PATIENTINNENETIKETTE BRIEFKOPF Dokumentierte Patientenaufklärung gem § 34 PG 2013, BGBI, Nr. I 182/2013 Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient! Dieses Formular soll die besprochenen klinisch-psychologischen Aufklärungspunkte dokumentieren: 1. Vorgehensweise bei der psychologischen Diagnostik Anamnese und Exploration mittels strukturierten und semistrukturierten Verfahren, Anwendung von psychometrischen Verfahren □ 2. Geplante diagnostische Verfahren Alters-, geschlechts- und bildungsnormierte psychologische Testverfahren, welche den Testgütekriterien (Reliabilität, Validität und Objektivität) entsprechen. □ 3. Art der Beratungen und Behandlungsmaßnahmen Klinisch-(neuro)psychologische Beratung und Behandlung □ 4. Umfang der Beratungen und Behandlungsmaßnahmen Eine klinisch-(neuro)psychologische Beratung und Behandlung kann während des stationären Aufenthaltes stattfinden. Die Frequenz und Intensität richtet sich nach dem Störungsbild und den betrieblichen Kapazitäten der Organisationseinheit 5. Geplanter Verlauf der Beratungen und Behandlungsmaßnahmen Anamnese, Exploration, ggf. Selbstbeurteilungsverfahren, Ein Service des Berufsverbandes Österreichischer PsychologInnen, www.boep.or.at □ Fremdbeurteilungsverfahren, Leistungsverfahren, Intelligenzverfahren, Persönlichkeitsverfahren, projektive Verfahren oder ………………………….. □ 6. Kosten der Diagnostik und Behandlungsmaßnahmen, Möglichkeiten der Kostenübernahme oder Kostenerstattung: Die Kostenwerden vom jeweiligen Kostenträger übernommen. □ 7. Mögliche Folgen der Behandlung Bewusstwerden des eigenen Erlebens und Verhaltens, Erkennen von Zusammenhängen, vorübergehende Aggravation der Symptomatik, Verbesserung des Beschwerdebildes, ……………………………………………………………….. □ 8. Mögliche Folgen eines Unterbleibens einer Behandlung Chronifizierung der Symptomatik, Verschlechterung der Symptomatik, eher unwahrscheinliche Spontanremission, keine ganzheitliche Behandlung möglich………………………………..………………………………………….. □ 9. Gründeeiner eventuell notwendigen Abänderungen dergeplanten Vorgehensweise Bekanntwerden von neuen und nicht vorhersehbaren Informationen, welche eine □ Änderung der Vorgehensweise bedingen. 10. Die Verarbeitung von Daten, insbesondere hinsichtlich der Übermittlung von Daten an Dritte Ein klinisch-(neuro)psychologischer Befund wird im Krankenhaussystem angelegt. Sollte dieser von Dritten schriftlich angefordert werden, muss die unterschriebene Verschwiegenheitspflichtsentbindunglt. § 37 PG 2013, BgBl, Nr. I 182/2013 von der Patientin /vom Patienten vorliegen. □ ORT, am DATUM ………………………………………….. Unterschrift der Patientin/ des Patienten ……………………………………………. Unterschrift Klinische- u. Gesundheitspsychologin Ein Service des Berufsverbandes Österreichischer PsychologInnen, www.boep.or.at