K U N D M A C H U N G des Bürgermeisters der Gemeinde

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Gemeinde Rennweg am Katschberg
A-9863 Rennweg am Katschberg, Bezirk Spittal/Drau - Kärnten
e-mail: [email protected]., Homepage: http://www.katschberg-rennweg.at
KUNDMACHUNG
des Bürgermeisters der Gemeinde Rennweg am Katschberg vom 16. Dezember 2004, Zahl
852/2004, mit der die Abfuhrtermine für die Entsorgung von Haus- und Restmüll bzw.
biogene Abfälle, die Anzahl und Größe der Müllbehälter für den Abhol- und
Sonderbereich, die Standorte der Müllsammelplätze für den Sonderbereich, die
Standorte der Altstoffsammelinseln, die Umweltberatung, sowie die Öffnungszeiten des
ASZ festgelegt werden.
Gemäß § 23 Kärntner Abfallwirtschaftsordnung 2004, K-AWO, LGBl.Nr. 17/2004, wird
kundgemacht:
§1
(1)
Die Abfuhr des Haus- bzw. Restmülls im Abholbereich wird in allen Ortschaften in 4wöchentlichen Abständen durchgeführt.
(2)
Ausgenommen von Abs. 1 wird die Abfuhr des Haus- und Restmülls aus
Gewerbebetrieben. Diese hat nach Bedarf zu erfolgen.
(3)
In den im Abs. 1 angeführten Bereichen werden nachfolgend angeführte
Abfallbehälter als Mindestvolumen festgelegt.
 1 – 3 Personen Haushalt
80 Liter Tonne
 4 – 6 Personen Haushalt
120 Liter Tonne
 7 Personen und mehr je Haushalt 240 Liter Tonnen
 Mindestanzahl für sonstige Gebäude (Freizeitwohnsitze, …)
9 Müllsäcke*
* Die Müllsäcke werden ausschließlich im laufenden Kalenderjahr ausgegeben und
sind bis spätestens 31.12. des jeweiligen Jahres am Gemeindeamt abzuholen.
(4)
Über begründeten Antrag (formloses Ansuchen – gebührenbefreit), kann der
Bürgermeister vom festgelegten Behältnis absehen, wenn keine Überfüllung der
Abfallbehälter zu erwarten ist.
§2
(1)
Die Abfuhr des Haus- bzw. Restmülls im Sonderbereich wird ebenfalls 4-wöchentlich
ausgelegt.
(2)
Die Anzahl der Müllsäcke wird wie folgt festgelegt:




1 – 2 Personen Haushalt
3 Personen Haushalt
4 Personen Haushalt
5 Personen Haushalt
9 Müllsäcke*
13 Müllsäcke*
17 Müllsäcke*
22 Müllsäcke*


ab 6 Personen und mehr je Haushalt
Mindestanzahl für sonstige bewohnbare
Gebäude (Freizeitwohnsitze,
vermietete Almhütten,…..)
26 Müllsäcke*
9 Müllsäcke*
* Die Müllsäcke werden ausschließlich im laufenden Kalenderjahr ausgegeben und sind bis
spätestens 31.12.des jeweiligen Jahres am Gemeindeamt abzuholen.

für jeden weiteren Müllsack wird die Benützungsgebühr
von derzeit € 2,40 verrechnet.
§3
Die Abfuhr der biogenen Abfälle wird im Winterhalbjahr (1.11. bis 30.4.) 2-wöchentlich und
im Sommerhalbjahr (1.5. bis 31.10.) wöchentlich durchgeführt (jährlich 39 Abfuhren).
§4
Die Abfuhr des Sperrmülls im Abhol- und Sonderbereich hat nach Bedarf zu erfolgen.
§5
Die Standorte für die Müllsammelplätze (Sonderbereich) werden wie folgt festgelegt:
Autobahnunterführung Frankenberg (Müllhäuschen)
Kohlbrücke (Müllhäuschen)
Angern (Müllhäuschen)
§6
Die Standorte für die Altstoffsammelinseln werden wie folgt festgelegt:
Derzeit: Rennweg, St. Georgen, Mühlbach, Kohlbrücke, St. Peter, Gries
§7
Die Öffnungszeiten des Altstoffsammelzentrums werden wie folgt festgelegt:
Derzeit: Freitag von 13:00 bis 15:00 Uhr
Der Bürgermeister
Franz Eder
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