MICROSOFT CERTIFIED TRAINER-PROGRAMMVEREINBARUNG 1. MÄRZ 2013 ‒ 31. MÄRZ 2014 Diese Microsoft Certified Trainer-Programmvereinbarung („Vereinbarung“) ist eine rechtskräftige Vereinbarung zwischen Microsoft („Microsoft“) und Ihnen hinsichtlich Ihrer Teilnahme am Microsoft Certified Trainer-Programm („MCT-Programm“). Lesen Sie diese Vereinbarung bitte sorgfältig durch. Sie werden aufgefordert, die Bestimmungen dieser Vereinbarung zu akzeptieren, um sich für das MCT-Programm einzuschreiben und daran teilzunehmen. WENN SIE UNTEN „ICH BIN EINVERSTANDEN“ AUSWÄHLEN, ERKLÄREN SIE SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DURCH DIE BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG, DEN LEITFADEN UND DIE WEBSITE DES PROGRAMMS GEBUNDEN ZU SEIN. DER PROGRAMMLEITFADEN UND DIE PROGRAMMWEBSITE WERDEN HIERMIT IN DIESER VEREINBARUNG AUFGENOMMEN UND INTEGRIERT. SIE MÜSSEN DIESE VEREINBARUNG AKZEPTIEREN, BEVOR SIE AM MCT-PROGRAMM TEILNEHMEN KÖNNEN. FALLS SIE NICHT ZUSTIMMEN, WÄHLEN SIE „ICH BIN EINVERSTANDEN“ NICHT AUS. VEREINBARUNG 1. DEFINITIONEN. Falls in dieser Vereinbarung nicht anders definiert, haben die Begriffe in dieser Vereinbarung dieselbe Bedeutung wie in der Microsoft Certified Professional („MCP“)-Vereinbarung definierte Begriffe. Darüber hinaus gilt: 1.1. „Autorisierte Kunden“ sind Lernpartner, IT Academy-Mitglieder und andere schriftlich von Microsoft genehmigte Einrichtungen. 1.2. „Kompetenz“ ist ein Klassifizierungssystem für MCTs, das die Fachbereiche und/oder Technologien bezeichnet, in denen der MCT sein Wissen nachgewiesen hat, indem er die der jeweiligen Kompetenz entsprechende Microsoft-Zertifizierung erworben hat. 1.3. „IT Academy“ ist eine anerkannte Ausbildungseinrichtung, die aktuell Mitglied des Microsoft IT Academy-MCT-Programms ist. 1.4. „Lernpartner“ ist ein angesehenes MPN-Mitglied der Ebene Silber oder Gold und dessen Standorte, die aktuell über einen aktiven Lernkompetenzstatus im Rahmen des MCT-Programms verfügen und diesen aufrechterhalten. 1.5. „Standorte“ sind Tochtergesellschaften, die einem Lernpartner unter der MPN-Vereinbarung des Lernpartner als Standort zugeordnet sind. 1.6. „Microsoft“ ist die in Abschnitt 13.2 bezeichnete Microsoft-Gesellschaft. 1.7. „Von Microsoft autorisierter Wiederverkäufer“ steht für arvato distribution GmbH. 1.8. „Microsoft Certified Trainer“ oder „MCT“ ist eine Einzelperson, die aktuell gemäß dem Microsoft Certification-Programm als Microsoft Certified Trainer zertifiziert ist, die über die Kompetenz verfügt, eine bestimmte Microsoft-Technologie zu unterrichten, und die die didaktischen Fähigkeiten und technischen Qualifikationen hat, kursleitergeführte Schulungen unter Verwendung von Microsoft-Kursmaterialien abzuhalten. 1.9. „Microsoft-Kursmaterialien“ steht für von Kursleitern geleitete Schulungen unter der Marke und Lizenz von Microsoft, bei denen Einzelpersonen in Microsoft-Technologien unterrichtet werden. Microsoft-Kursmaterialien können unter der Marke Microsoft Official Course, Microsoft Dynamics oder Microsoft Business Group firmieren. 1.10. „Microsoft Partner Network“ oder „MPN“ ist das Microsoft Partner Network-Programm. 1.11. „Private Schulungssitzung“ ist eine von Kursleitern geführte Schulung, die von Microsoft Partner Network-Mitgliedern für Unternehmenskunden abgehalten wird, um mithilfe von MicrosoftKursmaterialien ein vordefiniertes Lernziel zu unterrichten. Diese Schulungen werden nicht in der allgemeinen Öffentlichkeit beworben oder vermarktet, und die Teilnahme an der Schulung ist auf vom MPN-Mitglied angestellte oder unter Vertrag genommene Einzelpersonen beschränkt. Die virtuelle Umgebung ist hier jedoch nicht enthalten. 1.12. „Öffentliche Schulungssitzung“ ist eine von einem autorisierten Kunden angebotene und Kursteilnehmern als Präsenzkurs bereitgestellte, für alle zugängliche Schulung mit Microsoft-Kursmaterialien unter Anleitung eines Kursleiters. Für diese Schulungen kann mit Marketingmaterial oder im Internet geworben werden, und sie können Kursteilnehmer aus einer oder mehreren Organisationen und/oder nicht mit einem bestimmten Unternehmen oder einer bestimmten Organisation in Verbindung stehende Einzelpersonen umfassen. 1.13. „Kursteilnehmer“ ist eine Einzelperson, die an einer Schulungssitzung teilnimmt. 1.14. „Kursteilnehmerkit“ ist die Kursteilnehmerversion der Microsoft-Kursmaterialien und jeglichen Begleitmaterials. 1.15. „Trainerkit“ sind die Microsoft-Kursmaterialien und das Begleitmaterial, die nur zur Verwendung durch MCTs bei der Unterrichtung einer Schulungssitzung mit MicrosoftKursmaterialien vorgesehen sind. Trainerkits können Microsoft PowerPoint-Präsentationen, Vorbereitungsleitfaden für Trainer, Schulungsmaterialien für Trainer, Leitfaden für die Einrichtung des Klassenzimmers, Hinweise für den Kursleiter und Demonstrationsanleitungen für die Microsoft-Kursmaterialien enthalten. 1.16. „Schulungssitzungen“ bezeichnet jegliche öffentliche, private und virtuelle Schulungssitzung. 1.17. „Virtuelle Umgebung“ bezeichnet die virtualisierte Umgebung, die aus mindestens einem virtuellen Festplattenimage von Microsoft-Softwaretiteln, Support- und Konfigurationsdateien, Content- und Beispielanwendungen besteht, und zur alleinigen Nutzung für den Unterricht im Rahmen einer autorisierten Schulungssitzung vorgesehen ist. 1.18. „Virtuelle Schulungssitzung“ steht für eine für alle zugängliche, von einem Kursleiter gehaltene Live-Onlineschulung mit Microsoft-Kursmaterialien, die von einem Lernpartner angeboten und Kursteilnehmern über das Internet in Echtzeit bereitgestellt wird. MCT-Vereinbarung Seite 2 von 20 2. MCT-ANFORDERUNGEN. 2.1. Erwerb der MCT- Zertifizierung. Sie müssen folgende Anforderungen erfüllen, um am MCT-Programm teilnehmen zu können: a. Alle in der neuesten Version des Leitfadens zum MCT-Programm („Leitfaden“) beschriebenen Einschreibungsanforderungen erfüllen; b. Den Bestimmungen dieser Vereinbarung zustimmen und sie einhalten; c. Die anfallende Gebühr für das MCT-Programm entrichten und d. Die neueste Version der Vereinbarung, den Leitfaden und sämtliche Anforderungen Der MCT-Programm-Website weiter erfüllen. 2.2. Anforderungen für Microsoft-Kursmaterialien und Trainerkit. 2.2.1. Sie sind mit Folgendem einverstanden: a. Sie verwenden die Microsoft-Kursmaterialien nur zu Vorbereitung und Unterrichtung (i) öffentlicher Schulungssitzungen für Lernpartner und IT Academy-Mitglieder an deren Geschäftsstandort und (ii) privater Schulungssitzungen für MPN-Mitglieder an deren Geschäftsstandort; b. Sie befolgen sämtliche Anforderungen für Microsoft-Kursmaterialien und Trainerkit; c. Ihre Nutzung der Microsoft-Kursmaterialien und Trainerkits entspricht strengstens den Einschränkungen und Richtlinien in dieser Vereinbarung und dem Leitfaden sowie sämtlichen zusätzlichen Bestimmungen, Bedingungen und Lizenzen, die für die Microsoft-Kursmaterialien und Trainerkits gelten, mit ihnen einhergehen und in ihnen enthalten sind. Sie müssen die zusätzlichen Bestimmungen, Bedingungen und Lizenzen akzeptieren, bevor Sie MicrosoftKursmaterialien oder das Trainerkit verwenden können; d. Sie dürfen nur Microsoft-Kurse unterrichten, die im Zusammenhang mit den erworbenen Microsoft Certification-Kompetenzen stehen, die in Ihrem MCT-Kompetenzendokument aufgeführt sind; e. Sie rufen auf und verwenden nur die Trainerkits, die dem Microsoft-Kursmaterialientitel zugeordnet sind, der Thema der öffentlichen Schulungssitzung ist, die Sie unterrichten, und f. Sie halten alle Beschränkungen und Anforderungen des Trainerkits ein, einschließlich der folgenden: i. Trainerkits dürfen nur für Schulungssitzungen unter Verwendung von Microsoft-Kursmaterialien verwendet werden. ii. Sie dürfen nur das Trainerkit verwenden, das den von Ihnen unterrichteten Microsoft-Kursmaterialien zugeordnet ist. iii. Sie dürfen Kursleiterkits sowie Komponenten davon nicht zum Unterrichten von Kursmaterialien, die keine Microsoft-Kursmaterialien sind, oder für einen anderen Zweck verwenden. iv. Trainerkits dürfen nicht an Kursteilnehmer oder Dritte weitergegeben werden. Lernpartner sind verpflichtet, jedem Kursteilnehmer eine (1) gültig lizenzierte Ausgabe des Kursteilnehmerkits für die Microsoft-Kursmaterialien bereitzustellen, die in der jeweiligen Schulungssitzung unterrichtet werden. Bitte benachrichtigen Sie Microsoft per E-Mail an [email protected], falls der Lernpartner dem nicht nachkommt. MCT-Vereinbarung Seite 3 von 20 2.2.2. Angepasste und bearbeitete Schulungssitzungen. Sie sind berechtigt, eine Schulungssitzung mit Microsoft-Kursmaterialien anzupassen oder zu verändern, vorausgesetzt, Sie stimmen zu, die folgenden Anforderungen einzuhalten: a. Vollständige Offenlegung. Sie und der autorisierte Kunde stimmen zu, den Kursteilnehmern gegenüber vor deren Registrierung für die Schulungssitzung und in sämtlichem Marketingund Werbematerial für die Schulungssitzung vollständig offenzulegen und deutlich anzugeben, wie die Schulungssitzung verändert wurde. b. Angepasste Microsoft-Kursmaterialien. Sie oder der autorisierte Kunde erhalten die Kursteilnehmerkits für die angepasste Schulungssitzung nur vom autorisierten Microsoft-Wiederverkäufer für Ihr Gebiet. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass sich jegliche Verwendung von „anpassen“ nur auf eine Änderung der Reihenfolge bezieht, in der die Unterrichtseinheiten der Microsoft-Kursmaterialien vorgestellt werden, und/oder darauf, dass nicht alle Unterrichtseinheiten der Microsoft-Kursmaterialien in der Schulungssitzung unterrichtet werden. „Anpassen“ bedeutet dagegen nicht, dass der Inhalt der Microsoft-Kursmaterialien abgeändert oder verändert wird. c. Ergänzende Materialien. i. Sie dürfen zusätzliche Inhalte („Ergänzende Materialien“) in einer Schulungssitzung unterrichten, in der Microsoft-Kursmaterialien verwendet werden, vorausgesetzt (1) die ergänzenden Materialien lassen sich klar von den Microsoft-Kursmaterialien unterscheiden, (2) es wird nicht vorgeschlagen oder impliziert, dass die ergänzenden Materialien von Microsoft stammen oder dass Microsoft die ergänzenden Materialien billigt oder gar empfiehlt, und (3) die ergänzenden Materialien werden als ergänzende Materialien von Drittanbietern beworben. ii. Sie garantieren und sichern zu, dass jegliche in der geänderten Schulungssitzung verwendeten ergänzenden Materialien keine Urheberrechte, Patente, Geschäftsgeheimnisse, Marken, Handelsnamen oder anderen Eigentumsrechte von Dritten verletzen oder verletzen werden. iii. Sie verpflichten sich hiermit, Microsoft schadlos zu halten und gegen die Haftung für sämtliche Schadenersatzansprüche, Verbindlichkeiten, Kosten oder Aufwendungen, einschließlich Rechtsanwaltsgebühren und -kosten, zu verteidigen bzw. davon freizustellen, die infolge von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit diesen ergänzenden Materialien entstehen. d. Änderungen der Dauer. Bei Änderung der Dauer von Microsoft-Kursmaterial aufgrund regionaler oder geschäftlicher Anforderungen betrachtet Microsoft dieses Microsoft-Kursmaterial als verändert und verlangt, dass Sie dies vor der Schulungssitzung wie oben dargelegt den Kursteilnehmern gegenüber offenlegen. 2.3. Vereinbarungen mit Dritten. Sie allein tragen die Verantwortung für die Verhandlung, den Abschluss und die Einhaltung sämtlicher Vereinbarungen mit Kunden zur Vorbereitung und Unterrichtung von Schulungssitzungen. Eine derartige Vereinbarung verpflichtet allein und ausschließlich Sie selbst und den Kunden. Microsoft hat Ihnen oder dem Kunden gegenüber keinerlei Verpflichtung jeglicher Art, die aus derartigen Vereinbarungen entsteht oder sich darauf bezieht. MCT-Vereinbarung Seite 4 von 20 2.4. Kundenzufriedenheit. Sie sind verpflichtet, Kursteilnehmer dazu anzuhalten, zum Schluss jeder Schulungssitzung mit dem Bewertungstool Metrics that Matter („MTM“) Onlinebewertungen einzureichen. Sie müssen eine mindestens durchschnittliche Kundenzufriedenheitsbewertung erzielen und aufrechterhalten. 2.5. Vertrauliche Informationen. Zu jedem Zeitpunkt während der Laufzeit und drei (3) Jahre danach halten Sie alle vertraulichen Informationen von Microsoft streng vertraulich, und Sie verwenden sie nicht und legen sie nicht Dritten gegenüber offen. Der Ausdruck „Vertrauliche Informationen von Microsoft“ bezeichnet alle nicht öffentlichen Informationen, Know-how und Geschäftsgeheimnisse in jeglicher Form, die Microsoft als vertraulich gekennzeichnet hat oder die eine vernünftige Person als vertraulich erkennt oder begründeterweise als vertraulich einstufen sollte. Vertrauliche Informationen von Microsoft umfassen Prüfungsfragen und antworten zur Microsoft-Zertifizierung. Bei folgenden Informationen handelt es sich unabhängig von ihrer Kennzeichnung nicht um vertrauliche Informationen von Microsoft. Informationen, die (a) ohne Verletzung dieser Vereinbarung öffentlich verfügbar sind oder werden, (b) Ihnen ohne Vertraulichkeitsverpflichtung rechtmäßig bekannt waren und (c) von einer anderen Quelle empfangen werden, die sie rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitsverpflichtung offenlegen kann. Darüber hinaus sind Sie berechtigt, vertrauliche Informationen von Microsoft nach Maßgabe einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung offenzulegen, wobei Sie jedoch Microsoft vor einer derartigen Offenlegung unverzüglich schriftlich darüber informieren müssen, und jede diese Offenlegung betreffende Schutzanordnung (oder ähnliche Schutzmaßnahme) zu befolgen. 2.6. Einhaltung. a. Sie erklären sich damit einverstanden, während der Laufzeit die Anforderungen und Bestimmungen in dieser Vereinbarung und im Leitfaden einzuhalten. b. Sie sind nur zum Abhalten von Microsoft-Kursen berechtigt, die Ihren erworbenen Microsoft Certification-Kompetenzen entsprechen. Eine Liste der Microsoft-Kurse, die der jeweiligen Kompetenz zugeordnet sind, ist im Kompetenzdokument verfügbar. Das MCT-Transkript enthält die Kompetenzen des jeweiligen MCTs sowie die Kurse, die der MCT entsprechend seinen Qualifikationen unterrichten darf. c. Microsoft kann Ihnen Zugriff auf Microsoft-Kursmaterialien, Komponenten der virtuellen Umgebung, Trainerkits und anderen Inhalt gewähren, für die möglicherweise zusätzliche Bestimmungen und Lizenzen gelten. Sie müssen die zusätzlichen Bestimmungen akzeptieren und einhalten, bevor Sie jegliche Microsoft-Kursmaterialien, Komponenten der virtuellen Umgebung, Trainerkits und anderen Inhalt verwenden, und Ihre Verwendung stellt die Akzeptanz jeglicher zusätzlicher Bestimmungen dar. Sie sind nicht zur Verwendung von Microsoft-Kursmaterialien, virtuellen Computern, virtuellen Festplatten und anderem Inhalt berechtigt, wenn Sie diesen Bestimmungen nicht zustimmen. d. Sie verpflichten sich, ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis von Microsoft keine Microsoft-Kursmaterialien, Komponenten der virtuellen Umgebung, Trainerkits oder anderen Inhalt zu ändern, zu vertreiben, zu kopieren, zu übertragen, bereitzustellen, anzuzeigen, zu veröffentlichen, Bearbeitungen davon zu erstellen oder zurückzuentwickeln (Reverse Engineering). MCT-Vereinbarung Seite 5 von 20 e. Sie verpflichten sich zudem, an jeglicher Inspektion und/oder jeglichem Audit vor Ort oder von einem anderen Standort aus teilzunehmen, die bzw. das Microsoft und/oder dessen Beauftragte möglicherweise durchführen. Derartige Audits und/oder Inspektionen können u. a. Folgendes umfassen: physische Audits und Inspektionen vor Ort oder auf telefonischem Weg, Website, Ihre Verwendung von Microsoft-Kursmaterialien, Komponenten der virtuellen Umgebung, Trainerkits, Schulungssitzungsmaterial, Kursteilnehmerlisten und MTM-Ergebnisse. f. Sie legen kein Fehlverhalten an den Tag, das die Vertraulichkeit, Integrität oder Sicherheit von Microsoft-Zertifizierungen oder des MCT-Programms gefährden könnte. g. Sie erklären sich damit einverstanden, die Standards und/oder Anforderungen einzuhalten, mit denen Piraterie und/oder die betrügerische Verwendung jedweder Komponente der Microsoft-Kursmaterialien, der virtuellen Umgebung, Trainerkits und anderem Inhalt sowie intellektuellem Eigentum im Zusammenhang mit dem MCT-Programm und Microsoft-Technologien verhindert werden sollen. Piraterie/Betrug umfasst: i. Unerlaubte Vervielfältigung, Verwendung oder Verteilung jedweder Komponente der Microsoft-Kursmaterialien, der virtuellen Umgebung, der Trainerkit-Microsoft-Software, Informationen im Zusammenhang mit Microsoft-Zertifizierungsprüfungen, einschließlich Prüfungsfragen und -antworten, Software oder Informationen und Inhalte, die im Rahmen des MCT-Programms empfangen wurden oder auf die im Rahmen des MCT-Programms zugegriffen wurde. ii. Jegliche betrügerische Berichterstellung, einschließlich Bewertungen der Kursteilnehmer. 3. DATENSCHUTZ. 3.1. Sie gewähren Microsoft das Recht, (a) Ihren Namen, biographische Angaben, Kontaktinformationen einschließlich E-Mail-Adresse und Website-URLs, Microsoft Certification-Zertifizierungen und Status und den Namen Ihres Arbeitgeberunternehmens ganz oder teilweise im Zusammenhang mit Ihrer Teilnahme am MCT-Programm zu veröffentlichen und (b) Ihre(n) Microsoft CertificationZertifizierung und -Status für andere Microsoft-Programme freizugeben, um die Einhaltung der Programmanforderungen durch Sie und Ihren Arbeitgeber zu prüfen. 3.2. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass Ihre Kundenzufriedenheitswerte, Informationen über Kursteilnehmer und Kurse und andere Sie betreffende Daten (einschließlich Ihres Namens, der Bezeichnungen der von Ihnen gehaltenen Kurse usw.) aus von Microsoft und/oder von Microsoft beauftragten Drittunternehmen durchgeführten Bewertungen und Umfragen zusammengestellt werden dürfen. 4. MCT-TITEL, LOGO, ID-NUMMER UND ZUGANGSCODE. 4.1. Befugnis. Microsoft gewährt Ihnen auf Grundlage und unter der ausdrücklichen Bedingung der Erfüllung sämtlicher MCT-Zertifizierungsanforderungen und der fortwährenden Einhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung und der MCT-Zertifizierungsanforderungen hiermit das Recht, die Microsoft Certified Trainer-Bezeichnung und das MCT-Logo im Einklang mit den Microsoft Certified Professional-Zertifizierungs- und Logorichtlinien und/oder einer beliebigen von Microsoft in Verbindung mit Ihrer Vorbereitung und Unterrichtung von Microsoft-Kursmaterialien bereitgestellten Vorlage zu verwenden. Ihr Recht zur Verwendung der MCT-Bezeichnung und des Logos endet unmittelbar nach Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung oder bei Ihrer Kündigung des MCT-Programms. Sie müssen unmittelbar sämtliche Nutzung der MCT-Bezeichnung und des MCT-Logos einstellen. MCT-Vereinbarung Seite 6 von 20 4.2. Beschränkungen. Sie dürfen die MCT-Bezeichnung und das MCT-Logo nur in der Weise verwenden oder vervielfältigen, die in den MCT-Logorichtlinien bzw. in einer von Microsoft zur Verfügung gestellten entsprechenden Vorlage beschrieben ist. Sie müssen das MCT-Logo und die MCTBezeichnung in einer Weise verwenden, die die Rechte von Microsoft am MCT-Logo oder der MCT-Bezeichnung in keiner Weise beeinträchtigt, und Sie dürfen keine Maßnahmen ergreifen, die die Rechte von Microsoft am MCT-Logo oder der MCT-Bezeichnung verletzen oder schmälern oder das Ansehen und den Goodwill von Microsoft am MCT-Logo und an der MCT-Bezeichnung schädigen könnten. Sie verwenden das MCT-Logo oder die MCT-Bezeichnung in keiner Weise, die Irritationen darüber verursachen könnte, ob es sich bei den von Ihnen angebotenen Produkten oder Diensten um Microsoft-Produkte oder -Dienste handelt. 4.3. MCT-ID-Nummer und Zugangscode. Microsoft weist Ihnen eine eindeutige MCT-ID-Nummer, die zu Ihrer Identifizierung als aktuelles Mitglied im MCT-Programm verwendet wird, und einen eindeutigen Zugangscode zu, mit dem Sie Ihre Informationen und Daten aufrufen. Sie dürfen diesen Zugangscode Dritten zur Verfügung stellen, um ihnen den Zugriff auf Ihre Daten zu ermöglichen, und Sie bestätigen und stimmen zu, falls Sie diesen MCT-Zugangscode Dritten zur Verfügung stellen, dass diese alle Ihre Informationen und Daten aufrufen und anzeigen können. Die MCT-ID-Nummer und der MCT-Zugangscode gehören Microsoft, und Sie dürfen die MCT-ID-Nummer und den MCT-Zugangscode nur verwenden, wenn Sie ein aktuelles Mitglied im MCT-Programm sind. 4.4. Eigentum. Sämtliche nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung eingeräumten Rechte sind Microsoft vorbehalten. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass die MCT-ID-Nummer und der Zugangscode sowie das MCT-Logo und die MCT-Bezeichnung und jeglicher Goodwill das alleinige Eigentum von Microsoft sind und dass Microsoft sämtliche Rechte, Eigentumsrechte oder Ansprüche am MCT-Logo und der MCT-Bezeichnung behält. Microsoft ist der alleinige Empfänger des Goodwill, der mit Ihrer Nutzung der MCT-Bezeichnung und des MCT-Logos einhergeht. VIRTUELLE UMGEBUNG. 5.1. Sie dürfen die virtuelle Umgebung nur für die Vorbereitung und Unterrichtung einer öffentlichen Schulungssitzung verwenden, in der der Microsoft-Kursmaterialientitel verwendet wird, der der virtuellen Umgebung zugeordnet ist. 5. 5.2. Beschränkungen. Die Komponenten der virtuellen Umgebungen weisen zusätzliche Bestimmungen, Bedingungen und Lizenzen auf. Sie müssen die zusätzlichen Bestimmungen, Bedingungen und Lizenzen akzeptieren, bevor Sie eine Komponente der virtuellen Umgebung verwenden. Sie dürfen die Komponenten der virtuellen Umgebung nur in dem Umfang nutzen, der in den diesbezüglichen Bestimmungen, Bedingungen und Lizenzen sowie in den Bestimmungen und Bedingungen in dieser Vereinbarung und in diesem Programmleitfaden ausdrücklich dargelegt ist. Ohne Einschränkung des Vorstehenden: a. Sie dürfen nur die Komponenten der virtuellen Umgebung aufrufen, installieren, herunterladen und verwenden, die im Leitfaden für die Einrichtung des Klassenzimmers für den Titel der Microsoft-Kursmaterialien aufgeführt sind, der Thema der öffentlichen Schulungssitzung ist. Sie dürfen keine anderen Komponenten der virtuellen Umgebung aufrufen, installieren, herunterladen oder verwenden. MCT-Vereinbarung Seite 7 von 20 b. c. d. Sie dürfen die Komponenten der virtuellen Umgebung nur als einzelne Einheit verwenden und die Teile der Komponenten der virtuellen Umgebung nicht voneinander trennen. Sie dürfen einzelne Kopien der virtuellen Umgebung nur zur Nutzung durch Kursteilnehmer unter Ihrer persönlichen Aufsicht und nur während der Teilnahme an der öffentlichen Schulungssitzung auf Schulungscomputern installieren, die Eigentum eines autorisierten Kunden sind oder sich unter dessen Kontrolle befinden. Sie müssen folgende Sicherheitsanforderungen erfüllen: Microsoft darf das Betriebssystem der virtuellen Umgebung deaktivieren. Bevor Sie die virtuelle Umgebung den Kursteilnehmern zur Verfügung stellen, müssen Sie von Microsoft einen Product Key für das Betriebssystem für jede virtuelle Umgebung anfordern und das Betriebssystem mithilfe dieses Product Keys aktivieren. Sie dürfen die virtuelle Umgebung nicht auf mehr Schulungscomputern installieren, als Kursteilnehmer für die öffentliche Schulungssitzung angemeldet sind. Sie dürfen Drittanbietern nicht erlauben, die virtuelle Umgebung und jedwede ihrer Komponenten herunterzuladen oder zu kopieren. Sie müssen die zusätzlichen Bestimmungen, Bedingungen, Lizenzen und die Microsoft-Anweisungen im Hinblick auf Installation, Nutzung, Aktivierung, Deaktivierung und Sicherheit strengstens einhalten. Sie dürfen die virtuelle Umgebung nicht verändern, es sei denn: Sie dürfen Änderungen an den Konfigurationen (z. B. Maus) und den Einstellungen vornehmen, wie sie ein normaler Endbenutzer machen würde, um die Computerbedienung zu verbessern, und/oder Sie dürfen Änderungen vornehmen, wenn und insoweit dies für die schriftlichen Übungen der Übungseinheiten erforderlich ist. 5.3. Microsoft behält sich das Recht vor, die Bereitstellung des Zugangs zur oder der Nutzung der virtuellen Umgebung, ihrer Komponenten und dem Microsoft Learning Download Center jederzeit ohne Angabe eines Grunds einzustellen. 6. VERHALTEN IM GESCHÄFTSLEBEN. 6.1. Geschäftspraktiken. Sie verpflichten sich, sich bei der Ausübung jeglicher Geschäftstätigkeit in Ihrer Eigenschaft als MCT so zu verhalten, dass (i) der Ruf von Microsoft in keiner Weise geschädigt wird, (ii) keine betrügerischen, irreführenden oder unlauteren Geschäftspraktiken zur Anwendung kommen, (iii) gegenüber Dritten im Namen von Microsoft keine Zusicherungen, Gewährleistungen oder Garantien abgegeben werden, die nicht in den Produktunterlagen für das jeweilige MicrosoftProdukt enthalten sind, (iv) alle einschlägigen US-Exportgesetze und sonstigen anwendbaren staatlichen Gesetze und Regelungen eingehalten werden, (v) Urheberrechte und sonstige Rechte an geistigem Eigentum bzw. gewerbliche Schutzrechte eingehalten werden und dass (vi) die Bestimmungen und Bedingungen in dieser Vereinbarung eingehalten werden. 6.2. Markenrechtliche Beschränkungen. Marken, Dienstleistungsmarken oder Logos von Microsoft dürfen Sie nur in dem in dieser Vereinbarung ausdrücklich erlaubten Umfang nutzen. MCT-Vereinbarung Seite 8 von 20 6.3. Teilnahme an Online-Newsgroups. Sie sind damit einverstanden, dass Ihre Teilnahme an den ggf. von Microsoft angebotenen MCT-Kommunikationsoptionen, wie Newsgroups, Foren, Bulletin Boards und Onlinechats, im Einklang mit den Nutzungsbestimmungen und dem Verhaltenskodex zu erfolgen hat, die für derartige Websites gelten. 6.4. Keine Bestätigung. Sie dürfen in keiner Weise ankündigen, implizieren oder behaupten, dass Sie bei Microsoft angestellt, mit Microsoft verbunden sind, von Microsoft unterstützt oder von Microsoft finanziell gefördert werden, außer in dem Umfang, dass Sie erklären dürfen, dass Sie alle Voraussetzungen erfolgreich erfüllt haben, um Microsoft-Kursmaterialien unterrichten zu dürfen, wenn dies nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Vereinbarung der Wahrheit entspricht. Sie sind nicht berechtigt, im Namen von Microsoft Zusicherungen, Gewährleistungen oder Zusagen abzugeben. Während der Laufzeit dieser Vereinbarung sind Sie verpflichtet, den folgenden Wortlaut in jeden Vertrag aufzunehmen, nach dessen Maßgabe Sie in Ihrer Eigenschaft als MCT Schulungen für Microsoft-Software und -Technologien halten: „Microsoft ist keine Partei dieses Vertrags und übernimmt keine wie auch immer geartete Haftung oder Verpflichtung bezüglich der in diesem Vertrag vereinbarten Dienstleistungen. Der Microsoft Certified Trainer-Titel belegt, dass ich alle entsprechenden Zertifizierungsanforderungen von Microsoft erfolgreich erfüllt habe, die die erforderlichen Kompetenzen zum Unterrichten von bestimmten Microsoft-Kursmaterialien widerspiegeln. Ich bin alleine für die unter diesem Vertrag bereitgestellten Dienste verantwortlich und die bereitgestellten Dienste sind nicht von Microsoft gefördert.“ 6.5. Antipiraterie. Sie verpflichten sich, die nicht genehmigte Herstellung, Reproduktion, Verteilung oder Nutzung der Microsoft-Kursmaterialien, Trainerkits, der virtuellen Umgebung und aller Komponenten davon nach besten Kräften zu verhindern und die vorsätzliche Verteilung, Lieferung oder Übertragung von gefälschter, raubkopierter oder illegaler Software zu unterlassen bzw. keinesfalls zu erleichtern. Sie verpflichten sich zudem, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um Microsoft und seine Produkte, Software, Technologien, Zertifizierungsprüfungen und Kursmaterialien vor einer unerlaubten Vervielfältigung oder sonstigen Urheberrechtsoder Markenverletzung sowie vor der Entwendung oder nicht genehmigten Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen oder vertraulichen Informationen von Microsoft zu bewahren. Sie werden Microsoft unter [email protected] (oder unter Verwendung einer anderen, von Microsoft jeweils angegebenen Kontaktinformation) jede (a) illegale Nutzung, Reproduktion oder Verteilung von Microsoft-Kursmaterialien, Trainerkits, der virtuellen Umgebung oder Komponenten davon, (b) jede sonstige Verletzung von Urheberrechten oder Marken von Microsoft bzw. (c) jede Entwendung oder nicht genehmigte Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen oder vertraulichen Informationen von Microsoft unter Angabe detaillierter Informationen unverzüglich mitteilen. 7. ÄNDERUNGEN AM MCT-PROGRAMM. Microsoft behält sich jederzeit das Recht vor, das MCT-Programm einzustellen und das MCT-Programm oder irgendeinen Aspekt davon zu ändern, einschließlich des Rechts, die Anforderungen und Vorteile des MCT-Programms zu ändern. Microsoft benachrichtigt Sie dreißig (30) Tage vor einer wesentlichen Änderung und sechzig (60) Tage vorher, wenn Microsoft beabsichtigt, das MCT-Programm einzustellen. Diese Benachrichtigungen erfolgen an die von Ihnen in Ihrer Bewerbung zum MCT-Programm angegebene E-Mail-Adresse oder Postanschrift. Sie sind dafür verantwortlich, Microsoft zu benachrichtigen, wenn sich Ihre Adresse ändert. MCT-Vereinbarung Seite 9 von 20 Microsoft benachrichtigt Sie über alle anderen Änderungen per Veröffentlichung auf der Website des MCT-Programms. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Website des MCT-Programms regelmäßig auf Änderungen zu überprüfen. Änderungen gelten ab dem Datum, an dem sie veröffentlicht werden. Sie gelten nicht rückwirkend. Sie erklären sich damit einverstanden, die aktuellste Version des Programmleitfadens, der Vereinbarung und jeglicher anwendbarer Anforderungen auf der Website des MCT-Programms einzuhalten. 8. AUDITS. Während der Laufzeit dieser Vereinbarung und drei Jahre (3) danach behält sich Microsoft das Recht vor, alle Aspekte Ihrer Teilnahme am MCT-Programm zu überprüfen, um von Ihnen getätigte Aussagen zu verifizieren, einschließlich Ihrer technischen Kenntnisse und Führungsqualitäten, der Einhaltung der Anforderungen des MCT-Programms, dieser Vereinbarung, des Programmleitfadens sowie sämtlicher Lizenzen und anderer Bestimmungen, die für Microsoft-Kursmaterialien, Komponenten der virtuellen Umgebung, Trainerkit und andere Inhalte gelten, diesen beiliegen oder darin enthalten sind. Der Audit umfasst möglicherweise auch die Überprüfung der Kursteilnehmerlisten für die von Ihnen geleiteten Schulungssitzungen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, alle üblichen und ordnungsgemäßen Unterlagen anzulegen und zu führen, die Ihre Einhaltung dieser Anforderungen belegen. Sollten Sie von einem Audit betroffen sein, erhalten Sie von den MCTProgrammadministratoren ein Auditschreiben mit der Bitte um bestimmte Informationen. Sie stimmen zu, die angeforderten Informationen und/oder Dokumente bis zum im Auditschreiben angegebenen Datum bereitzustellen und vollumfänglich an allen von Microsoft und/oder seinen Beauftragten durchgeführten Audits teilzunehmen, die Beteiligten zu unterstützen sowie Zugang zu allen angeforderten Datensätzen, Informationen und Anlagen bereitzustellen. Sie werden für alle erforderlichen Rechte sorgen, die erforderlich sind, damit ein Audit gemäß dieser Vereinbarung durchgeführt werden kann, einschließlich der Rechte zur Weitergabe persönlicher Informationen von Kursteilnehmern und Kunden an Microsoft. Durch das Berufen auf die oben beschriebenen Rechte und Verfahren verzichtet Microsoft nicht auf sein Recht die Vereinbarung durchzusetzen oder sein geistiges Eigentum mit sämtlichen rechtmäßigen Mitteln zu schützen. 9. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG. 9.1. Laufzeit. Falls diese Vereinbarung nicht früher im Einklang mit dieser Vereinbarung beendet wird, ist sie ab dem Datum, an dem Sie sie akzeptieren, bis zum 31. März 2014 wirksam („Laufzeit“). Diese Vereinbarung ist jedoch nur gültig, wenn (a) Microsoft die von Ihnen vollständig ausgefertigte MCT-Bewerbung erhält, (b) Sie keine Änderungen an dieser Vereinbarung vorgenommen haben und (c) Sie alle MCT-Einschreibungsanforderungen erfüllt haben. 9.2. Verlängerung. Diese Vereinbarung wird nicht automatisch verlängert. Microsoft ist nicht verpflichtet, Ihre Mitgliedschaft im MCT-Programm zu verlängern oder eine neue MCT-Programmvereinbarung mit Ihnen einzugehen. 9.3. Unbegründete Kündigung. Beide Parteien sind berechtigt, diese Vereinbarung jederzeit ohne Grund durch schriftliche Kündigung mit einer Frist von dreißig (30) Kalendertagen zu kündigen. 9.4. Automatische Beendigung. Sollten Sie Ihren Status als MCT oder MCP während der Laufzeit dieser Vereinbarung verlieren, wird diese Vereinbarung automatisch beendet. MCT-Vereinbarung Seite 10 von 20 9.5. Begründete Kündigung. Microsoft ist berechtigt diese Vereinbarung in folgenden Fällen nach eigenem Ermessen fristlos zu kündigen: a. Sie halten die Bestimmungen und Bedingungen in dieser Vereinbarung und im Programmleitfaden nicht ein; b. Sie halten die Bestimmungen nicht ein, die die Nutzung des MCT-Logos und/oder der MCT-Bezeichnung regeln; c. Sie haben Ihre didaktischen Präsentationsfähigkeiten absichtlich gefälscht oder können Microsoft auf Nachfrage Ihre didaktischen Präsentationsfähigkeiten nicht nachweisen, d. Sie melden Ihre MTM-Kunden-/Kursteilnehmerbewertungen in betrügerischer Absicht oder die die Unzufriedenheitsrate in Ihren MTM-Bewertungen übersteigt in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen 10 %; e. Sie entwenden Geschäftsgeheimnisse oder vertrauliche Informationen von Microsoft oder legen sie ohne Genehmigung offen, fertigen unerlaubte Kopien von Microsoft-Software, Technologien oder -Produkten an bzw. verletzen andere geistige Eigentumsrechte von Microsoft; f. Sie nehmen gesetzlich verbotene Handlungen oder Handlungen vor, die die Integrität der MCT-Zertifizierung schädigen; g. eine Behörde oder ein Gericht ist der Auffassung, dass die von Ihnen erbrachten Dienstleistungen hinsichtlich der Microsoft-Kursmaterialien in irgendeiner Weise mangelhaft sind, oder h. Sie stellen Ihren Zertifizierungsstatus oder Ihre Beziehung zu Microsoft falsch dar. Je nach Schwere des Falls kann Ihnen die Zertifizierung auch dauerhaft entzogen und die Mitgliedschaft im MCT- und MCP-Programm werden. In diesem Fall verlieren Sie auch dauerhaft Ihre MCT- und MCP-Zertifizierung. Die strikte Durchsetzung der Zertifizierungsregeln dient dem Schutz der Mehrheit der MCTs, die die Anforderungen des Programms einhalten. 9.6. Auswirkungen der Kündigung. In allen Fällen des Ablaufs oder der Kündigung dieser Vereinbarung werden Ihre Mitgliedschaft im MCP-Programm und alle im Rahmen des MCT-Programms gewährten Rechte sofort beendet. Sie sind verpflichtet, unverzüglich: a. Alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem MCT-Programm einzustellen; b. Jegliche Verwendung des MCT-Logos, der MCT-Bezeichnung, des MCT-Zugangscodes und der MCT-ID-Nummer einzustellen; c. Jegliches Aufrufen und Nutzen sämtlicher Kopien der Trainerkits, virtuellen Umgebungen und deren Komponenten einzustellen, sie zu deinstallieren und zu löschen; d. Sich nicht mehr als Teilnehmer am MCT-Programm zu bezeichnen; e. Das Unterrichten der Microsoft-Kursmaterialien einzustellen; f. Sämtliche Nutzung der MCT-Programmvorteile einzustellen und g. Jeglichen Zugang zum Microsoft Learning Download Center und zur MCT-Website einzustellen. MCT-Vereinbarung Seite 11 von 20 Innerhalb von zehn (10) Tagen nach Kündigung müssen Sie (a) alle Microsoft-Kursmaterialien und andere Inhalte, die Ihnen im Rahmen Ihrer Teilnahme am MCT-Programm bereitgestellt wurden, sowie (b) sämtliche Trainerkits, virtuellen Umgebungen und deren Komponenten dauerhaft löschen und vernichten. Auf Anfrage legen Sie Microsoft eine unterzeichnete Vernichtungsbescheinigung vor. Microsoft ist Ihnen oder Dritten gegenüber nicht für Kosten oder Schadensersatz jeglicher Art haftbar, die sich aus (a) der Beendigung dieser Vereinbarung im Einklang mit den Bestimmungen, (b) der Kündigung des MCT-Programms durch Sie und/oder (c) den Änderungen am MCT-Programm oder seinen Vorteilen ergeben. 9.7. Verzicht auf Rechte und Pflichten. Sie erklären sich damit einverstanden, auf alle Pflichten und Anforderungen nach anwendbarem Recht zu verzichten, soweit diese eine vorherige gerichtliche Zustimmung für die Kündigung dieser Vereinbarung vorsehen. 9.8. Fortbestehen von Rechten und Pflichten. Abschnitt 1 Definitionen und alle darin definierten Begriffe sowie Abschnitte 2.2.2c (ii) und (iii) Ergänzende Materialien, 2.3 Vereinbarungen mit Dritten, 2.5 Vertrauliche Informationen, 4.4 Eigentum, 8 Audits, 9.6 Auswirkungen der Kündigung, 9.7 Verzicht auf Rechte und Pflichten, 9.8 Fortbestehen von Rechten und Pflichten, 10 Haftungsausschluss, 11 Haftungsbeschränkung, 12 Haftungsfreistellung und 13 Verschiedenes gelten auch nach Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung. 10. HAFTUNGSAUSSCHLUSS. DAS MCT-PROGRAMM, DIE MCT-ZERTIFIZIERUNG, MICROSOFTKURSMATERIALIEN, TRAINERKITS, KOMPONENTEN DER VIRTUELLEN UMGEBUNG UND ALLE ANDEREN MATERIALIEN (ZUSAMMENGEFASST ALS „MATERIALIEN“) WERDEN VON MICROSOFT UND SEINEN LIEFERANTEN „WIE BESEHEN“, „WIE ERHÄLTLICH“ UND „OHNE GARANTIE AUF FEHLERFREIHEIT“ BZW. OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. MICROSOFT UND SEINE LIEFERANTEN SCHLIESSEN AUSDRÜCKLICH SÄMTLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN, SEIEN SIE AUSDRÜCKLICH, KONKLUDENT ODER GESETZLICH, IM HINBLICK AUF DIE MATERIALIEN AUS, EINSCHLIESSLICH UND OHNE BESCHRÄNKUNG JEGLICHER KONKLUDENTEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER HANDELSÜBLICHKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, ZUVERLÄSSIGKEIT ODER VERFÜGBARKEIT, RICHTIGKEIT, TITEL, NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, ERGEBNISSEN, FACHMÄNNISCHER BEMÜHUNGEN UND SORGFALT. 11. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. IM GRÖSSTMÖGLICHEN DURCH DAS ANWENDBARE RECHT ZUGELASSENEN UMFANG HAFTEN WEDER MICROSOFT NOCH SEINE LIEFERANTEN UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, SPEZIELLE BZW. FOLGE- ODER STRAFSCHÄDEN, DIE AUS DIESER VEREINBARUNG ODER IN VERBINDUNG DAMIT BZW. DURCH DIE NUTZUNG ODER DURCH FEHLENDE MÖGLICHKEIT DER NUTZUNG VON BELIEBIGEN MATERIALIEN ENTSTEHEN. DIESER AUSSCHLUSS GILT UNGEACHTET DER RECHTSGRUNDLAGE, AUF DER DERARTIGE SCHADENERSATZANSPRÜCHE BASIEREN, AUCH WENN MICROSOFT ÜBER DIE MÖGLICHKEIT DERARTIGER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE, UNGEACHTET OB DERARTIGE SCHÄDEN IN ANGEMESSENEM MASSE VORHERSEHBAR WAREN ODER OB DIE ANWENDUNG DES AUSSCHLUSSES DAZU FÜHRT, DASS RECHTSMITTEL DAGEGEN VERSAGEN. MCT-Vereinbarung Seite 12 von 20 12. HAFTUNGSFREISTELLUNG. SIE WERDEN AUF EIGENE KOSTEN UND AUF ANFORDERUNG MICROSOFT, SEINE TOCHTERGESELLSCHAFTEN UND IHRE JEWEILIGEN NACHFOLGER, GESCHÄFTSFÜHRER, VORSTÄNDE, MITARBEITER UND VERTRETER SCHADLOS HALTEN UND GEGEN DIE HAFTUNG FÜR FORDERUNGEN, ANSPRÜCHE UND/ODER VERBINDLICHKEITEN DRITTER („ANSPRÜCHE“) VERTEIDIGEN, DIE AUS, IN VERBINDUNG ZU ODER IN ZUSAMMENHANG MIT FOLGENDEM ENTSTEHEN: (I) WERBUNG, VERKAUF, ERBRINGUNG ODER VERTRIEB IHRER DIENSTLEISTUNGEN ALS MCT; (II) IHRE NUTZUNG DES MCT-LOGOS ODER DER MCT-BEZEICHNUNG IN EINER BELIEBIGEN WEISE, DIE NICHT IM EINKLANG MIT DEN BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGS STEHT, (III) BEENDIGUNG IHRER ZERTIFIZIERUNG UND/ODER DIESER VEREINBARUNG DURCH MICROSOFT NACH MASSGABE DER VORLIEGENDEN VERTRAGSBESTIMMUNGEN, (IV) VERLETZUNG, MISSBRAUCH ODER ENTWENDUNG DER IP ODER PERSÖNLICHER RECHTE DRITTER ODER (V) MANGELNDE EINHALTUNG VON GELTENDEN GESETZEN, REGELN ODER VORSCHRIFTEN. SOLLTE MICROSOFT GEMÄSS DIESER ZIFFER VON IHNEN DIE FREISTELLUNG VON DER HAFTUNG FORDERN, MUSS MICROSOFT IHNEN UNVERZÜGLICH UND SCHRIFTLICH DIE GEGEN MICROSOFT GELTEND GEMACHTEN ANSPRÜCHE MITTEILEN. MICROSOFT BEHÄLT SICH DAS RECHT VOR, NACH EIGENEM ERMESSEN DIE ABWEHR DIESER ANSPRÜCHE UNTER BEAUFTRAGUNG EINES RECHTSANWALTS SEINER WAHL VOLLUMFÄNGLICH SELBST ZU ÜBERNEHMEN ODER IHNEN DIE VERANTWORTUNG FÜR DIE ABWEHR DER ANSPRÜCHE ZU ÜBERGEBEN UND EINEN RECHTSANWALT SEINER WAHL MIT DER ÜBERWACHUNG DER ABWEHRMASSNAHMEN ZU BETRAUEN. SOLLTE MICROSOFT DIE ABWEHR EINES DERARTIGEN ANSPRUCHS SELBST VERANTWORTEN, UNTERLIEGT JEDE AUSSERGERICHTLICHE BEILEGUNG DIESES ANSPRUCHS, NACH DEREN BEDINGUNGEN SIE ZAHLUNGEN LEISTEN MÜSSEN, IHRER VORHERIGEN SCHRIFTLICHEN EINWILLIGUNG, WOBEI SIE DIESE EINWILLIGUNG NICHT GRUNDLOS VERWEIGERN DÜRFEN. SIE SIND VERPFLICHTET, MICROSOFT UNVERZÜGLICH NACH EINER ENTSPRECHENDEN AUFFORDERUNG ALLE ANGEMESSENEN AUFWENDUNGEN ZU ERSTATTEN, DIE MICROSOFT BEI DER ABWEHR EINES SOLCHEN ANSPRUCHS ENTSTANDEN SIND, DAZU ZÄHLEN INSBESONDERE RECHTSANWALTSKOSTEN SOWIE KOSTEN IM RAHMEN EINER GERICHTLICHEN ENTSCHEIDUNG BZW. EINER AUSSERGERICHTLICHEN BEILEGUNG. 13. VERSCHIEDENES. 13.1. Verhältnis. Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Durch diese Vereinbarung werden keine Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Beziehung, keine Partnerschaft, kein Joint Venture, kein Agenturverhältnis und kein Franchise begründet. Sie sind nicht berechtigt, Zusicherungen, Garantien oder Zusagen im Namen von Microsoft abzugeben. 13.2. Vertragsschließende Microsoft-Gesellschaft. Die vertragsschließende Microsoft-Gesellschaft für diese Vereinbarung wird durch das Land bzw. die Region bestimmt, in dem sich Ihr Sitz befindet. Siehe die Details unten: MCT-Vereinbarung Seite 13 von 20 13.2.1. Die vertragsschließende Microsoft-Gesellschaft für die folgenden Länder bzw. Regionen ist im Anschluss an diese Aufzählung angegeben: Anguilla, Antigua und Barbuda, Argentinien, Aruba, Bahamas, Barbados, Belize, Bermuda, Bolivien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Curaçao, Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Französisch-Guayana, Grenada, Guam, Guatemala, Guayana, Haiti, Honduras, Jamaika, Jungferninseln (UK), Jungferninseln (USA), Kaimaninseln, Kanada, Kolumbien, Martinique, Mexiko, Montserrat, ehemaligen Niederländischen Antillen, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Puerto Rico, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Pierre und Miquelon, St. Vincent und die Grenadinen, Surinam, Trinidad und Tobago, Turks- und Caicosinseln, Uruguay, Venezuela und Vereinigte Staaten von Amerika: Microsoft Corporation One Microsoft Way Redmond, WA 98052 USA 13.2.2. Die vertragsschließende Microsoft-Gesellschaft für die folgenden Länder bzw. Regionen ist im Anschluss an diese Aufzählung angegeben: Ägypten, Äthiopien, Afghanistan, Albanien, Algerien, Andorra, Angola, Armenien, Aserbaidschan, Bahrain, Belgien, Benin, BosnienHerzegowina, Botsuana, Bouvetinsel, Bulgarien, Burkina Faso, Burundi, Dänemark, Deutschland, Dschibuti, Elfenbeinküste, Estland, Färöer-Inseln, Finnland, Frankreich, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Gibraltar, Griechenland, Grönland, Großbritannien und Nordirland, Guadeloupe, Guinea, Äquatorialguinea, Guinea-Bissau, Irland, Island, Israel, Italien, Jemen, Jordanien, Kamerun, Kapverdische Inseln, Kasachstan, Katar, Kenia, Kirgisistan, Komoren, Demokratische Republik Kongo, Republik Kongo, Kosovo, Kroatien, Kuwait, Lesotho, Lettland, Libanon, Liberia, Libyen, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Madagaskar, Malawi, Mali, Malta, Marokko, Mauretanien, Mauritius, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Mongolei, Montenegro, Mosambik, Namibia, Neukaledonien, Niederlande, Niger, Nigeria, Norwegen, Österreich, Oman, Pakistan, Polen, Portugal, Ruanda, Réunion, Rumänien, Russische Föderation, Sambia, Simbabwe, St. Helena, San Marino, São Tomé und Príncipe, Saudi-Arabien, Senegal, Serbien, Seychellen, Sierra Leone, Slowakei, Slowenien, Somalia, Spanien, Südafrika, Svalbard und Jan Mayen, Swasiland, Schweden, Schweiz, Tadschikistan, Tansania, Togo, Tschad, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Uganda, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Vatikanstadt, Vereinigte Arabische Emirate, Weißrussland, Zentralafrikanische Republik und Zypern: Microsoft Ireland Operations Limited The Atrium, Block B, Carmenhall Road Sandyford Industrial Estate Dublin, 18, Irland MCT-Vereinbarung Seite 14 von 20 13.2.3. Die vertragsschließende Microsoft-Gesellschaft für die folgenden Länder bzw. Regionen ist im Anschluss an diese Aufzählung angegeben: Australien und externe Hoheitsgebiete, Bangladesch, Bhutan, Brunei Darussalam, Cookinseln, Fidschi-Inseln, Französisch-Polynesien, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Sonderverwaltungsregion Hongkong, Indien, Indonesien, Kambodscha, Kiribati, Laos, Sonderverwaltungsregion Macau, Malaysia, Malediven, Marshallinseln, Mayotte, Mikronesien, Nauru, Nepal, Neuseeland, Niue, Nördliche Marianen, Palau, Papua-Neuguinea, Philippinen, Pitcairn, Salomonen, Samoa, Singapur, Sri Lanka, Thailand, Timor-Leste, Tokelau, Tonga, Tuvalu, Vanuatu, Vietnam sowie Wallis und Futuna: Microsoft Regional Sales Corporation 438B Alexandra Road #04-09/12 Block B, Alexandra Technopark Singapur 119968 13.2.4. Vertragsschließende Microsoft-Gesellschaft für Japan: Microsoft Company, Limited Odakyu Southern Tower 2-1, Yoyogi 2-chome, Shibuya-ku, Tokio 151-8583 Japan 13.2.5. Vertragsschließende Microsoft-Gesellschaft für Taiwan: Microsoft Taiwan Corporation 8F, No 7, Sungren Rd. Shinyi Chiu, Taipeh Taiwan 110 13.2.6. Vertragsschließende Microsoft-Gesellschaft für die Volksrepublik China: Microsoft (China) Company Limited 6F Sigma Center No. 49 Zhichun Road Haidian District Beijing 100080, VRC 13.2.7. Vertragsschließende Microsoft-Gesellschaft für die Republik Korea: Microsoft Korea, Inc. 5th Floor West Wing, POSCO Center 892, Daechi-Dong, Gangnam-Gu, Seoul 135-777, Korea 13.3. Anwendbares Recht. Anwendbares Recht, Rechtsprechung und Gerichtsstand für diese Vereinbarung werden weiter unten bezeichnet. Die Rechts- und Gerichtsstandswahl hindert keine Partei an der Geltendmachung vorläufigen Rechtsschutzes aufgrund einer Verletzung von geistigem Eigentum, Vertraulichkeitspflichten oder der Durchsetzung der Anerkennung von Urteilen oder Beschlüssen. Vorläufiger Rechtsschutz oder die Durchsetzung einer Anerkennung dürfen in jeder anwendbaren Rechtsprechung angestrengt werden. MCT-Vereinbarung Seite 15 von 20 a. Grundsatz. Soweit nicht unter Ziffer 13.3(b) abweichend geregelt, unterliegt diese Vereinbarung dem Recht des Staates Washington, USA. Bei vorhandener Bundesrechtsprechung unterwerfen sich die Parteien der ausschließlichen Rechtsprechung und dem ausschließlichen Gerichtsstand der Bundesgerichte in King County, Washington. Andernfalls unterwerfen sich die Parteien der ausschließlichen Rechtsprechung und dem ausschließlichen Gerichtsstand des Superior Court von King County, Washington, USA. b. Weitere Bestimmungen. Befindet sich Ihr Hauptgeschäftssitz in einem der nachfolgend angegebenen Länder oder Regionen, gilt für Sie die jeweils entsprechende Bestimmung, die Ziffer 13.3(a) im Umfang der Abweichung ersetzt: (i) Befindet sich Ihr Hauptgeschäftssitz in einem der nachfolgenden Länder oder Gebiete: Australien oder dessen externe Hoheitsgebiete, Bangladesch, Bhutan, Brunei Darussalam, Cookinseln, Fidschi-Inseln, Französisch-Polynesien, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Sonderverwaltungsregion Hongkong, Indien, Indonesien, Kambodscha, Kiribati, Laos, Sonderverwaltungsregion Macau, Malaysia, Malediven, Marshallinseln, Mayotte, Mikronesien, Nauru, Nepal, Neuseeland, Niue, Nördliche Marianen, Palau, Papua-Neuguinea, Philippinen, Pitcairn, Salomonen, Samoa, Singapur, Sri Lanka, Thailand, Timor-Leste, Tokelau, Tonga, Tuvalu, Vanuatu, Vietnam oder Wallis und Futuna, unterliegt dieser Vertrag den Gesetzen Singapurs und wird nach diesen ausgelegt. 1. Befindet sich Ihr Hauptgeschäftssitz in Australien oder dessen externen Hoheitsgebieten, Brunei, Malaysia, Neuseeland oder Singapur, stimmen Sie der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte Singapurs zu. 2. Befindet sich Ihr Hauptgeschäftssitz in einem der nachfolgenden Länder oder Gebiete: Bangladesch, Bhutan, Cookinseln, Fidschi-Inseln, FranzösischPolynesien, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Sonderverwaltungsregion Hongkong, Indien, Indonesien, Kambodscha, Kiribati, Laos, Sonderverwaltungsregion Macau, Malediven, Marshallinseln, Mayotte, Mikronesien, Nauru, Nepal, Niue, Nördliche Marianen, Palau, Papua-Neuguinea, Philippinen, Pitcairn, Samoa, Salomonen, Sri Lanka, Thailand, Timor-Leste, Tokelau, Tonga, Tuvalu, Vanuatu, Vietnam oder Wallis und Futuna, sind jegliche Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, einschließlich jeglicher Fragen zu ihrem Bestand, ihrer Wirksamkeit und ihrer Beendigung, gemäß den Schiedsgerichtsregeln des Internationalen Schiedsgerichtszentrums in Singapur (Arbitration Rules of the Singapore International Arbitration Centre, „SIAC“) vor ein Schiedsgericht in Singapur zu bringen und dort abschließend zu behandeln. Die Schiedsgerichtsregeln des SIAC werden durch Bezugnahme Bestandteil dieser Vereinbarung. Das Schiedsgericht besteht aus einem vom Vorsitzenden des SIAC ernannten Schiedsrichter. Die Sprache des Schiedsgerichtsverfahrens ist Englisch. Die Entscheidung des Schiedsrichters ist endgültig, bindend und unanfechtbar und kann als Basis für weitere Urteile in Bangladesch, Indien, Indonesien, auf den Philippinen, auf Sri Lanka, in Thailand bzw. Vietnam (soweit angemessen) oder anderswo verwendet werden. MCT-Vereinbarung Seite 16 von 20 (ii) Befindet sich Ihr Hauptgeschäftssitz in Japan, gilt Folgendes: Die Vereinbarung unterliegt den Gesetzen Japans und wird nach diesen ausgelegt. Sie erklären sich mit der ausschließlichen Rechtsprechung und dem ausschließlichen Gerichtsstand des Bezirksgerichts (District Court) in Tokio einverstanden. Die obsiegende Partei bei jeglichem Rechtsstreit bezüglich dieser Vereinbarung hat Anspruch auf Erstattung ihrer Rechtsanwaltsgebühren, Kosten und sonstigen Ausgaben in angemessener Höhe. (iii) Befindet sich Ihr Hauptgeschäftssitz in einem der nachfolgenden Länder oder Gebiete: Ägypten, Äthiopien, Afghanistan, Albanien, Algerien, Andorra, Angola, Armenien, Aserbaidschan, Bahrain, Belgien, Benin, Bosnien-Herzegowina, Botsuana, Bouvetinsel, Bulgarien, Burkina Faso, Burundi, Dänemark, Deutschland, Dschibuti, Elfenbeinküste, Estland, Färöer-Inseln, Finnland, Frankreich, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Gibraltar, Griechenland, Grönland, Großbritannien und Nordirland, Guadeloupe, Guinea, Äquatorialguinea, Guinea-Bissau, Irland, Island, Israel, Italien, Jemen, Jordanien, Kamerun, Kapverdische Inseln, Kasachstan, Katar, Kenia, Kirgisistan, Komoren, Kongo, Kosovo, Kroatien, Kuwait, Lesotho, Lettland, Libanon, Liberia, Libyen, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Madagaskar, Malawi, Mali, Malta, Marokko, Mauretanien, Mauritius, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Mongolei, Montenegro, Mosambik, Namibia, Neukaledonien, Niederlande, Niger, Nigeria, Norwegen, Österreich, Oman, Pakistan, Polen, Portugal, Ruanda, Réunion, Rumänien, Russische Föderation, Sambia, Simbabwe, St. Helena, San Marino, São Tomé und Príncipe, Saudi-Arabien, Senegal, Serbien, Seychellen, Sierra Leone, Slowakei, Slowenien, Somalia, Spanien, Südafrika, Svalbard und Jan Mayen, Swasiland, Schweden, Schweiz, Tadschikistan, Tansania, Togo, Tschad, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Uganda, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Vatikanstadt, Vereinigte Arabische Emirate, Weißrussland, Zentralafrikanische Republik oder Zypern, dann gilt Folgendes: Die Vereinbarung unterliegt dem Recht Irlands und wird nach diesem ausgelegt. Sie erklären sich mit der Rechtsprechung und dem Gerichtsstand der irischen Gerichte für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung einverstanden. (iv) Befindet sich Ihr Hauptgeschäftssitz in der Volksrepublik China, gilt Folgendes. Zu Zwecken dieser Vereinbarung umfasst die Volksrepublik China nicht die Sonderverwaltungsregion Hongkong, die Sonderverwaltungsregion Macau oder Taiwan: Die Vereinbarung unterliegt dem Recht der Volksrepublik China und wird nach diesem ausgelegt. Sie erklären sich damit einverstanden, alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und jeglichem Nachtrag einem bindenden Schiedsgerichtsverfahren zu unterwerfen. Das Schiedsgerichtsverfahren erfolgt bei der China International Economic and Trade Arbitration Commission in Peking („CIETAC“) gemäß ihren jeweils in Kraft befindlichen Regeln. (v) Befindet sich Ihr Hauptgeschäftssitz in Kolumbien oder Uruguay, gilt Folgendes: Sämtliche Rechtsstreitigkeiten, Ansprüche oder Verfahren zwischen den Parteien in Bezug auf Gültigkeit, Auslegung oder Erfüllung dieser Vereinbarung sind in einem Schiedsgerichtsverfahren beizulegen. Das Schiedsgerichtsverfahren erfolgt gemäß den derzeit gültigen UNCITRAL Arbitration Rules. Die ernennende Behörde ist die Internationale Handelskammer („ICC“), die in Übereinstimmung mit den von der ICC für diesen Zweck verabschiedeten Regeln handelt. Ort des Schiedsverfahrens MCT-Vereinbarung Seite 17 von 20 ist Seattle, Washington, USA. Es gibt einen Einzelrichter. Der Schiedsspruch beruht auf dem Gesetz und nicht auf Billigkeit und ist endgültig und für die Parteien bindend. Die Parteien dieser Vereinbarung erklären sich unwiderruflich damit einverstanden, alle Angelegenheiten und Rechtsstreitigkeiten, die in Verbindung mit dieser Vereinbarung entstehen, einem Schiedsgerichtsverfahren in Seattle, Washington, USA, zu unterwerfen. (vi) Befindet sich Ihr Hauptgeschäftssitz in der Republik Korea, gilt Folgendes: Die Vereinbarung unterliegt dem Recht der Republik Korea und wird nach diesem ausgelegt. Sie erklären sich mit der ausschließlichen Rechtsprechung und dem ausschließlichen Gerichtsstand des Bezirksgerichts Seoul-Mitte (Seoul Central District Court) einverstanden. Die obsiegende Partei hat im Falle der Ergreifung von Maßnahmen zur Durchsetzung eines Rechts oder Rechtsmittels im Rahmen dieser Vereinbarung oder zur Auslegung einer Bestimmung dieser Vereinbarung Anspruch auf Erstattung ihrer Rechtsanwaltsgebühren, Kosten und sonstigen Ausgaben in angemessener Höhe. (vii) Befindet sich Ihr Hauptgeschäftssitz in Taiwan, gilt Folgendes: Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht Taiwans und wird nach diesem ausgelegt. Die Parteien bestimmen hiermit das Bezirksgericht (District Court) in Taipeh zum erstinstanzlichen Gericht, das für sämtliche Rechtsstreitigkeiten zuständig ist, die aus dieser Vereinbarung entstehen oder damit zusammenhängen. 13.4. Anwaltsgebühren. Wenn eine der Parteien Anwälte beauftragt, um Rechte, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit in Verbindung stehen, durchzusetzen, ist die obsiegende Partei berechtigt, ihre Rechtsanwaltsgebühren, Kosten und sonstigen Ausgaben in angemessener Höhe einzufordern, einschließlich der Kosten und Gebühren bei einem Konkurs- oder ähnlichen Verfahren. 13.5. Mitteilungen. Alle im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlichen Mitteilungen an Microsoft sind an das Microsoft Certified Trainer Program, Microsoft Corporation, One Microsoft Way, Redmond, WA 98052-6399, USA, zu schicken. Alle im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlichen Mitteilungen an Sie sind an die in Ihrer Bewerbung angegebene Zustelladresse zu schicken. Sie sind dafür verantwortlich, dass uns stets Ihre aktuellen Kontaktinformationen (E-Mail-Adresse und Postanschrift) vorliegen. 13.6. Salvatorische Klausel. Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für unrechtmäßig, ungültig oder anderweitig nicht durchsetzbar erklärt wird, bleiben die übrigen Bestimmungen vollständig wirksam. 13.7. Kein Verzicht. Jegliche verzögerte oder ausbleibende Ausübung eines Rechts oder eines Rechtsmittels durch Microsoft bedeutet keinen Verzicht auf dieses Recht bzw. dieses Rechtsmittel oder ein anderes Recht oder ein anderes Rechtsmittel. 13.8. Keine Ausschließlichkeit. Ihre Teilnahme am MCT-Programm ist freiwillig. Nichts in dieser Vereinbarung beschränkt Sie darin, nicht von Microsoft stammende Technologie zu unterrichten, zu unterstützen, zu bewerben, zu vertreiben oder zu verwenden. MCT-Vereinbarung Seite 18 von 20 13.9. Ausfuhrbeschränkungen. Sie erkennen an, dass die Microsoft-Kursmaterialien und die Komponenten der virtuellen Umgebung aus den USA stammen. Sie stimmen zu, alle anwendbaren internationalen und nationalen Gesetze einzuhalten, die für diese Produkte gelten, einschließlich der Regelungen der USA zur Exportkontrolle (Export Administration Regulations) sowie Beschränkungen im Hinblick auf Endbenutzer, Endbenutzung und Bestimmungsland, die von der Regierung der USA und anderen Regierungen erlassen wurden. Weitere Informationen zum Export von Microsoft-Produkten erhalten Sie unter http://www.microsoft.com/exporting/ (auf Englisch). 13.10. Rechtliche Beschränkungen für die US-Regierung. Microsoft-Kursmaterialien, die Sie an die Vereinigten Staaten von Amerika, ihre Behörden bzw. Organe („US-Regierung“) oder in deren Namen weitergeben oder liefern, werden Ihnen nur mit eingeschränkten Rechten zur Verfügung gestellt. Die Nutzung, Vervielfältigung oder Offenlegung seitens der US-Regierung unterliegt Beschränkungen, wie sie in Absatz (c)(1)(ii) des Abschnittes „Rights in Technical Data and Computer Software“ in DFAR 252.227-7013 niedergelegt sind oder wie sie in den besonderen Verwaltungsvorschriften festgehalten sind, die Microsoft einen entsprechenden bzw. umfangreicheren Schutz als die vorstehend zitierte Ziffer gewähren. Sie müssen allen Anforderungen der US-Regierung entsprechen, um den Schutz dieser eingeschränkten Rechte („Restricted Rights“) zu erhalten, insbesondere müssen Sie an der Produktsoftware, der Produktdokumentation und allen damit verbundenen Vereinbarungen einschränkende Hinweise anbringen. Hersteller ist die Microsoft Corporation, One Microsoft Way, Redmond, Washington 98052-6399, USA. In keinem Fall ist Microsoft verpflichtet, die Anforderungen der US-Regierung hinsichtlich der Vorlage bzw. des Antrags auf Befreiung von der Vorlage von Kosten- oder Preisdaten bzw. Kostenrechnungsinformationen zu erfüllen. Sollte es im Falle der Weitergabe oder Lieferung von Microsoft-Kursen an die US-Regierung notwendig werden, dass Microsoft die Anforderungen der US-Regierung bezüglich der Vorlage von Kosten- oder Preisdaten bzw. Kostenrechnungsinformationen erfüllen muss, dann sind Sie verpflichtet, von der zuständigen US-Regierungsbehörde eine entsprechende Befreiung von diesen Anforderungen zu Gunsten von Microsoft einzuholen, bevor Sie diese Microsoft-Kurse an die US-Regierung liefern oder weitergeben. 13.11. Technologietransfer. Diese Vereinbarung begründet keine „Technologietransfer“-Vereinbarung, wie sie vom anwendbaren Recht definiert wird, da (a) die Technologie (einschließlich jeglicher Software), die unter dieser Vereinbarung verfügbar gemacht wird, kein integrierter Teil einer Technologiekette zu Produktions- oder Verwaltungszwecken ist und (b) die Technologie (einschließlich jeglicher Software) ihre eigene Technologielizenz erhält. Sie werden sich nicht als Technologieempfänger von Microsoft ausgeben und nicht versuchen, uns als Technologieanbieter im Rahmen dieser Vereinbarung zu bezeichnen. 13.12. Abtretung. Sie werden weder diese Vereinbarung noch irgendein unter dieser Vereinbarung gewährtes Recht auf irgendeine Weise abtreten, übertragen oder unterlizenzieren. Jede versuchte Abtretung, Übertragung oder Unterlizenzierung, ob kraft Gesetzes oder anderweitig, ist nichtig. MCT-Vereinbarung Seite 19 von 20 13.13. Änderungen/vorherige Vereinbarungen. Diese Vereinbarung kann nur schriftlich geändert werden, wobei die Änderungen von bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnet werden müssen. Diese Vereinbarung ersetzt sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen der Parteien bezüglich des Vereinbarungsgegenstands, einschließlich aller MCT-Vereinbarungen früherer MCT-Programmjahre. MCT-Vereinbarung Seite 20 von 20