Reglement Auktion 2006 www.szv-sg.ch Anmeldung Die Anmeldung zur Auktion hat auf dem beiliegenden Anmeldeformular für die Auktion zu erfolgen. Die Anmeldung zur Auktion kann entweder zusammen mit der Anmeldung zur Ausstellung oder aber bis spätestens am Freitag 22. September 2006 um 18.00 Uhr (Anmeldeschluss) beim Marktbüro erfolgen. Für alle Auktionstiere ist zusammen mit der Anmeldung der vollständig nachgetragene Abstammungsausweis einzusenden bzw. abzugeben. Die zur Auktion angemeldeten Tiere werden auf einer speziellen Auktionsliste aufgeführt, die am Markt aufliegt. Auffuhrbedingungen / Auffuhr Zur Auktion zugelassen sind ausnahmslos nur Tiere, welche gleichzeitig für den Ostschweizerischen Widder- und Zuchtschafmarkt 2006 angemeldet sind. Für jedes Tier ist ein separates Begleitdokument erforderlich. Am Markt mit der Note 1 bewertete Tiere werden von der Auktion ausgeschlossen. Die Auffuhrzeiten für die Auktionstiere sind identisch mit denjenigen der Ausstellung. Anmeldegebühr / Verkaufsprovision Die Anmeldegebühr pro Auktionstier beträgt CHF 30.00 und hat zusammen mit der Anmeldung zu erfolgen. Die Provision zu Gunsten der Marktkasse beträgt zehn Prozent vom Verkaufspreis. Die Anmeldegebühr von CHF 30.00 wird dem Verkäufer an der Verkaufsprovision angerechnet. Jedes Auktionstier wird durch den Auktionator mit dem Mindestpreis von CHF 300.00 angeschlagen. Ein Entschädigungsanspruch für Tiere, welche nicht zur Versteigerung gelangen besteht nicht. Beispiel 1: Verkäufer ist mit dem ersteigerten Preis einverstanden) Anschlag Tier Katalog-Nr. 999 durch Auktionator (CHF 300.00) Ersteigerter Preis des Käufers CHF 600.00 Verkaufsprovision 10 % von CHF 600.00 = CHF 60.00 Abzüglich Anmeldegebühr CHF 30.00 CHF 030.00 Auszahlung an den Verkäufer CHF 570.00 Beispiel 2: Ist der Verkäufer mit dem Höchstangebot des interessierten Ersteigerers nicht einverstanden geht das Tier an die Ausstellung zurück. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr. Diese fliesst zur Deckung des Aufwandes in die Marktkasse. Vorführung der Auktionstiere Für die Vorführung der Auktionstiere ist der Besitzer verantwortlich. Der Besitzer / Vorführer entscheidet nach dem Höchstgebot, ob das Tier zum gebotenen Preis abgegeben wird. Zahlungsbedingungen / Abrechnung Unmittelbar nach dem Zuschlag des jeweiligen ersteigerten Tieres hat der Käufer dies mit seiner Unterschrift auf dem entsprechenden Formular zu bestätigen. Der Kaufpreis kann im Anschluss an die Auktion beim Marktbüro in bar oder gegen Rechnung innert zehn Tagen bezahlt werden. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises (Bestätigung der Bank oder PC-Auszug) bleibt der Abstammungsausweis im Besitz der Marktkommission. Die Auszahlung an die Verkäufer der Auktionstiere erfolgt am Samstag 23.09.2006 zwischen 17.00 und 19.00 Uhr. Verkäufer die den Verkaufspreis nicht persönlich abholen werden gebeten, Ihre Post- oder Bankverbindung bekannt zu geben. Pflichten des Verkäufers Jeder Verkäufer und Käufer von Auktionstieren anerkennt dieses Auktionsreglement und verpflichtet sich alle darin enthaltenen Vorschriften zu befolgen. Im weiteren hat er sich an die Anordnungen der Marktleitung zu halten. Alle im Reglement nicht aufgeführten Fälle unterliegen dem Entscheid der Marktkommission. Buchs / St. Margrethen, Juni 2006 Die Marktkommission