Leitfaden für die Vergabe von Leistungsentgelt Für die Vergabe einer Leistungsprämie fordert § 40 Nr.6 zu § 18 Abs.8 TV-L das Vorliegen einer besonderen Leistung. Dies bedeutet eine überdurchschnittliche Aufgabenerfüllung im Gegensatz zu einer durchschnittlichen Leistungserbringung. Bei einer durchschnittlichen Leistung entspricht das Arbeitsverhalten des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin voll und ganz den Erfordernissen des Arbeitsplatzes, der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin besitzt in den ausgeführten Aufgabenbereichen gute Fachkenntnisse und ein zuverlässiges Urteilsvermögen. Bei einer besonderen Leistung liegt eine deutlich darüber hinausgehende Aufgabenerfüllung vor. Hierbei darf nicht auf Merkmale abgestellt werden, welche bereits durch die Eingruppierung bzw. gesonderte Zulage (z.B. vertretungsweise Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit) abgegolten werden. Mögliche Anknüpfungspunkte für die Vergabe einer Leistungsprämie können sein: Leistungsqualität z.B. erreicht durch Kenntnisse und Fähigkeiten, Selbstverantwortlichkeit und Gewissenhaftigkeit, Umsicht, Fehlerfreiheit, Orientierung und Bezug auf Dritte (hoher Serviceanspruch), Kreativität, Planung und Organisation des Handelns; Leistungsquantität z.B. überdurchschnittlicher Einsatz, der zu einer unter normalen Bedingungen nicht erreichbaren, termingerechten Erfüllung eines wichtigen Zieles beiträgt, Sonderleistungen, welche die geforderten Ergebnisse in wesentlichem Ausmaß übersteigen, Übernahme vorübergehender zusätzlicher Aufgaben, Einführung neuer Geschäftsabläufe/Arbeitsmethoden; Leistungsverhalten z.B. außergewöhnliches engagiertes, ganzheitliches Handeln mit sichtbar positiven Auswirkungen, insbesondere für die Öffentlichkeit oder Angehörige der Universität; besonderes Engagement für ein leistungsförderndes Arbeitsklima und leistungsorientierten Teamgeist; länger dauernde Arbeit unter besonderes schwierigen Bedingungen oder sozialer Belastbarkeit Diese Aufzählung ist nicht abschließend, wichtig ist in allen Fällen eine schlüssige und sachlich begründete Argumentation, welche eine nachvollziehbare Entscheidung einschließt. Neben der Möglichkeit von Einzelprämien können auch Gruppen-/Teamprämien vergeben werden. Dies ist in den Fällen angebracht, in denen für ein gemeinsames Ergebnis die Notwendigkeit der Zusammenarbeit besteht und jeder einzelne gleichermaßen am Erfolg beteiligt ist. Hierbei erfolgt dann keine Differenzierung mehr nach individueller Einzelleistung. Die zulässige Prämienhöhe bei einer Teamprämie bestimmt sich dabei nach dem Entgelt des Mitarbeiters in der höchsten Entgeltgruppe der an der Leistung wesentlich beteiligten Mitarbeiter. Beispiel: A, B, C und D bilden ein Team und sind für die Erreichung eines gemeinsamen Ziels verantwortlich. Dabei ist A in E13 eingruppiert, B in E10, C in E8 und D in E5. Der maximale Betrag für die Leistungsprämie beträgt 10% des Jahrestabellenentgeltes der Stufe 1 der Entgeltgruppe E13; derzeit 3.677,--€. Dieser Betrag ist, gleichmäßig auf alle Teammitglieder zu verteilen. Die Leistungsprämie soll einen Ausnahmecharakter beinhalten und einen Anreiz zu weiteren Leistungserfolgen darstellen, keinesfalls soll diese als Gehaltsbestandteil gesehen werden. Da die Vergabe von Leistungsprämien ein sensibles Motivationsinstrument darstellt, sollten folgende Erfahrungen einbezogen werden. Bei der Wahrnehmung und Einschätzung anderer Personen kann eine Reihe von Verzerrungseffekten auftreten: Überstrahlung Dies tritt dann auf, wenn eine Eigenschaft oder Verhaltensweise des Mitarbeiters andere weniger deutlich erscheinende Charakteristika überstrahlt. Dadurch kann es zu einer Verfälschung der Gesamtbeurteilung kommen, dies umso mehr, wenn der Vorgesetzte besonderen Wert auf dieses Merkmal (z.B. Redegewandtheit) legt und es in der Beurteilung zu stark gewichtet. Der Beurteiler stellt damit einen Zusammenhang zwischen zwei Merkmalen her (Redegewandtheit und Leistungsbereitschaft), der tatsächlich nicht existiert. Hilfreich hierbei ist, den Mitarbeiter stets im Hinblick auf die gestellten Aufgaben und die zu erfüllenden Anforderungen zu beurteilen. Macht des letzten Eindrucks Der zuletzt entstandene Eindruck des Mitarbeiters überlagert die gewonnenen Eindrücke des gesamten Beurteilungszeitraumes. Hierbei können herausragende Situationen im positiven wie im negativen diesen Eindruck noch verstärken. Häufig verändern die Mitarbeiter auch ihre Arbeits- und Verhaltensweise gegen Ende des Beurteilungszeitraumes, da sie sich der verstärkten Beobachtung bewusst sind. Diese Gefahr lässt sich leicht durch Bewertungen während des gesamten Jahres in vielen unterschiedlichen Situationen vermeiden. Projektionsfehler Manche Vorgesetzten neigen dazu, eigene Fähigkeiten, Eigenschaften oder Stärken/Schwächen als Maßstab zu setzen oder diese den Mitarbeitern zuzuordnen. Daraus folgt dann, dass Mitarbeiter, bei denen der Vorgesetzte Ähnlichkeiten zu sich selbst erkennt, besser beurteilt werden als andere Kollegen oder die eigenen Leistungen und Verhaltensweisen des Vorgesetzten den Prüfungsmaßstab bilden statt einer Beurteilung an den jeweiligen Stellenforderungen sowie an Zielen und Werten der Institution. Grundsätzlich ist es daher wichtig, sich nicht selbst zum Maßstab zu machen und selbstkritisch in Bezug auf das eigene Urteil zu sein. Um eine Anlaufstelle für diejenigen Mitarbeiter anbieten zu können, welche die Entscheidungen bei der Vergabe der Leistungsprämien nicht annehmen möchten, wird eine paritätisch mit einem Vertreter des Arbeitgebers und einem Vertreter des Personalrats besetzte Beschwerdestelle eingerichtet. Als zuständige Ansprechpartner sind Herr Mauer, Leiter der Abteilung 4 Personal unter der Telefonnummer 3182400 und Frau Nöth, Mitglied des Personalrats unter der Telefonnummer 3182003 zu erreichen. Die Beschwerdestelle ist verpflichtet innerhalb von 14 Tagen einen Entscheidungsvorschlag an den Kanzler weiterzuleiten, der hierüber dann abschließend entscheiden wird. Die Vergabe von Leistungsentgelten an der Universität Würzburg soll dazu beitragen, die Motivation und Eigenverantwortung der Mitarbeiter zu stärken und Leistungserfolge zu honorieren. Hierbei ist Chancengleichheit und Transparenz zu gewähren, um den vielfältigen Aufgabenbereichen gerecht zu werden. Ebenso wird damit auch die Führungskompetenz vor Ort gestärkt und der Universität Würzburg ermöglicht, sich als starke Einrichtung im Bereich der Wissenschaft und Forschung weiterhin zu etablieren. Ganz in diesem Sinne soll die Gelegenheit der Vergabe von Leistungsprämien möglichst stark genutzt werden.