Chancen für soziales Lernen und Kinderschutz

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Kindertagesstätten - Chance für soziales Lernen und Kinderschutz
1. Vorstellung:
Ich heiße Astrid Wilhelm, bin Familientherapeutin und arbeite als solche seit 2002 im
Bereich Hilfen zur Erziehung in Frankfurt (Oder). Seit 1994 bilde ich nebenberuflich
u.a. Erzieherinnen aus Kita `s auf dem Gebiet der Suchtprävention fort. Seit
Juni ` 06 bin ich freiberuflich als Familientherapeutin und Fortbildnerin tätig.
Meinen Vortrag möchte ich mit einer Geschichte von Astrid Lindgren beginnen.
2. Geschichte „Der Stein“:
Die entscheidende Frage in der Kindererziehung scheint zu sein:
Wie können wir unseren Kindern Werte vermitteln?
Die Pyramide der Einflussnahme gibt hier eine plausible Antwort (Folie) . Diese
Pyramide macht deutlich, dass das Vorbild von Eltern den größten Einfluss auf
Kinder hat, gefolgt von der Art der Beziehung, die Eltern zu ihren Kindern haben und
erst dann kommen die gesprochenen Worte. Eine Mutter sagte einmal in einer
Elternrunde sehr treffend, wie ich finde: Du kannst reden was du willst, deine Kinder
machen dir doch alles nach. Bezogen auf die Geschichte hieße dass langfristig, dass
die sicherste Methode Kinder zu Gewalt zu erziehen wäre, ihnen ein negatives
Vorbild zu sein. Die von der Nachbarin geforderte Körperstrafe hätte außerdem
kurzfristig wohl kaum dem Jungen gezeigt, wie er es richtig machen soll, sie hätte
höchstens für einen Moment das unerwünschte Tun gestoppt - bis zum nächsten
Mal. Fangen Eltern mit Schlägen an zu erziehen, fragt sich, wann sie damit aufhören
wollen, wenn das Kind drei, sieben oder dreizehn Jahre ist oder erst dann, wenn es
zurückschlägt?
Deutschland hat 1990 die Konvention der Uno – Vollversammlung über die Rechte
der Kinder unterzeichnet. Daraufhin ist der §1631 des Bürgerlichen Gesetzbuches
geändert worden. Seit November 2000 steht im Absatz 2 des § 1631 BGB:
„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafung,
seelische Verletzung und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
Was heißt das für Eltern ?
Das heißt, dass:


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

gewaltfreie Erziehung unserer Kinder selbstverständlich sein sollte
sich Mütter und Väter Gedanken machen müssen, wie sie ihren Kindern
anders Grenzen setzen können
Erwachsene Alternativen im Umgang mit ihren Kindern erlernen müssen
Eltern anfangen sich klar zu werden, was seelische Verletzungen und
entwürdigende Erziehungsmaßnahmen sind
Erwachsene sich über ihre eigenen Verletzungen in ihrer Kindheit bewusst
werden
3. Meine Berufliche Praxis
Besonders Letzteres ist für viele Erwachsene sehr schmerzlich, wird deshalb
verdrängt, geleugnet und leider, wie meine berufliche Praxis immer wieder bestätigt,
bei den eigenen Kindern oft auch wiederholt. Häufig hörte ich von Frauen und
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Männern, wenn ich sie mit ihren grenzüberschreitenden Handlungen ihren Kindern
gegenüber konfrontierte, die Worte: „ Das ist doch keine Gewalt, sie hätten mal
erleben sollen, wie meine Mutter/ mein Vater mit uns umgegangen sind!“ Nicht nur
einmal waren die Spuren an ihren Körpern noch nach Jahrzehnten zu sehen. Eine
Frau hatte von den Misshandlungen durch ihre Mutter einen steifen Arm, eine andere
eine große Narbe an der Nase durch die Misshandlung mit einem Feuerhaken, eine
dritte Verbrennungen am ganzen Körper, von den seelischen Verletzungen ganz zu
schweigen. Dennoch liebten sie ihre Eltern und wollten so vieles mit ihren eigenen
Kindern anders, besser machen.
In meiner 5-jährigen beruflichen Praxis als Familientherapeutin begleitete ich bisher
über 50 Familien. In ca. 60 % dieser Fälle konnten Familienmitglieder
kindeswohlgefährdende Handlungen selbst offen machen und bis auf zwei Familien
Hilfe annehmen. Viele waren bereit, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen,
ihre Anteile an der gewaltsamen Situation zu erkennen und Alternativen im Umgang
mit ihren Kindern zu erlernen. Immer wieder erlebe ich die große Hilflosigkeit und
Verzweiflung dieser Menschen aber auch eine tiefe Dankbarkeit, dass ihnen Grenzen
gesetzt und eine helfende Hand gereicht wird. In Zusammenarbeit mit Kollegen des
Brandenburger Instituts für Familientherapie haben wir ein Konzept „Familientherapie
bei Kindeswohlgefährdung“ erarbeitet und mehrfach erfolgreich in der Praxis
angewandt. Das Konzept kann ich interessierten KollegInnen bei Bedarf vorstellen,
ist jedoch nicht Thema meines heutigen Vortrages.
4. Umsetzung des § 8a in die Praxis von Kindertagesstätten
Jetzt möchte ich auf die vom Gesetzgeber im § 8a geforderte Umsetzung durch freie
Träger, wozu auch die Kindertagestätten zählen, eingehen.
In Absatz 2 des § 8a steht , dass freie Träger den Schutzauftrag wie folgt
wahrzunehmen haben: (Folie)
A Wahrnehmen von gewichtigen Anhaltspunkten von Kindeswohlgefährdung
(KWG)
B Abschätzung des Gefährdungsrisikos im Team unter Hinzuziehung einer
insofern erfahrenen Fachkraft im Rahmen einer kollegialen Beratung
C Hinwirken der Fachkräfte bei den Personensorgeberechtigten (PSB) auf die
Inanspruchnahme von Hilfe
D Information des Jugendamtes, wenn Hilfe von PSB nicht angenommen wird
oder zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung nicht ausreichend ist
Hinweis: Unter Einbeziehung der betroffenen PSB, Kinder und Jugendlichen
Der Gesetzgeber gibt den freien Trägern mit dem § 8a sehr viel mehr
Handlungsspielraum, aber auch mehr Verantwortung. In Fortbildungen, die wir für
Mitarbeiter öffentlicher und freier Träger seit 1,5 Jahren in Sachsen Anhalt im
Rahmen von Zertifikatskursen durchführen, wird immer wieder deutlich, dass das
nicht nur positiv von MitarbeiterInnen freier Träger aufgenommen wird. Sie wünschen
sich Handlungssicherheit, Rechtssicherheit und Erfahrungsaustausch mit
KollegInnen. Wir haben eine Fortbildung konzipiert, die dem Rechnung trägt. Dieser
Zertifikatskurs umfasst 4 Blöcke a zwei Tage und hat folgende Schwerpunkte:(Folie)
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1.Block: Gefährdungsabschätzung und Tatsachenfeststellung
2. Block: Falldokumentation und kollegiale Beratung
3. Block: Schutz- und Hilfskonzepte
4. Block: Transferkontrolle
Was in 8 Tagen vermittelt wird, kann nicht Inhalt eines 30-minütigen Referates sein,
deshalb möchte ich an exemplarischen Beispielen versuchen, Ihnen den § 8 a etwas
näher zu bringen.
Zu A)
KWG ist eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich
bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit
voraussagen lässt. Entscheidend dabei ist die prognostische Einschätzung der
Entwicklungsdynamik im familiären System und damit die Einschätzung des
Gefährdungsrisikos für das Kind. Die Schwierigkeit besteht jedoch darin, dass eine
sichere Prognose im Bereich menschlichen Handels schwer möglich ist. Oft
erscheint uns in der Rückschau die Situation logisch, die Vorausschau ist aber
schwierig, wenn nicht sogar unmöglich.
Wir gehen von 4 Formen der KWG aus, die da wären: Kindesvernachlässigung,
Körperliche, sexuelle und seelische Misshandlung. Was unter gewichtigen
Anhaltspunkten zu verstehen ist, möchte ich Ihnen am Bsp. der Vernachlässigung
von Kindern deutlich machen. Vielerorts spricht man von Vernachlässigung der
Vernachlässigung und geht von 10% der KWG Handlungen aus. Deshalb und weil
die Beobachtung von Vernachlässigungserscheinungen in ihrem Berufsfeld gut
möglich ist, möchte ich auf diese Form der KWG näher eingehen. (Folie)
Angelehnt an den Stuttgarter Kinderschutzbogen haben Kinder folgende Rechte. Ihre
Nichtgewährung macht den Tatbestand der Vernachlässigung aus:
Recht auf ausreichende Körperpflege
Recht auf geeigneten Wach- und Schlafplatz
Recht auf schützende Kleidung
Recht auf altersgemäße Ernährung
Recht auf sachgemäße Behandlung von Krankheiten und Entwicklungsstörungen
Recht auf Schutz vor Gefahren
Recht auf Zärtlichkeit, Anerkennung und Bestätigung
Recht auf Sicherheit und Geborgenheit
Recht auf Individualität und Selbstbestimmung
Recht auf Ansprache
Recht auf langandauernde Bindung
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Diese Rechte erscheinen auf den ersten Blick einleuchtend, fragt man jedoch nach
ganz konkreten Beobachtungen, die auf eine Verletzung des einzelnen Rechtes
hinweisen, wird es schon schwieriger.
Deshalb erhalten die TeilnehmerInnen in unseren Fortbildungen die Aufgabe in
Kleingruppen jeweils drei ganz konkrete Beobachtungen, die die Verletzung des
jeweiligen Kinderrechtes ausmachen, für einen ½-jährigen Säugling, ein 6-jähriges
Kind und einen 12-jähriges Kind zu formulieren. Dabei geht es nicht darum zu sagen,
das Kind hat keine witterungsentsprechende Kleidung, oder die Windel ist voll,
sondern was genau ist wie oft über welchen Zeitraum von wem genau als nicht
witterungsentsprechend an der Kleidung bzw. nicht ausreichende Körperpflege
wahrgenommen worden. Es geht darum mit allen Sinnen wahrzunehmen und alles
Gesehene, Gehörte, Gerochene ( im Fall der vollen Windel z.B. gut möglich),
Gefühlte, Geschmeckte zu dokumentieren. Außerdem sollte schriftlich erfasst
werden, wann die Eltern auf die konkreten Beobachtungen hin angesprochen
wurden, welche Reaktion daraufhin erfolgte und ob eine Verbesserung der
beobachteten Situation eintrat. Gespräche sollten dabei im O-Ton dokumentiert
werden, die größte Sicherheit bietet dabei die Dokumentation auf Tonträger.
Eine Empfehlung für eine kurze und übersichtliche Dokumentation bei
Kindesvernachlässigung könnte folgender Beobachtungsbogen sein. (Folie)
Bitte verstehen Sie diesen als Anregung, jede Einrichtung sollte sich ein eigenes
Verfahren zum Vorgehen bei möglicher KWG, was eine geeignete Dokumentation
einschließt, erarbeiten. Das kann nur im Dialog im Team erfolgen, alles andere wäre
ein bloßes Überstülpen von Materialien, was sich spätestens in der Praxis als
untauglich erweist.
Folgende Zahlen sind ein dringender Hinweis auf die Notwendigkeit einer genauen
Wahrnehmung, der gewissenhaften Dokumentation der konkreten Beobachtungen
und der verantwortungsvollen Weitergabe dieser.
In Brandenburg wurden von der Fachstelle für Kinderschutz Start gGmbH Akten von
28 Fälle von KWG, die im Zeitraum 2000 bis 2005 mit tödlichem Ausgang bzw.
schweren Behinderung als Folge einhergingen, recherchiert. Das Alter der Kinder
betrug bis zu 12 Jahren, der Schwerpunkt lag bei 0 bis 2-Jährigen. 17 Kinder, die i.F.
der Misshandlung/Vernachlässigung starben bzw. schwere körperliche
Behinderungen als Folge erlitten, waren im Alter bis zu 6 Monaten, 11 zwischen 2
und 12 Jahren. 19 Kinder wurden Opfer nach einmaliger Misshandlung, davon 9
direkt nach der Geburt. Je jünger das Kind, um so größer das Risiko, dass Kinder
Opfer von familiärerer Gewalt werden und bleibende Schäden davontragen.
In 9 Fällen fand die Vernachlässigung über ein Jahr und länger statt. Es gab Fälle, in
denen bis zu 21 Institutionen beteiligt waren und Informationen bis zu einem Jahr
benötigten, ehe sie an entsprechende Stellen weitergeleitet wurden. Am Jahresende
starb ein 4–jähriger Junge an den Folgen von Unterernährung. Er besuchte bis
17.12. 07 die Kita, wo keine Hinweise auf eine Vernachlässigung aufgefallen waren.
Wenn ich diese Bsp.e nenne, geht es mir nicht um Schuldzuweisungen, sondern um
Sensibilisierung, Ernstnehmen, Verantwortung übernehmen. auch wenn sich der
eine oder andere Fall als blinder Alarm herausstellen sollte. Wir alle sind aufgefordert
wachsam zu sein, einen Stein als Erinnerung in unseren privaten Wohnungen, aber
auch Einrichtungen und Institutionen zu haben.
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Zu B)
Um das Gefährdungsrisiko besser abschätzen zu können, fordert der Gesetzgeber
weiterhin von MA freier Träger eine kollegiale Beratung unter Hinzuziehung einer
insofern erfahrenen Fachkraft durchzuführen. Diese Fachkraft kann der Träger selbst
vorhalten oder von Außen hinzuziehen. Anforderungen an eine insofern erfahrenen
Fachkraft sind, um nur einige zu nennen, nach Kohaupt:

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
Kenntnisse über rechtlichen Rahmen von KWG und Datenschutz
Kenntnisse über Ursachen und Familiendynamiken in konflikthaften
Beziehungen, Risiken und Ressourcen der Familien
Professionelles Selbstverständnis im Umgang mit Gegenübertragungen,
Abwehr der Familien
Kenntnisse des Helfersystems und Kooperationsbeziehungen
Kenntnisse über die innere Organisation und Vernetzung der zu beratenden
Institution
Beraterische/ Supervisorische Kompetenzen
Fähigkeit schwierige Themen anzusprechen
Rollenklarheit, denn die insofern erfahrene FK ist prozessbegleitend, beratend
tätig und hat keinen direkten Kontakt zur Familie.
Ohne Erfahrungen auf dem Gebiet der Arbeit mit Familien mit KWG und eine
Fortbildung, welche o.g Schwerpunkte beinhaltet, sollte sich niemand zur insofern
erfahrenen Fachkraft selbsternennen, wie es leider vielerorts geschieht.
Die kollegiale Beratung zur Abschätzung des Gefährdungsrisikos sollte nach einer
festen Struktur an einem festen Ort erfolgen und moderiert werden. Diejenige,
welche den Fall einbringt, stellt am Anfang eine Frage, deren Beantwortung die
Beratung dient. Die Ergebnisse werden visualisiert, z.B. indem sie auf Flipchart
geschrieben werden. Nach vereinbarter Zeit erfolgt eine Wiedervorstellung des Falls.
Wenn die kollegiale Beratung bei Kindeswohlgefährdung ein Routineinstrument
werden soll, wären die Rahmenbedingungen in Form einer Geschäftsordnung zu
klären ( Wer kann einberufen? Wer nimmt teil? Welche Räumlichkeiten stehen zur
Verfügung? Wie schnell soll die kollegiale Beratung stattfinden?)
In unseren Fortbildungen stellen wir den TeilnehmerInnen verschiedene Formen
kollegialer Beratung vor und üben diese an ihren Fällen aus der Praxis. Die
gemeinsame Fallberatung bietet der einzelnen Fachkraft, welche oft sehr nah an
dem Kind dran ist, eine distanziertere Betrachtung, verschiedene Sichtweisen und
Handlungsmöglichkeiten. In Kinderschutzfällen sollten generell alle Sichtweisen
gehört werden, besonders die der Außenseiter.
Spätestens jetzt sollten die PSB in die Gefährdungsabschätzung einbezogen werden
und auch über sie betreffende Inhalte der kollegialen Beratung informiert werden.
Eltern haben das Recht und die Pflicht ihre Kinder zu erziehen, was den
Kinderschutz mit einschließt. Transparenz und Offenheit ihnen gegenüber sind
deshalb oberstes Gebot! Einzige Ausnahme ist, wenn die Einbeziehung der PSB die
KWG erhöht!
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ZU C)
Der Gesetzgeber gibt Ihnen die Möglichkeit, bei den Eltern auf die Inanspruchnahme
von Hilfe hinzuwirken. Viele Träger verfügen über eigene Angebote, wie z.B.
Elterntrainings, Eltern-Kindgruppen, etc. Sie sollten jedoch auch über Hilfsangebote
anderer Trägerin ihrer Region informiert sein, um Eltern ggf. ein geeignetes Angebot
zu empfehlen. Fragen Sie die anderen Träger nach ihren Konzepten in der Arbeit bei
KWG, kompetente Fachkräfte zeichnen sich durch Transparenz und Offenheit ihre
Arbeit betreffend aus! Bitten Sie die Anbieter ihre Arbeit bei einem Elternabend
vorzustellen oder begleiten Sie, wenn es Ihre Zeit erlaubt und von den Eltern
gewünscht wird , diese in eine Beratungsstelle . Auch und gerade in
Kinderschutzfällen haben Menschen das Recht sich ein passendes Hilfsangebot zu
wählen, und mit dem betreffenden Helfer eine Vertrauensbeziehung aufzubauen.
Leider wird das Wunsch- und Wahlrecht vielerorts nicht ernst genommen, was jedoch
nicht im Sinne des Gesetzgebers ist.
Sagen Sie den Familien, dass Sie auf ihre Mitarbeit zur Abwendung der KWG zählen
und informieren sie diese, was sie tun werden, wenn sich nichts ändert. Auch hier ist
es ratsam so konkret wie möglich mit den Betroffenen zu reden.
Bis wann, soll sich was genau geändert haben;
Was konkret soll die Kindesmutter, der Kindesvater tun, um die KWG abzuwenden;
Was werden sie tun, wenn das nicht eintritt- z.B.: Ich werde das JA informieren,
.......... wenn Sie nicht mitarbeiten,
.......... wenn Ihr Kind weiterhin morgens mit nassen Windeln in die Kita kommt,
......... wenn Ihr Kind nochmals körperliche Symptome mit unklarer Ursache aufweist
Nutzen Sie bei Bedarf erneut die Kollegiale Beratung, um Ihr Handeln zu reflektieren
und Ihr weiteres Vorgehen im Team zu besprechen.
An dieser Stelle sei mir noch ein kurzer Einblick in unsere familientherapeutische
Arbeit aus der Sicht der Kinder gestattet. Gehen Sie davon aus, dass Kinder, wenn
sie Ihnen von innerfamiliärer Gewalt erzählen, die Wahrheit sagen. Kinder öffnen sich
mit dem Ziel, dass die Übergriffe aufhören, aber das Ende der Übergriffe nicht im
Chaos endet!
Kinder und Jugendliche, auch von innerfamiliärer Misshandlung betroffene, haben
den Wunsch, dass ihre Familien zusammenbleiben! Sie wollen nicht, dass der Täter
inhaftiert wird, sie selbst fremd untergebracht werden, Familien auseinander brechen.
Kinder wollen nicht die Schuld/Verantwortung für das Chaos (nach der Aufdeckung)
zugeschrieben bekommen. Oftmals hat die Bestrafung des Übergreifers, besonders
wenn die Kinder die Beweise dafür geliefert haben, schwerwiegende Folgen für die
Betroffenen selbst. Kinder fühlen sich (in Loyalität zu ihren Eltern mit dem Täter)
schuldig, obwohl sie unschuldig sind.
Kinder wollen, dass die Erwachsenen arbeiten und Verantwortung für ihr Tun
übernehmen.
Dabei reicht es aus unserer Sicht nicht aus, den Täter zu bestrafen. Kontrolle und
Bestrafung stellen zwar eine Verstärkung öffentlicher Werte und Normen dar, lassen
jedoch die Beziehung, die Übergreifer und Kind haben, welche in die Destruktivität
geführt haben, völlig außer acht. Die Familiendynamik, welche zu gewalttätigem
Klima und letztlich zum Übergriff geführt hat, bliebe unverändert und der Zugang zu
Interventionsmöglichkeiten ungenutzt.
Aus der Erfahrung von Familientherapeuten ist innerfamiliäre Gewalt das Ergebnis
einer Reihe von Risikofaktoren. Durch das Wissen um diese begünstigenden
Faktoren, das Verstehen von Familien und der ihnen zugrunde liegenden
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Familiendynamik können professionelle Helfer gezielt Einfluss nehmen. Ziele von
familienorientierter Arbeit sind:
1. die Verantwortungsübernahme durch den Grenzverletzer für seine Übergriffe
2. die Verantwortungsübernahme durch den Elternteil, welcher das Kind nicht
geschützt hat
3. weitere Übergriffe zu verhindern, ihre Folgen zu vermindern
4. Familiendynamik aus der Destruktivität zu führen
5. einen Heilungsprozess einzuleiten.
Aus unserer Erfahrung ist das heilsamste für die Opfer die
Verantwortungsübernahme, Wiedergutmachung und Entschuldigung durch den
Übergreifer. Wenn wir über Verantwortung sprechen, befinden wir uns im Bereich
von Lösungen. Diese enthalten Veränderungen auf der Muster- und damit auf der
Beziehungsebene, welche die Symptome überflüssig machen.
Zu Hilfebeginn ist es dennoch oft unumgänglich, dass die Familie zur
Inanspruchnahme der Hilfe vom JA oder Familiengericht unter Erteilung von
Auflagen aufgefordert wird. Dieser Ansatz ist unter Arbeit im Zwangskontext bekannt.
Neben der Hilfe wird soziale Kontrolle durch die Helfer, das Jugendamt bzw.
Familiengericht ausgeübt. Dabei wird der Kontrollauftrag im Hinblick auf
Kindeswohlgefährdung vom Jugendamt und von den Helfern offensiv benannt. Für
die Hilfe werden konkrete Ziele für die einzelnen Familienmitglieder formuliert, damit
in Zukunft das Kindeswohl in der Familie gewährleistet ist, für das Nicht-Erreichen
der Ziele werden negative Konsequenzen angekündigt.
Zu D)
Erst wenn die Hilfe, die Sie empfohlen haben, von den PSB nicht angenommen wird
oder zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung nicht ausreichend ist, haben Sie
nach § 8a die Pflicht, das JA zu informieren.
Um den Mitarbeitern im JA gezielte Handlungsschritte zu ermöglichen, ist eine gute,
übersichtliche Dokumentation unumgänglich. Diese m.H. eines PC `s zu erstellen,
sollte heutzutage kein Problem mehr sein. Immer wieder schwören Kollegen auf ihre
handschriftlichen Notizen. Diese haben jedoch den Nachteil, für andere Kollegen z.T,
schwer lesbar und auch unzugänglich zu sein. Außerdem erspart ein gut
zugänglicher Dokumentationsbogen im PC Zeit und ist für alle Kollegen einheitlich
handhabbar. Unsere Erfahrung ist, wenn Leitung ja auch zu technischen
Veränderungen sagt, ist die Umsetzung schon fast erfolgt.
Haben Sie dem Jugendamt ihre Beobachtungen mitgeteilt, müssen die MA dort tätig
werden. Das JA sollte Sie über das weitere Vorgehen die Familie betreffend
informieren und Sie als wichtige Bezugsperson des Kindes in deren kollegiale
Beratungen einbeziehen.
5. Soziales Lernen, als Prävention zum Kinderschutz
Das unter 4. Genannte müssen Sie laut Gesetzgeber als MA in Kindertagesstätten
tun, es ist sozusagen Ihre Pflicht. Kommen wir nun zur Kür, d.h. was können Sie in
der Kita präventiv für den Kinderschutz tun?
Wie bereits angedeutet, gehen wir davon aus, dass innerfamiliäre Gewalt multikausal
ist, d.h. viele Ursachen hat. Diese reichen von sozioökonomischen über individuelle
Faktoren der einzelnen Familienmitglieder bis zum sozialen Milieu, in dem Familien
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leben. Ich möchte noch einmal an die Geschichte vom Anfang meines Vortrages
erinnern. Diese gibt keine Hinweise, dass in der Persönlichkeitsstruktur der Mutter
oder des Kindes Risikofaktoren für Gewalt lagen. Die Umwelt, die herrschenden
Wertvorstellungen der damaligen Zeit, die Gewalt fordernde Haltung der Nachbarin,
haben diese Mutter unter Druck gesetzt. Fast wäre ihre eigene Überzeugung, ihren
Sohn gewaltfrei zu erziehen, ins Wanken geraten. Wie in einem Teufelskreis werden
eigene Möglichkeiten dann unterschätzt, die äußere Realität überschätzt. Das ruft oft
solche Hilflosigkeit hervor, welche sich in Aggressivität entladen kann. Aber die
Mutter von Johan ist stark geblieben, vielleicht hatte sie selbst als Kind Eltern, die sie
ohne Gewalt mit Respekt und Achtung erzogen haben. Die dritte Generation, die
eigene Herkunftsfamilie, spielt eine nicht zu unterschätzende Rolle , was den
ehelichen und auch den Erziehungsstil der eigenen Kinder betrifft. Wichtige
schützende, protektive Faktoren sind verlässliche Bezugspersonen und Kontinuität in
Beziehungen. Konnten Eltern wenig eigene positive Erfahrungen in der eigenen
Kindheit sammeln, brauchen sie erst recht Vorbilder, Unterstützer, die ihnen Mut und
Hoffnung machen, ihre Kinder auf dem langen Weg in die Selbständigkeit
respektvoll zu begleiten. Dabei spielen Kitas und die dort arbeitenden professionellen
Erzieherinnen eine wichtige Rolle.
Aber auch in weiterer Hinsicht haben Kindertagesstätten eine große Bedeutung für
das Aufwachsen von Kindern. In Zeiten wo Großfamilien, in denen außer den Eltern
auch andere Familienmitglieder Erziehungsaufgaben übernehmen und unter
Geschwistern soziales Lernen ganz selbstverständlich stattfindet, eher die Seltenheit
geworden sind, sind Kitas zentrale Orte sozialen Lernens. Im täglichen Miteinander,
welches durch Annahme und Anerkennung der Kinder gekennzeichnet sein sollte,
lernen Kinder Lebenskompetenzen, wie:
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Selbstbewusstsein, Selbstwertgefühl
Nein-Sagen, Grenzen setzen und akzeptieren
Eigene Gefühle wahr- , ernstnehmen und angemessen äußern
Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
Sensibilisieren der eigenen Wahrnehmung
Starkes Körperbewusstsein
Gute und schlechte Geheimnisse unterscheiden können
Das sind Kompetenzen, um nur einige zu nennen, die Kinder stärken sich und ihrer
Wahrnehmung zu trauen, was einen elementaren Beitrag zum Kinderschutz darstellt.
In meinen Fortbildungen zur Suchtprävention konnte ich mich immer wieder
überzeugen, wie ideenreich und kreativ gerade die Berufsgruppe der ErzieherInnen
auch in speziellen Projekten Kinder stärken kann. Dabei konnte ich aus jeder FB
mindestens eine neue praktische Idee, wie o.g. Kompetenzen erreicht werden
können, mitnehmen.
Von entscheidender Bedeutung in der Arbeit mit den Kindern ist, dass ErzieherInnen
sich und ihre eigenen Bedürfnisse gut wahrnehmen und den Kindern ein positives
Rollenvorbild sind. Erwachsene sind für ihren Kräftehaushalt und ihr Glück selbst
verantwortlich und sollten sich Inseln der Ruhe und zum Auftanken organisieren, um
gut für Kinder da zu sein. Empathie und Vertrauen sind weitere elementare
Voraussetzungen für eine gute Beziehung zwischen Kindern und Erzieherin. Meine
kleine Tochter, die bis 2007 eine Kita besuchte, schwärmte eines Tages über ihre
Erzieherin: „Ich liebe Bärbel.“ Auf meine Frage, was sie an ihr liebt kam die kurze
Antwort „Alles!“ Ich konnte meine kleine Tochter verstehen, Bärbel war offen,
einfühlsam, konsequent und ich konnte mich immer wieder davon überzeugen, dass
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sie die Kinder mag und ihren Beruf liebt. Sie achtete uns als Eltern als
Hauptbezugspersonen unserer Tochter und gab uns das sichere Gefühl, dass unser
Kind in der Kita gut aufgehoben ist.
Je bewusster eine Erzieherin sich Ihrer eigenen Rolle und Kompetenz ist, um so
besser kann sie dann auch die Eltern achten. Gelingt es zu diesen eine
vertrauensvolle Beziehung aufzubauen, die getragen ist von gegenseitigem Respekt
und Achtung, können auch heikle Themen angesprochen werden. Erleben Eltern die
Erzieherin ihres Kindes als Verbündete, die mit ihnen an einem Strang zieht, werden
sie auch die ev. Sorge der Erzieherin um das Kindeswohl nicht als Einmischung in
ihre Privatsphäre erleben. Zu Verunsicherungen von Eltern kommt es, wie diese mir
berichteten nur dann, wenn sie das Gefühl haben, das über- und nicht mit ihnen
gesprochen wurde. Erhalten Eltern die Informationen von Dritten, wie etwa vom JA,
ohne dass die Erzieherin mit ihnen wenigstens den Versuch eines Gespräches
unternommen hat, sind sie zurecht misstrauisch. Darüber hinaus wird immer wieder
deutlich, wie wichtig eine gute Selbstreflektion der ErzieherInnen ist. Kinder die
Gewalt erfahren, bewirken bei Außenstehenden oft starke Identifizierung mit dem
Kind. Das kann zu Gefühlen von Mitleid mit dem Kind, und Wut, Abscheu sowie
Unverständnis den Eltern gegenüber führen. Sind professionelle Helfer sich ihrer
Gefühle nicht bewusst, ist der Zugang zu den Eltern erschwert.
In unseren Fortbildungen war immer wieder die Frage von Erzieherinnen, wie sie ihre
Beobachtungen Eltern gegenüber ansprechen können. In Rollenspielen konnten die
Teilnehmerinnen Gesprächssituationen üben und so Handlungssicherheit erlangen.
In vielen Gesprächen mit Eltern erfuhr ich, das sie dankbar sind, für Hinweise und
Beobachtungen, die die Erzieherinnen machen. Erzieherinnen haben was die
Entwicklung des einzelnen Kindes betrifft immer die Vergleichsmöglichkeiten mit
gleichaltrigen Kindern, die Eltern in Einkindfamilien nicht möglich sind. Eine offene,
vertrauensvolle Atmosphäre ist die Grundvoraussetzung für eine gute Elternarbeit.
Dazu bieten Kitas zahlreiche Möglichkeiten, die über das persönliche Gespräch
hinausgehen. So gibt es viele Kitas, die auch Eltern Begegnungsmöglichkeiten
bieten, sei es in Form von Elternrunden, - cafes oder Stammtischen,
Krabbelgruppen etc.
Wenn ich das Gesagte noch einmal zusammenfasse, komme ich zu dem Schluss:
Innerfamiliäre Gewalt ist multikausal und bedarf einer multikausalen Hilfe. Diese
sollte laut Jörg Maywald auf drei Ebenen erfolgen: (Folie)
Elterntrainings:
mit dem Ziel, elterliches Verhalten, Erziehung positiv zu
beeinflussen
Soziales Lernen: um kindliche Kompetenzen zu stärken
Familienarbeit:
um das ganze Familiensystem zu unterstützen.
Ich möchte meine Ausführungen mit einem Zitat von Jörg Maywald, welches er in
seinem Vortrag im Rahmen einer Tagung in Brandenburg formulierte beenden:
Zu heilen ist die Stimme der Vergangenheit,
Vorzubeugen ist das Flüstern der Zukunft.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen für Ihre weitere Arbeit viel Mut, Kraft, Ausdauer
und Erfolg.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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PYRAMIDE DER EINFLUSSNAHME
Ratschläge
(Was wir dem Kind
durch Worte vermitteln)
Art der Beziehung
(Wie wir uns um das Kind
kümmern und es zu verstehen suchen)
Beispiel/Vorbild
(Was wir dem Kind vorleben)
Quelle: Paula Honkanen-Schoberth Starke Kinder brauchen starke Eltern
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Umsetzung des § 8a in die Praxis von Kindertagesstätten
A Wahrnehmen von gewichtigen Anhaltspunkten von
Kindeswohlgefährdung
B Abschätzung des Gefährdungsrisikos im Team unter
Hinzuziehung einer insofern erfahrenen Fachkraft im Rahmen
einer kollegialen Beratung
C Hinwirken der Fachkräfte bei den Personensorgeberechtigten
auf die Inanspruchnahme von Hilfe
D Information des Jugendamtes, wenn Hilfe von
Personensorgeberechtigten nicht angenommen wird oder zur
Abwendung der Kindeswohlgefährdung nicht ausreichend ist
Hinweis: Unter Einbeziehung der betroffenen Personensorgeberechtigten, Kinder und Jugendlichen
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Zertifikatskurs zum Thema Kindeswohlgefährdung
- Umsetzung des § 8a in die Praxis von Trägern von Einrichtungen -
BLOCK: Gefährdungseinschätzung und Tatsachenfeststellung
( 2 Tage )
Formen von Kindeswohlgefährdung – Wie erkenne ich gewichtige
Anhaltspunkte?
§ 8a - Was erwartet der Gesetzgeber von Mitarbeitern freier Träger?
Handlungsschritte – Wie sollten Mitarbeiter von Einrichtungen im konkreten
Einzelfall handeln?
Datenschutz – Ist dieser mit Kinderschutz vereinbar?
BLOCK: Falldokumentation und kollegiale Beratung
( 2 Tage )
Dokumentation – Was ist dabei zu beachten?
Modelle kollegiale Beratung an eigenen Fallbeispielen – Wie kann das
Gefährdungsrisiko professionell abgeschätzt werden?
BLOCK: Schutz- und Hilfskonzepte
( 2 Tage )
Wie können Fachkräfte auf Inanspruchnahme von Hilfe bei Eltern hinwirken?
Familienorientierte Arbeit bei Kindeswohlgefährdung - Wie kann Kinderschutz
einerseits und Hilfe für die ganze Familie andererseits ermöglicht werden?
Wie können Familien und die ihnen zugrundeliegende Familiendynamik
verstanden werden?
BLOCK: Praxiskontrollseminar
( 2 Tage )
Der 4. Block dient der Reflektion der Abschlussarbeiten der TeilnehmerInnen
und der Vertiefung von spezifischen Themen.
Die TeilnehmerInnen reichen vor Block 4 eine schriftliche Arbeit ein, die eine
Falldokumentation unter Berücksichtigung der in Block 1 bis 3 vermittelten
Inhalte, darstellt.
Brandenburger Institut für Familientherapie
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Kindesvernachlässigung
Kinder haben folgende Rechte, ihre Nichtgewährung
macht den Tatbestand der Vernachlässigung aus:
Recht auf ausreichende Körperpflege
Recht auf geeigneten Wach- und Schlafplatz
Recht auf schützende Kleidung
Recht auf altersgemäße Ernährung
Recht auf sachgemäße Behandlung von Krankheiten und
Entwicklungsstörungen
Recht auf Schutz vor Gefahren
Recht auf Zärtlichkeit, Anerkennung und Bestätigung
Recht auf Sicherheit und Geborgenheit
Recht auf Individualität und Selbstbestimmung
Recht auf Ansprache
Recht auf langandauernde Bindung
Nach dem Stuttgarter Kinderschutzbogen
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Dokumentationsbogen Kindesvernachlässigung
Ausgefüllt am/von:
Familie:
Kind(er):
Vernachlässigungsbereich
Beobachtungszeitraum:
Konkrete Beschreibungen (durch
wen?)
Häufigkeit
Recht auf ausreichende
Körperpflege
Recht auf geeigneten Wachund Schlafplatz
Recht auf schützende
Kleidung
Recht auf altersgemäße
Ernährung
Recht auf sachgemäße
Behandlung von Krankheiten
und Entwicklungsstörungen
Recht auf Schutz vor
Gefahren
Recht auf Zärtlichkeit,
Anerkennung und
Bestätigung
Recht auf Sicherheit und
Geborgenheit
Recht auf Individualität und
Selbstbestimmung
Recht auf Ansprache
Recht auf langandauernde
Bindung
Brandenburger Institut für Familientherapie
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Hilfe bei innerfamiliäre Gewalt
Soziales Lernen
zur Stärkung sozialer
Kompetenzen des Kindes
Elterntraining
Familienarbeit
um elterliches Verhalten
positiv zu beeinflussen
zur Unterstützung des
ganzen Familiensystem
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