Martin Joos - Ungerechtfertigte Rücktrittsforderung und ihre Folgen – Beilage 4 08.08.2008 Katholische Administration St. Gallen nimmt Stellung zum pädophilen Kirchenrat in Murg Katholischer Konfessionsteil des Kantons St. Gallen - Katholische Administration St. Gallen Der Bericht im Blick vom 07. August 2008 über den Einsitz eines pädophil veranlagten Mannes im Kirchenverwaltungsrat ist teilweise missverständlich. Bei der Wahl in die Behörde einer Kirchgemeinde im Kanton St. Gallen hat die Katholische Kirche keine Möglichkeit zur Einflussnahme. Beim Kirchenverwaltungsrat handelt es sich um eine weltliche Behörde und nicht um ein kirchliches Amt. Die Kirchgemeinden sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, wie die Schul- oder politische Gemeinden. Sie stützen sich auf staatliches Recht ab. Aufsichtsbehörde ist der Administrationsrat des Kath. Konfessionsteils des Kantons St. Gallen. Ebenfalls eine staats-kirchenrechtliche Organisation nach rechtsstaatlichen Prinzipien, ausserhalb des direkten Einflussbereichs der Kath. Kirche bzw. der Kath. Hierarchie. Wie wird man Kirchenverwaltungsrat? Durch eine normale demokratische Volkswahl. Es gelangen die gleichen gesetzlichen Vorschriften wie bei den Gemeinden zur Anwendung. Jede Kirchbürgerin, jeder Kirchbürger ist wählbar, sofern er oder sie stimm- und wahlfähig ist. Das ist in der Kantonsverfassung und im Gemeindegesetz geregelt. Autonome Kirchgemeinden Die Kath. Kirchgemeinden sind innerhalb der gesetzlichen Schranken autonome öffentlichrechtliche Körperschaften. Das Volk ist bei der Bestellung der Behörden (Präsidium, Verwaltungsrat, Geschäftsprüfungskommission) innerhalb der gesetzlichen Schranken völlig frei. Der Administrationsrat als Aufsichtsbehörde hat keinerlei Einflussmöglichkeit, auch nicht bei der Kandidatensuche. Diese ist Sache der örtlichen Behörden und der Bürgerinnen und Bürger. Kirchenverwaltungsrat Murg Die Kirchgemeinde Murg entscheidet, wen sie in ihre Kirchenbehörde wählt. Der Administrationsrat als Aufsichtsbehörde hält es jedoch für problematisch, einen bekennenden und auf einer eigenen Internet-Seite publizistisch aktiven pädophilen Menschen in ein öffentliches Amt wählen zu lassen. Amtsträger sind exponierter als Privatpersonen. Obwohl sich der betroffene Kirchenverwaltungsrat nach heutigen Erkenntnissen nichts zu schulden hat kommen lassen, ist seine Mitgliedschaft im Kirchenverwaltungsrat problematisch. Und warum? Pädophilie ist ein sehr sensibler und heikler Bereich. Eine differenzierte Betrachtung ist in der Öffentlichkeit kaum möglich. Sie kann von der Bevölkerung auch nicht erwartet werden. Missverständnisse und Vorurteile sind programmiert. Die Kirchgemeinde und mit ihr die Kath. Kirche könnten in Verbindung mit pädophilen Straftaten gebracht werden. Der Administrationsrat betont einerseits, dass keine Vorverurteilungen geschehen dürfen. Einem pädophil veranlagten Menschen darf nicht automatisch eine pädophile Handlung bzw. Straftat zur Last gelegt werden. Diese Menschen brauchen auf Ihrem Lebensweg allenfalls die Unterstützung von Therapeuten und Seelsorgern. Andererseits verurteilt der Administrationsrat klar und deutlich pädophile Handlungen. Solche Straftaten sind in jedem Fall strikte durch die staatlichen Behörden und Gericht zu ahnden. Kath. Konfessionsteil des Kantons St. Gallen, 08.08.2008