Landtag von NÖ, XIII. Gesetzgebungsperiode Tagung 1989/90 13. Sitzung am 12. Oktober 1989 INHALT: 1. Eröffnung durch Präsident Mag.Romeder (Seite 2). 2. Mitteilung des Einlaufes (Seite 3). 3. Angelobung eines Mitgliedes des Landtages (Seite 5). 4. Wahl eines Ersatzmannes des Bundesrates (Seite 5). 5. Verhandlung: 5.1. Antrag des Kommunalausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des Gesetzes über die Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden (Markterhebung Bischofstetten). Berichterstatter: Abg. Greßl (Seite 6); Redner: Abg. Wöginger (Seite 6), Abg. Preiszler (Seite 7), Abg. Kurzbauer (Seite 8); Abstimmung (Seite 9). 5.2. Antrag des Umweltausschusses über den Antrag der Abgeordneten Mag. Freibauer, Feurer und andere betreffend Öko-Sonderaktion für Niederösterreich. Berichterstatter: Abg. Hiller (Seite 9); Redner: Abg. Mag.Freibauer (Seite 10), Abg. Dr.Kremnitzer (Seite 14), Abg. Feurer (Seite 16), Abg. Spiess (Seite 18), Abg. Ilse Hans (Seite 21), Abg. Kautz (Seite 23), Abg. Kurzbauer mit Resolutionsantrag (Seite 25); Abstimmung (Seite 28). 5.3. Antrag des Umweltausschusses über die Berichte der NÖ Landesregierung gemäß dem NÖ Umweltschutzgesetz, über die Tätigkeit der Akademie für Umwelt und Energie (für 1988) der NÖ Umweltanwaltschaft (für März 1986 - März 1988) und der NÖ Umweltschutzanstalt (für 1986 1988). Berichterstatter: Abg. Greßl (Seite 28); Redner: Abg. Wöginger (Seite 28), Abg. Dipl.Ing.Rennhofer mit 2 Resolutionsanträgen (Seite 30), Abg. Ing.Weinmeier (Seite 34), Abg. Gabmann mit Resolutionsantrag (Seite 37), Abg. Ing.Hofer (Seite 38), Abg. Monika Lugmayr mit Resolutionsantrag (Seite 41); Abstimmung (Seite 42). 5.4.a) Antrag des Landwirtschaftsausschusses über den Antrag der Abgeordneten Anzenberger, Schütz und andere betreffend Schaffung gesetzlicher Bestimmungen zum Schutz landwirtschaftlichen Bodens. Berichterstatter: Abg. Hoffinger (Seite 43); b) Antrag des Landwirtschaftsausschusses über den Antrag der Abgeordneten Schütz, Anzenberger und andere betreffend Verwendung von Chemikalien in der Landwirtschaft durch Private sowie zur Aufrechterhaltung der Verkehrsinfrastruktur. Berichterstatter: Abg. Ing.Hofer (Seite 44); Redner zu a) und b): Abg. Anzenberger (Seite 45), Abg. Hintermayer (Seite 48), Abg. Schütz (Seite 52), Abg. Dipl.Ing. Rennhofer (Seite 53); Abstimmung (Seite 55). 5.5.a) Antrag des Sozial- und Gesundheitsausschusses über den Antrag der Abgeordneten Dipl.Ing.Rennhofer, Helene Auer und andere betreffend Erlassung spezifischer Normen für das Trinkwasser. Berichterstatter: Abg. Ing.Heindl (Seite 56); b) Antrag des Landwirtschaftsausschusses über den Antrag der Abgeordneten Anzenberger, Schütz und andere betreffend Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers. Berichterstatter: Abg. Ing.Hofer (Seite 56); Redner zu a) und b): Abg. Ilse Hans (Seite 57), Abg. Feurer (Seite 58), Abg. Franz Rupp (Seite 61), Abg. Ing.Weinmeier (Seite 63), Abg. Gruber (Seite 65), Abg. Klupper (Seite 67); Abstimmung (Seite 70). 5.6. Antrag des Umweltausschusses über den Antrag der Abgeordneten Mag.Freibauer, Feurer und andere betreffend Erlassung eines Abfallwirtschaftsgesetzes des Bundes. Berichterstatter: Abg. Gabmann (Seite 70); Redner: Abg. Ilse Hans mit Resolutionsantrag (Seite 71), Abg. Feurer (Seite 73), Abg. Ing.Heindl (Seite 75); Abstimmung (Seite 76). 5.7. Antrag des Umweltausschusses über den Antrag der Abgeordneten Spiess und andere betreffend Maßnahmen zum Schutz von Bäumen im Bauland und an Verkehrsflächen. Berichterstatter: Abg. Feurer (Seite 76); Redner: Abg. Ilse Hans (Seite 77), Abg. Mag.Kaufmann (Seite 80), Abg. Ing.Eichinger (Seite 82); Abstimmung (Seite 84). 5.8. Antrag des Finanz- und Wirtschaftsausschusses, betreffend den Bericht der Landesregierung über die Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal für das Geschäftsjahr 1988. Berichterstatter: Abg. Dirnberger (Seite 84); Redner: Abg. Hoffinger (Seite 85), Abg. Dr.Kremnitzer (Seite 85), Abg. Sivec (Seite 87), Abg. Monika Lugmayr (Seite 88); Abstimmung (Seite 89). 5.9. Antrag des Finanz- und Wirtschaftsausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Müll- und Klärschlammkompostierungsanlage Traiskirchen - Übernahme der Haftung durch das Land Niederösterreich für ein Darlehen des Wasserwirtschaftsfonds. Berichterstatter: Abg. Anzenberger (Seite 89); Abstimmung (Seite 90). 5.10. Antrag des Finanz- und Wirtschaftsausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend NÖSIWAG, Niederösterreichische Siedlungswasserbau Gesellschaft mbH. Übernahme der Landeshaftung im Sinne des § 12 Abs. 3 lit.c des Wasserbautenförderungsgesetzes. Berichterstatter: Abg. Trabitsch (Seite 90); Abstimmung (Seite 91). 5.11. Antrag des Landwirtschaftsausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des Gesetzes über landwirtschaftliche Kulturflächen. Berichterstatter: Abg. Hülmbauer (Seite 91); Abstimmung (Seite 91). PRÄSIDENT Mag.ROMEDER (um 13.00 Uhr): Ich eröffne die Sitzung. Das Protokoll der letzten Sitzung ist geschäftsordnungsmäßig aufgelegen. Es ist unbeanstandet geblieben und demnach als genehmigt zu betrachten. Von der heutigen Sitzung haben sich zwei Mandatare entschuldigt: der Abgeordnete Hubert Auer und der Abgeordnete Fidesser. Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem in der vorigen und auch in dieser Woche mehrere Ausschüsse und auch ein Unterausschuß getagt haben, tritt heute das Plenum des Landtages von Niederösterreich zu seiner ersten Sitzung im Arbeitsjahr 1989/90 zusammen. Ich darf Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, hier im Hohen Haus nach der Sommerpause sehr herzlich begrüßen und der Hoffnung Ausdruck geben, daß Sie sich gut erholt haben und daher gestärkt wieder ans Werk gehen können. Das vor uns liegende Arbeitsjahr bringt eine Fülle von Aufgaben und Problemen, die wir bewältigen müssen. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung ist ein sehr anschauliches Beispiel dafür. Beinahe täglich erleben wir neue Entwicklungen in unserer Nachbarschaft in Ost und West. Wir verfolgen mit großer Sympatie den Trend zu mehr Demokratie und Meinungsfreiheit und Entscheidungen für die Menschlichkeit, ebenso wie wir mit Sorge den aufbrechenden Nationalitätenkonflikt und die großen wirtschaftlichen Probleme mitverfolgen. Auch die fremdenfeindlichen Töne, die jetzt manchenorts zu hören sind, erfordern ebenso unsere Aufmerksamkeit und Wachsamkeit. Meine Damen und Herren! Ich glaube, daß uns die Entwicklungen der letzten Wochen und Monate wieder so richtig bewußt gemacht haben, wie wertvoll und unersetzlich unsere demokratische Gesellschaftsordnung ist, auch wenn sie uns manche Mühen bereitet. Sehr erfreulich waren in den vergangenen Wochen auch die Berichte der Wirtschafsforscher, sowohl was die Entwicklung in diesem Jahr als auch was ihre Prognosen für das kommende Jahr betrifft. Mit Genugtuung ebenso wie mit ein bißchen Stolz können wir dem entnehmen, daß Niederösterreich dabei im Reigen der Bundesländer sowohl hinsichtlich des Wirtschaftswachstums als auch der Zahl der Beschäftigten überdurchschnittlich gut abgeschnitten hat. Der mit dieser positiven Entwicklung verbundene steigende Wohlstand für alle hat aber auch manche Schattenseiten, und hier meine ich vor allem die Belastung unserer Umwelt. Mit Befriedigung darf ich feststellen, daß sich der Hohe Landtag dieser Problematik schon seit längerer Zeit bewußt ist und den Bemühungen zur Lösung der brennenden Fragen die entsprechenden Prioritäten einräumt. Auch bei der heutigen Sitzung stehen wieder mehrere Punkte auf der Tagesordnung, bei denen diese Probleme nicht nur diskutiert werden, sondern die auch konkrete Maßnahmen zum Ziele haben. Es ist aber keine Frage, daß dieses Thema damit nicht erledigt ist und uns auch weiterhin in hohem Ausmaß beschäftigen muß. In diesem Arbeitsjahr werden in Niederösterreich wieder mehrere Wahlen stattfinden. Natürlich hat die politische Tätigkeit eines öffentlichen Mandatars mehrere Dimensionen und die verschiedenen Bereiche können nicht immer streng voneinander getrennt werden. Trotzdem aber möchte ich schon heute an Sie die Bitte richten, die kommenden Wahlauseinandersetzungen nicht unbedingt hierher in den Niederösterreichischen Landtag zu verlegen. Wenn es weiterhin unser oberster Grundsatz bleibt, daß wir für das Wohl der Bürger in diesem Land zu arbeiten haben, dann werden sich unsere Tätigkeiten auf den verschiedenen politischen Ebenen sinnvoll ergänzen, und im Zusammenwirken wird es uns gemeinsam gelingen, ein weiteres erfolgreiches Kapitel in der Geschichte unseres Heimatlandes Niederösterreich zu schreiben. In diesem Sinne darf ich Sie nochmals herzlich begrüßen und ersuchen, nun gemeinsam zum Wohle unseres Landes Niederösterreich an die Arbeit zu gehen. (Beifall im Hause.) Wie bereits angekündigt, setze ich die Angelobung eines Mitgliedes des Niederösterreichischen Landtages sowie die Wahl eines Ersatzmannes des Bundesrates an den Beginn der Tagesordnung. Das am 10.10.1989 im Umweltausschuß erledigte Geschäftsstück Zahl 121/A-1/17 beabsichtigte ich wegen des sachlichen Zusammenhanges mit Zahl 147/B-24 nach dem zweiten Tagesordnungspunkt zu behandeln. Das Geschäftsstück Zahl 52/A-2/1, welches am 10.Oktober dieses Jahres im Landwirtschaftsausschuß erledigt wurde, werde ich ebenfalls wegen des sachlichen Zusammenhanges gemeinsam mit der Zahl 91/A-1/12 verhandeln. Wird gegen diese Vorgangsweise ein Einwand erhoben? Das ist nicht der Fall. Ich bringe dem Hohen Haus folgende Zuweisungen zur Kenntnis: Dem Finanz- und Wirtschaftsausschuß weise ich folgende Geschäftsstücke zu: Ltg. 135/B-13 - Bericht der Landesregierung betreffend Fremdenverkehrsförderungsfonds, Jahresbericht 1988. Ltg. 137/B-8 - Bericht der Landesregierung betreffend Wirtschaftsförderungs- und Strukturverbesserungsfonds, Bericht 1988. Ltg. 145/S-3 - Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Seniorengesetzes. Ltg. 148/B-1/5 - Bericht des Finanz-Kontrollausschusses des Landtages von Niederösterreich über die bei Ausübung seines Kontrollrechtes gemachten Wahrnehmungen, II/1989. Ltg. 155/H-8 - Vorlage der Landesregierung betreffend Landes-Finanzsonderaktion für Gemeinden, Erhöhung des Kredit- und Haftungsrahmens. Ltg. 156/V-6/24 - Vorlage der Landesregierung betreffend Nachtragsvoranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 1989; Bewilligung von Nachtragskrediten, einer Rücklagenumwidmung und Zweckbindungen. Ltg. 157/H-11 - Vorlage der Landesregierung betreffend a.ö. Krankenhaus Lilienfeld, Beitrag des Landes und Aufstockung der Landeshaftung für ein Darlehen zum Krankenhausausbau. Ltg. 162/A-2/11 - Antrag des Abgeordneten Dr.Slawik u.a. betreffend Änderung des NÖ Hausstandsgründungsgesetzes 1979. Ltg. 134/B-27/1 - Bericht der Landesregierung betreffend Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal für das Geschäftsjahr 1988 und Ltg. 136/F-10 - Vorlage der Landesregierung betreffend Fremdenverkehrsgesetz 1989 habe ich bereits am 29.9. dieses Jahres dem Finanz- und Wirtschaftsausschuß zugewiesen. Dem Kommunalausschuß weise ich folgende Geschäftsstücke zu: Ltg. 149/G-1/3 - Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des Gesetzes über die Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden (Stadterhebung der Marktgemeinde Mannersdorf am Leithagebirge). Ltg. 150/G-1/4 - Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des Gesetzes über die Gliederung des Landes in Gemeinden (Stadterhebung der Marktgemeinde Gföhl). Ltg. 151/G-1/5 - Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des Gesetzes über die Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden (Trennung der Marktgemeinde Spannberg in die Gemeinden Spannberg und Velm-Götzendorf). Ltg. 153/A-1/122 - Antrag des Abgeordneten Franz Rupp u.a. betreffend Änderung des NÖ Kurzparkzonenabgabengesetzes. Ltg. 154/A-2/10 - Antrag des Abgeordneten Haufek u.a. betreffend Schaffung einer neuen Strukturhilfe für finanzschwache Gemeinden Niederösterreichs. Ltg. 158/A-1/23 - Antrag der Abgeordneten Mag.Freibauer, Haufek u.a. betreffend Änderung der Nö Gemeindewahlordnung 1974. Ltg. 159/-A-1/24 - Antrag der Abgeordneten Mag.Freibauer, Haufek u.a. betreffend Änderung der Wahlordnung für Statutarstädte. Dem Landwirtschaftsausschuß weise ich folgende Geschäftsstücke zu: Ltg. 140/b/-10/1 - Bericht der Landesregierung, betreffend den NÖ landwirtschaftlichen Wohnbauförderungsfonds; Bericht über die Gebarung im Jahre 1988. Ltg. 141/L-13 - Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ landwirtschaftlichen Schulgesetzes. Ltg. 142/B-11/1 - Bericht der Landesregierung, betreffend den NÖ landwirtschaftlichen Siedlungsfonds; Bericht über die Gebarung des Fonds im Jahre 1988. Ltg. 146/P-5 - Vorlage der Landesregierung, betreffend das Gesetz über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirschaft. Ltg. 152/B-14/1 - Bericht der Landesregierung über die wirtschaftliche und soziale Lage der Landund Forstwirtschaft in Niederösterreich für das Jahr 1988. Dem Sozial- und Gesundheitsausschuß weise ich den Antrag des Abgeordneten Mag.Freibauer u.a. betreffend Schaffung und Finanzierung zusätzlicher Facharztausbildungsstellen für Niederösterreich, Landtagszahl 160/A-1/125, zu. Dem Umweltausschuß habe ich bereits - das darf ich hiemit bekanntgeben - am 29.September dieses Jahres das Geschäftsstück 147/B-24, Berichte der Landesregierung nach dem NÖ Umweltschutzgesetz über die Tätigkeit der Akademie für Umwelt und Energie (für 1988), der Umweltanwaltschaft (für den Zeitraum März 1986 bis März 1989) und der Umweltschutzanstalt (für 1986 bis 1988), zugewiesen. Zahl 143/A-6/1-Ersuchen des Bezirksgerichtes Zistersdorf um Zustimmung zur strafrechtlichen Verfolgung des Abgeordneten zum NÖ Landtag Mag.Freibauer wegen der §§ 111 u.a. StGB. ist als gegenstandslos zu betrachten, da die Privatanklage zurückgezogen wurde. Ebenso zurückgezogen wurde der Antrag des Abgeordneten Preiszler u.a., Zahl 161/A-3/2, betreffend die Flüchtlingssituation in Niederösterreich. Ich bringe auch das hiemit zur Kenntnis. Die Anfrage, Zahl 138/A-4/22, der Abgeordneten Ilse Hans an Herrn Landeshauptmann Ludwig betreffend Gablitzer Schule habe ich dem Herrn Landeshauptmann am 18.Juli dieses Jahres zugewiesen. Die Anfrage, Zahl 139/A-4/23, des Abgeordneten Ing.Weinmeier an Herrn Landeshauptmannstellvertreter Dr.Pröll betreffend Überprüfung von Feuerungsanlagen nach dem Luftreinhaltegesetz (2) habe ich dem Herrn Landeshauptmannstellvertreter am 27.Juli zugewiesen. Die Anfrage, Zahl 144/A-5/17, des Abgeordneten Dr.Kremnitzer an Herrn Landesrat Dr.Brezovszky betreffend Erteilung einer Apothekenkonzession habe ich dem Herrn Landesrat ebenfalls am 7.Dezember dieses Jahres zugewiesen. Zu diesen Anfragen sind folgende Beantwortungen eingelangt: Zur Zahl 120/A-5/16, zur Zahl 126/A4/20, zur Zahl 131/A-4/21, zur Zahl 138/A-4/22, zur Zahl 139/A-4/23 und zur Zahl 144/A-5/17. Herr Landtagsabgeordneter Dipl.Ing. Dr.Helmut Krünes hat sein Mandat mit 11.Oktober 1989 zurückgelegt. Die Landeswahlbehörde hat auf das freigewordene Mandat gemäß § 100 der NÖ Landtagswahlordnung 1974 Herrn Josef Hintermayer berufen. Wir gelangen zur Angelobung des Herrn Josef Hintermayer. Ich ersuche einen der Schriftführer um Verlesung der Angelobungsformel. (Die Abgeordneten erheben sich von ihren Sitzen.) SCHRIFTFÜHRER (verliest die Angelobungsformel): "Ich gelobe unverbrüchliche Treue der Republik Österreich und dem Lande Niederösterreich, stete und volle Beobachtung der Gesetze und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten." PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Herr Abgeordneter Josef Hintermayer! Abg. Josef HINTERMAYER (FPÖ): Ich gelobe! (Die Abgeordneten nehmen ihre Plätze wieder ein.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Herr Mag. Helmut Weiß hat mit Wirkung vom 11. Oktober dieses Jahres sein Mandat als Mitglied des Bundesrates zurückgelegt. Durch das Nachrücken des Ersatzmannes, Herrn Karl Schwab, auf das Bundesratsmandat wird die Wahl eines Ersatzmannes des Bundesrates notwendig. Der NÖ Landtagsklub der Freiheitlichen Partei hat mit Schreiben vom 9.Oktober dieses Jahres für diese Wahl Herrn Landtagsabgeordneten Ing.Wilhelm Weinmeier, Kirchberg a.d. Pielach, namhaft gemacht. Wir kommen daher zur Wahl eines Ersatzmannes des Bundesrates, und ich ersuche, die Stimmzettel, welche auf den Plätzen aufliegen, abzugeben. (Geschieht.) Die Wahlhandlung ist abgeschlossen. Ich ersuche die Schriftführer um Vornahme der Stimmenauszählung und unterbreche die Sitzung für einige Minuten. (Unterbrechung der Sitzung um 13.16 Uhr.- Wiederaufnahme der Sitzung um 13.18 Uhr.) Hohes Haus! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf. Obwohl es zwischenzeitlich in einer Art Demonstration auf der Galerie Unruhe gegeben hat, war es mir nicht möglich, von Seiten der Geschäftsordnung ordnungspolitisch einzugreifen, weil die Sitzung unterbrochen war. Die Sitzung ist wieder aufgenommen und diese Aktion ist bereits beendet. Ich teile dies mit, damit auch hier über den Grund meiner Handlungsweise Klarheit herrscht. Ich darf das Ergebnis der Wahl des Ersatzmannes zum Bundesrat bekanntgeben. Es wurden 54 Stimmzettel abgegeben, davon sind 2 ungültig, 52 gültig. Alle 52 gültigen Stimmen lauten auf Ing.Weinmeier. Ing. Weinmeier ist als Ersatzmann des Bundesrates hiemit gewählt. (Beifall bei der FPÖ.) Nunmehr ersuche ich den Herrn Abgeordneten Greßl, die Verhandlungen zur Zahl 129/G-1/2 einzuleiten. Berichterstatter Abg. GRESSL (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich berichte zur Landtagszahl 129, betreffend die Markterhebung Bischofstetten. Der Gemeinderat von Bischofstetten im Bezirk Melk hat in seiner Sitzung vom 14. März 1989 einstimmig beschlossen, die Erhebung zur Marktgemeinde zu beantragen. Es wurde ein Gutachten erstellt, und heute wird im Hohen Hause hierüber der Beschluß gefaßt. Besonders die Aktivität dieser Gemeinde im Siedlungsbereich, in der Kultur, im Sport, aber auch im Bereich der Umwelt, wenn man die Dorferneuerung sieht, sind die Gründe dafür. Es werden die einzelnen Redner sicherlich noch darauf eingehen. Ich möchte heute hier in diesem Hause namens des Kommunalausschusses den Antrag auf Markterhebung stellen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: "1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des Gesetzes über die Gliederung des Landes Niederösterreich in den Gemeinden wird genehmigt. 2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen." Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Debatte und Abstimmung durchzuführen. PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Bevor ich die Debatte eröffne, darf ich die Vertreter der künftigen Marktgemeinde, die auf der Galerie Platz genommen haben, herzlich begrüßen. Ich eröffne nunmehr die Debatte. Zum Wort gelangt als erster Herr Abgeordneter Wöginger. Ich erteile es ihm. Abg. WÖGINGER (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! "Alles, was sich in unserem Staat ereignet, geschieht in einer Gemeinde." Dieser Ausspruch weist auf die große Rolle hin, die die Gemeinde als unmittelbarer Lebensraum des Bürgers im Rahmen der Gebietskörperschaften spielt. Wenn heute hier die Erhebung von Bischofstetten zur Marktgemeinde beraten und beschlossen werden soll, so ist diese kommunale Rangerhöhung sowohl ein Ausdruck der Wertschätzung für die Leistungen dieser im Alpenvorland gelegenen schmucken Gemeinde als auch eine Bestätigung des hohen Stellenwertes, den wir diesem kleinsten Gemeinwesen unseres Staates einräumen. Schon das Wappen, das in einem gespaltenen Schild einen Bischofstab und zwei gekreuzte Winkeleisen zeigt, weist Bischofstetten als alten Siedlungsboden aus. Der erstmals um die Mitte des 12. Jahrhunderts genannte Ort "Bischolfstet", was "bei den Wohnstätten eines Bischofs" bedeutet, entwickelte sich durch die Gründung der Pfarre bereits damals zu einem bescheidenen lokalen, kulturellen und wirtschaftlichen Zentrum. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn dem Hohen Landtag ein Kurzabriß des Werdeganges der Gemeinde Bischofstetten von der Frühzeit bis heute vorliegt, so erhält man daraus Kunde von einer wechselvollen Geschichte. Aus den spärlichen Nachrichten aus früher Zeit geht hervor, wie die Menschen seinerzeit ihre Aufgaben und ihr Schicksal zu meistern bemüht waren. Die Entwicklung, insbesondere in den letzten zwei Jahrzehnten, war von einem bedeutenden Aufschwung geprägt. Durch den Fleiß der Mitbürger in dieser Gemeinde sind viele Wohnhäuser, Umbauten und mehrere Betriebe errichtet worden. Zählte Bischofstetten 1960 erst 202 Häuser mit 910 Bewohnern, so waren es 1988 bereits 330 Häuser und 1.127 Bewohner. Auch die Gemeindeverwaltung war bemüht, viele erforderliche kommunale Einrichtungen zu schaffen. Die vierklassige Volksschule wurde 1984 generalrenoviert und modernst ausgestattet. Seit 1980 besteht ein eingruppiger Kindergarten. Für sportliche Betätigungen sind ein Fußballplatz, ein Tennisplatz und eine Asphaltbahn für Stockschützen vorhanden. Für kulturelle Aktivitäten stehen 21 Vereine zur Auswahl. Durch Bischofstetten führt der vom Wanderverein betreute historische Römerrundwanderweg. Daneben besteht der vom Verein Naturfreunde gestaltete Waldlehrpfad. Das Gemeindehaus beherbergt neben der Gemeindeverwaltung mit Gemeindeamt das Postamt, die Ordination des Gemeindearztes, der etwa seit einem Jahr dort tätig ist; auch eine Hausapotheke ist eingerichtet und drei Wohnungen sind vorhanden. Die Freiwillige Feuerwehr von Bischofstetten mit einem Mannschaftsstand von 62 Feuerwehrleuten verfügt über ein Zeughaus und drei Löschfahrzeuge sowie über alle zur lokalen Brandbekämpfung erforderlichen Geräte. Bischofstetten besitzt seit 1957 eine eigene Ortswasserleitung mit mehreren Quellfassungen. Die Abwasserbeseitigung erfolgt über eine rund 6 Kilometer lange Kanalisationsanlage mit einer mechanischen Kläranlage. Eine moderne Müllabfuhr, über den Gemeindeverband für Umweltschutz organisiert, sorgt für die Reinhaltung der Kommune. Innerhalb Bischofstettens bestehen 36 Gemeindestraßen, die zum größten Teil asphaltiert sind. Wichtige öffentliche Verkehrsmittel sind die Bundesbahn und Bundesbusse. Das Postamt mit Wählamt sorgt für die Kommunikation mit der Außenwelt. Die Gemeinde wird ein sogenanntes Einstiegsprojekt im Rahmen der Aktion Dorferneuerung realisieren und hiebei das Ortszentrum neu gestalten. Die relative Nähe zur Landeshauptstadt, die schöne Lage und die gute Verkehrserschließung werden längerfristig auf die Entwicklung dieser Gemeinde nicht ohne Einfluß bleiben und im besonderen zu einer stärkeren Zunahme der Bevölkerungszahl führen. Ihrer raumordnungsmäßigen Stellung wegen gilt die Gemeinde Bischofstetten als Grundversorgungsstandort und als allgemeiner Standort für zentrale Einrichtungen, der auf dem Sektor Fremdenverkehr sogar überregionale Bedeutung erlangt hat. Zusammenfassend ist festzustellen, daß die bereits erwähnten kommunalen Leistungen in den 70er und 80er Jahren besonders zu würdigen sind. Dazu kommt noch die Bereitschaft, bei der Dorferneuerung mitzumachen. Den Bischofstettnern Gemeindevertretern und der Bischofstettner Bevölkerung sage ich als Abgeordneter aus dem Bezirk Melk und Bürgermeister einer Gemeinde unseres gemeinsamen Heimatbezirkes Melk ein herzliches Glückauf! Selbstverständlich wird meine Fraktion der Vorlage und dem Antrag zustimmen. (Beifall bei der SPÖ und einigen Abgeordneten der ÖVP.) PRÄSIDENT Mag. ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Preiszler. Abg. PREISZLER (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Immer mehr aufstrebende Gemeinden in Niederösterreich fassen in ihrer zuständigen Gemeindevertretung den einstimmigen Beschluß, ihre Gemeinde zur Marktgemeinde zu erheben. So geschehen auch im Gemeinderat von Bischofstetten am 14. März 1989. Daß alle diese Gemeinden eine jahrhundertealte Geschichte, Kultur und Tradition haben, ist selbstverständlich. Ein kurzer Rückblick auf die Geschichte von Bischofstetten: Das Gebiet um Bischofstetten ist uralter Siedlungsraum, und es beweisen Grabhügel, die in Bischofstetten gefunden wurden, die illyrische und römische Besiedlung. Der Ortsname selbst hieß ursprünglich "Bischolfstet" und ist erstmalig 1160 und 1164 urkundlich erwähnt. Kirche, Klöster und adeliger Besitz wechselten Jahrhunderte hindurch ihre Besitzer. Die bauliche und bevölkerungsmäßige Entwicklung der Gemeinde zeigt eine ständige Zunahme. So wurden laut letzter Statistik 1988 in der Gemeinde 1127 Einwohner gezählt. Wie sehr diese relativ kleine Gemeinde selbständig und lebensfähig ist, beweist folgende kurze Infrastruktur: Auf dem Sektor des Sports verfügt die Gemeinde über einen Fußballplatz mit einer eigenen Fußballmannschaft, die sogar niederösterreichweit von Bedeutung ist, einen eigenen Tennisplatz, Asphaltbahn für Stockschießen und diverses mehr. Das Kulturleben ist, so meine ich, auf Grund der Größe der Gemeinde mit 21 Vereinen überdurchschnittlich vertreten, angefangen vom Musikverein bis zur Dorferneuerung, alles das, was man sich in einer niederösterreichischen Kulturgemeinde vorstellen kann. Die Gemeinde betreibt in Eigenregie eine Ortswasserleitung. Das ist, so glaube ich, insofern von großer Bedeutung, als es dies nur mehr in relativ wenigen Gemeinden in Niederösterreich gibt. Sie verfügt aber auch über eine 6 Kilometer lange Kanalisationsanlage sowie über eine Kläranlage. Der Umbau auf eine biologische Kläranlage ist für 1989/90 projektiert und in Auftrag gegeben. Es gibt in dieser Gemeinde, was man als großes Plus betrachten kann, drei Gasthäuser, zwei Lebensmittelgeschäfte, ein Schuhgeschäft, zwei Tischler, einen Mechaniker und diverses mehr. Was es aber hier nicht mehr gibt, und das gibt schon ein bißchen zu denken, ist eine eigene Tankstelle, früher gab es hier zwei; es gibt keinen Installateur, es gibt keinen Schmied, es gibt keinen Friseur, es gibt keinen Bäcker, es gibt keinen Elektriker und, was vor allem für die bäuerliche Struktur sehr wichtig ist, keinen Landmaschinenvertreter. Da wäre, glaube ich, in Anbetracht der Markterhebung einiges nachzuholen, und ich bin überzeugt, wenn die Gemeinde Bischofstetten zur Marktgemeinde erhoben wird, ist auch auf diesem Sektor ein Ausgleich hierfür gegeben. Es gibt aber auch eine eigene Müllabfuhr, eine Sondermüllabfuhr; dafür ist die Gemeinde bestens gerüstet. Bemerkenswert wäre noch, daß in Bischofstetten schon 1902 ein eigener Gendarmerieposten und 1899 ein eigenes Postamt errichtet wurde. Die Wirtschaft, habe ich schon gesagt, weist überwiegend eine agrarische Struktur auf. Der Handel ist mit 16 Handels- und Gewerbebetrieben mit zum Teil überörtlicher Bedeutung im Gemeindegebiet vertreten. Raumordnungsmäßig ist es so, daß ein allgemeiner Standort für zentrale Einrichtungen vorliegt. Das heißt, die Gemeinde ist gut strukturiert und erfüllt alle Voraussetzungen für eine Markterhebung. Überregional ist es sogar so, daß Bischofstetten als Ausflugsziel im Voralpengebiet nahe der Landeshauptstadt gilt, und damit erhofft sich die Gemeinde für die Zukunft sicherlich ein überproportionales Anwachsen der Bevölkerung. Geschätzte Damen und Herren! So wie diese kleine Gemeinde beweist, wie sehr sie lebensfähig ist, sind auch einige andere kleine Gemeinden in Niederösterreich lebensfähig. Und meine Bitte ist die, daß sich die Niederösterreichische Landesregierung, vor allem die beiden Großparteien, nicht nur für diese Gemeinden, für diese aufstrebenden Gemeinden einsetzen und sie zu Marktgemeinden machen, sondern daß man auch einigen anderen Gemeinden, die seit 1972 nicht mehr ihre Freiheit haben, diese wiederum zurückgibt. Ich meine hier im besonderen die Gemeinde Messern im Waldviertel. Hier liegt eine ähnliche Struktur vor, und ich glaube, es wäre legitim, geschätzte Damen und Herren, (Heiterkeit bei der SPÖ.) auch dieser Gemeinde, die sicherlich genauso lebensfähig ist wie die Gemeinde Bischofstetten und andere Gemeinden und die auch beweisen kann, daß es in kleinen kommunalen Belangen wieder aufwärtsgehen kann, wieder die Freiheit zu geben. Meine Fraktion wird der Markterhebung von Bischofstetten zustimmen, und wir wünschen dieser Gemeinde künftig viel Erfolg. (Beifall bei der FPÖ.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kurzbauer. Abg. KURZBAUER (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich könnte es mir jetzt leicht machen und sagen, ich schließe mich den Ausführungen meiner beiden Vorredner, ausgenommen den Ausflug nach Messern, der nicht hierhergehört, vollinhaltlich an. Ich glaube aber doch, daß noch einige Aspekte zu dieser Markterhebung zu sagen sind, die bisher noch nicht so zum Ausdruck gekommen sind, wie sie es eigentlich verdienen. Ich denke hier vor allem an die Entwicklung dieser Gemeinde, die ja uraltes Siedlungsgebiet ist. Seit der Römerzeit, ungefähr 100 nach Christus, gibt es nachweislich eine Besiedlung dieser Gemeinde, und man kann sich dort heute noch, wenn man diese schöne Gemeinde besucht, römerzeitliche Grabhügel und römerzeitliche Brandgräber anschauen. Der Ortsname Bischofstetten ist ja im sogenannten Salzburger Urkundenbuch bereits 1160 als "Bischolfstet", als Gründung von Wohnstätten eines Bischofs, der hier das Eigenkloster St.Emmeram im 9. Jahrhundert erhalten hat, nachgewiesen. Man sieht, daß hier also doch ältestes österreichisches Siedlungsgebiet heute zur Debatte steht. Die Kirche, die damals gebaut wurde, ist so wie viele verfallen, und man mußte an einen Neubau denken. So wurde, nachdem Bischofstetten schon im Jahre 1325 eine eigene Pfarre wurde, 420 Jahre später, 1745, von einem St.Pöltner Baumeister, namens Weißgrill, eine neue Kirche erbaut, wobei auch Teile der alten Kirche mitverwendet wurden. Und was interessant ist und in die heutige Zeit hereinspielt, ist folgendes: Schon damals gab es Subventionsansuchen an alle möglichen Stellen, wenn eine Gemeinde oder eine Pfarre Baulichkeiten durchführte. So hat man auch damals die Kaiserin Maria Theresia gebeten zu helfen, und siehe da, es gab eine kräftige Hilfe: 4.300 Gulden für den Bau und die Stiftung einer Orgel. So war es damals schon möglich, mit Subventionen, also durchaus keine Erfindung der heutigen Zeit, Dinge durchzuführen, wozu sonst Kommunen oder Pfarren nicht imstande gewesen wären. Auch als Schulstandort hat Bischofstetten eine der ältesten Schulen überhaupt in unserem Raum. Nachgewiesen seit 1595, also 400 Jahre, wird in Bischofstetten Schulunterricht erteilt. Die heutige Schule wurde bereits 1901 erbaut, in den 60er Jahren umgebaut und, was heute auch schon gesagt wurde, im Jahre 1984 generalrenoviert und modernst eingerichtet. Sie dient heute noch als vierklassige Volksschule. Alles andere wurde von den Vorrednern bereits gebührend gewürdigt: Römerweg, Waldlehrpfad, das kulturelle Leben einer Gemeinde, die mit etwas über 1100 Einwohnern 21 Vereine hat, ich glaube, das ist besonders bemerkenswert, der Neubau des Gemeindeamtes, die Infrastruktur der Gemeinde, die vorbildlich ist, und die Problematik, daß diese kleine Gemeinde 36 Kilometer Gemeindestraßen zu betreuen hat. Was bsonders dafür spricht, daß diese Markterhebung ihre Berechtigung hat, ist folgendes: Die Entwicklung der Bevölkerung seit 1900 mit etwas über 800 Einwohnern zeigt laufend eine Steigerung, und man braucht wirklich kein Prophet zu sein, wenn man feststellt, daß sich diese Entwicklung auch in Zukunft fortsetzen wird. Dafür sprechen mehrere Faktoren: 1. Die Gemeinde kann aufgeschlossene Grundstücke zu günstigen Preisen zur Verfügung stellen, was gerade für die künftige Besiedlung rund um die Landeshauptstadt St.Pölten sicher von großem Vorteil sein wird. 2. Die verkehrsmäßige Lage der Gemeinde Bischofstetten, vor allem in Richtung Landeshauptstadt, ist sehr, sehr gut. Es gibt gute Straßen-, Bus- und Bahnverbindungen, und es wird in den nächsten Jahren sicher möglich sein, daß diese Verbindungen noch weiter ausgebaut werden. Alle diese Dinge, meine sehr verehrten Damen und Herren, zeigen, daß die Gemeinde Bischofstetten in die Zukunft schaut und daß sich ein einsatzfreudiger Gemeinderat unter Bürgermeister Lechner im Aufwind befindet und sich bemüht, daß sich auch der Markt Bischofstetten in Zukunft bestens weiterentwikkeln wird. Ich darf namens der ÖVP-Fraktion dieses Hauses dem Markt Bischofstetten für seine weitere Zukunft alles Gute wünschen, und wir werden selbstverständlich dieser Vorlage gerne unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP und einigen Abgeordneten der SPÖ.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. GRESSL (ÖVP): Ich verzichte. PRÄSIDENT Mag.ROMEDER (nach Abstimmung über den vorliegenden Wortlaut des Gesetzes sowie über den Antrag des Kommunalausschusses): Einstimmig angenommen. Nunmehr ersuche ich Herrn Abgeordneten Hiller, die Verhandlungen zur Zahl 121/A-1/17 einzuleiten. Berichterstatter Abg. HILLER (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich habe über den Antrag der Abgeordneten Freibauer, Spiess, Gabmann, Klupper, Monika Lugmayr, Dipl.Ing.Rennhofer, Dirnberger, Ing.Eichinger, Greßl, Trabitsch und Hiller betreffend Öko-Sonderaktion für Niederösterreich zu berichten. Die NÖ Landespolitik hat heute mehr denn je die Aufgabe, die Umwelt zu schützen und sie als Lebensgrundlage auch für kommende Generationen zu erhalten. Nach vielfältigen Aktivitäten in den vergangenen Legislaturperioden im Rahmen der Landesgesetzgebung oder etwa der Einrichtung einer Umweltschutzanstalt, von Umweltgemeinderäten, einer Umweltakademie und einer Umweltanwaltschaft sollen nunmehr im Rahmen einer NÖ Umweltoffensive weitere verstärkte Anstrengungen zum Schutze und zur Bewahrung unserer Lebensgrundlagen unternommen werden. Diese Aktivitäten werden einerseits versuchen, eine geänderte Bewußtseinslage herbeizuführen, andererseits aber auch auf Gesetzgebungs- und Vollzugsebene ansetzen. Dabei wird auch ein Bedarf nach finanziellen Mitteln für den Umweltschutz entstehen. Die NÖ Landesregierung hat nunmehr eine Teilprivatisierung der EVN in die Wege geleitet. Diese Teilprivatisierung soll im Herbst 1989 stattfinden und rund 500 Millionen Schilling für den Umweltschutz bringen. Neben diesem Startkapital von 500 Millionen Schilling sollen vermehrt Landesmittel für den Umweltschutz eingesetzt werden. Überdies ist nun in verschiedenen derzeit im Landtag behandelten Anträgen in Aussicht genommen, für einzelne Teilbereiche auch eine Einbindung des Bundes bei der Finanzierung anzustreben. Die somit in absehbarer Zeit für den Umweltschutz zusätzlich zur Verfügung stehenden Gelder sollten dazu verwendet werden, um für den Umweltschutz in Niederösterreich einen spürbaren Impuls zu geben. Diese Umweltschutzmittel sollten im Rahmen der "Öko-Sonderaktion für Niederösterreich" zweckgewidmet werden. Zur Begutachtung über die Vergabe der Mittel sollte ein Beirat eingerichtet werden. Zu diesem Antrag liegt der Bericht des Umweltausschusses vor. Der Umweltausschuß hat in seinen Sitzungen vom 5. und 10.Oktober 1989 den Antrag des Abgeordneten Freibauer und anderer betreffend Öko-Sonderaktion für Niederösterreich beraten und folgenden Beschluß befaßt: Die Abgeordneten der Sozialistischen Partei Österreichs treten dem Antrag bei, und dieser wird laut beiliegendem Antrag der Abgeordneten Dipl.Ing.Rennhofer und Feurer geändert und in der geänderten Fassung angenommen. Die Abgeordneten Dipl.Ing.Rennhofer und Feurer haben eine Abänderung beantragt, und zwar auf Seite 2 des Antrages. In der zweiten Aufzählung wird die Wortfolge "Förderung der Fernwärme" durch die Wortfolge "Maßnahmen der Luftreinhaltung, zum Beispiel durch Förderung der Fernwärme" ersetzt, und vor dem letzten Absatz der Antragsbegründung wird folgender Absatz eingefügt: "Die für die 'Öko-Sonderaktion für Niederösterreich' zu widmenden Mittel sollten - jedenfalls zum Großteil nicht bloß einmal vergeben werden, sondern zumindest langfristig zurückfließen und dann zur Unterstützung neuer Aktivitäten in den genannten Bereichen zur Verfügung stehen. Die Mittel sollen von der Landesregierung vergeben werden." Ich darf daher namens des Umweltausschusses folgenden gemeinsamen Antrag stellen: (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: "Der Antrag der Abgeordneten Mag.Freibauer, Feurer u.a., mit dem die NÖ Landesregierung aufgefordert wird, im Sinne der Antragsbegründung eine Förderungsaktion 'Öko-Sonderaktion für Niederösterreich' einzurichten, wird in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung genehmigt." Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen. PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Ich eröffne die Debatte. Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag.Feibauer. Abg. Mag.FREIBAUER (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die heutige Sitzung des Landtages von Niederösterreich wird sicher durch einen umfassenden Schwerpunkt im Bereich Umweltschutz geprägt. Diese Schwerpunktsetzung zum Auftakt eines neuen Arbeitsjahres ist also durchaus beabsichtigt, und sie ist als Signal zu verstehen. Als Signal dafür, daß Umweltschutz in immer stärkerem Maß zu einem Hauptthema in unserer Landespolitik geworden ist und daß wir diesen Schwerpunkt auch in Zukunft intensiv zu betreuen haben. Niederösterreich ist seit vielen Jahren im Interesse aller Bürger unseres Heimatlandes in diesem Bereich wirklich vorbildlich tätig, und mit den heutigen Beratungen und Beschlüssen werden wir in Niederösterreich die Umweltoffensive weiter ausbauen und aktiv vorantreiben. Wenn wir jetzt einen Schwerpunkt betonen und unterstreichen, dann vergessen wir aber dabei nicht die anderen wichtigen Aufgaben für unser Land und für unsere Mitbürger. Die zukunftsorientierte Ausbildung unserer Jugend, die Hilfe für die Familien, der Ausbau des Gesundheitswesens, das partnerschaftliche Zusammenwirken unserer Gemeinden, die Sorge für die älteren Mitbürger, die Förderung des wirtschaftlichen Aufschwungs zur Sicherung von Arbeit und Wohlstand im ganzen Land, in allen Regionen und Gemeinden, das sind ebenso wichtige Ziele und Aufgaben. Von dieser Warte aus haben wir einen Auftrag zu einer ganzheitlichen Politik in diesem Land, einer Politik, die alle großen Themen umfassend und unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens dieser Aufgabenbereiche behandelt. Umweltschutz ist ein fundamentaler Teil dieser ganzheitlichen Politik. Er ist dabei nicht Selbstzweck, sondern hängt unmittelbar mit dem Menschen zusammen, der von unserer Programmatik und von unserer Weltanschauung her für uns im Mittelpunkt steht. Der einzelne Mensch als unverwechselbares Individuum, als Persönlichkeit hat nach unserer christlichen Weltanschauung einen unverzichtbaren Anspruch auf eine glückhafte Gestaltung seines Lebens, seines Lebens in der Gemeinschaft und auf möglichst gute Lebensbedingungen. Und jeder Mensch erhofft sich und erstrebt ja persönliche Lebensqualität. Das Anliegen Umweltschutz ist ein wichtiger Teilaspekt dieses umfassenden Begriffes der Lebensqualität. Umweltschutz ist darüber hinaus auch mit einem starken sozialen Bezug zu sehen. Schlechte Umweltbedingungen treffen immer zuerst die sozial Schwächeren. Wer auf Grund seiner Einkommenssituation nicht in der Lage ist, flexibel auf Umweltbelastungen zu reagieren, ist eben besonders dann betroffen, wenn die Lärmsituation vor seinem Haus oder seiner Wohnung unerträglich wird. Er ist betroffen, wenn die Luft nicht mehr frisch und klar ist oder das Wasser aus der Wasserleitung und dem Hausbrunnen nur mehr bedingt als Lebensmittel zu bewerten ist. Sozial Schwächere können schlecht den Umweltbedingungen in der näheren Umgebung, auch nicht ohne weiteres durch einen Zweitwohnsitz oder durch Urlaubs- und Wochenendfahrten, ausweichen. Besonders betroffen von Lärm, Luftverschmutzung und einer Umgebung mit schlechtem Erholungswert sind da erfahrungsgemäß die älteren Mitbürger und die Familien mit Kindern. Daher hat eine aktive Umweltschutzpolitik für uns auch aus diesem Grund Priorität, und Umweltschutzpolitik ist damit gleichzeitig angewandte Sozial- und Gesundheitspolitik. Umweltpolitik ist aber natürlich auch untrennbar mit der Wirtschaftspolitik verbunden. Dazu eine grundätzliche Feststellung, die heute für uns alle schon selbstverständlich ist: Nämlich nur auf der Grundlage einer leistungsorientierten Wirtschaft und Gesellschaft können jene Versorgungs- und Entsorgungsleistungen erbracht werden, die wir alle wünschen und benötigen. Eine gesunde Wirtschaft ist überdies Grundvoraussetzung für soziale Solidarität. Dennoch hat all dieses Wirtschaften auf lange Sicht gesehen nur so weit Sinn, als dadurch unsere Lebensgrundlagen und die Lebensgrundlagen der kommenden Generationen nicht zerstört werden. Umweltpolitik muß daher wesentlich am Wirtschaftssystem ansetzen. Und hier bietet sich die Konzeption der ökosozialen Marktwirtschaft an, eine Konzeption, meine sehr geehrten Damen und Herren, die auf dem bewährten Grundmuster der sozialen Marktwirtschaft aufbaut, dieses bewährte Grundmuster jedoch nicht ablehnt, sondern entscheidend weiterentwickelt. Es geht also nicht um eine Verabschiedung von der sozialen Marktwirtschaft, wenn wir von ökosozialer Marktwirtschaft sprechen, sondern um eine Weiterentwicklung dieses Systems. Es geht um Veränderung und Anpassung der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen, um so die Dynamik der Wirtschaft und des Marktes nicht gegen die Umwelt, sondern zur Sicherung der Umwelt einzusetzen. Ökosoziale Marktwirtschaft ist also nicht technikerfeindlich, sondern ökosoziale Marktwirtschaft ist darauf ausgerichtet, daß Technik in den Dienst der Problembewältigung gestellt wird. Umweltschutz bedeutet daher nicht die Vernichtung von Arbeitsplätzen, sondern bietet die Chance, neue Produktions- und Absatzmöglichkeiten zu entwickeln und so Arbeitsplätze mit Bestand zu erhalten und zu schaffen. Neue und zukunftssichere Arbeitsplätze durch umweltfreundliche Technologien und neue Arbeitsplätze durch Investitionen für den verbesserten Umweltschutz zu schaffen, das ist unsere Absicht. Dieser Ansatz soll durch eine Umgestaltung der Rahmenbedingungen für unsere Wirtschaft und unser ganzes gesellschaftliches System erfolgen. Es muß im Unternehmerinteresse liegen, umweltfreundliche Technologien anzuwenden. Umweltschonendes Verhalten soll durch Steuerermäßigungen belohnt werden. Umweltschädigendes Verhalten soll durch Abgaben belastet werden. Wir sollen nicht schmutziges Wachstum fördern, wir wollen nicht weiter Umweltsünden subventionieren, sondern wir wollen die positiven Kräfte der Wirtschaft durch umweltfreundliche Rahmenbedingungen stimulieren. Das ist nicht nur verantwortungsbewußt, sondern auf längere Sicht auch erfolgversprechend, und das wird für den Umweltschutz und für die Sicherung der Lebensgrundlagen effektiver sein als viele gesetzliche Gebote und Verbote. Diese Umgestaltung des ordnungspolitischen Systems soll also nicht dadurch geschehen, daß die Gesamtsteuerbelastung erhöht wird, sondern insgesamt soll es zu weiteren steuerlichen Gesamtentlastungen kommen. Der Umbau unseres Steuersystems wurde ja begonnen, 1988 erfolgreich mit der Steuerreform, und die zweite Etappe ist in Aussicht gestellt, geplant für 1992. Diese zweite Etappe der Steuerreform soll auch die ökologischen Notwendigkeiten berücksichtigen und dennoch die Tendenz der Steuervereinfachung beibehalten. Die ökosoziale Marktwirtschaft zielt also auf etwas ab, was uns besonders am Herzen liegt. Es geht darum, den Umweltschutz nicht bis ins kleinste in Gesetzen, Verordnungen und Bescheiden festzuschreiben. Das verursacht, wie wir ja alle wissen, immer mehr Aufwand an Kontrolle und Administration. Es ist eine unheilvolle Entwicklung, wenn man das so treiben läßt, und wir sind auch hier im Landtag vor dieser Entwicklung nicht gefeit. Auch wir bemühen uns immer wieder, da und dort Gesetzeslücken zu stopfen und noch mehr Verordnungen und noch mehr Bestimmungen zu finden. Umweltschutz und Umweltkontrolle im nachhinein bedeutet in Wahrheit immer mehr Staat und Bürokratie zur Bewältigung der Umweltprobleme. Wenn Umweltbilanzen dazu erstellt werden, noch mehr Gebote und Verbote gesetzlich zu formulieren, wenn Umweltbilanzen noch mehr Umweltpolizisten verlangen, dann ist das der falsche Weg. Müllvermeidung sollten alle Regierungen und auch alle Parlamente in ihrer legistischen Arbeit betreiben. Wir müssen versuchen, gerade auch beim Umweltschutz unseren Grundsatz "mehr privat und weniger Staat" zur Anwendung zu bringen. Das bedeutet konkret, daß es zwar unabdingbar notwendig bleiben wird, Grenzwerte festzulegen und diese auch zu überwachen, um Mißbräuche auszuschließen, daß aber daneben und darüber hinaus noch andere Mechanismen greifen sollen, die eine immer geringere Belastung der Umwelt bewirken. Die allgemeinen Verwaltungsgesetze sollten daher einen gewissen Mindeststandard garantieren. Die Steuergesetze und die sonstigen wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen, die vor allem auf Bundesebene oder auf internationaler Ebene festzulegen sind, sollten jedoch dafür sorgen, daß diese Umweltstandards noch weit übertroffen werden. Mehr privat und weniger Staat kann aber sicher nur dann gelten, wenn einerseits die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen umweltkonformes Verhalten belohnen und andererseits eine entsprechende allgemeine Bewußtseinslage für den Umweltschutz besteht. Und so stellen wir uns die Umweltoffensive vor: Überzeugen und Anreize geben statt Verwaltungsstrafen, und das muß sich auch im Umweltschutzbereich durchsetzen. Unter Umweltbewußtsein in diesem Sinn ist natürlich nicht nur ein Verständnis für Belange des Umweltschutzes zu verstehen und nicht nur das Fordern von Umweltschutzmaßnahmen ganz allgemein. Es genügt auch nicht, Mitglied einer grünen Bürgerinitiative zu sein, das ist alles noch zu wenig, sondern das, worauf es ankommt, ist die Bereitschaft, sich selbst umweltkonform zu verhalten, auch wenn damit vielleicht kurz- und mittelfristig Einschränkungen, Verzicht auf Bequemlichkeit oder gar Belastungen verbunden sind. Gute Luft, gesunde Bäume und Forellen in jedem Bach, das wünschen wir uns alle! Und wir werden diese Ziele auch erreichen, wenn wir alle Teilaspekte beachten und uns nicht nur auf gesetzliche Bestimmungen, Gebote und Verbote verlassen. Jeder muß eben beitragen, selbst auch beitragen, zum Beispiel durch dichte Senkgruben, durch Mülltrennung und Müllsortierung, durch weniger Autofahren, durch sorgsamen Umgang mit giftigen und gefährlichen Stoffen im Haushalt genauso wie in der Wirtschaft. Diese Strategien sind Teile der NÖ Umweltoffensive, die wir in unserem Klub im Mai 1989, also in diesem Jahr, mit einem Grundsatzbeschluß formuliert haben. Diese NÖ Umweltoffensive soll jedoch nicht ausschließlich Sache unseres Landtagsklubs, das heißt der Regierungsmitglieder und der Abgeordneten der ÖVP bleiben, vielmehr soll diese niederösterreichische Umweltoffensive das ganze Land erfassen, und es muß alles nur mögliche unternommen werden, um die Lebensgrundlagen auch für die Zukunft zu sichern. Natürlich ist Umweltschutz keine Sache, die wir im Land Niederösterreich neu erfinden mußten. Schon bisher gab es große Anstrengungen für den Umweltschutz, und wir können ohne weiteres behaupten, daß Niederösterreich in vielen Bereichen sogar vorbildlich tätig geworden ist. Die Situation ist aber trotz aller bisherigen Anstrengungen besorgniserregend. Auf vielen Ebenen, sowohl global als auch national, wie regional und lokal, gibt es leider immer wieder neue Sorgen, und das erfordert besondere Anstrengungen und eine Intensivierung aller Bemühungen. Diese neuen Herausforderungen wollen wir, wo immer wir können, mit ganzer Kraft annehmen. So hat der Landtagsklub der ÖVP bereits eine Vielzahl konkreter Initiativen gestartet und das Land noch umweltfreundlicher gestaltet. Die Beispiele kennen Sie. Es geht um das NÖ Bodenschutzgesetz, das von einem Konzept zu einem Gesetz führen soll; die Verbesserung des Naturschutzgesetzes zum Schutz ökologisch wertvollen Baumbestandes oder Maßnahmen gegen die Verhüttelung des Grünlandes, und in anderen Bereichen haben wir uns an den Bund gewendet: bei Chemikalien und ihrer Verwendung, bei Erlassung von bundesgesetzlichen Abfallvermeidungsbestimmungen, bei Normen zum Trinkwasserschutz. Das alles sind gesetzliche Initiativen. Aber das kann - und das möchte ich hier noch einmal betonen wirklich nur ein Teil der gesamten Umweltstrategie sein. Ohne die entsprechende Bewußtseinslage werden alle gesetzlichen Maßnahmen ohne den gewünschten Erfolg bleiben. Das Umweltbewußtsein muß nicht nur in der Bevölkerung, das kann ich hier sagen, sondern auch unter den Abgeordneten noch zunehmen und verantwortungsvoller werden. Aber auch Bemühungen um eine Änderung der Bewußtseinslage allein wären dann doch nicht ausreichend, um Verbesserungen im Bereich der Umweltsituation zu erzielen. Daher setzt das Land heute einen finanziellen Schwerpunkt, einen besonderen finanziellen Schwerpunkt mit der Schaffung der Ökosonderaktion für Niederösterreich. Ziel dieser Aktion soll ein kräftiger Impuls für den Umbau unserer Strukturen zum nachhaltigen Schutz unserer Lebensgrundlagen sein. Die Öko-Sonderaktion für Niederösterreich soll einen Beitrag für die notwendige Umstrukturierung des privaten wie des öffentlichen Bereiches sein. Ich glaube, es ist für uns alle heute ein gutes Gefühl, an dieser wesentlichen Weichenstellung in positivem Sinne im Land Niederösterreich mitwirken zu können. Es ist geplant, im Rahmen der Öko-Sonderaktion in den derzeit aktuellsten Bereichen Impulse zu setzen. Die Förderungsbereiche der Öko-Sonderaktion für Niederösterreich sollten schwerpunktmäßig ausgewählt werden. Darüber haben wir uns verständigen können. Jedenfalls müssen die Bereiche Gewässer- und Grundwasserschutz, Luftreinhaltung, zum Beispiel durch Förderung der Fernwärme, und Abfallvermeidungsaktivitäten und Verwertung von Abfällen in dieser Aktion enthalten sein. Im Bereich der Gewässerreinhaltung wird es darum gehen, einerseits landesweite Grundlagen für künftige gezielte Maßnahmen zur Gewässerreinhaltung zu schaffen und andererseits durch die Unterstützung konkreter Projekte eine weitere Verschmutzung der Gewässer, insbesondere der Grundwasserkörper, zu vermeiden und nach Möglichkeit weitere irreparable Schäden zu verhindern. Die Abfallvermeidung ist ein Gebot der Stunde. Wollen wir nicht im Müll ersticken, dann müssen wir alle gemeinsam, die Wirtschaft und die Konsumenten, alles tun, um Abfall zu vermeiden und zu vermindern. Die unvermeidbaren Abfälle dürfen dann aber nicht irgendwo deponiert werden, wo sie unter Umständen langfristig wieder Gefahrenpotentiale darstellen und nur mit größten Kosten wiederverwertet werden können. Vielmehr müssen Trennsysteme eingeführt werden und durch Schließung von Entsorgungskreisläufen die Abfallstoffe als Wertstoffe entdeckt und wiederverwertet werden. Die im Antrag angesprochene Fernwärmeförderung für Luftreinhaltung ermöglicht es, die in unserem Bereich nun einmal zwingend notwendige Heizung zentral und nach dem modernsten Stand der Technik vorzunehmen. Es wird vereinfachend, aber doch immer richtig gesagt, besser ein großer, aber kontrollierter Rauchfang als tausend kleine, wo die Luft verpestet wird. Bei zentralen Wärmeerzeugungsanlagen ist der Grad der Luftreinhaltung und permanent eine Überwachung und damit eine Schonung der Umwelt möglich, wie sie bei Einzelfeuerungen gar nicht erzielbar ist. Ich bin der Überzeugung, daß wir mit diesem Schwerpunkt die wesentlichsten Dinge zuerst behandeln. Darüber hinaus soll das zur Verfügung stehende Geld für die Öko-Sonderaktion ja nicht nur einmal verwendet werden, sondern in wesentlichen Teilen wiederholt zur Verfügung stehen. Damit wird es der Landesregierung, die ja im Rahmen des heute zu beschließenden Antrages Richtlinien erlassen muß, möglich sein, auf allfällige neue Herausforderungen entsprechend flexibel zu reagieren. Wir haben ganz bewußt die Form einer Öko-Sonderaktion gewählt und nicht etwa die Gründung eines Öko-Fonds oder eines Umweltfonds gefordert. Dies nicht deshalb, weil wir uns vor dem Wort "Fonds" fürchten oder der SPÖ keinen Gefallen tun wollten, sondern weil wir glauben, Herr Kollege, daß es nicht sinnvoll ist, weitere Bürokratien und selbständige Organe zu schaffen, die das tun, was die Landesregierung ohnedies zu tun hat, nämlich das Landesvermögen zu verwalten und Geld nach den Vorgaben der Gesetze bzw. im Rahmen der Budgethoheit des Landtages einzusetzen. (Beifall bei der ÖVP.) Daher legt unser Antrag, der nun ein gemeinsamer Antrag ist, Herr Kollege, heute die Basis für eine rasche und effiziente Mittelvergabe für den Umweltschutz. Und auf das kommt's ja an! Auch im Sinne einer Resolution, die wir bei der letzten Budgetdebatte beschlossen haben, erfolgt die Mittelvergabe nicht durch einen Fonds, sondern durch die NÖ Landesregierung. Noch ein Wort zur Herkunft der finanziellen Mittel in Höhe von 500 Millionen Schilling Startkapital. Die Mittel, die uns in nächster Zukunft für wichtige Aufgaben zur Verfügung stehen werden, stammen aus der Teilprivatisierung der EVN, die im November über die Bühne gehen soll, also aus der Energieversorgung für Niederösterreich. Daß es möglich ist, Mittel aus der Wirtschaft für den Umweltschutz einzusetzen, erhärtet meine These, daß nur eine gesunde Wirtschaft einen intensiven Umweltschutz ermöglicht, und daß dieses Geld aus der Privatisierung der EVN nicht für die Budgetkonsolidierung eingesetzt werden muß, spricht für die gute Budgetpolitik in diesem Land. Die Privatisierung ist, abgesehen von dem Umstand, daß das Land Niederösterreich neue finanzielle Dispositionsmöglichkeiten erhält, ein erfreulicher Vorgang. Es handelt sich bei der Privatisierung auch nicht um die Veräußerung des Familiensilbers, wie oft Kritiker sagen, sondern um einen bewußten Akt der breiten Streuung von Vermögen in der Bevölkerung. Nicht das Land als solches soll alle Anteile an der EVN erhalten, sondern jeder Kunde der EVN und darüber hinaus jeder Niederösterreicher soll die Möglichkeit haben, an seinem Energieversorgungsunternehmen beteiligt zu sein, und ganz besonders auch die Beschäftigten der EVN. Im Rahmen des Aktienrechtes und über die Öffentlichkeit soll auch der Einfluß der Niederösterreicher auf die weitere Gesellschaftstätigkeit in diesem Sinne zunehmen. Die EVN bemüht sich, das soll auch hier anerkennend vermerkt sein, seit Jahren um den Umweltschutz in ihrem Bereich und hat etwa bei der Errichtung des Kraftwerks Dürnrohr mit einem Milliardenaufwand vorbildliche Umweltschutzanlagen installiert. Ich bin überzeugt, daß die EVN diesen Weg in Zukunft fortsetzen wird. Umweltschutzpolitik ist notwendig, um unser Überleben langfristig zu sichern. Irgendwann einmal, so hoffen wir, wird die Umweltschutzpolitik als Sonderaktion nicht mehr erforderlich sein, da Umweltschutz dann ein integraler Bestandteil aller anderen Teilbereiche der Politik sein wird. Der aktuelle Sanierungsbedarf soll in absehbarer Zeit aufgearbeitet werden und dann nicht mehr bestehen. Man braucht aber dennoch Optimismus, um sich den heutigen Umweltproblemen zu stellen, die in vielen Bereichen zugegebenermaßen ein erschrekkendes Ausmaß angenommen haben, und man braucht auch Geld für diese dringenden Aufgaben. Die NÖ Volkspartei hat vor einem Jahr in der Wahlwerbung 1988 500 Millionen Schilling zusätzlich für den Umweltschutz im Land Niederösterreich in Aussicht gestellt. Mit dem heutigen Antrag erfüllen wir dieses Versprechen schon nach kurzer Zeit. Die Öko-Sonderaktion für Niederösterreich ist überdies in eine Reihe von weiteren Aktivitäten in Sachen Umweltschutz eingebettet. Gemeinsam könnten alle diese Aktivitäten doch zu dem von uns allen gewünschten Ziel führen, nämlich die Umwelt zu schützen und unseren Kindern ein lebenswertes Land Niederösterreich zu übergeben. (Beifall bei der ÖVP.) In diesem Sinne glaube ich, daß der heute vorliegende Antrag, meine sehr geehrten Damen und Herren, von größtem Interesse für alle Niederösterreicher ist. Im Namen der ÖVP ersuche ich daher alle Mitglieder des Hohen Landtages um Unterstützung unseres Antrages zur Schaffung der ÖkoSonderaktion für Niederösterreich. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr.Kremnitzer. Abg. Dr.KREMNITZER (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach den langatmigen Ausführungen meines Vorredners, wo er visionäre umweltschützerische Darstellungen in den Raum gestellt hat, freue ich mich (Abg. Buchinger: Langatmig! - Abg. Anzenberger: Es verschwinden manche über Nacht!) - danke schön -, freue ich mich, als Nachredner zu kommen, denn man kann in weiten Bereichen diese Darstellungen unterstreichen. In einigen Bereichen, Herr Klubobmann Freibauer, allerdings nicht. Zum Beispiel, wenn Sie anfangs davon ausgehen, daß Umweltschutz ein Teilaspekt der Politik sein soll, dann kann ich das nicht unterstreichen. Unserer Ansicht nach ist unsere Umwelt bereits in einem solchen Maße geschädigt, daß wir den Umweltschutz bereits zum zentralen Aspekt unserer Politik machen müßten, ansonsten kann ich große Teile Ihrer Darstellungen übernehmen. Ich erspare mir dazu weitere Ausführungen. Das dient, glaube ich, der strafferen Erledigung unserer Tagesordnung. Ich habe aber trotzdem zwei Anmerkungen zum heutigen Antrag, den Sie hier als gemeinsamen Antrag der beiden Großparteien vorlegen: 1. Der Antrag kommt viel zu spät und 2. der Betrag von 500 Millionen Schilling wird mit Sicherheit nicht reichen. Der Antrag kommt viel zu spät. Da gibt es eine Reihe von Beispielen in Niederösterreich, die Sie seit vielen, vielen Jahren dahinschleppen. (Beifall bei der FPÖ.) Bedenken wir, daß wir seit 10 Jahren von der Mitterndorfer Senke wissen. Seit 10 Jahren ist das Problem bekannt und seit 10 Jahren ...... (Abg. Treitler: Da war der Kremnitzer nicht einmal noch bei der FPÖ.) Jetzt haben Sie einen Fehler begangen. Da muß ich Ihnen sagen, jetzt ist Ihnen etwas unterlaufen. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Jetzt sind Sie einem Irrtum unterlegen. Dieser Zuruf, vor 10 Jahren sei der Kremnitzer noch nicht bei der FPÖ gewesen, ist leider falsch. Aber so wie Sie 10 Jahre nicht zählen können, so kann ich sie sehr wohl zählen. Seit 10 Jahren wird von den Verantwortlichen dieses Landes nur über die Kompetenz der Sanierung gesprochen, aber die Verschmutzung im größten mitteleuropäischen Grundwasserreservoir schreitet unaufhörlich fort und immer mehr Menschen müssen dort mit zugeführtem Wasser aus Kanistern versorgt werden. Ich weiß nicht, wer von Ihnen schon einmal dort gewesen ist. Man muß sich das wirklich ansehen. Das kommt einem vor wie in der unmittelbaren Nachkriegszeit, mit dem einen Unterschied, daß man damals die typhusbedingten Verseuchungen sehr rasch in den Griff bekommen hat, während wir uns heute immer mehr Zeit lassen. Immer mehr Zeit lassen so lange, bis wir die Probleme gar nicht mehr überschauen können. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Bundesland, welches bereit ist, die Kremser Schnellstraße vorzufinanzieren, sich aber bei der Mitterndorfer Senke Zeit läßt, bis der bundeszuständige Finanzträger eingreift, ein solches Bundesland hat die Schwerpunkte falsch gewichtet und falsch dimensioniert. Das muß hier mit voller Deutlichkeit gesagt werden. (Beifall bei der FPÖ.) Meine Damen und Herren! Wenn ich in den letzten Tagen von einer Feier lesen konnte, einer Spatenstichfeier für die Errichtung der Sperrbrunnen, dann halte ich das für die Perversion des Umweltschutzgedankens überhaupt. Wir feiern den Beginn einer längst fälligen Sanierungsmaßnahme! Bitte, meine Damen und Herren, hätten wir noch 10 Jahre gewartet, dann hätten wir vielleicht noch größer feiern können. Je länger wir warten, desto größer können wir dann feiern. Das ist die Perversion in sich. Aber Sie hätten ja gar nicht 10 Jahre warten müssen, um einen solchen Antrag wie den heutigen Wirklichkeit werden zu lassen. Die Freiheitliche Partei hat am 13. Dezember des Vorjahres hier einen Antrag eingebracht, daß sofort eine Milliarde Schilling für die Mitterndorfer Senke zur Verfügung gestellt werden soll, aber Sie haben diesen Antrag abgelehnt! Abgelehnt wie so viele andere Anträge, nur weil sie nicht aus den Reihen der beiden Großparteien stammen. Das ist Ihre Umweltschutzpolitik! Umweltverseuchung hat keine parteipolitische Farbe und Umweltsanierung hat auch keine parteipolitische Farbe. Meine Damen und Herren! Erkennen Sie doch, daß das Gebäude, in dem wir wohnen, brüchig und rissig geworden ist. Hier nützt es nichts, Fugen zu verschmieren, hier müssen Statiker her, hier müssen Baumeister her, die neue Wände errichten. Behelfsmäßige Sanierungsmaßnahmen werden hier nicht ausreichen. (Heiterkeit bei der ÖVP und SPÖ.) Ich könnte ja warten, ich bin am Wort. Ich könnte abwarten, bis Sie sich wieder beruhigt haben, aber auf der anderen Seite weiß ich, daß ich über Lautsprecher verfüge und Sie nicht, also kann ich mich durchsetzen. Der zweite Aspekt, meine sehr geehrten Damen und Herren, der finanzielle Aspekt. Es heißt so wunderschön in der Antragsbegründung, nachdem einige organisatorische Schritte aufgezählt worden sind, daß die angestrebten Maßnahmen, und jetzt wörtlich, "auch einen Bedarf an finanziellen Mitteln für den Umweltschutz entstehen lassen". Das ist doch eine sehr einfältige und naive Darstellung. Wir wissen heute, meine Damen und Herren, daß die Sanierung der Umwelt mit unseren herkömmlichen Finanzvorstellungen gar nicht finanzierbar sein wird. Und hier sind 500 Millionen Schilling, etwa ein Drittel des erwarteten Erlöses aus dem Verkauf von EVN-Anteilen, wohl ein sehr bescheidener Teil. Diese 500 Millionen Schilling sind also unserer Ansicht nach zu gering. Wir wissen sicher, daß das nicht der einzige Schritt sein kann. Es kann nur der erste Schritt sein, und in diesem Sinne werden wir dem Antrag zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Feurer. Abg. FEURER (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Wenn wir die Umweltsituation in Niederösterreich, und nicht nur in Niederösterreich, betrachten, so sind wir uns bewußt, daß wir hier mit raschem Handeln aus der Umweltkrise hinausfinden müssen. Ziel einer neuen Umweltpolitik in Niederösterreich muß die ökologische Modernisierung des Landes und seiner Wirtschaft im Sinne eines qualifizierten Wachstums sein. Der Gedanke des umweltfreundlichen Wirtschaftens läuft darauf hinaus, daß, anstatt Umweltschäden zu reparieren, in ein verstärktes Umweltbewußtsein und ein Umwelthandeln zu investieren ist. Es gilt für uns vorrangig, nach dem Stand der Technik vermeidbare Umweltbelastungen zu unterlassen und bestehende Umweltbelastungen zu verringern, das heißt Anlagen an eine neue erreichbare Technik anzupassen, und schließlich soll durch ein verstärktes Umweltbewußtsein jeder, ob im privaten oder beruflichen Umfeld, zur Vermeidung von Umweltbelastungen beitragen. Die Belastungslawine muß bereits in ihrem Entstehen verhindert werden. Wenn sie einmal angewachsen ist wie heute, dann ist es schwer, sie zum Stehen zu bringen. Wir Sozialisten betreiben in der Umweltpolitik keine Technikfeindlichkeit, im Gegenteil, wir sind überzeugt, daß wir durch unser Wissen und unser Können die Schadstoffbelastungen weiter reduzieren können und so zu einer abfallfreien Kreislaufwirtschaft gelangen. Um diese Entwicklung zu erreichen, bedarf es der Sicherstellung der Finanzierbarkeit dieser Umweltinvestitionen. Was Förderungen der öffentlichen Hand bewegen können, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist ja aus der Aufbauleistung der vergangenen Jahrzehnte deutlich sichtbar. Denken wir nur an die Schulen, die Kindergärten, an die Trinkwasserleitungen, an Abwasserbeseitigungsanlagen, Fremdenverkehrseinrichtungen, Freizeit- und Erholungseinrichtungen oder neue Betriebsansiedlungen usw. Hinter all diesen Leistungen steht meist ein Förderungsinstrument des Bundes oder des Landes oder in manchen Fällen auch von beiden Körperschaften. Es ist daher naheliegend, daß auch wichtige Umweltinvestitionen durch einen Umweltfonds des Landes mitfinanziert werden. Wir Sozialisten, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben diese Forderung bereits zu Beginn der 80er Jahre gestellt, aber unsere Forderung nach einem Niederösterreichischen Umweltfonds ist hier im Haus von der Mehrheit immer wieder abgeschmettert worden. Die Schaffung einer Öko-Sonderaktion, meine sehr geehrten Damen und Herren, stellt daher eine späte Einsicht zu unserem Standpunkt dar. Immerhin - und das wollen wir anerkennen - hat sich die ÖVP jetzt unseren langjährigen Forderungen angeschlossen, und daher werden in Zukunft bald Förderungsmittel für den Umweltschutz im Land Niederösterreich zur Verfügung stehen. Diese Sonderaktion kann aber nur als erster Schritt zu einem Umweltfonds des Landes angesehen werden. Ähnlich dem Niederösterreichischen Wasserwirtschaftsfonds sind klare Förderungsrichtlinien zu erstellen, damit offenkundig wird, wer wofür und wie hoch gefördert werden kann. Wir fordern auch klare Förderungsgrundsätze und einen Beirat, der die Einhaltung dieser Förderungsrichtlinien überwacht. Vorwiegend geht es uns aber darum, daß diese Umweltförderungsaktion für neue Impulse im Umweltschutz sorgt. Wir haben das Motto "das Wichtige zuerst" in den Vordergrund gestellt. Eine wesentliche Forderung für uns Sozialisten ist es sicherzustellen, daß die aus der Privatisierung der EVN verfügbaren Mittel schwerpunktmäßig für die großen Umweltprobleme des Landes verwendet werden. Wir Sozialisten lehnen daher bei dieser Förderung ein Gießkannenprinzip ab und wollen auch keine plakative Umweltpropaganda mit diesen Mitteln. Es ist zwar sichergestellt, daß ein Großteil der Mittel für rückzahlbare Darlehen aufgewendet wird, aus der Fortdauer der Aktion ergibt sich aber, daß sich natürlich die Möglichkeiten zur Förderung und die Höhe dieser Mittel verringern werden. Daher glauben wir, daß man sowohl Landesmittel als auch Bundesmittel dafür einsetzen müßte, daß dieser Fonds seine Finanzkraft für einen längeren Zeitraum erhält. Herr Landeshauptmannstellvertreter! Sie sind also aufgefordert, beim Landesfinanzreferenten vorzusprechen, damit diese Maßnahmen auch in die Tat umgesetzt werden können! (Beifall bei der SPÖ.) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seien wir uns doch bewußt, daß für eine vertretbare umweltpolitische Abfallentsorgung ungeheure Investitionen notwendig sein werden. Wir werden Milliarden für Investitionen aufwenden müssen, und wenn wir zumutbare Gebühren erreichen wollen, dann ist es natürlich erforderlich, daß die Gemeinden, aber auch die Gemeindeverbände von der öffentlichen Hand bei der Durchführung dieser Maßnahmen unterstützt werden. Für uns ist der Aufbau einer ökologischen Abfallwirtschaft vorrangig. Abfallvermeidungsprojekte, Mülltrennungssysteme, Verwertungsanlagen für die stoffliche Verwertung, für die biologische Verwertung und die thermische Verwertung, die Verbrennung, sind daher aus diesen Mitteln zu fördern. In Verbindung mit der NÖ Umweltschutzanstalt sollten dafür Abfallbehandlungsanlagen, die sich flächendeckend auf das ganze Land verteilen, neu geschaffen werden. Wir Sozialisten treten dafür ein, daß auch die Industrie und die Wirtschaft schwerpunktmäßig gefördert werden, um bestimmte Produktionsvorgänge umweltfreundlicher zu machen. Das ist wahrscheinlich die Grundlage dafür, daß wir den Abfall bereits in der Entstehungsgeschichte wesentlich reduzieren, aber auch jene Abfälle, die aus dem Produktionsprozeß anfallen, doch wesentlich entgiften können. Wenn wir beispielsweise heute die Möglichkeit haben, alte Rohstoffe wieder zu verwerten, dann sollten wir diese Möglichkeit ergreifen und, wenn es möglich ist, die gefährlichen Chlorkohlenwasserstoffe aus dem Verkehr ziehen, zum Beispiel in der Stahlindustrie das Entfettungsmaterial. Wir sollten trachten, diesen Weg zu gehen und mitzuhelfen, in unserer Wirtschaft von der Chlorchemie wegzukommen. Wir müssen daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Probleme an der Wurzel packen und schon beim Entstehen beseitigen. Dazu ist es notwendig, im Umweltbereich Bundesförderungen und Landesförderungen parat zu haben. Es ist daher ein Gebot der Stunde, nicht nur im Abfallbereich, sondern auch in der Industrie und in der Wirtschaft zu versuchen, einen umweltfreundlichen Weg zu gehen. Seien wir uns bewußt, daß uns, wenn wir diese Maßnahmen schon früher gesetzt hätten, viele Umweltschäden in diesem Land erspart geblieben wären, und manche Umweltkrise nicht eingetreten wäre. Natürlich ist es auch ein Gebot der Stunde, die Belastung unserer Gewässer, aber auch unseres Grundwassers - wir werden heute ja noch Gelegenheit haben, darüber zu diskutieren wesentlich zu reduzieren. Was für die Industrie die chlorierten Kohlenwasserstoffe sind, sind für die Landwirtschaft die Nitrate und Pestizide. Vor allem die Müllentsorgung muß unter anderen Vorzeichen erfolgen. Große Güllegruben, Güllebanken, vielleicht sogar Gülleaufbereitungsanlagen werden erforderlich sein, um die Überdüngung unserer Felder in den Griff zu bekommen. Anlagen für die Klärschlammentsorgung aus Betrieben und kommunalen Abwasserbeseitigungen fehlen in Niederösterreich ebenso, und es ist höchste Zeit, daß wir hier Maßnahmen setzen. Wir wissen aber auch, daß die Schadstoffe, die wir in die Luft abgeben, auf etwa 25 % reduziert werden müßten. Das sagen uns die Wissenschaftler heute, und es wird notwendig sein, neben dem Verkehr, insbesondere bei Heizwerken und beim Hausbrand wirksame Maßnahmen zu setzen. Es wird vor allen Dingen erforderlich sein, daß für die Raumheizung intelligente Heizlösungen angeboten werden, die den Primärenergieverbrauch und den Schadstoffausstoß minimieren. Kesselanlagen für Kohle, Öl oder Gas mit einem Wirkungsgrad von 60 %, wie wir sie heute vorwiegend vorfinden, können und dürfen für uns nicht der Weisheit letzter Schluß sein. Nahwärmeversorgung mit Blockheizkraftwerken, Wärmepumpen, Kraftwärmekupplung auf Biomassebasis, überhaupt die Erschließung erneuerbarer Energiequellen werden in Anbetracht der unkontrolliert ansteigenden Verbrennung von Kohlenstoffverbindungen und der damit verbundenen Auswirkungen Auswege aus der Energiekatastrophe sein können. Wir Sozialisten verstehen diese Förderungsmaßnahmen, die wir heute beschließen werden, zusätzlich zu den Förderungen des Bundes, und wir erhoffen uns aus diesen Maßnahmen natürlich gewaltige Impulse für die Umweltpolitik in Niederösterreich. Wir brauchen, glaube ich, das Rad nicht ein zweites Mal zu erfinden, eine ähnliche Handhabung wie beim NÖ Wasserwirtschaftsfonds scheint uns sinnvoll, und wir könnten damit wirklich die Umweltpolitik in Niederösterreich wesentlich in Schwung bringen. Wir begrüßen daher, daß die NÖ Landesregierung mit dem heutigen Beschluß aufgefordert wird, eine Öko-Sonderaktion für Niederösterreich einzurichten. Damit ist eine SPÖ-Forderung, die wir anfangs der 80er Jahre gestellt haben, knapp vor Beginn der 90er Jahre Realität geworden. Nach dem Schul- und Kindergartenfonds, nach dem NÖ Landes-Wasserwirtschaftsfonds, dem Fremdenverkehrsförderungsfonds, dem NÖ Wirtschaftsförderungsfonds hat nun Niederösterreich als Vorstufe zum NÖ Umweltfonds eine Öko-Sonderaktion. Es ist zwar nur ein halber Schritt, aber es ist wenigstens ein Schritt in die richtige Richtung. (Lebhafter Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Als nächster ist Herr Abgeordneter Spiess zu Wort gemeldet. Abg. SPIESS (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Landtages! Der heutige Tag steht voll im Zeichen des Umweltschutzes, steht voll im Zeichen unserer NÖ Umweltoffensive. Wir werden noch heute Berichte über ökologische Maßnahmen und Umweltaktivitäten diskutieren, nämlich die Berichte über den Marchfeldkanal, die Umweltakademie, die Umweltschutzanstalt und den Bericht des Umweltanwaltes. Auf der Tagesordnung stehen Haftungsübernahmen für die NÖSIWAG, also für die Trinkwasserversorgung, und für die Kompostierungsanlage Traiskirchen. Es werden Anträge zur Schaffung eines Trinkwassergesetzes, über zusätzliche bundesgesetzliche Normen zum Schutz des Grundwassers beraten und vom Bund die rasche Verabschiedung des Abfallwirtschaftsgesetzes mit wirksamen Müllvermeidungsmaßnahmen gefordert werden. Wir werden einen vernünftigen Baumschutz im verbauten Gebiet diskutieren, über Durchführungsbestimmungen zum Chemikaliengesetz beraten und ein eigenes zeitgemäßes Pflanzenschutzmittelgesetz fordern. Und wir werden last but not least den Antrag für ein Bodenschutzgesetz beschließen. Das von Herrn Landesrat Blochberger erarbeitete Bodenschutzkonzept wurde ja Dienstag von der Landesregierung genehmigt und enthält damit auch die Bausteine für das künftige Gesetz. Ein Bodenschutzgesetz ist deswegen notwendig, weil gesunder Boden etwas einmalig Kostbares ist und weil wir mit gesundem Boden die Zukunft unserer künftigen Generationen absichern können. Meine Damen und Herren! Ich will der heutigen Tagesordnung nicht vorgreifen. Aber jedem unserer Landesbürger, ob er sich nun mehr oder weniger mit der Problematik des Umweltthemas beschäftigt, muß schon auf Grund unserer heutigen Tagesordnung etwas klar werden. Klar werden, daß der Bereich dessen, was wir als Umweltpolitik und als Umweltaufgabe erkennen, äußerst komplex, vielfältig und vernetzt ist und effiziente Umweltpolitik daher an vielen Stellen zugleich ansetzen muß. Zweitens müssen wir uns als Verantwortliche in Niederösterreich so wie bisher dieser Aufgabe voll bewußt sein und uns dieser Aufgabe auch stellen und Zug um Zug eine Zukunft realisieren, die ich mit dem Schlagwort ökosoziale Zukunft für Niederösterreich ausdrücken möchte. Für etwas ganz Bedeutendes - strategisch, aber auch inhaltlich bedeutend - innerhalb unserer Umweltoffensive halte ich den Beschluß über unsere heutige Öko-Sonderaktion. Hoher Landtag! Ich glaube, wir freuen uns alle darüber, daß durch eine vernünftige wirtschaftspolitische Maßnahme zu den bisher schon gestiegenen Budgetmitteln nunmehr weitere 500 Millionen Schilling für Umweltaufgaben zur Verfügung stehen werden. Ich möchte an dieser Stelle vielleicht doch zu meinen Vorrednern eine kleine Bemerkung machen. Der Herr Abgeordnete Dr.Kremnitzer hat sich in sehr emotioneller Weise erstens einmal beklagt, daß die Ausführungen meines Klubobmannes etwas langatmig gewesen wären. So sieht er vielleicht die Dinge, aber ich gratuliere dem Klubobmann, daß er ein sehr grundsätzliches Referat über unsere Vorschläge im gesamten Bereich des Umweltschutzes gebracht hat. (Beifall bei der ÖVP.) Der Herr Abgeordnete Dr.Kremnitzer hat auch von Perversion gesprochen, von der Perversion, daß in der Mitterndorfer Senke 10 Jahre nichts weitergegangen wäre. Nun, ich habe mir auch zu diesen Worten meine Gedanken gemacht. Ich erinnere mich daran, daß seine Fraktion in der Koalitionsregierung bitte in diesem Bereich überhaupt nichts getan hat. (LR Blochberger: Der Staatssekretär Muhrer war das!) Hier wären Möglichkeiten genug gewesen, denn es ist ja an und für sich eine Bundesaufgabe, und es ist erstaunlich, daß er sich heute darüber beklagt, daß 10 Jahre nichts geschehen ist. Und das zweite. Wenn ich mir also über die angezogene Perversion etwas gedacht habe, dann erinnere ich mich an die kurze Zeit des früheren Klubobmannes Krünes, der immer wieder dagestanden ist und uns mit fast erhobenem Zeigefinger Demokratie lehren wollte, Sauberkeit, aber auch Sparsamkeit, daß man jeden Schilling dreimal umdrehen muß, bevor man ihn von den öffentlichen Mitteln ausgibt. Heute höre ich wieder, daß wir sofort aus dem Ärmel heraus, ohne zu sagen woher, eine Milliarde für einen Bereich zur Verfügung stellen sollten, einen Bereich, für den wir an und für sich schlußendlich nicht verantwortlich sind! Daher frage ich mich, wo liegt hier eigentlich die Perversion? Ich mache mir meine eigenen Gedanken darüber! (Beifall bei der ÖVP.) Ja, meine Damen und Herren, ich habe vorhin gesagt, ich glaube, wir freuen uns alle, daß es zu dieser Sonderaktion, zu dieser Öko-Sonderaktion gekommen ist, denn 500 Millionen Schilling sind sicherlich eine Größenordnung, mit der man schon etwas anfangen kann. Ein Betrag, mit dem man Entwicklungen auslösen kann, Entwicklungen vorantreiben kann und natürlich auch Ziele erreichen kann. Ein Betrag, mit dem man, wenn man wirklich zielbewußt umgeht - und er wird so eingesetzt werden -, Umweltinitiativen von privater Seite, von Wirtschaftsseite, von Gemeinden und natürlich auch von Gemeindeverbänden mobilisieren kann, die ein Mehrfaches, ich möchte sagen, ein Vielfaches dessen ausmachen, was wir hier im Fonds dafür einsetzen. Es ist daher logisch und zweckmäßig, daß diese Gelder der Öko-Aktion möglichst nachhaltig, also wiederkehrend, eingesetzt werden, weil dann immer wieder neue Öko-Impulse, neue Umweltimpulse damit gesetzt werden können. Zu den Schwerpunkten, für die diese Mittel verwendet werden sollten. Es sind drei große Bereiche in diesem Antrag bereits ausgeführt, die ich kurz mit den drei Worten umschreiben kann: "Reines Wasser, saubere Luft und stop der Müllawine." Natürlich müssen es nicht ausschließlich diese Bereiche sein, welche innerhalb der Sonderaktion behandelt werden. Allerdings meine ich schon - und das ist ja auch die Meinung unserer Fraktion -, daß Schwerpunkte gesetzt werden sollten. Allein zu den drei angeführten Bereichen könnte man sicher weit über eine halbe Stunde lang reden, was hier alles bewegt, was hier eingeleitet und unterstützt werden könnte. Lassen Sie mich nur im Bereiche des Hausmülls auf Zukunftserfordernisse hinweisen, die Milliardenbeträge erfordern werden und die innerhalb unserer niederösterreichischen Abfallüberlegungen realisiert werden müssen: Zuerst der gesamte Bereich der Müllvermeidung, von der Aufklärung und Beratung bis zur möglichst umfassenden Realisierung; eine möglichst weitgehende Mülltrennung und Wiederverwertung der Sekundärrohstoffe; die Verarbeitung des biogenen Mülls zu Qualitätskompost und die Errichtung von thermischen Behandlungsanlagen für die Reststoffe und schlußendlich die Errichtung von Deponien für die noch zu lagernden Reststoffe, die übrig bleiben, die mit den modernsten Sicherheitseinrichtungen ausgestattet sind. Natürlich, allein die Umsetzung dieses Konzeptes wird gewaltiger Anstrengungen bedürfen und sicherlich auch Milliardenbeträge erfordern, aber wir haben die Vision - und dieses Wunschbild wird kein Wunschbild bleiben, sondern wird Realität werden -, daß in absehbarer Zukunft die Müllproblematik in Niederösterreich keine Problematik mehr sein wird. Ein Wort zur Fernwärme, meine Damen und Herren! Ich möchte zum ökonomischen Aspekt nichts sagen, das wird sicher von meinem Kollegen hier getan werden, aber der Treibhauseffekt durch die massive Verbrennung fossiler Energieträger in den letzten 100 Jahren wird sicher kommen und damit gewaltige Veränderungen des Klimas. Wenn dies auch ein weltweites Problem ist, genauso wie die Abholzung der Regenwälder, so meine ich, daß die Österreicher und wir in Niederösterreich in diesem Bereich vorausgehen sollten, durch den forcierten Ausbau der Fernwärme den Energieverbrauch zu reduzieren, möglichst umzusteigen auf biologische Energieträger, um die Luft für Mensch und Wald reiner zu bekommen und natürlich damit auch den Treibhauseffekt abzustoppen. Das ist eine Riesenaufgabe, die sich hier stellt, die sich für uns stellt, aber auch für die gesamte Wirtschaft, insbesondere für die Energiewirtschaft. In dieser Richtung werden sicherlich von unserer ÖkoSonderaktion starke Impulse ausgehen. Ich weiß schon, diese 500 Millionen werden nicht ausreichen, um alle Probleme zu lösen. Ich bin diesbezüglich kein Utopist. Daß natürlich weitere Überlegungen, ökologische Überlegungen hier angestellt werden müssen, darauf ist mein Klubobmann vorhin bereits eingegangen. Ich meine aber dennoch, daß diese Öko-Sonderaktion einen ganz großen Schritt nach vorne bedeutet, ich möchte fast sagen, einen weiten Sprung nach vorne bedeutet. Meine Damen und Herren! Sie kennen sicher aus der griechischen Sagenwelt den Mythos vom Krug oder von der Büchse der Pandora, jener weiblichen Figur, die Göttervater Zeus in seiner Rache an Prometheus zu Epimetheus, Prometheus' Bruder, geschickt hat, um die Rache dort zu vervollständigen. Pandora, von Zeus aus Erde geschaffen, wurde mit allen Attributen, mit allen Vorzügen, mit all der Grazie und Anmut einer attraktiven Frau ausgestattet, und sie wurde dann von Epimetheus auch nur zu gerne aufgenommen. Aber erst als sie den verschlossenen Krug, in der Dichtung ist er dann zur Büchse geworden, als sie den Krug öffnet und daraus alle Übel der Welt strömen, wurde Epimetheus eigentlich bewußt, welches Geschenk da auf ihn zugekommen ist. In der Dichtung, meine Damen und Herren, wurde dieser Mythos der Pandora des öfteren mit dem Sündenfall der Menschen verglichen. Ich möchte heute einen neuen Aspekt anfügen, weil er mir nicht ganz unrealistisch zu sein scheint. Ist diese Pandora in ihrer Attraktivität nicht vergleichbar mit unserer modernen Zivilisation, mit all den wunderbaren Möglichkeiten, die uns Wissenschaft, Technik, Chemie und Fortschritt bieten? Und ist unser Leben - ich meine damit das Leben der gesamten Gesellschaft, uns alle - nicht sicherer, ist es nicht leichter und schöner geworden? Niemand möchte mehr die Annehmlichkeiten der heutigen Zivilisation missen. Pandora übt also ihre Faszination auf uns noch immer aus. Aber heute, Hohes Haus, heute erkennen wir zunehmend auch die Schattenseiten, die Belastungen, die Übel, die wir an der Ökologie, an der Natur anrichten - und da sind ja nur einige begeistert -, die aus dieser Büchse der Pandora entströmt sind: die atomare Bedrohung, die Ausbeutung der Ressourcen, die Abfallawine, die Vergiftung von Wasser, von Boden und Luft, die Zerstörung der Ozonschicht in der Stratosphäre, die zunehmende Ozonbelastung in Bodennähe, der Treibhauseffekt und die Verkehrslawine. Dieses Übel, diese Geister müssen also wieder in den Krug, in die Büchse zurück, durch unser Wollen, unser Handeln mit Hilfe von Wissenschaft und Technik. Wir haben in den vergangenen Jahren eine Reihe von Maßnahmen gesetzt, damit diesen Übeln, diesen dunklen Geistern ihre Aggressivität genommen wird, damit sie wieder in den Krug zurückgedrängt werden. Ich kann im gebotenen Zeitrahmen sicher nur wenige anführen, aber beispielhaft seien hier doch einige angemerkt. Ich denke hier an das Umweltschutzgesetz mit der Umweltakademie, der Umweltschutzanstalt und der Installierung von Umweltgemeinderäten; an das Abfallwirtschaftsgesetz mit seinen Schwerpunkten Müllvermeidung, Müllentgiftung und Wiederverwertung von Stoffen. Ich erinnere an den Abfallwirtschaftsverbund mit Wien, an das fortgeschrittene Stadium der Errichtung von Sondermülldeponien unter Einbeziehung der Bürgerschaft, die Umweltkoordinierungsstelle, das Abfalltelefon und die Installierung von Umweltberatern. Ich verweise auf die laufende Abfallvermeidungskampagne, die bevorstehende Schulung und den Einsatz von hunderten Einkaufsberatern, die weitere Möglichkeit mit Glascontainern, die ins Auge gefaßt ist, und auf das weitgehend gediehene Abfallwirtschaftsgesetz, auf unser Luftreinhaltegesetz, das als beispielhaft gilt, das Luftgüteüberwachungsnetz, unser Niederösterreichisches Klärschlammgesetz und nicht zuletzt auf den Landes-Wasserwirtschaftsfonds, mit dem es möglich ist, die Abwasserbeseitigung voranzutreiben. Meine Damen und Herren! Diese keinesfalls vollständige Anführung von Aktivitäten möge genügen, um zu beweisen, daß bereits in den vergangenen Jahren viel geschehen ist. Ich möchte abschließend vielleicht noch auf eines hinweisen. Vor kurzem wurde ich hier im Verlauf einer kleinen Diskussion von einem jungen Menschen mit der Frage konfrontiert, ob Geld, grundsätzlich gesehen, etwas Gutes oder etwas Schlechtes sei. Sicher, meine Damen und Herren, diese Frage ist so einfach nicht zu beantworten, denn Geld ist an und für sich wertneutral. Es kommt sicher immer wieder darauf an, wie wir Menschen dieses Geld verwenden, denn durch Einsatz von Geld sind schon die bösesten Dinge geschehen, etwa die Führung von Kriegen, die Unterjochung und die Vernichtung von Menschen, die Zerstörung der Natur. Aber in gleicher Weise ist es möglich, mit Geld so viel Gutes zu tun: Hunger zu stillen, Krankheiten zu bekämpfen, den Menschen zu helfen. Und mit diesem Geld, meine Damen und Herren, mit diesen 500 Millionen in unserer Öko-Sonderaktion, die wir nunmehr beschließen werden, wird Geld zu etwas Gutem, zu etwas Positivem verwendet, wird es also zu gutem Geld, zu gutem Geld durch die Weiterführung unserer Umweltoffensive, zur Erhaltung einer lebens- und liebenswerten Umwelt, und damit, glaube ich, auch zur besten Investition für unsere niederösterreichischen Landesbürger! (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Hans. Abg. Ilse HANS (FPÖ): Herr Präsident! Hoher Landtag! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe dem Klubobmann Mag.Freibauer und auch dem Abgeordneten Spiess sehr aufmerksam zugehört und möchte jetzt im Zusammenhang mit dieser Öko-Sonderaktion doch noch einmal etwas klären. Die Unterzeichner der zu beschließenden Initiative stellen eingangs fest, daß die niederösterreichische Landespolitik heute mehr denn je die Aufgabe hat, die Umwelt zu schützen und sie für kommende Generationen zu erhalten. Trotz dieses Bekenntnisses zu mehr Umweltschutz bleibt unklar, ob Sie, sehr geehrte Abgeordnete von der ÖVP, eine Öko-Sonderaktion wirklich für notwendig halten. Jedenfalls rühmen Sie sich zuerst sowohl im Antrag wie auch in den Reden der vielfältigen Aktivitäten in vergangenen Legislaturperioden im Sinne des Umweltschutzes, andererseits müssen Sie aber zugeben, daß 500 Millionen Schilling sicher nicht ausreichen werden, um die Umweltprobleme in Niederösterreich, wie angestrebt, umfassend zu lösen. Ich frage Sie also, damit es keine Mißverständnisse gibt: Betrachten Sie die Öko-Sonderaktion als Fleißaufgabe? Soll das nur eine Ergänzung sein, eine Fleißaufgabe zur ohnehin ausreichenden Umweltpolitik des Landes, oder ist der vorliegende Antrag eher ein Schuldbekenntnis? Ist die vorliegende Absichtserklärung ein Sündenregister für Versäumnisse der letzten Jahre? Eine Umweltoffensive wollen Sie in Angriff nehmen, und darauf sind Sie stolz! Aber schauen wir uns die aktuelle Umweltsituation in Niederösterreich noch einmal an. Kann es hier überhaupt eine Offensive geben? (Abg. Kalteis: Einstieg!) Im Bereich der Mitterndorfer Senke ist das Trinkwasser für 100.000 Menschen ernsthaft in Gefahr. Der Herr Abgeordnete Spiess hat gemeint, dafür sind wir nicht verantwortlich. Tonnen giftiger Abfälle können jeden Augenblick das Grundwasser endgültig vernichten. Wasserproben, Probebohrungen, Analysen führen zu regelmäßigem Umweltalarm. Immer mehr Brunnen müssen gesperrt werden, Wasserwerke werden geschlossen. Viele Familien kaufen ihr Trinkwasser bereits im Supermarkt, andere Familien gehen mit dem Wasserkanister zur Notversorgung. Genießbares Tinkwasser wird rar in der Mitterndorfer Senke. "Vorsicht, Trinkwasser!" ist in Niederösterreich ein schlechter Witz. Vor mehr als 10 Jahren wurde der Umweltskandal aufgedeckt. Seit mehr als 10 Jahren werden Sofortmaßnahmen zur Rettung des Trinkwassers angekündigt. Bis heute ist nichts Wesentliches zur Beseitigung der Umweltkrise geschehen. Die Errichtung von Sperrbrunnen im Bereich der Fischerdeponie hat nichts mit der Sanierung des Grund- und Trinkwasservorkommens in der Mitterndorfer Senke zu tun. Die Errichtung der Sperrbrunnen ist nur der erste Schritt, um überhaupt Sanierungsmaßnahmen setzen zu können. Der erste Schritt zur Rettung unseres Wassers kommt sehr spät! Erst seit wir Freiheitlichen in diesen Landtag eingezogen sind, ist der Umweltskandal in der Mitterndorfer Senke wieder auf der Tagesordnung dieses Landtages. Die Landesregierung hat in diesem Zusammenhang so tief und so lange geschlafen, daß inzwischen sogar schon der Staatsanwalt ermittelt, wer früher hätte zur Besinnung kommen müssen. (Abg. Anzenberger: Die Anzeiger sind bald wieder ausgezogen!) Jawohl, der Staatsanwalt. Um Wasser bangende Gemeindebürger und ganze Gemeinden haben Anzeige erstattet, um die Verantwortlichen aufzurütteln. Rote und schwarze Vereine haben Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Unabhängige Vereine und Bürgerinitiativen haben die Landespolitiker angezeigt. Sie schauen sehr erstaunt, aber es ist so. So mußte die Landesregierung gezwungen werden, endlich zu handeln. "Bis auf die Unterhose ausziehen" wollen Landesbürger die Verursacher der Trinkwasserverseuchung in der Mitterndorfer Senke. Das ist die Stimmung der Landesbürger in dieser Region. Sie bangen um ihre Lebensgrundlagen und kämpfen für mehr Umweltschutz. Sie fühlen sich in die Defensive gedrängt, stehen bereits mit dem Rücken zur Wand. An eine Umweltoffensive werden sie nicht glauben können. Brauchen Sie noch weitere Beispiele für die Umweltpolitik in Niederösterreich? (Ruf bei der ÖVP: Ja! Abg. Mag.Freibauer: Sie können noch ein paar Märchen erzählen!) Ist die Mitterndorfer Senke ein Märchen? Das werden Sie mir noch erklären müssen. Im Marchfeld sind die landwirtschaftlichen Böden überdüngt. Dort ist es das Nitrat, das das Grundwasser bedroht. Der Bauer bangt um seinen Boden, denn der Boden ist immerhin des Bauern Existenz. Zweifelhafte Beratung, fragwürdige Bewußtseinsbildung hat den Bauernstand in die Enge getrieben. Auch der Bauer weiß nicht mehr weiter. Auch in seinen Augen werden Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers im Rahmen einer Öko-Sonderaktion Notmaßnahmen sein und keine Umweltoffensive. Haben Sie schon die Müllberge in Niederösterreich wirklich genau betrachtet? Natürlich brauchen wir Abfallvermeidungsaktivitäten. Unsere Deponien sind in wenigen Jahren unwiderruflich voll. (Zweiter Präsident Haufek übernimmt den Vorsitz.) Die Bürgermeister fürchten die Müllawine, die sie überrollt, sie wissen nicht wohin mit diesem Müll. Auch die Umweltschutzanstalt warnt davor, die bisherige Wegwerfpolitik fortzusetzen. Ebenso urgiert Umweltanwalt Raschauer ein Müllvermeidungskonzept für Niederösterreich. Die Zukunft Niederösterreichs führt durch die Bewältigung der Müllberge. Glaube allein wird diesen Müllberg nicht versetzen, und Ankündigungen allein werden die Müllanhäufungen nicht abbauen! Es bedarf einer Aktion, aber von einer Umweltoffensive kann auch in diesem Zusammenhang nicht gesprochen werden. Tatsache ist, wir werden noch Jahre brauchen, bis wir über die nötigen Maßnahmen zur Rettung unserer Grundlagen hinaus sind. Viel Zeit, viel Geld und viel Arbeit wird es kosten, die Versäumnisse der Vergangenheit zu beseitigen. Ein anderes Denken, ein anderes Handeln wird notwendig sein, um den Umweltnotstand zu beheben. Wir Freiheitlichen stimmen daher zwar dem vorliegenden Antrag zu, wir stellen jedoch fest, daß die Umweltpolitik in Niederösterreich kein Grund zum Feiern ist. Im übrigen läßt dieser Antrag auf Durchführung einer Öko-Sonderaktion viele alte, viele neue Fragen offen. Ein Beirat soll gebildet werden, soll aktiv werden. Ich frage Sie, wird dieser Beirat nur aus jenen verschlafenen Landespolitikern bestehen, die die Umweltgefahr in der Mitterndorfer Senke 10 Jahre lang ignoriert haben? (Abg. Anzenberger: Sie haben nicht einmal ein Jahr in diesem Land gelebt! Nicht einmal ein Jahr ist es gewesen und ein Drittel der Mandate ist weg! - Abg. Eichinger: Wo ist der nächste?) Als ein Ziel der Öko-Sonderaktion haben Sie die Förderung der Fernwärme angegeben. Ich frage Sie, an welche konkreten Projekte haben Sie bei der Förderung der Fernwärme gedacht? Natürlich sind wir auch an der Fernwärme interessiert. Aber haben Sie etwa einen Weg gefunden, die Abwärme des Kohlekraftwerkes Dürnrohr zu nutzen? Oder wollen Sie vielleicht Fernwärme erzeugen lassen, etwa durch die Errichtung von Müllverbrennungsanlagen, zum Beispiel bei der Fischerdeponie? Die Frage ist auch, wo soll die Abfallvermeidung nun wirklich ansetzen? Primär bei der Wiederverwertung von Abfällen oder schon im Bereich ihrer Produktion? Auch hier werden Sie sich entscheiden müssen! Das sind Fragen, die Umweltschützer interessieren, und das sind Fragen, auf die vorliegender Antrag keine eindeutige Antwort gibt. Legen Sie die Karten auf den Tisch! Ich fordere Sie auf, zukünftig ausgereiftere Anträge auf den Tisch zu legen, die mehr sind als nur der Auszug aus einem Gemeinderatswahlprogramm! (Beifall bei der FPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Ich erteile dem Herrn Abgeordneten Kautz das Wort. Abg. KAUTZ (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Mit der heutigen Vorlage einer Öko-Sonderaktion machen wir sicher einen Schritt in Richtung Lösung von Umweltproblemen in Niederösterreich. Sie ist sicher kein Allheilmittel, diese Öko-Sonderaktion, aber ein Bemühen, ein Mosaikstein im Bild der Umwelt. Wenn heute von Umweltoffensive gesprochen wird und so mancher den anderen beschuldigt hat, wer, wann, wo, was unterlassen hat, so darf ich, glaube ich, hier einmal klipp und klar feststellen: Die erste Partei, die sich mit der Umweltfrage beschäftigt hat, waren die Sozialisten in diesem Land, denn Anfang der 70er Jahre hat die sozialistische Alleinregierung das erse Umweltschutzministerium gegründet und eingeführt. Das heißt, es hat weder die Österreichische Volkspartei noch die Freiheitliche Partei damals nur irgend einen Gedanken damit verschwendet, Umweltschutz zu betreiben. Die Sozialisten haben bereits damit begonnen! (Beifall bei der SPÖ. - Abg. Mag.Freibauer: Im Programm auf Bundesebene heißt es, Ihr habt einen Nachholbedarf! - LHStv. Dr.Pröll: Das hättet Ihr damals schon gebraucht!) Meine sehr geschätzten Damen und Heren! Der Zwischenruf des Kollegen Freibauer läßt mich eine Feststellung treffen. Ich bin stolz auf unser Programm "Niederösterreich soll blühen", denn der Herr Kollege Freibauer hat heute von dieser Stelle aus die umweltfreundliche Wirtschaft aus unserem Programm zitiert. Ich danke, daß Sie es gelesen haben. (Abg. Mag.Freibauer: Das habe ich wirklich nicht gelesen!) Vielleicht haben Sie es irgendwo erfahren, aber das sind die Worte, die da drinnen stehen. Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich will hier sicher keinen Vaterschaftsprozeß vom Zaun brechen, aber in diesem Haus ist es Sitte und Tradition, daß Anträge, die von den Sozialisten kommen, schubladiert werden und nach Jahren irgendwo unter einem anderen Namen von der Österreichischen Volkspartei wieder eingebracht werden. Ich könnte hier einige Beispiele bringen. Der Herr Klubobmann Freibauer hat heute gesagt, warum es zu diesem Antrag bezüglich der Öko-Sonderaktion gekommen ist. Es war ein Wahlversprechen der Österreichischen Volkspartei. Er dürfte aber vergessen haben, daß bereits am 15.12.1983 der Abgeordnete Wedl hier von dieser Stelle aus einen Antrag eingebracht hat, den ersten Antrag auf Schaffung eines Niederösterreichischen Umweltfonds. Natürlich wurde er verschottert, bis die Österreichische Volkspartei ein Wahlversprechen abgegeben hat und er nunmehr unter dem Titel "Öko-Sonderaktion" neu gekommen ist. Und jetzt wird das beschlossen. Wir Sozialisten sind aber stolz darauf, daß wir die Landtagsmehrheit davon überzeugen konnten, daß unsere Anträge zum Wohle Niederösterreichs wirksam werden können. (Beifall bei der SPÖ.) Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Es gäbe auch noch andere Beispiele. Ich denke nur an die niederösterreichische Pendlerhilfe, an das Hausstandsgründungsgesetz; alle diese Gesetze wurden von uns eingebracht, wurden schubladiert und kamen dann von der rechten Reichshälfte wieder. Nun, meine sehr geschätzten Damen und Herren, es ist eine Öko-Sonderaktion und kein Fonds. Ich weiß schon, das Wort "Fonds" ist vielleicht bei einigen Damen und Herren in letzter Zeit ein Reizwort geworden, daher heißt es Öko-Sonderaktion. Uns Sozialisten ist der Name völlig egal. Uns geht es darum, daß für die Bevölkerung, für die Umwelt etwas getan wird, daß wir für die Umwelt Wirksamkeit erlangen können. Nur, da der Titel "Sonderaktion" lautet, glaube ich, ist dazu zu sagen, daß er nicht so interpretiert werden darf, wie er vielleicht als Sonderaktion zu interpretieren wäre, denn aus Sonderaktion könnte man ableiten, daß es etwas Einmaliges ist. Aber es soll nicht einmalig sein, sondern es soll eine Einrichtung sein, eine dauerhafte Einrichtung. Es soll ja nicht das Familiensilber, sprich EVN-Aktien, verjuxt werden, sondern es soll das Geld des öfteren verwendet werden können. Daher glaube ich, ist es notwendig festzustellen: Es soll eine Daueraktion sein und keine einmalige Aktion. Warum sage ich das? Im Antrag ist ausgeführt, daß Zinsenzuschüsse, Darlehen, Beihilfen und bewußtseinsbildende Aktionen damit gefördert werden sollen. Wenn ich mir das genau anschaue, dann sind fast nur Darlehensrückflüsse zu erwarten, denn Zuschüsse und Beihilfen und auch die bewußtseinsbildenden Aktionen sind ja verlorene Gelder. Daher glaube ich, ist es notwendig, daß der Topf aus Landes- oder Bundesmitteln immer wieder nachgefüllt wird, sodaß die 500 Millionen alljährlich zur Verfügung sind und sich nicht verdünnen oder irgendwo zum Auslaufen kommen. Ich glaube auch, daß der Beirat, so wie er besetzt ist, effektiv und unbürokratisch arbeiten soll. Ich bin auch der Meinung, daß dem Landtag über die Ausgaben dieser Öko-Sonderaktion jährlich ein Bericht vorgelegt werden soll. Ich weiß schon, es ist ein Fonds. So wie jetzt die Aktion läuft, ist es praktisch nur ein Verwaltungsfonds, da muß von wo anders nachgespeist werden. Wäre es ein Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit, könnte er ja auf dem Kapitalmarkt Gelder aufnehmen. Ich weiß, man hat sich auf diese Art des Verwaltungsfonds geeinigt, und daher glaube ich, muß eben nachgeschossen, jährlich nachgeschossen werden. Nun darf ich auch noch eine andere Anmerkung machen. Es heißt hier im letzten Punkt "bewußtseinsbildende Maßnahmen". Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich hoffe, daß diese bewußtseinsbildenden Maßnahmen in den Schulen durchgeführt werden, überall dort, wo man es mit der Umwelt zu tun hat. Ich hoffe nur nicht, daß diese bewußtseinsbildenden Maßnahmen nur das Konterfei des Verwalters dieser Öko-Sonderaktion plakativ durch das Land Niederösterreich in das Bewußtsein der Bevölkerung bringen. Ich glaube, das wäre sicher keine Umweltmaßnahme. (Abg. Icha: Wenn wir das gewußt hätten, hätten wir uns das wirklich überlegt! - Abg. Spiess: Das ist aber ein schönes Konterfei!) Geschmäcker sind verschieden. Nur, ich glaube, das gehört nicht unbedingt zur Umwelt. Diese Art von Konterfeidarbietungen gehört in den Wahlkampf, aber nicht aus Steuergeldern bezahlt. Ich glaube, man müßte auch eine Bewußtseinsbildung bei der Frau Umweltminister Flemming herbeiführen, denn sie ist es ja, die für einen Gesetzentwurf zur Abfallvermeidung zuständig wäre. Das müßte auf Bundesebene geschehen. Alle Maßnahmen, die auf Landesebene gesetzt werden, sind zu kurzsichtig, sind zu eingeschränkt. Solche Maßnahmen müssen von der Bundesebene her kommen, und das wäre auch Aufgabe der Frau Flemming, mehr Aufgabe, als in der Hainburger Au mit dem Schiff verankert zu werden. Nun, ich könnte mir auch eine andere Art vorstellen, wie diese Öko-Sonderaktion zum Einsatz kommt. Ich kann hier ein Beispiel aus meinem eigenen Bezirk sagen. Wir haben zufällig im Bezirk Neunkirchen zwei Gemeinden, die beide Schwarzau heißen, eine im Gebirge und eine am Steinfeld. Die Müllentsorgung unseres Bezirkes liegt 5 km neben der Gemeinde Schwarzau am Steinfeld, und die Gemeinde Schwarzau im Gebirge, die noch dazu den Nachteil hat, daß sie eine Streusiedlung ist, liegt 40 km weit entfernt. Die Müllgebühren dieser beiden Gemeinden sind exorbitant unterschiedlich. Im Niederösterreichischen Wasserwirtschaftsfonds haben wir eine Möglichkeit, ein Instrument gefunden, um Schwellenwerte zu erreichen, um Schwellentarife zu haben und mit diesen Schwellentarifen die Gebühren absenken zu können. Ich glaube auch, es wäre eine Aufgabe der Öko-Sonderaktion, die Müllgebühren abzusenken, wenn sie vom Entsorger unverschuldet in die Höhe gehen, indem man bei einem gewissen Schwellenwert eine oberste Grenze der Müllgebühren einzieht. Das wäre meiner Meinung nach auch eine Aufgabe dieser Öko-Sonderaktion. Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich glaube, es ist nicht notwendig festzustellen, daß unsere Fraktion dieser Vorlage die Zustimmung geben wird, waren es doch wir, die 1983 so einen Fonds gefordert haben. Mein Kollege Feurer hat schon angeführt, der NÖ Schulbaufonds, der LandesWasserwirtschaftsfonds und der Fremdenverkehrsförderungsfonds, der Wirtschaftsförderungsfonds sind alles Instrumente, die wir geschaffen haben, um dem niederöstereichischen Bürger Förderungen zukommen zu lassen, um die entsprechenden Fachgebiete zu fördern. Mögen diese Fonds Vorbild für die Öko-Sonderaktion sein und möge die Öko-Sonderaktion ebenso erfolgreich sein wie die von mir eben angeführten anderen Fonds. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten Anzenberger.) ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Ich erteile das Wort dem Herrn Abgeordneten Kurzbauer. Abg. KURZBAUER (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Umweltschutz ist sicher zu Recht zu einem die gesellschaftspolitische Diskussion stark prägendem Thema geworden. Die Umweltpolitik wird dabei immer mehr zu einem Schwerpunkt der Politik schlechthin. Es ist ein von der Gesellschaft und auch von den Unternehmern anerkanntes Ziel, daß der Umweltschutz in die schon bisher gültigen wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Ziele voll integriert werden muß. Weder mit Hysterie, meine Damen und Herren, noch mit einseitigen Schuldzuweisungen, sondern nur in einem Dialog der Vernunft zwischen Politik, Wirtschaft, Verfechter des Umweltschutzes und Konsumenten lassen sich dabei praktikable Lösungen finden. Wo es im Einzelfall Widersprüche gibt, müssen Kompromißlösungen gesucht und gefunden werden. Das Anliegen des Umweltschutzes darf dabei aber nicht zu einer Entscheidungsschwäche der Behörden und Politiker bzw. zur Lähmung der gesamten Politik führen. Die äußerst vielfältigen Vorschriften für die Unternehmer im Bereich des Umweltschutzes, aber auch ganz besonders die eigenen Bemühungen um die höhere Wirtschaftlichkeit haben die Unternehmen zu einer fortgesetzten Suche nach neuen Wegen und Lösungen bereits zu einer Zeit veranlaßt, als das Thema Umweltschutz noch nicht im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion stand. Die Betriebe haben solche neuen Lösungen vielfach auch nicht unter Zwang, sondern aus eigenem Antrieb und vorausschauend verwirklicht. Dennoch soll nicht verschwiegen werden, daß sich dieser Prozeß mit dem gestiegenen Umweltbewußtsein noch wesentlich verstärken muß und wird und Antworten auf neue Ziele gefunden werden müssen, wozu die Gründung des Öko-Fonds sicher ein Beispiel dafür ist, daß man sich auch hier große Gedanken macht. An Beispielen für umweltbetonte Neuerungen in der Wirtschaft, von denen ich hier nur einige widergeben kann, mangelt es wirklich nicht. Mit Hilfe der seit Beginn der 70er Jahre bei allen Handelskammern eingerichteten Abfallbörsen werden die verschiedensten Produktionsabfälle in immer größerem Ausmaß einer Wiederverwertung zugeführt. Damit hat die Wirtschaft schon bisher einen wesentlichen Beitrag zur Abfallvermeidung und Deponieraumschonung geleistet. Eng in diesem Zusammenhang, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist der Altstoffhandel mit seiner traditionellen Sammelfunktion für wiederverwertbare Altstoffe zu nennen. Einige Zahlen sollen dokumentieren, wie eindrucksvoll die Leistungsfähigkeit dieser Branche ist. Alljährlich werden ca. 750.000 Tonnen Eisen und Stahlschrott, da stecken ungefähr 200.000 Autowracks und rund 500.000 Tonnen Haushaltsschrott drinnen, weiter 300.000 Tonnen Altpapier, 70.000 Tonnen Metalle, Aluminium, Kupfer, Messing, Blei, Zink usw. und rund 15.000 Tonnen Alttextilien gesammelt. An konkreten Entlastungen der Umweltsituation ist vor allem die wesentliche Verringerung der Staub- und Schwefelemissionen zu nennen. Diese Emissionen haben sich in den heimischen Industriebetrieben zwischen 1980 und 1986 um 70 % reduziert. Hand in Hand mit diesen Emissionsreduzierungsmaßnahmen ist aber auch ein Rückgang des Energieeinsatzes je Produktionseinheit bewerkstelligt worden. Besonders möchte ich hervorheben, daß die Investitionen der Wirtschaft in Umweltschutzanlagen laufend zunehmen. Wie Untersuchungen der Bundeswirtschaftskammer zu entnehmen ist, betragen die Umweltschutzaufwendungen der niederösterreichischen Industrie für den Zeitraum von 1982 bis 1990 rund 19,3 Milliarden Schilling, in ganz Österreich 77,2 Milliarden. Dies entspricht daher in Niederösterreich allein einem Anteil von 25 %, und wir liegen damit nur ganz knapp hinter dem Bundesland Oberösterreich an zweiter Stelle. Das steigende Interesse der Wirtschaft am Umweltschutz kommt aber auch in der zunehmenden Zahl der einschlägigen Betriebsberatungen zum Ausdruck, die das Wirtschaftsförderungsinstitut der Handelskammer Niederösterreich laufend durchführt. In diesem Zusammenhang möchte ich nicht ohne Stolz und Hoffnung für die Zukunft die nunmehr im Rahmen des Wirtschaftsförderungsinstitutes der Handelskammer Niederösterreich anlaufende ökologische Betriebsberatung anführen. Diese in Österreich noch einmalige Einrichtung wird im Sinne einer kooperativen Umweltschutzpolitik vom Land Niederösterreich und der Handelskammer getragen und soll entsprechend dem Vorsorgeprinzip vor allem den Klein- und Mittelbetrieben helfen, auf die Minimierung der Umweltbelastung durch Produktionsprozesse, Arbeitsvorgänge und letztlich auch der Produkte selbst hinzuwirken. Eng eingebunden in die Aktivitäten der Betriebsberatungsstelle werden auch zwei Firmen aus dem Niederösterreichischen Gründer- und Technologietransferzentrum in St.Pölten sein, die sich intensiv mit Umweltschutzfragen auseinandersetzen. Neben konkreten Beratungsfällen - Beratungen der Betriebe bis zu fünf Tagen pro Projekt werden kostenlos durchgeführt - sollen vor allem Branchenkonzepte erstellt bzw. durch Öffentlichkeitsarbeit die Motivation der Unternehmer zu umweltorientiertem Handeln noch verstärkt werden. Einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Umweltsituation haben auch die seit nunmehr bereits zehn Jahren bestehenden Innovationsberatungen des Wirtschaftsförderungsinstitutes mit neuen umweltfreundlichen Technologien geleistet. Im vergangenen Jahr wurde die Altölverbrennungsanlage der Firma Steiner aus Ybbs mit dem NÖ Innovationspreis ausgezeichnet. Diese Preise dokumentieren die Leistungsfähigkeit der niederösterreichischen Wirtschaft und tragen wesentlich zur Verbesserung der Umweltsituation bei. Alle Anforderungen betriebswirtschaftlich optimal zu begrenzen, ist zunächst einmal ein Problem der Informationsbeschaffung. Die Bedeutung des Umweltschutzes in der Ausbildung sowie in der Betriebsberatung ist im Steigen. Die Wirtschaftsförderungsinstitute der Handelskammern bieten daher spezielle Umweltschutzkurse und einschlägige Seminare für Unternehmer und deren Mitarbeiter an. Global darf ich nur auf all die technischen Neuerungen und Entwicklungen unserer heimischen Betriebe hinweisen, die mit ihrer Problemlösungskapazität ganz entscheidend zur eigenverantwortlichen Lösung der derzeit bestehenden und auch künftig auf uns zukommenden Umweltaufgaben beitragen. Meiner Ansicht nach, meine Damen und Herren, bietet das Anliegen des Umweltschutzes der heimischen Wirtschaft eine wichtige Chance, sich in der Umwelttechnologie mit neuen Ideen und neuen Produkten zu etablieren. Wenn unsere Wirtschaft hier ihre Kreativität einsetzt, können ihr gerade in diesem Bereich wichtige neue Wachstumschancen eröffnet werden. In der Umweltschutztechnologie können wir hier noch große Möglichkeiten nutzen. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, weder im ordnungspolitischen noch im leistungspolitischen Sinn ist von staatlicher Seite auf umweltpolitischem Gebiet bislang eine klare Linie erkennbar. Auf diese Unberechenbarkeit der Umweltpolitik zielt auch die Kritik der Wirtschaft. Die dem Umweltschutz dienenden zahlreichen Vorschriften sind unübersichtlich auf eine Vielzahl von Gesetzen verteilt und untereinander häufig nicht koordiniert. An sich gleiche Sachverhalte führen je nach Adressatenkreis zu einer unterschiedlichen Beurteilung und zu unterschiedlichen Rechtsfolgen. Die Unterscheidung Bundesabfall, Landesabfall, Bundesluft, Landesluft - Probleme über Probleme, wenn's wo ernst wird -, dies alles wird sicher noch, hoffen wir, geregelt werden, da es derzeit für uns oft unverständlich ist. Wir fordern daher als Wirtschaft für die betroffenen Unternehmer verläßliche Umweltschutzvorschriften, die eine konkrete Orientierung und wirtschaftliche Anpassung ermöglichen. Das ordnungspolitische Rüstzeug dafür bietet uns die ökosoziale Marktwirtschaft. Sie bedeutet ein Wirtschaftssystem, das Anreiz für umweltgerechtes Verhalten schafft und Umweltkosten berücksichtigt, bedeutet eine Konzeption, die auf Innovation und technologischem Fortschritt als Verbündete des Umweltschutzes aufbaut - Voraussetzung dafür ist ein aktives Umweltbewußtsein, sowohl beim Unternehmer als auch beim Produzenten und Konsumenten -, auf dem Prinzip der Eigenverantwortung statt auf immer komplizierteren Vorschriften und bürokratischen Regelungen, auf immer mehr Gesetzen, Apparaten und Administration. "Laßt den Markt die Umwelt schützen!", das ist in einem Satz das, worum es dabei geht, und ich glaube, daß die Gründung des Öko-Fonds sicher ein wesentlicher Schritt ist, damit hier auch in Zukunft Fortschritte gemacht werden können. Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, zu einem anderen Thema, das mir auch persönlich sehr am Herzen liegt. Ein Teil der NÖ Umweltoffensive der ÖVP ist auch der Erhaltung wertvoller Landschaften in Niederösterreich gewidmet. Für mich und sehr viele andere in Niederösterreich ist die Wachau ein solches Gebiet. Bereits vor 11 Jahren, am 12. September 1978, hat die Niederösterreichische Landesregierung den Beschluß gefaßt, an die Österreichische Bundesregierung das Ersuchen zu richten, für die Wachau in Straßburg um die Verleihung des Europadiploms einzureichen. Dieser Wunsch, meine Damen und Herren, geht auf eine gemeinsame Initiative der Bürgermeister und Vertreter zahlreicher Wachaugemeinden zurück und wird von der Bevölkerung uneingeschränkt unterstützt. Dies wurde damals wie folgt kurz begründet: Die Wachau ist eine in sich geschlossene Landschaft von höchstem biologischem und kulturellem Wert, ein Ensemble, das in Europa ohne vergleichbares Gegenstück ist. Der der Sonne entgegenziehende Talverlauf garantiert ein spezielles mildes Klima für den Weinbau, und auch viele wärmeliebende Tier- und Pflanzenarten gedeihen hier besonders gut. Dazu kommt, daß die Wachau zu den ältesten nachweisbar besiedelten Gebieten überhaupt gehört und die schönen alten Ortsbilder, Häuser, Kirchen, Burgen und Schlösser sowie die Weinhänge auf den Bergterrassen ein einmaliges Gesamtbild ergeben. Als Synthese von Landschaft und Kulturraum ist die Wachau ein Ensemble außergewöhnlichen Reizes und einmalig in Europa. Bereits 1955 wurde die Wachau zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. Um damals beim Europarat ein gesamtstaatliches Interesse belegen zu können, wurden die anderen Bundesländer um Stellungnahmen ersucht. Diese waren alle äußerst positiv und unterstrichen die Bedeutung der Wachau auch als österreichische Kulturlandschaft. Seither, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind 11 Jahre vergangen und es ist, glaube ich, höchst an der Zeit, hier wieder nachzustoßen. Ich erlaube mir daher, folgenden Resolutionsantrag zu stellen (liest): "Resolutionsantrag des Abgeordneten Kurzbauer zum Antrag betreffend Einrichtung einer 'Öko-Sonderaktion für Niederösterreich', LT-121/A. Im Rahmen der NÖ Umweltoffensive ist auch die Erhaltung der Naturund Kulturlandschaften in Niederösterreich in ihrer typischen Schönheit und Eigenart ein wichtiges Anliegen. Der Landtag von Niederösterreich hat am 18. Mai 1989 den Weg für eine Errichtung eines Nationalparks Ost unter Einbeziehung der Donau-March-Thaya-Auen festgelegt. Genauso wie der Schutz der weitgehend ursprünglichen Flußlandschaft östlich von Wien ist auch die Erhaltung der Wachau als Natur- und Kulturlandschaft von europäischem Rang ein Fixpunkt niederösterreichischer Umweltpolitik. Bereits im Jahr 1955 wurde die Wachau zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. Dieser Schutz wurde nach dem Inkrafttreten des NÖ Naturschutzgesetzes noch erweitert. Im Jahr 1978 beschloß die NÖ Landesregierung einstimmig, die Bundesregierung zu ersuchen, beim Europarat um die Verleihung des Europadiploms für die Wachau anzusuchen. Ein derartiges Europadiplom für die Wachau hat zwar keine unmittelbaren Rechtsfolgen, es stellt jedoch einen Akt der internationalen Anerkennung einer Landschaft dar, die über die Grenzen eines Staates hinaus Bedeutung hat. Die Übernahme der Patronanz über die Wachau durch den Europarat würde die Bemühungen Niederösterreichs, sich als kulturell, wirtschaftlich und landwirtschaftlich bedeutendes Land im Herzen Europas darzustellen, unterstützen und überdies in Verbindung mit den konstanten Aussagen aller politischen Repräsentanten des Landes Niederösterreich sicherstellen, daß die Wachau als Kulturlandschaft von besonderem Rang erhalten bleibt. Ich stelle daher den Antrag: 'Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert,alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um die jahrelangen Bemühungen zur Erreichung der Übernahme einer Patronanz des Europarates über die Wachau zu einem positiven Abschluß zu bringen.'" Ich darf die beiden anderen Fraktionen hier im Land bitten, diesem Antrag beizutreten, damit wir, wie ich glaube, der Bedeutung der Wachau angemessen, einen gemeinsamen Beschluß zustande bringen. (Beifall bei der ÖVP.) ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Die Rednerliste ist erschöpft. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter um das Schlußwort. Berichterstatter Abg. GRESSL (ÖVP): Ich verzichte. ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK (nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Umweltausschusses): Ich stelle die einstimmige Annahme fest. (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag des Abgeordneten Kurzbauer betreffend Europadiplom für die Wachau): Ich stelle auch hier die einstimmige Annahme fest. Ich ersuche nun den Herrn Abgeordneten Greßl, die Verhandlungen zur Zahl 147/B-24 einzuleiten. Berichterstatter Abg. GRESSL (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich berichte namens des Umweltausschusses über die Berichte der NÖ Landesregierung nach dem NÖ Umweltschutzgesetz, betreffend die Tätigkeit der Akademie für Umwelt und Energie (für 1988), der NÖ Umweltanwaltschaft (für März 1986 - März 1989) und der NÖ Umweltschutzanstalt (für 1986 1988): Die NÖ Umweltschutzanstalt hat gemäß § 8 Abs. 2, die NÖ Umweltanwaltschaft gemäß § 10 Abs. 6 und die Akademie für Umwelt und Energie gemäß § 18 Abs. 2 des NÖ Umweltschutzgesetzes 1984 jährlich einen Bericht über die Tätigkeit zu erstellen, der von der NÖ Landesregierung dem Landtag vorzulegen ist. Mit Schreiben vom 28. Februar, 3. April und 28. April 1989 haben die Akademie für Umwelt und Energie, die NÖ Umweltanwaltschaft und die NÖ Umweltschutzanstalt Berichte über ihre Tätigkeit übermittelt. Die NÖ Umweltanwaltschaft hat ihren Bericht durch eine Stellungnahme unter dem Titel "Nitrat und Bodenschutz" ergänzt. Ich stelle namens des Umweltausschusses folgenden Antrag (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: "Die Berichte der NÖ Landesregierung nach dem NÖ Umweltschutzgesetz über die Tätigkeit der Akademie für Umwelt und Energie (für 1988), der NÖ Umweltanwaltschaft (für März 1986 - März 1989) und der NÖ Umweltschutzanstalt (für 1986 1988) werden zur Kenntnis genommen." Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen. ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Wöginger. Abg. WÖGINGER (SPÖ): Hochgeschätzter Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Umweltinformationen sind heutzutage "in". Fast jeden Tag kommen wissenschaftliche Werke heraus, Zeitschriften und Zeitungen berichten von Umweltskandalen, auch das Fernsehen hat sich längst dieses Themas bemächtigt. Dennoch finden die Tätigkeit der NÖ Umweltanwaltschaft und ihr nunmehr vorliegender Rechenschaftsbericht nicht nur hier im Hohen Landtag, sondern zweifellos auch in der Öffentlichkeit Interesse, und dies aus mehrfachen Gründen. Um nicht mißverstanden zu werden, darf ich vorausschicken, daß ich die Umweltanwaltschaft für eine überaus wichtige Institution zur Bekämpfung der Umweltmisere halte, eine Einrichtung - und ich betone das - mit sehr engagierten Experten, an die sich umweltbewußte Bürger, aber auch staatliche Stellen mit ihren Anliegen wenden können. Gerade die bekannte Umweltproblematik gibt Anlaß, verschiedene Berichtsfeststellungen kritisch, ich sage hier von meiner Warte aus ganz bewußt provokativ zu hinterfragen. Mein erster Kritikpunkt bezieht sich auf den langen Zeitraum, dessen es bedurfte, bis dieser Bericht vorgelegt wurde. Nach § 10 Abs. 6 NÖ Umweltschutzgesetz ist nämlich die Umweltanwaltschaft aufgefordert, jährlich einen Rechenschaftsbericht zu erstellen. Dazu wird erklärt, daß es aufgrund von vielen dringenden und termingebundenen Fragen und Problemen zu einer Verzögerung bei der Erstellung dieses Jahresberichtes gekommen sei. Das hat vielleicht in manchen Fällen zur Folge, daß der Gesetzgeber viel zu spät auf Mängel reagieren und Veränderungen bewirken kann. Ich hoffe daher, daß der Bericht künftig jährlich vorgelegt werden kann. Eine weitere Anregung. Die inhaltliche Gliederung des Berichtes geht von unterschiedlichen, dem Arbeitsaufwand entsprechenden Sachproblemen aus. Zum Teil erscheint dieser Bericht etwas unübersichtlich und vermag nur unzureichend die tatsächlichen Aufgaben der NÖ Umweltanwaltschaft widerzuspiegeln, denn nach § 10 Abs. 5 des genannten Gesetzes sind die Aufgaben wie folgt umrissen: 1. Die Vertretung der Interessen des Umweltschutzes in Verwaltungsverfahren nach Maßgabe des § 11. 2. Die Unterstützung der Landesbürger und Gemeinden bei Ausübung der ihnen nach diesem Gesetz zustehenden Rechte nach den Grundsätzen des § 11 Abs. 2. 3. Die Beratung von Landesbürgern bei privaten Maßnahmen, die für den Umweltschutz von Bedeutung sind. 4. Die Durchführung von Informationsveranstaltungen über für den Umweltschutz bedeutsame Planungen und Angelegenheiten des Umweltschutzes auf Ersuchen von Behörden, von Gemeinden, von Vereinigungen, von Landesbürgern, sogenannten Bürgerinitiativen. 5. Die Beobachtung der Verwaltungspraxis auf dem Gebiet des Umweltschutzes. 6. Die Begutachtung und Anregung von Gesetzesbestimmungen, Verordnungen und sonstiger Rechtsnormen, die einer Begutachtung zugeführt werden aus der Sicht des Umweltschutzes und 7. Anregungen zur besseren Gestaltung der Umwelt zu leisten. Gerade diese sehr konkrete Aufgabenstellung hätte erwarten lassen, daß ebenso konkrete Berichte zu den einzelnen Punkten erstellt werden. Bei Durchsicht des Berichtes fällt es schwer, die Verwaltungspraxis auf dem Gebiet des Umweltschutzes zu beurteilen. Es gibt zwar Deutungen von Unzulänglichkeiten, auf das Abstellen von Problemen wird aber zu wenig hingewiesen. Das ist ein weiterer Punkt, der in der Fülle der einzelnen Probleme fast verlorengeht. Welche Anregung wurde zur besseren Umweltgestaltung gemacht? Die Aktivität der Umweltanwaltschaft kann sich zum Beispiel nicht allein darauf beschränken, mit Sitz im Raumordnungsbeirat auf bloß künftige Gestaltungen Einfluß zu nehmen. Die Umweltanwaltschaft wurde zur Unterstützung der Landesbürger und der Gemeinden geschaffen. Die Frage, die wir uns bereits bei der Errichtung dieser Einrichtung gestellt haben, war, wer sollte gegen wen unterstützt werden? Und nunmehr, nach vier Jahren Umweltanwaltschaft, ist zu befürchten, daß aus einer ungebundenen, nur von der Landesregierung abhängigen Anwaltschaft eine angepaßte Dienststelle, eine von vielen wird. Der Bericht läßt diese Vermutung zu. Die Formulierungen sind manchmal etwas wenig konkret, ich würde fast sagen resignativ. Der gesetzliche Auftrag an die Umweltanwaltschaft ging auch dahin, am Sitz jeden Gebietsbauamtes eine Dienststelle einzurichten. Weiters sollten Sprechtage den Kontakt zur Bevölkerung herstellen. Diese dezentrale Konzeption erscheint möglicherweise Schiffbruch erlitten zu haben. Es ist unbekannt, wieviele Sprechtage durchgeführt wurden und wieviele Besucher an diesen Veranstaltungen teilgenommen haben. Und wenn man - wie im Bericht dargestellt - eine zentrale Leitung der Umweltanwaltschaft vorsieht, so sollte dies auch Rückwirkungen auf das Gesetz haben, das heißt eine Novellierung des § 10 Abs. 3. In der Praxis und an Hand der Einzelbeispiele zeigen sich auch die Grenzen der Umweltanwaltschaft. Es ist die Parteistellung im Rechtsverfahren ein sehr wichtiger Punkt. Die Beurteilung des Problems ist aber mindestens ebenso wichtig, und hier fehlt es zumeist an ausreichenden Grundlagen, wie Meßergebnissen udgl. Bezeichnend ist, wenn besorgte Menschen von der Umweltanwaltschaft die Auskunft bekommen: "Wir glauben ihnen ihre Sorgen, aber wir haben nicht die finanzielle Ausstattung, Messungen zu bezahlen." Die finanziellen Kosten hat dann der einzelne zu tragen. Diese Vorgangsweise hat in einzelnen Fällen die Schwachstelle der Umweltanwaltschaft deutlich gemacht und damit, glaube ich, auch ihre Wirksamkeit verringert. Kritik an der Verwaltung wird im Bericht vor allem in jenen Bereichen geäußert, wo der Bund zuständig ist, wie zum Beispiel bei Fragen der Gewerbeordnung, des Wasserrechtes etc. In diesem Zusammenhang kann nur die lange Verfahrensdauer bei der Genehmigung gewerblicher Betriebsanlagen herausgegriffen werden. Diese Beispiele sind wichtig, weil sie nämlich bestehende Probleme aktualisieren. Was aber fehlt, ist der konkrete Adressat. Wem und wann wurden diese Probleme mitgeteilt und welche Reaktionen gab es darauf? Als besonders krass muß festgehalten werden, daß die Umweltanwaltschaft feststellt, daß mit Wissen der Behörde Anlagen teilweise konzessionslos betrieben werden. Ein weiterer besonders krasser Punkt betrifft die Bauvorhaben im Grünland. Mit der Tatsache, daß ohne baubehördliche Genehmigung viele Baulichkeiten errichtet wurden und die Behörde auf den Abbruch verzichtet hat, was sich in der Öffentlichkeit herumgesprochen hat, damit dürfen wir uns eigentlich nicht zufrieden geben. Die im Bericht der Umweltanwaltschaft enthaltene und ganz gewiß berechtigte Forderung, gegen die Verschandelung der Natur durch Werbetafeln außerhalb der Ortsgebiete Maßnahmen zu setzen, wird von beiden großen Fraktionen des Hauses begrüßt, und wir wollen zwecks einer Änderung des NÖ Naturschutzgesetzes mit einem entsprechenden Antrag des Kollegen Rennhofer und meiner Wenigkeit - wir sind also vorbereitet - Abhilfe schaffen. Es ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, gut und wichtig, daß die Umweltanwaltschaft eingerichtet wurde. Es ist gut und informativ, daß Berichte verfaßt werden. Neben einer isolierten Betrachtung von Einzelproblemen sollte auch die ganzheitliche Sicht nicht außer acht gelassen werden. Speziell im Umweltbereich gilt, daß das Ausmaß der Gefahren erst erkannt wird, wenn die Zusammenhänge gesehen und untersucht werden. Mit diesen grundsätzlichen Anmerkungen wird meine Fraktion den Bericht der Umweltanwaltschaft zur Kenntnis nehmen und den gemeinsamen Resolutionsantrag auch mitbeschließen. (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Zu Wort gelangt der Herr Abgeordnete Dipl.Ing.Rennhofer. Abg. Dipl.Ing.RENNHOFER (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Landtages! Wenn wir heute über drei Berichte diskutieren können, so darf ich doch wohl auch mit Stolz sagen, daß das eine Initiative des Landtages ist und daß nicht jeder Landtag die Möglichkeit hat, über derartige Berichte zu diskutieren. Ich glaube, das ist schon eine gute Feststellung, die ich auch für meinen Vorredner einmal grundsätzlich festhalten darf. Es gibt andere, die solche Berichte nicht haben, weil sie wahrscheinlich diese Berichte nicht in diesem Ausmaß fordern. Ich möchte nun bei aller Anerkennung der teilweise aufgezeigten Mängel doch auch darauf hinweisen, daß es sicherlich Anfangsschwierigkeiten da oder dort gibt. Jedenfalls werde ich mich im Zusammenhang mit dem Bericht des Umweltanwaltes noch näher damit befassen. Man kann sicherlich nicht alle drei Berichte mit der ihnen gebührenden Aufmerksamkeit und Ausführlichkeit behandeln, und daher möchte ich zwei Berichte herausgreifen, nämlich jenen der Umweltschutzanstalt und jenen des Umweltanwaltes. Aus der Fülle der Informationen, die wir hier haben, ist es bei der Umweltschutzanstalt so, daß das Schwergewicht bei der Abfallentsorgung gelegen ist. Auch hier sind mehrere Jahre beisammen, und es kann mit Stolz eigentlich sehr positiv vermerkt werden, daß die Abfallentsorgung über diese Anstalt laufend im Zunehmen begriffen ist, leider Gottes aber auch die Menge, die zu entsorgen ist, gerechnet auf die Kopfzahl. Eine Steigerung von 168 kg im Jahre 1983 auf 207 kg im Jahre 1987 spricht eine deutliche Sprache. Ein überwiegender Teil dieses Berichtes ist daher sowohl auf der finanziellen Ebene wie auch auf der personellen Ebene der Abfallwirtschaft gewidmet. Probleme treten in überreichem Maße auf, insbesondere in Bezug auf die Standortfindung. Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Landtages! Ein Beispiel nur. Die Bezirksverwaltungsbehörde Zwettl wurde aufgefordert, Standorte namhaft zu machen. 36 Standorte wurden untersucht, einige wurden als geeignet befunden. Bei keinem ist es derzeit soweit, daß man dort tatsächlich weitere Fortschritte erzielen könnte. Der Mülltourismus nimmt zu, viele Anlagen der Umweltschutzanstalt sind geschlossen oder vielleicht schon aufgefüllt, immer mehr Sicherheit wird verlangt, die immer mehr finanziellen Aufwand verursacht. So darf man natürlich auch nicht weiter fortfahren, daß man von Seiten der Gemeinden teilweise aus verständlichen Gründen nicht immer die entsprechende Unterstützung findet. Ich glaube, hier sind auch die Gemeinden, ist auch die Bevölkerung aufgerufen, bei der Findung von Standorten mitzuwirken, denn ganz ohne Deponien werden wir das Auslangen sicherlich nicht finden können. Alle bekannten Verfahren und Sicherungen verlangen Millionenbeträge, und das wird von der Umweltschutzanstalt wirklich in hervorragender Weise wahrgenommen, und es wurden auch die entsprechenden Rückstellungen vorgesehen bzw. durchgeführt. Die Müllvermeidung steht in unserem Abfallwirtschaftsgesetz an erster Stelle. Trennung ist unbedingt notwendig. Es gibt Untersuchungen in Zusammenarbeit mit dem Land, wo festgestellt wird, daß ein Drittel des Mülls Gartenabfälle oder Lebensmittelreste sind, die alle kompostierbar oder verrottbar wären. Ich stelle daher die Forderung auf, daß jede Gemeinde in ihrem Bereich dieses eine Drittel selbst entsorgt. Ein für mich leuchtendes Beispiel ist hiebei die Gemeinde Biedermannsdorf, Kollege Eichinger sitzt hier in unseren Reihen, ich habe mir das des öfteren angeschaut. Das könnte unseren Müll, der derzeit vielfach in die Anlagen der Umweltschutzanstalt geführt wird, um mindestens ein Drittel senken. Ein weiteres Drittel kann dadurch entsorgt werden, daß die Trennung genauer und besser durchgeführt wird. Die Deponieplätze - das muß uns klar sein - werden aus vielen Gründen immer weniger. Und hier möchte ich auch etwas sagen, was vielleicht in der Öffentlichkeit nicht unumstritten ist, aber wir werden in weiterer Folge - ich habe das des öfteren erwähnt - an der heimischen Müllentsorgung nicht vorbeikommen. Ich halte das für unverzichtbar, zumindest auf lange Sicht. Dazu ist es natürlich notwendig, daß sich die Umweltschutzanstalt auch an anderen Unternehmungen beteiligen kann, und ich glaube, wir sollten hier Vorsorge treffen, daß das auch entsprechend gesetzlich ermöglicht wird. Die Kooperation mit dem Gewerbe, der Industrie und dem Handel ist für die Wiederverwertung besonders wichtig und dringend. Derzeit sind entsprechende Konzepte für eine Abfallbörse und für eine entsprechende Entsorgung und Trennung in Ausarbeitung. Auf dem Gebiet der Luftreinhaltung beschränkt sich die Umweltschutzanstalt vorwiegend auf Gutachten für behördliche Verfahren. Ich darf aber erwähnen, daß beispielsweise Dürnrohr, die EVN oder die Glanzstoff sehr intensiv und gut von dieser Arbeit betreut werden. Noch wichtiger für das Land sind aber die Emissionsmessungen. Auf diesem zum Laborbereich zählenden Gebiet ist die Zusammenarbeit zwischen dem Land als Behörde und der Niederösterreichischen Umweltschutzanstalt von zunehmender Bedeutung. Der Emissionskataster ist Ihnen sicherlich bekannt und gilt bei der Raumordnung heute schon als wesentliche Unterlage für die Grundbelastung, zum Beispiel für Betriebsansiedlungen. Natürlich ist es auch eine Auswirkung unseres Luftreinhaltegesetzes, daß Smoggefährdungen oder smoggefährdete Gebiete überhaupt festgestellt werden können. Auch bei den Waldschäden ist es wichtig, daß wir uns dieser Anstalt bedienen können, weil vor allem Vorbeugungen und Entschädigungen dafür ausschlaggebend sind. Beim Lärmschutz hat sich durch die Umweltschutzanstalt in der Praxis schon sehr viel Positives ergeben. Die Beschränkungen, die Einrichtungen auf den Autobahnen und Landesstraßen, die Schallschutzfenster sind letztendlich auch auf Grund dieser Messungen und Vorschläge unserer Sachverständigen bei der Umweltschutzanstalt zustande gekommen. Heute funktioniert das praktisch schon reibungslos. Ich möchte auch unterstreichen, was schon gesagt wurde, schwierig ist es bei den Beschwerden. Bei den Beschwerden der Bevölkerung kann es natürlich vorkommen, daß häufig eine Beschwerde erhoben wird, wo keine echte Berechtigung besteht, denn jeder Lärm ist nicht unbedingt gesundheitsschädlich und viele Dinge sind auch in der Natur gegeben. Nur mit der Feststellung des Lärms, wie das beispielsweise eine Kammerinstitution tut, geht es sicherlich nicht. Es muß immer auch der Verursacher mitberücksichtigt werden, um dagegen entsprechende Maßnahmen treffen zu können. Hier kann die Bevölkerung natürlich auch die Behörde ad absurdum führen, wenn nur Beschwerden eingebracht werden. Dort, wo sie unberechtigt sind, wird man nicht umhin können, diese unberechtigten Inanspruchnahmen bezahlt zu bekommen. Beim Wasser gibt es die größte Steigerung der Untersuchungen, nicht nur beim Trinkwasser, sondern auch bei den Abwässern, vor allen Dingen für die Beweissicherung. Der Strahlenschutz nimmt laufend zu, und das ist selbstverständlich, weil ja auch die Maßmethoden der Strahlung laufend für Untersuchungen verwendet werden, sowohl in Betrieben als auch für die Gesundheit. Dieser sogenannte Laborbereich hat zwar nicht die größte finanzielle Bedeutung in der NÖ Umweltschutzanstalt, ist aber für die Umwelt, für die Verbesserung zumindestens, ebenso wichtig. Das Zusammenwirken zwischen Fachabteilung des Landes und Anstalt ist durch die Abteilungsführung der Landesbediensteten in der Umweltschutzanstalt sichergestellt. Diese Abteilungsleiter sind anerkannte und fachlich führende Sachverständige, die weit über unser Bundesland und auch über unseren Staat hinaus Anerkennung finden. Durch die Konstruktion der NÖ Umweltschutzanstalt ersparen wir uns sicherlich ein eigenes Landeslabor, das fast in allen anderen Bundesländern existiert. Diese bessere Ausnutzung liegt sowohl im Interesse der Anstalt als auch im Interesse des Landes Niederösterreich. Eine gewisse Trennung dieser Aufgaben ist aber sicher notwendig. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich halte es für notwendig, schon jetzt hier eine Klarstellung zu treffen. Es muß sichergestellt bleiben, daß Untersuchungen im Interesse der Allgemeinheit, insbesondere des Landes und der Gemeinden, absolut Vorrang haben. Dies deswegen, weil diese Untersuchungen nicht in erster Linie eine wirtschaftliche Frage sind, sondern ein öffentliches Anliegen im Interesse des Umweltschutzes. Dies erscheint mir deswegen notwendig, weil sehr oft oder naturgemäß mehr nach der Wirtschaftlichkeit vorgegangen wird. Soweit zum Bericht der Umweltschutzanstalt. Nun aber zum Umweltanwalt. Kollege Wöginger, ich gebe Dir schon recht, daß da und dort das eine oder andere zu kritisieren ist. Auf der anderen Seite war es uns klar, eine unabhängige Institution schaffen zu wollen, die auch uns da oder dort den Daumen auf die Wunde legt, auch wenn es uns vielleicht nicht immer angenehm ist. Das hat dann zur Folge, daß natürlich auch Fragen der Verwaltung dorthin gerichtet werden, und ich halte es durchaus für positiv, daß der Umweltanwalt nicht erst umständlich auf andere Abteilungen verweist, sondern, wenn es ihm möglich ist, diese Frage gleich direkt beantwortet. Das erspart uns sehr, sehr viel. Beratung und Information ist auch für den Bürger ganz wichtig, weil es ja nicht immer eine Beschwerde sein muß, sondern weil es manchmal auch Unwissenheit ist, und Probleme sind im Bericht des Umweltanwaltes genug aufgezeigt und uns auch vorgelegt worden. Wie es einem Professor, der die Materie kennt, und insbesondere der Umweltanwaltschaft zukommt, ist dieser Bericht nicht trocken in Zahlen, sondern sehr lebhaft und engagiert. Er schreibt auch wortwörtlich hinein, daß er nicht leichtfertig auf seine Parteistellung verzichtet. Das macht er nur dann, wenn er durch einen Eigenantrag von der objektiven Parteistellung zu einer subjektiven Parteistellung gezwungen wird. Viele Anfragen, Beschwerden und Informationen sind ebenfalls erwähnt worden. Dazu ist natürlich Personal notwendig. Man kann jetzt aufteilen, welcher Teil davon Verwaltung ist. Das meiste ist aber sicherlich berechtigt, denn die überwiegende Zahl der Beschwerden beziehen sich leider, was noch immer unerledigt ist, auf bundeskompetenzliche Regelungen. Es wurde in diesem Bericht aber auch darauf hingewiesen, daß immerhin pro Jahr rund 1000 Schriftsätze im Zusammenhang mit dem Naturschutzgesetz verfertigt werden. Neben dem Lärm, dem Rauch, dem Wasser, den Betrieben sind viele Anliegen der Bevölkerung aus dem Naturschutzgesetz wegen der Verhüttelung, wegen Erdbewegungen im Grünland, wegen der Materialgewinnung, wegen des Baues von Forststraßen, wegen der Werbetafeln im Grünland, des Schutzes der Waldflächen unter 1.000 m2, alles naturschutzrechtliche Belange, gegeben. Ich habe in diesem Zusammenhang bereits zwei Resolutionsanträge eingebracht. Nicht mit allen Anregungen des Umweltanwaltes bin ich einer Meinung, aber eines steht für mich fest: Die Novellierung des Naturschutzgesetzes ist unbedingt notwendig, und Landesrat Brezovszky sollte ehestmöglich eine entsprechende Vorlage einbringen. Manche Doppelbewilligungen, die es derzeit gibt, könnten wir sicherlich dabei gleich vermeiden. Koordination ist dort notwendig, wo schon die Behörde die Aufsicht hat, und da glaube ich, ist es auch nicht richtig, wenn der Umweltanwalt ein zweites Mal noch eine Aufsicht verlangt. Wir sollen auch nicht immer alles überbürokratisieren. Im Zusammenhang mit diesen naturschutzrechtlichen Fragen möchte ich einen Resolutionsantrag einbringen (liest): "Resolutionsantrag der Abgeordneten Dipl.Ing.Rennhofer und Wöginger zum Bericht der NÖ Umweltanwaltschaft an den NÖ Landtag, LT-147/B. Im Reigen der umweltschutzrelevanten Gesetzgebungskompetenzen der Länder nimmt der Naturschutz eine hervorragende Stellung ein. Die im § 1 Naturschutzgesetz artikulierten Ziele haben heute mehr denn je Gültigkeit. Das NÖ Naturschutzgesetz soll daher ein modernes Instrument sein, 'die Natur in all ihren Erscheinungsformen, insbesondere in ihrem Wirkungsgefüge und in ihrer Vielfalt, zu erhalten und zu pflegen und die Umwelt für den Menschen als bestmögliche Lebensgrundlage zu erhalten, wiederherzustellen oder zu verbessern'. Im Bericht der NÖ Umweltanwaltschaft an den NÖ Landtag finden sich eine Reihe von Vorschlägen, das NÖ Naturschutzgesetz zu novellieren, etwa durch eine Ergänzung des Prüfungsmaßstabes für Erdbewegungen im Grünland, eine Anpassung der Strafhöhen sowie durch eine Neufassung der Bestimmungen über Werbeanlagen im Grünland, wobei auch ein generelles Werbeverbot im Grünland ohne besondere Nutzungsart überlegt werden könnte. Diese Vielzahl von Anregungen sollte zum Anlaß genommen werden, eine umfassende Novellierung des Niederösterreichischen Naturschutzgesetzes vorzubereiten und dem Landtag eine Vorlage für ein modernes, allen ökologischen Anforderungen entsprechendes Niederösterreichisches Naturschutzgesetz vorzulegen. Ich stelle daher den Antrag: 'Das für die Angelegenheiten des Naturschutzes zuständige Mitglied der NÖ Landesregierung, Dr.Ernest Brezovszky, wird aufgefordert, im Sinne der Antragsbegründung eine umfassende, ökologischen Kriterien Rechnung tragende Novellierung des NÖ Naturschutzgesetzes zu erarbeiten und dem Landtag einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Beratung und Beschlußfassung zuzuleiten.'" Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich schon bei Resolutionsanträgen bin, möchte ich noch ein zweites Problem anschneiden. Schon bei der Installierung des Umweltanwaltes haben wir festgehalten, daß wir durchgehend dem Umweltanwalt Parteistellung geben wollen. Ich bin bei der Stellung von Resolutionsanträgen bezüglich Umweltfragen immer für eine Ausgewogenheit, und daher kommt jetzt ein Antrag an ein anderes Regierungsmitglied. Sowohl die Impotenz des Umweltanwaltes in der Bundeskompetenz als auch (Heiterkeit bei der SPÖ.) - das ist gar nicht so zum Lachen -, als auch das Beschwerderecht vor Gerichtshöfen ist bisher nicht gelöst. Bei der Installierung des Umweltanwaltes haben wir das eigentlich vorgehabt. Wir sollten ihn daher in dieser Richtung befriedigen. In der Steiermark gibt es die Möglichkeit schon, und wir haben auch im eigenen Landesbereich etwas zu regeln. Es ist ja so, daß diese Bundessache leider durch die Diskussion über die Bürgerbeteiligung bis heute noch nicht ausreichend geregelt ist. Diesbezüglich haben wir ja bereits im Jahre 1987 einen Antrag gestellt. 1988 kam dann eine oberstgerichtliche Entscheidung, worin festgehalten wurde, daß der Umweltanwalt derzeit nicht an öffentliche Gerichte herantreten kann. Ich möchte daher einen zweiten Antrag einbringen (liest): "Resolutionsantrag des Abgeordneten Dipl.Ing.Rennhofer zum Bericht der NÖ Umweltanwaltschaft an den NÖ Landtag für den Zeitraum März 1986 bis März 1989, LT-147/B. Gemäß § 11 Abs. 1 NÖ Umweltschutzgesetz 1984, LGBl. 8050-0, hat die NÖ Umweltanwaltschaft in behördlichen Verfahren im Vollziehungsbereich des Landes, die auch die Vermeidung einer erheblichen und dauernden Schädigung der Umwelt zum Gegenstand haben, Parteistellung im Sinne des § 8 AVG. Die Frage, ob durch diese Bestimmung der NÖ Umweltanwaltschaft eine Legitimation zur Erhebung von Beschwerden an den Verwaltungsgerichtshof zukommt, ist mittlerweile durch ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes negativ geklärt. Die intensive Diskussion über die Bürgerbeteiligung im Verwaltungsverfahren auf Bundesebene sowie die Diskussion, welchen Mindestanforderungen Landesumweltanwälte nachkommen müssen, um auch in Bundesangelegenheiten Parteistellung zu erhalten, hat bis jetzt kein Ergebnis gebracht. Ungeachtet dieser Verzögerung sollte im Sinne des Resolutionsbeschlusses des NÖ Landtages vom 29. Jänner 1987 die Legitimation der NÖ Umweltanwaltschaft zur Erhebung einer Beschwerde bei den Gerichtshöfen öffentlichen Rechts im Zuge der derzeit im Begutachtungsverfahren befindlichen Novelle des NÖ Umweltschutzgesetzes zur Diskussion gestellt werden und dem NÖ Landtag entsprechend den Ergebnissen des Begutachtungsverfahrens eine Gesetzesvorlage übermittelt werden. Der Gefertigte stellt daher den Antrag: 'Die NÖ Landesregierung wolle die Frage der Legitimation der NÖ Umweltanwaltschaft zur Erhebung von Beschwerden vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts in das derzeit laufende Begutachtungsverfahren für eine Änderung des NÖ Umweltschutzgesetzes einbeziehen und dem NÖ Landtag eine entsprechende Regierungsvorlage zuleiten.'" Abschließend möchte ich bei aller Schwierigkeit, die bei der Erstellung von solchen Berichten gegeben ist, den Erstellern der Berichte und den Mitarbeitern herzlich für diese Arbeit danken, weil sie letztlich uns allen dient und uns auch die Möglichkeit gibt, das eine oder andere zu verbessern. Wir haben engagierte Vollzugskräfte. Manche heute noch nicht erfaßbare Änderung wird sicherlich auch noch in Zukunft notwendig sein, aber jene Änderungen, die wir vornehmen können, sollten wir durchführen. Daher bitte ich Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Landtages, um die Zustimmung zu meinen Resolutionsanträgen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten Wöginger.) ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Zum Wort gelangt der Herr Abgeordnete Ing.Weinmeier. Abg. Ing.WEINMEIER (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Dem Landtag liegen drei Berichte über die niederösterreichischen Umweltinstitutionen vor, und nach den doch eher langatmigen, aber umso weniger bahnbrechenden Worten meines Vorredners jetzt dazu einige kritische Anmerkungen aus freiheitlicher Sicht. (Abg. Mag.Freibauer: Diese Gangart können Sie sich wieder abgewöhnen!) Eingangs erhebt sich zunächst die Frage, wieso sich diese Berichte über einen Zeitraum von drei bzw. sogar in einem Fall von vier Jahren erstrecken, wenn im NÖ Umweltschutzgesetz aber ein jährlicher Bericht verlangt wird. Diese Frage wurde bereits auch von den Vorrednern gestellt, ich hoffe nur, daß heute in dieser Debatte auch jemand eine Antwort, eine Aufklärung darüber geben wird. Die Umweltschutzanstalt, die Umweltanwaltschaft und auch die Umweltakademie sind drei Umwelteinrichtungen, die letztlich die Aufgabe haben, die Ziele des NÖ Umweltschutzgesetzes bzw. des Naturschutzgesetzes durchzusetzen. Diese drei Berichte stellen unterschiedliche, aber zum Teil auch vernichtende Zensuren aus. Sie sind letztlich aber auch eine Bestandsaufnahme und eine Bilanz der NÖ Umweltpolitik. 1. Zum Bericht der Umweltschutzanstalt. Die NÖ Umweltschutzanstalt besorgt im wesentlichen die Abfallwirtschaft in Niederösterreich. Es geht aus dem Bericht hervor, daß von den 568 niederösterreichischen Gemeinden nur 395, also etwa zwei Drittel, übergeordnete Deponien, die von der Umweltschutzanstalt kontrolliert bzw. betrieben werden, entsorgt werden. Wo die restlichen ca. 170 Gemeinden ihren Müll entsorgen, geht leider aus diesem Bericht nicht hervor, wäre aber insofern von großem Interesse, weil wir aufgrund der immer größer werdenden Grundwasserprobleme sicher nicht mehr dulden können, daß es wilde oder unkonzessionierte Deponien gibt. Doch nun zur Deponiefrage noch ein paar Worte über eine ganz spezifische lokale Situation, denn dieser Bericht ist ja bei einigen aufgezählten Daten bereits überholt, weil es in der Zwischenzeit wieder einige Mülldeponien gibt, die voll geworden sind, die daher nicht mehr genutzt werden können. Dadurch sind in diesen Bereichen lange Transportwege für den Müll notwendig. Ein besonders ausgeprägter Mülltourismus entwickelte sich in dieser Frage zum Beispiel im Pielachtal. Durch das Vollwerden der Deponie in Obergrafendorf muß der Hausmüll aus dem Pielachtal derzeit sogar bis nach Annaberg, also in den Voralpen, ca. 120 km weit zu einer anderen Deponie transportiert werden. Das ist sicherlich ein untragbarer Zustand, aber abgesehen davon, macht man sich auch beim Müllverband im Bezirk St.Pölten noch immer sehr wenig Gedanken über Mülltrennung. Das ist leider ein Ausdruck eines unfähigen regionalen Müllverbandes, und es wäre daher dringend notwendig, daß die Müllverbände auch landesweit ihre Interessen bzw. die Umweltinteressen wahrnehmen, so wie der Verband in Neunkirchen, der sicherlich eine Vorbildfunktion darstellt. Aber auch bei der Kompostierung werden zu wenig die Interessen der Umwelt verfolgt. Man könnte durch vernünftige Kompostierung, das geht aus dem Bericht hervor, bis zu 30 % des Müllvolumens der Deponie ersparen, das heißt auch vom Transportweg dann letztlich fernhalten. Gerade im ländlichen Raum sollte man diese Möglichkeit der Müllreduzierung vorrangig anstreben, wenngleich natürlich im städtischen Bereich diese 30%ige Müllersparnis sicherlich nicht erreicht werden wird. Es kann aber kein Problem sein, im ländlichen Raum in jeder Gemeinde eine Müllkompostanlage zu errichten. Wir werden angesichts der immer schwieriger werdenden Deponiesuche nicht umhinkommen, uns über die Müllverbrennung Gedanken zu machen, doch wir können erst dann der Bevölkerung solche Anlagen zumuten, wenn wir alles, aber wirklich alles unternommen haben - und hier gehe ich mit den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Rennhofer nicht konform -, nämlich zuerst den anfallenden Müll zu reduzieren, also den Müll zu vermeiden. Die Bevölkerung wird sicherlich kein Verständnis dafür haben, wenn wir Müllverbrennungsanlagen errichten wollen, aber gleichzeitig den Verpackungswahnsinn fortsetzen und nicht eindämmen. Insgesamt muß man leider feststellen, daß es in Niederösterreich noch keine, zumindest noch keine flächendeckend funktionierende Abfallwirtschaft gibt. Zum zweiten. Bericht der Umweltanwaltschaft. Dieser Bericht der NÖ Umweltanwaltschaft hebt sich durch seine Lebendigkeit von den anderen beiden Berichten doch wesentlich ab. Der Verfasser beschränkt sich nicht auf die kommentarlose Aufzählung von Tätigkeiten, sondern er vergleicht immer wieder die gesteckten Ziele unserer Umweltpolitik mit dem, was tatsächlich erreicht und umgesetzt wurde, und das ist das Besondere und auch das Bemerkenswerte am Bericht der Umweltanwaltschaft. Wenn ich nun einige Passagen aus diesem Bericht zitiere, so zeichnen diese Beispiele in der Mehrzahl ein düsteres, und auch ein vernichtendes Bild über die niederösterreichische Umweltpolitik. Ich zitiere einige Punkte aus diesem Bericht: "Eines der größten Sorgengebiete der NÖ Umweltanwaltschaft ist die ungebrochene Tendenz zur Verhüttelung. Die Bemühungen der Raumordnung werden in der Praxis oft unterlaufen." Oder: "Bei Naturschutzverfahren wird immer wieder festgestellt, daß mit dem Bauvorhaben bereits begonnen wurde," - man höre, daß bereits begonnen wurde - "bevor das Genehmigungsverfahren eingeleitet wurde bzw. stattgefunden hat, und die Umweltanwaltschaft konnte dann natürlich nur mehr vereinzelt gröbste Fehler wieder beheben." Oder es heißt dann weiter: "Ganz offenkundig hatte das NÖ Luftreinhaltegesetz zu große Erwartungen geweckt. Es stellte sich nun heraus, daß es nicht geeignet ist, derartige Konflikte zu lösen." Oder: "Unbefriedigend ist nach wie vor die Situation bei der Massentierhaltung. Die NÖ Umweltanwaltschaft fordert daher nach wie vor, daß Großtierhaltungen wie Industriebetriebe beurteilt werden." Ein weiterer Punkt. Bei der gewerblichen Betriebsanlagengenehmigung heißt es unter anderem: "Schlechthin verantwortungslos ist die uneffektive Durchsetzungsmöglichkeit der Gewerbeordnung. Nicht weniger bedrückend sind jene Fälle, wo - einschließlich der Behörden - jedermann bekannt ist, daß sich ein Betrieb offen über Auflagen hinwegsetzt." Und ein letzter Punkt, den ich fast wörtlich aus diesem Bericht zitiere, betrifft die Werbetafeln, wo die gegenseitigen Schuldzuweisungen zwischen ÖVP und SPÖ, nicht weniger als tausend Werbetafeln in die Natur gesetzt zu haben, doch eher kabarettreif sind, und ich glaube, daß es der Bevölkerung nicht zumutbar ist und daß die Bevölkerung sicherlich dafür kein Verständnis hat, daß politische Parteien hier Privilegien genießen. Ich nehme unsere eigene Partei davon natürlich nicht aus, wenngleich ich feststellen muß, daß es ein verschwindend geringer Anteil unsererseits ist, und ich begrüße daher die Worte des Herrn Abgeordneten Rennhofer in dieser Angelegenheit. (Abg. Mag.Freibauer: Sie haben mit Plakaten die Bäume verziert. Können Sie sich noch erinnern?) Ich hoffe nur, daß es wirklich im Sinne des Umweltschutzes gelingt, diese Riesenplakatflächen, die mitten in die Natur gestellt werden, zu verhindern. (Abg. Mag.Freibauer: Nehmen Sie sich ein Beispiel beim nächsten Plakatieren!) Ich darf Sie, wenn Sie hier einen Zwischenruf machen, Herr Klubobmann Freibauer, dann doch erinnern, daß unsere Partei ausschließlich Werbetafeln verwendet, die von Gewerbebetrieben aufgestellt wurden, die mit baubehördlichen Bewilligungen aufgestellt wurden, (Abg. Mag.Freibauer und Abg. Buchinger: Nein! Nein! - Unruhe bei der ÖVP.) während in Ihren Wahlkämpfen immer zusätzliche,(Abg. Mag.Freibauer: Ich werde Ihnen dann eine Dokumentation über Ihre Umweltsünden präsentieren, dann werden Sie sich wundern!) Herr Abgeordneter Freibauer, während in Ihren Wahlkämpfen immer zusätzlich tausende Großplakatflächen in die Natur gestellt werden. Beweisen Sie bereits bei der Gemeinderatswahl im kommenden Frühjahr, daß Ihnen die Sache ernst ist und stellen Sie keine zusätzlichen Plakate mehr in der Natur auf. Dann nehme ich Ihre Umweltpolitik ernst. (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Uhl: Wenn er noch da ist! - Abg. Buchinger: Das soll er dann sagen!) Ja, Herr Abgeordneter Freibauer, das können Sie präsentieren. Nun, diese Freude, Herr Abgeordneter, werde ich Ihnen sicherlich nicht machen. Meine Damen und Herren! Der Tagesordnungspunkt "Berichte über Umweltinstitutionen" sollte nicht durch von der Sache völlig abweichende Zwischenrufe bereichert werden, die in der Tat dann noch unsachlich sind. Mir ist die Umweltpolitik wirklich zu ernst, als daß ich hier parteipolitische Polemik vom Rednerpult erwidere. (Rufe im Hause.) In dem Bericht der Umweltanwaltschaft befindet sich eine Art Sonderbericht über die Nitrate im Grundwasser, und mit diesem Sonderbericht geht die NÖ Umweltanwaltschaft besonders hart mit der Umweltpolitik in Niederösterreich ins Gericht. Ich betrachte den Bericht von Herrn Professor Raschauer über die Nitratproblematik in Niederösterreich wirklich als einen verzweifelten Versuch, sich unter den zuständigen Politikern Verbündete zu schaffen, um endlich den Kampf gegen diesen gesundheitsbedrohenden Umstand aufzunehmen. Auch die Abschlußbemerkungen des Berichtes der Umweltanwaltschaft sind in der Tat nicht besonders erfreulich und zufriedenstellend, und sie zeichnen auch ein eher düsteres Bild der niederösterreichischen Umweltpolitik. Ich zitiere aus diesen abschließenden Bemerkungen drei besonders charakteristische Bemerkungen: "In der Bodenschutzfrage gibt es bis jetzt nur ein Gesetz für Klärschlamm. Die Niederösterreichische Umweltanwaltschaft urgiert daher ein umfassendes Bodenschutzgesetz." Nächster Punkt. "Eine zeitgemäße Anpassung des NÖ Flurverfassungsgesetzes an ökologische Gesichtspunkte wäre dringend notwendig und wünschenswert." Letzter Punkt. "Der NÖ Umweltanwaltschaft wird gemäß einem Verfassungsgerichtshofentscheid in vielen Fällen keine Parteistellung eingeräumt. Diese ist in anderen Bundesländern bereits seit längerer Zeit verankert, und die Umweltanwaltschaft ersucht daher um ehestmögliche Klarstellung. Dieser Bericht von Herrn Professor Raschauer ist in der Tat wirklich ein Hilferuf, ein Hilferuf eines Experten, eines Experten von dem ich überzeugt bin, daß er es wissen muß, ein Hilferuf an die verantwortlichen Politiker, die es aber scheinbar nicht wissen wollen! Herr Dr.Pröll! Herr Dr.Brezovszky! Lassen Sie bitte diesen Hilferuf nicht ungehört verhallen! Beginnen Sie raschest, diesen Forderungskatalog in die Tat umzusetzen! Abschließend kann man feststellen, daß es in Niederösterreich zweifelsohne eine Reihe von Umweltaktivitäten gibt, daß es aber bis heute nicht gelungen ist, die gravierendsten und vordringlichsten Probleme, wie Grundwasserschutz, Müllproblematik und Luftverunreinigung, zumindest teilweise zu lösen. Hier fehlt es scheinbar an Mut, aber auch am Willen, wichtige, längst notwendige Entscheidungen raschest zu treffen. Meine Damen und Herren! Kommen Sie endlich aus Ihrer Umweltdefensive zu einer wirklichen Umweltoffensive! (Abg. Treitler: Mit Kritisieren allein löst man auch nicht die Probleme!) Wir nehmen diese drei Berichte zur Kenntnis. Das mit der Umweltoffensive ist wirklich ein Schlagwort. Sie haben recht, Herr Landesrat Mohnl, dieses Schlagwort Umweltoffensive wird in den letzten Tagen besonders häufig strapaziert und mißbraucht. Ich verwende es aber trotzdem, weil ich nämlich behaupte, wir sind in einer Umweltdefensive. (Abg. Mag.Freibauer: Herr Kollege! Sie sind immer in der Defensive. Von Ihrem Verteidigungsminister Krünes angefangen, bis zum Verteidigungsminister Frischenschlager!) Entschuldigen Sie, meine Herren, jetzt wird es wirklich langsam zu bunt. Unsere Luft ist verpestet, unser Grundwasser ist verschmutzt, unsere Böden sind kaputt, und Sie haben hier keine anderen Zwischenrufe als diese parteipolitischen, polemischen! Machen Sie sich Sorgen um die Umwelt, bitte, aber nicht um unsere Partei! (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Anzenberger: Da schau her! - Abg. Mag.Freibauer: Kümmern Sie sich um Ihren Mist! - Abg. Kurzbauer: Sie sind sehr langatmig! - Abg. Treitler: Viel zu lange!) Die niederösterreichische Bevölkerung wird sich ihre Gedanken dazu machen, was für Zwischenrufe Sie in einer Umweltdebatte einzubringen haben. Meine Damen und Herren! Wir nehmen diese drei Berichte zur Kenntnis. Wir stimmen diesen Berichten zu. Wir stimmen diesen Berichten gerade deswegen zu, weil sie letztlich eine Aufforderung sind, die Lösung der vielen offenen Probleme wirklich raschest in Angriff zu nehmen. (Beifall bei der FPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Ich erteile Herrn Abgeordneten Gabmann das Wort. Abg. GABMANN (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Vom Berichterstatter wurde ausgeführt, daß uns gemäß § 17 Abs. 2 des NÖ Umweltschutzgesetzes von 1984 der Bericht der Umweltakademie des Jahres 1988 vorgelegt wurde. Dieser wirklich sehr ausführliche Bericht ist wie im Vorjahr in fünf große Aufgabenbereiche gegliedert, und alle fünf Aufgabenbereiche werden von der Laxenburger Akademie auf den Gebieten Umweltschutz, Umweltgestaltung und Alternativenergie wahrgenommen. Dieser vorliegende 134seitige umfangreiche und wirklich sehr sachliche Tätigkeitsbericht 1988 dokumentiert sozusagen die Weiterführung des Aufbaues der Akademie und ihrer Aktivitäten im Zeitraum Oktober 1987 bis Oktober 1988 und enthält weiters auch die zahlreichen Ausbildungsveranstaltungen für die niederösterreichischen Umweltberater. Im ersten Bereich wird über die Forschung und Forschungsverwertung berichtet und dabei auf die Schwerpunkte des NÖ Altlastenkatasters, auf die Forschungen zum Thema Agrarumweltrecht oder zum Beispiel zum Thema Nitratbelastung des Grundwassers genauso wie auch auf die Forschung zur Causa Hainburg oder auf die Forschungsverwertung durch Information über ökologisches Bauen und gesünderes Wohnen eingegangen. Der zweite Bereich behandelt die Erwachsenenbildung, wobei hier dem Statutenauftrag zufolge vor allem das Hauptaugenmerk der Herausgabe von Publikationen mit umwelt- und energiewissenschaftlichen Themenstellungen oder der Bereitstellung von Schulungsmitteln für Vortragende zur Weiterbildung unserer niederösterreichischen Umweltgemeinderäte und der Umweltschutzorgane geschenkt wurde. Im dritten Bereich über Umweltdokumentation wurde das Konzept des Vorjahres weitergeführt und besonders in den Kommissionen darauf geachtet, daß für die Gestaltung der AkademieInformationsstelle sowie für die Teilnahme an der Akademie für Fachwissen genügend Akademiepublikationen vorhanden sind. Erwähnenswert ist dabei ganz besonders, daß anläßlich der Grünen Messe in Tulln eine von der Akademie Laxenburg herausgegebene Sonderausgabe zur Verteilung kam und daß außerdem jede Ausgabe in periodischen Abständen vierteljährlich erscheint und dem Fachmagazin "Umweltschutz" beigegeben wird. Der wichtige Punkt "Mithilfe bei Problemlösungen" ist der vierte Bereich, der im Tätigkeitsbericht behandelt wird. Dieser Punkt behandelt hauptsächlich die Tätigkeit der Akademie-Arbeitskreise durch eine Vielzahl von Akademieveranstaltungen. In diesen Arbeitskreisen wurde zum Beispiel bei den Bestrebungen, die Nitratbelastung des Grundwassers zu vermindern, mit vielen Dienststellen, Behörden und Körperschaften des Bundes und der Bundesländer Wien, Oberösterreich und Salzburg zusammengearbeitet und unter anderem ein Informationsfolder erarbeitet mit dem Titel "Verminderung der Nitratbelastung des Grundwassers", ein Merkblatt für die Landwirtschaft, ein Folder, der an alle landwirtschaftlichen Organisationen und Landwirte verteilt wurde. Der fünfte und letzte Abschnitt des Tätigkeitsberichtes behandelt die Wissenschaftsorganisation. Dabei wird genau beschrieben, daß zum Beispiel unter anderem in Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Wien Vorbereitungen von Workshops erstellt werden und daß am 27. Oktober 1988 im Schloß Laxenburg ein solcher Workshop mit dem Titel "Umweltschutzausbildung an europäischen Universitäten" abgehalten wurde, an dem 130 ausländische und inländische Experten teilgenommen haben. Zusammenfassend, Hoher Landtag, kann also gesagt werden, daß die Akademie für Umwelt und Energie im Berichtszeitraum 1988 bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ein Jahr der Vorwärtsstrategie durchlaufen hat und daß in diesem Berichtszeitraum eine Phase großer Sprünge geglückt ist. Ich bitte daher, diesen Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Gestatten Sie mir, Hoher Landtag, auch noch einige Sätze zum Bericht der NÖ Umweltanwaltschaft. In diesem Bericht, der ebenfalls sehr ausführlich erstellt wurde, ist auch eine Passage, welche die grenznahen Kernkraftwerke und insbesondere das Kernkraftwerk Temelin betrifft, enthalten, was mich veranlaßt hat, heute einen Resolutionsantrag einzubringen. Ich komme, wie Sie wissen, aus dem Waldviertel, und wenn man in dieser schönen Gegend spazieren geht, so sieht man unweit der Grenze, ca. 40 bis 50 km vom Gmünd entfernt, ein Kraftwerk, das bereits in zwei Jahren in Betrieb gehen soll. Nun, wir müssen leider realistisch davon ausgehen, daß dieses Kraftwerk von Niederösterreich oder von Österreich wahrscheinlich nicht verhindert werden kann, denn verhindern können Temelin nur die Tschechen selbst. Es besteht nämlich kein völkerrechtlicher Anspruch gegenüber anderen Staaten, daß auf die Kernkraft überhaupt oder auf bestimmte Kernkraftwerksstandorte verzichtet wird. Allerdings besteht für uns in Anbetracht der Erfahrungen mit Tschernobyl wegen des Bauvorhabens Kernkraftwerk Temelin eine berechtigte Gefahr und berechtigtes Unbehagen in der gesamten österreichischen, niederösterreichischen und speziell der Waldviertler Bevölkerung. Aus diesem Grund erlaube ich mir, folgenden Resolutionsantrag zu stellen (liest): "Resolutionsantrag des Abgeordneten Gabmann zum Bericht der NÖ Umweltanwaltschaft an den NÖ Landtag, LT-147/B. In rund zwei Jahren wird der erste der insgesamt vier geplanten Atommeiler in Temelin in Betrieb gehen. Dieses Kraftwerk ist nur rund 50 km von der österreichischen Grenze entfernt. In Anbetracht der Erfahrungen mit Tschernobyl besteht ein berechtigtes Unbehagen der gesamten niederösterreichischen Bevölkerung wegen dieses Bauvorhabens, das wegen der großen räumlichen Nähe im Wein- und Waldviertel besonders stark ausgeprägt ist. Dieses Unbehagen besteht in gleicher Weise auch bei anderen bestehenden, in Planung oder in Bau befindlichen grenznahen Kernkraftwerken in der CSSR, wie etwa Bohunice oder Dukovany. Verschiedene Initiativen des Landes haben zwar unter anderem zu einem neuen Atomvertrag mit der CSSR geführt. Diese Aktivitäten sollten jedoch intensiv weitergeführt werden, um nach Möglichkeit eine Inbetriebnahme von Temelin bzw. die Errichtung weiterer grenznaher Kernkraftwerke zu verhindern oder zumindest weitere zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen zu erreichen. Ich stelle daher den Antrag! Die Niederösterreichische Landesregierung wird aufgefordert, alles in den Kräften des Landes Niederösterreich Stehende zu unternehmen, um einen maximalen Schutz der niederösterreichischen Bevölkerung vor den Gefahren, die von dem Atomkraftwerk Temelin und anderen grenznahen Kernkraftwerken ausgehen können, zu erreichen." Ich ersuche die beiden anderen Fraktionen, diesem Resolutionsantrag beizutreten. (Beifall bei der ÖVP.) ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Zum Wort gelangt der Herr Abgeordnete Ing. Hofer. Abg. Ing.HOFER (SPÖ): Herr Präsident! Hoher Landtag! Zunächst ein paar Worte zur Plakatierung im Grünland. Ich glaube, nur mit Disziplin und mit einer gewissen Selbstbeschränkung werden wir die Probleme der Umwelt lösen können, und nur mit dieser Disziplin und Selbstbeschränkung wird es uns möglich sein, hier auch für die Umwelt etwas zu tun, nämlich im Grünland eben nichts zu plakatieren. Meine Damen und Herren! Sinn und Aufgabe jeder Umweltpolitik kann es nur sein, unseren Kindern, unseren Nachfahren einen ungeschmälerten Naturgenuß, ungeschmälerte Freude am Leben zu ermöglichen. Wir dürfen nicht vergessen, daß der Mensch selbst ein Teil dieser Natur ist und daß die Natur letztlich auch seine, also unser aller Gesundheit, unser Leben mitbestimmt, beeinflußt und beeinträchtigen kann und letzten Endes eventuell sogar zerstören kann. Unter diesem Aspekt sind alle Aktivitäten zu begrüßen, die die Aufgaben zum Schutz der Umwelt unterstützen und dieses Ziel, unser aller Ziel, verwirklichen helfen, und unter diesem Aspekt bitte ich Sie, auch die zur Debatte stehenden Berichte der Umweltschutzanstalt der NÖ Akademie für Umwelt und Energie usw. zu sehen. Ich darf mich mit diesen beiden Körperschaften beschäftigen, mit der Umweltschutzanstalt und der Akademie für Umwelt und Energie. Beide sind Körperschaften öffentlichen Rechts und haben ihre Tätigkeit in gewisse Bereiche untergliedert. Nun zur Akademie. Bevor Aktivitäten gesetzt werden können, ist es einleuchtend und logisch, daß vorher geforscht und wissenschaftliche Tätigkeiten durchgeführt werden müssen. Es ist daher ein wesentlicher Teil dieser Akademie, der sich mit dem Aufgabenbereich Forschung und Forschungsverwertung beschäftigt. Einleuchtend ist auch, daß eine Bewußtseinsbildung auf dem Gebiet des Umweltschutzes notwendig ist, und Bewußtseinsbildung setzt Bildung voraus. In diesem Fall Erwachsenenbildung. Sie ist jedenfalls ein wesentlicher Teil der Akademie für Umwelt und Energie. Auf dem Gebiet der Forschung und Forschungsverwertung wurde Wesentliches geleistet, wesentliche Schwerpunkte gesetzt, und zwar Forschungen zur Erstellung eines Niederösterreichischen Altlastenkatasters, mit dem Ziel, die Verschmutzung des Bodens festzustellen, die teilweise schon Jahrzehnte zurückreicht. Nunmehr liegen Studien über altindustrielle und gewerbliche Standorte für die Bezirke Hollabrunn, Melk, Mödling und Wr.Neustadt vor. Sie werden zwar nur behördenintern verwendet, sind aber gerade im Hinblick auf unsere heutige Tagesordnung, die sich in weiten Teilen mit Bodenschutzmaßnahmen, mit Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers beschäftigen, von großer Bedeutung. Was Altlasten und künftige Altlasten anrichten können, ich glaube, das brauche ich hier nicht zu wiederholen, es ist ja x-mal schon von diesem Podium aus gesagt worden. Ein weiterer sehr aktueller Schwerpunkt der Tätigkeit der Akademie waren Forschungen und Forschungsverwertung zum Thema Nitratbelastung des Grundwassers - ebenfalls gerade am heutigen Tag sehr aktuell. Im ersten Halbjahr 1988 wurde das Forschungsprojekt "Sanierungsmaßnahmen bei erhöhter Nitratbelastung im Grundwasser - Pilotstudie Hollern" konzipiert. Das Pilotprojekt Hollern wird den Nachweis erbringen, daß die Nitratbelastung des Grundwassers durch wasserschonende, landwirtschaftlich praktikable Maßnahmen, also durch eine Änderung der Bodenbewirtschaftung, vermindert werden kann. Ein diesbezügliches Merkblatt für die Landwirtschaft wurde bis Oktober 1988 gedruckt und in großen Auflagen verteilt. Weitere Tätigkeiten der Akademie waren Forschungen über landschaftsgestaltende Maßnahmen in Agrarverfahren. Diese Aktivitäten bedeuten natürlich eine große Hilfe für die Agrarbezirksbehörde bei Grundzusammenlegungen, bei Kommassierungen. Wir alle kennen die Probleme von landwirtschaftlich intensiv genutzten Böden, von Monokulturen, baumloser Landschaft, Einsatz von Mineraldünger und hochgiftiger Insektizide. Das Ergebnis dieser Forschungen ist ebenfalls in der Serie der Laxenburger Grünen Hefte veröffentlicht worden. Weitere Schwerpunkte waren dann noch eine Forschungsverwertung durch Informationen über ökologisches Bauen und gesundes Wohnen und Großes wurde auch auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung, betreffend den Umweltschutz, geleistet. Informationsmaterial, Publikationen, Schulungsmittel, Bibliothek usw., das alles wurde zur Verfügung gestellt; den Umweltgemeinderäten zum Beispiel auch ein Umweltordner, der hier besonders zu erwähnen ist und eine große Unterstützung der Gemeinderäte für diesen Bereich bildet. Zum Bericht der NÖ Umweltschutzanstalt. 1974 als Körperschaft öffentlichen Rechts gegründet, hat sie sich folgende Ziele gesteckt: die Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung der natürlichen Lebensbereiche von Mensch, Tier und Pflanzen in Niederösterreich, und des weiteren soll sie Beiträge zur besseren Umweltgestaltung leisten. Daraus haben sich folgende Tätigkeitsbereiche ganz besonders entwickelt, nämlich die Abfallwirtschaft, das ist ja ein Schwerpunkt der Tätigkeit der Umweltschutzanstalt. Zwei Müllkompostieranlagen, geordnete Mülldeponien existieren. Für 879.000 Niederösterreicher bedeutet dies eine vorläufig noch ordentliche Müllentsorgung. Derzeit bildet noch das System der geordneten Deponie den Schwerpunkt der Entsorgung. Neue Maßnahmen zur Müllbeseitigung sollen natürlich aufgegriffen werden. Die Umweltschutzanstalt sucht Standorte und betreibt Standorte für 15 Mülldeponien, Müllanalysen für drei niederösterreichische Bezirke wurden durchgeführt. Wie schon erwähnt, gibt es Überlegungen bezüglich einer Systemänderung insbesondere hinsichtlich Mülltrennung und Wiederverwertung, aber das Land Niederösterreich, das sei hier auch erwähnt, bemüht sich in letzter Zeit ganz besonders, mit der Gründung von Abfallwirtschaftsverbänden des Müllproblems Herr zu werden. Gesellschaften, zum Beispiel für das Industrieviertel, sollen gegründet werden, wo Zivilingenieure Konzepte erstellen sollen. Eine Verbesserung des Sammelsystems und eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit wird dabei angestrebt. In dem Bericht der Umweltschutzanstalt wird darauf hingewiesen, daß Batterieaktionen durchgeführt worden sind, wobei 1987 130 t und 1988 250 t Batterien gesammelt wurden. Meine Damen und Herren! Bei der Abfallentsorgung häufen sich aber die Probleme. Ich komme aus dem Bezirk Wr.Neustadt. Viele unserer Gemeinden sehen sich in Kürze außerstande, eine ordentliche Entsorgung zu garantieren. Die Hausmülldeponien sind in Kürze voll, Sondermüll, Problemstoffe und ähnliches können derzeit vorwiegend nur von der EBS entsorgt werden, und es wird allerhöchste Zeit, daß wir auf diese Fragen, wohin mit dem Hausmüll, wohin mit dem Sondermüll, mit den Problemstoffen, in Bälde eine zufriedenstellende Antwort geben können. Die Umweltschutzanstalt - es wurde heute schon erwähnt - betätigt sich auch auf dem Gebiet der Luftreinhaltung. Luftmessungen werden und wurden durchgeführt, dadurch wurden Emissionen und Immissionen erfaßt, und diese Abteilung wirkt auch bei der Erstellung eines Niederösterreichischen Immissionskatasters mit, was natürlich eine ganz besonders wertvolle Tätigkeit ist. Weitere Aktivitäten erstrecken sich auf den Lärmschutz durch Gutachtenerstellung und die Wasserreinhaltung. Analysen aller Wasserarten, wie zum Beispiel der Fließgewässer, Seen und Teiche, Abwasseruntersuchungen von Kläranlagen und Beurteilungen von Wasserverunreinigungen in Oberflächen- und Grundwässern gehören zu den wichtigen Aufgaben der Umweltschutzanstalt. An dieser Stelle darf ich als Gemeindemandatar und als Bürgermeister herzlich danken. Das ist für die Gemeinden wirklich eine großartige Unterstützung. Es gibt dann noch Aufgaben auf dem Gebiet des Strahlenschutzes und verschiedenes mehr. Meine Damen und Herren! Wir haben Berichte der Grünen Akademie und der Umweltschutzanstalt vorgelegt bekommen, die im grundsätzlichen durchaus positiv zu beurteilen sind. Umweltschutz ist jedoch nichts Statisches, es hat sich dieser Umweltschutz dynamisch jeder Situation anzupassen, und da taucht halt schon die Frage auf: Wie ist die Situation der Niederösterreichischen Umweltschutzanstalt? Die seinerzeitige Kritik des Rechnungshofes war Anlaß, Ziele, Aufgaben und Organisation der Umweltschutzanstalt zu überprüfen und neu zu überdenken. Fest steht, daß Entsorgungsaufgaben einen hohen gesellschaftspolitischen Stellenwert besitzen und daher besondere Kontrollen durch Behörden notwendig sind. Der permanente Dialog zwischen Entsorgungsunternehmen und behördlicher Kontrolle ist aber dann am besten gewährleistet, wenn Entsorgungsaufgaben dem gemeinwirtschaftlichen Sektor zugeordnet werden. Es ist daher sinnvoll, die Umweltschutzanstalt als Körperschaft öffentlichen Rechts zu belassen. Mit einem Budget von 120 Millionen Schilling und einer Kapitalausstattung von ca. 500 Millionen Schilling gehört die Umweltschutzanstalt zu den größten Abfallentsorgungsbetrieben und Umweltlabors in Österreich. Es gibt allerdings Chancen, die hier von der Anstalt nicht ausreichend genützt werden: Chancen bei der Entsorgung von Altlasten, der Entsorgung von Sonderabfällen, der Einführung von Mülltrennungstechnologien, der Entsorgung von Klärschlamm und ähnliches mehr. Daher sollten sich die Ziele der Umweltschutzanstalt vor allem auf diese Bereiche, auf den Abfallentsorgungsbetrieb, richten. Es wäre daher notwendig, ein Angebots- und Entsorgungskonzept für die Bezirke und Regionen anzubieten, auch in Bezug auf die Entsorgung von Problemstoffen und Sonderabfällen. Es wäre ein Datenverbund in einer eventuellen Abfallbörse anzustreben. Die Entsorgung von Klärschlamm habe ich ebenfalls schon erwähnt. Es gibt auch Vorschläge zu einem neuen Unternehmenskonzept, und zwar sollte das Erscheinungsbild modernisiert werden, ich spreche hier von der Umweltschutzanstalt. Die Orientierung der Umweltschutzanstalt müßte in Richtung Kundenbetreuung und Ausweitung der Serviceleistungen gehen, und diese Änderungen der Unternehmensziele, glaube ich, hätten auch personelle Konsequenzen zufolge. Meines Erachtens müßten zwei hauptamtlich verantwortliche Geschäftsführer bestellt werden, wobei einer für den kaufmännischen Bereich und ein zweiter für den technischen Bereich zuständig wäre. Ich darf nochmals auf die Sorgen der Menschen in unseren Gemeinden, die vor allem auf dem Gebiet der Müllentsorgung bestehen, hinweisen, auf die Sorgen der Betriebe, was die Sondermüllentsorgung betrifft, also insgesamt auf eine Herausforderung auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft. Meine Damen und Herren! Die Politik hat sich dieser Sorgen und Nöte anzunehmen, um den Menschen zu helfen, wo es irgendwie möglich ist. Hier hilft keine Polemik, hier hilft nur eines: Die Ärmel aufkrempeln und versuchen, die Probleme eben zu lösen! Ich komme zum Abschluß und darf hier nur eines feststellen: Ich bin ein bißchen kurzsichtig, aber ich glaube, ich habe keinen Vertreter der Umweltschutzanstalt, ich habe auch keinen Vertreter der Akademie und der Umweltanwaltschaft hier im Saal gesehen. Ich stelle das nur mit ein bißchen Befremden fest, denn es wäre, glaube ich, schon für jene, über die heute berichtet wird, von Interesse, sich diese Berichte anzuhören. Ich darf trotzdem allen bei der Umweltschutzanstalt und bei der Akademie im Sinne unserer Umwelt Tätigen für ihre Arbeit herzlich danken. Möge diese auch in Zukunft mit größtmöglicher Effizienz durchgeführt werden. In diesem Sinne wird die sozialistische Fraktion den Bericht zustimmend zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Zum Wort gelangt die Frau Abgeordnete Lugmayr. Abg. Monika LUGMAYR (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Verehrte Damen und Herren! Wir haben heute einen Tag der Umweltdebatte. Zu einer Umweltdebatte im Niederösterreichischen Landtag gehört, daß man sich überlegt, was bisher geschehen ist - das geschieht in den vorgelegten Berichten -, daß man Maßnahmen überlegt und Aktionen formuliert, wie es in Zukunft weitergehen soll. Frau Abgeordnete Hans! Ich meine, nur mit Kritisieren ist es leider nicht getan! Wir bemühen uns, wenigstens etwas zu tun und bejammern nicht nur die schlechte Situation, was bisher nicht geschehen ist. Und gerade der Bericht des Umweltanwaltes ist meiner Ansicht nach recht gut geeignet, um die Situation sehr objektiv zu beurteilen. Wir haben den Umweltanwalt, gemäß dem Umweltschutzgesetz 1984 ohne Weisung, also als weisungsungebundene Einrichtung nicht deshalb eingerichtet, um Lob für unsere Politik zu erfahren, sondern wir haben den Umweltanwalt deshalb installiert, damit wir ehrlich hören, was die Bevölkerung bedrückt, welche Probleme es gibt, mit welchen Anliegen die Menschen zum Umweltanwalt kommen. Und genauso wurde uns dieser Bericht auch heute vorgelegt. Es gibt leider sehr viele Probleme, die hier aufgezeigt werden über Landschafts-, Naturschutz-, Raumordnungsprobleme, Luftverschmutzung, auch Lärmbelästigung und verschiedenes anderes über Abfalldeponien über gewerbliche Betriebsanlagen, Lärm. Über all das wurde bereits ausführlich diskutiert und berichtet. Aber ein Problem wird ganz besonders hervorgehoben, und zwar in einem Anhang, der einen Bericht über die Jahre 1986 bis 1989 bringt, nämlich die Nitratbelastung im Grundwasser. Dieses Thema wurde in der letzten Zeit auch in der Öffentlichkeit sehr ausführlich diskutiert. Es hat sehr viele Wortmeldungen gegeben, die teilweise von der Sache zu wenig informiert waren und teilweise wurde auch Polemik betrieben. Ich finde die Auflistung im Umweltanwaltbericht über die Ursachen der Nitratbelastung sehr ausgewogen. Hiebei wird angeführt, daß Deponien daran schuld sind sowie auch undichte Senk- und Güllegruben, eine unzureichende Abwasserentsorgung, Abwasserversickerung, Luftschadstoffe, Jauche- und Gülleausbringung sowie die Düngerausbringung usw. All das zusammen spielt mit, und nicht nur, wie es sehr oft behauptet wird, nur die Landwirtschaft. Wir wollen uns von der Landwirtschaft her nicht drücken und wir sind auch bereit, mitzuhelfen, dieses Problem zu lösen. Aber es ist nicht so einfach, wie manche meinen, daß man nur der Landwirtschaft das Düngen verbieten müßte und schon wäre das Problem gelöst. Leider ist es nicht so einfach! Erstens ist es - wenn es überhaupt sanierbar ist - eine sehr langwierige Aufgabe, weil die Grundwasserbehälter ja riesengroß sind und der Abbau sehr schwierig vor sich geht. Wir haben - und das wird heute noch diskutiert werden - von der Landwirtschaft ein Konzept vorbereitet, wie wir durch andere Bewirtschaftungsmethoden, durch eine veränderte Praxis bei der Gülle- und Düngeausbringung dazu beitragen können, das Problem zu lösen. Außerdem soll auch durch Information und auch durch Hilfestellung zur Problemlösung beigetraen werden. Und wir haben ja schon einiges beschlossen. Zum Beispiel das Klärschlammgesetz. Und es wird einiges noch geschehen. Aber ein Problem, das heute eigentlich noch nicht andiskutiert wurde und das uns alle ganz persönlich und sehr unangenehm berühren wird - sowohl finanziell als auch von unseren Lebensgewohnheiten her - ist die Entsorgung der Abwässer. Das steht in jedem Bericht über die Nitratbelastungen, daß ein Großteil davon von undichten Sickergruben, von nicht funktionierenden Kläranlagen kommt, von einer nicht geordneten Entsorgung der Abwässer. Das zeigt mir bei uns im Marchfeld auch eine Statistik, auf die ich bei der Diskussion über den Marchfeldkanalbericht noch näher eingehen werde, daß nämlich in der Nähe von großen Siedlungsräumen die Nitratbelastung bedeutend höher ist als in landwirtschaftlich genutzten Gebieten. (Dritter Präsident Ing.Schober übernimmt den Vorsitz.) Hier sind die Gemeinden herausgefordert. Sie sind zweifellos in einer schwierigen Situation und ich meine, wir sollten ihnen Hilfestellung geben. Und zu diesem Zweck möchte ich einen Resolutionsantrag einbringen (liest): "Resolutionsantrag der Abgeordneten Monika Lugmayr zum Bericht der NÖ Umweltanwaltschaft an den Landtag, Zahl 147/B. Ein zentrales Kapitel im Bericht der Umweltanwaltschaft sind die Ausführungen zur Nitratbelastung des Grundwassers. Die im Bericht enthaltenen Fakten sind alarmierend und bestätigen die Richtigkeit der laufenden niederösterreichischen Umweltoffensive mit einem Schwerpunkt im Bereich der Gewässer- und Grundwasserreinhaltung. Wie in einer Ergänzung zum Jahresbericht zum Thema Nitrat und Bodenschutz festgestellt wird, ist die Nitratbelastung des Grundwassers multikausal. Es ist daher ein Gebot der Stunde, alle nur möglichen Ansatzpunkte zur Verbesserung der Situation zu nutzen. Ein Teilaspekt, bei dem dem Land eine Regelungskompetenz zukommt, ist die Verunreinigung des Grundwassers durch die Undichtheit von Senk- und Güllegruben sowie von Düngerstätten. Wegen der großen Anzahl derartiger Baulichkeiten verursacht ihre Überprüfung durch die Baubehörde schon jetzt einen ganz beträchtlichen Vollzugsaufwand. Eine weitere Intensivierung dieses Vollzugs stößt nicht nur auf finanzielle Grenzen, sondern vor allem auch auf Grenzen der Vollzugskapazität der Gemeinden. Die NÖ Bauordnung sollte daher um Bestimmungen ergänzt werden, welche die baubehördliche Überwachung der Dauerdichtheit von Senk- und Güllegruben sowie von Düngerstätten erleichtert. Überdies sollten auch unter dem Aspekt des Bodenschutzes die Bestimmungen der Bauordnung hinsichtlich der ausreichenden Dimensionierung von Güllegruben und Düngerstätten näher präzisiert werden. Die Gefertigte stellt daher folgenden Antrag: 'Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, im Sinne der Antragsbegründung dem Landtag ehestens eine Vorlage für eine Novelle der Niederösterreichischen Bauordnung vorzulegen, welche die baubehördliche Überwachung der dauernden Dichtheit von Senk- und Güllegruben sowie von Düngerstätten erleichtert.'" Ich hoffe, daß das eine Maßnahme sein kann, daß wir Unterlagen bekommen, wie den Gemeinden geholfen werden kann, dieses Problem besser in den Griff zu bekommen. Ich hoffe auch, daß es zusätzlich möglich sein wird, das Räumgut auch ordentlich zu entsorgen, indem wir genügend Kläranlagen haben, die dieses Räumgut aufnehmen können. Der Herr Abgeordnete Ing.Weinmeier wird zwar sagen, das war wieder eine langweilige Rede von einer Abgeordneten der großen Parteien, aber ich meine, es ist wichtig, daß wir konstruktive Maßnahmen einbringen, auch wenn sie für manche unserer Bevölkerung unangenehm sind, aber wir müssen bereit sein, dieses Problem durch konstruktive Vorschläge zu lösen und ich bitte um die Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und SPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. GRESSL (ÖVP): Ich verzichte! DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse vorerst über die Vorlage selbst abstimmen und bringe sodann die vorliegenden Resolutionsanträge zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Umweltausschusses): Einstimmig angenommen! Wir kommen zur Abstimmung über die Resolutionsanträge. Ich bringe zunächst den Resolutionsantrag der Abgeordneten Dipl.Ing.Rennhofer und Wöginger zum Bericht der NÖ Umweltanwaltschaft an den NÖ Landtag, Ltg. 147/B, zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag): Einstimmig angenommen! Ich lasse nunmehr über den Resolutionsantrag des Abgeordneten Dipl.Ing.Rennhofer zum Bericht der NÖ Umweltanwaltschaft an den NÖ Landtag für den Zeitraum März 1986 bis März 1989, Ltg. 147/B, abstimmen. (Nach Abstimmung über diesen Resolutionsantrag): Einstimmig angenommen! Ich bringe den Resolutionsantrag des Herrn Abgeordneten Gabmann zum Bericht der NÖ Umweltanwaltschaft an den NÖ Landtag, Ltg. 147/B, zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über diesen Resolutionsantrag): Einstimmig angenommen! Ich bringe den Resolutionsantrag der Frau Abgeordneten Lugmayr zum Bericht der NÖ Umweltanwaltschaft an den Landtag, Landtagszahl 147/B, zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über diesen Resolutionsantrag): Einstimmig angenommen! Ich beabsichtige, die Geschäftsstücke Zahl 51/A-2/2 und Zahl 56/A-2/3 wegen ihres sachlichen Zusammenhanges unter einem zu verhandeln. Berichterstattung und Abstimmung sollen jedoch getrennt erfolgen. Wird gegen diese Vorgangsweise ein Einwand erhoben? Das ist nicht der Fall. Ich ersuche daher den Herrn Abgeordneten Hoffinger, zur Zahl 51/A-2/2, und Herrn Abgeordneten Ing.Hofer im Anschluß daran zur Zahl 56/A-2/3 zu berichten. Ich erteile dem Herrn Abgeordneten Hoffinger zur Berichterstattung das Wort. Berichterstatter Abg. HOFFINGER (ÖVP): Hoher Landtag! Ich habe über den Antrag der Abgeordneten Anzenberger, Schütz u.a. gemäß § 29 LGO, betreffend Schaffung gesetzlicher Bestimmungen zum Schutze landwirtschaftlichen Bodens, zu berichten. Gesunder, fruchtbarer landwirtschaftlicher Boden ist eines der kostbarsten menschlichen Güter. Es muß daher Ziel einer verantwortungsbewußten und zukunftsorientierten Politik sein, sowohl die Quantität als auch die Qualität landwirtschaftlicher Böden zu erhalten. Die Sicherung der nachhaltigen Fruchtbarkeit landwirtschaftlicher Böden fällt gemäß Artikel 15 der Bundesverfassung in Gesetzgebung und Vollziehung in die Zuständigkeit der Länder. In dem vom Niederösterreichischen Landtag am 21. April 1988 beschlossenen Gesetz über die Aufbringung von Klärschlamm und Müllkompost auf landwirtschaftlichen Böden, LGBl.Nr. 6160, und der NÖ Klärschlamm- und Müllkompostverordnung vom 17. Jänner 1989 wurde bereits ein Teil dieser Kompetenz ausgeschöpft. Angesichts der Komplexität des Themas Bodenschutz erscheint es schon vom Vollzugsaufwand wenig sinnvoll, einen wirksamen Schutz des Bodens allein über behördliche Bewilligungsverfahren und Strafsanktionen anzustreben. Zielführender erscheint eine Korrektur des derzeitigen Zustandes durch Bewußtseinsbildung, Beratung, Schulung, Aufklärung und damit verbundenen Forschungstätigkeiten und vor allem auch durch Förderungen. In diesen Bereichen sollten die Anstrengungen von Bund und Land bzw. der Interessensvertretung der Landwirtschaft koordiniert und verstärkt werden. Als Inhalte des NÖ Bodenschutzgesetzes wären folgende Punkte denkbar: Grundlagenforschung und Dokumentation, Aufklärungsarbeit und Beratung, Förderung und hoheitliche Maßnahmen. Diese Punkte verstehen sich als Anregung für das zur Ausarbeitung einer Regierungsvorlage zuständige Mitglied der Landesregierung. Insbesonders muß auch noch geprüft werden, inwieweit durch die Aufnahme von Verordnungsermächtigungen in das Bodenschutzgesetz den Erfordernissen eines flexiblen Bodenschutzes besser gedient ist als durch Regelungen unmittelbar im Gesetz. Ich stelle daher namens des Landwirtschaftsausschusses folgenden Antrag (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: "1. Der Antrag der Abgeordneten Anzenberger, Schütz u.a. gemäß § 29 LGO betreffend Schaffung gesetzlicher Bestimmungen zum Schutze landwirtschaftlichen Bodens, mit dem die NÖ Landesregierung aufgefordert wird, im Sinne der Antragsbegründung a) weitere Maßnahmen zur Erhaltung der nachhaltigen Bodenfruchtbarkeit landwirtschaftlicher Böden in Niederösterreich zu setzen; b) dem Landtag aufgrund des Bodenschutzkonzeptes der NÖ Landesregierung die Vorlage eines NÖ Bodenschutzgesetzes vorzulegen; c) beim Bund auf eine generelle Flächenbindung von Tierbeständen im Rahmen der derzeit in Verhandlung befindlichen Wasserrechtsgesetznovelle hinzuwirken und d) beim Bund und im eigenen Wirkungsbereich Initiativen zur Finanzierung von Maßnahmen des Bodenschutzes einzuleiten, so wie er sich aus der Beilage ergibt, genehmigt. 2. Der Antrag der Abgeordneten Feurer u.a. betreffend Schaffung gesetzlicher Bestimmungen für den Schutz landwirtschaftlicher Böden, Ltg. 51/A-2/2, und die Eingabe der Stadtgemeinde Amstetten, betreffend ein wirksames Bodenschutzgesetz, Ltg. 72/E-1/3, werden durch diesen Antrag der Abgeordneten Anzenberger, Schütz u.a. gemäß § 29 LGO erledigt." Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen. DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Ich ersuche nunmehr den Herrn Abgeordneten Ing.Hofer, zur Zahl 56/A-2/3 zu berichten. Berichterstatter Abg. Ing.HOFER (SPÖ): Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich habe über den Antrag der Abgeordneten Schütz, Anzenberger u.a., betreffend die Verwendung von Chemikalien in der Landwirtschaft durch Private sowie zur Aufrechterhaltung der Verkehrsinfrastruktur, zu berichten. Die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und der Schutz der Umwelt ist oberstes Gebot einer verantwortungsbewußten, zukunftsorientierten Politik. Daher ist auch der Einsatz von Chemikalien Gegenstand vielfältiger gesetzlicher Maßnahmen. So hat im Bereich der Landwirtschaft der Einsatz von Chemikalien, zum Beispiel von Pflanzenschutzmitteln, direkte Auswirkungen auf Pflanzen und damit auch auf die Nahrungsmittelkette, auf den Boden und auf das Grundwasser. Wegen dieser vielfältigen Zusammenhänge ist die Erlassung von Gesetzen in den verschiedensten Kompetenzbereichen möglich. Das Wasserrechtsgesetz, das Pflanzenschutzgesetz, das Chemikaliengesetz und das Lebensmittelgesetz sind nur einige Beispiele. Alle diese gesetzlichen Maßnahmen verursachen wohl Vollzugskosten. Ohne Bewußtseinsbildung und ohne Aufklärung ist dadurch jedoch keine Verbesserung der Grundwassersituation eingetreten. Effektiver als gesetzliche Maßnahmen sind daher Beratung, Schulung, Aufklärung und Förderung. Trotzdem sind gesetzliche Regelungen notwendig! Sinnvoller als Regelungen über die Anwendung von Chemikalien wäre es, strenge gesetzliche Bestimmungen, betreffend Erzeugung und Vertrieb der für die Landwirtschaft bestimmten Chemikalien, zu erlassen. Es wäre daher erforderlich und sinnvoll, ein modernes Pflanzenschutzmittelgesetz zu erlassen, das ökologischen Anforderungen Rechnung trägt. Die im Begutachtungsverfahren für ein solches Gesetz zu Tage getretenen Schwierigkeiten mit der Kompetenzlage machen eine Novelle des Bundesverfassungsgesetzes notwendig. Ein Entwurf eines ökologisch-orientierten Pflanzenschutzmittelgesetzes sollte daher ehestens dem zuständigen Gesetzgeber zur Behandlung zugeleitet werden. Dabei wäre insbesondere vorzusehen: Ökologischorientierte Zulassungskriterien, zeitliche Befristung der Zulassung, die Möglichkeit einer späteren Abänderung oder Aufhebung der Zulassung sowie die Normierung von Kennzeichnungsvorschriften. Weiters sollte das Gesetz auch der Verwendung von Chemikalien in anderen Bereichen gerecht werden. Wie etwa der Verwendung von Chemikalien durch Hobbygärtner oder der Verwendung von Pflanzenbekämpfungsmitteln zur Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur. Namens des Landwirtschaftsausschusses darf ich daher folgenden Antrag stellen: Der Hohe Landtag wolle beschließen: "1. Der Antrag der Abgeordneten Schütz, Anzenberger u.a. gemäß § 29 LGO, betreffend Verwendung von Chemikalien in der Landwirtschaft, durch Private sowie zur Aufrechterhaltung der Verkehrsinfrastruktur, mit dem die NÖ Landesregierung aufgefordert wird, nach Klärung der kompetenzrechtlichen Probleme entweder beim Bund auf die Erlassung eines ökologischen Erfordernissen Rechnung tragenden Pflanzenschutzmittelgesetzes zu dringen oder aber, wenn eine Einigung auf kompetenzrechtlicher Ebene nicht möglich ist, im Einklang mit anderen Ländern die Erlassung einer landesgesetzlichen Regelung vorzubereiten, wird - so wie er sich aus der Beilage ergibt - genehmigt. 2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, im Sinne der Antragsbegründung sowohl im eigenen Wirkungsbereich als auch beim Bund Initiativen zu setzen, um eine möglichst umweltgerechte Verwendung von Chemikalien in der Landwirtschaft und in anderen als landwirtschaftlichen Bereichen zu bewirken. 3. Der Antrag der Abgeordneten Feurer u.a., Ltg. 56/A-2/3, betreffend Anwendung von Chemikalien in der Landwirtschaft, wird durch diesen Antrag der Abgeordneten Schütz, Anzenberger u.a. gemäß § 29 der Landtagsgeschäftsordnung erledigt." Ich darf bitten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vornehmen zu lassen. DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Ich eröffne die Debatte zu beiden Geschäftsstücken. Zu Wort gelangt der Herr Abgeordnete Anzenberger. Ich erteile es ihm. Abg. ANZENBERGER (ÖVP): Hohes Haus! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur Beratung und zur Beschlußfassung in der heutigen Sitzung des Landtages liegen uns hier Anträge vor, die uns von den Berichterstattern vorgetragen wurden und die sich insbesondere mit landwirtschaftlichen Fragen befassen, die aber auch umweltentlastende Maßnahmen zum Ziele haben. Bevor ich mich mit den zur Diskussion stehenen Anträgen auseinandersetze, möchte ich folgende Feststellung treffen: Die Anträge, ob es sich um die Schaffung gesetzlicher Bestimmungen zum Schutz landwirtschaftlichen Bodens handelt, um die Anwendung von Chemikalien in der Landwirtschaft oder um den Schutz des Grundwassers, alle drei Vorlagen wurden im Unterausschuß des Landwirtschaftsausschusses eingehend beraten und es ist zu gemeinsamen Anträgen der Klubs von der ÖVP und der Sozialistischen Partei gekommen. Ich glaube, man kann hier sagen, daß es uns gelungen ist, im großen und ganzen eine Übereinstimmung für diese Anträge zu finden. Eines möchte ich am Beginn dieser Beratungen besonders herausstreichen und hervorheben. Es wird heute so viel vom Umweltschutz, von der Erhaltung der Natur und von der Pflege der Landschaft gesprochen, aber niemand will wahrhaben, daß diese Aufgaben seit Menschengedenken die in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Menschen, die Bauern und ihre Mitarbeiter, erfüllt haben, derzeit erfüllen und - ich bin überzeugt davon - auch in Zukunft erfüllen werden. (Beifall bei der ÖVP.) Und wenn ich nun zu den Fragen des Bodenschutzes, der Anwendung von Spritzmitteln und den Schutz des Grundwassers heute einige Gedanken vorbringen darf, dann ist es leicht, meine sehr geehrten Damen und Herren, von der vollen Schüssel aus einschränkende Maßnahmen von der Landwirtschaft zu verlangen. Sehr oft ist man geneigt, mit Strafen zu drohen, ohne daran zu denken, daß wir die Generation nach 1945, damals alle aufgefordert haben, mehr zu produzieren, um den Städter, den Konsumenten, zu versorgen, um den Tisch des Volkes zu decken. Auch das soll in diesem Zusammenhang einmal gesagt werden. Wir haben, meine sehr geehrten Damen und Herren, in dieser Zeit dränagiert, wir haben alle, die mit dabei waren, immer wieder gesagt, ein zehntes Bundesland muß geschaffen werden, um die landwirtschaftlichen Produkte sicherzustellen. Wir haben kommassiert, wir haben nährstoffverlangendes Saatgut gezüchtet, um hohe Leistungen in der Produktion zu erreichen. Die jetzt aktiven Bauern haben wir in den landwirtschaftlichen Fachschulen in diesem Sinne ausgebildet, um all diese angeführten Ziele mit einer ausreichenden Düngung auch erreichen zu können. Den vermeintlichen Überfluß, meine sehr geehrten Damen und Herren, an pflanzlichen Produkten, wie wir ihn derzeit zu glauben haben, würde man einige hundert Kilometer östlich von uns sehr notwendig brauchen. Ich glaube, wir hören fast jeden Tag, wie notwendig dort landwirtschaftliche Produkte gebraucht werden. Wir müssen nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Landwirtschaft im Interesse der Natur zum Schutze des Bodens und des Grundwassers unsere Produktionsmethoden ändern und umstellen auf Alternativen. Wenn notwendig, müssen wir Grünbrache einführen und eine bodenschonende Bearbeitung und Düngung durchführen. Die Landwirtschaft hat sich aber im Laufe der Geschichte immer wieder den Notwendigkeiten angepaßt und sie wird dies auch in Zukunft tun, davon bin ich auch voll und ganz überzeugt. Man kann aber nicht nur in Notzeiten nach einer leistungsfähigen Landwirtschaft rufen und in Zeiten des Überflusses in erster Linie die Landwirtschaft für alle umweltschädigenden Einflüsse verantwortlich machen. (Abg. Icha: Nur die Verursacher kann man nicht wegdiskutieren!) Das hat meine Vorrednerin, die Frau Abgeordnete Lugmayr bereits erwähnt. (Abg. Keusch: Sie müssen einen Verursacher haben!) Bitte, ich glaube, daß vielleicht der eine oder andere diese Frage auch anders beurteilt. Wir kommen nun wieder zurück zu den behandelten Vorlagen: Schutz des landwirtschaftlichen Bodens, Anwendung von Chemikalien und Spritzmitteln in der Landwirtschaft und damit natürlich zusammenhängend der Schutz des Grundwassers. Die Vorlagen und die Anträge des Landwirtschaftsausschusses weisen zum Großteil jene Merkmale auf, die auch in dem von der NÖ Landesregierung beschlossenen Bondenkonzept - weil es ja auch schon der Öffentlichkeit vorgestellt wurde - enthalten sind und die die Forderungen und Möglichkeiten unserer Anträge miteinbauen. Die Entscheidung für ein Bodenschutzkonzept anstelle eines Bodenschutzgesetzes bringt klar zum Ausdruck, daß wir in Niederösterreich den Bodenschutz als etwas Gesamtes, Umfassendes betrachten. Der Schutz des Bodens ist eine Aufgabe des Bundes, des Landes und der Interessensvertretungen. Hier möchte ich sagen, insbesondere der Landes-Landwirtschaftskammer. Der Schutz des Bodens, so glaube ich aber auch sagen zu können, ist eine Aufgabe jedes einzelnen Bürgers unseres Landes. Insbesondere und natürlich ist er eine Aufgabe der Bauern, die ja im eigenen Interesse den Boden gesund und fruchtbar erhalten wollen, um ihn den nachfolgenden Generationen übergeben zu können. Eine Einschränkung von Bodenschutz auf ausschließlich gesetzliche Regelungen wäre meiner Ansicht nach eine Überforderung der Behörden, aber auch eine Entmündigung der Landwirtschaft. Gesetzliche Regelungen erscheinen mir nur soweit sinnvoll, als sie mit einem vertretbaren Aufwand kontrollierbar sind und für den Schutz des Bodens unverzichtbar angesehen werden. Im Rahmen des Bodenschutzgesetzes soll daher der Bauer bei seiner Aufgabe als Erhalter und Bewirtschafter des Bodens - seiner Lebensgrundlage - auch von der Öffentlichkeit unterstützt werden.Diese Unterstützung hat vor allem durch eine verstärkte Aufklärung und Beratung seitens der Interessensvertretung der Bauern, das ist die Niederösterreichische Landes-Landwirtschaftskammer, zu erfolgen. Und warum? Weil hier die nötigen Fachkräfte zur Verfügung stehen, die diese Aufgbe erfüllen können. Zur fachlichen Beratung könnte man aber auch die landwirtschaftlichen Fachschulen mit ihren Lehrkräften und die Absolventenverbände von den landwirtschaftlichen Fachschulen heranziehen. Der Landwirt, das wissen wir alle, die wir aktiv tätig sind, steht heute einer fast schon unüberschaubaren Fülle von Informationen von privater Seite gegenüber. Es ist daher eine neutrale, nur den Bauern verpflichtende Beratung als Gegenstück zu den Firmenberatungen notwendiger denn je. Die Landes-Landwirtschaftskammer wird daher - nach meiner Auffassung - um ihrer verstärkten Beratungsaufgabe gerecht zu werden, in den vor uns liegenden Wintermonaten in den einzelnen Kammerbezirken einwöchige Pflanzenschutzkurse anbieten und durchführen müssen. Zur weiteren Information und Aufklärung sollen von Seiten der Kammer auch Ökoberater zur Verfügung stehen und eingesetzt werden. Die verlangten Änderungen zu den vorliegenden Anträgen sowie ein Bodenschutzkonzept für die Anbautechnik, für den Pflanzenschutz und im Düngemittelbereich lassen sich nicht von heute auf morgen verwirklichen. Denn die Landwirtschaft ist - das wissen wir alle - im Jahresturnus zu betreiben. Daher brauchen wir, so glaube ich, eine gewisse Übergangszeit, um diese Aufgaben auch entsprechend erfüllen zu können. Eine bodenschonende Bewirtschaftung erfordert neben einem fundierten Fachwissen auch bessere Maschinen und Geräte, die im Zuge der Umstellung unserer Landwirtschaft in vielen Bereichen erst beschafft werden müssen. Wenn wir wollen, daß die Umstellungsmaßnahmen, die verlangt werden, so rasch als möglich durchgeführt werden, dann werden wir über eine zweckmäßige Förderung der Landwirtschaft, sei es vom Bund oder vom Land, nicht herumkommen. Hier haben wir einige dringend notwendigen Maßnahmen in Angriff zu nehmen. Ich möchte einige davon erwähnen. Die Förderung des Baues ausreichender Festmistlagerstätten wurde heute bereits von einem meiner Vorrender angesprochen. Die Förderung von Jauche- und Güllegruben auch außerhalb der Bergbauern- und Grenzlandgebiete. Jauche- und Güllegruben müssen nach unserer Überzeugung - auch das wurde heute bereits angesprochen - dem Viehbestand angepaßt werden. Es könnte dadurch die Ausbringung der Gülle in den Wintermonaten - in der Zeit, wo eben die Felder nicht frei sind - verhindert werden. Dadurch kann aber auch das Eindringen in das Grundwasser vermieden werden. Das sind Aufgaben, die, wie ich glaube, so rasch wie möglich durchzuführen sind. Soweit mir bekannt ist, liegt ein Richtlinienbericht für eine solche Förderung bereits vor; sie muß nur so schnell als möglich realisiert werden. Der Bund muß aufgefordert werden, bei der landwirtschaftlichen Förderung stärker auf die Belange des Bodenschutzes Rücksicht zu nehmen, etwa durch verstärkte Flächenprämien für Alternativen zur Verbesserung der Fruchtfolge. Wir wissen, daß unser Boden durch verschiedene Ursachen und Einflüsse gefährdet wird. Für den Bauern ist der Boden - und das wissen wir auch alle - das wichtigste Betriebsmittel. Aus diesem Grunde ist die Landwirtschaft an einer eingehenden Untersuchung des Bodenzustandes besonders stark interessiert. Es soll daher ein Bodenzustandsinventar in Auftrag gegeben werden, das es ermöglicht, die Ergebnisse mit anderen Bundesländern und Nachbarstaaten zu vergleichen. Dieses Ergebnis wäre dann die fachliche Grundlage für weitere Schutzmaßnahmen, damit die Belastungsquellen für unseren Boden so schnell als möglich auch beseitigt werden können. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein wesentlicher Beitrag zum Bodenschutz ist aber auch ein umweltgerechter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Das Land wurde daher vom Bund angehalten, auf Grund des Chemikaliengesetzes die Anwendung von gefährlichen Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft zu regeln. Ein diesbezügliches Gesetz soll auch demnächst verabschiedet werden. Neben verschiedenen Vorschriften zum Schutz der Gesundheit beinhaltet das Pflanzenschutzmittelanwendungsgesetz die Möglichkeit, auch nähere Bestimmungen für die Pflanzenschutzgeräte zu erlassen. Um dies zu erreichen, müßte neben dem Gesetz eine Durchführungsverordnung geschaffen werden. Aus der Sicht des Bodenschutzes ist es unbedingt notwendig, auch die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Hausgärten, bei der Bahn und in anderen Bereichen zu regeln. Denn wir wissen, daß mehr als 20 % aller Pflanzenschutzmittel nicht in der Landwirtschaft angewendet werden. Daher sind auch von verschiedenen anderen Seiten durch diese Mittel Einflüsse auf den Boden vorhanden. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf verweisen, daß ein zeitgemäßes Pflanzenschutzmittelgesetz von Seiten des Bundes schon längst überfällig ist. Seitens der Landwirtschaft stelle ich daher die Forderung, daß nur mehr ökologisch vertretbare Pflanzenschutzmittel zugelassen und in den Handel kommen sollen. Denn wenn sie nicht in den Handel kommen, kann nicht immer wieder festgestellt werden, daß die Landwirtschaft an dem einen oder anderen durch die Verwendung von Pflanzenschutzmittel Schuld trage. Ich glaube daher - das ist eine Forderung an jene Betriebe, die diese Pflanzenschutzmittel erzeugen -, daß der vorgenannten Zielsetzung Rechnung getragen wird. Es müßte auch möglich sein, bei der Neuproduktion von umweltverträglichen Pflanzenschutzmitteln die alten und schädlichen zeitgerecht aus dem Markt zu nehmen. Denn auch hier haben wir die Erfahrung, daß es Möglichkeiten gibt bei der Produktion. Leider wird aber oft versucht, zuerst die alten Mittel wegzubringen und erst dann werden die neuen auf den Markt gebracht. Ob die Mittel vom Lagerhaus oder vom Händler kommen, das ist, so glaube ich, für den einzelnen Bauern nicht von Bedeutung. Wichtig ist, daß er sie nicht bekommt, um den Boden auch nicht irgendwie mit Schädlichkeiten belasten zu können. Etwaige Nebenwirkungen müßten in leicht verständlicher Form auch offengelegt werden. Damit jeder auch sieht, was er hier verwendet. Aus der Sicht des Boden- und Gewässerschutzes erscheint eine Neuregelung der Registrierung und eine zeitlich begrenzte und aufhebbare Zulassung dringendst notwendig. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe nun versucht, mich mit einigen Fragen auseinanderzusetzen, das Bodenschutzkonzept der Landesregierung miteinzubauen und noch dazu eine Feststellung von mir als Vertreter der Landwirtschaft und des Bauernstandes. Die Landwirtschaft wird den Boden im ureigensten Interesse schonend behandeln. Wir werden weiterhin unsere Kulturlandschaft pflegen und erhalten. Wir werden die anempfohlenen Maßnahmen soweit als möglich beachten und in Anwendung bringen, damit uns auch das Grundwasser gesund und rein erhalten werden kann. Aber eines muß auch dazu gesagt werden: Bei aller Liebe zur Bioproduktion, ohne Düngung und Pflanzenschutz wird eine zeitgemäße und leistungsfähige, den Tisch des Volkes deckende Landwirtschaft nicht betrieben werden können. Ich glaube, das muß einmal in aller Deutlichkeit festgestellt werden. Ich habe vor kurzem in einer Zeitung einen Satz gelesen, der gelautet hat: Den Biolehren können wir in der Landwirtschaft nicht ganz folgen, denn ansonsten sind wir im ersten Jahr nach dieser vollen Anwendung unsere Überschüsse los und im zweiten Jahr brauchen wir dann, wie viele andere auch, Importe. Ich glaube, auch das sollten wir bedenken, wenn wir immer wieder Forderungen aufstellen, die vielleicht nicht ganz im Interesse der Versorgung des Volkes und im Interesse der Landwirtschaft gelegen sind. Aber auch nicht im Interesse der Konsumenten. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe zu den verschiedensten Problemen kurz Stellung genommen. Im Interesse der Landwirtschaft, der Konsumenten und der Gesunderhaltung unserer Böden gibt die Österreichische Volkspartei diesen Anträgen gerne ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und einigen Abgeordneten der SPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Zum Worte gelangt der Herr Abgeordnete Hintermayer. Ich erteile es ihm. Abg. HINTERMAYER (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich mich der sehr wichtigen Materie des Bodenschutzes und der Chemikalien in der Landwirtschaft zuwende, möchte ich einige grundsätzliche Erklärungen abgeben, da ich ja über Pressedienste und Medienberichte von der rechten Reichshälfte aufgefordert wurde, zu einigen Fragen Stellung zu beziehen. Ich tue dies gern. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt hier eine Menge von Kollegen, die mich seit frühester Jugend kennen. Diese werden bestätigen, daß ich nie zu den Querulanten gehört habe, sondern daß ich immer eine positive Einstellung mitgebracht habe. Das begann in Jugendorganisationen, es ging weiter über die Feuerwehr, über die Gemeinde, über den Schulbau, ja selbst über die Kommassierung. Und so kam ich auch als Funktionär in die Volksbank Großweikersdorf und da bin ich jetzt sehr ins Schußfeld von einigen politischen Kontrahenten geraten. Auch dort habe ich mich nicht hineingedrängt, sondern da ich Mitglied war, wurde mir eine Funktion angeboten und ich habe sie übernommen. Es ist nicht so, wie es in einer Postille des Tullnerfeldes heißt, daß das meine Bank ist, sondern das ist unsere Bank, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt dort 19 Funktionäre, Herr Hauptbezirksparteiobmann, alle Berufe sind vertreten, alle politischen Richtungen sind vertreten, es sind mindestens 12 ÖVP-Leute dort vertreten, sogar einige Gemeinderäte. Wir haben dort nie einsame, sondern nur gemeinsame Beschlüsse gefaßt. Das Kreditwesengesetz hat uns vorgeschrieben, einen Geschäftsleiter zu bestellen. Es war ein Mangel in dieser Zeit. Wir haben daher in der Kronen Zeitung und im Kurier diesen Posten ausgeschrieben, 10 Bewerber haben sich gemeldet, einen haben wir ausgesucht. Der Auserwählte hat einbekannt, daß er in einer Bank war und dort Schwierigkeiten hatte. Der gesamte Vorstand und Aufsichtsrat hat mit ihm ein Gespräch geführt und hat ihn schließlich angestellt. Wir haben uns erkundigt und es hat geheißen, alles in Ordnung. Der Verband hat Bedenken angemeldet und hat uns in Aussicht gestellt, vermehrte Kontrollen durchzuführen. Das ist auch geschehen. Die Kontrollore des Genossenschaftsverbandes haben nichts gefunden. Wir haben noch vor einigen Wochen eine Besprechung mit den Vertretern des Revisionsverbandes gehabt und die Herren haben dort erklärt, daß keine Malversationen erkennbar sind und daß keine kriminellen Taten vorliegen. 14 Tage später geht der Geschäftsleiter, der Kriminelle, selbst einbekennen und er sagt, daß er wahrscheinlich an die 100 Millionen unterschlagen hat. Er hat seine Bankgeschäfte über seinen Kofferraum und teilweise außerhalb der Bank abgewickelt. Selbst die Revisoren sind vor einem Rätsel gestanden. Innenrevision und Kontrolle - nicht so wie es in einer Aussendung des Tullner Bezirkes steht - sind durchgeführt worden, meine sehr geehrten Damen und Herren. Keine leichtsinnigen Handlungen von Seiten des Verwaltungsrates. Aber leider gibt es halt im Geldbereich und auch anderswo immer wieder Kriminelle. Und ich habe alle befaßten Herren gefragt, sie mögen mir ein Mittel sagen, wo und wie ich einen durchleuchten kann, ob er kriminell oder nicht kriminell ist. Keiner konnte mir ein Rezept sagen. Und da möchte ich nur darauf verweisen, daß es auch in anderen Bereichen, zum Beispiel im Versicherungsbereich, Betrügereien gegeben hat und kriminelle Taten. Aber ich habe nie gehört, daß dort der Obmann des Aufsichtsrates zurückgetreten oder in allen möglichen Zeitungen zitiert worden wäre. Ich habe es erlebt, daß es erst vor kurzem große Ehrungen für einen dieser Herren gegeben hat. Im Bankenbereich, so habe ich in Erinnerung, gab es einmal bei der Landes-Hypothekenbank Schwierigkeiten. Auch hier, glaube ich, sind die Funktionäre nicht zur Verantwortung gezogen und aufgefordert worden, politische Konsequenzen zu ziehen, wie es mir vom Herrn Parteisekretär Vetter nahegelegt wurde. Man könnte sicherlich auch noch andere Bereiche aufzählen, etwa Wohnbaugenossenschaften und ähnliche, wo es solche Dinge gab. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eines möchte ich auch noch feststellen. Es gibt 19 ehrenhafte Funktionäre aus allen politischen Gruppierungen. Der Geldfluß aber ist zu keinem der Funktionäre festzustellen, auch nicht zu einem Verwandten, also auch nicht zu Kindern, wie es in anderen Fällen leider Gottes der Fall war. Lediglich zu dem Syndikat nach Wien, zu dieser Gruppe von Menschen, mit der sich dieser Kriminelle eingelassen hat. Gottseidank wurde dieser aufgrund unseres schnellen Handelns am Tag, nachdem er seine Verfehlungen einbekannt hat, festgenommen. Zur Zeit sitzt er in Untersuchungshaft und an der Aufklärung wird gearbeitet. Ich möchte also bitten, daß man das dem Herrn Landesparteisekretär Vetter mitteilt, daß ich hier eine Sachverhaltsdarstellung gegeben habe. Mir gefällt nur, daß er anderen eine schlechte politische Kultur vorwirft und dann bedient er sich der gleichen Methoden. Ich glaube, er hat sich ohnehin schon einmal entschuldigen müssen. Es könnte ihm wieder passieren. Die Tullner Postille habe ich schon erwähnt. Die Politiker beklagen immer wieder die Berichterstattung der österreichischen Medien. Ja, selbst wenn ich ins Ausland komme, hört man, ja was habt ihr denn für Berichterstatter? Ihr macht euch selbst kaputt. Und dann habe ich hier diese Zeitung. (Der Redner hält die Zeitung hoch.) Da muß ich sagen, daß dieses politische Druckwerk ja noch viel schlechter ist, als die von uns allen immer wieder kritisierten Medien. Ich glaube also, daß man mit solchen Methoden sicher nicht zu dem reklamierten besseren politischen Klima kommen wird. Denn wenn ich jetzt behaupten würde, der Herr Landeshauptmann ist Schuld an der Semmering Brücke, er ist Schuld an allen Kommassierungen, die schlecht ausgegangen sind, und er ist überhaupt an allem Schuld, wo etwas schlecht geht, dann würde ich hören, wie alle über mich herfallen. Und deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, nehme auch ich für mich das Recht in Anspruch, die erhobenen Vorwürfe ausreichend erläutert zu haben. Nun noch einige Worte zu meiner Funktion als der neue Klubobmann der jüngsten Fraktion hier im Hohen Hause. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die erste und wichtigste Aufgabe für mich als geborener und gewachsener Niederösterreicher wird es sein, dem Land und seinen Bürgern zu dienen. Weil ich meine politische Arbeit immer so aufgefaßt habe, daß Politiker dem Bürger zu dienen haben. (Beifall bei der FPÖ.) Meine zweite Aufgabe, zu der ich mich bekenne, wird es sein, zu allen Parteien hier im Hause offen und gesprächsbereit zu sein. Es gibt hier Zeugen, die bestätigen können, daß ich das in anderen Bereichen auch in der Vergangenheit so gehalten habe. Ich bin eben schon so alt, als Jahrgang 1931, daß ich noch weiß, wie es war und wie es wurde, wenn politische Kontrahenten nicht mehr miteinander reden können. Wir alle haben erlebt, was es für ein Ende genommen hat. Ich glaube, wir sollen und müssen uns immer an diese Zeit, an die dunkelste Zeit unserer Heimat, erinnern. Die Demokratie sichert uns die Freiheit von Zwängen zu. Sie soll und muß uns auch die Freiheit der Meinung sichern, meine sehr geehrten Damen und Herren! Und erst in der Vielfalt der Meinungen besteht die Chance, daß die besten Ideen zum Durchbruch kommen und so der Gemeinschaft, für die wir hier alle tätig sind, nutzbar gemacht werden können. So wie ich und meine Fraktion die anderen politischen Kräfte in unserem Land respektieren, so verlangen auch wir und ich, daß wir anerkannt werden und als gleichberechtigte Niederösterreicher gelten. Es darf keine zweitund drittklassigen Niederösterreicher geben. Denn das Ausgrenzen von Andersgesinnten muß der Vergangenheit angehören. Wenn wir auch nur eine kleinere Partei sind, bemühen wir uns, größer zu werden. Ich möchte einen Vergleich ziehen. Auch kleine Menschen sind Menschen. Und oft müssen die Kleinen fleißiger sein und sie sind es auch. Manchmal leisten sie mehr als die Großen. Und daher gestehen Sie auch uns zu, daß wir bereit sind, für das Land emsig tätig zu sein. (Beifall bei der FPÖ.) Manches ist sicherlich erreicht, aber vieles müssen wir noch gemeinsam schaffen. Zum Beispiel muß in diesem Land die Objektivierung in vielen Bereichen noch Platz greifen. Das Parteibuch darf nicht Können und Leistungswillen ersetzen oder gar zur Eintrittslegitimation im Öffentlichen Leben werden. Die Privatisierung und Deregulierung muß fortgesetzt werden. Weg mit der Politik und den Politikern aus staatlichen Unternehmungen; diese sollen zu privaten, betriebswirtschaftlichen Unternehmungen werden. Wir wissen, daß es in der Politik oft harte Auseinandersetzungen gibt. Aber ich sage, ich habe kein Verständnis für Schläge unter der Gürtellinie. Aber wie man in den Wald hinein ruft, so wird es zurückhallen. Jetzt will ich mich der sehr wichtigen Tagesordnung zuwenden, dem Bodenschutz und den Chemikalien in der Landwirtschaft. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind sicher alle einer Meinung und haben die selbe Ansicht, daß Grund und Boden nicht vermehrbar sind, daß Wasser und Grundwasser notwendig zum Leben sind und daß es ohne Wasser kein Leben, aber auch keine Produktion von Grundnahrungsmitteln gibt. Wir haben ja die Beispiele vor uns. Schauen wir in die Wüste, schauen wir nach Italien, schauen wir nach Jugoslawien, wo man es versäumt hat, richtig zu bewirtschaften. Gehen Sie nach Brasilien und schauen sie, was dort zur Zeit angerichtet wird. Ich glaube daher, daß es unsere Aufgabe sein müßte, die Aufgabe der politisch Verantwortlichen, sich die Bauern und Grundbesitzer zum Verbündeten zu machen. Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen doch zugeben, daß die Bauern einer Agrarpolitik ausgeliefert gewesen sind, die in die falsche Richtung gegangen ist. Wir sind mit Minderpreisen konfrontiert gewesen. Wir wissen, daß vor 20 Jahren der Österreicher etwa 40 % für die Lebenshaltungskosten ausgegeben hat und heute nur mehr 18 %. Aber die Preise für die Grundnahrungsmittel sind einzementiert worden. Wir sind in die Überproduktion hineingetrieben worden. "Mehr düngen und mehr ernten ist besser leben", das war der Slogan und die Devise vor einigen Jahrzehnten. Und heute, meine sehr geehrten Damen und Herren, will man denen, die das befolgt haben, den Vorwurf machen, daß es eine Nitratüberlastung gibt, daß die Böden belastet sind. Also da muß ich schon sagen, da müßten sich andere an die Brust klopfen und mea culpa sagen. Die Landwirtschaft ist der Landmaschinenindustrie und der Düngerindustrie ausgeliefert. Herr Kollege Anzenberger hat daraufhingewiesen, daß in Hinkunft eine große Aufklärungskampagne stattfinden wird. Ich begrüße das. Ich habe es immer kritisiert, daß in der Vergangenheit der Landwirtschaftsminister 80, ja 100 Millionen Schilling für Beratung ausgegeben hat und wir haben es hautnah erlebt, daß die Leute vielfach falsch beraten wurden. Ich wage zu behaupten, daß auch die Lehrpläne in den landwirtschaftlichen Schulen vielleicht nicht optimalst gestaltet waren. Und dann denken wir bitte an die Düngerberatung. Ein Unikat in Österreich, vielleicht auf der ganzen Welt. Wir haben eine Einrichtung, die Düngerberatung, die von der Düngerindustrie gesponsert und gezahlt wird. Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, was glauben sie denn, wie die beraten haben? Wir haben es ja selbst erlebt, Vorratsdüngungen, im Herbst schon Stickstoffvorratsdüngungen und vieles andere mehr. Vor 10 Jahren. (Abg. Icha: Wer hat sie denn eingerichtet?) Die war im Ministerium für Land- und Forstwirtschaft eingerichtet und der höchste Beamte im Landwirtschaftsministerium war der Vorsitzende, ich kann Ihnen auch den Namen sagen, wenn es Sie interessiert. Ich war vor 10 Jahren in St. Pölten bei einer Diskussion mit dem damaligen Landwirtschaftsminister Günther Haiden und dem Herrn Präsidenten Derfler und ich habe schon damals gesagt, meine Herrschaften, die Düngerberatung ist ein Wahnsinn. Mir kommt die Düngerberatung so vor, wie wenn ein Arzt eine Leichenbestattung unterhält. Ich bin belächelt worden, man hat mich ausgelacht. Jetzt haben wir die Düngerberatung abgeschafft, weil man eingesehen hat, daß sie in die falsche Richtung gegangen ist. Auch hier hätte man hellhörig sein sollen. Die Zuckerindustrie war die erste, die erkannt hat, daß die Düngerberatung falsch berät. Die Zuckerindustrie hat sich eigene Labors angeschafft und hat den Boden der Rübenbauern selbst untersucht und sie hat dann wesentlich andere Empfehlungen ausgegeben. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Fraktion hat auf der Bundesebene schon vor einigen Jahren die Flächenstillegung vorgeschlagen. Mit einer rotierenden Flächenstillegung werden zwei Aspekte erfüllt: einerseits keine Düngung und andererseits keine Boden- und Grundwasserbelastung. Aber auch ein Abbau der Überproduktion tritt ein und damit brauche ich keine Mittel für Exportstützung und Überschußverwertung. Leider Gottes sind wir nicht gehört und eher auf Sparflamme gehalten worden. Eines ist klar, so wie in den EG-Staaten müßte man sich aufraffen und das wäre weitaus billiger, wenn man rechnet, daß der Bund die Mittel für diese Maßnahmen übernimmt. Ein weiteres ist, daß wir die Industrie nicht aus der Verantwortung entlassen können. Denn die Emissionen und Imissionen kommen aus dieser Richtung und die müssen wir in den Griff bekommen. Es ist heute schon einmal vom Luftreinhaltegesetz gesprochen worden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich war dabei, ich habe es erlebt, daß im Umweltausschuß im Parlament ein sehr rigoroses, strenges Luftreinhaltegesetz erarbeitet wurde. Aber am Weg vom Ausschuß ins Plenum ist es abgewürgt und umgeändert worden und es wurde ein Alibigesetz beschlossen. Und ich hörte und staunte, als ich voriges Jahr im Herbst bei einer großen Waldtagung in Gmunden und heuer bei der Bundesforstetagung in Steyr war, daß alle Vertreter des Verkehrsministeriums und des Umweltministeriums kritisiert haben, daß dieses Gesetz ein Flopp ist und daß es nicht den Anforderungen entspricht. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wird unsere Aufgabe sein, den Bund zu ermuntern und die Frau Minister für Umweltschutz zu mobilisieren. Die sehr charmante Dame soll ihren Mann stellen und soll hier ein richtiges, ein ordentliches Gesetz auf die Beine stellen. Sicherlich wird hier auch das Verursacherprinzip eine Rolle spielen und miteingebunden werden müssen. Das nächste ist das Pflanzenschutzmittelgesetz. Kollege Anzenberger hat schon erwähnt, daß es Kurse geben wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer besucht die Kurse? Es ist so ähnlich wie mit der Sonntagsmesse. Die besuchen auch jene, die sie nicht bräuchten. Die sie aber bräuchten, die sind beim Stammtisch im Gasthaus. Und so wird es mit diesen Aufklärungskursen auch sein, fürchte ich. Wir brauchen auch hier ein rigoroses, ein strenges Pflanzenschutzmittelgesetz. Denn der Bauer ist kein Chemiker und der Bauer nimmt das, was er empfohlen bekommt, was ihm eingeredet wird. Ich habe lange Zeit - da ich selbst praktizierender Bauer bin, weiß ich ja, wovon ich rede - eine deutsche Pflanzenschutzzeitung bezogen. Da habe ich gelesen, daß man in der Bundesrepublik die gleichen Pflanzenschutzmittel in viel geringerer Menge verarbeitet als in Österreich. Und wenn ich in Österreich dann nachgefragt habe, in der Pflanzenschutzanstalt, dann hat es geheißen, das ist der Sicherheitszuschlag, wir brauchen einen Sicherheitskoeffizienten, denn Wetter usw., das kann man nicht übertragen. Sehen Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, und heute leben wir mit belasteten Böden. Daher braucht der Bauer ein Pflanzenschutzmittelgesetz, damit er weiß, was er verwenden darf. Die Vorschläge des Kollegen Anzenberger sind sicher sehr konstruktiv, aber ich habe mir gedacht, spät kommt er, aber er kommt. Es wird eine Aufgabe von uns sein, ich habe es schon einmal gesagt, an den Bund heranzutreten, damit dieser seine Kompetenzen immer wieder wahrnimmt und daß er dort tätig wird, wo es die Umwelt notwendig hat. Es sind dies heute zwei sehr wichtige und notwendige Anträge, es werden aber sicherlich nur die ersten Schritte sein. Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, Lebensqualität muß uns Herzenssache sein. Und wir alle wollen unseren Kindern eine saubere und gesunde Umwelt übergeben. Deshalb werden wir diesen Gesetzesmaterien auch gerne zustimmen. (Beifall bei der FPÖ und einigen Abgeordneten der SPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Zum Worte gelangt Herr Abgeordneter Schütz. Abg. SCHÜTZ (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Schutz unseres landwirtschaftlichen Bodens und die Sicherung seiner Fruchtbarkeit ist in Niederösterreich bisher nur zu einem geringen Teil, und zwar durch das beschlossene Gesetz über die Aufbringung von Klärschlamm und Müllkompost, gewährleistet. Daß wir mit der Beschlußfassung über den vorliegenden Gesetzesentwurf einen Weg beschreiten, der die Vorbeugung vor einer irreversiblen Schädigung des Bodens beinhalten muß, ist uns allen klar. Von den drei wichtigsten Eigenschaften unseres Bodens möchte ich vor allem zwei Funktionen besonders hervorheben: 1. Der Boden ist die Basis für die landwirtschaftliche Produktion und gleichzeitig auch die einzige erneuerbare Energiequelle auf dieser Welt und 2. der Boden hat vor allem auch eine Funktion im Umweltbereich. Er filtert die Schadstoffe aus der Luft und er spielt damit auch eine wichtige Rolle zwischen Atmosphäre und Grundwasser. Um die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit auch in Zukunft zu gewährleisten, sind eine Reihe von Maßnahmen erforderlich, die wiederholte Untersuchungen von Boden und Pflanzen beinhalten müssen. Feldversuche müssen als Grundlage für die Nutzung landwirtschaftlicher Böden bezüglich bodenschonender Anbautechniken und Bearbeitung die bodengare fördernde Fruchtfolgen der Optimierung des Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsatzes sowie der Verhinderung von Bodenerusion und Bodenverdichtung dienen. Die unerläßliche Düngeberatung muß auf den Versorgungszustand des Bodens, den Nährstoffbedarf der einzelnen Kulturpflanzen und auf die Ertragsmöglichkeiten der verschiedenen Produktionsgebiete ausgerichtet sein. Die Feststellung des Versorgungszustandes unseres Bodens ist ebenso notwendig wie wiederholte Nährstoffuntersuchungen zur Bemessung der Düngemenge. Um Überdüngungen zu vermeiden, ist eine Mengenbegrenzung für die Aufbringung von Handelsdünger unbedingt erforderlich. Von besonderer Bedeutung scheint mir aber auch die Erarbeitung eines Konzeptes von regionalen Wirtschaftstrukturen für eine ökologisch vertretbare Bodenbewirtschaftung, welche die Flächenbindung bei Tierbeständen ebenso regelt wie die Lagerung und Verwendung von Naturdüngung und dessen Aufbringung. Hier denke ich vor allem an die Gülle. Die Tatsache, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß von der sozialistischen Landtagsfraktion bereits im März dieses Jahres entsprechende Vorlagen im Hohen Haus eingebracht wurden, hat anscheinend auch unseren Kollegen, Herrn Landesrat Blochberger, aufgeschreckt und er hat schnell noch in Form einer Regierungsvorlage dem Hohen Haus ein Bodenschutzkonzept vorgelegt. Nun, wir haben dies selbstverständlich mit Freude zur Kenntnis genommen. Wenn wir jetzt vom Herrn Landesrat noch eine Durchführungsverordnung erhalten, dann, liebe Anwesende, sind auch wir zufrieden. Ein wesentlicher Bestandteil und Ziel des Bodenschutzes, meine Damen und Herren, ist aber auch die Verringerung der Schadstoffe, welche in die Luft gelangen und die dann in einer chemischen Form wieder in den Boden zurückfließen. Eine generelle Verringerung des Schadstoffeintrages in unsere Böden kann aber nur durch strengere Maßstäbe bei der Handhabung für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und durch eine genaue, umfassende Deklarationspflicht erreicht werden. Wegen des Einsatzes von Mineraldünger, von Pestiziden und der Aufbringung von Gülle in der vegetationslosen Zeit ist die Landwirtschaft auch ein Verursacher für die Bodenbelastungen und die Grundwasserverschmutzungen geworden. Dies muß man auch feststellen. Die Betonung liegt auf dem Wort "auch". (LR Blochberger: "Auch" ist gut!) Vor allem das Auftreten von Nitraten und Pestiziden im Grundwasser stellt ein zunehmendes Problem für unsere Trinkwasserversorgung dar. Der Einsatz von Chemikalien ist in Österreich zwar durch ein Chemikaliengesetz geregelt, aber im bestehenden Ausführungsgesetz ist eine Qualifikation vorgesehen. Das Problem liegt jedoch darin, daß unsere Landwirte - wir haben das heute schon wiederholt gehört - zwar über eine langjährige Praxis, jedoch nicht über eine entsprechende Ausbildung verfügen und somit einen Sachkundenachweis nicht erbringen können. Von besonderer Bedeutung - so meine ich - ist die großzügige Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, welche aber, so wie in anderen Ländern auch, nur in beschränktem Ausmaß erfolgen sollte. Information und Schulung unserer Landwirte und Gärtner über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wird immer vordringlicher. Durch eine Deklarationspflicht in Form von Beipackzettel könnte die Information wesentlich vereinfacht und erleichtert werden. Das erforderliche Wissen über den Grad der Gefährlichkeit von Pflanzenschutzmitteln muß aber auch in den landwirtschaftlichen Schulen - auch das haben wir heute schon gehört - schwerpunktmäßig unterrichtet werden. Hier genügt die derzeitige Form des Unterrichtes in keiner Weise. Natürlich wäre dies auch eine grundsätzliche Aufgabe der Landes-Landwirtschaftskammer. Auch sie ist aufgerufen, hier ihren Beitrag zu leisten. In anderen Ländern, meine Damen und Herren, wird bereits die Verträglichkeit von Spritzmitteln für die Bodenbiologie untersucht. Leider besteht diese Möglichkeit in Österreich bisher nicht. Wichtig scheint mir auch die Kennzeichnung jener Mittel, die in Österreich nicht zugelassen sind. Eine Reduktion bei der Verwendung von Spritzmitteln kann naturgemäß auch durch die Förderung von Alternativen und den ökologischen Landbau erfolgen. Hier müßte man allerdings die von mir bereits erwähnten wünschenswerten Wirtschaftsstrukturen näher definieren. Leitlinien für eine ökologisch vertretbare Bewirtschaftung müßten allerdings von Fachleuten wie Ökologen, Bodenfachleuten, Agrarökonomen und Viehexperten erarbeitet werden. Abschließend meine ich, daß in der Landwirtschaft weniger Maschinen, weniger Kunstdünger, aber auch weniger Ertrag anzustreben ist. Das heißt aber auch Vermeidung von Monokulturen, Erweiterung von Fruchtfolgen, Ausweitung des biologischen Landbaues, Minimierung des Einsatzes von Pestiziden sowie eine Verringerung des Düngereinsatzes. Es wird allerdings nicht ohne Dünger gehen, aber eine Verringerung, meine Damen und Herren, des Düngereinsatzes ist ebenso notwendig wie eine an die Betriebsflächen gebundene Größe des Tierbestandes. Für mich, meine sehr verehrten Damen und Herren, und unsere Fraktion ist dieses Gesetz eine Absichtserklärung, für den Schutz unseres Bodens etwas zu tun. Der Vollzug aber wird ein langer, dornenvoller Weg sein. Eines steht dabei jedoch fest: Es dürfen keine übermäßigen finanziellen Belastungen, die aus diesem Gesetz resultieren, auf die Bauern abgewälzt werden! Bund und Land sind hier aufgerufen, einen vernünftigen maßvollen Weg im Interesse uneres gesunden Bauernstandes einzuschlagen. Meine Damen und Herren! Die Sozialistischen Abgeordneten in diesem Hohen Haus werden diesen beiden Gesetzesvorlagen die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Zum Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.Ing.Rennhofer. Abg. Dipl.Ing.RENNHOFER (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Landtages! Ich könnte jetzt natürlich auch sagen, nach den langatmigen Ausführungen über das Bankwesen meines Vorvorredners kommen wir wieder zur Materie. Ich tue es nicht, weil ich glaube, daß bei einer Antrittsrede vielleicht die eine oder andere Ausnahme ausnahmsweise auch gestattet sein kann. Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Landtages! Die Materie, die wir mit diesem Tagesordnungspunkt zu behandeln haben, ist wahrscheinlich eine wichtige. Für Wasser, für Flächen und deren Bewirtschaftung gibt es schon jahrhundertelang oder noch länger Regelungen. Denken sie beispielsweise an das Forstgesetz und an das Wasserrechtsgesetz. Für Luft- und Bodenreinheit stehen wir am Anfang einer Gesetzesmaterie. Erste Schritte bestehen zwar schon, zum Beispiel das Luftreinhaltegesetz, das hier in diesem Haus auch beispielgebend für den Bund beschlossen worden ist. Oder das Klärschlammgesetz. Noch sind es einzelne Gesetze für einzelne Bereiche, weil die Zusammenhänge noch nicht ausreichend erfolgt sind. Immer neue Substanzen werden als gefährlich erkannt. Einmal ist es chlorierter Kohlenwasserstoff, einmal Lindan, einmal Atrazin, einmal Nitrat, dann wieder Schwermetall, was als Bodenbeeinträchtigung erkannt wird und meistens negative Schlagzeilen liefert. Einerseits reden wir von Deregulierung, andererseits wird der Ruf nach Vorschriften, nach Regulierungen immer größer. Am Beispiel eines Wassers, das mit der Materie ursächlich zusammenhängt, möchte ich Ihnen das erläutern. Der Erlaufsee war vor 100 Jahren bestenfalls von den Fischern besucht oder von einigen wenigen, die sich dort ein Haus bauen konnten. Nach einiger Zeit wurde dann von der Gemeinde St. Sebastian ein Bad gebaut. Und im Zuge der Ausweitung des Fremdenverkehrs sind auch Boote dazugekommen. Da hatten die Fischer und die Villenbesitzer keine besondere Freude. Aber es ging noch, man hat sich geeinigt. In späterer Folge kamen dann Surfer dazu. Die sind natürlich den Badenden manchmal über die Köpfe gerauscht. Da wurde zum ersten Mal nach einer Regelung geschrieen. Eine Bahn für die Surfer und eine andere für die Badenden. Damit aber nicht genug. In den letzten Jahren sind die Taucher dazugekommen und die wurden natürlich von den Fischern als Gegner angesehen, weil die Schauobjekte für die Taucher die Fangobjekte für die Fischer sind. Die Taucher sind hergegangen, haben die Schnüre abgeschnitten sowie Steine oder Zettel darangebunden mit "Petri Heil" und ähnlichem mehr. Die Fischer haben sich ebenfalls mit Steinen, die sie aus Booten hinuntergelassen haben, revanchiert. Die Taucher sind dann natürlich auch eingeschränkt worden, weil ja eine Regelung getroffen werden mußte. Und das soll dieses Beispiel zeigen. Alles was intensiv genutzt wird, alles was mehrfach genutzt wird, schreit vielfach nach einer Regelung. Die größte Verwirklichung oder Möglichkeit, sich zu entfalten, besteht aber für den Einzelnen bei größtmöglicher Rücksichtnahme auf den anderen. Wobei beim anderen nicht immer nur der Mensch gemeint ist, sondern auch die Natur. Die Intensiv- und Mehrfachnutzung hat - auch wenn man dies oft nicht bemerkt hat - zu umfangreichen Änderungen geführt. Die plötzliche Entdeckung der Änderung oder die Erforschung der Folgen dieser Änderungen führt zum Erschrecken, zur Skandalisierung und zur Schuldzuweisung. Den Bauern kann man bei den Nitraten bei Gott nicht die Schuld geben. Ich glaube auch nicht, daß es sinnvoll ist, daß von diesem Rednerpult aus Jemand eine Schuld zuweist, wenn endlich etwas geschieht. Denn Möglichkeiten hätte es ja genug dazu gegeben. Ich nenne da wieder ein Beispiel. Die Frau Minister Dr.Flemming war es, die das Altlastensanierungsgesetz massiv forciert hat. Wenn gesagt wird, daß die Fischerdeponie beispielsweise oder die Verseuchung der Mitterndorfer Senke schon so lange bekannt ist, ja warum hat man denn nicht früher schon etwas getan. Aber zu dieser Zeit habe ich weder einen Murrer gehört noch etwas Grünes gesehen. Auch in den Jahren zwischen 1983 und 1986 hätte schon die Möglichkeit bestanden, ein Chemikaliengesetz zu beschließen. Oder Ökoflächen zu forcieren, oder den Viehbestand an die Flächen zu binden. Warum ist denn das bitte nicht geschehen, frage ich mich? Die Möglichkeiten dazu wären sicherlich gegeben gewesen, aber damals hat man nichts gehört. Heute versucht man es mit Schuldzuweisungen. Wahrscheinlich nur deswegen, weil etwas geschieht. Mit der Vorlage scheint mir der richtige Weg eingeschlagen zu sein. Zur Feststellung der Änderungen braucht man die Grundlagenforschung und die Dokumentation. Ohne diese Voraussetzungen ist eine Beurteilung ja gar nicht möglich. Zweitens: Das beste Gesetz ist wirkungslos, wenn es nicht akzeptiert werden kann, weil das Wissen um die Materie fehlt. Daher ist Aufklärung und Beratung eine der Voraussetzungen überhaupt, um eine gesetzliche Bestimmung verstehen zu können. Man kann nicht alles regulieren und schon gar nicht dann, wenn es nicht verstanden wird. Drittens: Auf Grund der Gegebenheiten ist ein raschestes Handeln notwendig. Oft sind auch jene, welche die Maßnahmen setzen können, nicht die Verursacher. Deswegen ist als Anreiz und zur ehestmöglichen Verwirklichung der Maßnahmen die Förderung ein ganz wichtiges Instrument. Viertens: Für Uneinsichtige aber letztendlich auch zur Koordinierung der generellen Durchsetzbarkeit von Maßnahmen auf Hoheitsebene ist natürlich auch eine gesetzliche Bestimmung notwendig. Die Zusammenhänge zwischen Luft, Wasser und Boden will ich einmal auch aus der forstlichen Sicht ein bißchen schildern. Professor Krapfenbauer hat in einer Arbeit im Rosaliengebirge festgestellt, daß infolge des hohen Nitrateintrages aus der Luft in die Böden aus diesen wieder Stickstoffmonoxyd in erheblichen Mengen ausgast und daß dadurch der allgemeine Streß der Pflanzen vermehrt wird und so Vorstufen für die Ozonbildung entstehen. Das alles führt zusätzlich zu einer Belastung. Aber auch die Versauerung der Niederschläge bewirkt, daß die Rückhaltekraft der Nährstoffe verringert wird und daß es zu einer zusätzlichen Belastung durch Nitrate kommt. Teilweise gibt es heute schon Niederschläge, die im PH-Wert nahe am Essig liegen. Das wird oft vielfach übersehen. Daher ist der Zusammenhang zwischen Luft, Wasser und Boden noch viel zu wenig berücksichtigt. Gerade in Waldgebieten ist es aber so, daß das die größten Trinkwasserreserven sind. Heute wird ja vielfach dieses Quellwaser, das dort gewonnen wird, auch beigemengt, um die entsprechenden Grenzwerte bei Nitrat durch Zumischung erhalten zu können. Lassen Sie mich aber auch etwas zu den Grenzwerten sagen. Ich glaube, man soll nicht immer von einem Extrem in das andere fallen. Ich bin überzeugt davon, daß es schrittweise unbedingt notwendig ist - und Untersuchungen zeigen das ja auch - daß das wirklich auch aus Gesundheitsgründen erforderlich ist. Nur zu weit soll man allerdings dann nicht gehen, wenn es nicht realisierbar ist. Und daher halte ich die Forderung, die jetzt aufgestellt worden ist, auf 50 Milligramm zu gehen, für richtig. In weiterer Folge sollte man sich nicht heute schon darauf festlegen, was erreichbar ist, sondern man sollte schrittweise dem folgen, was technisch möglich ist. Wir vom Land Niederösterreich - und da möchte ich Herrn Landesrat Blochberger besonders dafür danken - haben bereits auf dem Waldsektor bei der Waldbodenerhebung einen Erfolg zu verzeichnen. In Zusammenarbeit mit dem Bund, der forstlichen Versuchsanstalt und dem Land ist es gelungen, bereits im Vorjahr Erhebungen durchzuführen. Die Ergebnisse werden vermutlich in wenigen Wochen vorliegen. Durch die Filterwirkung des Waldes kommt ein hoher Emissionseintrag zustande, der besonders wichtig ist. Diese Untersuchung wird Aufschlüsse über die Bodenversauerung, über die Stickstoffentrophierung, über die Schwermetallbelastung der Böden und damit auch über die Belastung des Grund- und Quellwassers geben. Exakte Abschätzungen von Veränderungen können allerdings erst durch Wiederholung dieser Untersuchungen in etwa fünf Jahren vorgenommen werden. Es kann nicht bestritten werden, daß Abwässerversicherung und auch die Düngung in den Intensivlandwirtschaftsgebieten wesentliche Verursacher der Nitratbelastung sind. Viele andere Stoffe kommen aber aus der Luft, dem Verkehr, der Industrie und dem Gewerbe. Die Erde wurde noch nie so stark verändert, als in den letzten Jahren. Wir dürfen uns über die Folgen nicht wundern. Der Schipionier Zdarsky, der auch ein Philosoph war, hat auf einem Stein bei seinem Haus in Lilienfeld folgenden Spruch eingemeißelt: "Naturgesetze sind Gesetze Gottes - Staatliche Gesetze sind Regelungen fehlbarer Menschen." Die größte Effektivität kann nur durch gegenseitiges Verstehen und gegenseitige Rücksichtnahme erfolgen. Die Vorlage ist meines Erachtens dazu geeignet, die menschlichen Gesetze auch zu Naturgesetzen zu machen. (Beifall bei der ÖVP.) DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Die Rednerliste ist jetzt erschöpft, die Berichterstatter haben das Schlußwort. Berichterstatter Abg. HOFFINGER (ÖVP): Ich verzichte! Berichterstatter Abg. Ing.HOFER (SPÖ): Ich verzichte! DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Landwirtschaftsausschusses, Zahl 51/A-2/2): Einstimmig angenommen! (Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Landwirtschaftsausschusses, Zahl 56/A-2/3): Einstimmig angenommen! Ich beabsichtige, die Geschäftsstücke Zahl 91/A-1/12 und Zahl 52/A-2/1 wegen ihres sachlichen Zusammenhanges unter einem zu verhandeln. Berichterstattung und Abstimmung sollen jedoch getrennt erfolgen. Wir dagegen ein Einwand erhoben? Das ist nicht der Fall. Ich ersuche daher den Herrn Abgeordneten Ing.Heindl zur Zahl 91/A-1/2, und im Anschluß daran Herrn Abgeordneten Ing.Hofer, zur Zahl 52/A-2/1 zu berichten. Ich erteile zunächst Herrn Abgeordneten Ing.Heindl zur Berichterstattung das Wort. Berichterstatter Abg. Ing.HEINDL (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich habe über den Antrag der Abgeordneten Dipl.Ing.Rennhofer, Auer Helene u.a. gemäß § 29 LGO, betreffend Erlassung spezifischer Normen für das Trinkwasser, zu berichten. Eine Fülle von Meldungen und Beiträgen in den verschiedensten Massenmedien hat gezeigt, daß in vielen Bereichen des östlichen Bundesgebietes Verunreinigungen des Trinkwassers bestehen, welche mitunter schon wesentlich über jenen Grenzwerten liegen, bei denen Wasser als Trinkwasser ohne gesundheitliche Gefährdung verwendet werden kann. Zum Schutz der Bevölkerung sollten unbedingt spezifische Normen für behördliche Maßnahmen gegen hygienisch bedenkliches oder gesundheitsschädliches Trinkwasser geschaffen werden. Der Antrag lautet (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: "1. Der Antrag der Abgeordneten Dipl.Ing.Rennhofer, Auer Helene u.a. gemäß § 29 LGO, betreffend Erlassung spezifischer Normen für das Trinkwasser, mit dem die Landesregierung aufgefordert wird, beim Bund im Sinne der Antragsbegründung auf die Erlassung eines spezifischen Gesetzes für das Trinkwasser als Nebengesetz zum Wasserrechtsgesetz oder auf die Einfügung entsprechender Bestimmungen in das Wasserrechtsgesetz zu dringen, wird - so wie er sich aus der Beilage ergibt - genehmigt. 2. Die Anträge der Abgeordneten Dipl.Ing.Rennhofer u.a., Zahl 91/A, und der Abgeordneten Helene Auer u.a., Zahl 92/A, werden durch diesen Antrag gemäß § 29 LGO erledigt." Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen. DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Ich bitte nunmehr den Herrn Abgeordenten Ing.Hofer um seinen Bericht. Berichterstatter Abg. Ing.HOFER (SPÖ): Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich habe über den Antrag der Abgeordneten Anzenberger, Schütz, Hiller u.a., betreffend Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers in Gesetzgebung und Vollziehung, zu berichten. Reines, klares Waser ist eine der Grundvoraussetzungen für die Existenz von Menschen, Tieren und Pflanzen. Das Ziel, alle Gewässer einschließlich des Grundwassers so rein zu halten, daß es die Gesundheit von Mensch und Tier nicht gefährdet, ist nicht nur im Wasserrechtsgesetz verankert, sondern selbstverständlich auch Vorgabe einer verantwortungsbewußten, zukunftsorientierten Politik auch auf Landesebene. Die Reinheit unserer Gewässer und des Grundwassers ist heute durch vielerlei Einwirkungen aus den Bereichen der Industrie und des Gewerbes, des Siedlungswesens etc. gefährdet. Alle gesetzlichen Maßnahmen sind dabei nur minder wirksam, wenn sie nicht durch eine entsprechende Bewußtseinslage unterstützt werden. Zur Zeit ist eine grundlegende Reform des Wasserrechtsgesetzes in Verhandlung. Dabei sollten nicht nur bisherige Mängel des Gesetzes beseitigt und Regelungsdefizite abgebaut werden, sondern vor allem auch darauf geachtet werden, daß die neuen Normen möglichst effektiv zu vollziehen sind. Im Bereich der Landwirtschaft sollte eine ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung weiter bewilligungsfrei bleiben, wobei möglichst einfach und gut kontrollierbar festgelegt werden sollte, worin eine ordnungsgemäße Nutzung besteht. Geregelt werden müßte etwa das Aufbringen von Düngemittel über ein festzusetzendes Maß hinaus sowie das Halten von landwirtschaftlichen Nutztieren und das Aufbringen ihrer Fäkalien in Relation zur bewirtschafteten landwirtschaftlichen Nutzfläche. Von Seiten des Landes Niederösterreich wird zur Zeit an der Erstellung eines umfassenden Gewässerschutzprogrammes für Niederösterreich gearbeitet. Dabei werden disziplinär eine Problemdarstellung und Grundlagen für die Durchführung eines derartigen Programmes erarbeitet. Im Bereich der Mitterndorfer Senke ist die Sicherung der Fischerdeponie in die konkrete Realisierungsphase getreten. Im Rahmen der NÖ Umweltoffensive setzt das Land Niederösterreich aus den Mitteln der EVN-Privatisierung mit der Öko-Sonderaktion für Niederösterreich einen weiteren Schwerpunkt im Bereich der Grundwasser- und Gewässerreinhaltung. Auch von den aktuellen Bodenschutzaktivitäten auf Regierungs- und Landtagsebene sind letztlich positive Auswirkungen auf das Grundwasser zu erwarten. All diese Maßnahmen müßten dazu beitragen, diese Verbesserungen tatsächlich herbeizuführen. Ich stelle daher namens des Landwirtschaftsausschusses folgenden Antrag (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: "1. Der Antrag der Abgeordneten Anzenberger, Schütz u.a. gemäß § 29 LGO, betreffend Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers in Gesetzgebung und Vollziehung, mit dem die NÖ Landesregierung aufgefordert wird, alle aktuellen Aktivitäten im Bereich der Gewässer- und Grundwasserreinhaltung intensiv fortzusetzen, um durch die derzeit laufenden Bemühungen durch legistische Maßnahmen und Maßnahmen auf Bundesebene eine Verbesserung der Situation von Gewässer und Grundlagen zu erzielen, mit Nachdruck zu unterstützen, wird - so wie er sich aus der Beilage ergibt - genehmigt. 2. Der Antrag der Abgeordneten Feurer u.a., Ltg. Zahl 52/A-2/1, wird durch diesen Antrag gemäß § 29 LGO miterledigt." Ich darf bitten, die Debatte zu eröffnen und die Abstimmung vornehmen zu lassen. DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Ich eröffne die Debatte zu beiden Geschäftsstücken. Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Ilse Hans. Abg. Ilse HANS (FPÖ): Herr Präsident! Hoher Landtag! Gemäß § 30 Wasserrechtsgesetz sind alle Gewässer, einschließlich des Grundwassers, so rein zu halten, daß die Gesundheit von Mensch und Tier nicht gefährdet und Grund- und Quellwasser als Trinkwasser verwendet werden können. Wir wissen alle - das geht schon aus den Wortmeldungen meiner Vorredner hervor - daß dieser gesetzliche Anspruch schon lange nicht mehr ganz erfüllbar ist. Im Wasser, in Oberflächengewässer sowie im Grundwasser spiegeln sich heute die Summe aller Umweltprobleme. So findet der saure Regen im Wasser seinen Niederschlag. Häusliche und industrielle Abwässer sind heute viel giftiger als in früherer Zeit. Die Intensivierung der Landwirtschaft hat ihren Beitrag zur Grundwasserbelastung geleistet. Über gefährliche Müllaltlasten, wie in der Mitterndorfer Senke, haben wir heute auch schon gesprochen. In zunehmendem Maße aber werden heute Gewässer auch aus Abschwemmungen von Verkehrsflächen belastet. Allein der Abrieb von Reifen wirkt tonnenschwer in unser Wasser hinein. Schwermetalle und Streusalze kommen noch dazu. Seit Tschernobyl können wir außerdem noch eine radioaktive Kontamination von Böden und Grundwasser feststellen. Ich werde jetzt nicht alle Gefahren für unsere Wasserreserven aufzählen, vieles ist ja heute ohnehin schon gesagt worden. Interessant finde ich nur, was aus dem ursprünglich vorliegenden Antrag hervorging. Die Unterzeichner haben die Gesundheitsgefährdung der Schadstoffbelastung unseres Wasser also in erster Linie aus den Massenmedien erfahren. Tatsache ist jedenfalls, daß die Novellierung des Wasserrechtsgesetzes nur eine von vielen Maßnahmen sein kann, um die Interessen der Wasserbezieher zu schützen. Aber eine Anpassung des Wasserrechts an die Erfordernisse unserer Zeit ist zumindest einer von vielen nötigen Schritten zu einer wirksamen Umweltpolitik. Immerhin ist es schon 30 Jahre her, daß das Wasserrechtsgesetz zum letzten Mal in größerem Umfang novelliert wurde. So müßten wir Österreicher verdursten, dürften wir nur Trinkwasser nach den Richtlinien der europäischen Gemeinschaft zu uns nehmen. Der wesentliche Unterschied zwischen unserem Wasserrecht und jenem, das der EG-Ministerrat vorschreibt, ist folgender: Während in der EG zusehends Wert auf eine höhrere Regelungsdichte bei bestimmten Schadstoffen gelegt wird, ist das österreichische Wasserrecht eher generell in seinen Anforderungen an die Gewässerreinhaltung. Vor allem also müssen bei uns die rechtlichen Verbindlichkeiten im Emissions- und Imissionsbereich geklärt werden. Wohl gibt es seit 1977 die vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft herausgegebenen Emissions- und Imissionsrichtlinien, doch haben diese bei der Verleihung von Wasserrechten nur die Bedeutung von Fachgutachten. Das heißt, die Behörde soll sich, sie muß sich aber bei den Auflagen nicht an die Grenzwerte halten. Zu dieser Gesetzeslücke kommt die mangelnde Übewachung unserer Gewässer, die eine zusätzliche Gefahr für alle Trinkwasserkonsumenten darstellt. Im Gegensatz zur Luft, wo wesentliche Parameter schon seit Jahren kontinuierlich gemessen werden - der Abgeordnete Dipl.Ing.Rennhofer hat heute schon davon gesprochen - wird kein Schadstoff im Wasser kontinuierlich registriert. Allein das biologische Gütebild der Fließgewässer wird in Abständen von mehreren Jahren erhoben. Lediglich im Bereich des quantitativen Gewässerschutzes, also in der Erhebung hydrologischer Daten, wird dauernd registriert. Abflußmengen, Grundwasserstände und die Niederschläge sind wenigstens einigermaßen bekannt. Qualitative Erhebungen einzelner verschmutzender Stoffe gibt es nur im Rahmen verschiedener Forschungsprogramme oder bei der Beurteilung von Heil- und Tafelwässern. Selbst die Trinkwasserüberwachung begnügt sich mit wenigen Parametern. Es herrscht eine Philosphie der Nachsorge anstatt der Vorsorge. Erst wenn etwas geschieht, wenn zum Beispiel zufällig irgendwelche Verunreinigungen im Grundwasser entdeckt werden, nach einem Unfall zum Beispiel, werden Erhebungen durchgeführt. Von einem Grundwasserüberwachungssystem, das beispielsweise über ohnehin vorhandene Sonden regelmäßig eine breite Palette von Schadstoffen registriert, sind wir jedenfalls noch sehr weit entfernt. Auch im Zusammenhang mit mehr Kontrolle müßte also das Wasserrecht geändert werden. Ein eigenes Kapitel sind alte Wasserrechte, aus einer Zeit, wo Umwelteinflüsse die Wasserqualität noch nicht so sehr beeinträchtigen konnten. Tatsächlich werden heute noch alte Wasserrechte genützt, die für Abwassereinleitungen ausschließlich die tägliche Menge begrenzen. Auf die Qualität der Abwassereinleitungen jedoch wird kein Bezug genommen. Das wäre heute sicher unvorstellbar. Hier müßten alte Rechte dem Stand der Technik angepaßt werden. Die Forderung des vorliegenden Antrages auf Schaffung spezifischer Normen für Trinkwasser - das sollte auch einmal definiert werden, was Trinkwasser ist - hat natürlich seine Berechtigung. Auch behördliche Maßnahmen gegen hygienisch bedenkliches oder gsundheitsschädliches Trinkwasser müssen gesetzlich besser geregelt werden. Wir Freiheitlichen stimmen daher dem vorliegenden Antrag zu. (Beifall bei der FPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Zu Worte gelangt Herr Abgeordneter Feurer. Abg. FEURER (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren! Meine Vorrednerin hat bereits den § 30 des österreichischen Wasserrechtsgesetzes zitiert, der im wesentlichen aussagt, daß eben Quell- und Grundwasser so rein zu halten ist, daß es als Trinkwasser verwendet werden kann. Wir haben uns aber heute trotzdem einzugestehen, daß die Trinkwassersituation in Niederösterreich als prekär zu bezeichnen ist. Wir beobachten zunehmend ein permanentes Ansteigen bei den Pestiziden. Für Niederösterreichs Umweltanwalt, Professor Raschauer, gibt es keinen zweiten Fragenkreis, der so gesundheitsbedrohlich eingestuft werden muß, wie die unaufhörbar wachsenden Nitratbelastungen in unserem Grundwasser. Prof.Raschauer fordert in diesem Zusammenhang eine vorbehaltslose Abkehr von der hemmungslosen Intensivbodennutzung und den ständigen Flächenertragssteigerungen. Geschätzte Damen und Herren! Die Belastung der Umwelt durch die Landwirtschaft spielt in der Vergangenheit in der umweltpolitischen Diskussion meistens eine untergeordnete Rolle. Lange konnte die Land- und Forstwirtschaft sich als Betroffener der Umweltbelastung darstellen. Zum Beispiel in der Luftverschmutzung, was ja durchaus richtig ist. Oder in der Rolle des Landschaftspflegers konnte man die Umweltfreundlichkeit der Landwirtschaft der Öffentlichkeit vermitteln. In jüngster Zeit nimmt jedoch das Wissen um die Umweltbelastung durch die industrialisierte Landwirtschaft zu. Sie ist daher zum Umweltschädiger geworden. Überdüngung, Pestizide, zunehmende Chemisierung und bestimmte Anbaumethoden führen zu ökologisch schwerwiegenden Veränderungen der Umwelt. Zwei Folgeerscheinungen der gegenwärtigen Landwirtschaft gelangen in jüngster Zeit in das Zentrum der Kritik. Die Nitratbelastung und die Pestizidbelastung des Grundwassers und damit auch unseres Trinkwassers. Dazu ein Beispiel. Seit Mitte der 70er Jahre wird in vielen Ländern ein Ansteigen der Nitratwerte im Grundwasser festgestellt. Inzwischen werden auch in landwirtschaftlich intensiv genutzten Regionen Österreichs die geltenden Grenzwerte häufig überschritten. So ergaben systematische Messungen im Marchfeld, daß bei der Hälfte der Grundwassermeßstellen der von der Weltgesundheitsorganisation empfohlene Trinkwasserwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter überschritten wird. Bei mehr als 10% konnte sogar der relativ hohe österreichische Grenzwert von 100 Milligramm pro Liter nicht eingehalten werden. Da für die Trinkwasserversorgung Grundwasservorräte mit sehr unterschiedlichem Alter herangezogen werden, muß davon ausgegangen werden, daß im Durchschnitt zwischen Nitrateintrag in das Grundwasser und Auftreten im Trinkwasser Jahre liegen können. Das heißt also, selbst wenn der Nitrateintrag durch Düngung verringert wird, ist noch Jahre mit einem Ansteigen des Nitratwertes im Grundwasser und damit im Trinkwasser zu rechnen. Momentan steigt der Nitratgehalt im Bundesdurchschnitt jährlich um 2 bis 3 Milligramm pro Liter an. Der sogenannte Trinkwassererlaß vom 10.8.1984 des damaligen Bundesministeriums für Gesundheit und Umweltschutz regelte die hygienischen Anforderungen, die an das Trinkwasser zu stellen sind. Diesem Erlaß zufolge soll der Nitratgehalt im Trinkwasser von 100 Milligramm pro Liter nicht überschritten werden. Auf die Möglichkeit, daß Trinkwasser mit einem höheren Nitratgehalt als 50 Milligramm Säuglinge im ersten Lebensjahr gefährden können, sei ausdrücklich hingewiesen. Daher darf solches Trinkwasser nicht ausschließlich, sondern bestenfalls nur in geringen Mengen für die Ernährung von Säuglingen verwendet werden. Vergleiche beispielsweise mit den EG-Staaten machen deutlich, daß wir generell am Wassersektor, aber insbesondere beim Inverkehrbringen und und bei der Nutzung von Wasser, umfassendere und strengere gesetzliche Regelungen brauchen. Nach einer vom Minister Ettl im Bundeskanzleramt ausgearbeiteten Verordnung ist beabsichtigt, bis 1994 den Nitratgehalt im Trinkwasser auf 50 Milligramm pro Liter zu senken. Aus Gründen des vorbeugenden Umweltschutzes und der Gesundheitspolitik ist diese Absicht zu begrüßen. Um diese Ziele bei der Senkung der Nitratgehalte zu erreichen, bedarf es aber eines umfangreichen Maßnahmenpaketes. Vor allen Dingen wird die rasche Novellierung des österreichischen Wasserrechtsgesetzes, das seit 30 Jahren in seinen Grundzügen unverändert ist, notwendig sein. Und hier einige Schwerpunkte, die wir Sozialisten uns bei der Novellierung des Wasserrechtsgesetzes vorstellen. 1. Einführung verbindlicher Emissions- und Imissionsgrenzwerte, wie heute schon richtig gesagt wurde. Mangels einer Verordnungsermächtigung im Wasserrechtsgesetz gibt es in Österreich keine verbindlichen Regelungen über maximale Emissions- und Imissionskonzentrationen von Schadstoffen. 2. Die Belastung des Grundwassers durch die Landwirtschaft hat für uns zunehmende Bedeutung. Es sind bisherige Landwirtschaftsprivilegien im Wasserrecht einfach nicht mehr aufrecht zu erhalten. Eine grundsätzliche Neuorientierung in der Bodenwirtschaft ist für uns daher unausbleiblich. Im derzeitigen österreichischen Wasserrechtsgesetz gilt die übliche land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung bis zum Beweis des Gegenteils nicht als Beeinträchtigung. Hier ist eine Beweislastumkehr notwendig. Das bedeutet einerseits die gesetzliche Festlegung bestimmter unbedenklicher Bodennutzungen, ansonsten wäre auch für die landwirtschaftliche Nutzung die wasserrechtliche Bewilligung erforderlich. Damit wäre, meine sehr geehrten Damen und Herren, klargestellt, daß die Beachtung von Bodenschutz, Pflanzenschutz und Düngervorschriften zu erfolgen hat. Welche Brisanz der Entsorgung von Gülle zukommt, geht daraus hervor, daß österreichweit 9 Milliarden Kilogramm Gülle pro Jahr anfallen, davon 10 Millionen Kiolgramm täglich in Niederösterreich. Vielfach entledigt man sich dieser ungeheuren Mengen außerhalb der Vegetationszeit und durch Punktentleerung, was nich nur zu Bodenschädigungen führt, sondern was auch ein Auswaschen des Grundwassers zur Folge hat. Insbesondere ist es erforderlich, daß in Zukunft Intensivtierhaltungsbetriebe, die über keine ausreichenden Anbauflächen verfügen, der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht unterliegen. Wir Sozialisten treten dabei für die Schweizer Regelung ein, die vorsieht, daß Betriebe mit mehr als drei Großeinheiten pro Hektar Grundfläche bewilligungspflichtig sind. 3. Meine Damen und Herren! Es muß festgestellt werden, daß die bisher festgelegten Trinkwasserschutz- und Schongebiete, um Entschädigungsforderungen hintanzuhalten, vielfach nicht ausreichen. Wir werden durchzusetzen haben, daß die Schutz- und Schongebiete in Zukunft ausgeweitet werden. 4. Um die Nitrate im Grundwasser auf ein gesundheitsverträgliches Maß mittelfristig herabsetzen zu können, werden massive Sanierungsinstrumente erforderlich sein, die durch den Landeshauptmann handzuhaben sind. Durch ein umfangreiches Wassergütemeßnetz - Frau Kollegin, es gibt immerhin 1000 Meßpunkte in Niederösterreich, das sei hier schon gesagt - wird es notwendig sein, die Grundwassergüte regelmäßig zu überprüfen. Es ist ein Gebot der Zeit, daß das öffentliche Interesse an Umweltdaten besteht. Wir würden dafür eintreten, daß diese Meßdaten regelmäßig auch entsprechend veröffentlicht werden. Im Grundwassersanierungsgebiet sind vom Landwirtschaftsminister Schwellwerte für die Grundwasserbelastung, die unter den gesetzlichen Richtwerten liegen, festzusetzen, ab denen vom Landeshauptmann Wirtschaftsbeschränkungen im Verordnungsweg verfügt werden können. Werden diese Schwellwerte innerhalb von drei Jahren unterschritten, dann ist die Verordnung des Landeshauptmannes aufzuheben. Einen weiteren Problemkreis stellt zweifellos das Problem der Pflanzenschutzmittel dar. Grundwassermessungen im Marchfeld ergaben, daß das Pestizid Atrazin, das vor allen Dingen im Maisanbau verwendet wird, in Konzentrationen über den hohen österreichischen Grenzwert von zwei Mikrogramm pro Liter nachgewiesen werden konnte. Wenn man beachtet, daß der Grenzwert in der EG bei 0,1 Mikrogramm liegt, dann glaube ich, können wir uns vorstellen, was wir hier an Maßnahmen zu setzen haben, damit wir diese strengen Normen der EG in Zukunft erreichen können. Möglicherweise ist unser heutiges Wissen über die Pestizidbelastung des Grundwassers nur eine Spitze des Eisberges, der da auf uns in nächster Zeit zukommen wird. Tatsache ist jedenfalls, daß die österreichische Gesetzeslage völlig unzulänglich ist. Im Zentrum unserer Forderungen steht daher ein neues Pflanzenschutzmittelgesetz. Oberster Grundsatz muß dabei sein, daß bei der Zulassung von Pestiziden ökologische Langzeitwirkungen sowie Wechselwirkungen mit anderen Produkten berücksichtigt werden. Weiters muß diese Zulassung auch fünf Jahre befristet werden und auch jederzeit widerrrufbar sein. Österreich ist eines der wenigen Länder, wo eine solche befristete Zulassung gesetzlich noch nicht vorgeschrieben ist. Daß aber bei den Anwendern dieser Mittel auch noch viel Aufklärungsarbeit geleistet werden muß, zeigt eine Forschungsarbeit, welche die Verhaltungsweisen von 316 Betrieben untersucht hat. Aus dieser Studie des ÖIBF im Auftrag des Landwirtschaftsministeriums geht hervor, daß Umweltgesichtspunkte nur für 11,5 % der Befragten von Bedeutung sind. Bedenklich erscheint vor allem die Restbrühenverwertung: lediglich 5,8 % landen bei der Sonderabfallsammlung und nur 2,3 Prozent werden für später aufgehoben. Das bedeutet, daß über 90 % der Reste punktentleert wird in Deponien, auf Feldwegen, darunter fast 14 % in die Kanalisation. Diese Zahlen, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind ernsthaft genug, um zu veranschaulichen, daß wir umweltbedachter mit diesen Mitteln in Zukunft umgehen müssen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die ökologische Belastung durch die landwirtschaftliche Produktion wird durch unser Agrarsystem begünstigt. Denn immer noch ist die Agrarproduktion zu stark auf Quantität anstatt auf Qualität ausgerichtet. Was in der Zeit des Hungers und der Not zu Beginn der zweiten Republik richtig war, nämlich die Steigerung der Produktion mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln anzustreben, ist heute unter anderen Rahmenbedingungen falsch geworden. In diesem Zusammenhang wäre es aber naiv, den Bauern mit moralischem Zeigefinger gegenüberzutreten und sie als Umweltzerstörer zu denunzieren. Die agrarischen Rahmenbedingungen sind zu betrachten. Nach unserem Agrarsystem ist bei steigenden Vorleistungskosten und bei einem stagnierenden Agrarpreis ein wirtschaftliches Überleben nur dann gesichert, wenn die Produktion ständig erweitert wird. Das gehört genau zu jenem Teufelskreis, aus dem der einzelne Bauer in der Regel nur um den Preis betriebswirtschaftlicher Nachteile aussteigen kann. Wir produzieren auf der einen Seite immer intensiver mit mehr Vorleistungen, mehr Maschinen und mehr Chemikalien. Es erarbeiten immer weniger Bauern steigende Überschüsse, deren Verwertung tendenziell zur Unfinanzierbarkeit des gesamten Agrarbudgets führt. Und letzten Endes führt diese Entwicklung auch zur Umweltbelastung, zur Belastung des Bodens und zur Belastung des Grundwassers. Weil also die Weichen in unserem Agrarsystem falsch gestellt sind, gilt es, neue Weichenstellungen in der Agrarpolitik vorzunehmen, damit die Ökologie in der Landwirtschaft eine Chance bekommt. Sehr geehrte Damen und Herren! Es gilt, die verhängnisvolle Entwicklung des Grundwassers zu stoppen. Wir Sozialisten treten für eine Strategie ein, die sicherstellt, daß wir unser Grundwasser auch als Trinkwasser unbedenklich genießen können. Deshalb fordern wir genaue, scharfe Trinkwasserschutznormen, die einerseits sicherstellen, daß unser Trinkwasser nicht gesundheitsschädlich ist, andererseits aber auch die Versorgung mit Nutzwasser gewährleistet ist. Bodenschutz und Grundwasserschutz sind Anliegen, die alle angehen, ob Bauer oder Konsument. Und wir wollen daher gemeinsam in dieser Frage einen gangbaren Weg suchen, der über Aufklärung und Schulung zu einem ökologischen Bewußtseinssprung führt. Wir müssen aber auch, wo es notwendig ist, zum Schutz unseres wichtigen Lebensmittels "Wasser", bereit sein, gesetzliche Schutzmaßnahmen mit strengster Konsequenz zu vollziehen. Für unser Trinkwasser läuten nämlich im wahrsten Sinne des Wortes bereits die Alarmglocken. Für die mutigen Aussagen, wie es um unser Trinkwasser steht, sei dem Umweltanwalt Professor Raschauer aber auch anderen Landesbeamten wirklich und aufrichtig gedankt. Es bleibt für uns keine Zeit, die Ursachen für die Verschmutzung des Grundwassers weiterhin zu bagatellisieren. Es geht darum, verantwortungsvoll zu handeln, um wirksame Sanierungs- und Schutzmaßnahmen rasch zu ergreifen. (Beifall bei der SPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Franz Rupp. Abg. Franz RUPP (ÖVP): Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Bei der Umweltdebatte, die heute sehr umfangreich geführt wird, erleben wir - und es zieht sich wie ein roter Faden bei jeder Vorlage durch - daß es eigentlich um das Grundwasser geht, das geschont werden muß. Der Kollege Hintermeier - leider ist er jetzt nicht hier - hat einiges ausgeführt, wozu man eigentlich etwas sagen muß. Nur die Fairneß hat es uns geboten, nicht dazwischen zu rufen. Er hat bemängelt, daß eigentlich erst jetzt etwas geschieht. Und daß man erst jetzt daraufkommt, etwas zu tun. Dazu, glaube ich, muß man fragen, wer eigentlich die Bundesregierung, in den Jahren 1983 bis 1986 daran gehindert hat, auf diesem Sektor etwas zu tun. Und wenn der Kollege Feurer festgestellt hat, daß Ergebnisse von Messungen im Marchfeld starke Atrazinbelastungen ergeben haben, dann muß man hier richtigstellen, daß diese Messungen entlang der Bahn und von Schienensträngen durchgeführt wurden, wo in der unmittelbaren Region fast überhaupt kein Mais angebaut wird. Ich will aber nicht sagen, daß in anderen Dingen alles in Ordnung ist. Aber nur der Fairneß halber, der Richtigkeit halber möchte ich das gesagt haben. Nun, mit dem Antrag zum Schutz des Grundwassers wird die Landesregierung aufgefordert, bei der Bundesregierung dahingehend tätig zu werden, daß geeignete Maßnahmen getroffen werden. Von den Vorrednern wurde bereits das Wasserrechtsgesetz zitiert, wo ganz klar festgehalten wird, daß Grundwasser zum Schutze der Gesundheit von Mensch und Tier nicht gefährdet werden darf. Leider stellen wir fest - das ist heute ja schon angeklungen - daß dies sehr oft nicht mehr der Fall ist. Weiters müssen wir leider feststellen, daß gutes, einwandfreies Wasser immer kostbarer wird. Es ist deshalb erforderlich, daß wir die vorhandenen Reserven erfassen und schützen. Das Grundwasser ist heute auf das äußerste gefährdet. Zum Teil ist es vergiftet und verseucht. Wir kennen die Horrormeldungen, die uns in den letzten Jahren beschäftigen und es ist sicher nicht übertrieben, wenn man in diesem Zusammenhang von einer Katastrophe spricht. Aber wie bei solchen Problemen üblich, sucht man nach einem Schuldigen. Das ist heute wiederholt durchgekommen, daß eine Gruppe stark angeprangert wird. Die Erkenntnis aber, daß es diese Gruppe allein nicht sein kann, ist erfreulich. Es wäre zu billig und zu vordergründig, die Landwirtschaft allein anzuprangern. Wir geben schon zu, daß auch die Landwirtschaft ihren Teil dazu beigetragen hat. Aber wie ist es dazu gekommen? Diese Frage müssen wir unbedingt näher beleuchten. Damit die Produkte aus der Landwirtschaft nicht zu teuer kommen - man hätte diese ja ohne weiters aus dem Ausland billiger bekommen können - wurde in der Mengenproduktion das Heil gesucht. Und diese geschah mit allen möglichen Mitteln, mit erhöhtem Dünger- und Pflanzenschutzaufwand. In der Tierhaltung kennen wir die negativen Auswirkungen der Massentierhaltung. Das alles wurde von der Landwirtschaft alleine selbst nicht verlangt, sondern es wurde ihr aus den vorhin genannten Gründen aufgezwungen. Meine sehr Verehrten! Aufgezwungen von der Allgemeinheit im Anbetracht dessen, daß die landwirtschaftlichen Produkte nicht zu teuer sein durften, da man sie aus dem Ausland billiger bekommen hätte. (Ruf von Abg. Ing.Weinmeier.) Das war die öffentliche Meinung. Ein Rückbesinnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist hier notwendig. Das wird zwar nicht abrupt geschehen, die schrittweise Rückkehr zu mehr Kreislaufwirtschaft in der Lebensmittelproduktion ist jedoch erforderlich. Flächengebundene Tierhaltung, mehr Vorsicht beim Umgang mit Agrochemikalien. Diese Düngungsweise ist in der Bauernschaft bereits vorhanden. Als Beweis dafür kann der starke Rückgang des Düngemittelverbrauches angeführt werden, er wird mit 25 % ausgewiesen. Die Rahmenbedingungen zu neuen Wegen wurden bei den Marktordnungsverhandlungen im vergangenen Jahr zur Erhaltung der Lebensgrundlagen Boden, Luft und Wasser als Zielvorstellung bereits durchgesetzt. Der Begriff der ökosozialen Agrarpolitik, glaube ich, ist das Markenzeichen dafür. Meine sehr geehrten Damen und Herren! All diese Maßnahmen bedeuten eine Abkehr von der Mengenproduktion, die von der Landwirtschaft im Interesse der gesamten Gesellschaft verlangt wird. Sie belastet aber unsere Bauern, da sie ein vermindertes Einkommen mitsichbringt. Wir erwarten, daß diese auch entsprechend abgegolten wird. Ganz allgemein noch einige Worte zu dem Vorwurf der Nitratbelastung, der sehr leicht pauschal verwendet wird. Wir sind uns der Problematik bewußt. Aus Unkenntnis könnte vielleicht manchmal der Gedanke auftreten, daß man ohne Nitrat auskommen könnte. Ich glaube es ist bekannt, daß Nitrat die pflanzenverfügbare Form des Stickstoffes ist, des wichtigsten Bausteines für die Bildung von Eiweiß. Ohne Stickstoff gibt es kein Leben. Aber die Dosis ist es, auf die man immer wieder hinweisen muß. Dies wäre die eine Seite, die Seite der Landwirtschaft. Aber auch die anderen Faktoren, die nicht ohne sind, möchte ich anführen. Es ist bekannt, daß der Nitrateintrag über die Luft bis zu 60 Kilogramm Reinstickstoff pro Hektar betragen kann. Weitere Faktoren sind die Abgase vom Straßenverkehr, vom Hausbrand und der Industrie, aber auch die Altlasten, die Belastungen der Deponien, der undichten, privaten Kläranlagen und undichte Kanalstränge aus Wohngebieten. Diese Belastungen sind enorm. Ich kenne hier Testergebnisse von Hausbrunnen, die Nitratwerte von über 140 und 150 Milligramm aufweisen. Aber auch in Hausgärten wurden Tests vorgenommen. Es wurden hier Nitratwerte von über 500 Milligramm gemessen. Und andererseits wurden in meiner Gemeinde Drainagegewässer von guten landwirtschaftlichen Böden getestet, bei denen lediglich 15 bis 30 Milligramm gemessen wurden. Was will ich damit sagen? Verallgemeinernde Schuldzuweiseungen sind falsch. Wir haben es hier mit einem Fehlverhalten weiter Teile in unserer Gesellschaft zu tun, wie bei vielen Umweltfragen auch. Ein Umdenken ganz allgemein ist hier unbedingt notwendig. Ich möchte aber weiters zu überlegen geben, ob wir es uns in Zukunft leisten können, wertvolles Wasser für alles zu verwenden. Im Durchschnitt verbraucht jeder von uns rund 130 Liter Wasser pro Tag, und davon nur drei bis vier Liter zum Trinken oder Kochen. Ich glaube, daß auch hier ein Umdenken notwendig wäre. Getrennte Leitungen von Trink- und Gebrauchswasser müssen fixe Überlegungen für die Zukunft sein. Es ist bekannt, daß dies im fernen Osten, in Japan, bereits Realität ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir befinden uns fünf vor zwölf. Dieser Tatsache Rechnung tragend, hat die ÖVP-Niederösterreich die Umweltoffensive 1990 gestartet. Aber auch der heutige Tag beweist es, daß wir den Ernst der Lage erkennen und uns dessen bewußt sind. Ich möchte auch mitteilen, daß der Herr Landeshauptmann beim Schwerpunkt Wasser Umschichtungen im Amt der Landesregierung noch vornehmen wird, die zur Bewältigung dieser Aufgaben beitragen können. Weiters hat Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr.Pröll als Finanzreferent ausgesagt, daß er beim Budget 1990 die Umweltfragen noch stärker als bisher berücksichtigen will. Auch das umfassende Bodenschutzkonzept und das in Ausarbeitung befindliche Gewässerschutzprogramm werden einiges zur Verbesserung der Situation beitragen. Weiters ist die enge Zusammenarbeit des Landes mit den NÖ Gemeinden unbedingt notwendig. Die Gemeinden brauchen die Hilfe des Landes zur Bewältigung dieser schwierigen Fragen. Als Beispiel kann der Kommunalgipfel im heurigen Jahr angeführt werden, der zum Wasserrecht, zur gesamten Abwasserproblematik und in Bezug auf das Umweltstrafrecht am 17.Mai getagt hat und wo Einiges festgelegt wurde. Wir sehen daraus, daß es nur dann, wenn die zuständigen Stellen von Bund, Land und Gemeinden aktiv werden, gelingen wird, auch diese großen Probleme zu lösen. (Beifall bei der ÖVP.) DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Zum Worte gelangt Herr Abgeordneter Ing.Weinmeier. Abg. Ing.WEINMEIER (FPÖ): Herr Präsident, Hohes Haus, sehr geehrte Damen und Herren! Gestatten Sie mir eine Bemerkung zu meinem Vorredner bezüglich der Schuldzuweisung über Verursacher in der Nitratproblematik. Wir sind uns, so glaube ich, alle darüber im Klaren, daß die Situation äußerst dramatisch ist. Wir sind uns aber auch im Klaren, daß es unverantwortlich wäre, der Landwirtschaft alleine die Schuld zu geben. Aber, ich glaube, wir sollten uns genauso im Klaren sein, daß es nicht minder unverantwortlich wäre, die Landwirtschaft immer aus der Verschuldensfrage auszuklammern. Ich glaube, das Problem kann nur dann gelöst werden, wenn wir ohne Schuldzuweisung genau wissen, wer die Verursacher sind, und wenn wir dann gemeinsam, wie es unser Klubobmann Hintermayer in seiner Wortmeldung gesagt hat, mit den Bauern als Verbündeten die Lösung dieses Problems in Angriff nehmen. Doch nun zum Antrag 52/A, betreffend den Schutz des Grundwassers. Dieser Antrag 52/A, betreffend Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers, ist in der NÖ Umweltpolitik leider Gottes ein Meilenstein im negativen Sinn. Der ursprüngliche Antrag liegt etwa seit einem Dreivierteljahr im Landtag. Er wurde seitens der SPÖ bei unzähligen Veranstaltungen und Pressemeldungen als die Großtat sozialistischer Umweltpolitik verkauft. Das aber, was jetzt bei diesem Antrag letzlich herauskam, ist wirklich äußerst mager. Es ist nicht mehr als ein Lippenbekanntnis mit einem leichten Anflug von Selbstbeweihräucherung. Meine Damen und Herren! Ich befürchte nur, das ist ein weiteres Beispiel im Verkennen der Dramatik der Situation. Da gab es im Frühjahr diesen erwähnten Antrag der SPÖ-Fraktion mit dem Ziel einer gesetzlichen Regelung zum Schutz des Grundwassers. Nun haben wir einen selbstgefälligen Antrag zur Gutheißung der derzeitigen Umweltpolitik, der offenbar der SPÖ von der ÖVP aufgezwungen wurde. Die Landesregierung wird in diesem neuen Antrag, Landtagszahl 52/A, aufgefordert, ihre derzeitige Umweltpolitik fortzusetzen. Das ist die Kernaussage dieses Antrages, meine Damen und Herren! Die Böden sind kaputt, das wurde heute hier von allen Rednern zigmal bestätigt. Das Trinkwasser ist verseucht, die Athmosphäre ist mit Ozon und Schadstoffen überfrachtet und dieser Zustand soll durch den Landtagsbeschluß fortgesetzt werden. Meine Damen und Herren! Dieser Reinwaschung der NÖ Umweltpolitik wird die FPÖ sicherlich nicht zustimmen. Wir fordern Sie daher auf, lesen Sie bitte den Bericht der Umweltanwaltschaft über die Nitrate im Grundwasser. Ich habe diesen Bericht heute schon mehrmals zitiert. Obwohl ich überzeugt bin, daß Sie den Bericht kennen, zitiere ich trotzdem einige Passsagen, um meine hier vorgebrachten Ausführungen zu unterstreichen. Da steht unter anderem: Die Gutachten und Berichte der Sachverständigen sind an Dramatik kaum zu überbieten. Da steht weiter: Jeder Lösungsversuch des Nitratproblems setzt eine vorbehaltslose Abkehr von der hemmungslosen Intensivnutzung in der Landwirtschaft voraus. Da steht weiters: immer längere Trinkwasserleitungen und immer tiefere Brunnen für die Trinkwassergewinnung sind keine Lösung, sondern sie sind nur eine gigantische, nicht länger zu verantwortende Problemverlagerung. Ich muß noch ein paar weitere Punkte zitieren, weil sie besonders treffend formuliert sind. So steht dort weiter: es liegen alarmierende Werte über Nitratgehalte vor. Werte, die weit über 100 Milligramm liegen, was der Grenzwert laut Ö-Norm ist. Werte bis zu 300 Milligramm sind keine Seltenheit mehr. Und nun kommt die Feststellung der Umweltanwaltschaft: erkundigt man sich angesichts dieser alarmierenden Werte, was veranlaßt wurde, dann ist immer nur die Rede von Warnungen an die Bevölkerung und von geplanten NÖSIWAG-Leitungen. Aber das Problem an der Wurzel wurde bisher nicht angefaßt. Weiters steht dann: es wird diskutiert über vorläufige Maßnahmen, sich auf das Lebensmittelrecht zu stützen und darüber, wer eigentlich zuständig ist. Durch diese Kompetenzlosigkeit der Behörden kommt es immer wieder zu umfassenderen Grundwasserbeeinträchtigungen. Abschließend zitiere ich den dramatischen Apell in diesem Bericht, wonach es zur Rettung unseres Trinkwassers eines Marschalplanes bedarf. Ich ersuche Sie, die Sie verantwortlich sind für die Umweltpolitik in Niederösterreich, daß Sie sich auf der Grundlage dieses Berichtes wirklich einmal Gedanken machen, bevor Sie der Bevölkerung erklären, daß ohnehin genug für den Umweltschutz in Niederösterreich getan wird. Treffen Sie raschest die notwendigen Entscheidungen, nicht im Sinne einer Fortsetzung dieser Politik, sondern im Sinne einer Verantwortung für die Zukunft, für die Zukunft unserer Kinder. Ein Wort noch zu den Pflanzenschutzmitteln. Wir glauben, daß der einzig wiksame Ansatzpunkt zum Schutz des Trinkwassers darin liegt, daß eine Inverkehrsetzung von Giften und Chemikalien verhindert wird. Allein durch Verwendungsbestimmungen und Kontrollen wird man das Problem sicherlich nicht lösen können, weil sie kaum vollziehbar sind. Ein Produkt, das einmal am Markt ist, will natürlich möglichst in großer Menge verkauft werden. Und in diesem Konflikt zwischen den Interessen der Natur und zwischen den Interessen der Wirtschaft unterliegt - und das hat die Vergangenheit bewiesen - leider Gottes immer wieder die Natur. Dieser Grundsatz, diese Feststellungen sind mir in der Antragsbegründung zu wenig berücksichtigt. Das heißt, das Wesentlichste bei Pflanzenschutzmitteln ist die Zulassung und die Befristung. Wir werden bei einem sinnvollen Gesetz über Pflanzenschutzmittel nicht umhin kommen, jedes Produkt auf seine Verträglichkeit zu überprüfen. Es ist geradezu grotesk, wenn man zum Beispiel mit der Medizin vergleicht. Ein Medikament muß, bevor es zum Einsatz kommt, genau auf seine Verträglichkeit, auf seine Nebenwirkungen im menschlichen Organismus jahrelang getestet werden. Doch wenn wir über den Umweg der Nahrungsmittelkette - das heißt Boden, Trinkwasser und Nahrungsmittel - genauso giftige, problematische Stoffe dem Körper zuführen, dann kümmert sich niemand um die Verträglichkeit des Menschen und um die Verträglichkeit der Natur. Das ist sicherlich ein fataler Widerspruch. Wir fordern daher, daß bei einem künftigen Pflanzenschutzmittelgesetz für jedes in Verkehr gesetzte Gift, das für die Anwendung im Lebensmittelkreislauf zugelassen wird, eine wissenschaftliche Natur- und Gesundheitsverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird. Meine Damen und Herren! Das ökologischorientierte Zukunftsdenken erfordert ein Denken in Zusammenhängen. Wir sollten unsere gesetzlichen Regulierungsmaßnahmen darauf aufbauen, damit es nicht Wirklichkeit wird, was sich in einer mir kürzlich zugegangenen, (Abg. Ing.Weinmeier hält die Broschüre in die Höhe.) Umweltbroschüre abgebildet gesehen habe, das wir nämlich irgendwann einmal nur das Trinkwaser in Plastikbeutel im Supermarkt zu kaufen bekommen. Diese Situation sollten wir wirklich mit allen uns zu Gebote stehenden Mitteln verhindern. (Beifall bei der FPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Zum Worte gemeldet ist Herr Abgeordneter Gruber, ich erteile es ihm. Abg. GRUBER (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Sehr geehrte Damen und Herren! (Präsident Mag.Romeder übernimmt den Vorsitz.) Wir haben jetzt einige Stunden interessante Reden zu Boden, Trinkwasser und Gewässerschutz gehört und ich muß ehrlich sagen, wir Sozialisten können sehr froh sein darüber, denn in Wirklichkeit waren wir es, welche die Initialzündung für die Maßnahmen des Gewässerschutzes in Niederösterreich gegeben haben. (Beifall bei der SPÖ.) Wir verlangen gemeinsam vom Bund, daß die entsprechenden gesetzlichen Beschlüsse gefaßt werden, damit endlich rigorose Normen für die Sicherheit des Trinkwassers geschaffen werden. Eines möchte ich noch dazu sagen. Wenn es uns gelingt, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen des Hohen Landtages, diese Aufgaben zu erfüllen, dann könnte Österreich mit dem Naturquell Trinkwasser in Wirklichkeit eines Tages den größten Exportschlager machen. Wir müssen uns in diese Richtung vorbereiten, weil es in anderen Ländern mit dem Trinkwasser noch viel ärger bestellt ist. Das ist leider die Problematik dieser Gesellschaft, in der wir leben. Österreich hat genügend Natur und wir müssen unsere Verpflichtungen wahrnehmen. Der Trinkwasserschutz zählt heute zu den besonders wichtigen gesundheitspolitischen Aufgaben. Der Kreislauf der Natur muß für die Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze in Ordnung sein. Bedenken und betrachten wir einmal genauer das Element Wasser. Es erfrischt, es reinigt, es gibt Kraft und es stärkt die Wirtschaft und unser Leben. Von der Macht und der Kraft des Wassers lebt die Natur und der Mensch. Mehr als 85 % unseres Landes werden von der Land- und Forstwirtschaft genutzt. Diese Kulturlandschaften liegen im ländlichen Raum und bilden gemeinsam mit den Bächen, Flüssen, Teichen und Seen unsere Erholungslandschaft. Diesem Geschenk der Natur haben wir es zu danken, daß fruchtbare Äcker und Wiesen sowie schützende Wälder unser Land prägen. Selbstverständlich muß der natürliche Reichtum an Wasser und Boden endlich einmal wirklich echt geschützt werden. Der Bauernbündler vom Donnerstag, 2.März dieses Jahres, Seite 11, hat sich gleichfalls mit dieser Problematik beschäftigt und ich habe mir diese Stelle herausfotokopiert und möchte sie zitieren; der Redakteuer schreibt: "Unqualifizierte Pressemeldungen haben manchen Landwirt verunsichert, ob die Lebensmittel, die er produziert, noch in Ordnung sind, ob er für das Nitrat im Grundwasser verantwortlich ist. Dazu muß festgestellt werden, nitratfreies Wasser und nitratfreie pflanzliche Nahrungsmittel gibt es nicht. Denn Nitrat ist ein wichtiger Baustein in der Eiweißsynthese und kommt überall in der Natur vor, wo es Leben gibt." "Vergiftungen durch Nitrate kommen bei uns praktisch nicht vor," schreibt er, "und eine krebsbildende Wirkung ist nicht nachgewiesen. Nitrateintrag stammt außerdem von verschiedenen Quellen." Der Redakteur hat also noch im März mehr oder weniger diese Problematik, mit der wir uns hier beschäftigen, bagatellisiert. Er hat aber dann gewarnt, indem er schreibt, daß die Landwirte, vor allem jene mit Wirtschaftsdünger, verantwortungsvoll düngen sollten. Das wurde unterstrichen und ich glaube, das ist auch der zielführende Weg, der zu beschreiten ist. Wir fordern deshalb, Schluß mit der Bedrohung des Trinkwassers durch die Überdüngung des Bodens, Schluß mit der Bedrohung des Trinkwassers durch eine konzentrierte Fäkalienaufbringung und Schluß mit der sorglosen Versickerung häuslicher, gewerblicher und industrieller Abwässer. Ich nenne hier die Namen, die wirklich genannt werden müssen. Das ist in Wirklichkeit die Problematik! Der Gewässerschutz muß im Interesse der Volksgesundheit von allen respektiert werden. Disziplin und Trinkwasserbewußtsein können uns helfen, den Wasserhaushalt in Ordnung zu bringen. Unser verfügbarer Wasserschatz als Lebenselement muß bewahrt und geschützt werden. Gefahren, welche das Trinkwasser ungenießbar machen, müssen politisch erkannt und im Interesse unserer Kinder gebannt werden. Der Verantwortung kann sich niemand entziehen. Lippenbekenntnisse, die sind durchschaut worden. Draußen in den Gemeinden sind es die Kommunalpolitiker und die Bürgermeister, die mit ihren Kläranlagen Geld aufwenden, die alles unternehmen, damit die Wasserkonsumenten wirklich einwandfreies Trinkwasser bekommen. Das ist doch das Signal unserer Zeit für die Politik geworden. Deshalb brauchen wir eine Minimierung der Düngemittelaufbringung, eine Minimierung der Tierhaltung und damit einhergehend eine Minimierung der Gülleaufbringung, um die Nitrate im Grundwasser allmählich reduzieren zu können. Außerdem ist die Errichtung biologischer Kläranlagen aus wasserhygienischen Gründen zu betreiben. Die Gesundheitspolizei stellt in letzter Zeit häufig fest, daß das Wasser als Krankheitsträger sehr gefährlich sein kann. Der Bundesanstalt für Wasserbiologie und Abwasserforschung kommt dabei wirklich eine sehr wichtige Aufgabe zu. Bakterienverseuchung kann Milzbrand, Hasenpest, Tuberkulose, Nervenkrankheit und Typhus sowie Kinderlähmung auslösen. Werden wir uns dringend dieser gesundheitspolitischen Wasserverpflichtung bewußt. Eine gesundheitliche Gefahr ist auch durch parasitäre Verseuchung vorhanden. Erwähnt sei hier die weltweite Verbreitung des Rinderbandwurmes. Dieser Bandwurm, mehrere Zentimeter lang, entsteht durch ungereinigte Abwässer und kann für Menschen sehr unangenehme gesundheitliche Folgen mitsichbringen. Durch die medizinische Forschung und Wissenschaft ist längst bekannt geworden, daß auch krebserregende Stoffe im Wasser sein können. In gewerblichen und industriellen Abwässern kommen Karzinogene vor. In häuslichen Abwässern sind Karzinogene reichlich vorhanden. Durch eine mechanische Klärung werden nur die an Partikel gebundenen Karzinogene entfernt. Eine gute Wirkung ist nur durch eine biologische Stufe zu erreichen, daher betreiben wir die Forcierung voll biologischer Kläranlagen. Das ist Gesundheitspolitik, das ist eine Hauptaufgabe unserer Zielvorstellungen. Und wir haben das schon im Humanprogramm der sozialistischen Partei längst festgestellt. Eine gute Wirkung für diese Reinigung ist Wasserkultur und diese Gewässerreinigung brauchen wir. Wir müssen an das Trinkwasser wirklich hohe Ansprüche stellen. Gegenwärtig ist bereits in mehreren Gemeinden die Trinkwasserversorgung wegen zu hoher Nitratwerte wirklich ernsthaft gefährdet, wie es bereits von meinen Vorrednern mehrfach betont wurde. Unsere Wasserversorgung, meine sehr geehrten Damen und Herren, muß wieder auf eine echte hygienisch einwandfreie Basis gestellt werden. Als Beweise, wie ernst es um diese Krankheitskeime bestellt ist, möchte ich das folgende Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Tulln erwähnen. Der Bezirkshauptmann von Tulln hat sich im März dieses Jahres mit einem Schreiben an die Herrn Bürgermeister, Ärzte und an das Krankenhaus Tulln gewendet. Ich darf daraus zitieren: "In jüngster Zeit wurden bei Trinkwasseruntersuchungen von Einzelwasserversorgungsanlagen aus Brunnen in einer Gemeinde Nitratwerte bis 400 Milligramm pro Liter festgestellt. Die niederösterreichische Landessanitätsdirektion bringt aus diesem Anlaß in Erinnerung, daß Wasser von Einzelwasserversorgungsanlagen, das nicht den hygienischen Anforderungen entspricht, ungeeignet ist. Ursache dieser Vergiftung ist das Vorhandensein von Nitraten und anderen Verunreinigungen im Brunnenwasser. Wenn die Säuglinge im Magen oder im oberen Darmabschnitt Bakterien aufweisen, wird das Nitrat zum giftigen Nitrit umgewandelt. Sind mehr als zwei Drittel des Blutfarbstoffes umgewandelt, wird der Zustand für den Säugling rasch lebensbedrohlich. Das ist dann die Blausucht, wie man so sagt. Als Ursache für die aufgezeigten hohen Nitratwerte ist unter anderem der durch die starken Niederschläge in diesem Jahr ausgelöste allgemeine Anstieg des Grundwasserspiegels anzusehen. Aus diesem Grunde sind ähnlich hohe Nitratwerte bei anderen Einzelwasserversorgungsanlagen und damit verbunden ein eventuelles Auftreten von Vergiftungen nicht auszuschließen. Alle Betreiber von Einzelwasserversorgungsanlagen, insbesondere solche in deren Haushalt Säuglinge leben, sind von den Gemeinden in ortsüblicher Weise und über die Gefahren nicht einwandfreien Trinkwassers für das Kind zu informieren. Es ist ihnen dringend zu empfehlen, das für die Zubereitung von Säuglingsnahrung verwendete Wasser in periodischen Abständen einer chemisch-bakteriologischen Untersuchung zuzuführen." Also, die Gesundheitsbehörde macht sich Sorgen und wir haben die Verantwortung dafür, daß wir gesunde Kinder in einem schönen Niederösterreich haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wasser ist das Element und Wasser ist Leben. Der Schutz des Wassers ist die Voraussetzung für eine kostengünstige Trinkwasserversorgung der Bevölkerung. Wir dürfen es nicht zulassen, das sagte ich schon bei meiner Rede zum Budget, daß eines Tages der Totenkopf aus dem Wasserglas herausschaut. Denken wir an unsere Kinder und an die Zukunft, die Verantwortung ist groß. Wir werden die Herausforderung meistern, wenn wir rasch und entschlossen handeln. Nitratgrenzwertüberschreitungen bereiten bereits vielen Gemeinden große Sorgen. Außerdem sind Wasseraufbereitungsanlagen zur Herausfilterung der Nitrate technisch noch nicht ausgereift. Ein schwerwiegendes Problem ist - wie schon gesagt - das Gülleproblem. Deshalb wäre eine wirksame Gülleverordnung für Niederösterreich echt sinnvoll und dringend erforderlich, so wie das von unserem Landesrat Mohnl bereits mehrfach gefordert wurde. Die Trinkwassersituation ist noch zu retten, wir haben aber nicht mehr viel Zeit. Es geht um unsere Gesundheit und um den Schutz für unser Trinkwasser. Ob es nun ein kleiner Bach ist oder ein stark wasserführender Fluß, die Siedlungswasserwirtschaft braucht ein gesundes Trinkwasser. Umweltschutz und Trinkwassergesinnung gehören zusammen und sind der Lebensfaktor, der Hauptfaktor Nummer eins. Die Jauche darf nicht leichtfertig behandelt werden, nur geschieht das leider oft nicht, damit man sie los wird. Strenge Kontrollen durch die Gemeinden und die Wasserrechtsbehörden sind dringend erforderlich geworden, um die Mißbräuche der Fäkalienbehandlung und Fäkalienbeseitigung abzustellen. Wir werden dieser Vorlage gerne unsere Zustimmung geben, genauso wie wir in weiterer Folge dann bezüglich der NÖSIWAG positiv für die Landeshaftung eintreten werden, weil letzten Endes die NÖSIWAG die Solidarität des Landtages benötigt, um jene Mittel zu bekommen, die sie weiterhin in die Lage versetzt, produktiv sein zu können. Damit sie den Wasserspender jenen Gemeinden zuführen kann, die sich in wasserarmen Gebieten befinden. Wir brauchen gute Wasserleitungssysteme und ein gesundes, ein einwandfreies Trinkwasser für die Gesundheit unserer Bevölkerung. (Beifall bei der SPÖ und einigen Abgeordneten der ÖVP.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Klupper. Abg. KLUPPER (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie aus der Berichterstattung und aus den Ausführungen meiner Vorredner bereits hervorgeht, befaßt sich der vorliegende Antrag - und fast alle Wortmeldungen - mit dem Problembereich Trinkwasser. Es entspricht der Sorge, das Lebenselement Wasser rein zu erhalten, die Versorgung mit ausreichenden Mengen von Wasser sicherzustellen, Verunreinigungen des Trinkwassers zu vermeiden und Sofortmaßnahmen zum Schutze der Bevölkerung vor hygienisch-bedenklichen oder gar gesundheitsschädlichem Trinkwasser vorzusehen. Daß diese Sorge berechtigt ist, können wir aus wöchentlich, ja oft täglich wiederkehrenden Berichten von Wasserverunreinigungen entnehmen. Die Meßwerte aus den Wasserversorgungsanlagen und den Brunnen werden durch den Bericht der NÖ Umweltanwaltschaft, der heute auch schon diskutiert wurde, besonders unterstrichen. Das Hauptproblem ist die wachsende Nitratbelastung des Grundwassers. Diese ist ab einer bestimmten Größe gesundheitsbedrohend und stellt vor allem für Säuglinge und nach neuesten Erkenntnissen auch für Schwangere und das keimende Leben eine besonders akute Gefahr dar. Ich möchte mit meinen Ausführungen keine Panik erzeugen. Der Abgeordnete Gruber hat die Gefahren schon sehr drastisch geschildert. Noch, ich betone, noch ist sprudelndes, frisches, klares Trinkwasser in den meisten Teilen unseres Landes eine Selbstverständlichkeit. Vor allem die zentralen Wasserversorgungsanlagen liefern einwandfreies, unbedenkliches Trinkwasser. Doch in vielen Teilen des Landes ist die allgemeine Tendenz beim Nitratgehalt steigend und es gilt alles zu unternehmen, um dieser bedenklichen Entwicklung entgegenzuwirken. Die Nitratbelastungsquellen des Grundwassers sind bekannt. Es sind dies undichte Abfalldeponien, undichte oder überlaufende Senkgruben, undichte Güllegruben, Überdüngung und industriellgewerbliche Wasserverunreinigungen, um nur die wichtigsten zu nennen. Die Lösung des Problems liegt daher in der Vermeidung neuer Belastungsquellen sowie lang- und mittelfristig in der Abstellung der derzeit bestehenden Beeinträchtigungen. Sehr geehrte Damen und Herren! Unser Antrag hat zum Ziel, beim Bund die Erlassung eines spezifischen Gesetzes für das Trinkwasser zu erwirken. Dieses Gesetz sollte umfassend sein. Es sollte nicht nur entsprechende Kriterien der Trinkwasserbeschaffenheit, sondern auch geeignete Schutzbestimmungen und Bestimmungen über die Verwendung oder auch über das Verbot der Verwendung enthalten. In diesen Bereichen kam es in letzter Zeit zu einer Rechtsunsicherheit. Auf Grund der Rechtsmeinung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft als oberster Wasserrechtsbehörde bietet das Wasserrechtsgesetz keine unmittelbare Handhabe, um Sofortmaßnahmen zum Schutze der Wasserkonsumenten zu ergreifen. Wohl bestehen rechtliche Möglichkeiten, um Wasserversorgungsanlagen vor negativen Beeinträchtigungen zu schützen, direkte Möglichkeiten, den Wasserkonsumenten vor Schaden zu bewahren oder Regelungen über die Abgabe des Wassers an den Endverbraucher zu treffen, bietet das Wasserrechtsgesetz in der derzeitigen Fassung anscheinend jedoch nicht. Das Bundeskanzleramt hat nun den Weg über das Lebensmittelgesetz eingeschlagen. Das heißt, daß Trinkwasser als Lebensmittel den lebensmittelrechtlichen Vorschriften unterliegt. Ich glaube, diese Tatsache ist von meinen Vorrednern fast nicht beachtet worden. Diese Vorgangsweise - so möchte ich feststellen - ist ebenfalls problematisch und ich werde darauf noch zurückkommen. Tatsache ist, daß im Juni 1989 das Kapitel Trinkwasser des österreichischen Lebensmittelbuches in Kraft gesetzt wurde. Damit wird Trinkwasser als Lebensmittel deklariert und es unterliegt in Fragen der Überprüfung daher dem Lebensmittelinspektorat. Dazu muß man feststellen, daß die Fassung des Kapitels Trinkwasser sehr umfangreich ist: es beinhaltet Hygienerichtlinien, regelt die Überprüfung des Trinkwassers und es fixiert die Grenz- und Richtwerte. Hiebei sind die Grenz- und Richtwerte für chemische und physikalische Parameter bezüglich des Nitratgehaltes durch Verordnung zu regeln. Auch der Verordnungsentwurf des Bundeskanzleramtes liegt bereits vor. Das Ziel der Verordnung ist es, daß der Nitratgehalt im Trinkwasser mögichst niedrig sein und nach Möglichkeit 30 Milligramm pro Liter nicht überschreiten soll. Weil dieser Richtwert realistisch nicht ohne geeignete Maßnahmen erreichbar erscheint, ist in der Verordnung ein Stufenplan vorgesehen. Demnach ist es als erste Stufe verboten, Trinkwasser in Verkehr zu bringen, das ab dem 1.7.1990 den Nitratgehalt von 100 Milligramm pro Liter übersteigt. Ab 1.7.1994 darf der Nitratgehalt pro Liter 40 Milligramm und ab 1.1.1999 30 Milligramm nicht übersteigen. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung wird auch angeordnet, daß immer dann, wenn der Nitratgehalt von 50 Milligramm pro Liter überschritten wird, der Verbraucher mindestens einmal jährlich zu informieren ist, daß dieses Trinkwasser für die Ernährung von Säuglingen bis zum Ablauf des 6.Lebensmonates - und wahrscheinlich wird es noch ergänzt werden für Schwangere - nicht geeignet ist. Nochmals die zwingenden Maßnahmen nach Inkrafttreten der Verordnung. Ich glaube, daß auch die Gemeindevertreterverbände besonders auf diese Situation aufmerksam machen müssen. 1. Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage hat bei einem höheren Nitratgehalt als 50 Milligramm pro Liter die Verbraucher zu informieren, daß das Wasser für Säuglinge nicht geeignet ist. Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sind Wasserverbände, Gesellschaften und Gemeinden. Wir haben aber in Niederösterreich noch recht häufig die Versorgung mit Hausbrunnen. Für diesen Bereich ist das Lebensmittelgesetz nicht anwendbar, daher bildet das ein besonderes Problem, das auch unseren Antrag mitbegründet. 2. Wenn die zulässigen Höchstwerte nach dem Stufenplan, also 100 Milligramm ab 1.7.1990, 50 Milligramm ab 1.7.1994 und 30 Milligramm ab 1.7.1999 nicht erreicht werden, darf das Wasser nicht in Verkehr gebracht werden. Da das Kapitel Trinkwasser des österreichischen Lebensmittelbuches bereits in Kraft gesetzt wurde, ist die Überwachung des Trinkwassers gemäß dem Lebensmittelgesetz geregelt. Beim Inverkehrbringen von verdorbenem Trinkwasser - dazu gehören nach dem Stufenplan auch die Nitratbelastung - ist eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten. Realistisch gesehen bleibt dem Betreiber einer Wasserversorgungsanlage bei Überschreiten der höchstzulässigen Werte nur eine Maßnahme übrig, nämlich die Anlage vorläufig zu sperren, was aber zu gewaltigen Problemen führen kann. Wasser ist ja nicht nur ein Lebensmittel, sondern es hat auch vielfältige andere Nutzfunktionen. Nur ein Teil des gelieferten Wassers wird für den menschlichen Genuß benötigt, der weitaus größere Teil wird für Reinigungszwecke oder für den Betrieb von sanitären Anlagen verwendet. Die Sperre der Wasserversorgung schafft daher noch zusätzliche Probleme. Das Lebensmittelgesetz nimmt auf diese Nutzfunktionen keine Rücksicht. Sehr geehrte Damen und Herren! Auf Grund der aufgezeigten Problematik stellen sich doch einige Fragen. Einmal können die Grenzwerte überhaupt erreicht werden? Was muß geschehen, welche Maßnahmen sind dazu notwendig? Zum anderen, sind diese Werte aus gesundheitlicher Sicht überhaupt notwendig? Sollte man nicht eine Trennung von Trink- und Nutzwasser vornehmen - auf diese Frage ist der Abgeordnete Rupp schon eingegangen -, um das wertvolle Trinkwasser nicht zu vergeuden? Ich werde versuchen, aus meiner Sicht auf diese Fragen ganz kurz einzugehen. Zur Frage der Erreichbarkeit der Werte und der notwendigen Maßnahmen. Um den Nitratgehalt im Trinkwasser zu reduzieren, müssen 1. die Verursacherquellen reduziert und beseitigt werden. Dazu ist die Behebung der sogenannten Altlasten ebenso notwendig, wie die Vermeidung neuer Belastungsquellen. Baubehörden sollten strenge Auflagen erteilen und diese auch laufend überprüfen. Auch sollte die Baubewilligung nur dann erteilt werden, wenn die Versorgung mit einwandfreiem Trinkwasser schon sichergestellt ist. Flächenstillegungen und die Errichtung von Ökoflächen sollten zweckmäßigerweise in Brunnenschutzgebieten und Schutzgebieten erfolgen. Das sind einige der lang- und mittelfristig wirksamen Maßnahmen. 2. Das Nitrat aus dem Trinkwasser zu entfernen, wäre auch eine Maßnahme, das ist möglich. Dazu gibt es verschiedene Verfahren. Eines basiert auf einer biologischen Nitratentfernung; dieses wird von der NÖSIWAG im Brunnengebiet Bisamberg als Forschungsanlage betrieben. All diese Verfahren aber sind kostspielig. Auf Grund der hohen Kosten und des zur Betreibung dieser Anlagen notwendigen Fachpersonals kommt diese Möglichkeit für Gemeinden, vor allem für kleine Gemeinden, eigentlich kaum in Betracht. Bleibt übrig 3. Die Mischung mit nitratärmeren oder nitratfreiem Wasser, um die festgelegten Werte zu erreichen. Kurzfristig wahrscheinlich die einzige Lösung. Allerdings realistisch nur in Zusammenwirkung mit den Wassergesellschaften. Grundvoraussetzung für alle Überlegungen ist eine rasche Erhebung der Nitratbelastung aller Trinkwasserversorgungsanlagen. Ich weiß, daß diese Erhebung schon läuft und bis Jahresende sollen die Werte EDV-mäßig verarbeitet werden. Allerdings ist die Einhaltung dieses Dreistufenplanes nur dann möglich, wenn alle Maßnahmen kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen - sehr rasch in Angriff genommen werden. Damit komme ich zur Frage, ob aus gesundheitlicher Sicht diese strengen Werte überhaupt notwendig sind? Dazu muß man feststellen, daß Trinkwasser im Leben nicht ersetzbar ist. Während des gesamten Lebens wird es vom Menschen unmittelbar und mittelbar aufgenommen. An die Beschaffenheit von Trinkwasser sind daher höchste Anforderungen zu stellen. Dazu kommt, daß sich die Belastung von Trinkwasser mit Schadstoffen vor allem auf Personen auswirkt, die über längere Zeit am selben Ort wohnen. Sie sind auf den Konsum des ihnen örtlich zur Verfügung stehenden Trinkwassers angewiesen. Was das Nitrat betrifft, gibt es neuere wissenschaftliche Erkenntnisse, die besagen, daß aufgenommenes Nitrat im menschlichen Körper zum Teil in Nitrit umgewandelt wird. Mit einer Erhöhung der Nitrataufnahme steigt auch die Nitritmenge. Für Säuglinge kann das im Organismus aus hohen Nitratmengen gebildete Nitrit eine unmittelbare Gefährdung durch die Blockierung des Hämoglobins bedeuten. Es ist auch nunmehr erwiesen, daß im menschlichen Organismus Nitrit zur Bildung von Nitrosomynen führt. Diese haben sich in Tierversuchen als Stoffe mit karzinogenen Eigenschaften erwiesen. Aus all den Erkenntnissen ergibt sich, daß das gesundheitliche Risiko zufolge einer Nitrataufnahme für den Menschen ein quantitatives Problem ist. Die Menge der Nitrataufnahme ist daher zu minimieren. Eine stufenweise Reduktion ist sinnvoll, wobei der Richtwert von 30 Milligramm faktisch den ab 1994 geltenden EG-Richtlinien entspricht. Stellt sich die dritte Frage, ob das so wertvolle Trinkwasser nicht vom Nutzwasser getrennt werden soll? Bei oberflächlicher Betrachtung gebe ich zu, daß diese Überlegung einiges für sich hat. Bei genauerer Betrachtung kommt man aber zur Ansicht, daß eine generelle, öffentliche Nutzwasserversorgung wohl kaum realisierbar erscheint. Einsetzbar wäre das Nutzwasser aus hygienischen Gründen für WC-Spülungen, für Rasenmäher, für Autowaschen und ähnliches. Dazu müßte der Haushalt mit einer zweiten Leitung versorgt werden. Daraus entstehen aber wieder zusätzliche Gefahren. Was passiert, wenn Kinder oder ältere Menschen den falschen Hahn aufdrehen und mit dem Nutzwasser den Durst löschen? Zudem müßten eigene Nutzwasserversorgungsanlagen mit Wasserfassungen, Transportleitungen, Speicheranlagen, Verteilernetzen, Hausanschlüssen usw. errichtet werden. Das würde erhebliche Kosten verursachen. Diese Geldmittel sollten sinnvoller für den Schutz der Wasservorkommen verwendet werden. Dazu kommt das Problem, daß Trinkwasser in großen Mengen leider nicht über einen längeren Zeitraum gespeichert ist. Sowohl Quell- als auch Grundwasser fließt ab, sodaß man die Forderung nach einer rigorosen Trinkwassereinsparung auch aus dieser Perspektive betrachten muß. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es muß daher unser Hauptziel sein, bestehende Wasservorkommen so zu schützen, daß nicht durch Verunreinigungen Trinkwaserqualität zu Nutzwasserqualität wird. Auch das, meine sehr geehrten Damen und Herren, soll mit diesem vorliegenden Antrag erreicht werden. Ich darf Sie bitten, diesen Anträgen die Zustimmung zu erteilen. (Beifall bei der ÖVP und SPÖ.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Es liegt keine weitere Wortmeldung vor, die Berichterstatter haben das Schlußwort. Berichterstatter Abg. Ing.HEINDL (ÖVP): Ich verzichte! Berichterstatter Abg. Ing.HOFER (SPÖ): Ich verzichte! PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Wir kommen zu Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Sozial- und Gesundheitsausschusses zu Zahl 91/A-1/12): Einstimmig angenommen! (Nach Abstimmmung über den vorliegenden Antrag des Landwirtschaftsausschusses zu Zahl 52/A-2/1): Mit Mehrheit angenommen! (Zustimmung bei der ÖVP und SPÖ; Ablehnung bei der FPÖ.) Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Gabmann, die Verhandlungen zur Zahl 122/A-1/18 einzuleiten. Berichterstatter Abg. GABMANN (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zur Landtagszahl 122/A-1/17-1989, betreffend Erlassung eines Abfallwirtschaftsgesetzes des Bundes. Das NÖ Abfallwirtschaftsgesetz wurde nach intensiver Diskussion vom NÖ Landtag am 9.Juli 1987 beschlossen. Es kann österreichweit als vorbildlich bezeichnet werden. Oberstes Ziel dieses Gesetzes ist die Verringerung der Abfallmenge. Erst in der Folge wird die umweltgerechte Behandlung von Abfällen, insbesondere eine getrennte Behandlung von Abfällen und deren Verwertung, angestrebt. Dem Aspekt der Abfallvermeidung trägt insbesondere der § 29 des Gesetzes Rechnung, der vorsieht, daß von der Landesregierung durch Verordnung wirksame Müllvermeidungsmaßnahmen gesetzt werden können. Derartige Verordnungen der Landesregierung können frühestens mit September 1990 wirksam werden. Die Bundesverfassungsnovelle 1988 brachte dem Bund eine neue Kompetenz im Bereich der Abfallwirtschaft. Der Bund kann nunmehr die Abfallwirtschaft hinsichtlich gefährlicher Abfälle regeln, hinsichtlich anderer Abfälle nur, soweit ein Bedürfnis nach einheitlichen Vorschreibungen vorhanden ist. Im Interesse des Umweltschutzes sollte daher das Abfallwirtschaftsgesetz des Bundes ehestens parlamentarisch behandelt und in Geltung gesetzt werden. Wie im Entwurf vorgesehen, sollte das Gesetz Ordnungsermächtigungen zur Abfallvermeidung enthalten. Es soll ein wirksames Gegensteuern ermöglicht werden, wenn andere Maßnahmen der Müllvermeidung nicht greifen. Dazu ist es erforderlich, das Verfahren zur Erlassung der Verordnung so zu gestalten, daß effiziente Maßnahmen rasch vorgeschrieben werden können. Angesichts der Zuständigkeit des Bundes für gefährliche Abfälle müßte sich die Verordnungsermächtigung des Abfallwirtschaftsgesetzes des Bundes jedenfalls am Standard des niederösterreichischen Abfallwirtschaftsgesetzes orientieren. Ich stelle daher namens des Umweltausschusses folgenden Antrag (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: "Der Antrag der Abgeordneten Mag.Feibauer, Feurer u.a., mit dem die NÖ Landesregierung aufgefordert wird, im Interesse des Umweltschutzes alle Bestrebungen auf Bundesebene intensiv zu unterstützen, welche die umgehende Erlassung und Inkraftsetzung eines Abfallwirtschaftsgesetzes des Bundes, das ein effizientes Instrument der Müllvermeidung ist, zum Ziel haben, wird in der vom Ausschuß beschlossen Fassung genehmigt." Ich bitte den Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vornehmen zu lassen. PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Ich eröffne die Debatte. Zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Ilse Hans. Abg. Ilse HANS (FPÖ): Herr Präsident, Hoher Landtag! Der Müllberg in Österreich wächst schneller als die Gesetzgebung, die dem Problem Herr werden soll. Zwar hat das Parlament eine eigene Müllabgabe für das Deponieren von Abfällen beschlossen, doch von Maßnahmen zur Eindämmung des Mülls ist noch gar nichts zu bemerken. Böse Zungen behaupten schon, daß die Bundesregierung kein Interesse an Müllvermeidung hat. Schließlich ist Müll seit Einführung des Altlastensanierungsgesetzes eine neue Steuereinnahmsquelle. Ich aber möchte nicht einmal dieser Bundesregierung unterstellen, daß sie mit 12 Millionen Tonnen Müll jährlich ein Geschäft machen möchte. Ich will nicht einmal dieser Regierung unterstellen, daß sie bei ihren Steuereinnahmen hauptsächlich auf Mist baut. Vielmehr müßte wohl allen Verantwortlichen klar sein, daß an der Bewältigung unserer Müllberge kein vernünftiger, politischer Weg mehr vorbeiführt. Nun hat also Frau Minister Dr.Flemming schon 1988 einen Entwurf für ein Abfallwirtschaftsgesetz herumgereicht. Zu Beschlüssen ist es jedoch bisher nicht gekommen. Um Druck auszuüben und die Regierung entscheidungsfreudiger zu machen, haben nun wir Freiheitlichen vor kurzem einen eigenen Entwurf zur Abfallbewirtschaftung im Parlament eingereicht. Die beiden nun vorliegenden Entwürfe weisen viele Gemeinsamkeiten und einige unterschiedliche Positionen auf. Geteilt wird die Erkenntnis, daß Müllvermeidung zukünftig absoluten Vorrang haben muß und daß die entsprechenden Maßnahmen sicher schon an den Stätten der Produktion greifen müssen. Der Wirtschaft müssen entsprechende Rahmenbedingungen vorgegeben werden. Ohne ein gewisses Ausmaß an staatlichem Dirigismuns wird das Müllproblem nicht an der Wurzel zu packen sein. Nach Ansicht von Dr.Dillersberger werden wir nicht ohne Verbot bestimmter Problemstoffe auskommen. Die Möglichkeit, bestimmte, gefährliche Erzeugnisse aus dem Verkehr zu ziehen, wird auch von Frau Minister Dr.Flemming in Aussicht gestellt. Außerdem müßten in Zukunft bundesweit die getrennte Müllsammlung und ein umfassendes Recycling durchgeführt werden. Wir sind der Ansicht, daß zu diesem Zweck mit staatlicher Hilfe eine Organisationsstruktur aufzubauen wäre. Die Abfallbörse, die aufgebaut werden sollte, ist in Niederösterreich ein Begriff. Leider ist jedoch das Projekt der Abfallbörse in unserem Land nach einigen Versprechungen und Ankündigungen eher wieder eingeschlafen. Ein weiterer Eckpfeiler zur Eindämmung des Mülls stellen Pfandsysteme dar, die sowohl im Entwurf der Koalition, als auch in unserem freiheitlichen Entwurf als Forderung enthalten sind. Der Handel steht Pfandsystemen noch eher skeptisch gegenüber. Ich glaube aber, daß der Konsument für diese Form des Sammelsystems durchaus Verständnis aufbringt. Ich bin sicher, daß das Bwußtsein der Bevölkerung zum Thema Müllberg schon ein sehr ausgeprägtes ist. Ich bin auch optimistisch, was die Akzeptanz von Sondermülldeponien betrifft. Die Notwendigkeit der Errichtung von Sondermülldeponien wird umso eher eingesehen werden, je größer die Anstengungen sind, Müll schon am Entstehungsort, an der Produktionsstätte, zu reduzieren. Zur zeitgemäßen Errichtung von Sondermülldeponien fehlt uns aber noch etwas sehr wesentliches. Es fehlt die bundesgesetzliche Regelung zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Daß das Bundesgesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung noch nicht beschlossen wurde, ist eine folgenschwere Gesetzeslücke, die einen Fortschritt in der Umweltpolitik Niederösterreichs genauso hemmt, wie das fehlende Abfallwirtschaftsgesetz des Bundes. Ich stelle daher folgenden Resolutionsantrag. "Resolutionsantrag der Abgeordneten Ilse Hans zur Landtagszahl 122/A. Sachverhalt: Viele Projekte in Österreich scheitern am Widerstand der Bürger. Die spektakulärsten Beispiele für einen erfolgreichen Bürgerwiderstand sind die vereitelte Inbetriebnahme des Atomkraftwerkes Zwentendorf sowie die Besetzung der Hainburger Au gegen den Bau eines Wasserkraftwerkes. Nun spitzen sich Auseinandersetzungen rund um die Errichtung nötiger Abfalldeponien sowohl für Sondermüll als auch für Atommüll merklich zu. Wann immer die Gegensätze zwischen einem Projektbetreiber und verunsicherten Anrainern unüberbrückbar scheinen, wird der Ruf nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung laut. Eine sinnvoll eingesetzte Umweltverträglichkeitsprüfung ist weder ein Instrument zur Projektverhinderung noch ein Instrument zur Projektdurchsetzung. Vielmehr bietet die Umweltverträglichkeitsprüfung sowohl einem Projektwerber wie auch den besorgten Anrainern viele Vorteile. 1. Die Entscheidungsgrundlagen werden verbessert. Zu dieser Verbesserung haben der Projektant durch eine sogenannte Umweltverträglichkeitserklärung und die Behörden durch eine detailliertere inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Projekt, als das in den üblichen Verwaltungsverfahren der Fall ist, gleichermaßen beizutragen. 2. Die Genehmigungsverfahren finden öffentlich statt. Die Bürgerbeteiligung ist ein unverzichtbarer Bestandteil jeder Umweltverträglichkeitsprüfung. Damit werden die zentralen Schwachpunkte der geltenden Verfahrenspraxis korrigiert. Umweltpolitische Entscheidungen werden unter mehr Kontrolle gefällt und das Mißtrauen der Bürger wird beseitigt. 3. Die durch die Umweltverträglichkeitsprüfung bewirkte tendenzielle Kalkulierbarkeit von Umfang und Dauer der Genehmigungsverfahren führt zu Planungs- und Investitionssicherheit und liegt damit auch im Interesse der Projektwerber. Eine rechtlich geregelte Umweltverträglichkeitsprüfung ist dem österreichischen Umweltrecht noch immer fremd. Bemühungen dazu gibt es in Österreich seit rund 10 Jahren. Leider wurden schon einige Entwürfe zur Einführung der Umweltverträglichkeitsprüfung schubladisiert. Die Forderung eines Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes ist jedoch heute umso aktueller, als es für Mitgliedstaaten der EG. seit Juli 1988 eine Verpflichtung gibt, die Umweltverträglichkeitsprüfung gesetzlich zu fixieren. Also ist ein EG-konformes Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz auch für Österreich ein Gebot der Stunde. Antrag (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, im Interesse des Umweltschutzes alle Bestrebungen zu unterstützen, welche die Erlassung und Inkraftsetzung eines Umweltverträglichkeitsgesetzes seitens des Bundes zum Ziel haben." Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt also im Parlament zwei Entwürfe für ein Abfallwirtschaftsgesetz und wir können hoffen, daß es dort bald zu entsprechenden Beschlüssen kommt. Sicher schadet es aber auch nicht, wenn wir in diesem Zusammenhang noch ein bißchen Druck auf die Bundesregierung ausüben. Wir Freiheitlichen stimmen daher dem Antrag, betreffend Erlassung eines Abfallwirtschaftsgesetzes des Bundes, zu. Genauso wichtig für uns ist aber auch, die gesetzliche Regelung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für umweltrelevante Projekte und Eingriffe einzuführen. Ich ersuche daher um Zustimmung zu dem Resolutionsantrag. (Beifall bei der FPÖ.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Feurer. Abg. FEURER (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren! Vielleicht zuerst gleich zum Resolutionsantrag meiner Vorrednerin. Es dürfte ja im Hause hier bekannt sein, daß vor kurzem ein Gesetzesentwurf bezüglich der Umweltverträglichkeitsprüfung im Begutachtungsverfahren war, daß die Landesregierung schon eine Stellungnahme abgegeben hat und ich verstehe eigentlich nicht diesen Antrag, weil ja das ganze bereits im Laufen ist und auch natürlich in nächster Zeit im Nationalrat beschlossen werden wird. Grundsätzlich darf ich sagen, daß wir natürlich für die Einführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei größeren Bauvorhaben sind. Aber es ist wirklich ein Hornberger Schießen, das Sie da veranstalten. (Abg. Ing.Weinmeier: Die Einführung des Gesetzes!) Das Umweltverträglichkeitsgesetz wird jetzt im Nationalrat behandelt und es liegt ein konkreter Gesetzesentwurf vor, Herr Kollege. (Abg. Ilse Hans: Es war nicht einmal noch im Ministerrat!) Es gibt doch keinen mehr, der das Gesetz nicht will, Frau Kollegin. Bitte, ziehen Sie Ihren Antrag zurück, den können Sie sich ersparen. Aber jetzt wirklich zur Thematik dieses Antrages. Wir wollen mit diesem Antrag erreichen, daß der Bund sozusagen ein Gesetz verabschiedet, das wirklich Maßnahmen zur Abfallvermeidung setzt. Wir müssen uns bewußt sein, meine Damen und Herren, daß sich unsere Überflußgesellschaft mit der Müllvermeidung wird befassen müssen, weil wir sonst die Probleme im Bereich der Abfallwirtschaft nicht in den Griff bekommen werden. Die heute noch übliche Formulierung von der Beseitungung des Mülls gibt uns ein deutliches Beispiel, wie wir uns den Umgang eigentlich mit dem Abfall gerne vorstellen würden. Doch ein Beseitigen, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie wir es gerne hätten, gibt es leider nicht. Müll wird gesammelt, behandelt und deponiert. Und er bleibt uns in jeder Form erhalten. Wir haben uns einzugestehen, daß das Abfallproblem jahrzehntelang in einer auf Wachstum ausgerichteten Wegwerfgesellschaft ein lästiges Anhängsel war, das wir eigentlich in der nächst besten Müllgrube durch Ablagerung lösen konnten. Diese Methode war letzlich auch ausschlaggebend dafür, daß die neue Produktion noch angekurbelt werden konnte. Wir haben aber heute den Effekt, daß in diesen Deponien unkontrolliert Zeitbomben ticken, die jederzeit gezündet werden können. Doch in den letzten Jahren merkten wir plötzlich, daß die Grundlagen in diesem System nicht den Anforderungen der einfachsten Bedürfnisse einer ökologischen Lebensweise entsprechen. Vor allen Dingen das Wasser, - das ist unbestritten, darüber wurde heute bereits diskutiert -, das wichtigste Lebensmittel, ist in Gefahr. Fast täglich finden wir Meldungen in den Medien, daß wieder Trinkwasser durch zumeist ungeordnete oder illegale Ablagerungen gefährdet ist. Den bisherigen Umgang mit den Abfällen können wir uns aus Gründen der direkten Umweltbeeinflussung aber auch aus Gründen der Rohstoffverknappung nicht mehr leisten. Aus diesem Erkennen ist der Begriff der Abfallwirtschaft entstanden. Kaum jemand bezweifelt, daß ein Übergang von der Rohstoffwirtschaft zur Abfallwirtschaft notwendig sein wird. Wir haben daher die Abfallwirtschaft als Teil einer Gesamtwirtschaft zu betrachten, die auf zwei Eckpfeilern ruht. Das ist 1. die Abfallvermeidung und 2. die Abfallverwertung. Über die Ziele und Rangreihenfolge bestehen heute weitgehend Übereinstimmung. An erster Stelle steht die Abfallvermeidung. Die qualitative Abfallvermeidung, das ist die Substitution von umweltgefährdenden Stoffen durch umweltverträgliche Stoffe, und zweitens die quantitative Abfallmeidung, das ist der teilweise oder gänzliche Verzicht auf Stoffe oder Verfahren, die zu Abfällen führen. Das Potential der Abfallvermeidung wird von den Experten mit einer quantitativen Reduktion von etwa 20 % bis 30 % beziffert. Zum anderen ist aber auch eine bedeutende qualitative Veränderung im Hinblick auf die Entgiftung des Hausmülls von großer Bedeutung. Angesichts der Tatsache, daß der österreichische Müllberg jährlich um ein bis zwei Prozent wächst, ist die Vermeidung von Müll keine Vision für das nächste Jahrtausend, sondern sowohl eine ökologische wie auch eine ökonomische Notwendigkeit und ein tagespolitischer Sachzwang. Mit der Bundesverfassungsgesetznovelle 1988 wurden im Abfallbereich klare Kompetenzen zwischen dem Bund und den Ländern geschaffen. Die Grundüberlegungen dabei sind folgende: Für gefährliche Abfälle soll eine umfassende Zuständigkeit des Bundes bestehen, für alle anderen Abfälle nur insoweit, als ein objektives Bedürfnis nach einer bundeseinheitlichen Regelung besteht. Das heißt, die Generalkompetenz der Länder für nicht gefährliche Abfälle wird durch eine Bedarfskompetenz des Bundes überlagert. Oder, vereinfacht ausgedrückt, der Bund kann Bereiche regeln, in denen ein Bedarf nach einer einheitlichen Regelung besteht. Dies gilt zweifellos für die Abfallvermeidung. Sowohl Maßnahmen der öffentlichen Hand als auch Informationsmaßnahmen und die politischen Vorgaben von Abfallvermeidungszielen reichen nicht aus, wenn nicht im Hintergrund die Möglichkeit besteht, diese Ziele auf hoheitlicher Grundlage erforderlichenfalls auch durchzusetzen. Wir hatten in der letzten Zeit drei Flemming-Entwürfe für ein Bundesabfallwirtschaftsgesetz im Begutachtungsverfahren. Es besteht zwar kein Zweifel, daß diese Gesetzesentwürfe zusehends besser geworden sind, wir stellen aber fest, daß die Griffigkeit bei den Vermeidungs- und Lenkungsmaßnahmen zu einer ökologischen Kreislaufwirtschaft fehlen. Dies gilt insbesondere für die von Dr.Flemming und Dr.Schüssel vorgestellten fünf Zielverordnungen. Diese werden in den nächsten zwei Jahren kaum zu griffigen Abfallvermeidungen beitragen. Es ist nämlich erwiesen, daß mit Tabellen zur freiwilligen Abfallvermeidung durch Kooperationsabkommen kaum Fortschritte erzielt werden können. Im Mittelpunkt dieser Flemming-Vorstellungen stehen aber freiwillige Kooperationsabkommen. Nur dann, wenn diese nicht zustande kommen, ist eine Verhandlung, eine Rücknahmeverpflichtung und das Verbot eines Produktes überhaupt möglich. Es ist in Anbetracht der wirklich prekären Situation im Abfallbereich unverständlich, warum Frau Dr.Flemming die neu geschaffene Abfallkompetenz des Bundes nicht besser wahrnimmt. Unter diese Entwicklungen begrüßen wir Sozialisten, daß der Landtag dafür eintritt, daß ein Bundesabfallwirtschaftsgesetz raschest verabschiedet wird. Das muß aber bei der Abfallvermeidung wirklich greifen. Mit einem Papier-Tiger, wie der Flemming-Entwurf von uns angesehen wird, ist aber dem Umweltschutz, meines Dafürhaltens, nicht gedient. Aufbauend auf diesem Gestz müssen daher auch Verordnungen in Kraft gesetzt werden, die in der Abfallvermeidung wirklich etwas bewegen. Verbunden mit diesem Antrag ist auch ein Zusammenhang mit der niederösterreichischen Abfallwirtschaft und wir Sozialisten stehen nicht an, zu sagen, daß das NÖ Abfallwirtschaftsgesetz ein wirklich gutes Gesetz ist. Wir Sozialisten haben im Unterausschuß auch mitgearbeitet, es ist ein umfangreiches Begutachtungsverfahren vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes durchgeführt worden und wir können heute sagen, daß sich die darin gemachten Anregungen in vielen Bereichen auch wirklich bewährt haben. In einigen Bereichen wurden wirklich durchgreifende Erfolge erzielt, vor allen Dingen dann, wenn die beiden großen Kräfte im Landtag gemeinsam gehandelt haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren! All das Erreichte darf uns aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß gerade im Vollzug von abfallwirtschaftlichen Maßnahmen in Niederösterreich die entscheidende Phase noch vor uns liegt. Unsere konkreten Forderungen an den Umweltreferenten bezüglich der nächsten Schritte sind: 1. Die Veröffentlichung der wichtigsten Abfalldaten in Niederösterreich. Durch die Abfallwirtschaftsberichte der Gemeinden sind die Zahlen für Hausmüll und Problemstoffe bekannt. Es geht darum, glaube ich, daß wir den Menschen draußen die ganze Dimension des Abfallproblemes bekannt machen, ihnen aber auch positive Entwicklungen auf diesem Sektor nahebringen. 2. Die rasche Festlegung der Abfallregionen und damit die Gründung von Abfallverbänden oder -gesellschaften. 3. Die Beschlußfassung eines NÖ Abfallkonzeptes durch die NÖ Landesregierung. 4. Ein Raumordnungsprogramm, in dem Standorte für Anlagen zur stofflichen, zur biologischen und zur thermischen Verwertung festgelegt werden. 5. Den Ausbau der NÖ Umweltschutzanstalt zu einem wirklich schlagkräftigen Instrument bei der Abfallbehandlung und 6. darüber hinaus, so glaube ich, kann kein Zweifel bestehen, brauchen wir Deponien. Allerdings soll dort nur wirklich jener Restmüll abgelagert werden, der vielleicht 20 % bis 25 % des Hausmüllaufkommens ausmacht und der in dem Zustand abgelagert werden muß, wo er im wesentlichen schon entgiftet ist. Fazit, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben im Kompetenzbereich des Bundes ein Defizit an legistischen Maßnahmen, vor allen Dingen im Bereich der Abfallvermeidung und der Abfallverwertung, wir haben im Kompetenzbereich des Landes ein Vollzugsdefizit bei der Erstellung des Abfallwirtschaftskonzeptes des Landes und bei dessen Umsetzung und drittens haben wir ein unverantwortliches Defizit bei Maßnahmen der Sondermüllbeseitigung, vor allen Dingen durch die Frau Minister Dr.Flemming. Es ist eigentlich unverantwortlich, daß wir dieses Problem in Österreich aber auch in Niederösterreich noch nicht gelöst haben. Wir sind, meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Abfallfrage, aber auch in der Sonderabfallfrage an einem Punkt angelangt, wo wir wirklich Taten setzen müssen. Dr.Flemming und Dr.Pröll sind daher aufgefordert, im Abfallbereich im Sinne meiner Ausführungen für die Natur und für die Umwelt Partei zu ergreifen, um die längst fälligen Einrichtungen zu schaffen. Wir Sozialisten werden bei der Durchsetzung dieser Abfallbehandlungsstandorte sicherlich ein verläßlicher Partner sein, aber wir wollen das Recht geltend machen, daß wir beim Zustandekommen dieser Konzepte auch voll und frühzeitig eingebunden werden. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing.Heindl. Abg. Ing.HEINDL (ÖVP): Herr Präsident, Hohes Haus, sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, wir alle sind der gleichen Meinung, daß im Interesse des Umweltschutzes ein Abfallwirtschaftsgesetz des Bundes raschest parlamentarisch behandelt werden soll. Wir sind aber auch der gleichen Meinung, daß eine Umweltverträglichkeitsprüfung in Zukunft unerläßlich ist. Die ÖVP hat einen entsprechenden Antrag am 22.Juni 1989 eingebracht, ihn aber zurückgezogen, da wir wissen, daß demnächst im Nationalrat ein derartiges Gesetz behandelt wird. Erst heute haben wir von Verhandlungen zwischen dem Bund und den Ländern erfahren, um unterschiedliche Meinungen abzustimmen bzw. zu klären. Eines möchte ich noch zum Resolutionsantrag der Frau Abgeordneten Ilse Hans sagen: Punkt 2 beinhaltet eine Begründung, die mir unerklärlich ist. Es steht da "die Genehmigungsverfahren finden öffentlich statt". Ich glaube, dazu brauchen wir keinen Resolutiionsantrag, da es, soweit mit bekannt ist, kein Genehmigungsverfahren gibt, welches geheim stattfindet. Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, das wesentliche Interesse dieses Abfallwirtschaftsgesetzes ist die Abfallvermeidung, wie meine Vorredner schon gesagt haben, die Abfallverwertung und erst dann die Abfallentsorgung. Ich bin genauso der Meinung, wie es heute schon mehrmals aufgezeigt wurde, daß hier ein 10jähriges Versäumnis in Sachen Umwelt von kompetenzlosen Ministerien auf gesetzliche Rahmenbedingungen zu stellen ist. Sofern die primären abfallpolitischen Ziele der Abfallvermeidung und Abfallverminderung nicht ausreichen sollten, müssen eben hoheitliche Möglichkeiten bestehen, diese erforderlichenfalls auch zwangsweise durchzusetzen. Ein Entwurf des Abfallwirtschaftsgesetzes ist daher unbedingt dem Nationalrat raschest vorzulegen, um einen wesentlichen Fortschritt im Umweltschutz zu bringen. Ein wesentlicher Teil dieses Umweltschutzes ist es jedoch, und wir zeigen es heute eigentlich den ganzen Tag, daß Information und Motivation eines jeden Einzelnen notwendig ist. Die Aufklärungsarbeit, sehr geehrte Damen und Herren, die hier in Niederösterreich geleistet wurde und wird, kann daher als Vorbild für unser ganzes Bundesgebiet gelten. Die bisher und heute eingebrachten Anträge verstärken dies. Im besonderen die Öko-Sonderaktion für Niederösterreich, die wir beschlossen haben. Hat die Information und Motivation an erster Stelle die qualitative und quantitative Abfallvermeidung zu beinhalten, so ist darüberhinaus ein zielführendes Abfallverwertungssystem aufzubauen. Aus dem Antrag der FPÖ, der heute genannt wurde, habe ich nur einen einzigen Unterschied herausgelesen. Dieses Abfallverwertungssystem dürfte anscheinend dort Abfallbehörde heißen. Bundeseinheitliche Verkehrsbeschränkungen müssen auch die Wiederverwertung von Altstoffen wesentlich erleichtern. Und ich meine hier genauso wie meine Vorredner, nicht nur Pfand und Rücknahme durch die Abgeber, sondern auch die Kennzeichnung, im besonderen der Werkstoffe. Der Letztverbraucher muß die Information bekommen, er muß auf die Notwendigkeit einer sonstigen besonderen Verwertung oder Entsorgung hingewiesen werden. Er hat ein Anrecht auf Kenntnis, welche besonderen Vorsichtsmaßnahmen mit der Verwertung seines Werkstoffes oder Altstoffes verbunden sind, besonders dann, wenn er diese Verwertung selbst vornehmen möchte. Die Kennzeichnung und damit der Hinweis auf die Notwendigkeit einer Rückgabe oder sonstigen besonderen Verwertung oder Entsorgung werden jeden einzelnen motivierten Letztverbraucher hindern, sorglos Altstoffe und Pfandgebinde mit gefährlichen Stoffen zu vermischen und einer unkontrollierten Entsorgung zuzuführen, wie wir es heute leider fallweise vorfinden. Erst wenn die abfallpolitischen Ziele der Vermeidung und Verwertung ausgeschöpft sind, einschließlich biogener und energetischer Möglichkeiten, muß eine umweltverträgliche Entsorgung stehen. Das raschest zu erreichende Endziel muß es dann sein, daß umweltgefährdende Stoffe in eine möglichst konzentrierte Form gebracht werden, sofern eine Vermeidung oder andere Verwertung nicht möglich ist. Die computermäßige Erfassung und räumliche sowie zeitliche Beobachtung derartiger Gefahrenquellen muß als Stand der Technik anerkannt werden. Nur so ist die günstigste, dauernde und kontrollierte Entsorgung möglich. Noch besser wäre natürlich die Umwandlung dieser Stoffe in eine umweltverträgliche Konsistenz, möglichst in Erdkrusten oder bodenähnlicher Form, leider ist dies aber nicht immer möglich. Sehr geehrte Damen und Herren! Im Vorjahr wurde der Entwurf eines Abfallwirtschaftsgesetzes des Bundes zur Begutachtung versandt. Dieser Entwurf trägt auch wie das NÖ Abfallwirtschaftsgesetz vom Juli 1987 öko-sozialen Kriterien Rechnung und es geht davon aus, daß die Abfallvermeidung an erster Stelle zu stehen hat. Alle Umweltaktionen in Niederösterreich, hauptsächlich getragen von Landeshauptmannstellvertreter Dr.Pröll, zeigen diesen gleichen Weg. Es sei nur von der Flaschenmilch bis zur Kühlschrankentsorgung oder von der Kompostberatung bis zum Ökopapier hingewiesen. Ich könnte Ihnen noch weitere Umweltaktionen vorlesen, ich verzichte aber gerne darauf, wenn es nicht verlangt wird. Wir unterstützen daher alles, was zur Eindämmung der Müllawine beitragen kann und können hier stolz auf die NÖ Umweltoffensive hinweisen. Im Interesse des Umweltschutzes sollte daher das Abfallgesetz des Bundes ehestens parlamentarisch behandelt und in Geltung gesetzt werden. Der vom Berichterstatter eingebrachte Antrag wird daher von uns, der ÖVP, unterstützt und wir ersuchen auch um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Es liegt keine weitere Wortmeldung vor, der Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. GABMANN (ÖVP): Ich verzichte! PRÄSIDENT Mag.ROMEDER (nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Umweltausschusses): Einstimmig angenommen! Ich darf nunmehr über den Resolutionsantrag der Frau Abgeordneten Ilse Hans abstimmen lassen (Nach Abstimmung über diesen Antrag): Abgelehnt! (Zustimmung FPÖ; Ablehnung ÖVP und SPÖ.) Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Feurer, die Verhandlungen zur Zahl 113/A-2/9 einzuleiten. Berichterstatter Abg. FEURER (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren! Ich habe über den Antrag Zahl 113/A, betreffend Maßnahmen zu Schutz von Bäumen in Bauland und an Verkehrsflächen, Bericht zu erstatten. Dem heute vorliegenden Antrag ist ein Antrag der Abgeordneten Mag.Kaufmann und anderer Abgeordneten vorangegangen, der darauf abzielt, Möglichkeiten zu schaffen, Bäume und Baumgruppen auf Bauland und Verkehrsflächenwidmungen, die markante Erscheinungsformen für ein Ortsbild darstellen, zu schützen. Da diese Naturgebilde nicht unbedingt dem Naturdenkmalschutz zu unterstellen sind, sollte geprüft werden, ob rechtliche Bestimmungen im Naturschutzgesetz oder im Bereich des Baurechtes möglich wären. Da die erforderlichen Schutzmaßnahmen je nach örtlichen Gegebenheiten unterschiedlich sind, wurde eine Verordnungsermächtigung zugunsten der Gemeinden angestrebt. Dieser Antrag fand bei der Mehrheit im Umweltausschuß keine Unterstützung. Es wurde von den Abgeordneten Spiess und anderen gemäß § 29 Landtagsgeschäftsordnung ein Antrag eingebracht, der von der Erlassung von weiteren gesetzlichen Normen absieht und darauf aufbaut, bewußtseinsbildende Maßnahmen fortzusetzen. Ich habe daher namens des Umweltausschusses folgenden Antrag zu stellen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: "1. Der Antrag der Abgeordneten Spiess u.a. gemäß § 29 LGO, betreffend Maßnahmen zum Schutz von Bäumen im Bauland und an Verkehrsflächen, mit dem die NÖ Landesregierung aufgefordert wird, sie wolle ihre Bemühungen auf Vollzugsebene für die Erhaltung und Pflanzung von Bäumen im Bauland und entlang von Verkehrsflächen fortsetzen und ihre bewußtseinsbildenden Maßnahmen intensiv fortführen, wird - so wie er sich aus der Beilage ergibt - genehmigt. 2. Der Antrag der Abgeordneten Mag.Kaufmann u.a., Landtagszahl 113/A-2/9, betreffend Schaffung von rechtlichen Bestimmungen zum Schutz von Bäumen außerhalb des Grünlandes, wird durch diesen Antrag der Abgeordneten Spiess u.a. gemäß § 29 LGO erledigt." Ich darf den Herrn Präsidenten bitten, die Debatte einzuleiten. PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Ich eröffne die Debatte, zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Hans. Abg. Ilse HANS (FPÖ): Herr Präsident! Hoher Landtag! Wer in Niederösterreich Bäume schützen will, muß nicht nur die Blätter von Bäumen kennen, sondern er muß auch viele Gesetzesblätter kennen. Der gesetzlich vorgezeichnte Weg zu mehr Baumschutz führt durch einen Paragraphendschungel. Wer die Auswüchse der Baumschutzgesetzgebung nicht kennt, kann sich kaum erfolgreich vor eine bedrohte Baumgruppe stellen, ohne in einer juristischen Sackgasse zu landen. Ohne juristische Kenntnisse ist es aber heute genauso schwierig, für nötige Baumfällungen eine Bewilligung zu erlangen. Auch dort, wo es wirklich notwendig ist, auch wenn man ohnehin bereit ist, Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Die Zuständigkeit für Bäume ist nicht nur durch ein einziges Gesetz geregelt. Einmal richtet sich die Zuständigkeit nach dem Standort des Baumes. Die Bäume im Wald zum Beispiel müssen sich nach dem Forstgesetz richten. Bäume im Feld hingegen unterstehen dem Flurbereinigungsgesetz. Wieder andere Bäume wachsen im Rahmen des Kleingartengesetzes. Aber nicht nur der Standort eines Baumes, sondern auch seine Rasse spielt eine unterschiedliche Rolle. Obstbäume unterliegen selbstverständlich anderen gesetzlichen Regelungen als zum Beispiel Nadelbäume oder Windschutzhecken. Unter Umständen haben mehrere politische Ebenen abwechselnd über ein- und denselben Baum zu entscheiden. Für Bäume auf öffentlichem Grund ist zuerst einmal die Gemeinde zuständig. Unterschutzstellung eines Baumes ist Sache der Bezirkshauptmannschaft, in zweiter Instanz ist dafür das Amt der Landesregierung zuständig. Können Sie sich die Verzweiflung eines rechtsunkundigen Bürgers vorstellen, der ein Gewächs in seiner Gemeinde, seiner Wohnumgebung erhalten möchte? Hören Sie sich in diesem Zusammenhang einmal einen Auszug aus einem aktuellen, noch nicht abgeschlossenen Verfahren an. Beurteilen Sie anschließend selbst, ob die Baumschutzgesetzgebung in Niederösterreich umwelt- und bürgerfreundlich ist. Das Verfahren, das ich Ihnen hiemit auszugsweise zur Kenntnis bringe, wird nach dem Naturschutzgesetz abgehandelt. Eine Grundstücksbesitzerin in meinem Bezirk versucht gerade eine ihrer Linden im eigenen Garten vor dem Nachbarn zu retten. Die Linde reicht über den Gartenzaun ins angrenzende Grundstück und erregt auf diese Weise den Unmut des Nachbarn. Er würde der Linde gerne mit der Motorsäge zu Leibe rücken. Um das Attentat zu verhindern, soll die Linde zum Naturdenkmal erklärt werden. Und dieser Prozeß begann folgendermaßen: Zuerst einmal mußte die besorgte Lindeninhaberin ihren Lieblingsbaum genau vermessen. Erst ab einer gewissen Höhe und einem gewissen Stammumfang nämlich erkennt das Gesetz Bäume auch als solche an. Bald war klar, daß die gegenständliche Linde den gesetzlich definierten Status "Baum" für sich in Anspruch nehmen konnte. Nachdem das geklärt war, mußte als nächster Schritt die Umgebung des Baumes erkundet werden. Schützenswert sind Bäume nämlich nur dann, wenn sie von allen Seiten gut sichbar sind. Nur wenn sie sozusagen im Lichte der Öffentlichkeit stehen, gelten Bäume als gestaltendes Landschaftselement. Als ein solches Element kann man dann auch eine Linde im eigenen Garten zum Naturdenkmal erklären lassen. Die Gartenbesitzerin hat sich - wie gesagt - zur Einleitung eines entsprechenden Verfahrens entschlossen und folgendes Schreiben an die Bezirkshauptmannschaft gerichtet. Ich zitiere wörtlich: "Ansuchen um Erklärung eines Baumes zum Naturdenkmal. Ich ersuche, den sich auf meiner Liegenschaft befindlichen alten Lindenbaum entsprechend dem NÖ Naturschutzgesetz zu einem Naturdenkmal zu erklären. Begründung: Der wunderschöne, ca. 100 Jahre alte Baum, typisch für die in dieser Gegend befindlichen Bäume, ist meiner Meinung nach erhaltungswürdig, schützenswert und ein unersetzbarer Sauerstoffspender in diesem durch den Straßenverkehr sehr in Mitleidenschaft gezogenen Stadtviertel. In Erwartung eines positiven Bescheides zeichnet die Gartenbesitzerin." Die Antwort der Bezirkshauptmannschaft auf das Ansuchen erreicht die besorgte Baumbesitzeren leider erst ein halbes Jahr später. Aber immerhin, es wurde von amtswegen alles überprüft, die Bezirkshauptmannschaft erließ einen positiven Bescheid. Die positive Stellungnahme der Bezirkshauptmannschaft lautet auszugsweise wie folgt: Ich zitiere: "Mit Eingabe vom soundsovielten hat die Eigentümerin des Grundstückes, auf welchem sich die gegenständliche Linde befindet, die Naturdenkmalerklärung dieses Baumes angeregt. Es wurde daher ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und hat der naturschutzfachliche Amtssachverständige in seinem Gutachten bestätigt, daß die Linde mit einem Alter von ca. 90 Jahren einen sehr vitalen Gesamteindruck macht, dieser Baum noch viele Jahre eine Lebenserwartung hat und auf Grund der Höhe der mächtigen Krone und überhaupt seiner guten Wüchsigkeit sowie seines gesamten Erscheinungsbildes die nähere und mittlere Umgebung sehr bestimmend mitgestaltet und daher die Kriterien eines Naturdenkmales zweifellos erfüllt. Die Bezirkshauptmannschaft erklärt die Linde, welche eine Höhe von ca. 18 Metern und eines Stammumfang von 2,10 Metern erreicht, zum Naturdenkmal." Ende des Zitats. Die Grundstücksbesitzerin war mit dem Bescheid zufrieden, sie hat erreicht, was sie wollte. Der Nachbar natürlich war unzufrieden. Prompt hat er gegen den positiven Spruch zugunsten des Baumes Berufung eingelegt. Ich zitiere aus der amtlichen Mitteilung über die Berufung. Beachten sie bitte die interessante Argumentation eines Baumgegners: "Die Landesregierung teilt mit, im Ermittlungsverfahren haben die Grundnachbarn gegen eine Naturdenkmalerklärung ins Treffen geführt, daß der Baum für das Nachbargrundstück auf Grund seines Gesamtzustandes eine unzumutbare Belastung bedeutet. So würde durch den Stamm des Baumes der dort befindliche Zaun niedergedrückt, es lasse der Baum keine Sonne auf das Nachbargrundstück und komme es immer wieder zu nachteiligen Auswirkungen durch Laub und abbrechende Äste. Auch die benachbarte Vegetation (Gras) würde hinsichtlich des Nährstoffaufkommens durch den dominierenden Baum spürbar nachteilig in ihrer Entwicklung betroffen." Endes des Zitats aus der Berufung gegen den besonderen Schutz des Baumes. Der Akt wanderte weiter. Nun war es Aufgabe des Landes, sich in das Verfahren noch weiter einzuschalten und über den Interessenskonflikt zu befinden. Das Amt der NÖ Landesregierung hat sich also der Sache nochmals angenommen. Nochmals wurde alles überprüft. Wieder ca. ein halbes Jahr später erreicht die Baumeigentümerin folgende Stellungnahme der Landesregierung. Ich zitiere aus dem Originalbescheid: "Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft wurde besagte Linde zum Naturdenkmal erklärt. Gegen diesen Bescheid legten die Grundstücksnachbarn Berufung ein. In Wahrung des Parteiengehörs wird Ihnen das von der Berufungsbehörde eingeholte Gutachten des Amtssachverständigen für Naturschutz zur Kenntnis gebracht: Die gegenständliche Linde hat ein Alter von ca. 90 Jahren und eine Höhe von ca. 18 Meter. Mit seinem vollen Stammumfang steht der Baum am Grundstück der Antragsteller, die Teile der Krone reichen auf das angrenzende Grundstück der Berufungswerber. Der Baum zeigt eine schön und mächtig gewachsene Krone, der Gesundheitszustand ist gut und es ist nur ein geringer Anteil an dürren Ästen feststellbar. Bei der gegenständlichen Linde handelt es sich durchaus um einen gesunden, schön gewachsenen Baum." Soweit, so gut. Soweit auch Übereinstimmung zwischen der Bezirkshauptmannschaft und dem Amt der NÖ Landesregierung. Aber jetzt kommt die Wende im laufenden Verfahren. Die Landesregierung teilt weiter mit, ich zitiere: "Da die Linde jedoch durch die umliegenden Gebäude und Bäume weitestgehend verdeckt wird, kann ihr keine Funktion als gestaltendes Element des Landschaftsbildes zuerkannt werden. Durch die Situierung der Linde im hinteren Teil des Gartens wird die freie Sicht auf den Baum durch die umliegenden Wohngebäude bzw. durch andere hohe Bäume weitestgehend beeinträchtigt. Unabhängig davon, daß von Seiten des Naturschutzes die Linde unbedingt erhaltenswert erscheint und radikale Baumschnittmaßnahmen als große Gefahr für den Weiterbestand des Baumes bzw. als drastische Minderung der esthetischen Erscheinung des Baumes verurteilt werden, reichen die Kriterien für eine Unterschutzstellung gemäß § 9 NÖ Naturschutzgesetz nicht aus." Ende des Zitats. (LR. Dkfm.Höfinger: Das ist ja die reinste Lesestunde!) Der aktuelle Stand des Verfahrens: 1:1 für die Streitparteien. Können sie sich die Reaktion eines Baumschützers vorstellen, dessen gesunder Baum in Gefahr ist, nur weil er in zweiter Instanz zu seiner Unterschutzstellung nicht gut genug anzusehen war? Der Rechtsstreit ist noch nicht zu Ende und ich bin sehr neugierig, wie die Geschichte endet. Den Unterzeichnern des ursprünglich zur Beratung vorliegenden Antrags, betreffend Schaffung von weiteren rechtlichen Bestimmungen zum Schutz von Bäumen, diesmal von Bäumen außerhalb des Grünlands, war die Problematik der Baumschutzgesetzgebung durchaus bewußt. Kompetenzwirren und juristische Auslegungsschwierigkeiten in Sachen Baumschutz waren im Antrag der Sozialisten angedeutet. Auf Verfahrensschwierigkeiten, etwa nach dem Naturschutzgesetz, wurde in der ersten Vorlage ausdrücklich hingewiesen. Wir bedauern daher, daß der SPÖ-Antrag nicht mehr in der ersten Fassung zur Debatte steht. Dem ursprünglichen Antrag wäre durchaus zuzustimmen gewesen. Der SPÖ-Antrag war auch insofern besonders zu begrüßen, als er nicht vorgab, eine Patentlösung aus der Gesetzeskrise gefunden zu haben. Vielmehr wären nach Annahme dieses Antrags verschiedene Wege zu notwendigen Gesetzesänderungen und Gesetzesverbesserungen offen geblieben. Was ist aber jetzt im Umweltausschuß aus dem Antrag der Sozialistischen Partei geworden? Der Antrag ist mit wenigen ÖVP-Worten aufgelöst worden. Er hat sich in einen Folgeantrag verwandelt, der mit dem ersten Antrag fast nichts mehr gemeinsam hat. Die Baumschutzgesetzgebung wird nicht mehr hinterfragt. Probleme des Vollzugs werden nicht mehr angesprochen. Statt dessen nützt die Volkspartei die Gelegenheit, sich für Niederösterreichs Straßenbegleitgrün kräftig auf die Schulter zu klopfen. Bäume im Bauland sind ein schönes Stück Niederösterreich, die Welt ist wieder in Ordnung. Das einzige, was eigentlich geschieht, ist vielleicht ein bißchen mehr Bewußtseinsbildung. Bewußtseinsbildende Maßnahmen sind alles, was nun beschlossen werden soll. Sehr geehrte Damen und Herren! Wir Freiheitlichen wundern uns einmal mehr, wie leicht sich die SPÖ von der ÖVP in die Tasche stecken läßt. Wir Freiheitlichen sind einmal mehr darüber enttäuscht, daß sozialistische Initiativen keinen Halt haben. Der vorliegende Antrag ist nicht einmal mehr ein Abklatsch der ursprünglichen Absicht. Wir Freiheitlichen lehnen den zur Beschlußfassung vorliegenden Antrag ab, weil er zu oberflächlich ist und weil er am Problem völlig vorbeigeht. (Beifall bei der FPÖ.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag.Kaufmann. Abg. Mag.KAUFMANN (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Es geht um den vorliegenden Antrag der ÖVP, der gegen unsere Stimmen im Umweltausschuß beschlossen worden ist und der den Titel trägt "Schutz von Bäumen im Bauland und an Verkehrsflächen". In Wirklichkeit geht es bei diesem Antrag aber darum, den SPÖ-Antrag zu unterlaufen und das Anliegen des SPÖAntrages, nämlich eine gesetzliche Möglichkeit zu schaffen, daß es wirklich zum Schutz von Bäumen in Gemeinden kommt, zu verhindern. Wir haben unseren Antrag deshalb eingebracht, weil es auch im Bauland und auf Verkehrsflächen einzelne Bäume und Baumgruppen geben kann und auch gibt, die für die Orte und die Städte Niederösterreichs von außerordentlich großer Bedeutung sind. Sie sind wichtig für das Ortsbild, sie sind wichtig für das Stadtbild, sie sind wichtig für das Kleinklima im Ort. Ich brauche das hier nicht näher ausführen, denn über die Bedeutung einzelner Bäume und Baumgruppen in Orten sind sich offensichtlich alle Parteien einig. Es geht offensichtlich nur darum, wie dieser Schutz wirklich betrieben werden soll. Daher wende ich mich nur mehr diesem Thema zu. Nach der jetzigen Gesetzeslage ist der Schutz von Bäumen im Bauland und auf Verkehrsflächen nicht möglich, weil - wie ausgeführt wurde - das Niederösterreichische Naturschutzgesetz für Bauland und Verkehrsflächen nicht anwendbar ist, sondern es ist lediglich für das Grünland anwendbar. Das NÖ Naturschutzgesetz wäre für Bauland und Verkehrsflächen nur dann anwendbar, wenn es sich bei den Bäumen bzw. Baumgruppen um Naturdenkmäler handelt. Wie groß die Schwierigkeit ist, eine Baumgruppe oder einen Baum zu einem Naturdenkmal zu erklären, hat die Frau Abgeordnete Hans ja sehr deutlich gemacht. Das heißt, es geht uns darum, daß Bäume und Baumgruppen in Orten und im Bauland und auch auf Verkehrsflächen auch dann geschützt werden können, wenn sie kein Naturdenkmal sind, sondern wenn die Gemeinde es für wichtig befindet. Die einzelnen Gemeinden in Niederösterreich haben aber derzeit nicht die Möglichkeit, Bäume und Baumgruppen im Bauland zu schützen, weil dafür die gesetzliche Basis fehlt. Ich kann ein Beispiel aus der Gemeinde Brunn bringen, wo alle Parteien im Brunner Gemeinderat, also auch die ÖVP, verlangt haben, daß im Ort ein Baumschutzgesetz erlassen wird. Wir haben auch etwas voreilig ein solches Baumschutzgesetz, eine Baumschutzverordnung, ausgearbeitet und sind dann daraufgekommen, daß in Wirklichkeit die landesgesetzliche Basis fehlt. Daher gibt es auch jetzt diesen entsprechenden Antrag von uns, eine solche landesgesetzliche Basis zu schaffen. Noch einmal, wir wollen nicht, daß das Land eine definitive Regelung zum Schutz der Bäume in den einzelnen Landesteilen Niederösterreichs trifft, sondern wir wollen, daß das Land eine gesetzliche Basis schafft, daß die Gemeinden, die davon Gebrauch machen wollen - und das werden sicher nicht alle sein, das werden wahrscheinlich nur wenige Gemeinden sein - in ihrem eigenen Wirkungsbereich die Möglichkeit haben, eine entsprechende Verordnung zu erlassen. Die ÖVP ist gegen diese landesgesetzliche Regelung, sie ist gegen die Möglichkeit, daß die Gemeinden aus eigenem heraus einen entsprechenden Schutz vorschreiben. Ich muß sagen, es fehlt wirklich jede plausible Begründung, bis auf eine, die ich dann erwähnen werde, daß man dagegen auftritt. Wir haben in der letzten Landtagssitzung und auch in der vorletzten Sitzung des Umweltausschusses einen Antrag der ÖVP behandelt, wo verlangt worden ist, daß Bäume und Baumgruppen im Grünland durch landesgesetzliche Regelungen besonders geschützt werden. Dieser Schutz ist notwendig geworden, weil durch eine Änderung des Forstgesetzes die Definition von Wald bei kleineren Flächen wegfällt und es daher einen Ersatz auf landesgesetzlicher Ebene geben soll. Dem haben wir gerne zugestimmt. Aber, meine Damen und Herren, wenn ein solcher Schutz von einzelnen Bäumen und Baumgruppen im Grünland notwendig ist, dann ist er ganz sicherlich auch im Bauland notwendig. Und es ist überhaupt nicht einzusehen, warum es diesen Schutz im Bauland nicht geben sollte. Ein zweites. Es ist von der ÖVP auch gesagt worden, daß hier wieder einmal die Gefahr besteht, Überregulierungen zu treffen, daß viele Gemeinden nicht den Bedarf haben, solche Baumschutzverordnungen zu erlassen. Ich will nur noch einmal sagen, es geht bei unserem Antrag nicht darum, daß es eine entsprechende Regelung für alle Gemeindegebiete in Niederösterreich gibt oder gar landesweit gibt. Es geht uns darum, daß es eine gesetzliche Regelung als Basis für einzelne Gemeinden, die davon Gebrauch machen wollen, gibt. Und es wird viele Gemeinden geben, bei denen diese Frage keine Bedeutung hat, was absolut einzusehen ist. Die werden dann eben von dieser landesgesetzlichen Regelung keinen Gebrauch machen. Aber es gibt auf der anderen Seite viele Gemeinden, die davon Gebrauch machen wollen. Die einen Bedarf für eine solche gesetzliche Regelung haben und für diese Gemeinden sollten wir diese landesgesetzliche Regelung schaffen. Es wird in dem ÖVP-Antrag auch angeführt, daß bei diesem Gesetz dann die Gefahr bestehen würde, daß einzelne Bäume und Baumgruppen schön langsam in den Wirkungsbereich dieses Gesetzes wachsen und kurz davor abgeholzt werden würden. Ich glaube, daß hier die ÖVP das Bewußtsein der niederösterreichischen Bevölkerung, insbesondere dort, wo es solche Baumschutzverordnungen geben würde, also in den größeren Gemeinden, insbesondere im Wiener Umland, bei weitem unterschätzt. Ich bin überzeugt, daß ein solches Abholzen in den dichtbesiedelten Gebieten nur in ganz geringem Umfang vorkommen würde und Sie selbst drücken ja in Ihrem Antrag auch aus, daß es ein großes Bewußtsein der Bevölkerung in diesem Bereich gibt. Wir haben auch nicht die Landesregierung aufgefordert oder wir hätten auch nicht die Landesregierung aufgefordert, ein schlechtes Gesetz zu machen, sondern so wie im Grünland soll natürlich auch im Bauland ein gutes Schutzgesetz entstehen. Und ein gutes Schutzgesetz wird so wie im Grünland auch im Bauland vermeiden müssen, daß es durch das Hineinwachsen in den Wirkungsbereich noch rasch zur Abholzung kommt. Das ist im Bauland ein Problem, dasselbe gilt aber genauso im Grünland, und dort haben Sie ja schon zugestimmt. Ich glaube daher in Summe, daß es in Wirklichkeit nur einen einzigen Grund gibt, warum die ÖVP unseren Antrag ablehnt, nämlich die alte Taktik, das nichts sein kann, was nicht sein darf und jedenfalls nicht das gut sein kann, was von der sozialistischen Seite dieses Hauses kommt. Ich bin ganz fest überzeugt, daß man jetzt ein halbes Jahr oder ein Jahr vergehen lassen wird und dann wahrscheinlich seitens der ÖVP mit einem ähnlichen Antrag zum Schutz der Bäume im Bauland kommen wird. Es gibt sehr viele Beispiele für diese Verhaltensweise. Wir haben ganz am Anfang der heutigen Sitzung sehr ausführlich über die Öko-Sonderaktion diskutiert, die in Wirklichkeit nichts anderes als der alte Umweltfonds ist, den die Sozialisten seit 1982 fordern. Und es war nicht nur bei dem Umweltfonds so, sondern das war in vielen, vielen einzelnen Fällen genau so. Der Abgeordnete Kautz hat das auch sehr genau ausgeführt. Ich bin überzeugt, daß das auch in diesem Fall so sein wird, aber das will ich auch ankündigen, wir werden nicht warten, bis die ÖVP bereit ist, dann ihrerseits eine entsprechende Gesetzesinitiative mit ihrer Mehrheit durchzubringen, sondern wir nehmen zur Kenntnis, daß wir eben die Regierung nicht auffordern können, eine entsprechende Gesetzesvorlage auszuarbeiten und wir werden uns überlegen, ob wir das nicht selbst im Klub tun und einen entsprechenden Initiativantrag hier vorlegen werden. Dann werden sich eben an diesem Initiativantrag die Geister scheiden. Ich bin heute schon gespannt, ob Sie dann Ihrer eigenen Tendenz in der Antragsbegründung wieder einmal widersprechen werden. Und sehr geehrte Frau Abgeordnete Hans, es ist ganz sicherlich nicht so, daß die Sozialisten hier wieder in die Knie gehen und dem ÖVPAntrag zustimmen werden, wenn Sie das so angenommen haben. Es ist diesmal so, daß wir dem ÖVP-Antrag, weil er widersinnig ist, nicht zustimmen werden. Die einzige Intention des ÖVP-Antrages ist ja im Punkt 2 das Abschaffen, das Erledigen, wie es heißt, unseres Antrages. Dem Punkt 1 wäre natürlich zuzustimmen, aber hier wird ja ohnehin die Landesregierung nur aufgefordert, eine Verhaltensweise, die sie ohnehin - wie Sie ja selbst sagen - an den Tag legt und wir beharren darauf, daß es in Niederösterreich auch im Bauland und auf Verkehrsflächen eine entsprechende Baumschutzverordnung geben soll. Ganz zum Schluß will ich noch anführen, daß wir uns auch mit dem Gedanken werden tragen müssen, nicht nur ein passives Intrumentarium vorzuschlagen, das heißt also, nicht nur den Schutz von Beständen abzusichern, sondern wir werden uns natürlich auch mit dem Gedanken beschäftigen müssen, ob nicht auch auf der aktiven Seite, also etwa bei der Pflanzung von Bäumen, Maßnahmen notwendig sind. Ich weiß zum Beispiel, daß es bei einer Bauordnung Bestimmungen gibt, die das im Einzelfall, bei einzelnen Baugenehmigungen, vorsehen. Es ist aber etwa bei der Erlassung von Bebauungsplänen etc. nicht möglich, in diesem Bereich aktive Handlungen zu setzen. Wir werden uns auch diesen Bereich sehr genau überlegen und unter Umständen eine entsprechende Vorlage im Hohen Haus einbringen. Danke sehr! (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing.Eichinger. Abg. Ing.EICHINGER (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Stellenwert, den die Bürger Bäumen und Baumgruppen in unseren Lebensbereichen zuordnen, nimmt ständig zu. Unter der Bevölkerung hat sich eine Bewußtseinsbildung und eine Wandlung vollzogen, die enorm ist. Immer mehr Bürger erkennen die positive Wirkung von Pflanzen, Bäumen und Sträuchern entlang von Verkehrsflächen oder auch im bebauten Gebiet. In ihrer Funktion als Sauerstoffspender sorgen die Bäume für Befeuchtung und Kühlung der Luft, sie filtern den Staub und sorgen so für ein gesundes Kleinklima. Im verbauten Gebiet stellen die Bäume ein prägendes Element in der Ortsraumgestaltung dar. Ihr Schutz ist daher zweifellos im öffentlichen Interesse gelegen. Diesem öffentlichen Interesse entsprechend enthält auch das Naturschutzgesetz Bestimmungen über den Naturdenkmalschutz, aber auch das NÖ Landesstraßengesetz regelt die Baumpflanzung entlang der öffentlichen Straßen. Die NÖ Bauordnung sieht ebenfalls vor, daß die Pflanzung und Erhaltung von Grünanlagen vorgeschrieben werden kann. Und auch hier, Herr Abgeordneter Mag.Kaufmann, kann man im Bebauungsplan und im Flächenwidmungsplan Grünzonen einplanen. Wir haben, das ist gesetzlich gedeckt, die Pflanzung auch vorgeschrieben. Viel wichtiger und erfolgreicher halte ich die vielfältigen Aktivitäten auf der Verwaltungsebene im Land Niederösterreich. Sie haben dazu geführt, daß das Bewußtsein der Menschen gegenüber von Grünmaßnahmen einen wesentlich höheren Stellenwert einnimmt. Diese Bewußtseinsbildung in der Bevölkerung ist insbesondere durch die NÖ Straßenverwaltung erfolgt. Seit Jahrzehnten wird wertvoller Baumbestand fachkundig betreut und es werden tausende Bäume und Sträucher gepflanzt. Allein im Jahr 1988 wurden von der NÖ Straßenverwaltung 36.700 Bäume und über 200.000 Sträucher ausgepflanzt. Jährlich werden dafür 30 bis 40 Millionen Schilling aufgewendet. Wie gewissenhaft gearbeitet wird, zeigt die Erneuerung der Baumbestände in der Schönbrunner Allee, einer Kastanien-Allee, die vom Schloß Schönbrunn in gerader Linie bis zum ehemaligen Schloß Laxenburg führt. Ich habe hier ein Bild dieser wunderbaren Allee, die mit einem Kostenaufwand von vier Millionen renoviert wird und die wirklich ein Naturdenkmal darstellt. Ich darf daher dem Herrn Landeshauptmann Mag.Siegfried Ludwig als zuständigen Referenten herzlich danken, daß bei allen Straßenbauten, die heute vorgenommen werden, ein Umweltverträglichkeitsgutachten vorgelegt wird. Derzeit geschieht dies bei der Umfahrung von Biedermannsdorf, wo wertvolle Grünflächen geschaffen werden. Wie groß der Stellenwrt für geeignete Grünmaßnahmen ist, kann ich auch aus meiner jahrzehntelangen, beruflichen Erfahrung bestätigen. Vor über 30 Jahren wurde in Niederösterreich die Abteilung Bodenschutz der NÖ Agrarbezirksbehörde gegründet. Seit ihrem Bestehen hat diese Abteilung in Niederösterreich 1.800 Kilometer Windschutzgürtel errichtet. Über 11 Millionen Bäume und Sträucher wurden gepflanzt. Es wurde damit eine Kleinklimaveränderung herbeigeführt, aber auch Industrie- und Gewerbeflächen geschützt, und vor allem in Siedlungsbereiche wertvolle Elemente eingebracht. Diese in Österreich, ja ich würde sagen, in Europa einmalige Maßnahme hat dazu geführt, daß heute große Gebiete in Niederösterreich eine fruchtbare Parklandschaft sind. War es früher oft schwer, die Grundeigentümer von dieser ökologischen Landschaftsgestaltung zu überzeugen, so ist heute überall eine Aufgeschlossenheit und ein Verständnis vorhanden. Ich möchte dem zuständigen Landesrat Franz Blochberger ein Dankeschön sagen, der für diese Maßnahmen in Niederösterreich immer ein offenes Ohr hat. Ebenfalls in sein Ressort fällt die Aktion Natur ums Dorf. Im Rahmen dieser Aktion wurden in den letzten Jahren in Niederösterreich 106 Projekte verwirklicht und Anlagen mit sehr wertvollen Feuchtbiotopen errichtet. Hoher Landtag! Eine Aktion von besonderer Bedeutung und mit besonderem Erfolg ist die Aktion "Niederösterreich schön erhalten - schöner gestalten" von Landeshauptmannstellvertreter Dr.Pröll. Hier wird mit Motivation, mit Aufklärung und mit Beratung eine Lawine von Aktivitäten ausgelöst, die sich sehen lassen kann. Diese starken Impulse sind im ganzen land spürbar. In den acht Jahren seit Bestehen dieser Aktion wurden 570 Projekte in Angriff genommen oder zum Großteil verwirklicht. 408 Gemeinden haben bei dieser Aktion mitgemacht. Insgesamt wurden für diese Aktion über 20 Millionen Schilling zur Verfügung gestellt. Das bedeutet, wenn wir die Förderungsmittel von 20 Millionen ansehen und den enormen Beitrag, den die Gemeinden oder Körperschaften leisten müssen, eine große Bewegung. Neben diesen Aktivitäten der Landesregierung gibt es eine Reihe von Institutionen und Einrichtungen, die auf dem Gebiet der ökologischen Grüngestaltung Großes leisten. Ich möchte hier nur den NÖ Landesjagdverband anführen, welcher 1966 mit der Wildökoaktion 1.700 Kleinflächen mit 2,6 Millionen Bäumen bepflanzt hat, wobei ein Beitrag von 11 Millionen Schilling aufgewendet wurde. Hoher Landtag! Ich möchte aber auch allen Mitgliedern von Verschönerungsvereinen und von Bürgerinitiativen, die einen großen Beitrag zur Grüngestaltung in unseren Gemeinden leisten und vor allem bei der Bewußtseinsbildung der Bevölkerung einen hohen Anteil tragen, ein Dankeschön sagen. Ohne sie ginge vieles nicht oder wesentlich langsamer. Wenn nun im Sinne des vom Berichterstatter gestellten Antrages die Landesregierung aufgefordert wird, ihre Bemühungen zur Erhaltung und Pflanzung von Bäumen im Bauland und entlang von Verkehrsflächen durch bewußtseinsbildende Maßnahmen fortzusetzen, so ist dies sehr zu begrüßen. Der Abgeordnete Mag.Kaufmann hat gefordert, daß gesetzliche Maßnahmen geschaffen werden sollen, welche die Verordnungsermächtigung zugunsten der Gemeinden vorsieht. Ich stelle diese Verordnungsermächtigung sehr in Frage. Hoher Landtag! Seit 15 Jahren habe ich in meiner Gemeinde viele Verordnungen des Gemeinderates beschließen lassen. So zum Beispiel eine Verordnung über die Reinhaltung von Grundstücken, eine Verordnung über die Tierhaltung im Wohngebiet, eine Verordnung über Lärmverbote im Wohngebiet und eine Verordnung über das Verbot von Plakatieren im Ortsgebiet. Alle diese Verordnungen regeln das kommunale und das persönliche Zusammenleben der Menschen in einem Ort. Sie greifen nicht gravierend in das Eigentumsrecht des einzelnen Bürgers ein. Ich glaube, ein Baumschutz läßt sich primär durch einen Gesinnungswandel und nicht durch eine Verordnung herbeiführen. So wie dies auch bei der Mülltrennung, bei der Müllvermeidung oder der Wertstoffsammlung der Fall ist. Ich habe auch hier ein Beispiel. Bei uns in Biedermannsdorf haben wir mit der Mülltrennung ohne Verordnung viel erreicht. An Hausmüll mußten wir 1987 noch 300 Kilo pro Einwohner deponieren. 1988 waren es durch Mülltrennung und Wertstoffsammlung nur mehr 177 Kilo und im heurigen Jahr, hochgerechnet bis Ende September, werden es etwa zwischen 160 und 165 Kilo sein. Nahezu nur mehr 50 %. Ich glaube, hier hat man gesehen, daß durch einen Gesinnungswandel die Mülltrennung zum Anliegen der Bürger gemacht wurde. So kann vielmehr erreicht werden, als mit einer Verordnung. Ich glaube auch, daß mit einer Verordnungsgebung oder Verordnungsermächtigung der Gemeinden für den Baumschutz nicht das erreicht wird, was man sich erwartet. In diesem Sinne begrüße ich daher den vorlliegen Antrag. (Abg. Kalteis: Diese Verordnungen gehen nicht gegen die Gesinnung. Man kann es drehen, wie man es will!) Die greifen nicht in das Eigentum des Einzelnen ein. Nein, das ist ganz richtig. Den Baumschutz durch Verordnung zu regeln, das halte ich für sehr problematisch. Erstens hat der Einzelne gegen eine Verordnung kein oder nur ein beschränktes Rechtsmittel. Die Frau Abgeordnete Hans hat hier vorgetragen, wie es einem geht, wenn man einen Baum unter Schutz stellen will. Der Einschreiter hat aber ein Rechtsmittel gehabt, sowohl Anrainer als auch der Besitzer des Baumes. Bei einer Verordnung ist dem Einzelnen der Zugang zum Rechtsmittel, wie wir es wissen, nur sehr erschwert möglich. Und zum zweiten würden sicher auf viele Baumbestände Eingriff genommen oder diese Bäume gar entfernt werden, bevor das Gesetz oder die Verordnung in Kraft tritt. Eine Verordnung zu erlassen, daß die Bäume auf öffentlichen Flächen nicht gefällt werden, dürfte durch die Entwicklung längst überholt sein. Wir wollen nicht regeln, wir wollen motivieren. Welche Gemeinde könnte es sich heute leisten und auch Brunn am Gebirge könnte es sich nicht leisten, ohne zwingenden Grund und ohne die Zustimmung der Anrainer auf öffentlichen Flächen Bäume zu entfernen. Ich glaube, diese Zeit ist längst vorbei. Aus all diesen Gründen glaube ich nicht, daß der Baumschutz durch eine Verordnung zu regeln ist, sondern vielmehr durch einen Gesinnungswandel, durch bewußtseinsbildende Maßnahmen. Die Frau Abgeordnete Hans hat heute in mehreren Wortmeldungen von dem Müllberg gesprochen und sie hat gesagt, der Glaube allein wird Müllberge nicht versetzen. Frau Abgeordnete Hans, bis heute habe ich Sie nur immer reden gehört. Vom Handeln keine Spur. Ich habe Ihnen ein Beispiel aufgezeigt, wie es in meiner Gemeinde geht. (Abg. Ing.Weinmeier: Sie ist ja nicht in der Regierung!) Die FPÖ hat eben eigene Ansichten zur Altlastenentsorgung, während die Bundesregierung Altlastensanierungen in Angriff nimmt, nehmen bei der FPÖ die Altlasten zu: Dr.Krünes, Dr.Frischenlager, Mag.Weiß. Ich glaube, Sie täten besser daran, zu handeln und nicht nur zu reden. (Beifall bei der ÖVP.) Weil Herr Abgeordneter Mag.Kaufmann die Schacherln angesprochen hat, weise ich darauf hin, daß hier ein Gesetz geschaffen wurde, hier wurde das saniert, was durch das Forstgesetz verloren gegangen ist, sonst nichts. (Abg. Kalteis: Die Schaffung ist so etwas Schönes!) Aber im Grünen draußen ist es wesentlich leichter, einen Baum zu fällen, als in jeder Gemeinde. Und alle Gemeindemandatare, die hier sind, werden das bestätigen, daß ein Bürgermeister sicher nicht in der Lage ist, Bäume mutwillig umzuschneiden. Ich glaube, aus dem Grund ist hier der Gesinnungswandel das Wesentliche und nicht die Baumschutzverordnung. Hoher Landtag! Ich glaube vielmehr, daß die vorhandenen Gesetze, vom Naturschutzgesetz angefangen über das Landesstraßengesetz, bis hin zur Bauordnung voll ausreichen, um die Bäume im Bauland und entlang von öffentlichen Straßen zu schützen. Ich lade Sie ein, dem Antrag des Berichterstatters die Zustimmung zu geben. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Die Rednerliste ist erschöpft, der Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. FEURER (SPÖ): Ich verzichte! PRÄSIDENT Mag.ROMEDER (nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Umweltausschusses): Mit Mehrheit angenommen! (Zustimmung ÖVP und SPÖ; Ablehnung FPÖ.) Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Dirnberger, die Verhandlungen zur Zahl 134/B-27/1 einzuleiten. Berichterstatter Abg. DIRNBERGER (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich darf zur Landtagszahl 134/B-27/1 berichten. Mit dem NÖ Marchfeldkanalgesetz, LGBl. 6961/0, wurde die Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal eingerichtet. Gemäß § 13 Abs.2 des NÖ Marchfeldkanalgesetzes ist der Geschäftsbericht der Gesellschaft über das abgelaufene Kalenderjahr jeweils von der NÖ Landesregierung dem NÖ Landtag vorzulegen. In Erfüllung dieses Gesetzesauftrages wurde von der NÖ Landesregierung der Geschäftsbericht der Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal für das Geschäftsjahr 1988 übermittelt. Ich darf namens des Finanz- und Wirtschaftsausschusses folgenden Antrag stellen. Antrag des Finanz- und Wirtschaftsausschusses über den Bericht der NÖ Landesregierung, betreffend das Geschäftsjahr 1988 der Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: "Der Bericht der Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal für das Geschäftsjahr 1988 wird zur Kenntnis genommen." Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten. PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Ich eröffne die Debatte, zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hoffinger. Abg. HOFFINGER (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Das Jahrhundertprojekt Marchfeldkanal ist in seiner Errichtung schon weit fortgeschritten und liegt genau im Zeitplan. Das kann ich Ihnen als einer, der in diesem Gebiet zu Hause ist, heute bestätigen. Das Gesamtkonzept für das Marchfeldkanalsystem sieht die Entnahme von Donauwasser gegenüber von Klosterneuburg vor. Das Kernstück des Systems bildet der fast 19 Kilometer lange Marchfeldkanal, der bei Deutsch Wagram in den Rußbach münden wird. Die beiden Bäche Rußbach und Stempfelbach werden durch den fast 9 Kilometer langen Obersiebenbrunnerkanal verbunden. Durch dieses Gerinnesystem ist die Grobverteilung des Wassers im Marchfeld gesichert. Die Finanzierung des Jahrhundertprojektes wurde durch einen Vertrag der Republik Österreich, vertreten durch den Bautenminister, und dem Land Niederösterreich, vertreten durch Herrn Landeshauptmann Siegfried Ludwig, geregelt. Das Land Niederösterreich ist mit 10 % an den Errichtungskosten beteiligt und in diesem Vertrag verpflichtet sich die NÖ Landesregierung, eine Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal zu gründen. Diese wurde mit 1.1.1986 installiert. Der Betriebsgesellschaft obliegt der Betrieb, die Wartung und die Erhaltung des Marchfeldkanalsystems. Der Geschäftsbericht 1988 liegt heute zur Genehmigung vor. Er gliedert sich in drei Teile. In den Bericht des Kuratoriums, in den Bericht des Vorstandes und in den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 1988. Schwerpunkt der Arbeit im Kuratorium war und ist die Erstellung geeigneter Finanzierungsmodelle zur Abdeckung der anfallenden Betriebskosten. 1988 wurden dafür vier Sitzungen abgehalten. Ein Ergebnis, das dann der Landesregierung zur Genehmigung vorliegen wird, gibt es derzeit noch nicht. Vorschläge wie zum Beispiel die Übernahme der Kosten durch den Bund oder durch das Land, erhöhte Grundsteuer, Interessensbeiträge oder die Einhebung einer Grundwassersteuer, Gebührenvorschreibungen und privatrechtliche Vereinbarungen stehen im Raum. Viele Ideen, aber vieles davon erscheint mir sehr unrealistisch. Aber die Zeit drängt und man muß zu einer Lösung kommen. Denn aus § 15 des Marchfeldkanalgesetzes BGBl.Nr. 507/1985, geht hervor, daß, sobald zusammenhängende Anlagen betriebsfähig und Überprüfungsbescheide rechtskräftig sind, die Rechte und Pflichten von der Errichtungsgesellschaft auf die Betriebsgesellschaft übergehen. Und die jährlichen Betriebskosten inklusive der Rückzahlungsraten werden dann ca. 50 Millionen Schilling im Jahr betragen. Daher ist es notwendig, rasch eine für alle Teile akzeptable Lösung zu finden. Aus dem Bericht geht auch hervor, daß der Standort für den Bau des Betriebshofes festgelegt wurde. Im westlichen Ortsausgang von Deutsch-Wagram sollen ein Büro- und Werkstättengebäude, Garagen und sonstige notwendige Betriebsobjekte errichtet werden. Ich komme nun zum Bericht über den Jahresabschluß. Die rechtlichen Verhältnisse sind durch das NÖ Marchfeldkanalgesetz vom 7.11.1985 gegeben. Es handelt sich um eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit Sitz in DeutschWagram. Die bisherige Finanzierung wird durch den Syndikatsvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Land Niederösterreich gesichert. Der Bund zahlt seit 1986 jährlich 7,5 Millionen Schilling. Die weiteren Mittel werden durch Landesmittel, durch Beiträge aus eigenen Einnahmen und aus dem Erlös von Anleihen und Bankguthaben aufgebracht. Die Bilanz zeigt, daß die Rücklagen im Jahr 1988 um weitere 8,714.000 auf 22,776.050 Schilling erhöht werden konnten. Diese sind in Wertpapieren angelegt. Die Guthaben bei den Banken betrugen Ende 1988 insgesamt S 237.207,98. Die Aufwendungen sind derzeit mit 450.000 Schilling jährlich noch sehr gering; sie entfallen zu zwei Drittel auf die Vorstandsbezüge. Der von Dkfm.Dr.Gert Breindl erstellte Prüfbericht bestätigt die ordnungsgemäße Arbeit der Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal und daher gibt meine Fraktion dem Geschäftsbericht 1988 die Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr.Kremnitzer. Abg. Dr.KREMNITZER (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung! Hoher Landtag! Dank der weisen Führung unseres Herrn Präsidenten sind heute Punkte auf der Tagesordnung, die sich alle irgendwie mit dem Wasser beschäftigen. Bisher wurde über das Wasser als Trinkwasser gesprochen und jetzt sind wir eine Stufe tiefer, jetzt kommen wir zum Grundwasser. Es zieht sich wie ein blauer Bach durch die heutige Tagesordnung. Ich wollte den Begriff roter Faden vermeiden. Nachdem ca. 30 Jahre lang ein rapides Absinken des Grundwasserspiegels im Marchfeld beobachtet worden ist, war die Sanierung unaufschiebbar und ich danke für die Bezeichnung, es ist wirklich ein Jahrhundertbauwerk, das dort zum Schutze der bedrohten Landwirtschaft durchgeführt wird. Aber natürlich auch, um ein totales Kippen des ökologischen Systems zu verhindern. Wir wissen, daß es eine Reihe von Ursachen gibt, die dazu geführt haben. Eine Ursache kann man wirklich an Ort uns Stelle auch erkennen, wenn man sich zu den Grabungsarbeiten begibt, und zwar an Ort und Stelle im Bereich des Rußbaches. Dort wurde seinerzeit durch eine falsche Regulierung, durch eine falsche Bachregulierung, ein totes Gerinne erzeugt, das heute nicht einmal mehr die Funktion des Wassertransportes erfüllt. Und das daher auch seine Funktion in dem Zusammenhang eines ökologischen Systems verloren hat. Dieses gesamte Gebiet ist überhaupt auch durch Kommassierungen weitgehend geschädigt, denn die Landschaft ist ausgeräumt. Wenn man dort durch die Landschaft fährt, findet man nahezu nur landwirtschaftliche Nutzflächen, Verkehrsflächen und Bauflächen. Aber keine Erholungsflächen, weder solche für den Menschen noch solche für die Natur. Der Marchfeldkanal, wie er sich im Entstehen befindet, wird sicher eine sehr große Wertsteigerung, nicht nur für den Grundwasserhaushalt, sondern auch für die ganze Gegend bringen. Der Marchfeldkanal ist sicher ein markantes Bauwerk von großem Nutzen. Die Gesellschaft hat aber auch sonstige Besonderheiten. Dieses ganze Projekt zählt zu den wenigen Projekten im österreichischen Bereich, das eigentlich auf drei Gesellschaften zurückzuführen ist. Es wurde im Jahr 1983 die Planungsgesellschaft gegründet, es wurde im Jahre 1986 die Errichtungsgesellschaft gegründet und zur selben Zeit auch die Betriebsgesellschaft. Drei Gesellschaften für ein einziges Projekt haben wir meinem Wissen nach sonst nur noch beim AKH gehabt. Aber der Wert des Marchfeldkanals ist unbestritten sehr groß. Wenn man das Projekt betrachtet und abfährt, muß ich sagen, gibt es vielleicht eine einzige Schwachstelle. Das ist wahrscheinlich die Parallelführung zur A 22. Ich bin kein Fachmann, aber es ist nicht auszuschließen, daß man dort eines Tages, trotz der Sicherungsmaßnahmen, die heute schon vorgenommen werden, doch vielleicht einmal zu einer Änderung wieder kommen wird. Der Bericht geht in großen Bereichen, wie schon gesagt, darauf ein, wie denn die zukünftige Gesellschaft, den zukünftigen Betrieb, finanzieren werden wird. Wir von der Freiheitlichen Partei neigen dem Gesichtspunkt zu, daß man die Vorteilszieher nicht wird außer Acht lassen können. Ich glaube, es sollten tatsächlich jene herangezogen werden, die aus dem Betrieb des Kanals meßbare Nutzungsvorteile haben, jene, die umwegsrentable Vorteile ziehen und es werden auch unter Umständen jene zu bewerten sein, bei denen der Kanal bestehende Schäden aus der Vergangenheit behebt. Natürlich dürfen wir auch eine weitere Einnahmequelle nicht außer Acht lassen, das ist die von der Gesellschaft selbst angepeilte Möglichkeit des Verkaufes von Brauchwasser. Die Gesellschaft plant ja, Brauchwasser auf die Hochterrasse in geschlossenen Leitungssystemen hinaufzuführen und es dort Großnutzern zur Verfügung zu stellen. Der Verkauf dieses Brauchwassers muß zweifellos auch zu Einnahmen führen. Auf alle Fälle wird es notwendig, sich sehr bald darüber im klaren zu sein, denn üblich ist das ja nicht, daß man ein Projekt beginnt, daß man baut, aber noch nicht weiß, wie man es später finanziert. Üblich ist es, daß man sich vor Baubeginn oder vor Planungsbeginn über alles im klaren ist. Zurück zum Bericht. Die Gesellschaft bilanziert positiv. Das ist kein Wunder, wenn bei nahezu fehlendem Betriebsaufwand der Bund seine vertraglich vereinbarten Betriebskostenanteile bereits leistet. Deshalb sind bei der Gesellschaft auch finanzielle Reserven in der Größenordnung von etwas mehr als drei Jahresbeiträgen des Bundes vorhanden. Überraschend ist, daß der Rechnungsabschluß zum zweien Mal schon eine sehr hohe Liquidität am Jahresende aufweist. Hier sollte die Gesellschaft über die Aufsichtsorgane darauf hingewiesen werden, daß diese Liquiditätshaltung betriebswirtschaftlich und kaufmännisch nicht sehr sinnvoll ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Freiheitliche Partei hat das letzte Mal dem Bericht nicht zugestimmt, und zwar vor allem deshalb nicht zugestimmt, weil wir einen Befangenheitstatbestand festgestellt haben. Damals wurde von diesem Pult aus die Befangenheit bestritten. Aber ich freue mich sehr, daß ich zwei Tage später vom betroffenen Mitglied der Kuratoriums, dessen Gattin damals noch die Betriebsprüfung bzw. die Steuerprüfung durchgeführt hatte, einen Anruf bekommen habe, der mir sofort erklärt hat, daß er seine Frau bitten wird, den Auftrag zurückzulegen. Dieser Befangenheitstatbestand ist damit bereinigt. Die Freiheitliche Partei wird dem Antrag zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zum Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Sivec. Abg. SIVEC (SPÖ): Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Marchfeldkanal hat auch in diesem Haus eine große Bedeutung erfahren. Waren es zum Bericht 1986 zwei und 1987 drei Debattenredner, so sind es heute bereits vier Redner. Das zeigt also auch die Bedeutung des Marchfeldkanals für das Land Niederösterreich. Der vorliegende Geschäftsbericht der Marchfeldbetriebsgesellschaft, der auf Grund des Marchfeldkanalgesetzes erstellt und dem NÖ Landtag zugeleitet wurde, zeigt - wie in den Jahren 1986 und 1987 - daß das Wasser in dieser Region weiter absinkt. Und das Wasser ist für diese Region ein lebensbestimmender Faktor. Die absinkende Tendenz beträgt im zentralen Marchfeld, das ist der Bereich unterhalb von Gänserndorf, 50 bis 100 Millimeter pro Jahr. In den trockenen Jahren - und es gab solche in den Jahren 1983 und 1984 betrug die Absinktendenz sogar 50 Zentimeter. Die Ursache für dieses Absinken ist vielfältig. Erstrangig hiefür muß vorallem die Landwirtschaft genannt werden, die einen Großteil des Wassers aus dem Grundwasserhaushalt entnimmt. Dazu kommen aber auch noch das Gewerbe und selbstverständlich auch die Haushalte. Die Wasserbilanz im Bericht 1988 zeigt, daß zwischen Grundwasserneubildung und Grundwasserentnahme wieder ein Defizit von 8 Millionen Kubikmeter entstanden ist. Von diesem der Beregnung gewidmeten Wasser fließen fünf Prozent der Grundwasseranreicherung wieder zu. Der Rest davon ist für den Grundwasserhaushalt verloren. Wenn man bedenkt, daß immerhin 30 bis 40 Millionen Kubikmeter pro Jahr entnommen werden, so kann man sich ausrechnen, wie viel verloren ist. Die Wasserbilanz für das Marchfeld zeigt aber auch neben dem Verlust des Grundwassers andere wichtige Faktoren. Und eine dieser wichtigen Faktoren ist also die Anreicherung des Grundwassers mit Nitrat. Heute ist schon sehr viel über das Nitrat gesprochen worden. Die Meßstellen haben gezeigt, daß der Nitratgehalt weit über den zulässigen Grenzen liegt. Die Marchfeldbäche führen aber auch auf Grund ihrer geringen Durchfließgeschwindigkeit Schwermetalle und Schadstoffe mit sich. Herr Abgeordneter Dr.Kremnizter, das ist nicht nur deshalb so, weil eine Fehlplanung im Rußbach war, sondern es hängt auch damit zusammen, daß ein Absinken des Grundwasser in dieser Region erfolgt und daher eine geringe Fließgeschwindigkeit entstanden ist. Die Beobachtung hat aber auch gezeigt, daß viele Bäche im Marchfeld zu regulieren sein werden. Es muß aber auch festgehalten werden, daß in dieser Region, um die Schadstoffe herauszubekommen, vollbiologische Kläranlagen gebaut werden müssen, damit das Eindringen von Schadstoffen in die Marchfeldbäche reduziert wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist bereits seitens der Abteilung B/3-C ein Auftrag hinausgegangen, eine Studie zu erstellen, um die Entsorgung im Abwasserbereich in dieser Region zu prüfen und aufzulisten. Erfreulich ist die Tatsache, daß beim Einlaufbauwerk in Langenzersdorf die Wassergüte der Donau relativ gut ist und teilweise sogar Werte erreicht, die unter der Grenze der Trinkwasserwerte liegen. Das zeigt, daß dieses Wasser aus dem Donaubereich in das Marchfeldwassersystem aufgenommen und so für die Landwirtschaftsflächen aufgebracht werden kann. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einen wesentlichen Fortschritt hat auch die Planung im Bereich der Wasserversorgung auf der Hochterrasse genommen. Die Hochterrasse grenzt an das nördliche Weinviertel und umfaßt eine Fläche von ca. 30.000 Hektar. Diese Hochterrasse wird als Mangelgebiet bezeichnet. Die Niederschlagsverhältnisse sind in diesem Gebiet um durchschnittlich 500 Milimeter pro Jahr ungünstiger, als auf der Niederterrasse des Marchfeldes. Die leichten, sandigen Böden mit geringer Wasserspeicherung führen häufig zu unzureichenden Wasserverhältnissen. Darüber hinaus ist eine Wasserentnahme aus dem Grundwasser für Beregnungszwecke in vielen Fällen unergiebig. Dadurch, weil das tieferliegende Wasservorkommen nicht genutzt werden kann. Die Planung sieht vor - und das ist auch schon gesagt worden - daß auf der Hochterrasse des Marchfeldes eine Pumpleitung für ein Großverteilerversorgungsnetz kommen soll. Das Projekt Hochterrasse wurde in vielen Planungsphasen bereits mit den Anrainergemeinden sowie den betroffenen Bürgern und Entscheidungsträger diskutiert. Es wurde vorher entsprechend informiert und es kam daher auch zu positiven Ergebnissen. Nach Abschluß aller Beratungen für die Hochterrasse und vor allem als Finanzierungsmodell kann auch dieses Gebiet mit einwandfreiem Wasser versorgt werden. Aber auch im abgelaufenen Jahr hat die Marchfeldplanungsgesellschaft obwohl das Projekt fast bis zur Hälft gereift ist - die Bürgerinformation weiter ausgebaut. Sie haben die betroffene Bevölkerung über den Stand der Errichtung informiert. Es haben viele Niederösterreicher die Möglichkeit gehabt, bei zahlreichen Ausstellungen und Vorträgen dieses Projekt kennen zu lernen. Der Marchfeldkanal, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat bereits jetzt schon im Fremdenverkehr einiges gebracht. Die in Entstehung begriffenen Wege und Straßen wurden schon jetzt von den Radfahrern und Wanderern angenommen. Es kann angenommen werden, daß nach Fertigstellung des Marchfeldkanales dieser Teil auch für den Fremdenverkehr genutzt werden kann. Ich darf abschließend, meine sehr verehrten Damen und Herren, sagen, daß das Jahrhundertprojekt Marchfeldkanal seinem Ziel näher kommt und meine Fraktion wird diesen Bericht zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Lugmayr. Abg. Monika LUGMAYR (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Der Marchfeldkanal nimmt gute Fortschritte. Wir haben die Daten des Berichtes bereits von meinen Vorrednern gehört, ich kann diesem nur zustimmen und möchte hier erstens einmal klarstellen, daß es jetzt keine drei Gesellschaften mehr gibt, sondern die ehemalige Planungsgesellschaft wurde in die Errichtungsgesellschaft umgewandelt. Nunmehr gibt es eine Errichtungsgesellschaft und eine Betriebgesellschaft. Die Betriebsgesellschaft hat diesen Bericht vorgelegt. Diese Gesellschaft macht sich nicht nur Gedanken über die Kosten des Betriebes, sondern sie kontrolliert auch laufend die Errichtung. Sie macht sich jetzt schon Gedanken, wie der Betrieb einmal finanziert werden kann. Sie nimmt auch Einfluß auf die Investitionen, inwieweit sie sinnvoll und zu akzeptieren sind. Das ist nicht immer eine einfache Aufgabe für das Kuratorium. Es ist auch eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe, weil man einerseits sehr vieles für notwendig erachet, man sich andererseits aber auch überlegen muß, wie der Betrieb zu finanzieren ist. Und Sie können sicher sein, daß wir uns reiflich überlegen werden, wie die Kosten gerecht auf die Interessenten, die das Wasser zur Verfügung bekommen, aufgeteilt werden. Nicht nur auf die, welche es direkt verwenden, sondern auch auf die, welche durch die Versickerung und die Grundwasseranreicherung einen Nutzen davon haben. Das betrifft ein großes Gebiet. Aber auch auf die Interessenten, die in den Genuß eines Hochwasserschutzes kommen. Denn auch das ist ein Teil des Effektes des Marchfeldkanals, daß durch die Bauwerke, durch die Pumpwerke bei der Mündung ein bedeutend besserer Hochwasserschutz für die betroffene Bevölkerung sein wird. Auch das öffentliche Interesse wird zu berücksichtigen sein. Denn der Hauptgrund, daß der Grundwasserspiegel so stark abgesenkt wurde, war die Donauregulierung. Und die Donau und die öffentlichen Gerinne wurden im öffentlichen Interesse mit öffentlichen Mitteln reguliert. Dadurch zahlt ja auch schon der Bund einen gewissen Anteil und ich nehme an, daß das Land Niederösterreich auch etwas dazu beitragen wird. Nicht zuletzt auch deshalb, weil auch die Flußgemeinschaften sowie die Wassergemeinschaften des Rußbaches und des Stempfelbaches eingebracht werden. Aber nun zu einem Thema, das immer wieder auftaucht. Es ist dies die Argumentation über die schlechte Grundwasserqualität, über die Nitratbelastung im Marchfeld und über die Altlasten. Das wäre nie so ausreichend bekannt geworden, wenn nicht die Marchfeldkanalgesellschaft so gründlich die Erhebungen durchgeführt hätte. Das ist zweifellos richtig, aber man kann daraus nicht schließen, daß die hohen Nitratwerte nur im Marchfeld vorhanden wären. Solche Werte gibt es sicher da und dort auch in anderen Gebieten. Die Altlasten werden dadurch besser zu sanieren sein, weil man weiß, wo sie sind. Und beim Nitrat wird sicher eine bedeutende Verbesserung zustande kommen. Zunächst einmal durch Beschickung der Bäche mit Wasser, sodaß die Kläranlagen wieder den notwendigen Vorfluter haben, den sie derzeit leider nicht haben. Bei uns geht ja immer der Ausspruch, daß der Stempfelbach in der Kläranlage Untersiebenbrunn entspringt, weil er sonst kein Wasser hätte, wenn nicht die Abwässer der Kläranlage vorhanden wären. Das ist traurig aber wahr. Wenn heute in unserer Region teilweise kritisiert wird, warum man denn das Bett des Rußbaches abdichten muß, dann ist dies deshalb notwendig, damit es keine unkontrollierte Versickerung des Fließwassers gibt. Das war eine Auflage bei den Wasserrechtsverhandlungen. Das wird sicher das Projekt verteuern, aber aus Gründen der Qualität des Wassers ist es notwendig. Das wird noch einiger Aufklärung bedürfen, die aber die Marchfeldkanalgesellschaft im Laufe der nächsten Zeit bei den betroffenen Anrainern machen wird. Durch die Beregnungsmöglichkeit der Landwirtschaft wird auch das Nitratproblem verbessert, weil wir dadurch eine bessere Fruchtfolge haben und das natürlich eine große Auswirkung für den Eintrag von Nitrat mit sich bringt, wenn man auch Wintersaaten und Hackfrüchte anpflanzen kann. Und daß durch die Beregnung Nitrat ins Grundwasser gelangt, wurde bei einem vorgelegten Versuch einer Beregnungsgemeinschaft eindeutig widerlegt. Hiebei hat man festgestellt, daß das Wasser der Beregnung nur sehr wenig in den Boden eindringt und bei Gott nicht ins Grundwasser gelangen kann. Dadurch kann also sicher kein Eintrag ins Grundwasser erfolgen. All das zusammen sind positive Dinge. Als Bewohnerin des Marchfeldes kann man nur dankbar sein, daß dieses Projekt begonnen wurde. Ich würde es auch sinnvoll finden, wenn die MarchfeldkanalBetriebsgesellschaft den Auftrag bekommen würde, auch bei der Nationalparkplanung mitzuwirken, weil sich dadurch auch die Wassersituation in den Donauauen verbessern würde. Und das ist dringend notwendig, wenn wir den Auwald erhalten wollen. In diesem Sinne danke ich, daß alle Fraktionen beteuert haben, daß sie diesem Bericht ihre Zustimmung geben werden. Meine Fraktion wird dies natürlich auch tun. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Eine weitere Wortmeldung liegt nicht vor; der Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. DIRNBERGER (ÖVP): Ich verzichte! PRÄSIDENT Mag.ROMEDER (nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Finanz- und Wirtschaftsausschusses): Einstimmig angenommen! Nunmehr ersuche ich den Herrn Abgeordneten Anzenberger, die Verhandlungen zur Zahl 124/H-4 einzuleiten. Berichterstatter Abg. ANZENBERGER (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich habe zur Vorlage 124/H-4 zu berichten. Gemäß dem NÖ Umweltschutzgesetz 1984, LGBl. 8050/0, ist die Beseitigung von Müll und anderen Abfallstoffen eine wesentliche Aufgabe der NÖ Umweltschutzanstalt. Seit dem Jahre 1985, als die NÖ Umweltschutzanstalt ihr Arbeit aufnahm, haben sich insgesamt 390 Gemeinden mit ca. 880.000 Einwohnern entschlossen, sich für die Beseitigung bzw. Verwertung des anfallenden Hausmülls der Anlagen der NÖ Umweltschutzanstalt zu bedienen. Derzeit werden von der NÖ Umweltschutzanstalt zwei Müllverwertungsanlagen auf der Basis der Kompostierung sowie 13 überregionale Mülldeponien betrieben. In den beiden Kompostierungsanlagen der NÖ Umweltschutzanstalt in Traiskirchen und Pöchlarn werden derzeit insgesamt ca. 219.000 Tonnen Hausmüll und Kompost verarbeitet. Im Jahre 1986 wurden in den Müllbeseitigungsanlagen der NÖ Umweltschutzanstalt insgesamt 220.000 Tonnen Gewerbe- und Geschäftsmüll übernommen. In Entsprechung des gesetzlichen Auftrages hat die NÖ Umweltschutzanstalt für jene Regionen, in welchen die Abfallentsorgung noch nicht den Anforderungen eines wirksamen Grundwasserschutzes entspricht, weitere Anlagen zu planen und zu errichten. Die Errichtung und der Betrieb von geordneten Mülldeponien stellt vor allem hinsichtlich des erforderlichen Emissionsschutzes von Wasser, Boden und Luft immer größere Anforderungen. Im Mai 1979 hat das Land Niederösterreich für ein Darlehen des Wasserwirtschaftsfonds die Haftung für die Errichtung der Müll- und Klärschlammkompostierungsanlage Traiskirchen übernommen. Mit Schreiben vom 21.Mai 1987, Zahl 578.236/31-21/87, wurde vom Wasserwirtschaftsfonds die vorläufige Endabrechnung bezüglich der Herstellungskosten übermittelt. Zur endgültigen Abrechnung ist jedoch eine neuerliche Haftungserklärung durch das Land Niederösterreich notwendig. Da sich die Kreditbedingungen und auch die Kreditsumme gegenüber dem seinerzeitigen Zustand geändert haben. Entgegen der ursprünglichen Darlehenssumme von S 7,350.000 beträgt das nunmehrige Darlehen S 6,374.000. Das Darlehen wird mit einem Zinssatz von ein Prozent per anno verzinst, die Laufzeit wurde von 25 auf 30 Jahre verlängert. Damit die Zusicherung des Wasserwirtschaftsfonds rechtswirksam werden kann, bedarf es der Übernahme der Haftung einer Gebietskörperschaft für die Rückzahlung samt Zinsen und Zinseszinsen des vom Wasserwirtschaftsfonds der NÖ Umweltschutzanstalt gewährten Darlehens. Ich habe namens des Finanz- und Wirtschaftsausschusses über die Vorlage der Landesregierung, betreffend Müll- und Klärschlammkompostierungsanlage Traiskirchen, Übernahme der Haftung durch das Land Niederösterreich für das Darlehen des Wasserwirtschaftsfonds, folgenden Antrag zu stellen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: "1. Die NÖ Landesregierung wird ermächtigt, die Haftung des Landes Niederösterreich gemäß § 1357 ABGB für das von der NÖ Umweltschutzanstalt aufzunehmende Darlehen in Höhe von S 6,374.000,-- zu übernehmen. Diese Haftung ersetzt die Haftungserklärung vom Mai 1979 in der Höhe von S 7,350.000,--. Siehe Landtagsbeschluß vom 29.Juni 1978, Ltg.Zahl 559-1978. 2. Die NÖ Landesregierung wird ermächtigt, die zur Durchführung dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen zu treffen." Ich bitte den Herrn Präsidenten, zu dieser Vorlage die Debatte zu eröffnen und die Abstimmung durchführen zu lassen. PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Worte ist niemand gemeldet, wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Finanz- und Wirtschaftsausschusses): Einstimmig angenommen! Nunmehr ersuche ich den Herrn Abgeordneten Trabitsch, die Verhandlungen zur Zahl 128/H-3/2 einzuleiten. Berichterstatter Abg. TRABITSCH (ÖVP): Verehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zur Zahl 128/H-3/2. Die NÖSIWAG, Niederösterreichische Siedlungswasserbaugesellschft, hat um Übernahme der Landeshaftung für die Gewährung von drei Darlehen in der Gesamthöhe von S 36,050.000,-- und zwei Darlehenserhöhungen im Ausmaße von S 4,817.000,-- des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds beim Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie und einer zusätzlichen Vorsorge für eventuelle Baukosten- und Förderungserhöhungen im Ausmaße von 10 % der bereits zugesicherten Förderung, also S 3,966,700,--, sowie insgesamt S 44,833.700,-- sowie der Verlängerung der Darlehenslaufzeit von 20 auf 30 Jahre angesucht, welch für folgende Projekte bewilligt wurden: Tullnerfeld West BA 02, Pulkautal Fernwerkanlage, Tullnerfeld Ostbrunnen 3, nördliches Wienerfeld, Erweiterung Westbahn-Wienerwald BA 2. Ich stelle folgenden Antrag des Finanz- und Wirtschaftsausschusses (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: "Die NÖ Landesregierung wird ermächtigt, die Haftung des Landes Niederösterreich als Bürge im Sinne des § 12 Abs.3 lit.c des Wasserförderungsbautengesetzes, BGBl.Nr. 148/1985, in der geltenden Fassung, für die Gewährung von drei Darlehen in Gesamthöhe von S 36,050.000,-- und zwei Darlehenserhöhungen im Ausmaß von S 4,817.000,-- des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds beim Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie an die NÖSIWAG, Niederösterreichische Siedlungswasserbau Gesellschaft, und einer zusätzlichen Vorsorge für eventuelle Baukosten- und Förderungserhöhungen im Ausmaße von 10 % der bereits zugesicherten Förderung, also S 3,966.000,-- insgesamt S 44,833.700,-- zu übernehmen und der Darlehenslaufzeitverlängerung von 20 auf 30 Jahre zuzustimmen. Die NÖ Landesregierung ist ermächtigt, die zur Durchführung dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen zu treffen." Ich bitte den Herrn Präsident, die Beratungen vorzunehmen und die Abstimmung durchzuführen. PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Eine Wortmeldung liegt nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Finanz- und Wirtschaftsausschusses): Einstimmig angenommen! Nunmehr bitte ich Herrn Abgeordneten Hülmbauer, die Verhandlungen zur Zahl 104/K-9 einzuleiten. Berichterstatter Abg. HÜLMBAUER (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich darf berichten zur Landtagszahl 104/K-9 über die Änderung des Gesetzes betreffend landwirtschaftliche Kulturflächen. Die Forstgesetznovelle 1987 brachte im § 1 Abs. 5 eine Änderung, wonach auch solche Flächen nicht als Wald gelten, die im Kurzumtrieb mit einer Umtriebszeit von maximal 30 Jahren genutzt werden. Das sind also Forstgärten, Christbaumkulturen, Energieholzkulturen, Tannenplantagen oder auch Naturanflug. Da es aber im Hinblick auf solche Flächen auch zur Beeinträchtigung von Anrainerinteressen kommt, ist es notwendig, daß hier eine behördliche Zulassung stattfindet. Es ist keine Vermehrung von Bürokratie zu erwarten, da dies auch vor der Novellierung des Forstgesetzes behördlich genehmigungspflichtig war und es ist auch kein finanzieller Mehraufwand zu erwarten. Die Änderungen des Gesetzes sind folgende: 1. Im § 1 Abs.1 werden nur die Kulturarten aufgezählt, also Punkt a) die Aufforstung, Punkt b) die Anlegung von Forstsammelplantagen, Christbaumkulturen, Walnuß- und Edelkastanienplantagen zur Gewinnung von Früchten und Kurzumtriebsflächen mit einer Umtriebszeit bis maximal 30 Jahren und Punkt c) die Duldung des natürlichen Anfluges, also die Naturverjüngung. 2. Im § 1 Abs.2 wird nur die Jahreszahl von 1975 auf 1987 geändert. 3. Im § 2 Abs.1 wird festgestellt, daß die Bewilligung zu versagen ist, wen ein öffentliches Interesse an der Erhaltung einer gesunden und leistungsfähigen Landwirtschaft nicht gegeben ist, wenn also nachteilige Auswirkungen auf die Agrarstruktur zu erwarten sind. 4. Im § 2 Abs.2 wird die Zahl 7 durch die Zahl 10 ersetzt. Das ist also der Abstand zu den Nachbargrundstücken. Im § 4 Abs.2 wird die Jahreszahl 1975 durch 1976 ersetzt. Ich darf daher namens des Landwirtschaftsausschusses folgenden Antrag stellen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: „1. Der vorliegende Gesetzesentwurf über die Änderung des Gesetzes betreffend landwirtschaftliche Kulturflächen wird genehmigt. 2. Die NÖ Landesregierung wird ersucht, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“ Ich darf den Herrn Präsidenten ersuchen, die Abstimmung durchführen zu lassen. PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Auch zu diesem Geschäftsstück liegt keine Wortmeldung vor; wir kommen daher zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Landwirtschaftsausschusses): Einstimmig angenommen! Somit ist die Tagesordnung dieser Sitzung erledigt. Die nächste Sitzung des Landtages wird im schriftlichen Wege bekanntgegeben werden. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung um 21.35 Uhr.)