1 Präambel

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WERKVERTRAG
zur Produktmanagement für Ökostromproduzenten
abgeschlossen zwischen der
Ökostrombörse in Vorarlberg
6861 Alberschwende, Hof 19
vertreten durch den Vorstand
im Folgenden kurz ÖSBV genannt - einerseits, und
Arbeitsgemeinschaft Erneuerbare Energie Vorarlberg
6861 Alberschwende, Hof 19
– im Folgenden kurz AEE V genannt
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PRÄAMBEL
Die Ökostrombörse in Vorarlberg ist ein gemeinnütziger Verein, der ein privatwirtschaftliches
Fördersystem für Ökostrom betreibt. Durch die Schaffung eines Marktplattes zwischen
Ökostrom Förderern und Ökostromproduzenten wird eine gezielte Lenkung von
Fördergeldern zu einzelnen Anlagen möglich. Darüber hinaus wird der Ausbau von
Ökostromanlagen durch die Zuteilung von Investitionszuschüssen verstärkt.
Zur Abwicklung der Geschäfte des Vereins soll im Rahmen eines begrenzten Budgets ein
Produktmanagement den Vorstand in seiner Aufgabe unterstützen und die operative
Umsetzung mit dem Schwerpunkt Produzentenbetreuung übernehmen.
Die AEEV erklärt, die entsprechenden fachlichen und organisatorischen Kompetenzen zu
besitzen.
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LEISTUNGSGEGENSTAND DES AUFTRAGNEHMERS
Die Leistungen des Produktmanagements umfassen im wesentlichen:
-
Kommunikation an Produzenten
Akquisition von Produzenten
Einwerben von neuen Produzenten zur Teilnahme an ÖSBV
Unterstützung der Produzenten im Direktmarketing
Laufende Anfragen und Sekretariatsarbeit
Vorbereitung der Buchhaltung
laufende Produktpflege, Anpassungen
Erstellen der Kommunikationsmittel, Vorlage zur Freigabe
Berichte an den Vorstand und Sitzungsteilnahme, Abstimmung PM
Datenübernahme zur Jahresabrechnung
DB-Pflege (Adressen, Lenkungen, Gruppenmanagement)
Abrechnung und Aussendung
Inkasso für VKW AG und sonstige Kunden
-
PR und Öffentlichkeitsarbeit
Repräsentationsaufgaben bei einschlägigen Veranstaltungen
Laufende Betreuung der Homepage
Organisation und Durchführung des ÖSBV Jahresevents
Aufbau von Vertriebskooperationen
Lobbyingarbeit im Sinne der ÖSBV
Rechtsgeschäfte jeder Art oder faktische Handlungen, aus denen der Verein verpflichtet
wird, bedürfen, soweit der Wert im Einzelfall € 5.000 übersteigt und nicht im Budget
vorgesehen sind, der Genehmigung des Obmannes (Vorstandes).
Das Produktmanagement vertritt in allen Angelegenheiten der außergerichtlich und ist im
Rahmen der nichtstimmungspflichtigen Geschäfte für die AEE V zeichnungsbefugt.
Das Produktmanagement hat die Ihm obliegenden Pflichten mit der Sorgfalt eines
ordentlichen Geschäftsmannes wahrzunehmen.
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ZUSTIMMUNGSPFLICHT DER GESCHÄFTE
Zum Abschluss und zur Durchführung der folgenden Rechtsgeschäfte bedarf das
Produktmanagement der Zustimmung des Vorstandes:
a)
b)
c)
d)
e)
Aufnahme von Anleihen, Darlehn und Krediten
Eingehen von Dauerschuldverhältnissen
Vergabe von Aufgaben, die im Budget nicht dezidiert dargestellt sind
Abschluss von Verträgen namens der AEE V mit sich selbst
Alle sonstigen Geschäfte, die über dem Rahmen des gewöhnlichen
Geschäftsbetriebes hinausgehen oder für die AEE V von besonderer
Bedeutung sind
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DAUER
Die Dauer des gegenständlichen Vertragsverhältnis tritt rückwirkend ab dem 1.01.2009 in
Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Beide Vertragsparteien haben das Recht, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer
6monatigen Kündigungsfrist mittels eingeschriebenem Brief, jeweils zum 1. eines Monats,
aufzulösen.
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ENTGELT
Dem Produktmanagement steht ein Gesamtbudget gemäß Vollversammlungsbeschluss zur
Verfügung, aus welchem er sämtliche Sachaufwendungen und Listen, seine
Kilometerspesen
für
die
normale
Geschäftstätigkeit
sowie
allenfalls
damit
zusammenhängende Steuern und Abgabenverpflichtungen für den AEE V abzudecken hat.
Das Honorar für das Produktmanagement wird in der Art zur Zahlung fällig, dass gegen
Rechnungslegung und Nachweis des Zeitaufwandes, die AEEV zur Zahlung aufgefordert
wird. Der Rechnungsbetrag darf jedoch monatlich max. 1/12 des budgetierten Honorars
betragen. Mehr- und Minderleistungen können in dem Folgemonat kompensiert werden. Mit
dieser Maßnahme soll erreicht werden, dass für die AEE V eine kontinuierliche Betreuung
sichergestellt ist.
Über die Pauschale hinausgehende Sachaufwendungen werden nur nach Genehmigung
vom Obmann anerkannt, wobei diese mit einem aussagekräftigen Dokument zu belegen
sind.
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RECHTSSTELLUNG DES PRODUKTMANAGEMENT
Die gegenständliche Vereinbarung unterliegt den Regeln des reinen Auftragsvertrages.
Eine Anmeldung von Personen bei der Sozialversicherung erfolgt nicht. Über die Tätigkeit
werden buchungsfähige Fakturen in monatlichen Abständen gelegt. Die Versteuerung der
Einnahmen und sonstiger Zuwendungen obliegt vollständig und ausschließlich bei der AEEV
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VERSCHWIEGENHEITSVERPFLICHTUNG
Die AEEV ist zur Verschwiegenheit aller ihm aus seiner Tätigkeit bei der Ökostrombörse
werdenden Geschäftsvorgänge und Geschäftgeheimnisse verpflichtet. Diese Verpflichtung
bleibt auch nach Beendigung des Vertagverhältnisses aufrecht.
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LEISTUNGSSTÖRUNG
Ist die AEEV an der Durchführung der ihm übertragenen Aufgabe gehindert, so besorgt er
eine entsprechend qualifizierte Person, die als sein Subunternehmer die geforderten
Leistungen erbringt.
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SONSTIGE BESTIMMUNGEN
Die AEEV nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass ihm aus dem gegenständlichen
Auftragsverhältnis kein Urlaubs- Dienstunfähigkeits-, Abfertigungs-, Alters-, oder
Hinterbliebenenansprüche oder Ähnliches erwachsen.
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen einer Schriftform, der
Zustimmung und der beiderseitigen Fertigung.
Ausschließlich der Gerichtsstand für Streitfälle aus diesem Vertrag wird das sachlich für die
Ökostrombörse zuständige Gericht vereinbart.
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Ökostrombörse in Vorarlberg
ARGE Erneuerbare Energie Vorarlberg
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