13-si - beim Niederösterreichischen Landtag

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Landtag von NÖ, XIII. Gesetzgebungsperiode
Tagung 1989/90
13. Sitzung am 12. Oktober 1989
INHALT:
1. Eröffnung durch Präsident Mag.Romeder (Seite 2).
2. Mitteilung des Einlaufes (Seite 3).
3. Angelobung eines Mitgliedes des Landtages (Seite 5).
4. Wahl eines Ersatzmannes des Bundesrates (Seite 5).
5. Verhandlung:
5.1. Antrag des Kommunalausschusses über die Vorlage der
Landesregierung betreffend
Änderung des Gesetzes über die
Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden
(Markterhebung Bischofstetten). Berichterstatter: Abg. Greßl
(Seite 6); Redner: Abg. Wöginger
(Seite 6), Abg. Preiszler
(Seite 7), Abg. Kurzbauer (Seite 8); Abstimmung (Seite 9).
5.2. Antrag des Umweltausschusses über den Antrag der Abgeordneten
Mag. Freibauer, Feurer
und andere betreffend Öko-Sonderaktion
für Niederösterreich. Berichterstatter: Abg. Hiller
(Seite 9); Redner: Abg. Mag.Freibauer (Seite 10), Abg.
Dr.Kremnitzer (Seite 14), Abg. Feurer
(Seite 16), Abg. Spiess
(Seite 18), Abg. Ilse Hans (Seite 21), Abg. Kautz (Seite 23), Abg.
Kurzbauer mit Resolutionsantrag (Seite 25); Abstimmung
(Seite 28).
5.3. Antrag des Umweltausschusses über die Berichte der NÖ
Landesregierung gemäß dem NÖ
Umweltschutzgesetz, über die
Tätigkeit der Akademie für Umwelt und Energie (für 1988) der
NÖ Umweltanwaltschaft (für März 1986 - März 1988) und der NÖ
Umweltschutzanstalt (für 1986 1988). Berichterstatter: Abg.
Greßl (Seite 28); Redner: Abg. Wöginger (Seite 28), Abg.
Dipl.Ing.Rennhofer mit 2 Resolutionsanträgen (Seite 30), Abg.
Ing.Weinmeier (Seite 34), Abg.
Gabmann mit Resolutionsantrag
(Seite 37), Abg. Ing.Hofer (Seite 38), Abg. Monika Lugmayr
mit Resolutionsantrag (Seite 41); Abstimmung (Seite 42).
5.4.a) Antrag des Landwirtschaftsausschusses über den Antrag der
Abgeordneten Anzenberger,
Schütz und andere betreffend
Schaffung gesetzlicher Bestimmungen zum Schutz
landwirtschaftlichen Bodens. Berichterstatter: Abg. Hoffinger
(Seite 43);
b) Antrag des Landwirtschaftsausschusses über den Antrag der
Abgeordneten Schütz,
Anzenberger und andere betreffend
Verwendung von Chemikalien in der Landwirtschaft durch
Private sowie zur Aufrechterhaltung der
Verkehrsinfrastruktur. Berichterstatter: Abg. Ing.Hofer
(Seite 44); Redner zu a) und b): Abg. Anzenberger (Seite 45), Abg. Hintermayer (Seite 48), Abg.
Schütz (Seite 52), Abg.
Dipl.Ing. Rennhofer (Seite 53); Abstimmung (Seite 55).
5.5.a) Antrag des Sozial- und Gesundheitsausschusses über den Antrag
der Abgeordneten
Dipl.Ing.Rennhofer, Helene Auer und andere
betreffend Erlassung spezifischer Normen für das
Trinkwasser.
Berichterstatter: Abg. Ing.Heindl (Seite 56);
b) Antrag des Landwirtschaftsausschusses über den Antrag der
Abgeordneten Anzenberger,
Schütz und andere betreffend
Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers. Berichterstatter: Abg.
Ing.Hofer (Seite 56); Redner zu a) und b): Abg. Ilse Hans
(Seite 57), Abg. Feurer (Seite 58), Abg.
Franz Rupp
(Seite 61), Abg. Ing.Weinmeier (Seite 63), Abg. Gruber
(Seite 65), Abg. Klupper
(Seite 67); Abstimmung (Seite 70).
5.6. Antrag des Umweltausschusses über den Antrag der Abgeordneten
Mag.Freibauer, Feurer
und andere betreffend Erlassung eines
Abfallwirtschaftsgesetzes des Bundes. Berichterstatter:
Abg.
Gabmann (Seite 70); Redner: Abg. Ilse Hans mit
Resolutionsantrag (Seite 71), Abg.
Feurer (Seite 73), Abg.
Ing.Heindl (Seite 75); Abstimmung (Seite 76).
5.7. Antrag des Umweltausschusses über den Antrag der Abgeordneten
Spiess und andere
betreffend Maßnahmen zum Schutz von Bäumen
im Bauland und an Verkehrsflächen.
Berichterstatter: Abg.
Feurer (Seite 76); Redner: Abg. Ilse Hans (Seite 77), Abg.
Mag.Kaufmann (Seite 80), Abg. Ing.Eichinger (Seite 82);
Abstimmung (Seite 84).
5.8. Antrag des Finanz- und Wirtschaftsausschusses, betreffend den
Bericht der
Landesregierung über die Betriebsgesellschaft
Marchfeldkanal für das Geschäftsjahr 1988.
Berichterstatter:
Abg. Dirnberger (Seite 84); Redner: Abg. Hoffinger
(Seite 85), Abg.
Dr.Kremnitzer (Seite 85), Abg. Sivec
(Seite 87), Abg. Monika Lugmayr (Seite 88); Abstimmung
(Seite 89).
5.9. Antrag des Finanz- und Wirtschaftsausschusses über die
Vorlage der Landesregierung
betreffend Müll- und
Klärschlammkompostierungsanlage Traiskirchen - Übernahme der
Haftung durch das Land Niederösterreich für ein Darlehen des
Wasserwirtschaftsfonds.
Berichterstatter: Abg. Anzenberger
(Seite 89); Abstimmung (Seite 90).
5.10. Antrag des Finanz- und Wirtschaftsausschusses über die
Vorlage der Landesregierung
betreffend NÖSIWAG,
Niederösterreichische Siedlungswasserbau Gesellschaft mbH. Übernahme der Landeshaftung im Sinne des § 12 Abs. 3 lit.c des Wasserbautenförderungsgesetzes.
Berichterstatter: Abg.
Trabitsch (Seite 90); Abstimmung (Seite 91).
5.11. Antrag des Landwirtschaftsausschusses über die Vorlage der
Landesregierung betreffend
Änderung des Gesetzes über
landwirtschaftliche Kulturflächen. Berichterstatter: Abg.
Hülmbauer (Seite 91); Abstimmung (Seite 91).
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER (um 13.00 Uhr): Ich eröffne die Sitzung. Das Protokoll der letzten
Sitzung ist geschäftsordnungsmäßig aufgelegen. Es ist unbeanstandet geblieben und demnach als
genehmigt zu betrachten.
Von der heutigen Sitzung haben sich zwei Mandatare entschuldigt: der Abgeordnete Hubert Auer
und der Abgeordnete Fidesser.
Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem in der vorigen und auch in dieser
Woche mehrere Ausschüsse und auch ein Unterausschuß getagt haben, tritt heute das Plenum des
Landtages von Niederösterreich zu seiner ersten Sitzung im Arbeitsjahr 1989/90 zusammen. Ich darf
Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, hier im Hohen Haus nach der Sommerpause sehr
herzlich begrüßen und der Hoffnung Ausdruck geben, daß Sie sich gut erholt haben und daher
gestärkt wieder ans Werk gehen können. Das vor uns liegende Arbeitsjahr bringt eine Fülle von
Aufgaben und Problemen, die wir bewältigen müssen. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung ist ein
sehr anschauliches Beispiel dafür.
Beinahe täglich erleben wir neue Entwicklungen in unserer Nachbarschaft in Ost und West. Wir
verfolgen mit großer Sympatie den Trend zu mehr Demokratie und Meinungsfreiheit und
Entscheidungen für die Menschlichkeit, ebenso wie wir mit Sorge den aufbrechenden
Nationalitätenkonflikt und die großen wirtschaftlichen Probleme mitverfolgen.
Auch die fremdenfeindlichen Töne, die jetzt manchenorts zu hören sind, erfordern ebenso unsere
Aufmerksamkeit und Wachsamkeit. Meine Damen und Herren! Ich glaube, daß uns die
Entwicklungen der letzten Wochen und Monate wieder so richtig bewußt gemacht haben, wie wertvoll
und unersetzlich unsere demokratische Gesellschaftsordnung ist, auch wenn sie uns manche Mühen
bereitet. Sehr erfreulich waren in den vergangenen Wochen auch die Berichte der Wirtschafsforscher,
sowohl was die Entwicklung in diesem Jahr als auch was ihre Prognosen für das kommende Jahr
betrifft. Mit Genugtuung ebenso wie mit ein bißchen Stolz können wir dem entnehmen, daß
Niederösterreich dabei im Reigen der Bundesländer sowohl hinsichtlich des Wirtschaftswachstums als
auch der Zahl der Beschäftigten überdurchschnittlich gut abgeschnitten hat. Der mit dieser positiven
Entwicklung verbundene steigende Wohlstand für alle hat aber auch manche Schattenseiten, und hier
meine ich vor allem die Belastung unserer Umwelt. Mit Befriedigung darf ich feststellen, daß sich der
Hohe Landtag dieser Problematik schon seit längerer Zeit bewußt ist und den Bemühungen zur
Lösung der brennenden Fragen die entsprechenden Prioritäten einräumt. Auch bei der heutigen
Sitzung stehen wieder mehrere Punkte auf der Tagesordnung, bei denen diese Probleme nicht nur
diskutiert werden, sondern die auch konkrete Maßnahmen zum Ziele haben.
Es ist aber keine Frage, daß dieses Thema damit nicht erledigt ist und uns auch weiterhin in hohem
Ausmaß beschäftigen muß. In diesem Arbeitsjahr werden in Niederösterreich wieder mehrere Wahlen
stattfinden. Natürlich hat die politische Tätigkeit eines öffentlichen Mandatars mehrere Dimensionen
und die verschiedenen Bereiche können nicht immer streng voneinander getrennt werden. Trotzdem
aber möchte ich schon heute an Sie die Bitte richten, die kommenden Wahlauseinandersetzungen
nicht unbedingt hierher in den Niederösterreichischen Landtag zu verlegen. Wenn es weiterhin unser
oberster Grundsatz bleibt, daß wir für das Wohl der Bürger in diesem Land zu arbeiten haben, dann
werden sich unsere Tätigkeiten auf den verschiedenen politischen Ebenen sinnvoll ergänzen, und im
Zusammenwirken wird es uns gemeinsam gelingen, ein weiteres erfolgreiches Kapitel in der
Geschichte unseres Heimatlandes Niederösterreich zu schreiben. In diesem Sinne darf ich Sie
nochmals herzlich begrüßen und ersuchen, nun gemeinsam zum Wohle unseres Landes
Niederösterreich an die Arbeit zu gehen. (Beifall im Hause.)
Wie bereits angekündigt, setze ich die Angelobung eines Mitgliedes des Niederösterreichischen
Landtages sowie die Wahl eines Ersatzmannes des Bundesrates an den Beginn der Tagesordnung.
Das am 10.10.1989 im Umweltausschuß erledigte Geschäftsstück Zahl 121/A-1/17 beabsichtigte ich
wegen des sachlichen Zusammenhanges mit Zahl 147/B-24 nach dem zweiten Tagesordnungspunkt
zu behandeln. Das Geschäftsstück Zahl 52/A-2/1, welches am 10.Oktober dieses Jahres im
Landwirtschaftsausschuß erledigt wurde, werde ich ebenfalls wegen des sachlichen
Zusammenhanges gemeinsam mit der Zahl 91/A-1/12 verhandeln. Wird gegen diese Vorgangsweise
ein Einwand erhoben? Das ist nicht der Fall.
Ich bringe dem Hohen Haus folgende Zuweisungen zur Kenntnis:
Dem Finanz- und Wirtschaftsausschuß weise ich folgende Geschäftsstücke zu:
Ltg. 135/B-13 - Bericht der Landesregierung betreffend Fremdenverkehrsförderungsfonds,
Jahresbericht 1988.
Ltg. 137/B-8 - Bericht der Landesregierung betreffend Wirtschaftsförderungs- und
Strukturverbesserungsfonds, Bericht 1988.
Ltg. 145/S-3 - Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Seniorengesetzes.
Ltg. 148/B-1/5 - Bericht des Finanz-Kontrollausschusses des Landtages von Niederösterreich über
die bei Ausübung seines Kontrollrechtes gemachten Wahrnehmungen, II/1989.
Ltg. 155/H-8 - Vorlage der Landesregierung betreffend Landes-Finanzsonderaktion für Gemeinden,
Erhöhung des Kredit- und Haftungsrahmens.
Ltg. 156/V-6/24 - Vorlage der Landesregierung betreffend Nachtragsvoranschlag des Landes
Niederösterreich für das Jahr 1989; Bewilligung von Nachtragskrediten, einer Rücklagenumwidmung
und Zweckbindungen.
Ltg. 157/H-11 - Vorlage der Landesregierung betreffend a.ö. Krankenhaus Lilienfeld, Beitrag des
Landes und Aufstockung der Landeshaftung für ein Darlehen zum Krankenhausausbau.
Ltg. 162/A-2/11 - Antrag des Abgeordneten Dr.Slawik u.a. betreffend Änderung des NÖ
Hausstandsgründungsgesetzes 1979.
Ltg. 134/B-27/1 - Bericht der Landesregierung betreffend Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal für das
Geschäftsjahr 1988 und
Ltg. 136/F-10 - Vorlage der Landesregierung betreffend Fremdenverkehrsgesetz 1989 habe ich
bereits am 29.9. dieses Jahres dem Finanz- und Wirtschaftsausschuß zugewiesen.
Dem Kommunalausschuß weise ich folgende Geschäftsstücke zu:
Ltg. 149/G-1/3 - Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des Gesetzes über die
Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden (Stadterhebung der Marktgemeinde
Mannersdorf am Leithagebirge).
Ltg. 150/G-1/4 - Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des Gesetzes über die
Gliederung des Landes in Gemeinden (Stadterhebung der Marktgemeinde Gföhl).
Ltg. 151/G-1/5 - Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des Gesetzes über die
Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden (Trennung der Marktgemeinde Spannberg in
die Gemeinden Spannberg und Velm-Götzendorf).
Ltg. 153/A-1/122 - Antrag des Abgeordneten Franz Rupp u.a. betreffend Änderung des NÖ
Kurzparkzonenabgabengesetzes.
Ltg. 154/A-2/10 - Antrag des Abgeordneten Haufek u.a. betreffend Schaffung einer neuen
Strukturhilfe für finanzschwache Gemeinden Niederösterreichs.
Ltg. 158/A-1/23 - Antrag der Abgeordneten Mag.Freibauer, Haufek u.a. betreffend Änderung der Nö
Gemeindewahlordnung 1974.
Ltg. 159/-A-1/24 - Antrag der Abgeordneten Mag.Freibauer, Haufek u.a. betreffend Änderung der
Wahlordnung für Statutarstädte.
Dem Landwirtschaftsausschuß weise ich folgende Geschäftsstücke zu:
Ltg. 140/b/-10/1 - Bericht der Landesregierung, betreffend den NÖ landwirtschaftlichen
Wohnbauförderungsfonds; Bericht über die Gebarung im Jahre 1988.
Ltg. 141/L-13 - Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ landwirtschaftlichen
Schulgesetzes.
Ltg. 142/B-11/1 - Bericht der Landesregierung, betreffend den NÖ landwirtschaftlichen
Siedlungsfonds; Bericht über die Gebarung des Fonds im Jahre 1988.
Ltg. 146/P-5 - Vorlage der Landesregierung, betreffend das Gesetz über die Verwendung von
Pflanzenschutzmitteln in der Landwirschaft.
Ltg. 152/B-14/1 - Bericht der Landesregierung über die wirtschaftliche und soziale Lage der Landund Forstwirtschaft in Niederösterreich für das Jahr 1988.
Dem Sozial- und Gesundheitsausschuß weise ich den Antrag des Abgeordneten Mag.Freibauer u.a.
betreffend Schaffung und Finanzierung zusätzlicher Facharztausbildungsstellen für Niederösterreich,
Landtagszahl 160/A-1/125, zu.
Dem Umweltausschuß habe ich bereits - das darf ich hiemit bekanntgeben - am 29.September
dieses Jahres das Geschäftsstück 147/B-24, Berichte der Landesregierung nach dem NÖ
Umweltschutzgesetz über die Tätigkeit der Akademie für Umwelt und Energie (für 1988), der
Umweltanwaltschaft (für den Zeitraum März 1986 bis März 1989) und der Umweltschutzanstalt (für
1986 bis 1988), zugewiesen.
Zahl 143/A-6/1-Ersuchen des Bezirksgerichtes Zistersdorf um Zustimmung zur strafrechtlichen
Verfolgung des Abgeordneten zum NÖ Landtag Mag.Freibauer wegen der §§ 111 u.a. StGB. ist als
gegenstandslos zu betrachten, da die Privatanklage zurückgezogen wurde.
Ebenso zurückgezogen wurde der Antrag des Abgeordneten Preiszler u.a., Zahl 161/A-3/2,
betreffend die Flüchtlingssituation in Niederösterreich. Ich bringe auch das hiemit zur Kenntnis.
Die Anfrage, Zahl 138/A-4/22, der Abgeordneten Ilse Hans an Herrn Landeshauptmann Ludwig
betreffend Gablitzer Schule habe ich dem Herrn Landeshauptmann am 18.Juli dieses Jahres
zugewiesen. Die Anfrage, Zahl 139/A-4/23, des Abgeordneten Ing.Weinmeier an Herrn
Landeshauptmannstellvertreter Dr.Pröll betreffend Überprüfung von Feuerungsanlagen nach dem
Luftreinhaltegesetz (2) habe ich dem Herrn Landeshauptmannstellvertreter am 27.Juli zugewiesen.
Die Anfrage, Zahl 144/A-5/17, des Abgeordneten Dr.Kremnitzer an Herrn Landesrat Dr.Brezovszky
betreffend Erteilung einer Apothekenkonzession habe ich dem Herrn Landesrat ebenfalls am
7.Dezember dieses Jahres zugewiesen.
Zu diesen Anfragen sind folgende Beantwortungen eingelangt: Zur Zahl 120/A-5/16, zur Zahl 126/A4/20, zur Zahl 131/A-4/21, zur Zahl 138/A-4/22, zur Zahl 139/A-4/23 und zur Zahl 144/A-5/17. Herr
Landtagsabgeordneter Dipl.Ing. Dr.Helmut Krünes hat sein Mandat mit 11.Oktober 1989 zurückgelegt.
Die Landeswahlbehörde hat auf das freigewordene Mandat gemäß § 100 der NÖ
Landtagswahlordnung 1974 Herrn Josef Hintermayer berufen.
Wir gelangen zur Angelobung des Herrn Josef Hintermayer. Ich ersuche einen der Schriftführer um
Verlesung der Angelobungsformel. (Die Abgeordneten erheben sich von ihren Sitzen.)
SCHRIFTFÜHRER (verliest die Angelobungsformel): "Ich gelobe unverbrüchliche Treue der Republik
Österreich und dem Lande Niederösterreich, stete und volle Beobachtung der Gesetze und
gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten."
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Herr Abgeordneter Josef Hintermayer!
Abg. Josef HINTERMAYER (FPÖ): Ich gelobe! (Die Abgeordneten nehmen ihre Plätze wieder ein.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Herr Mag. Helmut Weiß hat mit Wirkung vom 11. Oktober dieses
Jahres sein Mandat als Mitglied des Bundesrates zurückgelegt. Durch das Nachrücken des
Ersatzmannes, Herrn Karl Schwab, auf das Bundesratsmandat wird die Wahl eines Ersatzmannes des
Bundesrates notwendig.
Der NÖ Landtagsklub der Freiheitlichen Partei hat mit Schreiben vom 9.Oktober dieses Jahres für
diese Wahl Herrn Landtagsabgeordneten Ing.Wilhelm Weinmeier, Kirchberg a.d. Pielach, namhaft
gemacht.
Wir kommen daher zur Wahl eines Ersatzmannes des Bundesrates, und ich ersuche, die
Stimmzettel, welche auf den Plätzen aufliegen, abzugeben. (Geschieht.)
Die Wahlhandlung ist abgeschlossen. Ich ersuche die Schriftführer um Vornahme der
Stimmenauszählung und unterbreche die Sitzung für einige Minuten. (Unterbrechung der Sitzung um
13.16 Uhr.- Wiederaufnahme der Sitzung um 13.18 Uhr.)
Hohes Haus! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf. Obwohl es zwischenzeitlich in einer
Art Demonstration auf der Galerie Unruhe gegeben hat, war es mir nicht möglich, von Seiten der
Geschäftsordnung ordnungspolitisch einzugreifen, weil die Sitzung unterbrochen war. Die Sitzung ist
wieder aufgenommen und diese Aktion ist bereits beendet. Ich teile dies mit, damit auch hier über den
Grund meiner Handlungsweise Klarheit herrscht. Ich darf das Ergebnis der Wahl des Ersatzmannes
zum Bundesrat bekanntgeben. Es wurden 54 Stimmzettel abgegeben, davon sind 2 ungültig, 52
gültig. Alle 52 gültigen Stimmen lauten auf Ing.Weinmeier. Ing. Weinmeier ist als Ersatzmann des
Bundesrates hiemit gewählt. (Beifall bei der FPÖ.)
Nunmehr ersuche ich den Herrn Abgeordneten Greßl, die Verhandlungen zur Zahl 129/G-1/2
einzuleiten.
Berichterstatter Abg. GRESSL (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte
Damen und Herren! Ich berichte zur Landtagszahl 129, betreffend die Markterhebung Bischofstetten.
Der Gemeinderat von Bischofstetten im Bezirk Melk hat in seiner Sitzung vom 14. März 1989
einstimmig beschlossen, die Erhebung zur Marktgemeinde zu beantragen. Es wurde ein Gutachten
erstellt, und heute wird im Hohen Hause hierüber der Beschluß gefaßt. Besonders die Aktivität dieser
Gemeinde im Siedlungsbereich, in der Kultur, im Sport, aber auch im Bereich der Umwelt, wenn man
die Dorferneuerung sieht, sind die Gründe dafür. Es werden die einzelnen Redner sicherlich noch
darauf eingehen.
Ich möchte heute hier in diesem Hause namens des Kommunalausschusses den Antrag auf
Markterhebung stellen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
"1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des Gesetzes über die Gliederung des
Landes Niederösterreich in den Gemeinden
wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses
Erforderliche zu veranlassen."
Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Debatte und Abstimmung durchzuführen.
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Bevor ich die Debatte eröffne, darf ich die Vertreter der künftigen
Marktgemeinde, die auf der Galerie Platz genommen haben, herzlich begrüßen.
Ich eröffne nunmehr die Debatte. Zum Wort gelangt als erster Herr Abgeordneter Wöginger. Ich
erteile es ihm.
Abg. WÖGINGER (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen
und Herren! "Alles, was sich in unserem Staat ereignet, geschieht in einer Gemeinde." Dieser
Ausspruch weist auf die große Rolle hin, die die Gemeinde als unmittelbarer Lebensraum des Bürgers
im Rahmen der Gebietskörperschaften spielt. Wenn heute hier die Erhebung von Bischofstetten zur
Marktgemeinde beraten und beschlossen werden soll, so ist diese kommunale Rangerhöhung sowohl
ein Ausdruck der Wertschätzung für die Leistungen dieser im Alpenvorland gelegenen schmucken
Gemeinde als auch eine Bestätigung des hohen Stellenwertes, den wir diesem kleinsten
Gemeinwesen unseres Staates einräumen. Schon das Wappen, das in einem gespaltenen Schild
einen Bischofstab und zwei gekreuzte Winkeleisen zeigt, weist Bischofstetten als alten
Siedlungsboden aus. Der erstmals um die Mitte des 12. Jahrhunderts genannte Ort "Bischolfstet", was
"bei den Wohnstätten eines Bischofs" bedeutet, entwickelte sich durch die Gründung der Pfarre
bereits damals zu einem bescheidenen lokalen, kulturellen und wirtschaftlichen Zentrum. Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Wenn dem Hohen Landtag ein Kurzabriß des Werdeganges der
Gemeinde Bischofstetten von der Frühzeit bis heute vorliegt, so erhält man daraus Kunde von einer
wechselvollen Geschichte. Aus den spärlichen Nachrichten aus früher Zeit geht hervor, wie die
Menschen seinerzeit ihre Aufgaben und ihr Schicksal zu meistern bemüht waren.
Die Entwicklung, insbesondere in den letzten zwei Jahrzehnten, war von einem bedeutenden
Aufschwung geprägt. Durch den Fleiß der Mitbürger in dieser Gemeinde sind viele Wohnhäuser,
Umbauten und mehrere Betriebe errichtet worden. Zählte Bischofstetten 1960 erst 202 Häuser mit 910
Bewohnern, so waren es 1988 bereits 330 Häuser und 1.127 Bewohner.
Auch die Gemeindeverwaltung war bemüht, viele erforderliche kommunale Einrichtungen zu
schaffen. Die vierklassige Volksschule wurde 1984 generalrenoviert und modernst ausgestattet. Seit
1980 besteht ein eingruppiger Kindergarten. Für sportliche Betätigungen sind ein Fußballplatz, ein
Tennisplatz und eine Asphaltbahn für Stockschützen vorhanden. Für kulturelle Aktivitäten stehen 21
Vereine zur Auswahl.
Durch Bischofstetten führt der vom Wanderverein betreute historische Römerrundwanderweg.
Daneben besteht der vom Verein Naturfreunde gestaltete Waldlehrpfad.
Das Gemeindehaus beherbergt neben der Gemeindeverwaltung mit Gemeindeamt das Postamt, die
Ordination des Gemeindearztes, der etwa seit einem Jahr dort tätig ist; auch eine Hausapotheke ist
eingerichtet und drei Wohnungen sind vorhanden. Die Freiwillige Feuerwehr von Bischofstetten mit
einem Mannschaftsstand von 62 Feuerwehrleuten verfügt über ein Zeughaus und drei
Löschfahrzeuge sowie über alle zur lokalen Brandbekämpfung erforderlichen Geräte.
Bischofstetten besitzt seit 1957 eine eigene Ortswasserleitung mit mehreren Quellfassungen. Die
Abwasserbeseitigung erfolgt über eine rund 6 Kilometer lange Kanalisationsanlage mit einer
mechanischen Kläranlage.
Eine moderne Müllabfuhr, über den Gemeindeverband für Umweltschutz organisiert, sorgt für die
Reinhaltung der Kommune. Innerhalb Bischofstettens bestehen 36 Gemeindestraßen, die zum
größten Teil asphaltiert sind. Wichtige öffentliche Verkehrsmittel sind die Bundesbahn und
Bundesbusse. Das Postamt mit Wählamt sorgt für die Kommunikation mit der Außenwelt. Die
Gemeinde wird ein sogenanntes Einstiegsprojekt im Rahmen der Aktion Dorferneuerung realisieren
und hiebei das Ortszentrum neu gestalten. Die relative Nähe zur Landeshauptstadt, die schöne Lage
und die gute Verkehrserschließung werden längerfristig auf die Entwicklung dieser Gemeinde nicht
ohne Einfluß bleiben und im besonderen zu einer stärkeren Zunahme der Bevölkerungszahl führen.
Ihrer raumordnungsmäßigen Stellung wegen gilt die Gemeinde Bischofstetten als
Grundversorgungsstandort und als allgemeiner Standort für zentrale Einrichtungen, der auf dem
Sektor Fremdenverkehr sogar überregionale Bedeutung erlangt hat. Zusammenfassend ist
festzustellen, daß die bereits erwähnten kommunalen Leistungen in den 70er und 80er Jahren
besonders zu würdigen sind. Dazu kommt noch die Bereitschaft, bei der Dorferneuerung
mitzumachen. Den Bischofstettnern Gemeindevertretern und der Bischofstettner Bevölkerung sage ich
als Abgeordneter aus dem Bezirk Melk und Bürgermeister einer Gemeinde unseres gemeinsamen
Heimatbezirkes Melk ein herzliches Glückauf! Selbstverständlich wird meine Fraktion der Vorlage und
dem Antrag zustimmen. (Beifall bei der SPÖ und einigen Abgeordneten der ÖVP.)
PRÄSIDENT Mag. ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Preiszler.
Abg. PREISZLER (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Immer mehr
aufstrebende Gemeinden in Niederösterreich fassen in ihrer zuständigen Gemeindevertretung den
einstimmigen Beschluß, ihre Gemeinde zur Marktgemeinde zu erheben. So geschehen auch im
Gemeinderat von Bischofstetten am 14. März 1989. Daß alle diese Gemeinden eine jahrhundertealte
Geschichte, Kultur und Tradition haben, ist selbstverständlich. Ein kurzer Rückblick auf die Geschichte
von Bischofstetten: Das Gebiet um Bischofstetten ist uralter Siedlungsraum, und es beweisen
Grabhügel, die in Bischofstetten gefunden wurden, die illyrische und römische Besiedlung.
Der Ortsname selbst hieß ursprünglich "Bischolfstet" und ist erstmalig 1160 und 1164 urkundlich
erwähnt. Kirche, Klöster und adeliger Besitz wechselten Jahrhunderte hindurch ihre Besitzer. Die
bauliche und bevölkerungsmäßige Entwicklung der Gemeinde zeigt eine ständige Zunahme. So
wurden laut letzter Statistik 1988 in der Gemeinde 1127 Einwohner gezählt. Wie sehr diese relativ
kleine Gemeinde selbständig und lebensfähig ist, beweist folgende kurze Infrastruktur:
Auf dem Sektor des Sports verfügt die Gemeinde über einen Fußballplatz mit einer eigenen
Fußballmannschaft, die sogar niederösterreichweit von Bedeutung ist, einen eigenen Tennisplatz,
Asphaltbahn für Stockschießen und diverses mehr. Das Kulturleben ist, so meine ich, auf Grund der
Größe der Gemeinde mit 21 Vereinen überdurchschnittlich vertreten, angefangen vom Musikverein bis
zur Dorferneuerung, alles das, was man sich in einer niederösterreichischen Kulturgemeinde
vorstellen kann. Die Gemeinde betreibt in Eigenregie eine Ortswasserleitung. Das ist, so glaube ich,
insofern von großer Bedeutung, als es dies nur mehr in relativ wenigen Gemeinden in
Niederösterreich gibt. Sie verfügt aber auch über eine 6 Kilometer lange Kanalisationsanlage sowie
über eine Kläranlage. Der Umbau auf eine biologische Kläranlage ist für 1989/90 projektiert und in
Auftrag gegeben. Es gibt in dieser Gemeinde, was man als großes Plus betrachten kann, drei
Gasthäuser, zwei Lebensmittelgeschäfte, ein Schuhgeschäft, zwei Tischler, einen Mechaniker und
diverses mehr. Was es aber hier nicht mehr gibt, und das gibt schon ein bißchen zu denken, ist eine
eigene Tankstelle, früher gab es hier zwei; es gibt keinen Installateur, es gibt keinen Schmied, es gibt
keinen Friseur, es gibt keinen Bäcker, es gibt keinen Elektriker und, was vor allem für die bäuerliche
Struktur sehr wichtig ist, keinen Landmaschinenvertreter. Da wäre, glaube ich, in Anbetracht der
Markterhebung einiges nachzuholen, und ich bin überzeugt, wenn die Gemeinde Bischofstetten zur
Marktgemeinde erhoben wird, ist auch auf diesem Sektor ein Ausgleich hierfür gegeben. Es gibt aber
auch eine eigene Müllabfuhr, eine Sondermüllabfuhr; dafür ist die Gemeinde bestens gerüstet.
Bemerkenswert wäre noch, daß in Bischofstetten schon 1902 ein eigener Gendarmerieposten und
1899 ein eigenes Postamt errichtet wurde. Die Wirtschaft, habe ich schon gesagt, weist überwiegend
eine agrarische Struktur auf. Der Handel ist mit 16 Handels- und Gewerbebetrieben mit zum Teil
überörtlicher Bedeutung im Gemeindegebiet vertreten. Raumordnungsmäßig ist es so, daß ein
allgemeiner Standort für zentrale Einrichtungen vorliegt. Das heißt, die Gemeinde ist gut strukturiert
und erfüllt alle Voraussetzungen für eine Markterhebung. Überregional ist es sogar so, daß
Bischofstetten als Ausflugsziel im Voralpengebiet nahe der Landeshauptstadt gilt, und damit erhofft
sich die Gemeinde für die Zukunft sicherlich ein überproportionales Anwachsen der Bevölkerung.
Geschätzte Damen und Herren! So wie diese kleine Gemeinde beweist, wie sehr sie lebensfähig ist,
sind auch einige andere kleine Gemeinden in Niederösterreich lebensfähig. Und meine Bitte ist die,
daß sich die Niederösterreichische Landesregierung, vor allem die beiden Großparteien, nicht nur für
diese Gemeinden, für diese aufstrebenden Gemeinden einsetzen und sie zu Marktgemeinden
machen, sondern daß man auch einigen anderen Gemeinden, die seit 1972 nicht mehr ihre Freiheit
haben, diese wiederum zurückgibt. Ich meine hier im besonderen die Gemeinde Messern im
Waldviertel. Hier liegt eine ähnliche Struktur vor, und ich glaube, es wäre legitim, geschätzte Damen
und Herren, (Heiterkeit bei der SPÖ.) auch dieser Gemeinde, die sicherlich genauso lebensfähig ist
wie die Gemeinde Bischofstetten und andere Gemeinden und die auch beweisen kann, daß es in
kleinen kommunalen Belangen wieder aufwärtsgehen kann, wieder die Freiheit zu geben.
Meine Fraktion wird der Markterhebung von Bischofstetten zustimmen, und wir wünschen dieser
Gemeinde künftig viel Erfolg. (Beifall bei der FPÖ.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kurzbauer.
Abg. KURZBAUER (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich
könnte es mir jetzt leicht machen und sagen, ich schließe mich den Ausführungen meiner beiden
Vorredner, ausgenommen den Ausflug nach Messern, der nicht hierhergehört, vollinhaltlich an. Ich
glaube aber doch, daß noch einige Aspekte zu dieser Markterhebung zu sagen sind, die bisher noch
nicht so zum Ausdruck gekommen sind, wie sie es eigentlich verdienen.
Ich denke hier vor allem an die Entwicklung dieser Gemeinde, die ja uraltes Siedlungsgebiet ist. Seit
der Römerzeit, ungefähr 100 nach Christus, gibt es nachweislich eine Besiedlung dieser Gemeinde,
und man kann sich dort heute noch, wenn man diese schöne Gemeinde besucht, römerzeitliche
Grabhügel und römerzeitliche Brandgräber anschauen. Der Ortsname Bischofstetten ist ja im
sogenannten Salzburger Urkundenbuch bereits 1160 als "Bischolfstet", als Gründung von
Wohnstätten eines Bischofs, der hier das Eigenkloster St.Emmeram im 9. Jahrhundert erhalten hat,
nachgewiesen. Man sieht, daß hier also doch ältestes österreichisches Siedlungsgebiet heute zur
Debatte steht.
Die Kirche, die damals gebaut wurde, ist so wie viele verfallen, und man mußte an einen Neubau
denken. So wurde, nachdem Bischofstetten schon im Jahre 1325 eine eigene Pfarre wurde, 420 Jahre
später, 1745, von einem St.Pöltner Baumeister, namens Weißgrill, eine neue Kirche erbaut, wobei
auch Teile der alten Kirche mitverwendet wurden. Und was interessant ist und in die heutige Zeit
hereinspielt, ist folgendes: Schon damals gab es Subventionsansuchen an alle möglichen Stellen,
wenn eine Gemeinde oder eine Pfarre Baulichkeiten durchführte. So hat man auch damals die
Kaiserin Maria Theresia gebeten zu helfen, und siehe da, es gab eine kräftige Hilfe: 4.300 Gulden für
den Bau und die Stiftung einer Orgel. So war es damals schon möglich, mit Subventionen, also
durchaus keine Erfindung der heutigen Zeit, Dinge durchzuführen, wozu sonst Kommunen oder
Pfarren nicht imstande gewesen wären. Auch als Schulstandort hat Bischofstetten eine der ältesten
Schulen überhaupt in unserem Raum. Nachgewiesen seit 1595, also 400 Jahre, wird in Bischofstetten
Schulunterricht erteilt. Die heutige Schule wurde bereits 1901 erbaut, in den 60er Jahren umgebaut
und, was heute auch schon gesagt wurde, im Jahre 1984 generalrenoviert und modernst eingerichtet.
Sie dient heute noch als vierklassige Volksschule.
Alles andere wurde von den Vorrednern bereits gebührend gewürdigt: Römerweg, Waldlehrpfad, das
kulturelle Leben einer Gemeinde, die mit etwas über 1100 Einwohnern 21 Vereine hat, ich glaube, das
ist besonders bemerkenswert, der Neubau des Gemeindeamtes, die Infrastruktur der Gemeinde, die
vorbildlich ist, und die Problematik, daß diese kleine Gemeinde 36 Kilometer Gemeindestraßen zu
betreuen hat.
Was bsonders dafür spricht, daß diese Markterhebung ihre Berechtigung hat, ist folgendes: Die
Entwicklung der Bevölkerung seit 1900 mit etwas über 800 Einwohnern zeigt laufend eine Steigerung,
und man braucht wirklich kein Prophet zu sein, wenn man feststellt, daß sich diese Entwicklung auch
in Zukunft fortsetzen wird. Dafür sprechen mehrere Faktoren:
1. Die Gemeinde kann aufgeschlossene Grundstücke zu günstigen Preisen zur Verfügung stellen,
was gerade für die künftige Besiedlung rund um die Landeshauptstadt St.Pölten sicher von
großem Vorteil sein wird.
2. Die verkehrsmäßige Lage der Gemeinde Bischofstetten, vor allem in Richtung Landeshauptstadt,
ist sehr, sehr gut. Es gibt gute Straßen-, Bus- und Bahnverbindungen, und es wird in den nächsten
Jahren sicher möglich sein, daß diese Verbindungen noch weiter ausgebaut werden.
Alle diese Dinge, meine sehr verehrten Damen und Herren, zeigen, daß die Gemeinde
Bischofstetten in die Zukunft schaut und daß sich ein einsatzfreudiger Gemeinderat unter
Bürgermeister Lechner im Aufwind befindet und sich bemüht, daß sich auch der Markt Bischofstetten
in Zukunft bestens weiterentwikkeln wird. Ich darf namens der ÖVP-Fraktion dieses Hauses dem
Markt Bischofstetten für seine weitere Zukunft alles Gute wünschen, und wir werden
selbstverständlich dieser Vorlage gerne unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP und einigen
Abgeordneten der SPÖ.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das
Schlußwort.
Berichterstatter Abg. GRESSL (ÖVP): Ich verzichte.
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER (nach Abstimmung über den vorliegenden Wortlaut des Gesetzes
sowie über den Antrag des Kommunalausschusses): Einstimmig angenommen. Nunmehr ersuche
ich Herrn Abgeordneten Hiller, die Verhandlungen zur Zahl 121/A-1/17 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. HILLER (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich habe über den Antrag der
Abgeordneten Freibauer, Spiess, Gabmann, Klupper, Monika Lugmayr, Dipl.Ing.Rennhofer,
Dirnberger, Ing.Eichinger, Greßl, Trabitsch und Hiller betreffend Öko-Sonderaktion für
Niederösterreich zu berichten. Die NÖ Landespolitik hat heute mehr denn je die Aufgabe, die Umwelt
zu schützen und sie als Lebensgrundlage auch für kommende Generationen zu erhalten.
Nach vielfältigen Aktivitäten in den vergangenen Legislaturperioden im Rahmen der
Landesgesetzgebung oder etwa der Einrichtung einer Umweltschutzanstalt, von
Umweltgemeinderäten, einer Umweltakademie und einer Umweltanwaltschaft sollen nunmehr im
Rahmen einer NÖ Umweltoffensive weitere verstärkte Anstrengungen zum Schutze und zur
Bewahrung unserer Lebensgrundlagen unternommen werden.
Diese Aktivitäten werden einerseits versuchen, eine geänderte Bewußtseinslage herbeizuführen,
andererseits aber auch auf Gesetzgebungs- und Vollzugsebene ansetzen. Dabei wird auch ein Bedarf
nach finanziellen Mitteln für den Umweltschutz entstehen. Die NÖ Landesregierung hat nunmehr
eine Teilprivatisierung der EVN in die Wege geleitet. Diese Teilprivatisierung soll im Herbst 1989
stattfinden und rund 500 Millionen Schilling für den Umweltschutz bringen. Neben diesem Startkapital
von 500 Millionen Schilling sollen vermehrt Landesmittel für den Umweltschutz eingesetzt werden.
Überdies ist nun in verschiedenen derzeit im Landtag behandelten Anträgen in Aussicht genommen,
für einzelne Teilbereiche auch eine Einbindung des Bundes bei der Finanzierung anzustreben. Die
somit in absehbarer Zeit für den Umweltschutz zusätzlich zur Verfügung stehenden Gelder sollten
dazu verwendet werden, um für den Umweltschutz in Niederösterreich einen spürbaren Impuls zu
geben. Diese Umweltschutzmittel sollten im Rahmen der "Öko-Sonderaktion für Niederösterreich"
zweckgewidmet werden. Zur Begutachtung über die Vergabe der Mittel sollte ein Beirat eingerichtet
werden. Zu diesem Antrag liegt der Bericht des Umweltausschusses vor. Der Umweltausschuß hat in
seinen Sitzungen vom 5. und 10.Oktober 1989 den Antrag des Abgeordneten Freibauer und anderer
betreffend Öko-Sonderaktion für Niederösterreich beraten und folgenden Beschluß befaßt:
Die Abgeordneten der Sozialistischen Partei Österreichs treten dem Antrag bei, und dieser wird laut
beiliegendem Antrag der Abgeordneten Dipl.Ing.Rennhofer und Feurer geändert und in der
geänderten Fassung angenommen.
Die Abgeordneten Dipl.Ing.Rennhofer und Feurer haben eine Abänderung beantragt, und zwar auf
Seite 2 des Antrages. In der zweiten Aufzählung wird die Wortfolge "Förderung der Fernwärme" durch
die Wortfolge "Maßnahmen der Luftreinhaltung, zum Beispiel durch Förderung der Fernwärme"
ersetzt, und vor dem letzten Absatz der Antragsbegründung wird folgender Absatz eingefügt: "Die für
die 'Öko-Sonderaktion für Niederösterreich' zu widmenden Mittel sollten - jedenfalls zum Großteil nicht bloß einmal vergeben werden, sondern zumindest langfristig zurückfließen und dann zur
Unterstützung neuer Aktivitäten in den genannten Bereichen zur Verfügung stehen. Die Mittel sollen
von der Landesregierung vergeben werden."
Ich darf daher namens des Umweltausschusses folgenden gemeinsamen Antrag stellen: (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
"Der Antrag der Abgeordneten Mag.Freibauer, Feurer u.a., mit dem die NÖ Landesregierung
aufgefordert wird, im Sinne der Antragsbegründung eine Förderungsaktion 'Öko-Sonderaktion für
Niederösterreich' einzurichten, wird in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung genehmigt."
Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen.
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Ich eröffne die Debatte. Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter
Mag.Feibauer.
Abg. Mag.FREIBAUER (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Die heutige Sitzung des Landtages von Niederösterreich wird sicher durch einen
umfassenden Schwerpunkt im Bereich Umweltschutz geprägt. Diese Schwerpunktsetzung zum
Auftakt eines neuen Arbeitsjahres ist also durchaus beabsichtigt, und sie ist als Signal zu verstehen.
Als Signal dafür, daß Umweltschutz in immer stärkerem Maß zu einem Hauptthema in unserer
Landespolitik geworden ist und daß wir diesen Schwerpunkt auch in Zukunft intensiv zu betreuen
haben. Niederösterreich ist seit vielen Jahren im Interesse aller Bürger unseres Heimatlandes in
diesem Bereich wirklich vorbildlich tätig, und mit den heutigen Beratungen und Beschlüssen werden
wir in Niederösterreich die Umweltoffensive weiter ausbauen und aktiv vorantreiben. Wenn wir jetzt
einen Schwerpunkt betonen und unterstreichen, dann vergessen wir aber dabei nicht die anderen
wichtigen Aufgaben für unser Land und für unsere Mitbürger. Die zukunftsorientierte Ausbildung
unserer Jugend, die Hilfe für die Familien, der Ausbau des Gesundheitswesens, das
partnerschaftliche Zusammenwirken unserer Gemeinden, die Sorge für die älteren Mitbürger, die
Förderung des wirtschaftlichen Aufschwungs zur Sicherung von Arbeit und Wohlstand im ganzen
Land, in allen Regionen und Gemeinden, das sind ebenso wichtige Ziele und Aufgaben. Von dieser
Warte aus haben wir einen Auftrag zu einer ganzheitlichen Politik in diesem Land, einer Politik, die alle
großen Themen umfassend und unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens dieser
Aufgabenbereiche behandelt. Umweltschutz ist ein fundamentaler Teil dieser ganzheitlichen Politik. Er
ist dabei nicht Selbstzweck, sondern hängt unmittelbar mit dem Menschen zusammen, der von
unserer Programmatik und von unserer Weltanschauung her für uns im Mittelpunkt steht. Der
einzelne Mensch als unverwechselbares Individuum, als Persönlichkeit hat nach unserer christlichen
Weltanschauung einen unverzichtbaren Anspruch auf eine glückhafte Gestaltung seines Lebens,
seines Lebens in der Gemeinschaft und auf möglichst gute Lebensbedingungen. Und jeder Mensch
erhofft sich und erstrebt ja persönliche Lebensqualität.
Das Anliegen Umweltschutz ist ein wichtiger Teilaspekt dieses umfassenden Begriffes der
Lebensqualität. Umweltschutz ist darüber hinaus auch mit einem starken sozialen Bezug zu sehen.
Schlechte Umweltbedingungen treffen immer zuerst die sozial Schwächeren. Wer auf Grund seiner
Einkommenssituation nicht in der Lage ist, flexibel auf Umweltbelastungen zu reagieren, ist eben
besonders dann betroffen, wenn die Lärmsituation vor seinem Haus oder seiner Wohnung unerträglich
wird. Er ist betroffen, wenn die Luft nicht mehr frisch und klar ist oder das Wasser aus der
Wasserleitung und dem Hausbrunnen nur mehr bedingt als Lebensmittel zu bewerten ist. Sozial
Schwächere können schlecht den Umweltbedingungen in der näheren Umgebung, auch nicht ohne
weiteres durch einen Zweitwohnsitz oder durch Urlaubs- und Wochenendfahrten, ausweichen.
Besonders betroffen von Lärm, Luftverschmutzung und einer Umgebung mit schlechtem
Erholungswert sind da erfahrungsgemäß die älteren Mitbürger und die Familien mit Kindern. Daher
hat eine aktive Umweltschutzpolitik für uns auch aus diesem Grund Priorität, und Umweltschutzpolitik
ist damit gleichzeitig angewandte Sozial- und Gesundheitspolitik.
Umweltpolitik ist aber natürlich auch untrennbar mit der Wirtschaftspolitik verbunden. Dazu eine
grundätzliche Feststellung, die heute für uns alle schon selbstverständlich ist: Nämlich nur auf der
Grundlage einer leistungsorientierten Wirtschaft und Gesellschaft können jene Versorgungs- und
Entsorgungsleistungen erbracht werden, die wir alle wünschen und benötigen. Eine gesunde
Wirtschaft ist überdies Grundvoraussetzung für soziale Solidarität. Dennoch hat all dieses
Wirtschaften auf lange Sicht gesehen nur so weit Sinn, als dadurch unsere Lebensgrundlagen und die
Lebensgrundlagen der kommenden Generationen nicht zerstört werden. Umweltpolitik muß daher
wesentlich am Wirtschaftssystem ansetzen. Und hier bietet sich die Konzeption der ökosozialen
Marktwirtschaft an, eine Konzeption, meine sehr geehrten Damen und Herren, die auf dem bewährten
Grundmuster der sozialen Marktwirtschaft aufbaut, dieses bewährte Grundmuster jedoch nicht
ablehnt, sondern entscheidend weiterentwickelt. Es geht also nicht um eine Verabschiedung von der
sozialen Marktwirtschaft, wenn wir von ökosozialer Marktwirtschaft sprechen, sondern um eine
Weiterentwicklung dieses Systems. Es geht um Veränderung und Anpassung der
wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen, um so die Dynamik der Wirtschaft und des Marktes nicht
gegen die Umwelt, sondern zur Sicherung der Umwelt einzusetzen. Ökosoziale Marktwirtschaft ist
also nicht technikerfeindlich, sondern ökosoziale Marktwirtschaft ist darauf ausgerichtet, daß Technik
in den Dienst der Problembewältigung gestellt wird. Umweltschutz bedeutet daher nicht die
Vernichtung von Arbeitsplätzen, sondern bietet die Chance, neue Produktions- und
Absatzmöglichkeiten zu entwickeln und so Arbeitsplätze mit Bestand zu erhalten und zu schaffen.
Neue und zukunftssichere Arbeitsplätze durch umweltfreundliche Technologien und neue
Arbeitsplätze durch Investitionen für den verbesserten Umweltschutz zu schaffen, das ist unsere
Absicht.
Dieser Ansatz soll durch eine Umgestaltung der Rahmenbedingungen für unsere Wirtschaft und
unser ganzes gesellschaftliches System erfolgen. Es muß im Unternehmerinteresse liegen,
umweltfreundliche Technologien anzuwenden. Umweltschonendes Verhalten soll durch
Steuerermäßigungen belohnt werden. Umweltschädigendes Verhalten soll durch Abgaben belastet
werden. Wir sollen nicht schmutziges Wachstum fördern, wir wollen nicht weiter Umweltsünden
subventionieren, sondern wir wollen die positiven Kräfte der Wirtschaft durch umweltfreundliche
Rahmenbedingungen stimulieren. Das ist nicht nur verantwortungsbewußt, sondern auf längere Sicht
auch erfolgversprechend, und das wird für den Umweltschutz und für die Sicherung der
Lebensgrundlagen effektiver sein als viele gesetzliche Gebote und Verbote.
Diese Umgestaltung des ordnungspolitischen Systems soll also nicht dadurch geschehen, daß die
Gesamtsteuerbelastung erhöht wird, sondern insgesamt soll es zu weiteren steuerlichen
Gesamtentlastungen kommen. Der Umbau unseres Steuersystems wurde ja begonnen, 1988
erfolgreich mit der Steuerreform, und die zweite Etappe ist in Aussicht gestellt, geplant für 1992. Diese
zweite Etappe der Steuerreform soll auch die ökologischen Notwendigkeiten berücksichtigen und
dennoch die Tendenz der Steuervereinfachung beibehalten.
Die ökosoziale Marktwirtschaft zielt also auf etwas ab, was uns besonders am Herzen liegt. Es geht
darum, den Umweltschutz nicht bis ins kleinste in Gesetzen, Verordnungen und Bescheiden
festzuschreiben. Das verursacht, wie wir ja alle wissen, immer mehr Aufwand an Kontrolle und
Administration. Es ist eine unheilvolle Entwicklung, wenn man das so treiben läßt, und wir sind auch
hier im Landtag vor dieser Entwicklung nicht gefeit. Auch wir bemühen uns immer wieder, da und dort
Gesetzeslücken zu stopfen und noch mehr Verordnungen und noch mehr Bestimmungen zu finden.
Umweltschutz und Umweltkontrolle im nachhinein bedeutet in Wahrheit immer mehr Staat und
Bürokratie zur Bewältigung der Umweltprobleme. Wenn Umweltbilanzen dazu erstellt werden, noch
mehr Gebote und Verbote gesetzlich zu formulieren, wenn Umweltbilanzen noch mehr
Umweltpolizisten verlangen, dann ist das der falsche Weg. Müllvermeidung sollten alle Regierungen
und auch alle Parlamente in ihrer legistischen Arbeit betreiben.
Wir müssen versuchen, gerade auch beim Umweltschutz unseren Grundsatz "mehr privat und
weniger Staat" zur Anwendung zu bringen. Das bedeutet konkret, daß es zwar unabdingbar
notwendig bleiben wird, Grenzwerte festzulegen und diese auch zu überwachen, um Mißbräuche
auszuschließen, daß aber daneben und darüber hinaus noch andere Mechanismen greifen sollen, die
eine immer geringere Belastung der Umwelt bewirken. Die allgemeinen Verwaltungsgesetze sollten
daher einen gewissen Mindeststandard garantieren. Die Steuergesetze und die sonstigen
wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen, die vor allem auf Bundesebene oder auf internationaler
Ebene festzulegen sind, sollten jedoch dafür sorgen, daß diese Umweltstandards noch weit
übertroffen werden. Mehr privat und weniger Staat kann aber sicher nur dann gelten, wenn einerseits
die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen umweltkonformes Verhalten belohnen und andererseits
eine entsprechende allgemeine Bewußtseinslage für den Umweltschutz besteht. Und so stellen wir
uns die Umweltoffensive vor: Überzeugen und Anreize geben statt Verwaltungsstrafen, und das muß
sich auch im Umweltschutzbereich durchsetzen. Unter Umweltbewußtsein in diesem Sinn ist natürlich
nicht nur ein Verständnis für Belange des Umweltschutzes zu verstehen und nicht nur das Fordern
von Umweltschutzmaßnahmen ganz allgemein. Es genügt auch nicht, Mitglied einer grünen
Bürgerinitiative zu sein, das ist alles noch zu wenig, sondern das, worauf es ankommt, ist die
Bereitschaft, sich selbst umweltkonform zu verhalten, auch wenn damit vielleicht kurz- und mittelfristig
Einschränkungen, Verzicht auf Bequemlichkeit oder gar Belastungen verbunden sind.
Gute Luft, gesunde Bäume und Forellen in jedem Bach, das wünschen wir uns alle! Und wir werden
diese Ziele auch erreichen, wenn wir alle Teilaspekte beachten und uns nicht nur auf gesetzliche
Bestimmungen, Gebote und Verbote verlassen. Jeder muß eben beitragen, selbst auch beitragen,
zum Beispiel durch dichte Senkgruben, durch Mülltrennung und Müllsortierung, durch weniger
Autofahren, durch sorgsamen Umgang mit giftigen und gefährlichen Stoffen im Haushalt genauso wie
in der Wirtschaft. Diese Strategien sind Teile der NÖ Umweltoffensive, die wir in unserem Klub im
Mai 1989, also in diesem Jahr, mit einem Grundsatzbeschluß formuliert haben. Diese NÖ
Umweltoffensive soll jedoch nicht ausschließlich Sache unseres Landtagsklubs, das heißt der
Regierungsmitglieder und der Abgeordneten der ÖVP bleiben, vielmehr soll diese
niederösterreichische Umweltoffensive das ganze Land erfassen, und es muß alles nur mögliche
unternommen werden, um die Lebensgrundlagen auch für die Zukunft zu sichern. Natürlich ist
Umweltschutz keine Sache, die wir im Land Niederösterreich neu erfinden mußten. Schon bisher gab
es große Anstrengungen für den Umweltschutz, und wir können ohne weiteres behaupten, daß
Niederösterreich in vielen Bereichen sogar vorbildlich tätig geworden ist.
Die Situation ist aber trotz aller bisherigen Anstrengungen besorgniserregend. Auf vielen Ebenen,
sowohl global als auch national, wie regional und lokal, gibt es leider immer wieder neue Sorgen, und
das erfordert besondere Anstrengungen und eine Intensivierung aller Bemühungen. Diese neuen
Herausforderungen wollen wir, wo immer wir können, mit ganzer Kraft annehmen. So hat der
Landtagsklub der ÖVP bereits eine Vielzahl konkreter Initiativen gestartet und das Land noch
umweltfreundlicher gestaltet. Die Beispiele kennen Sie. Es geht um das NÖ Bodenschutzgesetz, das
von einem Konzept zu einem Gesetz führen soll; die Verbesserung des Naturschutzgesetzes zum
Schutz ökologisch wertvollen Baumbestandes oder Maßnahmen gegen die Verhüttelung des
Grünlandes, und in anderen Bereichen haben wir uns an den Bund gewendet: bei Chemikalien und
ihrer Verwendung, bei Erlassung von bundesgesetzlichen Abfallvermeidungsbestimmungen, bei
Normen zum Trinkwasserschutz.
Das alles sind gesetzliche Initiativen. Aber das kann - und das möchte ich hier noch einmal betonen wirklich nur ein Teil der gesamten Umweltstrategie sein. Ohne die entsprechende Bewußtseinslage
werden alle gesetzlichen Maßnahmen ohne den gewünschten Erfolg bleiben. Das Umweltbewußtsein
muß nicht nur in der Bevölkerung, das kann ich hier sagen, sondern auch unter den Abgeordneten
noch zunehmen und verantwortungsvoller werden. Aber auch Bemühungen um eine Änderung der
Bewußtseinslage allein wären dann doch nicht ausreichend, um Verbesserungen im Bereich der
Umweltsituation zu erzielen. Daher setzt das Land heute einen finanziellen Schwerpunkt, einen
besonderen finanziellen Schwerpunkt mit der Schaffung der Ökosonderaktion für Niederösterreich.
Ziel dieser Aktion soll ein kräftiger Impuls für den Umbau unserer Strukturen zum nachhaltigen Schutz
unserer Lebensgrundlagen sein. Die Öko-Sonderaktion für Niederösterreich soll einen Beitrag für die
notwendige Umstrukturierung des privaten wie des öffentlichen Bereiches sein. Ich glaube, es ist für
uns alle heute ein gutes Gefühl, an dieser wesentlichen Weichenstellung in positivem Sinne im Land
Niederösterreich mitwirken zu können. Es ist geplant, im Rahmen der Öko-Sonderaktion in den derzeit
aktuellsten Bereichen Impulse zu setzen. Die Förderungsbereiche der Öko-Sonderaktion für
Niederösterreich sollten schwerpunktmäßig ausgewählt werden. Darüber haben wir uns verständigen
können. Jedenfalls müssen die Bereiche Gewässer- und Grundwasserschutz, Luftreinhaltung, zum
Beispiel durch Förderung der Fernwärme, und Abfallvermeidungsaktivitäten und Verwertung von
Abfällen in dieser Aktion enthalten sein. Im Bereich der Gewässerreinhaltung wird es darum gehen,
einerseits landesweite Grundlagen für künftige gezielte Maßnahmen zur Gewässerreinhaltung zu
schaffen und andererseits durch die Unterstützung konkreter Projekte eine weitere Verschmutzung
der Gewässer, insbesondere der Grundwasserkörper, zu vermeiden und nach Möglichkeit weitere
irreparable Schäden zu verhindern. Die Abfallvermeidung ist ein Gebot der Stunde. Wollen wir nicht
im Müll ersticken, dann müssen wir alle gemeinsam, die Wirtschaft und die Konsumenten, alles tun,
um Abfall zu vermeiden und zu vermindern. Die unvermeidbaren Abfälle dürfen dann aber nicht
irgendwo deponiert werden, wo sie unter Umständen langfristig wieder Gefahrenpotentiale darstellen
und nur mit größten Kosten wiederverwertet werden können. Vielmehr müssen Trennsysteme
eingeführt werden und durch Schließung von Entsorgungskreisläufen die Abfallstoffe als Wertstoffe
entdeckt und wiederverwertet werden. Die im Antrag angesprochene Fernwärmeförderung für
Luftreinhaltung ermöglicht es, die in unserem Bereich nun einmal zwingend notwendige Heizung
zentral und nach dem modernsten Stand der Technik vorzunehmen.
Es wird vereinfachend, aber doch immer richtig gesagt, besser ein großer, aber kontrollierter
Rauchfang als tausend kleine, wo die Luft verpestet wird. Bei zentralen Wärmeerzeugungsanlagen ist
der Grad der Luftreinhaltung und permanent eine Überwachung und damit eine Schonung der Umwelt
möglich, wie sie bei Einzelfeuerungen gar nicht erzielbar ist. Ich bin der Überzeugung, daß wir mit
diesem Schwerpunkt die wesentlichsten Dinge zuerst behandeln. Darüber hinaus soll das zur
Verfügung stehende Geld für die Öko-Sonderaktion ja nicht nur einmal verwendet werden, sondern in
wesentlichen Teilen wiederholt zur Verfügung stehen. Damit wird es der Landesregierung, die ja im
Rahmen des heute zu beschließenden Antrages Richtlinien erlassen muß, möglich sein, auf allfällige
neue Herausforderungen entsprechend flexibel zu reagieren. Wir haben ganz bewußt die Form einer
Öko-Sonderaktion gewählt und nicht etwa die Gründung eines Öko-Fonds oder eines Umweltfonds
gefordert. Dies nicht deshalb, weil wir uns vor dem Wort "Fonds" fürchten oder der SPÖ keinen
Gefallen tun wollten, sondern weil wir glauben, Herr Kollege, daß es nicht sinnvoll ist, weitere
Bürokratien und selbständige Organe zu schaffen, die das tun, was die Landesregierung ohnedies zu
tun hat, nämlich das Landesvermögen zu verwalten und Geld nach den Vorgaben der Gesetze bzw.
im Rahmen der Budgethoheit des Landtages einzusetzen. (Beifall bei der ÖVP.)
Daher legt unser Antrag, der nun ein gemeinsamer Antrag ist, Herr Kollege, heute die Basis für eine
rasche und effiziente Mittelvergabe für den Umweltschutz. Und auf das kommt's ja an! Auch im Sinne
einer Resolution, die wir bei der letzten Budgetdebatte beschlossen haben, erfolgt die Mittelvergabe
nicht durch einen Fonds, sondern durch die NÖ Landesregierung. Noch ein Wort zur Herkunft der
finanziellen Mittel in Höhe von 500 Millionen Schilling Startkapital. Die Mittel, die uns in nächster
Zukunft für wichtige Aufgaben zur Verfügung stehen werden, stammen aus der Teilprivatisierung der
EVN, die im November über die Bühne gehen soll, also aus der Energieversorgung für
Niederösterreich. Daß es möglich ist, Mittel aus der Wirtschaft für den Umweltschutz einzusetzen,
erhärtet meine These, daß nur eine gesunde Wirtschaft einen intensiven Umweltschutz ermöglicht,
und daß dieses Geld aus der Privatisierung der EVN nicht für die Budgetkonsolidierung eingesetzt
werden muß, spricht für die gute Budgetpolitik in diesem Land.
Die Privatisierung ist, abgesehen von dem Umstand, daß das Land Niederösterreich neue finanzielle
Dispositionsmöglichkeiten erhält, ein erfreulicher Vorgang. Es handelt sich bei der Privatisierung auch
nicht um die Veräußerung des Familiensilbers, wie oft Kritiker sagen, sondern um einen bewußten Akt
der breiten Streuung von Vermögen in der Bevölkerung. Nicht das Land als solches soll alle Anteile an
der EVN erhalten, sondern jeder Kunde der EVN und darüber hinaus jeder Niederösterreicher soll die
Möglichkeit haben, an seinem Energieversorgungsunternehmen beteiligt zu sein, und ganz besonders
auch die Beschäftigten der EVN. Im Rahmen des Aktienrechtes und über die Öffentlichkeit soll auch
der Einfluß der Niederösterreicher auf die weitere Gesellschaftstätigkeit in diesem Sinne zunehmen.
Die EVN bemüht sich, das soll auch hier anerkennend vermerkt sein, seit Jahren um den
Umweltschutz in ihrem Bereich und hat etwa bei der Errichtung des Kraftwerks Dürnrohr mit einem
Milliardenaufwand vorbildliche Umweltschutzanlagen installiert. Ich bin überzeugt, daß die EVN diesen
Weg in Zukunft fortsetzen wird.
Umweltschutzpolitik ist notwendig, um unser Überleben langfristig zu sichern. Irgendwann einmal, so
hoffen wir, wird die Umweltschutzpolitik als Sonderaktion nicht mehr erforderlich sein, da
Umweltschutz dann ein integraler Bestandteil aller anderen Teilbereiche der Politik sein wird. Der
aktuelle Sanierungsbedarf soll in absehbarer Zeit aufgearbeitet werden und dann nicht mehr
bestehen. Man braucht aber dennoch Optimismus, um sich den heutigen Umweltproblemen zu stellen,
die in vielen Bereichen zugegebenermaßen ein erschrekkendes Ausmaß angenommen haben, und
man braucht auch Geld für diese dringenden Aufgaben. Die NÖ Volkspartei hat vor einem Jahr in der
Wahlwerbung 1988 500 Millionen Schilling zusätzlich für den Umweltschutz im Land Niederösterreich
in Aussicht gestellt. Mit dem heutigen Antrag erfüllen wir dieses Versprechen schon nach kurzer Zeit.
Die Öko-Sonderaktion für Niederösterreich ist überdies in eine Reihe von weiteren Aktivitäten in
Sachen Umweltschutz eingebettet. Gemeinsam könnten alle diese Aktivitäten doch zu dem von uns
allen gewünschten Ziel führen, nämlich die Umwelt zu schützen und unseren Kindern ein
lebenswertes Land Niederösterreich zu übergeben. (Beifall bei der ÖVP.)
In diesem Sinne glaube ich, daß der heute vorliegende Antrag, meine sehr geehrten Damen und
Herren, von größtem Interesse für alle Niederösterreicher ist. Im Namen der ÖVP ersuche ich daher
alle Mitglieder des Hohen Landtages um Unterstützung unseres Antrages zur Schaffung der ÖkoSonderaktion für Niederösterreich. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr.Kremnitzer.
Abg. Dr.KREMNITZER (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der
Landesregierung! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach den langatmigen
Ausführungen meines Vorredners, wo er visionäre umweltschützerische Darstellungen in den Raum
gestellt hat, freue ich mich (Abg. Buchinger: Langatmig! - Abg. Anzenberger: Es verschwinden
manche über Nacht!) - danke schön -, freue ich mich, als Nachredner zu kommen, denn man kann in
weiten Bereichen diese Darstellungen unterstreichen. In einigen Bereichen, Herr Klubobmann
Freibauer, allerdings nicht. Zum Beispiel, wenn Sie anfangs davon ausgehen, daß Umweltschutz ein
Teilaspekt der Politik sein soll, dann kann ich das nicht unterstreichen. Unserer Ansicht nach ist
unsere Umwelt bereits in einem solchen Maße geschädigt, daß wir den Umweltschutz bereits zum
zentralen Aspekt unserer Politik machen müßten, ansonsten kann ich große Teile Ihrer Darstellungen
übernehmen. Ich erspare mir dazu weitere Ausführungen. Das dient, glaube ich, der strafferen
Erledigung unserer Tagesordnung. Ich habe aber trotzdem zwei Anmerkungen zum heutigen Antrag,
den Sie hier als gemeinsamen Antrag der beiden Großparteien vorlegen: 1. Der Antrag kommt viel zu
spät und
2. der Betrag von 500 Millionen Schilling wird mit Sicherheit nicht reichen.
Der Antrag kommt viel zu spät. Da gibt es eine Reihe von Beispielen in Niederösterreich, die Sie seit
vielen, vielen Jahren dahinschleppen. (Beifall bei der FPÖ.) Bedenken wir, daß wir seit 10 Jahren von
der Mitterndorfer Senke wissen. Seit 10 Jahren ist das Problem bekannt und seit 10 Jahren ...... (Abg.
Treitler: Da war der Kremnitzer nicht einmal noch bei der FPÖ.) Jetzt haben Sie einen Fehler
begangen. Da muß ich Ihnen sagen, jetzt ist Ihnen etwas unterlaufen. (Heiterkeit bei der ÖVP.)
Jetzt sind Sie einem Irrtum unterlegen. Dieser Zuruf, vor 10 Jahren sei der Kremnitzer noch nicht bei
der FPÖ gewesen, ist leider falsch. Aber so wie Sie 10 Jahre nicht zählen können, so kann ich sie
sehr wohl zählen. Seit 10 Jahren wird von den Verantwortlichen dieses Landes nur über die
Kompetenz der Sanierung gesprochen, aber die Verschmutzung im größten mitteleuropäischen
Grundwasserreservoir schreitet unaufhörlich fort und immer mehr Menschen müssen dort mit
zugeführtem Wasser aus Kanistern versorgt werden. Ich weiß nicht, wer von Ihnen schon einmal dort
gewesen ist. Man muß sich das wirklich ansehen. Das kommt einem vor wie in der unmittelbaren
Nachkriegszeit, mit dem einen Unterschied, daß man damals die typhusbedingten Verseuchungen
sehr rasch in den Griff bekommen hat, während wir uns heute immer mehr Zeit lassen. Immer mehr
Zeit lassen so lange, bis wir die Probleme gar nicht mehr überschauen können. Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Ein Bundesland, welches bereit ist, die Kremser Schnellstraße vorzufinanzieren,
sich aber bei der Mitterndorfer Senke Zeit läßt, bis der bundeszuständige Finanzträger eingreift, ein
solches Bundesland hat die Schwerpunkte falsch gewichtet und falsch dimensioniert. Das muß hier
mit voller Deutlichkeit gesagt werden. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren! Wenn ich in den letzten Tagen von einer Feier lesen konnte, einer
Spatenstichfeier für die Errichtung der Sperrbrunnen, dann halte ich das für die Perversion des
Umweltschutzgedankens überhaupt. Wir feiern den Beginn einer längst fälligen
Sanierungsmaßnahme! Bitte, meine Damen und Herren, hätten wir noch 10 Jahre gewartet, dann
hätten wir vielleicht noch größer feiern können. Je länger wir warten, desto größer können wir dann
feiern. Das ist die Perversion in sich. Aber Sie hätten ja gar nicht 10 Jahre warten müssen, um einen
solchen Antrag wie den heutigen Wirklichkeit werden zu lassen.
Die Freiheitliche Partei hat am 13. Dezember des Vorjahres hier einen Antrag eingebracht, daß
sofort eine Milliarde Schilling für die Mitterndorfer Senke zur Verfügung gestellt werden soll, aber Sie
haben diesen Antrag abgelehnt! Abgelehnt wie so viele andere Anträge, nur weil sie nicht aus den
Reihen der beiden Großparteien stammen. Das ist Ihre Umweltschutzpolitik! Umweltverseuchung hat
keine parteipolitische Farbe und Umweltsanierung hat auch keine parteipolitische Farbe.
Meine Damen und Herren! Erkennen Sie doch, daß das Gebäude, in dem wir wohnen, brüchig und
rissig geworden ist. Hier nützt es nichts, Fugen zu verschmieren, hier müssen Statiker her, hier
müssen Baumeister her, die neue Wände errichten. Behelfsmäßige Sanierungsmaßnahmen werden
hier nicht ausreichen. (Heiterkeit bei der ÖVP und SPÖ.)
Ich könnte ja warten, ich bin am Wort. Ich könnte abwarten, bis Sie sich wieder beruhigt haben, aber
auf der anderen Seite weiß ich, daß ich über Lautsprecher verfüge und Sie nicht, also kann ich mich
durchsetzen.
Der zweite Aspekt, meine sehr geehrten Damen und Herren, der finanzielle Aspekt. Es heißt so
wunderschön in der Antragsbegründung, nachdem einige organisatorische Schritte aufgezählt worden
sind, daß die angestrebten Maßnahmen, und jetzt wörtlich, "auch einen Bedarf an finanziellen Mitteln
für den Umweltschutz entstehen lassen".
Das ist doch eine sehr einfältige und naive Darstellung. Wir wissen heute, meine Damen und Herren,
daß die Sanierung der Umwelt mit unseren herkömmlichen Finanzvorstellungen gar nicht finanzierbar
sein wird. Und hier sind 500 Millionen Schilling, etwa ein Drittel des erwarteten Erlöses aus dem
Verkauf von EVN-Anteilen, wohl ein sehr bescheidener Teil. Diese 500 Millionen Schilling sind also
unserer Ansicht nach zu gering. Wir wissen sicher, daß das nicht der einzige Schritt sein kann. Es
kann nur der erste Schritt sein, und in diesem Sinne werden wir dem Antrag zustimmen. (Beifall bei
der FPÖ.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Feurer.
Abg. FEURER (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Wenn wir die
Umweltsituation in Niederösterreich, und nicht nur in Niederösterreich, betrachten, so sind wir uns
bewußt, daß wir hier mit raschem Handeln aus der Umweltkrise hinausfinden müssen. Ziel einer
neuen Umweltpolitik in Niederösterreich muß die ökologische Modernisierung des Landes und seiner
Wirtschaft im Sinne eines qualifizierten Wachstums sein. Der Gedanke des umweltfreundlichen
Wirtschaftens läuft darauf hinaus, daß, anstatt Umweltschäden zu reparieren, in ein verstärktes
Umweltbewußtsein und ein Umwelthandeln zu investieren ist. Es gilt für uns vorrangig, nach dem
Stand der Technik vermeidbare Umweltbelastungen zu unterlassen und bestehende
Umweltbelastungen zu verringern, das heißt Anlagen an eine neue erreichbare Technik anzupassen,
und schließlich soll durch ein verstärktes Umweltbewußtsein jeder, ob im privaten oder beruflichen
Umfeld, zur Vermeidung von Umweltbelastungen beitragen. Die Belastungslawine muß bereits in
ihrem Entstehen verhindert werden. Wenn sie einmal angewachsen ist wie heute, dann ist es schwer,
sie zum Stehen zu bringen.
Wir Sozialisten betreiben in der Umweltpolitik keine Technikfeindlichkeit, im Gegenteil, wir sind
überzeugt, daß wir durch unser Wissen und unser Können die Schadstoffbelastungen weiter
reduzieren können und so zu einer abfallfreien Kreislaufwirtschaft gelangen.
Um diese Entwicklung zu erreichen, bedarf es der Sicherstellung der Finanzierbarkeit dieser
Umweltinvestitionen. Was Förderungen der öffentlichen Hand bewegen können, meine sehr geehrten
Damen und Herren, ist ja aus der Aufbauleistung der vergangenen Jahrzehnte deutlich sichtbar.
Denken wir nur an die Schulen, die Kindergärten, an die Trinkwasserleitungen, an
Abwasserbeseitigungsanlagen, Fremdenverkehrseinrichtungen, Freizeit- und Erholungseinrichtungen
oder neue Betriebsansiedlungen usw. Hinter all diesen Leistungen steht meist ein
Förderungsinstrument des Bundes oder des Landes oder in manchen Fällen auch von beiden
Körperschaften. Es ist daher naheliegend, daß auch wichtige Umweltinvestitionen durch einen
Umweltfonds des Landes mitfinanziert werden. Wir Sozialisten, meine sehr geehrten Damen und
Herren, haben diese Forderung bereits zu Beginn der 80er Jahre gestellt, aber unsere Forderung
nach einem Niederösterreichischen Umweltfonds ist hier im Haus von der Mehrheit immer wieder
abgeschmettert worden. Die Schaffung einer Öko-Sonderaktion, meine sehr geehrten Damen und
Herren, stellt daher eine späte Einsicht zu unserem Standpunkt dar. Immerhin - und das wollen wir
anerkennen - hat sich die ÖVP jetzt unseren langjährigen Forderungen angeschlossen, und daher
werden in Zukunft bald Förderungsmittel für den Umweltschutz im Land Niederösterreich zur
Verfügung stehen. Diese Sonderaktion kann aber nur als erster Schritt zu einem Umweltfonds des
Landes angesehen werden. Ähnlich dem Niederösterreichischen Wasserwirtschaftsfonds sind klare
Förderungsrichtlinien zu erstellen, damit offenkundig wird, wer wofür und wie hoch gefördert werden
kann. Wir fordern auch klare Förderungsgrundsätze und einen Beirat, der die Einhaltung dieser
Förderungsrichtlinien überwacht. Vorwiegend geht es uns aber darum, daß diese
Umweltförderungsaktion für neue Impulse im Umweltschutz sorgt. Wir haben das Motto "das Wichtige
zuerst" in den Vordergrund gestellt.
Eine wesentliche Forderung für uns Sozialisten ist es sicherzustellen, daß die aus der Privatisierung
der EVN verfügbaren Mittel schwerpunktmäßig für die großen Umweltprobleme des Landes verwendet
werden. Wir Sozialisten lehnen daher bei dieser Förderung ein Gießkannenprinzip ab und wollen auch
keine plakative Umweltpropaganda mit diesen Mitteln. Es ist zwar sichergestellt, daß ein Großteil der
Mittel für rückzahlbare Darlehen aufgewendet wird, aus der Fortdauer der Aktion ergibt sich aber, daß
sich natürlich die Möglichkeiten zur Förderung und die Höhe dieser Mittel verringern werden. Daher
glauben wir, daß man sowohl Landesmittel als auch Bundesmittel dafür einsetzen müßte, daß dieser
Fonds seine Finanzkraft für einen längeren Zeitraum erhält. Herr Landeshauptmannstellvertreter! Sie
sind also aufgefordert, beim Landesfinanzreferenten vorzusprechen, damit diese Maßnahmen auch in
die Tat umgesetzt werden können! (Beifall bei der SPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seien wir uns doch bewußt, daß für eine vertretbare
umweltpolitische Abfallentsorgung ungeheure Investitionen notwendig sein werden. Wir werden
Milliarden für Investitionen aufwenden müssen, und wenn wir zumutbare Gebühren erreichen wollen,
dann ist es natürlich erforderlich, daß die Gemeinden, aber auch die Gemeindeverbände von der
öffentlichen Hand bei der Durchführung dieser Maßnahmen unterstützt werden. Für uns ist der Aufbau
einer ökologischen Abfallwirtschaft vorrangig. Abfallvermeidungsprojekte, Mülltrennungssysteme,
Verwertungsanlagen für die stoffliche Verwertung, für die biologische Verwertung und die thermische
Verwertung, die Verbrennung, sind daher aus diesen Mitteln zu fördern.
In Verbindung mit der NÖ Umweltschutzanstalt sollten dafür Abfallbehandlungsanlagen, die sich
flächendeckend auf das ganze Land verteilen, neu geschaffen werden. Wir Sozialisten treten dafür
ein, daß auch die Industrie und die Wirtschaft schwerpunktmäßig gefördert werden, um bestimmte
Produktionsvorgänge umweltfreundlicher zu machen. Das ist wahrscheinlich die Grundlage dafür, daß
wir den Abfall bereits in der Entstehungsgeschichte wesentlich reduzieren, aber auch jene Abfälle, die
aus dem Produktionsprozeß anfallen, doch wesentlich entgiften können.
Wenn wir beispielsweise heute die Möglichkeit haben, alte Rohstoffe wieder zu verwerten, dann
sollten wir diese Möglichkeit ergreifen und, wenn es möglich ist, die gefährlichen
Chlorkohlenwasserstoffe aus dem Verkehr ziehen, zum Beispiel in der Stahlindustrie das
Entfettungsmaterial. Wir sollten trachten, diesen Weg zu gehen und mitzuhelfen, in unserer Wirtschaft
von der Chlorchemie wegzukommen.
Wir müssen daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Probleme an der Wurzel packen
und schon beim Entstehen beseitigen. Dazu ist es notwendig, im Umweltbereich Bundesförderungen
und Landesförderungen parat zu haben. Es ist daher ein Gebot der Stunde, nicht nur im Abfallbereich,
sondern auch in der Industrie und in der Wirtschaft zu versuchen, einen umweltfreundlichen Weg zu
gehen. Seien wir uns bewußt, daß uns, wenn wir diese Maßnahmen schon früher gesetzt hätten, viele
Umweltschäden in diesem Land erspart geblieben wären, und manche Umweltkrise nicht eingetreten
wäre. Natürlich ist es auch ein Gebot der Stunde, die Belastung unserer Gewässer, aber auch
unseres Grundwassers - wir werden heute ja noch Gelegenheit haben, darüber zu diskutieren wesentlich zu reduzieren. Was für die Industrie die chlorierten Kohlenwasserstoffe sind, sind für die
Landwirtschaft die Nitrate und Pestizide. Vor allem die Müllentsorgung muß unter anderen Vorzeichen
erfolgen. Große Güllegruben, Güllebanken, vielleicht sogar Gülleaufbereitungsanlagen werden
erforderlich sein, um die Überdüngung unserer Felder in den Griff zu bekommen. Anlagen für die
Klärschlammentsorgung aus Betrieben und kommunalen Abwasserbeseitigungen fehlen in
Niederösterreich ebenso, und es ist höchste Zeit, daß wir hier Maßnahmen setzen. Wir wissen aber
auch, daß die Schadstoffe, die wir in die Luft abgeben, auf etwa 25 % reduziert werden müßten. Das
sagen uns die Wissenschaftler heute, und es wird notwendig sein, neben dem Verkehr, insbesondere
bei Heizwerken und beim Hausbrand wirksame Maßnahmen zu setzen. Es wird vor allen Dingen
erforderlich sein, daß für die Raumheizung intelligente Heizlösungen angeboten werden, die den
Primärenergieverbrauch und den Schadstoffausstoß minimieren. Kesselanlagen für Kohle, Öl oder
Gas mit einem Wirkungsgrad von 60 %, wie wir sie heute vorwiegend vorfinden, können und dürfen
für uns nicht der Weisheit letzter Schluß sein. Nahwärmeversorgung mit Blockheizkraftwerken,
Wärmepumpen, Kraftwärmekupplung auf Biomassebasis, überhaupt die Erschließung erneuerbarer
Energiequellen werden in Anbetracht der unkontrolliert ansteigenden Verbrennung von
Kohlenstoffverbindungen und der damit verbundenen Auswirkungen Auswege aus der
Energiekatastrophe sein können. Wir Sozialisten verstehen diese Förderungsmaßnahmen, die wir
heute beschließen werden, zusätzlich zu den Förderungen des Bundes, und wir erhoffen uns aus
diesen Maßnahmen natürlich gewaltige Impulse für die Umweltpolitik in Niederösterreich. Wir
brauchen, glaube ich, das Rad nicht ein zweites Mal zu erfinden, eine ähnliche Handhabung wie beim
NÖ Wasserwirtschaftsfonds scheint uns sinnvoll, und wir könnten damit wirklich die Umweltpolitik in
Niederösterreich wesentlich in Schwung bringen.
Wir begrüßen daher, daß die NÖ Landesregierung mit dem heutigen Beschluß aufgefordert wird,
eine Öko-Sonderaktion für Niederösterreich einzurichten. Damit ist eine SPÖ-Forderung, die wir
anfangs der 80er Jahre gestellt haben, knapp vor Beginn der 90er Jahre Realität geworden. Nach
dem Schul- und Kindergartenfonds, nach dem NÖ Landes-Wasserwirtschaftsfonds, dem
Fremdenverkehrsförderungsfonds, dem NÖ Wirtschaftsförderungsfonds hat nun Niederösterreich als
Vorstufe zum NÖ Umweltfonds eine Öko-Sonderaktion. Es ist zwar nur ein halber Schritt, aber es ist
wenigstens ein Schritt in die richtige Richtung. (Lebhafter Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Als nächster ist Herr Abgeordneter Spiess zu Wort gemeldet.
Abg. SPIESS (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Landtages!
Der heutige Tag steht voll im Zeichen des Umweltschutzes, steht voll im Zeichen unserer NÖ
Umweltoffensive. Wir werden noch heute Berichte über ökologische Maßnahmen und
Umweltaktivitäten diskutieren, nämlich die Berichte über den Marchfeldkanal, die Umweltakademie,
die Umweltschutzanstalt und den Bericht des Umweltanwaltes.
Auf der Tagesordnung stehen Haftungsübernahmen für die NÖSIWAG, also für die
Trinkwasserversorgung, und für die Kompostierungsanlage Traiskirchen. Es werden Anträge zur
Schaffung eines Trinkwassergesetzes, über zusätzliche bundesgesetzliche Normen zum Schutz des
Grundwassers beraten und vom Bund die rasche Verabschiedung des Abfallwirtschaftsgesetzes mit
wirksamen Müllvermeidungsmaßnahmen gefordert werden. Wir werden einen vernünftigen
Baumschutz im verbauten Gebiet diskutieren, über Durchführungsbestimmungen zum
Chemikaliengesetz beraten und ein eigenes zeitgemäßes Pflanzenschutzmittelgesetz fordern. Und
wir werden last but not least den Antrag für ein Bodenschutzgesetz beschließen. Das von Herrn
Landesrat Blochberger erarbeitete Bodenschutzkonzept wurde ja Dienstag von der Landesregierung
genehmigt und enthält damit auch die Bausteine für das künftige Gesetz. Ein Bodenschutzgesetz ist
deswegen notwendig, weil gesunder Boden etwas einmalig Kostbares ist und weil wir mit gesundem
Boden die Zukunft unserer künftigen Generationen absichern können.
Meine Damen und Herren! Ich will der heutigen Tagesordnung nicht vorgreifen. Aber jedem unserer
Landesbürger, ob er sich nun mehr oder weniger mit der Problematik des Umweltthemas beschäftigt,
muß schon auf Grund unserer heutigen Tagesordnung etwas klar werden. Klar werden, daß der
Bereich dessen, was wir als Umweltpolitik und als Umweltaufgabe erkennen, äußerst komplex,
vielfältig und vernetzt ist und effiziente Umweltpolitik daher an vielen Stellen zugleich ansetzen muß.
Zweitens müssen wir uns als Verantwortliche in Niederösterreich so wie bisher dieser Aufgabe voll
bewußt sein und uns dieser Aufgabe auch stellen und Zug um Zug eine Zukunft realisieren, die ich mit
dem Schlagwort ökosoziale Zukunft für Niederösterreich ausdrücken möchte. Für etwas ganz
Bedeutendes - strategisch, aber auch inhaltlich bedeutend - innerhalb unserer Umweltoffensive halte
ich den Beschluß über unsere heutige Öko-Sonderaktion.
Hoher Landtag! Ich glaube, wir freuen uns alle darüber, daß durch eine vernünftige
wirtschaftspolitische Maßnahme zu den bisher schon gestiegenen Budgetmitteln nunmehr weitere 500
Millionen Schilling für Umweltaufgaben zur Verfügung stehen werden. Ich möchte an dieser Stelle
vielleicht doch zu meinen Vorrednern eine kleine Bemerkung machen.
Der Herr Abgeordnete Dr.Kremnitzer hat sich in sehr emotioneller Weise erstens einmal beklagt, daß
die Ausführungen meines Klubobmannes etwas langatmig gewesen wären. So sieht er vielleicht die
Dinge, aber ich gratuliere dem Klubobmann, daß er ein sehr grundsätzliches Referat über unsere
Vorschläge im gesamten Bereich des Umweltschutzes gebracht hat. (Beifall bei der ÖVP.) Der Herr
Abgeordnete Dr.Kremnitzer hat auch von Perversion gesprochen, von der Perversion, daß in der
Mitterndorfer Senke 10 Jahre nichts weitergegangen wäre. Nun, ich habe mir auch zu diesen Worten
meine Gedanken gemacht. Ich erinnere mich daran, daß seine Fraktion in der Koalitionsregierung
bitte in diesem Bereich überhaupt nichts getan hat. (LR Blochberger: Der Staatssekretär Muhrer war
das!) Hier wären Möglichkeiten genug gewesen, denn es ist ja an und für sich eine Bundesaufgabe,
und es ist erstaunlich, daß er sich heute darüber beklagt, daß 10 Jahre nichts geschehen ist. Und
das zweite. Wenn ich mir also über die angezogene Perversion etwas gedacht habe, dann erinnere
ich mich an die kurze Zeit des früheren Klubobmannes Krünes, der immer wieder dagestanden ist und
uns mit fast erhobenem Zeigefinger Demokratie lehren wollte, Sauberkeit, aber auch Sparsamkeit,
daß man jeden Schilling dreimal umdrehen muß, bevor man ihn von den öffentlichen Mitteln ausgibt.
Heute höre ich wieder, daß wir sofort aus dem Ärmel heraus, ohne zu sagen woher, eine Milliarde für
einen Bereich zur Verfügung stellen sollten, einen Bereich, für den wir an und für sich schlußendlich
nicht verantwortlich sind! Daher frage ich mich, wo liegt hier eigentlich die Perversion? Ich mache mir
meine eigenen Gedanken darüber! (Beifall bei der ÖVP.)
Ja, meine Damen und Herren, ich habe vorhin gesagt, ich glaube, wir freuen uns alle, daß es zu
dieser Sonderaktion, zu dieser Öko-Sonderaktion gekommen ist, denn 500 Millionen Schilling sind
sicherlich eine Größenordnung, mit der man schon etwas anfangen kann. Ein Betrag, mit dem man
Entwicklungen auslösen kann, Entwicklungen vorantreiben kann und natürlich auch Ziele erreichen
kann. Ein Betrag, mit dem man, wenn man wirklich zielbewußt umgeht - und er wird so eingesetzt
werden -, Umweltinitiativen von privater Seite, von Wirtschaftsseite, von Gemeinden und natürlich
auch von Gemeindeverbänden mobilisieren kann, die ein Mehrfaches, ich möchte sagen, ein
Vielfaches dessen ausmachen, was wir hier im Fonds dafür einsetzen. Es ist daher logisch und
zweckmäßig, daß diese Gelder der Öko-Aktion möglichst nachhaltig, also wiederkehrend, eingesetzt
werden, weil dann immer wieder neue Öko-Impulse, neue Umweltimpulse damit gesetzt werden
können.
Zu den Schwerpunkten, für die diese Mittel verwendet werden sollten. Es sind drei große Bereiche in
diesem Antrag bereits ausgeführt, die ich kurz mit den drei Worten umschreiben kann: "Reines
Wasser, saubere Luft und stop der Müllawine." Natürlich müssen es nicht ausschließlich diese
Bereiche sein, welche innerhalb der Sonderaktion behandelt werden. Allerdings meine ich schon - und
das ist ja auch die Meinung unserer Fraktion -, daß Schwerpunkte gesetzt werden sollten. Allein zu
den drei angeführten Bereichen könnte man sicher weit über eine halbe Stunde lang reden, was hier
alles bewegt, was hier eingeleitet und unterstützt werden könnte. Lassen Sie mich nur im Bereiche
des Hausmülls auf Zukunftserfordernisse hinweisen, die Milliardenbeträge erfordern werden und die
innerhalb unserer niederösterreichischen Abfallüberlegungen realisiert werden müssen: Zuerst der
gesamte Bereich der Müllvermeidung, von der Aufklärung und Beratung bis zur möglichst
umfassenden Realisierung; eine möglichst weitgehende Mülltrennung und Wiederverwertung der
Sekundärrohstoffe; die Verarbeitung des biogenen Mülls zu Qualitätskompost und die Errichtung von
thermischen Behandlungsanlagen für die Reststoffe und schlußendlich die Errichtung von Deponien
für die noch zu lagernden Reststoffe, die übrig bleiben, die mit den modernsten
Sicherheitseinrichtungen ausgestattet sind.
Natürlich, allein die Umsetzung dieses Konzeptes wird gewaltiger Anstrengungen bedürfen und
sicherlich auch Milliardenbeträge erfordern, aber wir haben die Vision - und dieses Wunschbild wird
kein Wunschbild bleiben, sondern wird Realität werden -, daß in absehbarer Zukunft die
Müllproblematik in Niederösterreich keine Problematik mehr sein wird.
Ein Wort zur Fernwärme, meine Damen und Herren! Ich möchte zum ökonomischen Aspekt nichts
sagen, das wird sicher von meinem Kollegen hier getan werden, aber der Treibhauseffekt durch die
massive Verbrennung fossiler Energieträger in den letzten 100 Jahren wird sicher kommen und damit
gewaltige Veränderungen des Klimas. Wenn dies auch ein weltweites Problem ist, genauso wie die
Abholzung der Regenwälder, so meine ich, daß die Österreicher und wir in Niederösterreich in diesem
Bereich vorausgehen sollten, durch den forcierten Ausbau der Fernwärme den Energieverbrauch zu
reduzieren, möglichst umzusteigen auf biologische Energieträger, um die Luft für Mensch und Wald
reiner zu bekommen und natürlich damit auch den Treibhauseffekt abzustoppen. Das ist eine
Riesenaufgabe, die sich hier stellt, die sich für uns stellt, aber auch für die gesamte Wirtschaft,
insbesondere für die Energiewirtschaft. In dieser Richtung werden sicherlich von unserer ÖkoSonderaktion starke Impulse ausgehen. Ich weiß schon, diese 500 Millionen werden nicht ausreichen,
um alle Probleme zu lösen. Ich bin diesbezüglich kein Utopist. Daß natürlich weitere Überlegungen,
ökologische Überlegungen hier angestellt werden müssen, darauf ist mein Klubobmann vorhin bereits
eingegangen. Ich meine aber dennoch, daß diese Öko-Sonderaktion einen ganz großen Schritt nach
vorne bedeutet, ich möchte fast sagen, einen weiten Sprung nach vorne bedeutet.
Meine Damen und Herren! Sie kennen sicher aus der griechischen Sagenwelt den Mythos vom Krug
oder von der Büchse der Pandora, jener weiblichen Figur, die Göttervater Zeus in seiner Rache an
Prometheus zu Epimetheus, Prometheus' Bruder, geschickt hat, um die Rache dort zu
vervollständigen. Pandora, von Zeus aus Erde geschaffen, wurde mit allen Attributen, mit allen
Vorzügen, mit all der Grazie und Anmut einer attraktiven Frau ausgestattet, und sie wurde dann von
Epimetheus auch nur zu gerne aufgenommen. Aber erst als sie den verschlossenen Krug, in der
Dichtung ist er dann zur Büchse geworden, als sie den Krug öffnet und daraus alle Übel der Welt
strömen, wurde Epimetheus eigentlich bewußt, welches Geschenk da auf ihn zugekommen ist.
In der Dichtung, meine Damen und Herren, wurde dieser Mythos der Pandora des öfteren mit dem
Sündenfall der Menschen verglichen. Ich möchte heute einen neuen Aspekt anfügen, weil er mir nicht
ganz unrealistisch zu sein scheint. Ist diese Pandora in ihrer Attraktivität nicht vergleichbar mit unserer
modernen Zivilisation, mit all den wunderbaren Möglichkeiten, die uns Wissenschaft, Technik, Chemie
und Fortschritt bieten? Und ist unser Leben - ich meine damit das Leben der gesamten Gesellschaft,
uns alle - nicht sicherer, ist es nicht leichter und schöner geworden? Niemand möchte mehr die
Annehmlichkeiten der heutigen Zivilisation missen. Pandora übt also ihre Faszination auf uns noch
immer aus. Aber heute, Hohes Haus, heute erkennen wir zunehmend auch die Schattenseiten, die
Belastungen, die Übel, die wir an der Ökologie, an der Natur anrichten - und da sind ja nur einige
begeistert -, die aus dieser Büchse der Pandora entströmt sind: die atomare Bedrohung, die
Ausbeutung der Ressourcen, die Abfallawine, die Vergiftung von Wasser, von Boden und Luft, die
Zerstörung der Ozonschicht in der Stratosphäre, die zunehmende Ozonbelastung in Bodennähe, der
Treibhauseffekt und die Verkehrslawine.
Dieses Übel, diese Geister müssen also wieder in den Krug, in die Büchse zurück, durch unser
Wollen, unser Handeln mit Hilfe von Wissenschaft und Technik. Wir haben in den vergangenen
Jahren eine Reihe von Maßnahmen gesetzt, damit diesen Übeln, diesen dunklen Geistern ihre
Aggressivität genommen wird, damit sie wieder in den Krug zurückgedrängt werden. Ich kann im
gebotenen Zeitrahmen sicher nur wenige anführen, aber beispielhaft seien hier doch einige
angemerkt.
Ich denke hier an das Umweltschutzgesetz mit der Umweltakademie, der Umweltschutzanstalt und
der Installierung von Umweltgemeinderäten; an das Abfallwirtschaftsgesetz mit seinen Schwerpunkten
Müllvermeidung, Müllentgiftung und Wiederverwertung von Stoffen. Ich erinnere an den
Abfallwirtschaftsverbund mit Wien, an das fortgeschrittene Stadium der Errichtung von
Sondermülldeponien unter Einbeziehung der Bürgerschaft, die Umweltkoordinierungsstelle, das
Abfalltelefon und die Installierung von Umweltberatern.
Ich verweise auf die laufende Abfallvermeidungskampagne, die bevorstehende Schulung und den
Einsatz von hunderten Einkaufsberatern, die weitere Möglichkeit mit Glascontainern, die ins Auge
gefaßt ist, und auf das weitgehend gediehene Abfallwirtschaftsgesetz, auf unser Luftreinhaltegesetz,
das als beispielhaft gilt, das Luftgüteüberwachungsnetz, unser Niederösterreichisches
Klärschlammgesetz und nicht zuletzt auf den Landes-Wasserwirtschaftsfonds, mit dem es möglich ist,
die Abwasserbeseitigung voranzutreiben.
Meine Damen und Herren! Diese keinesfalls vollständige Anführung von Aktivitäten möge genügen,
um zu beweisen, daß bereits in den vergangenen Jahren viel geschehen ist. Ich möchte abschließend
vielleicht noch auf eines hinweisen. Vor kurzem wurde ich hier im Verlauf einer kleinen Diskussion von
einem jungen Menschen mit der Frage konfrontiert, ob Geld, grundsätzlich gesehen, etwas Gutes
oder etwas Schlechtes sei. Sicher, meine Damen und Herren, diese Frage ist so einfach nicht zu
beantworten, denn Geld ist an und für sich wertneutral. Es kommt sicher immer wieder darauf an, wie
wir Menschen dieses Geld verwenden, denn durch Einsatz von Geld sind schon die bösesten Dinge
geschehen, etwa die Führung von Kriegen, die Unterjochung und die Vernichtung von Menschen, die
Zerstörung der Natur.
Aber in gleicher Weise ist es möglich, mit Geld so viel Gutes zu tun: Hunger zu stillen, Krankheiten
zu bekämpfen, den Menschen zu helfen. Und mit diesem Geld, meine Damen und Herren, mit diesen
500 Millionen in unserer Öko-Sonderaktion, die wir nunmehr beschließen werden, wird Geld zu etwas
Gutem, zu etwas Positivem verwendet, wird es also zu gutem Geld, zu gutem Geld durch die
Weiterführung unserer Umweltoffensive, zur Erhaltung einer lebens- und liebenswerten Umwelt, und
damit, glaube ich, auch zur besten Investition für unsere niederösterreichischen Landesbürger! (Beifall
bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Hans.
Abg. Ilse HANS (FPÖ): Herr Präsident! Hoher Landtag! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe
dem Klubobmann Mag.Freibauer und auch dem Abgeordneten Spiess sehr aufmerksam zugehört und
möchte jetzt im Zusammenhang mit dieser Öko-Sonderaktion doch noch einmal etwas klären. Die
Unterzeichner der zu beschließenden Initiative stellen eingangs fest, daß die niederösterreichische
Landespolitik heute mehr denn je die Aufgabe hat, die Umwelt zu schützen und sie für kommende
Generationen zu erhalten.
Trotz dieses Bekenntnisses zu mehr Umweltschutz bleibt unklar, ob Sie, sehr geehrte Abgeordnete
von der ÖVP, eine Öko-Sonderaktion wirklich für notwendig halten. Jedenfalls rühmen Sie sich zuerst
sowohl im Antrag wie auch in den Reden der vielfältigen Aktivitäten in vergangenen
Legislaturperioden im Sinne des Umweltschutzes, andererseits müssen Sie aber zugeben, daß 500
Millionen Schilling sicher nicht ausreichen werden, um die Umweltprobleme in Niederösterreich, wie
angestrebt, umfassend zu lösen. Ich frage Sie also, damit es keine Mißverständnisse gibt:
Betrachten Sie die Öko-Sonderaktion als Fleißaufgabe? Soll das nur eine Ergänzung sein, eine
Fleißaufgabe zur ohnehin ausreichenden Umweltpolitik des Landes, oder ist der vorliegende Antrag
eher ein Schuldbekenntnis? Ist die vorliegende Absichtserklärung ein Sündenregister für
Versäumnisse der letzten Jahre? Eine Umweltoffensive wollen Sie in Angriff nehmen, und darauf sind
Sie stolz! Aber schauen wir uns die aktuelle Umweltsituation in Niederösterreich noch einmal an. Kann
es hier überhaupt eine Offensive geben? (Abg. Kalteis: Einstieg!) Im Bereich der Mitterndorfer Senke
ist das Trinkwasser für 100.000 Menschen ernsthaft in Gefahr. Der Herr Abgeordnete Spiess hat
gemeint, dafür sind wir nicht verantwortlich. Tonnen giftiger Abfälle können jeden Augenblick das
Grundwasser endgültig vernichten. Wasserproben, Probebohrungen, Analysen führen zu
regelmäßigem Umweltalarm. Immer mehr Brunnen müssen gesperrt werden, Wasserwerke werden
geschlossen. Viele Familien kaufen ihr Trinkwasser bereits im Supermarkt, andere Familien gehen mit
dem Wasserkanister zur Notversorgung.
Genießbares Tinkwasser wird rar in der Mitterndorfer Senke. "Vorsicht, Trinkwasser!" ist in
Niederösterreich ein schlechter Witz. Vor mehr als 10 Jahren wurde der Umweltskandal aufgedeckt.
Seit mehr als 10 Jahren werden Sofortmaßnahmen zur Rettung des Trinkwassers angekündigt. Bis
heute ist nichts Wesentliches zur Beseitigung der Umweltkrise geschehen. Die Errichtung von
Sperrbrunnen im Bereich der Fischerdeponie hat nichts mit der Sanierung des Grund- und
Trinkwasservorkommens in der Mitterndorfer Senke zu tun. Die Errichtung der Sperrbrunnen ist nur
der erste Schritt, um überhaupt Sanierungsmaßnahmen setzen zu können. Der erste Schritt zur
Rettung unseres Wassers kommt sehr spät! Erst seit wir Freiheitlichen in diesen Landtag eingezogen
sind, ist der Umweltskandal in der Mitterndorfer Senke wieder auf der Tagesordnung dieses
Landtages. Die Landesregierung hat in diesem Zusammenhang so tief und so lange geschlafen, daß
inzwischen sogar schon der Staatsanwalt ermittelt, wer früher hätte zur Besinnung kommen müssen.
(Abg. Anzenberger: Die Anzeiger sind bald wieder ausgezogen!) Jawohl, der Staatsanwalt. Um
Wasser bangende Gemeindebürger und ganze Gemeinden haben Anzeige erstattet, um die
Verantwortlichen aufzurütteln. Rote und schwarze Vereine haben Anzeige gegen Unbekannt erstattet.
Unabhängige Vereine und Bürgerinitiativen haben die Landespolitiker angezeigt. Sie schauen sehr
erstaunt, aber es ist so.
So mußte die Landesregierung gezwungen werden, endlich zu handeln. "Bis auf die Unterhose
ausziehen" wollen Landesbürger die Verursacher der Trinkwasserverseuchung in der Mitterndorfer
Senke. Das ist die Stimmung der Landesbürger in dieser Region. Sie bangen um ihre
Lebensgrundlagen und kämpfen für mehr Umweltschutz. Sie fühlen sich in die Defensive gedrängt,
stehen bereits mit dem Rücken zur Wand. An eine Umweltoffensive werden sie nicht glauben können.
Brauchen Sie noch weitere Beispiele für die Umweltpolitik in Niederösterreich? (Ruf bei der ÖVP: Ja! Abg. Mag.Freibauer: Sie können noch ein paar Märchen erzählen!)
Ist die Mitterndorfer Senke ein Märchen? Das werden Sie mir noch erklären müssen. Im Marchfeld
sind die landwirtschaftlichen Böden überdüngt. Dort ist es das Nitrat, das das Grundwasser bedroht.
Der Bauer bangt um seinen Boden, denn der Boden ist immerhin des Bauern Existenz. Zweifelhafte
Beratung, fragwürdige Bewußtseinsbildung hat den Bauernstand in die Enge getrieben. Auch der
Bauer weiß nicht mehr weiter. Auch in seinen Augen werden Maßnahmen zum Schutz des
Grundwassers im Rahmen einer Öko-Sonderaktion Notmaßnahmen sein und keine Umweltoffensive.
Haben Sie schon die Müllberge in Niederösterreich wirklich genau betrachtet? Natürlich brauchen wir
Abfallvermeidungsaktivitäten. Unsere Deponien sind in wenigen Jahren unwiderruflich voll. (Zweiter
Präsident Haufek übernimmt den Vorsitz.)
Die Bürgermeister fürchten die Müllawine, die sie überrollt, sie wissen nicht wohin mit diesem Müll.
Auch die Umweltschutzanstalt warnt davor, die bisherige Wegwerfpolitik fortzusetzen. Ebenso urgiert
Umweltanwalt Raschauer ein Müllvermeidungskonzept für Niederösterreich. Die Zukunft
Niederösterreichs führt durch die Bewältigung der Müllberge. Glaube allein wird diesen Müllberg nicht
versetzen, und Ankündigungen allein werden die Müllanhäufungen nicht abbauen! Es bedarf einer
Aktion, aber von einer Umweltoffensive kann auch in diesem Zusammenhang nicht gesprochen
werden. Tatsache ist, wir werden noch Jahre brauchen, bis wir über die nötigen Maßnahmen zur
Rettung unserer Grundlagen hinaus sind. Viel Zeit, viel Geld und viel Arbeit wird es kosten, die
Versäumnisse der Vergangenheit zu beseitigen. Ein anderes Denken, ein anderes Handeln wird
notwendig sein, um den Umweltnotstand zu beheben. Wir Freiheitlichen stimmen daher zwar dem
vorliegenden Antrag zu, wir stellen jedoch fest, daß die Umweltpolitik in Niederösterreich kein Grund
zum Feiern ist. Im übrigen läßt dieser Antrag auf Durchführung einer Öko-Sonderaktion viele alte,
viele neue Fragen offen. Ein Beirat soll gebildet werden, soll aktiv werden. Ich frage Sie, wird dieser
Beirat nur aus jenen verschlafenen Landespolitikern bestehen, die die Umweltgefahr in der
Mitterndorfer Senke 10 Jahre lang ignoriert haben? (Abg. Anzenberger: Sie haben nicht einmal ein
Jahr in diesem Land gelebt! Nicht einmal ein Jahr ist es gewesen und ein Drittel der Mandate ist weg!
- Abg. Eichinger: Wo ist der nächste?)
Als ein Ziel der Öko-Sonderaktion haben Sie die Förderung der Fernwärme angegeben. Ich frage
Sie, an welche konkreten Projekte haben Sie bei der Förderung der Fernwärme gedacht? Natürlich
sind wir auch an der Fernwärme interessiert. Aber haben Sie etwa einen Weg gefunden, die Abwärme
des Kohlekraftwerkes Dürnrohr zu nutzen? Oder wollen Sie vielleicht Fernwärme erzeugen lassen,
etwa durch die Errichtung von Müllverbrennungsanlagen, zum Beispiel bei der Fischerdeponie? Die
Frage ist auch, wo soll die Abfallvermeidung nun wirklich ansetzen? Primär bei der Wiederverwertung
von Abfällen oder schon im Bereich ihrer Produktion? Auch hier werden Sie sich entscheiden müssen!
Das sind Fragen, die Umweltschützer interessieren, und das sind Fragen, auf die vorliegender Antrag
keine eindeutige Antwort gibt. Legen Sie die Karten auf den Tisch! Ich fordere Sie auf, zukünftig
ausgereiftere Anträge auf den Tisch zu legen, die mehr sind als nur der Auszug aus einem
Gemeinderatswahlprogramm! (Beifall bei der FPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Ich erteile dem Herrn Abgeordneten Kautz das Wort.
Abg. KAUTZ (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geschätzten Damen
und Herren! Mit der heutigen Vorlage einer Öko-Sonderaktion machen wir sicher einen Schritt in
Richtung Lösung von Umweltproblemen in Niederösterreich. Sie ist sicher kein Allheilmittel, diese
Öko-Sonderaktion, aber ein Bemühen, ein Mosaikstein im Bild der Umwelt. Wenn heute von
Umweltoffensive gesprochen wird und so mancher den anderen beschuldigt hat, wer, wann, wo, was
unterlassen hat, so darf ich, glaube ich, hier einmal klipp und klar feststellen:
Die erste Partei, die sich mit der Umweltfrage beschäftigt hat, waren die Sozialisten in diesem Land,
denn Anfang der 70er Jahre hat die sozialistische Alleinregierung das erse Umweltschutzministerium
gegründet und eingeführt. Das heißt, es hat weder die Österreichische Volkspartei noch die
Freiheitliche Partei damals nur irgend einen Gedanken damit verschwendet, Umweltschutz zu
betreiben. Die Sozialisten haben bereits damit begonnen! (Beifall bei der SPÖ. - Abg. Mag.Freibauer:
Im Programm auf Bundesebene heißt es, Ihr habt einen Nachholbedarf! - LHStv. Dr.Pröll: Das hättet
Ihr damals schon gebraucht!)
Meine sehr geschätzten Damen und Heren! Der Zwischenruf des Kollegen Freibauer läßt mich eine
Feststellung treffen. Ich bin stolz auf unser Programm "Niederösterreich soll blühen", denn der Herr
Kollege Freibauer hat heute von dieser Stelle aus die umweltfreundliche Wirtschaft aus unserem
Programm zitiert. Ich danke, daß Sie es gelesen haben. (Abg. Mag.Freibauer: Das habe ich wirklich
nicht gelesen!) Vielleicht haben Sie es irgendwo erfahren, aber das sind die Worte, die da drinnen
stehen. Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich will hier sicher keinen Vaterschaftsprozeß
vom Zaun brechen, aber in diesem Haus ist es Sitte und Tradition, daß Anträge, die von den
Sozialisten kommen, schubladiert werden und nach Jahren irgendwo unter einem anderen Namen
von der Österreichischen Volkspartei wieder eingebracht werden. Ich könnte hier einige Beispiele
bringen. Der Herr Klubobmann Freibauer hat heute gesagt, warum es zu diesem Antrag bezüglich der
Öko-Sonderaktion gekommen ist. Es war ein Wahlversprechen der Österreichischen Volkspartei. Er
dürfte aber vergessen haben, daß bereits am 15.12.1983 der Abgeordnete Wedl hier von dieser Stelle
aus einen Antrag eingebracht hat, den ersten Antrag auf Schaffung eines Niederösterreichischen
Umweltfonds. Natürlich wurde er verschottert, bis die Österreichische Volkspartei ein
Wahlversprechen abgegeben hat und er nunmehr unter dem Titel "Öko-Sonderaktion" neu gekommen
ist. Und jetzt wird das beschlossen. Wir Sozialisten sind aber stolz darauf, daß wir die
Landtagsmehrheit davon überzeugen konnten, daß unsere Anträge zum Wohle Niederösterreichs
wirksam werden können. (Beifall bei der SPÖ.)
Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Es gäbe auch noch andere Beispiele. Ich denke nur an
die niederösterreichische Pendlerhilfe, an das Hausstandsgründungsgesetz; alle diese Gesetze
wurden von uns eingebracht, wurden schubladiert und kamen dann von der rechten Reichshälfte
wieder.
Nun, meine sehr geschätzten Damen und Herren, es ist eine Öko-Sonderaktion und kein Fonds. Ich
weiß schon, das Wort "Fonds" ist vielleicht bei einigen Damen und Herren in letzter Zeit ein Reizwort
geworden, daher heißt es Öko-Sonderaktion. Uns Sozialisten ist der Name völlig egal. Uns geht es
darum, daß für die Bevölkerung, für die Umwelt etwas getan wird, daß wir für die Umwelt Wirksamkeit
erlangen können. Nur, da der Titel "Sonderaktion" lautet, glaube ich, ist dazu zu sagen, daß er nicht
so interpretiert werden darf, wie er vielleicht als Sonderaktion zu interpretieren wäre, denn aus
Sonderaktion könnte man ableiten, daß es etwas Einmaliges ist. Aber es soll nicht einmalig sein,
sondern es soll eine Einrichtung sein, eine dauerhafte Einrichtung. Es soll ja nicht das Familiensilber,
sprich EVN-Aktien, verjuxt werden, sondern es soll das Geld des öfteren verwendet werden können.
Daher glaube ich, ist es notwendig festzustellen: Es soll eine Daueraktion sein und keine einmalige
Aktion. Warum sage ich das? Im Antrag ist ausgeführt, daß Zinsenzuschüsse, Darlehen, Beihilfen und
bewußtseinsbildende Aktionen damit gefördert werden sollen. Wenn ich mir das genau anschaue,
dann sind fast nur Darlehensrückflüsse zu erwarten, denn Zuschüsse und Beihilfen und auch die
bewußtseinsbildenden Aktionen sind ja verlorene Gelder. Daher glaube ich, ist es notwendig, daß der
Topf aus Landes- oder Bundesmitteln immer wieder nachgefüllt wird, sodaß die 500 Millionen
alljährlich zur Verfügung sind und sich nicht verdünnen oder irgendwo zum Auslaufen kommen.
Ich glaube auch, daß der Beirat, so wie er besetzt ist, effektiv und unbürokratisch arbeiten soll. Ich
bin auch der Meinung, daß dem Landtag über die Ausgaben dieser Öko-Sonderaktion jährlich ein
Bericht vorgelegt werden soll. Ich weiß schon, es ist ein Fonds. So wie jetzt die Aktion läuft, ist es
praktisch nur ein Verwaltungsfonds, da muß von wo anders nachgespeist werden. Wäre es ein Fonds
mit eigener Rechtspersönlichkeit, könnte er ja auf dem Kapitalmarkt Gelder aufnehmen. Ich weiß, man
hat sich auf diese Art des Verwaltungsfonds geeinigt, und daher glaube ich, muß eben
nachgeschossen, jährlich nachgeschossen werden. Nun darf ich auch noch eine andere Anmerkung
machen. Es heißt hier im letzten Punkt "bewußtseinsbildende Maßnahmen". Meine sehr geschätzten
Damen und Herren! Ich hoffe, daß diese bewußtseinsbildenden Maßnahmen in den Schulen
durchgeführt werden, überall dort, wo man es mit der Umwelt zu tun hat. Ich hoffe nur nicht, daß diese
bewußtseinsbildenden Maßnahmen nur das Konterfei des Verwalters dieser Öko-Sonderaktion
plakativ durch das Land Niederösterreich in das Bewußtsein der Bevölkerung bringen. Ich glaube, das
wäre sicher keine Umweltmaßnahme. (Abg. Icha: Wenn wir das gewußt hätten, hätten wir uns das
wirklich überlegt! - Abg. Spiess: Das ist aber ein schönes Konterfei!) Geschmäcker sind verschieden.
Nur, ich glaube, das gehört nicht unbedingt zur Umwelt. Diese Art von Konterfeidarbietungen gehört in
den Wahlkampf, aber nicht aus Steuergeldern bezahlt. Ich glaube, man müßte auch eine
Bewußtseinsbildung bei der Frau Umweltminister Flemming herbeiführen, denn sie ist es ja, die für
einen Gesetzentwurf zur Abfallvermeidung zuständig wäre. Das müßte auf Bundesebene geschehen.
Alle Maßnahmen, die auf Landesebene gesetzt werden, sind zu kurzsichtig, sind zu eingeschränkt.
Solche Maßnahmen müssen von der Bundesebene her kommen, und das wäre auch Aufgabe der
Frau Flemming, mehr Aufgabe, als in der Hainburger Au mit dem Schiff verankert zu werden.
Nun, ich könnte mir auch eine andere Art vorstellen, wie diese Öko-Sonderaktion zum Einsatz
kommt. Ich kann hier ein Beispiel aus meinem eigenen Bezirk sagen. Wir haben zufällig im Bezirk
Neunkirchen zwei Gemeinden, die beide Schwarzau heißen, eine im Gebirge und eine am Steinfeld.
Die Müllentsorgung unseres Bezirkes liegt 5 km neben der Gemeinde Schwarzau am Steinfeld, und
die Gemeinde Schwarzau im Gebirge, die noch dazu den Nachteil hat, daß sie eine Streusiedlung ist,
liegt 40 km weit entfernt. Die Müllgebühren dieser beiden Gemeinden sind exorbitant unterschiedlich.
Im Niederösterreichischen Wasserwirtschaftsfonds haben wir eine Möglichkeit, ein Instrument
gefunden, um Schwellenwerte zu erreichen, um Schwellentarife zu haben und mit diesen
Schwellentarifen die Gebühren absenken zu können. Ich glaube auch, es wäre eine Aufgabe der
Öko-Sonderaktion, die Müllgebühren abzusenken, wenn sie vom Entsorger unverschuldet in die Höhe
gehen, indem man bei einem gewissen Schwellenwert eine oberste Grenze der Müllgebühren
einzieht. Das wäre meiner Meinung nach auch eine Aufgabe dieser Öko-Sonderaktion.
Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich glaube, es ist nicht notwendig festzustellen, daß
unsere Fraktion dieser Vorlage die Zustimmung geben wird, waren es doch wir, die 1983 so einen
Fonds gefordert haben.
Mein Kollege Feurer hat schon angeführt, der NÖ Schulbaufonds, der LandesWasserwirtschaftsfonds und der
Fremdenverkehrsförderungsfonds, der Wirtschaftsförderungsfonds sind alles Instrumente, die wir
geschaffen haben, um dem niederöstereichischen Bürger Förderungen zukommen zu lassen, um die
entsprechenden Fachgebiete zu fördern. Mögen diese Fonds Vorbild für die Öko-Sonderaktion sein
und möge die Öko-Sonderaktion ebenso erfolgreich sein wie die von mir eben angeführten anderen
Fonds. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten Anzenberger.)
ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Ich erteile das Wort dem Herrn Abgeordneten Kurzbauer.
Abg. KURZBAUER (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Der Umweltschutz ist sicher zu Recht zu einem die gesellschaftspolitische Diskussion stark
prägendem Thema geworden. Die Umweltpolitik wird dabei immer mehr zu einem Schwerpunkt der
Politik schlechthin. Es ist ein von der Gesellschaft und auch von den Unternehmern anerkanntes Ziel,
daß der Umweltschutz in die schon bisher gültigen wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Ziele voll
integriert werden muß. Weder mit Hysterie, meine Damen und Herren, noch mit einseitigen
Schuldzuweisungen, sondern nur in einem Dialog der Vernunft zwischen Politik, Wirtschaft, Verfechter
des Umweltschutzes und Konsumenten lassen sich dabei praktikable Lösungen finden. Wo es im
Einzelfall Widersprüche gibt, müssen Kompromißlösungen gesucht und gefunden werden. Das
Anliegen des Umweltschutzes darf dabei aber nicht zu einer Entscheidungsschwäche der Behörden
und Politiker bzw. zur Lähmung der gesamten Politik führen. Die äußerst vielfältigen Vorschriften für
die Unternehmer im Bereich des Umweltschutzes, aber auch ganz besonders die eigenen
Bemühungen um die höhere Wirtschaftlichkeit haben die Unternehmen zu einer fortgesetzten Suche
nach neuen Wegen und Lösungen bereits zu einer Zeit veranlaßt, als das Thema Umweltschutz noch
nicht im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion stand. Die Betriebe haben solche neuen Lösungen
vielfach auch nicht unter Zwang, sondern aus eigenem Antrieb und vorausschauend verwirklicht.
Dennoch soll nicht verschwiegen werden, daß sich dieser Prozeß mit dem gestiegenen
Umweltbewußtsein noch wesentlich verstärken muß und wird und Antworten auf neue Ziele gefunden
werden müssen, wozu die Gründung des Öko-Fonds sicher ein Beispiel dafür ist, daß man sich auch
hier große Gedanken macht. An Beispielen für umweltbetonte Neuerungen in der Wirtschaft, von
denen ich hier nur einige widergeben kann, mangelt es wirklich nicht. Mit Hilfe der seit Beginn der 70er
Jahre bei allen Handelskammern eingerichteten Abfallbörsen werden die verschiedensten
Produktionsabfälle in immer größerem Ausmaß einer Wiederverwertung zugeführt. Damit hat die
Wirtschaft schon bisher einen wesentlichen Beitrag zur Abfallvermeidung und Deponieraumschonung
geleistet. Eng in diesem Zusammenhang, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist der
Altstoffhandel mit seiner traditionellen Sammelfunktion für wiederverwertbare Altstoffe zu nennen.
Einige Zahlen sollen dokumentieren, wie eindrucksvoll die Leistungsfähigkeit dieser Branche ist.
Alljährlich werden ca. 750.000 Tonnen Eisen und Stahlschrott, da stecken ungefähr 200.000
Autowracks und rund 500.000 Tonnen Haushaltsschrott drinnen, weiter 300.000 Tonnen Altpapier,
70.000 Tonnen Metalle, Aluminium, Kupfer, Messing, Blei, Zink usw. und rund 15.000 Tonnen
Alttextilien gesammelt. An konkreten Entlastungen der Umweltsituation ist vor allem die wesentliche
Verringerung der Staub- und Schwefelemissionen zu nennen. Diese Emissionen haben sich in den
heimischen Industriebetrieben zwischen 1980 und 1986 um 70 % reduziert. Hand in Hand mit diesen
Emissionsreduzierungsmaßnahmen ist aber auch ein Rückgang des Energieeinsatzes je
Produktionseinheit bewerkstelligt worden.
Besonders möchte ich hervorheben, daß die Investitionen der Wirtschaft in Umweltschutzanlagen
laufend zunehmen. Wie Untersuchungen der Bundeswirtschaftskammer zu entnehmen ist, betragen
die Umweltschutzaufwendungen der niederösterreichischen Industrie für den Zeitraum von 1982 bis
1990 rund 19,3 Milliarden Schilling, in ganz Österreich 77,2 Milliarden. Dies entspricht daher in
Niederösterreich allein einem Anteil von 25 %, und wir liegen damit nur ganz knapp hinter dem
Bundesland Oberösterreich an zweiter Stelle.
Das steigende Interesse der Wirtschaft am Umweltschutz kommt aber auch in der zunehmenden
Zahl der einschlägigen Betriebsberatungen zum Ausdruck, die das Wirtschaftsförderungsinstitut der
Handelskammer Niederösterreich laufend durchführt. In diesem Zusammenhang möchte ich nicht
ohne Stolz und Hoffnung für die Zukunft die nunmehr im Rahmen des Wirtschaftsförderungsinstitutes
der Handelskammer Niederösterreich anlaufende ökologische Betriebsberatung anführen. Diese in
Österreich noch einmalige Einrichtung wird im Sinne einer kooperativen Umweltschutzpolitik vom
Land Niederösterreich und der Handelskammer getragen und soll entsprechend dem Vorsorgeprinzip
vor allem den Klein- und Mittelbetrieben helfen, auf die Minimierung der Umweltbelastung durch
Produktionsprozesse, Arbeitsvorgänge und letztlich auch der Produkte selbst hinzuwirken.
Eng eingebunden in die Aktivitäten der Betriebsberatungsstelle werden auch zwei Firmen aus dem
Niederösterreichischen Gründer- und Technologietransferzentrum in St.Pölten sein, die sich intensiv
mit Umweltschutzfragen auseinandersetzen. Neben konkreten Beratungsfällen - Beratungen der
Betriebe bis zu fünf Tagen pro Projekt werden kostenlos durchgeführt - sollen vor allem
Branchenkonzepte erstellt bzw. durch Öffentlichkeitsarbeit die Motivation der Unternehmer zu
umweltorientiertem Handeln noch verstärkt werden.
Einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Umweltsituation haben auch die seit nunmehr
bereits zehn Jahren bestehenden Innovationsberatungen des Wirtschaftsförderungsinstitutes mit
neuen umweltfreundlichen Technologien geleistet. Im vergangenen Jahr wurde die
Altölverbrennungsanlage der Firma Steiner aus Ybbs mit dem NÖ Innovationspreis ausgezeichnet.
Diese Preise dokumentieren die Leistungsfähigkeit der niederösterreichischen Wirtschaft und tragen
wesentlich zur Verbesserung der Umweltsituation bei. Alle Anforderungen betriebswirtschaftlich
optimal zu begrenzen, ist zunächst einmal ein Problem der Informationsbeschaffung. Die Bedeutung
des Umweltschutzes in der Ausbildung sowie in der Betriebsberatung ist im Steigen. Die
Wirtschaftsförderungsinstitute der Handelskammern bieten daher spezielle Umweltschutzkurse und
einschlägige Seminare für Unternehmer und deren Mitarbeiter an. Global darf ich nur auf all die
technischen Neuerungen und Entwicklungen unserer heimischen Betriebe hinweisen, die mit ihrer
Problemlösungskapazität ganz entscheidend zur eigenverantwortlichen Lösung der derzeit
bestehenden und auch künftig auf uns zukommenden Umweltaufgaben beitragen. Meiner Ansicht
nach, meine Damen und Herren, bietet das Anliegen des Umweltschutzes der heimischen Wirtschaft
eine wichtige Chance, sich in der Umwelttechnologie mit neuen Ideen und neuen Produkten zu
etablieren. Wenn unsere Wirtschaft hier ihre Kreativität einsetzt, können ihr gerade in diesem Bereich
wichtige neue Wachstumschancen eröffnet werden. In der Umweltschutztechnologie können wir hier
noch große Möglichkeiten nutzen. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, weder im
ordnungspolitischen noch im leistungspolitischen Sinn ist von staatlicher Seite auf umweltpolitischem
Gebiet bislang eine klare Linie erkennbar. Auf diese Unberechenbarkeit der Umweltpolitik zielt auch
die Kritik der Wirtschaft. Die dem Umweltschutz dienenden zahlreichen Vorschriften sind
unübersichtlich auf eine Vielzahl von Gesetzen verteilt und untereinander häufig nicht koordiniert. An
sich gleiche Sachverhalte führen je nach Adressatenkreis zu einer unterschiedlichen Beurteilung und
zu unterschiedlichen Rechtsfolgen. Die Unterscheidung Bundesabfall, Landesabfall, Bundesluft,
Landesluft - Probleme über Probleme, wenn's wo ernst wird -, dies alles wird sicher noch, hoffen wir,
geregelt werden, da es derzeit für uns oft unverständlich ist. Wir fordern daher als Wirtschaft für die
betroffenen Unternehmer verläßliche Umweltschutzvorschriften, die eine konkrete Orientierung und
wirtschaftliche Anpassung ermöglichen.
Das ordnungspolitische Rüstzeug dafür bietet uns die ökosoziale Marktwirtschaft. Sie bedeutet ein
Wirtschaftssystem, das Anreiz für umweltgerechtes Verhalten schafft und Umweltkosten
berücksichtigt, bedeutet eine Konzeption, die auf Innovation und technologischem Fortschritt als
Verbündete des Umweltschutzes aufbaut - Voraussetzung dafür ist ein aktives Umweltbewußtsein,
sowohl beim Unternehmer als auch beim Produzenten und Konsumenten -, auf dem Prinzip der
Eigenverantwortung statt auf immer komplizierteren Vorschriften und bürokratischen Regelungen, auf
immer mehr Gesetzen, Apparaten und Administration. "Laßt den Markt die Umwelt schützen!", das ist
in einem Satz das, worum es dabei geht, und ich glaube, daß die Gründung des Öko-Fonds sicher ein
wesentlicher Schritt ist, damit hier auch in Zukunft Fortschritte gemacht werden können. Nun, meine
sehr verehrten Damen und Herren, zu einem anderen Thema, das mir auch persönlich sehr am
Herzen liegt. Ein Teil der NÖ Umweltoffensive der ÖVP ist auch der Erhaltung wertvoller Landschaften
in Niederösterreich gewidmet. Für mich und sehr viele andere in Niederösterreich ist die Wachau ein
solches Gebiet. Bereits vor 11 Jahren, am 12. September 1978, hat die Niederösterreichische
Landesregierung den Beschluß gefaßt, an die Österreichische Bundesregierung das Ersuchen zu
richten, für die Wachau in Straßburg um die Verleihung des Europadiploms einzureichen. Dieser
Wunsch, meine Damen und Herren, geht auf eine gemeinsame Initiative der Bürgermeister und
Vertreter zahlreicher Wachaugemeinden zurück und wird von der Bevölkerung uneingeschränkt
unterstützt. Dies wurde damals wie folgt kurz begründet: Die Wachau ist eine in sich geschlossene
Landschaft von höchstem biologischem und kulturellem Wert, ein Ensemble, das in Europa ohne
vergleichbares Gegenstück ist. Der der Sonne entgegenziehende Talverlauf garantiert ein spezielles
mildes Klima für den Weinbau, und auch viele wärmeliebende Tier- und Pflanzenarten gedeihen hier
besonders gut. Dazu kommt, daß die Wachau zu den ältesten nachweisbar besiedelten Gebieten
überhaupt gehört und die schönen alten Ortsbilder, Häuser, Kirchen, Burgen und Schlösser sowie die
Weinhänge auf den Bergterrassen ein einmaliges Gesamtbild ergeben. Als Synthese von Landschaft
und Kulturraum ist die Wachau ein Ensemble außergewöhnlichen Reizes und einmalig in Europa.
Bereits 1955 wurde die Wachau zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. Um damals beim Europarat ein
gesamtstaatliches Interesse belegen zu können, wurden die anderen Bundesländer um
Stellungnahmen ersucht. Diese waren alle äußerst positiv und unterstrichen die Bedeutung der
Wachau auch als österreichische Kulturlandschaft. Seither, meine sehr verehrten Damen und Herren,
sind 11 Jahre vergangen und es ist, glaube ich, höchst an der Zeit, hier wieder nachzustoßen. Ich
erlaube mir daher, folgenden Resolutionsantrag zu stellen (liest):
"Resolutionsantrag
des Abgeordneten Kurzbauer zum Antrag betreffend Einrichtung einer 'Öko-Sonderaktion für
Niederösterreich', LT-121/A. Im Rahmen der NÖ Umweltoffensive ist auch die Erhaltung der Naturund Kulturlandschaften in Niederösterreich in ihrer typischen Schönheit und Eigenart ein wichtiges
Anliegen. Der Landtag von Niederösterreich hat am 18. Mai 1989 den Weg für eine Errichtung eines
Nationalparks Ost unter Einbeziehung der Donau-March-Thaya-Auen festgelegt. Genauso wie der
Schutz der weitgehend ursprünglichen Flußlandschaft östlich von Wien ist auch die Erhaltung der
Wachau als Natur- und Kulturlandschaft von europäischem Rang ein Fixpunkt niederösterreichischer
Umweltpolitik. Bereits im Jahr 1955 wurde die Wachau zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. Dieser
Schutz wurde nach dem Inkrafttreten des NÖ Naturschutzgesetzes noch erweitert. Im Jahr 1978
beschloß die NÖ Landesregierung einstimmig, die Bundesregierung zu ersuchen, beim Europarat um
die Verleihung des Europadiploms für die Wachau anzusuchen. Ein derartiges Europadiplom für die
Wachau hat zwar keine unmittelbaren Rechtsfolgen, es stellt jedoch einen Akt der internationalen
Anerkennung einer Landschaft dar, die über die Grenzen eines Staates hinaus Bedeutung hat. Die
Übernahme der Patronanz über die Wachau durch den Europarat würde die Bemühungen
Niederösterreichs, sich als kulturell, wirtschaftlich und landwirtschaftlich bedeutendes Land im Herzen
Europas darzustellen, unterstützen und überdies in Verbindung mit den konstanten Aussagen aller
politischen Repräsentanten des Landes Niederösterreich sicherstellen, daß die Wachau als
Kulturlandschaft von besonderem Rang erhalten bleibt.
Ich stelle daher den Antrag:
'Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert,alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um die jahrelangen
Bemühungen zur Erreichung der Übernahme einer Patronanz des Europarates über die Wachau zu
einem positiven Abschluß zu bringen.'"
Ich darf die beiden anderen Fraktionen hier im Land bitten, diesem Antrag beizutreten, damit wir, wie
ich glaube, der Bedeutung der Wachau angemessen, einen gemeinsamen Beschluß zustande
bringen. (Beifall bei der ÖVP.)
ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Die Rednerliste ist erschöpft. Ich ersuche den Herrn
Berichterstatter um das Schlußwort.
Berichterstatter Abg. GRESSL (ÖVP): Ich verzichte.
ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK (nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des
Umweltausschusses): Ich stelle die einstimmige Annahme fest.
(Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Abgeordneten Kurzbauer betreffend
Europadiplom für die Wachau): Ich stelle auch hier die einstimmige Annahme fest.
Ich ersuche nun den Herrn Abgeordneten Greßl, die Verhandlungen zur Zahl 147/B-24 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. GRESSL (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich berichte
namens des Umweltausschusses über die Berichte der NÖ Landesregierung nach dem NÖ
Umweltschutzgesetz, betreffend die Tätigkeit der Akademie für Umwelt und Energie (für 1988), der
NÖ Umweltanwaltschaft (für März 1986 - März 1989) und der NÖ Umweltschutzanstalt (für 1986 1988):
Die NÖ Umweltschutzanstalt hat gemäß § 8 Abs. 2, die NÖ Umweltanwaltschaft gemäß § 10 Abs. 6
und die Akademie für Umwelt und Energie gemäß § 18 Abs. 2 des NÖ Umweltschutzgesetzes 1984
jährlich einen Bericht über die Tätigkeit zu erstellen, der von der NÖ Landesregierung dem Landtag
vorzulegen ist. Mit Schreiben vom 28. Februar, 3. April und 28. April 1989 haben die Akademie für
Umwelt und Energie, die NÖ Umweltanwaltschaft und die NÖ Umweltschutzanstalt Berichte über ihre
Tätigkeit übermittelt. Die NÖ Umweltanwaltschaft hat ihren Bericht durch eine Stellungnahme unter
dem Titel "Nitrat und Bodenschutz" ergänzt. Ich stelle namens des Umweltausschusses folgenden
Antrag (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
"Die Berichte der NÖ Landesregierung nach dem NÖ Umweltschutzgesetz über die Tätigkeit der
Akademie für Umwelt und Energie (für 1988),
der NÖ Umweltanwaltschaft (für März 1986 - März 1989) und der NÖ Umweltschutzanstalt (für 1986 1988) werden zur Kenntnis genommen."
Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen.
ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gemeldet ist der Herr
Abgeordnete Wöginger.
Abg. WÖGINGER (SPÖ): Hochgeschätzter Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Umweltinformationen sind heutzutage "in". Fast jeden Tag kommen
wissenschaftliche Werke heraus, Zeitschriften und Zeitungen berichten von Umweltskandalen, auch
das Fernsehen hat sich längst dieses Themas bemächtigt. Dennoch finden die Tätigkeit der NÖ
Umweltanwaltschaft und ihr nunmehr vorliegender Rechenschaftsbericht nicht nur hier im Hohen
Landtag, sondern zweifellos auch in der Öffentlichkeit Interesse, und dies aus mehrfachen Gründen.
Um nicht mißverstanden zu werden, darf ich vorausschicken, daß ich die Umweltanwaltschaft für
eine überaus wichtige Institution zur Bekämpfung der Umweltmisere halte, eine Einrichtung - und ich
betone das - mit sehr engagierten Experten, an die sich umweltbewußte Bürger, aber auch staatliche
Stellen mit ihren Anliegen wenden können. Gerade die bekannte Umweltproblematik gibt Anlaß,
verschiedene Berichtsfeststellungen kritisch, ich sage hier von meiner Warte aus ganz bewußt
provokativ zu hinterfragen. Mein erster Kritikpunkt bezieht sich auf den langen Zeitraum, dessen es
bedurfte, bis dieser Bericht vorgelegt wurde. Nach § 10 Abs. 6 NÖ Umweltschutzgesetz ist nämlich die
Umweltanwaltschaft aufgefordert, jährlich einen Rechenschaftsbericht zu erstellen. Dazu wird erklärt,
daß es aufgrund von vielen dringenden und termingebundenen Fragen und Problemen zu einer
Verzögerung bei der Erstellung dieses Jahresberichtes gekommen sei. Das hat vielleicht in manchen
Fällen zur Folge, daß der Gesetzgeber viel zu spät auf Mängel reagieren und Veränderungen
bewirken kann. Ich hoffe daher, daß der Bericht künftig jährlich vorgelegt werden kann. Eine weitere
Anregung. Die inhaltliche Gliederung des Berichtes geht von unterschiedlichen, dem Arbeitsaufwand
entsprechenden Sachproblemen aus. Zum Teil erscheint dieser Bericht etwas unübersichtlich und
vermag nur unzureichend die tatsächlichen Aufgaben der NÖ Umweltanwaltschaft widerzuspiegeln,
denn nach § 10 Abs. 5 des genannten Gesetzes sind die Aufgaben wie folgt umrissen: 1. Die
Vertretung der Interessen des Umweltschutzes in Verwaltungsverfahren nach Maßgabe des § 11. 2.
Die Unterstützung der Landesbürger und Gemeinden bei Ausübung der ihnen nach diesem Gesetz
zustehenden Rechte nach den Grundsätzen des § 11 Abs. 2.
3. Die Beratung von Landesbürgern bei privaten Maßnahmen, die für den Umweltschutz von
Bedeutung sind.
4. Die Durchführung von Informationsveranstaltungen über für den Umweltschutz bedeutsame
Planungen und Angelegenheiten des Umweltschutzes auf Ersuchen von Behörden, von
Gemeinden, von Vereinigungen, von Landesbürgern, sogenannten Bürgerinitiativen. 5. Die
Beobachtung der Verwaltungspraxis auf dem Gebiet des Umweltschutzes.
6. Die Begutachtung und Anregung von Gesetzesbestimmungen, Verordnungen und sonstiger
Rechtsnormen, die einer Begutachtung zugeführt werden aus der Sicht des Umweltschutzes und 7.
Anregungen zur besseren Gestaltung der Umwelt zu leisten. Gerade diese sehr konkrete
Aufgabenstellung hätte erwarten lassen, daß ebenso konkrete Berichte zu den einzelnen Punkten
erstellt werden.
Bei Durchsicht des Berichtes fällt es schwer, die Verwaltungspraxis auf dem Gebiet des
Umweltschutzes zu beurteilen. Es gibt zwar Deutungen von Unzulänglichkeiten, auf das Abstellen von
Problemen wird aber zu wenig hingewiesen. Das ist ein weiterer Punkt, der in der Fülle der einzelnen
Probleme fast verlorengeht. Welche Anregung wurde zur besseren Umweltgestaltung gemacht? Die
Aktivität der Umweltanwaltschaft kann sich zum Beispiel nicht allein darauf beschränken, mit Sitz im
Raumordnungsbeirat auf bloß künftige Gestaltungen Einfluß zu nehmen. Die Umweltanwaltschaft
wurde zur Unterstützung der Landesbürger und der Gemeinden geschaffen. Die Frage, die wir uns
bereits bei der Errichtung dieser Einrichtung gestellt haben, war, wer sollte gegen wen unterstützt
werden? Und nunmehr, nach vier Jahren Umweltanwaltschaft, ist zu befürchten, daß aus einer
ungebundenen, nur von der Landesregierung abhängigen Anwaltschaft eine angepaßte Dienststelle,
eine von vielen wird. Der Bericht läßt diese Vermutung zu. Die Formulierungen sind manchmal etwas
wenig konkret, ich würde fast sagen resignativ. Der gesetzliche Auftrag an die Umweltanwaltschaft
ging auch dahin, am Sitz jeden Gebietsbauamtes eine Dienststelle einzurichten. Weiters sollten
Sprechtage den Kontakt zur Bevölkerung herstellen. Diese dezentrale Konzeption erscheint
möglicherweise Schiffbruch erlitten zu haben. Es ist unbekannt, wieviele Sprechtage durchgeführt
wurden und wieviele Besucher an diesen Veranstaltungen teilgenommen haben.
Und wenn man - wie im Bericht dargestellt - eine zentrale Leitung der Umweltanwaltschaft vorsieht,
so sollte dies auch Rückwirkungen auf das Gesetz haben, das heißt eine Novellierung des § 10 Abs.
3. In der Praxis und an Hand der Einzelbeispiele zeigen sich auch die Grenzen der
Umweltanwaltschaft. Es ist die Parteistellung im Rechtsverfahren ein sehr wichtiger Punkt. Die
Beurteilung des Problems ist aber mindestens ebenso wichtig, und hier fehlt es zumeist an
ausreichenden Grundlagen, wie Meßergebnissen udgl. Bezeichnend ist, wenn besorgte Menschen
von der Umweltanwaltschaft die Auskunft bekommen: "Wir glauben ihnen ihre Sorgen, aber wir haben
nicht die finanzielle Ausstattung, Messungen zu bezahlen." Die finanziellen Kosten hat dann der
einzelne zu tragen. Diese Vorgangsweise hat in einzelnen Fällen die Schwachstelle der
Umweltanwaltschaft deutlich gemacht und damit, glaube ich, auch ihre Wirksamkeit verringert.
Kritik an der Verwaltung wird im Bericht vor allem in jenen Bereichen geäußert, wo der Bund
zuständig ist, wie zum Beispiel bei Fragen der Gewerbeordnung, des Wasserrechtes etc. In diesem
Zusammenhang kann nur die lange Verfahrensdauer bei der Genehmigung gewerblicher
Betriebsanlagen herausgegriffen werden. Diese Beispiele sind wichtig, weil sie nämlich bestehende
Probleme aktualisieren. Was aber fehlt, ist der konkrete Adressat. Wem und wann wurden diese
Probleme mitgeteilt und welche Reaktionen gab es darauf? Als besonders krass muß festgehalten
werden, daß die Umweltanwaltschaft feststellt, daß mit Wissen der Behörde Anlagen teilweise
konzessionslos betrieben werden. Ein weiterer besonders krasser Punkt betrifft die Bauvorhaben im
Grünland. Mit der Tatsache, daß ohne baubehördliche Genehmigung viele Baulichkeiten errichtet
wurden und die Behörde auf den Abbruch verzichtet hat, was sich in der Öffentlichkeit
herumgesprochen hat, damit dürfen wir uns eigentlich nicht zufrieden geben.
Die im Bericht der Umweltanwaltschaft enthaltene und ganz gewiß berechtigte Forderung, gegen die
Verschandelung der Natur durch Werbetafeln außerhalb der Ortsgebiete Maßnahmen zu setzen, wird
von beiden großen Fraktionen des Hauses begrüßt, und wir wollen zwecks einer Änderung des NÖ
Naturschutzgesetzes mit einem entsprechenden Antrag des Kollegen Rennhofer und meiner
Wenigkeit - wir sind also vorbereitet - Abhilfe schaffen.
Es ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, gut und wichtig, daß die Umweltanwaltschaft
eingerichtet wurde. Es ist gut und informativ, daß Berichte verfaßt werden. Neben einer isolierten
Betrachtung von Einzelproblemen sollte auch die ganzheitliche Sicht nicht außer acht gelassen
werden. Speziell im Umweltbereich gilt, daß das Ausmaß der Gefahren erst erkannt wird, wenn die
Zusammenhänge gesehen und untersucht werden. Mit diesen grundsätzlichen Anmerkungen wird
meine Fraktion den Bericht der Umweltanwaltschaft zur Kenntnis nehmen und den gemeinsamen
Resolutionsantrag auch mitbeschließen. (Beifall bei der SPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Zu Wort gelangt der Herr Abgeordnete Dipl.Ing.Rennhofer.
Abg. Dipl.Ing.RENNHOFER (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren des
Hohen Landtages! Wenn wir heute über drei Berichte diskutieren können, so darf ich doch wohl auch
mit Stolz sagen, daß das eine Initiative des Landtages ist und daß nicht jeder Landtag die Möglichkeit
hat, über derartige Berichte zu diskutieren. Ich glaube, das ist schon eine gute Feststellung, die ich
auch für meinen Vorredner einmal grundsätzlich festhalten darf. Es gibt andere, die solche Berichte
nicht haben, weil sie wahrscheinlich diese Berichte nicht in diesem Ausmaß fordern. Ich möchte nun
bei aller Anerkennung der teilweise aufgezeigten Mängel doch auch darauf hinweisen, daß es
sicherlich Anfangsschwierigkeiten da oder dort gibt. Jedenfalls werde ich mich im Zusammenhang mit
dem Bericht des Umweltanwaltes noch näher damit befassen. Man kann sicherlich nicht alle drei
Berichte mit der ihnen gebührenden Aufmerksamkeit und Ausführlichkeit behandeln, und daher
möchte ich zwei Berichte herausgreifen, nämlich jenen der Umweltschutzanstalt und jenen des
Umweltanwaltes.
Aus der Fülle der Informationen, die wir hier haben, ist es bei der Umweltschutzanstalt so, daß das
Schwergewicht bei der Abfallentsorgung gelegen ist. Auch hier sind mehrere Jahre beisammen, und
es kann mit Stolz eigentlich sehr positiv vermerkt werden, daß die Abfallentsorgung über diese Anstalt
laufend im Zunehmen begriffen ist, leider Gottes aber auch die Menge, die zu entsorgen ist, gerechnet
auf die Kopfzahl. Eine Steigerung von 168 kg im Jahre 1983 auf 207 kg im Jahre 1987 spricht eine
deutliche Sprache. Ein überwiegender Teil dieses Berichtes ist daher sowohl auf der finanziellen
Ebene wie auch auf der personellen Ebene der Abfallwirtschaft gewidmet. Probleme treten in
überreichem Maße auf, insbesondere in Bezug auf die Standortfindung. Meine sehr verehrten
Damen und Herren des Hohen Landtages! Ein Beispiel nur. Die Bezirksverwaltungsbehörde Zwettl
wurde aufgefordert, Standorte namhaft zu machen. 36 Standorte wurden untersucht, einige wurden
als geeignet befunden. Bei keinem ist es derzeit soweit, daß man dort tatsächlich weitere Fortschritte
erzielen könnte. Der Mülltourismus nimmt zu, viele Anlagen der Umweltschutzanstalt sind
geschlossen oder vielleicht schon aufgefüllt, immer mehr Sicherheit wird verlangt, die immer mehr
finanziellen Aufwand verursacht. So darf man natürlich auch nicht weiter fortfahren, daß man von
Seiten der Gemeinden teilweise aus verständlichen Gründen nicht immer die entsprechende
Unterstützung findet. Ich glaube, hier sind auch die Gemeinden, ist auch die Bevölkerung aufgerufen,
bei der Findung von Standorten mitzuwirken, denn ganz ohne Deponien werden wir das Auslangen
sicherlich nicht finden können.
Alle bekannten Verfahren und Sicherungen verlangen Millionenbeträge, und das wird von der
Umweltschutzanstalt wirklich in hervorragender Weise wahrgenommen, und es wurden auch die
entsprechenden Rückstellungen vorgesehen bzw. durchgeführt. Die Müllvermeidung steht in unserem
Abfallwirtschaftsgesetz an erster Stelle. Trennung ist unbedingt notwendig. Es gibt Untersuchungen in
Zusammenarbeit mit dem Land, wo festgestellt wird, daß ein Drittel des Mülls Gartenabfälle oder
Lebensmittelreste sind, die alle kompostierbar oder verrottbar wären. Ich stelle daher die Forderung
auf, daß jede Gemeinde in ihrem Bereich dieses eine Drittel selbst entsorgt. Ein für mich leuchtendes
Beispiel ist hiebei die Gemeinde Biedermannsdorf, Kollege Eichinger sitzt hier in unseren Reihen, ich
habe mir das des öfteren angeschaut. Das könnte unseren Müll, der derzeit vielfach in die Anlagen
der Umweltschutzanstalt geführt wird, um mindestens ein Drittel senken.
Ein weiteres Drittel kann dadurch entsorgt werden, daß die Trennung genauer und besser
durchgeführt wird. Die Deponieplätze - das muß uns klar sein - werden aus vielen Gründen immer
weniger. Und hier möchte ich auch etwas sagen, was vielleicht in der Öffentlichkeit nicht unumstritten
ist, aber wir werden in weiterer Folge - ich habe das des öfteren erwähnt - an der heimischen
Müllentsorgung nicht vorbeikommen. Ich halte das für unverzichtbar, zumindest auf lange Sicht.
Dazu ist es natürlich notwendig, daß sich die Umweltschutzanstalt auch an anderen
Unternehmungen beteiligen kann, und ich glaube, wir sollten hier Vorsorge treffen, daß das auch
entsprechend gesetzlich ermöglicht wird. Die Kooperation mit dem Gewerbe, der Industrie und dem
Handel ist für die Wiederverwertung besonders wichtig und dringend. Derzeit sind entsprechende
Konzepte für eine Abfallbörse und für eine entsprechende Entsorgung und Trennung in Ausarbeitung.
Auf dem Gebiet der Luftreinhaltung beschränkt sich die Umweltschutzanstalt vorwiegend auf
Gutachten für behördliche Verfahren. Ich darf aber erwähnen, daß beispielsweise Dürnrohr, die EVN
oder die Glanzstoff sehr intensiv und gut von dieser Arbeit betreut werden.
Noch wichtiger für das Land sind aber die Emissionsmessungen. Auf diesem zum Laborbereich
zählenden Gebiet ist die Zusammenarbeit zwischen dem Land als Behörde und der
Niederösterreichischen Umweltschutzanstalt von zunehmender Bedeutung. Der Emissionskataster ist
Ihnen sicherlich bekannt und gilt bei der Raumordnung heute schon als wesentliche Unterlage für die
Grundbelastung, zum Beispiel für Betriebsansiedlungen. Natürlich ist es auch eine Auswirkung
unseres Luftreinhaltegesetzes, daß Smoggefährdungen oder smoggefährdete Gebiete überhaupt
festgestellt werden können. Auch bei den Waldschäden ist es wichtig, daß wir uns dieser Anstalt
bedienen können, weil vor allem Vorbeugungen und Entschädigungen dafür ausschlaggebend sind.
Beim Lärmschutz hat sich durch die Umweltschutzanstalt in der Praxis schon sehr viel Positives
ergeben. Die Beschränkungen, die Einrichtungen auf den Autobahnen und Landesstraßen, die
Schallschutzfenster sind letztendlich auch auf Grund dieser Messungen und Vorschläge unserer
Sachverständigen bei der Umweltschutzanstalt zustande gekommen. Heute funktioniert das praktisch
schon reibungslos.
Ich möchte auch unterstreichen, was schon gesagt wurde, schwierig ist es bei den Beschwerden. Bei
den Beschwerden der Bevölkerung kann es natürlich vorkommen, daß häufig eine Beschwerde
erhoben wird, wo keine echte Berechtigung besteht, denn jeder Lärm ist nicht unbedingt
gesundheitsschädlich und viele Dinge sind auch in der Natur gegeben. Nur mit der Feststellung des
Lärms, wie das beispielsweise eine Kammerinstitution tut, geht es sicherlich nicht. Es muß immer
auch der Verursacher mitberücksichtigt werden, um dagegen entsprechende Maßnahmen treffen zu
können. Hier kann die Bevölkerung natürlich auch die Behörde ad absurdum führen, wenn nur
Beschwerden eingebracht werden. Dort, wo sie unberechtigt sind, wird man nicht umhin können, diese
unberechtigten Inanspruchnahmen bezahlt zu bekommen.
Beim Wasser gibt es die größte Steigerung der Untersuchungen, nicht nur beim Trinkwasser,
sondern auch bei den Abwässern, vor allen Dingen für die Beweissicherung.
Der Strahlenschutz nimmt laufend zu, und das ist selbstverständlich, weil ja auch die Maßmethoden
der Strahlung laufend für Untersuchungen verwendet werden, sowohl in Betrieben als auch für die
Gesundheit. Dieser sogenannte Laborbereich hat zwar nicht die größte finanzielle Bedeutung in der
NÖ Umweltschutzanstalt, ist aber für die Umwelt, für die Verbesserung zumindestens, ebenso wichtig.
Das Zusammenwirken zwischen Fachabteilung des Landes und Anstalt ist durch die
Abteilungsführung der Landesbediensteten in der Umweltschutzanstalt sichergestellt. Diese
Abteilungsleiter sind anerkannte und fachlich führende Sachverständige, die weit über unser
Bundesland und auch über unseren Staat hinaus Anerkennung finden. Durch die Konstruktion der NÖ
Umweltschutzanstalt ersparen wir uns sicherlich ein eigenes Landeslabor, das fast in allen anderen
Bundesländern existiert. Diese bessere Ausnutzung liegt sowohl im Interesse der Anstalt als auch im
Interesse des Landes Niederösterreich. Eine gewisse Trennung dieser Aufgaben ist aber sicher
notwendig. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich halte es für notwendig, schon jetzt hier eine
Klarstellung zu treffen. Es muß sichergestellt bleiben, daß Untersuchungen im Interesse der
Allgemeinheit, insbesondere des Landes und der Gemeinden, absolut Vorrang haben. Dies
deswegen, weil diese Untersuchungen nicht in erster Linie eine wirtschaftliche Frage sind, sondern ein
öffentliches Anliegen im Interesse des Umweltschutzes. Dies erscheint mir deswegen notwendig, weil
sehr oft oder naturgemäß mehr nach der Wirtschaftlichkeit vorgegangen wird. Soweit zum Bericht der
Umweltschutzanstalt. Nun aber zum Umweltanwalt. Kollege Wöginger, ich gebe Dir schon recht, daß
da und dort das eine oder andere zu kritisieren ist. Auf der anderen Seite war es uns klar, eine
unabhängige Institution schaffen zu wollen, die auch uns da oder dort den Daumen auf die Wunde
legt, auch wenn es uns vielleicht nicht immer angenehm ist. Das hat dann zur Folge, daß natürlich
auch Fragen der Verwaltung dorthin gerichtet werden, und ich halte es durchaus für positiv, daß der
Umweltanwalt nicht erst umständlich auf andere Abteilungen verweist, sondern, wenn es ihm möglich
ist, diese Frage gleich direkt beantwortet. Das erspart uns sehr, sehr viel. Beratung und Information ist
auch für den Bürger ganz wichtig, weil es ja nicht immer eine Beschwerde sein muß, sondern weil es
manchmal auch Unwissenheit ist, und Probleme sind im Bericht des Umweltanwaltes genug
aufgezeigt und uns auch vorgelegt worden. Wie es einem Professor, der die Materie kennt, und
insbesondere der Umweltanwaltschaft zukommt, ist dieser Bericht nicht trocken in Zahlen, sondern
sehr lebhaft und engagiert. Er schreibt auch wortwörtlich hinein, daß er nicht leichtfertig auf seine
Parteistellung verzichtet. Das macht er nur dann, wenn er durch einen Eigenantrag von der objektiven
Parteistellung zu einer subjektiven Parteistellung gezwungen wird. Viele Anfragen, Beschwerden und
Informationen sind ebenfalls erwähnt worden. Dazu ist natürlich Personal notwendig. Man kann jetzt
aufteilen, welcher Teil davon Verwaltung ist. Das meiste ist aber sicherlich berechtigt, denn die
überwiegende Zahl der Beschwerden beziehen sich leider, was noch immer unerledigt ist, auf
bundeskompetenzliche Regelungen. Es wurde in diesem Bericht aber auch darauf hingewiesen, daß
immerhin pro Jahr rund 1000 Schriftsätze im Zusammenhang mit dem Naturschutzgesetz verfertigt
werden. Neben dem Lärm, dem Rauch, dem Wasser, den Betrieben sind viele Anliegen der
Bevölkerung aus dem Naturschutzgesetz wegen der Verhüttelung, wegen Erdbewegungen im
Grünland, wegen der Materialgewinnung, wegen des Baues von Forststraßen, wegen der Werbetafeln
im Grünland, des Schutzes der Waldflächen unter 1.000 m2, alles naturschutzrechtliche Belange,
gegeben. Ich habe in diesem Zusammenhang bereits zwei Resolutionsanträge eingebracht. Nicht mit
allen Anregungen des Umweltanwaltes bin ich einer Meinung, aber eines steht für mich fest: Die
Novellierung des Naturschutzgesetzes ist unbedingt notwendig, und Landesrat Brezovszky sollte
ehestmöglich eine entsprechende Vorlage einbringen. Manche Doppelbewilligungen, die es derzeit
gibt, könnten wir sicherlich dabei gleich vermeiden. Koordination ist dort notwendig, wo schon die
Behörde die Aufsicht hat, und da glaube ich, ist es auch nicht richtig, wenn der Umweltanwalt ein
zweites Mal noch eine Aufsicht verlangt. Wir sollen auch nicht immer alles überbürokratisieren.
Im Zusammenhang mit diesen naturschutzrechtlichen Fragen möchte ich einen Resolutionsantrag
einbringen (liest):
"Resolutionsantrag
der Abgeordneten Dipl.Ing.Rennhofer und Wöginger zum Bericht der NÖ Umweltanwaltschaft an den
NÖ Landtag, LT-147/B. Im Reigen der umweltschutzrelevanten Gesetzgebungskompetenzen der
Länder nimmt der Naturschutz eine hervorragende Stellung ein. Die im § 1 Naturschutzgesetz
artikulierten Ziele haben heute mehr denn je Gültigkeit. Das NÖ Naturschutzgesetz soll daher ein
modernes Instrument sein, 'die Natur in all ihren Erscheinungsformen, insbesondere in ihrem
Wirkungsgefüge und in ihrer Vielfalt, zu erhalten und zu pflegen und die Umwelt für den Menschen als
bestmögliche Lebensgrundlage zu erhalten, wiederherzustellen oder zu verbessern'.
Im Bericht der NÖ Umweltanwaltschaft an den NÖ Landtag finden sich eine Reihe von Vorschlägen,
das NÖ Naturschutzgesetz zu novellieren, etwa durch eine Ergänzung des Prüfungsmaßstabes für
Erdbewegungen im Grünland, eine Anpassung der Strafhöhen sowie durch eine Neufassung der
Bestimmungen über Werbeanlagen im Grünland, wobei auch ein generelles Werbeverbot im Grünland
ohne besondere Nutzungsart überlegt werden könnte.
Diese Vielzahl von Anregungen sollte zum Anlaß genommen werden, eine umfassende Novellierung
des Niederösterreichischen Naturschutzgesetzes vorzubereiten und dem Landtag eine Vorlage für ein
modernes, allen ökologischen Anforderungen entsprechendes Niederösterreichisches
Naturschutzgesetz vorzulegen. Ich stelle daher den Antrag:
'Das für die Angelegenheiten des Naturschutzes zuständige Mitglied der NÖ Landesregierung,
Dr.Ernest Brezovszky, wird aufgefordert, im Sinne der Antragsbegründung eine umfassende,
ökologischen Kriterien Rechnung tragende Novellierung des NÖ Naturschutzgesetzes zu erarbeiten
und dem Landtag einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Beratung und Beschlußfassung
zuzuleiten.'" Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich schon bei Resolutionsanträgen bin,
möchte ich noch ein zweites Problem anschneiden. Schon bei der Installierung des Umweltanwaltes
haben wir festgehalten, daß wir durchgehend dem Umweltanwalt Parteistellung geben wollen. Ich bin
bei der Stellung von Resolutionsanträgen bezüglich Umweltfragen immer für eine Ausgewogenheit,
und daher kommt jetzt ein Antrag an ein anderes Regierungsmitglied.
Sowohl die Impotenz des Umweltanwaltes in der Bundeskompetenz als auch (Heiterkeit bei der
SPÖ.) - das ist gar nicht so zum Lachen -, als auch das Beschwerderecht vor Gerichtshöfen ist bisher
nicht gelöst. Bei der Installierung des Umweltanwaltes haben wir das eigentlich vorgehabt. Wir sollten
ihn daher in dieser Richtung befriedigen. In der Steiermark gibt es die Möglichkeit schon, und wir
haben auch im eigenen Landesbereich etwas zu regeln. Es ist ja so, daß diese Bundessache leider
durch die Diskussion über die Bürgerbeteiligung bis heute noch nicht ausreichend geregelt ist.
Diesbezüglich haben wir ja bereits im Jahre 1987 einen Antrag gestellt. 1988 kam dann eine
oberstgerichtliche Entscheidung, worin festgehalten wurde, daß der Umweltanwalt derzeit nicht an
öffentliche Gerichte herantreten kann.
Ich möchte daher einen zweiten Antrag einbringen (liest):
"Resolutionsantrag
des Abgeordneten Dipl.Ing.Rennhofer zum Bericht der NÖ Umweltanwaltschaft an den NÖ Landtag
für den Zeitraum März 1986 bis März 1989, LT-147/B.
Gemäß § 11 Abs. 1 NÖ Umweltschutzgesetz 1984, LGBl. 8050-0, hat die NÖ Umweltanwaltschaft in
behördlichen Verfahren im Vollziehungsbereich des Landes, die auch die Vermeidung einer
erheblichen und dauernden Schädigung der Umwelt zum Gegenstand haben, Parteistellung im Sinne
des § 8 AVG. Die Frage, ob durch diese Bestimmung der NÖ Umweltanwaltschaft eine Legitimation
zur Erhebung von Beschwerden an den Verwaltungsgerichtshof zukommt, ist mittlerweile durch ein
Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes negativ geklärt. Die intensive Diskussion über die
Bürgerbeteiligung im Verwaltungsverfahren auf Bundesebene sowie die Diskussion, welchen
Mindestanforderungen Landesumweltanwälte nachkommen müssen, um auch in
Bundesangelegenheiten Parteistellung zu erhalten, hat bis jetzt kein Ergebnis gebracht.
Ungeachtet dieser Verzögerung sollte im Sinne des Resolutionsbeschlusses des NÖ Landtages vom
29. Jänner 1987 die Legitimation der NÖ Umweltanwaltschaft zur Erhebung einer Beschwerde bei den
Gerichtshöfen öffentlichen Rechts im Zuge der derzeit im Begutachtungsverfahren befindlichen
Novelle des NÖ Umweltschutzgesetzes zur Diskussion gestellt werden und dem NÖ Landtag
entsprechend den Ergebnissen des Begutachtungsverfahrens eine Gesetzesvorlage übermittelt
werden. Der Gefertigte stellt daher den Antrag: 'Die NÖ Landesregierung wolle die Frage der
Legitimation der NÖ Umweltanwaltschaft zur Erhebung von Beschwerden vor den Gerichtshöfen des
öffentlichen Rechts in das derzeit laufende Begutachtungsverfahren für eine Änderung des NÖ
Umweltschutzgesetzes einbeziehen und dem NÖ Landtag eine entsprechende Regierungsvorlage
zuleiten.'"
Abschließend möchte ich bei aller Schwierigkeit, die bei der Erstellung von solchen Berichten
gegeben ist, den Erstellern der Berichte und den Mitarbeitern herzlich für diese Arbeit danken, weil sie
letztlich uns allen dient und uns auch die Möglichkeit gibt, das eine oder andere zu verbessern. Wir
haben engagierte Vollzugskräfte. Manche heute noch nicht erfaßbare Änderung wird sicherlich auch
noch in Zukunft notwendig sein, aber jene Änderungen, die wir vornehmen können, sollten wir
durchführen. Daher bitte ich Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Landtages, um
die Zustimmung zu meinen Resolutionsanträgen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten
Wöginger.)
ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Zum Wort gelangt der Herr Abgeordnete Ing.Weinmeier.
Abg. Ing.WEINMEIER (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Dem
Landtag liegen drei Berichte über die niederösterreichischen Umweltinstitutionen vor, und nach den
doch eher langatmigen, aber umso weniger bahnbrechenden Worten meines Vorredners jetzt dazu
einige kritische Anmerkungen aus freiheitlicher Sicht. (Abg. Mag.Freibauer: Diese Gangart können Sie
sich wieder abgewöhnen!) Eingangs erhebt sich zunächst die Frage, wieso sich diese Berichte über
einen Zeitraum von drei bzw. sogar in einem Fall von vier Jahren erstrecken, wenn im NÖ
Umweltschutzgesetz aber ein jährlicher Bericht verlangt wird. Diese Frage wurde bereits auch von den
Vorrednern gestellt, ich hoffe nur, daß heute in dieser Debatte auch jemand eine Antwort, eine
Aufklärung darüber geben wird.
Die Umweltschutzanstalt, die Umweltanwaltschaft und auch die Umweltakademie sind drei
Umwelteinrichtungen, die letztlich die Aufgabe haben, die Ziele des NÖ Umweltschutzgesetzes bzw.
des Naturschutzgesetzes durchzusetzen. Diese drei Berichte stellen unterschiedliche, aber zum Teil
auch vernichtende Zensuren aus. Sie sind letztlich aber auch eine Bestandsaufnahme und eine Bilanz
der NÖ Umweltpolitik.
1. Zum Bericht der Umweltschutzanstalt. Die NÖ Umweltschutzanstalt besorgt im wesentlichen die
Abfallwirtschaft in Niederösterreich. Es geht aus dem Bericht hervor, daß von den 568
niederösterreichischen Gemeinden nur 395, also etwa zwei Drittel, übergeordnete Deponien, die von
der Umweltschutzanstalt kontrolliert bzw. betrieben werden, entsorgt werden. Wo die restlichen ca.
170 Gemeinden ihren Müll entsorgen, geht leider aus diesem Bericht nicht hervor, wäre aber insofern
von großem Interesse, weil wir aufgrund der immer größer werdenden Grundwasserprobleme sicher
nicht mehr dulden können, daß es wilde oder unkonzessionierte Deponien gibt. Doch nun zur
Deponiefrage noch ein paar Worte über eine ganz spezifische lokale Situation, denn dieser Bericht ist
ja bei einigen aufgezählten Daten bereits überholt, weil es in der Zwischenzeit wieder einige
Mülldeponien gibt, die voll geworden sind, die daher nicht mehr genutzt werden können. Dadurch sind
in diesen Bereichen lange Transportwege für den Müll notwendig. Ein besonders ausgeprägter
Mülltourismus entwickelte sich in dieser Frage zum Beispiel im Pielachtal.
Durch das Vollwerden der Deponie in Obergrafendorf muß der Hausmüll aus dem Pielachtal derzeit
sogar bis nach Annaberg, also in den Voralpen, ca. 120 km weit zu einer anderen Deponie
transportiert werden. Das ist sicherlich ein untragbarer Zustand, aber abgesehen davon, macht man
sich auch beim Müllverband im Bezirk St.Pölten noch immer sehr wenig Gedanken über Mülltrennung.
Das ist leider ein Ausdruck eines unfähigen regionalen Müllverbandes, und es wäre daher dringend
notwendig, daß die Müllverbände auch landesweit ihre Interessen bzw. die Umweltinteressen
wahrnehmen, so wie der Verband in Neunkirchen, der sicherlich eine Vorbildfunktion darstellt. Aber
auch bei der Kompostierung werden zu wenig die Interessen der Umwelt verfolgt. Man könnte durch
vernünftige Kompostierung, das geht aus dem Bericht hervor, bis zu 30 % des Müllvolumens der
Deponie ersparen, das heißt auch vom Transportweg dann letztlich fernhalten. Gerade im ländlichen
Raum sollte man diese Möglichkeit der Müllreduzierung vorrangig anstreben, wenngleich natürlich im
städtischen Bereich diese 30%ige Müllersparnis sicherlich nicht erreicht werden wird. Es kann aber
kein Problem sein, im ländlichen Raum in jeder Gemeinde eine Müllkompostanlage zu errichten. Wir
werden angesichts der immer schwieriger werdenden Deponiesuche nicht umhinkommen, uns über
die Müllverbrennung Gedanken zu machen, doch wir können erst dann der Bevölkerung solche
Anlagen zumuten, wenn wir alles, aber wirklich alles unternommen haben - und hier gehe ich mit den
Ausführungen des Herrn Abgeordneten Rennhofer nicht konform -, nämlich zuerst den anfallenden
Müll zu reduzieren, also den Müll zu vermeiden.
Die Bevölkerung wird sicherlich kein Verständnis dafür haben, wenn wir Müllverbrennungsanlagen
errichten wollen, aber gleichzeitig den Verpackungswahnsinn fortsetzen und nicht eindämmen.
Insgesamt muß man leider feststellen, daß es in Niederösterreich noch keine, zumindest noch keine
flächendeckend funktionierende Abfallwirtschaft gibt.
Zum zweiten. Bericht der Umweltanwaltschaft. Dieser Bericht der NÖ Umweltanwaltschaft hebt sich
durch seine Lebendigkeit von den anderen beiden Berichten doch wesentlich ab. Der Verfasser
beschränkt sich nicht auf die kommentarlose Aufzählung von Tätigkeiten, sondern er vergleicht immer
wieder die gesteckten Ziele unserer Umweltpolitik mit dem, was tatsächlich erreicht und umgesetzt
wurde, und das ist das Besondere und auch das Bemerkenswerte am Bericht der
Umweltanwaltschaft. Wenn ich nun einige Passagen aus diesem Bericht zitiere, so zeichnen diese
Beispiele in der Mehrzahl ein düsteres, und auch ein vernichtendes Bild über die niederösterreichische
Umweltpolitik. Ich zitiere einige Punkte aus diesem Bericht: "Eines der größten Sorgengebiete der
NÖ Umweltanwaltschaft ist die ungebrochene Tendenz zur Verhüttelung. Die Bemühungen der
Raumordnung werden in der Praxis oft unterlaufen."
Oder: "Bei Naturschutzverfahren wird immer wieder festgestellt, daß mit dem Bauvorhaben bereits
begonnen wurde," - man höre, daß bereits begonnen wurde - "bevor das Genehmigungsverfahren
eingeleitet wurde bzw. stattgefunden hat, und die Umweltanwaltschaft konnte dann natürlich nur mehr
vereinzelt gröbste Fehler wieder beheben."
Oder es heißt dann weiter: "Ganz offenkundig hatte das NÖ Luftreinhaltegesetz zu große
Erwartungen geweckt. Es stellte sich nun heraus, daß es nicht geeignet ist, derartige Konflikte zu
lösen."
Oder: "Unbefriedigend ist nach wie vor die Situation bei der Massentierhaltung. Die NÖ
Umweltanwaltschaft fordert daher nach wie vor, daß Großtierhaltungen wie Industriebetriebe beurteilt
werden."
Ein weiterer Punkt. Bei der gewerblichen Betriebsanlagengenehmigung heißt es unter anderem:
"Schlechthin verantwortungslos ist die uneffektive Durchsetzungsmöglichkeit der Gewerbeordnung.
Nicht weniger bedrückend sind jene Fälle, wo - einschließlich der Behörden - jedermann bekannt ist,
daß sich ein Betrieb offen über Auflagen hinwegsetzt."
Und ein letzter Punkt, den ich fast wörtlich aus diesem Bericht zitiere, betrifft die Werbetafeln, wo die
gegenseitigen Schuldzuweisungen zwischen ÖVP und SPÖ, nicht weniger als tausend Werbetafeln in
die Natur gesetzt zu haben, doch eher kabarettreif sind, und ich glaube, daß es der Bevölkerung nicht
zumutbar ist und daß die Bevölkerung sicherlich dafür kein Verständnis hat, daß politische Parteien
hier Privilegien genießen. Ich nehme unsere eigene Partei davon natürlich nicht aus, wenngleich ich
feststellen muß, daß es ein verschwindend geringer Anteil unsererseits ist, und ich begrüße daher die
Worte des Herrn Abgeordneten Rennhofer in dieser Angelegenheit. (Abg. Mag.Freibauer: Sie haben
mit Plakaten die Bäume verziert. Können Sie sich noch erinnern?) Ich hoffe nur, daß es wirklich im
Sinne des Umweltschutzes gelingt, diese Riesenplakatflächen, die mitten in die Natur gestellt werden,
zu verhindern. (Abg. Mag.Freibauer: Nehmen Sie sich ein Beispiel beim nächsten Plakatieren!) Ich
darf Sie, wenn Sie hier einen Zwischenruf machen, Herr Klubobmann Freibauer, dann doch erinnern,
daß unsere Partei ausschließlich Werbetafeln verwendet, die von Gewerbebetrieben aufgestellt
wurden, die mit baubehördlichen Bewilligungen aufgestellt wurden, (Abg. Mag.Freibauer und Abg.
Buchinger: Nein! Nein! - Unruhe bei der ÖVP.) während in Ihren Wahlkämpfen immer
zusätzliche,(Abg. Mag.Freibauer: Ich werde Ihnen dann eine Dokumentation über Ihre Umweltsünden
präsentieren, dann werden Sie sich wundern!) Herr Abgeordneter Freibauer, während in Ihren
Wahlkämpfen immer zusätzlich tausende Großplakatflächen in die Natur gestellt werden. Beweisen
Sie bereits bei der Gemeinderatswahl im kommenden Frühjahr, daß Ihnen die Sache ernst ist und
stellen Sie keine zusätzlichen Plakate mehr in der Natur auf. Dann nehme ich Ihre Umweltpolitik ernst.
(Beifall bei der FPÖ. - Abg. Uhl: Wenn er noch da ist! - Abg. Buchinger: Das soll er dann sagen!) Ja,
Herr Abgeordneter Freibauer, das können Sie präsentieren. Nun, diese Freude, Herr Abgeordneter,
werde ich Ihnen sicherlich nicht machen. Meine Damen und Herren! Der Tagesordnungspunkt
"Berichte über Umweltinstitutionen" sollte nicht durch von der Sache völlig abweichende Zwischenrufe
bereichert werden, die in der Tat dann noch unsachlich sind. Mir ist die Umweltpolitik wirklich zu ernst,
als daß ich hier parteipolitische Polemik vom Rednerpult erwidere. (Rufe im Hause.) In dem Bericht
der Umweltanwaltschaft befindet sich eine Art Sonderbericht über die Nitrate im Grundwasser, und mit
diesem Sonderbericht geht die NÖ Umweltanwaltschaft besonders hart mit der Umweltpolitik in
Niederösterreich ins Gericht. Ich betrachte den Bericht von Herrn Professor Raschauer über die
Nitratproblematik in Niederösterreich wirklich als einen verzweifelten Versuch, sich unter den
zuständigen Politikern Verbündete zu schaffen, um endlich den Kampf gegen diesen
gesundheitsbedrohenden Umstand aufzunehmen. Auch die Abschlußbemerkungen des Berichtes
der Umweltanwaltschaft sind in der Tat nicht besonders erfreulich und zufriedenstellend, und sie
zeichnen auch ein eher düsteres Bild der niederösterreichischen Umweltpolitik. Ich zitiere aus diesen
abschließenden Bemerkungen drei besonders charakteristische Bemerkungen:
"In der Bodenschutzfrage gibt es bis jetzt nur ein Gesetz für Klärschlamm. Die Niederösterreichische
Umweltanwaltschaft urgiert daher ein umfassendes Bodenschutzgesetz."
Nächster Punkt. "Eine zeitgemäße Anpassung des NÖ Flurverfassungsgesetzes an ökologische
Gesichtspunkte wäre dringend notwendig und wünschenswert."
Letzter Punkt. "Der NÖ Umweltanwaltschaft wird gemäß einem Verfassungsgerichtshofentscheid in
vielen Fällen keine Parteistellung eingeräumt. Diese ist in anderen Bundesländern bereits seit längerer
Zeit verankert, und die Umweltanwaltschaft ersucht daher um ehestmögliche Klarstellung. Dieser
Bericht von Herrn Professor Raschauer ist in der Tat wirklich ein Hilferuf, ein Hilferuf eines Experten,
eines Experten von dem ich überzeugt bin, daß er es wissen muß, ein Hilferuf an die verantwortlichen
Politiker, die es aber scheinbar nicht wissen wollen! Herr Dr.Pröll! Herr Dr.Brezovszky! Lassen Sie
bitte diesen Hilferuf nicht ungehört verhallen! Beginnen Sie raschest, diesen Forderungskatalog in die
Tat umzusetzen! Abschließend kann man feststellen, daß es in Niederösterreich zweifelsohne eine
Reihe von Umweltaktivitäten gibt, daß es aber bis heute nicht gelungen ist, die gravierendsten und
vordringlichsten Probleme, wie Grundwasserschutz, Müllproblematik und Luftverunreinigung,
zumindest teilweise zu lösen. Hier fehlt es scheinbar an Mut, aber auch am Willen, wichtige, längst
notwendige Entscheidungen raschest zu treffen.
Meine Damen und Herren! Kommen Sie endlich aus Ihrer Umweltdefensive zu einer wirklichen
Umweltoffensive! (Abg. Treitler: Mit Kritisieren allein löst man auch nicht die Probleme!) Wir nehmen
diese drei Berichte zur Kenntnis. Das mit der Umweltoffensive ist wirklich ein Schlagwort. Sie haben
recht, Herr Landesrat Mohnl, dieses Schlagwort Umweltoffensive wird in den letzten Tagen besonders
häufig strapaziert und mißbraucht. Ich verwende es aber trotzdem, weil ich nämlich behaupte, wir sind
in einer Umweltdefensive. (Abg. Mag.Freibauer: Herr Kollege! Sie sind immer in der Defensive. Von
Ihrem Verteidigungsminister Krünes angefangen, bis zum Verteidigungsminister Frischenschlager!)
Entschuldigen Sie, meine Herren, jetzt wird es wirklich langsam zu bunt. Unsere Luft ist verpestet,
unser Grundwasser ist verschmutzt, unsere Böden sind kaputt, und Sie haben hier keine anderen
Zwischenrufe als diese parteipolitischen, polemischen! Machen Sie sich Sorgen um die Umwelt, bitte,
aber nicht um unsere Partei! (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Anzenberger: Da schau her! - Abg.
Mag.Freibauer: Kümmern Sie sich um Ihren Mist! - Abg. Kurzbauer: Sie sind sehr langatmig! - Abg.
Treitler: Viel zu lange!) Die niederösterreichische Bevölkerung wird sich ihre Gedanken dazu
machen, was für Zwischenrufe Sie in einer Umweltdebatte einzubringen haben.
Meine Damen und Herren! Wir nehmen diese drei Berichte zur Kenntnis. Wir stimmen diesen
Berichten zu. Wir stimmen diesen Berichten gerade deswegen zu, weil sie letztlich eine Aufforderung
sind, die Lösung der vielen offenen Probleme wirklich raschest in Angriff zu nehmen. (Beifall bei der
FPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Ich erteile Herrn Abgeordneten Gabmann das Wort.
Abg. GABMANN (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Vom Berichterstatter wurde ausgeführt, daß
uns gemäß § 17 Abs. 2 des NÖ Umweltschutzgesetzes von 1984 der Bericht der Umweltakademie
des Jahres 1988 vorgelegt wurde. Dieser wirklich sehr ausführliche Bericht ist wie im Vorjahr in fünf
große Aufgabenbereiche gegliedert, und alle fünf Aufgabenbereiche werden von der Laxenburger
Akademie auf den Gebieten Umweltschutz, Umweltgestaltung und Alternativenergie wahrgenommen.
Dieser vorliegende 134seitige umfangreiche und wirklich sehr sachliche Tätigkeitsbericht 1988
dokumentiert sozusagen die Weiterführung des Aufbaues der Akademie und ihrer Aktivitäten im
Zeitraum Oktober 1987 bis Oktober 1988 und enthält weiters auch die zahlreichen
Ausbildungsveranstaltungen für die niederösterreichischen Umweltberater.
Im ersten Bereich wird über die Forschung und Forschungsverwertung berichtet und dabei auf die
Schwerpunkte des NÖ Altlastenkatasters, auf die Forschungen zum Thema Agrarumweltrecht oder
zum Beispiel zum Thema Nitratbelastung des Grundwassers genauso wie auch auf die Forschung zur
Causa Hainburg oder auf die Forschungsverwertung durch Information über ökologisches Bauen und
gesünderes Wohnen eingegangen.
Der zweite Bereich behandelt die Erwachsenenbildung, wobei hier dem Statutenauftrag zufolge vor
allem das Hauptaugenmerk der Herausgabe von Publikationen mit umwelt- und
energiewissenschaftlichen Themenstellungen oder der Bereitstellung von Schulungsmitteln für
Vortragende zur Weiterbildung unserer niederösterreichischen Umweltgemeinderäte und der
Umweltschutzorgane geschenkt wurde.
Im dritten Bereich über Umweltdokumentation wurde das Konzept des Vorjahres weitergeführt und
besonders in den Kommissionen darauf geachtet, daß für die Gestaltung der AkademieInformationsstelle sowie für die Teilnahme an der Akademie für Fachwissen genügend
Akademiepublikationen vorhanden sind. Erwähnenswert ist dabei ganz besonders, daß anläßlich der
Grünen Messe in Tulln eine von der Akademie Laxenburg herausgegebene Sonderausgabe zur
Verteilung kam und daß außerdem jede Ausgabe in periodischen Abständen vierteljährlich erscheint
und dem Fachmagazin "Umweltschutz" beigegeben wird.
Der wichtige Punkt "Mithilfe bei Problemlösungen" ist der vierte Bereich, der im Tätigkeitsbericht
behandelt wird. Dieser Punkt behandelt hauptsächlich die Tätigkeit der Akademie-Arbeitskreise durch
eine Vielzahl von Akademieveranstaltungen. In diesen Arbeitskreisen wurde zum Beispiel bei den
Bestrebungen, die Nitratbelastung des Grundwassers zu vermindern, mit vielen Dienststellen,
Behörden und Körperschaften des Bundes und der Bundesländer Wien, Oberösterreich und Salzburg
zusammengearbeitet und unter anderem ein Informationsfolder erarbeitet mit dem Titel
"Verminderung der Nitratbelastung des Grundwassers", ein Merkblatt für die Landwirtschaft, ein
Folder, der an alle landwirtschaftlichen Organisationen und Landwirte verteilt wurde. Der fünfte und
letzte Abschnitt des Tätigkeitsberichtes behandelt die Wissenschaftsorganisation. Dabei wird genau
beschrieben, daß zum Beispiel unter anderem in Zusammenarbeit mit der Technischen Universität
Wien Vorbereitungen von Workshops erstellt werden und daß am 27. Oktober 1988 im Schloß
Laxenburg ein solcher Workshop mit dem Titel "Umweltschutzausbildung an europäischen
Universitäten" abgehalten wurde, an dem 130 ausländische und inländische Experten teilgenommen
haben.
Zusammenfassend, Hoher Landtag, kann also gesagt werden, daß die Akademie für Umwelt und
Energie im Berichtszeitraum 1988 bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ein Jahr der Vorwärtsstrategie
durchlaufen hat und daß in diesem Berichtszeitraum eine Phase großer Sprünge geglückt ist. Ich bitte
daher, diesen Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
Gestatten Sie mir, Hoher Landtag, auch noch einige Sätze zum Bericht der NÖ Umweltanwaltschaft.
In diesem Bericht, der ebenfalls sehr ausführlich erstellt wurde, ist auch eine Passage, welche die
grenznahen Kernkraftwerke und insbesondere das Kernkraftwerk Temelin betrifft, enthalten, was mich
veranlaßt hat, heute einen Resolutionsantrag einzubringen. Ich komme, wie Sie wissen, aus dem
Waldviertel, und wenn man in dieser schönen Gegend spazieren geht, so sieht man unweit der
Grenze, ca. 40 bis 50 km vom Gmünd entfernt, ein Kraftwerk, das bereits in zwei Jahren in Betrieb
gehen soll. Nun, wir müssen leider realistisch davon ausgehen, daß dieses Kraftwerk von
Niederösterreich oder von Österreich wahrscheinlich nicht verhindert werden kann, denn verhindern
können Temelin nur die Tschechen selbst. Es besteht nämlich kein völkerrechtlicher Anspruch
gegenüber anderen Staaten, daß auf die Kernkraft überhaupt oder auf bestimmte
Kernkraftwerksstandorte verzichtet wird. Allerdings besteht für uns in Anbetracht der Erfahrungen mit
Tschernobyl wegen des Bauvorhabens Kernkraftwerk Temelin eine berechtigte Gefahr und
berechtigtes Unbehagen in der gesamten österreichischen, niederösterreichischen und speziell der
Waldviertler Bevölkerung. Aus diesem Grund erlaube ich mir, folgenden Resolutionsantrag zu stellen
(liest):
"Resolutionsantrag
des Abgeordneten Gabmann zum Bericht der NÖ Umweltanwaltschaft an den NÖ Landtag, LT-147/B.
In rund zwei Jahren wird der erste der insgesamt vier geplanten Atommeiler in Temelin in Betrieb
gehen. Dieses Kraftwerk ist nur rund 50 km von der österreichischen Grenze entfernt. In Anbetracht
der Erfahrungen mit Tschernobyl besteht ein berechtigtes Unbehagen der gesamten
niederösterreichischen Bevölkerung wegen dieses Bauvorhabens, das wegen der großen räumlichen
Nähe im Wein- und Waldviertel besonders stark ausgeprägt ist. Dieses Unbehagen besteht in gleicher
Weise auch bei anderen bestehenden, in Planung oder in Bau befindlichen grenznahen
Kernkraftwerken in der CSSR, wie etwa Bohunice oder Dukovany.
Verschiedene Initiativen des Landes haben zwar unter anderem zu einem neuen Atomvertrag mit der
CSSR geführt. Diese Aktivitäten sollten jedoch intensiv weitergeführt werden, um nach Möglichkeit
eine Inbetriebnahme von Temelin bzw. die Errichtung weiterer grenznaher Kernkraftwerke zu
verhindern oder zumindest weitere zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen zu erreichen. Ich stelle
daher den Antrag! Die Niederösterreichische Landesregierung wird aufgefordert, alles in den Kräften
des Landes Niederösterreich Stehende zu unternehmen, um einen maximalen Schutz der
niederösterreichischen Bevölkerung vor den Gefahren, die von dem Atomkraftwerk Temelin und
anderen grenznahen Kernkraftwerken ausgehen können, zu erreichen."
Ich ersuche die beiden anderen Fraktionen, diesem Resolutionsantrag beizutreten. (Beifall bei der
ÖVP.)
ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Zum Wort gelangt der Herr Abgeordnete Ing. Hofer.
Abg. Ing.HOFER (SPÖ): Herr Präsident! Hoher Landtag! Zunächst ein paar Worte zur Plakatierung im
Grünland. Ich glaube, nur mit Disziplin und mit einer gewissen Selbstbeschränkung werden wir die
Probleme der Umwelt lösen können, und nur mit dieser Disziplin und Selbstbeschränkung wird es uns
möglich sein, hier auch für die Umwelt etwas zu tun, nämlich im Grünland eben nichts zu plakatieren.
Meine Damen und Herren! Sinn und Aufgabe jeder Umweltpolitik kann es nur sein, unseren Kindern,
unseren Nachfahren einen ungeschmälerten Naturgenuß, ungeschmälerte Freude am Leben zu
ermöglichen. Wir dürfen nicht vergessen, daß der Mensch selbst ein Teil dieser Natur ist und daß die
Natur letztlich auch seine, also unser aller Gesundheit, unser Leben mitbestimmt, beeinflußt und
beeinträchtigen kann und letzten Endes eventuell sogar zerstören kann. Unter diesem Aspekt sind alle
Aktivitäten zu begrüßen, die die Aufgaben zum Schutz der Umwelt unterstützen und dieses Ziel, unser
aller Ziel, verwirklichen helfen, und unter diesem Aspekt bitte ich Sie, auch die zur Debatte stehenden
Berichte der Umweltschutzanstalt der NÖ Akademie für Umwelt und Energie usw. zu sehen. Ich darf
mich mit diesen beiden Körperschaften beschäftigen, mit der Umweltschutzanstalt und der Akademie
für Umwelt und Energie. Beide sind Körperschaften öffentlichen Rechts und haben ihre Tätigkeit in
gewisse Bereiche untergliedert.
Nun zur Akademie. Bevor Aktivitäten gesetzt werden können, ist es einleuchtend und logisch, daß
vorher geforscht und wissenschaftliche Tätigkeiten durchgeführt werden müssen. Es ist daher ein
wesentlicher Teil dieser Akademie, der sich mit dem Aufgabenbereich Forschung und
Forschungsverwertung beschäftigt. Einleuchtend ist auch, daß eine Bewußtseinsbildung auf dem
Gebiet des Umweltschutzes notwendig ist, und Bewußtseinsbildung setzt Bildung voraus. In diesem
Fall Erwachsenenbildung. Sie ist jedenfalls ein wesentlicher Teil der Akademie für Umwelt und
Energie. Auf dem Gebiet der Forschung und Forschungsverwertung wurde Wesentliches geleistet,
wesentliche Schwerpunkte gesetzt, und zwar Forschungen zur Erstellung eines
Niederösterreichischen Altlastenkatasters, mit dem Ziel, die Verschmutzung des Bodens festzustellen,
die teilweise schon Jahrzehnte zurückreicht. Nunmehr liegen Studien über altindustrielle und
gewerbliche Standorte für die Bezirke Hollabrunn, Melk, Mödling und Wr.Neustadt vor. Sie werden
zwar nur behördenintern verwendet, sind aber gerade im Hinblick auf unsere heutige Tagesordnung,
die sich in weiten Teilen mit Bodenschutzmaßnahmen, mit Maßnahmen zum Schutz des
Grundwassers beschäftigen, von großer Bedeutung.
Was Altlasten und künftige Altlasten anrichten können, ich glaube, das brauche ich hier nicht zu
wiederholen, es ist ja x-mal schon von diesem Podium aus gesagt worden.
Ein weiterer sehr aktueller Schwerpunkt der Tätigkeit der Akademie waren Forschungen und
Forschungsverwertung zum Thema Nitratbelastung des Grundwassers - ebenfalls gerade am
heutigen Tag sehr aktuell. Im ersten Halbjahr 1988 wurde das Forschungsprojekt
"Sanierungsmaßnahmen bei erhöhter Nitratbelastung im Grundwasser - Pilotstudie Hollern" konzipiert.
Das Pilotprojekt Hollern wird den Nachweis erbringen, daß die Nitratbelastung des Grundwassers
durch wasserschonende, landwirtschaftlich praktikable Maßnahmen, also durch eine Änderung der
Bodenbewirtschaftung, vermindert werden kann. Ein diesbezügliches Merkblatt für die Landwirtschaft
wurde bis Oktober 1988 gedruckt und in großen Auflagen verteilt. Weitere Tätigkeiten der Akademie
waren Forschungen über landschaftsgestaltende Maßnahmen in Agrarverfahren. Diese Aktivitäten
bedeuten natürlich eine große Hilfe für die Agrarbezirksbehörde bei Grundzusammenlegungen, bei
Kommassierungen. Wir alle kennen die Probleme von landwirtschaftlich intensiv genutzten Böden,
von Monokulturen, baumloser Landschaft, Einsatz von Mineraldünger und hochgiftiger Insektizide.
Das Ergebnis dieser Forschungen ist ebenfalls in der Serie der Laxenburger Grünen Hefte
veröffentlicht worden. Weitere Schwerpunkte waren dann noch eine Forschungsverwertung durch
Informationen über ökologisches Bauen und gesundes Wohnen und Großes wurde auch auf dem
Gebiet der Erwachsenenbildung, betreffend den Umweltschutz, geleistet. Informationsmaterial,
Publikationen, Schulungsmittel, Bibliothek usw., das alles wurde zur Verfügung gestellt; den
Umweltgemeinderäten zum Beispiel auch ein Umweltordner, der hier besonders zu erwähnen ist und
eine große Unterstützung der Gemeinderäte für diesen Bereich bildet.
Zum Bericht der NÖ Umweltschutzanstalt. 1974 als Körperschaft öffentlichen Rechts gegründet, hat
sie sich folgende Ziele gesteckt: die Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung der natürlichen
Lebensbereiche von Mensch, Tier und Pflanzen in Niederösterreich, und des weiteren soll sie Beiträge
zur besseren Umweltgestaltung leisten.
Daraus haben sich folgende Tätigkeitsbereiche ganz besonders entwickelt, nämlich die
Abfallwirtschaft, das ist ja ein Schwerpunkt der Tätigkeit der Umweltschutzanstalt. Zwei
Müllkompostieranlagen, geordnete Mülldeponien existieren. Für 879.000 Niederösterreicher bedeutet
dies eine vorläufig noch ordentliche Müllentsorgung. Derzeit bildet noch das System der geordneten
Deponie den Schwerpunkt der Entsorgung. Neue Maßnahmen zur Müllbeseitigung sollen natürlich
aufgegriffen werden. Die Umweltschutzanstalt sucht Standorte und betreibt Standorte für 15
Mülldeponien, Müllanalysen für drei niederösterreichische Bezirke wurden durchgeführt. Wie schon
erwähnt, gibt es Überlegungen bezüglich einer Systemänderung insbesondere hinsichtlich
Mülltrennung und Wiederverwertung, aber das Land Niederösterreich, das sei hier auch erwähnt,
bemüht sich in letzter Zeit ganz besonders, mit der Gründung von Abfallwirtschaftsverbänden des
Müllproblems Herr zu werden. Gesellschaften, zum Beispiel für das Industrieviertel, sollen gegründet
werden, wo Zivilingenieure Konzepte erstellen sollen. Eine Verbesserung des Sammelsystems und
eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit wird dabei angestrebt. In dem Bericht der
Umweltschutzanstalt wird darauf hingewiesen, daß Batterieaktionen durchgeführt worden sind, wobei
1987 130 t und 1988 250 t Batterien gesammelt wurden.
Meine Damen und Herren! Bei der Abfallentsorgung häufen sich aber die Probleme. Ich komme aus
dem Bezirk Wr.Neustadt. Viele unserer Gemeinden sehen sich in Kürze außerstande, eine ordentliche
Entsorgung zu garantieren. Die Hausmülldeponien sind in Kürze voll, Sondermüll, Problemstoffe und
ähnliches können derzeit vorwiegend nur von der EBS entsorgt werden, und es wird allerhöchste Zeit,
daß wir auf diese Fragen, wohin mit dem Hausmüll, wohin mit dem Sondermüll, mit den
Problemstoffen, in Bälde eine zufriedenstellende Antwort geben können.
Die Umweltschutzanstalt - es wurde heute schon erwähnt - betätigt sich auch auf dem Gebiet der
Luftreinhaltung. Luftmessungen werden und wurden durchgeführt, dadurch wurden Emissionen und
Immissionen erfaßt, und diese Abteilung wirkt auch bei der Erstellung eines Niederösterreichischen
Immissionskatasters mit, was natürlich eine ganz besonders wertvolle Tätigkeit ist.
Weitere Aktivitäten erstrecken sich auf den Lärmschutz durch Gutachtenerstellung und die
Wasserreinhaltung. Analysen aller Wasserarten, wie zum Beispiel der Fließgewässer, Seen und
Teiche, Abwasseruntersuchungen von Kläranlagen und Beurteilungen von Wasserverunreinigungen
in Oberflächen- und Grundwässern gehören zu den wichtigen Aufgaben der Umweltschutzanstalt. An
dieser Stelle darf ich als Gemeindemandatar und als Bürgermeister herzlich danken. Das ist für die
Gemeinden wirklich eine großartige Unterstützung. Es gibt dann noch Aufgaben auf dem Gebiet des
Strahlenschutzes und verschiedenes mehr.
Meine Damen und Herren! Wir haben Berichte der Grünen Akademie und der Umweltschutzanstalt
vorgelegt bekommen, die im grundsätzlichen durchaus positiv zu beurteilen sind. Umweltschutz ist
jedoch nichts Statisches, es hat sich dieser Umweltschutz dynamisch jeder Situation anzupassen, und
da taucht halt schon die Frage auf: Wie ist die Situation der Niederösterreichischen
Umweltschutzanstalt? Die seinerzeitige Kritik des Rechnungshofes war Anlaß, Ziele, Aufgaben und
Organisation der Umweltschutzanstalt zu überprüfen und neu zu überdenken.
Fest steht, daß Entsorgungsaufgaben einen hohen gesellschaftspolitischen Stellenwert besitzen und
daher besondere Kontrollen durch Behörden notwendig sind. Der permanente Dialog zwischen
Entsorgungsunternehmen und behördlicher Kontrolle ist aber dann am besten gewährleistet, wenn
Entsorgungsaufgaben dem gemeinwirtschaftlichen Sektor zugeordnet werden. Es ist daher sinnvoll,
die Umweltschutzanstalt als Körperschaft öffentlichen Rechts zu belassen. Mit einem Budget von 120
Millionen Schilling und einer Kapitalausstattung von ca. 500 Millionen Schilling gehört die
Umweltschutzanstalt zu den größten Abfallentsorgungsbetrieben und Umweltlabors in Österreich.
Es gibt allerdings Chancen, die hier von der Anstalt nicht ausreichend genützt werden: Chancen bei
der Entsorgung von Altlasten, der Entsorgung von Sonderabfällen, der Einführung von
Mülltrennungstechnologien, der Entsorgung von Klärschlamm und ähnliches mehr. Daher sollten sich
die Ziele der Umweltschutzanstalt vor allem auf diese Bereiche, auf den Abfallentsorgungsbetrieb,
richten. Es wäre daher notwendig, ein Angebots- und Entsorgungskonzept für die Bezirke und
Regionen anzubieten, auch in Bezug auf die Entsorgung von Problemstoffen und Sonderabfällen. Es
wäre ein Datenverbund in einer eventuellen Abfallbörse anzustreben. Die Entsorgung von
Klärschlamm habe ich ebenfalls schon erwähnt. Es gibt auch Vorschläge zu einem neuen
Unternehmenskonzept, und zwar sollte das Erscheinungsbild modernisiert werden, ich spreche hier
von der Umweltschutzanstalt. Die Orientierung der Umweltschutzanstalt müßte in Richtung
Kundenbetreuung und Ausweitung der Serviceleistungen gehen, und diese Änderungen der
Unternehmensziele, glaube ich, hätten auch personelle Konsequenzen zufolge. Meines Erachtens
müßten zwei hauptamtlich verantwortliche Geschäftsführer bestellt werden, wobei einer für den
kaufmännischen Bereich und ein zweiter für den technischen Bereich zuständig wäre. Ich darf
nochmals auf die Sorgen der Menschen in unseren Gemeinden, die vor allem auf dem Gebiet der
Müllentsorgung bestehen, hinweisen, auf die Sorgen der Betriebe, was die Sondermüllentsorgung
betrifft, also insgesamt auf eine Herausforderung auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft. Meine Damen
und Herren! Die Politik hat sich dieser Sorgen und Nöte anzunehmen, um den Menschen zu helfen,
wo es irgendwie möglich ist. Hier hilft keine Polemik, hier hilft nur eines: Die Ärmel aufkrempeln und
versuchen, die Probleme eben zu lösen!
Ich komme zum Abschluß und darf hier nur eines feststellen: Ich bin ein bißchen kurzsichtig, aber ich
glaube, ich habe keinen Vertreter der Umweltschutzanstalt, ich habe auch keinen Vertreter der
Akademie und der Umweltanwaltschaft hier im Saal gesehen. Ich stelle das nur mit ein bißchen
Befremden fest, denn es wäre, glaube ich, schon für jene, über die heute berichtet wird, von Interesse,
sich diese Berichte anzuhören.
Ich darf trotzdem allen bei der Umweltschutzanstalt und bei der Akademie im Sinne unserer Umwelt
Tätigen für ihre Arbeit herzlich danken. Möge diese auch in Zukunft mit größtmöglicher Effizienz
durchgeführt werden. In diesem Sinne wird die sozialistische Fraktion den Bericht zustimmend zur
Kenntnis nehmen. (Beifall bei der SPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Zum Wort gelangt die Frau Abgeordnete Lugmayr.
Abg. Monika LUGMAYR (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Verehrte Damen und Herren! Wir
haben heute einen Tag der Umweltdebatte. Zu einer Umweltdebatte im Niederösterreichischen
Landtag gehört, daß man sich überlegt, was bisher geschehen ist - das geschieht in den vorgelegten
Berichten -, daß man Maßnahmen überlegt und Aktionen formuliert, wie es in Zukunft weitergehen
soll.
Frau Abgeordnete Hans! Ich meine, nur mit Kritisieren ist es leider nicht getan! Wir bemühen uns,
wenigstens etwas zu tun und bejammern nicht nur die schlechte Situation, was bisher nicht
geschehen ist. Und gerade der Bericht des Umweltanwaltes ist meiner Ansicht nach recht gut
geeignet, um die Situation sehr objektiv zu beurteilen. Wir haben den Umweltanwalt, gemäß dem
Umweltschutzgesetz 1984 ohne Weisung, also als weisungsungebundene Einrichtung nicht deshalb
eingerichtet, um Lob für unsere Politik zu erfahren, sondern wir haben den Umweltanwalt deshalb
installiert, damit wir ehrlich hören, was die Bevölkerung bedrückt, welche Probleme es gibt, mit
welchen Anliegen die Menschen zum Umweltanwalt kommen. Und genauso wurde uns dieser
Bericht auch heute vorgelegt. Es gibt leider sehr viele Probleme, die hier aufgezeigt werden über
Landschafts-, Naturschutz-, Raumordnungsprobleme, Luftverschmutzung, auch Lärmbelästigung und
verschiedenes anderes über Abfalldeponien über gewerbliche Betriebsanlagen, Lärm. Über all das
wurde bereits ausführlich diskutiert und berichtet. Aber ein Problem wird ganz besonders
hervorgehoben, und zwar in einem Anhang, der einen Bericht über die Jahre 1986 bis 1989 bringt,
nämlich die Nitratbelastung im Grundwasser. Dieses Thema wurde in der letzten Zeit auch in der
Öffentlichkeit sehr ausführlich diskutiert. Es hat sehr viele Wortmeldungen gegeben, die teilweise von
der Sache zu wenig informiert waren und teilweise wurde auch Polemik betrieben.
Ich finde die Auflistung im Umweltanwaltbericht über die Ursachen der Nitratbelastung sehr
ausgewogen. Hiebei wird angeführt, daß Deponien daran schuld sind sowie auch undichte Senk- und
Güllegruben, eine unzureichende Abwasserentsorgung, Abwasserversickerung, Luftschadstoffe,
Jauche- und Gülleausbringung sowie die Düngerausbringung usw.
All das zusammen spielt mit, und nicht nur, wie es sehr oft behauptet wird, nur die Landwirtschaft.
Wir wollen uns von der Landwirtschaft her nicht drücken und wir sind auch bereit, mitzuhelfen, dieses
Problem zu lösen. Aber es ist nicht so einfach, wie manche meinen, daß man nur der Landwirtschaft
das Düngen verbieten müßte und schon wäre das Problem gelöst. Leider ist es nicht so einfach!
Erstens ist es - wenn es überhaupt sanierbar ist - eine sehr langwierige Aufgabe, weil die
Grundwasserbehälter ja riesengroß sind und der Abbau sehr schwierig vor sich geht.
Wir haben - und das wird heute noch diskutiert werden - von der Landwirtschaft ein Konzept
vorbereitet, wie wir durch andere Bewirtschaftungsmethoden, durch eine veränderte Praxis bei der
Gülle- und Düngeausbringung dazu beitragen können, das Problem zu lösen. Außerdem soll auch
durch Information und auch durch Hilfestellung zur Problemlösung beigetraen werden. Und wir haben
ja schon einiges beschlossen. Zum Beispiel das Klärschlammgesetz. Und es wird einiges noch
geschehen. Aber ein Problem, das heute eigentlich noch nicht andiskutiert wurde und das uns alle
ganz persönlich und sehr unangenehm berühren wird - sowohl finanziell als auch von unseren
Lebensgewohnheiten her - ist die Entsorgung der Abwässer. Das steht in jedem Bericht über die
Nitratbelastungen, daß ein Großteil davon von undichten Sickergruben, von nicht funktionierenden
Kläranlagen kommt, von einer nicht geordneten Entsorgung der Abwässer.
Das zeigt mir bei uns im Marchfeld auch eine Statistik, auf die ich bei der Diskussion über den
Marchfeldkanalbericht noch näher eingehen werde, daß nämlich in der Nähe von großen
Siedlungsräumen die Nitratbelastung bedeutend höher ist als in landwirtschaftlich genutzten Gebieten.
(Dritter Präsident Ing.Schober übernimmt den Vorsitz.)
Hier sind die Gemeinden herausgefordert. Sie sind zweifellos in einer schwierigen Situation und ich
meine, wir sollten ihnen Hilfestellung geben. Und zu diesem Zweck möchte ich einen
Resolutionsantrag einbringen (liest):
"Resolutionsantrag
der Abgeordneten Monika Lugmayr zum Bericht der NÖ Umweltanwaltschaft an den Landtag, Zahl
147/B. Ein zentrales Kapitel im Bericht der Umweltanwaltschaft sind die Ausführungen zur
Nitratbelastung des Grundwassers. Die im Bericht enthaltenen Fakten sind alarmierend und
bestätigen die Richtigkeit der laufenden niederösterreichischen Umweltoffensive mit einem
Schwerpunkt im Bereich der Gewässer- und Grundwasserreinhaltung. Wie in einer Ergänzung zum
Jahresbericht zum Thema Nitrat und Bodenschutz festgestellt wird, ist die Nitratbelastung des
Grundwassers multikausal.
Es ist daher ein Gebot der Stunde, alle nur möglichen Ansatzpunkte zur Verbesserung der Situation
zu nutzen. Ein Teilaspekt, bei dem dem Land eine Regelungskompetenz zukommt, ist die
Verunreinigung des Grundwassers durch die Undichtheit von Senk- und Güllegruben sowie von
Düngerstätten. Wegen der großen Anzahl derartiger Baulichkeiten verursacht ihre Überprüfung durch
die Baubehörde schon jetzt einen ganz beträchtlichen Vollzugsaufwand. Eine weitere Intensivierung
dieses Vollzugs stößt nicht nur auf finanzielle Grenzen, sondern vor allem auch auf Grenzen der
Vollzugskapazität der Gemeinden. Die NÖ Bauordnung sollte daher um Bestimmungen ergänzt
werden, welche die baubehördliche Überwachung der Dauerdichtheit von Senk- und Güllegruben
sowie von Düngerstätten erleichtert. Überdies sollten auch unter dem Aspekt des Bodenschutzes die
Bestimmungen der Bauordnung hinsichtlich der ausreichenden Dimensionierung von Güllegruben und
Düngerstätten näher präzisiert werden.
Die Gefertigte stellt daher folgenden Antrag: 'Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, im Sinne
der Antragsbegründung dem Landtag ehestens eine Vorlage für eine Novelle der
Niederösterreichischen Bauordnung vorzulegen, welche die baubehördliche Überwachung der
dauernden Dichtheit von Senk- und Güllegruben sowie von Düngerstätten erleichtert.'" Ich hoffe, daß
das eine Maßnahme sein kann, daß wir Unterlagen bekommen, wie den Gemeinden geholfen werden
kann, dieses Problem besser in den Griff zu bekommen. Ich hoffe auch, daß es zusätzlich möglich
sein wird, das Räumgut auch ordentlich zu entsorgen, indem wir genügend Kläranlagen haben, die
dieses Räumgut aufnehmen können. Der Herr Abgeordnete Ing.Weinmeier wird zwar sagen, das war
wieder eine langweilige Rede von einer Abgeordneten der großen Parteien, aber ich meine, es ist
wichtig, daß wir konstruktive Maßnahmen einbringen, auch wenn sie für manche unserer Bevölkerung
unangenehm sind, aber wir müssen bereit sein, dieses Problem durch konstruktive Vorschläge zu
lösen und ich bitte um die Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und SPÖ.)
DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das
Schlußwort.
Berichterstatter Abg. GRESSL (ÖVP): Ich verzichte!
DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse vorerst über die
Vorlage selbst abstimmen und bringe sodann die vorliegenden Resolutionsanträge zur Abstimmung.
(Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Umweltausschusses): Einstimmig
angenommen!
Wir kommen zur Abstimmung über die Resolutionsanträge. Ich bringe zunächst den
Resolutionsantrag der Abgeordneten Dipl.Ing.Rennhofer und Wöginger zum Bericht der NÖ
Umweltanwaltschaft an den NÖ Landtag, Ltg. 147/B, zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den
Antrag): Einstimmig angenommen!
Ich lasse nunmehr über den Resolutionsantrag des Abgeordneten Dipl.Ing.Rennhofer zum Bericht
der NÖ Umweltanwaltschaft an den NÖ Landtag für den Zeitraum März 1986 bis März 1989, Ltg.
147/B, abstimmen. (Nach Abstimmung über diesen Resolutionsantrag):
Einstimmig angenommen!
Ich bringe den Resolutionsantrag des Herrn Abgeordneten Gabmann zum Bericht der NÖ
Umweltanwaltschaft an den NÖ Landtag, Ltg. 147/B, zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über diesen
Resolutionsantrag):
Einstimmig angenommen!
Ich bringe den Resolutionsantrag der Frau Abgeordneten Lugmayr zum Bericht der NÖ
Umweltanwaltschaft an den Landtag, Landtagszahl 147/B, zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über
diesen Resolutionsantrag): Einstimmig angenommen! Ich beabsichtige, die Geschäftsstücke Zahl
51/A-2/2 und Zahl 56/A-2/3 wegen ihres sachlichen Zusammenhanges unter einem zu verhandeln.
Berichterstattung und Abstimmung sollen jedoch getrennt erfolgen. Wird gegen diese Vorgangsweise
ein Einwand erhoben? Das ist nicht der Fall.
Ich ersuche daher den Herrn Abgeordneten Hoffinger, zur Zahl 51/A-2/2, und Herrn Abgeordneten
Ing.Hofer im Anschluß daran zur Zahl 56/A-2/3 zu berichten.
Ich erteile dem Herrn Abgeordneten Hoffinger zur Berichterstattung das Wort.
Berichterstatter Abg. HOFFINGER (ÖVP): Hoher Landtag! Ich habe über den Antrag der
Abgeordneten Anzenberger, Schütz u.a. gemäß § 29 LGO, betreffend Schaffung gesetzlicher
Bestimmungen zum Schutze landwirtschaftlichen Bodens, zu berichten. Gesunder, fruchtbarer
landwirtschaftlicher Boden ist eines der kostbarsten menschlichen Güter. Es muß daher Ziel einer
verantwortungsbewußten und zukunftsorientierten Politik sein, sowohl die Quantität als auch die
Qualität landwirtschaftlicher Böden zu erhalten.
Die Sicherung der nachhaltigen Fruchtbarkeit landwirtschaftlicher Böden fällt gemäß Artikel 15 der
Bundesverfassung in Gesetzgebung und Vollziehung in die Zuständigkeit der Länder. In dem vom
Niederösterreichischen Landtag am 21. April 1988 beschlossenen Gesetz über die Aufbringung von
Klärschlamm und Müllkompost auf landwirtschaftlichen Böden, LGBl.Nr. 6160, und der NÖ
Klärschlamm- und Müllkompostverordnung vom 17. Jänner 1989 wurde bereits ein Teil dieser
Kompetenz ausgeschöpft. Angesichts der Komplexität des Themas Bodenschutz erscheint es schon
vom Vollzugsaufwand wenig sinnvoll, einen wirksamen Schutz des Bodens allein über behördliche
Bewilligungsverfahren und Strafsanktionen anzustreben. Zielführender erscheint eine Korrektur des
derzeitigen Zustandes durch Bewußtseinsbildung, Beratung, Schulung, Aufklärung und damit
verbundenen Forschungstätigkeiten und vor allem auch durch Förderungen. In diesen Bereichen
sollten die Anstrengungen von Bund und Land bzw. der Interessensvertretung der Landwirtschaft
koordiniert und verstärkt werden. Als Inhalte des NÖ Bodenschutzgesetzes wären folgende Punkte
denkbar: Grundlagenforschung und Dokumentation, Aufklärungsarbeit und Beratung, Förderung und
hoheitliche Maßnahmen. Diese Punkte verstehen sich als Anregung für das zur Ausarbeitung einer
Regierungsvorlage zuständige Mitglied der Landesregierung. Insbesonders muß auch noch geprüft
werden, inwieweit durch die Aufnahme von Verordnungsermächtigungen in das Bodenschutzgesetz
den Erfordernissen eines flexiblen Bodenschutzes besser gedient ist als durch Regelungen
unmittelbar im Gesetz.
Ich stelle daher namens des Landwirtschaftsausschusses folgenden Antrag (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
"1. Der Antrag der Abgeordneten Anzenberger, Schütz u.a. gemäß § 29 LGO betreffend Schaffung
gesetzlicher Bestimmungen zum Schutze landwirtschaftlichen Bodens, mit dem die NÖ
Landesregierung aufgefordert wird, im Sinne der Antragsbegründung a) weitere Maßnahmen zur
Erhaltung der nachhaltigen Bodenfruchtbarkeit landwirtschaftlicher Böden in Niederösterreich zu
setzen;
b) dem Landtag aufgrund des Bodenschutzkonzeptes der NÖ Landesregierung die Vorlage eines
NÖ Bodenschutzgesetzes vorzulegen;
c) beim Bund auf eine generelle Flächenbindung von Tierbeständen im Rahmen der derzeit in
Verhandlung befindlichen Wasserrechtsgesetznovelle hinzuwirken und d) beim Bund und im
eigenen Wirkungsbereich Initiativen zur
Finanzierung von Maßnahmen des Bodenschutzes
einzuleiten, so wie er sich aus der Beilage ergibt, genehmigt. 2. Der Antrag der Abgeordneten
Feurer u.a. betreffend Schaffung gesetzlicher Bestimmungen für den Schutz landwirtschaftlicher
Böden, Ltg. 51/A-2/2, und die Eingabe der Stadtgemeinde Amstetten, betreffend ein wirksames
Bodenschutzgesetz, Ltg. 72/E-1/3, werden durch diesen Antrag der Abgeordneten Anzenberger,
Schütz u.a. gemäß § 29 LGO erledigt."
Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen.
DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Ich ersuche nunmehr den Herrn Abgeordneten Ing.Hofer, zur
Zahl 56/A-2/3 zu berichten.
Berichterstatter Abg. Ing.HOFER (SPÖ): Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich habe über den Antrag der
Abgeordneten Schütz, Anzenberger u.a., betreffend die Verwendung von Chemikalien in der
Landwirtschaft durch Private sowie zur Aufrechterhaltung der Verkehrsinfrastruktur, zu berichten.
Die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und der Schutz der Umwelt ist oberstes Gebot einer
verantwortungsbewußten, zukunftsorientierten Politik. Daher ist auch der Einsatz von Chemikalien
Gegenstand vielfältiger gesetzlicher Maßnahmen. So hat im Bereich der Landwirtschaft der Einsatz
von Chemikalien, zum Beispiel von Pflanzenschutzmitteln, direkte Auswirkungen auf Pflanzen und
damit auch auf die Nahrungsmittelkette, auf den Boden und auf das Grundwasser.
Wegen dieser vielfältigen Zusammenhänge ist die Erlassung von Gesetzen in den verschiedensten
Kompetenzbereichen möglich. Das Wasserrechtsgesetz, das Pflanzenschutzgesetz, das
Chemikaliengesetz und das Lebensmittelgesetz sind nur einige Beispiele. Alle diese gesetzlichen
Maßnahmen verursachen wohl Vollzugskosten. Ohne Bewußtseinsbildung und ohne Aufklärung ist
dadurch jedoch keine Verbesserung der Grundwassersituation eingetreten. Effektiver als gesetzliche
Maßnahmen sind daher Beratung, Schulung, Aufklärung und Förderung.
Trotzdem sind gesetzliche Regelungen notwendig! Sinnvoller als Regelungen über die Anwendung
von Chemikalien wäre es, strenge gesetzliche Bestimmungen, betreffend Erzeugung und Vertrieb der
für die Landwirtschaft bestimmten Chemikalien, zu erlassen. Es wäre daher erforderlich und sinnvoll,
ein modernes Pflanzenschutzmittelgesetz zu erlassen, das ökologischen Anforderungen Rechnung
trägt. Die im Begutachtungsverfahren für ein solches Gesetz zu Tage getretenen Schwierigkeiten mit
der Kompetenzlage machen eine Novelle des Bundesverfassungsgesetzes notwendig. Ein Entwurf
eines ökologisch-orientierten Pflanzenschutzmittelgesetzes sollte daher ehestens dem zuständigen
Gesetzgeber zur Behandlung zugeleitet werden. Dabei wäre insbesondere vorzusehen: Ökologischorientierte Zulassungskriterien, zeitliche Befristung der Zulassung, die Möglichkeit einer späteren
Abänderung oder Aufhebung der Zulassung sowie die Normierung von Kennzeichnungsvorschriften.
Weiters sollte das Gesetz auch der Verwendung von Chemikalien in anderen Bereichen gerecht
werden. Wie etwa der Verwendung von Chemikalien durch Hobbygärtner oder der Verwendung von
Pflanzenbekämpfungsmitteln zur Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur. Namens des
Landwirtschaftsausschusses darf ich daher folgenden Antrag stellen:
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
"1. Der Antrag der Abgeordneten Schütz, Anzenberger u.a. gemäß § 29 LGO, betreffend
Verwendung von Chemikalien in der Landwirtschaft, durch Private sowie zur Aufrechterhaltung der
Verkehrsinfrastruktur, mit dem die NÖ Landesregierung aufgefordert wird, nach Klärung der
kompetenzrechtlichen Probleme entweder beim Bund auf die Erlassung eines ökologischen
Erfordernissen Rechnung tragenden Pflanzenschutzmittelgesetzes zu dringen oder aber, wenn eine
Einigung auf kompetenzrechtlicher Ebene nicht möglich ist, im Einklang mit anderen Ländern die
Erlassung einer landesgesetzlichen Regelung vorzubereiten, wird - so wie er sich aus der Beilage
ergibt - genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, im Sinne der Antragsbegründung sowohl im eigenen
Wirkungsbereich als auch beim Bund Initiativen zu setzen, um eine möglichst umweltgerechte
Verwendung von Chemikalien in der Landwirtschaft und in anderen als landwirtschaftlichen
Bereichen zu bewirken. 3. Der Antrag der Abgeordneten Feurer u.a., Ltg. 56/A-2/3, betreffend
Anwendung von Chemikalien in der Landwirtschaft, wird durch diesen Antrag der Abgeordneten
Schütz, Anzenberger u.a. gemäß § 29 der Landtagsgeschäftsordnung erledigt."
Ich darf bitten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vornehmen zu lassen.
DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Ich eröffne die Debatte zu beiden Geschäftsstücken. Zu Wort
gelangt der Herr Abgeordnete Anzenberger. Ich erteile es ihm.
Abg. ANZENBERGER (ÖVP): Hohes Haus! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Zur Beratung und zur Beschlußfassung in der heutigen Sitzung des Landtages liegen uns hier Anträge
vor, die uns von den Berichterstattern vorgetragen wurden und die sich insbesondere mit
landwirtschaftlichen Fragen befassen, die aber auch umweltentlastende Maßnahmen zum Ziele
haben. Bevor ich mich mit den zur Diskussion stehenen Anträgen auseinandersetze, möchte ich
folgende Feststellung treffen: Die Anträge, ob es sich um die Schaffung gesetzlicher Bestimmungen
zum Schutz landwirtschaftlichen Bodens handelt, um die Anwendung von Chemikalien in der
Landwirtschaft oder um den Schutz des Grundwassers, alle drei Vorlagen wurden im Unterausschuß
des Landwirtschaftsausschusses eingehend beraten und es ist zu gemeinsamen Anträgen der Klubs
von der ÖVP und der Sozialistischen Partei gekommen. Ich glaube, man kann hier sagen, daß es uns
gelungen ist, im großen und ganzen eine Übereinstimmung für diese Anträge zu finden.
Eines möchte ich am Beginn dieser Beratungen besonders herausstreichen und hervorheben. Es
wird heute so viel vom Umweltschutz, von der Erhaltung der Natur und von der Pflege der Landschaft
gesprochen, aber niemand will wahrhaben, daß diese Aufgaben seit Menschengedenken die in der
Land- und Forstwirtschaft tätigen Menschen, die Bauern und ihre Mitarbeiter, erfüllt haben, derzeit
erfüllen und - ich bin überzeugt davon - auch in Zukunft erfüllen werden. (Beifall bei der ÖVP.) Und
wenn ich nun zu den Fragen des Bodenschutzes, der Anwendung von Spritzmitteln und den Schutz
des Grundwassers heute einige Gedanken vorbringen darf, dann ist es leicht, meine sehr geehrten
Damen und Herren, von der vollen Schüssel aus einschränkende Maßnahmen von der Landwirtschaft
zu verlangen. Sehr oft ist man geneigt, mit Strafen zu drohen, ohne daran zu denken, daß wir die
Generation nach 1945, damals alle aufgefordert haben, mehr zu produzieren, um den Städter, den
Konsumenten, zu versorgen, um den Tisch des Volkes zu decken. Auch das soll in diesem
Zusammenhang einmal gesagt werden. Wir haben, meine sehr geehrten Damen und Herren, in
dieser Zeit dränagiert, wir haben alle, die mit dabei waren, immer wieder gesagt, ein zehntes
Bundesland muß geschaffen werden, um die landwirtschaftlichen Produkte sicherzustellen. Wir
haben kommassiert, wir haben nährstoffverlangendes Saatgut gezüchtet, um hohe Leistungen in der
Produktion zu erreichen. Die jetzt aktiven Bauern haben wir in den landwirtschaftlichen Fachschulen in
diesem Sinne ausgebildet, um all diese angeführten Ziele mit einer ausreichenden Düngung auch
erreichen zu können. Den vermeintlichen Überfluß, meine sehr geehrten Damen und Herren, an
pflanzlichen Produkten, wie wir ihn derzeit zu glauben haben, würde man einige hundert Kilometer
östlich von uns sehr notwendig brauchen. Ich glaube, wir hören fast jeden Tag, wie notwendig dort
landwirtschaftliche Produkte gebraucht werden. Wir müssen nun, meine sehr geehrten Damen und
Herren, in der Landwirtschaft im Interesse der Natur zum Schutze des Bodens und des Grundwassers
unsere Produktionsmethoden ändern und umstellen auf Alternativen. Wenn notwendig, müssen wir
Grünbrache einführen und eine bodenschonende Bearbeitung und Düngung durchführen. Die
Landwirtschaft hat sich aber im Laufe der Geschichte immer wieder den Notwendigkeiten angepaßt
und sie wird dies auch in Zukunft tun, davon bin ich auch voll und ganz überzeugt. Man kann aber
nicht nur in Notzeiten nach einer leistungsfähigen Landwirtschaft rufen und in Zeiten des Überflusses
in erster Linie die Landwirtschaft für alle umweltschädigenden Einflüsse verantwortlich machen. (Abg.
Icha: Nur die Verursacher kann man nicht wegdiskutieren!) Das hat meine Vorrednerin, die Frau
Abgeordnete Lugmayr bereits erwähnt. (Abg. Keusch: Sie müssen einen Verursacher haben!) Bitte,
ich glaube, daß vielleicht der eine oder andere diese Frage auch anders beurteilt. Wir kommen nun
wieder zurück zu den behandelten Vorlagen: Schutz des landwirtschaftlichen Bodens, Anwendung
von Chemikalien und Spritzmitteln in der Landwirtschaft und damit natürlich zusammenhängend der
Schutz des Grundwassers. Die Vorlagen und die Anträge des Landwirtschaftsausschusses weisen
zum Großteil jene Merkmale auf, die auch in dem von der NÖ Landesregierung beschlossenen
Bondenkonzept - weil es ja auch schon der Öffentlichkeit vorgestellt wurde - enthalten sind und die die
Forderungen und Möglichkeiten unserer Anträge miteinbauen. Die Entscheidung für ein
Bodenschutzkonzept anstelle eines Bodenschutzgesetzes bringt klar zum Ausdruck, daß wir in
Niederösterreich den Bodenschutz als etwas Gesamtes, Umfassendes betrachten. Der Schutz des
Bodens ist eine Aufgabe des Bundes, des Landes und der Interessensvertretungen. Hier möchte ich
sagen, insbesondere der Landes-Landwirtschaftskammer. Der Schutz des Bodens, so glaube ich aber
auch sagen zu können, ist eine Aufgabe jedes einzelnen Bürgers unseres Landes. Insbesondere und
natürlich ist er eine Aufgabe der Bauern, die ja im eigenen Interesse den Boden gesund und fruchtbar
erhalten wollen, um ihn den nachfolgenden Generationen übergeben zu können.
Eine Einschränkung von Bodenschutz auf ausschließlich gesetzliche Regelungen wäre meiner
Ansicht nach eine Überforderung der Behörden, aber auch eine Entmündigung der Landwirtschaft.
Gesetzliche Regelungen erscheinen mir nur soweit sinnvoll, als sie mit einem vertretbaren Aufwand
kontrollierbar sind und für den Schutz des Bodens unverzichtbar angesehen werden.
Im Rahmen des Bodenschutzgesetzes soll daher der Bauer bei seiner Aufgabe als Erhalter und
Bewirtschafter des Bodens - seiner Lebensgrundlage - auch von der Öffentlichkeit unterstützt
werden.Diese Unterstützung hat vor allem durch eine verstärkte Aufklärung und Beratung seitens der
Interessensvertretung der Bauern, das ist die Niederösterreichische Landes-Landwirtschaftskammer,
zu erfolgen. Und warum? Weil hier die nötigen Fachkräfte zur Verfügung stehen, die diese Aufgbe
erfüllen können.
Zur fachlichen Beratung könnte man aber auch die landwirtschaftlichen Fachschulen mit ihren
Lehrkräften und die Absolventenverbände von den landwirtschaftlichen Fachschulen heranziehen.
Der Landwirt, das wissen wir alle, die wir aktiv tätig sind, steht heute einer fast schon
unüberschaubaren Fülle von Informationen von privater Seite gegenüber. Es ist daher eine neutrale,
nur den Bauern verpflichtende Beratung als Gegenstück zu den Firmenberatungen notwendiger denn
je.
Die Landes-Landwirtschaftskammer wird daher - nach meiner Auffassung - um ihrer verstärkten
Beratungsaufgabe gerecht zu werden, in den vor uns liegenden Wintermonaten in den einzelnen
Kammerbezirken einwöchige Pflanzenschutzkurse anbieten und durchführen müssen. Zur weiteren
Information und Aufklärung sollen von Seiten der Kammer auch Ökoberater zur Verfügung stehen und
eingesetzt werden.
Die verlangten Änderungen zu den vorliegenden Anträgen sowie ein Bodenschutzkonzept für die
Anbautechnik, für den Pflanzenschutz und im Düngemittelbereich lassen sich nicht von heute auf
morgen verwirklichen. Denn die Landwirtschaft ist - das wissen wir alle - im Jahresturnus zu betreiben.
Daher brauchen wir, so glaube ich, eine gewisse Übergangszeit, um diese Aufgaben auch
entsprechend erfüllen zu können.
Eine bodenschonende Bewirtschaftung erfordert neben einem fundierten Fachwissen auch bessere
Maschinen und Geräte, die im Zuge der Umstellung unserer Landwirtschaft in vielen Bereichen erst
beschafft werden müssen.
Wenn wir wollen, daß die Umstellungsmaßnahmen, die verlangt werden, so rasch als möglich
durchgeführt werden, dann werden wir über eine zweckmäßige Förderung der Landwirtschaft, sei es
vom Bund oder vom Land, nicht herumkommen.
Hier haben wir einige dringend notwendigen Maßnahmen in Angriff zu nehmen. Ich möchte einige
davon erwähnen. Die Förderung des Baues ausreichender Festmistlagerstätten wurde heute bereits
von einem meiner Vorrender angesprochen. Die Förderung von Jauche- und Güllegruben auch
außerhalb der Bergbauern- und Grenzlandgebiete. Jauche- und Güllegruben müssen nach unserer
Überzeugung - auch das wurde heute bereits angesprochen - dem Viehbestand angepaßt werden. Es
könnte dadurch die Ausbringung der Gülle in den Wintermonaten - in der Zeit, wo eben die Felder
nicht frei sind - verhindert werden. Dadurch kann aber auch das Eindringen in das Grundwasser
vermieden werden.
Das sind Aufgaben, die, wie ich glaube, so rasch wie möglich durchzuführen sind. Soweit mir
bekannt ist, liegt ein Richtlinienbericht für eine solche Förderung bereits vor; sie muß nur so schnell
als möglich realisiert werden. Der Bund muß aufgefordert werden, bei der landwirtschaftlichen
Förderung stärker auf die Belange des Bodenschutzes Rücksicht zu nehmen, etwa durch verstärkte
Flächenprämien für Alternativen zur Verbesserung der Fruchtfolge.
Wir wissen, daß unser Boden durch verschiedene Ursachen und Einflüsse gefährdet wird. Für den
Bauern ist der Boden - und das wissen wir auch alle - das wichtigste Betriebsmittel. Aus diesem
Grunde ist die Landwirtschaft an einer eingehenden Untersuchung des Bodenzustandes besonders
stark interessiert. Es soll daher ein Bodenzustandsinventar in Auftrag gegeben werden, das es
ermöglicht, die Ergebnisse mit anderen Bundesländern und Nachbarstaaten zu vergleichen. Dieses
Ergebnis wäre dann die fachliche Grundlage für weitere Schutzmaßnahmen, damit die
Belastungsquellen für unseren Boden so schnell als möglich auch beseitigt werden können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein wesentlicher Beitrag zum Bodenschutz ist aber auch
ein umweltgerechter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Das Land wurde daher vom Bund
angehalten, auf Grund des Chemikaliengesetzes die Anwendung von gefährlichen
Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft zu regeln. Ein diesbezügliches Gesetz soll auch
demnächst verabschiedet werden. Neben verschiedenen Vorschriften zum Schutz der Gesundheit
beinhaltet das Pflanzenschutzmittelanwendungsgesetz die Möglichkeit, auch nähere Bestimmungen
für die Pflanzenschutzgeräte zu erlassen. Um dies zu erreichen, müßte neben dem Gesetz eine
Durchführungsverordnung geschaffen werden. Aus der Sicht des Bodenschutzes ist es unbedingt
notwendig, auch die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Hausgärten, bei der Bahn und in
anderen Bereichen zu regeln. Denn wir wissen, daß mehr als 20 % aller Pflanzenschutzmittel nicht in
der Landwirtschaft angewendet werden. Daher sind auch von verschiedenen anderen Seiten durch
diese Mittel Einflüsse auf den Boden vorhanden.
In diesem Zusammenhang möchte ich darauf verweisen, daß ein zeitgemäßes
Pflanzenschutzmittelgesetz von Seiten des Bundes schon längst überfällig ist. Seitens der
Landwirtschaft stelle ich daher die Forderung, daß nur mehr ökologisch vertretbare
Pflanzenschutzmittel zugelassen und in den Handel kommen sollen. Denn wenn sie nicht in den
Handel kommen, kann nicht immer wieder festgestellt werden, daß die Landwirtschaft an dem einen
oder anderen durch die Verwendung von Pflanzenschutzmittel Schuld trage. Ich glaube daher - das ist
eine Forderung an jene Betriebe, die diese Pflanzenschutzmittel erzeugen -, daß der vorgenannten
Zielsetzung Rechnung getragen wird. Es müßte auch möglich sein, bei der Neuproduktion von
umweltverträglichen Pflanzenschutzmitteln die alten und schädlichen zeitgerecht aus dem Markt zu
nehmen. Denn auch hier haben wir die Erfahrung, daß es Möglichkeiten gibt bei der Produktion.
Leider wird aber oft versucht, zuerst die alten Mittel wegzubringen und erst dann werden die neuen
auf den Markt gebracht. Ob die Mittel vom Lagerhaus oder vom Händler kommen, das ist, so glaube
ich, für den einzelnen Bauern nicht von Bedeutung. Wichtig ist, daß er sie nicht bekommt, um den
Boden auch nicht irgendwie mit Schädlichkeiten belasten zu können.
Etwaige Nebenwirkungen müßten in leicht verständlicher Form auch offengelegt werden. Damit jeder
auch sieht, was er hier verwendet. Aus der Sicht des Boden- und Gewässerschutzes erscheint eine
Neuregelung der Registrierung und eine zeitlich begrenzte und aufhebbare Zulassung dringendst
notwendig. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe nun versucht, mich mit einigen Fragen
auseinanderzusetzen, das Bodenschutzkonzept der Landesregierung miteinzubauen und noch dazu
eine Feststellung von mir als Vertreter der Landwirtschaft und des Bauernstandes. Die
Landwirtschaft wird den Boden im ureigensten Interesse schonend behandeln. Wir werden weiterhin
unsere Kulturlandschaft pflegen und erhalten. Wir werden die anempfohlenen Maßnahmen soweit als
möglich beachten und in Anwendung bringen, damit uns auch das Grundwasser gesund und rein
erhalten werden kann. Aber eines muß auch dazu gesagt werden: Bei aller Liebe zur Bioproduktion,
ohne Düngung und Pflanzenschutz wird eine zeitgemäße und leistungsfähige, den Tisch des Volkes
deckende Landwirtschaft nicht betrieben werden können. Ich glaube, das muß einmal in aller
Deutlichkeit festgestellt werden.
Ich habe vor kurzem in einer Zeitung einen Satz gelesen, der gelautet hat: Den Biolehren können wir
in der Landwirtschaft nicht ganz folgen, denn ansonsten sind wir im ersten Jahr nach dieser vollen
Anwendung unsere Überschüsse los und im zweiten Jahr brauchen wir dann, wie viele andere auch,
Importe. Ich glaube, auch das sollten wir bedenken, wenn wir immer wieder Forderungen aufstellen,
die vielleicht nicht ganz im Interesse der Versorgung des Volkes und im Interesse der Landwirtschaft
gelegen sind. Aber auch nicht im Interesse der Konsumenten. Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Ich habe zu den verschiedensten Problemen kurz Stellung genommen. Im Interesse der
Landwirtschaft, der Konsumenten und der Gesunderhaltung unserer Böden gibt die Österreichische
Volkspartei diesen Anträgen gerne ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und einigen Abgeordneten
der SPÖ.)
DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Zum Worte gelangt der Herr Abgeordnete Hintermayer. Ich
erteile es ihm.
Abg. HINTERMAYER (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Bevor ich mich der sehr wichtigen Materie des Bodenschutzes und der Chemikalien in der
Landwirtschaft zuwende, möchte ich einige grundsätzliche Erklärungen abgeben, da ich ja über
Pressedienste und Medienberichte von der rechten Reichshälfte aufgefordert wurde, zu einigen
Fragen Stellung zu beziehen. Ich tue dies gern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt hier eine Menge von Kollegen, die mich seit
frühester Jugend kennen. Diese werden bestätigen, daß ich nie zu den Querulanten gehört habe,
sondern daß ich immer eine positive Einstellung mitgebracht habe. Das begann in
Jugendorganisationen, es ging weiter über die Feuerwehr, über die Gemeinde, über den Schulbau, ja
selbst über die Kommassierung. Und so kam ich auch als Funktionär in die Volksbank
Großweikersdorf und da bin ich jetzt sehr ins Schußfeld von einigen politischen Kontrahenten geraten.
Auch dort habe ich mich nicht hineingedrängt, sondern da ich Mitglied war, wurde mir eine Funktion
angeboten und ich habe sie übernommen. Es ist nicht so, wie es in einer Postille des Tullnerfeldes
heißt, daß das meine Bank ist, sondern das ist unsere Bank, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Es gibt dort 19 Funktionäre, Herr Hauptbezirksparteiobmann, alle Berufe sind vertreten, alle
politischen Richtungen sind vertreten, es sind mindestens 12 ÖVP-Leute dort vertreten, sogar einige
Gemeinderäte. Wir haben dort nie einsame, sondern nur gemeinsame Beschlüsse gefaßt.
Das Kreditwesengesetz hat uns vorgeschrieben, einen Geschäftsleiter zu bestellen. Es war ein
Mangel in dieser Zeit. Wir haben daher in der Kronen Zeitung und im Kurier diesen Posten
ausgeschrieben, 10 Bewerber haben sich gemeldet, einen haben wir ausgesucht. Der Auserwählte
hat einbekannt, daß er in einer Bank war und dort Schwierigkeiten hatte. Der gesamte Vorstand und
Aufsichtsrat hat mit ihm ein Gespräch geführt und hat ihn schließlich angestellt.
Wir haben uns erkundigt und es hat geheißen, alles in Ordnung. Der Verband hat Bedenken
angemeldet und hat uns in Aussicht gestellt, vermehrte Kontrollen durchzuführen. Das ist auch
geschehen. Die Kontrollore des Genossenschaftsverbandes haben nichts gefunden. Wir haben noch
vor einigen Wochen eine Besprechung mit den Vertretern des Revisionsverbandes gehabt und die
Herren haben dort erklärt, daß keine Malversationen erkennbar sind und daß keine kriminellen Taten
vorliegen. 14 Tage später geht der Geschäftsleiter, der Kriminelle, selbst einbekennen und er sagt,
daß er wahrscheinlich an die 100 Millionen unterschlagen hat. Er hat seine Bankgeschäfte über
seinen Kofferraum und teilweise außerhalb der Bank abgewickelt. Selbst die Revisoren sind vor
einem Rätsel gestanden. Innenrevision und Kontrolle - nicht so wie es in einer Aussendung des
Tullner Bezirkes steht - sind durchgeführt worden, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Keine leichtsinnigen Handlungen von Seiten des Verwaltungsrates. Aber leider gibt es halt im
Geldbereich und auch anderswo immer wieder Kriminelle. Und ich habe alle befaßten Herren gefragt,
sie mögen mir ein Mittel sagen, wo und wie ich einen durchleuchten kann, ob er kriminell oder nicht
kriminell ist. Keiner konnte mir ein Rezept sagen. Und da möchte ich nur darauf verweisen, daß es
auch in anderen Bereichen, zum Beispiel im Versicherungsbereich, Betrügereien gegeben hat und
kriminelle Taten. Aber ich habe nie gehört, daß dort der Obmann des Aufsichtsrates zurückgetreten
oder in allen möglichen Zeitungen zitiert worden wäre. Ich habe es erlebt, daß es erst vor kurzem
große Ehrungen für einen dieser Herren gegeben hat. Im Bankenbereich, so habe ich in Erinnerung,
gab es einmal bei der Landes-Hypothekenbank Schwierigkeiten. Auch hier, glaube ich, sind die
Funktionäre nicht zur Verantwortung gezogen und aufgefordert worden, politische Konsequenzen zu
ziehen, wie es mir vom Herrn Parteisekretär Vetter nahegelegt wurde. Man könnte sicherlich auch
noch andere Bereiche aufzählen, etwa Wohnbaugenossenschaften und ähnliche, wo es solche Dinge
gab. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eines möchte ich auch noch feststellen. Es gibt 19
ehrenhafte Funktionäre aus allen politischen Gruppierungen. Der Geldfluß aber ist zu keinem der
Funktionäre festzustellen, auch nicht zu einem Verwandten, also auch nicht zu Kindern, wie es in
anderen Fällen leider Gottes der Fall war. Lediglich zu dem Syndikat nach Wien, zu dieser Gruppe
von Menschen, mit der sich dieser Kriminelle eingelassen hat. Gottseidank wurde dieser aufgrund
unseres schnellen Handelns am Tag, nachdem er seine Verfehlungen einbekannt hat, festgenommen.
Zur Zeit sitzt er in Untersuchungshaft und an der Aufklärung wird gearbeitet. Ich möchte also bitten,
daß man das dem Herrn Landesparteisekretär Vetter mitteilt, daß ich hier eine
Sachverhaltsdarstellung gegeben habe. Mir gefällt nur, daß er anderen eine schlechte politische
Kultur vorwirft und dann bedient er sich der gleichen Methoden. Ich glaube, er hat sich ohnehin schon
einmal entschuldigen müssen. Es könnte ihm wieder passieren.
Die Tullner Postille habe ich schon erwähnt. Die Politiker beklagen immer wieder die
Berichterstattung der österreichischen Medien. Ja, selbst wenn ich ins Ausland komme, hört man, ja
was habt ihr denn für Berichterstatter? Ihr macht euch selbst kaputt. Und dann habe ich hier diese
Zeitung. (Der Redner hält die Zeitung hoch.) Da muß ich sagen, daß dieses politische Druckwerk ja
noch viel schlechter ist, als die von uns allen immer wieder kritisierten Medien.
Ich glaube also, daß man mit solchen Methoden sicher nicht zu dem reklamierten besseren
politischen Klima kommen wird. Denn wenn ich jetzt behaupten würde, der Herr Landeshauptmann ist
Schuld an der Semmering Brücke, er ist Schuld an allen Kommassierungen, die schlecht
ausgegangen sind, und er ist überhaupt an allem Schuld, wo etwas schlecht geht, dann würde ich
hören, wie alle über mich herfallen.
Und deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, nehme auch ich für mich das Recht in
Anspruch, die erhobenen Vorwürfe ausreichend erläutert zu haben.
Nun noch einige Worte zu meiner Funktion als der neue Klubobmann der jüngsten Fraktion hier im
Hohen Hause. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die erste und wichtigste Aufgabe für mich
als geborener und gewachsener Niederösterreicher wird es sein, dem Land und seinen Bürgern zu
dienen. Weil ich meine politische Arbeit immer so aufgefaßt habe, daß Politiker dem Bürger zu dienen
haben. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine zweite Aufgabe, zu der ich mich bekenne, wird es sein, zu allen Parteien hier im Hause offen
und gesprächsbereit zu sein. Es gibt hier Zeugen, die bestätigen können, daß ich das in anderen
Bereichen auch in der Vergangenheit so gehalten habe. Ich bin eben schon so alt, als Jahrgang
1931, daß ich noch weiß, wie es war und wie es wurde, wenn politische Kontrahenten nicht mehr
miteinander reden können. Wir alle haben erlebt, was es für ein Ende genommen hat.
Ich glaube, wir sollen und müssen uns immer an diese Zeit, an die dunkelste Zeit unserer Heimat,
erinnern. Die Demokratie sichert uns die Freiheit von Zwängen zu. Sie soll und muß uns auch die
Freiheit der Meinung sichern, meine sehr geehrten Damen und Herren! Und erst in der Vielfalt der
Meinungen besteht die Chance, daß die besten Ideen zum Durchbruch kommen und so der
Gemeinschaft, für die wir hier alle tätig sind, nutzbar gemacht werden können. So wie ich und meine
Fraktion die anderen politischen Kräfte in unserem Land respektieren, so verlangen auch wir und ich,
daß wir anerkannt werden und als gleichberechtigte Niederösterreicher gelten. Es darf keine zweitund drittklassigen Niederösterreicher geben. Denn das Ausgrenzen von Andersgesinnten muß der
Vergangenheit angehören. Wenn wir auch nur eine kleinere Partei sind, bemühen wir uns, größer zu
werden. Ich möchte einen Vergleich ziehen. Auch kleine Menschen sind Menschen. Und oft müssen
die Kleinen fleißiger sein und sie sind es auch. Manchmal leisten sie mehr als die Großen. Und daher
gestehen Sie auch uns zu, daß wir bereit sind, für das Land emsig tätig zu sein. (Beifall bei der FPÖ.)
Manches ist sicherlich erreicht, aber vieles müssen wir noch gemeinsam schaffen. Zum Beispiel muß
in diesem Land die Objektivierung in vielen Bereichen noch Platz greifen. Das Parteibuch darf nicht
Können und Leistungswillen ersetzen oder gar zur Eintrittslegitimation im Öffentlichen Leben werden.
Die Privatisierung und Deregulierung muß fortgesetzt werden. Weg mit der Politik und den Politikern
aus staatlichen Unternehmungen; diese sollen zu privaten, betriebswirtschaftlichen Unternehmungen
werden. Wir wissen, daß es in der Politik oft harte Auseinandersetzungen gibt. Aber ich sage, ich
habe kein Verständnis für Schläge unter der Gürtellinie. Aber wie man in den Wald hinein ruft, so wird
es zurückhallen.
Jetzt will ich mich der sehr wichtigen Tagesordnung zuwenden, dem Bodenschutz und den
Chemikalien in der Landwirtschaft. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind sicher alle
einer Meinung und haben die selbe Ansicht, daß Grund und Boden nicht vermehrbar sind, daß
Wasser und Grundwasser notwendig zum Leben sind und daß es ohne Wasser kein Leben, aber auch
keine Produktion von Grundnahrungsmitteln gibt.
Wir haben ja die Beispiele vor uns. Schauen wir in die Wüste, schauen wir nach Italien, schauen wir
nach Jugoslawien, wo man es versäumt hat, richtig zu bewirtschaften. Gehen Sie nach Brasilien und
schauen sie, was dort zur Zeit angerichtet wird. Ich glaube daher, daß es unsere Aufgabe sein müßte,
die Aufgabe der politisch Verantwortlichen, sich die Bauern und Grundbesitzer zum Verbündeten zu
machen. Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen doch zugeben, daß die Bauern
einer Agrarpolitik ausgeliefert gewesen sind, die in die falsche Richtung gegangen ist. Wir sind mit
Minderpreisen konfrontiert gewesen. Wir wissen, daß vor 20 Jahren der Österreicher etwa 40 % für
die Lebenshaltungskosten ausgegeben hat und heute nur mehr 18 %. Aber die Preise für die
Grundnahrungsmittel sind einzementiert worden. Wir sind in die Überproduktion hineingetrieben
worden. "Mehr düngen und mehr ernten ist besser leben", das war der Slogan und die Devise vor
einigen Jahrzehnten. Und heute, meine sehr geehrten Damen und Herren, will man denen, die das
befolgt haben, den Vorwurf machen, daß es eine Nitratüberlastung gibt, daß die Böden belastet sind.
Also da muß ich schon sagen, da müßten sich andere an die Brust klopfen und mea culpa sagen.
Die Landwirtschaft ist der Landmaschinenindustrie und der Düngerindustrie ausgeliefert. Herr
Kollege Anzenberger hat daraufhingewiesen, daß in Hinkunft eine große Aufklärungskampagne
stattfinden wird. Ich begrüße das. Ich habe es immer kritisiert, daß in der Vergangenheit der
Landwirtschaftsminister 80, ja 100 Millionen Schilling für Beratung ausgegeben hat und wir haben es
hautnah erlebt, daß die Leute vielfach falsch beraten wurden. Ich wage zu behaupten, daß auch die
Lehrpläne in den landwirtschaftlichen Schulen vielleicht nicht optimalst gestaltet waren. Und dann
denken wir bitte an die Düngerberatung. Ein Unikat in Österreich, vielleicht auf der ganzen Welt. Wir
haben eine Einrichtung, die Düngerberatung, die von der Düngerindustrie gesponsert und gezahlt
wird. Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, was glauben sie denn, wie die beraten haben? Wir
haben es ja selbst erlebt, Vorratsdüngungen, im Herbst schon Stickstoffvorratsdüngungen und vieles
andere mehr. Vor 10 Jahren. (Abg. Icha: Wer hat sie denn eingerichtet?) Die war im Ministerium für
Land- und Forstwirtschaft eingerichtet und der höchste Beamte im Landwirtschaftsministerium war der
Vorsitzende, ich kann Ihnen auch den Namen sagen, wenn es Sie interessiert.
Ich war vor 10 Jahren in St. Pölten bei einer Diskussion mit dem damaligen Landwirtschaftsminister
Günther Haiden und dem Herrn Präsidenten Derfler und ich habe schon damals gesagt, meine
Herrschaften, die Düngerberatung ist ein Wahnsinn. Mir kommt die Düngerberatung so vor, wie wenn
ein Arzt eine Leichenbestattung unterhält.
Ich bin belächelt worden, man hat mich ausgelacht. Jetzt haben wir die Düngerberatung abgeschafft,
weil man eingesehen hat, daß sie in die falsche Richtung gegangen ist.
Auch hier hätte man hellhörig sein sollen. Die Zuckerindustrie war die erste, die erkannt hat, daß die
Düngerberatung falsch berät. Die Zuckerindustrie hat sich eigene Labors angeschafft und hat den
Boden der Rübenbauern selbst untersucht und sie hat dann wesentlich andere Empfehlungen
ausgegeben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Fraktion hat auf der Bundesebene schon vor einigen
Jahren die Flächenstillegung vorgeschlagen. Mit einer rotierenden Flächenstillegung werden zwei
Aspekte erfüllt: einerseits keine Düngung und andererseits keine Boden- und Grundwasserbelastung.
Aber auch ein Abbau der Überproduktion tritt ein und damit brauche ich keine Mittel für Exportstützung
und Überschußverwertung. Leider Gottes sind wir nicht gehört und eher auf Sparflamme gehalten
worden. Eines ist klar, so wie in den EG-Staaten müßte man sich aufraffen und das wäre weitaus
billiger, wenn man rechnet, daß der Bund die Mittel für diese Maßnahmen übernimmt.
Ein weiteres ist, daß wir die Industrie nicht aus der Verantwortung entlassen können. Denn die
Emissionen und Imissionen kommen aus dieser Richtung und die müssen wir in den Griff bekommen.
Es ist heute schon einmal vom Luftreinhaltegesetz gesprochen worden. Meine sehr geehrten Damen
und Herren! Ich war dabei, ich habe es erlebt, daß im Umweltausschuß im Parlament ein sehr
rigoroses, strenges Luftreinhaltegesetz erarbeitet wurde. Aber am Weg vom Ausschuß ins Plenum ist
es abgewürgt und umgeändert worden und es wurde ein Alibigesetz beschlossen. Und ich hörte und
staunte, als ich voriges Jahr im Herbst bei einer großen Waldtagung in Gmunden und heuer bei der
Bundesforstetagung in Steyr war, daß alle Vertreter des Verkehrsministeriums und des
Umweltministeriums kritisiert haben, daß dieses Gesetz ein Flopp ist und daß es nicht den
Anforderungen entspricht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wird unsere Aufgabe sein, den Bund zu ermuntern und
die Frau Minister für Umweltschutz zu mobilisieren. Die sehr charmante Dame soll ihren Mann stellen
und soll hier ein richtiges, ein ordentliches Gesetz auf die Beine stellen.
Sicherlich wird hier auch das Verursacherprinzip eine Rolle spielen und miteingebunden werden
müssen. Das nächste ist das Pflanzenschutzmittelgesetz. Kollege Anzenberger hat schon erwähnt,
daß es Kurse geben wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer besucht die Kurse? Es ist
so ähnlich wie mit der Sonntagsmesse. Die besuchen auch jene, die sie nicht bräuchten. Die sie aber
bräuchten, die sind beim Stammtisch im Gasthaus. Und so wird es mit diesen Aufklärungskursen auch
sein, fürchte ich.
Wir brauchen auch hier ein rigoroses, ein strenges Pflanzenschutzmittelgesetz. Denn der Bauer ist
kein Chemiker und der Bauer nimmt das, was er empfohlen bekommt, was ihm eingeredet wird. Ich
habe lange Zeit - da ich selbst praktizierender Bauer bin, weiß ich ja, wovon ich rede - eine deutsche
Pflanzenschutzzeitung bezogen. Da habe ich gelesen, daß man in der Bundesrepublik die gleichen
Pflanzenschutzmittel in viel geringerer Menge verarbeitet als in Österreich. Und wenn ich in Österreich
dann nachgefragt habe, in der Pflanzenschutzanstalt, dann hat es geheißen, das ist der
Sicherheitszuschlag, wir brauchen einen Sicherheitskoeffizienten, denn Wetter usw., das kann man
nicht übertragen. Sehen Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, und heute leben wir mit
belasteten Böden.
Daher braucht der Bauer ein Pflanzenschutzmittelgesetz, damit er weiß, was er verwenden darf.
Die Vorschläge des Kollegen Anzenberger sind sicher sehr konstruktiv, aber ich habe mir gedacht,
spät kommt er, aber er kommt. Es wird eine Aufgabe von uns sein, ich habe es schon einmal gesagt,
an den Bund heranzutreten, damit dieser seine Kompetenzen immer wieder wahrnimmt und daß er
dort tätig wird, wo es die Umwelt notwendig hat. Es sind dies heute zwei sehr wichtige und notwendige
Anträge, es werden aber sicherlich nur die ersten Schritte sein. Denn, meine sehr geehrten Damen
und Herren, Lebensqualität muß uns Herzenssache sein. Und wir alle wollen unseren Kindern eine
saubere und gesunde Umwelt übergeben. Deshalb werden wir diesen Gesetzesmaterien auch gerne
zustimmen. (Beifall bei der FPÖ und einigen Abgeordneten der SPÖ.)
DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Zum Worte gelangt Herr Abgeordneter Schütz.
Abg. SCHÜTZ (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Schutz unseres
landwirtschaftlichen Bodens und die Sicherung seiner Fruchtbarkeit ist in Niederösterreich bisher nur
zu einem geringen Teil, und zwar durch das beschlossene Gesetz über die Aufbringung von
Klärschlamm und Müllkompost, gewährleistet. Daß wir mit der Beschlußfassung über den
vorliegenden Gesetzesentwurf einen Weg beschreiten, der die Vorbeugung vor einer irreversiblen
Schädigung des Bodens beinhalten muß, ist uns allen klar. Von den drei wichtigsten Eigenschaften
unseres Bodens möchte ich vor allem zwei Funktionen besonders hervorheben: 1. Der Boden ist die
Basis für die landwirtschaftliche Produktion und gleichzeitig auch die einzige erneuerbare
Energiequelle auf dieser Welt und
2. der Boden hat vor allem auch eine Funktion im Umweltbereich. Er filtert die Schadstoffe aus der
Luft und er spielt damit auch eine wichtige Rolle zwischen Atmosphäre und Grundwasser. Um die
Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit auch in Zukunft zu gewährleisten, sind eine Reihe von Maßnahmen
erforderlich, die wiederholte Untersuchungen von Boden und Pflanzen beinhalten müssen.
Feldversuche müssen als Grundlage für die Nutzung landwirtschaftlicher Böden bezüglich
bodenschonender Anbautechniken und Bearbeitung die bodengare fördernde Fruchtfolgen der
Optimierung des Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsatzes sowie der Verhinderung von
Bodenerusion und Bodenverdichtung dienen. Die unerläßliche Düngeberatung muß auf den
Versorgungszustand des Bodens, den Nährstoffbedarf der einzelnen Kulturpflanzen und auf die
Ertragsmöglichkeiten der verschiedenen Produktionsgebiete ausgerichtet sein. Die Feststellung des
Versorgungszustandes unseres Bodens ist ebenso notwendig wie wiederholte
Nährstoffuntersuchungen zur Bemessung der Düngemenge.
Um Überdüngungen zu vermeiden, ist eine Mengenbegrenzung für die Aufbringung von
Handelsdünger unbedingt erforderlich. Von besonderer Bedeutung scheint mir aber auch die
Erarbeitung eines Konzeptes von regionalen Wirtschaftstrukturen für eine ökologisch vertretbare
Bodenbewirtschaftung, welche die Flächenbindung bei Tierbeständen ebenso regelt wie die Lagerung
und Verwendung von Naturdüngung und dessen Aufbringung. Hier denke ich vor allem an die Gülle.
Die Tatsache, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß von der sozialistischen Landtagsfraktion
bereits im März dieses Jahres entsprechende Vorlagen im Hohen Haus eingebracht wurden, hat
anscheinend auch unseren Kollegen, Herrn Landesrat Blochberger, aufgeschreckt und er hat schnell
noch in Form einer Regierungsvorlage dem Hohen Haus ein Bodenschutzkonzept vorgelegt. Nun,
wir haben dies selbstverständlich mit Freude zur Kenntnis genommen. Wenn wir jetzt vom Herrn
Landesrat noch eine Durchführungsverordnung erhalten, dann, liebe Anwesende, sind auch wir
zufrieden. Ein wesentlicher Bestandteil und Ziel des Bodenschutzes, meine Damen und Herren, ist
aber auch die Verringerung der Schadstoffe, welche in die Luft gelangen und die dann in einer
chemischen Form wieder in den Boden zurückfließen. Eine generelle Verringerung des
Schadstoffeintrages in unsere Böden kann aber nur durch strengere Maßstäbe bei der Handhabung
für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und durch eine genaue, umfassende Deklarationspflicht
erreicht werden. Wegen des Einsatzes von Mineraldünger, von Pestiziden und der Aufbringung von
Gülle in der vegetationslosen Zeit ist die Landwirtschaft auch ein Verursacher für die
Bodenbelastungen und die Grundwasserverschmutzungen geworden.
Dies muß man auch feststellen. Die Betonung liegt auf dem Wort "auch". (LR Blochberger: "Auch" ist
gut!) Vor allem das Auftreten von Nitraten und Pestiziden im Grundwasser stellt ein zunehmendes
Problem für unsere Trinkwasserversorgung dar. Der Einsatz von Chemikalien ist in Österreich zwar
durch ein Chemikaliengesetz geregelt, aber im bestehenden Ausführungsgesetz ist eine Qualifikation
vorgesehen. Das Problem liegt jedoch darin, daß unsere Landwirte - wir haben das heute schon
wiederholt gehört - zwar über eine langjährige Praxis, jedoch nicht über eine entsprechende
Ausbildung verfügen und somit einen Sachkundenachweis nicht erbringen können.
Von besonderer Bedeutung - so meine ich - ist die großzügige Zulassung von Pflanzenschutzmitteln,
welche aber, so wie in anderen Ländern auch, nur in beschränktem Ausmaß erfolgen sollte.
Information und Schulung unserer Landwirte und Gärtner über die Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln wird immer vordringlicher. Durch eine Deklarationspflicht in Form von
Beipackzettel könnte die Information wesentlich vereinfacht und erleichtert werden. Das erforderliche
Wissen über den Grad der Gefährlichkeit von Pflanzenschutzmitteln muß aber auch in den
landwirtschaftlichen Schulen - auch das haben wir heute schon gehört - schwerpunktmäßig
unterrichtet werden. Hier genügt die derzeitige Form des Unterrichtes in keiner Weise.
Natürlich wäre dies auch eine grundsätzliche Aufgabe der Landes-Landwirtschaftskammer. Auch sie
ist aufgerufen, hier ihren Beitrag zu leisten.
In anderen Ländern, meine Damen und Herren, wird bereits die Verträglichkeit von Spritzmitteln für
die Bodenbiologie untersucht. Leider besteht diese Möglichkeit in Österreich bisher nicht. Wichtig
scheint mir auch die Kennzeichnung jener Mittel, die in Österreich nicht zugelassen sind. Eine
Reduktion bei der Verwendung von Spritzmitteln kann naturgemäß auch durch die Förderung von
Alternativen und den ökologischen Landbau erfolgen. Hier müßte man allerdings die von mir bereits
erwähnten wünschenswerten Wirtschaftsstrukturen näher definieren.
Leitlinien für eine ökologisch vertretbare Bewirtschaftung müßten allerdings von Fachleuten wie
Ökologen, Bodenfachleuten, Agrarökonomen und Viehexperten erarbeitet werden. Abschließend
meine ich, daß in der Landwirtschaft weniger Maschinen, weniger Kunstdünger, aber auch weniger
Ertrag anzustreben ist. Das heißt aber auch Vermeidung von Monokulturen, Erweiterung von
Fruchtfolgen, Ausweitung des biologischen Landbaues, Minimierung des Einsatzes von Pestiziden
sowie eine Verringerung des Düngereinsatzes.
Es wird allerdings nicht ohne Dünger gehen, aber eine Verringerung, meine Damen und Herren, des
Düngereinsatzes ist ebenso notwendig wie eine an die Betriebsflächen gebundene Größe des
Tierbestandes.
Für mich, meine sehr verehrten Damen und Herren, und unsere Fraktion ist dieses Gesetz eine
Absichtserklärung, für den Schutz unseres Bodens etwas zu tun.
Der Vollzug aber wird ein langer, dornenvoller Weg sein. Eines steht dabei jedoch fest: Es dürfen
keine übermäßigen finanziellen Belastungen, die aus diesem Gesetz resultieren, auf die Bauern
abgewälzt werden!
Bund und Land sind hier aufgerufen, einen vernünftigen maßvollen Weg im Interesse uneres
gesunden Bauernstandes einzuschlagen. Meine Damen und Herren! Die Sozialistischen
Abgeordneten in diesem Hohen Haus werden diesen beiden Gesetzesvorlagen die Zustimmung
erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)
DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Zum Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.Ing.Rennhofer.
Abg. Dipl.Ing.RENNHOFER (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren des
Hohen Landtages! Ich könnte jetzt natürlich auch sagen, nach den langatmigen Ausführungen über
das Bankwesen meines Vorvorredners kommen wir wieder zur Materie. Ich tue es nicht, weil ich
glaube, daß bei einer Antrittsrede vielleicht die eine oder andere Ausnahme ausnahmsweise auch
gestattet sein kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Landtages! Die Materie, die wir mit diesem
Tagesordnungspunkt zu behandeln haben, ist wahrscheinlich eine wichtige.
Für Wasser, für Flächen und deren Bewirtschaftung gibt es schon jahrhundertelang oder noch länger
Regelungen. Denken sie beispielsweise an das Forstgesetz und an das Wasserrechtsgesetz. Für
Luft- und Bodenreinheit stehen wir am Anfang einer Gesetzesmaterie. Erste Schritte bestehen zwar
schon, zum Beispiel das Luftreinhaltegesetz, das hier in diesem Haus auch beispielgebend für den
Bund beschlossen worden ist. Oder das Klärschlammgesetz. Noch sind es einzelne Gesetze für
einzelne Bereiche, weil die Zusammenhänge noch nicht ausreichend erfolgt sind. Immer neue
Substanzen werden als gefährlich erkannt. Einmal ist es chlorierter Kohlenwasserstoff, einmal Lindan,
einmal Atrazin, einmal Nitrat, dann wieder Schwermetall, was als Bodenbeeinträchtigung erkannt wird
und meistens negative Schlagzeilen liefert.
Einerseits reden wir von Deregulierung, andererseits wird der Ruf nach Vorschriften, nach
Regulierungen immer größer. Am Beispiel eines Wassers, das mit der Materie ursächlich
zusammenhängt, möchte ich Ihnen das erläutern. Der Erlaufsee war vor 100 Jahren bestenfalls von
den Fischern besucht oder von einigen wenigen, die sich dort ein Haus bauen konnten.
Nach einiger Zeit wurde dann von der Gemeinde St. Sebastian ein Bad gebaut. Und im Zuge der
Ausweitung des Fremdenverkehrs sind auch Boote dazugekommen. Da hatten die Fischer und die
Villenbesitzer keine besondere Freude. Aber es ging noch, man hat sich geeinigt. In späterer Folge
kamen dann Surfer dazu. Die sind natürlich den Badenden manchmal über die Köpfe gerauscht. Da
wurde zum ersten Mal nach einer Regelung geschrieen. Eine Bahn für die Surfer und eine andere für
die Badenden.
Damit aber nicht genug. In den letzten Jahren sind die Taucher dazugekommen und die wurden
natürlich von den Fischern als Gegner angesehen, weil die Schauobjekte für die Taucher die
Fangobjekte für die Fischer sind. Die Taucher sind hergegangen, haben die Schnüre abgeschnitten
sowie Steine oder Zettel darangebunden mit "Petri Heil" und ähnlichem mehr. Die Fischer haben sich
ebenfalls mit Steinen, die sie aus Booten hinuntergelassen haben, revanchiert. Die Taucher sind
dann natürlich auch eingeschränkt worden, weil ja eine Regelung getroffen werden mußte. Und das
soll dieses Beispiel zeigen. Alles was intensiv genutzt wird, alles was mehrfach genutzt wird, schreit
vielfach nach einer Regelung. Die größte Verwirklichung oder Möglichkeit, sich zu entfalten, besteht
aber für den Einzelnen bei größtmöglicher Rücksichtnahme auf den anderen. Wobei beim anderen
nicht immer nur der Mensch gemeint ist, sondern auch die Natur.
Die Intensiv- und Mehrfachnutzung hat - auch wenn man dies oft nicht bemerkt hat - zu
umfangreichen Änderungen geführt. Die plötzliche Entdeckung der Änderung oder die Erforschung
der Folgen dieser Änderungen führt zum Erschrecken, zur Skandalisierung und zur Schuldzuweisung.
Den Bauern kann man bei den Nitraten bei Gott nicht die Schuld geben. Ich glaube auch nicht, daß
es sinnvoll ist, daß von diesem Rednerpult aus Jemand eine Schuld zuweist, wenn endlich etwas
geschieht. Denn Möglichkeiten hätte es ja genug dazu gegeben. Ich nenne da wieder ein Beispiel.
Die Frau Minister Dr.Flemming war es, die das Altlastensanierungsgesetz massiv forciert hat. Wenn
gesagt wird, daß die Fischerdeponie beispielsweise oder die Verseuchung der Mitterndorfer Senke
schon so lange bekannt ist, ja warum hat man denn nicht früher schon etwas getan. Aber zu dieser
Zeit habe ich weder einen Murrer gehört noch etwas Grünes gesehen. Auch in den Jahren zwischen
1983 und 1986 hätte schon die Möglichkeit bestanden, ein Chemikaliengesetz zu beschließen. Oder
Ökoflächen zu forcieren, oder den Viehbestand an die Flächen zu binden. Warum ist denn das bitte
nicht geschehen, frage ich mich? Die Möglichkeiten dazu wären sicherlich gegeben gewesen, aber
damals hat man nichts gehört. Heute versucht man es mit Schuldzuweisungen. Wahrscheinlich nur
deswegen, weil etwas geschieht. Mit der Vorlage scheint mir der richtige Weg eingeschlagen zu sein.
Zur Feststellung der Änderungen braucht man die Grundlagenforschung und die Dokumentation.
Ohne diese Voraussetzungen ist eine Beurteilung ja gar nicht möglich. Zweitens: Das beste Gesetz
ist wirkungslos, wenn es nicht akzeptiert werden kann, weil das Wissen um die Materie fehlt. Daher ist
Aufklärung und Beratung eine der Voraussetzungen überhaupt, um eine gesetzliche Bestimmung
verstehen zu können. Man kann nicht alles regulieren und schon gar nicht dann, wenn es nicht
verstanden wird.
Drittens: Auf Grund der Gegebenheiten ist ein raschestes Handeln notwendig. Oft sind auch jene,
welche die Maßnahmen setzen können, nicht die Verursacher. Deswegen ist als Anreiz und zur
ehestmöglichen Verwirklichung der Maßnahmen die Förderung ein ganz wichtiges Instrument.
Viertens: Für Uneinsichtige aber letztendlich auch zur Koordinierung der generellen Durchsetzbarkeit
von Maßnahmen auf Hoheitsebene ist natürlich auch eine gesetzliche Bestimmung notwendig.
Die Zusammenhänge zwischen Luft, Wasser und Boden will ich einmal auch aus der forstlichen Sicht
ein bißchen schildern. Professor Krapfenbauer hat in einer Arbeit im Rosaliengebirge festgestellt,
daß infolge des hohen Nitrateintrages aus der Luft in die Böden aus diesen wieder Stickstoffmonoxyd
in erheblichen Mengen ausgast und daß dadurch der allgemeine Streß der Pflanzen vermehrt wird
und so Vorstufen für die Ozonbildung entstehen. Das alles führt zusätzlich zu einer Belastung. Aber
auch die Versauerung der Niederschläge bewirkt, daß die Rückhaltekraft der Nährstoffe verringert
wird und daß es zu einer zusätzlichen Belastung durch Nitrate kommt.
Teilweise gibt es heute schon Niederschläge, die im PH-Wert nahe am Essig liegen. Das wird oft
vielfach übersehen. Daher ist der Zusammenhang zwischen Luft, Wasser und Boden noch viel zu
wenig berücksichtigt.
Gerade in Waldgebieten ist es aber so, daß das die größten Trinkwasserreserven sind. Heute wird ja
vielfach dieses Quellwaser, das dort gewonnen wird, auch beigemengt, um die entsprechenden
Grenzwerte bei Nitrat durch Zumischung erhalten zu können. Lassen Sie mich aber auch etwas zu
den Grenzwerten sagen. Ich glaube, man soll nicht immer von einem Extrem in das andere fallen. Ich
bin überzeugt davon, daß es schrittweise unbedingt notwendig ist - und Untersuchungen zeigen das ja
auch - daß das wirklich auch aus Gesundheitsgründen erforderlich ist. Nur zu weit soll man allerdings
dann nicht gehen, wenn es nicht realisierbar ist. Und daher halte ich die Forderung, die jetzt
aufgestellt worden ist, auf 50 Milligramm zu gehen, für richtig. In weiterer Folge sollte man sich nicht
heute schon darauf festlegen, was erreichbar ist, sondern man sollte schrittweise dem folgen, was
technisch möglich ist. Wir vom Land Niederösterreich - und da möchte ich Herrn Landesrat
Blochberger besonders dafür danken - haben bereits auf dem Waldsektor bei der
Waldbodenerhebung einen Erfolg zu verzeichnen. In Zusammenarbeit mit dem Bund, der forstlichen
Versuchsanstalt und dem Land ist es gelungen, bereits im Vorjahr Erhebungen durchzuführen. Die
Ergebnisse werden vermutlich in wenigen Wochen vorliegen. Durch die Filterwirkung des Waldes
kommt ein hoher Emissionseintrag zustande, der besonders wichtig ist.
Diese Untersuchung wird Aufschlüsse über die Bodenversauerung, über die Stickstoffentrophierung,
über die Schwermetallbelastung der Böden und damit auch über die Belastung des Grund- und
Quellwassers geben.
Exakte Abschätzungen von Veränderungen können allerdings erst durch Wiederholung dieser
Untersuchungen in etwa fünf Jahren vorgenommen werden.
Es kann nicht bestritten werden, daß Abwässerversicherung und auch die Düngung in den
Intensivlandwirtschaftsgebieten wesentliche Verursacher der Nitratbelastung sind. Viele andere Stoffe
kommen aber aus der Luft, dem Verkehr, der Industrie und dem Gewerbe. Die Erde wurde noch nie
so stark verändert, als in den letzten Jahren. Wir dürfen uns über die Folgen nicht wundern. Der
Schipionier Zdarsky, der auch ein Philosoph war, hat auf einem Stein bei seinem Haus in Lilienfeld
folgenden Spruch eingemeißelt: "Naturgesetze sind Gesetze Gottes - Staatliche Gesetze sind
Regelungen fehlbarer Menschen."
Die größte Effektivität kann nur durch gegenseitiges Verstehen und gegenseitige Rücksichtnahme
erfolgen.
Die Vorlage ist meines Erachtens dazu geeignet, die menschlichen Gesetze auch zu Naturgesetzen
zu machen. (Beifall bei der ÖVP.)
DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Die Rednerliste ist jetzt erschöpft, die Berichterstatter haben
das Schlußwort.
Berichterstatter Abg. HOFFINGER (ÖVP): Ich verzichte!
Berichterstatter Abg. Ing.HOFER (SPÖ): Ich verzichte!
DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den
vorliegenden Antrag des Landwirtschaftsausschusses, Zahl 51/A-2/2): Einstimmig angenommen!
(Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Landwirtschaftsausschusses, Zahl 56/A-2/3):
Einstimmig angenommen! Ich beabsichtige, die Geschäftsstücke Zahl 91/A-1/12 und Zahl 52/A-2/1
wegen ihres sachlichen Zusammenhanges unter einem zu verhandeln. Berichterstattung und
Abstimmung sollen jedoch getrennt erfolgen.
Wir dagegen ein Einwand erhoben? Das ist nicht der Fall. Ich ersuche daher den Herrn
Abgeordneten Ing.Heindl zur Zahl 91/A-1/2, und im Anschluß daran Herrn Abgeordneten Ing.Hofer,
zur Zahl 52/A-2/1 zu berichten. Ich erteile zunächst Herrn Abgeordneten Ing.Heindl zur
Berichterstattung das Wort.
Berichterstatter Abg. Ing.HEINDL (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich habe über den Antrag
der Abgeordneten Dipl.Ing.Rennhofer, Auer Helene u.a. gemäß § 29 LGO, betreffend Erlassung
spezifischer Normen für das Trinkwasser, zu berichten. Eine Fülle von Meldungen und Beiträgen in
den verschiedensten Massenmedien hat gezeigt, daß in vielen Bereichen des östlichen
Bundesgebietes Verunreinigungen des Trinkwassers bestehen, welche mitunter schon wesentlich
über jenen Grenzwerten liegen, bei denen Wasser als Trinkwasser ohne gesundheitliche Gefährdung
verwendet werden kann.
Zum Schutz der Bevölkerung sollten unbedingt spezifische Normen für behördliche Maßnahmen
gegen hygienisch bedenkliches oder gesundheitsschädliches Trinkwasser geschaffen werden. Der
Antrag lautet (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
"1. Der Antrag der Abgeordneten Dipl.Ing.Rennhofer, Auer Helene u.a. gemäß § 29 LGO,
betreffend Erlassung spezifischer Normen für das Trinkwasser, mit dem die Landesregierung
aufgefordert wird, beim Bund im Sinne der Antragsbegründung auf die Erlassung eines
spezifischen Gesetzes für das Trinkwasser als Nebengesetz zum Wasserrechtsgesetz oder auf die
Einfügung entsprechender Bestimmungen in das Wasserrechtsgesetz zu dringen, wird - so wie
er sich aus der Beilage ergibt - genehmigt. 2. Die Anträge der Abgeordneten Dipl.Ing.Rennhofer u.a.,
Zahl 91/A, und der Abgeordneten Helene Auer u.a., Zahl 92/A, werden durch diesen Antrag
gemäß § 29 LGO erledigt."
Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen.
DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Ich bitte nunmehr den Herrn Abgeordenten Ing.Hofer um
seinen Bericht.
Berichterstatter Abg. Ing.HOFER (SPÖ): Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich habe über den Antrag der
Abgeordneten Anzenberger, Schütz, Hiller u.a., betreffend Maßnahmen zum Schutz des
Grundwassers in Gesetzgebung und Vollziehung, zu berichten. Reines, klares Waser ist eine der
Grundvoraussetzungen für die Existenz von Menschen, Tieren und Pflanzen. Das Ziel, alle Gewässer
einschließlich des Grundwassers so rein zu halten, daß es die Gesundheit von Mensch und Tier nicht
gefährdet, ist nicht nur im Wasserrechtsgesetz verankert, sondern selbstverständlich auch Vorgabe
einer verantwortungsbewußten, zukunftsorientierten Politik auch auf Landesebene.
Die Reinheit unserer Gewässer und des Grundwassers ist heute durch vielerlei Einwirkungen aus
den Bereichen der Industrie und des Gewerbes, des Siedlungswesens etc. gefährdet. Alle
gesetzlichen Maßnahmen sind dabei nur minder wirksam, wenn sie nicht durch eine entsprechende
Bewußtseinslage unterstützt werden. Zur Zeit ist eine grundlegende Reform des
Wasserrechtsgesetzes in Verhandlung. Dabei sollten nicht nur bisherige Mängel des Gesetzes
beseitigt und Regelungsdefizite abgebaut werden, sondern vor allem auch darauf geachtet werden,
daß die neuen Normen möglichst effektiv zu vollziehen sind.
Im Bereich der Landwirtschaft sollte eine ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche
Bodennutzung weiter bewilligungsfrei bleiben, wobei möglichst einfach und gut kontrollierbar
festgelegt werden sollte, worin eine ordnungsgemäße Nutzung besteht. Geregelt werden müßte etwa
das Aufbringen von Düngemittel über ein festzusetzendes Maß hinaus sowie das Halten von
landwirtschaftlichen Nutztieren und das Aufbringen ihrer Fäkalien in Relation zur bewirtschafteten
landwirtschaftlichen Nutzfläche. Von Seiten des Landes Niederösterreich wird zur Zeit an der
Erstellung eines umfassenden Gewässerschutzprogrammes für Niederösterreich gearbeitet. Dabei
werden disziplinär eine Problemdarstellung und Grundlagen für die Durchführung eines derartigen
Programmes erarbeitet.
Im Bereich der Mitterndorfer Senke ist die Sicherung der Fischerdeponie in die konkrete
Realisierungsphase getreten. Im Rahmen der NÖ Umweltoffensive setzt das Land Niederösterreich
aus den Mitteln der EVN-Privatisierung mit der Öko-Sonderaktion für Niederösterreich einen weiteren
Schwerpunkt im Bereich der Grundwasser- und Gewässerreinhaltung.
Auch von den aktuellen Bodenschutzaktivitäten auf Regierungs- und Landtagsebene sind letztlich
positive Auswirkungen auf das Grundwasser zu erwarten.
All diese Maßnahmen müßten dazu beitragen, diese Verbesserungen tatsächlich herbeizuführen.
Ich stelle daher namens des Landwirtschaftsausschusses folgenden Antrag (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
"1. Der Antrag der Abgeordneten Anzenberger, Schütz u.a. gemäß § 29 LGO, betreffend
Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers in Gesetzgebung und Vollziehung, mit dem die NÖ
Landesregierung aufgefordert wird, alle aktuellen Aktivitäten im Bereich der Gewässer- und
Grundwasserreinhaltung intensiv fortzusetzen, um durch die derzeit laufenden Bemühungen durch
legistische Maßnahmen und Maßnahmen auf Bundesebene eine Verbesserung der Situation von
Gewässer und Grundlagen zu erzielen, mit Nachdruck zu unterstützen, wird - so wie er sich aus der
Beilage ergibt - genehmigt.
2. Der Antrag der Abgeordneten Feurer u.a., Ltg. Zahl 52/A-2/1, wird durch diesen Antrag gemäß §
29 LGO miterledigt."
Ich darf bitten, die Debatte zu eröffnen und die Abstimmung vornehmen zu lassen.
DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Ich eröffne die Debatte zu beiden Geschäftsstücken. Zu Wort
gelangt Frau Abgeordnete Ilse Hans.
Abg. Ilse HANS (FPÖ): Herr Präsident! Hoher Landtag! Gemäß § 30 Wasserrechtsgesetz sind alle
Gewässer, einschließlich des Grundwassers, so rein zu halten, daß die Gesundheit von Mensch und
Tier nicht gefährdet und Grund- und Quellwasser als Trinkwasser verwendet werden können.
Wir wissen alle - das geht schon aus den Wortmeldungen meiner Vorredner hervor - daß dieser
gesetzliche Anspruch schon lange nicht mehr ganz erfüllbar ist.
Im Wasser, in Oberflächengewässer sowie im Grundwasser spiegeln sich heute die Summe aller
Umweltprobleme. So findet der saure Regen im Wasser seinen Niederschlag. Häusliche und
industrielle Abwässer sind heute viel giftiger als in früherer Zeit. Die Intensivierung der Landwirtschaft
hat ihren Beitrag zur Grundwasserbelastung geleistet. Über gefährliche Müllaltlasten, wie in der
Mitterndorfer Senke, haben wir heute auch schon gesprochen. In zunehmendem Maße aber werden
heute Gewässer auch aus Abschwemmungen von Verkehrsflächen belastet. Allein der Abrieb von
Reifen wirkt tonnenschwer in unser Wasser hinein. Schwermetalle und Streusalze kommen noch
dazu. Seit Tschernobyl können wir außerdem noch eine radioaktive Kontamination von Böden und
Grundwasser feststellen. Ich werde jetzt nicht alle Gefahren für unsere Wasserreserven aufzählen,
vieles ist ja heute ohnehin schon gesagt worden.
Interessant finde ich nur, was aus dem ursprünglich vorliegenden Antrag hervorging. Die
Unterzeichner haben die Gesundheitsgefährdung der Schadstoffbelastung unseres Wasser also in
erster Linie aus den Massenmedien erfahren.
Tatsache ist jedenfalls, daß die Novellierung des Wasserrechtsgesetzes nur eine von vielen
Maßnahmen sein kann, um die Interessen der Wasserbezieher zu schützen. Aber eine Anpassung
des Wasserrechts an die Erfordernisse unserer Zeit ist zumindest einer von vielen nötigen Schritten zu
einer wirksamen Umweltpolitik. Immerhin ist es schon 30 Jahre her, daß das Wasserrechtsgesetz zum
letzten Mal in größerem Umfang novelliert wurde. So müßten wir Österreicher verdursten, dürften wir
nur Trinkwasser nach den Richtlinien der europäischen Gemeinschaft zu uns nehmen.
Der wesentliche Unterschied zwischen unserem Wasserrecht und jenem, das der EG-Ministerrat
vorschreibt, ist folgender: Während in der EG zusehends Wert auf eine höhrere Regelungsdichte bei
bestimmten Schadstoffen gelegt wird, ist das österreichische Wasserrecht eher generell in seinen
Anforderungen an die Gewässerreinhaltung.
Vor allem also müssen bei uns die rechtlichen Verbindlichkeiten im Emissions- und Imissionsbereich
geklärt werden. Wohl gibt es seit 1977 die vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft
herausgegebenen Emissions- und Imissionsrichtlinien, doch haben diese bei der Verleihung von
Wasserrechten nur die Bedeutung von Fachgutachten. Das heißt, die Behörde soll sich, sie muß sich
aber bei den Auflagen nicht an die Grenzwerte halten. Zu dieser Gesetzeslücke kommt die
mangelnde Übewachung unserer Gewässer, die eine zusätzliche Gefahr für alle
Trinkwasserkonsumenten darstellt. Im Gegensatz zur Luft, wo wesentliche Parameter schon seit
Jahren kontinuierlich gemessen werden - der Abgeordnete Dipl.Ing.Rennhofer hat heute schon davon
gesprochen - wird kein Schadstoff im Wasser kontinuierlich registriert. Allein das biologische Gütebild
der Fließgewässer wird in Abständen von mehreren Jahren erhoben. Lediglich im Bereich des
quantitativen Gewässerschutzes, also in der Erhebung hydrologischer Daten, wird dauernd registriert.
Abflußmengen, Grundwasserstände und die Niederschläge sind wenigstens einigermaßen bekannt.
Qualitative Erhebungen einzelner verschmutzender Stoffe gibt es nur im Rahmen verschiedener
Forschungsprogramme oder bei der Beurteilung von Heil- und Tafelwässern. Selbst die
Trinkwasserüberwachung begnügt sich mit wenigen Parametern.
Es herrscht eine Philosphie der Nachsorge anstatt der Vorsorge. Erst wenn etwas geschieht, wenn
zum Beispiel zufällig irgendwelche Verunreinigungen im Grundwasser entdeckt werden, nach einem
Unfall zum Beispiel, werden Erhebungen durchgeführt. Von einem
Grundwasserüberwachungssystem, das beispielsweise über ohnehin vorhandene Sonden regelmäßig
eine breite Palette von Schadstoffen registriert, sind wir jedenfalls noch sehr weit entfernt.
Auch im Zusammenhang mit mehr Kontrolle müßte also das Wasserrecht geändert werden.
Ein eigenes Kapitel sind alte Wasserrechte, aus einer Zeit, wo Umwelteinflüsse die Wasserqualität
noch nicht so sehr beeinträchtigen konnten. Tatsächlich werden heute noch alte Wasserrechte
genützt, die für Abwassereinleitungen ausschließlich die tägliche Menge begrenzen. Auf die Qualität
der Abwassereinleitungen jedoch wird kein Bezug genommen. Das wäre heute sicher unvorstellbar.
Hier müßten alte Rechte dem Stand der Technik angepaßt werden.
Die Forderung des vorliegenden Antrages auf Schaffung spezifischer Normen für Trinkwasser - das
sollte auch einmal definiert werden, was Trinkwasser ist - hat natürlich seine Berechtigung. Auch
behördliche Maßnahmen gegen hygienisch bedenkliches oder gsundheitsschädliches Trinkwasser
müssen gesetzlich besser geregelt werden.
Wir Freiheitlichen stimmen daher dem vorliegenden Antrag zu. (Beifall bei der FPÖ.)
DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Zu Worte gelangt Herr Abgeordneter Feurer.
Abg. FEURER (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren! Meine
Vorrednerin hat bereits den § 30 des österreichischen Wasserrechtsgesetzes zitiert, der im
wesentlichen aussagt, daß eben Quell- und Grundwasser so rein zu halten ist, daß es als Trinkwasser
verwendet werden kann. Wir haben uns aber heute trotzdem einzugestehen, daß die
Trinkwassersituation in Niederösterreich als prekär zu bezeichnen ist.
Wir beobachten zunehmend ein permanentes Ansteigen bei den Pestiziden. Für Niederösterreichs
Umweltanwalt, Professor Raschauer, gibt es keinen zweiten Fragenkreis, der so
gesundheitsbedrohlich eingestuft werden muß, wie die unaufhörbar wachsenden Nitratbelastungen in
unserem Grundwasser. Prof.Raschauer fordert in diesem Zusammenhang eine vorbehaltslose
Abkehr von der hemmungslosen Intensivbodennutzung und den ständigen
Flächenertragssteigerungen.
Geschätzte Damen und Herren! Die Belastung der Umwelt durch die Landwirtschaft spielt in der
Vergangenheit in der umweltpolitischen Diskussion meistens eine untergeordnete Rolle. Lange konnte
die Land- und Forstwirtschaft sich als Betroffener der Umweltbelastung darstellen. Zum Beispiel in der
Luftverschmutzung, was ja durchaus richtig ist.
Oder in der Rolle des Landschaftspflegers konnte man die Umweltfreundlichkeit der Landwirtschaft
der Öffentlichkeit vermitteln.
In jüngster Zeit nimmt jedoch das Wissen um die Umweltbelastung durch die industrialisierte
Landwirtschaft zu. Sie ist daher zum Umweltschädiger geworden. Überdüngung, Pestizide,
zunehmende Chemisierung und bestimmte Anbaumethoden führen zu ökologisch schwerwiegenden
Veränderungen der Umwelt. Zwei Folgeerscheinungen der gegenwärtigen Landwirtschaft gelangen
in jüngster Zeit in das Zentrum der Kritik. Die Nitratbelastung und die Pestizidbelastung des
Grundwassers und damit auch unseres Trinkwassers. Dazu ein Beispiel. Seit Mitte der 70er Jahre
wird in vielen Ländern ein Ansteigen der Nitratwerte im Grundwasser festgestellt.
Inzwischen werden auch in landwirtschaftlich intensiv genutzten Regionen Österreichs die geltenden
Grenzwerte häufig überschritten. So ergaben systematische Messungen im Marchfeld, daß bei der
Hälfte der Grundwassermeßstellen der von der Weltgesundheitsorganisation empfohlene
Trinkwasserwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter überschritten wird.
Bei mehr als 10% konnte sogar der relativ hohe österreichische Grenzwert von 100 Milligramm pro
Liter nicht eingehalten werden. Da für die Trinkwasserversorgung Grundwasservorräte mit sehr
unterschiedlichem Alter herangezogen werden, muß davon ausgegangen werden, daß im
Durchschnitt zwischen Nitrateintrag in das Grundwasser und Auftreten im Trinkwasser Jahre liegen
können. Das heißt also, selbst wenn der Nitrateintrag durch Düngung verringert wird, ist noch Jahre
mit einem Ansteigen des Nitratwertes im Grundwasser und damit im Trinkwasser zu rechnen.
Momentan steigt der Nitratgehalt im Bundesdurchschnitt jährlich um 2 bis 3 Milligramm pro Liter an.
Der sogenannte Trinkwassererlaß vom 10.8.1984 des damaligen Bundesministeriums für Gesundheit
und Umweltschutz regelte die hygienischen Anforderungen, die an das Trinkwasser zu stellen sind.
Diesem Erlaß zufolge soll der Nitratgehalt im Trinkwasser von 100 Milligramm pro Liter nicht
überschritten werden. Auf die Möglichkeit, daß Trinkwasser mit einem höheren Nitratgehalt als 50
Milligramm Säuglinge im ersten Lebensjahr gefährden können, sei ausdrücklich hingewiesen.
Daher darf solches Trinkwasser nicht ausschließlich, sondern bestenfalls nur in geringen Mengen für
die Ernährung von Säuglingen verwendet werden.
Vergleiche beispielsweise mit den EG-Staaten machen deutlich, daß wir generell am Wassersektor,
aber insbesondere beim Inverkehrbringen und und bei der Nutzung von Wasser, umfassendere und
strengere gesetzliche Regelungen brauchen. Nach einer vom Minister Ettl im Bundeskanzleramt
ausgearbeiteten Verordnung ist beabsichtigt, bis 1994 den Nitratgehalt im Trinkwasser auf 50
Milligramm pro Liter zu senken. Aus Gründen des vorbeugenden Umweltschutzes und der
Gesundheitspolitik ist diese Absicht zu begrüßen.
Um diese Ziele bei der Senkung der Nitratgehalte zu erreichen, bedarf es aber eines umfangreichen
Maßnahmenpaketes. Vor allen Dingen wird die rasche Novellierung des österreichischen
Wasserrechtsgesetzes, das seit 30 Jahren in seinen Grundzügen unverändert ist, notwendig sein.
Und hier einige Schwerpunkte, die wir Sozialisten uns bei der Novellierung des
Wasserrechtsgesetzes vorstellen. 1. Einführung verbindlicher Emissions- und Imissionsgrenzwerte,
wie heute schon richtig gesagt wurde. Mangels einer Verordnungsermächtigung im
Wasserrechtsgesetz gibt es in Österreich keine verbindlichen Regelungen über maximale
Emissions- und Imissionskonzentrationen von Schadstoffen. 2. Die Belastung des Grundwassers
durch die Landwirtschaft hat für uns zunehmende Bedeutung. Es sind bisherige
Landwirtschaftsprivilegien im Wasserrecht einfach nicht mehr aufrecht zu erhalten.
Eine grundsätzliche Neuorientierung in der Bodenwirtschaft ist für uns daher unausbleiblich.
Im derzeitigen österreichischen Wasserrechtsgesetz gilt die übliche land- und forstwirtschaftliche
Bodennutzung bis zum Beweis des Gegenteils nicht als Beeinträchtigung. Hier ist eine
Beweislastumkehr notwendig. Das bedeutet einerseits die gesetzliche Festlegung bestimmter
unbedenklicher Bodennutzungen, ansonsten wäre auch für die landwirtschaftliche Nutzung die
wasserrechtliche Bewilligung erforderlich. Damit wäre, meine sehr geehrten Damen und Herren,
klargestellt, daß die Beachtung von Bodenschutz, Pflanzenschutz und Düngervorschriften zu
erfolgen hat.
Welche Brisanz der Entsorgung von Gülle zukommt, geht daraus hervor, daß österreichweit 9
Milliarden Kilogramm Gülle pro Jahr anfallen, davon 10 Millionen Kiolgramm täglich in
Niederösterreich.
Vielfach entledigt man sich dieser ungeheuren Mengen außerhalb der Vegetationszeit und durch
Punktentleerung, was nich nur zu Bodenschädigungen führt, sondern was auch ein Auswaschen
des Grundwassers zur Folge hat.
Insbesondere ist es erforderlich, daß in Zukunft Intensivtierhaltungsbetriebe, die über keine
ausreichenden Anbauflächen verfügen, der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht unterliegen.
Wir Sozialisten treten dabei für die Schweizer Regelung ein, die vorsieht, daß Betriebe mit mehr
als drei Großeinheiten pro Hektar Grundfläche bewilligungspflichtig sind. 3. Meine Damen und
Herren! Es muß festgestellt werden, daß die bisher festgelegten Trinkwasserschutz- und
Schongebiete, um Entschädigungsforderungen hintanzuhalten, vielfach nicht ausreichen. Wir
werden durchzusetzen haben, daß die Schutz- und Schongebiete in Zukunft ausgeweitet werden. 4.
Um die Nitrate im Grundwasser auf ein gesundheitsverträgliches Maß mittelfristig herabsetzen zu
können, werden massive Sanierungsinstrumente erforderlich sein, die durch den
Landeshauptmann handzuhaben sind.
Durch ein umfangreiches Wassergütemeßnetz - Frau Kollegin, es gibt immerhin 1000 Meßpunkte in
Niederösterreich, das sei hier schon gesagt - wird es notwendig sein, die Grundwassergüte
regelmäßig zu überprüfen.
Es ist ein Gebot der Zeit, daß das öffentliche Interesse an Umweltdaten besteht. Wir würden dafür
eintreten, daß diese Meßdaten regelmäßig auch entsprechend veröffentlicht werden. Im
Grundwassersanierungsgebiet sind vom Landwirtschaftsminister Schwellwerte für die
Grundwasserbelastung, die unter den gesetzlichen Richtwerten liegen, festzusetzen, ab denen vom
Landeshauptmann Wirtschaftsbeschränkungen im Verordnungsweg verfügt werden können.
Werden diese Schwellwerte innerhalb von drei Jahren unterschritten, dann ist die Verordnung des
Landeshauptmannes aufzuheben.
Einen weiteren Problemkreis stellt zweifellos das Problem der Pflanzenschutzmittel dar.
Grundwassermessungen im Marchfeld ergaben, daß das Pestizid Atrazin, das vor allen Dingen im
Maisanbau verwendet wird, in Konzentrationen über den hohen österreichischen Grenzwert von zwei
Mikrogramm pro Liter nachgewiesen werden konnte. Wenn man beachtet, daß der Grenzwert in der
EG bei 0,1 Mikrogramm liegt, dann glaube ich, können wir uns vorstellen, was wir hier an Maßnahmen
zu setzen haben, damit wir diese strengen Normen der EG in Zukunft erreichen können.
Möglicherweise ist unser heutiges Wissen über die Pestizidbelastung des Grundwassers nur eine
Spitze des Eisberges, der da auf uns in nächster Zeit zukommen wird. Tatsache ist jedenfalls, daß die
österreichische Gesetzeslage völlig unzulänglich ist. Im Zentrum unserer Forderungen steht daher ein
neues Pflanzenschutzmittelgesetz. Oberster Grundsatz muß dabei sein, daß bei der Zulassung von
Pestiziden ökologische Langzeitwirkungen sowie Wechselwirkungen mit anderen Produkten
berücksichtigt werden. Weiters muß diese Zulassung auch fünf Jahre befristet werden und auch
jederzeit widerrrufbar sein.
Österreich ist eines der wenigen Länder, wo eine solche befristete Zulassung gesetzlich noch nicht
vorgeschrieben ist. Daß aber bei den Anwendern dieser Mittel auch noch viel Aufklärungsarbeit
geleistet werden muß, zeigt eine Forschungsarbeit, welche die Verhaltungsweisen von 316 Betrieben
untersucht hat. Aus dieser Studie des ÖIBF im Auftrag des Landwirtschaftsministeriums geht hervor,
daß Umweltgesichtspunkte nur für 11,5 % der Befragten von Bedeutung sind. Bedenklich erscheint
vor allem die Restbrühenverwertung: lediglich 5,8 % landen bei der Sonderabfallsammlung und nur
2,3 Prozent werden für später aufgehoben. Das bedeutet, daß über 90 % der Reste punktentleert wird
in Deponien, auf Feldwegen, darunter fast 14 % in die Kanalisation. Diese Zahlen, meine sehr
geehrten Damen und Herren, sind ernsthaft genug, um zu veranschaulichen, daß wir
umweltbedachter mit diesen Mitteln in Zukunft umgehen müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die ökologische Belastung durch die landwirtschaftliche
Produktion wird durch unser Agrarsystem begünstigt. Denn immer noch ist die Agrarproduktion zu
stark auf Quantität anstatt auf Qualität ausgerichtet. Was in der Zeit des Hungers und der Not zu
Beginn der zweiten Republik richtig war, nämlich die Steigerung der Produktion mit allen zur
Verfügung stehenden Mitteln anzustreben, ist heute unter anderen Rahmenbedingungen falsch
geworden.
In diesem Zusammenhang wäre es aber naiv, den Bauern mit moralischem Zeigefinger
gegenüberzutreten und sie als Umweltzerstörer zu denunzieren.
Die agrarischen Rahmenbedingungen sind zu betrachten. Nach unserem Agrarsystem ist bei
steigenden Vorleistungskosten und bei einem stagnierenden Agrarpreis ein wirtschaftliches Überleben
nur dann gesichert, wenn die Produktion ständig erweitert wird. Das gehört genau zu jenem
Teufelskreis, aus dem der einzelne Bauer in der Regel nur um den Preis betriebswirtschaftlicher
Nachteile aussteigen kann. Wir produzieren auf der einen Seite immer intensiver mit mehr
Vorleistungen, mehr Maschinen und mehr Chemikalien. Es erarbeiten immer weniger Bauern
steigende Überschüsse, deren Verwertung tendenziell zur Unfinanzierbarkeit des gesamten
Agrarbudgets führt. Und letzten Endes führt diese Entwicklung auch zur Umweltbelastung, zur
Belastung des Bodens und zur Belastung des Grundwassers. Weil also die Weichen in unserem
Agrarsystem falsch gestellt sind, gilt es, neue Weichenstellungen in der Agrarpolitik vorzunehmen,
damit die Ökologie in der Landwirtschaft eine Chance bekommt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Es gilt, die verhängnisvolle Entwicklung des Grundwassers zu
stoppen. Wir Sozialisten treten für eine Strategie ein, die sicherstellt, daß wir unser Grundwasser
auch als Trinkwasser unbedenklich genießen können.
Deshalb fordern wir genaue, scharfe Trinkwasserschutznormen, die einerseits sicherstellen, daß
unser Trinkwasser nicht gesundheitsschädlich ist, andererseits aber auch die Versorgung mit
Nutzwasser gewährleistet ist.
Bodenschutz und Grundwasserschutz sind Anliegen, die alle angehen, ob Bauer oder Konsument.
Und wir wollen daher gemeinsam in dieser Frage einen gangbaren Weg suchen, der über Aufklärung
und Schulung zu einem ökologischen Bewußtseinssprung führt. Wir müssen aber auch, wo es
notwendig ist, zum Schutz unseres wichtigen Lebensmittels "Wasser", bereit sein, gesetzliche
Schutzmaßnahmen mit strengster Konsequenz zu vollziehen. Für unser Trinkwasser läuten nämlich
im wahrsten Sinne des Wortes bereits die Alarmglocken. Für die mutigen Aussagen, wie es um unser
Trinkwasser steht, sei dem Umweltanwalt Professor Raschauer aber auch anderen Landesbeamten
wirklich und aufrichtig gedankt. Es bleibt für uns keine Zeit, die Ursachen für die Verschmutzung des
Grundwassers weiterhin zu bagatellisieren. Es geht darum, verantwortungsvoll zu handeln, um
wirksame Sanierungs- und Schutzmaßnahmen rasch zu ergreifen. (Beifall bei der SPÖ.)
DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Franz Rupp.
Abg. Franz RUPP (ÖVP): Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Bei
der Umweltdebatte, die heute sehr umfangreich geführt wird, erleben wir - und es zieht sich wie ein
roter Faden bei jeder Vorlage durch - daß es eigentlich um das Grundwasser geht, das geschont
werden muß. Der Kollege Hintermeier - leider ist er jetzt nicht hier - hat einiges ausgeführt, wozu
man eigentlich etwas sagen muß. Nur die Fairneß hat es uns geboten, nicht dazwischen zu rufen. Er
hat bemängelt, daß eigentlich erst jetzt etwas geschieht. Und daß man erst jetzt daraufkommt, etwas
zu tun. Dazu, glaube ich, muß man fragen, wer eigentlich die Bundesregierung, in den Jahren 1983
bis 1986 daran gehindert hat, auf diesem Sektor etwas zu tun. Und wenn der Kollege Feurer
festgestellt hat, daß Ergebnisse von Messungen im Marchfeld starke Atrazinbelastungen ergeben
haben, dann muß man hier richtigstellen, daß diese Messungen entlang der Bahn und von
Schienensträngen durchgeführt wurden, wo in der unmittelbaren Region fast überhaupt kein Mais
angebaut wird. Ich will aber nicht sagen, daß in anderen Dingen alles in Ordnung ist. Aber nur der
Fairneß halber, der Richtigkeit halber möchte ich das gesagt haben. Nun, mit dem Antrag zum Schutz
des Grundwassers wird die Landesregierung aufgefordert, bei der Bundesregierung dahingehend tätig
zu werden, daß geeignete Maßnahmen getroffen werden.
Von den Vorrednern wurde bereits das Wasserrechtsgesetz zitiert, wo ganz klar festgehalten wird,
daß Grundwasser zum Schutze der Gesundheit von Mensch und Tier nicht gefährdet werden darf.
Leider stellen wir fest - das ist heute ja schon angeklungen - daß dies sehr oft nicht mehr der Fall ist.
Weiters müssen wir leider feststellen, daß gutes, einwandfreies Wasser immer kostbarer wird. Es ist
deshalb erforderlich, daß wir die vorhandenen Reserven erfassen und schützen. Das Grundwasser ist
heute auf das äußerste gefährdet. Zum Teil ist es vergiftet und verseucht. Wir kennen die
Horrormeldungen, die uns in den letzten Jahren beschäftigen und es ist sicher nicht übertrieben, wenn
man in diesem Zusammenhang von einer Katastrophe spricht.
Aber wie bei solchen Problemen üblich, sucht man nach einem Schuldigen. Das ist heute wiederholt
durchgekommen, daß eine Gruppe stark angeprangert wird. Die Erkenntnis aber, daß es diese
Gruppe allein nicht sein kann, ist erfreulich.
Es wäre zu billig und zu vordergründig, die Landwirtschaft allein anzuprangern. Wir geben schon zu,
daß auch die Landwirtschaft ihren Teil dazu beigetragen hat. Aber wie ist es dazu gekommen? Diese
Frage müssen wir unbedingt näher beleuchten. Damit die Produkte aus der Landwirtschaft nicht zu
teuer kommen - man hätte diese ja ohne weiters aus dem Ausland billiger bekommen können - wurde
in der Mengenproduktion das Heil gesucht. Und diese geschah mit allen möglichen Mitteln, mit
erhöhtem Dünger- und Pflanzenschutzaufwand. In der Tierhaltung kennen wir die negativen
Auswirkungen der Massentierhaltung.
Das alles wurde von der Landwirtschaft alleine selbst nicht verlangt, sondern es wurde ihr aus den
vorhin genannten Gründen aufgezwungen.
Meine sehr Verehrten! Aufgezwungen von der Allgemeinheit im Anbetracht dessen, daß die
landwirtschaftlichen Produkte nicht zu teuer sein durften, da man sie aus dem Ausland billiger
bekommen hätte. (Ruf von Abg. Ing.Weinmeier.)
Das war die öffentliche Meinung. Ein Rückbesinnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist hier
notwendig. Das wird zwar nicht abrupt geschehen, die schrittweise Rückkehr zu mehr
Kreislaufwirtschaft in der Lebensmittelproduktion ist jedoch erforderlich. Flächengebundene
Tierhaltung, mehr Vorsicht beim Umgang mit Agrochemikalien. Diese Düngungsweise ist in der
Bauernschaft bereits vorhanden. Als Beweis dafür kann der starke Rückgang des
Düngemittelverbrauches angeführt werden, er wird mit 25 % ausgewiesen.
Die Rahmenbedingungen zu neuen Wegen wurden bei den Marktordnungsverhandlungen im
vergangenen Jahr zur Erhaltung der Lebensgrundlagen Boden, Luft und Wasser als Zielvorstellung
bereits durchgesetzt. Der Begriff der ökosozialen Agrarpolitik, glaube ich, ist das Markenzeichen dafür.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! All diese Maßnahmen bedeuten eine Abkehr von der
Mengenproduktion, die von der Landwirtschaft im Interesse der gesamten Gesellschaft verlangt wird.
Sie belastet aber unsere Bauern, da sie ein vermindertes Einkommen mitsichbringt. Wir erwarten,
daß diese auch entsprechend abgegolten wird. Ganz allgemein noch einige Worte zu dem Vorwurf
der Nitratbelastung, der sehr leicht pauschal verwendet wird. Wir sind uns der Problematik bewußt.
Aus Unkenntnis könnte vielleicht manchmal der Gedanke auftreten, daß man ohne Nitrat auskommen
könnte. Ich glaube es ist bekannt, daß Nitrat die pflanzenverfügbare Form des Stickstoffes ist, des
wichtigsten Bausteines für die Bildung von Eiweiß. Ohne Stickstoff gibt es kein Leben. Aber die Dosis
ist es, auf die man immer wieder hinweisen muß. Dies wäre die eine Seite, die Seite der
Landwirtschaft. Aber auch die anderen Faktoren, die nicht ohne sind, möchte ich anführen. Es ist
bekannt, daß der Nitrateintrag über die Luft bis zu 60 Kilogramm Reinstickstoff pro Hektar betragen
kann. Weitere Faktoren sind die Abgase vom Straßenverkehr, vom Hausbrand und der Industrie, aber
auch die Altlasten, die Belastungen der Deponien, der undichten, privaten Kläranlagen und undichte
Kanalstränge aus Wohngebieten. Diese Belastungen sind enorm. Ich kenne hier Testergebnisse von
Hausbrunnen, die Nitratwerte von über 140 und 150 Milligramm aufweisen. Aber auch in Hausgärten
wurden Tests vorgenommen. Es wurden hier Nitratwerte von über 500 Milligramm gemessen. Und
andererseits wurden in meiner Gemeinde Drainagegewässer von guten landwirtschaftlichen Böden
getestet, bei denen lediglich 15 bis 30 Milligramm gemessen wurden. Was will ich damit sagen?
Verallgemeinernde Schuldzuweiseungen sind falsch. Wir haben es hier mit einem Fehlverhalten
weiter Teile in unserer Gesellschaft zu tun, wie bei vielen Umweltfragen auch. Ein Umdenken ganz
allgemein ist hier unbedingt notwendig. Ich möchte aber weiters zu überlegen geben, ob wir es uns
in Zukunft leisten können, wertvolles Wasser für alles zu verwenden. Im Durchschnitt verbraucht jeder
von uns rund 130 Liter Wasser pro Tag, und davon nur drei bis vier Liter zum Trinken oder Kochen.
Ich glaube, daß auch hier ein Umdenken notwendig wäre. Getrennte Leitungen von Trink- und
Gebrauchswasser müssen fixe Überlegungen für die Zukunft sein. Es ist bekannt, daß dies im fernen
Osten, in Japan, bereits Realität ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir befinden uns fünf vor zwölf. Dieser Tatsache
Rechnung tragend, hat die ÖVP-Niederösterreich die Umweltoffensive 1990 gestartet. Aber auch der
heutige Tag beweist es, daß wir den Ernst der Lage erkennen und uns dessen bewußt sind.
Ich möchte auch mitteilen, daß der Herr Landeshauptmann beim Schwerpunkt Wasser
Umschichtungen im Amt der Landesregierung noch vornehmen wird, die zur Bewältigung dieser
Aufgaben beitragen können. Weiters hat Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr.Pröll als
Finanzreferent ausgesagt, daß er beim Budget 1990 die Umweltfragen noch stärker als bisher
berücksichtigen will. Auch das umfassende Bodenschutzkonzept und das in Ausarbeitung befindliche
Gewässerschutzprogramm werden einiges zur Verbesserung der Situation beitragen. Weiters ist die
enge Zusammenarbeit des Landes mit den NÖ Gemeinden unbedingt notwendig. Die Gemeinden
brauchen die Hilfe des Landes zur Bewältigung dieser schwierigen Fragen. Als Beispiel kann der
Kommunalgipfel im heurigen Jahr angeführt werden, der zum Wasserrecht, zur gesamten
Abwasserproblematik und in Bezug auf das Umweltstrafrecht am 17.Mai getagt hat und wo Einiges
festgelegt wurde. Wir sehen daraus, daß es nur dann, wenn die zuständigen Stellen von Bund, Land
und Gemeinden aktiv werden, gelingen wird, auch diese großen Probleme zu lösen. (Beifall bei der
ÖVP.)
DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Zum Worte gelangt Herr Abgeordneter Ing.Weinmeier.
Abg. Ing.WEINMEIER (FPÖ): Herr Präsident, Hohes Haus, sehr geehrte Damen und Herren!
Gestatten Sie mir eine Bemerkung zu meinem Vorredner bezüglich der Schuldzuweisung über
Verursacher in der Nitratproblematik.
Wir sind uns, so glaube ich, alle darüber im Klaren, daß die Situation äußerst dramatisch ist. Wir sind
uns aber auch im Klaren, daß es unverantwortlich wäre, der Landwirtschaft alleine die Schuld zu
geben. Aber, ich glaube, wir sollten uns genauso im Klaren sein, daß es nicht minder unverantwortlich
wäre, die Landwirtschaft immer aus der Verschuldensfrage auszuklammern. Ich glaube, das Problem
kann nur dann gelöst werden, wenn wir ohne Schuldzuweisung genau wissen, wer die Verursacher
sind, und wenn wir dann gemeinsam, wie es unser Klubobmann Hintermayer in seiner Wortmeldung
gesagt hat, mit den Bauern als Verbündeten die Lösung dieses Problems in Angriff nehmen.
Doch nun zum Antrag 52/A, betreffend den Schutz des Grundwassers. Dieser Antrag 52/A,
betreffend Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers, ist in der NÖ Umweltpolitik leider Gottes ein
Meilenstein im negativen Sinn. Der ursprüngliche Antrag liegt etwa seit einem Dreivierteljahr im
Landtag. Er wurde seitens der SPÖ bei unzähligen Veranstaltungen und Pressemeldungen als die
Großtat sozialistischer Umweltpolitik verkauft. Das aber, was jetzt bei diesem Antrag letzlich
herauskam, ist wirklich äußerst mager. Es ist nicht mehr als ein Lippenbekanntnis mit einem leichten
Anflug von Selbstbeweihräucherung.
Meine Damen und Herren! Ich befürchte nur, das ist ein weiteres Beispiel im Verkennen der
Dramatik der Situation. Da gab es im Frühjahr diesen erwähnten Antrag der SPÖ-Fraktion mit dem
Ziel einer gesetzlichen Regelung zum Schutz des Grundwassers. Nun haben wir einen
selbstgefälligen Antrag zur Gutheißung der derzeitigen Umweltpolitik, der offenbar der SPÖ von der
ÖVP aufgezwungen wurde. Die Landesregierung wird in diesem neuen Antrag, Landtagszahl 52/A,
aufgefordert, ihre derzeitige Umweltpolitik fortzusetzen. Das ist die Kernaussage dieses Antrages,
meine Damen und Herren! Die Böden sind kaputt, das wurde heute hier von allen Rednern zigmal
bestätigt. Das Trinkwasser ist verseucht, die Athmosphäre ist mit Ozon und Schadstoffen überfrachtet
und dieser Zustand soll durch den Landtagsbeschluß fortgesetzt werden.
Meine Damen und Herren! Dieser Reinwaschung der NÖ Umweltpolitik wird die FPÖ sicherlich nicht
zustimmen. Wir fordern Sie daher auf, lesen Sie bitte den Bericht der Umweltanwaltschaft über die
Nitrate im Grundwasser. Ich habe diesen Bericht heute schon mehrmals zitiert. Obwohl ich überzeugt
bin, daß Sie den Bericht kennen, zitiere ich trotzdem einige Passsagen, um meine hier vorgebrachten
Ausführungen zu unterstreichen. Da steht unter anderem: Die Gutachten und Berichte der
Sachverständigen sind an Dramatik kaum zu überbieten. Da steht weiter: Jeder Lösungsversuch des
Nitratproblems setzt eine vorbehaltslose Abkehr von der hemmungslosen Intensivnutzung in der
Landwirtschaft voraus. Da steht weiters: immer längere Trinkwasserleitungen und immer tiefere
Brunnen für die Trinkwassergewinnung sind keine Lösung, sondern sie sind nur eine gigantische,
nicht länger zu verantwortende Problemverlagerung. Ich muß noch ein paar weitere Punkte zitieren,
weil sie besonders treffend formuliert sind. So steht dort weiter: es liegen alarmierende Werte über
Nitratgehalte vor. Werte, die weit über 100 Milligramm liegen, was der Grenzwert laut Ö-Norm ist.
Werte bis zu 300 Milligramm sind keine Seltenheit mehr. Und nun kommt die Feststellung der
Umweltanwaltschaft: erkundigt man sich angesichts dieser alarmierenden Werte, was veranlaßt
wurde, dann ist immer nur die Rede von Warnungen an die Bevölkerung und von geplanten
NÖSIWAG-Leitungen. Aber das Problem an der Wurzel wurde bisher nicht angefaßt.
Weiters steht dann: es wird diskutiert über vorläufige Maßnahmen, sich auf das Lebensmittelrecht zu
stützen und darüber, wer eigentlich zuständig ist. Durch diese Kompetenzlosigkeit der Behörden
kommt es immer wieder zu umfassenderen Grundwasserbeeinträchtigungen.
Abschließend zitiere ich den dramatischen Apell in diesem Bericht, wonach es zur Rettung unseres
Trinkwassers eines Marschalplanes bedarf.
Ich ersuche Sie, die Sie verantwortlich sind für die Umweltpolitik in Niederösterreich, daß Sie sich auf
der Grundlage dieses Berichtes wirklich einmal Gedanken machen, bevor Sie der Bevölkerung
erklären, daß ohnehin genug für den Umweltschutz in Niederösterreich getan wird. Treffen Sie
raschest die notwendigen Entscheidungen, nicht im Sinne einer Fortsetzung dieser Politik, sondern im
Sinne einer Verantwortung für die Zukunft, für die Zukunft unserer Kinder. Ein Wort noch zu den
Pflanzenschutzmitteln. Wir glauben, daß der einzig wiksame Ansatzpunkt zum Schutz des
Trinkwassers darin liegt, daß eine Inverkehrsetzung von Giften und Chemikalien verhindert wird. Allein
durch Verwendungsbestimmungen und Kontrollen wird man das Problem sicherlich nicht lösen
können, weil sie kaum vollziehbar sind. Ein Produkt, das einmal am Markt ist, will natürlich möglichst
in großer Menge verkauft werden. Und in diesem Konflikt zwischen den Interessen der Natur und
zwischen den Interessen der Wirtschaft unterliegt - und das hat die Vergangenheit bewiesen - leider
Gottes immer wieder die Natur.
Dieser Grundsatz, diese Feststellungen sind mir in der Antragsbegründung zu wenig berücksichtigt.
Das heißt, das Wesentlichste bei Pflanzenschutzmitteln ist die Zulassung und die Befristung. Wir
werden bei einem sinnvollen Gesetz über Pflanzenschutzmittel nicht umhin kommen, jedes Produkt
auf seine Verträglichkeit zu überprüfen. Es ist geradezu grotesk, wenn man zum Beispiel mit der
Medizin vergleicht. Ein Medikament muß, bevor es zum Einsatz kommt, genau auf seine
Verträglichkeit, auf seine Nebenwirkungen im menschlichen Organismus jahrelang getestet werden.
Doch wenn wir über den Umweg der Nahrungsmittelkette - das heißt Boden, Trinkwasser und
Nahrungsmittel - genauso giftige, problematische Stoffe dem Körper zuführen, dann kümmert sich
niemand um die Verträglichkeit des Menschen und um die Verträglichkeit der Natur.
Das ist sicherlich ein fataler Widerspruch. Wir fordern daher, daß bei einem künftigen
Pflanzenschutzmittelgesetz für jedes in Verkehr gesetzte Gift, das für die Anwendung im
Lebensmittelkreislauf zugelassen wird, eine wissenschaftliche Natur- und
Gesundheitsverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird. Meine Damen und Herren! Das ökologischorientierte Zukunftsdenken erfordert ein Denken in Zusammenhängen. Wir sollten unsere gesetzlichen
Regulierungsmaßnahmen darauf aufbauen, damit es nicht Wirklichkeit wird, was sich in einer mir
kürzlich zugegangenen, (Abg. Ing.Weinmeier hält die Broschüre in die Höhe.) Umweltbroschüre
abgebildet gesehen habe, das wir nämlich irgendwann einmal nur das Trinkwaser in Plastikbeutel im
Supermarkt zu kaufen bekommen. Diese Situation sollten wir wirklich mit allen uns zu Gebote
stehenden Mitteln verhindern. (Beifall bei der FPÖ.)
DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Zum Worte gemeldet ist Herr Abgeordneter Gruber, ich erteile
es ihm.
Abg. GRUBER (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Sehr geehrte Damen und
Herren!
(Präsident Mag.Romeder übernimmt den Vorsitz.)
Wir haben jetzt einige Stunden interessante Reden zu Boden, Trinkwasser und Gewässerschutz
gehört und ich muß ehrlich sagen, wir Sozialisten können sehr froh sein darüber, denn in Wirklichkeit
waren wir es, welche die Initialzündung für die Maßnahmen des Gewässerschutzes in
Niederösterreich gegeben haben. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir verlangen gemeinsam vom Bund, daß die entsprechenden gesetzlichen Beschlüsse gefaßt
werden, damit endlich rigorose Normen für die Sicherheit des Trinkwassers geschaffen werden.
Eines möchte ich noch dazu sagen. Wenn es uns gelingt, meine sehr geehrten Kolleginnen und
Kollegen des Hohen Landtages, diese Aufgaben zu erfüllen, dann könnte Österreich mit dem
Naturquell Trinkwasser in Wirklichkeit eines Tages den größten Exportschlager machen.
Wir müssen uns in diese Richtung vorbereiten, weil es in anderen Ländern mit dem Trinkwasser
noch viel ärger bestellt ist. Das ist leider die Problematik dieser Gesellschaft, in der wir leben.
Österreich hat genügend Natur und wir müssen unsere Verpflichtungen wahrnehmen. Der
Trinkwasserschutz zählt heute zu den besonders wichtigen gesundheitspolitischen Aufgaben. Der
Kreislauf der Natur muß für die Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze in Ordnung sein. Bedenken
und betrachten wir einmal genauer das Element Wasser. Es erfrischt, es reinigt, es gibt Kraft und es
stärkt die Wirtschaft und unser Leben. Von der Macht und der Kraft des Wassers lebt die Natur und
der Mensch. Mehr als 85 % unseres Landes werden von der Land- und Forstwirtschaft genutzt. Diese
Kulturlandschaften liegen im ländlichen Raum und bilden gemeinsam mit den Bächen, Flüssen,
Teichen und Seen unsere Erholungslandschaft.
Diesem Geschenk der Natur haben wir es zu danken, daß fruchtbare Äcker und Wiesen sowie
schützende Wälder unser Land prägen. Selbstverständlich muß der natürliche Reichtum an Wasser
und Boden endlich einmal wirklich echt geschützt werden. Der Bauernbündler vom Donnerstag,
2.März dieses Jahres, Seite 11, hat sich gleichfalls mit dieser Problematik beschäftigt und ich habe mir
diese Stelle herausfotokopiert und möchte sie zitieren; der Redakteuer schreibt: "Unqualifizierte
Pressemeldungen haben manchen Landwirt verunsichert, ob die Lebensmittel, die er produziert, noch
in Ordnung sind, ob er für das Nitrat im Grundwasser verantwortlich ist.
Dazu muß festgestellt werden, nitratfreies Wasser und nitratfreie pflanzliche Nahrungsmittel gibt es
nicht. Denn Nitrat ist ein wichtiger Baustein in der Eiweißsynthese und kommt überall in der Natur vor,
wo es Leben gibt."
"Vergiftungen durch Nitrate kommen bei uns praktisch nicht vor," schreibt er, "und eine
krebsbildende Wirkung ist nicht nachgewiesen. Nitrateintrag stammt außerdem von verschiedenen
Quellen."
Der Redakteur hat also noch im März mehr oder weniger diese Problematik, mit der wir uns hier
beschäftigen, bagatellisiert. Er hat aber dann gewarnt, indem er schreibt, daß die Landwirte, vor allem
jene mit Wirtschaftsdünger, verantwortungsvoll düngen sollten. Das wurde unterstrichen und ich
glaube, das ist auch der zielführende Weg, der zu beschreiten ist. Wir fordern deshalb, Schluß mit der
Bedrohung des Trinkwassers durch die Überdüngung des Bodens, Schluß mit der Bedrohung des
Trinkwassers durch eine konzentrierte Fäkalienaufbringung und Schluß mit der sorglosen
Versickerung häuslicher, gewerblicher und industrieller Abwässer. Ich nenne hier die Namen, die
wirklich genannt werden müssen. Das ist in Wirklichkeit die Problematik! Der Gewässerschutz muß im
Interesse der Volksgesundheit von allen respektiert werden. Disziplin und Trinkwasserbewußtsein
können uns helfen, den Wasserhaushalt in Ordnung zu bringen. Unser verfügbarer Wasserschatz als
Lebenselement muß bewahrt und geschützt werden. Gefahren, welche das Trinkwasser
ungenießbar machen, müssen politisch erkannt und im Interesse unserer Kinder gebannt werden.
Der Verantwortung kann sich niemand entziehen. Lippenbekenntnisse, die sind durchschaut worden.
Draußen in den Gemeinden sind es die Kommunalpolitiker und die Bürgermeister, die mit ihren
Kläranlagen Geld aufwenden, die alles unternehmen, damit die Wasserkonsumenten wirklich
einwandfreies Trinkwasser bekommen. Das ist doch das Signal unserer Zeit für die Politik geworden.
Deshalb brauchen wir eine Minimierung der Düngemittelaufbringung, eine Minimierung der
Tierhaltung und damit einhergehend eine Minimierung der Gülleaufbringung, um die Nitrate im
Grundwasser allmählich reduzieren zu können.
Außerdem ist die Errichtung biologischer Kläranlagen aus wasserhygienischen Gründen zu
betreiben. Die Gesundheitspolizei stellt in letzter Zeit häufig fest, daß das Wasser als Krankheitsträger
sehr gefährlich sein kann. Der Bundesanstalt für Wasserbiologie und Abwasserforschung kommt
dabei wirklich eine sehr wichtige Aufgabe zu. Bakterienverseuchung kann Milzbrand, Hasenpest,
Tuberkulose, Nervenkrankheit und Typhus sowie Kinderlähmung auslösen.
Werden wir uns dringend dieser gesundheitspolitischen Wasserverpflichtung bewußt. Eine
gesundheitliche Gefahr ist auch durch parasitäre Verseuchung vorhanden.
Erwähnt sei hier die weltweite Verbreitung des Rinderbandwurmes. Dieser Bandwurm, mehrere
Zentimeter lang, entsteht durch ungereinigte Abwässer und kann für Menschen sehr unangenehme
gesundheitliche Folgen mitsichbringen.
Durch die medizinische Forschung und Wissenschaft ist längst bekannt geworden, daß auch
krebserregende Stoffe im Wasser sein können. In gewerblichen und industriellen Abwässern kommen
Karzinogene vor. In häuslichen Abwässern sind Karzinogene reichlich vorhanden. Durch eine
mechanische Klärung werden nur die an Partikel gebundenen Karzinogene entfernt. Eine gute
Wirkung ist nur durch eine biologische Stufe zu erreichen, daher betreiben wir die Forcierung voll
biologischer Kläranlagen. Das ist Gesundheitspolitik, das ist eine Hauptaufgabe unserer
Zielvorstellungen. Und wir haben das schon im Humanprogramm der sozialistischen Partei längst
festgestellt. Eine gute Wirkung für diese Reinigung ist Wasserkultur und diese Gewässerreinigung
brauchen wir. Wir müssen an das Trinkwasser wirklich hohe Ansprüche stellen.
Gegenwärtig ist bereits in mehreren Gemeinden die Trinkwasserversorgung wegen zu hoher
Nitratwerte wirklich ernsthaft gefährdet, wie es bereits von meinen Vorrednern mehrfach betont wurde.
Unsere Wasserversorgung, meine sehr geehrten Damen und Herren, muß wieder auf eine echte
hygienisch einwandfreie Basis gestellt werden. Als Beweise, wie ernst es um diese Krankheitskeime
bestellt ist, möchte ich das folgende Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Tulln erwähnen. Der
Bezirkshauptmann von Tulln hat sich im März dieses Jahres mit einem Schreiben an die Herrn
Bürgermeister, Ärzte und an das Krankenhaus Tulln gewendet.
Ich darf daraus zitieren: "In jüngster Zeit wurden bei Trinkwasseruntersuchungen von
Einzelwasserversorgungsanlagen aus Brunnen in einer Gemeinde Nitratwerte bis 400 Milligramm pro
Liter festgestellt. Die niederösterreichische Landessanitätsdirektion bringt aus diesem Anlaß in
Erinnerung, daß Wasser von Einzelwasserversorgungsanlagen, das nicht den hygienischen
Anforderungen entspricht, ungeeignet ist. Ursache dieser Vergiftung ist das Vorhandensein von
Nitraten und anderen Verunreinigungen im Brunnenwasser. Wenn die Säuglinge im Magen oder im
oberen Darmabschnitt Bakterien aufweisen, wird das Nitrat zum giftigen Nitrit umgewandelt.
Sind mehr als zwei Drittel des Blutfarbstoffes umgewandelt, wird der Zustand für den Säugling rasch
lebensbedrohlich. Das ist dann die Blausucht, wie man so sagt.
Als Ursache für die aufgezeigten hohen Nitratwerte ist unter anderem der durch die starken
Niederschläge in diesem Jahr ausgelöste allgemeine Anstieg des Grundwasserspiegels anzusehen.
Aus diesem Grunde sind ähnlich hohe Nitratwerte bei anderen Einzelwasserversorgungsanlagen und
damit verbunden ein eventuelles Auftreten von Vergiftungen nicht auszuschließen. Alle Betreiber von
Einzelwasserversorgungsanlagen, insbesondere solche in deren Haushalt Säuglinge leben, sind von
den Gemeinden in ortsüblicher Weise und über die Gefahren nicht einwandfreien Trinkwassers für das
Kind zu informieren. Es ist ihnen dringend zu empfehlen, das für die Zubereitung von
Säuglingsnahrung verwendete Wasser in periodischen Abständen einer chemisch-bakteriologischen
Untersuchung zuzuführen."
Also, die Gesundheitsbehörde macht sich Sorgen und wir haben die Verantwortung dafür, daß wir
gesunde Kinder in einem schönen Niederösterreich haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wasser ist das Element und Wasser ist Leben. Der Schutz
des Wassers ist die Voraussetzung für eine kostengünstige Trinkwasserversorgung der Bevölkerung.
Wir dürfen es nicht zulassen, das sagte ich schon bei meiner Rede zum Budget, daß eines Tages der
Totenkopf aus dem Wasserglas herausschaut. Denken wir an unsere Kinder und an die Zukunft, die
Verantwortung ist groß. Wir werden die Herausforderung meistern, wenn wir rasch und entschlossen
handeln. Nitratgrenzwertüberschreitungen bereiten bereits vielen Gemeinden große Sorgen.
Außerdem sind Wasseraufbereitungsanlagen zur Herausfilterung der Nitrate technisch noch nicht
ausgereift. Ein schwerwiegendes Problem ist - wie schon gesagt - das Gülleproblem. Deshalb wäre
eine wirksame Gülleverordnung für Niederösterreich echt sinnvoll und dringend erforderlich, so wie
das von unserem Landesrat Mohnl bereits mehrfach gefordert wurde.
Die Trinkwassersituation ist noch zu retten, wir haben aber nicht mehr viel Zeit. Es geht um unsere
Gesundheit und um den Schutz für unser Trinkwasser. Ob es nun ein kleiner Bach ist oder ein stark
wasserführender Fluß, die Siedlungswasserwirtschaft braucht ein gesundes Trinkwasser.
Umweltschutz und Trinkwassergesinnung gehören zusammen und sind der Lebensfaktor, der
Hauptfaktor Nummer eins. Die Jauche darf nicht leichtfertig behandelt werden, nur geschieht das
leider oft nicht, damit man sie los wird.
Strenge Kontrollen durch die Gemeinden und die Wasserrechtsbehörden sind dringend erforderlich
geworden, um die Mißbräuche der Fäkalienbehandlung und Fäkalienbeseitigung abzustellen.
Wir werden dieser Vorlage gerne unsere Zustimmung geben, genauso wie wir in weiterer Folge dann
bezüglich der NÖSIWAG positiv für die Landeshaftung eintreten werden, weil letzten Endes die
NÖSIWAG die Solidarität des Landtages benötigt, um jene Mittel zu bekommen, die sie weiterhin in
die Lage versetzt, produktiv sein zu können. Damit sie den Wasserspender jenen Gemeinden
zuführen kann, die sich in wasserarmen Gebieten befinden.
Wir brauchen gute Wasserleitungssysteme und ein gesundes, ein einwandfreies Trinkwasser für die
Gesundheit unserer Bevölkerung. (Beifall bei der SPÖ und einigen Abgeordneten der ÖVP.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Klupper.
Abg. KLUPPER (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie
aus der Berichterstattung und aus den Ausführungen meiner Vorredner bereits hervorgeht, befaßt sich
der vorliegende Antrag - und fast alle Wortmeldungen - mit dem Problembereich Trinkwasser.
Es entspricht der Sorge, das Lebenselement Wasser rein zu erhalten, die Versorgung mit
ausreichenden Mengen von Wasser sicherzustellen, Verunreinigungen des Trinkwassers zu
vermeiden und Sofortmaßnahmen zum Schutze der Bevölkerung vor hygienisch-bedenklichen oder
gar gesundheitsschädlichem Trinkwasser vorzusehen.
Daß diese Sorge berechtigt ist, können wir aus wöchentlich, ja oft täglich wiederkehrenden Berichten
von Wasserverunreinigungen entnehmen. Die Meßwerte aus den Wasserversorgungsanlagen und
den Brunnen werden durch den Bericht der NÖ Umweltanwaltschaft, der heute auch schon diskutiert
wurde, besonders unterstrichen. Das Hauptproblem ist die wachsende Nitratbelastung des
Grundwassers. Diese ist ab einer bestimmten Größe gesundheitsbedrohend und stellt vor allem für
Säuglinge und nach neuesten Erkenntnissen auch für Schwangere und das keimende Leben eine
besonders akute Gefahr dar.
Ich möchte mit meinen Ausführungen keine Panik erzeugen. Der Abgeordnete Gruber hat die
Gefahren schon sehr drastisch geschildert. Noch, ich betone, noch ist sprudelndes, frisches, klares
Trinkwasser in den meisten Teilen unseres Landes eine Selbstverständlichkeit.
Vor allem die zentralen Wasserversorgungsanlagen liefern einwandfreies, unbedenkliches
Trinkwasser. Doch in vielen Teilen des Landes ist die allgemeine Tendenz beim Nitratgehalt steigend
und es gilt alles zu unternehmen, um dieser bedenklichen Entwicklung entgegenzuwirken.
Die Nitratbelastungsquellen des Grundwassers sind bekannt. Es sind dies undichte Abfalldeponien,
undichte oder überlaufende Senkgruben, undichte Güllegruben, Überdüngung und industriellgewerbliche Wasserverunreinigungen, um nur die wichtigsten zu nennen. Die Lösung des Problems
liegt daher in der Vermeidung neuer Belastungsquellen sowie lang- und mittelfristig in der Abstellung
der derzeit bestehenden Beeinträchtigungen. Sehr geehrte Damen und Herren! Unser Antrag hat
zum Ziel, beim Bund die Erlassung eines spezifischen Gesetzes für das Trinkwasser zu erwirken.
Dieses Gesetz sollte umfassend sein. Es sollte nicht nur entsprechende Kriterien der
Trinkwasserbeschaffenheit, sondern auch geeignete Schutzbestimmungen und Bestimmungen über
die Verwendung oder auch über das Verbot der Verwendung enthalten. In diesen Bereichen kam es in
letzter Zeit zu einer Rechtsunsicherheit. Auf Grund der Rechtsmeinung des Bundesministeriums für
Land- und Forstwirtschaft als oberster Wasserrechtsbehörde bietet das Wasserrechtsgesetz keine
unmittelbare Handhabe, um Sofortmaßnahmen zum Schutze der Wasserkonsumenten zu ergreifen.
Wohl bestehen rechtliche Möglichkeiten, um Wasserversorgungsanlagen vor negativen
Beeinträchtigungen zu schützen, direkte Möglichkeiten, den Wasserkonsumenten vor Schaden zu
bewahren oder Regelungen über die Abgabe des Wassers an den Endverbraucher zu treffen, bietet
das Wasserrechtsgesetz in der derzeitigen Fassung anscheinend jedoch nicht.
Das Bundeskanzleramt hat nun den Weg über das Lebensmittelgesetz eingeschlagen. Das heißt,
daß Trinkwasser als Lebensmittel den lebensmittelrechtlichen Vorschriften unterliegt. Ich glaube,
diese Tatsache ist von meinen Vorrednern fast nicht beachtet worden. Diese Vorgangsweise - so
möchte ich feststellen - ist ebenfalls problematisch und ich werde darauf noch zurückkommen.
Tatsache ist, daß im Juni 1989 das Kapitel Trinkwasser des österreichischen Lebensmittelbuches in
Kraft gesetzt wurde. Damit wird Trinkwasser als Lebensmittel deklariert und es unterliegt in Fragen
der Überprüfung daher dem Lebensmittelinspektorat.
Dazu muß man feststellen, daß die Fassung des Kapitels Trinkwasser sehr umfangreich ist: es
beinhaltet Hygienerichtlinien, regelt die Überprüfung des Trinkwassers und es fixiert die Grenz- und
Richtwerte. Hiebei sind die Grenz- und Richtwerte für chemische und physikalische Parameter
bezüglich des Nitratgehaltes durch Verordnung zu regeln.
Auch der Verordnungsentwurf des Bundeskanzleramtes liegt bereits vor. Das Ziel der Verordnung ist
es, daß der Nitratgehalt im Trinkwasser mögichst niedrig sein und nach Möglichkeit 30 Milligramm pro
Liter nicht überschreiten soll. Weil dieser Richtwert realistisch nicht ohne geeignete Maßnahmen
erreichbar erscheint, ist in der Verordnung ein Stufenplan vorgesehen. Demnach ist es als erste Stufe
verboten, Trinkwasser in Verkehr zu bringen, das ab dem 1.7.1990 den Nitratgehalt von 100
Milligramm pro Liter übersteigt. Ab 1.7.1994 darf der Nitratgehalt pro Liter 40 Milligramm und ab
1.1.1999 30 Milligramm nicht übersteigen. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung wird auch
angeordnet, daß immer dann, wenn der Nitratgehalt von 50 Milligramm pro Liter überschritten wird,
der Verbraucher mindestens einmal jährlich zu informieren ist, daß dieses Trinkwasser für die
Ernährung von Säuglingen bis zum Ablauf des 6.Lebensmonates - und wahrscheinlich wird es noch
ergänzt werden für Schwangere - nicht geeignet ist. Nochmals die zwingenden Maßnahmen nach
Inkrafttreten der Verordnung. Ich glaube, daß auch die Gemeindevertreterverbände besonders auf
diese Situation aufmerksam machen müssen. 1. Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage hat
bei einem höheren Nitratgehalt als 50 Milligramm pro Liter die Verbraucher zu informieren, daß
das Wasser für Säuglinge nicht geeignet ist. Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sind
Wasserverbände, Gesellschaften und Gemeinden.
Wir haben aber in Niederösterreich noch recht häufig die Versorgung mit Hausbrunnen. Für diesen
Bereich ist das Lebensmittelgesetz nicht anwendbar, daher bildet das ein besonderes Problem,
das auch unseren Antrag mitbegründet. 2. Wenn die zulässigen Höchstwerte nach dem Stufenplan,
also 100 Milligramm ab 1.7.1990, 50 Milligramm ab 1.7.1994 und 30 Milligramm ab 1.7.1999 nicht
erreicht werden, darf das Wasser nicht in Verkehr gebracht werden.
Da das Kapitel Trinkwasser des österreichischen Lebensmittelbuches bereits in Kraft gesetzt wurde,
ist die Überwachung des Trinkwassers gemäß dem Lebensmittelgesetz geregelt. Beim
Inverkehrbringen von verdorbenem Trinkwasser - dazu gehören nach dem Stufenplan auch die
Nitratbelastung - ist eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten.
Realistisch gesehen bleibt dem Betreiber einer Wasserversorgungsanlage bei Überschreiten der
höchstzulässigen Werte nur eine Maßnahme übrig, nämlich die Anlage vorläufig zu sperren, was aber
zu gewaltigen Problemen führen kann. Wasser ist ja nicht nur ein Lebensmittel, sondern es hat auch
vielfältige andere Nutzfunktionen. Nur ein Teil des gelieferten Wassers wird für den menschlichen
Genuß benötigt, der weitaus größere Teil wird für Reinigungszwecke oder für den Betrieb von
sanitären Anlagen verwendet.
Die Sperre der Wasserversorgung schafft daher noch zusätzliche Probleme. Das Lebensmittelgesetz
nimmt auf diese Nutzfunktionen keine Rücksicht.
Sehr geehrte Damen und Herren! Auf Grund der aufgezeigten Problematik stellen sich doch einige
Fragen. Einmal können die Grenzwerte überhaupt erreicht werden? Was muß geschehen, welche
Maßnahmen sind dazu notwendig? Zum anderen, sind diese Werte aus gesundheitlicher Sicht
überhaupt notwendig? Sollte man nicht eine Trennung von Trink- und Nutzwasser vornehmen - auf
diese Frage ist der Abgeordnete Rupp schon eingegangen -, um das wertvolle Trinkwasser nicht zu
vergeuden?
Ich werde versuchen, aus meiner Sicht auf diese Fragen ganz kurz einzugehen. Zur Frage der
Erreichbarkeit der Werte und der notwendigen Maßnahmen. Um den Nitratgehalt im Trinkwasser zu
reduzieren, müssen
1. die Verursacherquellen reduziert und beseitigt werden. Dazu ist die Behebung der sogenannten
Altlasten ebenso notwendig, wie die Vermeidung neuer Belastungsquellen. Baubehörden sollten
strenge Auflagen erteilen und diese auch laufend überprüfen. Auch sollte die Baubewilligung nur
dann erteilt werden, wenn die Versorgung mit einwandfreiem Trinkwasser schon sichergestellt ist.
Flächenstillegungen und die Errichtung von Ökoflächen sollten zweckmäßigerweise in
Brunnenschutzgebieten und Schutzgebieten erfolgen.
Das sind einige der lang- und mittelfristig wirksamen Maßnahmen. 2. Das Nitrat aus dem
Trinkwasser zu entfernen, wäre auch eine Maßnahme, das ist möglich. Dazu gibt es verschiedene
Verfahren. Eines basiert auf einer biologischen Nitratentfernung; dieses wird von der NÖSIWAG
im Brunnengebiet Bisamberg als Forschungsanlage betrieben.
All diese Verfahren aber sind kostspielig. Auf Grund der hohen Kosten und des zur Betreibung
dieser Anlagen notwendigen Fachpersonals kommt diese Möglichkeit für Gemeinden, vor allem für
kleine Gemeinden, eigentlich kaum in Betracht. Bleibt übrig
3. Die Mischung mit nitratärmeren oder nitratfreiem Wasser, um die festgelegten Werte zu erreichen.
Kurzfristig wahrscheinlich die einzige Lösung. Allerdings realistisch nur in Zusammenwirkung mit den
Wassergesellschaften. Grundvoraussetzung für alle Überlegungen ist eine rasche Erhebung der
Nitratbelastung aller Trinkwasserversorgungsanlagen. Ich weiß, daß diese Erhebung schon läuft und
bis Jahresende sollen die Werte EDV-mäßig verarbeitet werden.
Allerdings ist die Einhaltung dieses Dreistufenplanes nur dann möglich, wenn alle Maßnahmen kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen - sehr rasch in Angriff genommen werden. Damit komme
ich zur Frage, ob aus gesundheitlicher Sicht diese strengen Werte überhaupt notwendig sind? Dazu
muß man feststellen, daß Trinkwasser im Leben nicht ersetzbar ist. Während des gesamten Lebens
wird es vom Menschen unmittelbar und mittelbar aufgenommen. An die Beschaffenheit von
Trinkwasser sind daher höchste Anforderungen zu stellen. Dazu kommt, daß sich die Belastung von
Trinkwasser mit Schadstoffen vor allem auf Personen auswirkt, die über längere Zeit am selben Ort
wohnen. Sie sind auf den Konsum des ihnen örtlich zur Verfügung stehenden Trinkwassers
angewiesen.
Was das Nitrat betrifft, gibt es neuere wissenschaftliche Erkenntnisse, die besagen, daß
aufgenommenes Nitrat im menschlichen Körper zum Teil in Nitrit umgewandelt wird. Mit einer
Erhöhung der Nitrataufnahme steigt auch die Nitritmenge. Für Säuglinge kann das im Organismus aus
hohen Nitratmengen gebildete Nitrit eine unmittelbare Gefährdung durch die Blockierung des
Hämoglobins bedeuten.
Es ist auch nunmehr erwiesen, daß im menschlichen Organismus Nitrit zur Bildung von
Nitrosomynen führt. Diese haben sich in Tierversuchen als Stoffe mit karzinogenen Eigenschaften
erwiesen. Aus all den Erkenntnissen ergibt sich, daß das gesundheitliche Risiko zufolge einer
Nitrataufnahme für den Menschen ein quantitatives Problem ist. Die Menge der Nitrataufnahme ist
daher zu minimieren.
Eine stufenweise Reduktion ist sinnvoll, wobei der Richtwert von 30 Milligramm faktisch den ab 1994
geltenden EG-Richtlinien entspricht.
Stellt sich die dritte Frage, ob das so wertvolle Trinkwasser nicht vom Nutzwasser getrennt werden
soll? Bei oberflächlicher Betrachtung gebe ich zu, daß diese Überlegung einiges für sich hat. Bei
genauerer Betrachtung kommt man aber zur Ansicht, daß eine generelle, öffentliche
Nutzwasserversorgung wohl kaum realisierbar erscheint.
Einsetzbar wäre das Nutzwasser aus hygienischen Gründen für WC-Spülungen, für Rasenmäher, für
Autowaschen und ähnliches. Dazu müßte der Haushalt mit einer zweiten Leitung versorgt werden.
Daraus entstehen aber wieder zusätzliche Gefahren. Was passiert, wenn Kinder oder ältere
Menschen den falschen Hahn aufdrehen und mit dem Nutzwasser den Durst löschen? Zudem müßten
eigene Nutzwasserversorgungsanlagen mit Wasserfassungen, Transportleitungen, Speicheranlagen,
Verteilernetzen, Hausanschlüssen usw. errichtet werden.
Das würde erhebliche Kosten verursachen. Diese Geldmittel sollten sinnvoller für den Schutz der
Wasservorkommen verwendet werden. Dazu kommt das Problem, daß Trinkwasser in großen
Mengen leider nicht über einen längeren Zeitraum gespeichert ist. Sowohl Quell- als auch
Grundwasser fließt ab, sodaß man die Forderung nach einer rigorosen Trinkwassereinsparung auch
aus dieser Perspektive betrachten muß. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es muß daher
unser Hauptziel sein, bestehende Wasservorkommen so zu schützen, daß nicht durch
Verunreinigungen Trinkwaserqualität zu Nutzwasserqualität wird. Auch das, meine sehr geehrten
Damen und Herren, soll mit diesem vorliegenden Antrag erreicht werden. Ich darf Sie bitten, diesen
Anträgen die Zustimmung zu erteilen. (Beifall bei der ÖVP und SPÖ.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Es liegt keine weitere Wortmeldung vor, die Berichterstatter haben das
Schlußwort.
Berichterstatter Abg. Ing.HEINDL (ÖVP): Ich verzichte!
Berichterstatter Abg. Ing.HOFER (SPÖ): Ich verzichte!
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Wir kommen zu Abstimmung. (Nach Abstimmung über den
vorliegenden Antrag des Sozial- und Gesundheitsausschusses zu Zahl 91/A-1/12): Einstimmig
angenommen! (Nach Abstimmmung über den vorliegenden Antrag des Landwirtschaftsausschusses
zu Zahl 52/A-2/1): Mit Mehrheit angenommen! (Zustimmung bei der ÖVP und SPÖ; Ablehnung bei der
FPÖ.)
Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Gabmann, die Verhandlungen zur Zahl 122/A-1/18 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. GABMANN (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zur Landtagszahl
122/A-1/17-1989, betreffend Erlassung eines Abfallwirtschaftsgesetzes des Bundes. Das NÖ
Abfallwirtschaftsgesetz wurde nach intensiver Diskussion vom NÖ Landtag am 9.Juli 1987
beschlossen. Es kann österreichweit als vorbildlich bezeichnet werden. Oberstes Ziel dieses Gesetzes
ist die Verringerung der Abfallmenge. Erst in der Folge wird die umweltgerechte Behandlung von
Abfällen, insbesondere eine getrennte Behandlung von Abfällen und deren Verwertung, angestrebt.
Dem Aspekt der Abfallvermeidung trägt insbesondere der § 29 des Gesetzes Rechnung, der vorsieht,
daß von der Landesregierung durch Verordnung wirksame Müllvermeidungsmaßnahmen gesetzt
werden können. Derartige Verordnungen der Landesregierung können frühestens mit September
1990 wirksam werden.
Die Bundesverfassungsnovelle 1988 brachte dem Bund eine neue Kompetenz im Bereich der
Abfallwirtschaft. Der Bund kann nunmehr die Abfallwirtschaft hinsichtlich gefährlicher Abfälle regeln,
hinsichtlich anderer Abfälle nur, soweit ein Bedürfnis nach einheitlichen Vorschreibungen vorhanden
ist. Im Interesse des Umweltschutzes sollte daher das Abfallwirtschaftsgesetz des Bundes ehestens
parlamentarisch behandelt und in Geltung gesetzt werden. Wie im Entwurf vorgesehen, sollte das
Gesetz Ordnungsermächtigungen zur Abfallvermeidung enthalten. Es soll ein wirksames
Gegensteuern ermöglicht werden, wenn andere Maßnahmen der Müllvermeidung nicht greifen.
Dazu ist es erforderlich, das Verfahren zur Erlassung der Verordnung so zu gestalten, daß effiziente
Maßnahmen rasch vorgeschrieben werden können.
Angesichts der Zuständigkeit des Bundes für gefährliche Abfälle müßte sich die
Verordnungsermächtigung des Abfallwirtschaftsgesetzes des Bundes jedenfalls am Standard des
niederösterreichischen Abfallwirtschaftsgesetzes orientieren.
Ich stelle daher namens des Umweltausschusses folgenden Antrag (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
"Der Antrag der Abgeordneten Mag.Feibauer, Feurer u.a., mit dem die NÖ Landesregierung
aufgefordert wird, im Interesse des Umweltschutzes alle Bestrebungen auf Bundesebene intensiv zu
unterstützen, welche die umgehende Erlassung und Inkraftsetzung eines Abfallwirtschaftsgesetzes
des Bundes, das ein effizientes Instrument der Müllvermeidung ist, zum Ziel haben, wird in der vom
Ausschuß beschlossen Fassung genehmigt."
Ich bitte den Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vornehmen zu lassen.
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Ich eröffne die Debatte. Zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete
Ilse Hans.
Abg. Ilse HANS (FPÖ): Herr Präsident, Hoher Landtag! Der Müllberg in Österreich wächst schneller
als die Gesetzgebung, die dem Problem Herr werden soll. Zwar hat das Parlament eine eigene
Müllabgabe für das Deponieren von Abfällen beschlossen, doch von Maßnahmen zur Eindämmung
des Mülls ist noch gar nichts zu bemerken. Böse Zungen behaupten schon, daß die Bundesregierung
kein Interesse an Müllvermeidung hat. Schließlich ist Müll seit Einführung des
Altlastensanierungsgesetzes eine neue Steuereinnahmsquelle. Ich aber möchte nicht einmal dieser
Bundesregierung unterstellen, daß sie mit 12 Millionen Tonnen Müll jährlich ein Geschäft machen
möchte. Ich will nicht einmal dieser Regierung unterstellen, daß sie bei ihren Steuereinnahmen
hauptsächlich auf Mist baut. Vielmehr müßte wohl allen Verantwortlichen klar sein, daß an der
Bewältigung unserer Müllberge kein vernünftiger, politischer Weg mehr vorbeiführt.
Nun hat also Frau Minister Dr.Flemming schon 1988 einen Entwurf für ein Abfallwirtschaftsgesetz
herumgereicht. Zu Beschlüssen ist es jedoch bisher nicht gekommen. Um Druck auszuüben und die
Regierung entscheidungsfreudiger zu machen, haben nun wir Freiheitlichen vor kurzem einen eigenen
Entwurf zur Abfallbewirtschaftung im Parlament eingereicht. Die beiden nun vorliegenden Entwürfe
weisen viele Gemeinsamkeiten und einige unterschiedliche Positionen auf. Geteilt wird die Erkenntnis,
daß Müllvermeidung zukünftig absoluten Vorrang haben muß und daß die entsprechenden
Maßnahmen sicher schon an den Stätten der Produktion greifen müssen.
Der Wirtschaft müssen entsprechende Rahmenbedingungen vorgegeben werden. Ohne ein
gewisses Ausmaß an staatlichem Dirigismuns wird das Müllproblem nicht an der Wurzel zu packen
sein. Nach Ansicht von Dr.Dillersberger werden wir nicht ohne Verbot bestimmter Problemstoffe
auskommen. Die Möglichkeit, bestimmte, gefährliche Erzeugnisse aus dem Verkehr zu ziehen, wird
auch von Frau Minister Dr.Flemming in Aussicht gestellt. Außerdem müßten in Zukunft bundesweit die
getrennte Müllsammlung und ein umfassendes Recycling durchgeführt werden.
Wir sind der Ansicht, daß zu diesem Zweck mit staatlicher Hilfe eine Organisationsstruktur
aufzubauen wäre. Die Abfallbörse, die aufgebaut werden sollte, ist in Niederösterreich ein Begriff.
Leider ist jedoch das Projekt der Abfallbörse in unserem Land nach einigen Versprechungen und
Ankündigungen eher wieder eingeschlafen. Ein weiterer Eckpfeiler zur Eindämmung des Mülls
stellen Pfandsysteme dar, die sowohl im Entwurf der Koalition, als auch in unserem freiheitlichen
Entwurf als Forderung enthalten sind. Der Handel steht Pfandsystemen noch eher skeptisch
gegenüber. Ich glaube aber, daß der Konsument für diese Form des Sammelsystems durchaus
Verständnis aufbringt. Ich bin sicher, daß das Bwußtsein der Bevölkerung zum Thema Müllberg schon
ein sehr ausgeprägtes ist. Ich bin auch optimistisch, was die Akzeptanz von Sondermülldeponien
betrifft.
Die Notwendigkeit der Errichtung von Sondermülldeponien wird umso eher eingesehen werden, je
größer die Anstengungen sind, Müll schon am Entstehungsort, an der Produktionsstätte, zu
reduzieren. Zur zeitgemäßen Errichtung von Sondermülldeponien fehlt uns aber noch etwas sehr
wesentliches. Es fehlt die bundesgesetzliche Regelung zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Daß das
Bundesgesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung noch nicht beschlossen wurde, ist eine
folgenschwere Gesetzeslücke, die einen Fortschritt in der Umweltpolitik Niederösterreichs genauso
hemmt, wie das fehlende Abfallwirtschaftsgesetz des Bundes. Ich stelle daher folgenden
Resolutionsantrag.
"Resolutionsantrag
der Abgeordneten Ilse Hans zur Landtagszahl 122/A. Sachverhalt: Viele Projekte in Österreich
scheitern am Widerstand der Bürger. Die spektakulärsten Beispiele für einen erfolgreichen
Bürgerwiderstand sind die vereitelte Inbetriebnahme des Atomkraftwerkes Zwentendorf sowie die
Besetzung der Hainburger Au gegen den Bau eines Wasserkraftwerkes.
Nun spitzen sich Auseinandersetzungen rund um die Errichtung nötiger Abfalldeponien sowohl für
Sondermüll als auch für Atommüll merklich zu. Wann immer die Gegensätze zwischen einem
Projektbetreiber und verunsicherten Anrainern unüberbrückbar scheinen, wird der Ruf nach einer
Umweltverträglichkeitsprüfung laut.
Eine sinnvoll eingesetzte Umweltverträglichkeitsprüfung ist weder ein Instrument zur
Projektverhinderung noch ein Instrument zur Projektdurchsetzung. Vielmehr bietet die
Umweltverträglichkeitsprüfung sowohl einem Projektwerber wie auch den besorgten Anrainern viele
Vorteile.
1. Die Entscheidungsgrundlagen werden verbessert. Zu dieser Verbesserung haben der Projektant
durch eine sogenannte Umweltverträglichkeitserklärung und die Behörden durch eine detailliertere
inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Projekt, als das in den üblichen Verwaltungsverfahren der
Fall ist, gleichermaßen beizutragen.
2. Die Genehmigungsverfahren finden öffentlich statt. Die Bürgerbeteiligung ist ein unverzichtbarer
Bestandteil jeder Umweltverträglichkeitsprüfung. Damit werden die zentralen Schwachpunkte der
geltenden Verfahrenspraxis korrigiert. Umweltpolitische Entscheidungen werden unter mehr
Kontrolle gefällt und das Mißtrauen der Bürger wird beseitigt. 3. Die durch die
Umweltverträglichkeitsprüfung bewirkte tendenzielle Kalkulierbarkeit von Umfang und Dauer der
Genehmigungsverfahren führt zu Planungs- und Investitionssicherheit und liegt damit auch im
Interesse der Projektwerber. Eine rechtlich geregelte Umweltverträglichkeitsprüfung ist dem
österreichischen Umweltrecht noch immer fremd. Bemühungen dazu gibt es in Österreich seit rund
10 Jahren. Leider wurden schon einige Entwürfe zur Einführung der Umweltverträglichkeitsprüfung
schubladisiert.
Die Forderung eines Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes ist jedoch heute umso aktueller, als es
für Mitgliedstaaten der EG. seit Juli 1988 eine Verpflichtung gibt, die Umweltverträglichkeitsprüfung
gesetzlich zu fixieren.
Also ist ein EG-konformes Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz auch für Österreich ein Gebot der
Stunde. Antrag (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, im Interesse des Umweltschutzes alle Bestrebungen zu
unterstützen, welche die Erlassung und Inkraftsetzung eines Umweltverträglichkeitsgesetzes seitens
des Bundes zum Ziel haben."
Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt also im Parlament zwei Entwürfe für ein
Abfallwirtschaftsgesetz und wir können hoffen, daß es dort bald zu entsprechenden Beschlüssen
kommt. Sicher schadet es aber auch nicht, wenn wir in diesem Zusammenhang noch ein bißchen
Druck auf die Bundesregierung ausüben.
Wir Freiheitlichen stimmen daher dem Antrag, betreffend Erlassung eines Abfallwirtschaftsgesetzes
des Bundes, zu. Genauso wichtig für uns ist aber auch, die gesetzliche Regelung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung für umweltrelevante Projekte und Eingriffe einzuführen.
Ich ersuche daher um Zustimmung zu dem Resolutionsantrag. (Beifall bei der FPÖ.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Feurer.
Abg. FEURER (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren! Vielleicht zuerst
gleich zum Resolutionsantrag meiner Vorrednerin. Es dürfte ja im Hause hier bekannt sein, daß vor
kurzem ein Gesetzesentwurf bezüglich der Umweltverträglichkeitsprüfung im Begutachtungsverfahren
war, daß die Landesregierung schon eine Stellungnahme abgegeben hat und ich verstehe eigentlich
nicht diesen Antrag, weil ja das ganze bereits im Laufen ist und auch natürlich in nächster Zeit im
Nationalrat beschlossen werden wird.
Grundsätzlich darf ich sagen, daß wir natürlich für die Einführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung bei größeren Bauvorhaben sind. Aber es ist wirklich ein Hornberger
Schießen, das Sie da veranstalten. (Abg. Ing.Weinmeier: Die Einführung des Gesetzes!) Das
Umweltverträglichkeitsgesetz wird jetzt im Nationalrat behandelt und es liegt ein konkreter
Gesetzesentwurf vor, Herr Kollege. (Abg. Ilse Hans: Es war nicht einmal noch im Ministerrat!) Es gibt
doch keinen mehr, der das Gesetz nicht will, Frau Kollegin. Bitte, ziehen Sie Ihren Antrag zurück, den
können Sie sich ersparen. Aber jetzt wirklich zur Thematik dieses Antrages. Wir wollen mit diesem
Antrag erreichen, daß der Bund sozusagen ein Gesetz verabschiedet, das wirklich Maßnahmen zur
Abfallvermeidung setzt. Wir müssen uns bewußt sein, meine Damen und Herren, daß sich unsere
Überflußgesellschaft mit der Müllvermeidung wird befassen müssen, weil wir sonst die Probleme im
Bereich der Abfallwirtschaft nicht in den Griff bekommen werden.
Die heute noch übliche Formulierung von der Beseitungung des Mülls gibt uns ein deutliches
Beispiel, wie wir uns den Umgang eigentlich mit dem Abfall gerne vorstellen würden. Doch ein
Beseitigen, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie wir es gerne hätten, gibt es leider nicht. Müll
wird gesammelt, behandelt und deponiert. Und er bleibt uns in jeder Form erhalten.
Wir haben uns einzugestehen, daß das Abfallproblem jahrzehntelang in einer auf Wachstum
ausgerichteten Wegwerfgesellschaft ein lästiges Anhängsel war, das wir eigentlich in der nächst
besten Müllgrube durch Ablagerung lösen konnten. Diese Methode war letzlich auch
ausschlaggebend dafür, daß die neue Produktion noch angekurbelt werden konnte. Wir haben aber
heute den Effekt, daß in diesen Deponien unkontrolliert Zeitbomben ticken, die jederzeit gezündet
werden können.
Doch in den letzten Jahren merkten wir plötzlich, daß die Grundlagen in diesem System nicht den
Anforderungen der einfachsten Bedürfnisse einer ökologischen Lebensweise entsprechen. Vor allen
Dingen das Wasser, - das ist unbestritten, darüber wurde heute bereits diskutiert -, das wichtigste
Lebensmittel, ist in Gefahr.
Fast täglich finden wir Meldungen in den Medien, daß wieder Trinkwasser durch zumeist
ungeordnete oder illegale Ablagerungen gefährdet ist.
Den bisherigen Umgang mit den Abfällen können wir uns aus Gründen der direkten
Umweltbeeinflussung aber auch aus Gründen der Rohstoffverknappung nicht mehr leisten.
Aus diesem Erkennen ist der Begriff der Abfallwirtschaft entstanden. Kaum jemand bezweifelt, daß
ein Übergang von der Rohstoffwirtschaft zur Abfallwirtschaft notwendig sein wird. Wir haben daher die
Abfallwirtschaft als Teil einer Gesamtwirtschaft zu betrachten, die auf zwei Eckpfeilern ruht. Das ist
1. die Abfallvermeidung und
2. die Abfallverwertung.
Über die Ziele und Rangreihenfolge bestehen heute weitgehend Übereinstimmung. An erster Stelle
steht die Abfallvermeidung. Die qualitative Abfallvermeidung, das ist die Substitution von
umweltgefährdenden Stoffen durch umweltverträgliche Stoffe, und zweitens die quantitative
Abfallmeidung, das ist der teilweise oder gänzliche Verzicht auf Stoffe oder Verfahren, die zu Abfällen
führen.
Das Potential der Abfallvermeidung wird von den Experten mit einer quantitativen Reduktion von
etwa 20 % bis 30 % beziffert. Zum anderen ist aber auch eine bedeutende qualitative Veränderung im
Hinblick auf die Entgiftung des Hausmülls von großer Bedeutung. Angesichts der Tatsache, daß der
österreichische Müllberg jährlich um ein bis zwei Prozent wächst, ist die Vermeidung von Müll keine
Vision für das nächste Jahrtausend, sondern sowohl eine ökologische wie auch eine ökonomische
Notwendigkeit und ein tagespolitischer Sachzwang.
Mit der Bundesverfassungsgesetznovelle 1988 wurden im Abfallbereich klare Kompetenzen
zwischen dem Bund und den Ländern geschaffen. Die Grundüberlegungen dabei sind folgende: Für
gefährliche Abfälle soll eine umfassende Zuständigkeit des Bundes bestehen, für alle anderen Abfälle
nur insoweit, als ein objektives Bedürfnis nach einer bundeseinheitlichen Regelung besteht. Das heißt,
die Generalkompetenz der Länder für nicht gefährliche Abfälle wird durch eine Bedarfskompetenz des
Bundes überlagert. Oder, vereinfacht ausgedrückt, der Bund kann Bereiche regeln, in denen ein
Bedarf nach einer einheitlichen Regelung besteht. Dies gilt zweifellos für die Abfallvermeidung.
Sowohl Maßnahmen der öffentlichen Hand als auch Informationsmaßnahmen und die politischen
Vorgaben von Abfallvermeidungszielen reichen nicht aus, wenn nicht im Hintergrund die Möglichkeit
besteht, diese Ziele auf hoheitlicher Grundlage erforderlichenfalls auch durchzusetzen. Wir hatten in
der letzten Zeit drei Flemming-Entwürfe für ein Bundesabfallwirtschaftsgesetz im
Begutachtungsverfahren. Es besteht zwar kein Zweifel, daß diese Gesetzesentwürfe zusehends
besser geworden sind, wir stellen aber fest, daß die Griffigkeit bei den Vermeidungs- und
Lenkungsmaßnahmen zu einer ökologischen Kreislaufwirtschaft fehlen.
Dies gilt insbesondere für die von Dr.Flemming und Dr.Schüssel vorgestellten fünf Zielverordnungen.
Diese werden in den nächsten zwei Jahren kaum zu griffigen Abfallvermeidungen beitragen. Es ist
nämlich erwiesen, daß mit Tabellen zur freiwilligen Abfallvermeidung durch Kooperationsabkommen
kaum Fortschritte erzielt werden können. Im Mittelpunkt dieser Flemming-Vorstellungen stehen aber
freiwillige Kooperationsabkommen. Nur dann, wenn diese nicht zustande kommen, ist eine
Verhandlung, eine Rücknahmeverpflichtung und das Verbot eines Produktes überhaupt möglich. Es
ist in Anbetracht der wirklich prekären Situation im Abfallbereich unverständlich, warum Frau
Dr.Flemming die neu geschaffene Abfallkompetenz des Bundes nicht besser wahrnimmt. Unter diese
Entwicklungen begrüßen wir Sozialisten, daß der Landtag dafür eintritt, daß ein
Bundesabfallwirtschaftsgesetz raschest verabschiedet wird. Das muß aber bei der Abfallvermeidung
wirklich greifen.
Mit einem Papier-Tiger, wie der Flemming-Entwurf von uns angesehen wird, ist aber dem
Umweltschutz, meines Dafürhaltens, nicht gedient. Aufbauend auf diesem Gestz müssen daher auch
Verordnungen in Kraft gesetzt werden, die in der Abfallvermeidung wirklich etwas bewegen.
Verbunden mit diesem Antrag ist auch ein Zusammenhang mit der niederösterreichischen
Abfallwirtschaft und wir Sozialisten stehen nicht an, zu sagen, daß das NÖ Abfallwirtschaftsgesetz ein
wirklich gutes Gesetz ist. Wir Sozialisten haben im Unterausschuß auch mitgearbeitet, es ist ein
umfangreiches Begutachtungsverfahren vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes durchgeführt worden
und wir können heute sagen, daß sich die darin gemachten Anregungen in vielen Bereichen auch
wirklich bewährt haben.
In einigen Bereichen wurden wirklich durchgreifende Erfolge erzielt, vor allen Dingen dann, wenn die
beiden großen Kräfte im Landtag gemeinsam gehandelt haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! All das Erreichte darf uns aber nicht darüber
hinwegtäuschen, daß gerade im Vollzug von abfallwirtschaftlichen Maßnahmen in Niederösterreich die
entscheidende Phase noch vor uns liegt.
Unsere konkreten Forderungen an den Umweltreferenten bezüglich der nächsten Schritte sind:
1. Die Veröffentlichung der wichtigsten Abfalldaten in Niederösterreich. Durch die
Abfallwirtschaftsberichte der Gemeinden sind die Zahlen für Hausmüll und Problemstoffe bekannt.
Es geht darum, glaube ich, daß wir den Menschen draußen die ganze Dimension des
Abfallproblemes bekannt machen, ihnen aber auch positive Entwicklungen auf diesem Sektor
nahebringen. 2. Die rasche Festlegung der Abfallregionen und damit die Gründung von
Abfallverbänden oder -gesellschaften. 3. Die Beschlußfassung eines NÖ Abfallkonzeptes durch die
NÖ Landesregierung.
4. Ein Raumordnungsprogramm, in dem Standorte für Anlagen zur stofflichen, zur biologischen und
zur thermischen Verwertung festgelegt werden.
5. Den Ausbau der NÖ Umweltschutzanstalt zu einem wirklich schlagkräftigen Instrument bei der
Abfallbehandlung und 6. darüber hinaus, so glaube ich, kann kein Zweifel bestehen, brauchen wir
Deponien. Allerdings soll dort nur wirklich jener Restmüll abgelagert werden, der vielleicht 20 % bis
25 % des Hausmüllaufkommens ausmacht und der in dem Zustand abgelagert werden muß, wo er
im wesentlichen schon entgiftet ist. Fazit, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben im
Kompetenzbereich des Bundes ein Defizit an legistischen Maßnahmen, vor allen Dingen im Bereich
der Abfallvermeidung und der Abfallverwertung, wir haben im Kompetenzbereich des Landes ein
Vollzugsdefizit bei der Erstellung des Abfallwirtschaftskonzeptes des Landes und bei dessen
Umsetzung und drittens haben wir ein unverantwortliches Defizit bei Maßnahmen der
Sondermüllbeseitigung, vor allen Dingen durch die Frau Minister Dr.Flemming. Es ist eigentlich
unverantwortlich, daß wir dieses Problem in Österreich aber auch in Niederösterreich noch nicht
gelöst haben. Wir sind, meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Abfallfrage, aber auch in der
Sonderabfallfrage an einem Punkt angelangt, wo wir wirklich Taten setzen müssen. Dr.Flemming und
Dr.Pröll sind daher aufgefordert, im Abfallbereich im Sinne meiner Ausführungen für die Natur und für
die Umwelt Partei zu ergreifen, um die längst fälligen Einrichtungen zu schaffen. Wir Sozialisten
werden bei der Durchsetzung dieser Abfallbehandlungsstandorte sicherlich ein verläßlicher Partner
sein, aber wir wollen das Recht geltend machen, daß wir beim Zustandekommen dieser Konzepte
auch voll und frühzeitig eingebunden werden. (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing.Heindl.
Abg. Ing.HEINDL (ÖVP): Herr Präsident, Hohes Haus, sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube,
wir alle sind der gleichen Meinung, daß im Interesse des Umweltschutzes ein Abfallwirtschaftsgesetz
des Bundes raschest parlamentarisch behandelt werden soll. Wir sind aber auch der gleichen
Meinung, daß eine Umweltverträglichkeitsprüfung in Zukunft unerläßlich ist. Die ÖVP hat einen
entsprechenden Antrag am 22.Juni 1989 eingebracht, ihn aber zurückgezogen, da wir wissen, daß
demnächst im Nationalrat ein derartiges Gesetz behandelt wird.
Erst heute haben wir von Verhandlungen zwischen dem Bund und den Ländern erfahren, um
unterschiedliche Meinungen abzustimmen bzw. zu klären.
Eines möchte ich noch zum Resolutionsantrag der Frau Abgeordneten Ilse Hans sagen: Punkt 2
beinhaltet eine Begründung, die mir unerklärlich ist.
Es steht da "die Genehmigungsverfahren finden öffentlich statt". Ich glaube, dazu brauchen wir
keinen Resolutiionsantrag, da es, soweit mit bekannt ist, kein Genehmigungsverfahren gibt, welches
geheim stattfindet.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, das wesentliche Interesse dieses
Abfallwirtschaftsgesetzes ist die Abfallvermeidung, wie meine Vorredner schon gesagt haben, die
Abfallverwertung und erst dann die Abfallentsorgung.
Ich bin genauso der Meinung, wie es heute schon mehrmals aufgezeigt wurde, daß hier ein 10jähriges Versäumnis in Sachen Umwelt von kompetenzlosen Ministerien auf gesetzliche
Rahmenbedingungen zu stellen ist. Sofern die primären abfallpolitischen Ziele der Abfallvermeidung
und Abfallverminderung nicht ausreichen sollten, müssen eben hoheitliche Möglichkeiten bestehen,
diese erforderlichenfalls auch zwangsweise durchzusetzen. Ein Entwurf des
Abfallwirtschaftsgesetzes ist daher unbedingt dem Nationalrat raschest vorzulegen, um einen
wesentlichen Fortschritt im Umweltschutz zu bringen.
Ein wesentlicher Teil dieses Umweltschutzes ist es jedoch, und wir zeigen es heute eigentlich den
ganzen Tag, daß Information und Motivation eines jeden Einzelnen notwendig ist. Die
Aufklärungsarbeit, sehr geehrte Damen und Herren, die hier in Niederösterreich geleistet wurde und
wird, kann daher als Vorbild für unser ganzes Bundesgebiet gelten.
Die bisher und heute eingebrachten Anträge verstärken dies. Im besonderen die Öko-Sonderaktion
für Niederösterreich, die wir beschlossen haben.
Hat die Information und Motivation an erster Stelle die qualitative und quantitative Abfallvermeidung
zu beinhalten, so ist darüberhinaus ein zielführendes Abfallverwertungssystem aufzubauen. Aus dem
Antrag der FPÖ, der heute genannt wurde, habe ich nur einen einzigen Unterschied herausgelesen.
Dieses Abfallverwertungssystem dürfte anscheinend dort Abfallbehörde heißen.
Bundeseinheitliche Verkehrsbeschränkungen müssen auch die Wiederverwertung von Altstoffen
wesentlich erleichtern. Und ich meine hier genauso wie meine Vorredner, nicht nur Pfand und
Rücknahme durch die Abgeber, sondern auch die Kennzeichnung, im besonderen der Werkstoffe.
Der Letztverbraucher muß die Information bekommen, er muß auf die Notwendigkeit einer sonstigen
besonderen Verwertung oder Entsorgung hingewiesen werden.
Er hat ein Anrecht auf Kenntnis, welche besonderen Vorsichtsmaßnahmen mit der Verwertung
seines Werkstoffes oder Altstoffes verbunden sind, besonders dann, wenn er diese Verwertung selbst
vornehmen möchte.
Die Kennzeichnung und damit der Hinweis auf die Notwendigkeit einer Rückgabe oder sonstigen
besonderen Verwertung oder Entsorgung werden jeden einzelnen motivierten Letztverbraucher
hindern, sorglos Altstoffe und Pfandgebinde mit gefährlichen Stoffen zu vermischen und einer
unkontrollierten Entsorgung zuzuführen, wie wir es heute leider fallweise vorfinden.
Erst wenn die abfallpolitischen Ziele der Vermeidung und Verwertung ausgeschöpft sind,
einschließlich biogener und energetischer Möglichkeiten, muß eine umweltverträgliche Entsorgung
stehen. Das raschest zu erreichende Endziel muß es dann sein, daß umweltgefährdende Stoffe in
eine möglichst konzentrierte Form gebracht werden, sofern eine Vermeidung oder andere Verwertung
nicht möglich ist.
Die computermäßige Erfassung und räumliche sowie zeitliche Beobachtung derartiger
Gefahrenquellen muß als Stand der Technik anerkannt werden.
Nur so ist die günstigste, dauernde und kontrollierte Entsorgung möglich. Noch besser wäre natürlich
die Umwandlung dieser Stoffe in eine umweltverträgliche Konsistenz, möglichst in Erdkrusten oder
bodenähnlicher Form, leider ist dies aber nicht immer möglich. Sehr geehrte Damen und Herren! Im
Vorjahr wurde der Entwurf eines Abfallwirtschaftsgesetzes des Bundes zur Begutachtung versandt.
Dieser Entwurf trägt auch wie das NÖ Abfallwirtschaftsgesetz vom Juli 1987 öko-sozialen Kriterien
Rechnung und es geht davon aus, daß die Abfallvermeidung an erster Stelle zu stehen hat. Alle
Umweltaktionen in Niederösterreich, hauptsächlich getragen von Landeshauptmannstellvertreter
Dr.Pröll, zeigen diesen gleichen Weg. Es sei nur von der Flaschenmilch bis zur
Kühlschrankentsorgung oder von der Kompostberatung bis zum Ökopapier hingewiesen. Ich könnte
Ihnen noch weitere Umweltaktionen vorlesen, ich verzichte aber gerne darauf, wenn es nicht verlangt
wird. Wir unterstützen daher alles, was zur Eindämmung der Müllawine beitragen kann und können
hier stolz auf die NÖ Umweltoffensive hinweisen. Im Interesse des Umweltschutzes sollte daher das
Abfallgesetz des Bundes ehestens parlamentarisch behandelt und in Geltung gesetzt werden.
Der vom Berichterstatter eingebrachte Antrag wird daher von uns, der ÖVP, unterstützt und wir
ersuchen auch um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Es liegt keine weitere Wortmeldung vor, der Berichterstatter hat das
Schlußwort.
Berichterstatter Abg. GABMANN (ÖVP): Ich verzichte!
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER (nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des
Umweltausschusses): Einstimmig angenommen! Ich darf nunmehr über den Resolutionsantrag der
Frau Abgeordneten Ilse Hans abstimmen lassen (Nach Abstimmung über diesen Antrag):
Abgelehnt! (Zustimmung FPÖ; Ablehnung ÖVP und SPÖ.)
Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Feurer, die Verhandlungen zur Zahl 113/A-2/9 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. FEURER (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren!
Ich habe über den Antrag Zahl 113/A, betreffend Maßnahmen zu Schutz von Bäumen in Bauland und
an Verkehrsflächen, Bericht zu erstatten. Dem heute vorliegenden Antrag ist ein Antrag der
Abgeordneten Mag.Kaufmann und anderer Abgeordneten vorangegangen, der darauf abzielt,
Möglichkeiten zu schaffen, Bäume und Baumgruppen auf Bauland und Verkehrsflächenwidmungen,
die markante Erscheinungsformen für ein Ortsbild darstellen, zu schützen. Da diese Naturgebilde
nicht unbedingt dem Naturdenkmalschutz zu unterstellen sind, sollte geprüft werden, ob rechtliche
Bestimmungen im Naturschutzgesetz oder im Bereich des Baurechtes möglich wären. Da die
erforderlichen Schutzmaßnahmen je nach örtlichen Gegebenheiten unterschiedlich sind, wurde eine
Verordnungsermächtigung zugunsten der Gemeinden angestrebt. Dieser Antrag fand bei der
Mehrheit im Umweltausschuß keine Unterstützung. Es wurde von den Abgeordneten Spiess und
anderen gemäß § 29 Landtagsgeschäftsordnung ein Antrag eingebracht, der von der Erlassung von
weiteren gesetzlichen Normen absieht und darauf aufbaut, bewußtseinsbildende Maßnahmen
fortzusetzen. Ich habe daher namens des Umweltausschusses folgenden Antrag zu stellen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
"1. Der Antrag der Abgeordneten Spiess u.a. gemäß § 29 LGO, betreffend Maßnahmen zum
Schutz von Bäumen im Bauland und an Verkehrsflächen, mit dem die NÖ Landesregierung
aufgefordert wird, sie wolle ihre Bemühungen auf Vollzugsebene für die Erhaltung und Pflanzung
von Bäumen im Bauland und entlang von Verkehrsflächen fortsetzen und ihre
bewußtseinsbildenden Maßnahmen intensiv fortführen, wird - so wie er sich aus der Beilage
ergibt - genehmigt.
2. Der Antrag der Abgeordneten Mag.Kaufmann u.a., Landtagszahl 113/A-2/9, betreffend
Schaffung von rechtlichen Bestimmungen zum Schutz von Bäumen außerhalb des Grünlandes,
wird durch diesen Antrag der Abgeordneten Spiess u.a. gemäß § 29 LGO erledigt."
Ich darf den Herrn Präsidenten bitten, die Debatte einzuleiten.
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Ich eröffne die Debatte, zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete
Hans.
Abg. Ilse HANS (FPÖ): Herr Präsident! Hoher Landtag! Wer in Niederösterreich Bäume schützen will,
muß nicht nur die Blätter von Bäumen kennen, sondern er muß auch viele Gesetzesblätter kennen.
Der gesetzlich vorgezeichnte Weg zu mehr Baumschutz führt durch einen Paragraphendschungel.
Wer die Auswüchse der Baumschutzgesetzgebung nicht kennt, kann sich kaum erfolgreich vor eine
bedrohte Baumgruppe stellen, ohne in einer juristischen Sackgasse zu landen. Ohne juristische
Kenntnisse ist es aber heute genauso schwierig, für nötige Baumfällungen eine Bewilligung zu
erlangen. Auch dort, wo es wirklich notwendig ist, auch wenn man ohnehin bereit ist,
Ersatzpflanzungen vorzunehmen.
Die Zuständigkeit für Bäume ist nicht nur durch ein einziges Gesetz geregelt.
Einmal richtet sich die Zuständigkeit nach dem Standort des Baumes. Die Bäume im Wald zum
Beispiel müssen sich nach dem Forstgesetz richten. Bäume im Feld hingegen unterstehen dem
Flurbereinigungsgesetz. Wieder andere Bäume wachsen im Rahmen des Kleingartengesetzes. Aber
nicht nur der Standort eines Baumes, sondern auch seine Rasse spielt eine unterschiedliche Rolle.
Obstbäume unterliegen selbstverständlich anderen gesetzlichen Regelungen als zum Beispiel
Nadelbäume oder Windschutzhecken. Unter Umständen haben mehrere politische Ebenen
abwechselnd über ein- und denselben Baum zu entscheiden.
Für Bäume auf öffentlichem Grund ist zuerst einmal die Gemeinde zuständig. Unterschutzstellung
eines Baumes ist Sache der Bezirkshauptmannschaft, in zweiter Instanz ist dafür das Amt der
Landesregierung zuständig.
Können Sie sich die Verzweiflung eines rechtsunkundigen Bürgers vorstellen, der ein Gewächs in
seiner Gemeinde, seiner Wohnumgebung erhalten möchte? Hören Sie sich in diesem Zusammenhang
einmal einen Auszug aus einem aktuellen, noch nicht abgeschlossenen Verfahren an. Beurteilen Sie
anschließend selbst, ob die Baumschutzgesetzgebung in Niederösterreich umwelt- und
bürgerfreundlich ist. Das Verfahren, das ich Ihnen hiemit auszugsweise zur Kenntnis bringe, wird nach
dem Naturschutzgesetz abgehandelt.
Eine Grundstücksbesitzerin in meinem Bezirk versucht gerade eine ihrer Linden im eigenen Garten
vor dem Nachbarn zu retten. Die Linde reicht über den Gartenzaun ins angrenzende Grundstück und
erregt auf diese Weise den Unmut des Nachbarn. Er würde der Linde gerne mit der Motorsäge zu
Leibe rücken.
Um das Attentat zu verhindern, soll die Linde zum Naturdenkmal erklärt werden. Und dieser Prozeß
begann folgendermaßen: Zuerst einmal mußte die besorgte Lindeninhaberin ihren Lieblingsbaum
genau vermessen. Erst ab einer gewissen Höhe und einem gewissen Stammumfang nämlich erkennt
das Gesetz Bäume auch als solche an. Bald war klar, daß die gegenständliche Linde den gesetzlich
definierten Status "Baum" für sich in Anspruch nehmen konnte. Nachdem das geklärt war, mußte als
nächster Schritt die Umgebung des Baumes erkundet werden. Schützenswert sind Bäume nämlich
nur dann, wenn sie von allen Seiten gut sichbar sind. Nur wenn sie sozusagen im Lichte der
Öffentlichkeit stehen, gelten Bäume als gestaltendes Landschaftselement. Als ein solches Element
kann man dann auch eine Linde im eigenen Garten zum Naturdenkmal erklären lassen.
Die Gartenbesitzerin hat sich - wie gesagt - zur Einleitung eines entsprechenden Verfahrens
entschlossen und folgendes Schreiben an die Bezirkshauptmannschaft gerichtet. Ich zitiere wörtlich:
"Ansuchen um Erklärung eines Baumes zum Naturdenkmal. Ich ersuche, den sich auf meiner
Liegenschaft befindlichen alten Lindenbaum entsprechend dem NÖ Naturschutzgesetz zu einem
Naturdenkmal zu erklären. Begründung: Der wunderschöne, ca. 100 Jahre alte Baum, typisch für die
in dieser Gegend befindlichen Bäume, ist meiner Meinung nach erhaltungswürdig, schützenswert und
ein unersetzbarer Sauerstoffspender in diesem durch den Straßenverkehr sehr in Mitleidenschaft
gezogenen Stadtviertel. In Erwartung eines positiven Bescheides zeichnet die Gartenbesitzerin."
Die Antwort der Bezirkshauptmannschaft auf das Ansuchen erreicht die besorgte Baumbesitzeren
leider erst ein halbes Jahr später. Aber immerhin, es wurde von amtswegen alles überprüft, die
Bezirkshauptmannschaft erließ einen positiven Bescheid. Die positive Stellungnahme der
Bezirkshauptmannschaft lautet auszugsweise wie folgt: Ich zitiere: "Mit Eingabe vom soundsovielten
hat die Eigentümerin des Grundstückes, auf welchem sich die gegenständliche Linde befindet, die
Naturdenkmalerklärung dieses Baumes angeregt. Es wurde daher ein Ermittlungsverfahren eingeleitet
und hat der naturschutzfachliche Amtssachverständige in seinem Gutachten bestätigt, daß die Linde
mit einem Alter von ca. 90 Jahren einen sehr vitalen Gesamteindruck macht, dieser Baum noch viele
Jahre eine Lebenserwartung hat und auf Grund der Höhe der mächtigen Krone und überhaupt seiner
guten Wüchsigkeit sowie seines gesamten Erscheinungsbildes die nähere und mittlere Umgebung
sehr bestimmend mitgestaltet und daher die Kriterien eines Naturdenkmales zweifellos erfüllt. Die
Bezirkshauptmannschaft erklärt die Linde, welche eine Höhe von ca. 18 Metern und eines
Stammumfang von 2,10 Metern erreicht, zum Naturdenkmal." Ende des Zitats. Die
Grundstücksbesitzerin war mit dem Bescheid zufrieden, sie hat erreicht, was sie wollte. Der Nachbar
natürlich war unzufrieden. Prompt hat er gegen den positiven Spruch zugunsten des Baumes
Berufung eingelegt.
Ich zitiere aus der amtlichen Mitteilung über die Berufung. Beachten sie bitte die interessante
Argumentation eines Baumgegners: "Die Landesregierung teilt mit, im Ermittlungsverfahren haben
die Grundnachbarn gegen eine Naturdenkmalerklärung ins Treffen geführt, daß der Baum für das
Nachbargrundstück auf Grund seines Gesamtzustandes eine unzumutbare Belastung bedeutet. So
würde durch den Stamm des Baumes der dort befindliche Zaun niedergedrückt, es lasse der Baum
keine Sonne auf das Nachbargrundstück und komme es immer wieder zu nachteiligen Auswirkungen
durch Laub und abbrechende Äste. Auch die benachbarte Vegetation (Gras) würde hinsichtlich des
Nährstoffaufkommens durch den dominierenden Baum spürbar nachteilig in ihrer Entwicklung
betroffen." Endes des Zitats aus der Berufung gegen den besonderen Schutz des Baumes.
Der Akt wanderte weiter. Nun war es Aufgabe des Landes, sich in das Verfahren noch weiter
einzuschalten und über den Interessenskonflikt zu befinden.
Das Amt der NÖ Landesregierung hat sich also der Sache nochmals angenommen. Nochmals wurde
alles überprüft. Wieder ca. ein halbes Jahr später erreicht die Baumeigentümerin folgende
Stellungnahme der Landesregierung. Ich zitiere aus dem Originalbescheid: "Mit Bescheid der
Bezirkshauptmannschaft wurde besagte Linde zum Naturdenkmal erklärt. Gegen diesen Bescheid
legten die Grundstücksnachbarn Berufung ein. In Wahrung des Parteiengehörs wird Ihnen das von
der Berufungsbehörde eingeholte Gutachten des Amtssachverständigen für Naturschutz zur Kenntnis
gebracht: Die gegenständliche Linde hat ein Alter von ca. 90 Jahren und eine Höhe von ca. 18
Meter. Mit seinem vollen Stammumfang steht der Baum am Grundstück der Antragsteller, die Teile
der Krone reichen auf das angrenzende Grundstück der Berufungswerber. Der Baum zeigt eine schön
und mächtig gewachsene Krone, der Gesundheitszustand ist gut und es ist nur ein geringer Anteil an
dürren Ästen feststellbar. Bei der gegenständlichen Linde handelt es sich durchaus um einen
gesunden, schön gewachsenen Baum." Soweit, so gut. Soweit auch Übereinstimmung zwischen der
Bezirkshauptmannschaft und dem Amt der NÖ Landesregierung.
Aber jetzt kommt die Wende im laufenden Verfahren. Die Landesregierung teilt weiter mit, ich zitiere:
"Da die Linde jedoch durch die umliegenden Gebäude und Bäume weitestgehend verdeckt wird, kann
ihr keine Funktion als gestaltendes Element des Landschaftsbildes zuerkannt werden. Durch die
Situierung der Linde im hinteren Teil des Gartens wird die freie Sicht auf den Baum durch die
umliegenden Wohngebäude bzw. durch andere hohe Bäume weitestgehend beeinträchtigt.
Unabhängig davon, daß von Seiten des Naturschutzes die Linde unbedingt erhaltenswert erscheint
und radikale Baumschnittmaßnahmen als große Gefahr für den Weiterbestand des Baumes bzw. als
drastische Minderung der esthetischen Erscheinung des Baumes verurteilt werden, reichen die
Kriterien für eine Unterschutzstellung gemäß § 9 NÖ Naturschutzgesetz nicht aus." Ende des Zitats.
(LR. Dkfm.Höfinger: Das ist ja die reinste Lesestunde!)
Der aktuelle Stand des Verfahrens: 1:1 für die Streitparteien. Können sie sich die Reaktion eines
Baumschützers vorstellen, dessen gesunder Baum in Gefahr ist, nur weil er in zweiter Instanz zu
seiner Unterschutzstellung nicht gut genug anzusehen war? Der Rechtsstreit ist noch nicht zu Ende
und ich bin sehr neugierig, wie die Geschichte endet.
Den Unterzeichnern des ursprünglich zur Beratung vorliegenden Antrags, betreffend Schaffung von
weiteren rechtlichen Bestimmungen zum Schutz von Bäumen, diesmal von Bäumen außerhalb des
Grünlands, war die Problematik der Baumschutzgesetzgebung durchaus bewußt. Kompetenzwirren
und juristische Auslegungsschwierigkeiten in Sachen Baumschutz waren im Antrag der Sozialisten
angedeutet. Auf Verfahrensschwierigkeiten, etwa nach dem Naturschutzgesetz, wurde in der ersten
Vorlage ausdrücklich hingewiesen. Wir bedauern daher, daß der SPÖ-Antrag nicht mehr in der ersten
Fassung zur Debatte steht. Dem ursprünglichen Antrag wäre durchaus zuzustimmen gewesen. Der
SPÖ-Antrag war auch insofern besonders zu begrüßen, als er nicht vorgab, eine Patentlösung aus der
Gesetzeskrise gefunden zu haben. Vielmehr wären nach Annahme dieses Antrags verschiedene
Wege zu notwendigen Gesetzesänderungen und Gesetzesverbesserungen offen geblieben.
Was ist aber jetzt im Umweltausschuß aus dem Antrag der Sozialistischen Partei geworden? Der
Antrag ist mit wenigen ÖVP-Worten aufgelöst worden. Er hat sich in einen Folgeantrag verwandelt,
der mit dem ersten Antrag fast nichts mehr gemeinsam hat.
Die Baumschutzgesetzgebung wird nicht mehr hinterfragt. Probleme des Vollzugs werden nicht mehr
angesprochen. Statt dessen nützt die Volkspartei die Gelegenheit, sich für Niederösterreichs
Straßenbegleitgrün kräftig auf die Schulter zu klopfen. Bäume im Bauland sind ein schönes Stück
Niederösterreich, die Welt ist wieder in Ordnung. Das einzige, was eigentlich geschieht, ist vielleicht
ein bißchen mehr Bewußtseinsbildung. Bewußtseinsbildende Maßnahmen sind alles, was nun
beschlossen werden soll. Sehr geehrte Damen und Herren! Wir Freiheitlichen wundern uns einmal
mehr, wie leicht sich die SPÖ von der ÖVP in die Tasche stecken läßt. Wir Freiheitlichen sind einmal
mehr darüber enttäuscht, daß sozialistische Initiativen keinen Halt haben. Der vorliegende Antrag ist
nicht einmal mehr ein Abklatsch der ursprünglichen Absicht. Wir Freiheitlichen lehnen den zur
Beschlußfassung vorliegenden Antrag ab, weil er zu oberflächlich ist und weil er am Problem völlig
vorbeigeht. (Beifall bei der FPÖ.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag.Kaufmann.
Abg. Mag.KAUFMANN (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Es geht um den
vorliegenden Antrag der ÖVP, der gegen unsere Stimmen im Umweltausschuß beschlossen worden
ist und der den Titel trägt "Schutz von Bäumen im Bauland und an Verkehrsflächen". In Wirklichkeit
geht es bei diesem Antrag aber darum, den SPÖ-Antrag zu unterlaufen und das Anliegen des SPÖAntrages, nämlich eine gesetzliche Möglichkeit zu schaffen, daß es wirklich zum Schutz von Bäumen
in Gemeinden kommt, zu verhindern. Wir haben unseren Antrag deshalb eingebracht, weil es auch
im Bauland und auf Verkehrsflächen einzelne Bäume und Baumgruppen geben kann und auch gibt,
die für die Orte und die Städte Niederösterreichs von außerordentlich großer Bedeutung sind. Sie sind
wichtig für das Ortsbild, sie sind wichtig für das Stadtbild, sie sind wichtig für das Kleinklima im Ort. Ich
brauche das hier nicht näher ausführen, denn über die Bedeutung einzelner Bäume und
Baumgruppen in Orten sind sich offensichtlich alle Parteien einig. Es geht offensichtlich nur darum,
wie dieser Schutz wirklich betrieben werden soll.
Daher wende ich mich nur mehr diesem Thema zu. Nach der jetzigen Gesetzeslage ist der Schutz
von Bäumen im Bauland und auf Verkehrsflächen nicht möglich, weil - wie ausgeführt wurde - das
Niederösterreichische Naturschutzgesetz für Bauland und Verkehrsflächen nicht anwendbar ist,
sondern es ist lediglich für das Grünland anwendbar.
Das NÖ Naturschutzgesetz wäre für Bauland und Verkehrsflächen nur dann anwendbar, wenn es
sich bei den Bäumen bzw. Baumgruppen um Naturdenkmäler handelt. Wie groß die Schwierigkeit ist,
eine Baumgruppe oder einen Baum zu einem Naturdenkmal zu erklären, hat die Frau Abgeordnete
Hans ja sehr deutlich gemacht. Das heißt, es geht uns darum, daß Bäume und Baumgruppen in
Orten und im Bauland und auch auf Verkehrsflächen auch dann geschützt werden können, wenn sie
kein Naturdenkmal sind, sondern wenn die Gemeinde es für wichtig befindet.
Die einzelnen Gemeinden in Niederösterreich haben aber derzeit nicht die Möglichkeit, Bäume und
Baumgruppen im Bauland zu schützen, weil dafür die gesetzliche Basis fehlt.
Ich kann ein Beispiel aus der Gemeinde Brunn bringen, wo alle Parteien im Brunner Gemeinderat,
also auch die ÖVP, verlangt haben, daß im Ort ein Baumschutzgesetz erlassen wird. Wir haben auch
etwas voreilig ein solches Baumschutzgesetz, eine Baumschutzverordnung, ausgearbeitet und sind
dann daraufgekommen, daß in Wirklichkeit die landesgesetzliche Basis fehlt. Daher gibt es auch jetzt
diesen entsprechenden Antrag von uns, eine solche landesgesetzliche Basis zu schaffen.
Noch einmal, wir wollen nicht, daß das Land eine definitive Regelung zum Schutz der Bäume in den
einzelnen Landesteilen Niederösterreichs trifft, sondern wir wollen, daß das Land eine gesetzliche
Basis schafft, daß die Gemeinden, die davon Gebrauch machen wollen - und das werden sicher nicht
alle sein, das werden wahrscheinlich nur wenige Gemeinden sein - in ihrem eigenen Wirkungsbereich
die Möglichkeit haben, eine entsprechende Verordnung zu erlassen.
Die ÖVP ist gegen diese landesgesetzliche Regelung, sie ist gegen die Möglichkeit, daß die
Gemeinden aus eigenem heraus einen entsprechenden Schutz vorschreiben. Ich muß sagen, es fehlt
wirklich jede plausible Begründung, bis auf eine, die ich dann erwähnen werde, daß man dagegen
auftritt.
Wir haben in der letzten Landtagssitzung und auch in der vorletzten Sitzung des Umweltausschusses
einen Antrag der ÖVP behandelt, wo verlangt worden ist, daß Bäume und Baumgruppen im Grünland
durch landesgesetzliche Regelungen besonders geschützt werden. Dieser Schutz ist notwendig
geworden, weil durch eine Änderung des Forstgesetzes die Definition von Wald bei kleineren Flächen
wegfällt und es daher einen Ersatz auf landesgesetzlicher Ebene geben soll.
Dem haben wir gerne zugestimmt. Aber, meine Damen und Herren, wenn ein solcher Schutz von
einzelnen Bäumen und Baumgruppen im Grünland notwendig ist, dann ist er ganz sicherlich auch im
Bauland notwendig.
Und es ist überhaupt nicht einzusehen, warum es diesen Schutz im Bauland nicht geben sollte.
Ein zweites. Es ist von der ÖVP auch gesagt worden, daß hier wieder einmal die Gefahr besteht,
Überregulierungen zu treffen, daß viele Gemeinden nicht den Bedarf haben, solche
Baumschutzverordnungen zu erlassen.
Ich will nur noch einmal sagen, es geht bei unserem Antrag nicht darum, daß es eine entsprechende
Regelung für alle Gemeindegebiete in Niederösterreich gibt oder gar landesweit gibt. Es geht uns
darum, daß es eine gesetzliche Regelung als Basis für einzelne Gemeinden, die davon Gebrauch
machen wollen, gibt. Und es wird viele Gemeinden geben, bei denen diese Frage keine Bedeutung
hat, was absolut einzusehen ist. Die werden dann eben von dieser landesgesetzlichen Regelung
keinen Gebrauch machen. Aber es gibt auf der anderen Seite viele Gemeinden, die davon Gebrauch
machen wollen. Die einen Bedarf für eine solche gesetzliche Regelung haben und für diese
Gemeinden sollten wir diese landesgesetzliche Regelung schaffen.
Es wird in dem ÖVP-Antrag auch angeführt, daß bei diesem Gesetz dann die Gefahr bestehen
würde, daß einzelne Bäume und Baumgruppen schön langsam in den Wirkungsbereich dieses
Gesetzes wachsen und kurz davor abgeholzt werden würden. Ich glaube, daß hier die ÖVP das
Bewußtsein der niederösterreichischen Bevölkerung, insbesondere dort, wo es solche
Baumschutzverordnungen geben würde, also in den größeren Gemeinden, insbesondere im Wiener
Umland, bei weitem unterschätzt. Ich bin überzeugt, daß ein solches Abholzen in den dichtbesiedelten
Gebieten nur in ganz geringem Umfang vorkommen würde und Sie selbst drücken ja in Ihrem Antrag
auch aus, daß es ein großes Bewußtsein der Bevölkerung in diesem Bereich gibt. Wir haben auch
nicht die Landesregierung aufgefordert oder wir hätten auch nicht die Landesregierung aufgefordert,
ein schlechtes Gesetz zu machen, sondern so wie im Grünland soll natürlich auch im Bauland ein
gutes Schutzgesetz entstehen. Und ein gutes Schutzgesetz wird so wie im Grünland auch im Bauland
vermeiden müssen, daß es durch das Hineinwachsen in den Wirkungsbereich noch rasch zur
Abholzung kommt.
Das ist im Bauland ein Problem, dasselbe gilt aber genauso im Grünland, und dort haben Sie ja
schon zugestimmt. Ich glaube daher in Summe, daß es in Wirklichkeit nur einen einzigen Grund gibt,
warum die ÖVP unseren Antrag ablehnt, nämlich die alte Taktik, das nichts sein kann, was nicht sein
darf und jedenfalls nicht das gut sein kann, was von der sozialistischen Seite dieses Hauses kommt.
Ich bin ganz fest überzeugt, daß man jetzt ein halbes Jahr oder ein Jahr vergehen lassen wird und
dann wahrscheinlich seitens der ÖVP mit einem ähnlichen Antrag zum Schutz der Bäume im Bauland
kommen wird.
Es gibt sehr viele Beispiele für diese Verhaltensweise. Wir haben ganz am Anfang der heutigen
Sitzung sehr ausführlich über die Öko-Sonderaktion diskutiert, die in Wirklichkeit nichts anderes als
der alte Umweltfonds ist, den die Sozialisten seit 1982 fordern. Und es war nicht nur bei dem
Umweltfonds so, sondern das war in vielen, vielen einzelnen Fällen genau so. Der Abgeordnete Kautz
hat das auch sehr genau ausgeführt. Ich bin überzeugt, daß das auch in diesem Fall so sein wird,
aber das will ich auch ankündigen, wir werden nicht warten, bis die ÖVP bereit ist, dann ihrerseits eine
entsprechende Gesetzesinitiative mit ihrer Mehrheit durchzubringen, sondern wir nehmen zur
Kenntnis, daß wir eben die Regierung nicht auffordern können, eine entsprechende Gesetzesvorlage
auszuarbeiten und wir werden uns überlegen, ob wir das nicht selbst im Klub tun und einen
entsprechenden Initiativantrag hier vorlegen werden. Dann werden sich eben an diesem Initiativantrag
die Geister scheiden. Ich bin heute schon gespannt, ob Sie dann Ihrer eigenen Tendenz in der
Antragsbegründung wieder einmal widersprechen werden. Und sehr geehrte Frau Abgeordnete
Hans, es ist ganz sicherlich nicht so, daß die Sozialisten hier wieder in die Knie gehen und dem ÖVPAntrag zustimmen werden, wenn Sie das so angenommen haben. Es ist diesmal so, daß wir dem
ÖVP-Antrag, weil er widersinnig ist, nicht zustimmen werden. Die einzige Intention des ÖVP-Antrages
ist ja im Punkt 2 das Abschaffen, das Erledigen, wie es heißt, unseres Antrages. Dem Punkt 1 wäre
natürlich zuzustimmen, aber hier wird ja ohnehin die Landesregierung nur aufgefordert, eine
Verhaltensweise, die sie ohnehin - wie Sie ja selbst sagen - an den Tag legt und wir beharren darauf,
daß es in Niederösterreich auch im Bauland und auf Verkehrsflächen eine entsprechende
Baumschutzverordnung geben soll. Ganz zum Schluß will ich noch anführen, daß wir uns auch mit
dem Gedanken werden tragen müssen, nicht nur ein passives Intrumentarium vorzuschlagen, das
heißt also, nicht nur den Schutz von Beständen abzusichern, sondern wir werden uns natürlich auch
mit dem Gedanken beschäftigen müssen, ob nicht auch auf der aktiven Seite, also etwa bei der
Pflanzung von Bäumen, Maßnahmen notwendig sind. Ich weiß zum Beispiel, daß es bei einer
Bauordnung Bestimmungen gibt, die das im Einzelfall, bei einzelnen Baugenehmigungen, vorsehen.
Es ist aber etwa bei der Erlassung von Bebauungsplänen etc. nicht möglich, in diesem Bereich aktive
Handlungen zu setzen. Wir werden uns auch diesen Bereich sehr genau überlegen und unter
Umständen eine entsprechende Vorlage im Hohen Haus einbringen. Danke sehr! (Beifall bei der
SPÖ.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing.Eichinger.
Abg. Ing.EICHINGER (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Sehr geehrte Damen und
Herren! Der Stellenwert, den die Bürger Bäumen und Baumgruppen in unseren Lebensbereichen
zuordnen, nimmt ständig zu.
Unter der Bevölkerung hat sich eine Bewußtseinsbildung und eine Wandlung vollzogen, die enorm
ist. Immer mehr Bürger erkennen die positive Wirkung von Pflanzen, Bäumen und Sträuchern entlang
von Verkehrsflächen oder auch im bebauten Gebiet. In ihrer Funktion als Sauerstoffspender sorgen
die Bäume für Befeuchtung und Kühlung der Luft, sie filtern den Staub und sorgen so für ein
gesundes Kleinklima. Im verbauten Gebiet stellen die Bäume ein prägendes Element in der
Ortsraumgestaltung dar. Ihr Schutz ist daher zweifellos im öffentlichen Interesse gelegen. Diesem
öffentlichen Interesse entsprechend enthält auch das Naturschutzgesetz Bestimmungen über den
Naturdenkmalschutz, aber auch das NÖ Landesstraßengesetz regelt die Baumpflanzung entlang der
öffentlichen Straßen.
Die NÖ Bauordnung sieht ebenfalls vor, daß die Pflanzung und Erhaltung von Grünanlagen
vorgeschrieben werden kann. Und auch hier, Herr Abgeordneter Mag.Kaufmann, kann man im
Bebauungsplan und im Flächenwidmungsplan Grünzonen einplanen. Wir haben, das ist gesetzlich
gedeckt, die Pflanzung auch vorgeschrieben. Viel wichtiger und erfolgreicher halte ich die vielfältigen
Aktivitäten auf der Verwaltungsebene im Land Niederösterreich. Sie haben dazu geführt, daß das
Bewußtsein der Menschen gegenüber von Grünmaßnahmen einen wesentlich höheren Stellenwert
einnimmt. Diese Bewußtseinsbildung in der Bevölkerung ist insbesondere durch die NÖ
Straßenverwaltung erfolgt.
Seit Jahrzehnten wird wertvoller Baumbestand fachkundig betreut und es werden tausende Bäume
und Sträucher gepflanzt. Allein im Jahr 1988 wurden von der NÖ Straßenverwaltung 36.700 Bäume
und über 200.000 Sträucher ausgepflanzt. Jährlich werden dafür 30 bis 40 Millionen Schilling
aufgewendet. Wie gewissenhaft gearbeitet wird, zeigt die Erneuerung der Baumbestände in der
Schönbrunner Allee, einer Kastanien-Allee, die vom Schloß Schönbrunn in gerader Linie bis zum
ehemaligen Schloß Laxenburg führt.
Ich habe hier ein Bild dieser wunderbaren Allee, die mit einem Kostenaufwand von vier Millionen
renoviert wird und die wirklich ein Naturdenkmal darstellt.
Ich darf daher dem Herrn Landeshauptmann Mag.Siegfried Ludwig als zuständigen Referenten
herzlich danken, daß bei allen Straßenbauten, die heute vorgenommen werden, ein
Umweltverträglichkeitsgutachten vorgelegt wird. Derzeit geschieht dies bei der Umfahrung von
Biedermannsdorf, wo wertvolle Grünflächen geschaffen werden. Wie groß der Stellenwrt für
geeignete Grünmaßnahmen ist, kann ich auch aus meiner jahrzehntelangen, beruflichen Erfahrung
bestätigen. Vor über 30 Jahren wurde in Niederösterreich die Abteilung Bodenschutz der NÖ
Agrarbezirksbehörde gegründet. Seit ihrem Bestehen hat diese Abteilung in Niederösterreich 1.800
Kilometer Windschutzgürtel errichtet. Über 11 Millionen Bäume und Sträucher wurden gepflanzt. Es
wurde damit eine Kleinklimaveränderung herbeigeführt, aber auch Industrie- und Gewerbeflächen
geschützt, und vor allem in Siedlungsbereiche wertvolle Elemente eingebracht. Diese in Österreich, ja
ich würde sagen, in Europa einmalige Maßnahme hat dazu geführt, daß heute große Gebiete in
Niederösterreich eine fruchtbare Parklandschaft sind. War es früher oft schwer, die Grundeigentümer
von dieser ökologischen Landschaftsgestaltung zu überzeugen, so ist heute überall eine
Aufgeschlossenheit und ein Verständnis vorhanden. Ich möchte dem zuständigen Landesrat Franz
Blochberger ein Dankeschön sagen, der für diese Maßnahmen in Niederösterreich immer ein offenes
Ohr hat.
Ebenfalls in sein Ressort fällt die Aktion Natur ums Dorf. Im Rahmen dieser Aktion wurden in den
letzten Jahren in Niederösterreich 106 Projekte verwirklicht und Anlagen mit sehr wertvollen
Feuchtbiotopen errichtet.
Hoher Landtag! Eine Aktion von besonderer Bedeutung und mit besonderem Erfolg ist die Aktion
"Niederösterreich schön erhalten - schöner gestalten" von Landeshauptmannstellvertreter Dr.Pröll.
Hier wird mit Motivation, mit Aufklärung und mit Beratung eine Lawine von Aktivitäten ausgelöst, die
sich sehen lassen kann. Diese starken Impulse sind im ganzen land spürbar.
In den acht Jahren seit Bestehen dieser Aktion wurden 570 Projekte in Angriff genommen oder zum
Großteil verwirklicht. 408 Gemeinden haben bei dieser Aktion mitgemacht. Insgesamt wurden für
diese Aktion über 20 Millionen Schilling zur Verfügung gestellt. Das bedeutet, wenn wir die
Förderungsmittel von 20 Millionen ansehen und den enormen Beitrag, den die Gemeinden oder
Körperschaften leisten müssen, eine große Bewegung. Neben diesen Aktivitäten der Landesregierung
gibt es eine Reihe von Institutionen und Einrichtungen, die auf dem Gebiet der ökologischen
Grüngestaltung Großes leisten. Ich möchte hier nur den NÖ Landesjagdverband anführen, welcher
1966 mit der Wildökoaktion 1.700 Kleinflächen mit 2,6 Millionen Bäumen bepflanzt hat, wobei ein
Beitrag von 11 Millionen Schilling aufgewendet wurde. Hoher Landtag! Ich möchte aber auch allen
Mitgliedern von Verschönerungsvereinen und von Bürgerinitiativen, die einen großen Beitrag zur
Grüngestaltung in unseren Gemeinden leisten und vor allem bei der Bewußtseinsbildung der
Bevölkerung einen hohen Anteil tragen, ein Dankeschön sagen. Ohne sie ginge vieles nicht oder
wesentlich langsamer.
Wenn nun im Sinne des vom Berichterstatter gestellten Antrages die Landesregierung aufgefordert
wird, ihre Bemühungen zur Erhaltung und Pflanzung von Bäumen im Bauland und entlang von
Verkehrsflächen durch bewußtseinsbildende Maßnahmen fortzusetzen, so ist dies sehr zu begrüßen.
Der Abgeordnete Mag.Kaufmann hat gefordert, daß gesetzliche Maßnahmen geschaffen werden
sollen, welche die Verordnungsermächtigung zugunsten der Gemeinden vorsieht. Ich stelle diese
Verordnungsermächtigung sehr in Frage. Hoher Landtag! Seit 15 Jahren habe ich in meiner
Gemeinde viele Verordnungen des Gemeinderates beschließen lassen. So zum Beispiel eine
Verordnung über die Reinhaltung von Grundstücken, eine Verordnung über die Tierhaltung im
Wohngebiet, eine Verordnung über Lärmverbote im Wohngebiet und eine Verordnung über das
Verbot von Plakatieren im Ortsgebiet. Alle diese Verordnungen regeln das kommunale und das
persönliche Zusammenleben der Menschen in einem Ort. Sie greifen nicht gravierend in das
Eigentumsrecht des einzelnen Bürgers ein. Ich glaube, ein Baumschutz läßt sich primär durch einen
Gesinnungswandel und nicht durch eine Verordnung herbeiführen.
So wie dies auch bei der Mülltrennung, bei der Müllvermeidung oder der Wertstoffsammlung der Fall
ist.
Ich habe auch hier ein Beispiel. Bei uns in Biedermannsdorf haben wir mit der Mülltrennung ohne
Verordnung viel erreicht. An Hausmüll mußten wir 1987 noch 300 Kilo pro Einwohner deponieren.
1988 waren es durch Mülltrennung und Wertstoffsammlung nur mehr 177 Kilo und im heurigen Jahr,
hochgerechnet bis Ende September, werden es etwa zwischen 160 und 165 Kilo sein. Nahezu nur
mehr 50 %. Ich glaube, hier hat man gesehen, daß durch einen Gesinnungswandel die Mülltrennung
zum Anliegen der Bürger gemacht wurde. So kann vielmehr erreicht werden, als mit einer Verordnung.
Ich glaube auch, daß mit einer Verordnungsgebung oder Verordnungsermächtigung der Gemeinden
für den Baumschutz nicht das erreicht wird, was man sich erwartet.
In diesem Sinne begrüße ich daher den vorlliegen Antrag. (Abg. Kalteis: Diese Verordnungen gehen
nicht gegen die Gesinnung. Man kann es drehen, wie man es will!)
Die greifen nicht in das Eigentum des Einzelnen ein. Nein, das ist ganz richtig.
Den Baumschutz durch Verordnung zu regeln, das halte ich für sehr problematisch. Erstens hat der
Einzelne gegen eine Verordnung kein oder nur ein beschränktes Rechtsmittel. Die Frau Abgeordnete
Hans hat hier vorgetragen, wie es einem geht, wenn man einen Baum unter Schutz stellen will. Der
Einschreiter hat aber ein Rechtsmittel gehabt, sowohl Anrainer als auch der Besitzer des Baumes. Bei
einer Verordnung ist dem Einzelnen der Zugang zum Rechtsmittel, wie wir es wissen, nur sehr
erschwert möglich.
Und zum zweiten würden sicher auf viele Baumbestände Eingriff genommen oder diese Bäume gar
entfernt werden, bevor das Gesetz oder die Verordnung in Kraft tritt.
Eine Verordnung zu erlassen, daß die Bäume auf öffentlichen Flächen nicht gefällt werden, dürfte
durch die Entwicklung längst überholt sein. Wir wollen nicht regeln, wir wollen motivieren. Welche
Gemeinde könnte es sich heute leisten und auch Brunn am Gebirge könnte es sich nicht leisten, ohne
zwingenden Grund und ohne die Zustimmung der Anrainer auf öffentlichen Flächen Bäume zu
entfernen. Ich glaube, diese Zeit ist längst vorbei. Aus all diesen Gründen glaube ich nicht, daß der
Baumschutz durch eine Verordnung zu regeln ist, sondern vielmehr durch einen Gesinnungswandel,
durch bewußtseinsbildende Maßnahmen. Die Frau Abgeordnete Hans hat heute in mehreren
Wortmeldungen von dem Müllberg gesprochen und sie hat gesagt, der Glaube allein wird Müllberge
nicht versetzen.
Frau Abgeordnete Hans, bis heute habe ich Sie nur immer reden gehört. Vom Handeln keine Spur.
Ich habe Ihnen ein Beispiel aufgezeigt, wie es in meiner Gemeinde geht. (Abg. Ing.Weinmeier: Sie ist
ja nicht in der Regierung!)
Die FPÖ hat eben eigene Ansichten zur Altlastenentsorgung, während die Bundesregierung
Altlastensanierungen in Angriff nimmt, nehmen bei der FPÖ die Altlasten zu: Dr.Krünes,
Dr.Frischenlager, Mag.Weiß. Ich glaube, Sie täten besser daran, zu handeln und nicht nur zu reden.
(Beifall bei der ÖVP.)
Weil Herr Abgeordneter Mag.Kaufmann die Schacherln angesprochen hat, weise ich darauf hin, daß
hier ein Gesetz geschaffen wurde, hier wurde das saniert, was durch das Forstgesetz verloren
gegangen ist, sonst nichts. (Abg. Kalteis: Die Schaffung ist so etwas Schönes!)
Aber im Grünen draußen ist es wesentlich leichter, einen Baum zu fällen, als in jeder Gemeinde. Und
alle Gemeindemandatare, die hier sind, werden das bestätigen, daß ein Bürgermeister sicher nicht in
der Lage ist, Bäume mutwillig umzuschneiden. Ich glaube, aus dem Grund ist hier der
Gesinnungswandel das Wesentliche und nicht die Baumschutzverordnung.
Hoher Landtag! Ich glaube vielmehr, daß die vorhandenen Gesetze, vom Naturschutzgesetz
angefangen über das Landesstraßengesetz, bis hin zur Bauordnung voll ausreichen, um die Bäume
im Bauland und entlang von öffentlichen Straßen zu schützen. Ich lade Sie ein, dem Antrag des
Berichterstatters die Zustimmung zu geben. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Die Rednerliste ist erschöpft, der Berichterstatter hat das Schlußwort.
Berichterstatter Abg. FEURER (SPÖ): Ich verzichte!
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER (nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des
Umweltausschusses): Mit Mehrheit angenommen! (Zustimmung ÖVP und SPÖ; Ablehnung FPÖ.)
Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Dirnberger, die Verhandlungen zur Zahl 134/B-27/1
einzuleiten.
Berichterstatter Abg. DIRNBERGER (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich darf zur Landtagszahl
134/B-27/1 berichten. Mit dem NÖ Marchfeldkanalgesetz, LGBl. 6961/0, wurde die
Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal eingerichtet. Gemäß § 13 Abs.2 des NÖ
Marchfeldkanalgesetzes ist der Geschäftsbericht der Gesellschaft über das abgelaufene Kalenderjahr
jeweils von der NÖ Landesregierung dem NÖ Landtag vorzulegen. In Erfüllung dieses
Gesetzesauftrages wurde von der NÖ Landesregierung der Geschäftsbericht der Betriebsgesellschaft
Marchfeldkanal für das Geschäftsjahr 1988 übermittelt. Ich darf namens des Finanz- und
Wirtschaftsausschusses folgenden Antrag stellen.
Antrag des Finanz- und Wirtschaftsausschusses über den Bericht der NÖ Landesregierung,
betreffend das Geschäftsjahr 1988 der Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
"Der Bericht der Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal für das Geschäftsjahr 1988 wird zur Kenntnis
genommen."
Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten.
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Ich eröffne die Debatte, zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hoffinger.
Abg. HOFFINGER (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen
Hauses! Das Jahrhundertprojekt Marchfeldkanal ist in seiner Errichtung schon weit fortgeschritten und
liegt genau im Zeitplan.
Das kann ich Ihnen als einer, der in diesem Gebiet zu Hause ist, heute bestätigen. Das
Gesamtkonzept für das Marchfeldkanalsystem sieht die Entnahme von Donauwasser gegenüber von
Klosterneuburg vor. Das Kernstück des Systems bildet der fast 19 Kilometer lange Marchfeldkanal,
der bei Deutsch Wagram in den Rußbach münden wird. Die beiden Bäche Rußbach und
Stempfelbach werden durch den fast 9 Kilometer langen Obersiebenbrunnerkanal verbunden. Durch
dieses Gerinnesystem ist die Grobverteilung des Wassers im Marchfeld gesichert.
Die Finanzierung des Jahrhundertprojektes wurde durch einen Vertrag der Republik Österreich,
vertreten durch den Bautenminister, und dem Land Niederösterreich, vertreten durch Herrn
Landeshauptmann Siegfried Ludwig, geregelt.
Das Land Niederösterreich ist mit 10 % an den Errichtungskosten beteiligt und in diesem Vertrag
verpflichtet sich die NÖ Landesregierung, eine Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal zu gründen. Diese
wurde mit 1.1.1986 installiert. Der Betriebsgesellschaft obliegt der Betrieb, die Wartung und die
Erhaltung des Marchfeldkanalsystems. Der Geschäftsbericht 1988 liegt heute zur Genehmigung vor.
Er gliedert sich in drei Teile. In den Bericht des Kuratoriums, in den Bericht des Vorstandes und in den
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 1988. Schwerpunkt der Arbeit im Kuratorium war
und ist die Erstellung geeigneter Finanzierungsmodelle zur Abdeckung der anfallenden
Betriebskosten.
1988 wurden dafür vier Sitzungen abgehalten. Ein Ergebnis, das dann der Landesregierung zur
Genehmigung vorliegen wird, gibt es derzeit noch nicht. Vorschläge wie zum Beispiel die Übernahme
der Kosten durch den Bund oder durch das Land, erhöhte Grundsteuer, Interessensbeiträge oder die
Einhebung einer Grundwassersteuer, Gebührenvorschreibungen und privatrechtliche Vereinbarungen
stehen im Raum. Viele Ideen, aber vieles davon erscheint mir sehr unrealistisch.
Aber die Zeit drängt und man muß zu einer Lösung kommen. Denn aus § 15 des
Marchfeldkanalgesetzes BGBl.Nr. 507/1985, geht hervor, daß, sobald zusammenhängende Anlagen
betriebsfähig und Überprüfungsbescheide rechtskräftig sind, die Rechte und Pflichten von der
Errichtungsgesellschaft auf die Betriebsgesellschaft übergehen. Und die jährlichen Betriebskosten
inklusive der Rückzahlungsraten werden dann ca. 50 Millionen Schilling im Jahr betragen. Daher ist es
notwendig, rasch eine für alle Teile akzeptable Lösung zu finden.
Aus dem Bericht geht auch hervor, daß der Standort für den Bau des Betriebshofes festgelegt wurde.
Im westlichen Ortsausgang von Deutsch-Wagram sollen ein Büro- und Werkstättengebäude, Garagen
und sonstige notwendige Betriebsobjekte errichtet werden. Ich komme nun zum Bericht über den
Jahresabschluß. Die rechtlichen Verhältnisse sind durch das NÖ Marchfeldkanalgesetz vom
7.11.1985 gegeben. Es handelt sich um eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit Sitz in DeutschWagram.
Die bisherige Finanzierung wird durch den Syndikatsvertrag zwischen der Republik Österreich und
dem Land Niederösterreich gesichert. Der Bund zahlt seit 1986 jährlich 7,5 Millionen Schilling. Die
weiteren Mittel werden durch Landesmittel, durch Beiträge aus eigenen Einnahmen und aus dem
Erlös von Anleihen und Bankguthaben aufgebracht.
Die Bilanz zeigt, daß die Rücklagen im Jahr 1988 um weitere 8,714.000 auf 22,776.050 Schilling
erhöht werden konnten. Diese sind in Wertpapieren angelegt. Die Guthaben bei den Banken betrugen
Ende 1988 insgesamt S 237.207,98. Die Aufwendungen sind derzeit mit 450.000 Schilling jährlich
noch sehr gering; sie entfallen zu zwei Drittel auf die Vorstandsbezüge.
Der von Dkfm.Dr.Gert Breindl erstellte Prüfbericht bestätigt die ordnungsgemäße Arbeit der
Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal und daher gibt meine Fraktion dem Geschäftsbericht 1988 die
Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr.Kremnitzer.
Abg. Dr.KREMNITZER (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der
Landesregierung! Hoher Landtag! Dank der weisen Führung unseres Herrn Präsidenten sind heute
Punkte auf der Tagesordnung, die sich alle irgendwie mit dem Wasser beschäftigen. Bisher wurde
über das Wasser als Trinkwasser gesprochen und jetzt sind wir eine Stufe tiefer, jetzt kommen wir
zum Grundwasser. Es zieht sich wie ein blauer Bach durch die heutige Tagesordnung. Ich wollte den
Begriff roter Faden vermeiden. Nachdem ca. 30 Jahre lang ein rapides Absinken des
Grundwasserspiegels im Marchfeld beobachtet worden ist, war die Sanierung unaufschiebbar und ich
danke für die Bezeichnung, es ist wirklich ein Jahrhundertbauwerk, das dort zum Schutze der
bedrohten Landwirtschaft durchgeführt wird. Aber natürlich auch, um ein totales Kippen des
ökologischen Systems zu verhindern. Wir wissen, daß es eine Reihe von Ursachen gibt, die dazu
geführt haben. Eine Ursache kann man wirklich an Ort uns Stelle auch erkennen, wenn man sich zu
den Grabungsarbeiten begibt, und zwar an Ort und Stelle im Bereich des Rußbaches. Dort wurde
seinerzeit durch eine falsche Regulierung, durch eine falsche Bachregulierung, ein totes Gerinne
erzeugt, das heute nicht einmal mehr die Funktion des Wassertransportes erfüllt. Und das daher auch
seine Funktion in dem Zusammenhang eines ökologischen Systems verloren hat.
Dieses gesamte Gebiet ist überhaupt auch durch Kommassierungen weitgehend geschädigt, denn
die Landschaft ist ausgeräumt. Wenn man dort durch die Landschaft fährt, findet man nahezu nur
landwirtschaftliche Nutzflächen, Verkehrsflächen und Bauflächen. Aber keine Erholungsflächen, weder
solche für den Menschen noch solche für die Natur.
Der Marchfeldkanal, wie er sich im Entstehen befindet, wird sicher eine sehr große Wertsteigerung,
nicht nur für den Grundwasserhaushalt, sondern auch für die ganze Gegend bringen. Der
Marchfeldkanal ist sicher ein markantes Bauwerk von großem Nutzen. Die Gesellschaft hat aber auch
sonstige Besonderheiten. Dieses ganze Projekt zählt zu den wenigen Projekten im österreichischen
Bereich, das eigentlich auf drei Gesellschaften zurückzuführen ist.
Es wurde im Jahr 1983 die Planungsgesellschaft gegründet, es wurde im Jahre 1986 die
Errichtungsgesellschaft gegründet und zur selben Zeit auch die Betriebsgesellschaft. Drei
Gesellschaften für ein einziges Projekt haben wir meinem Wissen nach sonst nur noch beim AKH
gehabt.
Aber der Wert des Marchfeldkanals ist unbestritten sehr groß. Wenn man das Projekt betrachtet und
abfährt, muß ich sagen, gibt es vielleicht eine einzige Schwachstelle. Das ist wahrscheinlich die
Parallelführung zur A 22. Ich bin kein Fachmann, aber es ist nicht auszuschließen, daß man dort eines
Tages, trotz der Sicherungsmaßnahmen, die heute schon vorgenommen werden, doch vielleicht
einmal zu einer Änderung wieder kommen wird. Der Bericht geht in großen Bereichen, wie schon
gesagt, darauf ein, wie denn die zukünftige Gesellschaft, den zukünftigen Betrieb, finanzieren werden
wird. Wir von der Freiheitlichen Partei neigen dem Gesichtspunkt zu, daß man die Vorteilszieher nicht
wird außer Acht lassen können. Ich glaube, es sollten tatsächlich jene herangezogen werden, die aus
dem Betrieb des Kanals meßbare Nutzungsvorteile haben, jene, die umwegsrentable Vorteile ziehen
und es werden auch unter Umständen jene zu bewerten sein, bei denen der Kanal bestehende
Schäden aus der Vergangenheit behebt. Natürlich dürfen wir auch eine weitere Einnahmequelle nicht
außer Acht lassen, das ist die von der Gesellschaft selbst angepeilte Möglichkeit des Verkaufes von
Brauchwasser.
Die Gesellschaft plant ja, Brauchwasser auf die Hochterrasse in geschlossenen Leitungssystemen
hinaufzuführen und es dort Großnutzern zur Verfügung zu stellen. Der Verkauf dieses Brauchwassers
muß zweifellos auch zu Einnahmen führen. Auf alle Fälle wird es notwendig, sich sehr bald darüber
im klaren zu sein, denn üblich ist das ja nicht, daß man ein Projekt beginnt, daß man baut, aber noch
nicht weiß, wie man es später finanziert. Üblich ist es, daß man sich vor Baubeginn oder vor
Planungsbeginn über alles im klaren ist.
Zurück zum Bericht. Die Gesellschaft bilanziert positiv. Das ist kein Wunder, wenn bei nahezu
fehlendem Betriebsaufwand der Bund seine vertraglich vereinbarten Betriebskostenanteile bereits
leistet. Deshalb sind bei der Gesellschaft auch finanzielle Reserven in der Größenordnung von etwas
mehr als drei Jahresbeiträgen des Bundes vorhanden.
Überraschend ist, daß der Rechnungsabschluß zum zweien Mal schon eine sehr hohe Liquidität am
Jahresende aufweist. Hier sollte die Gesellschaft über die Aufsichtsorgane darauf hingewiesen
werden, daß diese Liquiditätshaltung betriebswirtschaftlich und kaufmännisch nicht sehr sinnvoll ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Freiheitliche Partei hat das letzte Mal dem Bericht nicht
zugestimmt, und zwar vor allem deshalb nicht zugestimmt, weil wir einen Befangenheitstatbestand
festgestellt haben. Damals wurde von diesem Pult aus die Befangenheit bestritten. Aber ich freue
mich sehr, daß ich zwei Tage später vom betroffenen Mitglied der Kuratoriums, dessen Gattin damals
noch die Betriebsprüfung bzw. die Steuerprüfung durchgeführt hatte, einen Anruf bekommen habe,
der mir sofort erklärt hat, daß er seine Frau bitten wird, den Auftrag zurückzulegen. Dieser
Befangenheitstatbestand ist damit bereinigt. Die Freiheitliche Partei wird dem Antrag zustimmen.
(Beifall bei der FPÖ.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zum Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Sivec.
Abg. SIVEC (SPÖ): Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der
Marchfeldkanal hat auch in diesem Haus eine große Bedeutung erfahren. Waren es zum Bericht 1986
zwei und 1987 drei Debattenredner, so sind es heute bereits vier Redner. Das zeigt also auch die
Bedeutung des Marchfeldkanals für das Land Niederösterreich. Der vorliegende Geschäftsbericht der
Marchfeldbetriebsgesellschaft, der auf Grund des Marchfeldkanalgesetzes erstellt und dem NÖ
Landtag zugeleitet wurde, zeigt - wie in den Jahren 1986 und 1987 - daß das Wasser in dieser Region
weiter absinkt. Und das Wasser ist für diese Region ein lebensbestimmender Faktor. Die absinkende
Tendenz beträgt im zentralen Marchfeld, das ist der Bereich unterhalb von Gänserndorf, 50 bis 100
Millimeter pro Jahr. In den trockenen Jahren - und es gab solche in den Jahren 1983 und 1984 betrug die Absinktendenz sogar 50 Zentimeter.
Die Ursache für dieses Absinken ist vielfältig. Erstrangig hiefür muß vorallem die Landwirtschaft
genannt werden, die einen Großteil des Wassers aus dem Grundwasserhaushalt entnimmt. Dazu
kommen aber auch noch das Gewerbe und selbstverständlich auch die Haushalte. Die Wasserbilanz
im Bericht 1988 zeigt, daß zwischen Grundwasserneubildung und Grundwasserentnahme wieder ein
Defizit von 8 Millionen Kubikmeter entstanden ist.
Von diesem der Beregnung gewidmeten Wasser fließen fünf Prozent der Grundwasseranreicherung
wieder zu. Der Rest davon ist für den Grundwasserhaushalt verloren. Wenn man bedenkt, daß
immerhin 30 bis 40 Millionen Kubikmeter pro Jahr entnommen werden, so kann man sich ausrechnen,
wie viel verloren ist.
Die Wasserbilanz für das Marchfeld zeigt aber auch neben dem Verlust des Grundwassers andere
wichtige Faktoren. Und eine dieser wichtigen Faktoren ist also die Anreicherung des Grundwassers
mit Nitrat. Heute ist schon sehr viel über das Nitrat gesprochen worden.
Die Meßstellen haben gezeigt, daß der Nitratgehalt weit über den zulässigen Grenzen liegt. Die
Marchfeldbäche führen aber auch auf Grund ihrer geringen Durchfließgeschwindigkeit Schwermetalle
und Schadstoffe mit sich.
Herr Abgeordneter Dr.Kremnizter, das ist nicht nur deshalb so, weil eine Fehlplanung im Rußbach
war, sondern es hängt auch damit zusammen, daß ein Absinken des Grundwasser in dieser Region
erfolgt und daher eine geringe Fließgeschwindigkeit entstanden ist. Die Beobachtung hat aber auch
gezeigt, daß viele Bäche im Marchfeld zu regulieren sein werden.
Es muß aber auch festgehalten werden, daß in dieser Region, um die Schadstoffe
herauszubekommen, vollbiologische Kläranlagen gebaut werden müssen, damit das Eindringen von
Schadstoffen in die Marchfeldbäche reduziert wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist bereits seitens der Abteilung B/3-C ein Auftrag
hinausgegangen, eine Studie zu erstellen, um die Entsorgung im Abwasserbereich in dieser Region
zu prüfen und aufzulisten.
Erfreulich ist die Tatsache, daß beim Einlaufbauwerk in Langenzersdorf die Wassergüte der Donau
relativ gut ist und teilweise sogar Werte erreicht, die unter der Grenze der Trinkwasserwerte liegen.
Das zeigt, daß dieses Wasser aus dem Donaubereich in das Marchfeldwassersystem aufgenommen
und so für die Landwirtschaftsflächen aufgebracht werden kann. Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Einen wesentlichen Fortschritt hat auch die Planung im Bereich der Wasserversorgung auf
der Hochterrasse genommen. Die Hochterrasse grenzt an das nördliche Weinviertel und umfaßt eine
Fläche von ca. 30.000 Hektar. Diese Hochterrasse wird als Mangelgebiet bezeichnet. Die
Niederschlagsverhältnisse sind in diesem Gebiet um durchschnittlich 500 Milimeter pro Jahr
ungünstiger, als auf der Niederterrasse des Marchfeldes.
Die leichten, sandigen Böden mit geringer Wasserspeicherung führen häufig zu unzureichenden
Wasserverhältnissen. Darüber hinaus ist eine Wasserentnahme aus dem Grundwasser für
Beregnungszwecke in vielen Fällen unergiebig. Dadurch, weil das tieferliegende Wasservorkommen
nicht genutzt werden kann. Die Planung sieht vor - und das ist auch schon gesagt worden - daß auf
der Hochterrasse des Marchfeldes eine Pumpleitung für ein Großverteilerversorgungsnetz kommen
soll. Das Projekt Hochterrasse wurde in vielen Planungsphasen bereits mit den Anrainergemeinden
sowie den betroffenen Bürgern und Entscheidungsträger diskutiert. Es wurde vorher entsprechend
informiert und es kam daher auch zu positiven Ergebnissen. Nach Abschluß aller Beratungen für die
Hochterrasse und vor allem als Finanzierungsmodell kann auch dieses Gebiet mit einwandfreiem
Wasser versorgt werden. Aber auch im abgelaufenen Jahr hat die Marchfeldplanungsgesellschaft obwohl das Projekt fast bis zur Hälft gereift ist - die Bürgerinformation weiter ausgebaut. Sie haben die
betroffene Bevölkerung über den Stand der Errichtung informiert.
Es haben viele Niederösterreicher die Möglichkeit gehabt, bei zahlreichen Ausstellungen und
Vorträgen dieses Projekt kennen zu lernen.
Der Marchfeldkanal, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat bereits jetzt schon im
Fremdenverkehr einiges gebracht. Die in Entstehung begriffenen Wege und Straßen wurden schon
jetzt von den Radfahrern und Wanderern angenommen. Es kann angenommen werden, daß nach
Fertigstellung des Marchfeldkanales dieser Teil auch für den Fremdenverkehr genutzt werden kann.
Ich darf abschließend, meine sehr verehrten Damen und Herren, sagen, daß das Jahrhundertprojekt
Marchfeldkanal seinem Ziel näher kommt und meine Fraktion wird diesen Bericht zur Kenntnis
nehmen. (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Lugmayr.
Abg. Monika LUGMAYR (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Der Marchfeldkanal nimmt gute
Fortschritte. Wir haben die Daten des Berichtes bereits von meinen Vorrednern gehört, ich kann
diesem nur zustimmen und möchte hier erstens einmal klarstellen, daß es jetzt keine drei
Gesellschaften mehr gibt, sondern die ehemalige Planungsgesellschaft wurde in die
Errichtungsgesellschaft umgewandelt. Nunmehr gibt es eine Errichtungsgesellschaft und eine
Betriebgesellschaft.
Die Betriebsgesellschaft hat diesen Bericht vorgelegt. Diese Gesellschaft macht sich nicht nur
Gedanken über die Kosten des Betriebes, sondern sie kontrolliert auch laufend die Errichtung. Sie
macht sich jetzt schon Gedanken, wie der Betrieb einmal finanziert werden kann. Sie nimmt auch
Einfluß auf die Investitionen, inwieweit sie sinnvoll und zu akzeptieren sind.
Das ist nicht immer eine einfache Aufgabe für das Kuratorium. Es ist auch eine sehr
verantwortungsvolle Aufgabe, weil man einerseits sehr vieles für notwendig erachet, man sich
andererseits aber auch überlegen muß, wie der Betrieb zu finanzieren ist. Und Sie können sicher
sein, daß wir uns reiflich überlegen werden, wie die Kosten gerecht auf die Interessenten, die das
Wasser zur Verfügung bekommen, aufgeteilt werden. Nicht nur auf die, welche es direkt verwenden,
sondern auch auf die, welche durch die Versickerung und die Grundwasseranreicherung einen Nutzen
davon haben. Das betrifft ein großes Gebiet. Aber auch auf die Interessenten, die in den Genuß eines
Hochwasserschutzes kommen. Denn auch das ist ein Teil des Effektes des Marchfeldkanals, daß
durch die Bauwerke, durch die Pumpwerke bei der Mündung ein bedeutend besserer
Hochwasserschutz für die betroffene Bevölkerung sein wird.
Auch das öffentliche Interesse wird zu berücksichtigen sein. Denn der Hauptgrund, daß der
Grundwasserspiegel so stark abgesenkt wurde, war die Donauregulierung. Und die Donau und die
öffentlichen Gerinne wurden im öffentlichen Interesse mit öffentlichen Mitteln reguliert. Dadurch zahlt
ja auch schon der Bund einen gewissen Anteil und ich nehme an, daß das Land Niederösterreich
auch etwas dazu beitragen wird. Nicht zuletzt auch deshalb, weil auch die Flußgemeinschaften sowie
die Wassergemeinschaften des Rußbaches und des Stempfelbaches eingebracht werden.
Aber nun zu einem Thema, das immer wieder auftaucht. Es ist dies die Argumentation über die
schlechte Grundwasserqualität, über die Nitratbelastung im Marchfeld und über die Altlasten. Das
wäre nie so ausreichend bekannt geworden, wenn nicht die Marchfeldkanalgesellschaft so gründlich
die Erhebungen durchgeführt hätte.
Das ist zweifellos richtig, aber man kann daraus nicht schließen, daß die hohen Nitratwerte nur im
Marchfeld vorhanden wären. Solche Werte gibt es sicher da und dort auch in anderen Gebieten. Die
Altlasten werden dadurch besser zu sanieren sein, weil man weiß, wo sie sind. Und beim Nitrat wird
sicher eine bedeutende Verbesserung zustande kommen.
Zunächst einmal durch Beschickung der Bäche mit Wasser, sodaß die Kläranlagen wieder den
notwendigen Vorfluter haben, den sie derzeit leider nicht haben. Bei uns geht ja immer der Ausspruch,
daß der Stempfelbach in der Kläranlage Untersiebenbrunn entspringt, weil er sonst kein Wasser hätte,
wenn nicht die Abwässer der Kläranlage vorhanden wären. Das ist traurig aber wahr. Wenn heute in
unserer Region teilweise kritisiert wird, warum man denn das Bett des Rußbaches abdichten muß,
dann ist dies deshalb notwendig, damit es keine unkontrollierte Versickerung des Fließwassers gibt.
Das war eine Auflage bei den Wasserrechtsverhandlungen. Das wird sicher das Projekt verteuern,
aber aus Gründen der Qualität des Wassers ist es notwendig. Das wird noch einiger Aufklärung
bedürfen, die aber die Marchfeldkanalgesellschaft im Laufe der nächsten Zeit bei den betroffenen
Anrainern machen wird.
Durch die Beregnungsmöglichkeit der Landwirtschaft wird auch das Nitratproblem verbessert, weil
wir dadurch eine bessere Fruchtfolge haben und das natürlich eine große Auswirkung für den Eintrag
von Nitrat mit sich bringt, wenn man auch Wintersaaten und Hackfrüchte anpflanzen kann.
Und daß durch die Beregnung Nitrat ins Grundwasser gelangt, wurde bei einem vorgelegten Versuch
einer Beregnungsgemeinschaft eindeutig widerlegt. Hiebei hat man festgestellt, daß das Wasser der
Beregnung nur sehr wenig in den Boden eindringt und bei Gott nicht ins Grundwasser gelangen kann.
Dadurch kann also sicher kein Eintrag ins Grundwasser erfolgen.
All das zusammen sind positive Dinge. Als Bewohnerin des Marchfeldes kann man nur dankbar sein,
daß dieses Projekt begonnen wurde. Ich würde es auch sinnvoll finden, wenn die MarchfeldkanalBetriebsgesellschaft den Auftrag bekommen würde, auch bei der Nationalparkplanung mitzuwirken,
weil sich dadurch auch die Wassersituation in den Donauauen verbessern würde. Und das ist
dringend notwendig, wenn wir den Auwald erhalten wollen. In diesem Sinne danke ich, daß alle
Fraktionen beteuert haben, daß sie diesem Bericht ihre Zustimmung geben werden. Meine Fraktion
wird dies natürlich auch tun. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Eine weitere Wortmeldung liegt nicht vor; der Berichterstatter hat das
Schlußwort.
Berichterstatter Abg. DIRNBERGER (ÖVP): Ich verzichte!
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER (nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Finanz- und
Wirtschaftsausschusses): Einstimmig angenommen!
Nunmehr ersuche ich den Herrn Abgeordneten Anzenberger, die Verhandlungen zur Zahl 124/H-4
einzuleiten.
Berichterstatter Abg. ANZENBERGER (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich habe zur Vorlage
124/H-4 zu berichten. Gemäß dem NÖ Umweltschutzgesetz 1984, LGBl. 8050/0, ist die Beseitigung
von Müll und anderen Abfallstoffen eine wesentliche Aufgabe der NÖ Umweltschutzanstalt.
Seit dem Jahre 1985, als die NÖ Umweltschutzanstalt ihr Arbeit aufnahm, haben sich insgesamt 390
Gemeinden mit ca. 880.000 Einwohnern entschlossen, sich für die Beseitigung bzw. Verwertung des
anfallenden Hausmülls der Anlagen der NÖ Umweltschutzanstalt zu bedienen.
Derzeit werden von der NÖ Umweltschutzanstalt zwei Müllverwertungsanlagen auf der Basis der
Kompostierung sowie 13 überregionale Mülldeponien betrieben. In den beiden
Kompostierungsanlagen der NÖ Umweltschutzanstalt in Traiskirchen und Pöchlarn werden derzeit
insgesamt ca. 219.000 Tonnen Hausmüll und Kompost verarbeitet. Im Jahre 1986 wurden in den
Müllbeseitigungsanlagen der NÖ Umweltschutzanstalt insgesamt 220.000 Tonnen Gewerbe- und
Geschäftsmüll übernommen. In Entsprechung des gesetzlichen Auftrages hat die NÖ
Umweltschutzanstalt für jene Regionen, in welchen die Abfallentsorgung noch nicht den
Anforderungen eines wirksamen Grundwasserschutzes entspricht, weitere Anlagen zu planen und zu
errichten. Die Errichtung und der Betrieb von geordneten Mülldeponien stellt vor allem hinsichtlich
des erforderlichen Emissionsschutzes von Wasser, Boden und Luft immer größere Anforderungen.
Im Mai 1979 hat das Land Niederösterreich für ein Darlehen des Wasserwirtschaftsfonds die Haftung
für die Errichtung der Müll- und Klärschlammkompostierungsanlage Traiskirchen übernommen. Mit
Schreiben vom 21.Mai 1987, Zahl 578.236/31-21/87, wurde vom Wasserwirtschaftsfonds die
vorläufige Endabrechnung bezüglich der Herstellungskosten übermittelt.
Zur endgültigen Abrechnung ist jedoch eine neuerliche Haftungserklärung durch das Land
Niederösterreich notwendig. Da sich die Kreditbedingungen und auch die Kreditsumme gegenüber
dem seinerzeitigen Zustand geändert haben. Entgegen der ursprünglichen Darlehenssumme von S
7,350.000 beträgt das nunmehrige Darlehen S 6,374.000.
Das Darlehen wird mit einem Zinssatz von ein Prozent per anno verzinst, die Laufzeit wurde von 25
auf 30 Jahre verlängert. Damit die Zusicherung des Wasserwirtschaftsfonds rechtswirksam werden
kann, bedarf es der Übernahme der Haftung einer Gebietskörperschaft für die Rückzahlung samt
Zinsen und Zinseszinsen des vom Wasserwirtschaftsfonds der NÖ Umweltschutzanstalt gewährten
Darlehens.
Ich habe namens des Finanz- und Wirtschaftsausschusses über die Vorlage der Landesregierung,
betreffend Müll- und Klärschlammkompostierungsanlage Traiskirchen, Übernahme der Haftung durch
das Land Niederösterreich für das Darlehen des Wasserwirtschaftsfonds, folgenden Antrag zu stellen
(liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
"1. Die NÖ Landesregierung wird ermächtigt, die Haftung des Landes Niederösterreich gemäß §
1357 ABGB für das von der NÖ Umweltschutzanstalt aufzunehmende Darlehen in Höhe von S
6,374.000,-- zu übernehmen. Diese Haftung ersetzt die Haftungserklärung vom Mai 1979 in der
Höhe von S 7,350.000,--. Siehe Landtagsbeschluß vom 29.Juni 1978, Ltg.Zahl 559-1978. 2. Die
NÖ Landesregierung wird ermächtigt, die zur Durchführung dieses Beschlusses erforderlichen
Maßnahmen zu treffen."
Ich bitte den Herrn Präsidenten, zu dieser Vorlage die Debatte zu eröffnen und die Abstimmung
durchführen zu lassen.
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Worte ist niemand gemeldet, wir kommen zur Abstimmung. (Nach
Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Finanz- und Wirtschaftsausschusses): Einstimmig
angenommen! Nunmehr ersuche ich den Herrn Abgeordneten Trabitsch, die Verhandlungen zur Zahl
128/H-3/2 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. TRABITSCH (ÖVP): Verehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zur
Zahl 128/H-3/2. Die NÖSIWAG, Niederösterreichische Siedlungswasserbaugesellschft, hat um
Übernahme der Landeshaftung für die Gewährung von drei Darlehen in der Gesamthöhe von S
36,050.000,-- und zwei Darlehenserhöhungen im Ausmaße von S 4,817.000,-- des Umwelt- und
Wasserwirtschaftsfonds beim Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie und einer
zusätzlichen Vorsorge für eventuelle Baukosten- und Förderungserhöhungen im Ausmaße von 10 %
der bereits zugesicherten Förderung, also S 3,966,700,--, sowie insgesamt S 44,833.700,-- sowie der
Verlängerung der Darlehenslaufzeit von 20 auf 30 Jahre angesucht, welch für folgende Projekte
bewilligt wurden: Tullnerfeld West BA 02, Pulkautal Fernwerkanlage, Tullnerfeld Ostbrunnen 3,
nördliches Wienerfeld, Erweiterung Westbahn-Wienerwald BA 2.
Ich stelle folgenden Antrag des Finanz- und Wirtschaftsausschusses (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
"Die NÖ Landesregierung wird ermächtigt, die Haftung des Landes Niederösterreich als Bürge im
Sinne des § 12 Abs.3 lit.c des Wasserförderungsbautengesetzes, BGBl.Nr. 148/1985, in der
geltenden Fassung, für die Gewährung von drei Darlehen in Gesamthöhe von S 36,050.000,-- und
zwei Darlehenserhöhungen im Ausmaß von S 4,817.000,-- des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds
beim Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie an die NÖSIWAG, Niederösterreichische
Siedlungswasserbau Gesellschaft, und einer zusätzlichen Vorsorge für eventuelle Baukosten- und
Förderungserhöhungen im Ausmaße von 10 % der bereits zugesicherten Förderung, also S
3,966.000,-- insgesamt S 44,833.700,-- zu übernehmen und der Darlehenslaufzeitverlängerung von
20 auf 30 Jahre zuzustimmen.
Die NÖ Landesregierung ist ermächtigt, die zur Durchführung dieses Beschlusses erforderlichen
Maßnahmen zu treffen."
Ich bitte den Herrn Präsident, die Beratungen vorzunehmen und die Abstimmung durchzuführen.
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Eine Wortmeldung liegt nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach
Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Finanz- und Wirtschaftsausschusses): Einstimmig
angenommen! Nunmehr bitte ich Herrn Abgeordneten Hülmbauer, die Verhandlungen zur Zahl
104/K-9 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. HÜLMBAUER (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen
Hauses! Ich darf berichten zur Landtagszahl 104/K-9 über die Änderung des Gesetzes betreffend
landwirtschaftliche Kulturflächen.
Die Forstgesetznovelle 1987 brachte im § 1 Abs. 5 eine Änderung, wonach auch solche Flächen nicht
als Wald gelten, die im Kurzumtrieb mit einer Umtriebszeit von maximal 30 Jahren genutzt werden.
Das sind also Forstgärten, Christbaumkulturen, Energieholzkulturen, Tannenplantagen oder auch
Naturanflug.
Da es aber im Hinblick auf solche Flächen auch zur Beeinträchtigung von Anrainerinteressen kommt,
ist es notwendig, daß hier eine behördliche Zulassung stattfindet.
Es ist keine Vermehrung von Bürokratie zu erwarten, da dies auch vor der Novellierung des
Forstgesetzes behördlich genehmigungspflichtig war und es ist auch kein finanzieller Mehraufwand zu
erwarten.
Die Änderungen des Gesetzes sind folgende:
1. Im § 1 Abs.1 werden nur die Kulturarten aufgezählt, also Punkt a) die Aufforstung, Punkt b) die
Anlegung von Forstsammelplantagen, Christbaumkulturen, Walnuß- und Edelkastanienplantagen
zur Gewinnung von Früchten und Kurzumtriebsflächen mit einer Umtriebszeit bis maximal 30
Jahren und Punkt c) die Duldung des natürlichen Anfluges, also die Naturverjüngung.
2. Im § 1 Abs.2 wird nur die Jahreszahl von 1975 auf 1987 geändert.
3. Im § 2 Abs.1 wird festgestellt, daß die Bewilligung zu versagen ist, wen ein öffentliches Interesse
an der Erhaltung einer gesunden und leistungsfähigen Landwirtschaft nicht gegeben ist, wenn
also nachteilige Auswirkungen auf die Agrarstruktur zu erwarten sind.
4. Im § 2 Abs.2 wird die Zahl 7 durch die Zahl 10 ersetzt. Das ist also der Abstand zu den
Nachbargrundstücken. Im § 4 Abs.2 wird die Jahreszahl 1975 durch 1976 ersetzt.
Ich darf daher namens des Landwirtschaftsausschusses folgenden Antrag stellen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„1. Der vorliegende Gesetzesentwurf über die Änderung des Gesetzes betreffend landwirtschaftliche
Kulturflächen wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird ersucht, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses
Erforderliche zu veranlassen.“
Ich darf den Herrn Präsidenten ersuchen, die Abstimmung durchführen zu lassen.
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Auch zu diesem Geschäftsstück liegt keine Wortmeldung vor; wir
kommen daher zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des
Landwirtschaftsausschusses): Einstimmig angenommen! Somit ist die Tagesordnung dieser Sitzung
erledigt. Die nächste Sitzung des Landtages wird im schriftlichen Wege bekanntgegeben werden.
Die Sitzung ist geschlossen.
(Schluß der Sitzung um 21.35 Uhr.)
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