4 KKG Handlungsleitfaden Beratung und Übermittlung v. Infos durch

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ACHTUNG: Bei akuter Gefahr für Kind/Jugendliche sofort das Jugendamt informieren
- wenn wirksamer Schutz des Kindes/Jugendlichen in Frage gestellt, dann keine Info an PSB*
Kreis Nordfriesland: Empfehlung zur Umsetzung des § 4 KKG: Beratung und Übermittlung
von Informationen durch Geheimnisträger bei KWG
Hinweis auf Kindeswohlgefährdung:
Dokumentation Verdachtsmomente
 Ort, Zeit, beobachtete Situation(en)
kindbezogen
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PSB* und Umfeld
Äußere Erscheinung d. Kindes
Verhalten d. Kindes
Verhalten d.
Erziehungsperson/
häusliche Gemeinschaft
Familiäre Situation d.
Erziehungspersonen
Wohnsituation
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Risikofaktoren
Problemakzeptanz d. PSB*
Konform mit Problemeinschätzung d. Fachleute
Kooperationsfähigkeit-,
bereitschaft
Ressourcen
Familie/Kind/Jugendliche
(persönliche/soziale/materielle/infrastrukturelle?)
Hilfearrangements
(gelungen/nicht gelungen)
Gewichtige Anhaltspunkte für KWG durch Beobachtungen
+ vorab Gespräch mit Eltern liegen vor
Anspruch auf Beratung
durch insoweit erfahrene
Fachkraft (pseudonymisiert)
eigene Einschätzung
Gespräch mit PSB
KWG* liegt vor
keine KWG*
Info an PSB* ggf. auf
Hilfe hinwirken
Annahme ist freiwillig!
Ende KWG*
Dokumentation
* PSB = Personensorgeberechtigte
* KWG = Kindeswohlgefährdung
* InsoFa = insoweit erfahrene Fachkraft
Info an PSB- auf Inanspruchnahme
von Hilfen hinwirken
PSB* setzen
Handlungsvorgaben um
PSB* können oder
wollen Handlungsvorgaben n. umsetzen
umsetzen/annehmen.
Ende KWG*
Dokumentation
Mitteilung an das
Jugendamt.PSB informieren.Dokumentationsbogen ausfüllen!
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Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung (§ 4 KKG)
(1)Werden
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Ärztinnen oder Ärzten, Hebammen oder Entbindungspflegern oder Angehörigen eines anderen
staatlichen Heilberufes, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine
staatlich geregelte Ausbildung erfordert,
Berufspsychologinnen oder -psychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher
Abschlussprüfung,
Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Jugendberaterinnen oder –beratern sowie
Beraterinnen oder Beratern für suchtfragen in einer Beratungsstelle, die von einer Behörde oder
Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts anerkannt ist,
Mitgliedern oder Beauftragten einer anerkannten Beratungsstelle nach den §§ 3 und 8 des
Schwangerschaftskonfliktgesetzes,
staatlich anerkannten Sozialarbeiterinnen oder –arbeitern oder staatlich anerkannte
Sozialpädagoginnen oder -pädagogen oder
Lehrerinnen oder Lehrern an öffentlichen und an staatlich anerkannten privaten Schulen
in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes
oder eines Jugendlichen bekannt, so sollen sie mit dem Kind oder Jugendlichen und den PSB die Situation
erörtern und, soweit erforderlich, bei den PSB auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, soweit dadurch
der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird.
(2)Die Personen nach Absatz 1 haben zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung gegenüber dem Träger der
öffentlichen Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. Sie sind zu diesem
Zwecke befugt, dieser Person die dafür erforderlichen Daten zu übermitteln; vor einer Übermittlung der Daten
sind diese zu pseudonymisieren.
(3)Scheidet eine Abwendung der Gefährdung nach Absatz 1 aus oder ist ein Vorgehen nach Absatz 1 erfolglos
und halten die in Absatz 1 genannten Personen ein Tätigwerden des Jugendamtes für erforderlich, um eine
Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen abzuwenden, so sind sie befugt, das Jugendamt zu
informieren; hierauf sind die Betroffenen vorab hinzuweisen, es sei denn, dass der wirksame Schutz des Kindes
oder Jugendlichen in Frage gestellt wird. Zu diesem Zweck sind die Personen nach Satz 1 befugt dem
Jugendamt die erforderlichen Daten mitzuteilen.
Wichtige Adressen und Telefonnummern:
Insoweit erfahrene Fachkräfte in Nordfriesland: Trägerintern nachfragen oder Kinderschutzzentrum
Westküste: Tel. Husum: 04841/691450, Niebüll: 04661/901966; Sekretariat besetzt von Mo-Do 08.00 -17.00
Uhr, Fr. 08.00 bis 13.00.
Sachgebiet Kinderschutz: Herr Krenz, Tel. 04661/9031123, Frau Opelt, Tel. 04661/9031122.
Sachgebietsleitung:. Frau Traußneck, Tel. 04661/9031-101
Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD): Während der regulären Dienstzeiten von Montag bis Freitag von 8.30 bis
12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr unter den Telefonnummern:
Nord/Inseln:
04661/9031100
Mitte:
04671/9192121
Husum:
04841/67495
Süd:
04841/67-0 Bitte die
Servicenummer erfragen
Von Montag bis Mittwoch von 12.00 bis 16.00 Uhr: Tel. 04841/67495 (kreisweit)
Bei Gefahr im Verzug:
Polizei unter der Tel. 110.
Rufbereitschaft des ASD: Außerhalb der regulären Dienstzeiten, ab 16.00 Uhr bzw. freitags ab 12.00 Uhr bis
zum nächsten Werktag 08.30 Uhr: Rettungsleitstelle der Feuerwehr unter der Telefonnummer 112 anrufen.
Diese informiert dann den Notdienst des ASD, der zurück ruft.
* PSB = Personensorgeberechtigte
* KWG = Kindeswohlgefährdung
* InsoFa = insoweit erfahrene Fachkraft
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