56-si - beim Niederösterreichischen Landtag

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Landtag von NÖ, XIII. Gesetzgebungsperiode
Tagung 1992/93
56. Sitzung am 30. November 1992
INHALT:
1.
Eröffnung durch Präsident Mag.Romeder (Seite 183).
2.
Bekanntgabe einer Erweiterung der Tagesordnung (Seite 183).
3.
Mitteilung des Einlaufes (Seite 183).
4.1.
Antrag des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses über den Voranschlag des Landes Niederösterreich
für das Jahr 1993. Berichterstatter: Abg. Kurzbauer (Seite 187).
Redner: Finanzreferent LR Mag.Freibauer (Seite 188).
4.2.
Generaldebatte:
Redner: Abg. Dr.Kremnitzer (Seite 193), Abg. Icha (Seite 200), Abg. Böhm (Seite 203).
Abstimmung (Seite 206).
5.1.
Spezialdebatte: Gruppe 0, Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung.
Berichtersatter: Abg. Kurzbauer (Seite 206).
5.2.
Antrag des Bau-Ausschusses über den Antrag der Abg. Böhm, Mag.Kaufmann u.a. betreffend
Änderung des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976 (NÖ ROG Novelle 1992).
Berichterstatter: Abg. Dipl.Ing.Toms (Seite 207).
Redner zu 5.1. und 5.2.: Abg. Franz Rupp (Seite 207), Abg. Dkfm.Rambossek mit Resolutionsantrag
(Seite 209), Abg. Präs. Haufek mit
Resolutionsantrag (Seite 213), Abg. Ing.Eichinger (Seite 218), Abg. Ing.Weinmeier mit
Resolutionsantrag (Seite 220), Abg. Mag.Kaufmann (Seite 224), Abg. Hülmbauer (Seite 228), Abg.
Klupper (Seite 230), Abg. Dr.Kremnitzer mit Resolutionsantrag (Seite 232), Abg. Uhl (Seite 234), Abg.
Litschauer (Seite 236), Abg. Icha (Seite 240).
Abstimmung (Seite 241).
6.
Spezialdebatte: Gruppe 1, öffentliche Ordnung und Sicherheit. Berichterstatter: Abg. Kurzbauer (Seite
241).
Redner: Abg. Sivec (Seite 241), Abg. Friewald (Seite 244), Abg. Preiszler mit Resolutionsantrag (Seite
246), Abg. Uhl (Seite 250),
Abg. Klupper (Seite 253), Abg. Preiszler (Seite 255).
Abstimmung (Seite 256).
7.
Spezialdebatte: Gruppe 2, Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft.
Berichterstatter: Abg. Kurzbauer (Seite 256).
Redner: Abg. Greßl (Seite 256), Abg. Trabitsch (Seite 257), Abg. Dkfm.Rambossek mit zwei
Resolutionsanträgen (Seite 258), Abg. Platzer (Seite 261).
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER (10.00 Uhr): Ich eröffne die Sitzung. Das Protokoll der letzten Sitzung
ist geschäftsordnungsgemäß aufgelegen; es ist unbeanstandet geblieben und demnach als genehmigt
zu betrachten.
Von der heutigen Sitzung haben sich der Herr Abgeordnete Schwab und der Herr Abgeordnete
Knotzer entschuldigt. Hohes Haus! Ich setze das Geschäftsstück, Zahl 486/A-1/74 welches im BauAusschuß bereits am 19.November behandelt wurde, noch auf die Tagesordnung der heutigen
Sitzung. Ich beabsichtige, dieses Geschäftsstück gemeinsam mit der Gruppe 0 des Voranschlages zu
verhandeln. Wird dagegen ein Einwand erhoben? Das ist nicht der Fall.
Hohes Haus! Ich bringe folgenden Einlauf zur Kenntnis (liest):
Ltg. 486/A-1/74 Antrag der Abgeordneten Böhm, Mag.Kaufmann u.a. betreffend Änderung des NÖ
Raumordnungsgesetzes. Ich habe diese Vorlage am 13.November 1992 dem Bau-Ausschuß
zugewiesen. Wie Sie bereits erfahren haben, wurde am 19.November 1992 dieses Geschäftsstück im
Bau-Ausschuß
erledigt und wird daher heute im Plenum verhandelt. Ltg. 487/K - 4 Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des Kindergartengesetzes und Ltg. 495/S - 6 Änderung des Spielautomatengesetzes. Beide Vorlagen weise ich dem Europa-Ausschuß zur
weiteren Behandlung zu. Ltg. 488/S - 5/7 Vorlage der Landesregierung betreffend Bezirkshauptmannschaft Gmünd, Neubau eines
Amtsgebäudes.
Ltg. 492/B-1-13 Bericht des Finanzkontrollausschusses II/92 Ltg. 494/L - 5/1 Änderung des Landesumlangengesetzes und
Ltg. 496/B - 1/14 Bericht des Finanzkontrollausschusses über den Verkauf des Landesreisebüros. Ich weise alle diese
Geschäftsstücke dem Finanz- und Wirtschafts-Ausschuß zur weiteren Behandlung zu. Ltg. 493/B-35 Sportbericht 1991. Diese Vorlage weise ich dem Schul- und Kultur-Ausschuß zur weiteren
Behandlung zu. Ltg. 484/E-1/11 Eingabe der Marktgemeinde Perchtoldsdorf betreffend Änderung des
Naturschutzgesetzes. Diese Vorlage wird dem Umwelt-Ausschuß zur weiteren Behandlung
übergeben.
Ltg. 489/A-1/75 Antrag der Abgeordneten Böhm u.a. betreffend Aufhebung von drei Landesgesetzen. Diese Vorlage
wird der Finanz- und Wirtschaftsausschuß weiter beraten.
Ltg. 485/A-5-43 Anfrage des Abgeordneten Dkfm.Rambossek an Herrn Landesrat Wagner betreffend die Situation
geistig behinderter Menschen in der Landesnervenklinik Ost Klosterneuburg-Maria Gugging. Diese
Vorlage habe ich am 10.11.1992 dem Herrn Landesrat zur Beantwortung zugewiesen. Herr Landesrat
Wagner hat die Anfrage am 25.November 1992 bereits beantwortet.
Ltg. 490/A-4/54 Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr.Kremnitzer an LH Dr.Pröll betreffend Presseförderung. Diese
Anfrage habe ich dem Herrn Landeshauptmann zur Beantwortung am 23.November 1992
zugewiesen.
Der Herr Landeshauptmann hat die Beantwortung schriftlich am 27.November 1992 durchgeführt.
Ltg. 491/A-4/55 Anfrage der Abgeordneten Dr.Kremnitzer und Ing.Weinmeier an Landeshauptmann-Stellvertreter
Höger betreffend Inserat eines Gemeindeverbandes in einer ÖVP-Zeitung. Diese Anfrage habe ich am
24.November 1992
dem Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter mit dem Ersuchen um Beantwortung überwiesen.
Ich teile mit, daß auch die Anfragebeantwortung zur Zahl 464/A-5/40 eingelangt ist. Die vorliegenden
Anfragebeantwortungen haben folgenden Inhalt:
Zur Anfrage der Abgeordneten Ing.Weinmeier und Dr.Kremnitzer betreffend die finanzielle Notlage
des Rettungswesens in NÖ, Ltg. 464/A-5/40:
"ad. 1: Das Rote Kreuz - Landesverband NÖ hat für das Jahr 1991 den Gesamtaufwand aus dem
Rettungs- und Krankenbeförderungsdienst mit S 260,789.000,-- beziffert,
S 204,337.000,-- Einnahmen aus dem Transport S 19,414.000,-- sonstige Erlöse
S 19,500.000,-- Subventionen der
Gemeinden nach Kopfquote
S 5,300.000,-- Subventionen der Gemeinden für den laufenden Abgang S 12,238.000,-- verbleibender Abgang
ad 2 - 4: Der Landtag von Niederösterreich hat am 17.10.1991 eine Novelle zum NÖ GemeindeRettungsdienstgesetz, LGBl. 9420, beschlossen. In der Folge wurden eine Reihe von Gesprächen mit
dem Österreichischen Roten Kreuz, Landesverband NÖ und dem Arbeiter-Samariter-BundÖsterreichs, Landesorganisation für NÖ auf der einen Seite und den
Gemeindevertreterverbänden von ÖVP und SPÖ und den Mitgliedern der NÖ Landesregierung auf
der anderen Seite - zuletzt im Kommunalgipfel am 5.11.1992 - geführt, um eine tragfähige
Finanzierung der Rettungsdienste in
Niederösterreich für die Zukunft sicherzustellen. Das Ergebnis dieser Gespräche wurde in der NÖ
Rettungsdienstbeitragsverordnung festgelegt. Sie wurde in der Sitzung der NÖ Landesregierung am
2.11.1992 auch beschlossen.
Der Mindestsatz des Rettungsdienstbeitrages für Gemeinden je Einwohner wurde mit S 15,--, der
Höchstsatz des Rettungsdienstbeitrages mit S 30,-- verordnet. Am Tag des Kommunalgipfels, also am
5.11.1992, haben das Rote Kreuz - Landesverband NÖ und die beiden Gemeindevertreterverbände
von ÖVP und SPÖ eine Vereinbarung unterzeichnet, wonach der vorliegende Entwurf der NÖ
Rettungsdienstbeitragsverordnung einvernehmlich akzeptiert wird.
Die Vertragsparteien haben sich in dieser Vereinbarung auch verpflichtet, sich nach Vorliegen des
Abrechnungsergebnisses für das Jahr 1993
neuerlich zu einem Gespräch bezüglich des Rettungsdienstbeitrages zusammenzusetzen.
ad 5: In Niederösterreich bestehen folgende geförderte Notarztwagen-Stützpunkte:
Standort:
Betreiber:
KH Amstetten
Rotes Kreuz
KH Baden
Rotes Kreuz
KH Gmünd
Rotes Kreuz
KH Hainburg
Rotes Kreuz
KH Hollabrunn
Rotes Kreuz
KH Horn
Rotes Kreuz
KH Klosterneuburg
Rotes Kreuz
KH Korneuburg
Rotes Kreuz
KH Krems
Rotes Kreuz
KH Lilienfeld
Rotes Kreuz
KH Melk Rotes Kreuz
KH Mistelbach
Rotes Kreuz
KH Neunkirchen
Rotes Kreuz
KH St.Pölten 2
Rotes Kreuz abwechselnd mit Arbeiter-Samariter-Bund KH Scheibbs
Rotes Kreuz
KH Waidhofen/Thaya
Rotes Kreuz
KH Waidhofen/Ybbs
Rotes Kreuz
KH Wr.Neustadt
Rotes Kreuz
KH Zwettl
Rotes Kreuz
LKA Mödling
Rotes Kreuz
LKA Tulln
Rotes Kreuz
Gänserndorf
Rotes Kreuz
Schwechat
Rotes Kreuz
ad 6: Den Gesamtaufwand für das Notarztrettungssystem in Niederösterreich kann man mit rund 33
Mio. Schilling (Betrieb und nicht ärztliches Personal), die die Rettungsorganisationen aufbringen, und
S 37,751.000,--, die für die Finanzierung der Notärzte aus KRAZAF-Strukturmitteln
gegeben werden, beziffern.
ad 7: Seit der Krankenanstaltenzusammenarbeitsfonds dem Land Niederösterreich Mittel für die
Finanzierung von Strukturmaßnahmen zur Verfügung
stellt, hat das Land NÖ einen wesentlichen Beitrag für den Aufbau einer
flächendeckenden Notarztversorgung verwendet. So wurden
1988 27,1
Mio. Schilling,
1989 36,1
Mio. Schilling,
1990 36,12
Mio. Schilling,
1991 37,751 Mio. Schilling und
1992 37,751.520,-Schilling
genehmigt, wobei die genehmigten Mittel immer in dem der Genehmigung folgenden Jahr zur
Verfügung standen. Die jährlich benötigte Summe wurde berechnet aus der Zahl der bereits
eingerichteten
Standorte am Sitz des jeweiligen Krankenhauses und der Zahl der vorhandenen Notärzte.
Grundsätzlich wurde angenommen, daß pro betriebenen
Notarztwagen 4 Notärzte anzustellen sind, um den Notarztwagen rund um die Uhr
betreiben zu können. Diese 4 Notärzte können gefördert werden. Um eine möglichst flächendeckende
Versorgung gewährleisten zu können, sind noch die Standorte Gänserndorf und Schwechat, die
ebenfalls aus Strukturmitteln gefördert werden, hinzugekommen. ad 8 und 10: Das Budget des
Landes NÖ weist keine gesonderte Ausgabenposition für die Notarztrettungsdienste auf. Es wurde
jedoch seit Jahren seitens des Gesundheitsreferenten immer wieder auf die Problematik hingewiesen
und ein eigener Budgetansatz beantragt. Bei der heurigen Budgetverhandlung auf politischer Ebene
war eine Budgetpost "Sachaufwand NAW" ebenfalls Verhandlungsgegenstand und es wurde
vereinbart, diese Problematik in einem Kommunalgipfel auf Landesebene zu lösen. Beim
Kommunalgipfel am 5.11.1992 wurde Einigung erzielt, den Rettungsorganisationen zur Abdeckung
ihres Sachaufwandes "NAW" 13 Mio. Schilling aus den Strukturmitteln 1992 für ein flächendeckendes
Notarztrettungssystem zur Verfügung zu stellen, bis die Verteilung der Struktur- mittel 1993 möglich
ist. ad 9: Die Rettungsorganisationen haben ihre Erfolgsrechnung in Hinkunft nach
Geschäftsbereichen getrennt vorzulegen. Mit Hilfe der EDV wird
es den Rettungsdiensten möglich sein, genaues Zahlenmaterial vorzulegen, das die Grundlage für die
jährlichen Verhandlungen bilden kann.
Die bereits bestehenden Notarztwagenstützpunkte Purkersdorf und Groß Enzersdorf sind ebenfalls in
das derzeitige Förderungspaket einer flächendeckenden Notarztversorgung einzubeziehen.
Ich beabsichtige, bei der Verhandlung über die Vergabe der KRAZAF-Strukturmittel 1993 auch für
diese Standorte eine Förderung zu erreichen."
Zur Anfrage des Abgeordneten Dkfm.Rambossek betreffend die Situation geistig behinderter
Menschen in der NÖ Landesnervenklinik Ost-Klosterneuburg - Maria-Gugging, Ltg. 485/A-5/43-1992:
"ad 1: Das sogenannte Kinderhaus wurde zwischen 1970 und 1980 komplett umgebaut und neu
eingerichtet. Man ging damals von einer Patientenzahl von 130 aus, die von 30 Pflegebediensteten
betreut werden sollten. In den späten 70er Jahren konnte der größte Teil der etwa 400 geistig
behinderten Patienten des damaligen Landeskrankenhauses
für Psychiatrie und Neurologie in die Betreuung von privaten Trägern, wie Caritas St.Pölten, Caritas
Wien, Lebenshilfe etc., zur Betreuung übergeben werden. Zurück blieben etwa 85 durchwegs
schwerst und
mehrfach Behinderte, von denen ein Teil wegen ihrer hochgradigen Verhaltensstörungen bei privaten
Trägern nicht aufgenommen werden konnten oder die
Betreuung durch private Organisitionen sich als nicht möglich herausstellte.
Die Ausgliederung des sogenannten Kinderhauses stellte eine gesetzliche Notwendigkeit dar (KAG,
BGBl. 157/1990; Unterbringungsgesetz, BGBl.
155/1990; NÖ Sozialhilfegesetz, LGBl. 9200-9). Die Sonderabteilung für Kinder und Jugendliche (85
Betten) in der Landesnervenklinik Klosterneuburg-Gugging wurde in Zusammenhang mit der
Neusystemierung mit Bescheid der NÖ Landesregierung vom 31.3.1991, Zl VII/3-23/VIII-8/34-91, in
"Abteilung für Förderpflege" umbenannt.
Gleichzeitig wurden die Verhandlungen auf verschiedensten Ebenen weitergeführt. Insbesondere
wurden die Träger der freien Wohlfahrt (Caritas der Erzdiözese Wien, Caritas St.Pölten, Lebenshilfe
NÖ) sowie der Elternverein des Kinderhauses wegen der Errichtung moderner
geeigneter anderweitiger Unterbringungsmöglichkeiten in die Gespräche
fortlaufend einbezogen. Die zuständige Bauabteilung erarbeitete die Kostenschätzung für
verschiedene Varianten baulicher Maßnahmen, wie Einrichtungen außerhalb des Kinderhauses,
Adaptierungen im Kinderhaus selbst und Schaffung kleinerer Einheiten im Areal des Kinderhauses.
Am 9.7.1991 wurden diese Grundlagen dem Spitalsgipfel zur Kenntnis gebracht.
Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin Prokop - zuständig für Behinderte - wird, vorbehaltlich der
Genehmigung durch den NÖ Landtag, die
finanziellen Mittel für die Ausgliederung in Höhe von S 80,000.000,-- zur
Verfügung stellen.
Zur Zeit laufen Verhandlungen mit Rechtsträgern aus anderen Bundesländern, damit diese die
Betreuung ihrer Behinderten selbst übernehmen oder einen entsprechenden finanziellen Beitrag
leisten. Am 11.11.1992 wurde die Übernahme von 8 Behinderten durch eine Institution der Caritas
St.Pölten in Zwettl festgelegt. Im Rahmen eines
Stufenplanes, der von der Anstaltsleitung, den zuständigen Abteilungen im Amt der
NÖ Landesregierung und der Caritas Wien und der Lebenshilfe besprochen wurde, sollen weitere
Gruppen vorbereitet werden. Das Ziel ist,
innerhalb der nächsten 6 Jahre die Patienten vollständig umzusiedeln.
ad 2: Laut Auskunft der ärztlichen Anstaltsleitung wurden der Landesnervenklinik Klosterneuburg Maria-Gugging vom BG Klosterneuburg keine, wie in der Anfrage genannten Beschlüsse, betreffend
die Bewohner der Abteilung für Förderpflege, zugestellt."
Zur Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr.Kremnitzer, Ltg. 490/A-4/54, vom 23.November 1992
betreffend Presseförderung: "Mittel der Presseförderung werden entsprechend den allgemeinen
Förderungsrichtlinien des Landes Niederösterreich, die die NÖ Landesregierung am 13.März 1990
beschlossen hat, vergeben. Die nachstehend angeführten
Förderungswerber haben folgende Beträge erhalten: 1988
NÖ Pressehaus Druck- und VerlagsgesmbH. St.Pölten
S 3,000.000,-Birken-VerlagsgesmbH. S 3,000.000,-Österr. Zeitungs-, Verlags- und VertriebsgesmbH. (Neues Volksblatt) S 1,860.000,-Sozialistischer Verlag GesmbH. & CO KG (Arbeiter Zeitung)
S 1,460.000,-Verlag Amstettner Anzeiger
S 80.000,-- Verlag Badener Zeitung S 80.000,-Verlag Bote von der Ybbs
S 80.000,-- Verlag Erlaftal-Bote S 80.000,-Verlag Klosterneuburger
Nachrichten S 80.000,-Verlag Klosterneuburger
und Tullner Zeitung S 80.000,-1989
NÖ Pressehaus Druck- und VerlagsgesmbH. St.Pölten
S 3,000.000,-Birken-VerlagsgesmbH. S 2,760.000,-Österr. Zeitungs-, Verlags- und VertriebsgesmbH. (Neues Volksblatt) S 1,860.000,-Sozialistischer Verlag GesmbH. & CO KG (Arbeiter Zeitung)
S 1,460.000,-Verlag Amstettner Anzeiger
S 120.000,-- Verlag Badener Zeitung S 120.000,-Verlag Bote von der Ybbs
S 120.000,-- Verlag Erlaftal-Bote S 120.000,-Verlag Klosterneuburger
Nachrichten S 120.000,-Verlag Klosterneuburger
und Tullner Zeitung S 120.000,-1990
NÖ Pressehaus Druck- und VerlagsgesmbH. St.Pölten
S 3,000.000,-Birken-VerlagsgesmbH. S 2,000.000,-Österr. Zeitungs-, Verlags- und VertriebsgesmbH. (Neues Volksblatt) S 2,000.000,-Sozialistischer Verlag GesmbH. & CO KG (Arbeiter Zeitung)
S 1,000.000,-Verlag Amstettner Anzeiger
S 300.000,-- Verlag Badener Zeitung S 300.000,-Verlag Bote von der Ybbs
S 300.000,-- Verlag Erlaftal-Bote S 300.000,-Verlag Klosterneuburger
Nachrichten S 300.000,-Verlag Klosterneuburger
und Tullner Zeitung S 300.000,-1991
NÖ Pressehaus Druck- und VerlagsgesmbH. St.Pölten
S 5,000.000,-Österr. Zeitungs-, Verlags- und VertriebsgesmbH. (Neues Volksblatt) S 2,500.000,-Verlag Amstettner Anzeiger
S 350.000,-- Verlag Badener Zeitung S 350.000,-Verlag Bote von der Ybbs
S 350.000,-- Verlag Erlaftal-Bote S 350.000,-Verlag Klosterneuburger
Nachrichten S 350.000,-Verlag Klosterneuburger
und Tullner Zeitung S 350.000,-1992
NÖ Pressehaus Druck- und VerlagsgesmbH. St.Pölten
S 5,000.000,-Österr. Zeitungs-, Verlags- und VertriebsgesmbH. (Neues Volksblatt) S 2,500.000,--
Verlag Amstettner Anzeiger
S 350.000,-- Verlag Badener Zeitung S 350.000,-Verlag Bote von der Ybbs
S 350.000,-- Verlag Erlaftal-Bote S 350.000,-Verlag Klosterneuburger
Nachrichten S 350.000,-Verlag Klosterneuburger
und Tullner Zeitung S 350.000,-In den letzten fünf Jahren wurde keine Förderungswerber abgewiesen."
Wir kommen damit zur weiteren Tagesordnung. Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Kurzbauer,
durch seinen Bericht die Verhandlungen zum Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr
1993 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. KURZBAUER (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen
und Herren! Als Berichterstatter obliegt mir die Aufgabe, dem Hohen Landtag den Voranschlag des
Landes Niederösterreich für das Jahr 1993 zur Beratung und Beschlußfassung
vorzulegen.
Die Vorlage wurde vom Finanz- und Wirtschafts-Ausschuß in eingehenden Beratungen gründlich
durchgearbeitet. Die Landesregierung hat gemäß
Artikel 29 Abs.2 der NÖ Landesverfassung 1979 den Voranschlagsentwurf der Einnahmen und
Ausgaben des Landes für das Jahr 1993 rechtzeitig
erstellt.
Der Aufbau des Landesvoranschlages 1993 entspricht den Bestimmungen der Verordnung des
Bundesministeriums für Finanzen vom 4.Februar 1983, BGBl.Nr. 159, Voranschlags- und
Rechnungsabschlußverordnung - VRV - mit der Form und Gliederung der Voranschläge und
Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und von Gemeindeverbänden geregelt
werden, in der Fassung BGBl.Nr. 440/1986. Er besteht aus dem ordentlichen Teil, dem
außerordentlichen Teil und dem Konjunkturausgleichsteil. Seine vertikale Gliederung erfolgt auf Grund
des Ansatz- und Postenverzeichnisses der VRV innerhalb der einzelnen Teile in Gruppenabschnitte,
Unterabschnitte und Voranschlagstellen nach funktionellen finanzwirtschaftlichen und ökonomischen
Gesichtspunkten. Nähere Ausführungen hiezu sind im allgemeinen Teil der
Erläuterungen zum Landesvoranschlag 1993 enthalten. Zur Erleichterung der Handhabung ist dort
auch ein alphabetisch geordnetes Schlagwortverzeichnis beigegeben. Die Horizontalgliederung
umfaßt die Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplanes 1993 in
Gegenüberstellung zu den entsprechenden Voranschlagsbeträgen des Finanzjahres 1992
sowie den Beträgen der Jahresrechnung 1991. In Weiterführung des schon
bisher verfolgten Ordnungsprinzips werden im Hauptteil des Landesvoranschlages 1993 durchgehend
nur mehr die Einnahmen- und Ausgabenansätze
dargestellt, sämtliche weitere Untergliederungen finden sich in den Untervoranschlägen.
Der Voranschlag 1993 sieht folgende Einnahmen und Ausgaben vor: Ausgaben:
ordentlicher Teil
S37.987,014.000
außerordentlicher Teil S1.522,358.000
Konjunkturausgleichsteil
S160,000.000 Gesamtausgaben S39.669,372.000
Einnahmen:
ordentlicher Teil
S36.447,967.000
außerordentlicher Teil S566,366.000
Gesamteinnahmen
S37.014,333.000
Abgang:
ordentlicher Teil
S1.539,047.000
außerordentlicher Teil S955.992.000
Konjunkturausgleichsteil
S160,000.000 Gesamtabgang S2.655,039.000
Die Bedeckung des Abganges wird eine weitere Fremdmittelaufnahme erforderlich machen und eine
neuerliche Erhöhung des Schuldendienstes des Landes
bewirken.
Das Gesamtausgabenvolumen des Voranschlages 1993 ergibt mit S 39.669,372.000 gegenüber dem
Gesamtausgabenvolumen des Voranschlages 1992 von S
36.803,238.000 eine Budgetausweitung um S 2.866,134.000, das sind 7,79 %. Die Personalausgaben
der Verwaltung erhöhen sich um 431,539.000,-- die Leistungen für Personal, sprich Lehrer, steigen
um 472,573.000,-- Schilling.
Die Sachausgaben ordentlicher, außerordentlicher und Konjunkturausgleichsteil erfahren eine
Erhöhung um S 1.962,022.000. Der ordentliche Teil des Voranschlages zeigt gegenüber dem Vorjahr
eine Erhöhung der
Einnahmen um 7,03 % oder S 2.395,276.000 und der Ausgaben um 6,67 % oder S 2.376,359.000.
Der Anteil der Personalausgaben der Verwaltung an den ordentlichen Ausgaben zeigt folgende
Entwicklung:
Voranschlag 1991 23,65 %
Voranschlag 1992 23,02 %
Voranschlag 1993 23 %.
Die folgende Aufstellung zeigt den prozentuellen Anteil der einzelnen Gruppen am Ausgabenvolumen
des ordentlichen Teiles des Voranschlages:
Gruppe 0, Vertretungskörper und
allgemeine Verwaltung: 15,41 %.
Gruppe 1, öffentliche Ordnung
und Sicherheit:
0,55 %.
Gruppe 2, Unterricht, Erziehung,
Sport und Wissenschaft 26,24 %.
Gruppe 3, Kunst, Kultur und Kultus: 1,36 %. Gruppe 4, soziale Wohlfahrt und
Wohnbauförderung:
25,34 %.
Gruppe 5, Gesundheit: 9,36 %.
Gruppe 6, Straßen- und Wasserbau,
Verkehr:
6,83 %.
Gruppe 7, Wirtschaftsförderung: 3,49 %.
Gruppe 8, Dienstleistungen: 0,04 %.
Gruppe 9, Finanzwirtschaft: 11,38 %. Im außerordentlichen Teil sind Ausgaben von S
1.522,358.000 veranschlagt, denen Einnahmen von S 566,366.000 gegenüberstehen. Es ergibt sich
somit ein ungedeckter Abgang im außerordentlichen Teil von S
955,992.000. Die einzelnen Vorhaben sind in den Erläuterungen zum außerordentlichen Teil des
Voranschlages näher beschrieben. Der Konjunkturausgleichsteil enthält Ausgaben in der Höhe von
160 Millionen Schilling. Diese vorgesehenen Kreditmittel betreffen investitionswirksame Ausgaben und
sollen nur unter Berücksichtigung der
Wirtschaftsentwicklung im Jahre 1993 eingesetzt werden. Dadurch entsteht die Möglichkeit, den
Budgetvollzug abzustimmen. Herkunft, Zweckwidmung und Begründung der einzelnen Einnahmen
und Ausgaben sind in den Erläuterungen zum Landesvoranschlag 1993 ausführlich dargestellt.
Änderungen gegenüber dem Vorjahr sind aus der Horizontalgliederung ersichtlich. Zur
Budgetentlastung soll die Finanzierungsform für Investitionsgüter im Rahmen von
Beschaffungsprogrammen, welche zur Erfüllung der
laufenden Verwaltungsaufgaben erforderlich sind, sowie von Bauvorhaben,
schrittweise auf die Nutzungsdauer dieser Güter abgestimmt werden. Im Jahresvoranschlag 1993
steht in diesen Fällen nurmehr ein Teilbetrag des Anschaffungs- bzw. Herstellungspreises zur
Verfügung. Der
gesamte Kaufpreisrest bildet dann eine Vorbelastung künftiger Finanzjahre. Die zur Erfüllung dieser
rechtsver- bindlichen Verpflichtungen aus den Kauf- bzw. Werkverträgen erforderlichen
Landesausgaben in den folgenden Jahren bedürfen vor ihrer Vollziehung der Genehmigung
durch den Landtag. Als Ausdruck des Einverständnisses ist ein diesbezügliche Ermächtigung im
Antrag Abschnitt 3 Ziffer 7 enthalten.
Zur Durchführung des Landesvoranschlages 1993 werden wieder alle jene Bestimmungen beantragt,
die sich schon bisher für den Budgetvollzug
als notwendig oder zweckmäßig erwiesen haben. Ich darf den Herrn Präsidenten ersuchen, die
Verhandlungen über den Voranschlag 1993 einzuleiten.
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist der Finanzreferent des Landes Niederösterreich,
Herr Landesrat Mag.Freibauer.
LR Mag.FREIBAUER (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Es ist sicher ein Novum im Hohen Haus, wenn ein Finanzreferent einen
Voranschlag präsentiert, den noch ein anderer erstellt hat. Der Landeshaushalt 1993 trägt eindeutig
die Handschrift von Dr.Erwin Pröll. Doch möchte ich gleich feststellen und klarstellen: Ich habe diesen
Voranschlag nicht nur zu vertreten, sondern ich vertrete ihn gerne und mit Überzeugung! Und es war
auch nicht so, daß mir gleichsam ein verschnürtes Paket in die Hand gedrückt wurde. Sofort nach
meiner Designierung zum Regierungsmitglied zum Regierungsmitglied am 11. September 1992 hat
mich Dr. Erwin Pröll in die politischen Budgetverhandlungen ab 14. September 1992 eingebunden.
Und ich möchte einleitend den Regierungsmitgliedern beider Fraktionen für die Bereitschaft danken,
mich in diese Gespräche voll mit einzubeziehen.
Der Landeshaushalt 1993 verzeichnet, wie der Berichterstatter schon gesagt hat, Gesamtausgaben
von 39,7 Milliarden Schilling bei Gesamteinnahmen von 37 Milliarden. Somit einen Abgang von 2,7
Milliarden Schilling.
Die Ausgaben steigen um 7,8 %, die Einnahmen etwas stärker, um 8 %. Der Abgang steigt um 4,8 %.
Der Abgang im Voranschlag 1993 steigt also um 4,8 % auf 2,7 Milliarden Schilling und liegt damit
knapp unter der langfristigen Budgetprognose.
Wobei in diesem Zusammenhang auch ein weitverbreitetes Mißverständnis ausgeräumt werden muß:
Die Budgetvorschau steckt keine Ziele ab, sondern ist vielmehr eine Art mahnender Zeigefinger. Diese
Budgetprognose zeigt auf, in welche Richtung die Abgänge und die Verschuldung treiben, wenn wir
nicht vorsichtig und sparsam budgetieren.
Die Abgangssteigerung 1993, Hohes Haus, erklärt sich aus dem wirtschaftlichen Umfeld, in dem
dieser Voranschlag erstellt wurde. Aus den im kommenden Jahr zue rwartenden Entwicklungen und
aus den Zielsetzungen und Strategien, die wir daraus abzuleiten haben. Genau daraus ergibt sich
auch die Leitlinie des Haushaltes 1993, nämlich „Offensive und Solidarität“.
Der NÖ Landesvoranschlag für 1993 mußte unter schwierigen Rahmenbedingungen erstellt werden.
die Wirtschaftsforscher – und das wissen Sie alle ganz genau – haben ihre Wachstumsprognosen für
heuer und für das kommende Jahr deutlich nach unten revidiert. Nur noch selten gibt es derzeit
positive und optimistische Wirtschaftsnachricthen. Der internationale Konjunkturaufschwung wurde
zwar schon oft angekündigt, ist aber bisher ausgeblieben und zeichnet sich auch für die nächste
Zukunft nicht ab. Die USA haben noch immer mit einer wirtschaftlichen Flaute zu kämpfen, die
japanische Wirtschaft ist ebenfalls außer Tritt geraten. Für Europa kämpfen die Währungsturbulenzen
der letzten Monate sowie die nach wie vor hohen Zinsen die Wachstumsaussichten. Vor allem in der
BRD sind die letzten Prognosen sehr pessimistisch ausgefallen. Auch die Erwartungen, die an die
Öffnung der Grenzen und an die Liberalisierung im ehemaligen Ostblock geknüpft wurden, haben sich
bisher nicht erfüllt.
In diesem alles andere als optimalen Umfeld hält sich die österreichische Wirtschaft erstaunlich gut.
Das Wirtschaftsforschunsinstitut führt das auf die konjunkturstabilisierende Wirkung der Klein- und
Mittelbetriebe auf das gute Konsumklima und auf die verstärkten Investitionen im Umweltbereich
zurück. Dabei darf allerdings eines nicht übersehen werden: Die Abwertung anderer Währungen
erschwert nunmehr auch unseren Export und dämpft damit das Wachstum.
Hoher Landtag! Zu den äußeren Faktoren kommen auch innere, gesamtösterreichische Faktoren. Im
Voranschlag 1993 sind auch die finanziellen Auswirkungen des neuen Familienpaketes zu verkraften.
Wir sind uns der großen Bedeutung der Familienpolitik bewußt, müssen aber auch darauf hinweisen,
daß die Lände rund damit auch Niederösterreich auf Grund der Aufteilungregelung einen
überdurchschnittlich hohen Beitrag zu diesem wichtigen und begrüßenswerten familienpolitischen
Schritt leisten.
Noch ein weiterer Hinweis erscheint mir sehr wichtig: Die Ertragsanteile wurden im Grundbudget
traditionell vorsichtig veranschalgt, sodaß sich im Rechnungsabschluß in der Vergangenheit immer
Mehreinnahmen ergeben haben. Dies auch deshalb, weil die Steuerprognosen des Bundes immer
vorsichtig waren. Für 1993 aber sind die Einnahmen aus den gemeinschaftlichen Bundesabgaben
nach Aussagen von Experten sehr realistisch geschätzt. Kurzum, im kommenden jahr ist im Vergleich
zum Voranschlag für das Land mit keinen Mehreinnahmen bei den Ertragsanteilen zu rechnen. Das
gilt vor allem dann, wenn sich die wirtschaftliche Entwicklung in Österreich, wie vielfach vorausgesagt,
weiter abschwächen sollte.
Die Länder haben wenig Möglichkeiten, ihre Einnahmen zu gestalten. Dazu kommt, daß sie auch die
Auswirkungen steuerpolitischer Maßnahmen ebensowenig beeinflussen können wie die Erhöhung von
Sozialversicherungsbeiträgen. Es muß deutlich gesagt werden: Wenn Sozial- und
Arbeitslosenversicherungsbeiträge erhöht werden, zahlen die Länder durch die Einnahmensausfälle
bei der Lohnsteuer und der Einkommenssteuer mit. Pro Milliarde Ausfall an Lohnsteuer ist
Niederösterreich mit rund 40 Millionen Schilling betroffen. Es ist daher dringend erforderlich, daß die
Länder, auch aus verschiedenen anderen Gründen, zu den Verhandlungen über die Steuerreform
1994 beigezogen werden. (Beifall bei der ÖVP.)
Hoher Landtag! Österreich und auch Niederösterreich kann sich von der internationalen
Konjunkturabflachung nicht abkoppeln. Eines hilft in dieser Situation aber sicher nicht. Nämlich, sich
einzuigeln. Gefragt sind vielmehr offensive Strategien. Denn auch ein kleines Land kann in einem
gewissen Rahmen durchaus gegensteuern. Und wir tun das auch. So haben wir etwa in
Niederösterreich immer wieder Impulse gesetzt. Impulse, die auch vom Hauptstadtprojekt ausgehen.
Mit diesen Impulsen aus dem NÖ Finanzhaushalt heraus werden wir auch in den nächsten Jahren
imstande sein, unseren Wachstumsvorsprung gegenüber den anderen Bundesländern zu halten.
Dieses Gegensteuern kann und muß selbstverständlich über den Landeshaushalt geschehen und
nicht nur über das Projekt Landeshauptstadt.
Ein kurzer Rückblick noch über die letzten Budgetjahre. Der Budgetkurs des letzten Jahrzehnts zeigt
es deutlich, am Beginn der achtziger Jahre gab es eine weltweite Rezession. Die NO Budgets wurden
in erster Linie auf eine Stützung und Ankurbelung der Wirtschaft ausgerichtet. Als die österreichische
und ganz besonders die niederösterreichische Wirtschaft ab 1985 an Dynamik dazugewann, hat
Dr.Erwin Pröll die Budgetpolitik stärker auf eine harmonische Sparlinie, aber ohne schmerzhafte
Schritte, umgestellt. Und damit jenen Freiraum geschaffen, der es ermöglicht hat, im Haushalt 1992
die Sparzügel wieder zu lockern, um den gesteigerten Anforderungen in den Bereichen Soziales und
Gesundheit Rechnung zu tragen. Und die Wettbewerbssituation der Wirtschaft nach der Ostöffnung zu
verbessern. Von 1985 bis 1991 lag das Nö Wirtschaftswachstum um durchschnittlich 0,7 % über dem
gesamt-österreichischen, wobei natürlich auch die österreichischen 3 % nicht möglich gewesen wären
ohne die niederösterreichischen 3,7..%. Niederösterreich hat sich also zunächst auf die Überholspur
und dann an die Spitze der Bundesländer gesetzt. Es ist Konjunkturlokomotive geworden.
Wesentliche Impulse sind dabei vom Landeshaushalt ausgegangen. Man muß sich nur vor Augen
halten, daß die Ausgaben, die wir mit dem Landeshaushalt beschließen, und die Investitionen, die
über Sondermodelle finanziert werden, sich in der Praxis vervielfachen.
Ein zu Recht immer wieder angeführtes Beispiel für diesen Multiplikationsfaktor ist die
Regionalförderung. Mit Jahrestranchen von 350 Millionen Schilling wurde seit 1987 bereits ein
Gesamtinvestitionsvolumen von mehr als sieben Milliarden Schilling ausgelöst. Und zwar in allen
Landesteilen und zum Vorteil der verschiedensten Wirtschaftszweige. Auch in anderen Bereichen ist
das leicht nachzurechnen. Nimmt man etwa die Wohnbauförderung, den Wasserbau, den
Krankenhausneu- und Zubau, den Bau und die Modernisierung der Pensionistenheime, den Schulund Kindergartenbau, den Straßenbau genauer unter die Lupe, dann kommt man zu dem Ergebnis,
daß mit Förderungsmitteln bzw. mit Investitionen der öffentlichen Hand in Höhe von rund sechs
Milliarden Schilling mindestens 20 Milliarden in Bewegung gesetzt werden. Und das in einem
Budgetjahr; und das in jedem Budgetjahr wieder. Die positiven Effekte des Hauptstadtprojektes auf
das Wirtschaftswachstum habe ich bereits vorher angeführt. In diesem Zusammenhang auch ein
klares Wort zu den Sonderfinanzierungen: Ich halte es für gut und richtig, die Finanzierung
langfristiger Investitionen auf die Nutzungsdauer abzustellen, wie das auch in der Privatwirtschaft eine
Selbstverständlichkeit ist. Außerdem kann das Land damit erhebliche Kostenvorteile nutzen. Der
Vorwurf, dadurch werde die Budgetwahrheit verzerrt, greift nicht. Die Leasing-Raten, die mit dem
Beginn der Nutzung einsetzen, erscheinen lediglich nicht wie bei Finanzierungen über den Kreditweg
in der Gruppe 9 des Voranschlages, sondern in den jeweiligen Ressorts, wo sie sinngemäß auch
hingehören. Selbstverständlich sind sie auch in der langfristigen Budgetvorschau berücksichtigt. Auch
der Einwand, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Budgethoheit des Landtages werde
umgangen oder ausgehöhlt, hat keine Berechtigung mehr. Sonderfinanzierungen ab einer Höhe von
50 Millionen Schilling müssen ja vom Landtag im Voraus bewilligt werden. Ich habe diesen
Landtagsbeschluß seinerzeit mit herbeigeführt und stehe jetzt als Finanzreferent selbstverständlich
voll und ganz hinter diesem Beschluß.
Hohes Haus! Wir werden den Weg, über den Landeshaushalt zu einer blau-gelben
Wirtschaftsoffensive beizutragen und damit in einer Zeit der internationalen Konjunkturabflachung
wirksam gegenzusteuern, fortsetzen. Der vorliegende Budgetentwurf zeigt es deutlich. Die Ansätze für
die Förderung von Handel, Gewerbe und Industrie erhöhen sich um 17,5 % auf 319 Millionen.
Die Mittel für die Förderung des Fremdenverkehrs erreichen 185 Millionen und weisen damit ein Plus
von 23 % auf. Faßt man alle arbeitsplatzwirksamen Maßnahmen zusammen, dann kommt man auch
diesmal auf rund ein Drittel des Gesamthaushaltes. 13,3 Milliarden Schilling sind arbeitsplatzwirksam.
Um 1,1 Milliarden oder 8,9 % mehr als im Voranschlag 1992.
Ich ziehe ein erstes Resumee aus dem bisher Gesagten: In einer wirtschaftlich schwierigen Phase mit
vielen Unsicherheiten und Unwegbarkeiten lösen wir über das Budget Impulse aus, um den
Wachstumsvorsprung der NÖ Wirtschaft zu erhalten, ihre Konkurrenzfähigkeit zu stärken und zu
sichern und ihr den Weg in die Europäische Gemeinschaft zu erleichtern. Es ist somit ein Budget im
Zeichen der Wirtschaftsoffensive. Wir knüpfen damit an den Kurs in der ersten Hälfte der 80er Jahre
an und können die Freiräume nützen, die durch die Sparlinie in der zweiten Hälfte der 80er Jahre
geschaffen wurden. Wenn wir heuer bewußt eine angemessene Erhöhung des Abganges in Kauf
nehmen, dann ist auch festzuhalten, daß der Anteil dieses Abganges an den Gesamtausgaben mit 6,7
% noch immer niedriger ist als in den vergangenen zwei Jahren. Die Nettoverschuldung wird laut
Voranschlag ungefähr 770 Millionen betragen, das sind weniger als zwei Prozent des gesamten
Budgetvolumens.
Ich möchte das jetzt zum dritten Mal wiederholen: Das heißt nichts anderes als, wenn wir statt jedem
Schilling 98 Groschen ausgeben könnten, dann hätten wir keine Neuverschuldung im Land
Niederösterreich! Wir brauchen, meine sehr geehrten Damen und Herren nicht nur eine
Wirtschaftsoffensive, sondern auch eine Offensive in Sachen Menschlichkeit. Es gehört zum
ständigen Repertoire aller Finanzreferenten, die explosionsartig steigenden Kosten im Sozial- und
Gesundheitswesen zu beklagen. Im Voranschlag 1993 erhöhen sich die Ausgaben für soziale
Wohlfahrt um 11 % auf 4,4 Milliarden Schilling, jene für das Gesundheitswesen um 11,2 % auf zwei
Milliarden Schilling. Dazu kommen noch weitere 1,3 Milliarden Schilling für die Gemeindespitäler mit
einer Steigerungsrate von 12,3 %. Natürlich sind das Sorgenkinder bei der Budgetierung. Und
selbstverständlich könnten wir auf Dauer diese enormen Zuwachsraten nicht verkraften. Wir müssen
neue Wege überlegen, um die begrenzten Mittel wirksamer und vor allem auch menschlicher
einzusetzen.
Wir haben damit auch schon konsequent begonnen. So wurde im Zusammenwirken mit den großen
Wohlfahrtsorganisationen, dem NÖ Hilfswerk, der Volkshilfe und der Caritas ein flächendeckendes
Netz an sozialen und sozialmedizinischen Diensten mit mehr als 150 Sozialstationen in unserem Land
geknüpft. Dafür stehen im Sozialbereich 215 Millionen Schilling bereit. Diese Ausgaben haben sich in
den letzten Jahren vervielfacht. Sie entlasten aber auf der anderen Seite das Gesundheitswesen und
ermöglichen es tausenden älteren Mitbürgern und behinderten Mitbürgern, in den vertrauten vier
Wänden zu bleiben. Das kommt letztlich nicht nur billiger als eine stationäre Unterbringung, sondern
das Helfen geschieht auch wesentlich menschlicher.
Von meinem Herkommen und von meiner ganzen politischen Laufbahn her bekenne ich mich
uneingeschränkt zur Solidarität mit den Schwächeren. Diese hat selbstverständlich auch ihren Preis.
Wir werden mit neuen sozialen Fragen und mit neuen Ansprüchen konfrontiert. Neue Ansprüche, das
klingt zunächst sehr negativ. Aber selbstverständlich legt uns ein gestiegener Wohlstand auch
Verpflichtungen gegenüber jenen auf, die an diesem Wohlstand aus eigener Kraft nicht teilnehmen
können. Vor allem aber gilt es, sich schon jetzt auf künftige Herausforderungen einzustellen, die sich
aus der Bevölkerungsentwicklung zum Beispiel ganz klar ergeben.
Die Zahl der über 65jahrigen wird in den nächsten 25 Jahren um ein Drittel steigen. Das bedeutet, daß
sich der Anteil der alten und sehr alten Niederösterreicher an der gesamten Bevölkerung von derzeit
über 20 % auf weit über 30 % erhöhen wird. Dazu kommt verschärfend, daß schon jetzt mehr als die
Hälfte der Niederösterreicher allein oder in Familien ohne Kinder leben, also im Alter vielfach auf
außer-familiäre Hilfe angewiesen sein werden. Wenn wir nicht heute schon beginnen, Vorsorge zu
treffen, dann werden morgen unsere Nachfolger vor fast unlösbaren sozial- und
gesundheitspolitischen Schwierigkeiten stehen. Der Generationsvertrag wird zu einer Zerreißprobe für
die Gesellschaft.
Gestatten Sie mir wieder ein kurzes Resumee. Mit dem vorliegenden Budget werden wir der
Verantwortung gerecht, die im § 1 des NÖ Sozialhilfegesetzes verankert ist und deren Auftrag weit
über die klassische Sozialhilfe hinausgeht. Nämlich, jenen ein menschenwürdiges Leben zu
ermöglichen, die dazu der Hilfe der Gemeinschaft bedürfen. Es muß uns aber auch bewußt sein, daß
wir nicht auf Dauer Jahr für Jahr zweistellige Zuwachsraten schreiben können. Wir brauchen daher
eine ständige Innovation in Sachen Menschlichkeit, wir brauchen neue Überlegungen und neue Wege
um mit den vorhandenen Mitteln noch besser, noch wirksamer und noch menschlicher helfen zu
können. (Beifall bei der ÖVP.)
Wobei sowohl im Gesundheits- wie im Sozialbereich die Vorsorge und die Vorbeugung forciert werden
müssen. Als wirksamste Vorbeugung sehe ich eine gute Familienpolitik, weil gesunde und
funktionierende Familien verhindern, daß viele soziale Probleme überhaupt entstehen. Und weil die
Familien, wenn es doch dazu kommt, die besten Problemloser sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Selbstverständlich bemühen wir uns, über das Budget auch
in vielen anderen Bereichen Entwicklungen in Gang zu setzen bzw. voranzutreiben, ohne künftigen
Generationen übermäßig hohe Belastungen zu hinterlassen. Lassen Sie mich daher einige weitere
Haushaltsschwerpunkte kurz anführen: Die Leistungen für die Gemeinden ohne Bedarfszuweisungen
betragen 3,4 Milliarden Schilling. Das sind um 300 Millionen mehr als im Voranschlag 1992. Dieser
Punkt erscheint mir nicht nur deshalb wichtig, weil ich so viele Jahre in der Kommunalpolitik tätig war.
Wichtig ist vor allem, was uns renommierte Wirtschaftsforscher immer wieder sagen. Sie weisen
darauf hin, daß Investoren und Manager Standortentscheidungen für Betriebe verstärkt nach der
Lebensqualität treffen. Nach der Lebensqualität, die in den Regionen und Gemeinden angeboten wird.
Wobei Lebensqualität natürlich ein sehr umfassender Begriff ist. Das Bildungsangebot zählt ebenso
dazu wie der Erholungs- und Freizeitwert. Die medizinische Versorgung genauso wie funktionierende
kommunale Dienstleistungen. Das heißt aber für uns, die von mir schon mehrfach angesprochene
Wirtschaftsoffensive steht und fällt in einem sehr wesentlichen Teil mit den Leistungen und
Fortschritten, die von den Gemeinden in Partnerschaft mit dem Land erbracht werden und erbracht
werden können. Selbstverständlich muß gerade auch hier das Prinzip der Solidarität gelten. Wir
müssen also den finanzschwächeren Gemeinden besonders entgegenkommen. So haben wir den
Landesbeitrag zum Schul- und Kindergartenfonds um 30 % auf 130 Millionen angehoben. Außerdem
werden die Richtlinien dieses Fonds geändert, um vor allem die finanzschwächeren Gemeinden und
Schulgemeinden bei Bildungsbauten wirksamer unterstützen zu können. Um noch beim
Bildungsbereich zu bleiben: Für Kindergartenversuche sind im laufenden Haushalt erstmals 20
Millionen eingesetzt. Die Gemeinde stellt den unmittelbaren Lebensraum eines jeden Bürgers dar. Für
das persönliche Umfeld werden aber noch weitere Schwerpunkte auch in unserem
Landesvoranschlag gesetzt. Zum Beispiel die Stadt- und Dorferneuerung, die nicht zuletzt auf Grund
des Engagements von Landeshauptmann Dr.Erwin Pröll zu einer großen Bürgerbewegung geworden
ist. Und zwar zu einer Bürgerbewegung für und nicht gegen etwas. Die Mittel hiefür werden im
kommenden Jahr von 45 auf 72 Millionen Schilling angehoben; das ist ein Plus von 60 %. Die Aktion
Fernwärme, die im Rahmen der Ökosonderaktion bereits alle Mittel ausgeschöpft hat, wird mit
Landesmitteln in Höhe von 20 Millionen Schilling weiter geführt.
Über die Maßnahmen für Handel, Gewerbe und Industrie habe ich bereits gesprochen. Ein gerade für
Niederösterreich traditionell wichtiger Wirtschaftsbereich ist aber auch die Land- und Forstwirtschaft.
Das “Grüne Budget”, wenn wir es so nennen wollen, befand sich mit 711 Millionen Schilling bereits
heuer, im Jahr 1992 auf einem hohen Niveau. Im Haushalt 1993 sind 778 Millionen veranschlagt.
Dieses Plus von 67 Millionen oder 9,4 % liegt somit deutlich über der allgemeinen
Ausgabensteigerung. Von großem Interesse für die Landwirtschaft sind auch zwei ganz neue Ansätze
im Voranschlag 1993. Im Bildungsbereich sind für das interuniversitäre Forschungsinstitut für
Agrarbiotechnologie in Tulln 68 Millionen Schilling veranschlagt. Es soll 1994 fertiggestellt sein. Es
handelt sich um ein österreichweit einzigartiges Modell für die Zusammenarbeit von Wissenschaft,
Wirtschaft und öffentlicher Hand. Es wird sowohl der Leidwirtschaft als auch der Umwelt durch
zahlreiche neue Impulse zugute kommen.
Der lang diskutierte Landschaftsfonds startet 1993 zunächst mit 30 Millionen Schilling aus dem
Landeshaushalt. Für die Zukunft muß aber sicher auch aus anderen Quellen Geld aufgetrieben
werden. Einem Einwand, der immer wieder gebracht wird, möchte ich deutlich entgegentreten. Der
Landschaftsfonds ist keineswegs ein neues Förderungsinstrument ausschließlich für die
Landwirtschaft. Der Agrarsektor ist besonders betroffen, das wissen wir alle. Er wird als
Landschaftserhalter besonders gefordert und daher auch gefördert. Aber darüberhinaus gibt es noch
viele andere potentielle Adressaten für den Landschaftsfonds.
Die Aufwendungen für den Umweltschutz, dazu zahlen auch die Wasserversorgung und die
Abwasserbeseitigung, der Wasserwirtschaftsfonds und die NÖSIWAG, steigen um 15,2 % auf 386
Millionen Schilling. Darüberhinaus ist eine Aufstockung des NÖ Wasserwirtschaftsfonds nach
Verhandlungen mit den Gemeindevertreterverbänden beabsichtigt. Die Richtlinien sollen an die neuen
Richtlinien im Bundeswasserwirtschaftsfonds angepaßt werden. Das Ausbauvolumen für
Kanalisations - und Kläranlagen wird damit ab 1993 größer werden. Das ist gleichzeitig wiederum ein
Beitrag zur Wirtschaftsoffensive, diesmal im Umweltbereich. Im Sinne des Umweltschutzes liegt es
sicher auch, daß für den Bereich Nahverkehr, der auch aus der Sicht der Arbeitsmarktpolitik
besonders interessant ist, die Mittel um 17,5 % von 162 auf 191 Millionen Schilling erhöht wurden.
Gestatten Sie mir dazu eine persönliche Bemerkung. Wenn man das Ziel hat und das Ziel ernst
nimmt, Verkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern, dann muß man vor allem beim
Nahverkehr, bei den vielen tausenden Berufspendlern ansetzen und für diese den öffentlichen
Verkehr attraktiver machen. (Beifall bei der ÖVP sowie von LR Dr. Bauer und Abg. Keusch.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Mensch lebt nicht vom Brot allein, heißt es immer
wieder. In der Kultur kommen wir mit 648 Millionen Schilling und einer Erhöhung von 22,6 % der
angestrebten Kulturmilliarde einen Schritt näher. Weil mir die Solidarität mit den Schwächeren
besonders am Herzen liegt, möchte ich am Schluß dieser Aufzählung noch auf zwei neue
Ausgabenposten verweisen, die im Rahmen des Gesamtbudgets zwar weit hinter dem Komma
stehen, aber doch ein Signal setzen. Die Entwicklungshilfe scheint erstmals im Grundbudget unseres
Landes auf. Ich fasse wieder zusammen: Wenn man jene Schwerpunkte unter die Lupe’ nimmt, in
denen die Steigerungsraten über jenen des Gesamtbudgets liegen, dann zeigt sich ganz deutlich, daß
wir mit dem Landeshaushalt 1993 wieder Akzente setzen, um sowohl die Ökologischen, wie auch die
ökonomischen Lebensgrundlagen zu erhalten, zu verbessern und den Menschen mehr Sicherheit zu
bieten und Lebensqualität zu schaffen. Alles das sind Voraussetzungen für das große Ziel,
Niederösterreich in einem sich rasant wandelnden Europa als Zukunftsregion, als Zukunftsland zu
positionieren. (Beifall bei der ÖVP.)
Hohes Haus! Mit dem Voranschlag 1993 werden die entscheidenden Weichen für die nächsten 12
Monate gestellt. Aber selbstverständlich müssen wir über diesen verhältnismäßig engen zeitlichen
Horizont hinausschauen, längerfristige Entwicklungen abschätzen, vorausschauend planen und
entsprechende Wegweiser setzen. Ich habe das bei dem Thema Sozial- und Gesundheitswesen,
Gemeinden, Wirtschaft, Sonderfinanzierungen usw. schon versucht.
Es gibt aber auch noch zahlreiche andere Bereiche, in denen wir heute schon über 1993
hinausreichende grundsätzliche Überlegungen anstellen müssen.
Ein Bereich, in dem solche mittel- und langfristige Überlegungen dringend notwendig sind, ist die
Wohnbauförderung. Wir befinden uns heute, meine sehr geehrten Damen und Herren in einer
Situation, die man mit Wohnungsknappheit oder sogar in gewissen Bereichen mit Wohnungsnot
bezeichnen kann.
Nach einer Prognose des Institutes für Stadtforschung müssen wir in Niederösterreich in den
neunziger Jahren insgesamt jährlich 10.700 Wohnungen im Eigenheimbereich und im großvolumigen
Bereich zusammen neu erbauen. Das bedeutet im Vergleich zur Wohnbauleistung der achtziger Jahre
eine jährliche Zunahme um mehr als 25 %. Bei den Mehrfamilienhäusern eigentlich eine Steigerung
um 100 %, die notwendig ist.
Diese Herausforderung läßt sich mit zeitlich begrenzten Sonderprogrammen nicht bewältigen. Wir
brauchen nicht ein einjähriges Sonderprogramm, sondern vielmehr ein neues Programm der
Wohnbauförderung, das auch in 10 Jahren noch funktioniert. Und hier muß die Parole “offensive
Solidarität” lauten. Denn neben der Steigerung der Wohnbauleistung ist auch eine höhere soziale
Treffsicherheit anzustreben.
Ich habe bereits ein Modell erarbeitet. Und ich werde dieses Modell am 3.Dezember 1992 vorstellen.
Dieses Modell soll nach allen Diskussionen und Besprechungen, nach meinen Vorstellungen schon
ab 1993 voll wirksam werden. Ich lade den politischen Partner, an der Spitze LandeshauptmannStellvertreter Ernst Höger als zuständiges, mitverantwortliches Mitglied der Landesregierung ein,
dieses Modell mit uns zu diskutieren. Und im Sinne eines konstruktiven Ideenwettbewerbs ebenfalls
seine konkreten Lösungsvorschläge einzubringen. Wir haben ja schon für den 1. Dezember 1992 den
Termin für ein gemeinsames Gespräch vereinbart. Mein Ziel ist es, ein sozialgerechtes System in
Form eines zweistufigen Förderungsmodells zu schaffen. Auf eine Basisförderung als Objektförderung
soll eine Superförderung als Subjektforderung aufbauen. Dabei sind die Einkommens- und
Familienverhältnisse durch die Heranziehung eines gewichteten pro-Kopf-Einkommens zu
berücksichtigen. Und zwar flexibel und progressiv.
Es ist nicht einzusehen, daß beispielweise nach dem derzeitigen System noch nach 20 Jahren bei
den Rückzahlungen die Einkommens- und Familienverhältnisse aus der Zeit der Darlehensgewährung
Bemessungsgrundlage der Förderung bleiben. Es müssen jährlich die sich verändernden
Einkommens- und Familienverhältnisse, also etwa das gestiegene oder verminderte Einkommen bzw.
die wachsende Kinderzahl neu bewertet und berücksichtigt werden.
Nur dann werden wir ein Förderungsmodell erhalten, das wirklich sozial und gerecht ist. Außerdem
habe ich mir vorgenommen, analog zur bewährten Budgetvorschau eine
Wohnbaufinanzierungsvorschau zu erstellen. Diese muß jährlich aktualisiert werden, um die
Kontinuität der Wohnbauförderung sicherzustellen und ein vorausschauende Planung zu ermöglichen.
Die Wohnbauförderung, das wissen alle, die sich damit intensiv beschäftigen, erfordert erhebliche
Beträge. Niederösterreich verweist seit Jahren, ja seit Jahrzehnten, auf die krasse Benachteiligung
des Landes gegenüber Wien bei der Aufteilung der Bundesmittel. Nunmehr zeichnet sich endlich ein
Hoffnungsschimmer ab. Bei den Finanzausgleichsverhandlungen, die am 19. November 1992
abgeschlossen wurden, hat Niederösterreich gefordert und erreicht, daß bis Ende 1993 eine
Neuregelung der Mittelverteilung im Wohnbauförderungszweckzuschußgesetz entsprechend einem
Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes getroffen wird. Verhandlungen und Lösungen bis Ende
1993 sind damit vorgemerkt im Finanzausgleichspaktum. Wir dürfen also hoffen, daß es bald zu einer
gerechten Verteilung kommt.
Der Finanzausgleich - und das ist das abschließende Kapitel meiner Budgetrede - ist von größter
Bedeutung für den Haushalt des Landes und der Gemeinden. Ich glaube guten Gewissens sagen zu
können, daß wir in den sehr schwierigen Verhandlungen ein zufriedenstellendes Ergebnis für die
Länder und für die Gemeinden erzielt haben. Vor allem wurde der Besitzstand der Länder und der
Gemeinden gewahrt. Weitreichende Forderungen des Finanzministers, etwa nach der Beteiligung der
Länder an der Lehrerbesoldung oder nach zusätzlichen Leistungen für die Pflegevorsorge konnten
abgewehrt werden. Lassen Sie mich noch einige weitere entscheidende Punkte aus dem
Finanzausgleich, der für die nächsten drei Jahre gelten wird, hervorheben. Es wurde Einigung über
die Aufteilung der Kapitalertragssteuererhöhung erzielt. Die Gesamthöhe der KEST wird - und das
sind unsere Schätzungen - im kommenden Jahr 19 Milliarden Schilling betragen. Davon erhalten der
Bund 53 %, die Länder 27 % und die Gemeinden 20 %. Für Niederösterreich sind Mehreinnahmen
von mindestens 300 Millionen Schilling aus dieser Neuregelung zu erwarten.
Neu geregelt wird auch der Wasserwirtschaftsfonds. Das Bauvolumen wird in den nächsten drei
Jahren von jährlich 12 auf 13,5 Milliarden erhöht, wovon zwei Milliarden auf die Wasserversorgung
und 11,5 Milliarden auf die Abwasserentsorgung entfallen.
Die Sockelförderung in Form von Annuitätenzuschüssen beträgt künftig 20 %, die Spitzenförderung
kann bis zu 60 % erreichen. Wichtig dabei ist auch, daß ungefähr die Hälfte der Mittel für diese
Spitzenförderung reserviert wurden. Die Höhe richtet sich nach der zumutbaren Belastung für die
Familienhaushalte. Gemeinsam mit der notwendigen Landesunterstützung soll erreicht werden, daß
die Anschlußgebühren nicht über 30.000,-- bis 40.000,-- Schilling und die jährlichen Kanalgebühren
nicht über 5.000,-- Schilling pro Haushalt liegen. Dementsprechend müssen selbstverständlich im
Zusammenwirken mit den Gemeindevertreterverbänden auch neue Richtlinien für den
Landeswasserwirtschaftsfonds erarbeitet werden. Und ebenso erforderlich ist eine
wasserwirtschaftlich sinnvolle Prioritätensetzung im Wasserrechtsgesetz des Bundes. Für die
Gemeinden wurde eine Aufstockung der Mittel für den Gemeindekopfquotenausgleich erreicht. Und
zwar mit positiven Auswirkungen auch für die NÖ Gemeinden. Dieser Bereich steigt von 150 auf 172
Millionen. Das bedeutet vor allem eine verstärkte Hilfe für die finanzschwachen Gemeinden.
Die Länder wurden ermächtigt, landesgesetzlich eine Abgabe auf Zweitwohnsitze einzufordern. Das
stellt aber für Niederösterreich keine Lösung des Problems dar. Die Gemeinden müssen eine
Abgeltung über den Finanzausgleich, über die Ertragsanteile erhalten. Das ist weiterhin unser Ziel.
Einer Kopfsteuer auf niederösterreichische Zweitwohnsitzer, einer solchen Steuer werde ich jedenfalls
nicht zustimmen! (Beifall bei der ÖVP.) Auch Wien, Oberösterreich und Vorarlberg haben sich diesem
vernünftigen Standpunkt angeschlossen und werden ebenfalls keine Kopfsteuer einführen. Dieser
Finanzausgleich, ich habe es schon erwähnt, wird für die nächsten drei Jahre gelten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich dem Hohen Haus erstmals einen Voranschlag
vorlegen darf, ist es mir nicht nur eine Verpflichtung, sondern ein echtes Anliegen, ein aufrichtiges
Dankeschön zu sagen. Dieser Dank gilt ganz besonders Landeshauptmann Dr.Erwin Pröll. Er hat mit
den Landeshaushalten seit 1981 die Basis für eine gute Entwicklung in diesem Land gelegt. Auch das
vorliegende Budget, das zwölfte ist ja - ich habe es schon eingangs betont - sein Kind. Ich habe
dieses Kind adoptiert. Und sehr gerne alle Aufgaben und Verpflichtungen eines Adoptivvaters
übernommen. Ich danke weiters allen Regierungskollegen, auch den in der Zwischenzeit
ausgeschiedenen, Landeshauptmann Siegfried Ludwig und Landesrat Vinzenz Höfinger. Mit ihrem
Verständnis und ihrer Bereitschaft zur Zusammenarbeit haben es alle Regierungsmitglieder
ermöglicht, daß auch der Haushalt 1993 wieder in einem Klima der Sachlichkeit zustande gekommen
ist.
Mein Dank gilt dem Leiter der Finanzabteilung, Hofrat Dr. Rudolf Höbart und seiner gesamten
Mannschaft, Hofrat Dr. Walter Pecker, InspRat Eduard Pichler, sowie allen ihren Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern. Meine Gratulation gilt an diesem Tag ganz besonders Herrn Inspektionsrat Pichler. Die
Landesregierung hat ihn vor wenigen Tagen mit dem Titel “Budgetdirektor” ausgezeichnet. (Beifall bei
der ÖVP, einigen Abgeordneten der SPÖ und von Klubobmann Dr. Kremnitzer.)
Ich danke Landesamtsdirektor-Stellvertreter Hofrat Dr.Kurt Hürbe, der für die rechtzeitige EDV-mäßige
Fertigstellung des umfangreichen Zahlenwerkes alle Kräfte zur Verfügung gestellt hat und ich danke
schließlich Hofrat Dr. Anton Pöschmann und seinen Mitarbeitern in der Druckerei, der Buchbinderei
und der Kopierstelle. Durch ihre Mitwirkung und Zusammenarbeit, ihren Einsatz konnte das Budget
auch heuer zeitgerecht vorgelegt werden.
Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landeshaushalt wird bisweilen als eine
in Zahlen gefaßte Regierungserklärung bezeichnet. In diesem Sinn unterstreicht der zur Debatte
stehende Voranschlag 1993, daß in Niederösterreich eine neue Ära begonnen hat, daß wir dabei aber
auch die Kontinuität wahren und auf der erfolgreichen Arbeit der letzten Jahre und Jahrzehnte
aufbauen können. Das Budget im Zeichen der Offensive und Solidarität entspricht einem Prinzip, das
ich mir seit vielen Jahren zum Motto meiner Arbeit gemacht habe. Nämlich, Gutes erhalten und Neues
gestalten. Es ist, davon bin ich überzeugt, ein Budget, das uns für kommende Aufgaben und
Herausforderungen gut vorbereitet. Für Aufgaben und Herausforderungen in einem neuen,
gewandelten Europa. Für Aufgaben und Herausforderungen, denen wir uns in Niederösterreich
zuversichtlich und selbstbewußt stellen können. (Beifall bei der ÖVP und einigen Abgeordneten der
SPÖ.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Ich eröffne jetzt die Generaldebatte. Als erster zu Wort gemeldet ist
Herr Abgeordneter Dr.Kremnitzer.
Abg. Dr.KREMNITZER (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten
Damen und Herren der Landesregierung! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Budget ist
immer das finanzielle Ebenbild der politischen Zielsetzung für das kommende Jahr. Aus
diesem Grunde ist natürlich die Budgetdebatte auch als Bestandsaufnahme zu
werten, bei der viele Bereiche unseres Bundeslandes aufgezeigt, durchleuchtet, insbesonders aber
auch kritisch beurteilt werden. Dieses heurige, gerade jetzt vorgelegte Budget gibt auch viele Anlässe
für kritische Betrachtungen. Vor allem auch deshalb, weil es das
erste Budget in der Ära des neuen Landeshauptmannes ist, der gleich am
Anfang eigentlich zeigen sollte, wie sein neuer Weg aussieht und wo er
Schwerpunkte setzt. Aber auch deshalb, weil es das Erstlingswerk des neuen
Finanzlandesrates ist. Und hier, Herr Landesrat, knüpfe ich gleich an Ihre Worte an. Wenn Sie sich als
Adoptivvater dieses Budgets fühlen, dann halte
ich es so, daß Sie vollinhaltlich und in vollen Umfange auch in alle Rechte und Pflichten des
Adoptivvaters eintreten und den Blut-, den leiblichen Vater damit entlasten. (LR Mag.Freibauer: So ist
es!) Das sind also Gründe genug, um auf viele Bereiche in unserem Bundesland hinzuweisen, die
sicher einer dringenden Verbesserung bedürfen.
(Abg. Fidesser: Wir erwarten eine Blutauffrischung!) Ein eher blutrünstiger Hinweis, den ich soeben
erhalte, weil der Herr Abgeordnete von
einer Blutauffrischung gesprochen hat.
Die Bereiche, auf die ich besonders hinweisen möchte, erstrecken sich auf die Sparten Demokratie
und Organisation des Landes. Aber auch auf hautnahe Probleme der Landesbürger, wie etwa die
Probleme der Arbeitsplätze, die Probleme der Wohnungen, die Probleme der Wirtschaft, der
Gesundheit und vor allem des Umweltbereiches. Gerade im Bereich der Umwelt ist unser Bundesland
besonders aufgerufen, ganz radikale Verbesserungsmaßnahmen zu setzen. Vor etwa einem
Monat hat eine Zeitung ein Untersuchungsergebnis veröffentlicht, das sich
österreichweit aus der Überprüfung von acht verschiedenen, umweltrelevanten Bereichen ergeben
hat. In fünf dieser wichtigen Umweltbereiche ist leider festzustellen, daß NÖ Bezirke und NÖ
Gemeinden in negativer Weise österreichische Spitzenreiter sind. Wenn ich zum Beispiel aus dieser
Publikation den Bereich des Waldsterbens nehme, von dem gesagt wird, man könne fast dabei
zuschauen. Von den
10 Regionen, in denen in Gesamt-Österreich prozentuell die meisten kranken Bäume festgestellt
worden sind, wo also der Wald also nahezu tot ist, von diesen 10 Regionen befinden sich vier in
Niederösterreich. Und auch die eine, die an die Spitze steht, nämlich Gänserndorf.
Der zweite Bereich, die Verschmutzung der Flüsse: Hier sind österreichweit auch wieder 10 Regionen
hergenommen worden. Es ist aufgezählt
worden, wo die Flüsse am meisten verschmutzt sind. Von diesen 10 Flüssen
Österreichs, die am meisten verschmutzt sind, meine sehr geehrten Damen und
Herren, befinden sich sieben in Niederösterreich. Sieben von jenen zehn
Flüssen, die am meisten verschmutzt sind in ganz Österreich, befinden sich in Niederösterreich! Zum
Bereich des Grundwassers: Die Untersuchung
geht schon von der Überschrift aus: "In Bad Fischau tropfen Pestizide aus dem Wasserhahn."
In diesem Bereich wurden auch 10 Regionen aufgezählt, zusammengetragen aus ganz Österreich.
Angeführt von einer niederösterreichischen
Region. Und von den 10 Regionen sind wiederum sieben in Niederösterreich.
Aus dem Bereich Verkehr wurde zum Beispiel gefragt, wo gibt es die geringste Anzahl von Kat-Autos?
Auch hier führen zwei NÖ Bezirke, nämlich Zwettl und Waidhofen/Thaya. (Abg. Hiller: Die haben nicht
so viel Geld, daß sie andauernd ihre Autos wechseln können!) Ich möchte das nicht auf die leichte
Schulter genommen wissen. (Abg. Buchinger: Die wechseln die Autos nicht so oft, das ist doch klar!)
Dann muß man eben zusehen, daß die Kaufkraft, die wirtschaftliche Situation in diesen Bereichen
verbessert wird. Das ist völlig klar! Dazu ist das Land mit aufgerufen. Und wenn wir solche
Feststellungen erkennen, dann müssen wir Gegenmaßnahmen setzen! Untersucht wurde auch die
Frage, wie groß ist die Sterblichkeitsquote an Krebs? Da führt wiederum Niederösterreich, meine sehr
geehrten Damen und Herren! Wr.Neustadt, Bruck a.d.Leitha, wo in der Relation
zur Sterblichkeit die meisten Krebstoten festgestellt werden. In der Relation der Luftverschmutzung
führt Niederösterreich! Ein markanter Satz, der hier aufscheint: Ein Kinderarzt, der zur Familie sagt,
"Wenn Sie sich und Ihrer Familie etwas Gutes tun wollen, dann ziehen Sie weg aus St.Pölten!"
(Unruhe im Hohen Hause!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind doch alarmierende
Feststellungen! Das sind alarmierende Feststellungen, die Sofortmaßnahmen
erzwingen. Darüber kann man nicht einfach hinweggehen! Und wenn ich dann sehe,
Herr Landesrat, daß der Budgetansatz für den Bereich Umwelt lediglich 0,6 % der Ausgaben
ausmacht - auch wenn Sie diese heuer tatsächlich
um 0,1 % relativ zu den Ausgaben angehoben haben - dann muß ich schon sagen, daß hier noch ein
großes Betätigungsfeld vor Ihnen liegt. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im wirtschaftlichen
Bericht steht fest, der Herr Landesrat hat das auch bestätigt, daß wir uns in der Situation einer
rückläufigen Konjunktur befinden, die bereits deutlich erkennbar ist. Es gibt rückläufige Umsätze,
Firmenzusammenbrüche, Insolvenzen. Wir sehen, daß österreichweit die Zahl der
Arbeitnehmer, die von Insolvenzen betroffen sind, in gewaltigen Sprüngen
ansteigt. Und wenn wir sehen, daß zum Beispiel in Niederösterreich im Sommer dieses Jahres bereits
die Anzahl und die Größenordnungen der
Firmeninsolvenzen wesentlich über dem Ergebnis des gesamten Vorjahres gelegen ist,
und daß hier besonders der NÖ Zentralraum betroffen ist, wo nahmhafte Firmen ihre Tore schließen
mußten und mehrere hundert Arbeitnehmer davon persönlich betroffen sind, dann müssen wir
erkennen, daß im Wirtschaftsbereich verstärkte und größere Impulse gesetzt werden
müssen als bisher.
In diesem Zusammenhang, Herr Landesrat, möchte ich nicht versäumen, auch auf erfreuliche
Tendenzen hinzuweisen. Für erfreulich halte ich ganz besonders Ihre Ansätze, die Sie auch hier
geäußert haben. Ansätze, daß am Horizont tatsächlich verstärkte Unterstützung für die
älteren, unverschuldet arbeitslos gewordenen Arbeitnehmer auftauchen. Meine sehr geehrten Damen
und Herren! Hier geht es um Probleme, die weit über den wirtschaftlichen Bereich hinausgehen. Hier
geht es um
Probleme, die tief in den menschlichen Bereich hineinlangen. Vor allem in den
Bereich von solchen Menschen, die bisher 20, 30 Jahre fleißig ihre Arbeit erfüllt haben und jetzt durch
äußere, unverschuldete und von ihnen persönlich unbeeinflußbare Ereignisse in eine Situation
gezwungen werden, die oft einer menschlichen Tragödie nahe kommt. Herr Landesrat! Ich habe mit
Aufmerksamkeit Ihren Hinweis verfolgt, den Sie bereits in einer Presseveröffentlichung verlauten
ließen. Ich sage Ihnen ganz offen, wir werden alle diese Bestrebungen und Bemühungen von innen
heraus wirklich unterstützen und fördern. Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist wohl
in diesem Bundesland wichtiger, sich um die älteren, unverschuldet in Not geratenen
Arbeitnehmer zu kümmern, als um das Ausgedinge eines Landeshauptmannes, dem, wie
durch die Medien berichtet worden ist, eine versilberte Zukunft gewährleistet hätte werden sollen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was hier
noch herauskommt, wird man sehen. Ich habe eine Anfrage gestellt. Wir werden sehen, wie das
Anfrageergebnis aussehen wird. Wir haben auch andere Probleme in unserer NÖ Wirtschaft. Wenn
wir sehen, wie immer mehr Arbeitsplätze deshalb verloren gehen, weil die Arbeit in kostengünstigere
östliche Nachbarländer verlegt wird. Die
NÖ Wirtschaft, meine sehr geehrten Damen und Herren, steht einer echten Zangenbewegung
gegenüber. Sie ist plötzlich in eine Situation geraten, in der sie auf der einen Seite zu ungeheuren
strukturellen Verbesserungsmaßnahmen gezwungen wird, weil sie den Schritt in die EG in Sichtweite
hat. Auf der anderen Seite sehen viele Firmen seit der Öffnung der
Ostgrenzen sich einem ungleichen Wettbewerb ausgesetzt. Weil eben manche
Ost-Produkte und Ost-Leistungen zu wesentlich niedrigeren Kosten erbracht werden
können und daher Produktionsstätten von unserer Wirtschaft in den Osten verlagert werden. In dieser
Situation ist die öffentliche Hand ganz besonders gefordert. Und mit der Anhebung der Zuschußmittel,
Herr Landesrat, die Sie dem Wirtschaftsförderungsfonds und dem
Fremdenverkehrsfonds gewährt haben, allein mit dieser Anhebung ist es noch nicht getan!
Wir alle wissen, daß ein Großteil dieser Anhebung eigentlich sich aus jener Notwendigkeit ergibt, die
vor etwa eineinhalb Jahren von Wirtschaftsfachleuten festgestellt worden ist. Nämlich jener
Notwendigkeit, daß diese Fonds ohne die Anhebung in Sichtweite nicht mehr
leistungsfähig gewesen wären. Dann wären wir vor der Situation gestanden, daß der Finanzlandesrat
jährlich eine Zuweisung an diese Fonds dotieren
muß. Daß aber diese Fonds keine Wirtschaftsförderung betreiben können, weil sie die in der Vorzeit
aufgenommenen Schulden zurückzahlen
müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zuweisung neuer Budgetmittel an diese Fonds allein
genügt also nicht. Wir müssen von der
Erkenntnis ausgehen, daß unsere Industrie auch gewaltige Strukturschwächen
hat. Es muß, glaube ich, alle sehr nachdenklich stimmen, wenn wir erfahren, daß die Produktivität in
Niederösterreich geringer ist als im
Westen Österreichs. Oder daß bei uns gerade forschungs- und entwicklungsintensive Branchen und
Industriezweige fehlen. Mangelnde Wettbewerbsfähigkeit
führt langfristig immer zu einem Wohlstandsverlust, das müssen wir einmal zur Kenntnis nehmen.
Daher wird es notwendig sein, für die Wirtschaftsförderung zusätzliche und bessere Maßnahmen
einzusetzen. Bessere Maßnahmen, die über den Bereich der bisherigen
Wirtschaftsförderungsmethoden hinausgehen. Dazu wird es notwendig sein, daß wir die
Förderungsarten und die Förderungsformen gewaltig entrümpeln. Dazu wird es
notwendig sein, daß wir vom bisherigen "Gießkannenprinzip" abgehen und zu
einer Schwerpunktförderung mit Schwerpunktmaßnahmen gelangen. Und es wird
vor allem für den Gewerbebereich notwendig sein, daß wir Gesetze und Verwaltungsvorschriften so
deregulieren, daß ihre Handhabung vereinfacht wird und nicht bremsend wirkt. Grundsätzlich soll ja
Wirtschaftsförderung als Lenkungs- und Steuerungsinstrument eingesetzt werden. Als Lenkungs- und
Steuerungsinstrument für die Zukunft nämlich. Das heißt, wir sollten nicht warten bis jemand
herkommt, bis ein Förderungswerber auftritt, bis sich jemand meldet, der die Bereitschaft hat, eine
Investition zu tätigen. Sondern wir sollten offensiv von der öffentlichen Hand aus struktur- und
produktionsverbessernde Maßnahmen bewerben, sie anraten und das technische know-how zur
Verfügung stellen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Wirtschaft wird sich in den nächsten Jahren wie ein
Strick verhalten. Wir werden nicht dahinter stehen und den Strick von hinten schieben können. Einen
Strick
können Sie nur voranbringen, wenn Sie sich an die Spitze stellen und an
dem Strick ziehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu einem wesentlichen Teil der Wirtschaft gehört der
Verkehr. Ich lese hier aus einem Verkehrskonzept, das mir in den letzten Tagen erst zugegangen ist.
Das
Verkehrskonzept der NÖ Landesregierung, welches an sich im September des Vorjahres bereits
beschlossen worden ist, bringt jetzt als Ergänzung den
letzten Teil über den Schiffsverkehr heraus. Hier steht: "Im Zuge des NÖ Landesverkehrskonzeptes
sollte nunmehr erstmals auch der Stellenwert der Schiffahrt näher untersucht und ihre angestrebte
Funktion und Bedeutung definiert werden. Daraus werden Zielsetzungen für die Entwicklung des
Schiffsverkehrs abzuleiten
sein, die in ein entsprechendes Maßnahmenbündel zu konkretisieren sind."
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor 20 und noch mehr Jahren wurde mit dem Bau des MainDonau-Kanales begonnen. Seit etwa fünf Jahren wissen wir das Eröffnungsdatum nahezu auf die
Stunde genau. Und jetzt, zwei Monate, nachdem der Main-Donau-Kanal eröffnet ist, nachdem bereits
zwei Schiffe aus Rotterdam bei uns in Krems angelegt haben, kommen wir und sagen, erstmals ist die
Funktion und Bedeutung des Schiffsverkehrs zu definieren. Erstmals ist ein Maßnahmenbündel
zu konkretisieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist nicht Wirtschaftslenkung im Voraus, das ist nichts
anderes als die Tatsachenregistrierung im
Nachhinein. In diesem Zusammenhang ein ganz winziger, kleiner Hinweis. Wir haben wunderschön
die Öffnung des Main-Donau-Kanals gefeiert. Wir haben gefeiert! Wir Niederösterreicher haben das in
einer
Werbeaussendung gefeiert, was andere bezahlt haben. (Abg. Dr.Kremnitzer zeigt einen
Zeitungsausschnitt.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wäre besser gewesen, wir hätten uns vorher darauf
vorbereitet. Auf diese für die Wirtschaft wesentliche Maßnahme. (Abg. Buchinger: Vom Ennshafen
haben Sie noch nichts gehört? Der ist wohl an Ihnen vorbeigegangen!) Wir haben gefeiert, was
andere bezahlt haben! Meine Damen und Herren! So steht es mit unserer Wirtschaft!
Daher, Herr Landesrat, eine ernsthafte Empfehlung. Die wirtschaftliche Entwicklung der nächsten
Jahre wird entscheidend sein. Entscheidend
dafür, wie wir die Veränderung in Gesamteuropa überstehen. Nämlich die Veränderung im EGBereich und die Veränderungen in Osteuropa.Die wirtschaftliche Entwicklung Österreichs und vor
allem Niederösterreichs als unmittelbarer Anrainer in den nächsten Jahren wird dafür
entscheidend sein. Jede Minute, die wir verlieren, um hier Verbesserungsmaßnahmen zu setzen, wird
sich später bitter rächen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch im Bereich der
Landwirtschaft kann ich mich nicht mit jener Zufriedenheit äußern, mit der Sie das
getan haben Herr Finanzlandesrat. Wenn wir die wahren Ziffern vergleichen, dann müssen wir
natürlich zum Grundbudget des Vorjahres auch das
Nachtragsbudget einbinden. Und dieses Nachtragsbudget ... (LR Mag.Freibauer: Ich kann doch nicht
das Nachtragsbudget für 1993 schon einbinden!) ... das ist die gesamte Ausgabenermächtigung für
das Jahr 1992. Sie
haben das bei der Budgeterstellung für das Jahr 1993 bereits gewußt, Herr Landesrat! (LR
Mag.Freibauer: Herr Kollege! Man vergleicht Rechnungsabschluß mit Rechnungsabschluß,
Voranschlag mit Voranschlag und Voranschlag plus Nachtragsbudget mit Voranschlag plus
Nachtrag!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das hieße, sich fernab jeder Realität zu stellen. Ich hoffe
zum Beispiel nicht, daß Sie jetzt noch einen Ball für den Redoutensaal ausschreiben. (Heiterkeit im
Hohen Hause.) Wir stehen doch jetzt in einer Situation, in der die Ausgabenermächtigung für das Jahr
1992 seit einem guten Monat vom Landtag hier
beschlossen ist. Heute, gut ein Monat danach, legen Sie den Voranschlag für das
Jahr 1993 vor.
Und jetzt können Sie nicht sagen, Sie gehen beim Voranschlag für das Jahr 1993 auf das
Grundbudget für das Jahr 1992 zurück. Sie müssen doch realisieren, daß inzwischen viele Positionen
dieses Grundbudgets geändert worden sind. Und daher kann ich nur Gleiches mit Gleichem
vergleichen. Gleiches heißt, die Ausgabenermächtigung für das Jahr 1992, wie sie heute schon
feststeht, mit der Ausgabenermächtigung des Jahres 1993.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Finanzlandesrat, Sie sind ja bei der Budgeterstellung
für das kommende Jahr verpflichtet, alle unabweislichen Ausgaben festzusetzen. Sie sind ja nicht
verpflichtet, ein Traumbudget vorzulegen, in dem Sie die Einnahmen möglichst hoch
und die Ausgaben möglichst gering ansetzen, in der Hoffnung, daß das Nachtragsbudget noch etwas
bringen wird. In diesem Zusammenhang, Herr Obmann des Finanzkontrollausschusses: Bei der
Debatte über den Nachtragsvoranschlag hat mir absolut nicht gefallen, daß Sie von diesem
Rednerpult aus sagten, na, was im Budget ungefähr steht, ist ja nicht so tragisch. Der eigentliche
Rechnungsabschluß hat dann immer noch eine Verbesserung gebracht. Das ist eine
Untergrabung der Budgethoheit des Landtages! Wenn uns Ziffern vorgelegt werden, können wir doch
nicht so vorgehen, als ob diese Ziffern
genehmigterweise Scheinziffern sind. Wir müssen doch davon ausgehen, daß alle diese Ziffern wahre
Daten darstellen. Und wenn ich jetzt davon ausgehe, daß ich im Jahre 1992 ... (Abg. Buchinger: So
habe ich das nicht gesagt! Ich habe sicher nicht gesagt, das ist nicht so tragisch,
das habe ich nicht gesagt!) Es ist um den Budgetabgang und um das Defizit gegangen. Da haben Sie
gesagt, das ist gar nicht so tragisch, was sich aus dem Nachtragsvoranschlag ergibt. (Abg. Buchinger:
"Tragisch" habe ich nicht gesagt!) Wesentlich, haben Sie gesagt, ist der
Rechnungsabschluß. Und der war allemal noch besser. In solche Budgetverhandlungen brauchen wir
gar nicht einzutreten. Wenn wir sagen, ist ja egal, was da drinnen steht, warten wir ab, was der
Rechnungsabschluß bringt. Der war noch immer besser als die Budgetziffern. Damit gehen Sie doch
am Wesen eines Budgets vorbei. Das ist eine komplette, generelle Ausgabenermächtigung für die
Regierung. (Abg. Buchinger: Sie verwechseln wieder etwas. Und dann machen Sie einen großen
Wirbel um die Sache! - LR Mag.Freibauer: Für mich ist ganz klar, was man nur miteinander
vergleichen darf!) Das entspricht nicht der Konstruktion und dem tieferen Sinn eines Budgets, sehr
geehrter Herr Landesrat. Wenn ich hier die Ausgaben für den Bereich der
Landwirtschaft, die für das Jahr 1993 konzipiert sind, gegenüberstelle jenen
Ausgaben, die für das Jahr 1992 bereits genehmigt sind, dann sehe ich sogar eine Verminderung. Ich
weiß schon. Nicht drinnen ist der Landwirtschaftsfonds, weil der in einer anderen Haushaltsgruppe
budgetiert ist. Nur, der Landwirtschaftsfonds wird nicht ausschließlich der Landwirtschaft zur
Verfügung stehen. (Abg. Spiess: Haben Sie schon gehört von Dürreschäden und so weiter, Herr
Kollege?)
Gerade dabei kommen wir zu einer Grundsatzüberlegung, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Und die wird gerade im Jahr 1993 sehr akut
werden. Wenn ich von vornherein weiß und jedes Jahr ermitteln kann, daß
Katastrophenschäden auftreten, dann bin ich ja als Finanzlandesrat verpflichtet,
Vorsorge zu treffen. (Zwischenrufe: Wie viel budgetieren sie für Katastrophen, wie viel?)
Sie kennen die Regeln, wie man Budgetansätze erstellt. Wie lassen sich denn aus der Vergangenheit
nicht exakt abschätzbare Ziffern ermitteln? Sie greifen zurück auf ein Mehrjahresergebnis und
berechnen das.
Bisher sind Sie immer so vorgegangen, daß Sie gesagt haben, ich nehme von diesen
Katastrophenschäden nur einen Erinnerungsansatz hinein. Dann werden wir sehen, im Laufe des
Jahres werde ich ohnedies noch mehr Einnahmen haben. Und mit diesen Mehreinnahmen decke ich
die
Katastrophenschäden ab. Sie wissen, daß die Mehreinnahmen nächstes Jahr wahrscheinlich
ausbleiben werden. Sie selbst haben das zugegeben, völlig richtig. Ihre Einnahmenschätzung ist an
der Grenze angelangt. Die
Mehreinnahmen, die nächstes Jahr herangezogen werden könnten, um Mehrausgaben im Bereich der
Katastrophenentschädigung abzugelten, diese
Mehreinnahmen wird es voraussichtlich nicht geben. Damit stehen wir vor der
Situation, daß Sie Ausgaben tätigen müssen in einem Ansatz, in dem Sie nicht vorgesorgt haben.
Sehr geehrter Herr Finanzlandesrat! Wie Sie das Wohnbauproblem lösen wollen, gleicht einer vom
Mathematikprofessor Mag.Freibauer erfundenen, eigenen Wahrscheinlichkeitsrechnung. (LR
Mag.Freibauer: Bleiben Sie vorsichtig! Am 3.Dezember 1992 finden Sie es schwarz auf weiß vor!) Ich
komme wahrscheinlich noch darauf zurück. Die Mittel, die für das Jahr 1992 angesetzt gewesen sind
für den Neubau von Wohnungen, sind in gleicher Höhe für das Jahr 1993 angesetzt. Gleichzeitig
sprechen Sie davon, daß die Bauleistung im Bereich des Mehrwohnungsbaues,
der Wohnhausanlagen, von 2.000 auf 4.000 gesteigert werden soll. Die Zahl der Wohnungen soll also
bei gleichbleibenden Mitteln verdoppelt werden. Eine Kubatur des Kreises. Sie sind doch
Mathematikprofessor. (LR Mag.Freibauer: "Quadratur des Kreises" heißt das!) Ich würde hier schon in
die andere Dimension gehen, warum nicht. Warum gehen wir nicht gleich in den dreidimensionalen
Bereich und sagen, "die Kubatur des Kreises"? Das überspringt nämlich gleich eine Dimension. Herr
Finanzlandesrat! Das wird sich nie ausgehen! Das wird sich auch bei
geänderten Förderungsbestimmungen nie ausgehen. Ich bin dafür, daß Sie die
Förderungsbestimmungen ändern. Warum haben denn die vielen von uns zur Verfügung gestellte
Wohnbauförderungsmittel in der Vergangenheit nicht in dem Maße gegriffen, wie sie hätten greifen
sollen. Warum denn? Weil für viele die Förderung zu gering und die Wohnungskosten
zu hoch waren.
Genau darauf möchte ich hinaus. Sie wollen eine sozial treffsichere Förderung haben. Also der, der es
sich nicht leisten kann, soll mehr gefördert werden, damit eine Wohnung auch für ihn erschwinglich ist.
Und der andere, der es sich leisten kann, aber noch immer in diese großzügigen
Förderungsbestimmungen hineinfällt, wie wir sie nun
einmal haben, der soll weniger an Förderung bekommen. So ein Förderungsmodell werden Sie
angeblich vorstellen. (Abg. Buchinger: Sie sind ein Hellseher!) Ja. Zudem, was ich bereits gelesen
habe, was der Herr Landesfinanzreferent heute gesagt hat. (LR Mag.Freibauer: Herr Dr.Kremnitzer,
Sie kriegen das schriftlich von mir zugestellt!)
Ja, aber eines: Sie können sich denken welches Förderungsmodell auch immer. Der Neubau von
Wohnungen hängt davon nicht ab. Der Neubau
von Wohnungen hängt nur davon ab, wie sehr wir ihn ankurbeln. Es ist völlig richtig, was Sie gesagt
haben. Die letzte Offensive mit dem Sonderwohnbauprogramm, diese 1.500 Wohnungen haben Sie
zitiert. Sie war vor allem deshalb als Offensive gedacht, weil Baugrund billig zur Verfügung gestellt
werden mußte. Weil hier für die Wohnungswerber keine
Grundbeschaffungskosten angefallen sind. Und war auch deshalb begünstigt, weil die
Wohnbaugesellschaften zur Beistellung eines begünstigten Kredites verpflichtet wurden.
Alle diese Maßnahmen, haben Sie völlig richtig gesagt, sind vorübergehende Maßnahmen. Man hat
geglaubt, sie werden halt einmal das Ventil
ablassen und sie werden die größte Bedarfsspitze decken. Ich stelle inzwischen fest, wenn wir nicht
ab sofort pro Jahr die Anzahl der neu
errichteten Wohnungen um 25 % bis 30 % steigern, bekommen wir die Entwicklung nicht in den Griff.
Die Zahl der Wohnungssuchenden, der unter
Wohnungsnot leidenden Niederösterreicher wird von Tag zu Tag größer. Dem muß
man gegensteuern, das muß einmal gesagt werden! (Abg. Buchinger: Das ist der Grund, warum ein
neues Programm vorgelegt wird!) Aber nicht mehr Mittel. Keinen Groschen für den Wohnungsneubau
gibt es zusätzlich. Ich sage Ihnen noch etwas, Herr Landesrat! Sie haben für die Althaussanierung um
200 Millionen mehr eingesetzt. Bei der Althaussanierung wissen wir aber alle, daß da ein
kontraproduktiver Effekt entstehen kann. Gerade im städtischen Bereich werden manche Althäuser
und Altwohnungen dadurch saniert, daß man sie zusammenlegt. Damit ist wieder eine Wohnung weg
vom Markt. Es ist aus zwei alten Substandardwohnungen eine neue Standardwohnung geworden,
aber
zugleich ist wieder eine Wohnung weg. (Abg. Icha: Das ist immer noch besser,
als die alte Substandardwohnung. Die Wohnungsqualität wird verbessert!) Aber das dient nicht der
Vermehrung der Wohnungen! Die Qualität
wird verbessert. Aber wir reden jetzt von der Vermehrung der Wohnungen. Und daher, Herr
Finanzlandesrat: Die einzige Möglichkeit, den
Wohnungsbau zu forcieren, ist, mehr Mittel bereitzustellen. Aber nicht Ihre
Vorgangsweise! (LR Mag.Freibauer: Sie werden ja sehen!) Jawohl! Es gab Jahre in denen das Land
Niederösterreich wesentlich mehr aus eigenem zur Wohnbauförderung beigetragen hat, als es das
heute tut. Das müßten Sie wissen. Die Wohnbauförderung muß beträchtlich gesteigert werden, sehr
geehrter Herr Finanzlandesrat! Jetzt komme ich kurz auf die Gemeinden zu sprechen. Die finanzielle
Situation unserer Gemeinden ist sicher nicht rosig. Sie haben nun gesagt, daß im Zuge des neuen
Finanzausgleiches eine erhebliche Verbesserung eingetreten ist. Ich weiß schon und ich begrüße es
auch, daß dieser
in so großen Stufen vorgesehene, abgestufte Bevölkerungsschlüssel nunmehr abgeflacht wurde. Und
daß auf diese Weise Gemeinden unter 10.000 Einwohner etwas mehr bekommen als sie nach der
alten Regelung bekommen hätten. Das ist sicherlich eine positive Lösung. Was mich aber nicht freut,
ist die Investitionsförderung über den Wasserwirtschaftsfonds. Sie sagen hier, daß sie unter
Umständen sogar verbessert worden wäre. Wir stellen dagegen fest, daß der Ermessungsbereich für
die Förderung aus dem Wasserwirtschaftsfonds zurückgenommen
worden ist. Sie wissen genau, daß Ihre Partei, die ÖVP, mit der SPÖ auf
Bundesebene gemeinsam seinerzeit unterschrieben hat, um dem Wasserwirtschaftsfonds Mittel zu
entziehen, die früher noch drinnen gewesen wären. Das
werden in Niederösterreich alle Bürger, bei denen noch keine geordnete
Abwasserbeseitigung vorliegt, spüren. Denn wo sich der Bund bei der Finanzierung
zurückzieht, werden die Bürger einrücken müssen, das mit Sicherheit. (LR
Mag.Freibauer: Das ist nicht wahr! Die neuen Richtlinien des Bundeswasserwirtschaftsfonds und die
Richtlinien des Landes werden dazu beitragen, daß die
Belastungen der Haushalte ein zumutbares Maß nicht übersteigt!) Zumutbare Grenzen, das habe ich
schon oft gehört. Da gibt es viele Ziffern, die durch die Gegend schwirren. Sie werden sehen, daß das
gar nicht möglich ist. Das sind schöne Ankündigungen, mit dem zumutbaren Bereich. Aber wenn ich
die Förderungsmittel zurücknehme, die
Investitionen daher teurer werden, weil entweder mehr Eigenkapital sofort
hineinfließen muß oder mehr Geld vom fremden Kapitalmarkt aufgenommen werden muß,
dann kann doch diese Rechnung nicht aufgehen. (LR Mag.Freibauer: Wir werden uns einmal 1
Stunde zusammensetzen. Ich werde Ihnen das ganz genau erklären! - Abg. Böhm und Abg.
Buchinger: Ihnen wird Nachhilfe geboten, gratis!) Es hat sich schon der eine oder andere über jene
Nachhilfe gewundert, die dann durch die Realität ausgesprochen
worden ist. Die ist nämlich ganz anders gewesen als verschiedene Pläne,
die hier in die Welt gesetzt worden sind. Aber eines, Herr Finanzlandesrat, unterstützen wir
vollkommen. Ihre Absage an eine Besteuerung der Zweitwohnsitzer. Auch hier geht es im Prinzip nur
darum, daß der Bund sich aus Zahlungsverpflichtungen, die er aus der Vergangenheit gehabt hat,
zurückzieht. Er zieht sich
immer mehr zurück und auf diese Weise sollen andere Gebietskörperschaften einrücken. Zum
Beispiel das Land. Der Bund sagt, das Land bekommt jetzt die Ermächtigung, Zweitwohnsitzer zu
besteuern. Ich habe mich
sehr gefreut, als ich umgehend von Ihnen gehört habe, daß Sie dieser Zweitwohnsitzbesteuerung
nicht die Zustimmung geben werden. (Abg. Buchinger: Wenigstens etwas Positives!) Ich habe schon
zwei oder drei positive Dinge erwähnt. Passen Sie ein bißchen auf. (LR Mag.Freibauer: Ich bin ja fast
zufrieden!) Das "fast" habe ich auch gehört.
Abgesehen davon bin ich ja nicht dazu da, um Sie zufriedenzustellen. Eines fehlt mir aber aus den
Finanzausgleichsverhandlungen. Was ist denn mit der Landesumlage? Meine sehr geehrten Damen
und Herren! Hier hat der NÖ Landtag am 13.Juni 1991 bereits beschlossen, daß die Landesregierung
aufgefordert wird, in der Frage der Landesumlage beim
Finanzminister vorstellig zu werden. Weil die Landesumlage eine in unseren Augen doch wesentliche,
große Belastung für die Gemeinden darstellt. Für das kommende Budget sind 800 Millionen Schilling
budgetiert, die
auf diese Weise von den Gemeinden an das Land bezahlt und dann vom Land
auf andere Weise wieder verteilt werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir vom Landtag
haben uns in einer Resolution zusammengefunden, daß hier eine andere Lösung gefunden werden
soll. Daraufhin
schreibt das Bundesministerium für Finanzen: Es bestätigt den Erhalt dieses Beschlusses usw. und
teilt im März 1992 mit, daß die Frage der
Landesumlage sicher ein Thema in den bevorstehenden Finanzausgleichsverhandlungen sein wird.
(LR Mag.Freibauer: Die Finanzausgleichspartner konnten sich auf eine Veränderung nicht einigen!)
Dann sollten Sie aber auch erwähnen, daß in der Landesumlage überhaupt keine Veränderung
eingetreten ist. Wenn Sie nämlich korrekt über den Finanzausgleich hier berichten. Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Von den Gemeinden ist es ein sinngemäßer Zusammenhang, auf den
"Stromkrieg" in Niederösterreich hinzuweisen. Wer seinen Blick nach Europa wirft, muß angesichts
dieser lokalen Auseinandersetzung wohl ein bißchen traurig werden. Denn
über eine gewisse Schrebergartenmentalität geht das wohl nicht hinaus, wenn man diesen
"Stromkrieg" betrachtet. Warum soll mit aller
Vehemenz gefordert werden, daß die EVN in Niederösterreich den niederösterreichischen Teil und die
Wiener Stadtwerke nur den Wiener Teil betreuen sollen?
Warum soll nicht gefordert werden, daß die niederösterreichischen Landesbürger die
kostengünstigere, die beste der Möglichkeiten haben. Das ist ja nicht der Hintergrund. (LR
Mag.Freibauer und Abg. Buchinger: Das ist genau der Hintergrund! - Unruhe bei der ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die EVN ist einmal vorgeprescht mit einer sechsprozentigen
Stromtariferhöhung. Zu einem Zeitpunkt, da sie das absolut nicht gebraucht hat. Und als im nächsten
Jahr
bekannt geworden ist, daß sich der Cash-flow, also die reine wirtschaftliche Finanzkraft, von über zwei
Milliarden um sechs Prozent erhöht
hatte, dann hat sich auch die EVN bemüßigt gesehen, diese ein Jahr dauernde Stromtariferhöhung
zurückzunehmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! So billig ist die EVN sicher nicht. Daher
glaube ich, sollte uns bei der Lösung, die hier ins Auge gefaßt werden soll, als oberstes Ziel dienen,
dem NÖ Landesbürger den möglichst günstigsten Stromtarif zu verschaffen. Wenn jetzt
beide sagen, sie machen Konzessionen, warum sollen wir nicht dafür sein, daß sich beide
zusammentun? Das wäre für die Niederösterreicher
wahrscheinlich der allergrößte Vorteil.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch im Bereich der Verwaltungsreform und der
Privatisierung gibt es eigentlich im Budget noch keinen
Ansatz. Was wir haben, sind Ankündigungen des Herrn Landeshauptmannes.
Herr Landeshauptmann! Sie wissen, daß wir schon immer das Thema verfolgt haben, die
Verwaltungsreform voranzutreiben. (LH Dr.Pröll: Die Verwaltungsreform soll etwas ersparen, nicht
etwas kosten. Ersparnisse sind aber im Budget nicht ausgewiesen!) Wenn ich aber im Budget eine
Ausweitung festsetze, Herr Landeshauptmann, dann signalisiere ich damit, daß ich nicht auf eine
Ersparnis
hinarbeite, sondern auf eine Ausweitung. Wir haben schon seinerzeit, bevor in St.Pölten die Bagger
zu laufen begannen, gesagt, eine derartige
Verwaltungsreform ist die Jahrhundertchance für dieses Land. Nämlich, bevor wir
St.Pölten, das Bauvolumen, die Arbeitsplätze planen. Vorher sollten wir
wissen, wie viele Beamte sollen denn da überhaupt hinkommen? Wie viele
Beamte brauchen wir bei einer neu strukturierten, rationalisierten Verwaltung? Wie viele Beamte
können wir dezentral irgendwo anders unterbringen?
Und erst was dann übrig bleibt, soll nach St.Pölten. Was machen wir? Wir bauen zuerst St.Pölten.
Und jetzt kommt der Herr Landeshauptmann und sagt, er strebt eine Verwaltungsreform an. Meine
sehr geehrten Damen und Herren! Das ist so ähnlich wie bei der Wirtschaftsentwicklung: Wieder
hinten nach, wiederum zu spät! Und die Privatisierung, ich möchte mich zu diesem Punkt gar nicht
äußern, aber die Privatisierung sollte vorangetrieben werden. Das Land hat sicher noch einige
Unternehmungen, die nicht unbedingt mit der Gestion des Landes in Zusammenhang stehen. Aber
natürlich nicht so wie beim Landesreisebüro, wo man ein Geschäft unter Freunden nunmehr auch
nachgewiesen hat. Auch wenn es Ihrer Meinung nach nur um einen
Betrag von 1,5 Millionen Schilling geht, die persönlich zu verantworten sind. Ich habe inzwischen viele
Informationen aus dem Markt der
Reisebürobranche erhalten, die besagen, daß man bereit gewesen wäre, erheblich mehr zu bezahlen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Darüber werden wir ja demnächst diskutieren. Bei dem
Abschnitt "Demokratie", sehr geehrter Herr Landeshauptmann, kann ich natürlich nicht daran vorbei,
auch zu erwähnen, daß Sie in letzter Zeit eine Öffnung angekündigt haben. Sie haben sogar einen
konkreten Schritt gesetzt. Wir werden wahrscheinlich heute nachmittag noch die Novelle zum
Raumordnungsgesetz beschließen. (Abg. Icha: Das geht sich nicht aus!) Wie, es geht sich nicht aus?
(Abg. Icha: Wenn Sie so lange reden!) Dann müssen wir die Sitzung heute verlängern. Es wäre
natürlich schön, wenn wir das heute noch beschließen könnten. Ich kann ja den Zeitpunkt kaum
erwarten, bis dieses Gesetz
beschlossen ist. Denn erstmals geschieht es hier, daß der Freiheitlichen Partei ein Platz zukommt, der
ihr von Gesetzes wegen immer
zugestanden hat.
Herr Landeshauptmann! Ich habe Ihnen persönlich gesagt, ich freue mich darüber, daß Sie diesen
Schritt, der in einem halben Jahr vom Verfassungsrichter sowieso in Auftrag gegeben worden wäre,
um ein halbes Jahr früher aus eigenem gesetzt haben. (Abg. Fidesser: Sind Sie dessen so sicher?)
Ja, mit Sicherheit. Daher freue ich mich auf den Beschluß des heutigen Nachmittags. Nur eines! (LH
Dr.Pröll: Ich wußte, jetzt muß ein "aber" kommen!) Es ist das ein Minisignal am Horizont. Ich hoffe,
Herr Landeshauptmann, daß dieses Signal konkrete weitere Schritte nach sich zieht. Konkrete weitere
Schritte, damit sich dieses Niederösterreich tatsächlich jenem demokratischen Stand nähert, der in
allen anderen Bundesländern dieses
Bundesstaates längst gegeben ist. (Abg. Keusch: Sie meinen den Schritt in die Koalition, nicht? - Abg.
Dipl.Ing.Rennhofer: Herr Kollege, wir sind
doch viel demokratischer als Sie! Denken Sie nur an die Mitglieder in Ihrer eigenen Partei, Ilse Hans
und so weiter!) Sie haben ja noch genügend Gelegenheit, nachzudenken, wen Sie vielleicht noch
heranziehen können. Was Ihnen so locker einfällt ist wahrscheinlich nur die
halbe Liste. (Unruhe im Hohen Hause.)
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Ich möchte diese Debatte aber nicht dazu benützen, um nur
fehlende Demokratie einzumahnen. Ich möchte sie auch benützen, um auf etwas hinzuweisen, was in
unserer Landesverfassung vorgesehen ist und was ich nunmehr in den vier Jahren, die ich
jetzt in diesem Landtag bin - mehr als vier Jahre sind wir hier - noch
nie erlebt habe. Ich verweise auf den Artikel 47 der Landesverfassung, in dem das Beschwerderecht
der Landesbürger festgehalten ist. Da
heißt es, die Landesregierung hat beim Amt der NÖ Landesregierung und am Sitz einer jeden
Bezirkshauptmannschaft einen rechtskundigen Beamten zu beauftragen, Beschwerden
entgegenzunehmen. Absatz 2: Eine Abschrift der Beschwerden ist der Landesregierung zuzumitteln.
Und dann kommt's: Der Landeshauptmann hat in jedem Kalenderjahr dem Landtag über die
eingelangten Beschwerden und über ihre
Erledigung zu berichten. Die unerledigten Beschwerden sind einem Ausschuß des Landtages zu einer
geschäftsordnungsmäßigen Behandlung durch den
Präsidenten zuzuweisen. Der Landtag kann der Landesregierung durch Entschließung empfehlen,
den einzelnen Beschwerdefall nach Maßgabe der in dieser geäußerten Auffassung einer Erledigung
zuzuführen. Sehr geehrter
Herr Landeshauptmann! Mehr als vier Jahre bin ich jetzt herinnen und ich
habe noch nie diesen, in jedem Kalenderjahr laut Verfassung vorgesehenen Bericht gehört. Ein
Hinweis, Herr Landeshauptmann, daß wir uns
langsam darauf besinnen sollten, was steht denn eigentlich in unserer
Verfassung? Was steht denn in unseren Gesetzen? Ich glaube, es wäre an der Zeit, den
Landesbürger auf diese demokratischen Öffnungen hinzuweisen und dieses Beschwerderecht mit
Konsequenzen auszustatten. Daher sollten wir dieses Instrument auch wirklich
voll nützen und uns nicht damit begnügen, daß es in der papierenen Verfassung niedergeschrieben
ist.
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Ich hoffe auch, daß die gestrigen Abstimmungsergebnisse in
Tribuswinkel und in Langenlois Konsequenzen haben werden. Wenn sich die Mehrheit einer
Katastralgemeinde oder einer Gemeinde dazu bekennt, daß die seinerzeitige zwangsweise
Gemeindezusammenlegung wieder rückgängig gemacht werden soll, dann sind das Anliegen der
Landesbürger, an denen wir nicht vorbeigehen dürfen. Den Hinweis
auf den notwendigen einstimmigen Beschluß im Gemeinderat sollten wir unterlassen, denn dieses
Erfordernis der "Einstimmigkeit" ist kein demokratisches Ruhmesblatt für einen mitteleuropäischen
Gemeinderat. Besonders
seit die Oststaaten die Demokratie eingeführt haben. (Abg. Ing.Heindl: Bei der EVN sind Sie für den
Zwangszusammenschluß und bei den
Gemeinden für die Trennung?)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Freiheitliche Partei hat nach langen und eingehenden
Beratungen zu diesem Budget ein differenziertes Beurteilungsergebnis gefaßt. Wir werden einigen
Haushaltsgruppen
die Zustimmung geben, die positiven Ansätze erwähnen, und uns für die Erweiterung einsetzen. Wir
können anderen Haushaltsgruppen jedoch die Zustimmung nicht geben. Dort, wo wir glauben daß die
Entwicklung falsch geht. Insgesamt gesehen sind wir sicher überzeugt, daß für den NÖ Bürger in
Teilbereichen erheblich mehr geleistet werden
könnte als es in diesem Budget zum Ausdruck kommt. (Beifall bei der FPÖ.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Ich darf die Schülerinnen und Schüler der
Handelsakademie Wr.Neustadt, welche auf der Galerie Platz genommen haben, um an der
Diskussion hier teilzunehmen und sich zu interessieren, herzlich begrüßen.
Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Icha.
Abg. ICHA (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte gleich
eingangs sagen, ich werde die Spezialdebatte quer durch alle Gruppen nicht vorweg nehmen.
Sondern ich glaube,
daß die Debatte, die am Anfang steht, eher den politischen Schwerpunkten der Arbeit in diesem Land
dienen soll. Ich möchte nur, es war ja nicht immer ganz ernst hier im Saal, kurz am Anfang eines
sagen: Kollege Dr.Kremnitzer hat uns hier erklärt, wie man budgetiert. Er hat uns erklärt, man müßte
auch Katastrophen budgetieren. Ich sage, ich hoffe, wir werden das nie erleben. Aber ich glaube, es
wäre eine Katastrophe, wenn Du budgetieren würdest, Herr Abgeordneter! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Die Freunde von rechts haben Dir auch angeboten, daß Du Nachhilfe, ich glaube sogar, gratis
bekommen könntest. Ich habe den Eindruck, das wäre nicht
gratis, das wäre umsonst. (Beifall und Heiterkeit bei ÖVP und SPÖ.)
Meine Damen und Herren! Die Budgetdebatte 1993 ist sicher keine alltägliche. Sie unterscheidet sich,
wie schon am Anfang erwähnt, grundsätzlich in einem von den vergangenen. Sie ist von einem
Finanzreferenten
eingeleitet worden und mitten im Prozeß der Budgetwerdung ist aus diesem
Finanzreferenten, nachdem er zuerst Landesparteiobmann der ÖVP geworden ist, nun auch
der Landeshauptmann geworden. Nunmehr hat der Landtag in diesen kommenden Stunden und
Tagen die Möglichkeit, je nach Ansicht, zwei zu loben oder zwei zu kritisieren. Ich hoffe, daß diese
Debatte eine sachliche werden wird und daß von beiden Möglichkeiten ausführlich Gebrauch gemacht
wird.
In der Budgetdebatte 1992, die wir im Dezember 1991 abgewickelt haben, standen wir damals vor
dem Beschluß, eigentlich mitten in Verhandlungen und vor dem Abschluß eines neuen Wahlrechtes
für unser Bundesland. Dieses neue Wahlrecht wurde dann auch mit großer Mehrheit in diesem
Hause beschlossen.
Wir waren uns einig, daß den Persönlichkeiten mehr Gewicht zu geben wäre. Darum hat meine
Fraktion, mein Klub, auch einer gleichzeitigen Abwertung dieses nach den neuen Grundsätzen
gewählten Landtages
nicht zugestimmt. Wir waren der Meinung, wenn diesem Landtag die Persönlichkeiten, die wir uns alle
wünschen, die "Besten aus Niederösterreich", wie Sie plakatieren, angehören, dann soll auch dieser
Landtag darüber entscheiden, wer Landeshauptmann in diesem Land sein soll. Und wir sollten nicht
die Verfassung mit all dem, was dahinter steht,
ändern. Ich möchte Ihnen dazu sagen, Sie haben ja erst vor einigen Wochen von der jetzt
bestehenden Möglichkeit Gebrauch gemacht. Und selber,
mit unserer Zustimmung, einen neuen Landeshauptmann gewählt. Nach Ihren Vorstellungen hätte es
im Oktober 1992 Neuwahlen geben müssen. Oder es wäre Landeshauptmann Ludwig auch heute
noch im Amt. Ich denke, daß der jetzt bestehende Zustand, daß die Abgeordneten dieses Hauses
darüber entscheiden, wer an der Spitze der Landesverwaltung, der Regierung zu stehen hat und wer
die Regierungsmitglieder sind, bleiben soll. Und ich meine auch, daß es gut ist, was derzeit im
Lande im Gange ist. Daß überall zur Erstellung der Kandidatenlisten für die im nächsten Jahr
stattfindenden Landtagswahlen noch Vorwahlen durchgeführt werden. Dafür gibt es nun zwei Modelle.
Das ist schon von einer gewissen grundsätzlichen politischen Bedeutung. Eigentlich gibt es drei
Modelle: Zum dritten werden wir auch noch etwas sagen.
Alle, auch jene Bürger, die am Wahltag wahlberechtigt sind, sagt die ÖVP, sollen an diesen
Vorwahlen teilnehmen. Und sollen mitbestimmen, wer die Kandidaten der Österreichischen
Volkspartei sein sollen. Da
ich davon ausgehe, daß die ÖVP auch ein Grundsatzprogramm hat, wie jede ordentliche Partei, geht
es darum, wer dieses Grundsatzprogramm, wer diese Partei in diesem Haus vertritt und in der
Öffentlichkeit für die Politik geradesteht. Auch in Städten, auch in Wahlkreisen, - wir haben eine
Menge Wahlkreise in Niederösterreich neu beschlossen - auch in Wahlkreisen, in denen
sie selber unter den Bürgern und Wählern keine Mehrheit hat. Das heißt, daß in vielen Wahlkreisen
Menschen, die durchaus politisch profund anderer Meinung sind, mitbestimmen, wer die Politik der
ÖVP vertritt. Wir glauben, daß das nicht der klügste Weg, auch nicht im Interesse
der Parteien ist.
Wenn wir der Meinung sind, daß die Demokratie Parteien braucht, dann sollen wir auch alles
unterlassen, was die Parteien unnötig macht. Was es ermöglicht, daß durch Zeitungsinitiativen oder
nur partielle
Initiativen, die vor einer Wahl stattfinden, hier plötzlich für alle Zukunft die Weichen gestellt werden.
Das ist der eine Weg, vor dem ich warnen möchte: Der zweite, vor dem ich genauso warnen möchte
ist der, den ich vorher als den dritten genannt habe. Über den werden wir auch reden. Das ist der
Weg, den die kleinste Fraktion dieses Hauses wahrscheinlich gehen wird. Denn ich habe von
Vorwahlen noch nichts gehört. Sie werden überhaupt nur einen Führer fragen und der
wird sagen, was zu geschehen hat. Das meine ich damit. (Abg. Dr.Kremnitzer: Ich würde mich nicht so
sehr bei den Nachbarn einmischen; das kann gefährlich werden!) Wir sind neugierig, wie der
demokratische
Meinungsbildungsprozeß bei Ihnen ablaufen wird. Meine Partei geht den mittleren Weg, von dem wir
glauben daß es der richtige Weg ist. Wir haben in den vergangenen Wochen unsere Mitglieder gefragt
und in vielen Wahlkreisen einen Rücklauf von 80 % und mehr erreicht. Ich kann Ihnen sagen, unser
Spitzenkandidat Ernst Höger hat sich der Vorwahl in seinem Wahlkreis gestellt und über 88 % der
Mitglieder haben ihn bestätigt. Unser Landesrat Wagner wurde in
seinem Wahlkreis ebenfalls mit über 80 % Zustimmung und Vertrauen ausgestattet. Unsere
Spitzenkandidaten und alle unsere Landtagskandidaten können sich auf eine breite Zustimmung
berufen. Nun, wenn wir schon von Wahlen reden, gleich eines vorweg: Es gibt derzeit überall
Gerüchte um vorverlegte Neuwahlen. Meine Damen und Herren! Meine Fraktion, die
Sozialdemokraten, wir haben keine Angst vor vorzeitigen Wahlen. Die Österreichische Volkspartei
wird bei diesen Wahlen die absolute Mehrheit verlieren. Und je früher dies der Fall
ist, je früher dies geschieht, umso besser für Niederösterreich! (Beifall bei der SPÖ und FPÖ.) Wenn
Sie aber aus irgendwelchen politischen oder strategischen oder medialen Überlegungen früher
wählen wollen,
Herr Landeshauptmann, dann müssen Sie das sagen. Und Sie müssen den niederösterreichischen
Wählern erklären, warum Sie dann den Landeshauptmann Ludwig vier oder fünf Monate vorzeitig
abgelöst und in Pension
geschickt haben.
Diese vier, fünf Monate hätte Ludwig auch noch weiterarbeiten können. Und dann hätte es eben
anläßlich eines Landeshauptmannwechsels auch
Neuwahlen gegeben. Das würde Ihrer Idee der eigenen Wahl des Landeshauptmannes ja sehr nahe
kommen.
Ich schlage daher vor, Herr Landeshauptmann, geben Sie "Brand aus!" Sie werden die Zeit bis zum
Oktober noch zur Arbeit nützten müssen. Es gibt angesichts der wirtschaftlichen Probleme überall in
Europa und auch bei uns jede Menge wichtiger Fragen, die wir gemeinsam zu lösen haben. Nützen
wir dieses Jahr dazu. Fragen wir nun das Budget 1993, ist es eine Grundlage für diese Arbeit? Ich darf
gleich vorweg sagen, unsere Mitglieder der Landesregierung haben in ihrem Bereich
in Verhandlungen an der Gestaltung dieses Budgets mitgewirkt. Sie haben die Zustimmung gegeben
und auch wir werden sie geben. Ich möchte jetzt nicht alle Kapitel, ich habe das schon eingangs
gesagt, durchlesen, aber einige Schwerpunkte nennen, die wir haben. Ein Schwerpunkt ist für uns
immer gewesen - und wurde durchgesetzt - die Regionalisierung. Und wir glauben und werden das
noch begründen, daß die Mittel für diese Regionalisierung nun aufgestockt werden
sollten. Und wir werden dafür eintreten. Wir bekennen uns auch zu den
Sonderfinanzierungen, weil wir sie durchaus für ein taugliches Mittel halten, um große
Investitionen auch zu erträglichen Konditionen verwirklichen zu können.
Wir bekennen uns zu den Ausgabensteigerungen im Sozial- und Gesundheitswesen, weil sie
notwendig sind. Wenn der Herr Landesfinanzreferent nun
heute gesagt hat, es gehörte zum ständigen Repertoire aller Finanzreferenten, darüber zu klagen, daß
hier eine so steile Entwicklung nach oben
stattfindet, muß ich sagen, bitte, wir haben immer von Landeshauptmann Dr.Pröll diese Klagen gehört.
Wir haben in diese Klagen nie eingestimmt,
weil wir immer der Meinung waren, daß jeder Schilling, der dort ausgegeben wird, auch sinnvoll
ausgegeben wird. Wir haben in vielen, vielen Verhandlungen, bei vielen, vielen
Auseinandersetzungen dafür gekämpft, daß der Wirtschaftsförderungsfonds aufgestockt
wird. Und wir haben Erfolg gehabt. Wir haben gekämpft, daß der Fremdenverkehrsförderungsfonds
mehr Geld bekommt. Und wir haben Erfolg gehabt. Wir verstehen
solche Kämpfe, solche Verhandlungen mit Erfolg als einen positiven Beitrag
zu diesem Land. Die Möglichkeiten, das Budget als Steuerungsinstrument einzusetzen, wurden nach
unserem Eindruck stärker genützt. Bei der Einnahmensteigerung um acht Prozent gegenüber dem
Budget 1992 bin ich nicht ganz der Meinung des Herrn Landesfinanzreferenten. Da bin
ich sogar ausnahmsweise eher der Ansicht von Kollegen Dr.Kremnitzer. Diese Einnahmenssteigerung
um acht Prozent gegenüber dem Budget
1992 beruht nicht sosehr auf einer echt zu erwartenden Mehreinnahme, sondern zu einem Teil auch
darauf, daß die Einnahmen für 1992 einfach zu
niedrig budgetiert wurden. Der inzwischen erfolgte Nachtragsvoranschlag
deutet ja in diese Richtung und im Rechnungsabschluß wird noch mehr sichtbar werden, daß noch
"Polsterln" drinnen sind. Aber ich möchte gleich sagen, der Polster des Landesfinanzreferenten wird
1993 sicher
nicht so prall gefüllt sein wie in den Vorjahren. Dies ist in wirtschaftlich schwierigen Zeiten auch richtig
so. Im übrigen ist das Budget 1993, wann immer die Wahlen stattfinden sollen, das Budget eines
Wahljahres und trägt dem auch sicher Rechnung.
Wir halten dieses Budget für eine Grundlage, auf der man für dieses Land Politik gestalten kann. Die
letzten Jahre der Politik in unserem Land waren von der Bereitschaft der Sozialdemokraten zu
konstruktiver Arbeit, zur Mitarbeit und zur Zusammenarbeit geprägt. Anläßlich der
Verabschiedung des Landeshauptmannes Ludwig wurde dies von allen Rednern festgestellt. Und
auch dazu ein offenes Wort: Diese Politik wurde den Sozialdemokraten in diesem Haus nicht immer
leicht gemacht. Oft
wurde unser guter Wille auf eine harte Probe gestellt. Die ÖVP hat bei der letzten Wahl 1988 nurmehr
47,6 % der Stimmen, dank einer glücklichen Fügung des Schicksals aber die absolute Mehrheit der
Mandate erreicht. Das erlaubte ihr, etwa zwei Drittel der Macht
zu erhalten. Das führte dazu, daß 96 % der Landesbediensteten sich noch immer zu Ihnen bekennen.
Das führt dazu, daß fast 100 % der Informationsinstrumente des Landes und das Landesstudio fast
ausschließlich von Ihnen genützt werden. Wir haben heute von einem neuen Stil gehört; eine neue
Ära ist angeblich angebrochen. Diese Ära beginnt damit, daß der Herr Landesfinanzreferent, der nun
auch für Wohnbau zuständig ist, uns hier erklärt, er wird am 3.Dezember 1992 ein neues Modell
vorstellen und er wird am
10.Dezember 1992 mit dem mit ihm gemeinsam zuständigen Landeshauptmann-Stellvertreter Höger
darüber reden. So stellen wir uns die Zusammenarbeit nicht
vor! (Abg. Fidesser und Abg. Buchinger: Es handelt sich um seine Vorstellungen!)
Ich hätte gedacht, es würde keinem eine Perle aus der Krone fallen, wenn er Gespräche führt in guter
Zeit, bevor er an die Öffentlichkeit geht. Aber ich weiß, es ist ein neuer Stil und er wird nicht von
Ihnen geprägt, sondern von einem anderen. Und wir werden uns darauf einstellen müssen.
Im Bereich der Landespersonalpolitik, meine Damen und Herren, der Domäne des ÖAAB, ist noch
einiges an Neuem einzubringen. Dort muß erst eine neue Ära beginnen. Der Herr Landeshauptmann,
auch wenn es der eigenen Partei weh tut, wie er uns ja schon erklärt hat, findet hier ein reiches
Betätigungsfeld vor. Eine Änderung in diesem Bereich kann nicht nur die Schuldirektoren betreffen.
Sie wird auch vor den
hohen Landesbeamten, vor den Bezirkshauptleuten nicht Halt machen können.
100 %-Mehrheiten passen nicht mehr in die heutige Zeit. Die heutige politische Landschaft sieht
anders aus, Sie werden sich danach richten müssen. Dieses System, das vom ÖAAB errichtet wurde,
ist zu ändern.
Und zwar so, daß schon bei der Aufnahme nicht selektiert wird. Sondern, daß bei der Aufnahme jeder
Niederösterreicher die gleiche Chance
hat. Und daß man bereits bei der Aufnahme, also im Vorfeld der weiteren Beförderungen,
Pragmatisierungen und Ernennungen, entsprechende
Mechanismen einbaut. Weil wir gerade bei den Dienstnehmern sind: In Niederösterreich gibt es
derzeit etwa 500.000 unselbständig Erwerbstätige, wie die Statistik sagt. Wir sagen, Menschen, die
durch ihre Arbeit erst die
Grundlagen für den Wohlstand unserer Gesellschaft schaffen. Es war für uns daher eine
Enttäuschung, daß der Herr Landeshauptmann anläßlich seiner Rede hier im Haus bei seiner Wahl
diese Menschen überhaupt nicht erwähnt hat. Daß die Probleme der Arbeitnehmer in unserem
Land in seiner Rede überhaupt nicht vorgekommen sind. Die Probleme der Männer und Frauen, die in
unserem Land in den kleinen, in den mittleren und in den großen Betrieben, in der Produktion und in
der Dienstleistung arbeiten, müssen genau die gleiche Bedeutung und Beachtung finden wie die
Probleme der Landwirtschaft oder anderer Bereiche. Und wir,
die Sozialdemokraten in diesem Haus, werden dafür sorgen! Ihnen wird im wesentlichen unsere Politik
dienen. Wie sich Ihr Parteikollege, der Herr Präsident Maderthaner die Lösung vieler Fragen vorstellt,
mit Sozialabbau, mit längerer Arbeitszeit und weniger Lohn, so wird
es nicht gehen! Die Absicherung der Existenz unserer Betriebe kann nicht durch Sozialabbau
erfolgen, sondern nur durch das Einleiten einer neuen dynamischen wirtschaftlichen Entwicklung.
Nicht den Retourgang einlegen, sondern überlegt Gas geben! Die Voraussetzungen in
Niederösterreich sind nicht schlecht. Nützen wir sie gemeinsam. Schnüren wir ein
Konjunkturpaket für unser Land. Wir haben heute in der Zeitung gelesen, daß es auch
bei Ihnen Überlegungen in diese Richtung gibt. Ich glaube, hier müßte man sich finden können.
Investitionen in die Infrastruktur, in das Verkehrsnetz sind erforderlich. Kämpfen wir gemeinsam um
Investitionen im öffentlichen Verkehr.
Nicht gegen den Semmeringtunnel, sondern für die Bahn. Übrigens, gegen
einen Autobahn- und Straßentunnel durch den Semmering haben wir noch keine Wortmeldungen
vernommen. Der Individualverkehr hat offensichtlich noch immer einen wesentlich höheren
Stellenwert, leider.
Sagen wir nicht nein. Seien wir nicht gegen, sondern für den Ausbau des öffentlichen Verkehrsnetzes.
Und zwar sowohl für die Relationen von Westen nach Osten als auch von Norden nach Süden. Für
den Ausbau zum Flughafen und nach Bratislava. Für den Ausbau der Nordbahn, für
die Buslinien nach St.Pölten und auch nach Wien. Ermöglichen wir Verbesserungen für alle Pendler in
unserem Land. Nicht nur für die Landesbediensteten, die 1996 nach St.Pölten pendeln müssen, weil
wir es so beschlossen haben.
Ein Grundprinzip der Sozialdemokraten in Niederösterreich und ein Grundprinzip der Arbeit unseres
Landeshauptmann-Stellvertreters Ernst Höger ist die Mitarbeit zur Lösung der Probleme, die
anstehen. Wir sagen ja zu Lösungen. Wir sind nicht zu haben für ein Verzögern oder Verhindern. Wir
haben es in den letzten Jahren so gehalten, und es soll auch 1993 und in Zukunft so sein. Wir sagen
ja zur Arbeit in Niederösterreich und wir sagen ja zu diesem Budget 1993. (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Böhm.
Abg. BÖHM (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren des Landtages!
Lassen Sie mich am Beginn auch eine Feststellung treffen, weil ich glaube, daß es nicht nur ein guter
Brauch der
Vergangenheit ist, daß man in der Generaldebatte nicht Spezialthemen vorwegnimmt.
Sondern weil der Landtag von Niederösterreich immer dann, wenn es um die Beratungen des Budgets
für das kommende Jahr gegangen ist, auch in der Generaldebatte politische Themen in den
Vordergrund gestellt hat. Und in diesem Punkt schließe ich mich meinem Vorredner an.
Meine Damen und Herren! Das Budget für 1993 ist ein Voranschlag in einer langen Reihe von
Budgetplanungen mit dem Ziel, die Erfordernisse für das Land und für seine Bewohner mit jenen
Mitteln in Einklang zu bringen, die die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher als Beiträge für
die Erledigung der öffentlichen Aufgaben durch
ihre Leistung, durch ihre ganz persönliche Leistung erwirtschaftet haben. Und weil dies eben so ist,
daß die zur Verteilung anstehenden Budgetmittel auch die Mittel der niederösterreichischen
Bevölkerung sind, ist, so glaube ich, bei aller Routine einer Budgetberatung in der
gesetzgebenden Körperschaft äußerste Behutsamkeit bei der Verteilung dieser Mittel
am Platz.
Behutsamkeit und Überlegung aber auch bei der Aufstellung und bei der Formulierung von
Forderungen an dieses Budget. An ein Budget, das gerade für das Jahr 1993 im Hinblick auf die
vorausprognostizierte Wirtschaftssituation in Niederösterreich besonders sorgsam erstellt
worden ist. Letztlich sind es immer wieder Forderungen an jene, die diese Mittel aufbringen und
erwirtschaften müssen. Nämlich alle steuerzahlenden Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher.
Landesrat Mag.Freibauer hat heute das Budget vorgestellt und es auch unter das Motto "Offensive
und Solidarität" gestellt. Und ich glaube, er hat das auch in sehr ansehnlicher und anschaulicher Form
gemacht. Im Hinblick auf die prognostizierte Abflachung der Konjunktur
schöpft dieses Budget - und ich glaube darüber besteht im Hohen Haus einhellige Meinung - alle
Reserven aus, um mit einer notwendigen Wirtschaftsoffensive der bevorstehenden
Konjunkturabflachung so wirksam wie nur
irgendwie möglich entgegenzusteuern. Landesrat Mag.Freibauer hat in seinen
Ausführungen auf einige Zahlen hingewiesen, die diese Feststellung sehr deutlich
zum Ausdruck bringen und belegen. So steigen etwa die Ansätze für die Förderungsmittel von Handel,
Gewerbe und Industrie um 17,5 %, die Förderungsmittel für den Fremdenverkehr sogar um 23,4 %.
Gerade in einer wirtschaftlich schwierigen Phase zeigt sich der Wert der klugen Finanzpolitik
Niederösterreichs, während des letzten Jahrzehnts, während der achtziger Jahre. Anfang der
achtziger Jahre, während
der weltweiten Rezession waren die Budgets auf eine Ankurbelung der Wirtschaft ausgerichtet. Ab der
Mitte des vergangenen Jahrzehnts, während
einer konjunkturellen Erholungsphase wurde ein vorsichtiger Sparkurs begonnen, der es jetzt möglich
macht, Offensiven zu starten und eben Solidarität für die Schwächeren zu üben. (Dritter Präsident
Hubert Auer übernimmt den Vorsitz.)
Meine Damen und Herren! Als Zukunftsentscheidung besonderer Art erweist sich zusätzlich der
Beschluß zur Errichtung einer eigenen Landeshauptstadt. Ich glaube, das steht heute außer Frage.
Diskutiert, projektiert und geplant in Zeiten der Hochkonjunktur erfolgt nun durch die Finanzierung der
Landeshauptstadt, die ja bekanntlich
außerhalb des Budgets erfolgt, ein weiterer gewaltiger Konjunkturimpuls für die Wirtschaft in
Niederösterreich. Insgesamt werden so alle
jene Voraussetzungen geschaffen, daß Niederösterreich so wie in den letzten Jahren auch weiterhin
Wachstumslokomotive Österreichs bleiben kann und seinen Beitrag zur wirtschaftlichen Stärke
unseres Gesamtstaates leistet. Und hier einige Worte zum Klubobmann der Freiheitlichen
Partei, Dr.Kremnitzer. Er ist im Moment leider nicht im Saal. Ich glaube, daß Krankjammern - er hat
uns das vorhin so anschaulich vorgezeigt - ein gutes Budget nicht verbessern kann. Ich glaube aber
auch, daß
ein krankhaftes Bemühen, etwas Negatives zu finden, ohne auch wichtiges und wesentliches
Negatives sagen zu können, dem Budget ein sehr
gutes Zeugnis ausstellt. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur ein Zitat aus einer Tageszeitung
bringen, das vor einigen Tagen erschienen
ist. Ein Ergebnis einer Studie des Institutes für Wirtschaftsinformation
ist dort abgedruckt. Nur einen Satz daraus, wörtlich zitiert: "Mit 605.000,-- Schilling pro Beschäftigten
liegt die Wertschöpfung in Niederösterreich deutlich über dem österreichischen Durchschnitt, der pro
Kopf nur 557.000,-- Schilling ausmacht." Ich glaube, das ist der beste Beweis dafür, daß wir in
Niederösterreich mit der Wirtschaftspolitik, mit der Budgetpolitik sehr, sehr gut liegen. Eine gute
wirtschaftliche Basis gestattet es, auch die notwendigen Schritte im Sozialbereich zum unmittelbaren
Wohl der Menschen in diesem Land zu setzen. Ich freue mich, daß dieses Budget auch in den
Bereichen soziale Wohlfahrt und Gesundheitswesen überproportionale Steigerungen aufweist. Damit
erscheint auch der zweite Teil des Budgetmottos,
nämlich Solidarität mit den Menschen, mit den Schwächeren gerechtfertigt. Der Voranschlag für 1993
stellt daher die Menschen in unserem Land in doppelter Weise in den Mittelpunkt. Herr Klubobmann
Icha! Es ist nicht so, daß Landeshauptmann Dr.Pröll bei seiner Antrittsrede und Regierungserklärung
die Menschen in diesem Land und vor allem die Arbeitnehmer, die größte Gruppe von Berufstätigen in
unserem Heimatland vergessen hätte. Ich bekenne mich dazu und
darf das deutlich noch einmal zum Ausdruck bringen. Die Politik, unsere Politik stellt den Menschen in
den Mittelpunkt! Und da sind natürlich und das ganz besonders, die Arbeitnehmer darunter genauso
verstanden. Nur damit eine Klarstellung erfolgt. (Beifall bei der ÖVP.)
Diese doppelte Weise des In den Mittelpunkt Stellen wird zum Einen durch die Offensive im
Wirtschaftsbereich dokumentiert, die eine Basis für eine gute Landesentwicklung legt und die mittelbar
jedem einzelnen direkt oder auch indirekt zugute kommt. Zum Anderen setzt dieses
Budget Akzente gerade in jenen Bereichen, in denen Menschen unmittelbar
der Hilfe bedürfen. Ich halte gerade diesen Teil, meine Damen und Herren, des Budgets für ganz
wesentlich, weil wir niemals vergessen dürfen,
daß es viele Menschen gibt, die trotz allen Bemühens, auch der Politik, nicht aus eigener Kraft an
unserer Wohlstandsgesellschaft teilhaben
können. Und daß es viele gibt, die auf Grund gesundheitlicher Probleme der Hilfe der anderen
bedürfen. Gerade in einer Zeit - das möchte ich noch anschließen - von der viele sagen, daß sie kälter
wird, ist ein echtes Zeichen der Solidarität doppelt wertvoll. Ein Budget, das Impulse zur
Wirtschaftsstabilisierung mit diesen Gedanken der Solidarität vereinbart, ist - so glaube ich
sagen zu können - ein gutes Budget. Und eine richtige Basis für eine weitere positive Entwicklung in
unserem Heimatland. Unter Solidarität verstehe ich auch das Angebot der Unterstützung - das sei hier
nur kurz eingeflochten - das zum Beispiel Landeshauptmann Dr.Pröll im Zusammenhang mit dem
Brand der Redoutensäle erst vor
wenigen Tagen unterbreitet hat. Solidarität aller Bundesländer ist in
solchen Situationen, glaube ich, ein Gebot der Stunde. Meine Damen und Herren! Dieses Budget
steht jedoch darüber hinaus unter einem ganz besonderen Aspekt, das hat vor mir auch Klubobmann
Icha schon zum Ausdruck gebracht. Wird es doch für einen Zeitraum gelten, innerhalb dessen die
Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher aufgerufen sind, neu darüber zu entscheiden, wer ihre
Vertreter im Landtag sein sollen. Und wer in den nächsten fünf Jahren berufen
sein wird, an verantwortlicher Stelle diese Entscheidungen für unser Land zu treffen. Bei dieser
Behauptung möchte ich gleich eine kleine Korrektur anbringen.
Es ist richtig, daß die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher im nächsten Jahr darüber
entscheiden, welche 56 Damen und Herren in
diesem Landesparlament sitzen werden. Und sie werden dank eines persönlichkeitsorientierten neuen
Wahlrechtes, das wir ja mit großer Mehrheit in diesem Haus
beschlossen haben, auch erstmals die Möglichkeit haben, nicht nur politische
Parteien, sondern auch Personen direkt zu wählen. Haben sie aber auch die
Möglichkeit, mitzureden bei der Frage, wer nach der nächsten Wahl Landeshauptmann von
Niederösterreich sein soll? Haben die Niederösterreicher auch den Funken einer Chance, darüber
mitzubestimmen?
Man sollte in diesem Zusammenhang jetzt nicht mit Verfassungsüberlegungen kommen, die da
behaupten, daß diesem, unserem System es sozusagen innewohnt, daß die Bürger über die Spitzen
der Verwaltung nicht
mitbestimmen dürfen. So nach dem schönen Grundsatz, "es ist immer so gewesen"
und "da könnte ja jeder kommen und Derartiges behaupten". Ich glaube, es wird Zeit, daß wir uns
dieser Frage, dieses Problems annehmen. Denn es ist und so sehe ich es, Aufgabe des
Verfassungsgesetzgebers, rechtzeitig die Spielregeln und Rahmenbedingungen für ein
geordnetes politisches Zusammenleben zu schaffen. Und nicht erst dann darüber zu reden, wenn
allenfalls eine Krise heraufdämmert. Und daher frage ich mich, warum es nicht möglich sein sollte,
meine Damen und Herren, daß dieser Landesverfassungsgesetzgeber, der Landtag in seiner
überwiegenden Mehrheit oder vielleicht sogar einhellig - vielleicht gelingt uns das - den
Spitzenrepräsentanten des Landes, den Landeshauptmann zwar weiterhin im Sinne unserer
Bundesverfassung und auch im Interesse der Bedeutung der gewählten Vertretung wählt.
Ihn aber von der Gemeinschaft aller Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher sich vorschlagen
läßt. Das in einer Zeit, in der viele
demokratischen Kräfte mehr Mitbestimmung, eine verstärkte Mitwirkung der Bürger
wollen. Ich verstehe nicht, daß die sozialdemokratische Fraktion sich gegen
ein Vorschlagsrecht der Bürger für den Landeshauptmann stellt. Ich möchte Ihnen ja nicht
unterstellen, daß ihre verfassungspolitischen Einwendungen gegen unseren Plan nur ein Vorwand
sind, weil Sie
vielleicht fürchten, dem Landeshauptmann Dr.Erwin Pröll keinen geeigneten
Gegenkandidaten bei einer Volksabstimmung gegenüberstellen zu können. Das
unterstelle ich nicht. (Abg. Icha: Fürchten Sie, im Landtag nicht mehr die Mehrheit zu haben?) Meine
Damen und Herren! Einem Landeshauptmann Dr.Pröll, der schon in den ersten Tagen seiner Amtszeit
gezeigt
hat, daß er sehr wohl weiß, welchen Erfordernissen der moderne demokratische Parteienstaat gerecht
zu werden hat. Der nicht mit Ankündigungen, sondern durch konkrete Aktionen und deren Ausführung
immer mehr
Zustimmung in der NÖ Bevölkerung erhält. (Beifall bei der ÖVP.)
Vielleicht ist das mit ein Grund, der zu solchen Überlegungen führt. Ich
möchte Ihnen das auch gar nicht unterstellen. Aber wenn es so wäre und
wenn es vielleicht so sein sollte - und ich sage das jetzt mit einem großen Fragezeichen versehen dann appelliere ich erst recht an Sie, Ihre
Entscheidung zur Verfassung und damit zum wichtigsten Gesetz, das der Landtag zu beschließen hat,
nicht von tagespolitischen Auspizien her zu treffen.
Man sollte, meine Damen und Herren, eine Verfassungsänderung, die uns ein Mehr an Demokratie
bringt, nicht nur deshalb ablehnen, weil man hofft, durch den eigenen Kandidaten vielleicht doch den
Landeshauptmann, mit Hilfe einer anderen Partei vielleicht, stellen zu können.
Verfassungsentscheidungen dürfen nicht Entscheidungen des Augenblickes sein! Deshalb lade ich
Sie ein, mit uns gemeinsam diesen notwendigen Schritt in Richtung mehr Demokratie zu setzen. Das
Vorschlagsrecht des Landesvolkes, meine Damen und Herren, läßt jeder Partei dieselbe, die gleiche
Chance. Den Bürgern aber gibt es die Entscheidungsmöglichkeit. Und das
sollten wir dabei bedenken. (Beifall bei der ÖVP.)
Es liegt auf der Hand, daß eine derartige neue Politik, welche die Person und den Menschen noch
mehr als bisher in den Mittelpunkt stellt auch dafür eintreten muß, daß der Landeshauptmann direkt
von den
Bürgern bestimmt wird. Und daß Landtagsabgeordnete durch Vorzugsstimmen
direkter als bisher den Bewohnern ihres Wahlkreises verantwortlich sind.
Eine solche Politik steht allerdings in einem Spannungsverhältnis zu einer Institution unseres
politischen Systems, die uns allen in der Vergangenheit und ich hoffe sehr, auch in Zukunft sehr
wichtig war und ist. Ich spreche von einem Reizwort in unserem politischen System. Es war
eines der drei Minuswörter des Jahres 1991, kurz: die politischen Parteien.
Kaum ein Satz wird in der öffentlichen Diskussion auf größere Zustimmung stoßen - und das wissen
wir heute - als die Aussage, der Einfluß
der politischen Parteien auf Staat und Gesellschaft sollte reduziert werden. Auch meine Fraktion und
ich, wir bekennen uns zu diesem Satz, wenn es um maßvolles Handeln, um Augenmaß geht. Das von
der ÖVP initiierte neue Persönlichkeitswahlrecht und unsere Bestrebungen nach einer Direktwahl des
Landeshauptmannes sind Konsequenzen aus dieser Grundhaltung, aus dieser grundsätzlichen
Überzeugung.
Ich halte es jedoch an dieser Stelle für angebracht, einmal darauf hinzuweisen, daß Parteien sehr
wichtige Funktionen in einer lebendigen
Demokratie zu erfüllen haben. Nicht deshalb, weil dies in einer Verfassungsbestimmung im § 1 des
Parteiengesetzes fixiert ist. Sondern weil einfach die historische Entwicklung zeigt, daß Parteien als
Gruppen von
Gleichgesinnten ein wesentliches Instrument zur Durchsetzung der Vorstellungen und der
Zielsetzungen dieser Gleichgesinnten sind. (Abg. Icha: Und zwar mehrere Parteien.) Natürlich, das
können mehrere sein. (Abg. Icha: Das sollen sogar mehrere sein!) Ich glaube, daß sich dies auch
nach den nächsten Landtagswahlen zeigen wird. Und nach der Wahlwerbung und mit
Vorwahlstimmen ausgestattet - es ist heute ja schon darüber gesprochen worden - und
Vorzugsstimmen bei der Landtagswahl werden sich die so mit dem Vetrauen der Wähler
ausgestatteten Abgeordneten mit ihren durchaus individuellen Wahlkreisprogrammen und vorstellungen mit den anderen Abgeordneten in den jeweiligen Landtagsklubs zusammenfinden. Und
sie werden sich auch inhaltlich zusammenfinden müssen, um diese Vorstellungen auch gemeinsam
durchzusetzen. Ich halte es daher für wichtig, festzustellen - und gerade an
dieser Stelle sollte das betont werden - daß trotz allem sinnvollen und
notwendigen Rückzug der Parteien dennoch eine wichtige Funktion jeder
demokratischen Partei bleibt. Nämlich der organisierte Zusammenschluß von Bürgern mit
gemeinsamen Interessen und politischen Vorstellungen, um die
Gestaltung der staatlichen Ordnung auch in Zukunft aufrecht zu erhalten.
Wenn ich nun von einem Rückgang der Parteien gesprochen habe, so gilt dies in gleicher Weise auch
für den Rückzug des Staates in manchen Lebensbereichen. Das ist der Grund, warum wir vor kurzer
Zeit einen
Antrag im Hohen Haus eingebracht haben. Nämlich den, drei Landesgesetze aufzuheben und damit
einen ersten Schritt zur Deregulierung und
Entbürokratisierung zu setzen. Wir sollten in diesem Bereich der Deregulierung und
Entbürokratisierung künftighin auch noch weitere sinnvolle Signale folgen lassen, das ist unsere
Vorstellung. Eines davon betrifft ein, ich möchte fast sagen, Ritual, das in diesem Hohen Haus seit
Jahrzehnten
praktiziert wurde. Ich spreche vom beliebten Spiel der Resolutionsanträge, das man im Hohen Haus in
der letzten Zeit fast bis zur Perfektion
entwickelt hat.
Ich möchte keinesfalls das Instrumentarium der Resolution generell herabsetzen. Die Resolution ist
zweifellos ein wichtiges Mittel, um die Wünsche des Landtages an die Vollziehung notwendigerweise
zu artikulieren. Dennoch, meine Damen und Herren, muß die Frage erlaubt sein, ob es noch sinnvoll
ist, wenn während einer Budgetdebatte - im vergangenen Jahr ist es so gewesen - 34
Resolutionsanträge gestellt werden.
Betrachtet man nämlich das Ergebnis dieser Resolutionen kritisch, so ist zu vermerken, daß viele
dieser Resolutionen und hier ganz besonders die Aufforderungen an den Bund, leider nicht den
gewünschten Effekt
erzielen. Auch dann nicht einmal, wenn sie in diesem Haus mit großer Mehrheit oder vielleicht sogar
einstimmig verabschiedet worden
sind. (Zwischenruf von Abg. Ing.Weinmeier.)
Jeder, der sich mit Verwaltungsabläufen auskennt, kann sich unschwer ausmalen, welch ein Aufwand
mit der Weiterleitung und der Behandlung dieser Resolutionen, nicht bei allen, aber doch sehr oft,
verbunden
ist. Da braucht man gar kein Kenner der Materie zu sein. Der damit verbundene Arbeits- und
Kostenaufwand ist oft so beträchtlich, daß er in keinem Verhältnis zu dem steht, was den eigentlichen
Inhalt dieser Resolutionen betrifft.
Die Landtagsfraktion der ÖVP hat sich daher entschlossen im heurigen Jahr mit einem vollständigen
Verzicht auf Resolutionen zum Budget einen weiteren Schritt und Beitrag zum Bürokratieabbau zu
setzen. Und ich lade daher auch die anderen in diesem Haus vertretenen
Fraktionen ein, allfällige Resolutionsentwürfe unter diesem Aspekt zu prüfen und nach Möglichkeit
auch unserem Vorbild zu folgen. Seitens meiner
Fraktion darf ich jedenfalls ankündigen, daß wir in dem vor mir vorhin genannten Sinn jeden einzelnen
Resolutionsantrag prüfen werden und Anträge, bezogen auf ihren Inhalt nur dann unterstützen
werden,
wenn sie wirklich neue Probleme aufzeigen. Und diese Probleme nicht ohnedies bereits einer Lösung
zugeführt werden konnten. Selbstverständlich soll diese Maßnahme - und da schließe ich gleich an,
Kollege
Ing.Weinmeier - nicht die erforderlichen inhaltlichen Auseinandersetzungen
zwischen den Fraktionen behindern. Diese können wir in sinnvoller Weise ja in den
Diskussionsbeiträgen ausführen, mit den Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit, wenn notwendig, natürlich
unterstützt. Meine Damen und Herren! "Der Mensch im Mittelpunkt" und "Rückzug des Staates"
bedeutet für uns auch, daß Niederösterreich im eigenen Bereich nicht zwei Klassen von
Landesbürgern schaffen wird. Solche, die
einen ordentlichen Wohnsitz haben nämlich und jene, die bloß einen zweiten ordentlichen Wohnsitz in
Niederösterreich haben. Gerade in der
Ostregion, in der zwei Bundesländer, nämlich Wien und Niederösterreich, so eng
miteinander verbunden sind, erscheint uns eine Unterscheidung - ich sage es jetzt etwas verstärkt - in
privilegierte Erstwohnsitzer und zu bestrafende Zweitwohnsitzer höchst ungerecht und höchst
unsachlich.
Für uns ist ein Bürger, der aus Niederösterreich stammt, aber aus beruflichen oder sonstigen Gründen
vorwiegend in Wien wohnt, jedoch sein Elternhaus in Niederösterreich nicht aufgegeben hat, kein
Bürger zweiter Klasse. Sondern er ist ein Mensch, von dem wir wollen, daß er sich bei uns wohlfühlt
und gerne und vollwertiger Bürger in
unserem schönen Heimatland Niederösterreich ist. Und wenn ein Bürger aus
einem anderen Bundesland bei uns einen Wohnsitz begründet, dann freuen
wir uns und hoffen doch alle, daß er ein aktives Mitglied in einer unserer Gemeinden wird. Wir meinen,
daß der Gesetzgeber diese Lebensverhältnisse der Bürger so nehmen sollte, wie sie der Praxis
entsprechen. Und
wenn demnach manche Menschen an mehreren Orten echte Mittelpunkte ihres Lebens haben, so
sollte auch der Gesetzgeber dies berücksichtigen. Und sollte die vorhandenen Finanzmittel danach
aufteilen und nicht phantasielos womöglich eine neue Steuer einführen. Daher lehnen wir
die Möglichkeit einer Zweitwohnsitzerabgabe für Niederösterreich ab!
Über diese Fragen des innerstaatlichen Finanzausgleichs hinaus sollten wir jedoch den größeren
Horizont nicht außer Acht lassen. Und, Herr
Kollege Icha, auch jenen Ereignissen Beachtung schenken, die um unser Land vor sich gehen. Die
Herausforderungen sind wahrscheinlich sehr, sehr groß geworden. Hohes Haus! Unser Kontinent
Europa verändert
sich in einem Tempo, das wohl niemand von uns vor fünf Jahren für möglich gehalten hätte. Neue
Staaten sind entstanden und werden wahrscheinlich noch entstehen. Es gibt viele positive Ansätze für
demokratische
und neue rechtsstaatliche Systeme. Es gibt aber leider auch Hunger, Krieg und Bürgerkrieg und damit
verbunden sehr oft unendliches menschliches Leid. Wir können und wollen uns von diesen
Entwicklungen nicht
abkoppeln, weil sie uns direkt und zum Teil auch indirekt alle, tatsächlich
alle betreffen. Wir glauben, daß die Herausforderungen unserer Heimat in
Europa am besten bewältigt werden können, wenn Österreich künftig Mitglied der Europäischen
Gemeinschaft ist. Dazu hat sich der Landtag von Niederösterreich mehrfach bekannt. Wir bekennen
uns daher zu
den Bestrebungen Österreichs nach einer möglichst raschen Mitgliedschaft in der EG. Wir werden
dieses künftige Europa der Regionen mit Leben
zu erfüllen haben. Unser Niederösterreich soll eine lebendige Region in diesem größeren Europa
werden. Dazu ist es notwendig, auch in
Zukunft eine eigenständige Landespolitik zu betreiben. Zu dieser eigenständigen Landespolitik sollten
wir uns an dieser Stelle allesamt bekennen.
Hohes Haus! In der kommenden Budgetdebatte werden wir in vielen einzelnen Bereichen unsere
Vorstellungen für diese eigenständige, den Bürgern
verantwortliche Landespolitik artikulieren. Die Budgetdebatte soll Teil eines fairen Wettbewerbes um
die vorbildliche Gestaltung der Zukunft unseres Landes sein. Ich möchte das ganz besonders
unterstreichen. Natürlich gibt es unterschiedliche Meinungen, unterschiedliche
Auffassungen. Eine politische Vielfalt in einer Demokratie. Aber eines sollten
wir gerade hier im Landtag, in der gesetzgebenden Körperschaft unseres Bundeslandes nie außer
Acht lassen: Die künftige Zeit, in der wir alle zusammenleben müssen, kann nur eine gemeinsame
Zukunft sein. Daher werden wir - ich meine damit alle Abgeordneten dieses Hohen Hauses, alle drei
im Landtag vertretenen Parteien - gemeinsam uns stärker denn je bemühen müssen, gemeinsame
Lösungen zu finden. Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Niederösterreicherinnen und
Niederösterreichern die von uns allen gewollte Lebensqualität im Zukunftsland
Niederösterreich sichern.
Ich glaube, daß der vorliegende Budgetentwurf für das Jahr 1993 dafür auch eine sehr gute
Grundlage darstellt. (Beifall bei der ÖVP.)
DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Die Rednerliste zur Generaldebatte ist erschöpft, der
Berichterstatter hat das Schlußwort.
Berichterstatter Abg. KURZBAUER (ÖVP): Ich verzichte!
DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Hohes Haus, ich beabsichtige nun, in
die Spezialdebatte einzutreten. Wer dafür ist, in die Spezialdebatte einzugehen, den bitte ich um ein
Zeichen mit der Hand. (Nach
Abstimmung über das Eingehen in die Spezialdebatte): Einstimmig angenommen!
Ich beabsichtige, bei der Spezialdebatte die Beratung und Beschlußfassung des ordentlichen Teiles
über alle Gruppen, des außerordentlichen
Teiles zu den Gruppen 0, 1, 2, 4,5, 6, 8 und 9, des Konjunkturausgleichsteiles zu den Gruppen 2, 5
und 6 sowie des Dienstpostenplanes 1993 je
unter einem abzuführen, und nach Verabschiedung des ordentlichen Teiles, des außerordentlichen
Teiles, des Konjunkturausgleichsteiles sowie des Dienstpostenplanes 1993 über den Voranschlag des
Landes Niederösterreich für das Jahr 1993 als Ganzes hinsichtlich Erfordernis und Bedeckung
und über den Antrag des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses zum Voranschlag, Punkt I bis Punkt
VIII, abstimmen zu lassen. Bei der Abstimmung über die einzelnen Gruppen des Voranschlages
beabsichtige ich, zunächst über allfällige Abänderungsanträge zu den drei Teilen
des Voranschlages 1993, dann über die Gruppe selbst und zum Schluß über die zu der jeweiligen
Gruppe eingebrachten Resolutionsanträge abstimmen zu lassen.
Ich ersuche daher den Herrn Abgeordneten Kurzbauer, vorerst zur Gruppe 0, Vertretungskörper und
Allgemeine Verwaltung, ordentlicher Teil und außerordentlicher Teil zu berichten.
Berichterstatter Abg. KURZBAUER (ÖVP): Die Gruppe 0, Vertretungskörper und Allgemeine
Verwaltung enthält Landtag, Landesregierung, Amt der
Landesregierung, Bezirkshauptmannschaften, Sonderämter, sonstige Aufgaben der Allgemeinen Verwaltung, Personalvertretung, Pensionen und
Personalbetreuung.
Im ordentlichen Teil werden Ausgaben von S 5.855,018.000,-- ausgewiesen, denen Einnahmen von S
717,602.000,-- gegenüberstehen. Der Anteil der Ausgaben am Ausgabenvolumen des ordentlichen
Teiles beträgt
15,41 %. Im außerordentlichen Teil sind Ausgaben von S 62,907.000,-- und Einnahmen von S 1.000,- vorgesehen. Herr Präsident, ich darf bitten, die Debatte einzuleiten.
DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Ich ersuche nun den Herrn Abgeordneten Dipl.Ing. Toms um
seinen Bericht zur Zahl 486/A-1/74.
Berichterstatter Dipl.Ing.TOMS (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident!
Hoher Landtag! Ich habe über den Antrag der Abgeordneten Böhm, Mag.Kaufmann u.a. betreffend
Änderung des NÖ Raumordnungsgesetzes - Zusammensetzung des Raumordnungsbeirates zu
berichten. Der Landtag von Niederösterreich hat im Dezember 1991 eine Novelle des NÖ
Raumordnungsgesetzes beschlossen. Mit der Gesetzesänderung sollte dem dringenden Wunsch
vieler niederösterreichischer Gemeinden und Bürger nach einer Beschleunigung des
aufsichtsbehördlichen
Genehmigungsverfahrens für örtliche Raumordnungsprogramme entsprochen werden.
Unter anderem wurden Ausschüsse des Raumordnungsbeirates vorgesehen, die ihnen zugewiesene
Aufgaben erledigen sollen. Diese Ausschüsse sollen nunmehr eingerichtet werden. Dabei hat sich im
Zusammenhang mit verschiedenen Auslegungen über die Zusammensetzung des
Raumordnungsbeirates selbst die Frage der Vertretung einzelner Fraktionen im Ausschuß
ergeben.
Diese Frage soll nunmehr durch eine klare und eindeutige gesetzliche Bestimmung entschieden
werden. Dabei wird festgelegt, daß jeder im Raumordnungsbeirat vertretenen Partei im Ausschuß ein
Mitglied mit gewichtetem Stimmrecht zukommt. Die Zusammensetzung des Raumordnungsbeirates
selbst sowie seine Größe werden somit zweifelsfrei festgelegt. Ich stelle den Antrag (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
"1.
Der dem Antrag der Abgeordneten Böhm, Mag.Kaufmann u.a. beiliegende Gesetzesentwurf
betreffend Änderung des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, (NO ROG-Novelle 1992) wird genehmigt.
2.
Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses
Erforderliche zu veranlassen."
Ich ersuche den Herrn Präsidenten um Einleitung der Debatte und um Durchführung der Abstimmung.
DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Ich eröffne die Debatte. Zu Wort gelangt der Herr Abgeordnete
Rupp Franz.
Abg. Franz RUPP (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Sehr geehrte Damen und
Herren! Als erster Debattenredner in der Spezialdebatte nehme ich heute das Wort und beschäftige
mich mit den Fragen zu unseren Gemeinden, welche in der Gruppe 0 verankert sind.
Eine der fundamentalsten gesetzlichen Regelungen für unsere Gemeinden ist das
Finanzausgleichsgesetz. Der Finanzausgleich wird immer für den Zeitraum von vier Jahren
verhandelt. Vergangene Woche konnten die Beratungen zu Ende geführt werden. Das
Finanzausgleichsgesetz 1993 wurde aber nur für drei Jahre abgeschlossen. Das hat den Grund, daß
man einer künftigen EWR-Auswirkung auf die Gemeinden Rechnung tragen möchte und rechtzeitig
reagieren können möchte.
Der Herr Abgeordnete Dr.Kremnitzer hat in der Generaldebatte bemängelt, daß das Abschaffen der
Landesumlage bei den Finanzausgleichsverhandlungen nicht gelungen ist. Ich glaube, es muß hier
festgehalten werden,
daß wir ein Interesse gehabt haben an der Abschaffung. Daß aber wir bei
unserem Landtagsbeschluß sehr wohl festgehalten haben, daß dies nur möglich ist, wenn es einen
Ausgleich von seiten des Bundes gibt, da ansonsten Schäden, besonders für unsere Kleingemeinden
zu verzeichnen gewesen wären. Wir brauchen diese Landesumlage für einen internen
Finanzausgleich in unserem Land. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir waren bei diesen
Finanzausgleichsverhandlungen schon gespannt, wie die Neuregelung beim Wasserwirtschaftsfonds
aussehen wird. Wir wissen, daß vom Wasserwirtschaftsfonds der gesamte Sektor
des Siedlungswasserbaues abhängig ist. Dieser wird durch die Wasserrechtsgesetznovelle mit den
entsprechenden Verordnungen sowie der Nitrat- und
Pestizidverordnung des Gesundheitsministeriums beeinflußt. Es werden hier sehr
entscheidende Maßnahmen vorgegeben und in der Folge sind dadurch große
Investitionen notwendig. Wir müssen die zentralen Wasserversorgungsanlagen um
über 10 % erhöhen, damit wir einen Stand von 90 % erreichen. Dies ist notwendig, um die Probleme
bei den örtlichen Hausbrunnen aus der Welt schaffen zu können.
Des weiteren sind Wassererschließungen notwendig sowie der Ausbau und die Anpassung der
vorhandenen Wasserversorgungsanlagen. Zusätzliche Behälter müssen geschaffen werden. Dies
alles macht ein Gesamtvolumen von rund 7,02 Milliarden Schilling erforderlich. Die Aufwendungen bei
der Abwasserentsorgung übersteigen diesen Betrag noch um ein Vielfaches. Wir haben bekanntlich
derzeit in Niederösterreich 60 % der Bevölkerung entsorgt. Das Ziel ist eine 85 %ige Entsorgung
mit zentralen Anlagen. Dann bleiben noch 15 % übrig, die durch Streulage nicht zentral entsorgt
werden können. Das wäre nicht wirtschaftlich
und würde zu hohe Mittel erfordern. Das kann dort nur mit dichten Senkgruben geschehen. Diese
Maßnahmen sowie die Anpassung der bestehenden Kläranlagen an den Stand der Technik, wie es in
der Verordnung
heißt, sowie die Sanierung der bestehenden Kanalanlagen machen eine Gesamtinvestitionssumme
von 53 Milliarden Schilling in Niederösterreich erforderlich. Diese
Maßnahmen werden gefördert durch die Bundesförderung aus dem Wasserbautenförderungsgesetz
und die Landesförderung durch das NÖ Landeswasserwirtschaftsfondsgesetz.
Wie sieht die Neuordnung aus? Der Herr Landesfinanzreferent hat sich damit beschäftigt. Die
Förderung wird in Zukunft in Form eines Annuitätenzuschusses geschehen, der mindestens 20 % und
höchstens 60 % ausmachen wird. Vorgesehen ist, ein jährliches Investitionsvolumen von 13,5
Milliarden Schilling zu verbauen. Bei näherer Betrachtung und bei Beurteilung dieser Bundesförderung
muß allerdings festgestellt werden, daß dies
keine Besserstellung der Bundesförderung gegenüber den bisher geltenden Richtlinien darstellt.
Dieses beabsichtigte Investitionsvolumen bedeutet, daß der NÖ-Anteil rund 2,04 Milliarden Schilling
betragen wird. Das bedeutet weiter, daß wir eine Steigerung von rund 700 Millionen Schilling
verzeichnen können. Seitens unseres Landes müssen wir daher für 1993 einen
erhöhten Bedarf feststellen. Ab dem Jahre 1994 ist dann auf Grund der
Tatsache, daß vorgesehen ist, keine unzumutbar hohen Benützungsgebühren
einzuheben, eine weitere Erhöhung seitens des Landes unumgänglich. Dies ist
eine überschlagsmäßige Beurteilung der Situation zur Zeit. Wenn man aber
zugrunde legt, daß insgesamt etwa 53 Milliarden für das Land Niederösterreich notwendig sind, und
wenn wir jährlich 2,04 Milliarden verbauen, so kann man sich ausrechnen, daß wir über 22 Jahre
brauchen werden, um
jene Situation zu erreichen, die der Gesetzgeber will. (Abg. Dr.Kremnitzer: Weit länger, weil die
Kosten noch steigen werden!) Ich habe das genau dividiert. Ich glaube, ein weiterer Kommentar ist
hier
überflüssig.
Eine der wesentlichen Forderungen war die Abschaffung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels. Da
wir überzeugt davon sind, daß dieser
nicht mehr zeitgemäß ist. Und daß hier unbedingt die Volkszahl Berücksichtigung finden müßte. Wenn
man die Szenerie realistisch beurteilt, was sich
bei den Finanzausgleichsverhandlungen immer wieder abspielt, dann, glaube ich, müssen wir
feststellen, daß das nur ein Wunsch bleiben wird. Daß das nicht gänzlich abgeschafft werden kann. Es
gibt zwar einen bescheidenen Ansatz einer Umverteilung. Es war feststellbar, daß 110 Millionen
Schilling umverteilt werden. Davon profitierten Niederösterreichs Gemeinden mit knapp über 44
Millionen, während Wien eine Einbuße von rund 60 Millionen zu verzeichnen hat. Der größte Erfolg
dieser Finanzausgleichsverhandlungen war aber jene neue Regelung bei der Kapitalertragssteuer.
Bekanntlich wird die
sogenannte "KEST II" ab 1.Jänner 1993 von 10 auf 22 Prozent angehoben. Der bisherige Anteil der
Gemeinden daraus betrug 23 %. Nun steigert sich der Ertrag der KEST um über 100 % und es konnte
ein Anteil für die Gemeinden von 20 % erreicht werden. Das stellt wirklich einen sehr großen Erfolg
dar, denn praktisch umgelegt bedeutet das,
daß die NÖ Kleingemeinden bis 10.000 Einwohner pro Kopf ein Mehraufkommen von 163,-- Schilling
verzeichnen werden können. Nun zur Frage der Zweitwohnsitzer, die ebenfalls von Herrn Landesrat
Mag.Freibauer schon behandelt wurde. Hier wurden laut Finanzausgleichsgesetz die Länder
ermächtigt, die Gemeinden in die Lage zu versetzen, eine
Abgabe einzuheben. Unsere Forderung war, daß es unbedingt eine Teilung der Steueranteile
zwischen den Wohnsitzgemeinden geben soll in Form
von einem Splitting oder einer Doppelzählung. Vorwiegend davon betroffen sind die Länder Wien und
Niederösterreich. Die westlichen Bundesländer haben uns eindeutig im Stich gelassen bei unserer
Forderung. Rund 180.000 Bürger sind davon betroffen, die einen zweiten Wohnsitz
begründet haben. Diese Menschen schätzen beide Wohnsitze und es ist unbedingt
falsch, wenn es hier heißt, alles oder nichts. Ich glaube, dieser Einstellung hätte unbedingt
widersprochen werden müssen. Es wird für uns eine stete Forderung bleiben, bei kommenden
Finanzausgleichsverhandlungen dafür einzutreten. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein
wertvolles Instrument für unsere Gemeinden als Erhalter von Pflichtschulen und Kindergärten stellt der
NÖ Schul- und Kindergartenfonds dar. Die Aufgaben in diesem Bereich werden immer mehr.
Besonders am Kindergartensektor wird es kein Absinken geben, ja es wird Verbesserungen geben.
Diesen muß rechtzeitig entsprochen werden, hier muß reagiert werden. Im
heurigen Jahr war zum Beispiel eine Gruppenausweitung um 43 Gruppen in
Niederösterreich feststellbar. Wir haben zur Zeit 1.660 Kindergartengruppen. Seit
Bestehen des Fonds wurden rund 13,5 Milliarden Schilling bereitgestellt.
Damit wurde ein Bauvolumen von 30 Milliarden ausgelöst. Weiters erfolgte das Öffnen der Schulen
nach außen. Damit wurde eine Wirkung weit
über den schulischen Bereich hinaus erreicht. Sie erfordert ebenfalls
einen erhöhten Bedarf.
Nun hat sich die Effektivität des Fonds auf Grund des Verhältnisses der Gesamteinnahmen und der
Ausschüttung von Beihilfen und Darlehen laufend ungünstiger entwickelt. Es war daher, um ein
geflügeltes
Wort zu verwenden, Handlungsbedarf gegeben. Das Kuratorium hat in in den
letzten Monaten eine umfassende Reform beraten und hat einen Grundsatzbeschluß gefaßt. Die
Änderung des Schul- und Kindergartenfondsgesetzes, der Richtlinien muß dann realisiert werden. Die
wesentlichen Neuerungen
sehen vor, daß Kindergartenbauten in Zukunft genauso hoch gefördert werden wie Schulbauten. Am
Beginn soll eine Sockelförderung stehen mit 20 % der Baukosten als Starthilfe. Je nach Finanzkraft
soll es dann eine variable Beihilfe in Form des gesamten Zinsenzuschusses geben, die sich an der
Gewährung der Strukturhilfe orientiert. Man stellt sich vor, daß je nach Finanzkraft für ein Darlehen
von 38
bis 52 % der gesamten Baukosten die Zinsen zur Gänze übernommen werden.
Vorläufige Berechnungen haben ergeben, daß ein Großteil der NÖ Gemeinden davon profitiert. Sie
werden zu 92 % mehr Darlehen bekommen als bisher. Im Landesbudget ist auch diesbezüglich
Vorsorge getroffen. Mit 130 Millionen Schilling werden um 30 % mehr aufgewendet als bisher. Ich
glaube, daß damit eine entscheidende Weichenstellung
für die Verbesserung der Effektivität des Schul- und Kindergartenfonds in die Wege geleitet wurde.
Die Aufgaben unserer Gemeinden werden in Zukunft nicht weniger. Wenn ich dazu nur einen Bereich
heranziehe, den gesamten Bereich des Umweltschutzes. Die Problematik der Entsorgung des
Abfalles, dies kommt in dem
soeben erschienenen Bericht über die finanzielle Lage der Gemeinden auch zum Ausdruck, zeigt eine
dramatische Entwicklung. Die finanzielle Basis unserer Gemeinden darf nicht geschmälert werden. Bei
den Verhandlungen zum Finanzausgleich wurde zwar für unsere
Gemeinden nicht alles erreicht, was wir uns vorgestellt haben. Aber es war
doch möglich, einen geringen finanziellen Vorteil für unsere Gemeinden zu erringen. Ich zitiere wieder
ein geflügeltes Wort: "In Zeiten
wie diesen" ist das wirklich großartig gewesen. Es ist mir daher wirklich ein Bedürfnis, den
Unterhändlern für unsere Gemeinden und den NÖ
Gemeindevertretern, an der Spitze unser Präsident Mag.Romeder und Vizepräsident Haufek - sie
haben im wahrsten Sinne des Wortes dafür gekämpft und haben besonders bei der "KEST" den Erfolg
heimgebracht - zu danken.
Wenn in letzter Zeit Vorstellungen herumgeistern in gewissen Kreisen, im Zuge einer künftigen
Steuerreform die Lohnsummensteuer abzuschaffen, dann muß ich hier ganz eindeutig sagen, daß das
undenkbar, ja
unverantwortlich ist! Diese Lohnsummensteuer stellt eine ausschließliche
Gemeindeabgabe dar. Ich möchte mich vielleicht damit näher beschäftigen. Alle
Gemeinden Niederösterreichs machen von der Einhebung dieser Abgabe Gebrauch. Wohl schon seit
Jahren wird der höchstmögliche Hebesatz von 100 % festgesetzt. Somit wird eigentlich überall in
Niederösterreich
dieser Satz gleich hoch berechnet und angewendet. Statistisch gesehen zählt die Lohnsummensteuer
zu den ertragreichsten ausschließlichen Gemeindeabgaben Österreichs und erbringt rund 9,5
Milliarden Schilling. An zweiter Stelle folgt die Gewerbesteuer mit
8,5 Milliarden und erst an dritter Stelle, weit abgeschlagen, die Getränkesteuer mit fünf Milliarden
Schilling. Aus diesen Größenverhältnissen ist klar erkennbar, welch hochwertige Finanzierungsquelle
für das Gemeindebudget diese Lohnsummensteuer darstellt. Sie ist wirklich eine Hauptsäule der
kommunalen Investitionen. Für unser Land, für die Gemeinden Niederösterreichs ergab das ein
Gesamtaufkommen von 1,05 Milliarden. Damit ist auch in unserem Land die
Lohnsummensteuer die Nummer 1 aller Gemeindeabgaben. Von den 569 Gemeinden in
unserem Lande gibt es nur in zwei Gemeinden aus diesem Gebiet keinen Ertrag. Innerhalb der NÖ
Gemeinden bestehen allerdings große Aufkommensunterschiede. Während in Gemeinden bis zu
2.000 Einwohner ein
Aufkommensdurchschnitt pro Kopf von 350,-- Schilling erreicht wird, liegt dieser bei
Gemeinden von 2.000 bis 5.000 Einwohner bei rund 750,-- Schilling. Bei den
großen Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern werden beachtliche 1.500,-Schilling pro Kopf eingehoben. Ich glaube, diese Zahlen zeigen sehr deutlich,
welche Bedeutung die Lohnsummensteuer für unsere Gemeinden hat. Die Verantwortlichen der
österreichischen Gemeinden werden und können zu einem Ansinnen, das abzuschaffen nie ihre
Zustimmung geben. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe versucht, einige wesentliche
Fragen unserer Gemeinden zu berühren, diese anzureißen. Es zeigt
sich sehr deutlich, daß wir nicht müde werden dürfen und ständig wachsam
sein müssen, Anschläge auf die finanzielle Basis unserer Gemeinden abzuwehren und zu verhindern.
(Beifall bei der ÖVP.)
DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Zu Wort gelangt Herr Dkfm.Rambossek.
Abg. Dkfm.RAMBOSSEK (FPÖ): Herr Präsident! Hoher Landtag! Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Haushaltsgruppe 0, Vertretungskörper und Allgemeine Verwaltung, umfaßt im ordentlichen Teil
und im außerordentlichen Teil des Voranschlages insgesamt einen Ausgabenrahmen von 5,92
Milliarden Schilling. Eine Dotation, die um rund 393 Millionen Schilling oder ca. 7 % höher ist als die
Dotation im Jahre 1992. Von den Ausgaben im ordentlichen Haushalt für diese Haushaltsgruppe in
Höhe von 5,85
Milliarden Schilling entfallen 2,73 Milliarden Schilling auf den Personalaufwand für die NÖ
Landesverwaltung. Das sind rund 47 % der ordentlichen Gesamtausgaben dieser Gruppe. Also etwa
die Hälfte der Budgetmittel
dieser Gruppe sind in Personalausgaben gebunden. Wie ich überhaupt darüberhinaus feststellen
möchte, daß die gesamten Personalausgaben, also jene für die Verwaltung und jene für die
Landeslehrer, rund
13,3 Milliarden Schilling betragen. Das heißt mit anderen Worten, daß
rund 37 % der Gesamteinnahmen des ordentlichen Haushaltes, also jener Einnahmen, mit denen
unser Herr Finanzlandesrat einigermaßen sicher
rechnen kann, durch Personalkosten verschlungen werden. Im Vergleich zum Vorjahr wurden die
gesamten Personalausgaben für 1993 mit rund 904 Millionen Schilling höher dotiert, was einer
Zuwachsrate von rund sieben Prozent gleichkommt. Dieser gewaltige Brocken
Personalkosten, Hohes Haus, hat mich veranlaßt, mich auch mit dem Dienstpostenplan für das Jahr
1993 zu beschäftigen. Dieser Dienstpostenplan sieht
für 1993 vor, daß die Anzahl der Mitarbeiter von 17.156 auf 17.350 angehoben werden soll, was eine
Vermehrung um 194 Dienstposten darstellt. Die
für die Hoheitsverwaltung ausgewiesene Anzahl von Dienstposten wurde um 53 vermehrt, wobei eine
der Begründungen für die Dienstpostenaufstockung, nämlich der Ausbau der elektronischen
Datenverarbeitung wohl als
eine Pikanterie hervorgehoben werden muß. Üblicherweise wirkt die elektronische Datenverarbeitung
in Bezug auf einen Personalstand keineswegs
kontraproduktiv.
Wenn ich dann weiter in den Nachweisen "Leistungen für Personal, Verwaltung" auf einen
Personalstand, eine Personalanzahl von 17.661 gegenüber der im Dienstpostenplan ausgewiesenen
Zahl von 17.350 gestoßen bin,
dann, Hoher Landtag, muß schon festgestellt werden, daß die Darstellungen im Dienstpostenplan als
geschönt anzusehen sind. Wenn man aber
darüber hinaus noch weiß, daß der Sollstand des Dienstpostenplanes in
Wahrheit jährlich beträchtlich überzogen wird, so im Jahre 1990 um 876
Mitarbeiter, im Jahre 1991 um 850 Mitarbeiter, dann Hoher Landtag, ist dieses
Budget für 1993 in diesem Punkt, nämlich bei den Personalausgaben für die gesamte Verwaltung in
Höhe von 7,36 Milliarden Schilling geschönt. Oder mit anderen Worten ausgedrückt, es wurde zu
niedrig budgetiert! Zum Dienstpostenplan insgesamt muß noch angemerkt werden, daß seit 1988 die
Dienstposten des Landes trotz vieler Versprechungen, was Rationalisierung und Automatisierung
betrifft, um 1.158 aufgestockt
wurden. Und zwar von 16.192 auf 17.350.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich setze voraus, daß es auch dem Herrn Finanzlandesrat bekannt
ist, daß Budgets nicht ewig und immer durch
Schuldenaufnahmen finanziert werden können, nur weil es eine Haushaltsordnung zum Unterschied
zu normalen Usancen möglich macht, aufgenommene
Schulden den Einnahmen zuzurechnen. weshalb angemerkt sei, daß wir Freiheitlichen generell
verlangen, daß ausgabenseitig bei den einzelnen
Budgetgruppen eine Durchforstung vorgenommen werden muß. Auch wird es unserer
Meinung nach notwendig sein, die Privatisierung der Straßenverwaltung, der NÖ Straßenmeistereien
in Angriff zu nehmen. Denn es liegt auf der Hand, daß diese Maßnahme das Landesbudget erheblich
entlasten und privaten Unternehmen, also der Wirtschaft, zugute kommen würde. Es liegt weiters auf
der Hand, daß kein Experte daran zweifelt, daß
eine im Landtag bereits seit langem beschlossene Überprüfung auf Kosteneinsparungen des Landes
in diesem Zusammenhang klare Vorteile für private
Bauunternehmungen aufzeigen würde.
Ich meine daher, daß es der richtige Weg wäre, eine Privatisierung der Straßenverwaltung
durchzuführen. Und ich meine auch, daß das sicher von den Vertretern der ÖVP, der
Wirtschaftspartei, als die sie sich
immer darzustellen versucht, begrüßt werden müßte. Es wird weiters notwendig sein, daß die immer
noch vorherrschende Auftragsverwaltung abgeschafft bzw. aufgelöst wird. Es kommt den
Steuerzahlern
sicherlich günstiger, wenn zukünftig auf die Eigenleistungen von Professionisten verzichtet wird, wenn
zukünftig auf die Eigenwerkstättenleistungen für Dienstkraftwagen verzichtet wird und wenn diese
Aufträge an die
Wirtschaft vergeben werden. Derartiges aber, Hoher Landtag, hätte der Herr Finanzlandesrat bereits
im Budget 1993 berücksichtigen können. Insbesondere dann, wenn ich aus Presse- meldungen
entnehmen konnte,
daß von ihm angekündigt wurde, daß noch ein Maßnahmenpaket für eine Wirtschaftsoffensive
geschnürt werden soll. Hoher Landtag! Wenn man das Gesamtbudget betrachtet, so zeigt sich, daß
die Verwaltungskosten explodieren und daß die nunmehr vom Herrn Landeshauptmann
angekündigte, geplante Verwaltungsreform einfach um einige Zeit zu spät kommt. Denn die öffentliche
Hand war immer und ist laut Verfassung verpflichtet, eine sparsame, wirtschaftliche und effiziente
Verwaltung sicherzustellen. Das heißt aber im Umkehrschluß, eine nicht sparsame, eine nicht
wirtschaftliche und nicht
effiziente Verwaltung gefährdet das Budget eines Landes und widerspricht daher
dem Auftrag aus der Verfassung.
Was sind nun die Ziele einer Verwaltungsreform bzw. was sollten die Ziele einer Verwaltungsreform
sein? Öffentliche Verwaltung ist für mich im Prinzip Dienstleistung am Kunden Bürger. Ziel einer
Verwaltungsreform muß daher sein:
1.
Serviceverbesserungen für den Bürger ohne zusätzliche Kosten. 2.
Abbau, was gleichzusetzen ist mit Einsparung von Verwaltung, wo kein öffentliches Interesse gegeben
ist.
3.
Neuorganisation des Aufbaues und des Ablaufes der Verwaltungstätigkeit.
Hoher Landtag! Verwaltungsreform darf nicht Selbstzweck sein, sondern muß den Bürgern etwas
bringen. Mir ist schon bewußt, daß bei einer Organisationsreform ein gewisses Einvernehmen mit den
Bediensteten bestehen soll. Jede personelle Umstrukturierung bedeutet nun einmal
Verschiebung von Machtbereichen und wird daher naturgemäß von der Personalseite angezweifelt
und abgelehnt. Es liegt daher für mich auf der Hand, daß eine Verwaltungsreform nur von externer
Seite konzipiert werden sollte und nicht durch eine Projektgruppe, in welcher in
erster Linie die Landesamtsdirektion und die Personalvertretung und erst dann so nebenbei eine
Betriebsberatung tätig wird. Daher meine ich,
daß eine effiziente Reform der niederösterreichischen Landesverwaltung nur durch Beauftragung
einer externen Betriebsberatungsfirma
eingeleitet werden kann, wollen wir nicht Gefahr laufen, daß der Zug bereits
von Anfang an in die falsche Richtung abfährt. Unseres Erachtens nach ist dies der einzig richtige
Weg, so wie er auch in der Privatwirtschaft gegangen wird. Zuerst soll eine externe
Betriebsberatungsfirma die Verwaltungsabläufe durchleuchten. Dann ein Konzept bzw. Vorschläge
erarbeiten, die dann mit dem Management abgeklärt, durchdiskutiert und auf Verwirklichung geprüft
werden. Nur so, glaube ich, kann ein
optimaler Erfolg bei einer Verwaltungsreform sichergestellt werden. Hoher Landtag! Im
Zusammenhang mit meinen Ausführungen und Vorstellungen, was die Reform der NÖ
Landesverwaltung betrifft, stelle ich einen Resolutionsantrag betreffend Verwaltungsreform (liest):
"Resolutionsantrag
des Abgeordneten Dkfm.Rambossek zur Gruppe 0 des Voranschlages des Landes Niederösterreich
für das Jahr 1993 betreffend Verwaltungsreform.
Die generelle Notwendigkeit einer Verwaltungsreform ist unbestritten. Primäre Ziele einer solchen
Reform sind einerseits mehr Bürgernähe und andererseits die Nutzung der Möglichkeiten zur
Einsparung sowie
zur Optimierung des Verwaltungshandelns und der Verfahrensabläufe. Eine objektive Durchleuchtung
der derzeitigen Organisation der Landesverwaltung als Grundvoraussetzung jeder Verwaltungsreform
kann nur durch ein unabhängiges externes Beratungsunternehmen erfolgen, so wie dies
auch in der Privatwirtschaft üblich ist. Nur bei einem solchen ist die für eine objektive Beurteilung
nötige Distanz zur Landesverwaltung gegeben und damit die Gefahr der Betriebsblindheit
ausgeschaltet. Das Ergebnis dieser Untersuchung sollte sodann im Zusammenwirken
mit den Landesbediensteten mit Hilfe einer neu zu schaffenden Organisationsstelle realisiert werden.
Der gefertigte Abgeordnete stellt daher den Antrag: Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, im Sinne der Antragsbegründung ein privates
Beratungsunternehmen mit der Untersuchung der NÖ
Landesverwaltung zu beauftragen. Die Ergebnisse dieses Untersuchungsauftrages sollen
Basis einer Neuordnung der NÖ Landesverwaltung sein, für deren Umsetzung in die Praxis eine
eigene Projektgruppe einzusetzen ist."
Ich darf die Damen und Herren Abgeordneten ersuchen, diesem Resolutionsantrag die Zustimmung
zu geben. Zurückkommend zum Budget für 1993 muß schon aufgezeigt werden, daß die Mittel für den
Informationsdienst wieder mit 33 Millionen Schilling budgetiert worden sind. Dies, obwohl erst Anfang
November für
diesen Budgetansatz ein Nachtragskredit von 2,3 Millionen Schilling beantragt wurde, sodaß diese
Voranschlagsstelle im heurigen Jahr mit insgesamt 35,3 Millionen Schilling ausgestattet wurde. Ganz
abgesehen davon, daß wir einen Budgetansatz für den Informationsdienst in dieser
Größenordnung ablehnen, deckt dieser Ansatz aber die Art der vorgenommenen
Budgetierung, die sich bei einzelnen Positionen wie ein roter Faden durch den
Voranschlag zieht, eindrucksvoll auf. Nämlich, daß bei den Einnahmenschätzungen
bis an die Grenze des Möglichen gegangen wurde, während bei den Ausgabenansätzen geschönt
und die Beträge zu niedrig veranschlagt wurden.
Ich habe es bereits erwähnt, daß uns die Dotierung für den Informationsdienst in dieser Höhe als nicht
notwendig erscheint. Im Sinne unserer
langjährigen Forderungen nach mehr Sparsamkeit meine ich, daß bei dieser
Voranschlagsstelle der Bohrer sofort angesetzt werden müßte, indem der Sinn mancher
Informationstätigkeiten kritisch durchleuchtet wird. Ich greife wieder nur ein Beispiel
heraus. Mit einer Information, wie" anderswo wird gegen neue Autobahnen
demonstriert, werden bestehende Autobahnen blockiert, werden Transitprobleme hin und her
geschoben, in Niederösterreich wird gefeiert" usw., mit
einer solchen Information vermag der Landesbürger kaum etwas anzufangen. Eine derartige
Informations-Zwangsbeglückung, noch dazu um
Steuergelder, wird von den Bürgern vielfach nicht goutiert. Hoher Landtag! Die für die Baurechtsaktion
gewidmeten Mittel in Höhe von insgesamt 55 Millionen Schilling erscheinen uns als zu gering
angesetzt. Auch haben sich diese gegenüber dem Vorjahr nur um drei Millionen Schilling erhöht.
Gerade im Sinne einer raumordnungspolitisch erwünschten, langfristigen Sicherung von Baugrund,
aber auch im
Sinne der Familienförderung bzw. der unbedingten Notwendigkeit, jegliche Schaffung von Wohnraum
zu fördern, wäre es wünschenswert und
notwendig gewesen, diese Voranschlagstelle kräftig anzuheben. Und im Gegenzug
dazu etwa die Ausgaben für den Informationsdienst und für teilweise mit parteipolitischer
Einflußnahme behaftete Werbetätigkeit einzuschränken.
Ich möchte mich aber auch mit den Förderungsausgaben für Vereine und Verbände beschäftigen.
Hier muß kritisch angemerkt werden, daß unter dieser Voranschlagsstelle eine Subvention von 20
Millionen Schilling an einen noch nicht gegründeten Verein "Gesundheitsforum Niederösterreich" zur
Ausschüttung geplant ist. Für die Haushaltsstelle
Vorsorgemedizin, allgemeine Maßnahmen, sind hingegen lediglich 13,5 Millionen
Schilling gewidmet. (Abg. Spiess: Ist das schlimm, wenn 20 Millionen für die Gesundheit vorgesehen
sind, ist das zu viel?) Hoher Landtag! Mir ist bewußt, daß hier etwas zu geschehen hat, Herr
Abgeordneter. Wir liegen ja österreichweit am Tabellenende, was die
Gesundenuntersuchung betrifft. (Abg. Spiess: Sie verlangen auf der anderen Seite sofort eine Million
zur Sicherung der Mitterndorfer Senke!) Ja, da soll man zuerst die Gespräche mit den Betroffenen
führen und nicht nur von der Plattform aus etwas zu planen
beginnen. Die Plattform hat ja bislang, außer daß der NÖ Gesundheitspaß
geplant ist, noch nichts in der Hand. Man muß ein Haus im Keller zu bauen beginnen und nicht beim
Dachstuhl anfangen. (Abg. Buchinger: Wenn das Geld nicht zeitgerecht zur Verfügung gestellt wird,
regt sich Dr.Kremnitzer auf!) Und ich sage Ihnen, daß der Verein zuerst gegründet werden soll, bevor
man hier so großzügig das einplant. Und daß man zuerst auch mit der Ärzteschaft reden soll. (Abg.
Keusch: Der Gesundheitsreferent hat diesbezüglich seine Bereitschaft bekundet!)
Bitte, nach meiner Information durch den Herrn Präsidenten der Ärztekammer habe ich anderes
gehört. Bislang ist nichts anderes geplant als der
NÖ Gesundheitspaß. Aber wie die Ärzte das neben der laufenden Patientenbetreuung schaffen
sollen, darüber ist noch keine Information an die Ärzte
hinausgegangen. Ich betone nochmals: Wir begrüßen das sicherlich. Das sollte so
rasch als möglich zu greifen beginnen, diese Gesundheitsvorsorge und diese
Gesundheitsuntersuchung. (Abg. Spiess: Ein ordentlicher Finanzreferent sorgt halt vor! - Abg.
Buchinger: Vor allem, wenn es um die
Gesundheit geht!)
Ja, wir sind auch einverstanden, daß das gemacht wird. Es soll auch entsprechend greifen und soll
nicht verpuffen. Nicht, daß man momentan nur arbeitet am NÖ Gesundheitspaß und glaubt, das
entwickelt schon eine Eigendynamik. Sie vergessen nämlich dabei, daß das etwas
anderes ist, als der Mutter-Kind-Paß. Dort hat es nämlich finanzielle
Konsequenzen gegeben.
Ich meine, es sollten von der jetzt bestehenden Plattform rasch Vorschläge unterbreitet werden, wie
die Ärzteschaft diese Gesundenuntersuchung, ohne daß die sonstige Patientenbetreuung darunter
leidet,
durchführen wird.
Ich betone nochmals, wir begrüßen es, daß etwas geschehen soll. Darüberhinaus muß aber schon
angemerkt werden, daß durch eine derartige
Subventionstätigkeit, durch diese 20 Millionen Förderungsausgaben an einen Verein,
Steuermittel und Gelder der direkten Kontrolle durch den Landtag entzogen und in
eine indirekte Kontrolle verlagert werden. Ganz einfach: Sie wissen ja selbst, welche Kontrolle bei
Vereinen möglich ist. Ich glaube, das muß ich Ihnen nicht auch noch aufzeigen. (Abg. Buchinger: Was
soll das sein? - Abg. Hiller: Der Verein unterliegt einer alljährlichen Kontrolle. Er legt Bilanzen und
weist seine Unterlagen vor!) Das werden wir uns anschauen, wenn es so weit ist. Positiv aber zeige
ich zu dieser Haushaltsgruppe auf, daß der NÖ Landschaftsfonds mit 30 Millionen Schilling dotiert
worden ist. Unverständlich ist die Eingliederung in die Haushaltsgruppe 0, Vertretungskörper und
Allgemeine Verwaltung.
Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Als Kommunalpolitiker liegt mir selbstverständlich das
Verhältnis zwischen dem Land und den NÖ Gemeinden sehr am Herzen. Diesbezüglich muß
festgestellt werden,
daß aus dem vorliegenden Budget hervorgeht, daß dieses bei der Unterstützung der Gemeinden
inklusive des Konjunkturausgleichsteiles lediglich
einen Betrag von 2,96 Milliarden Schilling vorsieht. Das stellt gegenüber
1992 entgegen der Behauptung des Herrn Finanzlandesrates einen Rückgang um 140 Millionen
Schilling dar. Diese Verminderung der Mittel ist für unsere Gemeinden ein Rückschlag, sind doch
gerade bisher die
Gemeinden die größten Investoren unseres Landes gewesen. Sie haben bisher
wesentliches zum Wirtschaftswachstum, das heute schon mehrmals erwähnt worden
ist und über das wir uns in der Vergangenheit freuen konnten, beigetragen.
Ich möchte als Mandatar des Bezirkes Mödling in diesem Zusammenhang auch auf die schwierige
finanzielle Lage der Wiener Umlandgemeinden hinweisen, in der sich diese nach dem Wegfall des
sogenannten Siebenerschlüssels befinden. Und ich möchte doch aufzeigen, daß sich die
Schuldenstände dieser Gemeinden zum Teil besorgniserregend im Ansteigen befinden. Ich stimme
nicht ganz mit meinem Vorredner überein, wenn dieser
gemeint hat, daß gegen die Abschaffung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels nichts
einzuwenden ist, weil dieser einfach nicht mehr zeitgemäß
sein soll. Ich meine vielmehr, daß eine derartige Behauptung nur getan werden kann, wenn man mit
der finanziellen Situation der betroffenen Gemeinden nicht ganz vertraut ist. Wenn man selbst von
dieser
Regelung, Herr Abgeordneter, nie betroffen war, dann kann man sicherlich sehr
leicht sagen, das war nicht mehr zeitgemäß und daher ist gegen die Abschaffung des abgestuften
Bevölkerungsschlüssels nichts einzuwenden.
Ich habe die Schuldenstände der Gemeinden erwähnt. Hoher Landtag! Aus den jüngsten Daten zum
Finanzausgleich vom Juli 1992 geht hervor, daß die Finanzschulden der Gemeinden 22,2 Milliarden
Schilling
betragen. Ich halte es für besorgniserregend, daß diese jährlich, zum
Beispiel von 1989 bis 1990 um 702,-- Schilling je Einwohner angestiegen
sind. Rechnet man das hoch, so kann man sich ausrechnen, wann die Last
für die Gemeinden zu schwer wird. Unter diesem Gesichtspunkt möchte ich
schon anmerken, daß sich das Land, was das Ergebnis der Finanzausgleichsverhandlungen betrifft,
für die NÖ Gemeinden sicherlich nicht entsprechend
durchgesetzt hat, was aber für die Wiener Umlandgemeinden sicherlich kein Trost sein kann, denn die
Schuldenberge werden ohne jegliche finanzielle Hilfe des Landes sicherlich weiter steigen. Ich werte
dies als das Ergebnis einer Entwicklung, bei der sich der Bund immer mehr seiner
Verantwortung bei der Aufgabenerfüllung entzieht und die Länder, aber hauptsächlich die Gemeinden
letztendlich dafür einspringen müssen.
Hoher Landtag! Die Diskussion über die Haushaltsgruppe 0 gestattet mir aber auch, auf ein in
Niederösterreich nach wir vor bestehendes Demokratiedefizit einzugehen. Nämlich das Fehlen des
amtlichen Stimmzettels bei Gemeinderatswahlen. Ich meine dazu, daß zu einem modernen
demokratischen Wahlrecht nun einmal als unverzichtbarer Bestandteil der amtliche Stimmzettel
gehört. Mittlerweile wurde die Einrichtung des
amtlichen Stimmzettels für fast alle Wahlen zu allgemeinen Vertretungskörpern
geschaffen. Es muß endlich auch in unserem Bundesland von dem Unfug abgegangen werden, daß
bei Gemeinderatswahlen jeder Wähler rechtzeitig mit einer entsprechenden Anzahl von
Parteistimmzetteln versorgt
werden muß, damit er dann am Wahltag auch tatsächlich den, den er in die Urne werfen möchte, zur
Verfügung hat. Auf die Ereignisse rund um die Beurteilung der Stimmzettel nach der
Gemeinderatswahl in der Statutarstadt Krems möchte ich gar nicht weiter eingehen. Ich meine daher,
Hoher Landtag, daß anstelle der jetzt verwendeten, von den einzelnen wahlwerbenden Gruppen
ausgegebenen Stimmzetteln ein amtlicher Stimmzettel auch bei Gemeinderatswahlen in
Niederösterreich eine Selbstverständlichkeit sein muß. Denn nur durch einen
amtlichen Stimmzettel kann das in der Bundesverfassung festgeschriebene
Wahlgeheimnis auch effektiv geschützt werden. In diesem Zusammenhang, Hoher
Landtag liegen ja auch schon etliche Eingaben von Gemeinden wie Gablitz,
Gießhübl, Weistrach, Mödling vor, die mittels Resolution an den NÖ Landtag
die Forderung herangetragen haben, daß die NÖ Gemeindewahlordnung abgeändert und ein
amtlicher Stimmzettel eingeführt werden soll. Ich appelliere daher abschließend an die ÖVP und an
die SPÖ, raschest Vorlagen für eine Änderung der NÖ Gemeindewahlordnung sowie der
Wahlordnung für Statutarstädte auszuarbeiten und einzubringen. Damit der
amtliche Stimmzettel auch für die Gemeinderatswahlen in Niederösterreich
eingeführt werden kann. (Beifall bei der FPÖ.)
DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Zu Wort gelangt der Herr Präsident Abgeordneter Haufek.
Abg. Präs. HAUFEK (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kenne
Mag.Freibauer nun schon über ein Jahrzehnt und es ist wirklich so, daß ich ihn achten und schätzen
gelernt
habe als Landesobmann des ÖVP-Gemeindevertreterverbandes. Gerade deswegen, weil ich ihn
kenne und weil er hier sein volles Verständnis für den
Voranschlag bekundet hat, der die Handschrift eines anderen trägt, deswegen kann ich mir vorstellen,
daß er in Wirklichkeit nicht mit allem einverstanden ist, was da zwischen den Regierungsmitgliedern
und aus der Sicht von Dr.Pröll uns vorgelegt wurde. Ja, ich hoffe sogar, daß ein Voranschlag, der die
Handschrift eines Landesfinanzreferenten Mag.Freibauer trägt, ein bißchen anders aussehen könnte.
Ich sage ausdrücklich "könnte". Meine Damen und Herren! Es hat, Sie werden sich erinnern, Dr.Pröll
als Finanzreferent in seinen Einbegleitungsreden immer wieder - und das vollkommen zu Recht darauf hingewiesen, daß sich unser Land sehen lassen kann im Reigen der Bundesländer unserer
Republik. Und das sagen auch wir, weil wir mit dazu beigetragen haben, daß unser
niederösterreichisches Heimatland diese Spitzenwerte erreichen konnte. Und ich meine wirklich, daß
eine der Grundlagen dieser Entwicklung für ein positives Niederösterreich der letztlich so erfolgreiche
Weg gewesen ist im Zusammenwirken von Regionalisierung und Landeshauptstadt oder
Landeshauptstadt und Regionalisierung, wie Sie es meinen.
Jener Regionalisierung allerdings, von der der damalige Landesfinanzreferent Dr.Pröll, als sie in den
Parteienverhandlungen zur Änderung der
Landesverfassung von Landeshauptmann-Stellvertreter Höger eingebracht wurde, gemeint
hat, ob denn irgendjemand glaube, daß auch schon im Sommer der Weihnachtsmann komme. Heute
schaut das ganz anders aus. Eine zweite Grundlage, warum es vorangegangen ist in unserem Land,
war einfach die Zusammenarbeit beider großen politischen Kräfte in unserem Land. Und das
Vertrauen zueinander, daß sich die Spitzen der beiden Regierungsparteien, nämlich
Landeshauptmann Ludwig und Landeshauptmann-Stellvertreter Höger gemeinsam erarbeitet haben.
Ich habe mit großer Aufmerksamkeit die Erklärung von Landeshauptmann Dr.Pröll vom 22.Oktober
1992 verfolgt. Etwa, als er gesagt hat,
eine Politik, die allen alles verspricht, mag auf den ersten Blick gefällig erscheinen, kurzfristig auch
erfolgreich sein. Doch was nützt es, wenn man damit vielleicht eine Wahl gewinnt, aber letztlich dabei
das Vertrauen der Menschen verliert. Als Landeshauptmann-Stellvertreter und damit als zweiter im
Land hat Dr.Pröll allerdings seinem
ausgeprägten Popularitätshunger entsprechend, oft gegen diese Erklärung
gehandelt. Ich kann im Interesse unseres Heimatlandes nur hoffen, daß es
Landeshauptmann Pröll ernst ist mit seiner Aufforderung, "Nehmen Sie mich beim
Wort!"
Und so wie dem Kollegen Icha eine Erklärung über die arbeitenden Menschen in diesem Land, die
letztlich das Mehr an Werten schaffen, gefehlt hat, ist auch mir eigentlich ein Bekenntnis des
Landeshauptmannes zu diesen so oft strapazierten Erklärungen der Unterstützung der
Partnerschaft zwischen Land und Gemeinden abgegangen. Denn dazu hat der
Landeshauptmann nur gesagt, wir brauchen die Gemeinden, ohne deren Beteiligung eine
bürgernahe Landesverwaltung gar nicht möglich ist. No na, möchte ich sagen. Wo sonst als in den
Gemeinden gibt es dieses hautnahe Miteinander zwischen den Bürgern und der Verwaltung? Ohne
den 569 Gemeinden
wäre vieles in unserem Niederösterreich nicht möglich, ja wäre einfach nicht vorhanden! Und da muß
man als Gemeindevertreter mit Verbitterung feststellen, daß das Land und der Bund, beide
gemeinsam als die
nachfolgenden Gebietskörperschaften sehr oft die Möglichkeiten, die Notwendigkeiten, die
Bedürfnisse der Gemeinden außer acht lassen. Daß sie darauf
keine Rücksicht nehmen. Die lang andauernde Diskussion um die Wasserrechtsnovelle, um den
Wasserwirtschaftsfonds, allen noch in Erinnerung, ist ein
beschämendes Beispiel dafür. Aber auch das Land ist angesprochen, natürlich.
Weil einfach Bekenntnisse bei Sonntagsreden, bei Eröffnungen zu wenig
sind!
In der Landeskorrespondenz vom 28.Oktober 1992, wie auch heute in der Einbegleitungsrede des
neuen Finanzreferenten wird die Leistung des Landes für die Gemeinden im Jahre 1993 mit 3,4
Milliarden Schilling beziffert. Voll Stolz hat Herr Kollege Mag.Freibauer gemeint, das wären um 300
Millionen sogar mehr als im vergangenen Jahr. Nun
abgesehen davon, daß diese 3,4 Milliarden ein deutlicher Rückschritt sind zum
Voranschlag 1990, als damals - aus Anlaß der Gemeinderatswahl wahrscheinlich - groß von den 10
Millionen Schilling pro Tag für die Gemeinden
gesprochen wurde. Von dreieinhalb Milliarden Schilling sogar und nicht von
3,4. Abgesehen davon sind diese Beträge ohnedies nur ein Zahlenspiel,
weil sogar noch weniger als mein Vorredner gesagt hat, echt an Landesmitteln den Gemeinden
bereitgestellt werden. Dieser Kritik, die ich schon wiederholt gebracht habe, nämlich das
Zusammenzählen aller möglichen Haushaltsstellen, hat sich unbewußt mein geschätzter Kollege
Hoffinger angeschlossen. Als er nämlich am 2.Juli 1992 in seiner Wortmeldung zum
Rechnungsabschluß 1991 und zum Gemeindeförderungsbericht 1991 als Leistung des Landes für die
Gemeinden unter anderem auch die Bedarfszuweisungen mit 860 Millionen und die
Strukturmittel für finanzschwache Gemeinden mit 125 Millionen angeführt hat. Beides sind
zweckgebundene Mittel aus dem Finanzausgleich. Bei
den Bedarfszuweisungen sind es sogar 13,5 % der Gemeindeabgabenertragsanteile, die den Ländern
bereitgestellt werden für die Gemeinden für den
interkommunalen Finanzausgleich. Auf diesen ominösen Gemeindeförderungsbericht hat Kollege
Koczur bereits in der Landessitzung vom 2.Juli 1992
Stellung genommen.
Meine Damen und Herren! Ich erinnere: 1984 wurden die sozialdemokratischen
Landesregierungsmitglieder Dr.Brezovszky und Ernst Höger, weil
beide auf die Anfrage der Abgeordneten dieses Hauses ausführliche Antworten gegeben haben, noch
der Verletzung der Amtsverschwiegenheit
bezichtigt, ja sogar des Verfassungsbruches beschuldigt. Wir haben den
Verfassungsdienst des Landes ersucht, eine Stellungnahme abzugeben. Und der
Verfassungsdienst hat die Haltung der sozialdemokratischen Regierungsmitglieder
vollinhaltlich als richtig anerkannt. Es hat sieben Jahre gedauert, bis endlich
auch die ÖVP-Mandatare zugestimmt haben, daß das Land beauftragt wird, einen
Gemeindeförderungsbericht vorzulegen. Das ist zwar geschehen.
Der Bericht wurde aber von den sozialdemokratischen Regierungsmitgliedern als nicht ausreichend
bezeichnet. Denn dieses Abdrucken von
Haushaltsstellen aus dem Rechnungsabschluß war eigentlich ein Schlag ins Gesicht
eines jeden Abgeordneten. Eine echte Mißachtung dessen, was wir als Abgeordnete hier verlangt
haben in diesem gemeinsam eingebrachten und
einstimmig beschlossenen Resolutionsantrag. Und ich muß mich wirklich fragen, allen Ernstes und mit
tiefer Betroffenheit muß ich mich fragen, was
gibt es eigentlich zu verbergen? Was bitte geht möglicherweise hinter den Förderungsrichtlinien vor
sich? Ja, bitte, wie wird denn dieses
Land, nach außen transparent, modern, fortschrittlich hingestellt, tatsächlich regiert?
Vielleicht gibt es auch einen anderen Grund für diese Angst vor einer Berichterstattung. Nämlich den
Grund, zu verhindern, daß den Bürgermeistern draußen einmal bewußt wird, was tatsächlich hinter
den Milliarden steckt, die da als Gemeindeförderung immer genannt werden. Der
erste Gemeindeförderungsbericht hat ja meine ständige Kritik an diesen
hochjubelnden 10 Millionen Schilling täglich des Jahres 1990 bestätigt und
sichtbar gemacht. Die zweckgebundenen Bedarfszuweisungen, die Strukturhilfe,
habe ich schon genannt. Dazu kommt, wenn sie nachlesen wollen, die Unterstützung der
Landesakademie, die Förderung zeitgenössischer Literatur, Kunstförderung, Schutzraumförderung
etc. Als Einnahme wird natürlich auch die Landesumlage herangezogen, die die Maßnahmen des
Landes künstlich erhöht, obwohl es sich um Mittel der Gemeinden handelt. Diese Landesumlage
wurde 1986 mit 500 Millionen veranschlagt, 1991 mit 658 Millionen. Um 98 Millionen Schilling
sind mehr eingegangen als veranschlagt. 1992 waren es 738 Millionen, 1993 werden es 800 Millionen
laut Voranschlag sein. Ich bin sicher, auch
diese Beträge werden überzogen werden.
Diese Entwicklung zeigt, meine Damen und Herren, daß sich die Gemeinden die Regionalisierung, die
gedacht gewesen ist, damit überall im
Land Maßnahmen gesetzt werden, nicht nur im Zentrum dieses Landes, daß diese Regionalisierung
eigentlich die Gemeinden bereits selbst zahlen. Zweieinhalb Milliarden Förderungsvolumen dieser
Regionalisierung
haben über sieben Milliarden Investitionsvolumen bewegt. Eine gewaltige Lebensverbesserung in den
Gemeinden entstand, damit im ganzen Lande
ein gewaltiger Impuls, natürlich auch für die Wirtschaft und für die Beschäftigung unserer Menschen.
Ich meine dazu: Eine Anhebung der Regionalisierungsmittel, wie sie von LandeshauptmannStellvertreter
Ernst Höger am 22.Oktober 1992 hier in seiner Regierungserklärung gefordert wurde, bleibt einfach
bis zur Erfüllung auf der Tagesordnung. Wenn auch Ihr Kollege Böhm gemeint hat, wir sollten
weggehen von
Resolutionsanträgen, muß ich sagen, das ist eines der Mittel der Minderheit in diesem
Haus, um aufmerksam zu machen. Um das Land aufzufordern, tätig zu werden.
Ich kenne einige Beispiele, bei denen diese Aufforderung nichts genützt hat. Daher muß sie umso
mehr verstärkt werden. Ich stelle daher
folgenden Resolutionsantrag (liest):
"Resolutionsantrag
des Abgeordneten Haufek zu Gruppe 0 des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr
1993.
Anläßlich der Beschlußfassung über die Errichtung einer Landeshauptstadt und der diesbezüglichen
Änderung der NÖ Landesverfassung im Jahre 1986 sind die damals im Landtag vertretenen Parteien
übereingekommen, neben der Schaffung der Landeshauptstadt auch Investitionsvorhaben in den
einzelnen Regionen des Landes entsprechend zu fördern. Diese
Förderung mit einer Gesamtsumme von S 500,000.000,-- jährlich wird zwischen den Gemeinden (150
Mio) und für die Vergabe durch das Land (350 Mio) aufgeteilt, soll für einen Zeitraum von 20 Jahren
bestehen und ab dem 11.Jahr (das ist 1998) valorisiert werden. Beim Abschluß
dieses Übereinkommens wurde von der damaligen Wirtschafts- und Budgetsituation ausgegangen, da
ja letztlich eine derartige Förderung auch
finanzierbar sein muß.
In der Zwischenzeit haben sich jedoch zahlreiche Gegebenheiten in einer Weise geändert, die zum
Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung nicht vorhersehbar war. So etwa betrugen die
Ertragsanteile im VA 1986 S 8.870,000.000,--, die Landesumlage S 494,000.000,-- und die
Bedarfszuweisungen S 797,600.000,--. Im VA 1993 betragen die Ertragsanteile S 14.715,000.000,--,
die Landesumlage S
800,000.000,-- und die Bedarfszuweisungen S 1.300,000.000,--. An diesen
Steigerungen zeigt sich, daß die seit 1986 gleichgebliebene Förderung der
Regionalisierung von S 500,000.000,-- gegenüber den tatsächlichen Erfordernissen und finanziellen
Möglichkeiten deutlich zurückgeblieben ist; das
Abwarten des im Übereinkommen erwähnten Valorisierungszeitpunktes würde eine
noch stärkere Minderung des Erfolges der Regionalisierung bewirken. Es erscheint daher eine
vorzeitige Anhebung der Förderungssummen für die Regionalisierung unbedingt erforderlich, um
einseitige Schwerpunktbildung zu vermeiden und dem Investitionsbedarf in den Regionen und
Gemeinden gerecht zu werden.
Die Landesregierung wird daher aufgefordert, zum ehestmöglichen Zeitpunkt die Summe der
Förderungsmittel für die Regionalisierung von S
500,000.000,-- auf S 850,000.000,-- jährlich anzuheben und dem Landtag
entsprechende Vorlagen zur Beratung und Beschlußfassung vorzulegen."
Meine Damen und Herren! Um zur Landesumlage zurückzukommen: Wir fordern seit langem den
Verzicht des Landes darauf. Es ist ja keine Zwangseinhebung, die vorgeschrieben ist für den
Landesausgleich. Die Länder werden vielmehr ermächtigt, ein Relikt aus grauer Urzeit anzuwenden.
Mir ist es einfach zu wenig, wenn durch Mehrheitsbeschluß etwa im Gemeindebund oder auch hier im
Landtag von Niederösterreich immer darauf hingewiesen wird, das wäre nur dann möglich, wenn ein
Abtausch erfolgt. Denn wir brauchen das Geld für einen interkommunalen
Finanzausgleich. Im Juni 1991 haben wir die letzte Initiative gestartet. Ich habe
schon erwähnt, mit der einen Stimme Mehrheit im Kommunal-Ausschuß hat die
ÖVP abgelehnt und das als erledigt bezeichnet. Wahrscheinlich erleben wir das in einer der nächsten
Landtagssitzungen wieder, wenn es um die Fortsetzung dieser Landesumlage auf Grund des für drei
Jahre
abgeschlossenen neuen Finanzausgleiches geht. Meine Damen und Herren! Erkennen Sie doch die
Zeichen der Zeit! Nicht einmal ÖVP-Bürgermeister sind mehr vom Sinn und von der Berechtigung
dieses Nehmens und Gebens überzeugt. Sonst könnte es ja nicht sein,
daß beim letzten Gemeindetag des ÖVP-Gemeindevertreterverbandes sehr wohl, wenn auch nur
stufenweise, der Abbau dieser Landesumlage gefordert wurde. Unser Land, meine Damen und Herren
ist die Summe der 569
Gemeinden. Wir sollten uns endlich bewußt werden, daß die Neugestaltung
unseres Landes ohne der Arbeit in den Gemeinden einfach nicht möglich ist. Ohne Mitarbeit, ohne
Initiativen, auch ohne Beitragsleistungen der Gemeinden wäre vieles nicht vorhanden. Ich habe
kürzlich im Wiener Umland einer Kindergarteneröffnung beigewohnt. Der zuständige
Bezirkshauptmann hat dort die Leistungen des Landes im Rahmen des Kindergarten- und
Schulbaufonds in den höchsten
Lobesworten gewürdigt. Ich habe ihm nach der Eröffnung nahegelegt, sich einmal die Finanzierung
dieses Fonds anzusehen. Und dann, wenn er das
gesehen hat, den Gemeinden dafür zu danken für diese solidarische Leistung,
die Gemeinden für die Gemeinden erbringen. Einige Zahlen für dies Behauptung: 1979 hat das Land
dem Budget des Fonds von damals 606 Millionen 190 Millionen oder 31,03 % zugeschossen. 1991
waren bei einem Budget von 897 Millionen nur mehr 85 Millionen bereitgestellt. Dies sind inklusive
eines Nachtrages 9,04 %. Wir mußten heuer bereits zur Kenntnis nehmen, daß jeder zweite Schilling
dieses Fonds nicht für Investitionen bereitgestellt werden kann,
sondern an die Banken zurückfließt für die jahrelang getätigten Darlehensaufnahmen, um den
Notwendigkeiten in den Gemeinden im Kindergarten- und
Schulbaufonds auch nachkommen zu können. Und 1992, die Rechnung haben wir noch
nicht, beträgt bei einem Gesamtbudget von 1.022,000.000,-- Schilling der Landesbeitrag zwar 140
Millionen. Aber das sind immer noch nur 13,7
% und keine 31,4 %, wie das bereits einmal gewesen ist. Meine Damen und Herren! Lieber Herr
Finanzreferent! 130 Millionen Schilling heuer für den Kindergarten- und Schulbaufonds als Mittel des
Landes, das sind genau um 10 Millionen weniger als im Vorjahr bereitgestellt wurden. Auch das
möchte ich betonen. Wir haben über ein Jahr mit hervorragendster Unterstützung der Beamtenschaft
des Landes an neuen Modellen gearbeitet. Das Land muß letztlich eingebunden werden. Der Herr
Landesfinanzreferent war als Obmann des Gemeindevertreterverbandes bei den Verhandlungen bis
zum Schluß ein echter Mitstreiter unseres
Verlangens. Wir haben letztlich gemeinsam eine Neuordnung ausgearbeitet, über die bei der
Beschlußfassung sowohl des Gesetzes als auch der Richtlinien zu reden sein wird. Einen der Punkte
dieser Neuregelung
hat, glaube ich, der Herr Kollege Rupp lobend erwähnt. Nämlich, daß es künftig 20 % Sockelförderung
gibt und variable Zinsenbeiträge zwischen 38 % und 52 % der anerkannten Baukosten. Aber nun
kommt's: Berechnet nach der Strukturhilfe auf Grund der Finanzkraft der Gemeinden. Das heißt,
zugunsten der finanzschwachen Gemeinden. Meine Damen und
Herren! Gerade Sie als Abgeordnete der Mehrheit reden immer wieder vom interkommunalen
Finanzausgleich, von der Aufgabe des Landes, Umverteiler zu sein von den finanzstarken zu den den
finanzschwachen Gemeinden - auch eine der Begründungen für das Festhalten an der
Landesumlage. Meine Damen und Herren! Dazu brauchen die Gemeinden wirklich keinen
Aufseher und keinen Verteiler! Weil die finanzstarken Gemeinden direkt über den Vorwegabzug an
den Abgabenertragsanteilen wesentliche
Beträge an den Bedarfszuweisungsfonds leisten, Kollege Eichinger wird das bestätigen. Die
Aufteilung erfolgt aber zugunsten der finanzschwachen Gemeinden, bei der Zuteilung von
Bedarfszuweisungen. Wir haben gerade gehört, auch bei den neuen Richtlinien des Kindergarten- und
Schulbaufonds werden finanzschwache Gemeinden natürlich bevorzugt. Wenn wir im Finanzausgleich
einige Möglichkeiten geschaffen haben zugunsten der finanzschwachen Gemeinden - gerade zuvor
kritisiert vom Kollegen aus der FPÖ - dann ist auch der
Landeswasserwirtschaftsfonds wahrscheinlich in Zukunft aufgerufen, das Beispiel des Bundes
fortzusetzen. Um auch dort, wo nichts geschehen konnte, bisher nichts geschehen ist, in den
Streusiedlungen, mehr Hilfe zu geben als in den
zentralen Gebieten. Nicht die Gemeinden sind gefordert, das Land ist endlich gefordert. Und ich sage
sehr deutlich hier das erstemal zum neuen Landesfinanzreferenten: Auch Du als Landesfinanzreferent
bist gefordert, endlich sich den Aufgaben der Gemeinden gegenüber verpflichtet zu fühlen.
Am Beispiel der Notarztwagen, meine Damen und Herren, hat das Land aber richtig versagt. Ich
wiederhole, total versagt! Der Verfassungsdienst hat eindeutig darauf hingewiesen, der
Notarztrettungsdienst ist
keine Angelegenheit, die den selbständigen Wirkungsbereich der Gemeinden betrifft. Datiert mit
20.März 1991. Wir haben hier in diesem
Landtag eine Novelle beschlossen zum NÖ
Gemeinderettungsdienstgesetz. Im
Gegensatz zu anderen Bundesländern haben wir sehr bewußt das Land von
Beitragsleistungen für den Krankentransport ausgenommen. Es wurde nicht herangezogen, weil wir
auf Grund der Erkenntnisse des Verfassungsdienstes der
Meinung waren, das Land hätte mit dem Notarztsystem genug zu tun, um dieses
System zu finanzieren. Es ist ja auch unsere Feststellung im Gesetz, daß der Notarztrettungsdienst
nicht zu den Aufgaben der Gemeinden gehört. Dr.Pröll hat als Landesfinanzreferent, zuletzt auch als
Landeshauptmann, sich zum Notarztwagen bekannt, ausdrücklich. In den Medien
allerdings nur, denn die finanziellen Teilleistungen haben andere erbracht.
Um das System aufrecht zu erhalten, sprangen die Gemeinden durch Bereitstellung von
Strukturmitteln im letzten Kommunalgipfel ein. So zahlen die
Gemeinden ohne gesetzliche Verpflichtung in den Bezirksstellen für den
Notarztdienst, um dieses System überhaupt aufrecht erhalten zu können. Auch die
Strukturmittel des KRAZAF sind zumindest Teilmittel der Gemeinden. Sie wurden
notgedrungen bereitgestellt. Das heißt, die Gemeinden zahlen doppelt. Und obwohl
das Problem schon lange bekannt ist, hat es weder im Voranschlag 1992 einen Posten gegeben,
noch gibt diesen Budgetposten im Voranschlag 1993. So sieht die Wirklichkeit aus. Was mich wirklich
trotz des
Verständnisses für den neuen Aufgabenbereich von Mag.Freibauer wundert ist, daß er
in der letzten Sitzung des Kommunalgipfels, aber auch des Finanz-Ausschusses, die Richtigkeit der
Bereitstellung von Strukturmitteln für den
Sachaufwand des Notrettungswesens begründet hat. Nur, im Kommunalgipfel des
April 1992 haben wir beide, Du und ich, den Landesrat Wagner, als er uns gebeten hat, Mittel
bereitzustellen, im Regen stehenlassen. Ich stehe nach wie vor zu dieser, meiner Entscheidung. Und
ich habe für den Gesinnungswandel, Herr Landesfinanzreferent, eigentlich nur deswegen noch ein
bißchen Verständnis, weil ja Dr.Pröll als Finanzreferent - seine Handschrift trägt das Budget, hast Du
selbst gesagt - nicht
einmal eine symbolische Haushaltsstelle bereitgestellt hat. Damit hast Du natürlich keine Möglichkeit
gehabt, hier tätig zu werden. Ich sage sehr ernst und bewußt: Hoffentlich nehmen Rotes Kreuz und
Arbeiter-Samariter-Bund die in den Medien so groß verkündete Unterstützung für die wichtige Arbeit
im Interesse unserer Menschen und damit des
Landes, die der Herr Landeshauptmann angekündigt hat, zum Anlaß, um den Landeshauptmann an
seine eigenen Worte zu erinneren. "Nehmen Sie mich beim Wort", hat er am 22.Oktober 1992 sehr
deutlich mehrmals gesagt.
Eine der wichtigsten Voraussetzungen zur Finanzierung ist in der Gebietskörperschaft natürlich der
Finanzausgleich. Einiges wurde heute schon darüber
gesprochen. Nach schwierigen, langen Verhandlungen wurde es endlich akzeptiert.
Die wesentlichen Anliegen der Gemeinden, Neuordnung des Wasserwirtschaftsfonds,
Kapitalertragssteuer, Kopfquotenausgleich, der abgestufte
Bevölkerungsschlüssel, als Auftrag des Verfassungsgerichtshofes den Gebietskörperschaften
auferlegt - hier wurde zumindest eine Einschleifregelung
zugestanden - konnten einer Lösung zugeführt werden. Eine wesentliche
Erkenntnis, die ich gewonnen habe, bei diesen Finanzausgleichsverhandlungen und
ich glaube, auch der Herr Kollege Romeder, war, daß sich die Gemeinden auf die
Interessensvertretung durch ihre Länder nicht verlassen
können.
Eines darf uns nicht passieren: Daß es jemals zum zweistufigen Finanzausgleich kommt. Wenn ich
nur an ein Beispiel denke, daß in Gesprächen
zwischen dem Finanzminister und einigen Vertretern der Bundesländer der
Anteil der Gemeinden an der KEST mit 17 % in Vorschlag gebracht war. Wenn ich daran denke, daß
in der Nacht vom 16. auf 17.November 1992 um etwa 1.00 Uhr oder 1.30 Uhr die Verhandlungen
abgebrochen werden mußten, weil die Länder nicht bei ihren 27 % geblieben sind und auf einmal 27,5
% verlangt haben. Der nächste Tag hat dann die Regelung wiederum gebracht, die wir eigentlich
vereinbart haben. Einer der wesentlichen Punkte sowohl des Landes Niederösterreich, als auch der
Gemeinden Niederösterreichs in diesem Finanzausgleich war natürlich die Abgeltung der
Zweitwohnsitzbelastung. Eine wichtige Frage, die heute auch von den Mandataren aller drei im
Landtag
vertretenen Parteien schon angezogen wurde. Meine Damen und Herren! Eine Abgeltung der
Zweitwohnsitzerbelastung über die Abgabenertragsanteile ist deswegen so schwierig durchzusetzen,
weil die Abgabenertragsanteile ja im Betrag fix und unveränderbar festgelegt sind. Entsprechend der
Einnahmen im verbundenen
Steuersystem. Das heißt, was wir der Gemeinde Wien abringen konnten, nämlich fast 60 Millionen
Schilling bei der Veränderung des abgestuften
Bevölkerungsschlüssels, das müßten wir auch erst den übrigen Ländern abgewinnen. Weil die übrigen
Bundesländer ja auf Teile ihrer Abgabenertragsanteile
verzichten müssen, um unser Wien-NÖ-Problem zu finanzieren. Das war auch der Grund, warum
eigentlich schon bei den ersten Verhandlungstagen um den Finanzausgleich die Bestimmung klar
aufgenommen wurde, daß die Bundesländer ermächtigt werden, Zweitwohnsitzerabgaben zu
beschließen. Damit sollte den Gemeinden die Möglichkeit gegeben werden, Abgaben einzuheben
oder auch nicht. Ich rede nun nicht namens des
Sozialdemokratischen Landtagsklubs, auch nicht namens der Sozialdemokratischen Partei
unseres Landes. Ich rede hier einfach als frei gewählter Mandatar und ich rede als Obmann des
Sozialdemokratischen Gemeindevertreterverbandes. Deswegen, weil entgegen anderslautenden
Presse- meldungen sehr wohl
die Bürgermeister von Randgemeinden, nämlich aus Schwadorf der Nationalratsabgeordnete Gebert,
aus Purkersdorf der Nationalratsabgeordnete Schlögl und aus
Klosterneuburg der ÖVP-Bürgermeister Dr.Gottfried Schuh eine Petition an den Bundeskanzler
gerichtet haben. Und in der Übersendung einer Kopie dieser Petition mich gebeten haben, diese
Wünsche im Zuge der
Finanzausgleichsverhandlungen großzügig zu unterstützen. Meine Damen und Herren! Was fordern
diese drei Bürgermeister, als Bürgermeisterkommitee in die Finanzausgleichsverhandlungen schon
zuletzt beigezogen?
Um dem Mißstand entgegenwirken zu können, müßten EG-konforme Gesetze geschaffen werden.
Einerseits, um Hauptwohnsitze zu fördern und
andererseits Zweitwohnsitze mit Abgaben zu belasten. Als Modell darf folgendes Maßnahmenpaket
angeregt werden: 1.
Von jedem Zweitmelder wird eine Abgabe in Höhe der Kopfquote der Bundesertragsanteile
eingehoben und
2.
für jede leerstehende Wohnung wird bis 40 m2 Wohnnutzfläche ein Äquivalent in Höhe einer Person,
für weitere 20 m2 Wohnnutzfläche für eine weitere Person eingehoben. Um eine solche Abgabe
administrierbar zu machen, bedarf es einer Ermächtigung im Finanzausgleich. Und so meine ich - das
richtet sich auch an den
Kollegen Dr.Kremnitzer: Reden wird man, wenn das Verlangen immerhin von 46 Gemeinden,
vertreten durch ihr Bürgermeisterkomitee, auf den Tisch gelegt ist, darüber noch können. Ja, man wird
darüber reden müssen! Man kann natürlich verschiedener Meinung sein, das ist ganz klar. Wie in
jeder Angelegenheit kann man verschiedener Meinung sein. Nur, was hier geschieht, ist wieder eine
typische Mißachtung, eine Bevormundung der Gemeinden.
Ich glaube, bevor der Herr Landeshauptmann und der Herr Landesfinanzreferent mit der absoluten
Ablehnung dieser Möglichkeit in die
Öffentlichkeit gegangen sind, wäre es sinnvoll gewesen, wenigstens mit den
Interessensvertretungen der Gemeinden dieses Landes, die im Landesgesetz verankert sind, zu
reden. Wenn der Herr Landeshauptmann immer wieder Schlagzeilen haben möchte, so hat er
bestimmt ein großes Betätigungsfeld in vielen
anderen Bereichen. Aber bitte, außerhalb der Kommunalpolitik! Ich meine, sicherlich wird es auch in
den Fragen der Gemeindewahlordnung - nicht nur in der Frage des Stimmzettels, sondern in der
gesamten Gemeindewahlordnung - und auch der Gemeindeordnung bis zur nächsten
Gemeinderatswahl einiges zu verändern geben. Aber meine Damen und Herren, über Vorgaben, wie,
"bei den nächsten Gemeinderatswahlen werden die Bürgermeister direkt gewählt", darüber werden
die Gemeinden wohl auch noch mitzureden haben! Die 569
Bürgermeister dieses Landes, von denen viele jahrelang, jahrzehntelang zur
Zufriedenheit der Ortsbewohner tätig sind - sonst wäre es nicht möglich, daß
sowohl sozialdemokratische als auch Bürgermeister der ÖVP weit mehr Namensstimmzettel
bekommen als ihre Parteien bei politischen Wahlen - diese 569
Bürgermeister haben es wirklich nicht verdient, daß dann in den Medien steht,
"stürzt die Bürgermeister-Direktwahl die Ortskaiser?" Das haben sich diese Bürgermeister nicht
verdient! Wir werden als Gemeindevertreter sowie in vielen anderen Fragen auch hier eine Lösung
finden, die erstens dem Demokratieverständnis der heutigen Zeit völlig entspricht und die auch
imstande sein wird, die Gemeinden als Hort der positiven Zusammenarbeit aller gut gesinnten Kräfte
abzusichern. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich möchte abschließend zitieren aus dem Protokoll der Landtagssitzung vom 4.Dezember 1985. "Es
muß unsere Aufgabe hier im Landtag sein, mitzuhelfen daß die finanziellen Sorgen in den Gemeinden
nicht zu groß werden und die Funktionsfähigkeit unserer Gemeinden erhalten bleibt und als
Lebensraum, als Sozialraum, als Wirtschaftsraum,
aber auch als Erholungsraum nicht gefährdet wird." Das ist keine Feststellung von mir, obwohl ich
inhaltlich voll derselben Meinung bin. Diese
Aussage stammt vom heutigen Landesfinanzreferenten Mag.Freibauer. Wenn der nächste
Landesvoranschlag behandelt wird, dann gibt es höchstwahrscheinlich eine andere
Zusammensetzung dieses Landtages, personell, wie auch in der politischen Stärke. Es wird
möglicherweise auch zu einer
neuen Aufgabenverteilung in der Landesregierung kommen. Sollte Mag.Freibauer wieder
Landesfinanzreferent werden, so wird der nächste Voranschlag
seine Nagelprobe sein im Verhalten zu den Gemeinden. Einen Grundsatz sollten wir eigentlich immer
hochhalten. Ein Grundsatz sollte uns immer verbinden in diesem Haus, nämlich das Wissen
darum, daß ein Land nur so stark sein kann, so stark auch seine Gemeinden sind. (Beifall bei der
SPÖ.)
DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Zu Wort gelangt der Herr Abgeordnete Ing.Eichinger.
Abg. Ing.EICHINGER: (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Hoher
Landtag! Das Budget des Landes Niederösterreich für 1993 gibt deutlich Impulse in Richtung
Solidarität mit den
Schwächeren. Es setzt auf eine offensive Wirtschaftsankurbelung, um die
Wirtschafts- und Konjunkturflaute durchtauchen zu können. Besonders berücksichtigt wurden aber
wieder die Budgets der Gemeinden, die Zuwendungen an die Gemeinden. Sie steigen mit einem Plus
von
10,5 %. Und da muß ich Herrn Abgeordneten Dkfm.Rambossek widersprechen,
wenn er sagt, es ist nur ein Zahlenwerk, in Wirklichkeit schaue nichts heraus. Hier steht das Faktum,
daß es 10,5 % sind, verglichen mit den Ansätzen der Vorjahre. Also hier schaut sehr wohl etwas
heraus.
Ich darf auch auf die Feststellung von Herrn Präsidenten Haufek antworten. Er sagt, Dr.Erwin Pröll,
unser neuer Landeshauptmann, hätte bei
seiner Antrittsrede die Gemeinden zu wenig oder nur nebenbei erwähnt. Er wäre zu wenig
eingegangen auf die Wünsche und Probleme der
Gemeinden. Dazu möchte ich nur sagen, Taten zählen und nicht nur Worte.
Dr.Erwin Pröll hat in den elf Jahren als Landesfinanzreferent wiederholt
bewiesen, daß er ein guter, solider Partner der Gemeinden ist und daß sich
die Gemeinden auf ihn sehr wohl verlassen konnten und können. Präsident Haufek hat auch die
Zweitwohnsitzerabgabe angesprochen. Auch wenn dabei ÖVP-Bürgermeister mit unterschrieben
haben und das wünschen. Die Österreichische Volkspartei in Niederösterreich hat gesagt, es wird
keine Zweitwohnsitzerabgabe geben. Weil wir keine zwei Kategorien von Menschen schaffen wollen
und können. Der neue Finanzausgleich, 1995 wird sicher darauf Rücksicht nehmen müssen, auf diese
Zweitwohnsitzerabgabe. Das heißt, auf die Berücksichtigung dieser Zweitwohnsitzer im
Finanzausgleich. So wurde dies auch
besprochen. Ich habe in meinem Bezirk Mödling Gemeinden mit mehr als 50 %
Zweitwohnsitzern. Und viele dieser Zweitwohnsitzer haben sich bei der Volkszählung
hier zählen lassen, obwohl sie nur einen weiteren ordentlichen Wohnsitz in unserem Bezirk haben. Ich
kann mir nicht vorstellen, daß in
diesen Gemeinden mit den Zweitwohnsitzern ein Zusammenleben ohne Probleme möglich sein
könnte.
Ich möchte auf Dkfm.Rambossek noch antworten, wenn er hier sagt, eine "InformationsZwangsbeglückung" wurde in Niederösterreich durchgeführt und man könnte um dieses Geld Straßen
bauen. Ich muß diese
Feststellung auf das schärfste zurückweisen, weil ich glaube, daß es auch die
Pflicht des Landtages und der Landesregierung ist, hier die Bürger über die
Vorgänge und Aktivitäten im Land ausreichend zu informieren. Zum amtlichen Stimmzettel darf ich
auch noch eines sagen: Ich glaube, das größte Persönlichkeitswahlrecht fanden wir bisher in den
Gemeinden Niederösterreichs vor. Hier konnte jeder Kandidat mit seinem Stimmzettel werben. Und
ich darf sagen, ich habe in meiner Gemeinde
an die 80 % persönlicher Stimmzettel, die natürlich auch für die Partei zählen. Aber hier brauchen wir
keinen amtlichen Stimmzettel mehr. Hier haben wir ein Persönlichkeitswahlrecht, bei dem jeder
persönlich wählen kann. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Ich kann ja nichts dafür, daß Ihr in
Biedermannsdorf von Kärnten Leute einfliegen
lassen müßt, die Stimmzettel verteilen! Weil sich niemand traut, sich auf die Straße zu stellen und
Stimmzettel zu verteilen. Aber Herr
Kollege Ing.Weinmeier, ich darf Sie beruhigen. Es wurde im Landtag ein
neues Wahlrecht beschlossen, am 20.Februar diesen Jahres. Sicher wird es auch bei der
Gemeindewahlordnung zu Änderungen kommen. Geschätzte Damen und Herren! Unser
Landesfinanzreferent, Mag.Freibauer, hat ein Herz für die Gemeinden, das zeigen die Ansätze im
Budget. Seine Verbundenheit mit den Gemeinden hat er hier wieder unter
Beweis gestellt. War er doch selbst jahrelang als Bürgermeister und Obmann
des Gemeindevertreterverbandes der Österr. Volkspartei in Niederösterreich tätig und kennt daher die
Probleme der Gemeinden bestens. Er weiß auch über den hohen Stellenwert der Gemeinden für die
Wirtschaft
Bescheid, sind doch die Gemeinden die größten Auftraggeber in unserem Lande Niederösterreich.
Geschätzte Damen und Herren! In der Gruppe 0 wird heute auch der Antrag des Bau-Ausschusses
über die Änderung des NÖ Raumordnungsgesetzes mitbehandelt und beschlossen. Wir begehen in
Kürze das 25jährige
Jubiläum des Beschlusses des NÖ Raumordnungsgesetzes. 1967 und 1968 waren es
vorausschauende Politiker der Österreichischen Volkspartei, die dieses Gesetz eingebracht,
beschlossen und auch im Leben erfüllt haben.
(Zwischenruf vom LR Dr.Bauer.) Herr Landesrat Dr.Bauer! Sie waren noch gar nicht
im Landtag damals! (Zwischenruf: 1966 haben Dr.Kreisky und Czettel damit begonnen!)
Der Vater dieses Raumordnungsgesetzes, das läßt sich überall nachlesen, Herr Landesrat, war unser
Altlandeshauptmann Mag.Siegfried Ludwig. Raumordnungsreferent war damals LandeshauptmannStellvertreter
Siegfried Ludwig. Ich glaube, darüber sind wir uns einig. Wir brauchen in
diesem Lande, hat Siegfried Ludwig gesagt, eine geordnete und nachhaltige,
zukunftsorientierte Bewirtschaftung unserer Flächen, eine sinnvolle und maßvolle
Siedlungsentwicklung, eine vorausschauende Verkehrsflächensicherung und beste Voraussetzungen
für eine leistungsfähige Land- und
Forstwirtschaft. Im Mittelpunkt all dieser Raumordnungsgesetze und Verordnungen
stand und steht der Mensch. Alle diese Anforderungen hat das NÖ Raumordnungsgesetz stets voll
erfüllt. Ich behaupte, daß das NÖ Raumordnungsgesetz
auch der Schlüssel zum Erfolg, ja zur Erfolgsstory des Landes Niederösterreich war. (Zweiter
Präsident Haufek übernimmt den Vorsitz.)
Denn das NÖ Raumordnungsgesetz hat die Rahmenbedingungen geschaffen, mit denen tüchtige und
fleissige Niederösterreicherinnen und
Niederösterreicher Leistungen erbringen konnten, daß Niederösterreich nicht nur das
Argrarland Nummer I geblieben ist, sondern auch das Industrieland Nummer I
geworden ist. Entscheidende Impulse für ganz Österreich gingen und gehen von
Niederösterreich aus. Wenn wir voriges Jahr in Niederösterreich 8 % Wirtschaftswachstum einbringen
konnten, dann war das die Grundlage für die 4 % Wirtschaftswachstum österreichweit.
Niederösterreich ist und war der Wirtschaftsmotor!
Geschätzte Damen und Herren! Daß Raumordnung etwas sehr Lebendiges sein kann, zeigen auch
die vielen Novellen und Verordnungen, die unter dem Raumordnungsreferenten Landeshauptmann
Dr.Erwin Pröll eingebracht und erlassen wurden. In einer dynamischen Wirtschaftsentwicklung
ist es eben erforderlich, rasch zu agieren, um nicht später reagieren zu müssen. Wie rasch und
bürgernah dies geschehen kann, möchte ich am Raumordnungs- programm Wien-Umland, das 1990
verordnet wurde,
aufzeigen. Bürgernah, weil alle Bewohner dieser Region eingebunden wurden und die
Gemeindevertretungen eingeladen waren, an der Gestaltung dieses
Gesetzes mitzuwirken. Es bestand für diesen Bereich Handlungsbedarf. Wie wichtig strenge,
lenkende Maßnahmen waren, zeigen die Zahlen
des statistischen Zentralamtes. So hatte das Wiener Umland von 1981 bis
1991 einen Bevölkerungsgewinn von 48.000 Personen. Das sind 90 % des gesamten
Bevölkerungszuwachses von Niederösterreich. Wien hat in diesem gleichen Zeitraum lediglich einen
Bevölkerungsgewinn von 2.000 Personen zu verzeichnen. Im Wiener Umland wurden 48 % des
Wohnungszuwachses von ganz Niederösterreich verzeichnet. 56 % aller Arbeitsstellenzuwächse
haben sich in diesem Wiener Umland abgespielt. Und dieser Trend dürfte sich weiter fortsetzen. Das
befürchten die einen und hoffen natürlich die anderen. Geschätzte Damen und Herren! Im
Raumordnungsprogramm Wien-Umland wurden erstmals Siedlungsgrenzen vorgeschrieben, um die
drohende Zersiedelung zu stoppen. Diese Siedlungsgrenzen sind nicht immer lustig. Ich
habe voriges Jahr ein Raumordnungsprogramm ändern wollen, habe aber an drei Enden des Ortes
Siedlungsgrenzen vorgegeben und so konnte nur in einer Richtung diese neue Entwicklung weiter
fortschreiten. Damit haben die Chancen als Naherholungsgebiet und Ausflugsgebiet für die
Ballungsräume natürlich einen neuen Stellenwert bekommen, wenn nichts mehr verbaut werden kann.
Wenn wir wissen,daß 26 Millionen Menschen jährlich den Wienerwald und dessen Erholungsgebiete
besuchen, dann können wir erst ermessen, welch große Bedeutung diese geschützten Regionen für
die Bürger haben. In diesem Raumordnungsprogramm wurde
aber auch geregelt, daß der weitgehend ungeordnete Abbau von Sand, Kies und Lehm durch
Ausweisungen spezieller Eignungszonen landschaftlich und umweltfreundlich geregelt werden konnte.
Mit dieser
raumordnungspolitischen Maßnahme hat man auch der Entwicklung im Bereich des Verkehrs, der
Abfallentsorgung, der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Rechnung getragen. Raumordnung ist damit auch ein Musterbeispiel für einen aktiven und
vorbeugenden Umweltschutz. Wie sehr den Verantwortlichen die natürlichen Lebensgrundlagen und
damit die geordnete räumliche Entwicklung des Wienerwaldes am Herzen liegt, zeigen auch die
verschiedenen Aktivitäten, wie das Grünzonenkonzept von 1979 oder die
Wienerwaldenquete 1985 in Baden. So wie auch die Wienerwalddeklaration 1987 und der
Landschaftsrahmenplan, der Vorreiter des regionalen
Raumordnungsprogrammes Wien-Umland.
Geschätzte Damen und Herren! Bereits 1982 wurde für die Region Wiener Neustadt - Neunkirchen ein
Raumordnungsprogramm beschlossen. Seit 1990 gibt es das regionale Raumordnungsprogramm
Wien-Umland. Bis
Ende Oktober war der Verordnungsentwurf für das regionale Raumordnungsprogramm
Niederösterreich-Zentralraum in Begutachtung. Wesentliche
Zielsetzung dieses Programmes ist eine harmonische regionale Entwicklung, die ökologische und
wirtschaftliche Werte miteinander verknüpft. Das
Programm operiert demnach mit landschaftlichen Vorrangzonen, regionalen
Grünzonen, Siedlungsgrenzen, relevanten Grundwasservorkommen und Rohstoffeignungs- und
Sicherungszonen. Damit wird eine nachhaltige und vernünftige
Entwicklung in dieser Region sichergestellt. Die Raumordnungsreferenten von Niederösterreich
wurden übrigens alle von der Österreichischen Volkspartei gestellt. (Abg. Icha: Das war ja der Fehler!)
Das war sehr gut, weil wir das Wirtschaftswachstum und die Entwicklung in Österreich nur dem zu
verdanken haben. Sie sahen die Raumordnung immer als landesübergreifendes
Instrumentarium. Bereits vor der Gründung der Planungsgemeinschaft Ost 1978 gab es die
Planungsgemeinschaft Wien-Niederösterreich, seit 1967, also
seit 25 Jahren.
Die Planungsgemeinschaft Ost hat mit der Öffnung der Ostgrenzen in diesen drei Jahren eine Reihe
ihrer Aufgaben wesentlich erweitert. Zu den Planungsräumen Wien, Niederösterreich und Burgenland
zählt nun auch die Slowakei und Ungarn. Dieser Entscheidung wurde bereits
Rechnung getragen. Das Landesverkehrskonzept bindet diese neuen Räume mit ein. Der
Verkehrsverbund Ost-Region nimmt Rücksicht auf diese veränderten Verhältnisse. Mit der Planung
gemeinsamer Erholungsräume, aber auch bei der Änderung des Wiener Stadtentwicklungsplanes
wurden diese Fakten berücksichtigt.
Hoher Landtag! Eine effiziente Raumordnungspolitik muß sich stets veränderten Verhältnissen
anpassen, um auf Veränderungen wirkungsvoll reagieren zu können. Wie wichtig dem Landtag von
Niederösterreich die Raumordnungspolitik ist, zeigt auch, daß ein ständiger
Unterausschuß eingesetzt wurde. Dieser Unterausschuß wird in Permanenz tagen.
Bei der letzten Sitzung des Unterausschusses hat unser neuer Raumordnungsreferent, Landesrat
Mag.Freibauer seine Vorstellungen über die Novellierung des NÖ Raumordnungsgesetzes, aber auch
über Sofortmaßnahmen
dargelegt. Sofortmaßnahmen, die die Erledigung aller Anliegen der Bürger und der Bürgermeister in
Angelegenheiten der örtlichen Raumplanung
wesentlich beschleunigen. Bereits mit Jahresbeginn 1993 wird es anstatt der bisher neun
Planungsgebiete 12 bürgernahe Betreuungsgebiete geben. Die Wartezeit bei den
Sachverständigen und bei den Gutachten wird sich wesentlich verkürzen. (Abg. Kautz: Die
Wartezeitverkürzung wurde schon vorher beschlossen, nicht vom neuen Raumordnungsreferenten.
Die 6 Monate standen bereits vorher fest.) Das weiß ich schon, ich komme gleich darauf zu sprechen.
Von der Wartezeit habe ich noch nichts gesagt. Die Wartezeit bei den Sachverständigen wird sich
verkürzen, aber nicht weil wir die Ausschüsse beschlossen haben. Im Raumordnungsbeirat wird der
Arbeitsausschuß endlich eingerichtet und - so ist geplant - monatlich
zusammentreten, um alle örtlichen Raumordnungsprogramme abschließend einer
Behandlung zuzuführen.
Gerade Herr Landesrat Mag.Edmund Freibauer als langjähriger Bürgermeister und Obmann des
Gemeindevertreterverbandes der ÖVP weiß, was es
heißt, oft Monate, ja wie ich selbst aus eigener Erfahrung sagen kann,
Jahre auf die Genehmigung eines Raumordnungsprogrammes warten zu müssen. Junge Menschen
haben inzwischen woanders einen Bauplatz gesucht.
(Zwischenrufe bei der SPÖ.) Betriebe mußten irgendwo anders hin ausweichen und wertvolle
Arbeitsplätze sind für manche Gemeinden verloren
gegangen. Das alles soll es in Zukunft aus raumordnungspolitischer Sicht
sicher nicht mehr geben.
Geschätzte Damen und Herren! Der Raumordnungsbeirat selbst wird sich wie bisher in drei bis vier
Sitzungen jährlich primär mit landesweiten Raumordnungsfragen befassen. Es soll ein entsprechend
wichtiges
Beratungsorgan für die Landesregierung damit auch geschaffen werden. Ein besonderes Anliegen
war und ist Herrn Landesrat Mag.Freibauer die Novelle zum NÖ Raumordnungsgesetz. Diese Novelle
beabsichtigt er noch in diesem Jahr der Begutachtung zuzuführen. Es wird eine Reihe von
Vorstellungen für eine Änderung geben. Etwa wird es für Widmungen und Projekte, die eine
besondere Auswirkung auf die räumliche
Struktur haben, eine Raumverträglichkeitsprüfung geben. Besonders wichtig scheint mir - das darf ich
als Mandatar des Bezirkes Mödling sagen - daß Raumverträglichkeitsprüfungen für Widmungen für
Einkaufszentren entsprechend ausgeweitet und auch verschärft werden. Für die Regionalplanung
sollen künftig keine fixen, abgegrenzten
Regionen mehr vorgesehen sein, sondern der Raumordnungsbeirat wird die
Region entsprechend festlegen. Damit entfällt auch die Unterscheidung
zwischen den regionalen und zonalen Raumordnungsprogrammen. Bei der Wohnungsdichte wird es
eine Änderung geben. Diese starre Bindung wie bisher, die vielen Gemeinden bei der Erstellung ihrer
Programme
Schwierigkeiten gebracht hat, soll fallen. Auch sollen geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der
Boden- und Baulandmobilität vorgesehen werden. Auf die Einplanung von Straßen soll bei
Aufschließungszonen in
Zukunft verzichtet werden können. Und es soll eine Reihe von Vorstellungen und Wünschen, die dem
Landesrat vorgetragen wurden, hier in diese Novelle einfließen. Landesrat Mag.Freibauer erwartet
sich eine rege
Diskussion und ist persönlich überzeugt, daß mit dieser Novellierung das bewährte NÖ
Raumordnungsgesetz den geänderten Bedürfnissen der heutigen Zeit entsprechend angepaßt und
adaptiert wird.
Hoher Landtag! In der Gruppe 0 wird heute auch die Landtagszahl 486/A-1/74 behandelt. Mit dieser
Änderung des NÖ Raumordnungsgesetzes wird die Zusammensetzung des Raumordnungsbeirates
geändert. Der
Raumordnungsbeirat wird nach diesem Antrag aus 11 Personen bestehen und es werden alle
derzeit im Landtag vertretenen Parteien im Raumordnungsbeirat vertreten sein. Weiters wird jede im
Raumordnungsbeirat vertretene Partei in den Ausschuß ein Mitglied mit gewichtetem Stimmrecht
entsenden.
Dieser, von der ÖVP eingebrachte Antrag ermöglicht, daß alle Bürger in
ihren Interessen sich im Gremium vertreten wissen. Landesrat Mag.Freibauer setzt damit seine
Vorgangsweise, mit der er kommunalpolitisch so
großen Erfolg hatte, nämlich alle Bürger und Verantwortungsträger in die Entscheidung mit
einzubinden, erfolgreich fort. Die Österreichische
Volkspartei wird der Änderung des Raumordnungsgesetzes und der Gruppe 0 ihre Zustimmung
geben. (Beifall bei der ÖVP und LR Dr.Bauer.)
ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Zum Wort hat sich Herr Abgeordneter Ing.Weinmeier gemeldet.
Abg. Ing.WEINMEIER (FPÖ): Herr Präsident! Hoher Landtag! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich
darf eingangs auf ein paar Vorredner eingehen. Der Abgeordnete Dipl.Ing.Rennhofer hat schon im
Zuge der Generaldebatte gemeint, daß unsere Kollegin Hans zum Rücktritt aufgefordert wurde. Ich
finde, das ist nicht fair, wenn Sie einen persönlichen Entschluß einer Kollegin nicht akzeptieren wollen.
Sie können sie ja selbst fragen, wenn Sie das nicht glauben. Man sollte vor allem dann nicht auf
andere zeigen, wenn gerade in der eigenen Partei
fast die ganze Regierungsmannschaft zum Rücktritt gezwungen wurde. (Unruhe in den Reihen der
ÖVP.)
Zum Abgeordneten Icha: Dem Herrn Abgeordneten Icha darf ich antworten, da er unsere
Kandidatenauswahl kritisiert hat. Herr Klubobmann, wir
brauchen kein Feigenblatt, um unsere Partei zu öffnen. Diese Entwicklung haben wir schon lange
hinter uns. Sie hinken damit um einige Jahre hinten nach. Wir brauchen auch keine Kampagne, so wie
die ÖVP, um zu Kandidaten zu kommen. Auch das haben wir schon hinter uns.
(Unruhe im Hohen Hause.) Wir haben in den letzten Jahren bewiesen, daß wir immer wieder
Quereinsteiger hereingenommen haben. Und, Herr Kollege Icha, wenn man die Turbulenzen, die in
Ihrer Partei stattfinden, so
verfolgt, dann sollten Sie sich nicht über andere Parteien lustig machen. Wir werden mit Sicherheit
gute und die besten Kandidaten nach dieser Landtagswahl hier diesem Landtag stellen. Dem Herrn
Klubobmann Böhm muß ich auch antworten, der gemeint hat, Resolutionen wären
nicht notwendig. Und der aufgefordert hat, keine Resolutionen zu stellen.
Es erübrigt sich, zu sagen, daß man einer solchen, den Parlamentarismus schwächenden
Aufforderung nicht nachkommen kann. Resolutionen sind ein ganz wichtiges Instrument hier im
Landtag, im Spiel der Kräfte zwischen der gesetzgebenden Körperschaft einerseits und der
Exekutive, der Regierung, andererseits. Also, auf die Resolutionen zu
verzichten ist ein wirklich abenteuerlicher Vorschlag. Wenn Sie sich bisher
mit Ihren Resolutionen beim Bund nicht durchgesetzt haben, dann ist das
Ihre Sache. Ich finde es nur komisch, daß sich die ÖVP und die SPÖ aus Niederösterreich bei der
ÖVP und der SPÖ auf Bundesebene nicht durchsetzen kann. Aber das ist dann Ihre Sache. Eines
muß ich in diesem Zusammenhang auch gleich sagen. Ich werde noch öfter darauf zurückkommen.
Wenn natürlich die Resolutionen so behandelt werden wie bisher, nämlich daß sie einfach nicht
erledigt werden oder jahrelang liegen gelassen werden, dann ist das nicht im Sinne einer Resolution
des Landtages. Dann ist das vielmehr eine Verfehlung und ein Mißstand in der Landesregierung, der
schleunigst behoben
werden sollte. Ich werde in allen meinen Wortmeldungen immer solche Beispiele dann beim
thematisch passenden Teil aufzählen. Damit komme ich zur Haushaltsgruppe 0: Es wurde schon von
einigen Vorrednern über die Landesverwaltung gesprochen. Da diese Landesverwaltung ja der
wesentlichste Teil der Haushaltsgruppe ist, möchte ich auch ganz kurz darauf eingehen. Und zwar auf
die Personalausgaben. In
der Budgetvorschau, die noch der vorige Finanzreferent und jetzige Landeshauptmann Dr.Pröll 1990
erstellt hatte, die dann inzwischen 1991 schon
adaptiert werden mußte, wurden auch die Personalausgaben prognostiziert. Und da muß man mit
Erstaunen feststellen, daß bereits im zweiten Jahr von dieser Budgetvorschau wirklich beachtlich
abgewichen wird.
Ich reite nicht auf ein paar Millionen herum. Es wurde diese langjährige Budgetprognose bei den
Personalausgaben um ganze 600 Millionen
Schilling bereits nach zwei Jahren verfehlt. 12,7 Milliarden sollten sie nach
dieser Prognose betragen, tatsächlich sind es heuer 13,3 Milliarden.
Noch eines ist bemerkenswert: Daß die Personalausgaben wieder stärker steigen als die Ausgaben
des Haushaltes insgesamt. Um 6,8 % steigen
die Personalausgaben, die Ausgaben des Budgets insgesamt steigen hingegen um 6,2 %. Auch der
mehrjährige Trend ist beachtlich und vor allem auch beunruhigend. Denn der Anteil der
Personalausgaben stieg von 1988 bis 1993 von 31 % auf 35 %. Natürlich sinken gegengleich dazu die
prozentmäßigen Anteile der Sachausgaben und der Förderungen, die das Land vergibt. Dieser
Entwicklungstrend müßte daher
unbedingt gestoppt werden.
Meine Damen und Herren! Die Landesverwaltung und dabei vor allem natürlich die Hoheitsverwaltung
ist ein ganz wesentlicher Faktor der Umsetzung der landespolitischen Ziele. Ohne eine
funktionierende Landesverwaltung können diese Ziele natürlich nicht erreicht werden bzw. erfordert
dann die Verwaltung immer mehr Kosten bei sinkender Effizienz. Um diesen Anforderungen gerecht
zu werden, muß natürlich jede
Verwaltungseinrichtung immer wieder auf ihre Effizienz überprüft und auf das notwendige
Maß reduziert werden. Und es muß auch ihre Struktur entsprechend den Anforderungen geändert
werden.
Ich meine, für beides fehlt in Niederösterreich offenbar wirklich der politische Durchsetzungswille.
Wenn man von den wiederholten, und nicht neuen Ankündigungen absieht. Denn ein zeitgemäßes
Erscheinungsbild der Verwaltung liegt mit Sicherheit einerseits im öffentlichen
Interesse und es liegt aber auch ganz besonders im Interesse der Beamtenschaft selbst. Die NÖ
Landesverwaltung weist in der Tat nach wie vor
Strukturen, ich betone Strukturen auf, die auf die Monarchie zurückgehen. Es
gibt schon sehr lange keinen Hofstaat mehr, aber es gibt noch den Amtstitel dazu! Die Amtstitel in der
öffentlichen Verwaltung sind mit
Sicherheit ein Relikt aus der Vergangenheit. Und sie verursachen vor allem
vielleicht ungewollt und auch zu Unrecht ein veraltetes Erscheinungsbild der Verwaltung. Sie bilden
mit Sicherheit auch eine Trennbarriere
zwischen der Behörde und dem Bürger, sie schaffen natürlich auch eine
Distanz und sind daher auf jeden Fall einer bürgernahen Verwaltung hinderlich.
Kein Bürger versteht mehr, was ein Fachoffizial ist oder ein Oberrevident oder ein Kommissär oder ein
Fachinspektor. Bei letzterem denkt er vielleicht an ein Exekutivorgan der Gendarmerie. Oder vielleicht
noch ein Schmankerl: Oberarchivar, das ist offenbar derjenige, der in
der Abteilung die Ablage durchführt. Oder Obermuseumsrat, der offenbar der Rat ist, der das
Obermuseum verwaltet oder heißt er dann doch vielleicht Museumsoberrat? Also völlig verwirrend und
die Bürger
können sich unter diesem Titel-dschungel sicher nichts vorstellen, um gleich dem Argument
entgegenzutreten, wenn es da immer heißt, die Amtstitel zeigen dem Bürger die Stellung eines
Beamten. Außerdem widerspricht und das ist das Entscheidende, das Festhalten an diesen Amtstiteln
ganz wesentlich den Zielen der Verwaltungsreform, wie sie ja der Landeshauptmann Dr.Pröll jetzt
angekündigt hat. Denn
die Amtstitel orientieren sich hauptsächlich an den Dienstklassensystemen. Bei der Reform des einen
so wie angekündigt, kann natürlich nicht der andere Teil unverändert bleiben. Und ich hoffe daher
wirklich, daß im Interesse einer sachlichen Diskussion jetzt niemand so oberflächlich an dem Thema
vorbeigeht und
behauptet, diese Diskussion richtet sich gegen die Beamten. Das wäre wirklich einfach und auch
dumm. Denn es muß doch möglich sein, daß man über die Abschaffung oder über die Reform von
veralteten Amtstiteln
spricht, ohne daß dabei gleichzeitig unterstellt wird, daß man gegen die
Beamten ist.
Daß dieser Zusammenhang völlig richtig ist, das zeigen uns wiederum die anderen Bundesländer die,
wie ich hier schon oft heute gehört habe, immer hinter Niederösterreich nach sind. In Wirklichkeit ist
das Gegenteil der Fall. Denn die anderen Bundesländer oder einige andere Bundesländer haben
schon längst dieses Thema aufgegriffen. In Tirol wurde zum Beispiel im Dezember 1990 eine
Urabstimmung unter den Landesbeamten durchgeführt, Ergebnis 58,3 % für die Abschaffung, 41,7 %
dagegen. Also eine eindeutige Entscheidung. In Kärnten wurde
schon Ende 1989 eine Urabstimmung durchgeführt, ebenfalls mit einem eindeutigen Ergebnis für die
Abschaffung der Amtstitel. Es kann also wirklich niemand ernsthaft behaupten, daß sich diese
Diskussion gegen die Beamten richtet, wenn sie, selbst wenn sie gefragt werden mehrheitlich für eine
Reform oder für eine Abschaffung votieren. Und der
Kärntner Landtag hat dann natürlich auch am 30.November 1989 als einziges
Bundesland das Gesetz novelliert und die Abschaffung der Amtstitel beschlossen.
Hier zeigt sich, daß unter freiheitlicher Verantwortung doch etwas mehr Entscheidungsfreudigkeit
gegeben ist. (Abg. Buchinger: Das bewegt auch die Leute!) Herr Kollege, Ihr Zwischenruf war äußerst
unpassend! Eine kürzlich durchgeführte Telefonumfrage bei den
Leuten, die Sie meinen, die das nicht bewegt, hat nämlich auch ergeben, daß
60 % spontan sich für die Abschaffung der Amtstitel erklärt haben. Eine Umfrage, die vorige Woche
der ORF durchgeführt hat. Wir schlagen daher vor, daß auch Niederösterreich mit dieser Diskussion
endlich beginnt, um diese veralteten Strukturen zu überwinden. Und daß
zumindest, bei Beibehaltung verschiedener Bezeichnungen, trotzdem eine Reform eingeleitet wird.
Und daß diese Bezeichnungen auf das notwendige
Maß reduziert werden. Und vor allem für den Bürger eine verständliche Ausdrucksform gefunden wird.
Alle Titel, die nicht erklärbar und begründbar sind, gehören wirklich dringend weg. Das ist nicht von
mir, sondern das ist vom Beamtenstaatssekretär Kostelka.
Ich stelle daher folgenden Resolutionsantrag (liest):
"Resolutionsantrag
des Abgeordneten Ing.Weinmeier zur Gruppe 0 des Voranschlages des Landes Niederösterreich für
das Jahr 1993 betreffend Amtstitel. Eine moderne Verwaltung hat sich vor allem als ein
Dienstleistungsunternehmen für den Bürger zu verstehen. Die in der Verwaltung verwendeten
Amtstitel stellen vielfach eine Barriere zwischen Behörden und Bürgern dar, das System der Amtstitel
ist auch für den Bürger nicht verständlich
und wird von ihm meist als antiquiert empfunden. Die Forderung nach Abschaffung der Amtstitel ist
daher in den letzten Jahren verstärkt erhoben worden. Einige Bundesländer haben auch
schon konkrete Maßnahmen gesetzt. In Kärnten wurden nach einer internen Urabstimmung bereits im
Jahre 1989 die Amtstitel abgeschafft und
auch Tirol führte im Dezember 1990 eine Urabstimmung unter den Landesbeamten durch.
Der gefertigte Abgeordnete stellt daher den Antrag: Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, im Sinne der Antragsbegründung eine Urabstimmung unter
den Landesbeamten über die Abschaffung der Amtstitel durchzuführen und dem NÖ Landtag bei
einem positiven
Ergebnis die erforderlichen Gesetzesvorschläge zuzuleiten."
Sehr geehrte Damen und Herren! Auch im Ausland wird unsere Titelwirtschaft wirklich belächelt. Kein
Mensch in Europa weiß mit unseren Titeln etwas anzufangen und wenn wir von einem europäischen
Einigungsprozeß träumen und sprechen, dann sollten wir auch bei den Verwaltungsstrukturen
Europareife erreichen. Auch auf Bundesebene gibt es schon, wie ich erwähnt habe, einen massiven
Vorstoß auf Abschaffung der Amtstitel. Und warum sollte Niederösterreich immer zuletzt reagieren
und nicht einmal früher eine solche Reform starten. Ich ersuche Sie daher wirklich, diesen Antrag auf
Durchführung einer Urabstimmung zu unterstützen. Als zweiten Punkt möchte ich mich mit der
Raumordnung beschäftigen. In der Budgetgruppe 0 finden sich die Ansätze für Raumordnung und
Planung bei der Untergliederung 022. Mit 132 Millionen Schilling nimmt sich dieser Ansatz eher
bescheiden aus, gemessen ohne Regionalförderung, weil ja das kein konkretes
raumordnungsplanerisches Instrument ist. Zieht man dann noch die Baurechtskosten ab, die ja
eigentlich mehr eine Wohnbauförderung sind, so bleibt für die eigentliche Raumplanung und für
Raumordnungsmaßnahmen wirklich sehr wenig übrig. Nämlich im
Voranschlag 1993 45 Millionen Schilling. Im Vergleich bemerkt man auch hier eine Schlechterstellung
gegenüber dem Voranschlag 1992. Dort waren es nämlich 55 Millionen, also um 10 Millionen mehr.
Abgesehen von dieser finanziellen Unterversorgung der Raumordnung und der Raumplanung bin ich
allerdings wirklich zutiefst besorgt über die geistige Unterbewertung der Raumordnung in unserem
Land. Die
regionale Raumplanung ist nur teilweise wirksam. Vor allem die örtliche
Raumplanung ist in der Tat nichts als ein reines Flächen-Verwalten anstatt
wirklich ein Flächen-Planen. (Abg. Ing.Eichinger: Das stimmt ja gar nicht!) Herr Abgeordneter
Eichinger! Schauen Sie bitte einmal hinaus, ich werde Ihnen nachher noch genug Beispiele bringen,
die das
bestätigen. Die örtliche Raumplanung liegt in der Tat wirklich in einigen
Bereichen, nicht verallgemeinert, in einigen Bereichen im Argen. (Abg.
Ing.Eichinger: Das stimmt nicht! Ich lade Sie ein, kommen Sie in den Bezirk
Mödling!) Ich werde Ihnen das an Hand von zahlreichen Beispielen erklären.
Ich hoffe, daß Sie dann nicht auf einem Auge blind sind. Die Raumplanung weist nämlich wirklich ganz
große Defizite auf in der Frage der
Zersiedelung. Die Zersiedelung konnte überhaupt nicht gestoppt werden.
In der Frage der Zersiedelung hat die Raumplanung großteils völlig versagt. Ich erwähne nur dazu das
Beispiel der Wienerwaldgemeinden, wo überhaupt keine vernünftige Entwicklung der Ortskerne
erfolgte. Sondern wo einfach das Land völlig zersiedelt ist. Das ist eindeutig. (Abg. Ing.Eichinger: Sie
behaupten etwas, das absolut nicht stimmt,
wider besseren Wissens!) Herr Abgeordneter Eichinger! Sie brauchen jetzt nicht nervös zu werden,
weil ich Ihre Ausführungen widerlege. Sie brauchen sich ja nur vielleicht den letzten Bericht von der
Planungsgemeinschaft Ost oder die letzten Berichte von der Planungsgemeinschaft Ost
anzuschauen, wo das ganz eindeutig bewiesen ist. Aber wie gesagt, wenn Sie auf einem Auge blind
sind, dann werden Sie auch weiterhin behaupten,
die Raumordnung funktioniert in Niederösterreich. (Abg. Buchinger: Ich fürchte, Sie sind auf beiden
Augen blind! - Abg. Ing.Heindl: Herr Kollege, unter Blinden ist der Einäugige König, wissen Sie das? Abg. Ing.Eichinger: Also das ist schon eine Ungeheuerlichkeit!) Der zweite Punkt, wo die
Raumordnung überhaupt nicht funktioniert hat, das ist die Entleerung der Regionen. Wodurch
natürlich auch ein gigantisches Pendleraufkommen entstanden ist. Der dritte Punkt: Die wachsenden
Ballungsräume schaffen Grundstückspreise, die in vielen Bereichen sich niemand mehr leisten kann.
Der vierte Punkt: Die natürlichen Ressourcen wurden durch die Raumordnung überhaupt nicht
geschützt. Ich erwähne nur Grundwasserprobleme,
Flächenverbrauch etc. Eines ist auch ganz wesentlich: Der europäische
Einigungsprozeß wird mit Sicherheit hier noch mehr Druck ausüben und noch mehr
Druck auf den Flächenverbrauch bringen. Die Flächenwidmung in den Gemeinden ist zum Großteil
eine politische oder wirtschaftlich motivierte,
aber keine sachliche Entscheidung. Denn, meine Damen und Herren, wie funktioniert es denn wirklich
draußen? Wenn eine Gemeinde Bauland braucht, dann wird alles mögliche unternommen, alles
mögliche umgewidmet, ob es raumplanerisch paßt oder nicht. Die Frage lautet nur, wer gibt
Grund her? Wenn dann irgendwo jemand gefunden wurde, der den Grund hergibt, dann wird alles
unternommen und meistens gelingt es auch, diesen
Grund umzuwidmen. Ohne daß man sich die raumplanerischen Voraussetzungen dieser Frage
ernsthaft überlegt. Es wird dann mit viel Aufwand
aufgeschlossen und ebenso oft eben nicht aufgeschlossen, wie es etwa bei der
Abwasserentsorgung der Fall ist.
Mit der Ankündigung von 10 Arbeitsplätzen oder mit der Drohung 10, Arbeitsplätze aufzugeben, kann
man in Niederösterreich jeden Flächenwidmungsplan ändern. (Abg. Ing.Eichinger: Das ist eine glatte
Unterstellung den Bürgermeistern gegenüber!) Denn eines muß ich Ihnen sagen: Fast alle
Verkehrsprobleme, Lärmprobleme, kommunale Ver- und
Entsorgungsprobleme, mit denen wir heute so vehement kämpfen, gehen auf
raumordnungspolitische Fehlentscheidungen zurück. Es gibt genug Beispiele. Zum Beispiel in
St.Pölten. Ich muß immer wieder auf St.Pölten kommen, Herr Kollege Gruber, weil das mein Bezirk ist.
Ich habe nichts gegen St.Pölten. Aber in St.Pölten wird ein
riesiges Einkaufszentrum gebaut, scheinbar - Zwischenbemerkung - damit das Greißlersterben im
Umland etwas beschleunigt wird. Und als dieses riesen Einkaufszentrum dann fertig war, kam man
drauf, daß der
dadurch ausgelöste Verkehr nicht zu bewältigen ist. Hauptsache war, die
Landeshauptstadt hat auch ein Großeinkaufszentrum ähnlich der SCS. Niemand hat sich vorher
gekümmert, welche Probleme durch dieses Großeinkaufszentrum entstehen. Also wieder der Beweis
vermeidbarer Folgekosten für die öffentliche Hand.
Dazu eine Anmerkung. Am 3.April 1990 sagt der Wirtschaftsminister Schüssel, Hilfe für die
Nahversorgung statt weiterer Einkaufszentren. Ich merke überhaupt nichts, genau das Gegenteil ist
der Fall.
In diesem Zusammenhang muß ich noch einmal daran erinnern, daß der Antrag des Landtages vom
19.April 1990 - also so schnell wird auf die Resolutionen reagiert - Landtagszahl 201/A, betreffend die
Dreiländervereinbarung über eine Raumverträglichkeitsprüfung für Großeinkaufszentren noch immer
nicht erledigt ist. Nach zweieinhalb Jahren. Meine Damen
und Herren! Zweieinhalb Jahre ist hier nichts geschehen. Ich habe gehört, daß das jetzt kommen soll.
Wieder eine neue Ankündigung. Zweieinhalb Jahre wurde dieser Antrag nicht erledigt. Ich muß daher
an dieser Stelle zum ersten Mal heftigst kritisieren, daß die Landesregierung
immer wieder Beschlüsse des Landtages nicht oder verspätet exekutiert. Meine Damen und Herren!
Wenn wir wirklich zur EG kommen und es uns nicht gelingt, eine länderübergreifende Raumplanung
zu installieren, dann werden wir sicher von der Entwicklung überrollt. Zweites Beispiel: Neben einer
stark befahrenen Bundesstraße - 8000 Kraftfahrzeuge täglich, habe ich erhoben - wird ein
mehrstöckiges Wohnhaus gebaut. Erstes Ergebnis nach kurzer Zeit: Natürlich Anrainerkonflikte, das
ist zu erwarten gewesen. Dann wird eine erste Radaranlage
installiert. Der nächste Schritt: Man spricht von Lärmschutz. Also hier wieder vermeidbare Folgekosten
durch eine fehlende Raumplanung. Folgekosten für die öffentliche Hand.
Oder ein drittes Beispiel: An einer stark befahrenen Bundesstraße mit 7.500 Kraftfahrzeugen täglich,
wie mir gesagt wurde. Weitab von jedem geschlossenen Ortsgebiet, weitab von jedem Siedlungskern
wird ein Einrichtungshaus gebaut. Nur mit Kraftfahrzeugen erreichbar, löst es zusätzlichen Verkehr
aus und braucht große Parkflächen. Dieses Einrichtungshaus wird völlig in der freien Natur errichtet.
Natürlich wird die erste Konsequenz sein, daß nach den ersten Unfällen an
dieser Bundesstraße dort eine Abbiegespur notwendig werden wird und vieles
mehr. Wieder vermeidbare Folgekosten für die öffentliche Hand. Meine Damen und Herren! Fahren
Sie doch wirklich aufmerksam durch dieses schöne Bundesland Niederösterreich. Jede
Ortsumfahrung, die in den letzten Jahren gebaut wurde, ist nach fünf bis zehn Jahren völlig verbaut.
Und dann beginnt man mit Lärmschutzmaßnahmen und allem möglichen. Und die Anrainerkonflikte
beginnen. Sie können doch bitte nicht behaupten, daß bei uns die Raumplanung funktioniert. So,
meine Damen und Herren, können wir sicher nicht mit unseren flächenplanerischen Aktivitäten
fortfahren. Denn jede schlechte und fehlende
Raumplanung verursacht einerseits einen unnötigen Flächenverbrauch, an dem
Beispiel dieses Einrichtungshauses vorher erwähnt. Abtretungen, Schutzgürtel
sind dann erforderlich, zusätzliche Verkehrsflächen. Andererseits natürlich Folgekosten für die
öffentliche Hand. Paradebeispiel dafür ist die Abwasserentsorgung im zersiedelten Raum, wo wir jetzt
mit größten Problemen zu kämpfen haben. Auch dazu ein Standpunkt eines unverdächtigen
Zeitzeugen. Bundesminister Fischler sagt in einer
Anfragebeantwortung, wenn flächendeckende Kanalisation notwendig ist, um
Unzukömmlichkeiten in Siedlungsgebieten zu beseitigen, dann ist das die Folge aus dem bekannten
Versagen von Raumordnung und Siedlungspolitik. Also, Herr
Abgeordneter Eichinger, vielleicht können Sie einmal dem Bundesminister Fischler erklären, wieso der
solche falschen Ansichten hat zur
Raumordnungspolitik!
Unser Raumordnungsgesetz in Niederösterreich ist daher dringendst zu novellieren. Es gehört
dringendst in die Reparaturwerkstätte. Das Land Steiermark, auch das Land Kärnten haben schon seit
längerem praktisch ein gesetzliches Widmungsverbot bei nicht aufschließbaren Grundstücken. Der § 1
unseres Raumordnungsgesetzes ist ein Gummiparagraph. Ebenso § 14, in dem die örtliche
Flächenwidmung festgeschrieben ist. Ich gebe zu, die Ziele in diesem Raumordnungsgesetz sind
ausgezeichnet formuliert. Die Ziele sind sehr gut formuliert. Aber mangelhaft ist
eben dann die Verpflichtung zu einer entsprechenden Handlung bei der Durchführung.
Der NÖ Landtag hat bereits im Dezember 1990 in einem Resolutionsantrag die Landesregierung
aufgefordert, eine Novelle zum Raumordnungsgesetz vorzubereiten. Auch hier wieder zwei Jahre
Verzögerung. Eine grobe Mißachtung des Landtages, weil der damals zuständige Referent
Dr.Pröll, bis jetzt nichts vorgelegt hat. Es wird vielleicht doch so sein,
wie sein Vorgänger der Herr Landeshauptmann Ludwig gemeint hat, man kann nicht die Politik alleine
über die Medien machen. Ich höre, daß jetzt diese Novelle im Frühjahr kommen soll. Ich darf daher
den Autoren des neuen Raumordnungsgesetzes gleich ein paar Dinge mitgeben. Ich darf sie an ein
paar ganz wichtige Probleme in Niederösterreich erinnern, die man hoffentlich bei dieser Novelle nicht
vergessen
wird.
1. In Niederösterreich wird Bauland immer knapper und teurer! Einerseits, weil wir zu wenig Reserven
angelegt haben, aber andererseits, was viel entscheidender ist, weil zwar große Flächen vorhanden,
aber
nicht verfügbar sind.
Bauland ist nach wie vor vielfach Geldanlage oder wird zu Spekulationszwecken gekauft und gehortet.
In Niederösterreich ist laut Statistik
derzeit etwa ein Viertel des schon gewidmeten Baulandes noch nicht verbaut.
Trotzdem ist kein Bauland oder in vielen Bereichen fast kein Bauland verfügbar. (Zwischenruf: Herr
Kollege, dazu sind bereits Maßnahmen vorgesehen!) Die Folge davon waren in der Vergangenheit
meist
krampfhafte Umwidmungen, weil ja die Gemeinden unbedingt Baugründe brauchten. Mit dem
Ergebnis, daß schlecht aufschließbare Flächen umgewidmet
wurden und daß eben dadurch eine Zersiedelung eingesetzt hat. Abhilfe
brächte - ich hoffe, daß das in der Novelle so vorgesehen ist - eine zeitlich limitierte Widmung von
Bauland. Ähnlich dem Beispiel, wie es das
Bundesland Oberösterreich geregelt hat.
2. Das NÖ Raumordnungsgesetz verbietet nicht konkret die Widmung von schwer aufschließbarem
Bauland. Das bringt speziell, wie ich schon gesagt habe, große Probleme in der Abwasserentsorgung.
Man sollte daher auch in der Raumordnungsgesetznovelle das berücksichtigen,
nach dem Muster der Steiermark, die hier einen ganz konkreten Verhinderungsmechanismus
eingebaut hat.
3. Der Baulandverbrauch je Wohneinheit, ist in Niederösterreich besonders flächenfressend hoch.
Schuld daran ist einerseits die NÖ Bauordnung, die den Zusammenbau von Objekten eher hemmt als
fördert. Und Schuld
daran ist natürlich auch die Raumordnung. Die Österreichische Raumordnungskonferenz verlangte
daher erst kürzlich in einer Aussendung, in einem Konzept
die verpflichtende Erstellung von Bebauungsplänen mit sparsamster Bodennutzung. Auch das müßte
unbedingt in die kommende Novelle eingebaut werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Raumordnung muß mit Sicherheit effizienter werden.
Sie muß endlich von einem Raum-Verwalten, von einem nachträglichen Reagieren auf bereits
eingesetzte
Entwicklungen umgeändert werden auf eine tatsächliche Raum-Planung. Bauland darf nicht länger
Spekulationsobjekt sein! Die Landwirtschaft in
Niederösterreich verliert täglich etwa acht Hektar Grund. Bauland und
Flächenverbrauch muß daher unbedingt durch Rationalisierung reduziert werden.
Ich ersuche Sie daher in diesem Sinne, im Hinblick auf die geplante Gesetzesnovelle die Gedanken
aufzugreifen und zu verwirklichen. (Beifall bei der FPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Zum Wort gelangt der Herr Abgeordnete Mag.Kaufmann.
Abg. Mag.KAUFMANN (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich will
mich eingangs dem Kapitel Raumordnung widmen und vor allem einer Fehlmeinung entgegentreten.
Bei aller Wertschätzung der Leistungen des Altlandeshauptmannes Ludwig. Eines war ganz sicher
nicht richtig, nämlich daß er die Raumordnung
und die Raumplanung in Niederösterreich erfunden hätte. Denn es war im Jahr 1968, der spätere
Bundeskanzler Dr.Kreisky war noch Landesparteiobmann der SPÖ Niederösterreich. Dr.Kreisky und
Czettel haben gemeinsam
den "Niederösterreichplan" gestartet und in vielen, vielen Diskussionsveranstaltungen im Land
Niederösterreich einmal das Gedankengut der Raumplanung in das Land gebracht. Niederösterreich
war Vorreiter bei der Raumplanung. Aber nicht die ÖVP, sondern die Sozialdemokraten in diesem
Land. Um im Jahr 1968, als das diskutiert wurde, ist uns die ÖVP noch mit aller Aggressivität
entgegengetreten. Da hat es geheißen, Raumplanung hat irgend etwas mit kommunistischer Planung
zu tun. Und die "rote Katze" wurde da wieder ausgepackt. All diese Argumente sind damals in
Niederösterreich gelaufen. (Abg. Buchinger: Da müssen Sie wohl selber lachen! - Heiterkeit im
Hause.)
Es ist mittlerweile so, daß das Gedankengut der Raumplanung mittlerweile derart in uns eingedrungen
ist, daß das nahezu komisch klingt. Aber
es war so. Den ersten Gedanken der Raumplanung ist mit massivsten Argumenten die ÖVP
entgegengetreten. Und zum Zweiten: Daß die Raumordnung und Raumplanung in Niederösterreich
lebendig wäre, das stimmt
natürlich auch nicht. Denn es hat etwa ein Flächenwidmungsplan, ich nehme
natürlich jetzt Extrembeispiele, der Gemeinde St.Valentin drei Jahre gebraucht, bis er rechtskräftig
wurde. Die letzte Gemeinde, die einen
Flächenwidmungsplan beschlossen hat, ist im letzten Raumordnungsbeirat mit diesem
Flächenwidmungsplan behandelt worden. Das heißt, es hat mehr als eineinhalb Jahrzehnte
gebraucht, bis das Instrumentarium der Flächenwidmungspläne
überhaupt umgesetzt wurde. Es war eine Gemeinde, wie Sie alle wissen, in der ein prominenter ÖVPAbgeordneter Bürgermeister ist. Es ist doch so, daß viele einzelne Raumordnungsprogramme sich
ununterbrochen überleben und wirklich einer Neufassung bedürfen. Etwa das
Raumordnungsprogramm für Sozialhilfe. Es hat etwa sieben Jahre gedauert in dem ach so
lebendigen Raumordnungsprogramm Niederösterreichs, bis die Landeshauptstadt im
Raumordnungsprogramm verankert wurde. Das war voriges Jahr der Fall, der Beschluß der
Landeshauptstadt ist im Jahr 1986 gefaßt worden. Die Städte mit landeshauptstädtischer
Ergänzungsfunktion sind immer
noch nicht im Raumordnungsprogramm verankert, obwohl auch das im Jahr 1986 beschlossen wurde.
Von einer großen Lebendigkeit des Raumordnungsinstrumentariums in Niederösterreich kann also
wahrlich nicht die Rede sein. Und es bleibt zu hoffen, daß unter dem neuen zuständigen Landesrat
die
Sache mehr Dynamik und mehr Energie gewinnen wird. Meine Damen und Herren! In einer Sache
muß man tatsächlich flexibel sein. Und hier gebe ich dem Abgeordneten Ing.Weinmeier überhaupt
nicht recht. Wenn es um die Erhaltung von Arbeitsplätzen geht und wenn es
auch nur, wie Sie abfällig gemeint haben, 10 oder 15 oder 50 sind. Wenn es um die Erhaltung von
Arbeitsplätzen geht, so hat sehr wohl der Raumordnungsbeirat die verdammte Pflicht, sich auch zu
überlegen, ob er einen Beitrag zur Erhaltung von Arbeitsplätzen leisten kann! Für uns zählt die
Erhaltung von Arbeitsplätzen! Und für uns hat die
Erhaltung von Arbeitsplätzen offensichtlich einen Wert, das will ich festgehalten wissen.
Meine Damen und Herren! Dieses Raumordnungsprogramm wird nun schön langsam geändert und
zwar in drei Etappen. Die erste Etappe der Änderung des Raumordnungsprogrammes liegt bereits
hinter uns, es war dies
die doch wichtige Änderung, daß Flächenwidmungspläne, Raumordnungsprogramme der Gemeinden
dann, wenn sie sechs Monate eingereicht sind und der Raumordnungsbeirat sich nicht damit
beschäftigt hat, automatisch
Rechtskraft erlangen. Eine ganz wichtige Änderung. Damit in Verbindung stand
natürlich auch die Änderung der Einführung von Unterausschüssen des Raumordnungsbeirates.
Diese Etappe ist erledigt worden. Die zweite Etappe wird mit dem heutigen Antrag auch miterledigt.
Nämlich, daß die Zusammensetzung des Raumordnungsbeirates geändert wird,
sodaß alle Parteien, die im Landtag vertreten sind, auch im Raumordnungsbeirat vertreten sein
werden. Ich halte das für eine sehr gute Lösung. Ich
habe auch bei der Zusammensetzung des Europa-Ausschusses des NÖ Landtages davon
gesprochen, daß bei dieser wichtigen Frage alle Parteien
vertreten sein müßten. Wir haben uns nicht durchsetzen können. Es ist, wie
ich damals sagte, zu der zweitbesten Lösung gekommen. Ich freue mich, daß es im Zusammenhang
mit dem Raumordnungsbeirat nicht zur zweitbesten, sondern zur besten Lösung kommt. Nämlich zu
der Lösung, daß alle
Kräfte des Landtages in diesem Raumordnungsbeirat vertreten sind und auch - das muß man wirklich
dem Demokratiebewußtsein des Landtages hoch anrechnen - daß in den Ausschüssen des
Raumordnungsbeirates alle
Parteien des Landtages vertreten sind. Das ist an sich nicht ganz selbstverständlich.
Diese Änderung wird als zweite Etappe durchgeführt werden. Dann wird - und darauf kommt es
letztlich an - es noch eine inhaltliche Änderung des Raumordnungsgesetzes geben. Es gibt einen
eingerichteten
Unterausschuß des NÖ Landtages, der sich mit den Fragen der Novelle zum
Raumordnungsgesetz beschäftigt. Wir haben dem zuständigen Landesrat, Mag.Freibauer,
schon bei der letzten Sitzung eine Liste von Vorstellungen übergeben, von
denen wir glauben, sie in das Raumordnungsprogramm einarbeiten zu müssen. Ich würde noch
einmal von dieser Stelle Landesrat Mag.Freibauer wirklich bitten, schon in dem Entwurf des
Raumordnungsgesetzes, der
zur Aussendung kommt, unsere Vorschläge weitestgehend mit zu berücksichtigen. Ich habe das im
Unterausschuß auch gefordert. Weil auch wir daran interessiert sind, daß die Vorschläge, die wir
einbringen, dem
Begutachtungsverfahren unterzogen werden. Weil das dann auch die nachfolgende Diskussion viel
einfacher gestaltet. Ich weiß, daß wir uns in vielen Bereichen
decken. Ich möchte hier angesichts dieser Budgetdebatte die sechs Punkte, die wir im Unterausschuß
mit zur Diskussion gestellt haben, nennen:
Der erste Punkt ist sicher einer der Kernpunkte, da sind sich offensichtlich alle Parteien einig. Auch
der Herr Abgeordnete Ing.Weinmeier hat das mit angeführt. Es ist die Frage der Mobilisierung von
Bauland, der erhöhten Bauland - Verfügbarkeit in Niederösterreich. Wir
stehen hier wirklich vor einer Art Paradoxon. Es ist in der Tat so, daß
viele Gemeinden in Niederösterreich mehr Bauland gewidmet haben als eigentlich notwendig ist.
Insbesondere trifft das auch auf die Wiener
Umlandgemeinden zu. Wenn wir die Flächenwidmungspläne überprüfen und schauen, wie die
übereinstimmen mit dem Raumordnungsprogrammen, werden wir
wahrscheinlich zu folgender Erkenntnis kommen: Wenn alles Bauland, das in vielen Gemeinden jetzt
gewidmet ist, tatsächlich verbaut würde, wären die Begrenzungen der Einwohnerzahl, die in den
Flächenwidmungsplänen
vorgesehen sind, bei weitem überschritten. Das heißt, wir haben auf der einen Seite viel zu viel
gewidmetes Bauland. In vielen Gemeinden, nicht in allen. Wir haben aber andererseits gerade auch in
jenen
Gemeinden, in denen zu viel Bauland gewidmet ist, viel zu wenig Bauland
verfügbar. Das ist genau jenes Paradoxon, vor dem wir stehen. Eine der
Aufgaben der Novelle des Raumordnungsgesetzes wird sein, diesen Knoten zu
lösen.
Einige Vorschläge dazu: Ich glaube, daß man ernsthaft überlegen sollte, einem Beispiel, ich habe es
hier schon einmal erwähnen können, der Raumordnungsgesetze einiger deutscher Bundesländer zu
folgen.
Nämlich, daß gewidmetes Bauland dann, wenn es durch eine bestimmte Zeit
hindurch nicht der Widmung in seiner Nutzung zugeführt wird, wieder in die Widmung der
tatsächlichen Nutzung zurückfällt. Also Bauland, das
etwa landwirtschaftlich genutzt wird und durch fünf bis sieben Jahre - das ist etwa der Zeithorizont,
den man sich vorstellen kann - tatsächlich nicht verbaut wird, dann wieder ex lege, also per Gesetz zu
Grünland wird. Ohne daß die Gemeinde einen Rückwidmungsakt dafür setzen muß.
Und ohne daß allfällige Entschädigungszahlungen fällig werden. Ich glaube, daß wir mit diesem
Instrumentarium weite Bereiche der Probleme lösen könnten. Nämlich dann, wenn es darum geht,
daß Bauland in
zusammenhängenden, großen Flächen nicht erschlossen wird. Nicht sinnvoll ist dieses
Instrumentarium für die sogenannten Baulandlücken. Wenn also etwa aus spekulativen oder
sonstigen Gründen in verbauten
Gebieten Grundstücke nicht genutzt werden. Die Gemeinde hat jedoch Interesse daran, daß solche
Lücken tatsächlich zur Nutzung, also zur Verbauung kommen. Wobei in Wirklichkeit das
Instrumentarium fehlt. Hier nutzt auch der Rückfall in die tatsächliche Widmung nichts.
Man will ja dort in dieser Lücke dann nicht Grünland oder landwirtschaftlich gewidmetes Land haben.
Sondern man will ja Bauland dort haben. Hier
müßte man ein anderes Instrumentarium einsetzen. Es ist schon einmal vorgeschlagen worden, daß
in solchen Fällen zum Beispiel die Erschließungskosten, die Kosten für die allfällige Infrastruktur sofort
fällig werden. Daß dadurch ein bestimmter Druck, weil ja auch Kapital eingesetzt wurde und Zinsen
laufen, auf die Verwertung fällig wird. Möglich
wäre auch, dem Beispiel des Salzburger Raumordnungsprogrammes zu folgen.
Nach diesem kann nämlich ein Gemeinderat den Beschluß fassen, etwa im Fall dieser Baulücken,
daß innerhalb einer bestimmten Zeit diese eine widmungsentsprechende Verwendung vorgenommen
werden muß. Wenn das nicht der Fall ist, kann eine entschädigungslose Rückwidmung durch den
Gemeinderat vorgenommen werden. Diese Lücken sind ein ganz besonderes Problem. Wir dürfen das
Problem aber nicht nur aus der Warte der Baulücken sehen. Sondern auch aus den weiten Flächen
die tatsächlich überhaupt noch nicht aufgeschlossen sind, die aber als Bauland gewidmet wurden. Der
zweite Punkt, den wir dem Landesrat überreicht haben, ist die Frage der Verankerung der Möglichkeit
privatrechtlicher Verträge zwischen Gemeinde und Grundstückseigentümer, die mit dem Widmungsakt
in
Verbindung stehen. Wir wissen aus der Praxis, daß viele Bürgermeister, viele Gemeinderäte
Widmungsakte setzen im Glauben, daß das Grundstück,
das von der Widmung betroffen ist, in einer bestimmten Art und Weise, die eben verhandelt,
besprochen, vereinbart wurde, genutzt wird.
Wenn aber der Widmungsakt gesetzt wurde, gibt es in Wirklichkeit kein
Instrumentarium für die Gemeinde mehr, dieses einmal Vereinbarte tatsächlich zu
verwirklichen. Es wäre daher notwendig, daß die Gemeinde die Möglichkeit hat - und
zwar muß das im Raumordnungsgesetz explizit drinnen stehen - daß zusätzlich zum
hoheitsrechtlichen Widmungsakt auch ein privatrechtlicher
Vertrag abgeschlossen werden kann. Es gibt viele, die der Meinung sind, daß
das jetzt auch schon gehen würde. Und es gibt manche, die der Meinung sind, daß das jetzt noch
nicht geht. Es wäre daher notwendig, hier Klarheit zu schaffen. Klarheit kann dann geschaffen
werden, wenn
das im Raumordnungsgesetz explizit drinnen steht. Eine Gemeinde muß von
dieser Möglichkeit nicht Gebrauch machen, sie kann von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Ich
glaube, daß das ein sinnvoller Schritt der
Weiterentwicklung des Raumordnungsinstrumentariums wäre. Der dritte Punkt betrifft
Vorbehaltsflächen für den sozialen Wohnbau. Wir wissen, daß das Instrumentarium der
Vorbehaltsfläche wichtig
ist und in sehr vielen Fällen mit Effizienz eingesetzt wird. Allerdings
sind Vorbehaltsflächen nur bildbar für Bauten im öffentlichen Interesse, also etwa
Gendarmeriegebäude, Gemeindeeinrichtungen, Behördenbauten
etc. Ich glaube, daß es notwendig wäre, das Instrumentarium der Vorbehaltsflächen auch für den
sozialen Wohnbau auszubauen. Der vierte Punkt ist das Ermöglichen einer Kooperation zwischen
Gemeinden in der Form von Nachbarschaftsverbänden. Und zwar nicht nur in der losen Form, daß
man sagt, es verbietet ja niemand, daß die Gemeinde
A mit der Nachbarschaftsgemeinde B kooperiert und gemeinsam plant. Natürlich ist das nicht
verboten, ja sogar erwünscht. Aber es geht um etwas anderes. Es geht darum, daß Beschlüsse, die
auf Grund einer gemeinsamen Planung gefaßt werden, dann auch gemeinsam, in einem
gemeinsamen Akt änderbar sind. Insbesondere soll das dann gelten, wenn
Randzonen des Gemeindegebietes betroffen sind. Es bedarf daher schon einer
bestimmten Maßnahme, eines bestimmten Instrumentariums im Raumordnungsgesetz, daß diese
Planung in Form von Nachbarschaftsverbänden möglich wird.
Der fünfte Punkt ist jener Punkt, der auch mit dem Budget intensiv zusammenhängt. Nämlich der
Punkt der Bodenbeschaffungs- und Grundstücksfonds. Ich glaube, daß die Gemeinden in die Lage
versetzt werden müssen, wieder Grundstückspolitik zu betreiben. Den meisten Gemeinden fehlt
dazu ganz einfach das notwendige Geld. Insbesondere in den Umlandgemeinden um Wien wäre
Grundstücksbevor- ratung eminent notwendig. Und gerade
diese Gemeinden sind ja durch den Finanzausgleich und durch den Wegfall des Siebenerschlüssels
besonders negativ betroffen. Es wäre unbedingt notwendig, daß im Land Niederösterreich ein
Grundstücksbeschaffungsfonds, ein Bodenbeschaffungsfonds, wie immer man den auch nennt,
eingerichtet wird. Er wird ja üblicherweise immer so genannt, daß er am ersten Blick nicht den
Forderungen der SPÖ
entspricht, sondern daß irgendein anderer Titel gefunden wird. So, wie etwa das
auch beim Umweltfonds der Fall war. Ich lasse mich daher gar nicht auf Titel- und Namensnennungen
ein. Es ist notwendig, daß das Instrumentarium erfüllt wird, daß die Gemeinden Geld bekommen, um
Grundstücksbevorratungspolitik betreiben zu können. Sechstens gibt es noch eine Reihe von
Detailänderungen, die insbesondere das Verfahren, planungstechnische Gesichtspunkte etc.
betreffen,
die im neuen Raumordnungsgesetz vorgesehen sein sollten. Das sind also die sechs Punkte, die wir
dem Landesrat überreicht haben. Und ich darf nocheinmal an Sie die Bitte richten, diese Punkte so
wie Ihre Punkte, die Sie beschrieben haben in der Unterausschußsitzung schon vor der Begutachtung
in das Raumordnungsgesetz einzubringen. Und sie mit begutachten zu lassen, weil dann das ganze
Verfahren
viel praktischer, viel leichter abwickelbar sein wird. Meine Damen und Herren! Zu einem zweiten
Punkt. Weil ich die Bodenpolitik besonders erwähnt habe. Wir werden uns demnächst der Diskussion
stellen müssen, wie das Grundverkehrsrecht in Niederösterreich ausschauen soll. Sie wissen alle, daß
auf Grund einer
Bundesverfassungsgesetznovelle jetzt nicht nur der Grundverkehr mit landwirtschaftlichem Grund,
sondern auch der Grundverkehr mit Bauland und mit bebautem Grund Landessache ist.
Wir werden sehr rasch darangehen müssen, dieses Grundverkehrsrecht einmal zu diskutieren und in
den Grundfesten abzustecken, weil es auch notwendig sein wird, dann EWR- und EG-relevante
Regelungen in dieses Gesetz aufzunehmen. Wir haben hier schon einige Male darüber diskutiert und
etwa das dänische Modell, nicht als alleinige Grundlage, aber als ein Maßstab, in welche Richtung es
gehen könnte, hier mit erwähnt. Ein dritter Punkt betrifft die Planungsgemeinschaft Ost. Hier muß ich
meinem Vorredner, dem Abgeordneten Weinmeier, absolut recht geben. Es hat der NÖ Landtag im
Jahr 1990, am 10.Oktober 1990, den einstimmigen Beschluß gefaßt, daß Verhandlungen mit dem
Land bzw. mit der
Gemeinde Wien und mit dem Land Burgenland aufgenommen werden sollen, damit die
Planungsgemeinschaft Ost auch auf eine legislative Ebene gestellt wird. Das einzige, was wirklich
passiert ist, ist eine Antwort, die
der Landeshauptmann, damals noch Landeshauptmann-Stellvertreter Dr.Pröll dem Landtag
übermittelt hat, in der darauf hingewiesen wird, daß
zwischen den drei Ländern vereinbart ist, daß insbesondere bei Fragen,
welche die Bürger unmittelbar betreffen, die Abgeordneten des Landtages
über die jeweiligen Landtagsklubs informiert werden. Das geschieht insbesondere durch die
Übersendung von Tätigkeitsberichten, durch Berichte über die geleistete Arbeit. Selbstverständlich
werden die Abgeordneten auch zu Veranstaltungen der Planungsgemeinschaft, der PGO
eingeladen. Und bei öffentlichen Präsentationen von Ergebnissen der PGO dürfen auch die
Abgeordneten hingehen. Nona! Ich glaube, daß das natürlich
nicht im Sinne dieses Landtagsbeschlusses war, daß die Abgeordneten des Landtages eine
öffentliche Präsentation der Arbeitsergebnisse der PGO besuchen dürfen. Das müßte mehr oder
weniger selbstverständlich sein.
Es geht eben nicht nur um die Information, sondern es geht um das Eingebundensein von Gremien
des Landtages in den Ablauf, in den Willensbildungsprozeß, in den Entscheidungsfindungsprozeß der
Planungsgemeinschaft
Ostregion. Weil auch diese Planungsgemeinschaft Ostregion natürlich mehr
Bedeutung haben sollte. Und auch de facto mehr an Bedeutung gewinnen sollte. Weil durch die
Ostöffnung natürlich die Fragen der gemeinsamen
Planung zwischen Wien, Niederösterreich und dem Burgenland von neuer und
natürlich größerer Bedeutung sind.
Ich betrachte es daher überhaupt nicht als Erfüllung des Landtagsbeschlusses, wenn wir informiert
werden, daß wir ohnehin zu Versammlungen, zu
Veranstaltungen gehen können und Informationen und Tätigkeitsberichte bekommen
können. Sondern es geht, so wie es im Antrag auch geheißen hat, um das
Eingebundensein von Gremien des Landtages. Und hier ersuche ich Sie wirklich, Herr Landesrat
Mag.Freibauer, da Sie nun zuständig dafür sind, sich
neuerlich dieses alten Landtagsbeschlusses anzunehmen. Und hier wirklich mit der PGO Gespräche
aufzunehmen, daß dieser damals einstimmige
Beschluß des NÖ Landtages verwirklicht wird. Ein vierter Punkt zum Budgetkapitel 0, die 20 Millionen
für den Verein "Gesundheitsforum Niederösterreich". Es ist natürlich klar, daß die Vorsorge von
Bedeutung ist, daß die Vorsorgemedizin verstärkt werden muß. Ich sehe es allerdings mit großer
Skepsis, daß diese 20
Millionen Schilling nicht im Kapitel des dafür zuständigen Landesrates zu finden sind, sondern im
Kapitel 0. Weil ich da immer so die
Angst und die Vermutung habe, daß das in Wahrheit nur PR- oder Werbemillionen sein werden, mit
denen wieder irgendwelche PR-Aktionen des Landes abgewickelt werden. Die dann aber mit der
Gesundheitsvorsorge sehr wenig zu tun haben. Ich würde es als sehr viel besser finden, wenn die 20
Millionen sich wiederfinden würden in der Kompetenz des
Landesrates Wagner oder wenn Landesrat Wagner wirklich intensiv hier mit
eingeschaltet wird. Jedenfalls muß vermieden werden, daß hier nur PR- oder
Werbearbeit damit geleistet wird.
Und ein letzter Punkt, weil hier die allgemeine Verwaltung mit zur Diskussion steht. Wir haben ein
beachtliches Ansteigen der Arbeitslosigkeit der Männer und Frauen in Niederösterreich, die über 50
Jahre alt
sind. Wir haben in Niederösterreich derzeit etwa 27.000 Arbeitslose gemeldet. Von diesen 27.000
Arbeitslosen sind 8.000 Arbeitslose über 50
Jahre. Diese Zahl der Arbeitslosen, die über 50 Jahre sind, ist vom Vorjahr bis jetzt um 16 %
gestiegen. Also ein beachtliches Ansteigen der Arbeitslosigkeit älterer Niederösterreicherinnen und
Niederösterreicher. Es ist daher absolut notwendig, daß das, was der Herr
Landeshauptmann angekündigt hat, nicht nur Ankündigung bleibt, sondern auch rasch umgesetzt
wird. Nämlich, daß im Landesdienst die Altersgrenze
fällt. Und daß nicht nur die Altersgrenze fällt, sondern daß in der Praxis
der Landesverwaltung auch tatsächlich Rücksicht genommen wird. Daß ältere Frauen und ältere
Männer auch in den Landesdienst eingestellt werden.
Ich halte das für eine absolute Notwendigkeit. Wir werden sehr, sehr genau überprüfen und sehr, sehr
genau ein Auge darauf werfen, wie diese Ankündigung des Landeshauptmannes Dr.Pröll tatsächlich
in die
Praxis umgesetzt wird. Denn hier kann das Land einen ganz wesentlichen Beitrag leisten, daß auch
die Arbeitslosigkeit der über 50jährigen abgebaut wird. Es gibt natürlich einige wenige Fälle, bei denen
die
Aufnahme vorwiegend junger Kolleginnen und Kollegen rechtfertigbar ist. Es gibt aber viele, viele
Fälle im Landesdienst, wo das nicht so ist und wo in der Tat ältere Kolleginnen und Kollegen
Aufnahme im Landesdienst finden können.
Ich ersuche daher, daß diese Ankündigung sehr rasch und unmittelbar in die Aktualität und in das
Tagesgeschehen umgesetzt wird. (Beifall bei der SPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Zum Wort hat sich der Herr Abgeordnete Hülmbauer gemeldet.
Abg. HÜLMBAUER (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Der
Kollege Ing.Weinmeier hat über die bisherige Arbeit und Tätigkeit der Raumordnung und
Raumplanung in unserem
Bundesland wenige gute Worte gelassen. Aber ich muß ihm schon sagen, daß die Raumordnung in
unserem Bundesland bisher sehr viel bewegt hat. Ob das die örtliche Raumplanung war, der
Flächenwidmungsplan, ob es
die regionalen Raumordnungspläne sind oder jene über Gesundheit, Sozialwesen und viele andere
mehr. Natürlich muß man sie von Zeit zu Zeit
überdenken und überarbeiten. Aber ich glaube, daß hier sicherlich sehr viel
geschehen ist. Und wenn er etwa zu den Bürgermeistern kommt, dann wird er
immer wieder die Klage hören, daß die Sachbearbeiter eher das ganze Programm weit enger, ja zu
eng sehen als es die Bürgermeister sehen. Ich glaube, das sollte man der Ordnung halber hier an den
Beginn stellen. Ich gebe dem Kollegen Kaufmann Recht, daß man in der Sache Mobilisierung des
Baulandes etwas unternehmen soll. Ich glaube, da werden wir uns
zusammensetzen und werden nach Lösungen suchen. Eines sollte auch nicht geschehen: Daß dann
eine Gruppe, die bisher Grundbesitzer war, einseitig belastet wird. Ich glaube, das ist kein Weg, der
zum Ziele führt.
Das nur zur Einleitung. Meine Aufgabe besteht darin, über den Grundverkehr in EG und EWR ganz
kurz einige Worte und Gedanken einzubringen.
Raumplanung und Raumordnung spielt da mit hinein. Unser Kontinent Europa ist zur Zeit einer
großen Umstellungsphase unterworfen: Ob es die Ostöffnung ist, die sehr stark auf unseren Raum
einwirkt, ob es die neuen Staaten sein werden oder ab 1.1.1993 der EWR. Ja, überhaupt die ganze
Situation bei einem eventuellen Beitritt zu diesem großen europäischen Wirtschaftsraum. Das
bedeutet auf der
einen Seite viele wirtschaftliche Chancen. Aber die Menschen leben auch in Angst und Sorge und es
werden immer wieder die vier Freiheiten in den Vordergrund gestellt: Der freie Personenverkehr, der
freie Warenverkehr, der Geldverkehr und der Dienstleistungsverkehr.
Natürlich ist das Grundprinzip der EG-Beitritte, daß diese vier Freiheiten
nicht verletzt werden dürfen. Das gilt natürlich auch für das Wohnrecht.
Nun zum Grundverkehr: Die EG und das EG-Recht sagt, daß in der EG alle Bürger gleich sind. Das
gilt auch schon für die EWR-Verträge. Das gilt aber auch für den Grundverkehr. Schon im EWR ab
1.1.1993 gilt das auch für uns. Nur ist hier eine Übergangsfrist festgelegt von drei Jahren, damit wir
uns anpassen können z. B. in Grundverkehrsdingen bis 1.1.1996. Jedes Mitgliedsland kann aber auch
hier eigene
Regelungen treffen. Aber immer steht im Vordergrund, daß es kein Verbot und
keine nationale Diskriminierung geben darf beim Erwerb und beim Verkauf von Grundstücken. Dies
gilt für die Selbständigen, das gilt für die
Unselbständigen. Das gilt genauso für Wohnzwecke und gilt auch für Betriebsgründungen. Das Ziel
insgesamt - und das müßte auch unser Ziel sein - ist der sparsame Umgang mit Grund und Boden. Es
ist also eine Länderregelung bis 1996 zu treffen. Hier hat wiederum jedes Bundesland die Möglichkeit,
ein eigenes Modell zu erarbeiten.
Damit hat man die Bedürfnisse der Regionen mit berücksichtigt, daß man hier den Bedürfnissen
speziell Rechnung trägt. Daher sind es drei Dinge, die wir, glaube ich, ins Auge fassen müssen. Das
erste ist der Hauptwohnsitz, das zweite sind die Zweitwohnsitzer und das dritte ist die Landwirtschaft.
Es soll also kein Ausverkauf von Grund und Boden in unserer Heimat durch diese Regelungen
stattfinden. Bei Betriebsgründungen sind als Kriterium auch wiederum die Ziele der Raumordnung
genannt. Auch das Gewerberecht und dann natürlich auch das EG-Recht auf Wohnungnahme zum
Beispiel für Studenten oder für Pensionisten. Wo eben die größte Sorge besteht, daß auch eine
Überalterung unserer Heimat stattfinden könnte. Das spielt in den westlichen Bundesländern mehr
Rolle als bei uns im Osten. Und hier sind auch wiederum drei Kriterien
aufgelistet: Soll man es erstens abhängig machen von der Finanzkraft der
Personen, von den Geldmitteln, damit sie später nicht irgendwo der Sozialhilfe anheimfallen? Das
zweite ist, daß diese Personen auch krankenversichert sind. Auch wiederum deswegen, daß nicht
eine ungebührliche
Belastung für unser Land erwächst. Und das dritte ist bei Studenten auch die Studiendauer. Hier gibt
es auch im EG-Recht keine genaue Definition, wie lange die Studiendauer zu währen hat. Man könnte
festlegen, daß
bei Verzug dieser Personen, ob es jetzt ältere Menschen sind oder auch Studenten, daß diese
Wohnungen zum Verkauf wiederum angeboten werden müßten. Es gibt auch die Meinung, daß
Studenten überhaupt Wohnungseigentum nicht erwerben können, sondern daß Studenten hier in
Miete wohnen sollten.
Zu der Frage des Hauptwohnsitzes. Dazu gibt es in Südtirol, in Bayern und in Dänemark, Kollege
Mag.Kaufmann hat sie bereits angesprochen,
eigene Modelle, die vielleicht auch als Beispiel für uns gelten könnten. Zum Beispiel das Bayrische
Einheimischenmodell. Hier gibt es ein
Modell, wie die Gemeinde vor der Widmung mit dem Grundbesitzer einen Vertrag macht - bevor
gewidmet, bevor verkauft wird - der einige Punkte
enthält. Nämlich erstens, daß hier eine Preisobergrenze festgelegt wird,
zweitens, daß der Verkauf nur an Personen stattfinden darf, die keine Wohnung
oder auch kein Grundstück zum Bauen haben. Der dritte Punkt ist, daß der Käufer Einheimischer sein
muß oder acht bis zehn Jahre in der Gemeinde gewohnt oder gearbeitet haben muß. In Südtirol gibt
es ein ähnliches Modell. Hier wird auch dem Einheimischen der Vorzug gegeben, wenn er keine
eigene Wohnung hat und wenn er in
der Gemeinde gearbeitet hat.
In Dänemark gibt es den Begriff der Ortsansässigkeit. Es können in Dänemark Grundstücke nur
diejenigen erwerben, die mindestens fünf Jahre in Dänemark gewohnt haben oder wenn sie den
Hauptwohnsitz in Dänemark haben. Ausnahmen bilden hier wiederum eine ganzjährige Tätigkeit in
diesem Lande bzw. wenn der Betrieb, in dem er arbeitet, ein
EG-Unternehmen ist, dann ist auch hier das Wohnrecht leichter gegeben.
Das ist kein Gegensatz zum EG-Recht. Jeder hat die Chance, auch nach dem EG-Recht
Einheimischer zu werden. Warum soll dem Einheimischen der Vorzug gegeben werden? Weil meist
der Einheimische auch der
sozial Schwächere ist gegenüber dem meist zahlungskräftigeren Bewerber von
außen.
Natürlich soll diese Freizügigkeit in der EG nicht nur für Zuzug und Wegzug gegeben sein, sondern
vor allem auch für diejenigen, die in der Gemeinde bleiben wollen. Ich glaube, auch das ist
Freizügigkeit.
Die zweite Frage betrifft die Zweitwohnsitzer. Hier gibt es zur Zeit kein eigenes EG-Recht. Die EG
sagt, daß jene Regelung gilt, die beim Eintritt in dem Land bestanden hat. Also, das kann aufrecht
bleiben, so wie es jetzt zur Zeit bei uns geregelt ist. Es hat auch bereits eine Anfrage eines deutschen
Abgeordneten gegeben bezüglich Dänemark. Die handhaben das sehr restriktiv. Dänemark wurde
darin Recht
gegeben. In Dänemark ist es so: Wenn einer einen Hauptwohnsitz begründet,
ich habe vorhin die Kriterien aufgezählt, dann muß er eine eidesstattliche Erklärung abgeben, daß er
im Falle, wenn er wegzieht oder wenn er diesen Wohnsitz nicht mehr als Hauptwohnsitz benützt,
diesen Besitz
wiederum verkaufen muß. Macht er das nicht oder versucht er diese Regelung zu umgehen, dann gibt
es Höchststrafen bis zu zwei Jahren und eine Geldstrafe, die jeder Richter nach seinem persönlichen
Gutdünken festlegen kann. Es kann sogar zur öffentlichen Versteigerung
führen.
Also, hier können wir Länderregelungen weiter führen, die können wir auch zum jetzigen Zeitpunkt
noch beschließen. Wir können noch Schutzklauseln einbauen. Nur ist es nach dem EG-Recht so, daß
die Schutzklauseln für alle Länder in der EG gelten. Die Schutzklausel gilt genauso
für die Norddeutschen, für die Franzosen, aber auch für die Nachbarbundesländer. Das heißt also,
genauso für die Wiener wie für die Burgenländer wie
für die Oberösterreicher. Daher ist hier sicherlich eine große Diskussion notwendig, in welcher Form
können wir das beschließen. Es können
sicherlich auch Beschränkungen der Länderregelungen gemacht werden und es
können verschiedene Dinge hier berücksichtigt werden. Der Landschaftsschutz etwa, die
Raumordnung oder auch der Umweltschutz. Und nun zum bäuerlichen Grundverkehr. Das Ziel auch in
der EG ist also, "Bauernland in Bauernhand". Das waren auch die Grundzüge des bisherigen
Grundverkehrsgesetzes, die die Länder eigens kreiert haben, das muß auch in Zukunft so geregelt
werden. Das Ziel des bäuerlichen Grundverkehrsrechtes ist Erhaltung eines lebensfähigen
Bauernstandes.
Bisher war das so, daß landwirtschaftlicher Grund und Boden sowohl für In- wie auch für Ausländer
bewilligungspflichtig war. Ich glaube, das muß auch so bleiben. Das soll ohne Diskriminierung so
bleiben. Nur sollten einige Kriterien dabei berücksichtigt werden. Ein Kriterium ist die Bewirtschaftung.
Es muß also dieser landwirtschaftliche Betrieb bewirtschaftet werden. Das zweite ist die Ausbildung
und
die Befähigung des Betriebsführers bzw. des Besitzers. Er muß eine Ausbildung, eine Befähigung
nachweisen.
Der dritte Punkt ist die Anwesenheit auf dem Betrieb. Er muß zwar den Betrieb nicht unbedingt selber
führen, er muß aber die Kontrolle über den Betrieb voll ausüben. Und das vierte Kriterium dabei ist,
daß er den überwiegenden Teil seines Einkommens aus der Land- und Forstwirtschaft beziehen muß.
Dadurch ist sicherlich mehr Chance für den Inländer gegeben und die Gefahr, daß Ausländer kaufen
eher gering. Durch die vier Kriterien, aber auch durch die Struktur, wie wir sie bei uns in Österreich,
speziell in Ostösterreich vorfinden. Und natürlich auch durch die Einkommenssituation, wie sie sich
hier bei uns in der Landwirtschaft darstellt. Aber
insgesamt muß bei dieser Regelung der Inländer mit dem Ausländer gleichgestellt werden.
Ich darf daher zum Abschluß kommen. Trotz einer Übergangsfrist von drei Jahren - drei Jahre sind
sehr sehr schnell vorbei - glaube ich, die Länder müssen handeln, nachdem das
Ländervereinbarungen sind. Auch wir in Niederösterreich müssen handeln. Und daher steht die
Forderung, daß sämtlicher Liegenschaftsverkehr vom Bund an die Länder
übertragen wird, damit hier gänzlich und auch umfangreich gehandelt werden
kann. Jedes Bundesland muß eigene angepaßte Modelle erarbeiten. Sowohl
beim Grundverkehr, als auch bei der Raumordnung, die hier sehr stark hineinspielt, wie auch in der
Bauordnung. Wir sind ja zum Zeitpunkt dabei, in
Unterausschüssen diese Dinge bereits zu diskutieren. Insgesamt kann man sagen, daß die Gefahr
eines Ausverkaufes der Heimat, wie es von EG-Gegnern immer wieder in den Raum gestellt wird,
bzw. der Überalterung oder des Abverkaufes von Grund und Boden an
Ausländer nicht gegeben ist, wenn wir den Zeitpunkt nicht verpassen, hier
auch entsprechende Länderregelungen einzuführen. (Beifall bei der ÖVP.)
ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Ich darf auf der Galerie Lehrkräfte und Schüler der Fachschule
Pyhra sehr herzlich begrüßen. Zum Wort gelangt der Herr Abgeordnete Klupper.
Abg. KLUPPER (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geschätzten Damen und Herren!
Raumordnung und Regionalisierung sind zwei wesentliche Instrumente für die Landesentwicklung.
Über die Fragen der Raumordnung hat sich bereits der Herr Abgeordnete Ing.Eichinger
und andere befaßt und haben hier ihre Standpunkte vertreten. Auch der Herr Abgeordnete
Mag.Kaufmann hat zur Raumordnung gesprochen und hat über die Urheber, die Erfinder der
Raumordnung philosophiert. Ich möchte diese Ahnenforschung nicht weiter betreiben. Aber als
einer, der im Bezirk Bruck/Leitha wohnt, möchte ich nur feststellen, daß schon LandeshauptmannStellvertreter Dr.Tschadek mit der Idee der Raumordnung durch die Lande gezogen ist und
Überlegungen angestellt
hat. Nur waren diese Vorstellungen ganz einfach nicht realitätsbezogen und konnten nicht verwirklicht
werden. Und ich würde auch sagen,
schauen Sie sich Ihre Leitlinien für Niederösterreich an, Ihr damaliges
Programm. (Abg. Koczur, Abg. Kautz: Nicht "Leitlinien", unser Programm damals
hat "Niederösterreich-Plan" geheißen!)
Ja, schauen Sie sich das an. Sie werden heute, im Nachhinein feststellen, daß auch diese Vorschläge
aus der heutigen Sicht Gottseidank nicht zu realisieren waren. Und so ist es letzten Endes doch zu
einem
Modell gekommen, das vertretbar und brauchbar ist. Ich werde mich aber nicht mit den Fragen der
Raumordnung befassen, sondern werde bei meinen Ausführungen auf die Regionalförderung
eingehen. Wir haben 1986 im Landtag mit dem Landeshauptstadtbeschluß auch das
Regionalförderungsprogramm beschlossen. Das war sicherlich ein sehr wichtiger Beschluß und er hat
zu sehr vielen positiven Entwicklungen in den Regionen geführt. Es wurde damals vereinbart, daß 500
Millionen Schilling zur Verfügung stehen, wobei eine Wertsicherung ab dem 11.
Jahr paktiert wurde. Von diesem Betrag fließen 150 Millionen direkt an die Gemeinden. Das heißt,
dieser Betrag kommt flächendeckend allen Gemeinden zugute. Und 350 Millionen Schilling werden
zur gezielten Förderung von besonders regional wirksamen Projekten verwendet.
In diesem Zusammenhang hat Herr Präsident Haufek einen Resolutionsantrag gestellt. Ich muß dazu
leider sagen, daß wir diesem Antrag nicht
die Zustimmung geben werden. Wir bekennen uns zum Ideenwettbewerb, sind
aber gegen ein Lizitieren. Es wurde diese Vereinbarung mit den 500 Millionen Schilling paktiert. Es
steht den Vertragspartnern oder den Paktpartnern frei, darüber neu zu beraten und neu darüber zu
sprechen. Ich glaube aber und das ist meine persönliche Meinung, daß in
vielen Gruppen des Voranschlages Regionalförderungsansätze vorhanden sind,
sich darin befinden.
Wenn wir auch die Rechnungsabschlüsse von 1987 bis 1991 betrachten, dann ergeben sich daraus
beträchtliche Summen. Man könnte sicherlich diese Beträge umschichten von den Budgetgruppen in
die Regionalförderung. Ich halte das aber nicht für sinnvoll. Der Budgethoheit des
Landtages wird nämlich weit eher entsprochen, wenn die Mittel bei den
zutreffenden Ansätzen bleiben und nicht bei einem Pauschalansatz "Regionalförderung" zur
Verfügung gestellt werden. Über den die Regierung nach eigenem Ermessen letzten Endes dann
verfügen kann. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Umsetzung der
Regionalisierungsmaßnahmen ist ECO-PLUS beauftragt. Diese landeseigene Gesellschaft kann - und
das steht, glaube ich, außer Zweifel - auf überaus erfolgreiche Jahre ihrer Tätigkeit zurückblicken.
Ihr Betätigungsfeld reicht von Betriebsansiedlungen und Management in den Industriezentren über
Wirtschaftsbereiche, wie Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte sowie traditionelle
Güterproduktion bis hin zum Tourismus. Aber auch Sozial- und Kulturprojekte im Lande werden
unterstützt.
Zu diesen finanziellen Förderungen ist in den letzten Jahren die Beratung und Hilfestellung bei der
Projektentwicklung als wichtiger Unterstützungsfaktor gekommen. Ein großer, ein umfassender
Bereich, der in der
Organisation der Gesellschaft die Einteilung in drei Leistungsbereiche notwendig
machte. Nämlich in den Bereich Management der Industriezentren, Betriebsansiedlung in den
Regionen und Regionalisierung. Ich werde kurz auf diese drei
Bereiche eingehen.
In den Industriezentren wurden bisher 176 Betriebsansiedlungen bzw. Betriebserweiterungen in die
Wege geleitet und gefördert und damit 5.549 neue Arbeitsplätze geschaffen. Die Zahl der Zentren
wurde erhöht. Gab es 1987 nur zwei Industriezentren im Wiener Umland, so sind
inzwischen vier weitere entstanden bzw. in Angriff genommen und zwar in jedem Landesviertel eines.
In Vollbetrieb befinden sich die Industriezentren Wr.Neudorf, Wr.Neustadt und Wolkersdorf, wobei in
den Zentren Wr.Neudorf und Wolkersdorf
kaum mehr eine Fläche zur Betriebsansiedlung zur Verfügung steht. Im Ausbau befindet sich das
Industriezentrum Ennsdorf. Es ist als Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungszentrum mit
hochrangiger Verkehrsinfrastruktur konzipiert. Seine Leistungen und Serviceeinrichtungen werden auf
den wichtigen Standortfaktor Ennshafen abgestimmt. Durch
die Eröffnung des Rhein-Main-Donaukanals gibt es nunmehr einen preiswerten Wasserweg in das
Zentrum der europäischen Industrie einerseits und in die in Umstrukturierung befindlichen
Volkswirtschaften des
Ostens andererseits. Hier eröffnen sich vielversprechende Perspektiven,
die es zu nutzen gilt. Die Lage an einem Hafen, dem Ennshafen, einer international bedeutenden
Eisenbahnstrecke, der Westbahn und einer Autobahn,
nämlich der A 1, machen das Industriezentrum West sicherlich zu einem der wichtigsten
Zukunftsprojekte im Lande. Es gilt ganz einfach, die
Standortgunst zu nutzen und eine dynamische Entwicklung einzuleiten und zu
fördern.
Im Bereich der Nordstrategie, welche die Errichtung von weiteren Industriezentren im nördlichen
Weinviertel, in Poysdorf und im Waldviertel, in
Heidenreichstein vorsieht, wurden die entsprechenden Beschlüsse gefaßt und die
Maßnahmen eingeleitet. Aus meiner Sicht, meine sehr geehrten Damen und
Herren, wird es aber auch notwendig sein, die sich bietenden Entwicklungschancen im Osten unseres
Bundeslandes stärker zu beobachten. Zwischen der Großstadt Wien und Bratislava, welche ja kaum
eine Autostunde
voneinander entfernt sind, ergibt sich ein gewaltiger Wirtschaftsraum, der
sicherlich eine große Entwicklung machen kann. Wenn wir überlegen, daß im Bereich WienBratislava-Györ, in diesem Bereich eine Bevölkerungskonzentration besteht, wie sie in Europa sonst
nirgends, mit Ausnahme des Raumes Berlin besteht, so kann man sich vorstellen, welche Bedeutung
dieser Raum in Europa bei einer Entwicklung über Jahrzehnte noch bekommen wird. Im Bereich der
Betriebsansiedlung wurden in den Regionen 175 Ansiedlungen gefördert und damit 6.192 neue
Arbeitsplätze geschaffen. Dabei
wurde das Schwergewicht der Bemühungen auf die struktur- und entwicklungsschwachen Gebiete
gelegt.
Zum Unternehmensgegenstand ECO-PLUS zählt auch die Weiterentwicklung vieler Ideen zu
realisierbaren Projekten. Hier liegt das
Schwergewicht der Tätigkeit in der Analyse, der Aufbereitung, der Verbesserung
und Umgestaltung, um letztlich Projekte beschlußreif und realisierbar zu machen. Dabei gibt es
natürlich auch ein Problemfeld. Es werden ja viele Projekte vorgestellt, die zwar sehr interessant
erscheinen, bei genauer Analyse aber keine Impulse und Entwicklungsmöglichkeiten für die Region
ergeben. Eine Förderung dafür wäre nicht angebracht,
da ja grundsätzlich nur Projekte gefördert werden sollten, die geeignet sind, die wirtschaftliche, die
soziale und die kulturelle Dynamik einer Region zu stärken.
Sehr geehrte Damen und Herren! Bei der Beurteilung der Leistungsberichte und des
Regionalisierungsberichtes 1991 kann man die Tätigkeit der ECO-PLUS in einigen Punkten kurz
zusammenfassen. 1. Die bisher geförderten Projekte wurden mit rund 2,4 Milliarden Schilling
unterstützt. Und zwar je nach Projekt in Form von verlorenen Zuschüssen, begünstigten Darlehen
oder Zinsenzuschüssen. Das mit
der Regionalisierungs- förderung in Zusammenhang stehende Investitionsvolumen beläuft sich auf
fast sieben Milliarden Schilling.
2. Die Regionalisierungskriterien wurden im hohen Ausmaß angewendet. Dies ist auch aus der Zahl
der nicht geförderten Projekte
ersichtlich. Immerhin wurden in den ersten fünf Jahren zwar 353 Projekte
finanziell unterstützt, aber eine Mehrzahl, nämlich 424 Projekte und Projektideen mußten abgelehnt
werden oder deren Bearbeitung eingestellt werden. Man kann daraus sicher schließen, daß die
genehmigten Projekte eine
hohe Qualität besitzen.
3. Im Jahre 1991 wurde den Förderungsrichtlinien im hohen Maße entsprochen. Die Zielvorstellung,
daß die Regionalisierungsprojekte auf die
Besonderheiten und Individualitäten der jeweiligen Region besonders abgestimmt
sein sollten, wurde erreicht.
4. Durch intensive Auseinandersetzung mit dem Projektträger und Beratung konnte eine
Verbesserung der eingereichten Projekte erreicht
werden.
Dabei ist auch die verstärkte Beratung zur Projektentwicklung und die begleitende Beratung in der
Realisierungsphase hervorzuheben, wie überhaupt der Beratungsbereich einen immer größeren
Stellenwert in dieser Tätigkeit bekommt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hinter einer so erfolgreichen Entwicklung stehen natürlich
Menschen, welche mit Energie, hohem Sachverstand, aber auch mit einem hohen Willen zur
Zusammenarbeit ausgestattet
sind. Dies gilt für die Mitarbeiter der ECO-PLUS aber auch für die Mitglieder im Aufsichtsrat. Ich
möchte stellvertretend für das gesamte
erfolgreiche Team den Aufsichtsratsvorsitzenden, Präsident Hubert Auer und seine
Stellvertreter, Präsident Haufek sowie Abgeordneten Hoffinger nennen. Möge diese erfolgreiche
Entwicklung, diese gemeinsame Entwicklung im Interesse aller Niederösterreicher fortgesetzt werden.
(Beifall bei der ÖVP.)
ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Zu Wort gelangt der Herr Abgeordnete Dr.Kremnitzer.
Abg. Dr.KREMNITZER (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Mit Befremden blicke ich in die leeren Regierungsbänke. Das wird vielleicht auch
noch einer Aufforderung bedürfen. Wir haben schon bei der letzten Budgetdebatte im Vorjahr
übelgenommen und mit Kritik vermerkt, daß nämlich
anläßlich der Verhandlungen über einzelne Budgetkapitel die zuständigen
Referenten aus der Landesregierung durch Abwesenheit glänzen. Wir werden
sehen, wie das in der nächsten Stunde noch aussieht. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur
Beschlußfassung über die Haushaltsgruppe 0 ist auch die Novelle zum Raumordnungsgesetz
vorgelegt und in einer ungewöhnlichen Form soll sie gleichzeitig mitbeschlossen werden. Der
Hintergrund für diese Raumordnungsgesetznovelle ist
sicher kein sachliches Erfordernis, sondern ein rein demokratiepolitisches
Erfordernis.
Diese Novelle regelt nämlich jetzt auf andere Weise die Besetzung des Raumordnungsbeirates neu.
Auf andere Weise sage ich deshalb, weil auch die derzeit gültige Regelung für die Zusammensetzung
dieses
Beirates eindeutig gewesen ist. Sie hat nämlich eindeutig 10 Beiratsmitglieder vorgesehen, von denen
einer zweifelsfrei der Freiheitlichen Partei zugestanden wäre. Aber diese Bestimmung für die
Zusammensetzung des
Raumordnungsbeirates ist von der NÖ Landesregierung nicht erfüllt worden.
Deshalb war ja die Freiheitliche Partei schon im Frühjahr dieses Jahres genötigt, zunächst im
Verwaltungswege herbeizuführen, daß endlich die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Und als dies im Sommer glatt abgelehnt worden ist, als uns nicht einmal Parteienstellung zuerkannt
worden ist, haben wir uns veranlaßt gesehen, diese
Haltung Verfassungsjuristen vorzulegen. An deren ungläubligen Kopfschütteln
haben wir erkannt, wie hier in Niederösterreich mit den Gesetzesbestimmungen umgegangen wird.
Daraufhin sind wir vor den Verfassungsgerichtshof getreten, vor den höchsten Richter dieses Staates,
haben dort
Beschwerde eingebracht. Und jetzt plötzlich hat die Österreichische Volkspartei erkannt, daß es ernst
ist, daß die Lage ernst wird. Und legt nun
eine Novelle vor, in der festgelegt werden soll, daß auch die Freiheitliche Partei in diesem
Raumordnungsbeirat Sitz und Stimme bekommt.
Angesichts des drohenden richterlichen Zwanges, der Ihnen in den nächsten Monaten sicherlich ins
Haus gestanden wäre, ist die Hereinnahme der
Freiheitlichen Partei in den Raumordnungsbeirat sicher kein demokratisches Geschenk an die
Freiheitliche Partei. Wohl aber ist die zeitliche Vorwegnahme, daß Sie das jetzt schon machen, für uns
ein positives Signal, das habe ich heute bei der Grundsatzdebatte schon erwähnt. Ein Signal, und wir
werden in der Zukunft sehen, wie weit sich aus diesem Signal tatsächlich eine Bewegung entwickelt.
Ein Signal
also, das offen läßt, ob sich die Betonwände der antidemokratischen Haltung der Österreichischen
Volkspartei in diesem Land öffnen. Die Besetzung der Ausschüsse, die aus der Mitte dieses
Raumordnungsbeirates gebildet werden, ist heute auch schon erwähnt worden. Und auch hier
sollte man schon ein bißchen relativierend dazu sagen, daß das nicht gerade ein gewaltiges
Entgegenkommen an die Freiheitliche Partei
ist, wenn ich einen Ausschuß mit lediglich drei Mitgliedern bilde. Und einer dieser drei stammt von der
Freiheitlichen Partei. Nach der Kopfzahl würde das bedeuten, daß die Freiheitliche Partei jetzt
plötzlich
mit einem Drittel an dieser Willensbildung beteiligt wird. In Wahrheit greifen Sie dabei auf ein
mittelalterliches Kastenwahlrecht zurück und gewichten die Stimme der einzelnen Mitglieder eben
differenziert. Das heißt, der Vertreter der Österreichischen Volkspartei hat in
dem Dreiergremium für fünf nicht vorhandene Mitglieder je eine zusätzliche Stimme. Der Vertreter der
Sozialdemokratischen Partei verleiht in diesem Dreiergremium drei nicht vorhandenen zusätzlichen
Köpfen die
Stimme und der freiheitliche Vertreter hat eine einzige Stimme. (LR Mag.Freibauer: Herr Klubobmann!
Ein Ausschuß muß doch kleiner sein als das Plenum! Um Ihnen die Mitarbeit zu ermöglichen, habe ich
die Gewichtung erfunden. Das ist doch noch immer besser als Sie auszuschließen, oder?) Hätten Sie
mich ausreden lassen, hätte ich auch jetzt die positive Seite angefügt. (Abg. Ing.Heindl: Es bleibt
Ihnen
unbenommen, das jetzt noch zu tun!)
So ist es bitte nicht! Das wurde nämlich in den bisherigen Debattenbeiträgen als einzige Großtat
dargestellt. Das gilt es zu relativieren, meine
sehr geehrten Damen und Herren! Eine demokratische Großtat ist das wirklich nicht. Wohl aber ist das
ein weiteres Signal. Ein Lichtschein, der am Horizont auftaucht und von dem ich hoffe, daß er zu
einem
Flächenbrand zugunsten einer demokratischen Öffnung dieses Bundeslandes wird.
Vielleicht, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir stehen ja vor Weihnachten, vielleicht ist es
auch angebracht, einen Wunsch anzumelden.
Vielleicht haben Sie von der ÖVP nun doch erkannt, daß es in Wahrheit keine
Begründung gibt, warum dieses Bundesland Niederösterreich das demokratische
Schlußlicht unter allen Bundesländern Österreichs sein muß. Es gibt keine
Begründung dafür. Vielleicht haben Sie das erkannt. Ich würde mir das sehr
wünschen. Zu dieser Vorlage geben wir natürlich unsere Zustimmung. Meine sehr geehrten Damen
und Herren! Die Haushaltsgruppe 0 beschäftigt sich mit der allgemeinen Verwaltung und hat
insbesondere, das wurde
ja schon gesagt, den größten Anteil der Ausgaben vorgesehen für die Personalkostendeckung.
Wer in Niederösterreich mit Landesbediensteten Kontakt hat, hört nach kurzer Zeit schon immer
wieder und immer gleichlautende Klagen über
den parteipolitischen Druck bei der Postenvergabe. Die Ergebnisse aus den
Personalvertretungswahlen sprechen ja ihre eigene Sprache. Wenn wir Größenordnungen haben von
95 % und mehr bei 17.000 Mitarbeitern des Landesdienstes, die für den ÖAAB stimmen. Und wenn
wir viele
Dienststellen darunter sehen, in denen sich überhaupt niemand findet, für eine
andere Partei als Wahlwerber aufzutreten, dann erkennt wohl jeder, daß
diese Wahlergebnisse nicht mit den Ergebnissen allgemeiner Wahlen übereinstimmen können. Und
aus diesem Grunde erkennt wohl jeder, wie hier
parteipolitischer Druck ausgeübt wird. (Abg. Buchinger: Ja, sind das denn nicht geheime Wahlen?)
Natürlich, andere aber auch. Von den allgemeinen Wahlen habe ich das auch angenommen. Auch
das sind geheime Wahlen. Die Wahlen können Sie sehr wohl vergleichen, nicht aber die
Ergebnisse. Und warum die Ergebnisse nicht, ist ja wohl auch klar. Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Wie parteipolitischer Druck eigentlich zu beurteilen und wie diese Situation zu bewerten ist,
dazu brauche ich gar nicht auf meinen eigenen Wortschatz zurückgreifen. Ich brauche nur auf ÖVPKritiken auf Bundesebene zuzugreifen, wenn Sie die personalpolitische Besetzung im Magistrat der
Stadt Wien oder bei den österreichischen Bundesbahnen kritisieren. Wie heißt es dort? (Abg. Uhl:
Ach, ich dachte an den Rechnungshof! - Heiterkeit in den Reihen der SPÖ.) Auch der Rechnungshof
hat eine eindeutige Schlagseite. Aber wie heißt es denn auf Bundesebene? Da heißt es, es liege
Gesinnungsterror vor. Aus Ihrem Lachen entnehme ich, daß Sie gar nicht wissen, wie sich die
Personalvertretungen im
Rechnungshof zusammensetzen. (Neuerlich Heiterkeit und Unruhe im Hohen Hause.)
Wenn ich auf der Seite der Sozialdemokraten säße, würde ich bei dieser Zusammensetzung nicht
lachen. Aber wie nennen denn die Politiker
der ÖVP die Zusammensetzung in Wien, wie beklagen sie sich denn in Wien
über den parteipolitischen Druck? Wie beklagen sie sich bei den ÖBB darüber? Das nennen sie
Gesinnungsterror und Psychozwang. So wird das dort bezeichnet. (Abg. Ing.Eichinger: Nehmen Sie
doch die Vorgänge im Verteidigungsministerium unter Dr.Krünes' Zeiten, aber auch im Justiz- und im
Finanzministerium her!) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es artet ja jetzt schon nahezu zu
einem kleinen Volksfest aus, weil jeder versucht, gegenzurechnen. Natürlich ist mir klar, daß es an
eine Jahrhundertsensation grenzt,
wenn ein einziger Freiheitlicher irgendwo aufgenommen wird. Das ist natürlich klar, so etwas wird
registriert, selbstverständlich. Meine sehr geehrten Damen und Herren! (LR Mag.Freibauer: Herr
Kollege, das liegt wohl daran, daß es an sich so wenige gibt. - Neuerlich
Unruhe und Heiterkeit im Hohen Hause.)
Sind Sie jetzt schon fertig? Haben Sie sich ausgesprochen? Wenn es so weit ist, dann können wir
wieder fortsetzen. Unter diesen Voraussetzungen dürfen Sie sich natürlich nicht wundern, wenn bei
solchen
Verhältnissen Ihre eigenen Mitarbeiter eines Tages auch erkennen, daß dieser
Druck zu groß ist. Und daß dieser Druck nicht die richtige Motivation für
die Tätigkeit im öffentlichen Dienst ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Daher dürfen Sie sich
nicht wundern, wenn Ihre eigenen Mitarbeiter beginnen, immer heftiger dagegen Klage zu führen.
Rein rational gesehen muß man nämlich auch sagen, daß parteipolitische Postenvergaben mittel- und
langfristig auch für eine mit absoluter Mehrheit an Mandaten hier regierende Partei zu einem großen
Nachteil führen muß. Das liegt auf der Hand. Es liegt nämlich auf der Hand, daß nicht diejenigen die
besten sind, für die interveniert werden muß. Wenn Sie daher Posten besetzen mit solchen, für die
interveniert werden muß, dann liegt es auf der Hand, daß Sie das eine oder
andere Mal danebengreifen. Daß Sie Fehlbesetzungen tätigen und diese Fehlbesetzungen das
System und Ihre eigene Leistungsfähigkeit schwächen. Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Aus diesem Grunde müssen Sie erkennen, daß das eine falsche
Vorgangsweise ist.
Im Zuge meiner Vorbereitung habe ich aber gesehen, daß die unparteipolitische, die objektive
Postenvergabe immer ein Problem in diesem Land
gewesen ist. Und nicht nur in diesem Staat, sondern in vielen anderen auch.
Am 21.Dezember 1867 hat man dem damaligen Kaiser ein Gesetz abgerungen mit
Grundsatzpositionen für die konstitutionelle Monarchie. Das
sind ganz wichtige Eckpfeiler, die damals gegenüber einem absolut herrschenden Kaiser durchgesetzt
worden sind. Was steht hier im Artikel 3 dieses
heute noch gültigen Staatsgrundgesetzes? Was steht hier? "Die öffentlichen Ämter sind für alle
Staatsbürger gleich zugänglich."
Das muß man
sich bitte vorstellen! 1867 dem Kaiser abgerungen, seit 1867 ununterbrochen gültig. Und Sie machen
etwas ganz anderes daraus! (Beifall bei der FPÖ.) (Präsident Mag.Romeder übernimmt den Vorsitz.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Thema bedarf dringend einer Lösung! (LR
Mag.Freibauer: Heißt das, der Kaiser muß wieder her oder wie ist das gemeint?) Das Gesetz ist heute
noch gültig, Herr Landesrat! Ich glaube, der Kaiser würde sich vielleicht daran halten. Ich glaube, da
könnten wir beruhigt sein. (Anhaltende Unruhe im Hohen Hause.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Problem bedarf dringend einer Regelung. Sie haben
das ja auch schon erkannt, daß hier eine Lösung notwendig ist. Sie haben zu Beginn dieser
Legislaturperiode schon, im Jahre 1989 einen Antrag auf Objektivierung bei der
Postenvergabe eingebracht. Nur dieser Antrag, er hat sich benannt "betreffend
Erlassung eines Gesetzes über die Ausschreibung und Besetzung von freien
Dienstposten im Landes- und Gemeindedienst". Dieser Antrag ist in der Schublade verschwunden und
weiter nicht behandelt worden. Auch wenn ich heute
einen Antrag bekommen habe, mit dem Sie jetzt eine Verwaltungsmaßnahme setzen wollen. Sie
schreiben darin, daß Sie mit der Behandlung des alten Antrages zugewartet haben, bis eine
Bundesregelung kommt. (LR
Mag.Freibauer: Herr Kollege, Sie müssen den alten Antrag lesen. Sie haben offenbar nicht gelesen,
daß wir die Erfahrungen abwarten sollen, die man auf Bundesebene macht. Und auf diesen
Erfahrungen wollen
wir aufbauen!) Ja, also die Erfahrung abwarten. Das heißt, wir brauchen
selber nichts zu tun. Lehnen wir uns zurück! Beobachten wir, was ein anderer Staat, was der Bund
oder andere Gebietskörperschaften vielleicht machen. (LR Mag.Freibauer: Sie sollten das positiv
auslegen! Wir wollen doch nicht Fehler doppelt machen, oder?) Herr Landesrat, wenn ich den Herrn
Landeshauptmann, Ihren derzeitigen Chef richtig gehört habe, dann habe ich auch aus seinem Munde
vernommen, daß er sich plötzlich für eine Öffnung einsetzt. Plötzlich sagt er,
die Parteien sollen sich aus den Lebensbereichen zurückziehen, denn sie sind in viel zu viele
Lebensbereiche schon eingedrungen. Und plötzlich spricht er davon, daß er für eine unbeeinflußte
Postenvergabe,
insbesondere bei den Schulleitern ganz offen, in aller Öffentlichkeit eintritt. Daher, glaube ich, wissen
Sie auch, daß dieses Problem gelöst
werden soll und muß. Und daher bin ich überzeugt, wir können auch verlangen, daß diesen Worten
des Herrn Landeshauptmannes Taten folgen sollen. Es sind daher alle aufgerufen, hier mitzuwirken,
meine sehr
geehrten Damen und Herren. In diesem Zusammenhang bringe ich folgenden
Resolutionsantrag ein (liest):
"Resolutionsantrag
des Abgeordneten Dr.Kremnitzer zur Gruppe 0 des Voranschlages des Landes Niederösterreich für
das Jahr 1993 betreffend Objektivierung bei Stellenbesetzungen.
Die Stellenbesetzungen im Bereich des öffentlichen Dienstes steht im besonderen Rampenlicht der
Öffentlichkeit. Schon im Artikel 3 des Staatsgrundgesetzes aus 1867 wurde verankert, daß "die
öffentlichen
Ämter für alle Staatsbürger gleich zugänglich" sein müssen. Für den Bundesbereich sowie in
mehreren Bundesländern sind daher "Ausschreibungs- bzw. Objektivierungsgesetze" erlassen
worden. Auch im
Niederösterreichischen Landtag wurde bereits im Jahre 1989 ein Vorschlag für ein
Ausschreibungsgesetz eingebracht, der inhaltlich lediglich eine legistische
Festschreibung der bisherigen Praxis des Ausschreibungs- und Besetzungswesens
vorsieht und der darüberhinaus seither nicht behandelt worden ist. Die Notwendigkeit von
Objektivierungsregeln bei Stellenbesetzungen ist unbestritten. Auch der neue Landeshauptmann
Dr.Pröll hat bereits in der Öffentlichkeit erklärt, daß er sich gegen die derzeit praktizierte
parteipolitische Besetzung im Bereich der Schulleiter wendet.
Mindestanforderungen an eine objektive Stellenbesetzung müssen normative Bestimmungen
über die öffentliche Ausschreibung der freien Dienstposten, eine externe, unabhängige Beurteilung mit
nachvollziehbaren Entscheidungsabläufen
und eine befristete Bestellungsdauer für Führungskräfte sein. Der gefertigte Abgeordnete stellt daher
den Antrag: Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, dem NÖ Landtag innerhalb von drei Monaten einen
Gesetzesvorschlag im Sinne der Antragsbegründung vorzulegen."
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich ersuche Sie um Unterstützung für diesen
Resolutionsantrag. Ich komme aber auch auf den Antrag jetzt zu sprechen, den die Österreichische
Volkspartei vorgelegt hat, der dem Ausschuß zugewiesen wird. Dieser
Antrag zielt darauf ab, daß im Verwaltungsbereich Maßnahmen gesetzt werden, um dort eine externe
Beurteilung herbeizuführen, mit der der Verwaltungsbereich kontrolliert wird. Um dann aus dem
Ergebnis im Verwaltungsbereich die freien Dienstposten und auch die freien Führungspositionen
besetzen zu können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Hereinnahme und Mitwirkung von Externen ist eine
Vorgangsweise, für die wir sehr viel übrig
haben. Denn alles, was in jedem Unternehmen im eigenen Bereich gekocht
wird, hat eben gewisse Schlagseiten. Weil - und da ist niemand subjektiv daran schuld - jeder der eine
gewisse Zeit in einem Unternehmen
arbeitet, zweifellos, wie man so schön sagt, "betriebsblind" wird. Die
Hereinnahme von Externen hat daher eine sehr starke innovative und kreative
Bedeutung. Nur glauben wir, daß die Verlagerung auf den Verwaltungsbereich,
daß das als Verwaltungsmaßnahme zu konstruieren, zu wenig ist. Wenn Sie
meiner Empfehlung, meinem Resolutionsantrag folgen, dann kann man ohne weiteres auch diese
Maßnahmen in eine Gesetzesform gießen. Ich habe mich sehr offen und flexibel ausgedrückt. Es ist
ohne weiteres möglich, daß andere Vorstellungen hineinverpackt werden können. Aber ich glaube, wir
sind es der Bevölkerung, den Niederösterreichern
schuldig, daß ein Gesetz zur Beseitigung dieser Mißstände geschaffen wird.
(Beifall bei der FPÖ.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Uhl.
Abg. UHL (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der
Debatte um das Budget werden neben den
Beschlüssen über die einzelnen Ausgaben im kommenden Haushaltsjahr in
traditioneller Weise alle Problemstellungen - und zwar die der Vergangenheit und besonders die der
Zukunft - diskutiert. Einerseits aus der Tatsache
heraus, daß die Bereitstellung, aber auch in einigen Fällen die "Nicht-Bereitstellung", von finanziellen
Mitteln die Grundlage für Problemlösungen bilden. Ich darf daher in der Gruppe 0 auf einige Probleme
und Sorgen
hinweisen.
Vorerst einiges über die Beschlußfassungen unserer Landesverfassung und deren Änderungen. Der
Beschluß vom 30.November 1920, also vor fast genau 72 Jahren, gebar die erste Verfassung unseres
Bundeslandes. Änderungen in den Jahren 1925, 1930, 1954 und 1969 folgten.
Dann wurde das Jahr 1972 vom damaligen Landeshauptmann Andreas Maurer zum "Jahr der
Verfassung" erklärt. Die vorletzte Änderung hat ab
1979 ihre Gültigkeit. Das kann man aus der Sicht der damaligen Zeit als Qualitätsbeweis sehen, wenn
ein so tiefgreifendes Gesetz so lange den Anforderungen entsprochen hat. Die letzten Änderungen
waren
erforderlich durch die Tatsache, daß auch unser Bundesland eine eigene
Landeshauptstadt erhielt und daß dem Zug der Zeit mit dem am 20.Februar 1992
gefaßten Beschluß über die neue Landtagswahlordnung Rechnung getragen wurde.
Wobei ich schon weiß, daß die Landtagswahlordnung nur ein Gesetz mit Verfassungsrang war.
Noch einmal zum Jahr 1979. In Niederösterreich gab es 30 Jahre lang eine typische ZweiParteienlandschaft im Landtag. Aus dieser Sicht war zweifellos auch bezüglich der politischen und
soziologischen Entwicklung die Notwendigkeit einer Anpassung gegeben. Heute haben
Minderheitenrechte - und gerade wir Sozialdemokraten bekennen uns dazu - eine andere Wertigkeit
und Notwendigkeit. Und, Herr Klubobmann Böhm, eines
dieser Rechte ist auch jenes, Resolutionsanträge zu stellen. Im besonderen
ein Recht der Minderheit. Lag in diesen 30 Jahren die Differenz der Kräfteverhältnisse bei maximal 20
Prozentpunkten, ist dies heute bedeutend anders. Alleine dadurch, daß eine dritte Kraft in dieses
Haus
eingezogen ist. In diesem Zusammenhang eine persönliche Bermerkung über die
Gemeindewahlordnung als einer, der seit mehr als zwei Jahrzehnten im Gemeinderat tätig ist. Es
kann nicht die Meinung des Gesetzgebers sein, daß ein
Schreibfehler, oder wenn auf Grund des Lebensalters eine Schriftart nicht gelesen werden kann oder
wenn es die Mehrheit beschließt, mandatsentscheidend ist. Oder aber, daß durch ein paar fehlende
Millimeter bei einem
Stimmzettel einer ganzen Wählergruppe der Eintritt in den Gemeinderat verwehrt wird. (Beifall bei
Abg. Dr.Kremnitzer.) Die gesetzlich
vorgeschriebenen Maße eines Stimmzettels sind auch mir bekannt. Bei beiden
Beispielen hat nicht der Wille der Wähler, sondern die Argumentationsstärke
der Wahlmitarbeiter und das sind politische Funktionäre, gezählt. Diese
Gesetze sollen geändert werden! Machen wir Schluß mit diesen unwürdigen und den Willen des
Wählers entgegenstehenden Vorgangsweisen!
Nun zurück zum 20.Februar 1992, dem Beschluß der Landtagswahlordnung: Ich weiß schon, daß
damals einige Abgeordnete dieses Hohen Hauses bei der Beschlußfassung die Hand gehoben haben
und damit die eigene
politische Zukunft wesentlich beeinflußt haben. Aber das ist, Hohes Haus, gelebte Demokratie und
wurde heute schon mehrmals erwähnt. Was waren die Hauptanliegen und die Zielsetzungen für diese
neue Landtagswahlordnung?
Erstens: Näher zum Bürger! Das hat auch der neue Landeshauptmann in seiner Antrittsrede gesagt.
Ich möchte Bürgernähe nicht nur in Reden beschwören, sondern auch in meiner Sprache pflegen.
Daher muß ich noch etwas hinzufügen. Und zwar zum Begriff "neuer Landeshauptmann". 12 lange
Jahre war Dr.Pröll an den Schaltstellen der Politik in den
verschiedensten Funktionen. Heute tut der Herr Landeshauptmann so, als sei er ganz neu in der
Politik und betreibt Kindesweglegung. Daß er dann jeweils jene Adoptionen durchführt, welche gerade
in den Ohren der Wähler besonders gut klingen, ist sein politisches Handeln. In meiner Kinderzeit gab
es da so ein Comic-Heftchen. Da gab es einen,
der alles erfunden hat, auf der anderen Seite einen, der alles finanzieren sollte. In Niederösterreich
erfindet der Herr Landeshauptmann
zumindest wöchentlich etwas, oftmals bereits zum zweiten Mal. Die Ausführung und Finanzierung
obliegt dann den zuständigen Regierungsmitgliedern
oder der NÖ Bevölkerung.
Noch einmal zurück zur Landtagswahlordnung: War der vorrangigste Punkt, näher zum Bürger, kam
an die zweite Stelle die Überschaubarkeit der
Einheiten, sprich Wahlkreise. Mittlerweile wird diese Forderung auch bei der Bildung der
Sozialsprengel laut. Und zwar nicht von uns Sozialdemokraten, sondern von Repräsentanten des NÖ
Hilfswerkes. Ein ganz
wesentlicher Punkt war auch die Schaffung der Möglichkeit, die Stimmabgabe ganz
persönlichkeitsbezogen zu ermöglichen, die Grundzüge zum
Persönlichkeitswahlrecht. Das Schaffen der Wahlmöglichkeit vor dem Wahltag rundet das Näher zum
Bürger in besonderer Weise ab. Die neue Landtagswahlordnung
soll auch dazu dienen, daß das Mittun in und bei politischen Entscheidungen wieder von mehr
Mitbürgern getragen wird. Unsere Politik - und da meine ich wirklich alle, die auf dem Boden des
demokratischen Verständnisses arbeiten - muß mehr Interesse beim Bürger wecken. Dies dient der
Demokratie und damit uns allen. Noch einige, wie mir scheint wichtige Punkte: Wie groß die Zahl der
Änderungen von Gesetzen und Verordnungen durch EWR und eventuell EG sein wird, ist noch nicht
erkennbar. Landesgesetze sind es einige, wie wir aus den Unterlagen des Europa-Ausschusses
entnehmen können. Dies gilt auch für eventuellen Änderungen von Verfassungsgesetzen. Bei einer
diesbezüglichen Vorbesprechung habe ich jedoch bereits meinen Wunsch deponiert. Änderungen
sollen so durchgeführt und abgefaßt
werden, daß jeder Bürger damit etwas anfangen kann. Klar, deutlich, verständlich und sinnvoll muß
ein Gesetz sein. Dann wird es der Landesbürger
gerne als Selbstverständlichkeit einhalten. Daß die Österreichische Volkspartei über die Direktwahl
des Landeshauptmannes in Niederösterreich immer wieder diskutiert, ist uns allen bekannt.
Dies wurde auch durch den Landeshauptmann an den Bundesrat herangetragen. Zwei Ängste, wie
der Herr Klubvorsitzende gesagt hat, sind dabei
nicht zu übersehen. Sie unterstellen uns, wir haben Angst, daß wir nicht eine Person für den
Landeshauptmann hätten. Sie - das unterstelle ich Ihnen jetzt - haben die Angst, daß Sie diesen, den
Sie haben, verlieren können. (Abg. Böhm: Ich habe nicht gesagt, ich unterstelle! Ich sagte, man
könnte unterstellen!) Herr Kollege, ich habe gesagt,
ich unterstelle! Ich habe es klarer gesagt. Viele Änderungsnotwendigkeiten und auch
Änderungswünsche werden in nächster Zeit beraten werden und dem Hohen Haus zur
Beschlußfassung vorgelegt werden. Grundsätzlich haben die politischen Kräfte in diesem Land die
Sozialdemokraten und die Volkspartei alleine durch verschiedene Vorwahlsysteme ein Mehr an
Demokratie signalisiert. Trotzdem,
während die einen noch die besseren für Niederösterreich suchen, haben
diesen Personenkreis die Sozialdemokraten bereits gefunden. Eine kleine Bemerkung noch zur
letzten Ausschuß-Sitzung. Daß der ÖVP-Landesparteisekretär Dr.Strasser bei der letzten besagten
Ausschußsitzung anwesend war, ist sicherlich nur der Vielzahl der Gänge und Räume dieses Hauses
zuzuschreiben. Fast drängt es mich, zu sagen, was dem einen sein
Rumpold, ist dem anderen sein Strasser. Ich glaube ja nicht, daß die Damen und Herren
Abgeordneten der Österreichischen Volkspartei ihren Landesparteisekretär nicht kennen. Oder daß er
gar als Aufpasser dabei war. Beides würde
schlecht sein. Das eine für die ÖVP, das andere für die Geschäftsordnung dieses Hauses.
Abschließend will ich noch auf etwas Besonderes
hinweisen. Gerade wir Sozialdemokraten haben in unserer mehr als hundertjährigen Geschichte
immer wieder bewiesen, daß bei uns der Mensch im
Mittelpunkt steht. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Alle
Veränderungen haben dem Menschen und damit der Demokratie zu dienen. Unter diesem
Aspekt sehen wir jeder Erneuerung mit guten Gefühlen für unser Heimatland Niederösterreich
entgegen. (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Litschauer.
Abg. LITSCHAUER (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geschätzten Damen und
Herren! Im Zuge der laufenden Debatte sind von meinen Vorrednern schon viele Feststellungen zur
Landesverwaltung im engeren und weitesten Sinn getroffen worden, zu denen konkret
sofort etwas zu sagen wäre. Ich werde aber im Zuge meiner Debattenbeiträge
auf einzelne Punkte eingehen. Zunächst möchte ich aber, meine verehrten Damen und Herren, einige
generelle Feststellungen zum Budget 1993 treffen.
Für mich ist es ein erfreulicher Aspekt, daß das Budget 1993 einige beachtliche Schwerpunkte enthält.
Und es ist dem Finanzreferenten Mag.Freibauer gelungen, diese Präsentation in einer überzeugenden
Weise vorzunehmen. Schon am prozentuellen Anteil der einzelnen
Gruppen an den Ausgaben des ordentlichen Teiles des Voranschlages 1993 ist ersichtlich, wo diese
Schwerpunkte liegen. Sie wurden auch vielfach
von meinen Vorrednern schon angeführt.
Die soziale Wohlfahrt und vor allem die Wohnbauförderung wird im Jahre 1993 Impulse brauchen.
Diese Impulse werden durch das Budget 1993 gegeben werden. Auch im Kultur- und
Wissenschaftsbereich sowie bei Unterricht und Sport sind im Vergleich zum Vorjahr bessere
Dotationen ersichtlich. Letztlich sind auch bei der Wirtschaftsförderung
Finanzmittel im steigenden Ausmaß erforderlich. Und Sie sind auch vorgesehen, um
der sich auch in Österreich abzeichnenden Abschwächung der Konjunktur entgegenzutreten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Zum Voranschlag der Gruppe 0,
Vertretungskörper und Allgemeine Verwaltung, möchte ich nunmehr einige Anmerkungen machen und
ich glaube auch, es sind objektive Darstellungen. Die Gesamtausgaben der Gruppe 0 werden 1993
um 365 Millionen gegenüber dem Jahre 1992 ansteigen. Das entspricht einer prozentuellen
Erhöhung von 6,6 %. Betrachtet man nun konkret den Anteil der Personalausgaben, so stellt sich das
Bild etwas günstiger dar. Die veranschlagte
Erhöhung beträgt hier lediglich 134 Millionen Schilling, was einer prozentmäßigen Steigerung von
etwa fünf Prozent entspricht. Die Erhöhung der
Personalkosten, die neben der prognostizierten Anhebung der Bezüge im öffentlichen Dienst, dem
Ausbau von 3,95 %, was als allseits bekannt gelten darf
und natürlich die unumgänglich notwendigen Gehaltserhöhungen und Dienstpostenvermehrungen
sind auch hier ebenfalls berücksichtigt. Als positiv, meine verehrten Damen und Herren darf ich in
diesem Zusammenhang anmerken, daß der Anteil der veranschlagten Gesamtausgaben der
Gruppe 0 am Gesamtbudget des Landes trotz einer 6,6 prozentigen Steigerung im Jahr 1993 nahezu
gleich bis ganz geringfügig unter dem Wert des Jahres 1992 liegen wird. Mir ist bewußt, meine werten
Damen und
Herren - und das ist ja auch heute in der Debatte sehr häufig zum Ausdruck
gekommen - jede Erhöhung der Personalausgaben, jede Vermehrung der Dienstposten wird kritisch
beleuchtet. Ich stelle aber die Frage, ob diese kritischen Anmerkungen auch die konkrete der Situation
der Landesverwaltung genau hinterfragt haben. Ich kann mich heute bei dieser Debatte des
Eindruckes nicht erwehren, daß manchmal sehr vorschnell, weil medial wirksam, ohne konkrete
Kenntnis der vorhandenen
Strukturen und ohne genaues Wissen notwendigen Arbeitsab-läufeund die
vorhandenen Zwänge auf Grund oft nur schwer vollziehbarer Gesetze beurteilt
wurde. Tatsache ist, meine verehrten Damen und Herren, daß die Anforderungen an die
Landesverwaltung aus verschiedenen Gründen ständig steigen.
Die Verwaltung bzw. die Erfordernisse der Verwaltung orientieren sich primär an den neuen
Regelungen und Normen, die nicht allein auf der
Landesebene, sondern vielfach auch auf Bundesebene laufend produziert werden. Diese Gesetzesflut
führt natürlich bei den Bürgern oft zu berechtigtem Unmut. Wünsche der Beamtenschaft und der
Verwaltung, dazu hier entsprechende Dienstposten einzusetzen um den entsprechenden
Anforderungen entgegenzukommen, sind nur in geringem Maße
entsprochen worden. Ich möchte auch hier verweisen auf einige Gesetze aus der Bundesebene. Etwa
das neue Chemikaliengesetz oder das
Wasserrechtsgesetz. Hier sind neue Anforderungen an die Landesverwaltung herangetreten.
Ich weiß, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß es hier wenige Lösungsansätze gibt. Aber
eines möchte ich heute erwähnen, weil der Herr Landeshauptmann anwesend ist bei unserer Debatte.
Vor wenigen Tagen hat er sich zum Ziele gesetzt, daß wir darangehen sollen, einige ganz gezielte
konkrete Deregulierungsmaßnahmen durchzuführen. Drei Gesetze sind bereits vorbereitet. Auch von
unserem Klubobmann wurde
heute darauf hingewiesen. Dieser neue Programmpunkt in Niederösterreich findet zweifelsohne nicht
nur seitens der Bevölkerung, sondern, Sie
können mir glauben, auch seitens der Beamtenschaft große Zustimmung.
Ein zweiter Aspekt, meine verehrten Damen und Herren: Die Anforderungen steigen, weil sich in der
letzten Zeit insbesondere die politischen
und die wirtschaftlichen Gegebenheiten nicht nur in unserem Lande, sondern außerhalb unseres
Landes, jenseits der Grenzen geändert haben. Hier denke ich an die Öffnung der Ostgrenzen. Durch
eine enorme
Zunahme des Straßenverkehrs ist es notwendig geworden, insbesondere bei den
Bezirksverwaltungsbehörden zusätzliche Arbeitsabläufe mit dem vorhandenen Personal zu
bewältigen.
Ich habe hier eine Statistik einer mittleren Bezirkshauptmannschaft herausgenommen. Wir stellen fest,
daß beispielsweise seit dem Jahr 1988 etwa der Bereich der Ausstellung von Sichtvermerken von
damals 732 auf heute 2.100 angestiegen ist. Ich betone, zu bewältigen mit dem gleichen Personal!
Fremdenpolizeiliche Maßnahmen sind notwendig geworden im Bezug auf die Aufenthaltsverbote, auf
die Schubhaftverhängungen, auf Ausweisungen. Auch hier gibt es eine ähnliche Statistik. Eine
hundertprozentige Steigerung des Arbeitsaufwandes bei den
Bezirksverwaltungsbehörden ergab sich durch grenzbedingte Straffälle. Gestatten Sie mir, hier eine
Ziffer zu nennen: Von dieser Bezirkshauptmannschaft sind vom Jahr 1989 bis 1990 2.638 derartiger
Delikte von den Dienstnehmern wahrzunehmen gewesen. Das erfordert einen zusätzlichen
Arbeitsaufwand von 11 Wochen, der wiederum ohne zusätzliches Personal bewältigt
werden muß.
Auch in Fragen der Umwelt ist eine große Sensibilität festzustellen. Das bedeutet, daß die
Bevölkerung bei den Verfahren, bei den
Umweltverträglichkeitsprüfungen, bei Bürgerbeteiligungsverfahren und allen diesen sie berührenden
Fragen eine zusätzliche Inanspruchnahme des Behördenapparates an den Tag legt. Die
Auswirkungen darauf, das darf ich hier ganz konkret sagen: Es werden längere behördliche Verfahren
notwendig. Der persönliche Einsatz der beteiligten Bediensteten durch die Verfahren darf nicht
unerwähnt bleiben. Ein enormer Mehraufwand ist damit verbunden. Die zweite Seite dieser
Umweltsituation ist die Umweltpolitik womit die Landesverwaltung insbesonders gefordert ist. Nicht nur
mit Hilfe entsprechend hoher finanzieller Mittel müssen die Sünden der Vergangenheit korrigiert
werden. Sondern auch durch gewaltigen personellen
Einsatz, der vorwiegend wiederum von den Landesbediensteten durchzuführen
ist. Wenn ich nur an jene Dienststelle denke, meine verehrten Damen und Herren, die mit der
Problematik der Mitterndorfer Senke befaßt ist,
nämlich die Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt. Hier steht fest, daß zum Beispiel durch personelle
Ressourcen es notwendig ist, unter Einbeziehung privater Fachleute, in Permanenz zu arbeiten, um
all den Aufträgen nachkommen zu können.
Heute ist bei dieser Debatte auch das Wort "Bürgerservice" gefallen. Jawohl, wir bekennen uns dazu!
Bürgerservice ist ein Postulat, das von der Bevölkerung verlangt wird. Wir verstehen darunter, daß in
der Landesverwaltung die Behörde, die Dienststelle immer näher zum Bürger gerückt wird. Und wir
haben auch festgestellt, daß bei den Bezirkshauptmannschaften über 34 Außenstellen mittlerweile
eingerichtet wurden. Und wenn heute schon einmal in der Diskussion im
Zusammenhang mit den Amtstiteln hier eingeworfen wurde, daß ein gestörtes
Verhältnis der Bevölkerung zu den Bediensteten besteht, dann darf ich das
insofern korrigieren. Es gibt eine jüngst durchgeführte Umfrage in der
Bevölkerung, die bestätigt dem NÖ Landesdienst, daß 47 % der Landesbürger mit der Verwaltung des
Landes sehr zufrieden sind. Welche Punkte wurden
beurteilt? Schnelle Erledigung, Freundlichkeit, gute Beratung und unbürokratische Vorgangsweise bei
den einzelnen Vorsprachen. Vieles soll in Hinkunft, meine verehrten Damen und Herren des Hohen
Hauses trotz dieses positiven Ergebnisses sicherlich vorangetrieben werden. Eines darf dabei jedoch
nicht vergessen werden: Das Service liefert nicht nur der Computer. Sondern es wird immer der
Mensch, der Bedienstete hier verlangt sein.
Und wenn heute auch hier von verschiedener Seite gemeint wurde, man soll jede Serviceleistung
intensivieren ohne an Dienstpostenvermehrungen zu denken: Bei dieser Beurteilung stellt sich mir
schon eine Frage.
Was ich damit zum Ausdruck bringen will, meine verehrten Damen und Herren ist, daß die politische
Vorgabe der bürgernahen Verwaltung auch eine entsprechende Berücksichtigung der personellen
Notwendigkeit erforderlich macht. Auf der einen Seite eine Verbesserung des
Services zu verlangen, auf der anderen Seite aber gleichzeitig der vielleicht populären Forderung
nach Verringerung der Dienstposten im öffentlichen Dienst das Wort zu reden, ist für mich ein
unlösbarer Widerspruch. Dies möchte ich vor allem Kollegen Dkfm.Rambossek, der jetzt nicht im Saal
ist, sagen.
Neben diesen vielfältigen Erfordernissen, meine verehrten Damen und Herren, im hoheitlichen
Bereich wachsen auch die Anforderungen an die Dienstleistungsbereiche des Landes. Insbesondere
im sozialen Bereich, in den Krankenanstalten, in den Heimen, in den Kindergärten. Die
notwendigen Änderungen im Gesundheitswesen, die Änderungen der Bevölkerungsstruktur führen vor
allem in sozialen Bereichen zu neuen Herausforderungen für die bestehenden Einrichtungen. Dies
beginnt im Bereich des
Kindergartenwesens mit Schaffung zusätzlicher Kindergartengruppen. Was natürlich sehr im Interesse
der Gemeindepolitik gelegen ist. Es geht weiter im Bereich der Krankenanstalten, das geht weiter im
Bereiche der Pensionistenheime. Und hier geht es grundsätzlich um eine entscheidende Vermehrung
von Dienstposten, die unbedingt berücksichtigt werden muß, um den Anforderungen aus der
Bevölkerung zu
entsprechen. Daß sich aus all den von mir angeführten Punkten Auswirkungen auch auf die Zahl der
Landesdienstposten und des Dienstpostenplanes
ergeben, ist klar vollziehbar.
Nun darf ich mich ganz kurz, meine verehrten Damen und Herren, auch mit den Zahlen des
Dienstpostenplanes 1993 auseinandersetzen. Im Dienstpostenplan 1993 wird es insgesamt eine
Vermehrung um 194 Dienstposten geben. Wenn man aber den Dienstpostenplan etwas genauer unter
die Lupe
nimmt, kann man feststellen, daß schon allein für den Bereich der Landesanstalten 194 Dienstposten
erforderlich sind. Es sind erforderlich 84
Dienstposten für die zu eröffnenden neuen Kindergartengruppen im Jahr 1993. Und lediglich 53
Dienstposten sind es, die in der Hoheitsverwaltung
eingesetzt werden. Obwohl in Wirklichkeit die Forderungen auf 81 Dienstposten gestellt wurden,
konnte durch Einsparungen entsprechender
Dienstposten diese Zahl reduziert werden. In der Straßenverwaltung, meine
verehrten Damen und Herren, sowie bei den Landeslehrern kommt es zu einer
Reduktion von insgesamt 138 Dienstposten. Diese entgegengerechnet ergibt die bereits von mir
erwähnte Zahl. Diese Vermehrung, liebe Damen und
Herren des Hohen Hauses, ist in Anbetracht der gestiegenen und erweiterten
Erfordernisse unbedingt zu akzeptieren.
Unabhängig von der geringfügigen Anhebung des Dienstpostens gibt es glücklicherweise in der
Landesverwaltung eine Reihe von Faktoren, die eine Vermehrung des Personalbedarfes reduzieren
und wesentlich bremsen. Drei möchte ich hier anführen:
Ein Faktor ist die Einführung moderner Bürokommunikation. Die rasche Einführung der EDV hat es
ermöglicht, daß hier wesentliche Arbeitskapazitäten aufgefangen werden konnten. Viel an Mehrarbeit
konnte dabei abgefangen werden. Allerdings, das möchte ich auch betonen, können nicht alle diese
Tätigkeiten, vor allem im Bereich des
Bürgerservice und der Bürgerbetreuung einfach mit EDV und Technik bewältigt
werden. Der Mensch wird auch hier weiterhin die Hauptlast der Arbeit zu
tragen haben.
Die zweite Ursache, meine verehrten Damen und Herren des Hohen Hauses, warum
Postensteigerungen in der Landesverwaltung geringer ausgefallen sind, ist vor allem die Bereitschaft
der Mitarbeiter, das möchte
ich hier besonders erwähnen, die Bereitschaft der Mitarbeiter, sich der
neuen Aufgaben und Herausforderungen zu stellen. In den letzten Jahren haben die in der Verwaltung
tätigen Landesbediensteten - und das können Sie sicherlich auch durch persönliche Vorsprachen und
Beobachtungen feststellen - eine sehr starke Flexibilität und Anpassungsfähigkeit gezeigt. Nicht nur
daß die eindeutig
nachweisbare Mehrarbeit, von der ich bereits gesprochen habe, mit nahezu
gleichem personellen Stand bewältigt wurde. Sondern vor allem auch aus der Tatsache, daß sich die
Dienstnehmer auf die neuen Hilfsmittel rasch
umgestellt haben.
Gestatten Sie mir jetzt einige Anmerkungen zum Personalaufwand des Jahres 1993. Wenn auch die
Personalkosten in absoluten Zahlen geringfügig angewachsen sind, so darf doch festgestellt werden,
daß der Anteil der Personalausgaben der Verwaltung an den ordentlichen Ausgaben
eine absolut positive Entwicklung zeigt. 1992 betrug der Anteil dieser Personalkosten 23,02 % der
ordentlichen Ausgaben. Nach dem Voranschlag 1993 wird dieser Anteil weiter sinken und den Wert 23
% erreichen. Noch deutlicher fällt dieser Vergleich aus, wenn man den Wert des Jahres 1991
heranzieht. Damals betrug der Anteil noch 23,65 %.
Diese positive Entwicklung soll fortgesetzt werden durch die Intensivierung einer permanenten
Verwaltungsreform. Einer permanenten
Verwaltungsreform, die es im NÖ Landesdienst seit vielen Jahren gibt.
Derzeit ist gerade eine von der Landesregierung beauftragte renommierte Beraterfirma dabei, den
großen Bereich der Sachverständigen zu
durchleuchten. Und eine Organisationsstruktur zu erarbeiten, die einen noch
effizienteren Einsatz der hochqualifizierten Dienste ermöglichen soll. Die Anforderungen an diese Dienstnehmer, meine verehrten Damen und Herren, die vor allem im
hochsensiblen Umweltbereich unter den kritischen Augen der Medien zum Teil sehr brisante
Entscheidungen zu treffen haben, steigen vehement an. Zeitgemäße Strukturen helfen mit, den Druck
und die Belastung von betroffenen Bediensteten zu nehmen. Der Herr Landeshauptmann hat in
diesem Zusammenhang sein besonderes Interesse gezeigt, eine Fortsetzung dieser
Verwaltungsreform zu betreiben.
Daß der Einsatz der modernen Technologien im Verwaltungsbereich gewisse Kapazitäten freisetzt,
die längst wieder für andere und neue Aufgaben gebraucht werden, habe ich bereits erwähnt. Eine
Beschleunigung in diesem Bereich kann ich nur sehr begrüßen. Die Landesregierung hat vor kurzem
auch unter anderem ein vollkommen neues
Informationssystem beschlossen, das sicherlich ein Pilotprojekt sein wird im Reigen
der österreichischen Bundesländer. Mit positiven Akzenten wird versucht, verschiedene
Verwaltungsabläufe durch die Einführung dieser neuen Methoden des Landesinformationsbürokommunikationssystems zu
verbessern.
Nun ein Wort zur Dezentralisierung, weil die heute bereits angeschnitten wurde. Diese
Dezentralisierung ist für uns in diesem Hohen Hause
eine beschlossene Tatsache. Weil sie mit ein Teil der sogenannten Verwaltungsreform ist. Ein Teil der
Ver- waltungsreform deshalb, weil einerseits
Dienststellen näher zum Bürger gebracht werden, weil es zweitens zusätzliche
Anlaufstellen in der Nähe der Ansprechpartner gibt. Und weil es drittens die
Möglichkeit gibt, Mitarbeiter näher an ihren Wohnsitz zu versetzen. Viertens - und das möchte ich vor
allem an Herrn Kollegen Dr.Kremnitzer
richten - verstehe ich auch unter Dezentralisierung insofern eine Reform, daß Agenden der Zentrale in
die Regionen verlegt werden, was naturgemäß eine Reduktion der notwendigen Dienstposten im
zukünftigen Landhaus
mit sich bringen wird. Ich darf vielleicht konkret einige Zahlen nennen, weil heute unter anderem auch
gesagt wurde, es handelt sich bei der
Dezentralisierung immer nur um Ankündigungen. Erlauben Sie mir, meine verehrten Damen und
Herren, einige komplexe Zahlen zu nennen aus dem Jahre 1992. Insgesamt wurden 140 Dienstposten
von der Zentrale in die einzelnen Regionen verlegt. Die nächsten
Maßnahmen werden konkret in Horn mit etwa 40 Dienstposten und in weiterer
Folge in Baden mit 60 Dienstposten gesetzt werden. Auch das hat wieder
zur Folge - und das ist das Konzept, von dem wir ausgegangen sind, als der Raumbedarf für St.Pölten
konzipiert wurde - daß die vorzunehmenden Dezentralisierungen von 700 bis 800 Dienstposten in die
einzelnen Regionen in der Zentrale nicht mehr aufscheinen werden. Die
weiteren Dezentralisierungsmaßnahmen darf ich mir daher ersparen. Damit komme ich zu einem
Kapitel, das heute bereits die Wogen sehr hoch gehen ließ, nämlich zu dem sogenannten Thema der
Ausschreibung der Dienstposten. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf zu einem Thema
Stellung nehmen, das hier von verschiedener Seite beleuchtet wurde.
Ich möchte in diesem Zusammenhang erinnern daran, daß der Herr Landeshauptmann in seiner
Grundsatzerklärung nach seiner Wahl dieses Thema
aufgegriffen hat. Und unmißverständlich klargestellt hat, daß es hier sehr bald eine Regelung, auf
welcher Basis immer, geben soll. Es ist auch
hier von der ÖVP-Seite vor wenigen Tagen ein ganz konkreter Antrag gestellt worden. Ich weiß, daß
die Frage eines Ausschreibungsgesetzes ein
Hauptthema der FPÖ ist, aber auch ein Thema der Sozialdemokraten. Man braucht ja nur die
Presseaussendungen der letzten Tage zu betrachten oder die Diskussion heute hier im Hohen Haus.
Wir kennen alle mitsammen die Ausgangslage. Wir haben schon im Jahr 1988 im VerfassungsAusschuß, auch im Unterausschuß dieses Thema behandelt. Wir kennen die
Tatsache, daß es beim Bund ein Ausschreibungsgesetz gibt. Aber daß dieses
Ausschreibungsgesetz auf Bundesebene in der Praxis kaum umzusetzen war.
Der Bund und auch einige Länder haben bereits Ausschreibungsgesetze zur Objektivierung der
Aufnahme von Bediensteten und Besetzung von Spitzenfunktionen erlassen. Das Aufnahmeverfahren
beim Bund hatte konkret zahlreiche negative Erscheinungen zur Folge. Ich darf sie in Erinnerung
rufen. Eine immens aufwendiges Verfahren mit ausufernder Administration. Mit allen seinen negativen
Auswirkungen, wie
zusätzliche Dienstposten, eine lange Verfahrensdauer und hohe Kosten.
Zwischenzeitlich hat eine Novelle auf Bundesebene eine geringfügige Verbesserung
erbracht. Aber auch dieses Modell befriedigt uns noch immer nicht. Daher wollen wir nunmehr einen
neuen Weg gehen. Faktum ist, meine verehrten Damen und Herren, daß bei einer neuen Regelung
dieser Thematik wir bestrebt sein müssen, all die unerwünschten Begleiterscheinungen, die es in
negativer Weise auf Bundesebene und auch bei anderen
Ländern gegeben hat, zu verhindern. Weiters müssen wir nach meinem Dafürhalten bestimmte
Vorgaben erfüllen. Nämlich, der Zeitraum zwischen
Ausschreibung und Aufnahme muß möglichst kurz gehalten werden. Das Verfahren darf
nicht zu einem Bürokratisierungsschub in der Personalverwaltung führen. Eine sofortige Besetzung
von dringend benötigten Posten muß in
Teilbereichen möglich sein. Eine begleitende Kontrolle soll eingeführt werden,
damit die ständigen Bedenken auch zerstreut werden können. Beschwerden
übergangener Bewerber sollen überprüft werden und schließlich sollen durchaus - und dazu stehe ich
- private Personalberatungsunternehmen auch
herangezogen werden. Außerdem - und da möchte ich den Kollegen Mag.Kaufmann
erwähnen - werden wir versuchen, in diesem Zusammenhang der neuen Aufgabenstellungen und
eines neuen Ausschreibungsgesetzes, insbesondere älteren
Dienstnehmern ab dem 50. Lebensjahr auch im Landesdienst in Niederösterreich
unter die Arme zu greifen.
Erinnernd möchte ich zum Projekt des Ausschreibungsverfahrens abschließend noch eines anmerken:
Ich stimme hier mit Landesrat Dr.Bauer, der
sich vor kurzem in einer Pressekonferenz ausführlich mit diesem Thema
beschäftigt hat, überein, daß es sich bei der ganzen Angelegenheit um ein sehr sensibles Thema
handelt. Und daß schon deshalb eine überlegte
Vorgangsweise, Kollege Icha, eine überlegte Vorgangsweise eingeschlagen werden
muß. Wir sind auch dafür, daß bestimmte Kriterien festgelegt und der Aufnahme zugrunde gelegt
werden, wie sie soeben Kollege Dr.Kremnitzer auch ausgeführt hat.
Soweit zum Ausschreibungsgesetz. Einige Anmerkungen in diesem Zusammenhang zu den immer
wieder ins Spiel gebrachten Personalvertretungswahlen.
Kollege Dr.Kremnitzer hat sich heute damit beschäftigt. Er hat scheinbar eine Vielzahl von
Gesprächen mit Landesbediensteten geführt. Ich
hätte diese gerne auch kennengelernt, von denen er gemeint hat, sie äußerten ihm, daß sie bei uns
ständig unter Druck stehen. Ich würde ganz
gerne mit ihnen ein Gespräch führen. Ich kann es mir einfach nicht vorstellen. Denn sonst würden
nicht die Personalvertretungswahlen, die in einer
Wahlzelle geheim vonstatten gehen, diese Ergebnisse bringen. Lassen wir bitte diese Dramatisierung
in diesem Haus! Tun wir nicht so, als wenn nicht auch woanders vielleicht derartige Vorgänge wären.
Ich verweise nur darauf, weil wir im gleichen Ort zu Hause sind, gelegentlich in der Laaerstraße in
einer Dienststelle vorbeizusehen. Du weißt
ganz genau, Kollege Dr.Kremnitzer, welche Dienststelle des öffentlichen Dienstes ich meine, Kollege
Icha nickt mir bereits zustimmend zu. Ich sage es ganz konkret, es ist das Finanzamt in Korneuburg.
(Unruhe bei der FPÖ.) Kollege Dr.Kremnitzer, Du sollst nicht irgendetwas anprangern, wo Du ständig
aus- und eingehst und intervenierst.
Vielmehr möchte ich hier festhalten, daß wir bemüht sind. Und es ist überall
auch feststellbar, daß bei den Personalvertretungswahlergebnissen die Arbeit der Funktionäre und der
Vertreter beurteilt wird. Ich darf mich noch mit einem Kapitel beschäftigen, das auch heute angeführt
wurde. Nämlich die Privatisierung der Straßenmeistereien. Von Deinen Kollegen wurden sie
Straßenmeiereien genannt, das war sicherlich ein Versprecher. Zu den Straßenmeistereien wäre
schon zu sagen,
wenn man sich ein bißchen den Dienstpostenplan genauer anschaut, wird
man feststellen, daß im Bereiche des Dienstpostenplanes 1993 eine nicht
unbeträchtliche Anzahl auch von Einsparungen festzustellen sind. Tatsache ist, daß in der
Straßenverwaltung früher als in anderen Bereichen Kosten-Nutzen-Analysen vor langer Zeit schon
angestellt wurden um bestehende Schwachstellen auszuräumen durch innerbetriebliche
Maßnahmen.
Das reicht bis hin zur Vergabe von Arbeiten an Private. Und das sei auch hier angeführt, damit diese
Maßnahmen eine entsprechende Aufrechterhaltung und Effizienz der Leistungen auch gewährleisten
können. Die
Straßenverwaltung in Niederösterreich leistet vorzügliche Dienste im Sinne der
Bevölkerung und der Sicherheit!
Der Versuch der Privatisierung der Ostautobahn: Es wurde uns sogar von den Medien bestätigt, ich
sage hier nicht, von welchen, daß das eine Privatisierung mit Bauchweh gewesen ist. Wenn man
solche Privatisierungserfahrungen in gleich gelagerten Fällen kennt, wird man sie nicht
nachvollziehen müssen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Und genau das ist auch der Punkt, Kollege Dr.Kremnitzer, der mich bei den Aussagen immer wieder
skeptisch stimmt. Ich habe so den Eindruck, es geht hier gar nicht sosehr um die Leistung der
Straßenverwaltung, es geht vielmehr um die Effizienz der eingesetzten Mittel. Die
Sache an sich, glaube ich, wie es draußen funktioniert, Herr Klubobmann von der Freiheitlichen Partei,
steht aber unter dem Schlagwort der "Privatisierung um der Privatisierung Willen". Dies sage ich ganz
bewußt. Es geht darum, in diesem Bereich dem öffentlichen Dienst
kein gutes Zeugnis auszustellen. Dies, obwohl Du selber dieser Gruppe
angehörst. Dir geht es darum, damit in der Öffentlichkeit immer ein Thema zu schüren. Aber auch
durch die Wiederholung des Themas wird das
Problem kein anderes.
Und ich darf nunmehr zum Schluß kommen, meine sehr verehrten Damen und Herren, zu den
verschiedenen Anträgen, die von der Fraktion der Freiheitlichen Partei eingebracht wurden. Zum
Resolutionsantrag des Dkfm.Rambossek betreffend Verwaltungsreform: Dazu möchte ich festhalten,
daß dieser Antrag meines Erachtens
verspätet kommt, weil wir im Lande Niederösterreich seit Jahren eine effizient betriebene
Verwaltungsreform haben. Zwei Beispiele gefällig?
Die Agrarbezirksbehörde wurde von einer renommierten Privatfirma überprüft. Das Ergebnis war, daß
die Agrarbezirksbehörde dezentralisiert wird,
der kleinste Teil von 200 Bediensteten wird nach St.Pölten übersiedeln. Ein Teil ist bereits nach
Hollabrunn verlegt worden, der nächste
Teil wird nach Baden verlegt. Das ist bereits der Erfolg einer sogenannten Verwaltungsreform in
diesem Bereich. Der nächste Bereich wird
durchleuchtet, das sind die technischen Sachverständigen. Auch darauf habe ich
heute schon hingewiesen. Daher sehe ich absolut keine Veranlassung, diesem Antrag auf
Durchführung einer Verwaltungsreform beizutreten, weil diese längst im NÖ Landesdienst läuft. Zum
zweiten Antrag des Kollegen Ing.Weinmeier auf Urabstimmung betreffend der Abschaffung der
Amtstitel im NÖ Landesdienst. Hiezu möchte ich festhalten, daß wir zunächst die Entwicklung auf der
Bundesebene
abwarten. Im Zusammenhang mit der sogenannten Besoldungsreform ist dort diese
Diskussion im Gange und wir werden diese Entwicklung, Mitte des Jahres wird es ja ein Ergebnis
geben, dann auch zur Grundlage für unsere weiteren Überlegungen machen. Ich sage noch einmal,
die Amtstitelfrage ist für uns kein Urproblem. Wir sind in dieser Frage sehr flexibel.
Aber zum gegebenen Zeitpunkt halte ich es nicht für sinnvoll, diesem Antrag beizutreten.
Zum dritten Resolutionsantrag des Dr.Kremnitzer, Objektivierung bei Stellenbesetzungen: Ich habe
bereits bei meinen Ausführungen darauf hingewiesen, daß dieses Thema bereits im Jahr 1988 von
unserer Fraktion zu behandeln begonnen wurde im Verfassungs-Ausschuß, im Unterausschuß. Man
ist damals übereingekommen, wir wollen die Ergebnisse auf
Bundesebene abwarten. In der Zwischenzeit sind diese bekannt. Es zeigt sich,
daß die Ergebnisse dieser sogenannten Ausschreibungsnormen nicht unbedingt eine Basis für unsere
Regelung ist. Daher habe ich diese Punktation
in meinen Ausführungen gebracht. Aus diesem Grunde lehnen wir auch diesen Antrag ab.
Meine verehrten Damen und Herren! Im Übrigen wird die ÖVP-Fraktion der Gruppe 0 des
Voranschlages die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Icha.
Abg. ICHA (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu den
Resolutionsanträgen in aller Kürze. Vielleicht vorweg; auch wir sind der Meinung, daß es vorwiegend
das Recht der Minderheit im Hause ist, Resolutionsanträge einzubringen. Weil es eine der wenigen
Möglichkeiten ist, wie eine Minderheit politische Themen hier aktualisiert. Wir glauben daher, daß es
eine Mehrheit durchaus leichter hat, auf das Einbringen von Resolutionsanträgen zu verzichten. Weil
eine Mehrheit ganz andere Möglichkeiten hat. Wir haben also hier drei Resolutionsanträge der
Freiheitlichen liegen. Amtstitel und Verwaltungsreform: Hier schließen wir uns im wesentlichen dem
an, was mein Vorredner gerade erklärt hat. Bei der Objektivierung der Stellenbesetzung, meine
Damen und Herren, da können wir mit
Ihnen nicht einer Meinung sein. Hier besteht Handlungsbedarf und hier
wird etwas geschehen müssen! Diesem Antrag der Freiheitlichen Fraktion werden wir unsere
Zustimmung geben. Und auch wenn Sie wieder
irgendwo oder ein Parteisekretär sich irgendwo bemüßigt sieht, hier von
einer Koalition zu reden: Es wird auch Abstimmungen geben und die hat es schon gegeben, wo Ihr
einer Meinung gewesen seid. Aber, daß der Resolutionsantrag des Kollegen Präsident Haufek ganz
kühl abgewiesen und von der Mehrheit dieses Hauses abgelehnt wird, ist für uns eine beträchtliche
Enttäuschung. Wir haben hier seinerzeit ein gutes Instrument gemeinsam beschlossen. Wir sind der
Meinung, daß dieses Instrument, das sich bewährt hat, einerseits von den
Richtlinien und andererseits von der finanziellen Ausstattung her, verbessert werden müßte. Daß es
durchaus auch für die Wirtschaftsbelebung bei entsprechend größerer Aufstockung herangezogen
werden könnte. Und daß es daher durchaus ein brauchbares Instrument darstellte.
Wenn hier von Lizitation gesprochen wird, dann glaube ich, ist das gerade angesichts dieses Themas
wirklich verfehlt. Wir nehmen zur Kenntnis, daß wir in der Minderheit bleiben. Aber nehmen Sie bitte
zur Kenntnis, daß das Thema damit nicht vom Tisch ist! (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Eine weitere Wortmeldung nicht nicht vor, die Berichterstatter haben
das Schlußwort.
Berichterstatter Abg. KURZBAUER (ÖVP): Ich verzichte!
Berichterstatter Abg. Dipl.Ing.TOMS (ÖVP): Ich verzichte!
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zur Abstimmung liegt vor die Gruppe 0, Vertretungskörper und
Allgemeine Verwaltung sowie vier Resolutionsanträge.
Ich ersuche den Berichterstatter, den Antrag zur Gruppe 0, Vertretungskörper und Allgemeine
Verwaltung, ordentlicher Teil, außerordentlicher
Teil, zu stellen.
Berichterstatter Abg. KURZBAUER (ÖVP): Ich stelle den Antrag, die Gruppe 0, Vertretungskörper und
allgemeine Verwaltung im ordentlichen Teil mit Ausgaben von S 5.855,018.000,-- und Einnahmen von
S 717,602.000,-- sowie im außerordentlichen Teil mit Ausgaben von S 62,907.000,-- und Einnahmen
von S 1.000,-- zu genehmigen.
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER (nach Abstimmung über die Gruppe 0, Vertretungskörper und
allgemeine Verwaltung, ordentlicher Teil und außerordentlicher Teil, in Erfordernis und Bedeckung):
Mit Mehrheit angenommen!
(Zustimmung ÖVP und SPÖ; Ablehnung FPÖ.)
Wir kommen zur Abstimmung bezüglich der eingebrachten Resolutionsanträge. Als erstes wird
abgestimmt über den Antrag des Abgeordneten
Dkfm.Rambossek betreffend Verwaltungsreform. (Nach Abstimmung über diesen Antrag):
Abgelehnt! (Zustimmung FPÖ; Ablehnung ÖVP und SPÖ.)
Resolutionsantrag Nr.2, eingebracht von Herrn Präsident Haufek, betrifft Erhöhung der
Regionalisierungsmittel. (Nach Abstimmung über diesen Antrag): Abgelehnt! (Zustimmung SPÖ und
FPÖ; Ablehnung ÖVP.)
Als dritter Resolutionsantrag wurde von Herrn Abgeordneten Ing.Weinmeier betreffend Abschaffung
der Amtstitel derselbe eingebracht. (Nach Abstimmung über diesen Antrag): Abgelehnt! (Zustimmung
FPÖ; Ablehnung ÖVP und SPÖ.)
Als letzten Resolutionsantrag wird über den Antrag des Herrn Abgeordneten Dr.Kremnitzer betreffend
Objektivierung bei Stellenbesetzungen
abgestimmt. (Nach Abstimmung über diesen Antrag): Abgelehnt! (Zustimmung SPÖ und FPÖ;
Ablehnung ÖVP.)
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über das Geschäftsstück Zahl 486/A-1/74. (Nach Abstimmung
über den vorliegenden Gesetzentwurf sowie über den Antrag des Bau-Ausschusses, betreffend
Änderung des Raumordnungsgesetzes): Einstimmig angenommen! Ich ersuche den Berichterstatter,
zur Gruppe 1, öffentliche Ordnung und Sicherheit, ordentlicher und außerordentlicher Teil zu
berichten.
Berichterstatter Abg. KURZBAUER (ÖVP): In die Gruppe 1, öffentliche
Ordnung und Sicherheit fallen Einnahmen und Ausgaben für Feuerwehrwesen, Katastrophendienst
und Landesverteidigung. Im ordentlichen Teil
werden Ausgaben von S 208,670.000,-- ausgewiesen, denen Einnahmen von S
47,679.000,-- gegenüberstehen. Der Anteil der Ausgaben am Ausgabenvolumen des
ordentlichen Teiles beträgt 0,55 %. Herr Präsident! Ich bitte, die Debatte
einzuleiten.
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Als erster gelangt zu Wort Herr Abgeordneter Sivec.
Abg. SIVEC (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hoher Landtag! Die
Gruppe 1, öffentliche Ordnung und Sicherheit, ist erfreulicherweise in diesem Jahr höher dotiert. Wenn
die Erhöhung auch nur 0,02 % auf ganze 0,55 % ausmacht, oder, in Schilling ausgedrückt eine
Erhöhung von rund 19 Millionen Schilling darstellt, so ist es doch positiv zu bewerten und erfreulich,
daß ein Aufwärtstrend in der Gruppe 1 vorhanden ist. Betrachtet man diese Mehrausgaben genauer,
dann sieht man, daß eine Million für
den Zivilschutz zur Verfügung gestellt wird, damit dieser seinen wichtigen Aufgaben für
Niederösterreich gerecht wird. 12 Millionen sind für Katastrophendienste vorgesehen, und fünf
Millionen für die Freiwillige Feuerwehr. Aber selbst mit dieser Erhöhung, meine sehr verehrten
Damen und Herren, wird das Auslangen für das Jahr 1993 nicht gefunden
werden. Und ich glaube schon jetzt, daß wesentliche Mehrausgaben für das
Jahr 1993 erforderlich sein werden. Man müßte sich heute schon Gedanken machen, wie diese
Mehrausgaben im Jahre 1993 bedeckt werden.
Allein der Ausbau des flächendeckenden Warn- und Alarmsystems erfordert wesentlich mehr Mittel,
als im Voranschlag vorgesehen sind. Der
derzeitige Ausbaustand ist mehr als unbefriedigend. In 16 Bezirken Niederösterreichs ist der Ausbau
teilweise oder zur Gänze abgeschlossen. In den
Bezirken Melk, Scheibbs und Korneuburg, Lilienfeld und Schwechat ist die
Finanzierung zum Ausbau bei weitem noch nicht gesichert. Die Landesregierung hat
zwar für die Bezirke die Vorfinanzierung beschlossen, aber ein Ausbautermin ist noch in weiter Ferne.
In vielen Bezirken ist die Bezirkswarnzentrale noch immer nicht eingerichtet. Auch gibt es große
personelle
Probleme in diesen Warnzentralen.
Die Errichtung der Bezirkswarnzentralen geht nur schleppend vor sich. Angeblich sind die Firmen, die
auf Grund der Ausschreibung den Zuschlag bekommen haben, säumig. Oder Sie sind aus anderen
Gründen nicht in der Lage die erforderlichen Einrichtungen zu liefern. Wenn mit der ersten
Ausbaustufe, meine sehr verehrten Damen und Herren, 60 % der Bevölkerung in den Gemeinden
bereits akustisch durch Warnanlagen erreicht werden sollen, was derzeit noch in keiner Weise
möglich
ist, stellt sich die Frage, wann der Gesamtausbau in Niederösterreich
abgeschlossen sein wird. Bemerkt man, daß der Artikel 15a-Vertrag, der zwischen dem Bund und den
Ländern abgeschlossen wurde, bereits am 13.2.1988 in Kraft getreten ist, so erkennt man deutlich
den schleppenden
Ausbau des Warn- und Alarmsystems in Niederösterreich. Wir können froh sein, daß es in den letzten
Jahren in Niederösterreich zu keinen
größeren Katastrophen gekommen ist und daß sich auch keine Störfälle mit
weitreichender Wirkung ereignet haben.
Bei einer Besichtigung vor 14 Tagen in der Bundeswarnzentrale konnten wir feststellen, daß die
Bundesländer Kärnten, Burgenland, Steiermark, Salzburg und Oberösterreich bereits vollständig
ausgebaut und mit einer voll funktionsfähigen Landeswarnzentrale ausgerüstet sind.
Wobei dort bereits eine flächendeckende Warnung über die Bundeswarnzentrale möglich ist. Auch bei
einem Störfall ist es möglich, durch ein
vernetztes Informationssystem Daten gleichzeitig an die bereits angeschlossenen voll ausgebauten
Bundesländer zu übermitteln. Der zuständige Landesrat ist nicht da, aber ich sage es trotzdem: Sehr
geehrter Herr Landesrat Blochberger! Ich darf Sie als zuständiges Regierungsmitglied auffordern,
dafür Sorge zu tragen, daß der
Ausbau des Warn- und Alarmsystems in Niederösterreich so rasch als möglich
abgeschlossen wird. Denn gerade in Niederösterreich als Grenzland, das von Kernkraftwerken in der
Tschechoslowakei, die nicht dem letzten Stand der Technik entsprechen, umgeben ist, läuft immer
wieder
Gefahr, bei einem Störfall nicht rechtzeitig alarmiert werden zu können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn die Gemeinden sich schon bereit erklärt haben, die
Vorfinanzierung zu übernehmen, so muß es auch möglich sein, daß das Land Niederösterreich Mittel
für den
Endausbau der Warn- und Alarmzentralen zur Verfügung stellt. Aber zur öffentlichen Sicherheit gehört
mehr. Dazu gehört die Exekutive, das Bundesheer, Zivilschutz, die Rettungsorganisationen, das Rote
Kreuz und auch die Feuerwehr.
Gerade die Feuerwehren haben in dem abgelaufenen Jahr wiederum über 50.000 Einsätze
verschiedenster Art geleistet, wobei auch heuer wiederum die Zahl der technischen Einsätze, etwa
nach Verkehrsunfällen im
Steigen begriffen war. Der größte Einsatz im heurigen Jahr war der Waldbrand am Schneeberg. Dabei
haben die Feuerwehren und ihre Kommanden
bewiesen, daß die Ausbildung, die Einsatzpläne und die Ausrüstung auf
Katastrophen abgestimmt sind. Und auch, daß die Organisation im Bereich der
Brandbekämpfung über eine gute Abstimmung mit anderen Diensten verfügt.
Dieser Einsatz, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat aber auch gezeigt, daß es trotz des
neuen Feuerwehrgesetzes immer noch Probleme bei der Freistellung der Feuerwehrmänner gibt. Bei
länger anhaltenden Einsätzen, wie dies bei dem Waldbrand am Schneeberg der Fall war, könnte die
Einsatzbereitschaft in den Bezirken für die Ablöse der im Einsatz befindlichen Feuerwehrmänner nur
sehr schlecht gewährleistet werden. Daher muß neuerlich dieses Problem der Dienstfreistellung in den
zuständigen Gremien behandelt werden. Wenn für
Bundesbedienstete, wie im Zuge einer Anfrage des Abgeordneten zum Nationalrat
Kiermaier an den Bundeskanzler festgestellt wurde, die Möglichkeit besteht, nach Rücksprache mit
den einzelnen Ministerien, für Feuerwehrleute Sonderurlaub zu gewähren, dann soll diese Regelung
auch in anderen Bereichen Gültigkeit haben. Bundesweit trifft das ja in der
Relation nur auf wenige Feuerwehrmänner zu. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine
Forderung der Freiwilligen Feuerwehren nach Abschaffung der sogenannten Normverbrauchsabgabe
für Feuerwehrfahrzeuge besteht nach wie vor. Bezüglich eines
Resolutionsantrages, der hier im Landtag beschlossen wurde, konnte noch keine Einigung auf
Bundesebene erzielt werden. Die zuständigen Regierungsmitglieder vertreten die Auffassung, daß
Feuerwehrfahrzeuge, die nicht für die
Personenbeförderung bestimmt sind, von der sogenannten NOVAG befreit sind. Lediglich
Kommandofahrzeuge, die unter der Zolltarifnummer
8703 eingereiht sind, sollen von der Normverbrauchsabgabe betroffen sein. Weitere Gespräche
betreffend der Abschaffung der Normverbrauchssteuer sind daher im Interesse der Freiwilligen
Feuerwehren zu führen. Es wird jedoch bemerkt, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß vom
gesamten Fahrzeugpark, den die Freiwillige Feuerwehren besitzen, angeblich nur sechs bis zehn
Fahrzeuge betroffen sein sollen. Dies auf ganz Niederösterreich bezogen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch die Forderung der Freiwilligen Feuerwehren auf
Streichung der Kapitalsertragssteuer steht im Raum.
Ich glaube, hier muß ebenfalls genau geprüft werden, welche Möglichkeiten es gibt, eine Ausnahme
zum Gesetz zu beschließen. Da es ja nicht
nur die Feuerwehren sind, die angespartes Kapital und Rücklagen aufweisen, sondern auch andere
freiwillige Institutionen. Wenn man aber immer öfter hört, daß die Feuerwehren mit der Finanzierung
ihres
Betriebes und der Anschaffung von Fahrzeugen zunehmend Schwierigkeiten haben,
so kann der Betrag, der auf den Sparbüchern der Freiwilligen Feuerwehren liegt, keine allzu große
Summe ausweisen. Daher kann auch der
Ertrag, der aus der Kapitalertragssteuer für den Finanzminister erfließt, nur unwesentliche Bedeutung
haben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, noch ein paar Sätze zur Exekutive. Das Thema
Sicherheit ist in den letzten Tagen und Wochen und in der
letzten Zeit immer wieder in aller Munde. Es wird auch von den Medien sehr gerne aufgegriffen, wie
zum Beispiel die Zusammenlegung von
Gendarmerieposten, Grenzsicherung, mehr Beamte für die Exekutive, schlechte
Verkehrsüberwachung, um nur einige Punkte zu nennen. Aber auch das Gegenteil hört man
immer wieder. Zu viel Beamte, Polizeistaat wird kolportiert. Das ist die Kehrseite der Medaille. Für eine
bessere Ausrüstung und Umgestaltung hat die Bundesregierung die sogenannte Sicherheitsmilliarde
zur
Verfügung gestellt, die den Wünschen nach mehr Personal und bessere Ausrüstung Rechnung tragen
wird.
Die Kriminalitätsstatistik in Niederösterreich zeigt, daß bestimmte Sorgen und Ängste berechtigt sind.
Die strafbaren Handlungen haben im Vergleichszeitraum Jänner bis Juli 1991, auf 1992
hochgerechnet, zugenommen. Waren es im Jahre 1991 noch 26.420 Delikte, so sind im Jahre 1992
bereits 32.514 Delikte vorgekommen. Die Zunahme der strafbaren Handlungen ist vorwiegend auf
Einbrüche, Auto- und Fahrraddiebstähle zurückzuführen. Hier handelt es sich nicht nur um
sogenannte
Gelegenheitsdiebstähle, sondern um das organisierte, von langer Hand vorbereitete
Verbrechen.
Auch die Unfälle haben im Vergleichszeitraum zugenommen. Dies wohl deshalb, weil ein erhöhtes
Verkehrsaufkommen durch die Öffnung der Ostgrenze eingetreten ist. Erschreckend dabei ist der
Anstieg der Anzahl der Verkehrstoten von 359 auf 411. Bei den Verletzten gab es eine leichte
Erhöhung auf 452 Personen. Meine Damen und Herren! Vergleicht man jedoch den Fahrzeugstand
aus dem Jahre 1960 zu 1992, so gab es 1960 222.692 Fahrzeuge in Niederösterreich. Heute gibt es
in
Niederösterreich 957.793 Fahrzeuge. Das heißt, eine Steigerung von mehr als 300 %. Warum sage
ich das, meine Damen und Herren? Vergleicht man die
Verkehrstoten vom Jahre 1991 zu denen aus 1960, so gab es "nur" - unter
Anführungszeichen - 10 Verkehrstote im Jahre 1992 gegenüber 1960 mehr. Das bedeutet, bei einer
Zunahme von 300 % an Fahrzeugen sind also die
Verkehrstoten - jeder Tote ist zu viel - nur um 10 gestiegen. Daraus kann
geschlossen werden, daß die Überwachung des Verkehrs durch die Exekutive
ausreichend ist. Der Bürger hat allerdings das Gefühl, es müßte noch mehr für die Sicherheit des
Verkehrs getan werden. Dies sicherlich zum Teil mit Recht.
Auch die Aufklärungsquote der Strafdelikte in Niederösterreich zeigt, daß in diesem Bereich vieles
besser geworden ist. Der überwiegende Teil der strafbaren Handlungen und Verbrechensdelikte
konnte
aufgeklärt werden. Was die Grenzsicherung betrifft, wurden in den Grenzbezirken in Niederösterreich
133 Planposten zugewiesen. Derzeit sind 89
ausgebildete Grenzgendarmen im Einsatz und versehen auf 16 Grenzbezirksabschnittsposten zur
vollsten Zufriedenheit ihren Dienst. 35 Grenzgendarmen befinden
sich noch in Ausbildung und werden in absehbarer Zeit den Grenzabschnittsposten zugeteilt.
Betrachtet man die Tätigkeit dieser Grenzgendarmen in
der Zeit vom 1.3. bis 31.8.1992, so wurden von diesen Bediensteten bei großteils gemischt geführten
Patrouillen 199 illegale Grenzübergänger aufgegriffen. Vergleicht man diese Ziffer mit dem Einsatz
des
österreichischen Bundesheeres an der Ostgrenze im Burgenland, dann zeigt es, daß das
Bundesheer seit Beginn der Assistenzeinsatzes an der Grenze 54.000 Soldaten im Einsatz hatte,
wobei 15.000 Grenzgänger unterschiedlicher Nationalität aufgegriffen wurden. Meine Damen und
Herren! Das zeigt
also, daß die 99 Grenzgendarmen, in Prozent hochgerechnet, eine ausgezeichnete Leistung erbracht
haben.
Noch einen Satz, meine Damen und Herren, zur Zusammenlegung der Gendarmerieposten: Ich kann
nicht beurteilen, ob die Zusammenlegung der
Gendarmerieposten mehr oder weniger Sicherheit gebracht hat oder bringen wird. Eines ist sicher:
Daß die Anwesenheit eines Exekutivorganes in einer der Gemeinden, die derzeit mit einem Posten
versehen ist, für alle
Bevölkerungsteile mehr Sicherheitsgefühl bringt. Ich könnte mir aber vorstellen, daß seitens des
Landesgendarmeriekommandos oder des Innenministeriums ein Erfahrungsbericht aus jenen
Gemeinden erstellt wird, die
bereits eine Zusammenlegung der Gendarmerieposten hinter sich haben. Für
die weitere Zusammenlegung von Gendarmerieposten, was gerade die Grenzlandbezirke
Gänserndorf oder Gmünd etwa betrifft, sollte man die Überlegung
anstellen, ob die Aufstockung dieser Grenzlandposten durch die äußerst
erfolgreiche Tätigkeit der Grenzgendarmen nicht sinnvoller wäre als eine
Zusammenlegung. Allein schon - und das sage ich noch einmal - die Anwesenheit eines
Exekutivorganes im Grenzlandbereich bedeutet für die Bevölkerung mehr Sicherheit. Dies zeigt sich
auch auf Grund einer Umfrage im Burgenland. Daß nämlich allein schon die Präsenz der
Assistenzeinsatz
leistenden Bundesheersoldaten ein erhöhteres Sicherheitsgefühl vermittelt hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor weitere Gendarmerieposten in Niederösterreich
geschlossen werden, soll man nochmals mit den zuständigen Behörden, dem
Landesgendarmeriekommando, dem
Innenministerium, aber auch mit den örtlichen Bezirkskommanden verhandeln. Und dann erst den
nächsten Schritt entscheiden. Hohes Haus! Ich darf abschließend allen Organisationen, der
Freiwilligen Feuerwehr, dem Roten Kreuz, Arbeiter-Samariterbund und den Organen des
Zivilschutzes, aber auch der Exekutive und dem Bundesheer sowie
der Landesfeuerwehrschule und der Abteilung VI/9 für die erbrachten Leistungen im abgelaufenen
Jahr danken. Denn durch ihren Einsatz haben sie wesentlich zur Sicherheit in Niederösterreich
beigetragen. (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zum Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Friewald.
Abg. FRIEWALD (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Meine Damen und Herren der Regierung! Werte
Kolleginnen und Kollegen! Sicherheit! Mein Vorredner hat dieses Wort sehr oft in den Mund
genommen.
Dieses Wort bedeutet auch ein Gefühl. Es ist nicht zu quantifizieren.
Sondern jeder einzelne Mensch bewertet es für sich selbst individuell und es ist daher ein sehr
gefühlsbezogener Begriff. Es ist aber
wichtig, das Gefühl Sicherheit jedem Menschen mitzugeben, damit er sich wohl
fühlt. Dieses Wohlfühlen wollen wir auch in unserem Land haben. Ich glaube daher, daß dem
entsprechend in Niederösterreich auf die Frage der Sicherheit unserer Bevölkerung Wert gelegt wurde
und auch in
Zukunft Wert gelegt wird.
Ich war bei den Emotionen, die es im Bereich der Sicherheit gibt. Zu diesem Thema haben wir im
Voranschlag auch in derselben Gruppe die Frage der Ausländer und der Ausländerproblematik in
unserem Land. Dies ist genauso für mich eine Frage der Emotion. Und sehr wichtig ist auch, daß hier
das Gehirn mitverwendet wird. Daß wir nachdenken, in welchem Bereich es Probleme gibt und in
welchem keine Probleme bestehen. Denn wenn das oberste Ziel im politischen Leben immer
wieder die Frage des friedlichen, gemeinsamen Lebens in Freiheit ist, dann
bewerten wir uns als Menschen gleich und stellen dies als oberste Prämisse, als Ziel unseres
Lebensgefühl an die vorderste Front. Gerade in einer Zeit, in der Europa offen wird, da wir offene
Grenzen haben, endlich auch Leute, die in ihrem Staatsgefüge eingesperrt waren, über die Grenzen
kommen können, bewegt uns diese Frage von Ausländern und Inländern immer mehr. Ja, mir ist
schon klar, daß es
ein Staatsgefüge gibt, daß es Selbstwertgefühl gibt, daß wir auf Traditionen im Inland, sprich jeder in
seiner Region pochen. Aber bitte,
bewerten wir uns nicht alle als Menschen, egal ob ich ein Schwarzer, ein
Weißer bin. Sind wir nicht alle Menschen? Vergessen wir diese Prämisse
nicht sehr oft? Wir sprechen von Ausländern, die in Österreich sind. Wir sprechen davon in
verschiedensten Aussagen, das Boot ist voll, unser Land ist überflutet. Ja, wir fühlen uns bedroht von
denen, die zu uns kommen und mit uns leben wollen.
Ist es wirklich so? Meine geschätzten Damen und Herren! Unter dem Deckmantel des Begriffes
"Ausländer" werfen wir alles in einen Topf und gehen mit diesem Begriff für mich und für meine
Einstellung zum Leben sehr mies um. Beleuchten wir ihn tatsächlich. Wir haben in Österreich 550.000
registrierte Gastarbeiter. Leute, die zu uns gekommen sind,
weil wir sie gebraucht haben.
Ja, meine geschätzten Damen und Herren Kollegen von der FPÖ! Wir haben sie geholt. Unsere
Unternehmen hatten Bedarf. Diese Leute haben uns
geholfen, unser Gesellschaftsgefüge, unsere Wirtschaft entsprechend aufzubauen. Das sollten wir nie
vergessen. Wir sollten auch dabei nie vergessen, daß es 430.000 Österreicher gibt, die als Ausländer
in anderen Staaten tätig sind. Und dort auch anerkannt werden wollen und akzeptiert werden wollen.
Diese Voraussetzungen sind, glaube
ich, sehr wichtig, wenn man über die Problematik von Ausländern spricht und diskutiert.
Mir tut es in der Seele weh, wenn hier soziale Probleme in einem Volksbegehren angesprochen
werden, so quasi, weil viel zu viele Fremde bei uns
sind, ist der Sozialstaat gefährdet, unsere Sozialleistungen. So, über
den Deckmantel hinweg beleuchtet man es, sollen auch die Ausländer als Sozialschmarotzer
dargestellt werden. Meine Damen und Herren! Wenn wir die Sozialleistungen der in Österreich
arbeitenden Ausländer hernehmen: 2,6 Milliarden Schilling bezahlen sie in die Kasse, 1,2 bekommen
sie ausbezahlt! Sind das dann die, die den Sozialstaat ausnützen? Bitte, denken wir auch daran, wie
viele es gibt, die sich so schön als Inländer bezeichnen und unser Sozialsystem oft mehr als zur
Genüge ausnutzen. Verteufeln wir hier nicht die
falschen, ja schüren wir nicht gerade in dieser Problematik Emotionen?
Emotionen, wo doch Politiker verpflichtet wären, mit Charakter und Mut in der politischen
Entscheidung diese Emotion zu glätten. (Zwischenruf: Das müssen Sie dem Präsidenten Maderthaner
sagen! - Heiterkeit bei der FPÖ.) Denn gerade das Schüren dieser Emotionen bewegt derzeit in
Europa sehr viel. Wir brauchen nur in unsere Nachbarstaaten zu schauen. Ist das Ziel von politischen
Kräften, in eine solche
Richtung zu treiben? Ich spreche das hier sicherlich sehr offen an. Um hier wirklich differenziert zu
handeln, muß man sich schon die Grundsätze vor Augen führen. Die Grundsätze, welche Fragen wir
uns stellen
sollen bei einer Diskussion über die Frage, wer ein Ausländer, wer ein
Inländer ist. Und wie wir als politische Entscheidungsträger uns in diesem Bereich zu verhalten haben.
Es ist für mich, wie ich bereits angesprochen habe, die erste Frage der Gastarbeiter gewesen, welche,
glaube ich, absolut kein Problem für unseren Staat jemals dargestellt haben. Sondern die eher eine
Hilfestellung für uns bedeuteten.
Als zweite Kategorie gibt es den Einwanderer. Das ist jener, der von sich aus schon in seinem Land
erklärt, er hätte das Ziel, in unserem Staat Österreich sein weiteres Leben zu gestalten. Hier kann
man
die Frage stellen, warum er nach Österreich kommen will. Hier kann man auch die Frage stellen,
inwieweit Bedarf bei uns besteht. Da habe ich kaum Probleme. Denn hier gibt es für mich ein
typisches Beispiel, das ich aus persönlicher Erfahrung berichten kann. Als junger
Mensch war ich immer einer, der die Welt gerne kennenlernen wollte. Ich
habe mich bemüht, aus Österreich auszuwandern. Mir ist es gelungen, ich habe einen
Einwanderungsantrag in das Land Australien gestellt und hatte dazu sehr konsequent gewisse
Voraussetzungen zu erfüllen. Zu solchen Dingen bekenne ich mich ohne weiteres. Daß eben ein
Bedarf an Arbeitskräften in dieser Form gegeben sein muß, daß die Voraussetzungen für einen
Einwanderer stimmen und passen müssen. Die Australier
gehen sogar weiter. Der erste Schritt, den ich dort tun mußte, als ich
eingereist war, betraf die Ablegung einer Führerscheinprüfung. Allerdings in englischer Sprache, ohne
durch irgendeine Hilfe eines Dolmetsch
gefördert zu werden.
Das heißt, ich mußte mich konsequent auch auf dieses Land einstellen. Das ist für einen Einwanderer
sicher auch kein Problem. Denn er hat
ja die Einstellung, in ein Land kommen zu wollen und dort bewußt sein Leben weiter zu bestreiten.
(Abg. Ing.Weinmeier: Das geht dort und bei uns soll das nicht gehen?)
Der letzte Punkt der Kategorie von Fragen, diesen Ausländerbegriff zu differenzieren, das ist die
Frage der Flüchtlinge. Hier gibt es für mich kein Boot, das voll ist, keinen Staat, der keinen Platz mehr
hat!
Bitte bedenken wir auch, wieviele Landsleute aus unserem Staat, aus unseren Dörfern, wo Sie
herkommen, in einer Zeit, da es den Nationalsozialismus in Österreich gab, selbst Flüchtlinge waren.
Waren sie nicht froh, daß sie woanders hingehen konnten? Nicht verfolgt wurden? Ihr Leben
nicht bedroht wurde? Denken wir auch darüber nach. Ich hoffe, daß es nie und nimmermehr
irgendjemand in unserem Land betreffen wird. Nur, diese Frage sollte man, glaube ich, immer als
oberste Prämisse sehen. Hier und gerade über diese Frage der Flüchtlinge ein Volksbegehren
einzuleiten, diese Emotion in der Richtung, ich sage es, wie ich es
zu Hause formulieren würde, in der Bauchgrube zu schüren, wo dann so mancher nicht mitdenkt,
sondern nur mitagiert, das ist gefährlich. Das ist für mich unmenschlich! Ist nicht das oberste Ziel alles
Tuns und Lassens in der Politik, zumindest menschlich zu sein und den
Wert auf die Menschenrechte zu legen? Diese Dinge sollten wir in den Vordergrund stellen. (Abg.
Ing.Weinmeier: Herr Kollege, waren Sie schon einmal im 15. Bezirk. Haben Sie heute Zeit, ich fahre
mit Ihnen in den 15.
Bezirk!) Ich glaube, daß ich auch im 15. Bezirk kein Problem hätte, Herr Kollege! Ich möchte nur
darauf aufmerksam machen, für mich ist die Frage, wenn jemand eine andere Sprache spricht, nicht
die Frage, daß er dann ein anderer Mensch ist. Das sollten wir vielleicht auch
einmal überlegen. Und nicht, daß er dafür bestraft werden muß, weil seine Hautfarbe nicht die meine
ist. Diese Dinge sollten wirklich das letzte sein. Für mich sind das keine Begriffe der Menschlichkeit.
Das ist ein Verhalten, das nicht einmal Tiere an den Tag legen.
Dafür und daran sollten wir arbeiten. Denn es gibt nichts Katastrophaleres, als gerade diese kleinen
Punkte, die in diesen Bereichen passieren.
Die dann oft zu regionalen, aber auch zu überregionalen Katastrophen führen. Wenn wir die
Geschehnisse, die derzeit in Deutschland
passieren, mit betrachten: Ist es nicht Wahnsinn, welches Verhalten Leute,
Menschen gegenüber anderen Menschen an den Tag legen? Wissen sie, was sie
tun? Wie sie handeln? Hier ist doch meiner Ansicht nach absolut das Gehirn ausgeschaltet. Anders
kann ich mir diese Dinge nicht erklären.
Ich glaube aber, daß gerade die Frage der Flüchtlingsproblematik eine ist, die uns auch politisch
berührt. Daher bin ich sehr froh, daß im Land Niederösterreich morgen ein Flüchtlingskoordinationsausschuß installiert wird, der dafür sorgt, daß diese Leute, die bei uns
Schutz suchen, auch eine Integrationschance haben. Denn, Herr Kollege
Ing.Weinmeier, wenn Sie auffordern, gehen sie mit mir in den 15. Bezirk! Herr
Kollege, diese Ghettobildung haben wir uns zuzuschreiben. Wir waren es, die oft versucht haben,
diese Leute, die zu uns kommen, zentral an
einen Punkt zu setzen. Um nur ja nicht in Berührung zu kommen mit ihnen. Wenn ich mein Dorf
betrachte, in dem zwei Fremde mit uns mitleben, dann integrieren die sich so schnell, daß sie in einer
Woche kaum mehr auffallen. Diese große Frage, die wir stellen, ist rein eine Problematik der
Organisation gewesen. Und hier ist es sicherlich
notwendig und wichtig, entsprechende Koordinationsmaßnahmen durchzuführen, um
hier so schnell als möglich diese Leute zu integrieren. Es ist auch sicher für mich in Zukunft keine
Frage, diese Flüchtlinge sollen integriert werden. Das heißt, auch integriert in den Arbeitsprozeß.
Geben wir ihnen auch eine Chance für diese Zeit, die sie bei uns verbringen wollen. Daß sie hier mit
Hand anlegen können. Betrachten wir diese Dinge sehr offen und auch menschlich. Und ein letzter
Punkt noch: Es gibt für mich noch eine Kategorie, die wir auch als Ausländer bezeichnen können. Wir
bezeichnen Österreich als ein Land, das mit dem und von dem Tourismus lebt. Bitte, haben Sie
einmal überlegt, daß 90 % unserer Touristen Ausländer sind? Haben wir hier nicht ein Image zu
vertreten, daß wir offen diesen Leuten gegenübertreten? Denn sie sind es, die auch einen
wesentlichen Bestandteil unseres Einkommens bewirken. Sie halten die Wirtschaft aufrecht. Sollten
diese Dinge nicht auch beleuchtet werden?
Wenn ich noch zu einem für mich wirklich drastischen Punkt komme in dem Volksbegehren, das Ihre
Gruppierung einleitet. Ich kann es mir nur so erklären, Sie wollen hier kein Verständnis wecken,
sondern sie wollen hier Wogen aufrühren! Denn rechtlich richtig beleuchtet,
können Sie mit einem Antrag Ihrer Fraktion im Parlament genau dasselbe bewirken. Es muß im
Ausschuß behandelt werden. Es muß dem Parlament
vorgelegt werden. Es kommt zur Debatte.
Doch Sie probieren es über den Weg des Volksbegehrens, obwohl Sie nichts anderes damit im
Rechtsstaat erreichen. Aber mir kommt vor, da geht es nicht so sehr darum, das zu diskutieren, einen
Weg hier zu finden um entsprechende Gesetze zu machen. Diese Dinge auch in die richtigen Bahnen
zu lenken. Hier geht es um das Spektakel! Rein um den Showeffekt, den Sie glauben, zu erzielen auf
dem Rücken der Armen, jener für mich armen Menschen. Gegenüber denen wir vielmehr die Aufgabe
haben, sie zu unterstützen! (Beifall bei der ÖVP.)
Und ich glaube, als verantwortungsvolle Politiker in diesem Land, in diesem Staat Österreich müßten
wir solche Wogen glätten, um für die Zukunft ein friedliches Leben miteinander in diesem Europa, auf
dieser Welt zu gewährleisten. (Beifall bei der ÖVP und LR Dr.Bauer.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Preiszler.
Abg. PREISZLER (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Nach diesem
bühnenreifen Auftritt meines Vorredners Friewald. Ich glaube fest, Sie sind nicht Landwirt, sondern Sie
sind irgendwo Schauspieler an einer ländlichen Bühne. Sie haben ja mit Gestik und Mimik sehr gut
gearbeitet, das muß ich Ihnen bestätigen.
Aber eines haben Sie sicherlich nicht gemacht. Wenn ich Lehrer wäre, würde ich sagen, total am
Thema vorbei! Das zum Ersten. Und zum
Zweiten, Ihr ursächlicher Sinn, glaube ich zumindest erkannt zu haben, war, etwas zu
emotionalisieren, damit dann der nachfolgende Redner voll "reinsteigen" soll. So in etwa Ihre
Vorstellungen. Dazu muß ich Ihnen sagen und der gesamten Fraktion der ÖVP, diesen Gefallen
werde ich Ihnen sicherlich nicht machen. Ich werde mich vielmehr sehr sachlich, nicht mit dem
Ausländervolksbegehren oder "Österreich zuerst" beschäftigen, sondern mit der Sicherheit in
Niederösterreich, wenn Sie schon einmal etwas gehört haben davon. Dann würde ich Sie bitten, jetzt
zuzuhören. Wir werden Sie vielleicht einladen bei unserem Volksbegehren als Vorredner aufzutreten.
Sie machen nämlich in Wirklichkeit die beste Reklame für unser Volksbegehren. (Beifall bei der FPÖ.)
Das ist sicherlich nicht zugetroffen. Sie haben es gut gemeint, aber es war zu plump. Es war zu dick
aufgetragen. Die Gestik war einfach viel zu viel des
Guten für Ihre schauspielerische Karriere in Zukunft. (Abg. Icha: Darauf kann man es allerdings nicht
reduzieren!) Ja, Sie können es auch ganz gut, Herr Kollege Icha. Zu Ihnen komme ich dann auch
noch. Ich habe auch einen Part für Sie bereit. Das kennen wir alle schon. (Unruhe im Hohen Hause. Abg. Spiess: Ihr kommt ja alle vom Rhetorikseminar!)
Meine Herrschaften, jetzt kommen wir wirklich zur Sicherheit in Österreich. Da darf ich noch vielleicht
kurz zitieren auch den Vorredner, Abgeordneten Sivec, der mir und das darf ich in aller Ehrlichkeit
sagen, wesentlich besser gefallen hat. Weil er wirklich sachlich
gesprochen hat. Nur in einigen Dingen kann ich nicht mit Ihnen konform gehen, ich muß es aber auch
nicht. Aber jetzt zur Sicherheit in Österreich. Ich meine, die Sicherheit hängt vom Osten ab. So eine
Schlagzeile von vergangener Woche in einer großen österreichischen Tageszeitung. In der Tat, es ist
so. Die
Frage der Sicherheit des Landes wurde und wird in Österreich viel zu schwach gestellt. Weil das
Bewußtsein der Bevölkerung von einer Überbewertung der Neutralität und einigen anderen
Klischeevorstellungen, die uns in Österreich noch immer nachhängen, noch berührt wird. Die
zukünftigen Neutralen in diesem Europa werden und müssen sich sehr wohl mit
sicherheitspolitischen Fragen beschäftigen und offen diskutieren. Das tun sie auch. Es
werden bundesweit und über die Grenzen hinaus Sicherheitskonferenzen gestartet mit den
Polizeibehörden Österreichs, Ungarns, der ehemaligen
Donauländer, um hier Vorkehrungen zu treffen. Um die Sicherheit vor Ort im
Ausland nach Möglichkeit schon zu gewährleisten. Das heißt, der bandenmäßigen Kriminalität Einhalt
zu gebieten und sie nach Möglichkeit im
Urheberland schon zu zerschlagen.
In einem europäischen Sicherheitssystem muß aber auch die Neutralität - ich habe das schon gesagt in eine Zusammenarbeit aller
übergehen. Wie dieser revolutionäre Prozeß vor sich gehen kann, hängt in
Wirklichkeit von einer Entwicklung - auch darauf habe ich schon hingewiesen - in
den GUS-Staaten, in den osteuropäischen Staaten ab. Es hängt ab davon, wie dort die politische
Entwicklung weitergehen wird. Heute sollte sich jedes Sicherheitssystem in einer exakten mobilen
Situation anders darstellen, als es noch in der Vergangenheit war. Geschätzte Damen und Herren! Ich
habe immer und vertrete nach wie vor hundertprozentig die Anschauung, daß die Sicherheit an der
Grenze beginnen muß. Wenn sie hier nicht gegeben ist, dann bedarf es irrsinnig schwerer
Bemühungen, aller dieser kriminellen Elemente im Inland
habhaft zu werden. Und ich habe immer den Ausdruck geprägt, alles, was man an der Grenze nicht
kontrolliert und kontigentieren kann, geht in die Illegalität. Egal, ob es um Waren geht, oder ob es sich
um
Personen handelt, so ist es leider. Da hinein fällt ein äußerst sensibles
Thema - mein Vorredner hat es ja auch angeschnitten - der Grenzschutz.
Bis jetzt war es so oder ist es doch so, daß verschiedene Institutionen, verschiedene Einrichtungen,
mehrere Ministerien betraut wurden mit der Sicherheit an der Grenze. Es gibt die österreichische
Zollwache, die normale Gendarmerie, es gibt die sogenannte, von Ihnen hochgelobte
Grenzgendarmerie. Sie hat zu wenig Ausbildung, Herr Kollege. Vielleicht wird sie einmal gut, aber
diese Aufgriffe kommen nicht von der Grenzgendarmerie. Ich werde Ihnen Statistiken sagen. Und hier
gibt es vor allem das Bundesheer.
Und als letzte Instanz, so zum "Drüberstreuen", gibt es noch die Sicherheitsdirektionen. Sie können
sich vorstellen, wie hier vorgegangen wird, welcher
Kompetenzdschungel hier vorherrscht. Das ist jetzt keine Erfindung von mir, sondern
von Exekutivbeamten, die tagtäglich draußen an der Grenze stehen. Wie die sich gegenseitig im Weg
stehen. Es gibt Kompetenzschwierigkeiten innerhalb der Ressorts und man ist sich nicht im Klaren,
wer
ursächlich für die Sicherheit zuständig ist. Ich meine, nichts gegen das
Bundesheer. Das Bundesheer ist aber nach der Verfassung für den Schutz der
Grenzen nach außen, für innere Unruhen - ich glaube der Herr Kollege Klupper wird mir Recht geben zuständig. Aber es kann nicht zuständig sein
für die Grenzsicherung. Kann es deswegen nicht, weil es dafür nicht ausgebildet ist. Weil das
Bundesheer dafür keine Infrastruktur hat und weil eben ein militärischer Körper gestaffelt ist mit
Vorposten, mit Nachschub, mit Verpflegung, Verwaltung etc. Das heißt, es gibt keine Infrastruktur. Es
fehlen den Jungmännern hier vielfach die Kenntnisse, selbstverständlich. Sie können nicht in drei
Wochen, wenn sie von Arnoldstein nach Nikitsch kommen, die Grenze kennen bei Nacht und Nebel.
Das braucht Jahre, bis man die kennt und wirklich weiß, wo man sich bewegt. Das können sie nicht in
dieser kurzen Zeit lernen. Und Sie können auch nicht entsprechend vorgehen, weil sie nach dem
Gesetz auch nicht dafür ausgerüstet
sind. Darum meine ich, daß es hier eine einzige Zuständigkeit geben muß. Das kann nur ein
Wachkörper sein, egal wie er heißt, wie er betitelt wird oder wie immer. Ich plädiere dafür, daß das die
österreichische Zollwache sein sollte. Und zwar deswegen, weil die Zollwache eine bestehende
Infrastruktur hat und weil diese österreichische
Zollwache seit Jahrzehnten ureigendst für diese Sicherheit zuständig war. Und
sonst niemand. Das hat begonnen 1945, das hat sich fortgesetzt 1956 beim Ungarnaufstand. Das hat
sich fortgesetzt 1968 bei der Tschechenkrise, der Polenkrise und auch bei der Ostöffnung. Diese
österreichische Zollwache ist der einzige Wachkörper, der sowohl die grenzpolizeilichen Aktivitäten
administrieren kann, weil er als Sicherheitswache
ausgebildet ist. Der gleichzeitig auch nach dem noch bestehenden Zollgesetz
insbesondere im Osten die zolladministrativen Vorgänge bewältigen kann. (Abg. Klupper: Die
Zollwache konnte sich allerdings nur deshalb bewähren,
weil auch andere Wachkörper wie eben das Bundesheer, wie die Gendarmerie im Einsatz gestanden
sind!)
Das ist richtig, daß es Assistenzleistung gegeben hat. 1956 das Bundesheer, bei der Slowenienkrise
wiederum das Bundesheer. Das heiße ich auch gut. Es kann kein Grenzschutz und sei er noch so gut
ausgebildet
und ausgestattet, gegen eine äußere Bedrohung alleine dastehen. Das ist
gar keine Frage. Aber mit dem Personalstand, mit der technischen Ausrüstung, die die Zollwache und
unsere Exekutive insgesamt bis jetzt fristet - man kann wirklich nur den Ausdruck fristen nehmen - so
etwas zu leisten, ist gigantisch.
Ich möchte hier nicht im Detail auf irgendwelche Dinge eingehen, die haarsträubend sind. Wenn man
das sagt, daß es in Österreich, in einem modernen Staat, solche Dinge noch gibt. Mit dieser
Ausstattung, mit
dieser personellen Besetzung kann ich nur sagen, war die Zollwache ein Musterbeispiel für die
Sicherheit. Darum, geschätzte Damen und Herren, darf ich Ihnen heute einen Resolutionsantrag des
Abgeordneten Preiszler zur Gruppe 1 des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr
1993 betreffend Schaffung einer Grenzschutztruppe
vorlegen (liest):
"Resolutionsantrag
des Abgeordneten Preiszler zur Gruppe 1 des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das
Jahr 1993 betreffend Schaffung einer Grenzschutztruppe.
Österreichs Grenzen werden derzeit von zwei Wachkörpern - Zollwache und Gendarmerie - sowie
vom Bundesheer kontrolliert. Diese Aufgabenteilung führt einerseits zu Aufsplitterungen und
andererseits zu
Überschneidungen von Kompetenzen und damit zu unnötigen Doppelgleisigkeiten.
Bessere Kontrollmöglichkeiten, die angesichts der stark steigenden Visumfälschungen dringend
erforderlich wären, scheitern an Mängeln auf dem technischen Sektor, wie etwa an fehlenden
modernen Paßlesegeräten. Mangelnde Attraktivität des Berufsbildes und der Bezahlung der
Exekutivbeamten bewirken personelle Fehlbestände. Um jene Anforderungen, die heute an eine
wirksame Grenzüberwachung gestellt werden, erfüllen zu können, erscheint daher die Schaffung einer
eigenen Grenzschutztruppe erforderlich. Diese soll nicht nur die Aufgaben an den Grenzkontrollstellen
übernehmen, sondern auch die sogenannte "grüne Grenze" absichern. Als Kern dieser Truppe bietet
sich die Zollwache an, die als einziger Wachkörper bereits derzeit sowohl zolltechnisch als auch im
Sicherheitsexekutivdienst ausgebildet ist. Darüber hinaus werden durch die Schaffung des
Europäischen
Wirtschaftsraumes personelle Kapazitäten der Zollwache in den westlichen
Bundesländern frei, die zu einer verstärkten Überwachung der übrigen Grenzbereiche genutzt werden
könnten.
Der gefertigte Abgeordnete stellt daher den Antrag: Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, im Sinne der Antragsbegründung bei der Bundesregierung
nachdrücklich für die Schaffung einer
ständigen Grenzschutztruppe einzutreten."
Ich würde Sie bitten, diesem Antrag beizutreten. Und ich habe nicht nur hier im Hohen Haus, sondern
auch schon bei höchsten Stellen des Innenministeriums die Gelegenheit gehabt, diesbezüglich
vorstellig zu werden. Ich glaube, daß sich jetzt in etwa ein Konsens abzeichnet, um aus dieser
Zollwache einen eigenen Grenzschutzkörper, vielleicht
nach dem Beispiel der deutschen Grenzschutztruppe zu rekrutieren. Zu einem anderen Bereich, den
der Kollege Sivec auch angesprochen hat: Jetzt bin ich schon von der Grenze weg bei der inneren
Sicherheit im Bundesgebiet. Die Gendarmerie und die sogenannte GendarmeriepostenSchließungswelle, die - seit über drei Jahren wird davon gesprochen - in zwei
Tranchen ja bereits über die Bühne gegangen ist. Ich fürchte, nein ich weiß es mit Sicherheit, daß der
letzte Akt noch nicht abgeschlossen ist.
Herr Kollege Sivec! Ich darf Ihnen schon in aller Freundschaft, um es sozialdemokratisch
auszudrücken, sagen, ich wundere mich. Sie in Person, Sie meinen es gut. Ich kenne Sie auch als
verläßlichen, ehrlichen Politiker. Ich weiß, daß Sie wirklich mit dem Herzen dahinter
stehen. Von der ÖVP rede ich überhaupt nicht. Die hat diesbezüglich überhaupt keine Meinung dazu
gehabt. Einmal so ein bißchen ja, ein bißchen
nein, man weiß jetzt nicht. Aber man fürchtet unser Volksbegehren. Da
wird sich einiges tun, Herr Kollege Friewald! Das kann ich Ihnen jetzt schon sagen. Aber die
Sozialdemokraten würde ich schon bitten: Es gäbe noch die Chance, einiges zu verhindern anstatt
planlos abzuzirkeln. Und Gendarmerieposten zu schließen, nur weil im Koalitionsabkommen halt
unglücklich taktiert und paktiert wurde. Auch Minister
Löschnak weiß bereits davon. Er kennt aber auch, weil Sie gesagt haben, man müßte jetzt die
Meinung orten, die Stimmung in denjenigen Gemeinden, wo dies bereits geschehen ist. Ich darf Ihnen
sagen, ich bin in
dieser Causa sicherlich mehr unterwegs als jeder andere, glaube ich. Ich benütze jede Gelegenheit,
Gendarmerieposten, Zollämter, Zollwacheabteilungen zu besuchen, auch die Wiener Polizei. Was
man draußen hört von den Bürgermeistern und man hört es ja auch in den Medien; ich sage nur,
noch ist nicht aller Tage Abend. Es ist sicherlich nicht gut. Ich habe mit einigen gesprochen, die haben
sich bis jetzt nicht damit abgefunden, daß über ihre Köpfe hinweg entschieden wurde. Das ist wirklich
die Frechheit, ich habe es schon oft gesagt. Ohne daß man die Bürgermeister, ohne daß man die
Bevölkerung, ohne daß man die Betroffenen miteinbezogen hätte, hat man entschieden. Man hätte
eines machen können und sollen. Ich habe Verständnis dafür, daß eine Sicherheitsstruktur auch bei
der Gendarmerie geändert
werden muß. Ich habe in -zig Pressediensten, in einigen Pressekonferenzen dezidiert erklärt und ich
stehe dazu, was 45 oder 50 Jahre
Gültigkeit gehabt hat, daß das heute, im ausgehenden 2. Jahrtausend nicht mehr
up to date ist. Das ist sicherlich passe, das kann man nicht mehr anwenden. Nur muß man eine
Bedarfserhebung machen und schauen, was hat die Gemeinde für einen Aufgabenbereich? Wo gibt
es Änderungen? Ich verweise auf das vielzitierte Wort Grenzöffnung, das ich schon nicht mehr hören
kann. Und immer wiederum hört man von der Überraschung. Wir wurden überrascht, jetzt nach drei
Jahren noch. Man könnte sich an einigen dieser Nachbarn ein Beispiel nehmen. Wie schnell diese
sich den Gegebenheiten der heutigen Politik, der modernen Politik angepaßt haben. Dann hört man
heraus und ich könnte mir
auch vorstellen, daß einige Gendarmerieposten vielleicht wirklich am falschen Ort liegen. Das ist gar
keine Frage. Aber einige andere wären
dringendst erforderlich, selbst dort, wo es noch nie einen Gendarmerieposten gegeben hat. Alle diese
Dinge könnte man ohne viel Aufwand, ohne
viel Bürokratie, erheben. Dann würde niemand etwas sagen. (Abg. Kautz: Herr Kollege, haben Sie
auch die Beamten dazu? Wo nehmen Sie die
Gendarmeriebeamten her?) Na sicher haben wir die Beamten. Schauen Sie, Herr Kollege, ich sage
Ihnen eines: Der Sinn und Zweck dieses Gendarmeriestrukturkonzeptes war, mehr Sicherheit für die
Bevölkerung, mehr Einsparung von
Beamten und Einsparungen bei den Kosten. Und wenn Sie jetzt den Herrn
Minister Löschnak fragen, oder die zuständigen Herren im Innenministerium, dann müssen Sie
zugeben, daß nichts von all dem eingetroffen ist. Wir brauchen mehr Beamte, es kostet weit mehr.
(Abg. Kautz: Ein Zwei-Mann-Posten ist doch kein Sicherheitsposten, bitte!) Was hat das Ganze dann
für einen Rebbach? Na überhaupt keinen. Kommen Sie mir nicht mit zwei Mann. Das ist der größte
Irrsinn, der draußen
erzählt wird. Wenn ich heute bewußt Gendarmerieposten aushungern will, das hat man getan, das
weiß ja jeder. Jeder Nachtwächter bitte weiß,
daß man mit drei Gendarmeriebeamten nicht Dienst rund um die Uhr machen
kann. Da brauche ich wirklich keinen Ministerialrat dazu. (Abg. Kautz: Sie reden doch davon, Sie
reden vom Offenlassen!) Nein, dann stocke ich auf und sehe zu, daß ich einmal drinnen in den
Zentralstellen entrümpele. (Abg. Icha: Na, wenn das nicht Demagogie ist!)
Herr Kollege, Sie haben wirklich keine Ahnung! Sie wissen nicht, wieviele Beamte drinnen sitzen in
der Verwaltung. Wieviele Beamte drinnen
sitzen, wo man doch heute moderne Techniken anwenden kann. Gehen Sie doch bitte einmal auf
einen Gendarmerieposten oder zur Polizei und beobachten Sie, wie hinterwäldlerisch die heute noch
arbeiten müssen. Weil
modernes Gerät fehlt. Vieles könnten Sie heute ohne weiteres mit Frauen, mit
Vertragsbediensteten besetzen. (Abg. Buchinger: Dafür gibt es jetzt eine Milliarde! Sie sind nicht am
neuesten Stand!) Machen Sie eine Entrümpelung, Umstrukturierungen, dann haben Sie Leute genug!
(Abg. Keusch: Dazu gibt es jetzt die Sicherheitsmilliarde!) Ja, die sogenannte Sicherheitsmilliarde.
Herr Kollege, Sie geben mir jetzt gerade das richtige Stichwort. Die Sicherheitsmilliarde, die die SPÖ
so groß propagiert. Ich darf Ihnen nur sagen, diese Sicherheitsmilliarde hat bis jetzt überhaupt nicht
gegriffen. Oder wenn Sie diesen
Bericht meinen; das berühmte Gendarmerieeinsatzkommando in Wr.Neustadt, das
vor wenigen Wochen eröffnet wurde. Ich war dabei. Wissen Sie, da wurde S 1.025,000.000,-ausgegeben. Bis jetzt, denn dieses Haus ist noch
nicht voll adaptiert. (Zwischenruf: Das ist doch nicht die Sicherheitsmilliarde!)
Das ist so eine Privattruppe des Herrn Oberst Pächter. Ein Renommierbetrieb, der aber in Wirklichkeit
bis jetzt eigentlich sonst nichts tut als sich selbst zu bewachen. So ist es. Einen einzigen Einsatz hat
es bisher gegeben von dieser Kobra, die vorzüglich ausgebildet ist, die wirklich jeden modernen
Standpunkt einnimmt. Die aber in einem riesigen Camp, das nach amerikanischem Vorbild viel zu
groß gebaut wurde, haust. Diese Nicht-einmal-200-Mann-Privattruppe, die scheinbar nur den Auftrag
hat, Politiker zu begleiten wenn sie Skifahren gehen. Ja, so ist es, reden Sie einmal mit den
Herrschaften. Der Herr Bundeskanzler wird am Ballhausplatz oder irgendwo
sicherheitshalber begleitet.
In einem Fall, ich glaube, Sie werden es noch in Erinnerung haben, als es zu einem großen
Zwischenfall gekommen ist zwischen Einheimischen und Flüchtlingen und Asylanten in Neuhaus a.d.
Triesting, da wurde diese Sondertruppe angefordert. Der Herr Oberst Pächter hat dort
gesagt, dafür ist er nicht zuständig. Ich frage mich jetzt wirklich, wofür diese Truppe zuständig ist.
Wenn man so etwas baut nach den modernsten Errungenschaften, eine äußerst schlagfähige Truppe,
modernst
ausgebildet, dann muß man auch wirklich vereinheitlichen. Man darf nicht sagen, hier kommt niemand
herein, das ist meine Residenz, mit allen modernsten Möglichkeiten. Sondern dann ist nach unseren
Vorstellungen das auch der Platz der Wiener Alarmabteilung, von
Sondereinheiten, die hier gestaffelt, ausgerüstet, und von hier aus mit eigenen Hubschraubern starten. Aus einem eigenem Hangar für den Ostbereich in Österreich, wenn wirklich ein
großer Einsatz ist wird von hier aus gestartet. Aber nicht nur eine Truppe, die es dort wirklich sehr
schön hat und sich selbst bewacht. Die Ausmaße kennen Sie ja. Also, wenn das die
Sicherheitsmilliarde ist, Herr Kollege, die der Herr Bundeskanzler Vranitzky immer wieder propagiert,
dann weiß ich nicht. Dann hat
sich bis jetzt noch nichts getan.
Die Gendarmerieposten draußen bekommen nicht einmal einen eigenen Schreibtisch und leiden noch
immer unter der miesen Infrastruktur. (Abg. Kautz: Sie reden von etwas, das nicht stimmt! Die
Sicherheitsmilliarde ist doch ganz etwas anderes!) Ja vielleicht noch, ich habe schon gesagt, damit wir
nicht nur bei den Gendarmeriepostenschließungen bleiben. (Abg. Uhl: Schlimm ist, wenn Sie das
selber glauben! Wenn Sie sagen, daß das die Sicherheitsmilliarde ist, dann muß ich Ihnen
absprechen, daß Sie davon wissen!) Herr Kollege Uhl! Ich muß Ihnen schon gestehen, ich zweifle
nicht an Ihren Fähigkeiten. Aber ich glaube, da dürften Sie ein bißchen von irgendetwas reden, was
Sie nicht ganz mitkriegen. (Zwischenrufe bei der SPÖ. - Unruhe im Hohen Hause.) Ich habe bis jetzt
noch nichts bemerkt. Bis jetzt war von dieser propagandistischen Sicherheitsmilliarde noch relativ
wenig zu sehen. Fragen Sie einmal draußen die Gendarmen, die Polizisten, dann werden Sie es
merken. (Abg. Klupper: Aber ohne Ausrüstung können sie ihre Aufgabe doch nicht erfüllen!) Alle diese
Dinge, eine moderne Ausrüstung und so weiter, das wird nichts nützen. Oder
zu wenig nützen, wenn nicht ein politisches Dahinterstehen für unsere Sicherheitsbeamten
gewährleistet ist. Und ich glaube, die beste
Motivation ist immer noch die der Bezahlung. Und hier muß man auch einmal
ernstlich die Frage stellen und einmal sagen, daß die Gendarmeriebeamten,
alle Sicherheitsbeamten zusammen wirklich sich eine bessere Entlohnung verdienten. Ein politisches
Dahinterstehen ist notwendig. Ich
glaube, dann werden wir das Auslangen mit der Sicherheit in Österreich doch
finden.
Vielleicht ein Kapitel noch, das von uns ebenfalls des öfteren angezogen wurde. Nämlich die
Schaffung der Möglichkeit, daß hier punkto
Verkehrssicherheit im Ostbereich, wie auch der Ozonbelastung etwas getan wird. Wir
haben wiederholt einen raschen Ausbau der großen Zollämter an der Ostgrenze verlangt und eine
technische Möglichkeit zur Überprüfung, damit
Ostfahrzeuge, die sehr oft mangelhaft ausgerüstet sind, auch nach den
Umweltbestimmungen zu kontrollieren sind. Ein weiteres Kapitel - und damit komme ich eigentlich zur
Sicherheit in Niederösterreich - sind die schon angesprochenen Feuerwehren und
verschiedenen Institutionen, die hier vorbildliche Arbeit geleistet haben. Ich meine, daß den
Feuerwehren mit einer Veranschlagung von 147,9 Millionen, die vorgesehen sind - eine Steigerung
um 5,3 Millionen - etwas geholfen wurde. Aber natürlich viel zu wenig, weil es ja
noch immer so ist, daß diese Wehren sich immer wiederum zum Großteil selbst erhalten müssen. Daß
sie durch Veranstaltung von Festen, durch
Sammelaktionen usw. immer wiederum schauen müssen, ihr Auslangen im technischen
Bereich zu finden. Hier glaube ich, muß das Land noch mehr machen. Und es wäre sicherlich
notwendig, hier einiges zu tun. Es ist sicherlich ein Skandal, wie etwa in einer großen österreichischen
Zeitung erst unlängst geschrieben wurde, es ist ein Skandal, wie
die Bundesregierung mit freiwilligen Helfern umspringt, die der öffentlichen Hand Milliarden ersparen.
Gemeint sind hier die Feuerwehren, die
Rettungsdienste, einige andere Institutionen, die wirklich auf freiwilliger,
uneigennütziger Basis alles tun, um die Sicherheit in Niederösterreich zu
gewährleisten. Ich habe schon im Vorjahr angesprochen, daß es hier in einigen
Bereichen notwendig wäre, etwas zu tun. Ich verweise etwa auf die rollenden Bomben, die es nach
wie vor auf der Landstraße gibt. Im Vorjahr hat
es ja einen größeren Unfall gegeben, der Gottseidank glimpflich abgelaufen ist. In Industriezentren
wäre die Installierung eines Technikers
oder Chemikers sicherlich notwendig, um sofort Leute zur Hand zu haben, sollte so ein Unfall
passieren. Damit die Feuerwehren, vor allem
auch draußen wissen, wie sie hier vorgehen müssen, weil sie ja selbst
nicht in punkto Chemie ausgebildet sind. Es wäre für die Sicherheit dieser Wehren zweifelsohne von
Vorteil, wenn hier etwas getan werden würde. (Abg. Spiess: Diese Leute sind ausgebildet!) Die
Feuerwehren sind gut ausgebildet, ich verweise darauf. Nur kann nicht jeder Feuerwehrmann
Techniker oder Chemiker sein, das werden Sie ja nicht verlangen können. (Abg. Kautz:
Diejenigen, die diese Fahrzeuge bedienen, kennen sich aus! - Abg. Klupper: Sie wurden ausgebildet
in der Landesfeuerwehrschule in Tulln!) Ja, aber es ist niemand da, Herr Kollege! Wer kontrolliert sie?
Ich
habe eben darauf hingewiesen, daß es mit Gesetzen alleine nicht getan
ist. Wenn man nur schöne Gesetze und Vorschriften macht, die in Wirklichkeit nicht oder zu wenig
kontrolliert werden. Da meine ich, man könnte mit relativ wenig Aufwand Abhilfe schaffen. (Abg.
Buchinger: Sie kennen offenbar die Realität nicht! - Abg. Icha: Ihr Problem ist, Sie müssen halt immer
etwas Negatives finden!) Herr Kollege! Sie haben nicht zugehört. Ich habe die Feuerwehr gelobt, ich
weiß nicht, wo Sie etwas Negatives gefunden haben. Sie werden mir ja nicht hoffentlich, wie es
Ing.Heindl immer wieder versucht, gerade hinsichtlich der Feuerwehr irgendetwas unterstellen. Den
Gefallen mache ich Ihnen nicht und das stimmt ja nicht. Also es ist ja alles
sehr positiv. Nur zusätzlich müßte man mehr zur Sicherheit dieser Wehren tun.
Vielleicht noch als Letztes zu einer Institution, von der ich annehme, daß der Herr Kollege Klupper ja
als nächster Redner eingehender
darauf eingehen wird: Zum Zivilschutz in Niederösterreich. Hier bemüht
sich eine Institution recht und schlecht mit wenig Personal, mit relativ
wenig Geld in Niederösterreich - dem Kollegen Klupper brauche ich es nicht zu sagen, der kennt sich
aus - etwas zu installieren und auszubauen. Wir wissen, daß hier zu wenig getan wird. Und man kann
auch hier nur wieder an die Verantwortlichen appellieren, diesem Selbstschutz zu helfen. Damit nicht
in etwa, glaube ich, in 14 % der NÖ
Gemeinden Selbstschutzzentren installiert sind, sondern daß wir hoffentlich bald auf einen Stand von
vielleicht 20 % bis 25 % kommen.
(Dritter Präsident Hubert Auer übernimmt den Vorsitz.)
Zum Abschluß verbleibt mir nur noch, allen diesen Institutionen, den Beamten, die sich hervorragend
bemüht haben, für diese uneigennützigen Vereine etwas zu tun, zu danken. Aber auch der Exekutive,
die seit Jahren mit minimalstem Personal, mit minimalstem technischen Gerät unter verschiedenen
negativen Einwirkungen ihr Bestes leistet um
uns in Niederösterreich einigermaßen Sicherheit zu gewährleisten. Ich darf Sie nochmals bitten, im
Sinne unserer Antragsbegründung dem Antrag beizutreten, um hier wirklich Akzente zu setzen. Damit
der Sicherheit in Österreich, aber vor allem in Niederösterreich Positives
geschieht. (Beifall bei der FPÖ.)
DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Uhl; ich erteile es ihm.
Abg. UHL (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorerst zum
Resolutionsantrag des Abgeordneten Preiszler. Wir sind der Meinung, daß keine eigenen
Sicherheitskörperschaften zu schaffen sind. Wir sind nämlich auch der Meinung, daß die derzeitigen
Einheiten in der Lage sind, diese, ihre Aufgaben voll und ganz zu erfüllen. Wir werden daher diesem
Resolutionsantrag nicht die
Zustimmung geben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Gruppe 1, öffentliche Ordnung und
Sicherheit, muß über das Problem der Asylbewegung, aber auch über das von der FPÖ geplante
Volksbegehren unbedingt
gesprochen werden. Leider ist unser Fachmann, Abgeordneter Knotzer krank und ich werde
versuchen, diesen Problemkreis dem Hohen Hause nahezubringen.
Es begann vor mehreren Jahren durch Ereignisse wie das Fallen der Mauer. Und ich kann mich sehr
gut an die euphorischen Aussagen vieler in der Politik Tätiger, aber auch an jene Ostdeutschen,
welche mit Tränen in den Augen den Fall der Mauer und damit der Erringung der Freiheit beiwohnten,
erinnern. Die Öffnung der Grenzen in Polen,
der Tschechoslowakei, Ungarn und der furchtbare und schreckliche Krieg im Süden dieses Europa damit meine ich, von Albanien bis Jugoslawien. Ich selbst kann mich noch an die blutige
Niederschlagung der
demokratischen Bewegung in Ungarn erinnern. Und ich glaube mich mit der
überwiegenden Mehrheit dieses Hauses einer Meinung, daß jener Personenkreis, der den
Flüchtlingsstatus nach der Genfer Konvention hat, bei uns
aufgenommen werden wird.
Die Beurteilung des Aufnehmens der sogenannten "Wirtschaftsflüchtlinge" hat sich geändert, wurde
angepaßt den gesetzlichen Bestimmungen und
den Gefühlen der Bevölkerung, den Gegebenheiten und Möglichkeiten der Unterbringung, Arbeit, des
Wohnens, Schule usw. Gerade der Süden Niederösterreichs lag durch die Lage des Lagers
Traiskirchen am
Puls des Geschehens. Landtagsabgeordneter Knotzer hat sich in vielen und
harten Engagements dieser Problematik angenommen. Da gab es nicht nur das Problem eines
überfüllten Lagers. Viele andere Probleme mußten gelöst werden.
Einige Zahlen zum Lager Traiskirchen; es betrifft Asylwerber in Bundesbetreuung. Waren es am
1.1.1991 1.081 Personen, so sind es heute 51 Personen. In der Zwischenzeit, per 30.6.1991 601, am
31.12.1991 698. Am
31.5.1992 war die Zahl wegen der Jugoslawienkrise auf 952 gestiegen. Ab
30.6.1992 sind es 119 Personen.
Man kann sagen, daß die Verlegung in die Privatquartiere funktioniert hat und daß auch das
Asylgesetz funktioniert. Die Verfahren werden schneller behandelt, nur mehr kriminalpolizeiliche und
gesundheitliche Untersuchungen sind notwendig. Die Verweildauer wird auf maximal
zwei bis drei Tage reduziert. Bundesminister Löschnak hat Wort gehalten.
Aber trotzdem: Wann erfolgt die Schließung dieses Lagers? Ein Wort zur Pressestunde des neuen
Landeshauptmannes Dr.Pröll am 8.November dieses Jahres. In dieser Pressestunde war Dr.Pröll
gegen eine Schließung, obwohl der NÖ Landtag einstimmig die Schließung aller Flüchtlingslager
beantragt hat. Und selbst wenn etwa Amnesty International oder der Flüchtlingshochkommissar der
Vereinten Nationen behauptet,
die Zahl der Asylanträge sei auf Prozentsätze zurückgegangen, so stimmt dies nicht. Der Zugang zum
Asylverfahren ist nach wie vor intakt. Die Zahl der positiven Entscheidungen in der ersten Instanz hat
durch das neue Asylgesetz zugenommen. Die gesamte Anerkennungsrate ist
mit etwa 13 % konstant geblieben. Die Erledigungsdauer ist deutlich zurückgegangen. So wurden zum
Beispiel ca. 10 % im selben Monat der Antragstellung rechtskräftig erledigt.
Einige Worte zur Regelung für den Aufenthalt in Österreich. Das sogenannte Aufenthaltsgesetz ist ein
wesentlicher Teil der Gesamtreform des Asyl- und Fremdenrechtes. Dieses Aufenthaltsgesetz bietet
wesentliche Voraussetzungen für eine verantwortungsvolle Steuerung und
Kontrolle des Zuzuges Fremder nach Österreich und ist zudem die notwendige
Ergänzung des mit 1.Juli 1992 in Kraft getretenen Asylgesetzes. Mit diesem
Asylgesetz soll bekanntlich unter anderem der Mißbrauch des Aufenthaltsrechtes
zur Erlangung einer zumindest befristeten Aufenthaltsbewilligung in Österreich abgestellt werden.
Asylwerber, die lediglich wirtschaftlicher Not entkommen wollen, müssen nach dem neuen Asylrecht
mit der
unverzüglichen Zurückweisung rechnen.
Mit dem neuen Aufenthaltsgesetz wird es parallel zum Asylgesetz eine legale Möglichkeit geben, in
Österreich Aufenthaltsrecht zu erwerben. Wobei allerdings ein Wechsel zwischen Asylrecht und
Zuwanderung
nicht möglich sein wird.
Es wird sich in Zukunft jeder sehr genau überlegen müssen, ob er in Österreich tatsächlich Schutz vor
der Verfolgung oder in Wahrheit nur bessere Aussichten für seine Zukunft sucht. Nun zu etwas, das
mir persönlich sehr am Herzen liegt. Das geplante FPÖ-Ausländer-Volksbegehren und dessen
eventuelle Auswirkungen. Grundsätzlich: Das in den zwei vergangenen Jahren umgesetzte
Gesamtpaket zur
Neuordnung des Fremdenwesens enthält Schritte, die zur Bekämpfung illegaler
Zuwanderung erforderlich sind.
Es geht um die Verhinderung illegaler Zuwanderung sowie eine Begrenzung der legalen
Zuwanderung auf ein sozial vertretbares Maß. Das
Asylgesetz strebt die Verhinderung des Mißbrauchs des Asylrechtes zur
illegalen Einwanderung, das Bundesbetreuungsgesetz die Verhinderung des
Untertauchens während des Verfahrens und das Aufenthaltsgesetz, die Verhinderung der illegalen
Einwanderung durch Bindung jeder Zuwanderung an eine vom Ausland aus zu beantragende
Bewilligung an. Ferner eine
Beschränkung des Familiennachzuges auf Familien im engeren Sinn. Das Fremdengesetz mit dem
neuen Touristenvisum verhindert den Wechsel vom
Touristenstatus zum illegalen Gastarbeiter. Es bietet Erleichterung des Auffindens Illegaler und
Kontrolle von Massenquartieren sowie den effektiven Vollzug der Abschiebung.
Ich verstehe nicht, daß die positiven Effekte der Neuregelung nicht weitervermittelt wurden. Die
kompromißlose Zuwanderungseuphorie einiger Medien, ihr vorbehaltsloses Auftreten gegen die
Beschränkung der
Einreise und die Offensive gegen angebliche Übergriffe und rechtswidrige
Akte hat bei vielen Menschen den unzutreffenden Eindruck erweckt, bald kämen Massen ungehindert
zu uns.
Zu den Forderungen im Einzelnen: Eine Verfassungsbestimmung, Österreich ist kein
Einwanderungsland. Eine solche Verfassungsbestimmung ist eine Leerformel. Daß Österreich kein
Einwanderungsland in dem Sinne
ist, daß es eine permanente Einwanderung für wünschenswert erachtet, ergibt sich ohnedies aus dem
Inhalt der Gesetze, die auf eine
Verhinderung der illegalen Einwanderung und Begrenzung jeder legalen Zuwanderung
abzielen. Wenn aber mit einer solchen Verfassungsbestimmung gemeint sein sollte, daß die Freiheit
des Personenverkehrs im EWR verboten werden müßte, wäre das ein Bruch zum übrigen
Verfassungssystem und EG-rechtswidrig.
Zum Einwanderungsstopp: Die Forderung ist insofern unsinnig, als Begrenzungen der Zuwanderung
nur durch konkrete Maßnahmen, nicht aber durch
bloße Deklarationen durchgeführt werden können. Eine Regelung, die über die Festsetzung einer
maximalen Quote für die Zuwanderung, wie dies
im Aufenthaltsgesetz vorgeschrieben ist, hinausgeht, ist schlichtweg irreal. Sie könnte nämlich nur ein
Einreiseverbot sein. Und das ist
im Fremdenverkehrsland Österreich unmöglich. In Wahrheit richtet sich diese Forderung gegen
Österreichs Wirtschaft und insbesondere gegen
jene Arbeitgeber, die Gastarbeiter beschäftigen wollen. Die Forderungen des Volksbegehrens
bedeuten nämlich Verzicht auf Beschäftigungsbewilligungen.
Ausweispflicht: Bereits seit langem besteht im Fremdenrecht die Verpflichtung für jeden Fremden, sich
Kontrollorganen gegenüber auszuweisen. Dies
wird auch im neuen Fremdenverkehrsgesetz beibehalten. Zum schulischen Bereich: Was in diesem
Bereich politisch gefordert wird, ist für mich persönlich mehr als bedenklich. Rigorose Maßnahmen
gegen die illegale gewerbliche Tätigkeit: Initiativen von sozialdemokratischer Seite zur Bekämpfung
insbesondere der
Schwarzarbeit wurden im Zuge der letzten Novellierung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes von
FPÖ und ÖVP abgelehnt. Eine Verschärfung der Strafen gegen
Schwarzunternehmer wäre wünschenswert, war bisher aber nicht durchzusetzen. Das
gleiche gilt für gewerberechtliche Maßnahmen, weil weisungsgebundene Beamte
auf den Bezirkshauptmannschaften entscheiden. Fast eine spürbare Hilfestellung.
Maßnahmen zur Bekämpfung des Wohnungswuchers und gegen illegale Massenquartiere hat das
Innenressort getroffen. Ich nenne nur die Meldegesetznovelle, das Betretungsrecht im
Fremdengesetz. Ausständig ist noch eine
entsprechende Änderung im Wohnrecht, die beispielsweise zwangsweise Sanierungsmaßnahmen
und Eingriffe in das Eigentumsrecht illegaler Vermittler zuläßt.
Befristete Mietverträge, die vielfach Ursachen von Mißständen in Wohnungswesen
sind, wurden und werden von sozialdemokratischer Seite bisher erfolglos bekämpft.
Die sofortige Ausweisung und das Aufenthaltsverbot für ausländische Straftäter: Die Vollziehung des
Fremdenpolizeigesetzes erfolgt entsprechend dem Gesetz in konsequenter Weise. Seit Bestehen der
verstärkten
Grenzkontrollen wurden insgesamt 19.083 illegale Grenzgänger aufgegriffen. Im
heurigen Jahr erfolgten bisher 6.315 Zurückschiebungen, 1.557 Ausweisungen, 4.885
Abschiebungen; 6.062 Aufenthaltsverbote wurden erlassen.
Gegen ausländische Straftäter wird in der Regel ein Aufenthaltsverbot
verhängt.
Gegen das Volksbegehren spricht: Es ist keine Frage, meine sehr geehrten Damen und Herren, es
gibt Probleme mit der Zuwanderung in ganz
Europa und damit auch in Österreich. Aber wir Sozialdemokraten haben Lösungen dafür erarbeitet.
Mit Augenmaß und Respekt für die berechtigten
Befürchtungen der Österreicher und gegen Haß und Hader. Die FPÖ spekuliert mit
Emotionen und Gewalt. Dem stellen wir den Weg der Demokratie entgegen. Wir
haben Gesetze geschaffen, die den Zuzug von Ausländern beschränken, ihren
Aufenthalt prägen, Illegalität bekämpfen, Asyl sichern und den Mißbrauch unserer Rechtsordnung
verhindern. Wir wollen Sicherheit für Österreich und geordnete Verhältnisse für Österreicher und
Ausländer. Wir bieten echte Lösungen. Während andere reden, haben wir längst gehandelt und das
Fremdenrecht, wie berichtet, rundum reformiert.
Mit dem Aufenthaltsgesetz wurden die Voraussetzungen für einen längeren Aufenthalt von Fremden
in Österreich geregelt. Es ist dies das
erste derartige Gesetz in Europa, das eine solche Regelung enthält. Wer sich bei uns niederlassen
will, muß klare Voraussetzungen erfüllen.
Nämlich einen gesicherten Lebensunterhalt und eine Unterkunft, wie es in Österreich üblich ist. Jeder
Antrag auf eine erstmalige Bewilligung muß schon vor der Einreise gestellt werden. Damit ist illegale
Einwanderung und deren nachträgliche Sanierung von vornhinein ausgeschlossen.
Länderweise werden Quoten für Niederlassungen eingeführt. Mit voller Rücksichtnahme auf die
Möglichkeiten von Arbeits-Wohnungsmarkt,
Schul- und Sozialwesen.
Wo die Aufnahmebereitschaft erschöpft ist, liegen die Grenzen. Die Regelung der Quoten wird
gemeinsam mit den Ländern erarbeitet. Der Nachzug der Familie ist grundsätzlich erst nach einer Frist
vorgesehen, innerhalb der eine ordnungsgemäße Wohnung nachgewiesen werden muß. Und ist auf
Ehegatten und deren Kinder beschränkt. Das Aufenthaltsgesetz ist vom Parlament bereits
beschlossen und wird 1993 in Kraft
treten.
Mit dem Fremdengesetz wird vor allem der Illegalität ein Riegel vorgeschoben. Die neuen
Touristenvisa machen illegale Beschäftigung von
Ausländern, die als Touristen getarnt ins Land kommen, praktisch unmöglich.
Durch das Betretungsrecht bei begründetem Verdacht, daß sich mehrere Illegale in einem
Massenquartier aufhalten, hat die Exekutive Zutritt und
kann Massenquartiere endlich wirksam kontrollieren. Und auch ein lückenloser Vollzug der
Abschiebung von Kriminellen ist garantiert. Derzeit
illegal in Österreich lebende Ausländer können ihre Situation nur dann neu regeln, wenn sie legale
Wohnung und Arbeit haben. Das Fremdengesetz
soll mit 1.1.1993 in Kraft treten.
Mit dem Asylgesetz wurde eine klare Unterscheidung getroffen zwischen Zuwanderern und
Verfolgten. Nur wer wirklich Asyl braucht, hat auch
den vollen Schutz des Asylrechtes. Das Gesetz braucht raschere Verfahren, die Asylanträge werden
schnell erledigt durch eindeutige Regelungen. Der Anreiz für unberechtigte Gesuche oder gar
Mißbrauch des
Asylrechts ist weggefallen. Der Effekt: Einige Asylanträge, europaweit die
geringsten Rückstände in den Verfahren, aber dennoch die europaweit vorbildliche
Anerkennungsquote von etwa 10 %. Denn selbstverständlich ist und bleibt Österreich ein Asylland.
Offen für alle jene, die in ihrer Heimat unmenschlichen Schikanen ausgesetzt sind, nur weil sie die
falsche Herkunft, Religion oder politische Überzeugung haben. Das Asylgesetz ist seit 1.Juli 1992 in
Kraft. Mit dem Bundesbetreuungsgesetz wurde die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylwerbern
unter der Obhut des Bundes geregelt. Daß Österreich
bei der Aufnahme von Flüchtlingen aus dem ehemaligen Jugoslawien Großartiges leisten konnte, ist
genau der Erfolg dieses Gesetzes. Flüchtlinge und Asylwerber werden ausgeglichen verteilt, in kleinen
Gruppen in Gasthöfen und Pensionen. Und werden nicht in großen Lagern und
Heimen untergebracht. So bleiben uns Verhältnisse wie in Deutschland erspart. Denn dort ist man den
umgekehrten Weg gegangen. Das traurige Ende ist bekannt und gibt unserem Gesetz umso mehr
Recht. Das
Bundesbetreuungsgesetz ist seit Juli 1990 in Kraft. Mit dem Bundesvergabegesetz wird auch den
Schwarzbeschäftigern ein kräftiger Strich durch die Rechnung gemacht. Betriebe, die Ausländer illegal
beschäftigen, werden von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen. Dazu kommen genaue
Begrenzungen der Zahlen ausländischer
Arbeitnehmer und flächendeckende scharfe Kontrollen gegen Schwarzarbeit durch
die Exekutive und durch die Arbeitsmarktverwaltung. Mit dem Ausländerbeschäftigungsgesetz kommt
die Ausweispflicht für ausländische Arbeitnehmer auf dem
Arbeitsplatz. Wobei aus dem Ausweis die Arbeitsgenehmigung und die Anmeldung zur
Krankenversicherung hervorzugehen hat. Auch die Verfahrenskonzentration der zuständigen
Behörden ist ein geeignetes Mittel dazu.
Falsche Propheten - und ich unterstelle es Jörg Haider - trommeln für ein Ausländervolksbegehren.
Wobei das Wohl des Volkes sicher das Allerletzte ist, was er begehrt. Die FPÖ hat sich für ein Rezept,
so einfach wie brutal, entschieden: Immer nur zündeln. Aber sie hat
keine Lösungen für die Wirklichkeit. Kein einziger Punkt des Volksbegehrens, der nicht bereits Realität
ist, würde Zuwanderungsprobleme lösen.
Haider geht das hochsensible Ausländerthema auf seine Art an. Er schürt Emotionen, baut Spannung
auf, bereitet den Boden für Haß und Gewalt, solange bis es auch in Österreich ein paar Rostocks gibt.
Und den Krawallen, die das Land aus seinem gewohnten Gleichgewicht bringen sollen, der Ruf nach
einem starken Manne folgt. Haider will mit
allen Mitteln an die Macht, nichts weiter! Wir Sozialdemokraten wollen dem geplanten Flächenbrand
keine Chance geben! Wir wollen funktionierende und soziale Lösungen! Ich bitte Sie: Setzen wir die
positiven Bemühungen fort! Zeigen wir Dankbarkeit für die große Hilfe, die wir nach 1945 erfahren
haben! Handeln wir so, daß wir weiterhin stolz auf unsere Republik sein können! (Beifall bei der SPÖ
und Abgeordneten der ÖVP.)
DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Zu Wort gelangt der Herr Abgeordnete Klupper.
Abg. KLUPPER (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geschätzten Damen und Herren!
Der Wunsch nach mehr Sicherheit ist nun seit einigen Jahren eines der wichtigsten Anliegen unserer
Bevölkerung. Und wir alle orten ein immer schwächer werdendes Sicherheitsgefühl bei unseren
Landesbürgern. Herr Abgeordneter Sivec hat im
Zusammenhang mit den Verkehrszahlen auf dieses Gefühl hingewiesen. Die Gründe
dafür sind vielfältig. Ich möchte nur zwei ganz besonders hervorheben,
weil sie, glaube ich, für die derzeitige Situation ausschlaggebend sind.
Es sind dies zum Einen die steigende Kriminalität in den einzelnen Regionen unseres Landes und
zum Anderen die leider immer unsicherer werdende Lage in Teilen Europas mit all seinen
Auswirkungen. Die steigende Kriminalität hängt zu einem beachtlichen Teil mit dem Zerfall des
Machtblocks im Osten und der damit verbundenen Grenzöffnung zusammen. Dies muß man
feststellen, wenn man die Kriminalstatistik über einen längeren Zeitraum von vier bis fünf oder sechs
Jahren
vergleicht. Beunruhigend dabei ist das permanente Ansteigen der Kriminalfälle und die starke
Konzentration in einigen Bezirken unseres Landes.
Im Jahr 1991 verzeichneten wir in ganz Niederösterreich 65.072 strafbare Handlungen. Dies
bedeutete damals eine geringe Steigerung gegenüber
dem Vorjahr. Im heurigen Jahr aber müssen wir Ärgeres feststellen. Auf Grund der Halbjahresstatistik
müssen wir heuer mit mindestens 74.000 Delikten rechnen, das ist eine gewaltige Zunahme.
Spitzenreiter ist wieder einmal der Bezirk Mödling mit einem Anteil von über
11.000 Delikten. Das bedeutet, daß in diesem Bezirk mehr Delikte stattfinden als zum Beispiel im
gesamten Waldviertel zusammen. Aber auch der
Bezirk Amstetten sowie die Bezirke Wien-Umgebung und Neunkirchen verzeichnen eine besonders
starke Zunahme. Ein beachtlicher Teil dieser Steigerung geht auf die Ausländerkriminalität zurück.
Dazu muß man aber bemerken - und ich mache das ganz
besonders eindringlich - daß diese Ausländerkriminalität nichts mit unseren Gastarbeitern zu tun hat!
Die Kriminalfälle bei den Gastarbeitern liegen nämlich bedeutend unter dem österreichischen Schnitt.
Das
muß man wirklich dazu sagen. Es ist daher für diese Steigerung ausschließlich das organisierte
Verbrechen über die Grenze hinweg, die
organisierte Kriminalität und das Bandenwesen ausschlaggebend. (Abg. Icha: Da sind auch Italiener
beispielsweise dabei!) Natürlich, Italiener wie auch Deutsche. Man muß die Statistik genau
anschauen. Die
Kriminalität erreicht uns nicht nur aus dem Bereich der Oststaaten. Aber auch die vermehrten
nationalen Konflikte in Europa sind für das Fallen des Sicherheitsgefühls verantwortlich. Denken wir
nur an diese schrecklichen Ereignisse im ehemaligen Jugoslawien. In unserer Nachbarschaft, wo,
man kann sagen, ein Eroberungskrieg mit ethnischer Säuberung
geführt wird. Eine ganz schreckliche Situation. Die täglichen Berichte über
dieses Geschehen in den Medien zeigen natürlich bei der Bevölkerung auch Wirkung. Sie zeigen nicht
nur Wirkung in Richtung Hilfsbereitschaft und Mitgefühl, sie zeigen auch Wirkung in Richtung eines
geringer werdenden Sicherheitsgefühls, das die Menschen haben. Die Frage des
Ansteigens der Zahlen von Flüchtlingen, Asylanten und Auswanderern haben meine Vorredner bereits
besprochen. Ich kann mir diesen Bereich ersparen.
Es treten bei diesen schrecklichen Szenarien sogar Gefahrenpotentiale, wie grenznahe
Kernkraftwerke und Drohungen aus den Krisengebieten, Chemiefabriken zu sprengen, was
Auswirkungen weit über die Grenzen dieser Länder haben würde, in den Hintergrund. Welches sind
nun die Gründe, warum man dieser Entwicklung nicht wirksam genug entgegentreten konnte?
Wesentliche Faktoren für die Sicherheit sind die Gendarmerie und die Zollwache. Meine Vorredner
haben sich teilweise schon damit befaßt. Diese beiden Wachkörper wurden seit langem
vernachlässigt, das muß man ganz einfach feststellen. Ich
habe mehrmals bereits hier in diesem Haus darauf hingewiesen und wir haben auch diesbezügliche
Resolutionen einstimmig in diesem Haus gefaßt. Die Ergebnisse sind aber nicht zufriedenstellend,
betrachten wir
nur einmal den Personalstand. Die Frage des Personalstandes der Exekutive haben wir in diesem
Haus schon mehrfach behandelt. Der systemisierte Stand bei der Gendarmerie hat sich von 3.012 im
Jahre 1981 auf
lediglich 3.224 im Jahr 1992 erhöht. Also ein theoretisches Plus von 212
Gendarmeriebeamten in zehn Jahren bei einer gigantischen Aufgabenvermehrung in den
letzten Jahren. Ich sage deshalb, ein theoretisches Plus, weil zum Beispiel
derzeit 177 Beamte abkommandiert sind zum Gendarmerieeinsatzkommando im Bundesministerium
für Inneres, im UNO-Einsatz stehen oder sich in Karenz befinden. 223 Beamte sind in schulischer
Ausbildung.
Sodaß lediglich 2.847 im dienstbaren Stand stehen. Wenn man daher vergleicht: In den zehn Jahren
hat sich die Zahl nicht erhöht. Zur Verbesserung der personellen Situation wäre daher notwendig, die
133 Vertragsbediensteten der Grenzgendarmerie nach einer weiteren Ausbildung - diese ist sicherlich
notwendig - in den Gendarmeriedienst einzuordnen. Auch die Zuweisung weiterer Planstellen ist
notwendig.
Ich darf nur erwähnen, im heurigen Jahr, 1992, ist eine einzige zusätzliche Planstelle in
Niederösterreich zugebilligt worden. Was die Ausrüstung und die Ausstattung der Dienststellen betrifft,
so ist eine Modernisierung derzeit im Gange und ich hoffe, daß sie in ganz Niederösterreich zügig
fortgesetzt wird. Das geschieht nämlich teilweise mit der sogenannten Sicherheits- milliarde. Und
wenn man die Wachzimmer besucht und die Bezirke besucht, stellt man fest,
daß die moderne Nachrüstung der Dienststellen zügig vorangeht. Ich hoffe, daß das so weitergeht,
damit wir bald sagen können, alle unsere
Gendarmerieposten sind entsprechend modern ausgerüstet. Die Zollwache arbeitet schon lange unter
nicht zumutbaren, gesundheitsschädlichen Bedingungen. Man muß das wirklich feststellen: Die
Bedingungen,
unter denen die Zollwache arbeiten muß, sind ganz einfach nicht dem heutigen Stand entsprechend.
Teilweise muß man sie echt als gesundheitsschädlich bezeichnen. In den Zollämtern des Ostens gibt
es zu wenig Personal bei schlechten Arbeitsbedingungen. Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Seit einigen Wochen gibt es auch eine Diskussion über die Errichtung von Bereichszollämtern.
Ursprünglich waren Wr.Neustadt und St.Pölten als Standorte vorgesehen. Nunmehr stelle ich andere
Überlegungen fest, welche mehrere Standorte
betreffen. Zum Beispiel sind auch Gmünd und Amstetten in diese Frage inkludiert.
Es gibt auch länderübergreifende Vorschläge, welche vorsehen, daß zum Beispiel das Zollamt Berg
einem Bereichszollamt Klingenbach im Burgenland eingegliedert und dort mitverwaltet werden soll.
Eine solche länderübergreifende Lösung halte ich für unzweckmäßig! Das NÖ Zollamt Berg befindet
sich nämlich beim am meisten frequentierten Grenzübergang überhaupt. Ich möchte das mit einigen
Zahlen erläutern. Alleine im Monat September 1992 gab es 1,300.000 - aufgerundet Grenzübertritte; 1986 waren es noch 111.000. 350.000 PKW, fast 9.000 LKW und 4.600 Busse haben
in diesem Monat den Grenzübergang passiert. Von Jänner bis September also in einem
Dreivierteljahr, waren es rund 10
Millionen Personen und dreieinhalb Millionen PKW, die dieses Zollstelle Berg passiert haben. Dieses
Zollamt ist damit das meist frequentierte. Wenn man die Entwicklung in unserem Nachbarland
betrachtet, die
Situation von Preßburg und dem Raum der Slowakei vor der Nase, wenn man das so sagen kann,
weiß man, dieses Zollamt wird an Bedeutung weiter
zunehmen. Es wäre daher selbst für ein Bereichszollamt prädestiniert,
keinesfalls aber sollte es aus der NÖ Verwaltung entlassen werden! Zur Verbesserung im
Sicherheitsbereich darf ich daher einige Forderungen stellen: 1. Mehr Personal an den
Grenzübergängen, um eine wirksame Kontrolle
durchführen zu können. Dazu muß die Zollwache in der Ostregion aufgestockt werden, wobei eine
Personalumschichtung ohnehin eine Konsequenz aus
dem EWR-Vertrag ist. Das heißt, so schwierig die Situation für Zollbeamte im Westen sein möge, man
muß rechtzeitig beginnen, umzuschichten, weil die Ostgrenze ja auch Außengrenze sein wird. Und
hier herrscht
Personalmangel, hier brauchen wir Personal. 2. Eine wirksame Kontrolle der ausländischen
Kraftfahrzeuge an der Grenze im Bereich Sicherheit, Lärm und Abgase ist erforderlich. Wer also allein
heute die A 4 benützen mußte, ich mache das fast täglich, bekommt ein Gefühl, welche
Sicherheitsmängel hier bei Kraftfahrzeugen vorhanden sind. Und es muß ganz einfach an der Grenze
der
Sicherheitsstandard überprüft werden. Ein Fahrzeug mit Reifen, die bei uns nicht mehr zugelassen
sind, da Sie kein Profil aufweisen, ein solches Fahrzeug
hat die Grenze nicht zu passieren. Es wäre dort anzuhalten und zurückzuweisen. Hier muß mehr
geschehen! 3. Keine weitere Schließung von Gendarmeriedienstposten, da dies das Sicherheitsgefühl
der Bevölkerung sicher beeinträchtigt. (Beifall von Abg. Preiszler.) Wir sind nicht gegen Maßnahmen,
wie Organisationsüberprüfungen, die sich zwangsläufig im Laufe von Jahren immer wieder ergeben.
Dort, wo es sinnvoll ist, solche Eingriffe in die Organisation vorzunehmen, dort sollte man es tun. Aber
das sollte im Einvernehmen geschehen mit den Betroffenen und auch im Einvernehmen mit den
Bürgern und
ihren Vertretern in diesem Bereich.
Wenn man darüber vernünftig miteinander spricht, wenn es den Menschen klar wird, daß es zu keiner
Reduzierung im Bereich der Sicherheit kommt, sondern zu einer Verbesserung im
Sicherheitsstandard, dann wird das auch möglich sein und es wird sich niemand dagegen wehren.
Notwendige Strukturveränderungen sollten daher einvernehmlich aus dem Blickwinkel einer
Verbesserung des Sicherheitsstandards heraus erfolgen.
4. Keine neuen Wachkörper schaffen. Dies führt nur über lange Jahre zur Ineffizienz und bringt keine
wirksame Verbesserung. Vielmehr gilt es, die bestehenden Organisationsstrukturen auszunützen und
zu stärken. Zum Beispiel: Überführen der Grenzgendarmerie in den Gendarmeriedienst. Und
Personalverlagerung bei der Zollwache in Richtung Osten.
Wir werden daher auch dem Antrag von Abgeordneten Preiszler keine Zustimmung geben. Weil wir
glauben, daß die Schaffung eines neuen Wachkörpers ganz einfach über viele Jahre keine Effizienz
bringen wird. Und nur zu einer weiteren Aufblähung in dem Bereich führt und zu keiner Verringerung
in der Struktur.
5. Weitere Bekämpfung des Schlepperwesens und der illegalen Grenzübertritte unter weiterer
Heranziehung des Bundesheeres zum Assistenzeinsatz. Dieser hat sich bewährt. Ich unterstreiche,
daß alleine die
Anwesenheit im Grenzbereich im Osten dazu geführt hat, daß das Schlepperwesen in diesem Bereich
praktisch zum Erliegen gekommen ist. Ich möchte gar nicht auf die Zahl der Aufgriffe eingehen, das
wurde vorher
schon genannt. Ich glaube auch, daß bei so großen Problemen, wie sie sich
derzeit darstellen, es ganz einfach notwendig ist, daß mehrere Systeme zusammenwirken. Ein
Assistenzeinsatz des Bundesheeres wird daher, so glaube ich, noch solange die Konflikte in unserem
Nachbarland
nicht bereinigt sind, notwendig sein.
6. Keine Eingliederung des Zollamtes Berg in ein burgenländisches Bereichszollamt. Vielmehr sollte
dieses wichtige Grenzzollamt selbst ein Bereichszollamt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bereich der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ist ein
sehr umfangreicher, es ist daher nicht möglich, auf alles im Detail einzugehen. Ich möchte aber doch
einiges noch ansprechen aus dem Bereich Zivil- und Katastrophenschutz.
Ich möchte ganz kurz darauf eingehen. Es ist dies ein Bereich, dem man bei uns meist erst dann
Aufmerksamkeit schenkt, wenn Katastrophen eingetreten sind. Nach der Bewältigung von
Katastrophen wird sehr schnell wieder darauf vergessen. Und die notwendigen Vorkehrungen, die
man aus der Bewältigung dieser Katastrophe zieht, bleiben aus oder werden nur sehr zögernd und
unzureichend gesetzt. Denken wir dabei an die Gefahren der Kernenergie: Tschernobyl hat uns
wachgerüttelt, wir kennen die Folgen eines Reaktorunfalles. Wir lesen laufend noch über die
tatsächlichen Auswirkungen, nachdem jetzt durch Veränderungen im Osten die Nachrichten zu uns
gelangen. Die Berichte darüber sind jetzt viel offener. Wir wissen, daß Dukovany,
Bohunice und Krsko in unserer Nähe liegen und uns praktisch täglich mahnen. Trotzdem gehen die
Vorsorgemaßnahmen nur langsam und schleppend vonstatten.
Denken wir auch an Naturkatastrophen, wie zum Beispiel Hochwässer, wie große Brände - gerade
jetzt hat ein solcher stattgefunden - und an die Diskussion über fehlende, veraltete Feuermelder,
Sicherheitspakete, Sicherheitsmaßnahmen, die jetzt alle gemacht werden sollen. Ich
hoffe nur, daß sie auch tatsächlich durchgeführt werden und daß es nicht bei der Diskussion bleibt.
(Zwischenruf von Abg. Keusch.) Das sind Pannen, die natürlich ganz besonders ins Gewicht fallen.
Ich hoffe, daß es nicht dabei bleibt, daß nur die Erkenntnisse gewonnen werden und die Maßnahmen
nachher fehlen. Die Lehren müssen daraus gezogen werden, das ist ganz wichtig.
Einiges zum Schutz der Bevölkerung ist in den letzten Jahren geschehen. Ich möchte auch das nur
schlagwortartig bringen. Es gibt Vorsorgen für eine grenzüberschreitende Katastrophenhilfe.
Vereinbarungen
über allgemeine Katastrophenhilfe und Verträge im Bereich der nuklearen Sicherheit. Ich glaube, daß
das wichtig ist. Gerade in diesem
Bereich ist die grenzüberschreitende Information und Zusammenarbeit besonders wichtig. Die
Bundeswarnzentrale wurde ausgebaut, das Strahlenfrühwarnsystem und das Warn- und Alarmsystem
laufen dort zusammen.
Fünf Bundesländer sind mit ihren Sirenensystemen voll angeschlossen. Ich muß dem Herrn
Abgeordneten Sivec hier Recht geben. Es gilt ganz
einfach, daß wir den Ausbau unseres Warn- und Alarmsystems rascher durchführen. Wir müssen
trachten, möglichst rasch und landesweit diesen Ausbau zustande zu bringen, um ebenfalls - dann
erst bringt es ja den Vorteil für die einzelnen Bezirke und Regionen - eine schnelle Warnung und
Alarmierung über die Bundeswarnzentrale möglich zu
machen.
Es gibt auch einen Maßnahmenkatalog für großräumige Verstrahlung. Die Durchführung obliegt zum
großen Teil den Ländern und den Gemeinden. Ich sage das emotionslos. Ich würde aber ersuchen,
daß man sich ab und zu einmal diesen Maßnahmenkatalog ansieht. Hier wird nämlich
die Verantwortung durch die Erstellung dieses Maßnahmenkataloges vom Bund sehr stark auf die
Länder und die Gemeinden abgewälzt. Ganz genau ist vorgesehen, bei welcher Alarmstufe man
welche Maßnahmen setzen soll. Es steht aber nirgends, ob diese Möglichkeiten überall vorhanden
sind. Man müßte sie quasi erst vorsehen und man müßte sie schaffen.
Ich nenne dazu nur ein Beispiel: Zum Beispiel die Frage der Einnahme der Kalium-Jodittablette. Vom
Bund aus ist sie eindeutig geregelt. Das heißt, bei einer großräumigen Verstrahlung und der
Durchsage
über Rundfunk und Fernsehen, die Tablette ist zu dem Zeitpunkt einzunehmen, ist eigentlich von
Bundesseite aus alles klar. Ich frage, ob in
allen Gemeinden, ob in allen Bereichen die Frage tatsächlich so klar ist.
Und ob sie so geregelt wurde, daß tatsächlich die Einnahme der Kalium-Jodittablette, die ja für unsere
Kinder, für Schwangere, für junge Frauen in einem
Verstrahlungsfall von enormer Bedeutung ist, wirklich überall möglich ist.
Abschließend möchte ich noch einige Worte zu jenen sagen, die praktisch täglich Zivilschutzarbeit
leisten: Die Feuerwehren, welche für die Sicherheit in unseren Gemeinden von so eminenter
Bedeutung sind,
Die Rettungsorganisationen, die Bergrettung, die Wasserrettung, der Zivilschutzverband, die
Einsatzhundebrigade, die Armateurfunker. Man könnte diese Reihe
fortsetzen. Wenn man alle diese Organisationen sieht, wird einem erst gewußt, wie viel Potential hier
freiwillig im Sicherheitsbereich
geleistet wird. Ich möchte all jenen danken, die sich für diese Tätigkeit in den einzelnen
Organisationen zur Verfügung stellen. Sie leisten
einen großen Beitrag für die Sicherheit ihrer Mitmenschen. Sie opfern
ihre Freizeit. All jenen, die sich dafür zur Verfügung stellen, glaube ich, gebührt ein herzlicher Dank!
(Beifall bei der ÖVP und Abg. Sivec.)
DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Das Wort wünscht Herr Abgeordneter Preiszler; ich erteile es
ihm.
Abg. PREISZLER (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Der Grund
meiner weiteren kurzen Wortmeldung ist der, daß ich glaube, daß Herr Kollege Klupper von der ÖVP
mich mißverstanden hat. Unser Antrag geht nicht dahin, einen neuen Wachkörper zu
schaffen, sondern, zwecks Abhilfe aus den bestehenden Wachkörpern Zollwache, Gendarmerie,
Grenzgendarmerie ein einheitliches Instrumentarium,
das ureigenst für die Grenzüberwachung zuständig ist, erstehen zu lassen. Also kein neuer
Wachkörper, keine Personalaufstockung. Sondern eine
Agendenübertragung an einen einzigen Wachkörper, der für die grüne Grenze und für die
Zollstationen mit Gesetzen ausgestattet ist. (Abg. Klupper: Herr Abgeordneter Preiszler! Wenn ich da
lese, betreffend Schaffung einer Grenzschutztruppe, dann haben Sie das falsch
bezeichnet!)
Wie man das Kind nennt, ist doch sekundär. Primär geht es um den Abbau der Mißstände, die es
zweifelsohne gibt. Das haben Sie ja auch bestätigt.
Jetzt geht es lediglich darum, hier eine einheitliche Kompetenzübertragung zu schaffen für einen
schon bestehenden Wachkörper, der bestens
prädestiniert dafür wäre. Den man nur personell durch die Gendarmerie, durch
Neuaufnahmen aus dem Bundesheer oder wie immer ausstatten müßte. Und um eine
entsprechende Kompetenzübertragung. Kein neuer Wachkörper, sondern Ordnung
schaffen, daß nur eine einzige Institution für die Grenzsicherung zuständig wäre. Ich bitte Sie, in
diesem Sinne diesem Antrag beizutreten.
Weil mit diesem Antrag gewährleistet wäre, hier wirklich einmal dafür zu
sorgen, daß man weiß, wer wofür ursächlich an der Grenze zuständig ist. Im übrigen werden wir dem
Kapitel 1 unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der FPÖ.)
DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Die Rednerliste ist erschöpft, der Berichterstatter hat das
Schlußwort.
Berichterstatter Abg. KURZBAUER (ÖVP): Ich verzichte!
DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Zur Abstimmung liegt vor die Gruppe
1, öffentliche Ordnung und Sicherheit.
Ich bitte den Berichterstatter nunmehr den Antrag zur Gruppe 1, öffentliche Ordnung und Sicherheit,
ordentlicher Teil und außerordentlicher Teil zu stellen.
Berichterstatter Abg. KURZBAUER (ÖVP): Ich stelle den Antrag, die Gruppe 1, öffentliche Ordnung
und Sicherheit im ordentlichen Teil mit Ausgaben von S 208,670.000,-- und Einnahmen von S
47,679.000,-- zu genehmigen.
DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: (Nach Abstimmung über die Gruppe 1, öffentliche Ordnung und
Sicherheit, ordentlicher Teil und außerordentlicher Teil in Erfordernis und Bedeckung): Einstimmig
angenommen!
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Resolutionsantrag des Herrn Abgeordneten Preiszler
betreffend die Schaffung einer Grenzschutztruppe. (Nach Abstimmung darüber): Abgelehnt!
(Zustimmung FPÖ; Ablehnung ÖVP und SPÖ).
Ich ersuche den Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Kurzbauer, zur Gruppe 2, Unterricht, Erziehung,
Sport und Wissenschaft, ordentlicher und außerordentlicher Teil zu berichten.
Berichterstatter Abg. KURZBAUER (ÖVP): Die Gruppe 2, Unterricht, Erziehung, Sport und
Wissenschaft umfaßt die Einnahmen und Ausgaben
für die gesonderte Verwaltung, den allgemeinbildenden Unterricht, den berufsbildenden Unterricht
einschließlich Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung, die Unterrichtsförderung, die vorschulische
Erziehung, die außerschulische Jugenderziehung, den Sport und die außerschulische
Leibeserziehung, die Erwachsenenbildung sowie Forschung und
Wissenschaft.
Im ordentlichen Teil werden Ausgaben von S 9.967,189.000,-- ausgewiesen, denen Einnahmen von S
8.062,689.000,-- gegenüberstehen. Der Anteil der Ausgaben am Ausgabenvolumen des ordentlichen
Teiles beträgt 26,24 %.
Im außerordentlichen Teil sind Ausgaben von S 199,153.000,-- und Einnahmen von S 85.000,-vorgesehen.
Herr Präsident! Ich bitte, die Debatte einzuleiten.
DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Bevor wir in die Beratungen eintreten, teile ich mit, daß Frau
Landesrat Votruba kurzfristig erkrankt ist und daher an der heutigen Debatte nicht teilnehmen kann.
Wir wünschen ihr baldige Genesung und hoffen, daß sie morgen anwesend sein kann.
Zu Wort gelangt der Herr Abgeordnete Greßl.
Abg. GRESSL (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Ich beginne mit der Gruppe 2, Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft. Schule, das war
vor einigen Jahrzehnten und in früheren Zeiten ein ganz klarer Begriff. Das war die Pflichtschule.
Heute ist das nicht so einfach. Die vielen Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung sind eine äußerst
positive Entwicklung auf dem Bildungssektor gerade der letzten Jahre. Vor allem die begleitende
Schule bei einer Lehre
ist ein wesentlicher Bestandteil beim Erlernen eines Berufes. Dies ist im gewerblichen,
handwerklichen Bereich genauso wie im bäuerlichen.
Ich möchte mich mit den landwirtschaftlichen Fachschulen, ihrer Entwicklung und Notwendigkeit
befassen. Daß tausende Mädchen und Burschen in
diesen Bildungsstätten ihre Grundausbildung erfahren haben, ist, glaube
ich doch, bekannt. Daß dieselben dann aber bei der Ausübung ihres Berufes die Schule als
Berufsbegleitung erlebten und so manches Lehrgeld
nicht bezahlen mußten, ist vielleicht weniger bekannt aber eine sehr positive Tatsache. Da es immer
weniger Bauern gibt, stellt sich natürlich
die Frage, ob diese Schulform überhaupt und in dem Umfang notwendig ist. In dem Umfang sicher
nicht. Es wurden ja auch schon Schulen geschlossen oder zusammengelegt. Man wird da oder dort,
wo Schulen nahe
beieinander liegen, über die Sinnhaftigkeit dieser Standorte auch in Zukunft
nachdenken müssen.
Die Schulform selbst aber, auch wenn immer wieder Neues dazu kommt, ist mehr denn je eine
hervorragende Ausbildungsmöglichkeit. Während den Schulen meist anlastet, daß die Ausbildung zu
viel Theorie bietet, ist es hier bei den landwirtschaftlichen Fachschulen nicht so. Viel
Praxis, vor allem in den Werkstätten, aber auch in Wald, Wiese, Feld, Garten oder Stall und ein langes
Wochenende, an dem vor allem der Kontakt mit dem eigenen Betrieb hergestellt wird oder bleibt, führt
zu einer hervorragenden Kombination zwischen Theorie und Praxis. Praxisbezogene Menschen mit
einer guten, auch theoretischen Ausbildung werden wir,
wie ich glaube, in Zukunft verstärkt brauchen. 2.140 Burschen und Mädchen besuchen derzeit diese
Schulen. Das sind um 130 weniger als im vergangenen Jahr. Organisation und Lehrplan wurden
geändert, ebenso wurden Standortkorrekturen vorgenommen, wie ich schon gesagt habe. Auch der
Förderungsunterricht wurde eingeführt. Im landwirtschaftlichen Schulwesen ist eine große
Innovationsbereitschaft gegeben. Es wurden die Schulversuche bäuerliche Gästebeherbergung,
Lehrgang für Dorfhelferinnen und Betriebshelfer, Fachrichtung
biologischer Landbau und Direktvermarktung neu begonnen. Dies kann auch ein
zusätzliches Standbein für den bäuerlichen Betrieb sein. Ich möchte auch auf die
schon laufenden Sonderformen hinweisen, wie Schulkooperation mit der Handelsschule,
Weinmanagement Krems, Bauern- und Bäuerinnenschule. Das ist eine Form für jene Frauen und
Männer, die eine
nicht-bäuerliche Ausbildung haben und die dann, meist durch Heirat, den Beruf eines Bauern
ergreifen und sich nachträglich dazu ausbilden lassen
können.
Mein Hauptaugenmerk - das habe ich in den letzten Jahren ganz besonders betrieben - gilt einer
mehrberuflichen Ausbildung. Entweder durch die Inanspruchnahme der Pflichtpraxis für eine
gewerbliche
Ausbildung oder durch Lehrzeitersätze. Auf Grund guter schulischer Ausbildung können diese dann in
Anspruch genommen werden. Die Gründe für eine mehrberufliche Ausbildung sind einerseits durch
den starken Facharbeitermangel in der Wirtschaft begründet. Auf der anderen Seite, weil es da und
dort möglich ist, daß die Eltern noch zu jung sind und der junge
Mensch vorübergehend einen anderen Beruf ausüben wird. Darüberhinaus darf ich aber wohl
hinweisen, daß gerade die landwirtschaftlichen Schüler eine sehr hohe handwerkliche Begabung
aufweisen. Die landwirtschaftlichen Lehrkräfte üben neben dem Unterricht auch eine enorme
Erziehungstätigkeit und eine sehr umfangreiche Beratungstätigkeit aus. Wenn ich Ihnen den
Halbjahresbericht für 1992 kurz nahebringen
darf: In diesem Halbjahr waren rund 10.000 Teilnehmer bei den Weiterbildungsveranstaltungen der
Absolventenverbände. Etwa 16.000 Wein-, Most-, Boden- und
Honiguntersuchungen wurden vorgenommen. 24.000 Bäuerinnen haben entsprechende
Veranstaltungen besucht und 22.000 Jugendliche wurden im Rahmen der Landjugend
betreut. Die LaKo in Tulln, eine Koordinierungsstelle, versucht sehr erfolgreich die Versuchstätigkeit
zu koordinieren und die Weiterbildung der
Lehrkräfte zu gewährleisten. Natürlich sind für solche Einrichtungen Mittel
notwendig, um die Schulen, meist Internate, Werkstätten und dergleichen, immer
wieder instand zu halten und auf den neuesten Stand zu bringen. Dafür sind im Budget auch Ansätze
vorhanden. 375 Lehrer und Direktoren
sowie 360 Bedienstete, einschließlich der Schulwirtschaften und jener,
die in der Beratung tätig sind, gibt es bei dieser Schulform. Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Die NÖ Landwirtschaft braucht auf dem Weg in die EG eine verstärkte, praxisbezogene Ausbildung.
Vor allem aber auch eine zukunftsorientierte, begleitende Beratung bei der Entwicklung dieses
Berufsstandes. Gerade dazu ist das landwirtschaftliche Schulwesen bestens geeignet. Es wird in
Zukunft Strukturveränderungen geben im Sinne einer zweckmäßigen Verwaltung der Budgetmittel.
Doch
der flächendeckende Bildungs- und Beratungsauftrag muß auch weiterhin ermöglicht werden. (Beifall
bei der ÖVP.)
DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Zu Wort gelangt der Herr Abgeordnete Trabitsch.
Abg. TRABITSCH (ÖVP): Verehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Wenn trotz düsterer Signale am Konjunkturhimmel Österreichs Wirtschaft im großen und
ganzen Stabilität beweist, führe ich das auf zwei Kriterien zurück. Erstens: Die
Unternehmer in diesem Land bewähren sich durch Qualitätsarbeit. Zweitens: Die Mitarbeiter in
unseren Betrieben sind durch gute Ausbildung dazu
fähig, diesen Standard zu ermöglichen und auszubauen. Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Die Politik hat dafür Sorge zu tragen, daß Qualifikation auf jeder erforderlichen Bildungsebene
geboten wird. Die Ebene der Fachkräfte, die eine Lehrlingsausbildung absolvieren, darf dabei niemals
unterbewertet werden. Ich sehe im umfangreichen Ausbauprogramm des Landes Niederösterreich für
Berufschulen und Internate ein deutliches Zeichen in diese Richtung. Denn es ist
sicher ein Zeichen, wenn das Land Niederösterreich bereit ist, durch ein 400-Millionen-SchillingAusbauprogramm den Berufsschulen den
notwendigen Standard zu gewährleisten. Insgesamt 13 Schulen und Internate
werden durch den Investitionsschub erneuert. Daß damit nur die notwendigen
Vorhaben abgedeckt werden, zeigt den enormen Bedarf, den wir in diesem Bereich haben.
Diese Investitionen sollen nach meiner Ansicht vor allem eines bewirken: Das duale
Ausbildungssystem muß durch die Qualität der Berufsschulen für die Jugendlichen noch mehr an
Attraktivität gewinnen. Ein Blick
in die Statistik zeigt uns nämlich, daß die Gesamtzahl der Lehrlinge im Vergleich zu den Vorjahren
rückläufig war. Ich glaube daher, daß
vernünftige Eltern und Jugendliche die Zeichen der Zeit erkennen und wieder mehr Zukunftschancen
im Lehrberuf sehen. Diese Annahme, meine sehr verehrten Damen und Herren kann auf einige
Faktoren zurückgeführt werden: Die Öffentlichkeitsarbeit der Handelskammerorganisation hat
in den letzten Monaten die Lehrberufe verstärkt beworben. Gezielt wurden bereits die Volksschulen in
das Informationsprogramm eingebunden. Die Berufsinformationszentren des WIFI wurden im Vorjahr
von mehr als 7.000 Jugendlichen in Anspruch genommen. Die von den
Sozialpartnern erwirkte Lehrlingsfreifahrt war neben der finanziellen
Gleichstellung mit allen anderen Schülern ein psychologisches Zeichen für die
Gleichwertigkeit der Ausbildungsformen. Und die verbesserte Anrechnung der
AHS-Matura in allen Lehrberufen hat die Durchlässigkeit des Bildungssystems
bewiesen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Aufzählung ließe sich noch ergänzen, doch zeigen
schon diese Beispiele, daß die gewerbliche Berufsausbildung durch große Anstrengungen wieder
Boden gegenüber der rein schulischen gutgemacht hat. Wir sollten alle versuchen,
weiter an dieser Entwicklung zu arbeiten. Dabei aber den Sinn des dualen Ausbildungsprinzipes nicht
aus den Augen verlieren. Ich meine damit
konkret, daß die Ausbildung im Betrieb als Kernstück unangetastet bleiben muß.
Ausweitungen der Berufsschulzeit und vermehrte Anrechnung von Freigegenständen haben nämlich
in den letzten Jahren dazu geführt, daß die im Betrieb verbrachte Zeit der Lehrlinge immer mehr
geschrumpft ist. Im Klartext: Weitere Verschiebungen der schulischen Ausbildungszeit gefährden ein
erfolgreiches System. Sie würden uns aber auch
weitere finanzielle Probleme bringen, da dabei mehr Bedarf an Berufsschulen, Lehrer und Raum
entstehen würde. Es ist sicher, daß die 50
EVN-Privatisierungsmillionen für die fachliche Ausstattung der Schulen gut eingesetzt sind.
Sicher ist die Erhöhung des Schulerhaltungsbudgets im Berufsschulbereich für 1993 auf 96 Millionen
wertvoll und das Ausbauprogramm sehr
wichtig. Zusätzliche Kosten durch Verlagerung der Ausbildungsschwerpunkte
weg vom Betrieb wären allerdings trotzdem nicht zu verkraften. Ein Mehr an theoretischer Ausbildung
sollte nach den Vorstellungen der Wirtschaftsfachkräfte geboten werden für jene, die nach der
Lehrzeit ihr berufsspezifisches Wissen erweitern wollen und Führungspositionen anstreben. Die neuen
Fachakademien des WIFI arbeiten in diesem
Bereich sehr erfolgreich. Grundsätzlich bietet das derzeitige System den
Jugendlichen viele Möglichkeiten. Möglichkeiten, die wir durch modernisierende Maßnahmen in den
Schulen und Internaten stetig verbessern müssen.
Das Klima der Zusammenarbeit zum Erreichen dieser Ziele zwischen den Sozialpartnern,
Schulbehörden und den Landesdienststellen kann man in Niederösterreich als sehr gut bezeichnen.
Trotz naturgemäß bestehender Auffassungsunterschiede in manchem Themenbereich zeigt zum
Beispiel
die Verwirklichung des umfassenden Ausbauprogrammes, daß die Verbesserung der Strukturen ein
gemeinsames Anliegen darstellt. Nur so konnte
erreicht werden, daß mehr als 85 % der Lehrlinge mit ihrer Ausbildung
zufrieden sind. Das haben das Institut für Bildungsforschung und unabhängig davon die "Junge
Wirtschaft Niederösterreich" als Ergebnis von
Lehrlingsbefragungen festgestellt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn auch natürlich in Einzelfällen Schwierigkeiten
entstehen, sollten diese in sachlicher Weise
bereinigt und nicht in der Öffentlichkeit als typisch dargestellt werden.
Denn eines steht für mich fest. Die Imageverbesserung der Lehrlingsausbildung in den letzten Jahren
ist gut gelungen. Ausländische Experten
stellen der österreichischen Berufsausbildung ein gutes Zeugnis aus. Auch dieser Aspekt ist wichtig.
Die Internationalisierung der Wirtschaft
wird nämlich für unsere Betriebe mehr Wettbewerbsdruck bringen, der nur durch qualifizierte
Fachkräfte erfolgreich bewältigt werden kann.
Auch die Liste der Ausbildungsberufe kann und darf in Zukunft nicht starr bleiben. Wir werden zum
Beispiel sehen, ob der Ausbildungsversuch "Recycling- und Entsorgungstechniker" interessierte
Jugendliche anspricht. Fest steht jedenfalls, daß mit diesem Versuch auf eine neue Situation
eingegangen wird. Aus allen diesen Tatsachen möchte ich folgendes Resumee ziehen: Die
Lehrlingsausbildung in Niederösterreich funktioniert im großen und ganzen gut. Und wird von den
Jugendlichen auch wieder verstärkt angenommen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir
müssen alles daran
setzen, die Infrastruktur der Berufsschulen und Internate ständig zu erneuern, ohne dabei die eminent
wichtige Ausbildung im Betrieb in den
Hintergrund zu drängen. Die finanziellen Mittel dafür müssen einfach aufgebracht werden. Stellen sie
doch eine Investition in die Zukunft dieses
Landes dar. (Beifall bei der ÖVP und Abg. Gruber.)
DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Zu Wort gelangt der Herr Abgeordnete Rambossek.
Abg. Dkfm.RAMBOSSEK (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Geschätzte Damen
und Herren! Die Gruppe 2, Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft ist mit einer Budgetdotation
in einer Höhe von fast 9,97 Milliarden Schilling die am höchsten dotierte Gruppe im Voranschlag 1993.
Diese Dotation entspricht einem Anteil von 26,24 % am Gesamtbudget. Aber auch im
außerordentlichen Haushalt sind für diese Budgetgruppe weitere 199,15 Millionen Schilling zur
Verfügung gestellt.
Gegenüber 1992 wurde im ordentlichen Haushalt diese Budgetgruppe um 611,5 Millionen Schilling
oder 6,54 % angehoben, was in etwa der Budgetzuwachsrate entspricht. Ich bin sehr froh darüber,
daß diese Budgetgruppe auch diesen Stellenwert im Gesamtbudget einnimmt, denn es geht bei dieser
Budgetgruppe um unsere Kinder, um unsere Jugend, mit einem Wort um unsere Zukunft.
Es ist letztlich wohl unbestritten, daß Bildung der wichtigste Rohstoff ist, aus dem für unsere Zukunft
wirtschaftliche Erfolge erwachsen können. Im Detail muß zu dieser Haushaltsgruppe entgegen den
Feststellungen des Herrn Finanzlandesrates wirklich angemerkt werden, daß die
Dotierung des Schul- und Kindergartenfonds mit 130 Millionen Schilling
gegenüber den für 1992 budgetierten Mitteln von 140 Millionen Schilling einem
Rückschritt gleichkommt, der sicherlich nicht rühmlich ist. Hingegen ist für die vorschulische
Erziehung, für die Kindergärten, zu denen ich auch im Detail Stellung beziehen werde, ein Betrag von
893 Millionen Schilling im Budget eingeplant. Das entspricht einer Erhöhung um fast 66 Millionen
Schilling oder fast 8 % gegenüber 1992.
Zur Situation des Kindergartenwesens in Niederösterreich muß festgestellt werden, daß in
Niederösterreich im Kindergartenjahr 1990/91 1.680 Kindergartengruppen bestanden, in denen
40.987 Kinder betreut
wurden. Die durchschnittliche Kinderanzahl pro Kindergartengruppe betrug
somit 24,4. Ich bin grundsätzlich der Meinung, daß auch der beste Kindergarten die Familie nicht
ersetzen kann, sondern nur als Ergänzung zu
betrachten ist. Trotzdem sollte aber ständig daran gearbeitet werden, die
Betreuungsqualität in den NÖ Kindergärten weiter zu verbessern. Immer wieder wird von
Elternbeiräten bzw. Eltern mangelnde Betreuungsqualität in den NÖ Landeskindergärten,
hervorgerufen vor allem durch zu große
Kindergruppen bzw. zu wenig Betreuungspersonal, also Helferinnen, beklagt. Dies bestätigt die
Richtigkeit unserer Forderung nach Verkleinerung der Kindergruppen anläßlich der Beratungen über
die Novellierung des NÖ
Kindergartengesetzes im Mai 1992. (Abg. Muzik: Herr Kollege! Haben Sie schon einmal überlegt, wie
viele Gruppen dafür in ganz Niederösterreich fehlen und wer das bezahlen soll?) Hoher Landtag! Es
darf nämlich nicht von der bereits erwähnten durchschnittlichen Kinderzahl pro Kindergartengruppe
ausgegangen werden, da
diesbezüglich wesentliche regionale Unterschiede bestehen. Es muß klar
festgehalten werden, daß es bei 28 Kindern in einer Kindergartengruppe unmöglich
ist, daß die gemäß Kindergartengesetz verlangte Bildungsarbeit von einer Kindergärtnerin und einer
halben Kindergartenhelferin erfüllt wird. Ich halte daher eine Verbesserung der Betreuungsqualität in
den Kindergärten durch Verkleinerung der Kinderzahl je Kindergartengruppe und Erhöhung des
Betreuungspersonals für eine äußerst wichtige
Maßnahme. Denn es muß alles getan werden, um unsere Kinder bestmöglich auf
ihr zukünftiges Leben vorzubereiten. (Abg. Kautz: Haben Sie auch an die
anzunehmenden Baukosten gedacht? Wie wollen Sie das bezahlen?) Es ist mir vollkommen klar, ein
Kindergartenplatz, Herr Kollege, kostet zwischen 12.000,-- und 14.000,-- Schilling. Man muß eben
überlegen und muß woanders einsparen. (Abg. Lembacher: Das sind in Summe 500 Millionen oder
noch mehr! - Abg. Ing.Heindl: Herr Kollege! Kennen Sie die Idealzahl? Wie hoch ist die?) Nach meiner
Meinung ist die Idealzahl sicher 20 in einer Gruppe, vorläufig. (Abg. Ing.Heindl: Nein, sie ist 12!) Wenn
Sie es fordern, können wir das vielleicht gemeinsam noch einmal erreichen. (Abg. Franz Rupp:
Realistisch sollten wir schon auch sein!) Da gebe ich Ihnen Recht! (Abg. Kautz: Das sind die, die
nichts zu verantworten haben und nur fordern! - Abg. Dr.Kremnitzer: Die leben in der Realität!) Ich
meine daher auch, daß man überlegen sollte, ob nicht jene Mittel, die man derzeit braucht, um Sucht,
Alkohol- und Medikamentenmißbrauch zu bekämpfen, die für diese Bekämpfung notwendig sind, daß
diese
Mittel sicherlich in Zukunft besser für die Förderung der ersten sechs
Lebensjahre unserer Kinder eingesetzt werden sollen. Ich meine, es müssen daher
im Kindergarten solche Bedingungen bereits geschaffen werden. (Abg. Kautz: Und was geschieht mit
den anderen? - LHStv. Prokop: Was geschieht mit den Süchtigen?) Da muß man eben entsprechende
Vorbeugemaßnahmen
in anderer Weise treffen. Es müssen daher bereits im Kindergarten solche Bedingungen geschaffen
werden, die jenen einer intakten Familie möglichst nahe kommen. Hoher Landtag! In dieser meiner
Forderung
sehe ich mich durch ein mir zugesandtes Schreiben einer Kindergartenleiterin bestätigt, dessen Inhalt
ich Ihnen, sehr geschätzte Damen und
Herren, nicht vorenthalten möchte.
Das Schreiben ist datiert mit 5.Oktober 1992 und betrifft das Problem zusätzlicher Helferinnen für jede
Gruppe (liest): "Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Darf ich mich heute mit einem Vorschlag an Sie
wenden, der momentan schon fast Tagesgespräch geworden ist. Seit
Schulanfang werden meine Kolleginnen und ich von seiten der Eltern bedrängt,
doch endlich etwas zu unternehmen, um für jede Gruppe der Kindergärten eine Helferin zu
bekommen.
Es hat sich bereits unter sämtlichen Eltern unseres Kindergartens herumgesprochen, daß fast alle
mehrgruppigen Kindergärten im Bezirk eine zum Teil von den Eltern bezahlte Helferin haben.
Anläßlich unseres Elternabends haben sich auch die Eltern unseres Kindergartens
bereit erklärt, die anteiligen Kosten für die fehlende Helferin zu übernehmen.
Durch die Gesetzesnovelle habe ich erst jetzt erfahren, daß laut Kindergartengesetz 1987, § 5,
Kindergartenversuch, die Möglichkeit besteht,
zusätzliche Helferinnen einzustellen, wenn der Kindergartenerhalter darum
ansucht und ein Drittel der Kosten von ihm oder den Eltern getragen werden.
Unter dieser Voraussetzung erklärt sich dann das Land bereit, die restlichen zwei Drittel zu
übernehmen. Leider wurden bisher alle diesbezüglichen Anfragen bzw. Vorschläge der Eltern an die
Gemeinde abschlägig oder
vertröstend beantwortet. Ich ersuche Sie deshalb herzlich, diesmal die Eigeninitiative der Eltern positiv
zu akzeptieren und auch rechtlich zu unterstützen.
Darf ich Ihnen dazu noch einige Argumente nennen, die es Ihnen sicherlich erleichtern werden, uns in
dieser so wichtigen Angelegenheit zu
unterstützen. Wir Kindergärtnerinnen wissen schon lange, daß gerade die ersten
Lebensjahre das Fundament und die Weichenstellung für die spätere Entwicklung sind. Wie soll das
Bildungsprogramm bei einer Gruppe von 28 Kindern
auf so engem Raum, der zwangsläufig entstehenden Lärmentwicklung und den Aggressionen von
einer einzigen Fachkraft und einer halben Helferin, die wegen der notwendigen Reinigungsarbeiten
ohnehin kaum zur
Kinderbetreuung eingesetzt werden kann, erfüllt werden? Der Aufenthalt in der Großgruppe macht das
Kind nicht gruppenfähiger, sondern überfordert es. Das Auseinandersetzen mit den Bedürfnissen
anderer Kinder erfordert soziale Fähigkeiten, die das Kind in
diesem Alter noch nicht hat, sondern erst allmählich erlernen muß. Kinder können sich noch nicht
wehren, wenn ihre Persönlichkeit gefährdet ist. Sie reagieren mit Verhaltensauffälligkeiten. Das sind
Signale,
die wir alle sehr ernst nehmen müssen. Denn 1,-- Schilling, den man im Kindergarten spart, hat zur
Folge, daß man 10,-- Schilling in der heilpädagogischen Förderung verwenden muß oder 100,-Schilling in der Jugendpsychiatrie benötigt. Das heißt, wenn wir Probleme verlagern und an der
untersten Ebene sparen, werden sich die Folgekosten
multiplizieren.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Sollte es Ihre Zeit erlauben, würden wir uns freuen, Sie an einem
Vormittag bei vollem Betrieb bei uns begrüßen zu dürfen. Ihrer hoffentlich positiven Stellungnahme
sehe ich mit großem Interesse entgegen."
Das war das Schreiben einer Kindergartenleiterin. Und da ich meine, daß hier wirklich etwas getan
werden soll, stelle ich nachfolgenden Resolutionsantrag betreffend Verbesserung der
Betreuungsqualität in den Kindergärten (liest):
"Resolutionsantrag
des Abgeordneten Dkfm.Rambossek zur Gruppe 2 des Voranschlages des Landes Niederösterreich
für das Jahr 1993 betreffend Verbesserung der Betreuungsqualität in den Kindergärten.
Niederösterreich verfügt über mehr als 1.700 Kindergartengruppen, in denen rund 40.000 Kinder
aufgenommen sind. Wenn auch, wie aus einer Anfragebeantwortung hervorgeht, rund 1.900
angemeldete Kinder nicht
im Kindergarten aufgenommen werden konnten, kann man dennoch von einer weitgehenden
flächendeckenden Vollversorgung ausgehen. Um diese Stellung Niederösterreichs im
Kindergartenwesen noch auszubauen, ist es notwendig, qualitative Verbesserungen durchzuführen. In
diesem Zusammenhang ist vor allem auch eine schrittweise Herabsetzung der Kinderzahl je
Kindergruppe und eine Erhöhung des Betreuungspersonals erforderlich. Zu große Kindergruppen
bzw. zu wenig
Betreuungspersonal erschweren die im § 7 des Kindergartengesetzes festgelegten Aufgaben der
Kindergärtnerin und machen die vorgeschriebene
Berücksichtigung des Entwicklungsstandes des einzelnen Kindes in körperlicher,
seelischer und geistiger Hinsicht bei der Arbeit der Kindergärtnerin in den
einzelnen Bildungsbereichen fast unmöglich. Der gefertigte Abgeordnete stellt daher den Antrag: Der
Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, dem NÖ Landtag eine Novelle zum NÖ Kindergartengesetz
1987 vorzulegen, mit der a)
die Kinderzahl je Kindergartengruppe eines allgemeinen Kindergartens schrittweise auf höchstens 20
reduziert und b)
die Zahl der Kindergartenhelferinnen mit einer Helferin je Kindergartengruppe festgelegt wird."
Geschätzte Damen und Herren! Ich darf Sie bitten, meinem Antrag die Zustimmung zu geben.
Eine weitere Thematik, meine sehr geehrten Damen und Herren, stellt für mich die Vorschulstufe nach
dem Schulpflichtgesetz dar. Diese muß in einem engeren Zusammenhang mit den Kindergärten
gesehen werden.
Die Erhebungen in einer Gemeinde und andere Gespräche im Mai dieses Jahres haben ergeben, daß
seitens der Eltern von 45 Kindern, welche in den Monaten September bis Dezember 1986 geboren
sind, also zwischen September und Dezember 1992 sechs Jahre alt werden und im Mai
dieses Jahres einen Kindergarten besucht haben, eine steigende Nachfrage nach einem vorzeitigen
Schulbesuch ihrer Kinder in einer Vorschulklasse bestanden hat. Eine derartige Tendenz, sehr
geehrte Damen und
Herren, kann auch in anderen Gemeinden beobachtet werden. Es muß dazu
festgestellt werden, daß grundsätzlich die übereinstimmende Meinung erfahrener Pädagogen besteht,
daß es einerseits die zwischen September und
Dezember sechs Jahre alt werdenden Kinder später in der Schule schwer haben werden, wenn sie
bereits vor Erreichen des sechsten Lebensjahres im
September in der ersten Klasse Volksschule beginnen, daß aber andererseits diesen Kindern
mehrheitlich ein Kindergartenbesuch bis zum siebten Lebensjahr nicht zugemutet werden sollte. Für
mich wäre ein
Lösungsansatz für diese Interessenskollision, daß es den Eltern bzw. sonstigen
Erziehungsberechtigten per Gesetz möglich gemacht wird, ihre zwischen September und
Dezember sechs Jahre alt werdenden Kinder direkt zum Besuch der Vorschulstufe anmelden zu
können. Ohne daß vorher in einer ersten Schulstufe,
quasi über Umweg festgestellt werden muß, daß die Schulreife des Kindes nicht gegeben ist. Dazu
muß aber auch ausgeführt werden, sehr geehrte Damen und Herren, daß durch eine per Gesetz
geschaffene Möglichkeit
für die Eltern, ihre Kinder zum Besuch einer Vorschulstufe anmelden zu können, eine merkliche
Kindergartenentlastung erreicht würde. Eine solche Maßnahme brächte daher in zweifacher Hinsicht
eine Verbesserung für unsere kleinen Landesbürger. Hoher Landtag! Ich stelle auch in diesem
Zusammenhang einen Resolutionsantrag, um auch in diesem Fall eine Verbesserung erreichen zu
können
(liest):
"Resolutionsantrag
des Abgeordneten Dkfm.Rambossek zur Gruppe 2 des Voranschlages des Landes Niederösterreich
für das Jahr 1993 betreffend Vorschule. Kinder, die ihr sechstes Lebensjahr zwischen dem
1.September und dem 31.Dezember vollenden, sind nach den Bestimmungen des
Schulpflichtgesetzes noch nicht schulpflichtig. Sie können allerdings, sofern sie
schulreif sind, auf Ansuchen ihrer Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten zu Anfang des
Schuljahres in die erste Schulstufe aufgenommen
werden. Stellt sich danach heraus, daß die Schulreife doch nicht gegeben
ist, so ist die vorzeitige Aufnahme des Kindes in die erste Schulstufe zu widerrufen. In diesem Falle
können die Eltern oder sonstigen
Erziehungsberechtigten das Kind sodann zum Besuch der Vorschulstufe anmelden.
Eine direkte Anmeldung von zwischen dem 1.September und 31.Dezember geborenen Kindern in
eine Vorschulklasse ist nach der geltenden Rechtslage nicht möglich. Den Eltern verbleibt somit
entweder die Möglichkeit,
diese Kinder dem Risiko einer Schulaufnahme mit nachfolgendem Widerruf auszusetzen oder, sofern
eine Betreuung in der Familie nicht
möglich ist - sie im Kindergarten zu belassen. Gegen einen Kindergartenbesuch bis zum siebenten
Lebensjahr bestehen allerdings auch erhebliche
pädagogische Bedenken.
Der gefertigte Abgeordnete stellt daher den Antrag: Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung für eine Änderung des
Schulpflichtgesetzes einzutreten, wonach im Sinne der Antragsbegründung Kinder, die ihr sechstes
Lebensjahr zwischen dem 1.September und 31.Dezember vollenden, zu Beginn des Schuljahres in
einer Vorschulklasse angemeldet werden können."
Ich darf auch in diesem Fall bitten, meinem Antrag die Zustimmung zu geben. Abschließend teile ich
mit, daß wir dieser Haushaltsgruppe die Zustimmung geben werden. (Beifall bei der FPÖ.)
DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Zu Wort gelangt der Herr Abgeordnete Platzer.
Abg. PLATZER (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Mitglieder der
Landesregierung! Meine Damen und Herren! Es ist
erfreulich, wenn schon beim Nachtragsvoranschlag für den Schul- und Kindergartenfonds und für das
Personal, für die Kindergartenhelferinnen eine kräftige
Erhöhung stattgefunden hat.
Weiters ist auch sehr erfreulich, daß die "Aktion minus 10 %", nämlich die zu befürchten gewesene
10%ige Einsparung, wenn die Länder einen
Teil der Lehrerkosten übernehmen hätten müssen, abgewendet werden konnte. Trotzdem wird es, hat
man im Finanzministerium errechnet, zu einer Kostenexplosion bei den Lehrergehältern kommen. Wir
sehen das ja auch schon heuer im Budget mit einem Plus von 472 Millionen Schilling. Es ist so, daß in
den kommenden 10 Jahren doppelt so hohe Kosten für die Lehrer anfallen werden. Einfach
deswegen, weil die Zahl der Lehrer über 50 sich im laufenden Jahrzehnt verdreifachen wird. Im Jahr
2000 wird bereits jeder vierte Lehrer zwischen 50 und
60 Jahre alt und damit in der höchsten Gehaltsstufe sein. Es ist also durchaus legitim, wenn man im
Ministerium Überlegungen anstellt über die Übernahme eines Teiles der Lehrerkosten durch die
Länder. Ich möchte aber einige grundsätzliche Bemerkungen zur gesamten Bildungssituation machen.
Tatsache ist, daß die wirtschaftlichen Erfolge Niederösterreichs auch durch das hohe
Ausbildungsniveau unserer
Arbeitnehmer ermöglicht wurden. Das ist eigentlich ein gutes Zeugnis für das
Schulsystem. Wir dürfen aber nicht selbstzufrieden sein, denn es gibt eine ganze
Menge von neuen Herausforderungen. Daher muß die Bildungspolitik auch weiterhin im Mittelpunkt
unserer Überlegungen stehen. Einiges wird notwendig sein. Neue und ungewohnte Wege werden wir
brauchen. Wir brauchen die Schulautonomie, mehr ganztägige Schulformen, die Schule im gesamten
muß sich weiter entwickeln, die Integration muß vorangetrieben werden. Und vor allem muß sich die
Schule den neuen Herausforderungen stellen. Österreichs Chancen werden in Europa dann und gut
vorhanden sein, wenn es mehr junge Menschen mit sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten
gibt.
Zu einzelnen Bereichen möchte ich näher Stellung nehmen. Zum Kindergartenwesen, das auch mein
Vorredner gerade angesprochen hat. Am 21.Mai 1992
haben wir die Änderung des Kindergartengesetzes beschlossen, das weitere Versuche im
Kindergartenbereich möglich macht. Und zwar: Besondere Gestaltung von Erziehungszeiten,
verschiedene organisatorische
Maßnahmen, aber auch die Kooperation mit anderen Betreuungsformen. Aus diesem Beschluß haben
sich bereits viele besondere Versuche ergeben.
Die zuständige Abteilung befaßt sich intensiv damit. Ich weiß, daß es etwa in der Gemeinde Stetten
einen Versuch gibt über multikulturelle Erziehung im Kindergarten. 70 Ansuchen für die Anstellung
einer
zusätzlichen Helferin sind eingelangt, darunter sind gleich mehrere multikulturelle Projekte. Auch ein
Projekt über die Montessori-Pädagogik gibt es. Und in einer Gemeinde wird die Kooperation mit den
örtlichen
Krabbelstuben durchgeführt. Natürlich wird es Versuche mit pädagogischen und
heilpädagogischen Arbeiten geben und auch die Integration behinderter Kinder wird
weitergeführt. Es gibt derzeit in Niederösterreich 414 solcher Integrationsversuche. 20 Millionen
Schilling aus dem Nachtragsvoranschlag stehen dafür
zur Verfügung. Das ist sehr positiv. Positiv ist auch die Fertigstellung der Waldschule in Wr.Neustadt
und die Eröffnung im heurigen Sommer zu erwähnen. Leider gibt es und das ist auch festzuhalten, zu
wenig
Therapeuten. Auch für die Integrationsgruppen gibt es zu wenige Stützpädagogen.
Zu den Kindergarteninspektorinnen, für die ich eine Lanze brechen möchte: 1975 hatte eine
Kindergarteninspektorin 145 Gruppen zu betreuen, 1992 sind es schon 187 Gruppen. Durch die
Integrationsgruppen,
durch die neuen Versuche, die ermöglicht werden, durch unsere Gesetzesänderung vom Mai wird es
sicher nötig sein, die Zahl der Kindergarteninspektorinnen aufzustocken. Ich meine auf mindestens 12.
Ich plädiere auch dafür,
daß jede dieser Inspektorinnen eine Schreibkraft bekommt. Der Eintritt eines Kindes in den
Kindergarten ist für jedes einzelne Kind und für manche ganz besonders ein entscheidender und
einschneidender Schritt. Viele Kinder haben Angst, sie fürchten, daß sie ihre
Mutter verlieren. Ganz besondere Zuwendung ist notwendig. Natürlich ist
die besondere Zuwendung bei durchschnittlich 24 Kindergartenkindern pro
Gruppe, da gebe ich Ihnen Recht, nicht so als dies bei geringerer Gruppenzahl möglich scheint. Ich
verstehe auch die Gemeindevertreterverbände, die die explodierenden Kosten im Kindergartenbereich
sorgenvoll
betrachten.
Die Pädagogik würde sich natürlich kleinere Gruppengrößen wünschen. Das Problem ist - und es gibt
ja hier Aufzeichnungen darüber - daß zwar am Vormittag die Gruppengröße 24, 25 oder 28 ausmacht.
Daß aber am Nachmittag viel weniger Kinder zu betreuen sind. Viele Kinder
werden zu Mittag abgeholt. Ich glaube daher, vordergründig müßte eigentlich sein, familiengerechte
Öffnungszeiten für die Kindergärten zu
bekommen.
Zu den Vorschulen nur einen Satz: Es ist nun einmal so, wenn man im städtischen Bereich lebt, geht
es leichter. Im ländlichen Bereich, aus dem ich komme, gibt es im gesamten Bezirk zwei
Vorschulklassen. Da wird dieser Antrag nicht viel bringen. Wenn es keine Vorschulklasse gibt, kann
man auch keine Kinder dort hinschicken. Zum Stichwort Autonomie in der Schule: Autonomie heißt,
weg vom Zentralismus, mehr Freiraum und mehr Verantwortung, selbständige Entscheidung.
Probleme und Anliegen des Standortes der einzelnen Schule können besser
berücksichtigt werden. Daher bedarf es der breitesten Ebene der Entscheidung über die Art, über die
Form der jeweiligen Autonomie. Hier geht es um
die Anzahl eines Teiles der Stundentafel. Ein Teil der Lehrpläne kann geändert werden. Es geht um
verschiedene Freiräume, es geht aber
auch um Demokratisierung in der Schule, es geht um mehr Verantwortung, die aber auch bedeutet,
weniger Sicherheit. Es geht aber auch um
Hinterfragen der Sinnhaftigkeit mancher Forderungen von oben. Und hier fragt man
sich als gelernter NÖ Lehrer: Darf das überhaupt sein im Land Niederösterreich? Hier fällt mir immer
der liebe Kaiser Ferdinand der Gütige auch
genannt "Gütenand der Fertige" ein, der bei Ausbruch der Revolution gesagt haben soll: "Ja dürfen's
das denn überhaupt?" Mit der 14. SCHOG-Novelle betreffend die Autonomie haben sich auch die
ganztägigen Schulformen neu präsentiert. Bisher waren die ganztätigen Schulformen mehr oder
weniger ideologisch besetzt: Ganztagsschule - Tagesheimschule. Nun steht im Vordergrund die Frage
der
Finanzierung. Es muß einfach flächendeckende Angebote geben. Es wird mehr
Standorte mit ganztägigen Schulformen geben müssen und wir kommen erstmals
weg vom Prinzip "Schule kostet nichts". Es wird daher Elternbeiträge geben müssen. Aber auch
Länder und Gemeinden werden belastet werden, weil
ja Einrichtungen geschaffen werden müssen. Weil für gewisse Personalkosten und
Betreuungsstunden Gelder aufgewendet werden müssen. Alles
werden die Eltern nicht bezahlen können. Daher werden die Gemeinden als
Schulerhalter zur Kasse gebeten werden. Ich fürchte schon jetzt und ich spreche es auch offen aus,
daß wegen der Kostenfrage die ganztägigen
Schulformen bzw. die Ausweitung dieser Schulformen ein sogenanntes Begräbnis
erster Klasse erhalten werden.
Die 15. SCHOG-Novelle ist bereits in Vorbereitung. Diese 15. Novelle des SchulOrganisationsgesetzes wird die Integration behinderter
Kinder betreffen. Zunächst in der Volksschule. Die Eltern werden das Recht
haben, zu entscheiden, ob ihr Kind in die Sonderschule oder in eine Integrationsklasse kommen wird.
Die Behörde hat die geeignete Schule zur Verfügung zu stellen. Es fehlen aber - und das muß man
sagen - in Niederösterreich 150 Sonderpädagogen. Es sind an der PädAk in
Baden derzeit immerhin 16, aber nicht mehr, in Ausbildung. Es gibt aber auch eine andere Form der
Integration in der Schule. Die Integration der Ausländerkinder. Über 125.000 Schüler gibt es an den
Pflichtschulen in Niederösterreich, 7.000 davon sind Gastar- beiterkinder. Nachdem ich mich darin
auskenne, weiß ich, daß ein Großteil oder ein Gutteil der Gastarbeiterkinder, wenn man irgendetwas
Schriftliches zur Aufgabe stellt, besser Deutsch kann als unsere. Und es gibt
2.500 Flüchtlingskinder. Und ich meine, dies in Richtung des Volksbegehrens, daß es einfach
Wahnsinn ist, mit Kindern Emotionen zu schüren!
(Beifall bei der SPÖ.)
Für diese Integration der Flüchtlingskinder gibt es ein großes Bemühen der Schulaufsicht, der Lehrer,
der Direktoren. Ich denke etwa an
die Schule, aus der ich komme. In der es eine eigene bosnische Klasse gibt. Diese bosnische Klasse
existiert schon seit Anfang September und nicht erst nach dem Schreiben des Herrn
Landeshauptmannes vom 4.November 1992, diese Klassen einzurichten. Das wäre ein bißchen zu
spät gewesen, weil es wohl zu Einteilungsproblemen gekommen
wäre. Rasch Deutsch lernen ist das Ziel. Der Landesschulrat hat am 31.August 1992 die Verordnung
über diesen besonderen Förderungsunterricht
Deutsch erlassen. Schulaufsicht, Lehrer und Direktoren leisten hier wirklich sehr viel.
Wenn ich sage, Direktoren, muß ich auch ein paar Sätze sagen über die Aussendung des Herrn
Landeshauptmannes betreffend Objektivierung der Direktorsposten an den NÖ Pflichtschulen. Es soll,
so heißt es wörtlich, in Zukunft die Auswahl im Zusammenwirken von
Personalbüros, Landesschulrat und Personalvertretung getroffen werden.
Nun gibt es in dieser Sache einschlägige Gesetze, wie vorzugehen ist. Nun gut, Gesetze kann man
ändern. Aber objektiviert kann doch nicht
nur bei den Pflichtschulen werden. Objektivierung ist dann gut, wenn sie alle Aufnahmen, alle
Aufstiegsmöglichkeiten, alle Ernennungen und zwar nicht nur im gesamten Schulbereich, sondern
auch im
gesamten Landesdienst umfaßt. (Abg. Dr.Kremnitzer: Das ist genau das, was wir gewollt haben!)
Richtig. Es kann doch nicht so sein, daß
solange mit absolut unparteiischen Vorschlägen gearbeitet wird, bis alle
Direktorsposten in Niederösterreich in der Hand der ÖVP sind. (Heiterkeit bei der SPÖ.) Offensichtlich,
ist das das Ziel der Objektivierung. Ich werde es gleich beweisen. Ich ziehe dazu einige Ergebnisse
der Personalvertretungswahlen heran. Gesamter Landesdienst: 12.529
Stimmen für den ÖAAB, 371 für die Fraktion sozialdemokratischer Gewerkschafter. Bei den
Straßenmeistereien: Von unserer Fraktion 0. Bei 21
Bezirkshauptmannschaften 0, Pensionistenheimen 0, Pflegeheimen 0, gewerblichen Berufsschulen 0,
landwirtschaftliche Fach- und Berufsschulen 0. Hier wurde also bereits objektiviert. Nur bei den
Pflichtschulen gibt es immerhin bei den Personalvertretungswahlen für die Fraktion
sozialdemokratischer Gewerkschafter 1.716 Stimmen. Daher muß hier objektiviert werden. Das heißt,
in die richtige Richtung. Wir kennen uns aus! (Beifall bei der SPÖ.)
Landesrat Dr.Bauer hat seine Vorstellungen dargelegt. (Abg. Dr.Kurzreiter: Herr Kollege, Sie müssen
die Fehler bei sich selbst suchen!) Ich kenne mich sicher da besser aus als Sie, da können Sie mir
dagegen reden, soviel Sie wollen. Landesrat Dr.Bauer hat seine Vorstellungen dargelegt: Objektivität
und die Objektivierung muß für alle
Beteiligten transparent sein. Es muß klare Arbeitsplatzbeschreibungen geben,
Anforderungsprofile geben. Es muß natürlich auch Weiterbildung geben. Das wird dann
herangezogen. Es wird kommissionelle Gespräche geben müssen. Es wird schriftliche
Begründungen für Befürwortungen und für Ablehnungen geben müssen. Und zwar sowohl auf
Bezirksschulrats- als auch auf Landesschulratsebene, das ist gar keine Frage. Die Leiterbestellung,
warum nicht, kann doch durchaus zunächst auf einige Jahre, drei oder fünf, befristet werden. Dann
kann man erkennen, ob es funktioniert oder nicht. Diese gute Idee der Objektivierung darf nicht in
einem Husch-Pfusch-Verfahren verkommen. Es kann doch nicht sein, daß es morgen, wie es der Herr
Landeshauptmann wünscht, schon Ergebnisse geben muß. Herr
Abgeordneter Litschauer hat von einer überlegten Vorgangsweise gesprochen.
Überlegt kann aber hoffentlich nicht in ein oder zwei Wochen werden. Sondern
da gibt es wirklich gewisse Dinge, die man genau berücksichtigen muß.
Vergangenen Montag schließlich hat Frau
Landeshauptmann-Stellvertreter Prokop auch gemeint, auf den Objektivierungszug aufspringen zu
müssen. Sie hat aber auch die Einschränkung auf die Pflichtschulleiter
vorgenommen. Wir fordern aber Objektivierungen aller Einstellungen und
Ernennungen im gesamten Schuldienst. Wir fordern Chancengleichheit für alle!
Die Schulleiter der Pflichtschulen sind doch nur ein ganz kleiner Ausschnitt dieses Spektrums. In
anderen Bereichen will offensichtlich die ÖVP ihre Personalpolitik fortsetzen, sprich unobjektiv
besetzen und
befördern.
Es ist auch eine Augenauswischerei, oder war es vielleicht nur ein kleiner Gag, wenn der Herr
Landesparteisekretär Strasser aus der Lehrer-Ernennungskommission herausgenommen werden soll,
der er gar nie angehört hat. Es geht um
einen Publicity-Gag. Es gibt hier sicher derzeit noch keine Übereinstimmung. Es geht uns nicht um die
Show. Es geht wirklich um die
Chancengleichheit im gesamten Landesdienst. Es muß doch Zeit sein für eine längere
Vorbereitung. Schließlich arbeitet bereits eine Arbeitsgruppe daran. Auf Weisung des Herrn
Landeshauptmannes sind derzeit alle Leiterbesetzungen
ausgesetzt. Und zwar so lange, bis das Anforderungsprofil, das er wünscht,
fertig ist. Derzeit gibt es in Niederösterreich 47 offene Leiterstellen. Sie sind ausgeschrieben. Die
Bewerbungsfrist endet am 19.Dezember 1992. Anschließend laufen die Fristen. Die weisungsfreien
Bezirksschulratskollegien und das Landesschulratskollegium werden dann ihre Vorschläge
erarbeiten. Für die betroffenen Lehrer aber, die sich jetzt bewerben und erst später erfahren, welchem
Anforderungsprofil sie genügen werden, ist
diese Vorgangsweise sicherlich ein Schlag ins Gesicht. Die Objektivierung im gesamten Landesdienst
muß kommen. Aber die ÖVP dürfte daran nicht sehr interessiert sein. Zwei Beispiele: Beispiel 1: Die
heutige Ablehnung des Resolutionsantrages vor ein paar Stunden.
Beispiel 2: Der Vizepräsident des Landesschulrates hat dem Herrn Landeshauptmann gratuliert zu
seiner Wahl am 27.Oktober 1992. Und er hat gebeten um einen kurzen Gesprächstermin, damit er
seine Vorstellungen zur Schule darlegen kann. Herr Landeshauptmann Dr.Pröll hat
geschrieben, daß er sich bedankt für die Glückwünsche. Es ist schön, diese
Freude mit anderen teilen zu können. Für die Zukunft wünsche ich persönlich alles Gute, Glück,
Erfolg, Gesundheit ... Es gibt also offensichtlich keinen Gesprächstermin.
Am 22.Oktober 1992 hat der Herr Landeshauptmann gesagt in seiner Rede hier an dieser Stelle:
Selbständige Unternehmer sind das beste Kapital einer Volkswirtschaft. LandeshauptmannStellvertreter Höger sagte dagegen, wir müssen uns verantwortlich fühlen für die Kinder, der größte
Schatz den wir haben. Ich meine, die Kinder sind das beste Kapital der Volkswirtschaft! Und wir haben
die Aufgabe, dieses Kapital sorgsam zu hüten, zum Nutzen unseres Landes. Wir werden dem Kapitel
Schule und Erziehung die Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ und Abg. Preiszler.)
DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Ich unterbreche die Verhandlungen über den Voranschlag des
Landes. Die nächste Sitzung des Landtages findet morgen, am 1.Dezember 1992 um 9.00 Uhr statt.
Die Beratungen über den Voranschlag werden mit der Spezialdebatte zur Gruppe 2 fortgesetzt.
Die Sitzung ist geschlossen.
(Schluß der Sitzung um 20.00 Uhr.)
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