WERKVERTRAG zur Produktmanagement für Ökostromproduzenten abgeschlossen zwischen der Ökostrombörse in Vorarlberg 6861 Alberschwende, Hof 19 vertreten durch den Vorstand im Folgenden kurz ÖSBV genannt - einerseits, und Arbeitsgemeinschaft Erneuerbare Energie Vorarlberg 6861 Alberschwende, Hof 19 – im Folgenden kurz AEE V genannt 1 PRÄAMBEL Die Ökostrombörse in Vorarlberg ist ein gemeinnütziger Verein, der ein privatwirtschaftliches Fördersystem für Ökostrom betreibt. Durch die Schaffung eines Marktplattes zwischen Ökostrom Förderern und Ökostromproduzenten wird eine gezielte Lenkung von Fördergeldern zu einzelnen Anlagen möglich. Darüber hinaus wird der Ausbau von Ökostromanlagen durch die Zuteilung von Investitionszuschüssen verstärkt. Zur Abwicklung der Geschäfte des Vereins soll im Rahmen eines begrenzten Budgets ein Produktmanagement den Vorstand in seiner Aufgabe unterstützen und die operative Umsetzung mit dem Schwerpunkt Produzentenbetreuung übernehmen. Die AEEV erklärt, die entsprechenden fachlichen und organisatorischen Kompetenzen zu besitzen. 2 LEISTUNGSGEGENSTAND DES AUFTRAGNEHMERS Die Leistungen des Produktmanagements umfassen im wesentlichen: - Kommunikation an Produzenten Akquisition von Produzenten Einwerben von neuen Produzenten zur Teilnahme an ÖSBV Unterstützung der Produzenten im Direktmarketing Laufende Anfragen und Sekretariatsarbeit Vorbereitung der Buchhaltung laufende Produktpflege, Anpassungen Erstellen der Kommunikationsmittel, Vorlage zur Freigabe Berichte an den Vorstand und Sitzungsteilnahme, Abstimmung PM Datenübernahme zur Jahresabrechnung DB-Pflege (Adressen, Lenkungen, Gruppenmanagement) Abrechnung und Aussendung Inkasso für VKW AG und sonstige Kunden - PR und Öffentlichkeitsarbeit Repräsentationsaufgaben bei einschlägigen Veranstaltungen Laufende Betreuung der Homepage Organisation und Durchführung des ÖSBV Jahresevents Aufbau von Vertriebskooperationen Lobbyingarbeit im Sinne der ÖSBV Rechtsgeschäfte jeder Art oder faktische Handlungen, aus denen der Verein verpflichtet wird, bedürfen, soweit der Wert im Einzelfall € 5.000 übersteigt und nicht im Budget vorgesehen sind, der Genehmigung des Obmannes (Vorstandes). Das Produktmanagement vertritt in allen Angelegenheiten der außergerichtlich und ist im Rahmen der nichtstimmungspflichtigen Geschäfte für die AEE V zeichnungsbefugt. Das Produktmanagement hat die Ihm obliegenden Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes wahrzunehmen. 3 ZUSTIMMUNGSPFLICHT DER GESCHÄFTE Zum Abschluss und zur Durchführung der folgenden Rechtsgeschäfte bedarf das Produktmanagement der Zustimmung des Vorstandes: a) b) c) d) e) Aufnahme von Anleihen, Darlehn und Krediten Eingehen von Dauerschuldverhältnissen Vergabe von Aufgaben, die im Budget nicht dezidiert dargestellt sind Abschluss von Verträgen namens der AEE V mit sich selbst Alle sonstigen Geschäfte, die über dem Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes hinausgehen oder für die AEE V von besonderer Bedeutung sind 4 DAUER Die Dauer des gegenständlichen Vertragsverhältnis tritt rückwirkend ab dem 1.01.2009 in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Beide Vertragsparteien haben das Recht, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer 6monatigen Kündigungsfrist mittels eingeschriebenem Brief, jeweils zum 1. eines Monats, aufzulösen. 5 ENTGELT Dem Produktmanagement steht ein Gesamtbudget gemäß Vollversammlungsbeschluss zur Verfügung, aus welchem er sämtliche Sachaufwendungen und Listen, seine Kilometerspesen für die normale Geschäftstätigkeit sowie allenfalls damit zusammenhängende Steuern und Abgabenverpflichtungen für den AEE V abzudecken hat. Das Honorar für das Produktmanagement wird in der Art zur Zahlung fällig, dass gegen Rechnungslegung und Nachweis des Zeitaufwandes, die AEEV zur Zahlung aufgefordert wird. Der Rechnungsbetrag darf jedoch monatlich max. 1/12 des budgetierten Honorars betragen. Mehr- und Minderleistungen können in dem Folgemonat kompensiert werden. Mit dieser Maßnahme soll erreicht werden, dass für die AEE V eine kontinuierliche Betreuung sichergestellt ist. Über die Pauschale hinausgehende Sachaufwendungen werden nur nach Genehmigung vom Obmann anerkannt, wobei diese mit einem aussagekräftigen Dokument zu belegen sind. 6 RECHTSSTELLUNG DES PRODUKTMANAGEMENT Die gegenständliche Vereinbarung unterliegt den Regeln des reinen Auftragsvertrages. Eine Anmeldung von Personen bei der Sozialversicherung erfolgt nicht. Über die Tätigkeit werden buchungsfähige Fakturen in monatlichen Abständen gelegt. Die Versteuerung der Einnahmen und sonstiger Zuwendungen obliegt vollständig und ausschließlich bei der AEEV 7 VERSCHWIEGENHEITSVERPFLICHTUNG Die AEEV ist zur Verschwiegenheit aller ihm aus seiner Tätigkeit bei der Ökostrombörse werdenden Geschäftsvorgänge und Geschäftgeheimnisse verpflichtet. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertagverhältnisses aufrecht. 8 LEISTUNGSSTÖRUNG Ist die AEEV an der Durchführung der ihm übertragenen Aufgabe gehindert, so besorgt er eine entsprechend qualifizierte Person, die als sein Subunternehmer die geforderten Leistungen erbringt. 9 SONSTIGE BESTIMMUNGEN Die AEEV nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass ihm aus dem gegenständlichen Auftragsverhältnis kein Urlaubs- Dienstunfähigkeits-, Abfertigungs-, Alters-, oder Hinterbliebenenansprüche oder Ähnliches erwachsen. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen einer Schriftform, der Zustimmung und der beiderseitigen Fertigung. Ausschließlich der Gerichtsstand für Streitfälle aus diesem Vertrag wird das sachlich für die Ökostrombörse zuständige Gericht vereinbart. ----------------------------------------------Ort, Datum: --------------------------------------Ort, Datum: ------------------------------------------------ ---------------------------------------- Ökostrombörse in Vorarlberg ARGE Erneuerbare Energie Vorarlberg