB III durch die
TQCert GmbH
1. Stammdaten
Name des Trägers
Name des Leiters/ der
Leiterin
Ansprechpartner
Rechtsform
Straße
PLZ, Ort
Telefon
Fax
E-Mail
Internet
Geplanter Termin /
Wunschtermin der
Auditierung vor Ort
2. Angaben zur Mitarbeiterzahl
Anzahl der Mitarbeiter in der
Verwaltung einschließlich der
Leitung (alle Standorte
einschließlich Hauptstelle)
Anzahl Mitarbeiter in
Festanstellung
Anzahl der
freien/nebenberuflichen
Mitarbeiter
3. Fachbereiche
1. Maßnahmen zur
Aktivierung und beruflichen
Eingliederung nach § 45
SGB III
2. Vergütete
Arbeitsvermittlung
3. Maßnahmen der
Berufswahl und
Berufsausbildung
4. Berufliche Weiterbildung
(FbW) und WeGeBau
FO07PZ09
Bitte auch Anteile von 1 vergeben, z.B.
Halbtagskraft = 0,5
Auszubildende = 0,25
soweit nicht schon in Zeile 1 enthalten
Ja
Ja
Ja
Ja
Aktivierung und berufliche Eingliederung nach
§45 SGB III Absatz 1, Satz 1 Nr. 1 bis 5
Erfolgsbezogene, vergütete Arbeitsvermittlung
in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
nach §45 SGB III, Absatz 4, Satz 3, Nummer 2
Berufswahl und Berufsausbildung nach dem
Dritten Abschnitt des Dritten Kapitels des SGB
III. §48 bis §80b SGB III
Berufliche Weiterbildung nach dem Vierten
Abschnitt des Dritten Kapitels des SGB III,
§81 bis §87 SGB III
Rev 2
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Zertifizierungsstelle TQCert
A1
5. Transferleistungen nach
§§110 und 111 des SGB III
6. Maßnahmen zur Teilhabe
behinderter Menschen am
Arbeitsleben
§110 bis §111 SGB III
Ja
Ja
Maßnahmen zur Teilhabe behinderter
Menschen am Arbeitsleben nach dem Siebten
Abschnitt des Dritten Kapitels des SGB III,
§112 bis §129 SGB III
4. Angaben zum QM-System
Haben Sie schon einmal eine
Zertifizierung bei einer
anderen fachkundigen Stelle
beantragt und sind dort
abgelehnt worden, oder
waren Sie bereits bei einer
anderen fachkundigen Stelle
zugelassen und Ihre
Zertifizierung wurde
ausgesetzt oder entzogen?
Unser Unternehmen ist
bereits nach DIN EN ISO
9001 zertifiziert.
Wenn Ja, mit welcher Begründung?
Nein
Ja
Nein
Ja
Der Auditaufwand kann sich durch die
bestehende ISO 9001 Zertifizierung
vermindern. Voraussetzung ist dies nicht.
5. Sollen mit der Trägerzulassung gleichzeitig Maßnahmen zugelassen werden?
Wie viele Maßnahmen sollen
Hinweis: Die Zulassungspreise richten sich
zugelassen werden?
nach der Anzahl der gemäß §181 (3) SGB III
zu prüfenden Maßnahmen (in der Regel jede
Fünfte). Bei Maßnahmen über dem BDKS gilt
§180 SGB III
6. Gibt es außer der Hauptgeschäftsstelle weitere Standorte / Unterrichtsstätten?
Angaben zu den weiteren Standorten
Welche der unter 3.
PLZ
Ort
Straße/Nr.
genannten Fachbereiche werden an
diesen Standorten
durchgeführt
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1
4
2
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3
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1
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Zertifizierungsstelle TQCert
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*Bitte geben Sie für jeden Standort den jeweils zutreffenden Geltungsbereich (entsprechend Punkt 3) an.
Mehrfachnennungen sind möglich!
1. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III
2. Vergütete Arbeitsvermittlung
3. Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung
4. Berufliche Weiterbildung (FbW) und WeGeBau
5. Transferleistungen nach §§110 und 111 des SGB III
6. Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
Die Zulassung von Maßnahmen erfolgt grundsätzlich für jeden entfernt liegenden Standort separat, da die
standortspezifischen Voraussetzungen geprüft werden müssen.
Temporäre Unterrichtsstätten
Nein
Ja
Wir beabsichtigen Bildungsmaßnahmen auch an temporären
Unterrichtsstätten durchzuführen. Deshalb beantragen wir die
Trägerzulassung mit der zusätzlichen Berechtigung auch Maßnahmen
für die Durchführung an temporären Unterrichtsstätten zu beantragen
und durchzuführen.
Hinweis: Temporäre Unterrichtsstätten sind zeitweise angemietete Unterrichtsräume (z.B. Seminarräume in
Tagungshotels) oder Betriebe bei Inhouse-Schulungen.
Nur die für das Betreiben temporärer Unterrichtsstätten zugelassenen Träger dürfen Maßnahmen beantragen, die
an solchen Stätten durchgeführt werden.
Die Zertifizierung für temporäre Unterrichtsstätten kann auch zu einem späteren Zeitpunkt beantragt werden.
Träger mit temporären Unterrichtsstätten werden besonders geprüft bezüglich Ihrer Methoden für die
Sicherstellung der sächlichen, räumlichen und personellen Voraussetzungen an diesen Stätten.
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Ort, Datum
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Name/rechtsverbindliche Unterschrift, Stempel des Antragstellers
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