Martin Joos - Ungerechtfertigte Rücktrittsforderung und ihre Folgen

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Martin Joos - Ungerechtfertigte Rücktrittsforderung und ihre Folgen –
Beilage 4
08.08.2008 Katholische Administration St. Gallen nimmt Stellung
zum pädophilen Kirchenrat in Murg
Katholischer Konfessionsteil des Kantons St. Gallen - Katholische Administration
St. Gallen
Der Bericht im Blick vom 07. August 2008 über den Einsitz eines pädophil veranlagten Mannes im
Kirchenverwaltungsrat ist teilweise missverständlich. Bei der Wahl in die Behörde einer
Kirchgemeinde im Kanton St. Gallen hat die Katholische Kirche keine Möglichkeit zur
Einflussnahme. Beim Kirchenverwaltungsrat handelt es sich um eine weltliche Behörde und nicht
um ein kirchliches Amt.
Die Kirchgemeinden sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, wie die Schul- oder politische
Gemeinden. Sie stützen sich auf staatliches Recht ab. Aufsichtsbehörde ist der Administrationsrat
des Kath. Konfessionsteils des Kantons St. Gallen. Ebenfalls eine staats-kirchenrechtliche
Organisation nach rechtsstaatlichen Prinzipien, ausserhalb des direkten Einflussbereichs der Kath.
Kirche bzw. der Kath. Hierarchie.
Wie wird man Kirchenverwaltungsrat?
Durch eine normale demokratische Volkswahl. Es gelangen die gleichen gesetzlichen Vorschriften
wie bei den Gemeinden zur Anwendung. Jede Kirchbürgerin, jeder Kirchbürger ist wählbar, sofern
er oder sie stimm- und wahlfähig ist. Das ist in der Kantonsverfassung und im Gemeindegesetz
geregelt.
Autonome Kirchgemeinden
Die Kath. Kirchgemeinden sind innerhalb der gesetzlichen Schranken autonome öffentlichrechtliche Körperschaften. Das Volk ist bei der Bestellung der Behörden (Präsidium,
Verwaltungsrat, Geschäftsprüfungskommission) innerhalb der gesetzlichen Schranken völlig frei.
Der Administrationsrat als Aufsichtsbehörde hat keinerlei Einflussmöglichkeit, auch nicht bei der
Kandidatensuche. Diese ist Sache der örtlichen Behörden und der Bürgerinnen und Bürger.
Kirchenverwaltungsrat Murg
Die Kirchgemeinde Murg entscheidet, wen sie in ihre Kirchenbehörde wählt. Der Administrationsrat
als Aufsichtsbehörde hält es jedoch für problematisch, einen bekennenden und auf einer eigenen
Internet-Seite publizistisch aktiven pädophilen Menschen in ein öffentliches Amt wählen zu lassen.
Amtsträger sind exponierter als Privatpersonen. Obwohl sich der betroffene Kirchenverwaltungsrat
nach heutigen Erkenntnissen nichts zu schulden hat kommen lassen, ist seine Mitgliedschaft im
Kirchenverwaltungsrat problematisch. Und warum?
Pädophilie ist ein sehr sensibler und heikler Bereich. Eine differenzierte Betrachtung ist in der
Öffentlichkeit kaum möglich. Sie kann von der Bevölkerung auch nicht erwartet werden.
Missverständnisse und Vorurteile sind programmiert. Die Kirchgemeinde und mit ihr die Kath.
Kirche könnten in Verbindung mit pädophilen Straftaten gebracht werden.
Der Administrationsrat betont einerseits, dass keine Vorverurteilungen geschehen dürfen. Einem
pädophil veranlagten Menschen darf nicht automatisch eine pädophile Handlung bzw. Straftat zur
Last gelegt werden. Diese Menschen brauchen auf Ihrem Lebensweg allenfalls die Unterstützung
von Therapeuten und Seelsorgern.
Andererseits verurteilt der Administrationsrat klar und deutlich pädophile Handlungen. Solche
Straftaten sind in jedem Fall strikte durch die staatlichen Behörden und Gericht zu ahnden.
Kath. Konfessionsteil des Kantons St. Gallen, 08.08.2008
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