Gemeinde Rennweg am Katschberg A-9863 Rennweg am Katschberg, Bezirk Spittal/Drau - Kärnten e-mail: [email protected]., Homepage: http://www.katschberg-rennweg.at KUNDMACHUNG des Bürgermeisters der Gemeinde Rennweg am Katschberg vom 16. Dezember 2004, Zahl 852/2004, mit der die Abfuhrtermine für die Entsorgung von Haus- und Restmüll bzw. biogene Abfälle, die Anzahl und Größe der Müllbehälter für den Abhol- und Sonderbereich, die Standorte der Müllsammelplätze für den Sonderbereich, die Standorte der Altstoffsammelinseln, die Umweltberatung, sowie die Öffnungszeiten des ASZ festgelegt werden. Gemäß § 23 Kärntner Abfallwirtschaftsordnung 2004, K-AWO, LGBl.Nr. 17/2004, wird kundgemacht: §1 (1) Die Abfuhr des Haus- bzw. Restmülls im Abholbereich wird in allen Ortschaften in 4wöchentlichen Abständen durchgeführt. (2) Ausgenommen von Abs. 1 wird die Abfuhr des Haus- und Restmülls aus Gewerbebetrieben. Diese hat nach Bedarf zu erfolgen. (3) In den im Abs. 1 angeführten Bereichen werden nachfolgend angeführte Abfallbehälter als Mindestvolumen festgelegt. 1 – 3 Personen Haushalt 80 Liter Tonne 4 – 6 Personen Haushalt 120 Liter Tonne 7 Personen und mehr je Haushalt 240 Liter Tonnen Mindestanzahl für sonstige Gebäude (Freizeitwohnsitze, …) 9 Müllsäcke* * Die Müllsäcke werden ausschließlich im laufenden Kalenderjahr ausgegeben und sind bis spätestens 31.12. des jeweiligen Jahres am Gemeindeamt abzuholen. (4) Über begründeten Antrag (formloses Ansuchen – gebührenbefreit), kann der Bürgermeister vom festgelegten Behältnis absehen, wenn keine Überfüllung der Abfallbehälter zu erwarten ist. §2 (1) Die Abfuhr des Haus- bzw. Restmülls im Sonderbereich wird ebenfalls 4-wöchentlich ausgelegt. (2) Die Anzahl der Müllsäcke wird wie folgt festgelegt: 1 – 2 Personen Haushalt 3 Personen Haushalt 4 Personen Haushalt 5 Personen Haushalt 9 Müllsäcke* 13 Müllsäcke* 17 Müllsäcke* 22 Müllsäcke* ab 6 Personen und mehr je Haushalt Mindestanzahl für sonstige bewohnbare Gebäude (Freizeitwohnsitze, vermietete Almhütten,…..) 26 Müllsäcke* 9 Müllsäcke* * Die Müllsäcke werden ausschließlich im laufenden Kalenderjahr ausgegeben und sind bis spätestens 31.12.des jeweiligen Jahres am Gemeindeamt abzuholen. für jeden weiteren Müllsack wird die Benützungsgebühr von derzeit € 2,40 verrechnet. §3 Die Abfuhr der biogenen Abfälle wird im Winterhalbjahr (1.11. bis 30.4.) 2-wöchentlich und im Sommerhalbjahr (1.5. bis 31.10.) wöchentlich durchgeführt (jährlich 39 Abfuhren). §4 Die Abfuhr des Sperrmülls im Abhol- und Sonderbereich hat nach Bedarf zu erfolgen. §5 Die Standorte für die Müllsammelplätze (Sonderbereich) werden wie folgt festgelegt: Autobahnunterführung Frankenberg (Müllhäuschen) Kohlbrücke (Müllhäuschen) Angern (Müllhäuschen) §6 Die Standorte für die Altstoffsammelinseln werden wie folgt festgelegt: Derzeit: Rennweg, St. Georgen, Mühlbach, Kohlbrücke, St. Peter, Gries §7 Die Öffnungszeiten des Altstoffsammelzentrums werden wie folgt festgelegt: Derzeit: Freitag von 13:00 bis 15:00 Uhr Der Bürgermeister Franz Eder