Versicherungsbetrieb 1. Risiko und Risikopolitik Risiko: Risikopolitik: Gefahr, dass ein Schaden eintritt Maßnahmen, sich gegen Gefahren zu schützen Risikopolitische Maßnahmen Vermeiden und vermindern Teilen und ausgleichen Abwälzen Finanziell vorsorgen Risikovermeidung und Risikoverminderung Zb. Alarmanlagen als Diebstahlschutz, Vorsorgeuntersuchungen, unfallsicherer Arbeitsplatz Risiko teilen und Risiko ausgleichen Mehrere Unternehmen führen zusammen einen risikoreichen Exportauftrag aus (Risikoteilung) Ein Kreditinstitut vergibt viele kleine Kredite, nur wenige werden dubios (‚Risikoausgleich) Risikoabwälzung Möglichkeit das Risiko dem Vertragspartner weiterzugeben. (Vorauszahlung, Verkürzung der Garantiefrist, Lieferung ab Werk) Finanzielle Vorsorge Privat sparen Nichtausschüttung der Gewinne (allgemeine Rücklagen) 2. Risikopolitik und Versicherung Versichern als risikopolitische Maßnahme Versicherungsnehmer: zahlt Beiträge oder Prämien Versicherung: zahlt im Schadensfall einen Teil des Schadens Voraussetzungen für Versicherung: 1. Eine Gefahrengemeinschaft Einfamilienhäuser sind von Feuergefahr bedroht gegen Feuer versichern (viele Personen sind von gleichartigen Gefahren bedroht) 2. Häufigkeit und Höhe des Risikos muss schätzbar sein Versicherung berechnet Versicherungsbeitrag (für Feuerschutz) anhand der Brandfälle und des durchschnittlichen Schadens der letzten Jahre. Versicherung kann finanzielle Folgen leichter tragen, da sie die nachfolgenden Maßnahmen gewerbsmäßig betreibt: a.) Risikoausgleich: jährlich wenige Häuser vom Brand betroffen dadurch gleicht sie es für die Versicherung aus b.) Risikoteilung: Große Risiken werden von mehreren Versicherungen versichert nicht nur von einer c.) Risikoverteilung: verschiedene Sparten läuft eine Sparte schlecht gleicht es eine gut laufende Sparte wieder aus betreibt. Die wirtschaftliche Bedeutung der Versicherung a.) Umwandlung von Risiken in Kosten: Schwer messbare Risiken werden durch genau kalkulierbare Kosten der Versicherung ersetzt. b.) Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeit: zum Beispiel durch Abschluss von Lebensversicherung wird die Kreditfähigkeit verbessert c.) Versicherungen als Faktor auf Geld- und Kapitalmarkt: sind ein wichtiger Faktor auf dem Kapitalmarkt, da sie große Summen für den Fall großer Schäden als Vorsorge haben müssen. Versicherungszweige 1. Personenversicherungszweige Die Gefahr trifft die Person des Versicherten (Schädigung der Person) 1. Krankenversicherung Versicherung beinhaltet: Heilkosten, Arzthonorare, Medikamente und andere krankheitsbedingte Kosten, die im Zusammenhang mit einer Krankheit auftreten können 2. Unfallversicherung Ähnlicher Versicherungsschutz wie bei der Krankenversicherung. Zusätzlich gibt es Zahlungen für den Fall längerer Invalidität und im Todesfall Zahlungen an die Hinterbliebenen. 3. Lebensversicherung Eine Lebensversicherung zahlt eine gewisse Summe aus im Falle des Ablebens, beim Erreichen eines bestimmten Alters oder wenn die Versicherung abläuft. Es gibt auch Kombinationsmöglichkeiten zwischen einer Ablebens- und Erlebensversicherung. 2. Vermögensversicherungszweige Die Gefahr trifft unmittelbar das Vermögen des Versicherten. 1. Sachversicherung Versichert werden Schäden an Sachgütern aller Art. Risiken müssen im Detail aufgezählt werden. (Feuer-, Leitungswasserschaden-, Glasbruch-, Fahrzeug- Maschinenversicherung) 2. Versicherung von Rechten z.B. Kreditversicherung (Versicherung von Finanzkrediten) 3. Versicherung gegen drohende Aufwendungen z.B. Haftpflichtversicherung. Versichert sind Schäden, für die der Versicherte aus gesetzlichen Gründen haftet. (KFZ-Haftpflichtversicherung, Haushaltshaftpflichtversicherung,) Rechtschutzversicherung (Aufwendungen bei Schadenersatzstreitigkeiten) 4. Versicherung gegen Ertragsentgang Gedeckt werden Schäden aus dem Ausfall des Einkommens. (Betriebsunterbrechungsversicherung) 5. Bündelversicherung Zusammenfassung von verschiedenen Versicherungsarten (Prämienermäßigungen), z.B. Betriebs- und Eigenheimbündelversicherung Versicherungsarten Durch Versicherungsform wird festgelegt, in welchem Ausmaß Schäden durch die Versicherung gedeckt sind. Schaden und Entschädigung müssen nicht gleich hoch sein. Es gibt die: 1. Summenversicherung Die Entschädigung ist von der Höhe des Schadens unabhängig. Es wird ein festgesetzter Teil der Versicherungssumme bezahlt. Gebraucht wird diese Versicherungsart vor allem dort, wo es schwer ist den genauen Schaden festzustellen. (z.B. Taggeld, Lebensversicherung) 2. Interessensversicherung Die Entschädigung hängt hierbei von der tatsächlichen Höhe des Schadens ab. Ein großer Schaden bedeutet eine hohe Entschädigung und umgekehrt. Folgende Möglichkeiten gibt es, um die Versicherung zu regeln: 2.1 Erstrisikoversicherung Die Entschädigung wird mit der Versicherungssumme begrenzt. Alle Schäden bis zur Höhe der Versicherungssumme werden bezahlt. Was darüber hinausgeht, muss selbst bezahlt werden. (z.B. Haftpflichtversicherung) 2.2 Vollwertversicherung Diese Versicherungsart tritt bei Sachversicherungen im engeren Sinn auf. Die Höhe der Entschädigung ist von der Versicherungssumme und von der Schadenshöhe abhängig. Der Versicherungswert ist der Wert des versicherten Gegenstandes zum Zeitpunkt des Schadens. Die Entschädigung beträgt alle Schäden bis zur Höhe der Versicherungssumme. Unterschieden wird hierbei: 2.2.1 Neuwertversicherung Jener Betrag wird ersetzt, der notwendig ist, um das Gut wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen. 2.2.2 Zeitwertversicherung Es wird jener Wert ersetzt, den das Gut am Tag des Schadens hatte. Üblich ist diese Form bei Gebäuden, Maschinen, Fahrzeugen etc. Zu vermeiden sind: Überversicherung Versicherungssumme ist höher als der Versicherungswert. Unterversicherung Versicherungssumme ist niedriger als der Wert. Es wird im Fall eines Teilschadens der entsprechende Anteil gezahlt. Entschädigung: Versicherungssumme x Schadenssumme Versicherungswert Unterschied Individual-Sozialversicherung Individualversicherung Vertragsabschluss freiwillig Beitrag abhängig von Risikohöhe Leistungen individuell vereinbar Prämie des VN soll kostendeckend sein Privatrecht Sozialversicherung Entstehung kraft Gesetz Beitrag nach sozialen Grundsätzen Leistungen nicht individuell vereinbar Beiträge von Arbeitgeber und –nehmer. Zuschüsse vom Staat Öffentliches Recht Rechtsgrundlagen Versicherungsvertragsgesetz (Vers.VG) Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) als Bestandteil des Versicherungsvertrages Versicherungsaufsicht: Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsicht Ausreichende stille Reserven (Rückstellungen) für zukünftige Schadensfälle müssen vorhanden bei den Versicherern vorhanden sein. Die wirtschaftliche Bedeutung der Versicherung 1. Umwandlung von Risiko in Kosten Die Kosten der Versicherung sind genau kalkulierbar, nicht so die Gefahren, die Haushalte und Unternehmen betreffen. Risiken sind durch die Versicherungsprämien genauer kalkulierbar. 2. Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeit Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften hängt die Sicherheiten von Krediten von der Arbeitsfähigkeit der Gesellschafter ab. Die Kreditfähigkeit wird durch Lebensversicherungen erhöht. 3. Versicherungen sind ein großer Faktor auf dem Geld- und Kapitalmarkt Durch Vorsorge für zukünftige Schadensfälle werden umfangreiche Reserven gehalten. Durch die Ansammlung von großen Kapitalien sind Versicherer bedeutende Anbieter auf dem Kapitalmarkt.