Informationen und Hinweise für Kandidaten in der praktischen

Werbung
INSTITUT FÜR PSYCHOTHERAPIE BRAUNSCHWEIG-GÖTTINGEN e.V.
Institut für Psychotherapie BS-GÖ e.V. Institutsambulanz Lammer Heide 6 38116 Braunschweig
Informationen und Hinweise für Kandidaten
in der praktischen Ausbildung,
d. h. bei der Behandlung von Patienten
unter Supervision
Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,
Ihnen wurde vom zuständigen Ausbildungsausschuss die Erlaubnis erteilt,
anerkannter Supervisoren die für Ihre Ausbildung vorgesehenen
Behandlungen durchzuführen. Diese Behandlungen finden im Rahmen
der Ermächtigung unserer Institutsambulanz zur Teilnahme an der
Kassenärztlichen Versorgung statt.
Geschäftsstelle:
Institut für Psychotherapie BS-GÖ e.V.
Bettina Steffens
Warberger Str. 38
38379 Wolsdorf
[email protected]
Mobil: 0171/6879541
Fax: 05355/990762
Vorsitz und Geschäftsführung:
Dr. Susanne Goering
Warberger Str. 38
38379 Wolsdorf
Tel.: 0177/8914835
Fax: 05355/990762
[email protected]
Ambulanzleitung:
Dr. Ilka Aden
Lammer Heide 6
38116 Braunschweig
Tel.: 0531/1216238
Fax: 0531/ 2087411
[email protected]
Qualitätssicherung und Marketing:
Ulla Rutz
Fallersleberstr. 12
38154 Königslutter
Tel: 05353-9191277
Fax: 05353-9191277
E-mail: [email protected]
www.kjp-praxis-koenigslutter.de
Schatzmeister:
Dr. Wolfgang Völkel
Gartenstraße. 9b
38114 Braunschweig
Tel. 0531 2615756
[email protected]
Ehrenvorsitzende:
Dr. med. Margarethe Stubbe †
Dr. med. Hartwig Steuber
Dr. med. Herta Wetzig-Würth
Bitte senden Sie das Formular „ Persönliche Daten des Kandidaten…“ an die Ambulanz und an
die Geschäftststelle.
Mit Ihrer Unterschrift nehmen Sie diese Informationen und Hinweise zur Kenntnis und wir
bitten Sie nach folgenden Weisungen zu verfahren:
1. Sie verpflichten sich, entsprechend Ihrer Möglichkeiten, nach erfolgreichen kollegialen
Aufnahmegespräch und Aufnahme in die Ambulanz unverzüglich mit der Patientenbehandlung
zu beginnen. Weiterhin verpflichten Sie sich zur unverzüglichen Kontaktaufnahme mit von der
Institutsambulanz vermittelten Patienten, Ihre Pat. mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln,
insbesondere Kontakte und Behandlungen nicht leichtfertig abzubrechen oder „im Sande
verlaufen zu lassen“. Sie verpflichten sich die Ambulanz über den Behandlungsort zu
informieren. Die Behandlung findet entsprechend den kassenärztlichen Richtlinien
(ausreichend, notwendig, angemessen, zweckmäßig, wirtschaftlich) statt.
2. Während Ihrer Tätigkeit in unserer Institutsambulanz sind Sie der Leitung der Institutsambulanz, d. h. dem Leiter oder den von ihm beauftragten Aufsichtsunterstellt. Unter dieser Aufsicht und unter Anleitung anerkannter Supervisoren führen Sie die
probatorischen Sitzungen durch, erarbeiten den
Kassenantrag und fungieren als
Leistungserbringer der genehmigten Behandlungen im Rahmen der Ermächtigung unserer
Institutsambulanz. Sie sind verpflichtet, den An-weisungen der für Ihre praktische Ausbildung
verantwortlichen Lehrpersonen Folge zu leisten.
Behandlungen, die außerhalb der Aufsicht des/r Leiters/in der Institutsambulanz oder eines
seiner Stellvertreter durchgeführt werden ( im Rahmen der Ausbildung am Institut für
Psychotherapie, stellen, soweit sie nicht abgesprochen sind, einen schweren Verstoß gegen
die Ambulanzordnung dar und können zum Ausschluss von der weiteren Ausbildung führen.
Des Weiteren haben Sie eine Berichtspflicht über alle relevanten Vorgänge im Rahmen Ihrer
Tätigkeit in der Institutsambulanz.
Das Vorgehen zur Aufnahme einer Therapie ist im Merkblatt für Ambulanzkandidaten
beschrieben.
In Absprache mit dem Supervisor können Sie ein Ausfallshonorar mit den Patienten schriftlich
vereinbaren, dieses wird nicht mit der Ambulanz abgerechnet, sondern der Patient erhält ein
Quittung von Ihnen über den Betrag.
Der Therapeut ist verpflichtet, bei einem Wechsel der Krankenkasse eines Pat. sofort zu
reagieren und die Ambulanz zu informieren, die einen neuen Anerkennungsbescheid (PTV 7)
beantragen wird. Ohne Bescheid der neuen Krankenkasse kann die Therapie nicht fortgeführt
werden.
3. Dokumentationspflicht
Die Juristen sagen uns: „Die Dokumentation ist die Lebensversicherung des Therapeuten“. Falls
es zu einer Rechtsauseinandersetzung kommt, ist nicht entscheidend, ob die Behandlung
optimal verlaufen ist, sondern ob Sie nachweisen können, dass Sie den Pat. mit einer mit dem
Supervisor abgestimmten Zielstellung behandelt haben. Fehlt dieser dokumentierte Nachweis,
wird dies prinzipiell bezweifelt.
Sie sind gesetzlich verpflichtet, jede Therapiestunde zu dokumentieren, d.h. es muss für einen
Außenstehenden erkennbar sein, mit welcher Intention Sie behandeln und wie der Stand der
Therapie zu einem bestimmten Zeitpunkt ist. Das heißt nicht, dass Sie die Stunde wörtlich
protokollieren müssen. Eine zusammenfassende kurze Betrachtung reicht aus. Diese
Dokumentation ist Bestandteil des Krankenblattes und kann nach dem neuen
Patientenrechtegesetz
gegebenenfalls bei Problemen mit dem Pat. (z. B.
Schadenersatzforderungen etc.) von diesem eingesehen werden. Sie sollten also das
dokumentieren, was auch eingesehen werden kann. Dies betrifft auch Reflexionen über die
eigene psychische Verfassung (Gegenübertragungsanalyse), die
Ihre eigenen
Persönlichkeitsrechte berühren. Wenn diese Reflexionen zur Behandlung gehören, dürfen Sie
sie vor Einsichtnahme des Pat. schwärzen, wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihre
Persönlichkeitsrechte berührt würden. Ebenfalls Bestandteil der Dokumentationspflicht ist die
Dokumentation der Supervision. Die Anregungen des Supervisors sollten erkennbar sein. Beim
Abschluss der Behandlung sind Ihre Dokumentation und alle zugehörigen Unterlagen als
Krankenakte 10 Jahre aufzubewahren. Sie müssen sicherstellen, dass das Institut über Ihren
Aufenthaltsort informiert ist und ggf. Zugang zu Ihren Akten ermöglichen.
4. Sie verpflichten sich auch zur Pflege der Kontakte zu den an die Institutsambulanz
überweisenden Ärzten und Institutionen (Mindeststandard: Mitteilung der Übernahme der
Behandlung und des Therapieendes; es wird eine entsprechende Arbeitsmappe in Zukunft
erstellt werden). Das Institut für Psychotherapie Braunschweig Göttingen e.V. ist als
Ausbildungsinstitut in hohem Maße angewiesen auf eine gute und dauerhafte
Zusammenarbeit mit Ärzten und Institutionen und einen guten Ruf als
Behandlungseinrichtung.
5. Sie verpflichten sich zur Durchführung der behandlungsbegleitenden Diagnostik und
Therapie.
Neue Patienten sind unverzüglich in der Institutsambulanz und dem Sekretariat zu melden. Je
ein Anmeldebogen ist der Ambulanz und dem Sekretariat Frau Steffens zuzustellen. Der
Rückmeldebogen ist nach der 1. probatorischen Sitzungen oder bei Kontaktabbruch unbedingt
in allen Punkten ausgefüllt abzugeben mit Ihrer Unterschrift und der Unterschrift des
Supervisors (auch wenn kein Antrag gestellt wird).
6. Da die Ambulanz die Abrechnung so zeitnah wie möglich erledigt, ist es nötig, dass Sie sind
verpflichten, zum Ende des laufenden Quartals die Überweisungs- / Abrechnungsscheine mit
der Abrechnung Ihrer psychotherapeutischen Leistungen pünktlich zum Termin (30.03., 30.06.,
30.09. und 30.12., ggfs. entsprechend der Information aus der Ambulanz) abzugeben.
Verzögerungen gefährden die fristgerechte Abrechnung der gesamten Institutsambulanz. Zu
spät eingehenden Abrechnungen werden nicht mehr in dem folgenden Quartal bearbeitet,
sondern erst später.
7. Der Supervisor trägt die Verantwortung dafür, dass
- der sog. Kassenantrag inhaltlich und formal korrekt ist, insbesondere der Bericht an den
Gutachter und bestätigt das mit seiner Unterschrift. Der Kandidat unterschreibt ebenfalls und
übermittelt den Antrag danach an den Leiter der Institutsambulanz zur Endprüfung und
Versendung
- alle Berichte, schriftl. Informationen zum Pat., Befunde … geprüft und gegengezeichnet
werden
-
alle Formulare korrekt ausgefüllt sind
-
ein Behandlungsplan erstellt und dessen Verfolgung kontrolliert wird
- die Patientenakte sorgfältig und vollständig gemäß der (noch zu erstellenden Beispielakte)
geführt wird.
-
Gefährdungen des Therapieerfolgs angemessen begegnet werden und
- in der Supervision erkennbare bedrohliche Situationen, d.h. konkrete Suizidgefahr oder
selbstschädigendes Verhalten des Patienten, aber auch Gefahren, die vom Patienten für
Andere oder den Therapeuten ausgehen, erkannt und in Absprache mit der Leitung der
Institutsambulanz entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.
8. Das Psychotherapeutengesetz macht es nötig, dass nur vom Institut für Psychotherapie
Braunschweig-Göttingen e.V. anerkannte Supervisoren akzeptiert werden können. Die
Anerkennung eines Supervisors ist ein offizieller Akt und an Bedingungen und bisherige
Erfahrungen des Supervisors geknüpft.
9. Der Supervisor reserviert die Supervisionsstunden zu festen, einvernehmlich vereinbarten
Terminen. Absagen / Versäumnis-Regelungen können individuell getroffen werden, die
Vereinbarung eines Ausfallshonorare ist möglich unabhängig vom Grund der Verhinderung in
Rechnung stellen. (Anspruch der (Lehr)therapeuten geregelt nach §615 BGB).
10. Für akut im Behandlungsprozess auftretende bedrohliche Situationen kann der Supervisor
keine Verantwortung übernehmen, da er Ihnen nur nach jeder 4. Therapiestunde zur
Verfügung steht und nicht zur Aufsicht über jede Therapiestunde verpflichtet ist.
In diesen Fällen** sind Sie verpflichtet, die jeweilig verantwortliche Aufsichtsperson (in der
Reihenfolge: Supervisor, Ambulanzleitung, Vorstandsmitglieder, Mitglieder, Dozenten)
hinzuzuziehen, ihr Bericht zu erstatten und eine Entscheidung über das weitere Vorgehen
herbeizuführen.
Desgleichen ist die Aufsichtsperson (s.o.) bei aktuell auftretenden Unklarheiten über die
Bewertung einer Situation als bedrohlich hinzuzuziehen (z. B. wenn Sie sich nicht in der Lage
sehen, eine konkrete Suizidgefahr auszuschließen).
Bei sonstigen Notfällen oder dringlichen Fragen können Sie sich an die Ambulanzleitung Dr. Ilka
Aden Tel.: 0531-1216238 / Private Telefonnummer: 0531/52164 / mobil 01736129824
( Privat oder Mobil bitte nur in Notfällen!) oder auch an die
Geschäftsführerin Dr. Susanne Goering ( Tel. s.o.)wenden.
Für den Fall eines akut auftretenden somatischen Notfalls (Verdacht auf Herzinfarkt,
Schlaganfall, unklares Anfallsgeschehen mit oder ohne Bewusstheitsstörung etc.) haben Sie
unverzüglich den Notarzt zu rufen und anschließend sofort die Aufsichtsperson zu informieren.
Ein entsprechender Entscheidungsbaum ist Bestandteil dieser Anweisung und als Anlage
beigefügt !
Alle hier beschriebenen Vorgänge und Entscheidungsprozesse sind nachvollziehbar zu
dokumentieren.
Sie haben sich vor jedem Patientenkontakt zu vergewissern, dass Sie in bedrohlichen
Situationen oder somatischen Notfällen unverzüglich die jeweilig verantwortliche
Aufsichtsperson bzw. qualifizierte Hilfe benachrichtigen können.
11. Sie werden gebeten, die beiliegende Verpflichtungserklärung bis spätestens zum
01.04.2015 unterschrieben der Ambulanz des IfPs zu übergeben.
Aus rechtlichen und medizinethischen Gründen kann ohne diese Unterschrift
Ihre Praktische Ausbildung nicht weiter durchgeführt bzw. weitergeführt werden.
12. Bei Nichteinhaltung dieser Vereinbarung behält sich das Institut entsprechende
Konsequenzen vor, die bei wiederholten oder schweren Verstößen gegen diese Anweisung in
der Kündigung des Ausbildungsvertrages seitens der IfP bestehen können.
Braunschweig, d. 1.1.2015
Verpflichtungserklärung der Kandidatin/des Kandidaten
Ausfertigung für das Sekretariat
Ich habe die vorliegende „Anweisung für Kandidaten in der praktischen Ausbildung“ in der
Ausfertigung zur Kenntnis genommen und werde während meiner praktischen Ausbildung
dieser Anweisung entsprechend handeln.
____________________
Datum
___________
Unterschrift
___________________________________
Namen und Vornamen in Druckbuchstaben
Verpflichtungserklärung der Kandidatin/des Kandidaten
Ausfertigung für das Ausbildungsinstitut
Ich habe die vorliegende „Anweisung für Kandidaten in der praktischen Ausbildung“ in der
Ausfertigung zur Kenntnis genommen und werde während meiner praktischen Ausbildung
dieser Anweisung entsprechend handeln.
____________________
Datum
___________
Unterschrift
___________________________________
Namen und Vornamen in Druckbuchstaben
Entscheidungsbaum
Liegt eine bedrohliche Situation im
Sinne einer Selbst- oder
Fremdgefährdung vor?
Sonderfall:
Pat.
droht
unmissverständlich
mit Suicid u. verlässt
die Praxis
Polizei (110) und
sozialpsychiatr.
Dienst wird sofort
angerufen,
die
Einweisung in eine
Klinik veranlasst u.
anschließend
die
Aufsichtsperson
informiert
Liegt eine akute körperliche
Störung vor?
Kandidat entscheidet
„ja“
Kandidat
entscheidet „ja“
Kandidat ist
unsicher
Die Aufsichtsperson (s.u.!) wird
hinzugezogen, überprüft die
Entscheidung bzw. entscheidet
im Falle „ja“
im Falle „nein“
Gemeinsam mit der Aufsichtsperson werden Maßnahmen zur
Abwendung
der
Gefahr
eingeleitet (Notarzt, Amtsärztliche
Einweisung,
Einweisung auf freiwilliger Basis,
sonstige zusätzliche Behandlung u. a.).
Der
Vorgang
und
alle
relevanten, die Entscheidung
beeinflussenden Fakten und
Überlegungen
werden
im
Krankenblatt dokumentiert und
in der folgenden Supervisionsstunde thematisiert.
im Falle
„Unsicherheit besteht fort“
Der Patient wird einem zweiten qualifizierten
Psychotherapeuten oder Facharzt vorgestellt,
gegebenenfalls zur Beobachtung stationär
eingewiesen.
Alarmierung des Notarztes
danach Information der
Aufsichtsperson
Erläuterung zur Dokumentationspflicht
Im Folgenden nochmals eine Erklärung, die Ihnen möglicherweise spitzfindig vorkommt,
jedoch nur die tatsächlich vorgekommenen Problemfälle beherzigt. Es geht also in erster Linie
um Ihren Schutz vor Nachstellungen durch ein rechtlich korrektes Verhalten. Niemand kann
Ihnen einen Vorwurf machen, falls eine Therapie schief geht oder ein Pat. Schaden nimmt oder
sich umbringt, wenn Sie durch Ihre Dokumentation nachweisen können, dass Sie sich im
juristischen und fachlichen Sinne korrekt verhalten haben. Nur wenn Sie nicht dokumentiert
haben, können solche Vorfälle zu Ihren Lasten gehen.
Zunächst: Es gibt keine inoffizielle Dokumentation. weil alles, was Sie über einen Patienten zu
Papier bringen, Bestandteil des Dokumentes "Krankenakte" ist. Insofern hat jeder Patient das
Recht, alles anzusehen, was Sie über ihn zu Papier gebracht haben, es sei denn, es handelt sich
um sehr private Reflexionen ihrer eigenen seelischen Vorgänge oder nicht mit Ihrer
Behandlungstätigkeit zwingend verbundene Bemerkungen, deren Kenntnisnahme durch Dritte
Ihre Persönlichkeitsrechte berühren. (Falls Sie Aufzeichnungen machen sollten, die "privat"
sind, dürfte nicht erkennbar sein, dass es sich überhaupt um einen Behandlungsfall handelt,
weil Sie nicht ausschließen können, dass diese Aufzeichnungen doch Dritten zugänglich
werden, z. B. durch Diebstahl oder eigenen Todesfall o.ä., und eine Anonymisierung der Fakten
meist kaum möglich ist. Es nützt also im Zweifelsfall wenig, den Namen eines Pat. nicht zu
nennen, wenn die Lebensgeschichte oder sonstige Fakten doch Rückschlüsse auf die Person
zulassen. Dazu gibt es zahlreiche Rechtsvorgänge).
Ich weiß, dass die meisten Kandidatinnen bereits jetzt die Therapiestunden ausführlich
dokumentieren. Diejenigen, die das tun, sollten es auch weiter tun, ihre Dokumentation jedoch
in das zu archivierende Krankenblatt am Ende der Behandlung einfügen. Falls Passagen
enthalten sind, die sehr persönlich sind und evtl. ihre Persönlichkeitsrechte berühren, wenn
ein Pat. sein Einsichtsrecht wahrnimmt, können diese geschwärzt werden. Wichtig ist
natürlich, dass eine handschriftlich verfasste Dokumentation leserlich ist.
Es ist also weder beabsichtigt noch notwendig (gesetzlich auch nicht zulässig!), eine zusätzliche
- quasi private Dokumentation - eines Therapiefalles vorzuhalten.
Zum Mindestinhalt einer Stunde:
1. Die Dokumentation hat für jede Stunde getrennt zu erfolgen, kann sehr kurz sein, also
müssen nur die wesentlichen Themen und Verweise auf die Übereinstimmung oder
Nichtübereinstimmung des aktuellen Verlaufes mit der Therapieplanung enthalten sein. Auch
zwischen den Stunden eintretende Vorfälle, die zu Ihrer Kenntnis gelangen oder Telefonate mit
dem Pat. oder Angehörigen sind festzuhalten. Wenn eine Therapie planmäßig verläuft,
genügen also wenige Zeilen.
2. Es sollte in der Verlaufsdokumentation nach jeder Supervision auf letztere Bezug genommen
werden und insbesondere Hinweise des Supervisors auf Beibehaltung oder die Notwendigkeit
einer Änderung des Vorgehens dokumentiert werden.
3. Alle relevanten Vorfälle, die bemerkenswerte sind, Auftreten oder Verschwinden von
Symptomen, natürlich bedrohliche Vorkommnisse wie z.B. Suizidideen oder Androhungen,
Einmischungen anderer Personen in die Therapie, drohender Therapieabbruch etc.,
ungewöhnliche Motivationsprobleme, Unpünktlichkeiten etc. sollten eingehender
dokumentiert werden.
4. Tonband- oder Videomitschnitte einer Therapiestunde sind Bestandteil der Dokumentation.
Herunterladen