ACHTUNG: Bei akuter Gefahr für Kind/Jugendliche sofort das Jugendamt informieren - wenn wirksamer Schutz des Kindes/Jugendlichen in Frage gestellt, dann keine Info an PSB* Kreis Nordfriesland: Empfehlung zur Umsetzung des § 4 KKG: Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei KWG Hinweis auf Kindeswohlgefährdung: Dokumentation Verdachtsmomente Ort, Zeit, beobachtete Situation(en) kindbezogen PSB* und Umfeld Äußere Erscheinung d. Kindes Verhalten d. Kindes Verhalten d. Erziehungsperson/ häusliche Gemeinschaft Familiäre Situation d. Erziehungspersonen Wohnsituation Risikofaktoren Problemakzeptanz d. PSB* Konform mit Problemeinschätzung d. Fachleute Kooperationsfähigkeit-, bereitschaft Ressourcen Familie/Kind/Jugendliche (persönliche/soziale/materielle/infrastrukturelle?) Hilfearrangements (gelungen/nicht gelungen) Gewichtige Anhaltspunkte für KWG durch Beobachtungen + vorab Gespräch mit Eltern liegen vor Anspruch auf Beratung durch insoweit erfahrene Fachkraft (pseudonymisiert) eigene Einschätzung Gespräch mit PSB KWG* liegt vor keine KWG* Info an PSB* ggf. auf Hilfe hinwirken Annahme ist freiwillig! Ende KWG* Dokumentation * PSB = Personensorgeberechtigte * KWG = Kindeswohlgefährdung * InsoFa = insoweit erfahrene Fachkraft Info an PSB- auf Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken PSB* setzen Handlungsvorgaben um PSB* können oder wollen Handlungsvorgaben n. umsetzen umsetzen/annehmen. Ende KWG* Dokumentation Mitteilung an das Jugendamt.PSB informieren.Dokumentationsbogen ausfüllen! V E R D A C H T A B K L Ä R U N G E R G E B N I S Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung (§ 4 KKG) (1)Werden 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Ärztinnen oder Ärzten, Hebammen oder Entbindungspflegern oder Angehörigen eines anderen staatlichen Heilberufes, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, Berufspsychologinnen oder -psychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlussprüfung, Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Jugendberaterinnen oder –beratern sowie Beraterinnen oder Beratern für suchtfragen in einer Beratungsstelle, die von einer Behörde oder Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts anerkannt ist, Mitgliedern oder Beauftragten einer anerkannten Beratungsstelle nach den §§ 3 und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, staatlich anerkannten Sozialarbeiterinnen oder –arbeitern oder staatlich anerkannte Sozialpädagoginnen oder -pädagogen oder Lehrerinnen oder Lehrern an öffentlichen und an staatlich anerkannten privaten Schulen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt, so sollen sie mit dem Kind oder Jugendlichen und den PSB die Situation erörtern und, soweit erforderlich, bei den PSB auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, soweit dadurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. (2)Die Personen nach Absatz 1 haben zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. Sie sind zu diesem Zwecke befugt, dieser Person die dafür erforderlichen Daten zu übermitteln; vor einer Übermittlung der Daten sind diese zu pseudonymisieren. (3)Scheidet eine Abwendung der Gefährdung nach Absatz 1 aus oder ist ein Vorgehen nach Absatz 1 erfolglos und halten die in Absatz 1 genannten Personen ein Tätigwerden des Jugendamtes für erforderlich, um eine Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen abzuwenden, so sind sie befugt, das Jugendamt zu informieren; hierauf sind die Betroffenen vorab hinzuweisen, es sei denn, dass der wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen in Frage gestellt wird. Zu diesem Zweck sind die Personen nach Satz 1 befugt dem Jugendamt die erforderlichen Daten mitzuteilen. Wichtige Adressen und Telefonnummern: Insoweit erfahrene Fachkräfte in Nordfriesland: Trägerintern nachfragen oder Kinderschutzzentrum Westküste: Tel. Husum: 04841/691450, Niebüll: 04661/901966; Sekretariat besetzt von Mo-Do 08.00 -17.00 Uhr, Fr. 08.00 bis 13.00. Sachgebiet Kinderschutz: Herr Krenz, Tel. 04661/9031123, Frau Opelt, Tel. 04661/9031122. Sachgebietsleitung:. Frau Traußneck, Tel. 04661/9031-101 Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD): Während der regulären Dienstzeiten von Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr unter den Telefonnummern: Nord/Inseln: 04661/9031100 Mitte: 04671/9192121 Husum: 04841/67495 Süd: 04841/67-0 Bitte die Servicenummer erfragen Von Montag bis Mittwoch von 12.00 bis 16.00 Uhr: Tel. 04841/67495 (kreisweit) Bei Gefahr im Verzug: Polizei unter der Tel. 110. Rufbereitschaft des ASD: Außerhalb der regulären Dienstzeiten, ab 16.00 Uhr bzw. freitags ab 12.00 Uhr bis zum nächsten Werktag 08.30 Uhr: Rettungsleitstelle der Feuerwehr unter der Telefonnummer 112 anrufen. Diese informiert dann den Notdienst des ASD, der zurück ruft. * PSB = Personensorgeberechtigte * KWG = Kindeswohlgefährdung * InsoFa = insoweit erfahrene Fachkraft