versicherung_allgemein

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Versicherungsbetrieb
1. Risiko und Risikopolitik
Risiko:
Risikopolitik:
Gefahr, dass ein Schaden eintritt
Maßnahmen, sich gegen Gefahren zu schützen
Risikopolitische Maßnahmen
Vermeiden und
vermindern
Teilen und ausgleichen
Abwälzen
Finanziell vorsorgen
Risikovermeidung und Risikoverminderung
Zb. Alarmanlagen als Diebstahlschutz, Vorsorgeuntersuchungen, unfallsicherer Arbeitsplatz
Risiko teilen und Risiko ausgleichen
Mehrere Unternehmen führen zusammen einen risikoreichen Exportauftrag aus (Risikoteilung)
Ein Kreditinstitut vergibt viele kleine Kredite, nur wenige werden dubios (‚Risikoausgleich)
Risikoabwälzung
Möglichkeit das Risiko dem Vertragspartner weiterzugeben. (Vorauszahlung, Verkürzung der
Garantiefrist, Lieferung ab Werk)
Finanzielle Vorsorge
Privat sparen
Nichtausschüttung der Gewinne (allgemeine Rücklagen)
2. Risikopolitik und Versicherung
Versichern als risikopolitische Maßnahme
Versicherungsnehmer: zahlt Beiträge oder Prämien
Versicherung:
zahlt im Schadensfall einen Teil des Schadens
Voraussetzungen für Versicherung:
1. Eine Gefahrengemeinschaft
Einfamilienhäuser sind von Feuergefahr bedroht  gegen Feuer versichern (viele Personen sind von
gleichartigen Gefahren bedroht)
2. Häufigkeit und Höhe des Risikos muss schätzbar sein
Versicherung berechnet Versicherungsbeitrag (für Feuerschutz) anhand der Brandfälle und des
durchschnittlichen Schadens der letzten Jahre. Versicherung kann finanzielle Folgen leichter tragen,
da sie die nachfolgenden Maßnahmen gewerbsmäßig betreibt:
a.) Risikoausgleich: jährlich wenige Häuser vom Brand betroffen dadurch gleicht sie es für die
Versicherung aus
b.) Risikoteilung: Große Risiken werden von mehreren Versicherungen versichert nicht nur von
einer
c.) Risikoverteilung: verschiedene Sparten  läuft eine Sparte schlecht gleicht es eine gut
laufende Sparte wieder aus
betreibt.
Die wirtschaftliche Bedeutung der Versicherung
a.) Umwandlung von Risiken in Kosten: Schwer messbare Risiken werden durch genau
kalkulierbare Kosten der Versicherung ersetzt.
b.) Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeit: zum Beispiel durch Abschluss von
Lebensversicherung wird die Kreditfähigkeit verbessert
c.) Versicherungen als Faktor auf Geld- und Kapitalmarkt: sind ein wichtiger Faktor auf dem
Kapitalmarkt, da sie große Summen für den Fall großer Schäden als Vorsorge haben müssen.
Versicherungszweige
1. Personenversicherungszweige
Die Gefahr trifft die Person des Versicherten (Schädigung der Person)
1. Krankenversicherung
Versicherung beinhaltet: Heilkosten, Arzthonorare, Medikamente und andere krankheitsbedingte
Kosten, die im Zusammenhang mit einer Krankheit auftreten können
2. Unfallversicherung
Ähnlicher Versicherungsschutz wie bei der Krankenversicherung.
Zusätzlich gibt es Zahlungen für den Fall längerer Invalidität und im Todesfall Zahlungen an die
Hinterbliebenen.
3. Lebensversicherung
Eine Lebensversicherung zahlt eine gewisse Summe aus im Falle des Ablebens, beim Erreichen eines
bestimmten Alters oder wenn die Versicherung abläuft.
Es gibt auch Kombinationsmöglichkeiten zwischen einer Ablebens- und Erlebensversicherung.
2. Vermögensversicherungszweige
Die Gefahr trifft unmittelbar das Vermögen des Versicherten.
1. Sachversicherung
Versichert werden Schäden an Sachgütern aller Art. Risiken müssen im Detail
aufgezählt werden.
(Feuer-, Leitungswasserschaden-, Glasbruch-, Fahrzeug- Maschinenversicherung)
2. Versicherung von Rechten
z.B. Kreditversicherung (Versicherung von Finanzkrediten)
3. Versicherung gegen drohende Aufwendungen
z.B. Haftpflichtversicherung. Versichert sind Schäden, für die der Versicherte aus
gesetzlichen Gründen haftet. (KFZ-Haftpflichtversicherung,
Haushaltshaftpflichtversicherung,) Rechtschutzversicherung (Aufwendungen bei
Schadenersatzstreitigkeiten)
4. Versicherung gegen Ertragsentgang
Gedeckt werden Schäden aus dem Ausfall des Einkommens.
(Betriebsunterbrechungsversicherung)
5. Bündelversicherung
Zusammenfassung von verschiedenen Versicherungsarten
(Prämienermäßigungen), z.B. Betriebs- und Eigenheimbündelversicherung
Versicherungsarten
Durch Versicherungsform wird festgelegt, in welchem Ausmaß Schäden durch die Versicherung
gedeckt sind. Schaden und Entschädigung müssen nicht gleich hoch sein.
Es gibt die:
1.
Summenversicherung
Die Entschädigung ist von der Höhe des Schadens unabhängig.
Es wird ein festgesetzter Teil der Versicherungssumme bezahlt. Gebraucht wird diese
Versicherungsart vor allem dort, wo es schwer ist den genauen Schaden festzustellen. (z.B. Taggeld,
Lebensversicherung)
2. Interessensversicherung
Die Entschädigung hängt hierbei von der tatsächlichen Höhe des Schadens ab. Ein großer Schaden
bedeutet eine hohe Entschädigung und umgekehrt.
Folgende Möglichkeiten gibt es, um die Versicherung zu regeln:
2.1
Erstrisikoversicherung
Die Entschädigung wird mit der Versicherungssumme begrenzt.
Alle Schäden bis zur Höhe der Versicherungssumme werden bezahlt. Was darüber
hinausgeht, muss selbst bezahlt werden. (z.B. Haftpflichtversicherung)
2.2
Vollwertversicherung
Diese Versicherungsart tritt bei Sachversicherungen im engeren Sinn auf. Die Höhe der
Entschädigung ist von der Versicherungssumme und von der Schadenshöhe abhängig.
Der Versicherungswert ist der Wert des versicherten Gegenstandes zum Zeitpunkt des
Schadens. Die Entschädigung beträgt alle Schäden bis zur Höhe der Versicherungssumme.
Unterschieden wird hierbei:
2.2.1 Neuwertversicherung
Jener Betrag wird ersetzt, der notwendig ist, um das Gut wiederherzustellen oder
wiederzubeschaffen.
2.2.2 Zeitwertversicherung
Es wird jener Wert ersetzt, den das Gut am Tag des Schadens hatte.
Üblich ist diese Form bei Gebäuden, Maschinen, Fahrzeugen etc.
Zu vermeiden sind:
Überversicherung
Versicherungssumme ist höher als der Versicherungswert.
Unterversicherung
Versicherungssumme ist niedriger als der Wert. Es wird im Fall eines Teilschadens der
entsprechende Anteil gezahlt.
Entschädigung: Versicherungssumme x Schadenssumme
Versicherungswert
Unterschied Individual-Sozialversicherung
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Individualversicherung
Vertragsabschluss freiwillig
Beitrag abhängig von Risikohöhe
Leistungen individuell vereinbar
Prämie des VN soll kostendeckend sein
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Privatrecht
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Sozialversicherung
Entstehung kraft Gesetz
Beitrag nach sozialen Grundsätzen
Leistungen nicht individuell vereinbar
Beiträge von Arbeitgeber und –nehmer.
Zuschüsse vom Staat
Öffentliches Recht
Rechtsgrundlagen
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Versicherungsvertragsgesetz (Vers.VG)
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) als Bestandteil des Versicherungsvertrages
Versicherungsaufsicht:
Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsicht
Ausreichende stille Reserven (Rückstellungen) für zukünftige Schadensfälle
müssen vorhanden bei den Versicherern vorhanden sein.
Die wirtschaftliche Bedeutung der Versicherung
1. Umwandlung von Risiko in Kosten
Die Kosten der Versicherung sind genau kalkulierbar, nicht so die Gefahren, die Haushalte
und Unternehmen betreffen. Risiken sind durch die Versicherungsprämien genauer
kalkulierbar.
2. Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeit
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften hängt die Sicherheiten von Krediten von
der Arbeitsfähigkeit der Gesellschafter ab. Die Kreditfähigkeit wird durch
Lebensversicherungen erhöht.
3. Versicherungen sind ein großer Faktor auf dem Geld- und Kapitalmarkt
Durch Vorsorge für zukünftige Schadensfälle werden umfangreiche Reserven gehalten. Durch
die Ansammlung von großen Kapitalien sind Versicherer bedeutende Anbieter auf dem
Kapitalmarkt.
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