Landtag von NÖ, XIII. Gesetzgebungsperiode Tagung 1989/90 22. Sitzung am 19. April 1990 INHALT: 1. Eröffnung durch Präsident Mag. Romeder (Seite 663). 2. Mitteilung des Einlaufes (Seite 663). 3. Angelobung des Abgeordneten Rudolf FRIEWALD (Seite 664). 4. Würdigung der Tätigkeit des Abgeordneten ANZENBERGER (Seite 664). 5. Antrag des Schulausschusses zum Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Treitler, Kalteis und andere betreffend Änderung des NÖ Kindergartengesetzes 1987. Berichterstatter: Abg. Treitler (Seite 664); Redner: Abg. Ing.Heindl (Seite 665), Abg. Kalteis (Seite 666), Abg. Preiszler (Seite 669), Abg. Helene Auer (Seite 671), Abg. Monika Lugmayr (Seite 672); Abstimmung (Seite 674). 6. Antrag des Verfassungsausschusses über den Antrag der Abgeordneten Kurzbauer und andere betreffend Novellierung des NÖ Raumordnungsgesetzes (Raumverträglichkeitsprüfung für Einkaufszentren). Berichterstatter: Abg. Franz Rupp (Seite 674); Redner: Abg. Ing.Weinmeier (Seite 675), Abg. Mag.Kaufmann (Seite 678), Abg. Trabitsch (Seite 681), Abg. Ilse Hans (Seite 682), Abg. Hubert Auer (Seite 683); Abstimmung (Seite 685). 7. Antrag des Finanz- und Wirtschaftsausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend NÖSIWAG, Niederöstereichische Siedlungswasserbaugesellschaft mbH., Haftungsrahmen. Berichterstatter: Abg. Buchinger (Seite 685); Redner: Abg. Ing. Weinmeier (Seite 686), Abg. Gruber (Seite 688), Abg. Sauer (Seite 689); Abstimmung (Seite 691). 8. Antrag des Finanz- und Wirtschaftsausschusses über den Bericht des Finanzkontrollausschusses des Landtages von Niederösterreich über die bei Ausübung seines Kontrollrechtes gemachten Wahrnehmungen, III/1989. Berichterstatter: Abg. Kurzbauer (Seite 691); Redner: Abg. Dr.Kremnitzer (Seite 692), Abg. Schütz (Seite 694), Abg. Hülmbauer (Seite 696), Abg. Ilse Hans (Seite 700), Abg. Kautz (Seite 700), Abg. Fidesser (Seite 705); Abstimmung (Seite 707). PRÄSIDENT Mag.ROMEDER (um 13.00 Uhr): Ich eröffne die Sitzung. Das Protokoll der letzten Sitzung ist geschäftsordnungsmäßig aufgelegen. Es ist unbeanstandet geblieben und demnach als genehmigt zu betrachten. Von der heutigen Sitzung hat sich der Abgeordnete Sivec entschuldigt. Ich beabsichtige, die Angelobung eines Mitgliedes des Landtages an den Beginn der Tagesordnung zu setzen. Wird dagegen ein Einwand erhoben? Das ist nicht der Fall. Ich bringe dem Hohen Haus folgenden Einlauf zur Kenntnis: Dem Finanz- und Wirtschaftsausschuß weise ich die Vorlage der Landesregierung betreffend Übernahme der Landeshaftung für ein Darlehen zum Ausbau der Krankenanstalt Scheibbs, Landtagszahl 206/H-11/2, zu. Dem Kommunalausschuß weise ich die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des Gesetzes über die Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden (Änderung von "Höflein" in "Höflein an der Hohen Wand"), Landtagszahl 205/G-1/6, zu. Dem Sozial- und Gesundheitsausschuß weise ich die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Gemeindeärztegesetzes 1977 (NÖ GÄG-Novelle 1990), Landtagszahl 204/G-18, sowie den Antrag des Abgeordneten Fidesser u.a. betreffend Abbau von sozialen Härten bei der Gebührenbefreiung für Radio, Fernsehen und Telefon, Landtagszahl 208/A-1/35, zu. Ich teile weiters mit, daß eine Anfrage des Herrn Abgeordneten Ing.Weinmeier an Herrn Landesrat Blochberger betreffend Änderung von Kehrperioden, Landtagszahl 207/A-5/20, eingelangt ist. Diese Anfrage habe ich dem Herrn Landesrat am 6.April dieses Jahres bereits zur Beantwortung zugewiesen. Nunmehr erlaube ich mir mitzuteilen, daß Herr Abgeordneter Alois Anzenberger sein Mandat mit Ablauf vom 18.April dieses Jahres zurückgelegt hat. Durch diese Rücklegung ist ein Mandat im Wahlkreis Nr.1, Viertel oberm Wienerwald, Vorort St.Pölten, frei geworden. Die Landeswahlbehörde hat gemäß § 100 der NÖ Landtagswahlordnung 1974 Herrn Rudolf Friewald zum Landtag von Niederösterreich einberufen. Wir gelangen zur Angelobung des Herrn Rudolf Friewald. Ich ersuche einen der Schriftführer um die Verlesung der Angelobungsformel. (Die Abgeordneten erheben sich von ihren Sitzen.) SCHRIFTFÜHRER (liest): "Ich gelobe unverbrüchliche Treue der Republik Österreich und dem Lande Niederösterreich, stete und volle Beobachtung der Gesetze und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten." Abg. FRIEWALD (ÖVP): Ich gelobe. (Die Abgeordneten nehmen ihre Plätze wieder ein.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Herr Abgeordneter Anzenberger war 28 1/2 Jahre Abgeordneter zum Bundesrat und zum NÖ Landtag. Er wurde 1923 geboren und wurde bereits im Jahre 1962 vom NÖ Landtag in den Österreichischen Bundesrat als Vertreter entsandt. Nach der Landtagswahl zog er im November 1964 als Abgeordneter dieses Hohen Hauses ein. Er war daher bis heute nicht nur der an Jahren älteste Abgeordnete, er war mit dem Herrn Abgeordneten Kurt Buchinger auch der dienstälteste Abgeordnete dieses Hauses. Abgeordneter Anzenberger hat sich große Verdienste um das Bundesland Niederösterreich erworben, sei es als langjähriges Mitglied oder als Obmann des Landwirtschaftsausschusses. Hier war seine profunde Kenntnis in der Landwirtschaftspolitik sicher von Vorteil. Er war viele Jahre hindurch Mitglied des wichtigen Finanzausschussses und vor allem auch Mitglied, das möchte ich besonders betonen, des Finanzkontrollausschusses. Er ist auch ein sehr versierter Kenner der Kommunalpolitik in diesem Land und ist auch jetzt noch als Bürgermeister seiner Heimatgemeinde tätig. Das Hohe Haus will heute Herrn Abgeordneten Anzenberger für sein jahrzehntelanges Wirken ein herzliches und aufrichtiges Dankeschön sagen. Er hat sich große Verdienste um die Bauernschaft, um die gesamte Bevölkerung seiner Heimat und er hat sich große Verdienste um das Bundesland Niederösterreich erworben. Ich darf hier noch einmal öffentlich den Dank des Landtages von Niederösterreich zum Ausdruck bringen und ihm für die Zukunft Gesundheit, Lebensfreude und Gottes Segen wünschen. (Beifall im Hause.) Nunmehr ersuche ich den Herrn Abgeordneten Treitler, die Verhandlungen zur Zahl 202/A-1/34 einzuleiten. Berichterstatter Abg. TREITLER (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich habe über den Antrag der Abgeordneten Treitler, Ing.Schober, Monika Lugmayr, Ing.Heindl, Trabitsch, Anzenberger, Böhm, Dirnberger, Hoffinger, Hülmbauer betreffend Änderung des NÖ Kindergartengesetzes (Öffnungszeiten der NÖ Kindergärten) zu berichten: Nach wie vor ist Niederösterreich das einzige Bundesland, in dem der Besuch öffentlicher Kindergärten gratis ist. Für diese Leistung für die Familien stellt das Land Niederösterreich mehr als 700 Millionen Schilling für Personalkosten und Sachaufwand zur Verfügung, sodaß gemeinsam mit den Aufwendungen der Gemeinden insgesamt über eine Milliarde Schilling aus öffentlichen Mitteln für das Kindergartenwesen eingesetzt wird. Aus diesen Zahlen ist ersichtlich, daß die Förderung der Familien ein wesentlicher Schwerpunkt der NÖ Landes- und Gemeindepolitik ist. Im Mittelpunkt dieser Anstrengung ebenso wie bei dieser Änderung des NÖ Kindergartengesetzes steht das Kind. Durch den raschen Wandel der Familien-, Bevölkerungs-, aber auch der Wirtschaftsstruktur in den letzten Jahren sind neue Anforderungen entstanden. Die signifikanten Merkmale dieser Änderungen sind die erweiterten Öffnungszeiten, die Betreuung der Kinder während dieser Zeit und die notwendigen Anpassungen. Der Antrag basiert auf einer Initiative des ÖVP-Klubs. Er wurde im Schulausschuß am 5.4.1990 beraten, in einer geänderten Fassung angenommen und ist durch das Beitreten der SPÖ zu einem gemeinsamen Antrag geworden. Ich stelle daher folgenden Antrag (liest): Antrag des Schulausschusses über den Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Treitler, Kalteis, Ing.Schober, Hager, Lugmayr, Mag.Kaufmann, Ing.Heindl, Kautz, Trabitsch, Krendl, Anzenberger, Sivec, Böhm, Dr.Slawik, Dirnberger, Uhl, Hoffinger und Hülmbauer betreffend Änderung des NÖ Kindergartengesetzes 1987. Der Hohe Landtag wolle beschließen: "1. Der dem Antrag der Abgeordneten Treitler, Kalteis u.a. beiliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Kindergartengesetzes 1987 wird in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung genehmigt. 2. Die Nö Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen." Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und anschließend die Abstimmung durchzuführen. PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Ich eröffne die Debatte. Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing.Heindl. Abg. Ing.HEINDL (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vom Berichterstatter vorgetragene Antrag löst ein Problem, wo wir dem zustimmen, was ich in meiner Gemeinde bei jeder Besprechung mit den Eltern auszustehen gehabt habe. Die Mehrheit der Eltern konnte sich nämlich an die Betriebszeit des Kindergartens anpassen oder die Gemeinde konnte die Betriebszeit des Kindergartens nach den Wünschen der Mehrheit der Eltern festlegen. Aber die "Mehrheit" bedeutet eben nicht, daß der Wunsch jeder Mutter und jedes Vaters berücksichtigt werden konnte. Gerade in einer Pendlergemeinde wie es bei mir zu Hause in Königstetten, wo die Arbeitszeit nicht mit 38, 35 oder 40 Stunden exakt festgelegt ist und nur der Weg von der Betriebsstätte bis zum Kindergarten zurückzulegen ist, sondern durch den weiten Arbeitsweg jeden Tag mindestens eine bis zwei Stunden zusätzlich an Arbeitszeit verlorengehen, konnte keine befriedigende Lösung gefunden werden, sei es nun, daß sich die Mutter oder der Vater beruflich an diese Betriebszeit anpassen mußte, oder daß die Mutter, die nach dem Karenzurlaub eine neue Arbeitsstätte gesucht hat, sehr in ihrer Arbeitswahl eingeengt war. Es ist das Ziel des Antrages, hier eine wesentliche Verbesserung zu schaffen. Wir kennen ja alle das Problem. Es geht manchmal nur um Minuten, Viertelstunden oder halbe Stunden, wo der Autobus schon wegfährt, der Kindergarten aber noch nicht geöffnet ist. Wir haben eine wesentliche Erleichterung bereits dadurch geschaffen, daß die Übernahmezeit nicht mehr exakt mit der Betriebszeit bzw. der Bildungszeit des Kindergartens übereinstimmt, haben aber trotzdem immer wieder Mängel festgestellt, daß die Kinder - und um die geht es bei diesem Antrag - von den Eltern in der Zwischenzeit zu Nachbarn oder Verwandten gegeben werden mußten und erst von dort zum Kindergarten gebracht wurden. In der Früh ist das ein wesentlich größeres Problem als nachmittags. Man bedenke, bei Schlechtwetter im Winter mußte das Kind von der Mutter für den Kindergarten vorbereitet werden und kam dann zwischenzeitlich zur Betreuerin. Das Kleinkind, drei bis fünf Jahre alt, wird ausgezogen, damit es nicht in der warmen Stube des Hauses voll angezogen ist. Wenig später, vielleicht eine halbe Stunde später, muß es wieder für den Kindergarten vorbereitet werden und wird dann dorthin gebracht. Hier liegt eigentlich der Kern des Problems, weil wir dadurch mit einem sehr kleinen Kind eine sehr hohe Manipulationszeit haben, da es in der Früh zusätzlich noch zweimal seine Bezugsperson wechseln muß. Nachmittags ist es etwas leichter, unter anderem deswegen, weil die Zeit nicht zu knapp ist und zusätzlich die Zeit der Betreuerin für das Kind weitaus günstiger liegt und die Betreuung auch einfacher erfolgen kann. Trotzdem, sehr geehrte Damen und Herren, müssen wir eines bedenken und uns natürlich an die gegebenen Zeiten anpassen: Es ist nun einmal so, daß heute 62 % der Frauen berufstätig sind, und nimmt man den Altersschwerpunkt der Frauen von 20 bis 24 Jahren, so sind es sogar 72 %. Dieser Situation haben wir Rechnung zu tragen, und zwar nicht nur wegen der Mütter, sondern im besonderen wegen der Kinder. Es freut mich besonders, hier auch feststellen zu können, daß unser Modell der Tagesmutter von allen Parteien als die beste familienergänzende Betreuungsmöglichkeit Anerkennung gefunden hat. Die Nestwärme kann eben durch einen Kinderhort oder durch eine Kinderkrippe nicht ersetzt werden. Wir meinen aber trotzdem, daß die Tagesmutter auch nur eine Ersatzlösung sein kann und in der Früh in der Übergangszeit von den Eltern zum Kindergarten sicher nicht die ideale Lösung darstellen wird. Besonders müssen wir den Nachmittag betrachten. Es kann der Kindergarten nicht als Abgabestelle dienen, und wenn wir hier eine Erleichterung für die berufstätige Frau suchen, so meinen wir, daß, wenn schon ein Ersatz notwendig ist, dieser in erster Linie nur die Tagesmutter sein kann. Daher ist unser zusätzliches Ziel, auch wenn wir es heute noch nicht verwirklichen können, daß die Tagesmutter in Zukunft der besonderen Förderung bedarf, und dies vor allem in sozialrechtlicher Hinsicht. Zusätzlich stellen wir ja fest, daß die Tagesmutter weitaus flexibler auf die Wünsche der Eltern eingehen kann, sei es in der Betreuung des Kindes, sei es in der Zeit, wo das Kind aufgenommen werden muß. Daher glaube ich, ist es uns allen klar, daß der öffentlich eingerichtete Kinderhort oder die Kinderkrippe nur die letzte Ersatzmöglichkeit für die Familie darstellen kann. Und wenn ich schon von Forderungen für die Familien spreche, so gibt es meiner Meinung nach für uns alle nur ein Ziel, und dieses Ziel soll auch mit unserem Antrag erleichtert und begünstigt werden: Es müssen die erschwerten Lebensumstände der Eltern mit mehreren Kindern durch einen weitaus höheren Prestigegewinn, als er sich heute darstellt, ausgeglichen werden. Wir müssen jene Eltern achten, die auch ein drittes, ein viertes, ein fünftes - Sie können diese Zahl ausdehnen - lieben. Heute stellen wir als Außenstehende fest, daß eine Familie mit drei oder mehr Kindern in irgend einer Form nicht in Ordnung ist. Genau derselben Meinung bin ich, Herr Landesrat! Wir müssen alle miteinander zur Kenntnis nehmen, daß die Eltern das dritte Kind nicht zufällig bekommen haben, sondern daß sie es aus Liebe bekommen haben, und da sind wir sicher einer Meinung. (Beifall bei der ÖVP.) Genau deshalb müssen wir auf die Bedürfnisse dieser Kinder besonders eingehen. Die Eltern, die ihre Kinder in den Kindergarten bringen, haben nun das Problem, diese ohne dauernde Suche nach Hilfe dorthin bringen zu können. Sie haben die Möglichkeit, ihr Kind unterzubringen ohne dauernde Angst, daß der Kindergarten infolge Erkrankung der Kindergärtnerin am nächsten oder übernächsten Tag möglicherweise geschlossen ist und sie wieder suchen müssen. Sehr geehrte Damen und Herren! Der heutige Antrag ist daher nur ein Teilchen, und unsere Forderung nach einer intakten Familie als Fundament für eine intakte Gesellschaft muß natürlich weiter ausgebaut werden. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kalteis. Abg. KALTEIS (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Landtages! Geschätzter Herr Präsident! Wenn ich heute heimkomme, werde ich mit meiner Frau Zwiesprache halten. Wir haben drei Kinder und werden dieses Problem (Abg. Fidesser: Zufall oder Liebe? - Heiterkeit bei der ÖVP.) als Mitbringsel aus der Landtagsrede meines Vorgängers einmal analysieren. Erlauben Sie mir einige Anmerkungen zum gemeinsamen Antrag des Schulausschusses über eine Änderung des NÖ Kindergartengesetzes. Zunächst eine formlose Vorbemerkung. Ich habe mir zuerst gedacht, es wäre vielleicht gar nicht notwendig, mich als Kindergartensprecher hier zu Wort zu melden - ich werde dann darauf noch zurückkommen -, aber auf Grund der publizistischen Aufbereitung der ganzen Materie, die heute zur Debatte steht, habe ich mir gedacht, auch etwas dazu sagen zu müssen, denn der Presse kann man das nicht allein überlassen. Ich war nur maßlos enttäuscht, als ich in der Früh bei meiner Fahrt nach Wien in den Landesnachrichten davon nichts gehört habe, also dürfte der Herr Landesintendant doch die Wertigkeit nicht allzu hoch eingeschätzt haben. Grundsätzlich. Das NÖ Kindergartengesetz ist schlicht und einfach gut. Wir haben in Niederösterreich ein hervorragendes Kindergartengesetz, auf das wir stolz sein können, was hier von diesem Rednerpult aus von allen Rednern immer wieder positiv beleuchtet wurde. Mir ist zum Beispiel während meiner Mitgliedschaft im Landtag nichts anderes bekannt. Besonders der Grundsatz der Kostenlosigkeit ist wirklich beispielhaft, und davon könnten sich manche Bundesländer, ohne daß das als vorlaute Bemerkung gewertet werden soll, ein Scheibchen abschneiden! Der heutige Antrag, sehr geehrte Damen und Herren, bringt - ich hoffe, daß ich das klar sehe - keinerlei umwerfenden Neuigkeiten. Für mich enthält er schlicht und einfach einige textliche Neuformulierungen, Klarstellungen bzw. Ausformulierungen bisher bereits möglicher individueller Ablauf- und Gestaltungsbedürfnisse in unserem Kindergartenwesen. Die NÖ Kinderfreunde haben in 50 NÖ Gemeinden Erhebungen über die Kindergartenöffnungszeiten durchgeführt und eine sehr große Bandbreite von 6.30 Uhr bis 18.00 Uhr festgestellt. Gestern sprach ich mit unserem Vizebürgermeister in Traisen, und der sagte: "Ich hol' jetzt das Enkerl vom Caritaskindergarten aus St. Pölten, der hat bis 18.00 Uhr offen." Da habe ich mir gedacht, warum beschließen wir eigentlich jetzt geänderte Öffnungszeiten, wenn manche ohnedies schon bis 18.00 Uhr offen haben, wenn das ja in 50 Gemeinden gang und gäbe ist. Wäre es nicht gut - wir sind dem beigetreten und bekennen uns aus tiefster Überzeugung dazu -, wenn man über die Gemeindevertreterverbände unseren - ich kann das sagen - Kollegen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister ins Gewissen reden würde: Geht, seid doch so gut und paßt in euren Gemeinden die Öffnungszeiten, was gesetzlich schon möglich ist, den Familiengegebenheiten an. Aber da erhebt sich - darauf komme ich auch noch - natürlich der Griff in die Geldbörse, nicht in die persönliche des Bürgermeisters, sondern in die Börse der Gemeinde, und da sieht dann die Sache in Bezug auf die familienpolitischen Bekenntnisse schon wieder anders aus - (Landeshauptmann Mag.Ludwig betritt den Saal.) Verehrung, Herr Landeshauptmann -, um auf der anderen Seite dann auch die entsprechenden paar Schilling, um es in der Mundart zu sagen, roglich zu machen. Die heutige Familienstruktur und deren Einkommenssituation - Mann und Frau sind berufstätig und das Pendlerwesen sind die herausragenden Punkte - bedingt sicher ein laufendes Anpassen der Öffnungszeiten. Das war aber bitte schon bisher möglich und wird mit dem heute zu verabschiedenden Text, zu dem wir uns bedingungslos bekennen, präziser gefaßt. Einige Überlegungen dazu. Die Verlängerung der Öffnungszeiten bringt zusätzliche Kosten - das weiß jeder , denn wenn länger offengehalten wird, machen die Beaufsichtigung der Kinder ja nicht die Samariter, nicht das Rote Kreuz und auch nicht ehrenamtliche Bedienstete, und es wäre nicht einmal schlecht, wenn sie es fallweise machen würden - Kollege Auer, das geht aber natürlich nur fallweise, na sicher , damit sie auch wissen, wie dort der Hase läuft. Ich bin auch Bürgermeister, man möge nicht glauben, ich kenne mich nicht aus und weiß nicht, wovon ich rede, aber die sonstigen geeigneten Personen, die werden das auch nicht umsonst machen! Und da muß ich sagen, daß jetzt der Ball - bitte, ich würde das, um vom Billard zu reden, ich meine es ganz ernst, einen Paß über drei Banden nennen den Bürgermeistern zugespielt wird, denn wer anschafft, das ist eine alte österreichische Regel und sicher gar keine schlechte, der bezahlt auch! Also, lieber Bürgermeister, das heißt, liebe Gemeinde, wenn du das willst, was ja im Gesetz möglich ist und heute noch verstärkt präzisiert wird, wenn du den Familien entgegenkommst, was ja hoffentlich alle machen, dann bitte zahle! Und da glaube ich, daß das natürlich kein sehr fairer familienpolitischer Maßnahmenkatalog ist, der zwar von der Notwendigkeit, sagen wir im besten Sinn des Wortes von der abgerundeten und ideal vorschwebenden Familie spricht, aber den Geldhahn penibel zudreht und den Gemeinden, die sowieso schon schwer stöhnen und durch vielfältige Aktionen auch dieses Hauses immer wieder mit Mitteln zusätzlich versorgt werden, den finanziellen Ball zuspielt. Dazu muß ich eines feststellen: Auch über die Möglichkeit, die Elternschaft heranzuziehen - bitte für eine Übergangszeit, na gut -, kann man reden, aber die Norm kann und darf das nicht werden. Wir sind ja in Niederösterreich darauf so stolz, daß wir den kostenlosen Kindergarten in unserem Bundesland haben. Natürlich stimmen wir dieser Vorlage aus tiefster Überzeugung zu. Obwohl sie letztendlich, zumindest aus meiner Sicht, Ausfeilungen, Neuformulierungen, bessere Formulierungen, ich kann es nicht anders sagen, bringt und dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung trägt, erbitten wir uns einen Beobachtungszeitraum, den wir einhalten wollen - ich spreche hier für meine Fraktion -, und wir werden sehen, was dabei herauskommt. Wenn das in budgetärer Hinsicht der Anfang vom Ende des Kindergartenwesens in Niederösterreich ist, dann werden wir von diesem Rednerpult aus die entsprechenden Aktivitäten setzen. Zwei kritische Bemerkungen seien mir noch gestattet. Es hat auch der Kollege Heindl erwähnt, daß also der Kindergarten nicht so eine Art Abgabestelle werden soll, und zu den Nuancen Tagesmutter, Kinderkrippe, Kinderhort, erweiterte Öffnungszeit, Erziehungszeit etc., wie das alles heute so wunderbar ausformuliert und definiert wurde, würde ich sagen, daß ich da gar nicht so heikel wäre. Entscheidend ist, daß der Vater und die Mutter, die nicht zu Hause sind und erst um 6.00 Uhr heimkommen, das Kind im Kindergarten belassen können, pädagogisch betreut und als Übergangslösung von "besonders geeigneten Personen" beaufsichtigt, aber es darf bitte um Gottes willen keine Kinderaufbewahrungsanstalt sein. Ich muß dankenswerterweise sagen, daß das auch schon der Kollege Heindl hier klargestellt hat. Sehr geehrte Damen und Herren! Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung. Ich möchte ein bißchen schmunzelnd registrieren, ich bin 35 Jahre Lehrerfunktionär und mit den Schulgesetzen, glaube ich, einigermaßen vertraut. Wenn wir aber ähnliches mit denselben positiven Hintergedanken oder mit denselben Ursachen im Schulwesen zur Debatte gestellt haben, dann habe ich böse Formulierungen gehört, wie von der Verstaatlichung der Kinder, vom Entziehen der Kinder der Familie und dem Staatsmoloch in den Rachen werfen. Das ist jetzt ein bißchen übertrieben formuliert, aber genau in solchen Einzelheiten und dann wieder gemildert formuliert habe ich das alles gehört. Ich muß dazu sagen, bitte schön, wenn wir jetzt von unten her im Kindergarten die meterdicke Eisschicht aufbrechen und feststellen, es ist ja etwas Anständiges, wenn das Kind um 7.00 Uhr in den Kindergarten geht und bis 18.00 Uhr bleibt, dann ist das vielleicht der kleine Dammbruch, der sich nach oben hin im Schulwesen fortsetzt, wo wir dann auch über ganztägige, nennen wir es "Betreuungsschulformen", da gibt's auch wieder eine Unzahl von Definitionen, debattieren werden, ich möchte mich da nicht festlegen. (Abg. Präs. Ing.Schober: Wir haben aber immer die Freiwilligkeit an die Spitze gestellt!) Unbedingt! Auch das ist, Herr Präsident, überhaupt keine Frage. Das soll natürlich im Vordergrund stehen, aber eine familiäre Entfremdung bringt das bitte nicht. Im Gegenteil. In der heutigen Gesellschaft wird dieses Angebot von den Eltern, die es freiwillig in Anspruch nehmen, als außergewöhnliche Wohltat und Leistung der Öffentlichkeit angesehen werden. Und nun zu den "besonders geeigneten Personen". Hut ab und Respekt vor jenen Damen und Herren, die sich zur Verfügung stellen. Es gibt sie zweifelsohne in jedem Ort, in jeder Stadt. Was mich aber ein bißchen stört, ist, daß in Niederösterreich in zwei Monaten 150 Kindergärtnerinnen auf Anstellung warten werden und heilfroh wären, wenn sie in den Landesdienst übernommen würden. Jeder Abgeordnete kennt aus seiner Sprechstunde - ich sehe da links und rechts einige schmunzeln die Intervenientinnen, die da kommen und sagen, ich bitte sie, helfen sie mir, daß ich in den Dienst aufgenommen werde, und wir, die Bürgermeister, suchen im Einvernehmen mit der Kindergartenleiterin besonders geeignete Personen, als wenn wir sie nicht hätten! 150 an der Zahl werden wir zum Schulschluß haben. Das ist jahrelanger Erfahrungswert. Na bitte, stellen wir zunächst diese an, dann wird der Bereich der besonders geeigneten Personen, glaube ich, fast zu vernachlässigen sein. Und vor allem: Intervenieren wir, jeder in seiner Funktion, jeder in seinem Gemeindevertreterverband, bei den Bürgermeistern, nicht die großen Brücken zu bauen, nicht das Kulturheim, nicht die Überdachung des Sportplatzes zu machen, sondern gebt für die Kinder Geld aus! Nehmt vorübergehend die zusätzlichen Kosten, die durch die erweiterten Öffnungszeiten entstehen, auf euch. Ich habe vom eisernen Sparwillen des Herrn Landesfinanzreferenten, Landeshauptmannstellvertreter Dr.Pröll, immer Respekt gehabt und würde mich nie scheuen, es hier zu bekennen, aber wir Bürgermeister sind auch nicht aus anderem Holz geschnitzt. Wir wollen und müssen auch sparen, und wir verwahren uns dagegen, daß die Kostendeckung den Gemeinden aufgehalst werden soll, allein aufgehalst werden soll! Das kann nur vorübergehend der Fall sein, sonst müssen wir dagegen Schritte unternehmen, die uns die parlamentarische Demokratie ermöglicht, und versuchen, auch das Land hier entsprechend einzubinden. Zum Abschluß noch ein Wort. Soweit mir bekannt ist, ist ja eine grundlegende Adaptierung des gesamten NÖ Kindergartengesetzes im Bereich der Frau Landesrat Votruba in Ausarbeitung, und das, was wir heute beschließen, und, um alle Mißverständnisse auszuräumen, betone ich noch einmal, zu dem wir uns voll bekennen, kann nur ein kleiner segmentartiger Vorgriff auf eine grundlegende Adaptierung und Neufassung des NÖ Kindergartengesetzes sein. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort ist als nächster Abg. Preiszler gemeldet. Abg. PREISZLER (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Bevor ich mit dem Gesetzestext, der heute hier vorliegt, beginne, einige Worte zu meinem Vorredner, Kollegen Kalteis. Er hat als gestandener Bürgermeister die Problematik wirklich sehr treffend vorgetragen, mit sehr vielen pointierten Worten und Sätzen geschmückt, aber immer wiederum betont, daß es Mängel gibt und - wenn ich jetzt darauf zurückkomme, Sie sind ja Lehrer - so in etwa als Lehrer den schlimmen Kindern gedroht, wenn du schlimm bist, dann kriegst du eine Strafe, aber das wollen wir nicht. Letztendlich, wiederum vom Effekt her, habe ich das wie schon des öfteren bei Ihrer Fraktion wirklich vermißt. Sie sagen, na ja, wir werden einmal sehen, man kann es dann ändern, man soll nichts auf die Gemeinde abwälzen usw., aber Sie stimmen brav zu und warten halt, daß das Land, die Mehrheitsfraktion, was anderes macht! Kurzum, Sie belohnen zum Schluß das böse Kind mit Zuckerln. Aber jetzt zum Gesetz selbst. Der heute hier von der ÖVP und von der SPÖ gemeinsam vorgelegte Antrag betreffend Änderung des NÖ Kindergartengesetzes bzw. Änderung der Öffnungszeiten in den Kindergärten ist sicher dringendst notwendig. Notwendig insofern, als das NÖ Kindergartengesetz aus 1987, es ist ja noch sehr jung, in bestimmten Bereichen nicht mehr den jetzigen Anforderungen gerecht wird, das heißt, wie hier in der ursprünglichen Gesetzesvorlage von der ÖVP vorgebracht wird, daß Niederösterreich österreichweit das einzige Bundesland ist, das wirklich beispielgebend dasteht, das gebe ich zu. Das ist gut so, insofern, als die Kosten großteils vom Land getragen werden und die Gemeinden über bestehende Bereiche hinaus nur im äußersten Notfall selbst zur Kasse gebeten werden. Wenn aber hier schon so großzügig vorgegangen wird, dann wundere ich mich - und das hat ja der Kollege Kalteis auch gesagt -, daß wir in Niederösterreich hunderte Kindergärtnerinnen, bestens ausgebildete Damen, haben, die keinen Job haben. Warum stellen wir diese nicht an? Es wäre sicherlich viel besser, wenn die Eltern wirklich die Gewähr hätten, daß wir prädestinierte, nämlich bestausgebildete Kindergärtnerinnen zur Verfügung haben. Das heißt in etwa, wir wollen, aber wir können nicht! Dann ist, das muß ich schon sagen, die Formulierung wirklich sehr populistisch: Auf der einen Seite wird großspurig gesagt, wir stehen in Österreich einmalig da, wir machen das für unsere Niederösterreicher, wir tun aber nicht den zweiten Schritt, indem wir sagen, was ja das kleinste Übel wäre, wir wollen aber auch gewährleisten, das optimal durchzuziehen. Das würde dann wesentlich besser ausschauen. Was aber wir Freiheitlichen sehr bekritteln, ist aber auch, geschätzte Damen und Herren, daß es in dieser Novelle keine Generalsanierung gibt. Es ist von beiden Vorrednern gesagt worden, daß es nur eine momentane behelfsmäßige Novellierung ist, die Frau Landesrat Votruba ist dabei, ein neues Gesetz zu formulieren, man macht sich Gedanken - das ist gut so -, aber wir machen jetzt halt irgend etwas, damit wir über die Runden kommen. Wenn ich bedenke, daß das Gesetz an sich, ich habe schon darauf hingewiesen, erst seit dem Jahr 1987 besteht und jetzt schon wieder kurzfristig improvisiert und etwas gemacht wird, wo man schon im vorhinein weiß, daß man nicht sehr lange über die Runden kommen wird, da es der heutigen Zeit bei Gott nicht angepaßt ist, dann frage ich mich, warum nicht gleich in einem Atemzug alle Fraktionen gemeinsam dazu beitragen und etwas schaffen, was dann wirklich für einige Jahre wieder Gültigkeit haben könnte. Ich darf auf Wien verweisen. Im Wiener Kindergartengesetz gibt es auch die Möglichkeit, einen sogenannten Sammelkindergarten, einen Schwerpunktkindergarten zu schaffen, wodurch gewährleistet ist, daß selbst über die Ferien hinweg, die ja bekanntlich zusätzlich zu den vielen Feiertagen und Ferientagen, die es zu Ostern, Pfingsten usw. gibt, acht, neun Wochen dauern, jenen Müttern, jenen Familien geholfen wird, die es wirklich am dringendsten und am notwendigsten brauchen. Es muß in diesen Wochen mindestens ein Kindergarten im Bezirk geöffnet sein, und die Eltern müssen davon verständigt werden, damit sie im vorhinein wissen, wann der zuständige Kindergarten geschlossen ist und die Möglichkeit haben zu disponieren, damit ihr Kind ohne Unterbrechung kontinuierlich in den Ausweichkindergarten, den sogenannten Sammelkindergarten, oder wie immer man es nennt, gehen kann. Es wird im § 25 Abs.4 - und das ist wirklich betrüblich -, wenn man ihn genau liest, versteckt, verklausuliert etwas über die Kostenfrage ausgesagt. Man muß es wirklich zweimal oder öfters lesen, damit man weiß - es ist nicht sehr deutlich, nicht korrekt gesagt -, daß die Gemeinde, wenn die Öffnungszeiten über 35 Stunden erweitert werden, für die Kosten aufkommen muß. Dann putzt sich das Land ab und sagt, wenn ihr wollt, dann könnt ihr! Sie haben gesagt, wer anschafft, soll auch zahlen, bzw. wer bezahlt, kann auch anschaffen, das sei ein gängiges Sprichwort. Ich fürchte nur, daß man hier den Falschen trifft, daß man genau die sozial schwächeren Mütter trifft, die nicht in der Lage sind, diese Mittel aufzubringen, weil sich die Gemeinde sicherlich weigern wird, die Kosten zu übernehmen, zumal ja das Land immer wieder erklärt, wir machen das ohnehin so großartig und bezahlen alles. Ich habe das auf wiederholte Anfragen, warum man hier nicht variabler vorgeht, von meinem Bürgermeister selbst schon gehört. Der sagt, naja, wenn sich das Land brüstet, ohnehin alles zu bezahlen, dann soll es auch für diese Kosten aufkommen. Daß sich das Land hier wirklich weigert, die Kosten zu tragen, daß diese an die Gemeinden weitergegeben werden und es letztendlich so sein wird, daß sie dann der Bürger, die Mütter, die Eltern berappen müssen, das ist das eine. Das weitere ist natürlich, daß auch die soziale Komponente - das habe ich schon gesagt - hier wirklich nicht gegeben ist. Wenn davon gesprochen wird, daß das Land Niederösterreich hier großzügig und familienfreundlich vorgeht, dann frage ich mich, warum man davon nicht Gebrauch macht. Und letztlich, liebe Freunde von der SPÖ! Sie haben kritisiert, und ich darf auf einen Zeitungsartikel aus jüngster Zeit verweisen: "Mehr Mittel für Kindergärten fordert Herr Landtagsabgeordneter Krendl vom Land Niederösterreich." Ich möchte einige Passagen nur auszugsweise zitieren: "Die ÖVP soll sich anstelle von verbalkosmetischen Äußerungen beim Landesfinanzreferenten für mehr Mittel für die Kindergärten einsetzen." Ich kann mich diesem Ausdruck vollinhaltlich anschließen. Es ist nur eine Kosmetik, die in Wirklichkeit nicht sehr viel bringt, nicht einmal das, was eigentlich die Gemeinden draußen in Eigenregie vielfach notgedrungen schon gemacht haben. Die Formulierung ist also richtig, daß es hier nur um Popularität geht, wenn heute der Antrag zur Diskussion steht, weil wiederum Wahlen vor der Tür stehen, wie ja immer, wenn von der ÖVP etwas gefordert wird und natürlich nichts Konkretes geschieht. Wenn die SPÖ schon zu Beginn, wie richtig zitiert wurde, mit Recht Kritik an diesem Gesetz angebracht hat - ich kann mich dem anschließen -, dann stelle ich an die Fraktion der Sozialisten die Frage - Sie sind ja dem Antrag später beigetreten -, warum haben Sie dieses Gesetz nicht im Unterausschuß ausgegoren? Warum hat man hier notgedrungen wirklich nur verbal irgendwas zusammenkonstruiert, von dem man weiß, daß es morgen geändert werden muß, weil dem ja auch das Niederösterreichische Schulzeitgesetz entgegensteht. Man hätte gleichzeitig das Kindergartengesetz im Einklang mit dem NÖ Schulzeitgesetz ändern müssen. Also ich frage mich schon, ob das nicht wiederum nur dem Gag dient, irgend etwas aufzuzeigen. Aber dort, wo man die Möglichkeit hat, etwas Konstruktives zu schaffen, hätten wir zumindest erwartet, daß Sie hartnäckig sagen, liebe Freunde, so nicht, hier legen wir unser Veto ein, hier stimmen wir nicht zu. Es gäbe hier noch einige andere Kritikpunkte, die anzuführen wären. Das ist aber sicherlich senkundär. Primär geht es uns Freiheitlichen darum, daß man, wenn man Gesetze, die jung sind, novelliert, dies bitte anständig tut. Es soll kein Husch-Pfusch-Gesetz werden, sondern in den Ausschüssen soll eine eingehende Beratung mit allen Parteien erfolgen. Dann können wir dieser Sache zustimmen. Wir bedauern, einer so wichtigen, gravierenden Vorlage beider Großparteien mit dieser Textierung und bei dieser Kurzsichtigkeit unsere Zustimmung nicht geben zu können. (Beifall bei der FPÖ.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Auer. Abg. Helene AUER (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich möchte auch nur kurz auf zwei Vorredner eingehen. Dem Herrn Abgeordneten Preiszler kann ich ganz einfach erklären, warum wir hier zustimmen. Wir wollen natürlich in nächster Zeit noch sehr viele Änderungen vornehmen. Aber eines ist uns auch klar. Es gibt ja ein altes Sprichwort: "Wer schnell hilft, hilft doppelt!" Wenn man die Probleme kennt, die Familien draußen mit den Kindergartenöffnungszeiten sehr oft haben, dann muß ich sagen, daß das für mich als erster Schritt ein gangbarer Weg ist. Das kann keine grundsätzliche Lösung sein, aber es ist sehr vielen Familien sicher dadurch geholfen, wenn in der einen oder anderen Gemeinde die Öffnungszeiten an den Bedarf, der dort gegeben ist, angepaßt werden. Zum Abgeordneten Heindl möchte ich sagen: Eines freut mich ganz besonders den zweiten Ausdruck hebe ich mir für später auf, der jagt mir ein bißchen kalte Schauer über den Rücken -, daß nämlich auch die ÖVP außer der Familie noch andere Modelle zur Erziehung, für pädagogische Hilfen und ähnliches mehr anerkennt, und wenn die ÖVP bzw. der Abgeordnete Heindl von "unserem Modell, die Tagesmütter," gesprochen hat, da kann ich mich schon auch noch an andere Dinge erinnern, zum Beispiel wie schwierig es ist, die notwendigen finanziellen Mittel für die Tagesmütter zu kriegen, aber sein Ausspruch freut mich ganz besonders. Was mich weniger freut, ist ein Ausdruck, der lautet "Manipulationszeit der Kinder". Ich hoffe, er hat da vielleicht etwas Bestimmtes gemeint. Ich möchte aber sagen, das Wort allein ist furchtbar. Es ist schrecklich, im Zusammenhang mit einem Kleinkind diesen Ausdruck zu gebrauchen. Das Kindergartengesetz in Niederösterreich ist wirklich eines der besten, diesbezüglich kann ich mich allen Vorrednern anschließen. Es ist flächendekkend, es hat alle Schwerpunkte abgedeckt und noch einiges mehr. Gott sei Dank sind wir alle miteinander von den Ausdrucksweisen weg, die heißen: Bewahrungsstätte, die Kinder werden abgeschoben und etliches mehr. Wir alle wissen, daß der Kindergarten eine der besten Einrichtungen als Unterstützung am pädagogischen und erzieherischen Sektor ist. Wir alle wissen, daß es leider immer mehr Einzelkinder gibt, die unbedingt von klein auf lernen müsen, was es bedeutet, in einer Gemeinschaft zu leben, sich anpassen zu können, ganz zu schweigen von dem sicher eminent wichtigen Schwerpunkt am Gesundheitssektor, wie die Kontrolle der Zähne, Gehör- und Sehtests und ähnliches mehr, wo man Schäden wirklich schon von klein auf feststellen und die notwendigen Maßnahmen setzen kann. Um wieder zu den Öffnungszeiten zurückzukommen. Das ist ein Problem in Niederösterreich. Wir wissen, daß es rein theoretisch entsprechende Möglichkeiten gibt. Auch das haben Vorredner schon aufgezeigt. Ich glaube, gerade unter dem wichtigen Aspekt der pädagogischen Erziehung wäre es vom gesundheitlichen und erzieherischen Standpunkt aus wichtig, fast für die kompletten Öffnungszeiten ausgebildetes Personal zur Verfügung zu haben. Das heißt, es muß uns als nächster Schritt gelingen, genügend Kindergärtnerinnen anzustellen, um diese Öffnungszeiten wirklich mit gut ausgebildetem Personal, das wir in Niederösterreich haben, abdecken zu können. Das heißt bei Gott nicht, daß Kleinkinder von halb sieben in der Früh bis 18.00 Uhr abends im Kindergarten sind, sondern nur während jener Zeit, wo die Familie selbst nicht imstande ist, das Kind gut zu versorgen oder eine anderweitige Möglichkeit zu finden. Man dürfte - das, glaube ich, ist aber sehr wichtig - die Bedarfserhebung, wo und welche Öffnungszeiten notwendig sind, nicht einfach stillschweigend unter den Mitgliedern des Gemeinderates machen, meistens hat ein Großteil davon keine Kinder bzw. nur mehr sehr wenige im kindergartenpflichtigen Alter, und man sollte die Bedarfserhebung auch nicht bei den Elternteilen machen, die die Kinder im Kindergarten haben, denn die haben für die Zeiten, die vielleicht sonst nicht abgedeckt werden können, eine Regelung gefunden. Man müßte diese Bedarfserhebung bei jenen Eltern durchführen, die ihr Kind nicht in den örtlichen Kindergarten geben können, weil dieser eben keine richtige Hilfe bietet, sondern vor allem bei jungen Mädchen und Burschen, die vielleicht noch keine Familie gegründet haben oder dabei sind, aber noch keine Kleinkinder haben, bzw. noch kein Kind im kindergartenfähigen Alter haben, denn die stehen, wenn beide berufstätig sind, vor dem Problem, eine Lösung zu finden, die nicht immer einfach ist. Nicht immer gibt es eine Großmutter, nicht immer gibt es Familienangehörige, und sehr viele müssen einige Kilometer weit in Privatkindergärten fahren und dort sehr, sehr hohe Beträge bezahlen. Ich glaube, das ist sehr wichtig. Um aber den kompletten Bereich wirklich abdecken zu können, hängt viel mehr daran. Wir brauchen endlich ein eigenes Gesetz oder die Aufnahme der Kinderkrippen im Kindergartengesetz. Wir brauchen endlich ein gutes Hortgesetz. Wir brauchen endlich Lösungen, um den Familien wirklich Hilfen anbieten zu können, nicht nur für die Drei- bis Sechsjährigen, sondern wir müssen den jungen Familien sagen, du brauchst keine Angst zu haben, ein Kind, ein zweites und ein drittes Kind zu bekommen, denn wir sind bereit, dir zu helfen. Dir zu helfen bei deinen Problemen, die sich durch den Familienzuwachs unter Umständen ergeben können. Ich habe schon einmal hier erwähnt, wenn junge Familien spüren, daß sie beim ersten Kind die notwendige Unterstützung bekommen, dann brauchen sie keine Angst zu haben, sich ein zweites und drittes Wunschkind anzuschaffen. Ich bin nicht überzeugt, daß jedes erste Kind ein Wunschkind ist, sicher aber bereits das zweite, nicht erst das dritte und vierte, in der heutigen Zeit garantiert auch schon das zweite Kind. Ich möchte aber noch auf einen Aspekt aufmerksam machen. Viele Eltern kommen in beträchtliche Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Bindung der Kindergärten an die Ferienordnung. Ein Beispiel aus meinem Bezirk, dem Bezirk Baden. Am Dienstag nach Ostern war schulfrei, und damit war auch der Kindergarten geschlossen. Am Mittwoch war "Schulungstag", ich sage das unter Anführungszeichen, ganz wichtig, denn ich bin der Meinung, daß es gerade, wenn man mit Kindern arbeitet, notwendig ist, sein Wissen immer aufzufrischen, um am laufenden zu sein und neue Möglichkeiten durchzudiskutieren. Nur, das Problem liegt dann bei den Eltern. Was tun sie dann? Sie sind unter Umständen in der Karwoche zu Hause gewesen, sie haben schon für Dienstag einen Ersatz suchen müssen, und jetzt stehen sie am Mittwoch wieder vor dem Problem. Und so ist es dann auch in der Hauptferienzeit. Das heißt, auch hier müßten wir Lösungsmöglichkeiten und Alternativen anbieten, um den Eltern wirklich Hilfestellungen geben zu können. Wenn man das alles bedenkt, dann glaube ich, daß wir mit dieser Vorlage vielleicht trotzdem nicht ganz glücklich sind. Aus den zu Beginn gesagten Überlegungen wollen wir hiezu unsere Zustimmung geben, aber ich sehe die heutige Gesetzesvorlage wirklich nur als ersten kleinen Schritt für die kommenden Probleme, die wir hier in diesem Hause noch zu lösen haben werden. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Lugmayr. Abg. Monika LUGMAYR (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Etwas Gutes kann man nur verbessern und man braucht nichts Neues. Das möchte ich nur zum Herrn Abgeordneten Preiszler sagen. Ehrlich gesagt, was er wirklich möchte, habe ich aus seiner Rede nicht eruieren können. Mich hat nur gewundert, daß er uns unterstellt, diese Gesetzesänderung aus wahltaktischen Gründen zu machen. Soviel ich weiß, befinden wir uns in der ersten Sitzung nach den Gemeinderatswahlen und die nächsten sind wohl noch sehr weit, und nur die Gemeinderatswahlen, könnte ich mir vorstellen, sind es, die für dieses Gesetz relevant sind. Wir sind uns einig, daß wir ein gutes Kindergartengesetz haben, und wir stehen alle, was in Österreich ja einzigartig ist, zum Nulltarif. Jedes Kind kann in Niederösterreich, ohne daß die Eltern dafür bezahlen müssen, den Kindergarten besuchen, und wir sind uns auch einig, daß der Kindergarten in erster Linie eine Erziehungsanstalt zur Vorbereitung für die Schule sein soll. Alles, was wir heute verändern und an Zusatzmöglichkeiten anbieten, soll eben nur ein Zusatzangebot, eine Unterstützung der Familien sein, nach Notwendigkeit, nach den geänderten Familiensituationen, und ein Zusatzangebot kann meiner Ansicht nach etwas kosten, denn viele sagen, was nichts kostet ist auch nichts wert! Grundsätzlich meine ich, man kann nicht alles der öffentlichen Hand und den Institutionen überlassen, noch dazu wenn ja im Mittelpunkt das Wohl des Kindes steht und wir wissen, daß die Entwicklung der Kinder besonders in den ersten Lebensjahren nach wie vor am besten in der Familie geschieht. Also kann das alles nur ein Zusatzangebot, die zweit- oder drittbeste Lösung sein. Eine gute Familie kann in den ersten Lebensjahren durch nichts ersetzt werden, denn das Lernen am Vorbild der Eltern, in der Übung des sich gegenseitigen Helfens, aber auch des Konflikteaustragens, des Abreibens mit den Geschwistern, all das kann eben nur in der Familie geschehen. Und was das allerwichtigste ist, das ist die Geborgenheit, geliebt und angenommen zu werden, mit all den Fehlern und Schwächen als Mensch akzeptiert zu werden. Das kann keine Institution, keine Einrichtung ersetzen, und das können auch nicht die besten angestellten, pädagogisch ausgebildeten Kindergärtnerinnen ersetzen. Wir sollten uns aber gerade heute bei diesem Tagesordnungspunkt ehrlich überlegen, welche Rangordnung und welchen Stellenwert wir den einzelnen familienergänzenden Einrichtungen geben. Ich meine, in erster Linie müßte man damit beginnen, daß man den Müttern, die bereit sind, die Kinder in den ersten Jahren selbst zu pflegen, diese Entscheidung erleichtert. Hier ist vieles geschehen, und wir werden auch noch in dieser Richtung einiges machen. Die finanzielle Unterstützung der Familien sowohl durch die Familienhilfe als auch im Steuerrecht sowie die Karenzregelung müssen schrittweise verbessert werden und auch der Pensionsanspruch für die Kindererziehungszeiten ist etwas, was dazu beitragen könnte, um vielen Müttern die Entscheidung, einige Jahre beim Kind zu bleiben, zu erleichtern. (Abg. Helene Auer: Ganz wichtig ist das zweite Karenzjahr mit Arbeitsplatzgarantie!) Ich möchte mich nicht in Details einlassen, aber grundsätzlich sind wir für eine Verbesserung, und es wird auch eine Verbesserung geben. Der Wiedereinstieg in den Beruf, die freie Entscheidung der Mütter muß akzeptiert werden, und egal aus welchen Gründen Familien Zusatzbetreuungen suchen, müssen wir zur Kenntnis nehmen, daß die Nachfrage vorhanden ist und daß es viele Familien gibt, die gerade die Kindergartenöffnungszeiten derzeit nicht als optimal empfinden. Deshalb sind ja auch die Familienorganisationen an uns mit der Bitte herangetreten, das, was in unserem Bereich liegt, zu ändern. Die zweitbeste Lösung nach der Betreuung in der Familie, meine ich, ist nach wie vor die Tagesmutter, weil sie familienähnliche Situationen und auch die persönliche Zuwendung dem Kind gegenüber am ehesten herstellen kann. Ich glaube, beide Fraktionen gemeinsam - ich lade dazu natürlich auch die freiheitliche Fraktion ein - müssen sich überlegen, wie der Beruf der Tagesmutter attraktiver gestaltet werden kann. Auch hier muß es bessere finanzielle Voraussetzungen geben, auch hier wäre zu überlegen, den Tagesmüttern bessere Pensionsanrechnungsjahre zu gewähren, aber auch ideell müßte einiges geschehen, wie die Anerkennung der Tagesmutter als Beruf und auch die Möglichkeit der Anstellung. Erst dann sollten wir uns die eindeutig schlechteste Lösung in diesem Reigen überlegen, nämlich wie wir Horte, Kinderkrippen als Institution einrichten. Das sollte wirklich nur die allerletzte Notmaßnahme sein, weil uns alle Pädagogen sagen, daß sie die am wenigsten geeignete Betreuung besonders der kleineren Kinder ist. (Ruf bei der SPÖ.) Besser als gar nichts, da haben sie auch recht. Es fragt sich nur, wie sehr man etwas will und forciert. Hier müßte vielmehr Druck dahintergesetzt werden, um die Aktion Tagesmütter voranzutreiben. Ich meine, da haben wir noch viel zu tun und da könnten wir noch sehr viel mehr erreichen. Für die Kinder ab drei Jahren steht der Kindergarten zur Verfügung, vieles wäre bisher schon möglich gewesen, das weiß auch ich, und da hätten wir gar keine Gesetzesänderung gebraucht. Vielleicht ist das heute wieder ein Anstoß, im Interesse der Familien und der Kinder auch die bisher schon möglichen Dinge auszunützen und flexibler zu gestalten und mit der Gesetzesänderung noch zusätzlich zu erreichen, daß diese Betreuungsmöglichkeit nach Notwendigkeit gegeben ist. Die wichtige Erziehungstätigkeit, die in den Erziehungszeiten festgelegt ist, soll keineswegs abgewertet werden, und es soll mit den neuen Maßnahmen auch keine Verschlechterung der Dienstsituation der Kindergärtnerinnen eintreten. Man hört immer wieder, die Kindergärtnerinnen würden ausgebeutet und dergleichen. Das soll bei Gott nicht der Fall sein. Es soll nur in Zukunft die auch schon jetzt mögliche Partnerschaft zwischen Eltern, Kindergartenleitung und Gemeinde besser ausgebaut, flexibler gestaltet und den Notwendigkeiten angepaßt werden. Es soll nichts geschehen, ohne daß diese Partnerschaft darüber ausgiebig diskutiert und die notwendigen Entscheidungen getroffen hat. Es soll dadurch ermöglicht werden, daß vor und nach den bisherigen Öffnungszeiten auch Personen, die keine Kindergärtnerinnen oder Helferinnen sind, einige Kinder im Kindergarten beaufsichtigen. Für mich ist eigentlich der wichtigste Punkt, daß dieses Zusatzangebot neben der Möglichkeit der flexiblen Öffnungszeiten bei mehrgruppigen Kindergärten die Situation der Familien, für Pendler, für Berufstätige, wie sie der Kollege Heindl geschildert hat, erleichtert. Ich möchte aber darüber hinausgehen, auch für Bäuerinnen und Wirtschaftstreibende gibt es Arbeitsspitzen, wo es notwendig ist, daß man die Kinder in dieser Zeit versorgt. Ich möchte auf alle Fälle verhindern, den Eindruck zu erwecken, daß wir diese Lösung als generelle Lösung aufzeigen, die vielleicht mißbräuchlich ausgenützt wird. Ich weiß, daß nicht alle Familien ideal sind und daß man manchen Familien nachsagt, sie würden die Kinder gerne in den Kindergarten abschieben. Das wollen wir nicht unterstützen. Wir wollen die Familien aufrufen und ihnen klarmachen, daß die beste Betreuung nach wie vor daheim in der familiären Umgebung gegeben ist. Deshalb finde ich die von uns getroffene Regelung, daß die Gemeinden für diese zusätzliche Betreuung auch etwas verlangen dürfen, nicht negativ. Wenn für das Essen im Kindergarten ein Beitrag eingehoben wird, für das Bastelmaterial und diese Dinge, dann ist es doch nichts Schlechtes, wenn man auch für diese Leistung, für die viele Familien dankbar sind und die sie schätzen, eine Entschädigung verlangt. Ich bin sicher, daß jede Gemeinde auf sozial schwache Familien Rücksicht nehmen wird und daß es dadurch zu keinen Härtefällen kommen wird, (Abg. Helene Auer: Das ist nicht gerecht! Der eine ist ein 6-Stunden-Kindergarten, der andere auch. In dem einen werden die Kinder versorgt, im anderen nicht!) und Sie würden es gerechter finden, wenn alle Familien nichts bezahlen müssen, egal wie finanzstark sie sind! Und auch die Mütter, die aus Verantwortung und Liebe das Kind heimholen und für dieses selbst sorgen, machen das nach wie vor freiwillig ohne finanzielle Unterstützung und ersparen praktisch der Gemeinde dadurch Ausgaben. Gerechtigkeit ist etwas, worüber man diskutieren kann. Die Erziehungsaufgabe soll für alle frei sein. Das steht überhaupt nicht zur Diskussion, aber die darüber hinausgehende Betreuungszeit muß der Familie auch etwas wert sein, und wenn jemand in der Lage ist, dafür etwas zu bezahlen, dann finde ich es gerecht, daß dieses gute Angebot auch honoriert wird. In diesem Sinne hoffe ich, daß wir ein Stück weitergekommen sind, daß wir den Familien zum Wohle des Kindes wieder etwas geholfen haben, und deshalb gibt meine Fraktion dieser Gesetzesregelung ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Eine weitere Wortmeldung liegt nicht vor. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Wortlaut des Gesetzes sowie über den Antrag des Schulausschusses): Mit Mehrheit angenommen. (Zustimmung ÖVP und SPÖ, Ablehnung FPÖ.) Nunmehr ersuche ich den Abgeordneten Franz Rupp, die Verhandlungen zur Zahl 201/A-1/33 einzuleiten. Berichterstatter Abg. Franz RUPP (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich habe über den Antrag der Abgeordneten Kurzbauer, Böhm, Mag.Freibauer, Kurzreiter, Gabmann, Sauer, Buchinger, Klupper, Lugmayr und Rupp Franz betreffend Novellierung des NÖ Raumordnungsgesetzes (Raumverträglichkeitsprüfung für Einkaufszentren) zu berichten: In der jüngsten Zeit wird nicht nur in Niederösterreich unübersehbar, daß die Nahversorgung und die sonstigen räumlichen Strukturen durch das besonders rasche Anwachsen von Einkaufszentren nachhaltig gestört werden. Neuesten Pressemeldungen zufolge liegen Planungen und Projekte für neue Einkaufszentren im Ausmaß von rund 700.000 bis 800.000 m2 Verkaufsfläche in der Länderregion Ost (Raum Wien, Niederösterreich und Burgenland) vor. Da es sich in der Länderregion Ost um einen gemeinsamen Lebens- und Wirtschaftsraum handelt, ist eine koordinierte Vorgangsweise zur Beurteilung der Standorte geplanter Einkaufszentren nach gleichen Kriterien notwendig. Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß von Standort und Größe her strukturgerechte Einkaufszentrenprojekte sowohl im Interesse der Konsumenten als auch der dynamischen Handelsunternehmen liegen. Einhalt zu gebieten ist allerdings all jenen Einkaufszentrenprojekten, die die Nahversorgung gefährden bzw. unzumutbare infrastrukturelle Auswirkungen (Verkehr, Umwelt, Abwasserentsorgung etc.) nach sich ziehen. Aus all diesen Gründen ist es notwendig, dem Beispiel anderer Bundesländer zu folgen und auch in Niederösterreich geeignete Schritte im Raumordnungsrecht zu setzen, die die Erhaltung und Pflege der gewachsenen Orts-, Stadt- bzw. Stadtteilzentren, ihre Funktionen und ihr Bild im Auge haben. In diesem Sinne sind daher die Bestimmungen des NÖ Raumordnungsgesetzes in der Richtung zu adaptieren, daß durch die Einführung einer Raumverträglichkeitsprüfung für Einkaufszentren die oben erwähnten nachteiligen infrastrukturellen Auswirkungen, insbesondere auf die Nahversorgung, hintangehalten werden. Der Verfassungsausschuß hat in seiner Sitzung am 5.April 1990 den Antrag des Abgeordneten Kurzbauer und anderer betreffend Novellierung des NÖ Raumordnungsgesetzes eingehend beraten und folgenden Beschluß gefaßt: Der Antrag des Abgeordneten Kurzbauer u.a. wird durch den Antrag der Abgeordneten Gabmann und Sivec in der geänderten Fassung angenommen. Ich stelle daher namens des Verfassungsausschusses folgenden Antrag (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: "Der Antrag des Abgeordneten Kurzbauer u.a., mit dem die NÖ Landesregierung aufgefordert wird, 1. sich im Rahmen der Planungsgemeinschaft Ost mit den Bundesländern Wien und Burgenland um den raschen Abschluß einer Vereinbarung über eine Raumverträglichkeitsprüfung für Einkaufszentren im Sinne der Antragsbegründung zu bemühen und 2. nach Vorliegen einer Vereinbarung eine Novellierung des NÖ Raumordnungsgesetzes dahingehend vorzubereiten, daß vor der Festlegung der Nutzungsart 'Gebiete für Einkaufszentren' eine Raumverträglichkeitsprüfung im obigen Sinne notwendigerweise durchzuführen ist, wird in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung genehmigt." Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und darüber die Abstimmung vorzunehmen. PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Ich eröffne die Debatte. Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing.Weinmeier. Abg. Ing.WEINMEIER (FPÖ): Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag über eine Novellierung des NÖ Raumordnungsgesetzes wird von uns begrüßt, wenn es auch nur ein kleiner Schritt in Richtung Verbesserung der Nahversorgung ist. Die ÖVP will eine ökosoziale Marktwirtschaft, ich will diesen Begriff etwas abwandeln. Ich glaube, wir brauchen auch eine ökosoziale Raumordnung. Darunter verstehe ich eine Raumordnung, die sowohl auf ökologische Bedürfnisse Rücksicht nimmt, die aber auch die Sozialprobleme, die Sozialbedürfnisse der Menschen nicht aus den Augen verliert. Riesige Einkaufszentren, die das Thema unserer heutigen Debatte sind, die große Flächen beanspruchen, die große Verkehrsprobleme mit sich bringen und die letztlich die Nahversorgung sehr stören, oft sogar sehr empfindlich stören, widersprechen diesem meinem Begriff einer ökosozialen Raumordnung. Eine vernünftige Raumordnung soll die Nutzung unseres Lebensraumes so regeln, daß eine Übernutzung verhindert wird und unseren nachfolgenden Generationen auch ein natürlicher Lebensraum erhalten bleibt. Meine Damen und Herren! Raumordnung ist vorausschauende Zukunftsgestaltung, und sie ist daher heute wichtiger denn je. Wie schon eingangs erwähnt, begrüßen wir daher diesen Vorstoß in Richtung einer Eindämmung bei der Errichtung von Großeinkaufszentren, glauben aber, daß zur Lösung des Problems noch weitere Maßnahmen, über die ich im folgenden sprechen werde, notwendig sein werden. Und zwar politische Lenkungsmaßnahmen, um einen vernünftig strukturierten Handel auf der einen Seite und auf der anderen Seite eine zufriedenstellende Nahversorgung zu erreichen. Wichtig erscheint uns in diesem Zusammenhang vor allem die Erkenntnis, daß es sich hier um kein länderspezifisches Problem allein handelt, sondern daß das Problem vor allem in der Ostregion länderübergreifend gesehen werden muß und daher auch nur gemeinsam mit den anderen Bundesländern gelöst werden kann. Ein Problem, das ja in den westlichen Bundesländern kaum in dieser Schärfe gegeben ist. Der Unmut beim Einzelhandel und beim Kleingewerbe ist natürlich unüberhörbar. Die vom Wirtschaftsbund dominierte Handelskammer hat sich meiner Meinung nach in den letzten Jahren um das Problem des Greißlersterbens und damit verbunden der Nahversorgung sehr wenig gekümmert. Erst im Zeichen der bevorstehenden Handelskammerwahlen wurden nun die Hilferufe der Greißler gehört, und dies dürfte offenbar auch für diesen heutigen Antrag - zumindest auf den Plakaten, die wir sehen, ist dies erkennbar - auslösend gewesen sein. Das unterstreicht natürlich auch die Bedeutung der Handelskammerwahlen. Man hat sich aber natürlich - das muß ich auch erwähnen - jahrelang auf rote und freiheitliche Handelsminister ausgeredet, und nun gibt es seit vier Jahren neben der schwarzen Handelskammer auch einen schwarzen Handels- und Wirtschaftsminister und trotzdem sterben die Greißler weiter! Der Unmut der Greißler ist, wie gesagt, unüberhörbar und hat den Wirtschaftsbund offenbar doch zu einer Aktivität getrieben. Nun, wie sieht die Situation in Niederösterreich derzeit aus? In den letzten Jahren wurden vor allem im Großraum von Wien und auch in anderen regionalen Zentren, wie speziell St. Pölten oder Amstetten, zahlreiche mittlere, aber auch sehr große Einkaufszentren errichtet. Dabei wurde bei der Widmung leider Gottes - und da ist man jetzt Gott sei Dank draufgekommen - auf die Raumprobleme sehr wenig Rücksicht genommen. Dies brachte zwar für die betreffenden Gemeinden steuerliche Vorteile, jedoch auf der anderen Seite auch gravierende Nachteile, gravierende Probleme für eine ganze Region. Zum einen wurden riesige Grundflächen verbraucht, zum anderen entstanden Verkehrsprobleme, und letztlich wurde die Nahversorgung auch empfindlich gestört. Darüber hinaus entstanden durch notwendige Maßnahmen bei der Infrastruktur, Verkehrserschließung und ähnlichem auch Folgekosten, Kosten, die natürlich die Allgemeinheit zu tragen hatte. Wir betrachten es als eine Aufgabe der geistigen, aber auch der strukturellen Dorferneuerung, daß die Nahversorgung wieder so wie früher funktioniert. Der Greißler im Dorf hat gesellschafts- und sozialpolitische Aufgaben zu erfüllen, und dabei ist er natürlich auch entsprechend zu unterstützen. Heute setzt man sich meistens ins Auto, fährt in die nächste Stadt, steht im Stau, ärgert sich, daß man keinen Parkplatz findet, kauft dann noch dazu meist Dinge, die man gar nicht wollte, denn man kauft nicht nur nach Bedürfnissen, sondern nach Angeboten. Darüber hinaus gibt es aber neben den Großeinkaufszentren noch ein weiteres Problem, das ich heute hier auch ansprechen möchte, nämlich die Tatsache, daß in letzter Zeit zunehmend eine Bedrohung für bodenständige Kleingewerbeunternehmen durch Supermarktketten entstand, die sich unter geschickter Ausnützung der 400 m2-Flächenbegrenzung, die in unserem Raumordnungsprogramm verankert ist, jetzt auch in kleineren Gemeinden niedergelassen haben und damit in diesen kleinen Ortschaften das wirtschaftliche Zusammenleben empfindlich stören. Es ist natürlich eine Frage der freien Marktwirtschaft, und ich bin daher auch sehr vorsichtig, wenn ich dieses Thema anspreche, aber wir dürfen es doch nicht aus den Augen verlieren, da dadurch in einer mittleren Gemeinde das wirtschaftliche Funktionieren empfindlich gestört werden kann, ohne daß es aus der Sicht der Nahversorgung dafür ein Erfordernis gegeben hätte. Der Kaufmann oder der Fleischhauer im Ort - ich weiß das aus meiner eigenen Heimatgemeinde, weil wir dort dieses Problem derzeit auch diskutieren - kauft seine Ware zumindest zum Teil von Produktionsbetrieben aus der eigenen Gemeinde oder der umliegenden Region, während eine Handelskette alle ihre Waren zumindest aus anderen Regionen zukauft, und was noch mehr stört, meist sogar aus dem Ausland importiert. Unsere Landwirtschaft produziert auf der einen Seite Überschüsse, die mit hohen Zuschüssen wieder exportiert werden, während auf der anderen Seite die Supermarktketten einen Großteil ihrer Waren importieren, noch dazu oft nicht mit dem Qualitätsniveau, wie wir es aus österreichischer Produktion kennen. Dadurch wird, wie ich meine, der kleinstrukturierte ländliche Wirtschaftsraum empfindlich gestört, und wir sollten uns daher neben der Diskussion über Großeinkaufszentren auch Gedanken machen, wie wir dieses Problem in den Griff bekommen können, wie wir den bodenständigen kleinen Handelsbetrieb in irgend einer Form unterstützen können, damit dieser kleinstrukturierte Wirtschaftsraum weiterlebt. Darüber hinaus erfolgt natürlich dann aus einer Region sehr oft auch ein Gewinnabfluß, oft sogar auch ins Ausland, was natürlich auch ein finanzpolitisches Problem ist. Wie sieht nun die derzeitige Gesetzeslage in Niederösterreich aus? Die Flächenwidmung und natürlich auch die Widmung von Einkaufszentren fällt grundsätzlich in die Gemeindeautonomie. Darüber hinaus hat das Land gemäß § 21 des geltenden Raumordnungsgesetzes die Möglichkeit, die Genehmigung für ein örtliches Raumordnungsprogramm, sprich einen Flächenwidmungsplan, zu untersagen, wodurch dann die Gemeinde verpflichtet wäre, ein anderes Raumordnungsprogramm vorzulegen. Zu dieser Untersagung auf Landesseite fehlte aber in der Vergangenheit meist der politische Mut, aber es fehlten auch die erforderlichen raumordnungspolitischen Grundlagenforschungen, die notwendig sind, um einer Gemeinde eine derartige Widmung zu versagen. Und das soll eben mit dem heutigen Antrag verbessert werden. Hier liegt offenbar die Wurzel des Problems. Die Gemeinden sind natürlich zu schwach, um angesichts der zu erwartenden Steuereinnahmen auf eine Umwidmung zu verzichten, und das Land hat sich leider Gottes in seiner Aufsichtspflicht hier weitgehend herausgehalten. Ohne die Autonomie der Gemeinden antasten zu wollen, glaube ich doch, daß es sich hier nicht nur um ein spezifisches Gemeindeproblem allein handelt, sondern daß bei der Errichtung von Einkaufszentren sehr wohl überregionale Interessen berührt werden. Es kann daher nicht allein im Entscheidungsbereich einer Gemeinde liegen, wenn durch die Errichtung solcher Einkaufszentren ganze Regionen nachhaltig beeinflußt oder zumindest in ihrer Struktur verändert werden. Der Landesgesetzgeber sollte sich daher zusätzlich zu der heute beantragten Raumverträglichkeitsprüfung Gedanken machen oder ernsthaft überlegen, ob nicht die Widmung von Großeinkaufszentren auf Grund dieser überregionalen Interessenslage zumindest teilweise aus der Kompetenz der Gemeinden entfernt werden sollte. Gemäß Artikel 118 des BundesVerfassungsgesetzes, wo die verfassungsrechtliche Umschreibung des Wirkungsbereiches der einzelnen Körperschaften verankert ist, wäre dies nach der Auffassung von Verfassungsrechtlern durchaus möglich, weil überregionale Probleme berührt werden und daher verfassungsrechtlich keine Beschneidung der Gemeindeautonomie erfolgen würde. Auf jeden Fall wäre es zumindest notwendig, daß der § 21 des Raumordnungsgesetzes vom Land her wesentlich restriktiver gehandhabt wird als in der Vergangenheit. Wie sieht die Entwicklung in den anderen Bundesländern aus, wenn Sie mir hier noch einige Vergleiche gestatten? In den letzten Jahren haben die meisten Bundesländer ihre Raumordnungsgesetze dahingehend novelliert, daß sie Bestimmungen aufgenommen haben, die auf die Nahversorgung in den Regionen Rücksicht nehmen. Dabei entstanden aber kompetenzrechtliche Probleme. Es wurden vom Verfassungsgerichtshof in der Folge einige Gesetze aufgehoben, in Oberösterreich und auch in Vorarlberg, weil die Zuständigkeit nicht gegeben war und es sich hier um gewerberechtliche Bestimmungen handelt, die Sache des Bundesgesetzgebers sind. Es steht daher auch der Bundesgesetzgeber in dieser Frage sehr wohl unter Zugzwang, und der Herr Wirtschaftsminister Schüssel hat ja, wie ich einer Pressemeldung entnehmen konnte, bereits erklärt, daß er in dieser Frage, was seinen Zuständigkeitsbereich anlangt, stärker auf die Bremse steigen wolle. Es sollte daher von Landesseite der Bund aufgefordert werden, nicht nur Versprechen abzugeben, sondern auch tatsächlich gesetzliche Änderungen, speziell im Gewerberecht, vorzunehmen. Mittlerweile gibt es aber in den meisten anderen Ländern natürlich Regelungen, raumordnungspolitische Regelungen, die auch eine Verbesserung der Nahversorgung berücksichtigen. Man hat das nur etwas anders formuliert. So hat zum Beispiel das Land Oberösterreich im Jahre 1989 eine Novelle zum Raumordnungsgesetz beschlossen, worin ein Paragraph aufgenommen wurde, der lautet: "Die Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit notwendigen Gütern und Dienstleistungen ist zu gewährleisten." Auch das Land Tirol hat derartige Bestimmungen aufgenommen. In Kärnten gibt es diese Bestimmungen ebenfalls. Man ist aber derzeit dabei, eine weitere Novelle im Landtag vorzubereiten. Im Salzburger Raumordnungsgesetz befindet sich eine Bestimmung, die die Genehmigung für Einkaufszentren entsprechend regelt. Dort heißt es: "Die Genehmigung ist zu versagen, wenn nachteilige Auswirkungen auf Landschaftsgefüge, Ortsbild, Verkehr, Handels- und Sozialstruktur zu erwarten sind." Also auch eine sehr klare Formulierung. Das Land Vorarlberg geht hier noch etwas weiter. Ich werde auf diese Spielart abschließend noch zurückkommen. Das Land Vorarlberg erlaubt nämlich nur dem überregionalen Raumplaner, Einkaufszentren zu widmen. Ich fasse daher unseren Standpunkt zu dieser Problematik zusammen: Wir sollten alle gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen, die es schon gibt, um eine Verbesserung der Nahversorgung bei weniger Großmärkten und einem kleinstrukturierten Handel zu erreichen. Dies bringt uns gesellschaftliche, soziale, aber vor allem ökologische Vorteile. Wir dürfen dem Kampf der Giganten zwischen dem sogenannten "Grünen Riesen", dem Konsummarkt, oder auch ausländischen Handelsketten nicht tatenlos zusehen, weil nämlich der sozial Schwächere und vor allem die Umwelt dabei auf der Strecke bleiben. Wir sollten uns daher nicht nur vor Handelskammerwahlen um die Nahversorgung und den kleinen Handel kümmern. Die Verpflichtung zu einer Raumverträglichkeitsprüfung, die heute Gegenstand des Antrages ist, ist sicherlich nur ein erster Schritt in diese Richtung. Darüber hinaus sind jedoch nach unserer Meinung im Raumordnungsgesetz noch weitere Verbesserungen, aber auch, wie ich schon ausgeführt habe, seitens des Bundesgesetzgebers notwendig. Wir schlagen daher von Landesseite die Entwicklung eines eigenen Raumordnungsprogrammes für Nahversorgung vor und auch eine baldige Änderung des NÖ Raumordnungsgesetzes nach den von mir erwähnten Grundsätzen. (Abg. Icha: Sogar die Russen schaffen jetzt die Planwirtschaft ab, und Ihr wollt sie einführen!) Herr Kollege Icha! Diese Forderung basiert auf der Grundlage des bestehenden Raumordnungsgesetzes. Wenn Sie das Niederösterreichische Raumordnungsgesetz kennen, dann finden Sie in der Zielbeschreibung einen Punkt, wo die Formulierung bereits sehr vage vorhanden ist, aber nicht in der Form, wie wir sie uns wünschen und, wie ich eben erwähnt habe, wie es der Vorarlberger Gesetzgeber gemacht hat, nämlich daß er die Widmung von Einkaufszentren nur einem überregionalen Raumplaner überläßt. Ein Raumordnungsprogramm für Nahversorgung ist für mich keine zentralistische Methode, sondern eben ein Plan, worin festgelegt ist, wie sich die Nahversorgung aus raumordnungspolitischer Sicht entwickeln soll. Meine Damen und Herren! Wir wollen keine Großmärkte verhindern, sei abschließend gesagt, sondern wir wollen Strukturen erhalten und die Nahversorgung sichern. (Beifall bei der FPÖ.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag.Kaufmann. Abg. Mag.KAUFMANN (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wir haben soeben Gelegenheit gehabt, einen Einblick in freiheitliches Gedankengut nehmen zu können, nämlich in ein Gedankengut, das einerseits davon ausgeht, daß wir alle gemeinsam anstreben, möglichst rasch in die EG zu kommen. Wir träumen alle vom großen gemeinsamen Markt der 350 Millionen Menschen, dessen wesentliche Philosophie ist, daß es die vier großen Freiheiten gibt, und eine der vier großen Freiheiten ist die Freiheit des Warenverkehrs, die wir alle anstreben und wo wir glauben, daß wir auf Grund eines erhöhten Wettbewerbes Nutznießer sein können. Dann hören wir, daß freiheitliches Gedankengut zwar verbal irgendwie mit der EG zusammenhängt, in Wirklichkeit aber verhindert werden soll, daß die Wurst nicht im nächsten Ort, sondern nur im eigenen Orte eingekauft werden kann. Das ist vielleicht das Gedankengut der FPÖ in Österreich, aber ganz sicherlich nicht liberales Gedankengut, und vielleicht ist das auch ein Grund, weshalb es so viele Schwierigkeiten gibt, die FPÖ in der liberalen Gemeinschaft der Europäischen liberalen Partei zu halten. (Abg. Ing.Weinmeier: Das ist mir egal!) Das nur soweit zu meinem Vorredner. Zum Antrag selbst. Es geht in diesem Antrag darum, daß für Einkaufszentren eine Raumverträglichkeitsprüfung eingeführt werden soll und, ich darf es gleich vorwegnehmen, in dem Antrag steht auch, daß grundsätzlich davon auszugehen ist, daß strukturgerechte Einkaufsprojekte sowohl im Interesse der Konsumenten als auch der dynamischen Handelsunternehmen liegen und daher unterstützt und gefördert werden sollen. Wir sind also der Philosophie treu, daß wir sehr wohl den Wettbewerb weiter forcieren und Nutznießer einer dynamischen Handelsentwicklung sein wollen, und das ist auch in diesem Antrag enthalten. Richtig ist, daß mitunter einzelne große Handelsketten, einzelne große Handelszentren große Auswirkungen auf die Umwelt, auf das Landschaftsbild, auf das Ortsbild, auf die Verkehrsbelastung haben. Ich wohne selbst in einem Ort, nämlich in Brunn am Gebirge, der äußerst stark in Mitleidenschaft gezogen wurde und noch immer gezogen wird durch die besondere Verkehrsbelastung, die durch die Shopping City Süd verursacht wird, die jetzt einigermaßen durch eine neu errichtete eigene Autobahnabfahrt gemildert wird. Ich weiß aber auch, daß Handelszentren, Einkaufszentren in Wirklichkeit die Umwelt, den Lebensraum, die Lebensqualität eines Ortes wesentlich verändern können. Es gibt daher offensichtlich große Einigkeit über den Sachverhalt, daß die zukünftige Raumverträglichkeitsprüfung alle umweltrelevanten Kriterien, also alle Auswirkungen auf den Verkehr, auf die Umwelt eines Ortes, auf das Ortsbild etc., sehr wohl berücksichtigen und Auswirkungen, die die Lebensqualität der Bewohner unzumutbar einschränken, verhindern muß bzw. solche Einkaufszentren durch eine entsprechende Raumwidmung verhindert werden. Es ist darüber hinaus, glaube ich, auch zu prüfen, daß solche großen Einkaufszentren auch Auswirkungen auf andere öffentliche Einrichtungen haben. Die Abgeordneten aller Parteien können im Bezirk Mödling ein Lied davon singen, daß zum Beispiel die Sicherheitseinrichtungen, also die Gendarmerie, durch die bestehenden Handelszentren im Bezirks ganz besonders beansprucht werden und daher 20 bis 30 Gendarmeriedienstposten fehlen. Es sollten 20 bis 30 Gendarmerieposten zusätzlich in diesen Bezirk kommen, weil auf Grund der Schlüsselberechnung, die letzten Endes auf der Einwohnerzahl basiert, eine Verfälschung des wirklichen Bedarfes besteht, der bei zukünftigen Regelungen berücksichtigt werden soll. Ich glaube, daß man langfristig - das ist nicht nur Sache des Landes, sondern auch des Bundes darüber Überlegungen anstellen soll, wie insbesondere durch solche Zentren verursachte Kosten zum Beispiel die besondere Beanspruchung der Sicherheitsorgane etc. - auch von den Verursachern durch neue spezielle Maßnahmen mitgetragen werden können. Ich glaube, daß auch darüber relativ bald Einigung erzielt werden kann. Die wirkliche Frage in diesem Antrag ist die der Nahversorgung. Und hier darf ich gleich für unsere Partei feststellen: Wir wollen, daß die Nahversorgung in möglichst großem Umfang gesichert ist. Wir befürchten aber sehr - und gerade der Vorredner gibt dazu besonders Anlaß -, daß die Nahversorgung in Wirklichkeit als Feigenblatt dafür verwendet wird, den Wettbewerb zusätzlich zu behindern und sich einen lästigen Wettbewerb vom Hals zu schaffen. Gerade der jüngste OECDBericht hat aufgezeigt, wie notwendig in Österreich zusätzlicher Wettbewerb insbesondere auch im Handel ist. Wir leben in Österreich in einem Hochpreisland, und dieses hohe Preisniveau wird durch mangelnden Wettbewerb verursacht. Es gibt seitens der Arbeiterkammer große Bemühungen, ununterbrochen Preisvergleiche festzustellen. Angesichts des OECD-Berichtes sind diese Preisvergleiche auch von der Bundeswirtschaftskammer überprüft worden. Das ist im letzten "Profil" nachzulesen. Es ist ganz eindeutig, daß die Preise in Österreich bei vielen einzelnen Warengruppen wesentlich über dem EG-Niveau liegen. Etwa im Bereich der Lebensmittel bei 16 %, bei Fleischprodukten 16 %, bei Bekleidung 16 %, bei Transportleistung 15 %, bei Früchten und Gemüse 14 %, bei alkoholischen Getränken 14 %, bei Restaurants und Hotels 8 %. Ein Preisvergleich in einem Einkaufsmarkt, etwa der Städte Wien und München, wo der Einkauf für eine vierköpfige Familie in einem Supermarkt für die Bedürfnisse des Wochenendes simuliert wurde, zeigt, daß München um 24 % billiger ist als Wien. Es geht daher wirklich darum, daß dieser Antrag, der momentan vorliegt, nicht dafür ausgenützt wird, zusätzlichen Wettbewerb zu verhindern, sondern daß wirklich nur sehr präzise darauf geachtet wird, die Nahversorgungsstrukturen im Auge zu behalten, ohne zusätzlichen Wettbewerb unzulässig einzuschränken. Ich muß noch drei Punkte anführen, weshalb wir Befürchtungen haben und daher beim weiteren Werdegang dieser Gesetzesnovelle sehr auf der Hut sein werden, daß es nicht zu einer Beschränkung des Wettbewerbs kommt. Zum ersten ist im ursprünglichen ÖVP-Antrag der Satz enthalten: "Einhalt zu gebieten ist allerdings jenen Einkaufsprojekten, die der Sicherung der bestehenden Nahversorgungsstruktur zuwiderlaufen." Es ist aufgrund unserer Initiative dieser Satz wieder aus dem Antrag rausgekommen. Aber was bedeutet es denn, bestehende Strukturen zu sichern? Das kann ja nur bedeuten, den Wettbewerb zu versteinern! Das kann ja nur bedeuten, zusätzlichen Wettbewerb zu verhindern! Ein zweiter Grund, der unsere Befürchtung nährt, ist, daß die Forderung nach dieser Raumverträglichkeitsprüfung auch ein Punkt in der Forderungsliste des Wirtschaftsbundes zur Handelskammerwahl ist. Es liegt natürlich in der Natur der Sache, daß der Wirtschaftsbund bei der Handelskammerwahl für die Wirtschaftstreibenden wirbt und nicht für die Konsumenten. Es soll daher nicht um die Interessen der Konsumenten gehen, und kann dabei gar nicht darum gehen, sondern um die Interessen der Wirtschaftstreibenden. Und wenn es bei der Raumverträglichkeitsprüfung um die Interessen der Wirtschaftstreibenden geht, kann es ja nur um die Einschränkung des Wettbewerbs und nicht um die Forcierung des Wettbewerbs gehen. Daher ist das schon ein Punkt, der uns in dieser Diskussion sehr nachdenklich stimmt. Ich darf einen dritten Punkt anführen. Das ist nämlich die Praxis der bisherigen Anwendung der Bestimmungen des Raumordnungsgesetzes. Ich habe in vielen, vielen einzelnen Fällen erlebt, daß es hier in der Tat um Wettbewerbsverhinderung geht und daß alle anderen Aspekte in Bezug auf die Umwelt, auf die Verkehrsbelastung etc. etc. weit in den Hintergrund gerückt sind. Ich darf ein Beispiel aus meiner Heimatgemeinde anführen. Das ist die Widmung des jetzigen DogroMarktes als Einkaufszentrum. Dieser Dogro-Markt ist in einer Gehentfernung zur Shopping City-Süd angesiedelt. Die Shopping City-Süd hat sicher die 30- bis 40fache Verkaufskapazität. Es ist also nahezu unmöglich, daß ein Dreißigstel oder nur ein Zwanzigstel Kapazität, die neben einer Shopping City-Süd entsteht, die Nahversorgung der anderen Gemeinden auch nur irgendwie in einem relevanten Umfang berührt. Trotzdem ist Jahre hindurch versucht worden, diese Widmung mit den haarsträubendsten Argumenten zu verhindern. Es ist zum Beispiel auferlegt worden, daß die Gemeinde eine Befragung bei den Betrieben in der Gemeinde durchführt, ob sie sich durch diesen Dogro-Markt gestört fühlen oder nicht. Nicht die Konsumenten haben befragt werden müssen, die ansässigen Betriebe mußten befragt werden, das ist genau der falsche Weg, und zu guter Letzt, als dieser Dogro-Markt dann gestanden ist, als die Widmung tatsächlich rechtskräftig und auch als Einkaufszentrum genehmigt worden ist, hat es eine Anzeige der Handelskammer gegen den Bürgermeister der Marktgemeinde Brunn gegeben. Diese Anzeige läuft immer noch. Der Bürgermeister ist einer Strafverfolgung, die momentan läuft, ausgesetzt. Er muß sich hin und wieder beim Staatsanwalt verschiedener Einvernahmen unterziehen und in Wirklichkeit geht es ganz einfach darum, Maßnahmen zur Verhinderung des Wettbewerbs durchzusetzen. Diese drei Punkte, die ich angeführt habe, sollen zeigen, daß wir sehr, sehr auf der Hut sein werden, daß wir momentan der Intensität dieses Antrages sehr wohl zustimmen. Wenn es nämlich darum geht, daß die Nahversorgungsstruktur in einem bestimmten Umfang aufrecht bleibt, daß eine Nahversorgung existent bleibt, dann gehen wir mit. Wenn es darum geht, daß die Umwelt entsprechend berücksichtigt, daß Verkehrsmaßnahmen entsprechend koordiniert werden sollen, dann sind das alles Punkte, mit denen wir uns einverstanden erklären können. Wenn es aber in der zukünftigen Novelle darum gehen wird, Wettbewerb zu verhindern, dann ist das der Punkt, wo wir nicht mehr mitgehen können, weil wir für mehr Wettbewerb und nicht für weniger Wettbewerb sind. In diesem Sinne darf ich sagen, daß die SPÖ-Fraktion dem Antrag in der im Ausschuß geänderten Form zustimmen wird. Wir werden aber, wie ich gesagt habe, sehr, sehr auf der Hut sein, daß auch das Gesetz, dessen Novellierung ja hier angeregt werden soll, wirklich so ausschaut, daß es nicht zu Wettbewerbseinschränkungen und daher zur Schlechterstellung der Konsumenteninteressen kommt. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Ich darf die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der Bäuerinnen aus dem Bezirk Zistersdorf mit ihren Ehegatten, die auf der Galerie als Zuhörer Platz genommen haben, sehr herzlich begrüßen. Zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Trabitsch. Abg. TRABITSCH (ÖVP): Verehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin sehr froh, daß der Mag.Kaufmann den Wettbewerb angesprochen hat. Wir sind natürlich auch dafür, aber er soll geregelt und fair sein. Das ist ganz klar. Die Handelskammer wird hier immer wieder in Bezug auf die Handelskammerwahlen angezogen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Sie die "NÖ Wirtschaft" lesen, Herr Ing.Weinmeier, eine gute Zeitung, es ist die Zeitung der Handelskammer Niederösterreich, dann werden Sie bemerkt haben, daß die Raumverträglichkeitsprüfung seit drei Jahren darin gefordert wird, und das war schon lange vor den Handelskammerwahlen. Das möchte ich Ihnen noch sagen. Ich bin auch froh darüber, daß Sie das Wort "ökosozial" in ihren Sprachschatz aufgenommen haben, dann brauchen Sie nicht immer zu lästern, daß nur die ÖVP allein davon spricht. Dann hat es auch noch die Aussage gegeben, Sie wollen das alles frei machen, aber auch schon zu Zeiten Ihres Handelsministers Steger war die Nahversorgung gefährdet, und wir haben große Probleme gehabt, das ist gar keine Frage, aber der hat auch nichts ändern können oder wollen. Wir sind immer bemüht, diese Sache in den Griff zu bekommen, aber so wie es im letzten "Regal" der Herr Haider verlangt hat - bitte ich muß Ihnen schon sagen, wir haben das genau geprüft -, ist es juristisch unmöglich. Dies nur zur Einführung, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Strukturen des Handels haben sich in den letzten Jahren entscheidend verändert. Mit ein Grund dafür ist sicher das veränderte Einkaufsverhalten der Kunden, die mobiler geworden sind und im Familieneinkauf eine Art Erlebnis sehen. Somit entsprechen Einkaufszentren durchaus der Nachfrage, die in der Marktwirtschaft Grundlage für die betriebswirtschaftliche Entscheidung ist. Eines hat diese Entwicklung gewiß mit sich gebracht: Die Großbetriebsformen des Handels stellen sich in vielen Fällen als Verkehrserreger ungeahnten Ausmaßes dar: Umweltbelastungen für die Anrainer, die Grenzen des zumutbaren Überschreitens sind erreicht. Die Wirtschaftsstruktur im Einzugsbereich dieser Zentren hat Schaden erlitten, Nahversorgungsprobleme sind entstanden, die vorwiegend im Interesse des Konsumenten zu lösen sind. Das Landschafts- und Ortsbild wurde oftmals beeinträchtigt. Vor Jahren wurde in Niederösterreich durch die Schaffung einer zwingenden Flächenwidmung für Einkaufszentren in zentralen Orten ein wichtiger Schritt gesetzt, um die Ausuferung der im Gesetz genau definierten Betriebsbauten des Handels zu verändern. Nicht nur die Nahversorgungsentwikklung anderer Gemeinden ist bei der Grundlagenforschung für die Umwidmungen zu prüfen, sondern auch die mögliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Entwicklung. Das wäre also im Zusammenwirken mit den Bestimmungen der Gewerbeordnung und Bauordnung ein Instrumentarium, um negative Folgeerscheinungen von Einkaufszentren zu verhindern; ich sage wäre, meine sehr verehrten Damen und Herren, denn in der Praxis ist die Nachweisführung über mögliche Beeinträchtigungen äußerst kompliziert. Als weiteres kommt dazu, daß Auswirkungen großer Verkaufseinheiten nicht auf das jeweilige Bundesland beschränkt sein können. Die Diskussionen um das Projekt Auhof und das Projekt Parndorf haben es bewiesen. Die Planungsgemeinschaft Ost hat daher Überlegungen angestellt, mit welchen gesetzlichen Instrumentarien hier eine Kooperation der Bundesländer Niederösterreich, Wien und Burgenland erfolgen kann. Der Entwurf für eine entsprechende Vereinbarung liegt vor. Obwohl Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, die wesentlichen Inhalte kennen werden, möchte ich doch einen kurzen Überblick geben: Standorte für Einkaufszentren über 2.500 m2 Gesamtnutzfläche, das entspricht etwa 1.900 m2 Verkaufsfläche, sind einer Raumverträglichkeitsprüfung zu unterziehen. Dabei sollen unterschiedlich von den Bestimmungen des Raumordnungsgesetzes auch Verkaufseinheiten nur einer Branche untersucht werden können. Die Raumverträglichkeitsprüfung ist für bestehende Geschäftsbauten vorzusehen, wenn sie über die genannte Grenze hinausgehend vergrößert werden. Die Prüfung hat die Auswirkungen auf folgende Bereiche aufzuzeigen: Natur- und Landschaftshaushalt, Landschafts- und Ortsbild, vorhandene Nutzungen, Flächenbedarf und Flächenbilanz, Verkehrsbelastung und Umwelt, Zentren- und Siedlungsstruktur und zu guter Letzt Wirtschaftsstruktur. In diesen Bereichen sind alle zu prüfenden Kriterien enthalten, wie die Anbindung an den öffentlichen Verkehr, Versorgungssicherheit in Krisenzeiten oder auch die Erhaltung der Grünräume. Ich sehe, meine sehr verehrten Damen und Herren, in diesem Gesetzentwurf durchaus vernünftige Grundlagen, um eine ganzheitliche Prüfung von Projekten für Einkaufszentren, weit weg von einer verfassungsrechtlich bedenklichen reinen Lokalbedarfsprüfung zu schaffen. Die Aufforderung an die Landesregierung, sich um den raschen Abschluß der Bundesländervereinbarung zu bemühen, ist vor diesem Hintergrund zu sehen. Ein nächster Schritt wird dann die Übernahme des wesentlichen Vertragsinhaltes in die Rechtsordnung unseres Bundeslandes sein. Dabei werden auf jeden Fall verfassungsrechtlich abgesicherte klare Formulierungen zu finden sein. Nicht zu vergessen sind bestehende Regelungen im Betriebsanlagenrecht der Gewerbeordnung, deren strikte Anwendung schon jetzt im Verfahren Elemente einer Raumverträglichkeitsprüfung sichert. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Angesichts einer geschätzten Verkaufsfläche bei Projekten für Einkaufszentren in der Länderregion Ost im Ausmaß von 700.000 bis 900.000 m2 ist die hier dargelegte Initiative jedenfalls ein Schritt, der sich in der Zukunft positiv auswirken könnte. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Hans. Abg. Ilse HANS (FPÖ): Herr Präsident! Hoher Landtag! Sehr geehrte Damen und Herren! Anläßlich des Festaktes "10 Jahre Planungsgemeinschaft Ost" im Juni 1988 in Wien hat Universitätsprofessor Dr.Hans Kistenmacher zum Thema "Raumordnung als umweltpolitische Aufgabe" einen Vortrag gehalten. Am Anfang seiner Ausführungen beklagt der Experte die jahrelang mangelnde politische Unterstützung notwendiger Raumordnungsmaßnahmen. Er beklagt fehlendes Umwelt- und Raumordnungsbewußtsein, das in Österreich wie auch in den Nachbarstaaten zu einer äußerst unbefriedigenden Situation, wie er das ausdrückt, geführt hat. Die mobile Gesellschaft inmitten des rasanten Wirtschaftswachstums hat Regionen erschlossen und vorwiegend Geschäftsinteressen unterworfen. Immer mehr bleibt der Lebensraum auf der Strecke. Tatsächlich sinkt unsere Lebensqualität in den zersiedelten Gebieten und in den Ballungszentren. Sehr geehrte Damen und Herren! Die Länderregion Ost, wie sie in dem vorliegenden Antrag definiert ist, wird in den kommenden Jahren noch viel größeren Belastungen ausgesetzt werden als bisher. Der Touristenstrom aus den Nachbarländern wird noch anschwellen. Verkehrslawinen werden uns überrollen. Pendlerströme arbeitender Menschenmassen werden ausufern. Ein schönes Stück Niederösterreich nach dem anderen wird Nutzungskonflikten die Stirn bieten müssen. In einer solchen Zeit ist es notwendig, raumordnend einzugreifen. Das Empfinden von Raumnot oder Platzangst ergreift bereits manchen Bürger unseres Landes und ihnen wird sehr viel versprochen. Der ÖVP-Wirtschaftsbund zum Beispiel leistet seinen Beitrag zum Thema Raumordnung und verspricht, neue Märkte für Tourismus und Freizeitwirtschaft zu erobern. Der Herr Landeshauptmann möchte laut Profil weitere Autobahnen bauen lassen, um das Straßennetz noch enger zu ziehen. Naturschutzorganisationen wünschen sich in Niederösterreich die Erhaltung einer möglichst großen Fläche unberührter Natur. (Dritter Präsident Ing.Schober übernimmt den Vorsitz.) Also, eine sinnvolle Raumordnungspolitik wird uns allen noch viele Diskussionen und schwierige Entscheidungen abverlangen. Der vorliegende Antrag ist ein erster zaghafter Versuch, eine vorsorgende Raumordnungspolitik in Angriff zu nehmen. Der Antrag beschäftigt sich mit dem Problem, daß wachsende Einkaufszentren unsere räumlichen Strukturen zerstören, vor allem gefährden sie die Nahversorgung der Bevölkerung. Auch eine Wochenzeitschrift hat sich unlängst mit dieser Entwicklung auseinandergesetzt. Da tobt also in Österreich eine noch nie dagewesene Regalschlacht. Inhaber von Lebensmittelketten versuchen um jeden Preis, die Konkurrenz in Ketten zu legen. Das Ergebnis dieses Wirtschaftskrieges ist derzeit: zu viele Verkaufsflächen, härterer Wettbewerb, sinkende Preise und vielfach auch - und das ist nicht im Interesse des Konsumenten eine abfallende Qualität des Warenangebotes. Die Opfer des Krieges sind zahlreich: zuerst macht der kleine Gewerbetreibende, der nicht mehr mithalten kann, seinen Laden zu. Dann muß der Konsument für immer schlechtere Massenware einen immer weiteren Verkehrsweg zurücklegen. Sehr geehrte Damen und Herren! Das Absterben von Kleinkrämern gleich um die Ecke zugunsten des Großhändlers im nächsten Ort war eine Fehlentwicklung. Die Aushöhlung der Nahversorgung steht im krassen Gegensatz zu den Erfordernissen der Zukunft. Wie sieht denn unsere Zukunft aus? Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung in unserem Bundesland werden künftig immer mehr alte Menschen, Alleinstehende, so lange wie möglich für sich selbst sorgen müssen. Wenn diese Menschen das Lebensmittelgeschäft zu Fuß nicht mehr erreichen können, dann werden sie mit ihrer Situation kaum ohne fremde Hilfe fertig werden. Aber auch immer mehr junge Menschen leben als Singles in Einpersonenhaushalten. Das allgemeine künftige Verkehrsaufkommen wird auch sehr wesentlich davon abhängen, ob diese Einzelgänger zum Einkaufen das Auto brauchen. Alle Bevölkerungsschichten, ganz egal, ob jung oder alt, wollen eine frische, gesunde Lebensmittelware. Was aber, bitte, finden Sie heute zum Teil in den Diskontläden? Medikamentös durchsetztes Fleisch aus einer Massentierhaltung, Eier aus Legebatterien und importiertes mit unbekannten Spritzmitteln behandeltes Gemüse. Das Angebot entspricht vielfach nicht mehr dem Gesundheitsbewußtsein des Bürgers. Und dazu kommt noch der allgemeine Verpakkungswahnsinn in den Großmärkten. Je weiter der Weg ist, den die Ware zurücklegen muß, bevor sie den Endverbraucher erreicht, umso besser muß sie verpackt sein. Je mehr selbstredende Werbung für die Ware gemacht werden muß, umso schöner muß sie verpackt sein. Übrig bleiben Millionen Tonnen von Abfallmaterial, für das der Steuerzahler mehrmals bezahlen muß. Er bezahlt einmal die Verpackungsgebühr beim Wareneinkauf und dann noch einmal die Deponiegebühr für die Reststoffe des ausgedienten Artikels. Es gibt also eine Vielzahl von Gründen, die gegen die Errichtung weiterer, überdimensionaler Großmärkte und riesiger Einkaufszentren sprechen. Wir Freiheitlichen werden daher dem vorliegenden Antrag zustimmen. Ich möchte abschließend aber nochmals hervorheben, daß diese Projekte nicht die einzige Bedrohung unserer Raumordnung darstellen. Jedes Großbauvorhaben ist ein massiver Eingriff in unsere Umwelt, in unsere Lebenswelt. Ich bedauere es daher zutiefst, daß die bundesgesetzlichen Regelungen zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Großprojekten in dieser Legislaturperiode nicht mehr zustandekommen werden. Ohne Umweltverträglichkeitsprüfungen werden wir in Niederösterreich aber kaum zu einer vernünftigen Raumordnungspolitik kommen. Bleibt nur zu hoffen, daß die nächste Bundesregierung eine bessere sein wird, die dem Schutz unseres Lebensraumes mehr Aufmerksamkeit widmet. (Beifall bei der FPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Zum Wort gelangt der Herr Abgeordnete Hubert Auer. Abg. Hubert AUER (ÖVP): Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Mag.Kaufmann hat sich in seinem Diskussionsbeitrag mit dem Wettbewerb beschäftigt und damit natürlich die Preisgestaltung angesprochen. Ich möchte mich dem Problem eher von der sozialen Frage nähern und ein paar Vorschläge machen, wie man für den sozialen Bereich die eine oder andere Lösung finden könnte. Ich möchte betonen, daß ich diese Vorschläge zur Diskussion stellen möchte und sie keineswegs als endgültig und vollständig betrachte. An und für sich ist von allen Rednern die Sorge über die Entwicklung im Bereich dieser Konzentrationen, im Bereich des Handels, zum Ausdruck gekommen, natürlich von jedem aus seinem ganz besonderen Blickwinkel. Nun, meine Damen und Herren, ich glaube, wir sollten ein bißchen realitätsnäher sein. Es wird sicherlich nicht möglich sein, auf der einen Seite einen Antrag auf Beitritt zur Europäischen Gemeinschaft zu stellen und auf der anderen Seite mit dem Verbieten Politik zu machen. Das werden sie nämlich nicht spielen! Man kann nicht das eine tun oder wollen und das andere, was dazu gehört, eben in diesem Bereich - und das sind die Konzentrationen - ganz einfach verbieten wollen. Wenn man daran denkt, daß sich das noch um sehr vieles verstärken wird, weil die Kapitalkonzentrationen in den letzten Jahren enorm zugenommen haben, weil das Kapital immer anonymer wird und daher solche Märkte, solche Investitionen, gesucht werden, dann kann man sich in etwa vorstellen, was uns in diesem Bereich noch bevorsteht. Nun, diese Konzentrationen, denen wir gegenüberstehen - wo wir doch ein bißchen spät reagieren, würde ich meinen - bedeuten natürlich die schon angesprochenen Versorgungslücken in vielen Gebieten. Es gibt sie in mehr Gebieten in Niederösterreich als wir überhaupt glauben. Schon vor einigen Jahren waren über 300 Ortschaften in Niederösterreich ohne den berühmten und vielzitierten Greißler. Das heißt also, im Ort hat es keine Möglichkeit mehr gegeben, die Versorgung des täglichen Bedarfs für alle Menschen zu decken. Nun, was bedeutet denn das, wenn man die Bedürfnisse des täglichen Bedarfs nicht mehr auf des Schusters Rappen beschaffen kann? Wenn man also dazu entweder ein Auto braucht, wenn man dazu ein öffentliches Verkehrsmittel braucht oder wenn man einen guten Bekannten bitten muß "Geh sei so gut, nimm mir die Milch, das Brot, die Eier oder das Gemüse vom nächsten Großmarkt mit", der nicht in den seltensten Fällen 20 km entfernt gelegen ist. Wenn man also die Verwandten und Bekannten ansprechen muß "Hilf mir, damit ich überleben kann". Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Das bedeutet in vielen Fällen Demütigung, das bedeutet Abhängigkeit. Und Abhängigkeit zu schaffen, das ist unwürdig. Schon aus unserer Einstellung heraus. Denn es betrifft ja nicht nur die älteren Menschen, sondern es betrifft ja auch die Hausfrauen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es betrifft Familien mit mehreren Kindern, wo die Frau ganz einfach keine Möglichkeit hat, ihren täglichen Bedarf 10 km weit entfernt zu decken. Wir wissen das alle. Und wir sind aufgefordert, dafür zu sorgen, daß Abhilfe geschaffen wird. Ich glaube daher, daß ich ein bißchen verständlich machen konnte, daß das nicht nur eine wirtschaftliche Frage ist. Diese Frage betrifft daher auch nicht nur die Wirtschaft, sondern sie ist natürlich auch eine zutiefst humane, eine zutiefst soziale Frage. Wenn wir wissen, daß diese Konzentrationen in den letzten Jahren enorm zugenommen haben und daß diese Konzentrationen in den nächsten Jahren noch enorm zunehmen werden, wenn wir wissen, daß in Orten von mittlerer Größe der letzte Greißler auch noch verschwinden wird, dann sind wir aufgefordert, dagegen etwas zu tun. Wir dürfen uns einig darüber sein, daß wir das nicht verbieten werden können, weil wir ganz einfach nicht alleine auf der Welt sind und auch wir zu Abhängigkeiten gegenüber anderen verpflichtet sind. Der Gesetzgeber aber, so glaube ich, hat im Sinne der Subsidiarität dafür zu sorgen, daß, wann eine Gruppe von Menschen Nachteile durch eine Entwicklung erleidet, Maßnahmen gesetzt werden, und sei es auf gesetzgeberischem Gebiet, damit diese Nachteile zumindest in Grenzen gehalten werden können, daß ein so geringer Schaden als nur möglich erreicht wird. Sei es in finanzieller Hinsicht, weil sie ihren täglichen Bedarf eben nur dann decken können, wenn sie Geld für öffentliche Verkehrsmittel ausgeben, oder weil sie gezwungen sind, teure Produkte zu schaffen, denn das ist ja auch verbunden mit dieser Konzentration in den großen Räumen. Wenn der Umsatz vom kleinen Greißler im Ort zurückgeht und er nur die Überlebenschance hat, wenn er versucht, soweit das möglich ist, sich über die Preise zu halten, dann geht das bis zu einem gewissen Punkt. Doch dann ist es aus und der Greißler ist weg. Und zum dritten, ich habe es schon angesprochen, haben wir dafür zu sorgen, daß diese Abhängigkeiten möglichst hintangehalten werden. Daher würde ich drei Punkte einmal zur Diskussion stellen, die man in diese Bedarfsprüfungen unbedingt mitaufnehmen muß, nämlich nicht so sehr, wie sich der Verkehr entwickelt zum Großmarkt, wenn man mit dem Auto kommt, sondern wie denn dieser Großmarkt, dieses Einkaufszentrum, im Umkreis von 20 km erreichbar ist. Brauche ich unbedingt ein Auto selbst dazu, oder ist es möglich, auch aus den entfernteren Ortschaften diese Supermärkte zur Deckung des täglichen Bedarfes mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zu erreichen. Es ist nämlich wichtig, für alte Leute, für jemanden, der kein Auto hat, für jemand, der nicht mehr fahren will oder kann, für kinderreiche Familien, eine entsprechende Möglichkeit zu schaffen. Daher soll man das in diese angestrebten Bedarfsprüfungen mitaufnehmen. Und zum zweiten: Wenn wir wissen, daß wir wahrscheinlich diese Konzentrationen, dieses immer neue Entstehen von Großmärkten, nicht verhindern können, dann sollten wir nicht darüber nachdenken, daß diese Konzentrationen daran schuld sind, daß die Nahversorgung in vielen Bereichen nicht mehr gewährleistet ist, sondern man sollte diese Supermärkte dazu zwingen, in unterversorgten Gebieten tätig zu werden, nämlich Filialen zu errichten. Sei es nun ortsgebundener oder sei es, mit geschäftsähnlichen Autos diese Gegenden zu versorgen, natürlich zu einem angemessenen Preis. Wir würden wahrscheinlich hier sehr viel Leid mindern und Abhängigkeiten verkleinern. Meine Damen und Herren! Auch ich möchte den OECD-Bericht, der heute schon zitiert wurde, ansprechen. Sollte man nicht doch überlegen, die Zugänglichkeiten auch zum Handelsbereich zu erleichtern? Sollte man nicht doch überlegen, was denn in der Gewerbeordnung oder in anderen Gesetzen an Hindernissen vorhanden ist, wenn sich junge Menschen oder auch andere, die sich in diesem Bereich selbständig machen wollen, die eine oder die andere Lücke im Bereich der Nahversorgung entdecken oder andere Produkte dazunehmen wollen. Ich denke an Gasthäuser, die erweitern könnten, oder an Tankstellen. Sollte man nicht wirklich einmal überlegen und diskutieren, was wir hier tun könnten, um auch in diesem Bereich eine Liberalisierung zu erreichen und damit auch einen Beitrag zur Sicherung der Nahversorgung zu leisten? Ich sage das, meine Damen und Herren, im Wissen, daß in Niederösterreich seitens der zuständigen Stellen der Handelskammer diese Dinge sehr liberal gehandhabt werden und Genehmigungen durchaus auch erteilt werden. Eine entsprechende, allgemeine, erleichterte Zugänglichkeit in diesem Bereich wäre jedoch wahrscheinlich von Nöten. Man könnte viel Leid ersparen und wir müßten uns wahrscheinlich auch nicht so große Sorgen machen um die künftige Entwicklung im Bereich der Nahversorgung. Meine Damen und Herren! Die ÖVP wird diesem Antrag die Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP und Abgeordneten Mag.Kaufmann.) DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Auf der Galerie hat die zweite Gruppe der Bäuerinnen und Bauern aus Zistersdorf Platz genommen. Ich darf sie herzlichst begrüßen. Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. Franz RUPP (ÖVP): Ich verzichte. DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER (nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Verfassungsausschusses): Einstimmig angenommen! Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Buchinger, die Verhandlungen zur Zahl 198/H-3/4 einzuleiten. Berichterstatter Abg. BUCHINGER (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf über die Zahl 198/H3/4, NÖSIWAG, Niederösterreichische Siedlungswasserbau-Gesellschaft mbH, Haftungsrahmen, berichten. Das Land Niederösterreich ist hundertprozentiger Gesellschafter der NÖSIWAG, die mit 31. Dezember 1989 ein Stammkapital von 573 Millionen Schilling hat. Der Gesellschaftszweck der NÖSIWAG ist die Erschließung, die Speicherung, die Aufbereitung, die Zuleitung und die Abgabe von Trink- und Nutzwasser. Wir haben schon sehr oft über Vorlagen der NÖSIWAG in diesem Haus debattiert. Um die Aufgaben erfüllen zu können, ist es in Bezug auf das Ausbauprogramm notwendig, auch entsprechende Geldmittel aus dem Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds aufzunehmen, und zwar in der Größenordnung von rund 70 % der einzelnen Bauvorhaben. Bisher hat der NÖ Landtag die Haftungen, die dafür notwendig sind, in einem Gesamtrahmen von 915 Millionen Schilling beschlossen. Das hat sich so abgewickelt, daß der Landtag pro Projekt jeweils mit einer eigenen Vorlage befaßt wurde. Um diese Angelegenheit zu vereinfachen und um da und dort auch eine Verwaltungsvereinfachung durchzuführen, sieht nun diese Vorlage vor, der NÖSIWAG einen entsprechenden Haftungsrahmen für die in den nächsten zwei Jahren vorgesehenen Projekte zu geben. In den nächsten zwei Jahren werden von der NÖSIWAG insgesamt rund 345 Millionen Schilling verbaut werden. Die 70 %, die aus dem Wasserwirtschafts- und Umweltfonds gefördert werden, machen 241,5 Millionen Schilling aus. Es wäre daher notwendig, den Haftungsrahmen mit 240 Millionen Schilling festzusetzen. Ich darf daher namens des Finanzausschusses folgenden Antrag stellen: "Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Es wird die Errichtung eines Haftungsrahmens in der Höhe von 240 Millionen Schilling für die Übernahme von Haftungen gemäß dem Wasserbautenförderungsgesetz gegenüber dem Umweltund Wasserwirtschaftsfonds für die der NÖSIWAG, Niederösterreichische SiedlungsWasserbaugesellschaft mit beschränkter Haftung, zugesicherten Darlehen beschlossen. 2. Die NÖ Landesregierung wird ermächtigt, innerhalb des Haftungsrahmens Haftungen im Sinne des Punktes 1 zu übernehmen. 3. Die NÖ Landesregierung wird ermächtigt, die zur Durchführung dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen zu treffen." Ich darf bitten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen. DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt der Herr Abgeordnete Ing.Weinmeier. Ich erteile es ihm. Abg. Ing.WEINMEIER (FPÖ): Herr Präsident! Hoher Landtag! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag, betreffend eine Haftungsübernahme für die NÖSIWAG sieht vor, daß die Landesregierung ermächtigt wird, in Zukunft die Haftungen in einem bestimmten Rahmen selbst auszusprechen, wenn die NÖSIWAG Haftungen für Wasserwirtschafts-Darlehen benötigt. Dagegen ist aus unserer Sicht prinzipiell nichts einzuwenden, weil durch diese administrative Vereinfachung es möglich ist, die Haftungsübernahmen in Zukunft schneller abzuwikkeln. Es muß nicht auf die nächste Landtagssitzung gewartet werden, was sicherlich für die Investitionstätigkeit der NÖSIWAG eine Erleichterung bedeutet. Ich darf aber diesen Antrag zum Anlaß nehmen, um auf die steigenden Probleme, die wir im Bereich der Wasserwirtschaft allgemein haben, hinzuweisen. Die jüngste Diskussion über das neue Wasserrechtsgesetz und auch über die im Jahre 1989 erlassene Nitratverordnung des Gesundheitsministers zeigen sehr deutlich, welche Probleme in den nächsten Jahren auf die Wasserwirtschaft und daher auch auf die NÖSIWAG zukommen werden. Gemäß dem § 2 dieser Nitratverordnung, die nach dem Lebensmittelgesetz erlassen wurde, ist es verboten, ab 1. Juli 1990 Trinkwasser mit mehr als 100 Milligramm Nitrat pro Liter in Verkehr zu setzen. Da wird es noch eher weniger Probleme geben. Ab 1. Juli 1994 liegt dieser Grenzwert bereits bei 50 Milligramm Nitrat pro Liter und ab 1. Juli 1999 bei 30 Milligramm Nitrat pro Liter. Dies scheint ein sehr weitgesteckter Zeitraum zu sein, doch wenn man sich näher mit der Problematik auseinandersetzt, muß man feststellen, daß es hier sehr wohl zu Schwierigkeiten im Versorgungsbereich kommen kann. Vor allem werden schon bei dem Termin 1. Juli 1990 einige Wasserversorgungsunternehmen - die NÖSIWAG zwar sicher nicht, aber einige kleine Wasserversorgungsunternehmen - Schwierigkeiten bekommen oder vielleicht sogar ihren Betrieb einstellen müssen. Wenn man bedenkt, daß auch bei einem sofortigen Beginn der Ursachenbekämpfung die Belastungswerte nur sehr langsam und sehr zögernd verbessert werden, so wird die Problematik erkennbar. Bei der Marke 1. Juli 1994 werden sicherlich auch für die NÖSIWAG Probleme entstehen, wenn man davon ausgeht, daß die Werte bis dorthin nicht fallen werden, sondern eher steigen werden. Vor allem aber ab 1999, also bei 30 Milligramm, müssen wir mit großen Problemen in der Wasserversorgung rechnen. Wir können daher mit großer Wahrscheinlichkeit annehmen, daß eine große Investitionstätigkeit notwendig werden wird, um dieses Problem einigermaßen in den Griff zu bekommen und um die Versorgung der angeschlossenen Gemeinden weiterhin aufrecht erhalten zu können. Beginnen die geforderten Maßnahmen nicht rechtzeitig zu greifen, dann wird sich das natürlich auch empfindlich auf den Wasserpreis auswirken. Die Wasserversorgungsunternehmen müssen natürlich diese Mehrkosten, die durch technische Einrichtungen notwendig werden, um dem Nitratproblem Herr zu werden, weitgehendst auf die Konsumenten abwälzen. Man spricht unter Experten von einer durchschnittlichen Verdoppelung des Wasserpreises. Meine Damen und Herren! Da kommen sicherlich große soziale Probleme auf uns zu. Dessen sollte sich das Land als alleiniger Gesellschafter der NÖSIWAG bewußt sein und es sollten daher alle politischen Möglichkeiten ausgeschöpft und Maßnahmen gesetzt werden, um dieses Szenario, das ich hier gezeichnet habe, zu vermindern, um dem entgegenzuwirken. In Niederösterreich ist man aber scheinbar noch nicht über die gegenseitige Schuldzuweisung hinausgekommen, man ist noch immer bei der Ursachendiskussion. Ich würde mir daher wünschen, daß man diese Phase endlich überwindet. Zum Beispiel in der Form, daß es endlich landesweit gelingt, hydrogeologische Grundlagenermittlungen, Grundlagenforschungen, durchzuführen, um endlich Daten zu bekommen, welche Gebiete besonders gefährdet sind. (Abg. Spiess: Das geschieht schon lange!) Ich weiß, es ist eingeleitet, aber es ist noch lange nicht abgeschlossen, es gibt überhaupt keine landesweiten Daten, Herr Kollege, das sollten Sie auch wissen. (Abg. Spiess: Ich weiß, daß das aufgebaut wird!) Ja, aber es gibt derzeit noch keine Daten und die brauchen wir schon dringendst. Ich zitiere dazu aus berufenem Munde Herrn Dipl.Ing.Werner Kaspar vom Amt der NÖ Landesregierung, der kürzlich bei einem Vortrag folgendes festgestellt hat: "Ein Vergleich der möglichen Ursachen des Stickstoffeintrages ins Grundwasser ergibt die Dominanz des Eintrags aus der Landwirtschaft," so Dipl.Ing.Werner Kaspar. Dann führt er weiter aus: "Die schrittweise Herabsetzung der zulässigen Nitratwerte durch die Trinkwassernitratverordnung 1989 macht Maßnahmen in den meisten der für eine Grundwassererschließung relevanten Gebiete des Landes notwendig." Das ist die Meinung eines Fachmannes! Wenn auch etwas verklausuliert, so ist diese Feststellung doch eine sehr eindeutige Aufforderung, tätig zu werden. Wenn wir also nichts unternehmen, wird es schwierig für die Landeswasserbaugesellschaft, denn in diesem Spannungsfeld muß die NÖSIWAG ihren Versorgungsauftrag weiterhin erfüllen. Dazu noch ein weiteres Zitat, das die Dringlichkeit besonders unterstreicht, von Herrn Univ.Doz.Dr.Wolfgang Stalzer vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, der festgestellt hat: "Es muß darauf hingewiesen werden, daß die gegebenen Rahmenbedingungen Veränderungen nur sehr langsam zulassen. Die Sanierung von belasteten Gebieten wird daher sehr lange Zeiträume in Anspruch nehmen." Wir können nur hoffen, daß die Zeiträume nicht zu lange sind, daß wir gemäß dieser Grenzwertverordnung den Versorgungsbetrieb dann nicht mehr aufrecht erhalten können. Unternehmen Sie also nichts, meine Damen und Herren in den verantwortlichen Positionen, dann wird der NÖSIWAG schlichtweg das Wasser ausgehen. Beginnen Sie endlich Schritte einzuleiten, um der Landwirtschaft zu helfen, aus dieser Sackgasse wieder herauszukommen. Grundwasserschutz muß auch ein erklärtes Ziel einer ökologisch orientierten Landwirtschaft werden. Folgen Sie dem Beispiel Kärntens, wo das Land bereits begonnen hat, die Landwirtschaft beim Rückzug aus der Chemie zu unterstützen. Wir haben eine ÖVP-dominierte Landwirtschaftskammer, wir haben einen ÖVPLandwirtschaftsminister, also was hindert Sie wirklich daran, hier endlich einschneidende Maßnahmen zu setzen? Aber auch im Land wird es in Zukunft einen Handlungsbedarf geben, sollte das Wasserrechtsgesetz, was ich hoffe, doch beschlossen werden. Dann würde bereits ab 1. Juli 1990 der Landeshauptmann aufgefordert sein, Verordnungen zu erlassen, um in Grundwassersanierungsgebieten Reinhaltemaßnahmen und Nutzungsbeschränkungen zu erlassen. Meine Damen und Herren! In diesem Zusammenhang ergibt sich für mich noch eine weitere derzeit sehr aktuelle Frage, die bei diesem Thema auch angeschnitten werden muß. Welches Ziel verfolgt eigentlich das Land Niederösterreich, wenn sich die EVN - nach Aussage von Herrn Generaldirektor Dr.Gruber - plötzlich ebenfalls als Wasserversorger deklariert und als Wasserversorger auftreten möchte? Die EVN beabsichtigt, die Geschäftsordnung zu ändern, um auch als Wasserversorger aufzutreten. Dem Vernehmen nach will die EVN nun auch die NÖSIWAG in ihren Unternehmensbereich eingliedern. Meine Damen und Herren! Wozu diese Konzentration in einem Unternehmensbereich des Landes? Hier sind einige Fragen offen? Ich hoffe, daß endlich ein zuständiger Landespolitiker dazu eine Erklärung abgibt. Während man in anderen verstaatlichten Bereichen auf Bundesebene begonnen hat, durch Ausgliederungen kleinere Einheiten zu schaffen, geht man also in Niederösterreich den umgekehrten Weg. Ein Weg, der im verstaatlichten Bereich bereits als falsch erkannt wurde, der wird jetzt in Niederösterreich begonnen. Das ist, meine Damen und Herren, ein mutwilliges Zerstören von funktionierenden Unternehmensstrukturen. Wozu dann auch, frage ich mich, der heutige Beschluß einer Haftungsübernahme, wenn man schon in der Zeitung lesen kann, daß geplant ist, die vermögensrechtliche Situation bei der NÖSIWAG zu ändern. Wir sprechen uns aus freiheitlicher Sicht sehr vehement gegen dieses Vorhaben aus. Ich erwarte auch, daß der Landtag in Zukunft über solche Dinge nicht aus den Zeitungen oder aus dem Munde des Generaldirektors informiert wird, sondern wir erwarten, daß es dazu endlich eine offizielle Stellungnahme der Landesregierung gibt. (Beifall bei der FPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Gruber. Abg. GRUBER (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die NÖSIWAG erfüllt - das wissen wir alle - eine wichtige, überregionale Aufgabe für unsere Gemeinden. Mit der gegenwärtigen Vorlage werden wieder interessante Projekte der Siedlungswasserwirtschaft der Verwirklichung zugeführt werden können. Die Planung der Wasserversorgung erfolgt in der Regel im engsten Einvernehmen und in Zusammenarbeit mit der NÖSIWAG. Die Ansuchen und Planungen erstrekken sich auf die Gebiete des Waldviertels, auf das südliche Tullnerfeld und auf das Marchfeld, wo der größte Teil der Gemeinden noch keine zentrale Wasserversorgung besitzt. Die Erkundung und Sicherung von Grundwasser und Quellvorkommen sind wichtige Tätigkeiten der NÖSIWAG. Mit der Schaffung eines Haftungsrahmens, wie bereits berichtet, von 240 Millionen Schilling ist zugleich auch eine Arbeitsverbesserung bei der Durchführung der Finanzierungsmodalitäten gegeben. Dieser zweckmäßige, globale Haftungsrahmen ermöglicht, ein konkretes, mittelfristiges Bau- und Investitionsprogramm für den NÖSIWAG-Bereich zur Realisierung zu bringen. Die Grundwasserdatenbank, die derzeit für Niederösterreich aufgebaut wird, kann helfen, die Wasserqualität einer Verbesserung zuzuführen. Eine zweckmäßige Neueinrichtung ist der Nitrat-Bus unserer Umweltschutzanstalt, der ab Mitte Mai seine Arbeit aufnehmen wird. Reinigung, Filterung, Aufbereitung und Lieferung von einwandfreiem Trinkwasser kostet eine Menge Geld. Die Nitratprobleme, welche das Trinkwasser oft schwer belasten, müssen energisch und schonungslos bekämpft werden. Gemessen werden der Nitrat-, der Chlorid- und der Sauerstoffgehalt. Mit diesen günstigen Wasserprüfmaßnahmen bekommen die Landesbürger und Gemeinden Aufschluß über ihr Trinkwasser. Unter Umständen wird so mancher Brunnen wegen einer zu starken Nitratverseuchung stillgelegt werden müssen. Die Versuchsanlage Bisamberg hat gezeigt, wie wichtig es ist, Maßnahmen zur Nitratreduzierung zu forcieren. Eine zukunftsorientierte Hauptaufgabe der NÖSIWAG wird es sein, bei Wasserknappheit den Gemeinden als verläßlicher Wasserspender zur Verfügung zu stehen. Um diese Aufgabe erfolgreich zu erfüllen, braucht die NÖSIWAG Geld und die Solidarität der Haftungsübernahme durch das Land. Vom Standpunkt der NÖSIWAG aus muß der Wasserhaushalt geplant, gesichert und nach Möglichkeit auch gerecht verteilt werden. In manchen Regionen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist, wie wir wissen, gesundes und reines, also einwandfreies Trinkwasser bereits zu einer kostbaren Rarität geworden. Die sozialistische Landtagsfraktion unterstützt die Bestrebungen der NÖSIWAG, weil sie der niederösterreichischen Bevölkerung bei der Problematik der Wasserversorgung über die Runden helfen. Wasser ist nicht nur zum Trinken, Kochen und Waschen da, sondern es wird in großer Menge vor allem von der Wirtschaft gebraucht. Die Transportleitungen der NÖSIWAG müssen deshalb ständig ausgebaut werden. Der Wasserpreis muß durch günstige Förderungsmaßnahmen in Grenzen gehalten werden. Es war und ist immer unser sozialistisches Bestreben gewesen, möglichst gleiche Lebensbedingungen für alle Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher zu schaffen. Deshalb soll die Einspeisung von NÖSIWAG-Wasser künftig zu keiner übermäßigen Wasserpreiserhöhung führen. Das wird leider befürchtet! Vor allem das letzte Projekt, das kalkuliert wird, Pielach- und Sierningtal, wird einen Kubikmeterpreis mit sich bringen, der eine arge Verteuerung für die Wasserkonsumenten bedeutet. Es soll jedenfalls - und das verlangen wir - zu keinem krassen Unterschied von einer Anlage zur anderen kommen. Es soll verteilt kalkuliert werden. Gute finanzielle Bedingungen für die Wasserkunden der NÖSIWAG sind unser soziales Ziel. Es war das erklärte Ziel der Landespolitik, meine sehr geehrten Damen und Herren, bis zum Ende der 80er Jahre, der niederösterreichischen Bevölkerung zur Gänze in zentralen Wasserversorgungsanlagen die Versorgung zu garantieren, soferne nicht Streusiedlungen einen wirtschaftlichen Anschluß unmöglich machen. Bald werden wir über den tatsächlich geleisteten Maßnahmenkatalog Bescheid bekommen. Die Nachzüglergemeinden müssen sich beeilen, wenn sie bei der Erfolgsbilanz einer fortschrittlichen Grundausstattung dabei sein wollen. Die 90er Jahre sind dazu da! Auch Einzelwasserversorgungsanlagen, das muß man betonen, sollen weiterhin gefördert und ausgebaut werden. Das ist über die allgemeine Wasserwirtschaft notwendig, damit Streusiedlungen ebenfalls in den Genuß dieser modernen Entwicklung kommen. Der Schwerpunkt bleibt bei den zentralen Einrichtungen. Mit der Initiative und der Unterstützung der NÖSIWAG haben also zahlreiche Gemeinden ihre Dauerversorgung mit Trinkwasser sichergestellt. Für weitere Baumaßnahmen der Trinkwasserversorgung ist ein Betrag von 945 Millionen Schilling abschätzbar. Es wird allerdings noch fast ein Jahrzehnt erforderlich sein, um alle Zielvorstellungen zu verwirklichen. Die Ansprüche an das Trinkwasser werden durch die EG-Normen, das ist uns bekannt, noch verschärft werden. Die Nitratwerte müssen deshalb auch auf eine Minimum gesenkt werden. Wir brauchen eine Minimierung der Gülle-, der Fäkalien- und der Düngemittelaufbringung. Wir brauchen aber auch eine Minimierung der Großvieheinheiten, welche im neuen Wasserrechtsgesetz verankert werden soll. Dazu gibt es noch Diskussionen, aber wir glauben, daß dieses dringende Vorhaben für die Umwelt unbedingt - real betrachtet - zur Durchführung kommen muß. Das Umweltbewußtsein fordert die Förderung für ein einwandfreies Trinkwasser bester Qualität. Der PH-Wert des Wassers muß im neutralen Bereich liegen. Unter anderem sind Nitrate und Nitrite für eine Verschiebung des PH-Wertes verantwortlich. Aggressive Wassermengen, die man auch als saure Wässer bezeichnet, sind imstande, Asbestzementrohre anzugreifen, wenn sie nicht entsprechend beschichtet sind. Vor ca. 10 Jahren, als darüber die Diskussion aufgebrochen ist, hat man zum Beispiel in der Stadt St.Pölten die weitere Verlegung von AZ-Rohren eingestellt. Die Vorsicht, so hat man sich gesagt, ist die Mutter der Weisheit. Diese wahren Worte sollten uns vor einem zu großen Risiko schützen. St.Pölten hat 1927 beim Bau der Trinkwasserleitung Gußeisenrohre verwendet. Wenn man heute diese Gußeisenrohre anschaut, sind sie innen wie neu. Das Ersatzprodukt zu dieser Problematik müßte daher das bewährte Gußeisenrohr sein. Das sollte man prüfen und sich gut überlegen. Es ist zukunftsorientiert und eine sichere Maßnahme für eine garantiert einwandfreie Wasserversorgung unserer Bevölkerung in den Gemeinden. Jedenfalls bleibt es die vornehmliche Aufgabe der NÖSIWAG, die wasserarmen Gebiete des Landes mit Trinkwasser bester Qualität zu versorgen! In einer Reihe kleinerer Gemeinden gibt es leider noch immer keine zentralen Versorgungsanlagen. Der Hauptstrang der NÖSIWAG ist schon sehr oft Anlaß für die Errichtung bzw. für den weiteren Ausbau einer Wasserversorgungsanlage gewesen. Die erforderliche Wasserkapazität wird oft erst durch Baumaßnahmen der NÖSIWAG erreicht. Die Deckung des Wasserbedarfes für unsere Haushalte, für Gewerbe, Landwirtschaft und Industrie, ist in den Gemeinden sehr oft nur mit der Wasserspenderfunktion der NÖSIWAG zu erfüllen. Deshalb geben wir Sozialisten der Vorlage betreffend den NÖSIWAG-Haftungsrahmen gerne unsere Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Auf der Galerie hat eine weitere Gruppe der Bäuerinnen aus Zistersdorf Platz genommen. Ich darf Sie sehr herzlich begrüßen. Zum Worte gemeldet ist der Herr Abgeordnete Sauer. Abg. SAUER (ÖVP): Sehr verehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn der Landtag von Niederösterreich heute über einen Haftungsrahmen in der Höhe von 240 Millionen Schilling diskutiert und diesen Haftungsrahmen beschließt, wird damit der NÖ Landesregierung die Möglichkeit gegeben, Baumaßnahmen, welche die NÖSIWAG plant und durchführt, rascher finanzieren zu können. Damit wird die Aktualität rund um das lebensspendende und lebenserhaltende Element "Wasser" besonders in den Vordergrund gerückt. Die Aktivitäten unserer Landesgesellschaft zusammen mit einer raschen Finanzierung der geplanten Bauvorhaben geben uns Gewähr, daß mit Sachverstand und Verantwortungsbewußtsein unsere Trink- und Nutzwasservorkommen sinnvoll erhalten und der Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden. Wenn ich in diesem Zusammenhang ein wenig über die Vergangenheit zur Gegenwart und zu den Zukunftsplänen der NÖSIWAG Stellung nehme, so deswegen, weil auch in früheren Zeiten erkannt wurde, daß schlechtes Wasser zu schweren gesundheitlichen Schäden führen kann. Meine geschätzten Damen und Herren! Niederösterreich war das erste Bundesland, welches im Bereich der Wasserwirtschaft eine eigene Landesgesellschaft auf handelsrechtlicher Basis geschaffen hat. Diese Landesgesellschaft, die NÖSIWAG, wurde im Jahre 1962 gegründet. Der Gesellschaftszweck der NÖSIWAG erstreckt sich von den Erschließungen über die Speicherung, Zuleitung und Abgabe von Trink- und Nutzwasser, einschließlich der Sicherung und Erhaltung nutzbarer Grund- und Quellwasservorkommen sowie oberirdischer Gewässer. Durch diesen Gesellschaftszweck ist die großräumige, umfassende wasserwirtschaftliche Tätigkeit begründet. Gerade in Niederösterreich waren die Voraussetzungen für die Schaffung einer soliden Institution zwingend. Durch die hydrogeologischen Verhältnisse in weiten Teilen des Landes und die steigenden Anforderungen an Qualität und Quantität des Wassers und der baulichen Einrichtungen waren die Gemeinden bezüglich der Erfüllung ihrer Aufgaben, eine geordnete Trinkwasserversorgung zu gewährleisten, überfordert. Als Beispiel seien die im nördlichen Niederösterreich gelegenen und in der ersten Ausbauphase der NÖSIWAG realisierten Anlagen "Laaer-Becken" und "Pulkautal" erwähnt. Im Pulkautal wurde bereits vor dem ersten Weltkrieg auf die schlechte Trinkwasserversorgung aufmerksam gemacht. Ich zitiere aus einem Flugblatt der damaligen Zeit: "Höret, ein großes Werk soll geschaffen werden, das unschuldige Kinder retten und unseren Vätern helfen soll, ihr Dasein zu erhalten. Eine Hochquellenleitung soll fast 20 Gemeinden des Pulkautales in Niederösterreich mit bestem Trink- und Nutzwasser versorgen. Höret und fühlet mit die Wohltat, die sich uns darbietet. Wir bekommen gutes und gesundes Wasser." In diesem Zusammenhang darf ich auch darauf verweisen, daß schon zu dieser Zeit erkannt wurde, wie wichtig gesundes Trink- und Nutzwasser ist. Ich bin fest davon überzeugt, Herr Abgeordneter Ing.Weinmeier, daß es zu dieser Zeit keine Überdüngung von landwirtschaftlichen Böden gegeben hat. Man soll sich nicht hinter Expertenmeinungen verschanzen, wenn man der Landwirtschaft einen Seitenhieb versetzen möchte. Meine geschätzten Damen und Herren! Auch später wurde noch auf die Qualität des Trinkwassers besonders hingewiesen. Laut Berichten der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach führte die Versorgung aus Einzelbrunnen noch in den späten 50er Jahren in diesem Bezirk zu schweren Erkrankungen und zu einer erhöhten Kindersterblichkeit. Die NÖSIWAG ist vom Gesellschaftszweck her beauftragt, die Brunnen zu errichten, die Transportleitungen entsprechend den Versorgungsgebieten zu bauen und die nötigen Speicherräume zu schaffen, um damit die einwandfreie Versorgung sicherzustellen. Die Abgabe von Trinkwasser an die Gemeinden wird in langfristigen Verträgen geregelt. Die Verteilung an den Letztverbraucher wird aufgrund gesetzlicher Bestimmungen durch die Gemeinden vorgenommen. Die Finanzierung der Bauvorhaben wurde durch Eigenkapital und mit Mitteln aus dem Wasserwirtschaftsfonds durchgeführt, wobei für jedes der großräumigen Projekte der Wasserpreis besonders errechnet wurde. Meine geschätzten Damen und Herren! In den 27 Jahren ihres Bestandes wuchs das Anlagevermögen der NÖSIWAG auf rund 1,5 Milliarden Schilling. Die NÖSIWAG versorgt mit über rund 1000 km Transportleitungen ca. 310.000 Einwohner in Niederösterreich. Es werden 386 Katastralgemeinden und Sonderabnehmer mit Trinkund Nutzwasser beliefert. Die Sicherheit der Versorgung garantieren 59 Hochbehälter mit einem Speicherraum von 155.000 Kubikmeter. Mit der Novelle zum Wasserbautenförderungsgesetz wurde 1969 die rechtliche Grundlage für die NÖSIWAG als Fondsmittelwerber geschaffen, da sie mehrheitlich im Besitz einer Gebietskörperschaft ist. Als weiterer Vorteil ist die Überregionalität zu werten, da diese Priorität den höchsten Förderungssatz für Investitionen der Gesellschaft und der von ihr versorgten Gemeinden vorsieht. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die zukunftsweisende Tätigkeit der NÖSIWAG wird durch den Ausbau der Wasserversorgungsanlagen - insbesondere im Waldviertel, im Marchfeld und im Tullnerfeld bestimmt sein. In zunehmendem Maße wird es erforderlich sein, Verbindungsleitungen zur Verknüpfung eigener Anlagen sowie von Querverbindungen zu benachbarten NÖSIWAG-Anlagen herzustellen. Im Endeffekt soll eine überregionale Verbundwirtschaft erzielt werden, welche die Nachteile im Wasserchemismus und im Minderangebot auszugleichen imstande ist. Die fortschreitende Umweltbelastung bzw. die steigende Bedeutung des Umweltschutzes können weitere Problemlösungen notwendig machen. Im Vordergrund steht hier sicherlich das Trinkwasser mit Nitrat und mit chlorierten Kohlenwasserstoffen. Unter Umständen erfordern strukturpolitische Maßnahmen ein rasches Reagieren im Bereich der Trinkwasserversorgung. Einen wesentlichen Faktor zum Handeln stellt diesbezüglich die neue Nitratverordnung dar. Generell kann ausgesagt werden, daß sich in der Hauptsache die Tätigkeit neben dem weiteren Ausbau begonnener Anlagen auf die Erhöhung der Betriebssicherheit und der Qualitätssicherung erstrekken wird. Für all diese Maßnahmen, wie sie aus der gegenwärtigen Situation abgeleitet werden können bzw. soweit sie überhaupt quantifizierbar und qualifizierbar sind, ist ein Betrag von über 900 Millionen Schilling für die nächsten 5 bis 10 Jahre erforderlich. Im Bereich der Trinkwasserversorgung stehen sicher große Aufgaben vor uns. Die zukünftigen Aufgaben können nur in Zusammenarbeit von Wissenschaft und Forschung erfüllt werden, um ständig am neuesten Stand der Technik in Fragen der Wasserbehandlung zu sein. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Trinkwasser ist sicher das kostbarste aber auch das wichtigste Lebensmittel. Eingebettet in einen ewigen Kreislauf hat das Wasser die Kraft, sich selbst zu reinigen. Wo dieser Keislauf durch den Menschen beeinflußt wird, kann es zu Problemen kommen. Und dann könnten wir an ein altes Sprichwort erinnert werden, das da sagt: "Erst wenn der Brunnen trocken ist, schätzt man das Wasser". Sorgen wir dafür, daß der Brunnen nicht trocken wird und versuchen wir, die Probleme, die auf uns zukommen, gemeinsam zu lösen. Wir von der ÖVP werden daher dieser Vorlage unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP und Abgeordneten Feurer.) DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. BUCHINGER (ÖVP): Ich verzichte! DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Finanz- und Wirtschaftsausschusses): Einstimmig angenommen! Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Kurzbauer, die Verhandlungen zur Zahl 200/B-1/6-1990 einzuleiten. Ich bitte um den Bericht. Berichterstatter Abg. KURZBAUER (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Gemäß Artikel 54 der NÖ Landesverfassung 1979 erstattet der Finanzkontrollausschuß über die bei Ausübung seines Kontrollrechtes gemachten Wahrnehmungen einen Bericht. Im vorliegenden Bericht, der den Mitgliedern des Hohen Hauses bereits zugegangen ist, sind 14 Prüfungen enthalten. Konkret handelt es sich um eine Information über die Kreditüberschreitungen des Jahres 1988 und Prüfungen über Einrichtungen des landwirtschaftlichen Schulwesens und des Berufsschulwesens. Es sind Kontrollen und Nachkontrollen von Pensionisten- und Pflegeheimen dargestellt und in weiterer Folge Prüfungen von Betrieben und Gesellschaften, die, wie zum Beispiel die Kurhotel Betriebsgesellschaft Bad Schönau-GesmbH, zur Gänze dem Land Niederösterreich gehören, oder an denen das Land Niederösterreich und das Land Wien je zur Hälfte beteiligt sind, wie beispielsweise die Schloß Laxenburg-Betriebsgesellschaft. Die diversen Prüfungen nach den Prinzipien der Richtigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit finden im Wahrnehmungsbericht in der Darstellung der Sachverhalte und der Bemängelungen, insbesondere in 92 Ergebnispunkten, ihren Niederschlag. Die Äußerung der NÖ Landesregierung zum vorliegenden Wahrnehmungsbericht wurde eingeholt. Lediglich in sechs der 92 Fällen bestanden über verschiedene Probleme zwischen der NÖ Landesregierung und dem Finanzkontrollausschuß gegensätzliche Ansichten. Über den größten Teil der geprüften Sachverhalte konnten gemeinsame Ansichten erreicht werden. Die Empfehlungen der Finanzkontrolle fanden auch Zustimmung bei den geprüften Dienststellen, sodaß eine Bereinigung von nicht zweckentsprechenden Verwaltungsvorgängen rasch erwartet werden kann. In Zusammenfassung der vorstehenden Ausführungen darf ich nun namens des Finanz- und Wirtschaftsausschusses folgenden Antrag stellen: "Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der Bericht 3/1989 des Finanzkontrollausschusses über die bei Ausübung seines Kontrollrechtes gemachten Wahrnehmungen wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Landesregierung wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen Sorge zu tragen, daß den in diesem Bericht dargelegten Auffassungen des Finanzkontrollausschusses entsprochen wird." Herr Präsident, ich bitte, die Debatte einzuleiten und dann abstimmen zu lassen. DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Ich eröffne die Debatte. Zum Worte gelangt der Herr Abgeordnete Dr.Kremnitzer. Abg. Dr.KREMNITZER (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das vorliegende Kompendium des Finanzkontrollausschusses beweist nahezu auf jeder Seite, wie wichtig und richtig diese Kontrolleinrichtung ist. Alle 14 Prüfungsberichte zeigen, daß die Kontrolleinrichtung des Landes Niederösterreich wirklich funktioniert. Daß sie zu einer unverzichtbaren Einrichtung geworden ist, die sicherlich schon manche Fehlentwicklung verhindert hat. Ich komme zu einigen wenigen Punkten: Natürlich, Herr Obmann dieses Kontrollausschusses, die Forderung, daß eine Oppositionspartei auch hier das Recht der Mitwirkung hat, diese Forderung ist eine demokratische Forderung und diese Forderung werden wir immer erheben. Das widerspricht nicht der Tatsache, daß wir ihre Tätigkeit auch loben. Das ist eine demokratische Forderung. Ich möchte aber nun zu einigen wenigen Punkten dieses Berichtes kurz Stellung nehmen. Natürlich zunächst zum Punkt 1, den Kreditüberschreitungen aus dem Jahre 1988. Schon einmal deshalb, weil ich mich mit den ungedeckten Ausgabenüberschreitungen schon mehrmals bei Rechnungsabschlüssen beschäftigt habe. Hier aus dem Jahre 1988 zeigt der Finanzkontrollausschuß auf, daß insgesamt Ausgaben von 104 Millionen Schilling über die vom Landtag genehmigten Ausgabenansätze getätigt worden sind. Im Mehrjahresvergleich zeigt der Finanzkontrollausschuß auf, daß diese Kreditüberschreitungen nahezu ein Modetrend geworden sind. Der Finanzkontrollausschuß zeigt die sechs Jahre zwischen 1983 und 1988 auf. Im Jahre 1983 hat die Summe der nicht gedeckten Ausgabenüberschreitungen 1,8 Millionen Schilling betragen, im Jahre 1988 betragen diese 104 Millionen Schilling. Das heißt, daß sich in sechs Jahren die Summe der nicht gedeckten Ausgabenüberschreitungen mehr als verfünfzigfacht hat. Der Finanzkontrollausschuß schreibt dazu weiter wörtlich: "Der überwiegende Teil ist auf Ausgaben zurückzuführen, die spätestens zum Zeitpunkte der Erstellung des Nachtragsvoranschlages bereits feststanden, aber keinen Niederschlag fanden." Das heißt, dem Landtag sind unrichtige Angaben vorgelegt worden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hier ist tatsächlich der Versuch unternommen worden, ein klassisches, fundamentales Prinzip unserer demokratischen Verfassung zu unterlaufen, nämlich die Budgethoheit des Landtages. Interessant in diesem Zusammenhang ist die Stellungnahme der Landesregierung, worin sie nämlich zum Ausdruck bringt, wie sie ihre Budgetierung vornimmt. Sie sagt: "Die Erstellung des Voranschlages erfolgt im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten unter Bedachtnahme auf die Einnahmeentwicklung". Das heißt im Klartext, solange Einnahmen da sind, werden Ausgaben geplant und es wird auch ausgegeben. Das ist gerade jene Wirtschaftsgebarung in den öffentlichen Haushalten, die wir eigentlich bekämpfen. Nämlich, daß alle vorhandenen Geldmittel immer fein säuberlich ausgegeben werden. Wir kennen das alles, daß zum Jahresende hin plötzlich Käufe getätigt werden, die eigentlich nicht notwendig sind. Aber wenn noch Geld vorhanden ist, dann wird es auch ausgegeben. Dieser Entwicklung muß gegengesteuert werden. Ich hoffe, daß die Darstellung, die kritische Darstellung des Finanzkontrollausschusses, dazu führt, daß hier eine andere Entwicklung einsetzt. Richtig budgetieren, meine sehr geehrten Damen und Herren, geht anders. Zuerst ist der unabweisliche Bedarf festzulegen. Der unabweisliche Bedarf besteht darin, daß zunächst die gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen erfaßt werden und dann erst jene Ermessensausgaben dazukommen, die sich aus der politischen Willensbildung ergeben. Falls dann noch geschätzte Einnahmen vorhanden sind, dann kann darüber hinaus budgetiert werden. Aber zuerst muß der unabweisliche Bedarf erfaßt werden und nicht darüber hinausgehende Ausgaben. Ein weiterer Punkt, den der Kontrollausschuß unter den 14 Prüfungsberichten aufzählt, ist die bereits erwähnte Kurhotelbetriebs-GesmbH Bad Schönau. Hier muß ich dem Berichterstatter leider geringfügig widersprechen. Denn die ist nicht im 100%igen Eigentum des Landes Niederösterreich, da sind nämlich ein paar andere Eigentümer auch dabei. Aber es sind nahezu 100 %. Ich glaube, 97 % sind es nach der letzten Darstellung. Diese 214 Betten umfassende Kurhotelbetriebs-GesmbH hat offensichtlich seit dem Jahre 1981 eine stürmische Entwicklung erlebt. Auf der einen Seite ist das Stammkapital von 29,7 Millionen Schilling auf 105,5 Millionen Schilling aufgestockt worden und auf der anderen Seite ist die Gesellschaft Dank der Ausweitung ihrer Geschäftstätigkeit in ihren Stammbereichen seit dem Jahre 1984 in die Gewinnzone gekommen. Trotzdem macht der Finanzkontrollausschuß eine Reihe von sehr kritischen Bemerkungen. Zunächst wird dargestellt, daß der alleinige Financier das Land Niederösterreich ist. Denn die anderen drei Gesellschafter haben sich an der Kapitalerhöhung nicht beteiligt. Ein Gesellschafter ist im Laufe dieser Entwicklung sogar ausgeschieden. Die Mitgesellschafter haben der Kapitalerhöhung mit der Begründung nicht zugestimmt, daß ein Konzept über die finanzielle Sicherung der Gesellschaft fehlt. Und diesen Eindruck gewinnt man durchwegs, wenn man das weitere Prüfungsergebnis liest. So ist es zum Beispiel sehr merkwürdig, daß laufend Stammkapitalerhöhungen erfolgen, obwohl im Umlaufvermögen dieses Unternehmens nicht unbeträchtliche Barmittel aufscheinen, zuletzt über 30 Millionen Schilling, die auf einer Sparkasse veranlagt sind. Weiters ist es merkwürdig, daß diese Gesellschaft trotz einer ertragreichen Wirtschaftsführung vom alleinigen Financier Land Niederösterreich neben den Eigenkapitalzuschüssen noch eine Reihe von Subventionen und Förderungen erhält. In den Jahren 1981 bis 1986 hat die Summe dieser Subventionen und Förderungen 32 Millionen Schilling betragen. Zusammen mit den Stammkapitalerhöhungen heißt das, daß dieser Gesellschaft in dem Zeitraum bis 1988 rund 100 Millionen Schilling zugeflossen sind. Und das zu einem Zeitpunkt, wo der Finanzkontrollausschuß errechnet hat, daß der Cash-flow, das heißt die innere Finanzierungskraft des Unternehmens, größer war als der Investitionsbedarf dieses Unternehmens. Also ein Unternehmen von einer wirtschaftlichen Prosperität, wie wir es selten finden. Trotzdem hat das Land Niederösterreich offensichtlich in Verkennung der einen oder anderen Tatsache großzügig 100 Millionen Schilling zugeschossen. Ein klares und einsichtiges Finanzierungskonzept war also wirklich nicht erkennbar! Weitere Vorwürfe des Finanzkontrollausschusses betreffen die Bestellung von Geschäftsführern, die zum Teil ohne Vertrag bestellt worden sind, zum Teil mit einer Vereinbarung von Nettogehältern. Ein wesentlicher Vorwurf betrifft das Fehlen eines Aufsichtsrates. Das Fehlen eines Aufsichtsrates, also die mangelnde Kontrolle in diesem Unternehmen, geht auch parallel damit, daß die Übersendung der Jahresabschlüsse von Seiten des Unternehmens an den Kontrollausschuß unterlassen worden ist. Wobei, wenn man der Darstellung des Finanzkontrollausschusses folgt, sehr merkwürdige Ausflüchte dafür verwendet wurden. Zuerst wurde beschlossen, daß man diese Übersendung zusagt und dann wurde beschlossen, daß die Jahresabschlüsse nur über Anforderung seitens des Kontrollausschusses vorgelegt werden. Das erweckt schon den Eindruck, daß der Einblick in eine turbulente Geschäftsführung offensichlich verwehrt werden sollte. Der Einblick in die Geschäftsführung ist aber sicherlich notwendig, denn die Tätigkeit des Finanzkontrollausschusses hat eine Reihe von Ungereimtheiten aufgedeckt. Es gab Doppelverrechnungen, es gab Unstimmigkeiten mit Anlageverzeichnissen, mit dem Übertrag von Buchwerten, mit der Auftragsvergabe ohne Wettbewerb und darüber hinaus verschiedene andere Vorkommnisse. Besondere Beachtung verdient aber nach meiner persönlichen Einschätzung die Darstellung über die Gehaltszahlungen an den seit 1981 bestellten Geschäftsführer. Über seine Bestellung und über seine Entgeltansprüche - so der Finanzkontrollausschuß - gibt es keinen Beschluß der Generalversammlung. Die Landesregierung, darauf angesprochen, verteidigt sich mit folgenden Bemerkungen: Der Vertreter des Hauptgesellschafters, also des Landes Niederösterreich, hat die Vorauswahl für den Geschäftsführer getroffen und die finanziellen Ansprüche fixiert. Nun, der Vertreter des Hauptgesellschafters ist kein beschlußzuständiges Organ. Nach unseren gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen sind dafür andere Organe zuständig. Diese Vorgangsweise war sehr riskant. Im Falle von gerichtlichen Streitigkeiten hätte das beträchtliche Auseinandersetzungen und beträchtliche Verluste gebracht. Es ist insgesamt sehr wichtig, daß die Kontrolle durch den Finanzkontrollausschuß vorhanden ist. Wir unterstützen seine Forderung, daß in dieser Gesellschaft ein Aufsichtsrat eingerichtet werden soll und daß die Prüfungsmöglichkeit des Finanzkontrollausschusses nicht behindert werden soll. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Anschluß an diesen Punkt 10, so glaube ich, folgen weitere Prüfungen. Prüfungen von weiteren Jahresabschlüssen, und zwar der Jahresrechnungsabschluß des Abfallwirtschaftsverbundes, der Planungsgesellschaft und der Betriebsgesellschaft Schloß Laxenburg. Beides sind offensichtlich ständige Zuschußbetriebe. Ich glaube, es wäre hier wichtig, diese Betriebe auch einmal materiell zu prüfen, und nicht nur formell die Jahresrechnung zu überprüfen. Es wäre wichtig, soweit die rechtlichen Möglichkeiten hiefür gegeben sind, mit dem Kontrollamt der Stadt Wien zusammenzuarbeiten, daß auch diese Unternehmungen einer Prüfung unterzogen werden. Prüfungen zeigen immer wieder Schwachstellen auf und tragen dazu bei, daß diese beseitigt werden können. Die Freiheitliche Partei dankt dem Finanzkontrollausschuß und dem Kontrollamt und nimmt den Bericht gerne zur Kenntnis. (Beifall bei der FPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Zum Wort gelangt Herr Abgeordneter Schütz. Abg. SCHÜTZ (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Der Bericht des Finanzkontrollausschusses 3/89, welcher in 14 Punkte aufgeteilt ist, zeigt die vielfältigen Aufgaben und Gebiete dieses Kontrollinstrumentes des Landes auf. Zwei Punkte des vorliegenden Berichtes sind es, die der Finanzkontrollausschuß neben vielen anderen objektiv durchleuchtet hat und welche ich behandeln möchte. Das ist der Bericht Nr.4 über die Landwirtschaftliche Fachschule Edelhof und der Bericht Nr.5 über die Landwirtschaftliche Fachschule Unterleiten bei Hollenstein an der Ybbs. Eine Feststellung, welche das Kontrollamt bei derartigen Berichten seit Jahren immer wieder tätigt, zieht sich sozusagen wie ein roter Faden durch alle Einrichtungen, welche die Aus- und Weiterbildung, also die Ausbildungsstätten, unserer künftigen Bauern betreffen, und zwar das Fehlen eines zukunftsorientierten landwirtschaftlichen Schulkonzeptes. Der Hohe Landtag wird in allen Kontrollberichten der letzten Jahre laufend mit dieser Problematik befaßt. Der diesbezügliche Alibientwurf, der im Herbst des Vorjahres vorgelegt wurde, ist jedoch völlig unzureichend und bestätigt eigentlich die berechtigten Kritiken, weil er lediglich den krampfhaften Versuch darstellt, Personaleinsparungen zu verhindern, Schulwirtschaften unter keinen Umständen auf das notwendige Ausmaß zu reduzieren und nicht mehr benötigte Gebäude und Ackerflächen einer Privatisierung zuzuführen. Völlig zu Recht wird vom Kontrollamt festgestellt, daß es nicht Aufgabe einer Landwirtschaftlichen Fach- und Berufsschule sein kann, so wie es in Edelhof der Fall ist, auch noch einen personal- und kostenaufwendigen Saatzuchtbetrieb zu betreiben. Durch die Trennung der Schule vom Saatzuchtbetrieb könnte die Schulwirtschaft auf ein vom Gesetzgeber vorgesehenes Ausmaß zurückgenommen werden. Wie in vielen landwirtschaftlichen Fachschulen ist auch in Edelhof ein Sinken der Schülerzahlen festzustellen. Trotzdem wurde der Personalstand in unverantwortlicher Weise erhöht und damit ein wesentlicher Beitrag an der schlechten finanziellen Situation der Schule geleistet. Eines, meine Damen und Herren, stimmt einen verantwortungsbewußten Politiker - ich nehme für mich in Anspruch, ein solcher zu sein - nachdenklich, nämlich die Tatsache, feststellen zu müssen, mit welcher Sorglosigkeit in den landwirtschaftlichen Schulen gearbeitet wird. Da gibt es zum Beispiel zur Ermittlung der tatsächlichen Kosten der Schulwirtschaften keine Kostenstellenrechnung. Da weigert man sich tatsächlich, in sinnvollen Schulversuchen die bestmögliche Ausbildung im Interesse der landwirtschaftlichen Jugend zu testen. Man führt steirische Modelle zu Vergleichen heran und vergißt dabei, daß Niederösterreich eigentlich als Agrarland Nr.1 in Österreich immer wieder stolz präsentiert wird. Daß die Gartenbaufachschule Langenlois nicht mit Landwirtschaft und Waldwirtschaft verglichen werden kann, dürfte sogar einem Laien einleuchten. Das wäre eigentlich, wie es im Volksmund so schön heißt, Kraut mit Rüben zu vergleichen. Die Tatsache, daß in Niederösterreich in den landwirtschaftlichen Fach- und Berufsschulen mit wenigen Ausnahmen die Bestimmungen der Voranschlags- und Rechnungsabschlußverordnung nicht eingehalten werden, zeigt, daß die Leiter dieser Schulen entweder Nachhilfeunterricht brauchen oder aber ihre Aufgabe zu wenig ernst nehmen bzw. der Meinung sind, unantastbar zu sein. Dies zeigt sich auch darin, daß eine ehemalige Gärberei in Edelhof vermietet wurde, für deren Umbau, ohne auch nur das Land zu fragen, beträchtliche finanzielle Mittel aufgewendet wurden, sozusagen an einen privaten Verein. Kritik muß aber auch an der Haltung der zuständigen Abteilung des Landes geübt werden, die es verabsäumt hat, finanzielle Mittel für die Sanierung bzw. Erneuerung eines Flachdaches bereitzustellen. Wobei es meiner Meinung nach ohnehin eine Fehlentscheidung war, im regenreichen Waldviertel eine derartige Dachkonstruktion zu errichten. Allein diese Vorgangsweise zeigt ja schon die Unfähigkeit derer, die den Bau geplant und bewilligt haben, auf, da dadurch Gelder, die man anderweitig dringend benötigt hätte, vergeudet wurden und noch immer vergeudet werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Landwirtschaftlichen Fachschule Hollenstein werden künftige Bäuerinnen in der Fachrichtung "Ländliche Hauswirtschaft" auf ihr Leben in der modernen Haushalttechnik, vor allem im Hinblick auf das praktische Leben einer Hausfrau, und im zunehmenden Fremdenverkehr auch auf dem Lande geschult. Wie in vielen anderen Schulen im landwirtschaftlichen Bereich sind auch in Hollenstein die Schülerzahlen derart rückläufig, daß auch hier das Fehlen eines der heutigen Zeit angepaßten Schulkonzeptes vom Finanzkontrollausschuß aufgezeidt werden mußte. Daß für Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der Schüler eine Kostendeckung durch die derzeit eingehobenen Beiträge bei weitem nicht erreicht werden kann, zeigt auch hier wieder den sorglosen Umgang der Schulleitung mit derartigen Einrichtungen des Landes auf. Auch hier muß das Kontrollamt, wie in jeder anderen Schule auch, das Nichteinhalten der Voranschlags- und Rechnungsabschlußverordnung kritisieren. Grundsätzlich kann man beim Lesen der Kontrollberichte feststellen, daß in fast allen Landwirtschaftlichen Schulen gewaltige Abgänge finanzieller Art an der Tagesordnung sind. Da jedoch bei der Budgeterstellung - wie wir immer wieder feststellen können - überall die gleichen Fehler gemacht werden, dürften sich die Schulleiter untereinander absprechen oder aber sie werden falsch informiert. Hohes Haus! Zum Schluß kommend darf ich feststellen, daß ich absichtlich nur die gravierendsten Mängel aufgezeigt habe, weil ich der Meinung bin, der Hohe Landtag soll und muß darauf aufmerksam gemacht werden, wo die Fehler und Schwächen in diesem System liegen. Ich appelliere daher an den zuständigen Landesrat Blochberger, endlich die erforderlichen Schritte zu setzen, um diese Schwachstellen in seinem Ressort, die dem Land gewaltige finanzielle Belastungen bringen, zu beseitigen. Wir können uns dieses Treibenlassen nicht auf die Dauer und nicht mehr länger leisten. Wir brauchen auch keine Schönfärberei in diesem Ressort, wie sie immer wieder betrieben wird. Was wir brauchen, sind klare Verhältnisse und rasche Entscheidungen, um die aufgezeigten Mißstände zu beseitigen. Eines möchte ich noch hinzufügen. Es zeigt sich, wenn man die Zeiträume zwischen den einzelnen Berichten des Finanzkontrollausschusses betrachtet, daß eine Aufstockung des Personals im Kontrollamt ein Ding der Notwendigkeit geworden ist. Meine Damen und Herren, Hohes Haus! Abschließend darf ich feststellen, daß die sozialistische Fraktion den vorliegenden Bericht zur Kenntnis nehmen wird. (Beifall bei der SPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Zum Worte gelangt Herr Abgeordneter Hülmbauer. Abg. HÜLMBAUER (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Der zur Diskussion stehende Bericht des Finanzkontrollausschusses ist diesmal ein sehr dicker Bericht mit 223 Seiten. Wie wir schon von den Vorrednern vernommen haben, enthält er 14 Prüfungen. Ich habe mich an sich ein bißchen gefreut über das Lob der FPÖ an der Arbeit des Kontrollausschusses. Es wurde schon ausgesprochen, daß diese Arbeit sehr vorbildlich ist, und man sieht, daß diese sehr schwierige Aufgabe und Materie ohne der FPÖ zu bewältigen ist. Es ist das legitime Recht eines jeden Demokraten, das zu fordern. Es ist aber auch die Pflicht, zur Kenntnis zu nehmen, wie der Wähler sein Machtwort gesprochen und wie er die Stimmen verteilt hat. Meine Aufgabe ist es auch, einige Punkte des Berichtes zu erläutern, und zwar in Bezug auf das Schulwesen. Es sind ja in diesem Bericht vier Prüfungen, und zwar zwei Landesberufsschulen und zwei bäuerliche Fachschulen, enthalten. Zum ersten die Berufschule in Lilienfeld. Es ist das eine gewerbliche Berufsschule mit lehrgangsmäßiger Führung. Es werden dort über 15 Berufe unterrichtet und es sind im Jahr dort etwa 1.250 Schüler untergebracht, davon in etwa 50 bis 60 Mädchen. Gleichzeitig ist dort auch die Unterkunft der Skihauptschule in etwa mit 30 Schülern. Die Schule und das Internat stehen auf Landesgrund, es wurde in der letzten Zeit ausgebaut, es wurde ein Turnsaal hinzugebaut mit Kosten von 123 Millionen Schilling. Es wurde dieser Bau mit Leasing finanziert. Es ist jetzt genügend Klassenraum und es sind an sich genug Gebäude vorhanden. Aber die Lakkiererwerkstätte entspricht noch nicht den Bedürfnissen, sie soll im Jahr 1991 neu gebaut werden. Die Internatskostenaufteilung ist folgende: Die Innung verschiedenster Berufe finanziert 67 % der Heizung und des Lichtes und 55 % für die Erhaltung der öffentlichen Anlagen. Dieses Übereinkommen wurde vor dem Neubau abgeschlossen und auch als noch eine Schülerzahl von 258 zu verzeichnen war. Jetzt sind es 340 Schüler und daher sollte der Vertrag neu geregelt werden. Beim Kontrollzeitpunkt war diese Regelung noch nicht durchgeführt. Dieser Vertrag wurde aber bereits am 26.7.1989 auf Anregung des Kontrollausschusses abgeschlossen. Hier wurde auch ein Kontrollrecht des Landes mit eingebaut. Zu den Versicherungen: Hier wurde kritisiert, daß die Summen den tatsächlichen Baulichkeiten nicht angepaßt sind, aber auch nicht den Personen, die in den Gebäuden wohnen; hier muß eine Neuanpassung erfolgen. Bei der Gebarung wurde die kritische Feststellung getroffen, daß genauer budgetiert gehört. Obwohl bei den Sachausgaben die gegenseitige Deckungsfähigkeit erlaubt ist, sollte trotzdem beim Budgetieren etwas genauer vorgegangen werden. Bei der Landesberufsschule in Stockerau, da ist das Land nicht Eigentümer des Gebäudes, sondern hier ist es die Stadt Stockerau, wurde mit Gemeinderatsbeschluß dem Land diese Schule zur Verfügung gestellt. Hier wird zur Zeit verhandelt über einen Verkauf oder über eine Schenkung oder über eine Übertragung an das Land. Die Instandhaltung und der Betrieb werden von der Stadtgemeinde Stockerau dem Gewerblichen Berufschulrat vorgeschrieben. Hier aber existiert kein Vertrag mit dem Land. Es wäre dringend notwendig, daß hier ein Vertrag abgeschlossen wird! Es ist auch eine sehr beengte Situation auf Grund der Schülerzahlen. Es wurde aber auch festgestellt, daß trotzdem die Schule sehr sauber geführt wird. Es ist aber, um dieser Beengtheit Abhilfe zu schaffen, ein Dachausbau geplant, der etwa 10 Millionen Schilling kosten wird und der im nächsten Jahr durchgeführt werden soll. Das Internat gehört der Handelskammer. Hier ist ebenfalls ein Umbau notwendig, weil der Standard nicht mehr zeitgemäß ist. Dieser Umbau wird ca. 61 Millionen Schilling kosten. Die Handelskammer hat die wirtschaftliche Führung des Internates, aber es werden die Lehrkräfte der Schule dem Internat als Aufsichtspersonen zur Verfügung gestellt. Aber das Land ist als Schul- und Heimerhalter gesetzlich verpflichtet, die Heimsätze festzulegen. Auch hier besteht wieder kein Vertrag, daher die Anregung, daß hier ein Vertrag abgeschlossen wird, wo auch ein Kontrollrecht für das Land eingeräumt wird. In dieser Schule sind fünf Berufe untergebracht. Im Prüfungsjahr besuchten 1.366 Schüler diese Schule. Kritik gab es an der Gebarung, wo einige Posten in der Höhe von 200.000 bis 300.000 Schilling über- und unterschritten wurden. Es wird angeregt, genauer zu budgetieren, besonders bei Neuanschaffungen. Zum Beispiel wurden Programmiergeräte angeschafft, die nicht budgetiert waren. Ich glaube, daß man gerade bei einer solchen Investition wissen müßte, in welchem Jahr man diese Investition durchführt. Ein weiterer Kritikpunkt ist die Lagerung des Arbeitsmaterials. Es wird Material eigentlich jahrelang dort gelagert, das nicht mehr gebraucht wird. Es muß aber registriert und auf Listen verzeichnet werden. Es ist also dafür eine Lagerung notwendig. Der Lagerungsplatz aber würde für neues Material gebraucht werden. Hier wird die Anregung gemacht, einmal auszumustern. Das alte Material, das nicht mehr in Gebrauch ist, soll weggegeben werden, um neuen Lagerraum zu gewinnen, aber auch, um eine Senkung des Verwaltungsaufwendes durchzuführen. Kritisiert wurde auch, daß der Gewerbliche Berufsschulrat nur gelegentlich die Schule kontrolliert und daß von diesen Kontrollen nur fallweise ein Protokoll aufliegt. Es wäre die Verpflichtung, daß eine jede Kontrolle auch entsprechend dokumentiert wird. Nun zu den beiden bäuerlichen Fachschulen. Zuerst zum Edelhof, einer Landwirtschaftsschule mit forstlichem Einschlag. Hier gab es zum Prüfungszeitpunkt drei Schultypen. Die saisonmäßige Schule mit drei Schulstufen, also praktisch eine Winterschule. Dann die pflichtschulersetztende Fachschule in vier Stufen, wo eben dieses neue Modell ausprobiert wurde, wo das Praxisjahr schon eingebunden ist, und die Berufsschule mit sechs Wochenkursen Mai - Juni und September - Oktober. Die Berufsschule wurde aber 1988/89 stillgelegt und nur mehr die zweite und dritte Schulstufe wird als Expositur von Großgerungs geführt. Mein Vorredner, Abgeordneter Schütz, hat kritisiert, daß man hier in der Antwort der Landesregierung den Vergleich mit Langenlois gemacht hat, mit der Vierstufigkeit und dem Praxisjahr. Hier ist es sicherlich kein Verwechseln von Kraut und Rüben, sondern in Langenlois wurde eben dieses Praxisjahr, diese Vierstufigkeit, schon seit einigen Jahren, es ist, wie ich glaube, schon sieben oder acht Jahre her, probeweise durchgefürht. Es hat sich bewährt und es hat die Steiermark vor drei Jahren dieses Modell übernommen. Wir haben vor zwei Jahren dieses Modell diskutiert und haben es mit Beginn des vorigen Schuljahres auch bei uns in Niederösterreich eingeführt. Ich glaube, wir waren nicht Nachläufer, sondern wir haben dieses Modell echt entwickelt. In der Zwischenzeit wurde es auch sehr gut angenommen. Die Schülerzahlen sind in manchen Schulen auch wieder steigend. Ich nehme nur die Fachschule in Gießhübel her, wo wir Voranmeldungen haben, wie wir sie eigentlich noch nie hatten. Auch die Schülerzahlen sind dort wieder ansteigend. Kritisiert wird natürlich die große Fläche vom Edelhof mit 128 Hektar. Hier ist es eine grundsätzliche Diskussion über die Wirtschaftsbetriebe und über die Größe der Schulwirtschaften. Bei Edelhof kommt dazu, daß dort auch eine Saatzucht betrieben wird; diese ist eigentlich als Pioniertat zu bezeichnen, weil Edelhof schon seit Generationen diese Saatzucht betreibt. Da haben sich andere noch gar nicht mit dieser Materie befaßt, hat Edelhof bereits seine Züchtungen durchgeführt. So eine Züchtung und Vermehrung braucht natürlich auch eine größere Vermehrungsfläche. heute sind wir darüber eigentlich froh, weil es bei uns in Österreich fast keine Saatzuchtbetriebe mehr gibt. Edelhof ist einer der wenigen Betriebe dieser Art, die noch geblieben sind. Wir sind auf diesem Gebiet von den internationalen Konzernen abhängig und die große Frage lautet, ob wir uns das auch immer so leisten können. Die Saatzucht ist aber insoferne ein Problem, als sie eine Verquickung ist zwischen dem Schulbetrieb und einem Wirtschaftsbetrieb. Aber man muß auch feststellen, daß alleine an Lizenzbeiträgen in der Schulwirtschaft über 900.000 Schilling hereinkommen. Wenn man generell die Größe der Schulwirtschaften anschaut, dann haben wir die Schule in Tulln, wo kein Betrieb dabei ist. Aber sonst haben wir bei den Burschenschulen überall die Wirtschaftsbetriebe mit dabei. Oberösterreich, das Nachbarbundesland, hat vor einem Jahrzehnt die Schulwirtschaften aufgelassen. Heute trauern Sie diesen Schulwirtschaften nach, weil hier natürlich viele Versuche gemacht werden und weil hier dem jungen Schüler und dem zukünftigen Hofübernehmer auch vieles in der Praxis vorgeführt werden kann. Wenn heute fünf Schüler da sind, dann wird jeder Betrieb irgendwie anders strukturiert sein, aber in der Schule muß man natürlich jede Sparte vorführen und daher ist hier auch eine größere Fläche erforderlich. Daneben ist es auch eine willkommene Möglichkeit für die Lehrer, in der Praxis zu erproben, was sie dem Schüler vortragen. Die Buchweisheit allein ist es in der Landwirtschaft sicherlich nicht, die hier zum Vorschein kommt, sondern es ist die Praxis, die so manches hier aufzeigt! Wir sehen in vielen Fachschulen, daß natürlich auch die Versuchstätigkeit eine sehr willkommene Möglichkeit ist, die Lehrer entsprechend zu beschäftigen. Daß dieser Prüfbericht über den schulischen Bereich hinaus eine Ausstrahlung haben wird, das ist auch klar. Daß sich viele Bauern hier auch die Erfahrung zu Nutze machen, das ist auch eine Selbstverständlichkeit. Sicherlich kann man über die Übergrößen diskutieren. Man kann sicherlich auch darüber diskutieren, inwieweit es möglich ist, die Saatzucht vom Edelhof auszugliedern und eigenständig zu führen. Die Frage ist nur, ob das dann nicht komplizierter wird, als es eigentlich jetzt ist? Ich bin der Meinung, daß die Einführung einer Kostenstellenrechnung ratsam wäre, um einen Überblick zu erhalten, welche Zweige in diesen Betrieben sind und wo man eventuell etwas einsparen kann. Das Gebäude in Edelhof wurde auch schon kritisiert. Es wurde der Neubau des Internates im Jahre 1976/77 ausgeführt. Ein Neubau, der zu klein ist, weil nur 93 Schüler im Neubau untergebracht werden können. Natürlich wird auch das Flachdach kritisiert. Wir wissen, daß dieser Kritikpunkt so wie auch woanders auch hier bemängelt wurde. Es wurde bereits im Jahre 1975 bei der Baukontrolle dieses Flachdach kritisiert, da es nicht wasserdicht ist. Es wäre höchst an der Zeit, eine endgültige Sanierung durchzuführen oder irgend eine andere Form der Abdeckung zu finden, damit die Durchsickerung des Wassers hintangehalten werden kann. Und nun zum Personal- und Dienstpostenplan: Es gab hier eine Überschreitung von 760.000 Schilling, was auch eine Kritik bezüglich der Einhaltung des Dienstpostenplanes verursachte. Natürlich, am Edelhof sind sehr viele Kurse. Er ist eine Bildungsstätte für das ganze Waldviertel und es ist nicht immer voraussehbar, wie viel Kurse in einem Jahr abgehalten werden. Eine Kritik gab es auch, daß Urlaube nicht zusammenhängend konsumiert werden. Das gilt auch für die Bediensteten in der Wirtschaft. Auf Grund des Arbeitnehmerschutzes ist es notwendig, daß man den Bediensteten einen gewissen Zeitraum hintereinander den Urlaub konsumieren läßt! Auch die Budgetierung wird kritisiert. Man sollte hier etwas genauer vorgehen. Es hat sich nämlich in der Praxis eingebürgert, die Ausgaben etwas höher und die Einnahmen etwas tiefer anzusetzen. Natürlich spart man dann ein und der Überschuß wird dann für notwendige Investitionen verwendet. Die Kritik betrifft sicherlich nicht den Schulleiter, denn der kann oft gar nicht anders. Bei den Budgetanträgen werden nämlich so viele Streichungen vorgenommen, die unverständlich sind, daß er sich irgendwie selber helfen muß. Ich glaube, hier sollte man die notwendigen Ausgaben, die zu tun sind, auch einplanen und keine Kürzungen vornehmen. Nun zur Schule Unterleiten: Eine Mädchenfachschule im letzten Zipfel unseres Bundeslandes. Dort wird die ländliche Hauswirtschaft unterrichtet. Die Schule ist in einem alten Jagdschloß untergebracht. Da dieses Haus zu klein ist, müssen 20 Schüler in einem angemieteten Haus der Bundesforste untergebracht werden, wo auch ein Maschinschreibraum eingerichtet ist. Es ist dies sicherlich keine optimale Lösung, aber da die Schülerzahlen rückläufig sind, kann man dieses Haus erforderlichenfalls wieder abstoßen. Es sind eigentlich hier keine großen Investitionskosten getätigt worden. Die Schülerzahl beträgt 48, es sind zwei Jahrgänge eingerichtet. Wenn Kollege Schütz den Rückgang irgendwie kritisiert hat, dann verweise ich nur darauf, daß im Schuljahr 1964/65, als meine Gattin dort war, nur 24 Schülerinnen in dieser Schule waren, heute sind es - wie gesagt - 48 Schülerinnen. Ich glaube, daß mit zwei Jahrgängen sicherlich auch diese Schule noch eine Berechtigung hat. Kritisiert wurde, daß mit 2.200 Schilling keine Kostendeckung der Schulheimbeiträge vorhanden ist. Man soll diese Kostensätze den tatsächlichen Verhältnissen anpassen. Es besteht die Möglichkeit, daß bei Härtefällen Beihilfen zugesprochen werden. Es ist natürlich so, daß diese Schule den Bezirk Waidhofen/Ybbs abdeckt. Es ist dies ein sehr intensiver Bergbauernbezirk, wo die Bauern nicht sehr begütert sind; daher muß man das auch aus dieser Sicht sehen. Für halbinterne Schülerinnen wurden die Kostensätze bereits von 1.200 auf 1.700 Schilling erhöht. Die Schule hat leider keinen Turnsaal. Die Turnmöglichkeiten werden beim Skifahren und im Hallenbad in Göstling ausgeübt. Die Hauptschule in Hollenstein baut jetzt einen neuen Turnsaal. Es wird dann die Möglichkeit geben, daß man sich einmieten kann, um auch entsprechende Turnmöglichkeiten zu haben. Vier Dienstposten sind nicht besetzt, durch sogenannte Karenzfälle, aber da die Schüler weniger wurden, ist das zur Zeit ohne Auswirkung. Der Dienstpostenplan wurde auch bereits um diese vier Planstellen korrigiert. Beim Budgetieren zeigt sich natürlich das gleiche wie am Edelhof, daß die Schulleitung selber tätig werden muß, um die notwendigen Investitionen durchführen zu können. Ich weiß, daß dies der VRV und auch den Intentionen des Landtages widerspricht. Es wird an der Finanzabteilung gelegen sein, hier Wege zu suchen und zu finden, damit dieser Umweg nicht gemacht zu werden braucht. In Unterleiten ist Gottseidank ein sehr geschickter Hausmeister, der sehr viele Arbeiten in Eigenregie selber durchführt, daher ist diese Schule sehr sauber und eine sehr liebliche Schule. Eine weitere Forderung war auch, daß das Girokonto, das nur mit 0,5 % verzinst war, höher verzinst wird. In der Zwischenzeit ist dies auch bereits geschehen und zwar mit 2,62 %. Es ist dies sicherlich etwas Notwendiges, wenn man bedenkt, daß wir 25 bäuerliche Fachschulen haben, wo in etwa im Schnitt 250.000 Schilling Geld auf dem Konto liegt. Das sind etwas mehr als 6 Millionen Schilling. Wenn nur ein Prozent mehr an Zinsen vereinnahmt werden, dann sind das im Jahr 60.000 Schilling. Und wenn das eineinhalb Prozent sind, dann sind das 90.000 bis 100.000 Schilling, was in diesem Bereich mehr an Geld hereinkommt. Die Frage eines Schulkonzeptes wurde angesprochen. Diese Forderung finden wir immer wieder im Prüfbericht. Es wurde aber am 6.Juli des Vorjahres im Landwirtschaftlichen Schulbeirat ein Konzept - das sicherlich noch nicht das endgültige, aber doch ein sehr wesentliches Konzept ist - vorgestellt. Dieses Konzept wurde an alle betroffenen Stellen weitergeleitet. Die Landwirtschaftlichen Berufsschulen wurden bereits konzentriert und es wurde auch hier eine fünfjährige Vorausschau über die Entwicklung der landwirtschaftlichen Fachschulen gegeben. Es ist aber sicherlich nicht ganz leicht, daß man über einen längeren Zeitraum das überblickt. Ich verweise nur darauf, daß unsere Fachschule in Gießhübl nach 15 Jahren stillgelegt werden sollte, weil man gesagt hat, nur mehr die Viertelschule zu betreiben. Heute ist Gießhübl eine der größten Schulen überhaupt in unserem Bundesland. Daher muß man das auch aus dieser Sicht sehen. Solange noch zwei Jahrgänge geführt werden können, glaube ich, hat diese Schule auch ihre Berechtigung. Diese Schulen haben ja auch eine regionale Bedeutung. Ich verweise auf Unterleiten. Die beiden Schulen in Hohenlehen und Unterleiten haben in diesem Gebiet sicherlich auch eine sehr große wirtschaftliche Aufgabe. Soweit zu diesen vier Berichten! Ich möchte abschließend noch ein Dankeschön sagen der Beamtenschaft des Kontrollamtes für die Vorbereitung, für die amtlichen Prüfungen und für die Unterlagen, die wir als Kontrollausschuß immer wieder erhalten. Ich glaube auch, daß das sehr viel Arbeit mit sich bringt. Ich schließe mich daher auch der Forderung an, daß mehr Personal für diese Kontrolltägigkeit notwendig wäre. Wir von der ÖVP werden diesem Bericht selbstverständlich die Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP.) DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Zum Worte gelangt Frau Abgeordnete Ilse Hans. Abg. Ilse HANS (FPÖ): Herr Präsident! Hoher Landtag! Der vorliegende Bericht des Finanzkontrollausschusses beschäftigt sich unter anderem auch mit drei Landespensionistenheimen bzw. mit einem Landespflegheim. Die Prüfer dieser Einrichtungen sind vor allem auf zwei Probleme gestoßen, die es bei allen Heimen zu lösen gilt. Erstens muß künftighin dem steigenden Bedarf von Pflegebetten mehr Rechnung getragen werden und zweitens ist es aus Gründen des Umweltschutzes und der Kostenersparnis notwendig, Energiesparmaßnahmen zu ergreifen. Beim Senken des Energieverbrauches dürfte das Heim in Mank eine Vorreiterrolle übernommen haben, dem es nach einigen baulichen und technischen Veränderungen immerhin gelungen ist, 50 % seines Heizölverbrauches einzusparen. Diese Tatsache sollte den anderen Heimen ein Ansporn sein. Mehr Pflegebetten einzurichten, das wird natürlich viel Geld kosten, aber es ist dies wirklich eine soziale Anforderung an unsere Zeit. Ich möchte die Gelegenheit nützen, um einige Anregungen zur Führung von Landespensionistenheimen zu geben. Ich habe einige Male die Möglichkeit gehabt, mit Heimbewohnern ein Gespräch zu führen, um einen persönlichen Eindruck vom Leben in einem solchen Heim zu gewinnen. Es gibt da das Sprichwort: "Einen alten Baum kann man nicht mehr verpflanzen!" Und tatsächlich ist das immer ein gewisses Risiko, daß ein alter Mensch, wenn er in ein Heim kommt, sich nicht umstellen und sich nicht zu Recht finden kann. Verständlich ist, daß es den Betroffenen leichter fällt, ihr neues zu Hause zu akzeptieren, wenn sie einen Teil ihrer ehemaligen Wohnung mitnehmen können. Wenn der Übersiedler zum Beispiel ein altes vertrautes Möbelstück in seine Wohnstätte mitnehmen kann, dann fällt der Wechsel in eine andere Lebenswelt bedeutend leichter. Bei künftigen Baumaßnahmen und Adaptierungen sollten wir das noch mehr als bisher berücksichtigen! Nicht vergessen dürfen wir bei der Führung eines Pensionistenheimes auch, welche zentrale Rolle das Essen, die Essensversorgung einnimmt. Essen gehört zu den wenigen Abwechslungen, die den Heiminsaßen zur Verfügung stehen. Die Lebensqualität des Heimbewohners steigt sicher - und das wäre mein Vorschlag - wenn er wenigstens im bescheidenen Rahmen eine Wahlmöglichkeit über die Speisen und Getränke hätte. So sollte es wirklich überall möglich sein, zum Frühstück zwischen Tee und Kaffee zu wählen. Oder zum Beispiel, wenn es am Abend Würstel gibt, dann sollte man sich für Debreziner oder Frankfurter entscheiden können. Solche Kleinigkeiten bedeuten sicherlich keine erhöhten Kosten für die Verpflegung, sondern das ist nur eine Frage der Organisation. Ich möchte noch beim Essensproblem bleiben. Die Speisepläne in den Heimen sehen im großen und ganzen recht abwechslungsreich aus. Ich bin allerdings nicht sicher, ob die vorgesehenen Speisen in relativ großer Menge vitaminschonend zubereitet sind und entsprechend angerichtet werden. Gulasch, zum Beispiel, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist etwas Wunderbares, aber wenn es aus serviertechnischen Schwierigkeiten heraus kalt zum Konsumenten kommt, dann ist es schwer verdaulich. Vielleicht wäre es möglich - und das ist mein Vorschlag - daß in jeder Heimküche für einige Tage im Jahr eine Diätassistentin zur Verfügung steht, um die Koch- und Servierabläufe des Küchenpersonals mit mehr Erfahrung und Fachwissen zur gesunden Ernährung zu ordnen. Darüber hinaus - das möchte ich abschließend ausdrücklich betonen - dürften die Heimbetreuer sicherlich zufriedenstellend arbeiten, was von den Menschen, die ihren Lebensabend in einer solchen Einrichtung verbringen müssen, im allgemeinen auch anerkannt wird. (Beifall bei der FPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT Ing.SCHOBER: Zum Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kautz. Abg. KAUTZ (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Heute steht der Finanzkontrollamtsbericht 3/1989 mit 14 Prüfungsergebnissen zur Diskussion. Da meine Vorredner jeweils nur wenige Gesichtspunkte herausgegriffen haben und ich mir zur Aufgabe gestellt habe, das ganze Buch einmal von vorne bis hinten durchzublättern, habe ich meinen Debattenbeitrag in vier Gruppen eingeteilt. Die Landesberufsschulen und Fachschulen, die Pensionisten- und Pflegeheime sowie Prüfungsanlässe, wo die Stadt Wien Miteigentümer oder Mitgesellschafter ist, sind jeweils drei mal vier Gruppen, drei mal vier Prüfungsanlässe. Die Kreditüberschreitungen sowie die Kur- und Betriebsgesellschaft Bad Schönau. Auf Grund der getroffenen Einteilung ist es dann irgendwie leichter, die Probleme aufzuzeigen. Bei jenen Institutionen und Gesellschaften, die mit der Gemeinde Wien oder dem Land Wien gemeinsam den Betrieb führen oder die irgendwo miteinander Besitzer sind, gibt es eigentlich wenig Anlaß zu Kritik. Das müßte uns eigentlich auch zu denken geben. Ich muß aber ehrlicherweise dazu sagen, auch die Institutionen haben nichts weltbewegendes in sich, außer dem Abfallwirtschaftsverband. Und hier glaube ich, weil dieser Verband erst in Gründung ist, daß es noch zu früh ist, in irgend einer Richtung ein Urteil zu fällen. Ich möchte nur einen Satz dazu sagen: Dieser Verband muß von der ersten Minute an sehr genau und überkorrekt geführt werden, denn ein kleiner Ausrutscher dieser sehr sensiblen Marterie würde viel Porzellan zerschlagen. Die zweite Gruppe, die Landes-Pensionisten- und Pflegeheime. Pauschal könnte hier festgestellt werden, daß die Pflegeheime voll ausgelastet, die Landes-Pensionistenheime aber unterbelegt sind. Pensionisten- und Pflegeheime haben das Problem, daß im Pflegeteil ein Überbelag vorhanden ist, im Wohnteil hingegen ein Unterbelag besteht. Noch dazu hat man von außen her wenig Möglichkeit, überhaupt in eine Pflegestation zu kommen, da der Andrang von innen her sehr groß ist. Das heißt, auf ein Pflegebett muß monatelang gewartet werden. Diese Häuser gehören sofort umstrukturiert! Und zwar in einem Maß umstrukturiert, daß uns nicht die Entwicklung überrollt. Ich werde darauf noch zu sprechen kommen. Die allgemeine Ansicht, die zur Zeit in diesem Hohen Haus vertreten wird, daß mit einem Verhältnis von 50 % zu 50 % zwischen Pflege- und Wohnbetten dem Problem Genüge getan wird, die, so glaube ich, stimmt nicht mehr. Ich glaube, daß 40 % der Heimbetten als Wohnbetten und 60 % als Pflegebetten notwendig sein werden. Denn die alten Menschen kommen, bedingt durch viele Organisationen, die ihre Heimpflege durchführen, erst dann in das Heim, wenn sie voll pflegebedürftig sind. Das heißt, die Wohnbetten werden nicht mehr in dem Ausmaß wie früher benötigt. Zum Beispiel gibt es in Laa a.d. Thaya überhaupt keine Pflegestation, aber 50 % der Insaßen sind pflegebedürftig. Das bedeutet eine arbeitsaufwendige Anstrengung für die Bediensteten, denn die Pflege muß ja im Wohnbett durchgeführt werden. (Präsident Mag.Romeder übernimmt den Vorsitz.) Bezüglich Mank wurde bereits im Jahre 1985 von der Landesregierung der Ausbau der Pflegeabteilung von 22 auf 33 Betten zugesagt, doch außer der Planung ist bisher noch nichts geschehen. Ungefähr zweieinhalb Millionen Schilling würde der Zubau kosten. Hätte man ihn bereits 1986 durchgefürht, wäre diese Summe bereits zurückgeflossen duch die erhöhten Pflegegebühren. Aber außer der Planung ist bisher nichts geschehen. In Mödling, es ist dies ein riesengroßes Heim, ist der Wohnteil zu 72 % ausgelastet, die Pflegeabteilung zu 97 %. Auch hier werden Pfleglinge in Wohnbetten betreut, was natürlich durch die Art des Heimes - ein Zubau nach dem anderen, keine gleichen Ebenen - noch mehr die Pflege erschwert. Eine Bedarfserhebung hat ergeben, daß zwischen 80 und 90 Wohnbetten und zwischen 200 und 220 Pflegebetten notwendig sind. Ein Umbau und eine Adaptierung dieses Hauses ist nicht möglich. Es muß rasch ein Neubau errichtet werden. Und zwar sofort! Mir ist schon klar, daß der Neubau mindestens drei bis vier Jahre dauern wird. Diese Zeit ist das Mindeste! Ich möchte darauf hinweisen, daß bei solchen Großprojekten auf die wohnliche Atmosphäre unbedingt Rücksicht genommen werden muß. Ein weiteres Problem, das sich durch alle Heime durchzieht - speziell bei Pflegeheimen - ist die ärztliche Versorgung. Denn wir haben noch immer, auch in den Pflegeheimen, die freie Arztwahl. Was es heißt, eine Pflegestation mit 30 oder 40 Pfleglingen zu haben, wo ein jeder praktisch einen eigenen Hausarzt dorthin bestellen kann, das ist sicher nicht der Lösung letzter Schluß. Daher glaube ich, daß von Seiten des Landes hier eine Neuregelung geschaffen werden muß. Ebenfalls quer durch den Gemüsegarten, um es so auszudrücken, zieht sich die Frage des Anstaltsbüfetts. In jedem Pensionistenheim ist eine Art Anstaltsbuffet. Nur, wie es geführt und wie es abgerechnet wird, ist unterschiedlich. Einmal werden die Personalkosten verrechnet, einmal werden die Reinigungskosten verrechnet, in anderen Heimen wieder nicht. Hier müßte unbedingt darauf gedrungen werden, eine generelle Regelung zu ermöglichen. Generell muß auch darauf hingewiesen werden, daß alle vorhersehbaren Ausgaben im Budget aufscheinen müssen. Nicht die Pflichtausgaben mit geringeren Ansätzen und dann das Budget überschreiten. Diese Kritik trifft nicht auf die Verwalter zu, das möchte ich hier ausdrücklich feststellen, sondern diese Kritik trifft auf die Finanzabteilung im Land zu. Ich werde noch darauf zu sprechen kommen, wenn ich über die Kreditüberschreitungen reden werde. Bevor ich aber auf die Berufsschulen übergehe, darf ich schon noch einige Sätze zu Edelhof sagen. Edelhof ist das typische Beispiel für eine alte Struktur, wo man nicht bereit ist, von Seiten des Landes diese Struktur zu ändern. Wenn ich 120 Hektar Grundbesitz habe und ich das vergleichen will mit Menschen, die zu Hause den gleichen Grundbesitz haben, so bilde ich dort nur 1,13 % aus, denn lediglich dieser Prozentsatz der landwirtschaftlichen Anwesen in Niederösterreich ist so groß wie Edelhof. Das heißt, ich habe hier falsche Voraussetzungen. (Abg. Sauer: Die Größe hat mit der Ausbildung überhaupt nichts zu tun!) Herr Kollege, es stimmt, nur 1,13 % der niederösterreichischen landwirtschaftlichen Anwesen haben mehr als 120 Hektar Grundbesitz. Das zweite: ich weiß schon, daß die Saatzucht diesen Flächenbedarf notwendig macht. Aber ich stehe auf dem Standpunkt, daß diese Saatzucht nicht Angelegenheit der landwirtschaftlichen Schule wäre. Die Saatzucht kann Angelegenheit eines Vereines sein, sie kann Angelegenheit des Absolventenvereines sein, die Saatzucht kann Angelegenheit des Bundes sein, die Saatzucht kann Angelegenheit des Vereines sein, der dort gegründet wurde, aber sie muß nicht Angelegenheit des Landes oder der Schule sein. Wenn wir dabei die Kostennutzenrechnung aufstellen oder überhaupt die Kosten ermitteln, so bin ich sicher, daß die auflaufenden Kosten von 900.000 Schilling bei weitem nicht die Ausgaben decken. (Abg. Hülmbauer: Das sind nur die Zinsen!) Denn das Personal für die Saatzucht wird aus dem Budget der Landwirtschaftlichen Schule bezahlt. Alles andere wird vom landwirtschaftlichen Schulbudget bezahlt, wo wir immer sparen müssen und wo falsch budgetiert wird, um Möglichkeiten zu schaffen, den Menschen dort Investitionen zu gönnen. Das heißt, hier wird in die falsche Richtung gearbeitet. Ich stehe auf dem Standpunkt, Saatzucht jawohl, aber nicht auf Kosten des landwirtschaftlichen Schulbudgets. (Abg. Kurzreiter: Das steht nicht im Kontrollbericht!) Drinnen steht es nicht, aber Tatsache ist es, Herr Kollege! Die Berufsschulen haben alle ein gleiches Problem. Quer durch alle Berufsschulen zieht sich immer wieder ein Stehsatz: Vertrag nicht abgeschlossen, Vertrag nicht vorhanden. Ich kann mir nicht vorstellen, daß es so schwer ist, wenn es heißt, ein Vertrag soll abgeschlossen werden, daß ich jahrzehntelang - wie zum Beispiel in Stockerau - ohne Vertrag arbeite. Hier betrifft es die Stadtgemeinde Stockerau mit dem Land Niederösterreich. In den bäuerlichen Betrieben betrifft es die Landwirtschaftskammer mit dem Land Niederösterreich. Jahrzehntelang wird hier gefuhrwerkt, ohne Verträge abzuschließen. Ich glaube, wenn auf beiden Seiten Beamte sitzen, daß es doch möglich sein müßte, einen Vertrag abzuschließen. Das nächste Problem wurde schon angezogen, das ist das Raumproblem in den Berufsschulen. Wir haben sowohl in Stokkerau als auch in Lilienfeld nicht in der Unterbringung das Raumproblem, sondern im Unterricht. In Stockerau wurde bereits ein Planungsauftrag vergeben, um aufzustocken. Wie ich gehört habe, gibt es bereits Probleme mit der Finanzierung. Ich glaube aber, wenn wir es ernst meinen mit der Berufsausbildung, wenn wir es ernst meinen mit unserer Jugend, dann darf es kein Problem geben bei der Finanzierung. Es muß das Geld vorhanden sein, um diesen Ausbau tätigen zu können. Es soll nicht so passieren wie in Mank, daß wir 1985 einen Ausbau um 11 Betten versprochen haben, doch bis heute wurde noch nichts durchgeführt. Das heißt, auch hier muß rasch geholfen werden. Die Schülerheime stehen fast ausschließlich in der Verwaltung der Handelskammer. Hier gibt es ein anderes Problem: 1. Die unterschiedlichen Kosten und 2. die unterschiedliche Wohnqualität. In Lilienfeld gibt es zwar gleiche Kosten, aber eine unterschiedliche Wohnqualität. In anderen Heimen wieder gibt es unterschiedliche Kosten. Ich glaube, hier müßte es vom Land aus möglich sein, eine Regelung zu treffen, daß zumindest ein annehmbarer, gleicher Wohnzustand für unsere Lehrlinge geschaffen wird. Denn es ist nicht unbedingt Sitte oder der letzte Stand, daß in ein- und derselben Berufsschule Acht- und Zehnbettzimmer sowie Zweibettzimmer vorhanden sind, aber die gleich hohen Kosten zu bezahlen sind. Das müßte geändert werden. Nun, meine sehr geschätzten Damen und Herren, zu den Kreditüberschreitungen. Der überwiegende Teil der aufgezeigten Überschreitungen ist auf Ausgaben zurückzuführen, die spätestens zum Zeitpunkt der Erstellung des Nachtragsvoranschlages bereits festgestanden sind, die jedoch in diesem keinen Niederschlag fanden. So steht es wortwörtlich im Kontrollamtsbericht. Nun, wie kommt es dazu? Wenn wir draußen in den Berufsschulen oder in den Fachschulen sind, dann werden wir immer wieder mit der Tatsache konfrontiert, daß der Verwalter sehr wohl ordentlich budgetieren wollte, er hat zum Beispiel Versicherungen richtig ins Budget eingesetzt, aber von der Finanzabteilung des Landes werden auch bei Pflichtausgaben, wie Versicherungen und ähnliches, Abstriche gemacht. Für diese Ausgaben muß man nachher sowieso zahlen, das heißt, hier wird der Landtag falsch informiert. Im vorliegenden Bericht betrifft es mit 32,6 % die Landeskrankenanstalten und mit über 60 % Sozialmaßnahmen. Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich habe mich der Mühe unterzogen und habe mir die Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Landeskrankenanstalten angeschaut. Und siehe da, es passiert folgendes: die Gemeindekrankenhäuser und Mistelbach als Verbandskrankenhaus, also alle Krankenanstalten, die nicht im Eigentum des Landes sind, haben laut dem Rechnungsabschluß gegenüber dem Voranschlag im Jahre 1988 insgesamt ein Ersparnis von 52 Millionen Schilling erwirtschaftet. Das heißt, sie haben um 52 Millionen Schilling ihre Voranschläge unterschritten, also eingespart. Zum Beispiel Baden 3,70 %, das sind rund 4 Millionen Schilling. St.Pölten 18 Millionen Schilling oder 5 %, Neunkirchen 1,2 Millionen Schilling. Die Landeskrankenanstalt Mödling hatte ein sogenanntes Null-Budget erstellt, das heißt von 1987 auf 1988 wurden keine Erhöhungen vorgenommen und siehe da, der Rechungsabschluß wies gegenüber dem Voranschlag eine Erhöhung um 11,46 % oder 16 Millionen Schilling aus. In Summe gesehen blieben von 52 Millionen ersparten Schillingen nach Hinzurechnung der Landesanstalten nur mehr 6,6, Millionen Schilling übrig. Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Diese Art der Budgetierung und diese Art, wie man sich im Dezember hier herstellt auf dieses Rednerpult und sagt, die Kassa stimmt, wir sind die Sparmeister der Nation, wir haben die schönsten Anstalten, das beste Budget, den besten Finanzreferenten,das muß ich bezweifeln, meine sehr geschätzten Damen und Herren. Denn im Dezember wird uns etwas vorgegaukelt, was in Wirklichkeit nicht den Tatsachen entspricht. Ein Jahr später, bei den Kreditüberschreitungen, merken wir es. Der Herr Kollege von der FPÖ hat es bereits gesagt. Vom Jahr 1983 bis zum Jahr 1988 ist die Summe der Kreditüberschreitungen von 3 Millionen auf 104 Millionen Schilling angestiegen. Das heißt, die Budgethoheit des Landtages wird hier bewußt unterlaufen. Nun, meine sehr geschätzten Damen und Herren, zum Kurhotel Bad Schönau. Ich habe vor rund 10 Jahren bereits zu diesem Thema von dieser Stelle aus gesprochen. Heute darf ich fast mit Stolz feststellen, daß viele Kritikpunkte, die ich damals sagen mußte, heute nicht mehr im Bericht aufscheinen. Das heißt, die Kritik wurde angenommen und den Empfehlungen wurde Rechnung getragen. Vor 10 Jahren hatten wir ein schlecht frequentiertes und ein vor dem wirtschaftlichen Zusammenbruch stehendes Hotel. Heute ist dies eine sehenswerte Landeseinrichtung. Vor 10 Jahren war dieses Haus und die Vorgänge in ihm Gegenstand berechtigter Kritik. Heute strahlt die Fassade im Glanz. alles aber, was dahintersteckt, ist noch nicht makellos. Diese Charakterisierung will ich auch etwas näher erklären. Die Gerüchte um das Kurhotel Bad Schönau sind verstummt, die Frequenz stimmt, der Ertrag ist vorhanden, das Image ist in Ordnung, daher könnte man sagen, daß die Fassade in Ordnung ist. Aber um diese Fassade herzeigen zu können, hat das Land Niederösterreich 72 Millionen Schilling an Kapitalaufstockung investiert. Die Investitionen betragen noch einmal rund 30 Millionen Schilling, das heißt, dem Land kostete diese Einrichtung rund 100 Millionen Schilling. Und hier der erste Kritikpunkt. Die Kapitalaufstockung nahmen nur das Land Niederösterreich und die Gemeinde Bad Schönau vor. Der Gesellschafter Girozentrale hat eine Kapitalaufstockung mit dem Hinweis abgelehnt, daß ein Finanzsanierungskonzept fehlt. Durch die Kapitalaufstokkung wurde auch dieses Hotel saniert. Zum Prüfungszeitpunkt, das darf ich feststellen, hatte das Land Niederösterreich 102 Millionen Schilling oder 97,44 % Eigentümeranteil, die Girozentrale 1,5 % und die Gemeinde Bad Schönau 1 %. In Bezug auf das Kurhotel Bad Schönau gibt es leider noch immer keinen Dienstvertrag für den Geschäftsführer, aber dafür Nettogehaltsvereinbarungen. Beide Zustände sind nicht branchenüblich! Meiner Meinung nach wäre es auch angebracht, den Intentionen des Finanzkontrollausschusses zu folgen und einen Aufsichtsrat zu installieren. Zur Zeit gibt es keine betriebseigene Prüfinstanz. Denn der Wirtschaftstreuhänder, der die Buchhaltung und die Bilanz erstellt, der prüft sich auch selbst. So gesehen ist es vielleicht auch verständlich, daß die Jahresabschlüsse und Protokolle - wie dies in anderen Landesgesellschaften üblich ist, daß sie dem Kontrollamt übersandt werden - nicht freiwillig übersandt werden. Vielleicht liegt der Grund auch darin, daß die Bilanz, obwohl sie von einem Wirtschaftstreuhänder erstellt wird, nicht den Vorschriften des Aktiengesetzes entspricht. In den letzten Jahren wurden verschiedene Investitionen getätigt, die sich auf den Betrieb sehr positiv ausgewirkt und die auch zu guten Erträgen geführt haben. Leider muß ich immer wieder feststellen, daß es in Bad Schönau nicht möglich ist, daß die Ö-Norm 2050 eingehalten wird. Das war vor 10 Jahren so und ist heute nocht immer so. In verschiedenen Branchen gibt es dort keinen Wettbewerb. Summa summarum muß ich aber schon feststellen, daß Bad Schönau ein Aushängeschild geworden ist. Von einer schlechten Institution wurde es fast ein Schmuckstück. Und es gehört eine Portion Geist und Energie dazu, dieses Haus so weit zu bringen. Aber eine hypothetische Frage erlaube ich mir schon noch zum Abschluß. Für den Ausbau der Pension Wicherer wurden 4 Millionen Schilling an Zinsenzuschüssen zu Darlehen in der Höhe von 26 Millionen Schilling, ein Landeszuschuß für Werbung von 480.000 Schilling, ein Landesbeitrag für Prospekte von 244.000 Schilling, eine ganz besondere Feinheit, nämlich eine Prämie "Schöneres Gasthaus" von 820.000 Schilling gegeben. Das heißt in Summe wurden 31,6 Millionen Schilling aus anderen Landesförderungsmitteln für den landeseigenen Betrieb aufgewendet. Und jetzt die Frage. Hätte all diese Förderungen jeder andere Betreib in gleicher Höhe auch erhalten? Oder hat sich hier das Land bewußt bevorzugt behandelt? Die Zweite Frage: Der zweite Eigentümer, die Gemeinde Bad Schönau, hat mit 332.000 Schilling den Betrieb subventioniert. Hat vielleicht vorher das Land Niederösterreich der Gemeinde Bad Schönau diese 332.000 Schilling unter irgendwelchen Titeln gegeben oder hat die Gemeinde Bad Schönau diese Gelder aus eigenen Steueraufkommen aufgebracht? Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Und nun noch drei Schlußbemerkungen. Die erste: Ist es Aufgabe der öffentlichen Hand, ein Kurzentrum zu führen mit einem Aufwand vom 100 Millionen Schilling? Bad Deutsch Altenburg wurde verkauft. Da Bad Schönau nun auch ein aktiver Betrieb ist, könnte ich mir vorstellen, daß genug Käufer zu finden wären. Ich kann mir daher vorstellen, daß Bad Schönau einer Privatisierung zugeführt werden könnte. Die zweite Schlußbemerkung: Daß in einer landeseigenen Gesellschaft ein Landesbeamter Geschäftsführer ist, das erscheint verständlich. Daß dieser Geschäftsführer aber gleichzeitig auch in seinem Hauptberuf Sachbearbeiter für dieses Fachgebiet sein muß, das ist für mich nicht verständlich. Diese Feststellung ist nicht gegen die Person gerichtet, aber vom Grundsatz her ist diese Art der Konstruktion falsch. Der Geschäftsführer ist sein eigenes Aufsichts- und Bewilligungsorgan. Dies ist eine unglaubliche Konstellation, die bereits beim letzten Finanzkontrollamtsbericht kritisiert wurde. Die Schlußfolgerung daraus kann für mich nur sein, daß auf alle Fälle ein Aufsichtsrat installiert werden müßte. Mit all diesen Problemen und mit all diesen Kritikpunkten behaftet, hoffe ich, daß in nächster Zeit die Anregung des Finanzkontrollausschusses auch von den zuständigen Stellen zur Kenntnis genommen wird. Genauso, wie unsere Fraktion diesen Bericht zur Kenntnis nimmt. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Als letzter zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Fidesser. Abg. FIDESSER (ÖVP): Meine Sehr verehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte zuerst auf einige Anmerkungen vom Abgeordneten Dr.Kremnitzer eingehen. Obwohl ich in vielem auch mit ihm übereinstimme, darf ich doch auf einen kleinen Widerspruch in seiner Aussage hinweisen. Er hat gemeint - und da stimme ich mit ihm überein - daß die Budgetüberschreitungen in dieser Form nicht in Ordnung wären und er glaubt, daß das Zusammenhänge hätte mit dem Unwesen, daß viele Ausgaben erst am Jahresende getätigt werden. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß das Unwesen in dieser Richtung im Land gar nicht so groß ist, als es etwa im Bund bekannt ist, daß viele Ausgaben erst in den letzten Wochen des Jahres getätigt wreden, weil von den vorgesehenen Krediten noch Geldmittel vorhanden sind. In Niederösterreich ist es eher so, daß es vielleicht gerade aus der Sorge, daß am Jahresende noch Ausgaben getätigt werden, die nicht unbedingt notwendig sind, dazu geführt hat, daß man von Anfang an die Kredite so nieder hält, daß es dann am Jahresende zu Überziehungen bzw. zu Nachträgen kommt. Jedenfalls ist es so, daß wir alle mitsammen sagen müssen, daß diese Form, wie wir sie jetzt im Kontrollausschuß bemängelt haben, daß nämlich ein so großer Anteil von Überziehungen da ist, verhindert werden muß. Es gibt neben diesen Bemühungen, niedrige Ansätze zu machen, ja noch ein viel stärkeres Instrument, die sogenannte Null-Budgetierung. Das heißt, daß die einzelenen Referate jährlich von neuem um ihre Ansätze kämpfen müssen. Es ist leider Gottes durch dieses Bemühen, manche Ausgaben gering zu halten, eher ein Unwesen in folgender Richtung eingetreten: Es gibt manche Ansätze, wo durch Jahre hindurch am Anfang des Jahres ein großer Teil des Gesamtbudgets für Restzahlungen aus dem Vorjahr verwendet wird. Da gibt es eine Menge von Ansätzen, wo das verändert werden muß. Meines Erachtens geht es nicht an, daß man in den Referaten bestimmte Absichten verwirklicht und erst mit dem Budget des nächsten Jahres diese Absichten bezahlt. Das kann schon einmal vorkommen. Aber wenn das auf Dauer geschieht, dann ist es sicher nicht in Ordnung. Es ist meines Erachtens aber auch noch eine andere Sache mit Schuld an dieser Problematik und das sollte man hier auch aussprechen. Daß das nämlich nicht so sehr vom Finanzreferat her kommt, sondern daß bei der Antragstellung zum Budget folgende Richtung eingeschlagen wird: Man weiß ungefähr, wieviel vom Finanzreferenten zu erwarten sein wird. Daher geht man her und hält die Ansätze für die Pflichtausgaben sehr knapp, um bei den Ermessensausgaben einen größeren Spielraum im Budget zu bekommen. Die Folge davon ist, daß die Ermessensausgaben dann auch relativ rasch umgesetzt werden. Bei den Pflichtausgaben stellt sich aber dann am Ende des Jahres heraus - etwa bei den Sozialhilfeausgaben, wo Anrechte darauf bestehen, etwa bei Heimeinweisungen usw. - daß die Pflichtausgaben immer wesentlich höher sind als die im Budget veranschlagten Summen. Es müßte also nicht nur verlangt werden, daß man sparsamer mit den Mitteln umgeht, das ist selbstverständlich, sondern daß man bei den Berechnungen der Pflichtausgaben ebenfalls konsequent bleibt! Wir brauchen also, das wurde von einigen Vorrednern schon betont, realistische Voranschlagsätze, die auch tatsächlich einzuhalten sind einschließlich einer realistischen Vorplanung der Pflichtausgaben. Einige Worte zu Bad Schönau. Ich glaube, daß es notwendig ist, daß bei diesem Betrieb ein Aufsichtsrat eingeführt wird, so wie es bei jedem ordentlichen größeren Betrieb, der nicht einem einzelnen privaten Eigentümer gehört, der Fall ist. Denn ansonsten erfolgt die Lenkung großteils durch den Vertreter des Hauptgesellschafters. Und da ist ganz sicher der Betrieb einmal zu weit vom Eigentümer entfernt. Ich möchte aber auch lobend hervorstreichen - das gehört bei solchen Prüfungen dazu, jeder der im Prüfungsausschuß ist, weiß, wie erfreut man ist, wenn man schöne Dinge bei Prüfungen erlebt - daß der Betrieb in den letzten Jahren sehr gut geführt ist. Dadurch haben sich auch die Betriebsergebnisse wesentlich verbessert. Ich glaube, daß man allen, die daran beteiligt sind, einmal ein Lob aussprechen muß, weil man ja weiß, wie schwierig es ist, einen derartigen Betrieb so umzukrempeln. Ich hoffe, daß diese Betriebsführung so weitergeht, damit sich einmal die Betriebsergebnisse so darstellen, daß dieser Betrieb mit Gewinn privatisiert werden kann. Ich glaube, dann haben wir das erreicht, was eigentlich das Ziel der Landespolitik war: in diesem Gebiet, das ja große Schwierigkeiten im wirtschaftlichen Bereich hat, einen Pilotbetrieb aufzubauen, der für den Fremdenverkehr in dieser Region eine wesentliche Verbesserung bedeutet. Einige markante Dinge aus der Überprüfung der Pflegeheime. Ich darf vier Punkte hervorstreichen, die fast in jedem Bericht auftreten. Im wesentlichen einmal, daß in jedem einzelnen Bericht zum Ausdruck kommt - ich glaube, es gibt keine einzige Überprüfung, wo das nicht zum Vorschein kommt - daß Pflegebetten zu schaffen sind. Am gravierendsten sieht man es in Mödling, wo die Wohnbetten nur zu 68 % belegt sind, während wir gleichzeitig bei den Pflegebetten einen enormen Mangel haben. Da kommt das zum Ausdruck, was ja auch im Kommunalgipfel besprochen wurde. Ich bin froh, daß im Kommunalgipfel nun die Mittel frei gemacht wurden, um vermehrt das verwirklichen zu können, was wir in den letzten Jahren schon eingeleitet haben. Wir müssen nämlich die ca. sechseinhalbtausend Betten, die in den Landes- oder Vertragsheimen vorhanden sind, raschest so umwandeln, daß wir zu mehr Pflegebetten kommen. Derzeit gibt es in diesen Heimen nur ca. 2.000 Pflegebetten. Es gibt ja schon einen Fortschritt, denn im Jahre 1984 waren es nur 17 % der Betten, während es jetzt schon 33 % der Betten sind. Wir haben also noch einen großen Mangel, denn schon jetzt wissen wir aus den Überprüfungen, daß mehr als 50 % gebraucht werden. Ich bin überzeugt davon, wenn das greift, was wir mit der Initiative Seniorenwohnungen in unseren Gemeinden eingeleitet haben, dann werden die Landes- und Vertragsheime im wesentlichen Pflegeheime sein. Eine weitere Sache ist, das schließt unmittelbar an, daß wir eine bessere ärztliche Versorgung brauchen. Ich glaube also, gerade im Zusammenhang mit den neuen Überlegungen nach dem Spitalsärztegesetz, daß wir dort mehr Fachärzte brauchen, daß wir mindestens genauso notwendig einen verstärkten Ausbau der ärztlichen Betreuungen in unseren Heimen brauchen. Ich hoffe, daß die diesbezüglichen Verhandlungen mit der Ärztekammer, die ja doch schon eineinhalb Jahre andauern, rasch zu einem Erfolg führen, damit wir eine gute ärztliche Versorgung in unseren Heimen zustandebringen. Und nun noch eine kleinere Anmerkung, die aber auch in drei von vier Berichten aufscheint, nämlich der Energieverbrauch. Wir haben in den 60er, 70er und anfangs der 80er Jahre den Ausbau der Heime rasch vorangetrieben. Damals waren aber die Richtlinien für die Energiesparmaßnahmen noch nicht so spürbar, wie wir sie jetzt erkennen. Es wird daher eine der vordringlichen Maßnahmen sein, daß wir unsere Heime generell überprüfen, und zwar nicht nur durch den Finanzkontrollausschuß, sondern auch durch die Baubehörden. Es soll auch bei den anderen Heimen, nicht nur bei denen, wo der Finanzkontrollausschuß überprüft hat, geprüft werden, ob genügend Maßnahmen gesetzt wurden, um Energie einzusparen. Denn das spielt sich im wahrsten Sinne des Wortes auch finanziell für das Land ein. Nicht nur für die gesamte Energiebilanz. Wir müßten hier als öffentliche Hand vorbildlich sein, weil wir heute wissen, daß es nicht nur darum geht, umweltfreundliche Energie zu erzeugen, sondern es geht vorwiegend einmal auch darum, Energie einzusparen. Zum Abschluß noch die Frage der Rücklagen. Es ist tatsächlich so, daß das sparsamste System das wäre, daß die Heime in ihrem Bereich wirtschaften könnten. Man sollte den Heimen einen bestimmten Anteil der Rücklagen belassen, damit sie daraus laufend ihre Reparaturarbeiten selbst durchführen können. Diese Möglichkeit sollte eingeräumt werden. Das Heim hat dann eine gewisse eigene unternehmerische Dynamik. Andererseits ist es aber notwendig, damit das zuständige Referat auch darauf Einfluß nehmen kann, daß diese Reparaturarbeiten zu Lasten der Rücklagen schon im Voranschlag geplant werden. Denn momentan hat man den Eindruck, daß sie in bestimmte Richtungen hin wirtschaften und man dann, wenn noch etwas Geld übrig geblieben ist, schnell investiert. Da kann dann die Konkurrenz sagen, wie es der Abgeordnete Dr.Kremnitzer angeführt hat, bevor uns das Geld verfällt investieren wir lieber noch schnell. Es ist also notwendig, daß man schon im Voranschlag jene Investitionen plant, die man aus Rücklagen entnehmen will. Eine Einschränkung ist hier natürlich - und die steht auch im Bericht - anzumerken, daß Reparaturen aus Rücklagen dann in Frage zu stellen sind, wenn man weiß, daß in den nächsten Jahren ohnehin eine Generalsanierung vor der Tür steht. Hier ist es richtig, daß man einmal eine Zeit lang Rücklagen zurückhält, aber dann umso rascher an Reparaturarbeiten der Generalsanierung geht. Ich glaube, daß wir gerade aus diesem Bericht sehen, daß die Kontrolle die Aufgabe hat, rechtzeitig nachzusehen, wie man Dinge, die gar nicht schlecht sind, noch verbessern kann. Es muß nicht immer nur die Suche nach Skandalen sein, es muß das ständige Bemühen sein, die Dinge so zu verbessern, daß wir eine optimale Verwaltung im Landesbereich bekommen. In dieser Richtung, so glaube ich, daß wir mit viel Stolz für unsere Politik auch diesen Bericht zur Kenntnis nehmen können. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Eine weitere Wortmeldung liegt nicht vor, der Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. KURZBAUER (ÖVP): Ich mache vom Recht des Schlußwortes Gebrauch und möchte folgendes zur Kenntnis bringen: Der Herr Abgeordnete Dr.Kremnitzer hat in seiner Rede festgestellt, daß die in meinem Bericht gemachte Äußerung, "das Land Niederösterreich sei hundertprozentiger Eigentümer der Kurhotel-Betriebsges.m.b.H. Bad Schönau" nicht stimme. Ich darf dazu bemerken, daß ich meinen Bericht insoferne korrigiere, daß es nun heißen soll, die Kurhotel-Betriebsgesellschaft Bad Schönau gehört fast zur Gänze dem Land Niederösterreich." PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Sie haben die Korrektur gehört. Ich darf aber jetzt über den Antrag als solchen abstimmen lassen. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Finanz- und Wirtschaftsausschusses): Einstimmig angenommen! Die Tagesordnung der heutigen Sitzung ist erledigt. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung um 17.25 Uhr.)