Microsoft Certified Trainer-PROGRAMMVereinbarung 1. MÄRZ

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MICROSOFT CERTIFIED TRAINER-PROGRAMMVEREINBARUNG
1. MÄRZ 2013 ‒ 31. MÄRZ 2014
Diese Microsoft Certified Trainer-Programmvereinbarung („Vereinbarung“) ist eine rechtskräftige
Vereinbarung zwischen Microsoft („Microsoft“) und Ihnen hinsichtlich Ihrer Teilnahme am Microsoft
Certified Trainer-Programm („MCT-Programm“). Lesen Sie diese Vereinbarung bitte sorgfältig durch.
Sie werden aufgefordert, die Bestimmungen dieser Vereinbarung zu akzeptieren, um sich für das
MCT-Programm einzuschreiben und daran teilzunehmen. WENN SIE UNTEN „ICH BIN EINVERSTANDEN“
AUSWÄHLEN, ERKLÄREN SIE SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DURCH DIE BESTIMMUNGEN DIESER
VEREINBARUNG, DEN LEITFADEN UND DIE WEBSITE DES PROGRAMMS GEBUNDEN ZU SEIN. DER
PROGRAMMLEITFADEN UND DIE PROGRAMMWEBSITE WERDEN HIERMIT IN DIESER VEREINBARUNG
AUFGENOMMEN UND INTEGRIERT. SIE MÜSSEN DIESE VEREINBARUNG AKZEPTIEREN, BEVOR
SIE AM MCT-PROGRAMM TEILNEHMEN KÖNNEN. FALLS SIE NICHT ZUSTIMMEN, WÄHLEN SIE
„ICH BIN EINVERSTANDEN“ NICHT AUS.
VEREINBARUNG
1. DEFINITIONEN. Falls in dieser Vereinbarung nicht anders definiert, haben die Begriffe in dieser
Vereinbarung dieselbe Bedeutung wie in der Microsoft Certified Professional („MCP“)-Vereinbarung
definierte Begriffe. Darüber hinaus gilt:
1.1. „Autorisierte Kunden“ sind Lernpartner, IT Academy-Mitglieder und andere schriftlich
von Microsoft genehmigte Einrichtungen.
1.2. „Kompetenz“ ist ein Klassifizierungssystem für MCTs, das die Fachbereiche und/oder
Technologien bezeichnet, in denen der MCT sein Wissen nachgewiesen hat, indem
er die der jeweiligen Kompetenz entsprechende Microsoft-Zertifizierung erworben hat.
1.3. „IT Academy“ ist eine anerkannte Ausbildungseinrichtung, die aktuell Mitglied des Microsoft IT
Academy-MCT-Programms ist.
1.4. „Lernpartner“ ist ein angesehenes MPN-Mitglied der Ebene Silber oder Gold und dessen
Standorte, die aktuell über einen aktiven Lernkompetenzstatus im Rahmen des MCT-Programms
verfügen und diesen aufrechterhalten.
1.5. „Standorte“ sind Tochtergesellschaften, die einem Lernpartner unter der MPN-Vereinbarung
des Lernpartner als Standort zugeordnet sind.
1.6. „Microsoft“ ist die in Abschnitt 13.2 bezeichnete Microsoft-Gesellschaft.
1.7. „Von Microsoft autorisierter Wiederverkäufer“ steht für arvato distribution GmbH.
1.8. „Microsoft Certified Trainer“ oder „MCT“ ist eine Einzelperson, die aktuell gemäß dem
Microsoft Certification-Programm als Microsoft Certified Trainer zertifiziert ist, die über
die Kompetenz verfügt, eine bestimmte Microsoft-Technologie zu unterrichten, und die die
didaktischen Fähigkeiten und technischen Qualifikationen hat, kursleitergeführte Schulungen
unter Verwendung von Microsoft-Kursmaterialien abzuhalten.
1.9. „Microsoft-Kursmaterialien“ steht für von Kursleitern geleitete Schulungen unter der Marke
und Lizenz von Microsoft, bei denen Einzelpersonen in Microsoft-Technologien unterrichtet
werden. Microsoft-Kursmaterialien können unter der Marke Microsoft Official Course,
Microsoft Dynamics oder Microsoft Business Group firmieren.
1.10. „Microsoft Partner Network“ oder „MPN“ ist das Microsoft Partner Network-Programm.
1.11. „Private Schulungssitzung“ ist eine von Kursleitern geführte Schulung, die von Microsoft Partner
Network-Mitgliedern für Unternehmenskunden abgehalten wird, um mithilfe von MicrosoftKursmaterialien ein vordefiniertes Lernziel zu unterrichten. Diese Schulungen werden nicht in
der allgemeinen Öffentlichkeit beworben oder vermarktet, und die Teilnahme an der Schulung
ist auf vom MPN-Mitglied angestellte oder unter Vertrag genommene Einzelpersonen beschränkt.
Die virtuelle Umgebung ist hier jedoch nicht enthalten.
1.12. „Öffentliche Schulungssitzung“ ist eine von einem autorisierten Kunden angebotene
und Kursteilnehmern als Präsenzkurs bereitgestellte, für alle zugängliche Schulung
mit Microsoft-Kursmaterialien unter Anleitung eines Kursleiters. Für diese Schulungen
kann mit Marketingmaterial oder im Internet geworben werden, und sie können Kursteilnehmer
aus einer oder mehreren Organisationen und/oder nicht mit einem bestimmten Unternehmen
oder einer bestimmten Organisation in Verbindung stehende Einzelpersonen umfassen.
1.13. „Kursteilnehmer“ ist eine Einzelperson, die an einer Schulungssitzung teilnimmt.
1.14. „Kursteilnehmerkit“ ist die Kursteilnehmerversion der Microsoft-Kursmaterialien und jeglichen
Begleitmaterials.
1.15. „Trainerkit“ sind die Microsoft-Kursmaterialien und das Begleitmaterial, die nur zur
Verwendung durch MCTs bei der Unterrichtung einer Schulungssitzung mit MicrosoftKursmaterialien vorgesehen sind. Trainerkits können Microsoft PowerPoint-Präsentationen,
Vorbereitungsleitfaden für Trainer, Schulungsmaterialien für Trainer, Leitfaden für die
Einrichtung des Klassenzimmers, Hinweise für den Kursleiter und Demonstrationsanleitungen
für die Microsoft-Kursmaterialien enthalten.
1.16. „Schulungssitzungen“ bezeichnet jegliche öffentliche, private und virtuelle Schulungssitzung.
1.17. „Virtuelle Umgebung“ bezeichnet die virtualisierte Umgebung, die aus mindestens einem
virtuellen Festplattenimage von Microsoft-Softwaretiteln, Support- und Konfigurationsdateien,
Content- und Beispielanwendungen besteht, und zur alleinigen Nutzung für den Unterricht
im Rahmen einer autorisierten Schulungssitzung vorgesehen ist.
1.18. „Virtuelle Schulungssitzung“ steht für eine für alle zugängliche, von einem Kursleiter gehaltene
Live-Onlineschulung mit Microsoft-Kursmaterialien, die von einem Lernpartner angeboten
und Kursteilnehmern über das Internet in Echtzeit bereitgestellt wird.
MCT-Vereinbarung
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2. MCT-ANFORDERUNGEN.
2.1. Erwerb der MCT- Zertifizierung. Sie müssen folgende Anforderungen erfüllen, um am
MCT-Programm teilnehmen zu können:
a. Alle in der neuesten Version des Leitfadens zum MCT-Programm („Leitfaden“) beschriebenen
Einschreibungsanforderungen erfüllen;
b. Den Bestimmungen dieser Vereinbarung zustimmen und sie einhalten;
c. Die anfallende Gebühr für das MCT-Programm entrichten und
d. Die neueste Version der Vereinbarung, den Leitfaden und sämtliche Anforderungen
Der MCT-Programm-Website weiter erfüllen.
2.2. Anforderungen für Microsoft-Kursmaterialien und Trainerkit.
2.2.1. Sie sind mit Folgendem einverstanden:
a. Sie verwenden die Microsoft-Kursmaterialien nur zu Vorbereitung und Unterrichtung (i)
öffentlicher Schulungssitzungen für Lernpartner und IT Academy-Mitglieder an deren
Geschäftsstandort und (ii) privater Schulungssitzungen für MPN-Mitglieder an deren
Geschäftsstandort;
b. Sie befolgen sämtliche Anforderungen für Microsoft-Kursmaterialien und Trainerkit;
c. Ihre Nutzung der Microsoft-Kursmaterialien und Trainerkits entspricht strengstens den
Einschränkungen und Richtlinien in dieser Vereinbarung und dem Leitfaden sowie sämtlichen
zusätzlichen Bestimmungen, Bedingungen und Lizenzen, die für die Microsoft-Kursmaterialien
und Trainerkits gelten, mit ihnen einhergehen und in ihnen enthalten sind. Sie müssen die
zusätzlichen Bestimmungen, Bedingungen und Lizenzen akzeptieren, bevor Sie MicrosoftKursmaterialien oder das Trainerkit verwenden können;
d. Sie dürfen nur Microsoft-Kurse unterrichten, die im Zusammenhang mit den erworbenen
Microsoft Certification-Kompetenzen stehen, die in Ihrem MCT-Kompetenzendokument
aufgeführt sind;
e. Sie rufen auf und verwenden nur die Trainerkits, die dem Microsoft-Kursmaterialientitel
zugeordnet sind, der Thema der öffentlichen Schulungssitzung ist, die Sie unterrichten, und
f. Sie halten alle Beschränkungen und Anforderungen des Trainerkits ein, einschließlich
der folgenden:
i. Trainerkits dürfen nur für Schulungssitzungen unter Verwendung von
Microsoft-Kursmaterialien verwendet werden.
ii. Sie dürfen nur das Trainerkit verwenden, das den von Ihnen unterrichteten
Microsoft-Kursmaterialien zugeordnet ist.
iii. Sie dürfen Kursleiterkits sowie Komponenten davon nicht zum Unterrichten
von Kursmaterialien, die keine Microsoft-Kursmaterialien sind, oder für einen
anderen Zweck verwenden.
iv. Trainerkits dürfen nicht an Kursteilnehmer oder Dritte weitergegeben werden.
Lernpartner sind verpflichtet, jedem Kursteilnehmer eine (1) gültig lizenzierte Ausgabe
des Kursteilnehmerkits für die Microsoft-Kursmaterialien bereitzustellen, die in der jeweiligen
Schulungssitzung unterrichtet werden. Bitte benachrichtigen Sie Microsoft per E-Mail
an [email protected], falls der Lernpartner dem nicht nachkommt.
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2.2.2. Angepasste und bearbeitete Schulungssitzungen. Sie sind berechtigt, eine Schulungssitzung
mit Microsoft-Kursmaterialien anzupassen oder zu verändern, vorausgesetzt, Sie stimmen
zu, die folgenden Anforderungen einzuhalten:
a. Vollständige Offenlegung. Sie und der autorisierte Kunde stimmen zu, den Kursteilnehmern
gegenüber vor deren Registrierung für die Schulungssitzung und in sämtlichem Marketingund Werbematerial für die Schulungssitzung vollständig offenzulegen und deutlich anzugeben,
wie die Schulungssitzung verändert wurde.
b. Angepasste Microsoft-Kursmaterialien. Sie oder der autorisierte Kunde erhalten
die Kursteilnehmerkits für die angepasste Schulungssitzung nur vom autorisierten
Microsoft-Wiederverkäufer für Ihr Gebiet.
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass sich jegliche Verwendung von „anpassen“ nur auf
eine Änderung der Reihenfolge bezieht, in der die Unterrichtseinheiten der Microsoft-Kursmaterialien
vorgestellt werden, und/oder darauf, dass nicht alle Unterrichtseinheiten der Microsoft-Kursmaterialien
in der Schulungssitzung unterrichtet werden. „Anpassen“ bedeutet dagegen nicht, dass der Inhalt der
Microsoft-Kursmaterialien abgeändert oder verändert wird.
c. Ergänzende Materialien.
i. Sie dürfen zusätzliche Inhalte („Ergänzende Materialien“) in einer Schulungssitzung
unterrichten, in der Microsoft-Kursmaterialien verwendet werden, vorausgesetzt
(1) die ergänzenden Materialien lassen sich klar von den Microsoft-Kursmaterialien
unterscheiden, (2) es wird nicht vorgeschlagen oder impliziert, dass die ergänzenden
Materialien von Microsoft stammen oder dass Microsoft die ergänzenden Materialien billigt
oder gar empfiehlt, und (3) die ergänzenden Materialien werden als ergänzende Materialien
von Drittanbietern beworben.
ii. Sie garantieren und sichern zu, dass jegliche in der geänderten Schulungssitzung
verwendeten ergänzenden Materialien keine Urheberrechte, Patente,
Geschäftsgeheimnisse, Marken, Handelsnamen oder anderen Eigentumsrechte
von Dritten verletzen oder verletzen werden.
iii. Sie verpflichten sich hiermit, Microsoft schadlos zu halten und gegen die Haftung
für sämtliche Schadenersatzansprüche, Verbindlichkeiten, Kosten oder Aufwendungen,
einschließlich Rechtsanwaltsgebühren und -kosten, zu verteidigen bzw. davon freizustellen,
die infolge von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit diesen ergänzenden Materialien
entstehen.
d. Änderungen der Dauer. Bei Änderung der Dauer von Microsoft-Kursmaterial aufgrund regionaler
oder geschäftlicher Anforderungen betrachtet Microsoft dieses Microsoft-Kursmaterial
als verändert und verlangt, dass Sie dies vor der Schulungssitzung wie oben dargelegt
den Kursteilnehmern gegenüber offenlegen.
2.3. Vereinbarungen mit Dritten. Sie allein tragen die Verantwortung für die Verhandlung,
den Abschluss und die Einhaltung sämtlicher Vereinbarungen mit Kunden zur Vorbereitung
und Unterrichtung von Schulungssitzungen. Eine derartige Vereinbarung verpflichtet allein
und ausschließlich Sie selbst und den Kunden. Microsoft hat Ihnen oder dem Kunden gegenüber
keinerlei Verpflichtung jeglicher Art, die aus derartigen Vereinbarungen entsteht oder sich darauf
bezieht.
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2.4. Kundenzufriedenheit. Sie sind verpflichtet, Kursteilnehmer dazu anzuhalten, zum Schluss jeder
Schulungssitzung mit dem Bewertungstool Metrics that Matter („MTM“) Onlinebewertungen
einzureichen. Sie müssen eine mindestens durchschnittliche Kundenzufriedenheitsbewertung
erzielen und aufrechterhalten.
2.5. Vertrauliche Informationen. Zu jedem Zeitpunkt während der Laufzeit und drei (3) Jahre
danach halten Sie alle vertraulichen Informationen von Microsoft streng vertraulich, und Sie
verwenden sie nicht und legen sie nicht Dritten gegenüber offen. Der Ausdruck „Vertrauliche
Informationen von Microsoft“ bezeichnet alle nicht öffentlichen Informationen, Know-how
und Geschäftsgeheimnisse in jeglicher Form, die Microsoft als vertraulich gekennzeichnet hat
oder die eine vernünftige Person als vertraulich erkennt oder begründeterweise als vertraulich
einstufen sollte. Vertrauliche Informationen von Microsoft umfassen Prüfungsfragen und antworten zur Microsoft-Zertifizierung. Bei folgenden Informationen handelt es sich unabhängig
von ihrer Kennzeichnung nicht um vertrauliche Informationen von Microsoft. Informationen,
die (a) ohne Verletzung dieser Vereinbarung öffentlich verfügbar sind oder werden, (b) Ihnen
ohne Vertraulichkeitsverpflichtung rechtmäßig bekannt waren und (c) von einer anderen Quelle
empfangen werden, die sie rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitsverpflichtung offenlegen kann.
Darüber hinaus sind Sie berechtigt, vertrauliche Informationen von Microsoft nach Maßgabe einer
behördlichen oder gerichtlichen Anordnung offenzulegen, wobei Sie jedoch Microsoft vor einer
derartigen Offenlegung unverzüglich schriftlich darüber informieren müssen, und jede diese
Offenlegung betreffende Schutzanordnung (oder ähnliche Schutzmaßnahme) zu befolgen.
2.6. Einhaltung.
a. Sie erklären sich damit einverstanden, während der Laufzeit die Anforderungen
und Bestimmungen in dieser Vereinbarung und im Leitfaden einzuhalten.
b. Sie sind nur zum Abhalten von Microsoft-Kursen berechtigt, die Ihren erworbenen
Microsoft Certification-Kompetenzen entsprechen. Eine Liste der Microsoft-Kurse,
die der jeweiligen Kompetenz zugeordnet sind, ist im Kompetenzdokument verfügbar.
Das MCT-Transkript enthält die Kompetenzen des jeweiligen MCTs sowie die Kurse,
die der MCT entsprechend seinen Qualifikationen unterrichten darf.
c. Microsoft kann Ihnen Zugriff auf Microsoft-Kursmaterialien, Komponenten der virtuellen
Umgebung, Trainerkits und anderen Inhalt gewähren, für die möglicherweise zusätzliche
Bestimmungen und Lizenzen gelten. Sie müssen die zusätzlichen Bestimmungen akzeptieren
und einhalten, bevor Sie jegliche Microsoft-Kursmaterialien, Komponenten der virtuellen
Umgebung, Trainerkits und anderen Inhalt verwenden, und Ihre Verwendung stellt die
Akzeptanz jeglicher zusätzlicher Bestimmungen dar. Sie sind nicht zur Verwendung von
Microsoft-Kursmaterialien, virtuellen Computern, virtuellen Festplatten und anderem
Inhalt berechtigt, wenn Sie diesen Bestimmungen nicht zustimmen.
d. Sie verpflichten sich, ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis von Microsoft keine
Microsoft-Kursmaterialien, Komponenten der virtuellen Umgebung, Trainerkits oder
anderen Inhalt zu ändern, zu vertreiben, zu kopieren, zu übertragen, bereitzustellen,
anzuzeigen, zu veröffentlichen, Bearbeitungen davon zu erstellen oder zurückzuentwickeln
(Reverse Engineering).
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e. Sie verpflichten sich zudem, an jeglicher Inspektion und/oder jeglichem Audit vor Ort oder von
einem anderen Standort aus teilzunehmen, die bzw. das Microsoft und/oder dessen Beauftragte
möglicherweise durchführen. Derartige Audits und/oder Inspektionen können u. a. Folgendes
umfassen: physische Audits und Inspektionen vor Ort oder auf telefonischem Weg, Website,
Ihre Verwendung von Microsoft-Kursmaterialien, Komponenten der virtuellen Umgebung,
Trainerkits, Schulungssitzungsmaterial, Kursteilnehmerlisten und MTM-Ergebnisse.
f. Sie legen kein Fehlverhalten an den Tag, das die Vertraulichkeit, Integrität oder Sicherheit
von Microsoft-Zertifizierungen oder des MCT-Programms gefährden könnte.
g. Sie erklären sich damit einverstanden, die Standards und/oder Anforderungen einzuhalten,
mit denen Piraterie und/oder die betrügerische Verwendung jedweder Komponente
der Microsoft-Kursmaterialien, der virtuellen Umgebung, Trainerkits und anderem
Inhalt sowie intellektuellem Eigentum im Zusammenhang mit dem MCT-Programm
und Microsoft-Technologien verhindert werden sollen. Piraterie/Betrug umfasst:
i.
Unerlaubte Vervielfältigung, Verwendung oder Verteilung jedweder Komponente der
Microsoft-Kursmaterialien, der virtuellen Umgebung, der Trainerkit-Microsoft-Software,
Informationen im Zusammenhang mit Microsoft-Zertifizierungsprüfungen, einschließlich
Prüfungsfragen und -antworten, Software oder Informationen und Inhalte, die im Rahmen
des MCT-Programms empfangen wurden oder auf die im Rahmen des MCT-Programms
zugegriffen wurde.
ii.
Jegliche betrügerische Berichterstellung, einschließlich Bewertungen der Kursteilnehmer.
3. DATENSCHUTZ.
3.1. Sie gewähren Microsoft das Recht, (a) Ihren Namen, biographische Angaben, Kontaktinformationen
einschließlich E-Mail-Adresse und Website-URLs, Microsoft Certification-Zertifizierungen und Status und den Namen Ihres Arbeitgeberunternehmens ganz oder teilweise im Zusammenhang
mit Ihrer Teilnahme am MCT-Programm zu veröffentlichen und (b) Ihre(n) Microsoft CertificationZertifizierung und -Status für andere Microsoft-Programme freizugeben, um die Einhaltung der
Programmanforderungen durch Sie und Ihren Arbeitgeber zu prüfen.
3.2. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass Ihre Kundenzufriedenheitswerte,
Informationen über Kursteilnehmer und Kurse und andere Sie betreffende Daten (einschließlich
Ihres Namens, der Bezeichnungen der von Ihnen gehaltenen Kurse usw.) aus von Microsoft
und/oder von Microsoft beauftragten Drittunternehmen durchgeführten Bewertungen und
Umfragen zusammengestellt werden dürfen.
4. MCT-TITEL, LOGO, ID-NUMMER UND ZUGANGSCODE.
4.1. Befugnis. Microsoft gewährt Ihnen auf Grundlage und unter der ausdrücklichen Bedingung
der Erfüllung sämtlicher MCT-Zertifizierungsanforderungen und der fortwährenden Einhaltung
der Bestimmungen dieser Vereinbarung und der MCT-Zertifizierungsanforderungen hiermit
das Recht, die Microsoft Certified Trainer-Bezeichnung und das MCT-Logo im Einklang mit den
Microsoft Certified Professional-Zertifizierungs- und Logorichtlinien und/oder einer beliebigen von
Microsoft in Verbindung mit Ihrer Vorbereitung und Unterrichtung von Microsoft-Kursmaterialien
bereitgestellten Vorlage zu verwenden. Ihr Recht zur Verwendung der MCT-Bezeichnung und
des Logos endet unmittelbar nach Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung oder bei Ihrer
Kündigung des MCT-Programms. Sie müssen unmittelbar sämtliche Nutzung der MCT-Bezeichnung
und des MCT-Logos einstellen.
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4.2. Beschränkungen. Sie dürfen die MCT-Bezeichnung und das MCT-Logo nur in der Weise verwenden
oder vervielfältigen, die in den MCT-Logorichtlinien bzw. in einer von Microsoft zur Verfügung
gestellten entsprechenden Vorlage beschrieben ist. Sie müssen das MCT-Logo und die MCTBezeichnung in einer Weise verwenden, die die Rechte von Microsoft am MCT-Logo oder der
MCT-Bezeichnung in keiner Weise beeinträchtigt, und Sie dürfen keine Maßnahmen ergreifen,
die die Rechte von Microsoft am MCT-Logo oder der MCT-Bezeichnung verletzen oder schmälern
oder das Ansehen und den Goodwill von Microsoft am MCT-Logo und an der MCT-Bezeichnung
schädigen könnten. Sie verwenden das MCT-Logo oder die MCT-Bezeichnung in keiner Weise,
die Irritationen darüber verursachen könnte, ob es sich bei den von Ihnen angebotenen
Produkten oder Diensten um Microsoft-Produkte oder -Dienste handelt.
4.3. MCT-ID-Nummer und Zugangscode. Microsoft weist Ihnen eine eindeutige MCT-ID-Nummer,
die zu Ihrer Identifizierung als aktuelles Mitglied im MCT-Programm verwendet wird, und einen
eindeutigen Zugangscode zu, mit dem Sie Ihre Informationen und Daten aufrufen. Sie dürfen
diesen Zugangscode Dritten zur Verfügung stellen, um ihnen den Zugriff auf Ihre Daten zu
ermöglichen, und Sie bestätigen und stimmen zu, falls Sie diesen MCT-Zugangscode Dritten
zur Verfügung stellen, dass diese alle Ihre Informationen und Daten aufrufen und anzeigen
können. Die MCT-ID-Nummer und der MCT-Zugangscode gehören Microsoft, und Sie dürfen
die MCT-ID-Nummer und den MCT-Zugangscode nur verwenden, wenn Sie ein aktuelles
Mitglied im MCT-Programm sind.
4.4. Eigentum. Sämtliche nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung eingeräumten Rechte
sind Microsoft vorbehalten. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass
die MCT-ID-Nummer und der Zugangscode sowie das MCT-Logo und die MCT-Bezeichnung
und jeglicher Goodwill das alleinige Eigentum von Microsoft sind und dass Microsoft sämtliche
Rechte, Eigentumsrechte oder Ansprüche am MCT-Logo und der MCT-Bezeichnung behält.
Microsoft ist der alleinige Empfänger des Goodwill, der mit Ihrer Nutzung der MCT-Bezeichnung
und des MCT-Logos einhergeht.
VIRTUELLE UMGEBUNG.
5.1. Sie dürfen die virtuelle Umgebung nur für die Vorbereitung und Unterrichtung einer öffentlichen
Schulungssitzung verwenden, in der der Microsoft-Kursmaterialientitel verwendet wird, der der
virtuellen Umgebung zugeordnet ist.
5.
5.2. Beschränkungen. Die Komponenten der virtuellen Umgebungen weisen zusätzliche
Bestimmungen, Bedingungen und Lizenzen auf. Sie müssen die zusätzlichen Bestimmungen,
Bedingungen und Lizenzen akzeptieren, bevor Sie eine Komponente der virtuellen Umgebung
verwenden. Sie dürfen die Komponenten der virtuellen Umgebung nur in dem Umfang
nutzen, der in den diesbezüglichen Bestimmungen, Bedingungen und Lizenzen sowie in den
Bestimmungen und Bedingungen in dieser Vereinbarung und in diesem Programmleitfaden
ausdrücklich dargelegt ist. Ohne Einschränkung des Vorstehenden:
a. Sie dürfen nur die Komponenten der virtuellen Umgebung aufrufen, installieren, herunterladen
und verwenden, die im Leitfaden für die Einrichtung des Klassenzimmers für den Titel der
Microsoft-Kursmaterialien aufgeführt sind, der Thema der öffentlichen Schulungssitzung ist.
Sie dürfen keine anderen Komponenten der virtuellen Umgebung aufrufen, installieren,
herunterladen oder verwenden.
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b.
c.
d.





Sie dürfen die Komponenten der virtuellen Umgebung nur als einzelne Einheit verwenden
und die Teile der Komponenten der virtuellen Umgebung nicht voneinander trennen.
Sie dürfen einzelne Kopien der virtuellen Umgebung nur zur Nutzung durch Kursteilnehmer
unter Ihrer persönlichen Aufsicht und nur während der Teilnahme an der öffentlichen
Schulungssitzung auf Schulungscomputern installieren, die Eigentum eines autorisierten
Kunden sind oder sich unter dessen Kontrolle befinden.
Sie müssen folgende Sicherheitsanforderungen erfüllen:
Microsoft darf das Betriebssystem der virtuellen Umgebung deaktivieren. Bevor Sie
die virtuelle Umgebung den Kursteilnehmern zur Verfügung stellen, müssen Sie von
Microsoft einen Product Key für das Betriebssystem für jede virtuelle Umgebung
anfordern und das Betriebssystem mithilfe dieses Product Keys aktivieren.
Sie dürfen die virtuelle Umgebung nicht auf mehr Schulungscomputern installieren,
als Kursteilnehmer für die öffentliche Schulungssitzung angemeldet sind.
Sie dürfen Drittanbietern nicht erlauben, die virtuelle Umgebung und jedwede ihrer
Komponenten herunterzuladen oder zu kopieren.
Sie müssen die zusätzlichen Bestimmungen, Bedingungen, Lizenzen und die
Microsoft-Anweisungen im Hinblick auf Installation, Nutzung, Aktivierung,
Deaktivierung und Sicherheit strengstens einhalten.
Sie dürfen die virtuelle Umgebung nicht verändern, es sei denn:
 Sie dürfen Änderungen an den Konfigurationen (z. B. Maus) und den
Einstellungen vornehmen, wie sie ein normaler Endbenutzer machen würde,
um die Computerbedienung zu verbessern, und/oder
 Sie dürfen Änderungen vornehmen, wenn und insoweit dies für die schriftlichen
Übungen der Übungseinheiten erforderlich ist.
5.3. Microsoft behält sich das Recht vor, die Bereitstellung des Zugangs zur oder der Nutzung der
virtuellen Umgebung, ihrer Komponenten und dem Microsoft Learning Download Center jederzeit
ohne Angabe eines Grunds einzustellen.
6. VERHALTEN IM GESCHÄFTSLEBEN.
6.1. Geschäftspraktiken. Sie verpflichten sich, sich bei der Ausübung jeglicher Geschäftstätigkeit in
Ihrer Eigenschaft als MCT so zu verhalten, dass (i) der Ruf von Microsoft in keiner Weise geschädigt
wird, (ii) keine betrügerischen, irreführenden oder unlauteren Geschäftspraktiken zur Anwendung
kommen, (iii) gegenüber Dritten im Namen von Microsoft keine Zusicherungen, Gewährleistungen
oder Garantien abgegeben werden, die nicht in den Produktunterlagen für das jeweilige MicrosoftProdukt enthalten sind, (iv) alle einschlägigen US-Exportgesetze und sonstigen anwendbaren
staatlichen Gesetze und Regelungen eingehalten werden, (v) Urheberrechte und sonstige Rechte
an geistigem Eigentum bzw. gewerbliche Schutzrechte eingehalten werden und dass (vi) die
Bestimmungen und Bedingungen in dieser Vereinbarung eingehalten werden.
6.2. Markenrechtliche Beschränkungen. Marken, Dienstleistungsmarken oder Logos von Microsoft
dürfen Sie nur in dem in dieser Vereinbarung ausdrücklich erlaubten Umfang nutzen.
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6.3. Teilnahme an Online-Newsgroups. Sie sind damit einverstanden, dass Ihre Teilnahme an den
ggf. von Microsoft angebotenen MCT-Kommunikationsoptionen, wie Newsgroups, Foren, Bulletin
Boards und Onlinechats, im Einklang mit den Nutzungsbestimmungen und dem Verhaltenskodex
zu erfolgen hat, die für derartige Websites gelten.
6.4. Keine Bestätigung. Sie dürfen in keiner Weise ankündigen, implizieren oder behaupten,
dass Sie bei Microsoft angestellt, mit Microsoft verbunden sind, von Microsoft unterstützt oder
von Microsoft finanziell gefördert werden, außer in dem Umfang, dass Sie erklären dürfen, dass
Sie alle Voraussetzungen erfolgreich erfüllt haben, um Microsoft-Kursmaterialien unterrichten
zu dürfen, wenn dies nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Vereinbarung der Wahrheit
entspricht. Sie sind nicht berechtigt, im Namen von Microsoft Zusicherungen, Gewährleistungen
oder Zusagen abzugeben. Während der Laufzeit dieser Vereinbarung sind Sie verpflichtet,
den folgenden Wortlaut in jeden Vertrag aufzunehmen, nach dessen Maßgabe Sie in Ihrer
Eigenschaft als MCT Schulungen für Microsoft-Software und -Technologien halten:
„Microsoft ist keine Partei dieses Vertrags und übernimmt keine wie auch immer
geartete Haftung oder Verpflichtung bezüglich der in diesem Vertrag vereinbarten
Dienstleistungen. Der Microsoft Certified Trainer-Titel belegt, dass ich alle entsprechenden
Zertifizierungsanforderungen von Microsoft erfolgreich erfüllt habe, die die erforderlichen
Kompetenzen zum Unterrichten von bestimmten Microsoft-Kursmaterialien widerspiegeln.
Ich bin alleine für die unter diesem Vertrag bereitgestellten Dienste verantwortlich und die
bereitgestellten Dienste sind nicht von Microsoft gefördert.“
6.5. Antipiraterie. Sie verpflichten sich, die nicht genehmigte Herstellung, Reproduktion,
Verteilung oder Nutzung der Microsoft-Kursmaterialien, Trainerkits, der virtuellen Umgebung
und aller Komponenten davon nach besten Kräften zu verhindern und die vorsätzliche Verteilung,
Lieferung oder Übertragung von gefälschter, raubkopierter oder illegaler Software zu unterlassen
bzw. keinesfalls zu erleichtern. Sie verpflichten sich zudem, alle geeigneten Maßnahmen zu
ergreifen, um Microsoft und seine Produkte, Software, Technologien, Zertifizierungsprüfungen
und Kursmaterialien vor einer unerlaubten Vervielfältigung oder sonstigen Urheberrechtsoder Markenverletzung sowie vor der Entwendung oder nicht genehmigten Offenlegung von
Geschäftsgeheimnissen oder vertraulichen Informationen von Microsoft zu bewahren. Sie werden
Microsoft unter [email protected] (oder unter Verwendung einer anderen, von Microsoft
jeweils angegebenen Kontaktinformation) jede (a) illegale Nutzung, Reproduktion oder Verteilung
von Microsoft-Kursmaterialien, Trainerkits, der virtuellen Umgebung oder Komponenten davon,
(b) jede sonstige Verletzung von Urheberrechten oder Marken von Microsoft bzw. (c) jede
Entwendung oder nicht genehmigte Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen oder vertraulichen
Informationen von Microsoft unter Angabe detaillierter Informationen unverzüglich mitteilen.
7. ÄNDERUNGEN AM MCT-PROGRAMM. Microsoft behält sich jederzeit das Recht vor,
das MCT-Programm einzustellen und das MCT-Programm oder irgendeinen Aspekt davon zu ändern,
einschließlich des Rechts, die Anforderungen und Vorteile des MCT-Programms zu ändern. Microsoft
benachrichtigt Sie dreißig (30) Tage vor einer wesentlichen Änderung und sechzig (60) Tage vorher,
wenn Microsoft beabsichtigt, das MCT-Programm einzustellen. Diese Benachrichtigungen erfolgen an
die von Ihnen in Ihrer Bewerbung zum MCT-Programm angegebene E-Mail-Adresse oder Postanschrift.
Sie sind dafür verantwortlich, Microsoft zu benachrichtigen, wenn sich Ihre Adresse ändert.
MCT-Vereinbarung
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Microsoft benachrichtigt Sie über alle anderen Änderungen per Veröffentlichung auf der Website
des MCT-Programms. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Website des MCT-Programms regelmäßig
auf Änderungen zu überprüfen. Änderungen gelten ab dem Datum, an dem sie veröffentlicht werden.
Sie gelten nicht rückwirkend. Sie erklären sich damit einverstanden, die aktuellste Version des
Programmleitfadens, der Vereinbarung und jeglicher anwendbarer Anforderungen auf der Website
des MCT-Programms einzuhalten.
8. AUDITS. Während der Laufzeit dieser Vereinbarung und drei Jahre (3) danach behält sich
Microsoft das Recht vor, alle Aspekte Ihrer Teilnahme am MCT-Programm zu überprüfen, um von Ihnen
getätigte Aussagen zu verifizieren, einschließlich Ihrer technischen Kenntnisse und Führungsqualitäten,
der Einhaltung der Anforderungen des MCT-Programms, dieser Vereinbarung, des Programmleitfadens
sowie sämtlicher Lizenzen und anderer Bestimmungen, die für Microsoft-Kursmaterialien, Komponenten
der virtuellen Umgebung, Trainerkit und andere Inhalte gelten, diesen beiliegen oder darin enthalten
sind. Der Audit umfasst möglicherweise auch die Überprüfung der Kursteilnehmerlisten für
die von Ihnen geleiteten Schulungssitzungen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, alle üblichen
und ordnungsgemäßen Unterlagen anzulegen und zu führen, die Ihre Einhaltung dieser
Anforderungen belegen. Sollten Sie von einem Audit betroffen sein, erhalten Sie von den MCTProgrammadministratoren ein Auditschreiben mit der Bitte um bestimmte Informationen. Sie stimmen
zu, die angeforderten Informationen und/oder Dokumente bis zum im Auditschreiben angegebenen
Datum bereitzustellen und vollumfänglich an allen von Microsoft und/oder seinen Beauftragten
durchgeführten Audits teilzunehmen, die Beteiligten zu unterstützen sowie Zugang zu allen
angeforderten Datensätzen, Informationen und Anlagen bereitzustellen. Sie werden für alle
erforderlichen Rechte sorgen, die erforderlich sind, damit ein Audit gemäß dieser Vereinbarung
durchgeführt werden kann, einschließlich der Rechte zur Weitergabe persönlicher Informationen
von Kursteilnehmern und Kunden an Microsoft. Durch das Berufen auf die oben beschriebenen Rechte
und Verfahren verzichtet Microsoft nicht auf sein Recht die Vereinbarung durchzusetzen oder sein
geistiges Eigentum mit sämtlichen rechtmäßigen Mitteln zu schützen.
9. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG.
9.1. Laufzeit. Falls diese Vereinbarung nicht früher im Einklang mit dieser Vereinbarung beendet wird,
ist sie ab dem Datum, an dem Sie sie akzeptieren, bis zum 31. März 2014 wirksam („Laufzeit“).
Diese Vereinbarung ist jedoch nur gültig, wenn (a) Microsoft die von Ihnen vollständig
ausgefertigte MCT-Bewerbung erhält, (b) Sie keine Änderungen an dieser Vereinbarung
vorgenommen haben und (c) Sie alle MCT-Einschreibungsanforderungen erfüllt haben.
9.2. Verlängerung. Diese Vereinbarung wird nicht automatisch verlängert. Microsoft ist
nicht verpflichtet, Ihre Mitgliedschaft im MCT-Programm zu verlängern oder eine neue
MCT-Programmvereinbarung mit Ihnen einzugehen.
9.3. Unbegründete Kündigung. Beide Parteien sind berechtigt, diese Vereinbarung jederzeit ohne
Grund durch schriftliche Kündigung mit einer Frist von dreißig (30) Kalendertagen zu kündigen.
9.4. Automatische Beendigung. Sollten Sie Ihren Status als MCT oder MCP während der Laufzeit
dieser Vereinbarung verlieren, wird diese Vereinbarung automatisch beendet.
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9.5. Begründete Kündigung. Microsoft ist berechtigt diese Vereinbarung in folgenden Fällen
nach eigenem Ermessen fristlos zu kündigen:
a. Sie halten die Bestimmungen und Bedingungen in dieser Vereinbarung und im
Programmleitfaden nicht ein;
b. Sie halten die Bestimmungen nicht ein, die die Nutzung des MCT-Logos und/oder
der MCT-Bezeichnung regeln;
c. Sie haben Ihre didaktischen Präsentationsfähigkeiten absichtlich gefälscht oder können
Microsoft auf Nachfrage Ihre didaktischen Präsentationsfähigkeiten nicht nachweisen,
d. Sie melden Ihre MTM-Kunden-/Kursteilnehmerbewertungen in betrügerischer Absicht
oder die die Unzufriedenheitsrate in Ihren MTM-Bewertungen übersteigt in zwei
aufeinanderfolgenden Quartalen 10 %;
e. Sie entwenden Geschäftsgeheimnisse oder vertrauliche Informationen von Microsoft
oder legen sie ohne Genehmigung offen, fertigen unerlaubte Kopien von Microsoft-Software, Technologien oder -Produkten an bzw. verletzen andere geistige Eigentumsrechte von
Microsoft;
f. Sie nehmen gesetzlich verbotene Handlungen oder Handlungen vor, die die Integrität
der MCT-Zertifizierung schädigen;
g. eine Behörde oder ein Gericht ist der Auffassung, dass die von Ihnen erbrachten
Dienstleistungen hinsichtlich der Microsoft-Kursmaterialien in irgendeiner Weise
mangelhaft sind, oder
h. Sie stellen Ihren Zertifizierungsstatus oder Ihre Beziehung zu Microsoft falsch dar.
Je nach Schwere des Falls kann Ihnen die Zertifizierung auch dauerhaft entzogen und die Mitgliedschaft
im MCT- und MCP-Programm werden. In diesem Fall verlieren Sie auch dauerhaft Ihre MCT- und
MCP-Zertifizierung. Die strikte Durchsetzung der Zertifizierungsregeln dient dem Schutz der Mehrheit
der MCTs, die die Anforderungen des Programms einhalten.
9.6. Auswirkungen der Kündigung. In allen Fällen des Ablaufs oder der Kündigung dieser Vereinbarung
werden Ihre Mitgliedschaft im MCP-Programm und alle im Rahmen des MCT-Programms
gewährten Rechte sofort beendet. Sie sind verpflichtet, unverzüglich:
a. Alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem MCT-Programm einzustellen;
b. Jegliche Verwendung des MCT-Logos, der MCT-Bezeichnung, des MCT-Zugangscodes
und der MCT-ID-Nummer einzustellen;
c. Jegliches Aufrufen und Nutzen sämtlicher Kopien der Trainerkits, virtuellen Umgebungen
und deren Komponenten einzustellen, sie zu deinstallieren und zu löschen;
d. Sich nicht mehr als Teilnehmer am MCT-Programm zu bezeichnen;
e. Das Unterrichten der Microsoft-Kursmaterialien einzustellen;
f. Sämtliche Nutzung der MCT-Programmvorteile einzustellen und
g. Jeglichen Zugang zum Microsoft Learning Download Center und zur MCT-Website
einzustellen.
MCT-Vereinbarung
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Innerhalb von zehn (10) Tagen nach Kündigung müssen Sie (a) alle Microsoft-Kursmaterialien
und andere Inhalte, die Ihnen im Rahmen Ihrer Teilnahme am MCT-Programm bereitgestellt
wurden, sowie (b) sämtliche Trainerkits, virtuellen Umgebungen und deren Komponenten
dauerhaft löschen und vernichten. Auf Anfrage legen Sie Microsoft eine unterzeichnete
Vernichtungsbescheinigung vor. Microsoft ist Ihnen oder Dritten gegenüber nicht für Kosten
oder Schadensersatz jeglicher Art haftbar, die sich aus (a) der Beendigung dieser Vereinbarung
im Einklang mit den Bestimmungen, (b) der Kündigung des MCT-Programms durch Sie und/oder
(c) den Änderungen am MCT-Programm oder seinen Vorteilen ergeben.
9.7. Verzicht auf Rechte und Pflichten. Sie erklären sich damit einverstanden, auf alle Pflichten
und Anforderungen nach anwendbarem Recht zu verzichten, soweit diese eine vorherige
gerichtliche Zustimmung für die Kündigung dieser Vereinbarung vorsehen.
9.8. Fortbestehen von Rechten und Pflichten. Abschnitt 1 Definitionen und alle darin definierten
Begriffe sowie Abschnitte 2.2.2c (ii) und (iii) Ergänzende Materialien, 2.3 Vereinbarungen
mit Dritten, 2.5 Vertrauliche Informationen, 4.4 Eigentum, 8 Audits, 9.6 Auswirkungen der
Kündigung, 9.7 Verzicht auf Rechte und Pflichten, 9.8 Fortbestehen von Rechten und Pflichten,
10 Haftungsausschluss, 11 Haftungsbeschränkung, 12 Haftungsfreistellung und 13 Verschiedenes
gelten auch nach Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung.
10. HAFTUNGSAUSSCHLUSS. DAS MCT-PROGRAMM, DIE MCT-ZERTIFIZIERUNG, MICROSOFTKURSMATERIALIEN, TRAINERKITS, KOMPONENTEN DER VIRTUELLEN UMGEBUNG UND ALLE ANDEREN
MATERIALIEN (ZUSAMMENGEFASST ALS „MATERIALIEN“) WERDEN VON MICROSOFT UND SEINEN
LIEFERANTEN „WIE BESEHEN“, „WIE ERHÄLTLICH“ UND „OHNE GARANTIE AUF FEHLERFREIHEIT“
BZW. OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. MICROSOFT UND
SEINE LIEFERANTEN SCHLIESSEN AUSDRÜCKLICH SÄMTLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN, SEIEN
SIE AUSDRÜCKLICH, KONKLUDENT ODER GESETZLICH, IM HINBLICK AUF DIE MATERIALIEN AUS,
EINSCHLIESSLICH UND OHNE BESCHRÄNKUNG JEGLICHER KONKLUDENTEN GEWÄHRLEISTUNGEN
DER HANDELSÜBLICHKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, ZUVERLÄSSIGKEIT ODER
VERFÜGBARKEIT, RICHTIGKEIT, TITEL, NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, ERGEBNISSEN,
FACHMÄNNISCHER BEMÜHUNGEN UND SORGFALT.
11. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. IM GRÖSSTMÖGLICHEN DURCH DAS ANWENDBARE RECHT
ZUGELASSENEN UMFANG HAFTEN WEDER MICROSOFT NOCH SEINE LIEFERANTEN UNTER KEINEN
UMSTÄNDEN FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, SPEZIELLE BZW. FOLGE- ODER STRAFSCHÄDEN, DIE
AUS DIESER VEREINBARUNG ODER IN VERBINDUNG DAMIT BZW. DURCH DIE NUTZUNG ODER
DURCH FEHLENDE MÖGLICHKEIT DER NUTZUNG VON BELIEBIGEN MATERIALIEN ENTSTEHEN.
DIESER AUSSCHLUSS GILT UNGEACHTET DER RECHTSGRUNDLAGE, AUF DER DERARTIGE
SCHADENERSATZANSPRÜCHE BASIEREN, AUCH WENN MICROSOFT ÜBER DIE MÖGLICHKEIT
DERARTIGER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE, UNGEACHTET OB DERARTIGE SCHÄDEN
IN ANGEMESSENEM MASSE VORHERSEHBAR WAREN ODER OB DIE ANWENDUNG DES
AUSSCHLUSSES DAZU FÜHRT, DASS RECHTSMITTEL DAGEGEN VERSAGEN.
MCT-Vereinbarung
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12. HAFTUNGSFREISTELLUNG. SIE WERDEN AUF EIGENE KOSTEN UND AUF ANFORDERUNG
MICROSOFT, SEINE TOCHTERGESELLSCHAFTEN UND IHRE JEWEILIGEN NACHFOLGER,
GESCHÄFTSFÜHRER, VORSTÄNDE, MITARBEITER UND VERTRETER SCHADLOS HALTEN UND GEGEN DIE
HAFTUNG FÜR FORDERUNGEN, ANSPRÜCHE UND/ODER VERBINDLICHKEITEN DRITTER („ANSPRÜCHE“)
VERTEIDIGEN, DIE AUS, IN VERBINDUNG ZU ODER IN ZUSAMMENHANG MIT FOLGENDEM ENTSTEHEN:
(I) WERBUNG, VERKAUF, ERBRINGUNG ODER VERTRIEB IHRER DIENSTLEISTUNGEN ALS MCT; (II) IHRE
NUTZUNG DES MCT-LOGOS ODER DER MCT-BEZEICHNUNG IN EINER BELIEBIGEN WEISE, DIE NICHT
IM EINKLANG MIT DEN BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGS STEHT, (III) BEENDIGUNG IHRER
ZERTIFIZIERUNG UND/ODER DIESER VEREINBARUNG DURCH MICROSOFT NACH MASSGABE DER
VORLIEGENDEN VERTRAGSBESTIMMUNGEN, (IV) VERLETZUNG, MISSBRAUCH ODER ENTWENDUNG
DER IP ODER PERSÖNLICHER RECHTE DRITTER ODER (V) MANGELNDE EINHALTUNG VON GELTENDEN
GESETZEN, REGELN ODER VORSCHRIFTEN. SOLLTE MICROSOFT GEMÄSS DIESER ZIFFER VON IHNEN
DIE FREISTELLUNG VON DER HAFTUNG FORDERN, MUSS MICROSOFT IHNEN UNVERZÜGLICH UND
SCHRIFTLICH DIE GEGEN MICROSOFT GELTEND GEMACHTEN ANSPRÜCHE MITTEILEN. MICROSOFT
BEHÄLT SICH DAS RECHT VOR, NACH EIGENEM ERMESSEN DIE ABWEHR DIESER ANSPRÜCHE UNTER
BEAUFTRAGUNG EINES RECHTSANWALTS SEINER WAHL VOLLUMFÄNGLICH SELBST ZU ÜBERNEHMEN
ODER IHNEN DIE VERANTWORTUNG FÜR DIE ABWEHR DER ANSPRÜCHE ZU ÜBERGEBEN UND EINEN
RECHTSANWALT SEINER WAHL MIT DER ÜBERWACHUNG DER ABWEHRMASSNAHMEN ZU BETRAUEN.
SOLLTE MICROSOFT DIE ABWEHR EINES DERARTIGEN ANSPRUCHS SELBST VERANTWORTEN,
UNTERLIEGT JEDE AUSSERGERICHTLICHE BEILEGUNG DIESES ANSPRUCHS, NACH DEREN BEDINGUNGEN
SIE ZAHLUNGEN LEISTEN MÜSSEN, IHRER VORHERIGEN SCHRIFTLICHEN EINWILLIGUNG, WOBEI
SIE DIESE EINWILLIGUNG NICHT GRUNDLOS VERWEIGERN DÜRFEN. SIE SIND VERPFLICHTET,
MICROSOFT UNVERZÜGLICH NACH EINER ENTSPRECHENDEN AUFFORDERUNG ALLE ANGEMESSENEN
AUFWENDUNGEN ZU ERSTATTEN, DIE MICROSOFT BEI DER ABWEHR EINES SOLCHEN ANSPRUCHS
ENTSTANDEN SIND, DAZU ZÄHLEN INSBESONDERE RECHTSANWALTSKOSTEN SOWIE KOSTEN IM
RAHMEN EINER GERICHTLICHEN ENTSCHEIDUNG BZW. EINER AUSSERGERICHTLICHEN BEILEGUNG.
13. VERSCHIEDENES.
13.1. Verhältnis. Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Durch diese Vereinbarung werden
keine Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Beziehung, keine Partnerschaft, kein Joint Venture, kein
Agenturverhältnis und kein Franchise begründet. Sie sind nicht berechtigt, Zusicherungen,
Garantien oder Zusagen im Namen von Microsoft abzugeben.
13.2.
Vertragsschließende Microsoft-Gesellschaft. Die vertragsschließende Microsoft-Gesellschaft für
diese Vereinbarung wird durch das Land bzw. die Region bestimmt, in dem sich Ihr Sitz befindet.
Siehe die Details unten:
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13.2.1. Die vertragsschließende Microsoft-Gesellschaft für die folgenden Länder bzw. Regionen ist
im Anschluss an diese Aufzählung angegeben: Anguilla, Antigua und Barbuda, Argentinien,
Aruba, Bahamas, Barbados, Belize, Bermuda, Bolivien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Curaçao,
Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Französisch-Guayana, Grenada,
Guam, Guatemala, Guayana, Haiti, Honduras, Jamaika, Jungferninseln (UK), Jungferninseln
(USA), Kaimaninseln, Kanada, Kolumbien, Martinique, Mexiko, Montserrat, ehemaligen
Niederländischen Antillen, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Puerto Rico, St. Kitts
und Nevis, St. Lucia, St. Pierre und Miquelon, St. Vincent und die Grenadinen, Surinam,
Trinidad und Tobago, Turks- und Caicosinseln, Uruguay, Venezuela und Vereinigte Staaten
von Amerika:
Microsoft Corporation
One Microsoft Way
Redmond, WA 98052 USA
13.2.2. Die vertragsschließende Microsoft-Gesellschaft für die folgenden Länder bzw. Regionen
ist im Anschluss an diese Aufzählung angegeben: Ägypten, Äthiopien, Afghanistan, Albanien,
Algerien, Andorra, Angola, Armenien, Aserbaidschan, Bahrain, Belgien, Benin, BosnienHerzegowina, Botsuana, Bouvetinsel, Bulgarien, Burkina Faso, Burundi, Dänemark,
Deutschland, Dschibuti, Elfenbeinküste, Estland, Färöer-Inseln, Finnland, Frankreich,
Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Gibraltar, Griechenland, Grönland, Großbritannien
und Nordirland, Guadeloupe, Guinea, Äquatorialguinea, Guinea-Bissau, Irland, Island,
Israel, Italien, Jemen, Jordanien, Kamerun, Kapverdische Inseln, Kasachstan, Katar, Kenia,
Kirgisistan, Komoren, Demokratische Republik Kongo, Republik Kongo, Kosovo, Kroatien,
Kuwait, Lesotho, Lettland, Libanon, Liberia, Libyen, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg,
Madagaskar, Malawi, Mali, Malta, Marokko, Mauretanien, Mauritius, Mazedonien,
Moldawien, Monaco, Mongolei, Montenegro, Mosambik, Namibia, Neukaledonien,
Niederlande, Niger, Nigeria, Norwegen, Österreich, Oman, Pakistan, Polen, Portugal,
Ruanda, Réunion, Rumänien, Russische Föderation, Sambia, Simbabwe, St. Helena, San
Marino, São Tomé und Príncipe, Saudi-Arabien, Senegal, Serbien, Seychellen, Sierra Leone,
Slowakei, Slowenien, Somalia, Spanien, Südafrika, Svalbard und Jan Mayen, Swasiland,
Schweden, Schweiz, Tadschikistan, Tansania, Togo, Tschad, Tschechische Republik,
Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Uganda, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Vatikanstadt,
Vereinigte Arabische Emirate, Weißrussland, Zentralafrikanische Republik und Zypern:
Microsoft Ireland Operations Limited
The Atrium, Block B, Carmenhall Road
Sandyford Industrial Estate
Dublin, 18, Irland
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13.2.3. Die vertragsschließende Microsoft-Gesellschaft für die folgenden Länder bzw. Regionen
ist im Anschluss an diese Aufzählung angegeben: Australien und externe Hoheitsgebiete,
Bangladesch, Bhutan, Brunei Darussalam, Cookinseln, Fidschi-Inseln, Französisch-Polynesien,
Französische Süd- und Antarktisgebiete, Sonderverwaltungsregion Hongkong, Indien,
Indonesien, Kambodscha, Kiribati, Laos, Sonderverwaltungsregion Macau, Malaysia,
Malediven, Marshallinseln, Mayotte, Mikronesien, Nauru, Nepal, Neuseeland, Niue,
Nördliche Marianen, Palau, Papua-Neuguinea, Philippinen, Pitcairn, Salomonen, Samoa,
Singapur, Sri Lanka, Thailand, Timor-Leste, Tokelau, Tonga, Tuvalu, Vanuatu, Vietnam
sowie Wallis und Futuna:
Microsoft Regional Sales Corporation
438B Alexandra Road #04-09/12
Block B, Alexandra Technopark
Singapur 119968
13.2.4. Vertragsschließende Microsoft-Gesellschaft für Japan:
Microsoft Company, Limited
Odakyu Southern Tower
2-1, Yoyogi 2-chome, Shibuya-ku, Tokio
151-8583 Japan
13.2.5. Vertragsschließende Microsoft-Gesellschaft für Taiwan:
Microsoft Taiwan Corporation
8F, No 7, Sungren Rd.
Shinyi Chiu, Taipeh
Taiwan 110
13.2.6. Vertragsschließende Microsoft-Gesellschaft für die Volksrepublik China:
Microsoft (China) Company Limited
6F Sigma Center
No. 49 Zhichun Road Haidian District
Beijing 100080, VRC
13.2.7. Vertragsschließende Microsoft-Gesellschaft für die Republik Korea:
Microsoft Korea, Inc.
5th Floor West Wing, POSCO Center
892, Daechi-Dong, Gangnam-Gu,
Seoul 135-777, Korea
13.3.
Anwendbares Recht. Anwendbares Recht, Rechtsprechung und Gerichtsstand für diese
Vereinbarung werden weiter unten bezeichnet. Die Rechts- und Gerichtsstandswahl hindert
keine Partei an der Geltendmachung vorläufigen Rechtsschutzes aufgrund einer Verletzung
von geistigem Eigentum, Vertraulichkeitspflichten oder der Durchsetzung der Anerkennung von
Urteilen oder Beschlüssen. Vorläufiger Rechtsschutz oder die Durchsetzung einer Anerkennung
dürfen in jeder anwendbaren Rechtsprechung angestrengt werden.
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a.
Grundsatz. Soweit nicht unter Ziffer 13.3(b) abweichend geregelt, unterliegt
diese Vereinbarung dem Recht des Staates Washington, USA. Bei vorhandener
Bundesrechtsprechung unterwerfen sich die Parteien der ausschließlichen Rechtsprechung
und dem ausschließlichen Gerichtsstand der Bundesgerichte in King County, Washington.
Andernfalls unterwerfen sich die Parteien der ausschließlichen Rechtsprechung und dem
ausschließlichen Gerichtsstand des Superior Court von King County, Washington, USA.
b.
Weitere Bestimmungen. Befindet sich Ihr Hauptgeschäftssitz in einem der nachfolgend
angegebenen Länder oder Regionen, gilt für Sie die jeweils entsprechende Bestimmung,
die Ziffer 13.3(a) im Umfang der Abweichung ersetzt:
(i) Befindet sich Ihr Hauptgeschäftssitz in einem der nachfolgenden Länder oder
Gebiete: Australien oder dessen externe Hoheitsgebiete, Bangladesch, Bhutan, Brunei
Darussalam, Cookinseln, Fidschi-Inseln, Französisch-Polynesien, Französische Süd- und
Antarktisgebiete, Sonderverwaltungsregion Hongkong, Indien, Indonesien, Kambodscha,
Kiribati, Laos, Sonderverwaltungsregion Macau, Malaysia, Malediven, Marshallinseln,
Mayotte, Mikronesien, Nauru, Nepal, Neuseeland, Niue, Nördliche Marianen, Palau,
Papua-Neuguinea, Philippinen, Pitcairn, Salomonen, Samoa, Singapur, Sri Lanka,
Thailand, Timor-Leste, Tokelau, Tonga, Tuvalu, Vanuatu, Vietnam oder Wallis und
Futuna, unterliegt dieser Vertrag den Gesetzen Singapurs und wird nach diesen
ausgelegt.
1.
Befindet sich Ihr Hauptgeschäftssitz in Australien oder dessen externen
Hoheitsgebieten, Brunei, Malaysia, Neuseeland oder Singapur, stimmen
Sie der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte Singapurs zu.
2.
Befindet sich Ihr Hauptgeschäftssitz in einem der nachfolgenden Länder
oder Gebiete: Bangladesch, Bhutan, Cookinseln, Fidschi-Inseln, FranzösischPolynesien, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Sonderverwaltungsregion
Hongkong, Indien, Indonesien, Kambodscha, Kiribati, Laos,
Sonderverwaltungsregion Macau, Malediven, Marshallinseln, Mayotte,
Mikronesien, Nauru, Nepal, Niue, Nördliche Marianen, Palau, Papua-Neuguinea,
Philippinen, Pitcairn, Samoa, Salomonen, Sri Lanka, Thailand, Timor-Leste,
Tokelau, Tonga, Tuvalu, Vanuatu, Vietnam oder Wallis und Futuna, sind jegliche
Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, einschließlich
jeglicher Fragen zu ihrem Bestand, ihrer Wirksamkeit und ihrer Beendigung,
gemäß den Schiedsgerichtsregeln des Internationalen Schiedsgerichtszentrums
in Singapur (Arbitration Rules of the Singapore International Arbitration Centre,
„SIAC“) vor ein Schiedsgericht in Singapur zu bringen und dort abschließend
zu behandeln. Die Schiedsgerichtsregeln des SIAC werden durch Bezugnahme
Bestandteil dieser Vereinbarung. Das Schiedsgericht besteht aus einem
vom Vorsitzenden des SIAC ernannten Schiedsrichter. Die Sprache des
Schiedsgerichtsverfahrens ist Englisch. Die Entscheidung des Schiedsrichters
ist endgültig, bindend und unanfechtbar und kann als Basis für weitere Urteile
in Bangladesch, Indien, Indonesien, auf den Philippinen, auf Sri Lanka, in
Thailand bzw. Vietnam (soweit angemessen) oder anderswo verwendet werden.
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(ii) Befindet sich Ihr Hauptgeschäftssitz in Japan, gilt Folgendes: Die Vereinbarung
unterliegt den Gesetzen Japans und wird nach diesen ausgelegt. Sie erklären sich
mit der ausschließlichen Rechtsprechung und dem ausschließlichen Gerichtsstand
des Bezirksgerichts (District Court) in Tokio einverstanden. Die obsiegende Partei bei
jeglichem Rechtsstreit bezüglich dieser Vereinbarung hat Anspruch auf Erstattung ihrer
Rechtsanwaltsgebühren, Kosten und sonstigen Ausgaben in angemessener Höhe.
(iii) Befindet sich Ihr Hauptgeschäftssitz in einem der nachfolgenden Länder oder Gebiete:
Ägypten, Äthiopien, Afghanistan, Albanien, Algerien, Andorra, Angola, Armenien,
Aserbaidschan, Bahrain, Belgien, Benin, Bosnien-Herzegowina, Botsuana, Bouvetinsel,
Bulgarien, Burkina Faso, Burundi, Dänemark, Deutschland, Dschibuti, Elfenbeinküste,
Estland, Färöer-Inseln, Finnland, Frankreich, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana,
Gibraltar, Griechenland, Grönland, Großbritannien und Nordirland, Guadeloupe,
Guinea, Äquatorialguinea, Guinea-Bissau, Irland, Island, Israel, Italien, Jemen, Jordanien,
Kamerun, Kapverdische Inseln, Kasachstan, Katar, Kenia, Kirgisistan, Komoren, Kongo,
Kosovo, Kroatien, Kuwait, Lesotho, Lettland, Libanon, Liberia, Libyen, Liechtenstein,
Litauen, Luxemburg, Madagaskar, Malawi, Mali, Malta, Marokko, Mauretanien,
Mauritius, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Mongolei, Montenegro, Mosambik,
Namibia, Neukaledonien, Niederlande, Niger, Nigeria, Norwegen, Österreich, Oman,
Pakistan, Polen, Portugal, Ruanda, Réunion, Rumänien, Russische Föderation, Sambia,
Simbabwe, St. Helena, San Marino, São Tomé und Príncipe, Saudi-Arabien, Senegal,
Serbien, Seychellen, Sierra Leone, Slowakei, Slowenien, Somalia, Spanien, Südafrika,
Svalbard und Jan Mayen, Swasiland, Schweden, Schweiz, Tadschikistan, Tansania, Togo,
Tschad, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Uganda, Ukraine,
Ungarn, Usbekistan, Vatikanstadt, Vereinigte Arabische Emirate, Weißrussland,
Zentralafrikanische Republik oder Zypern, dann gilt Folgendes:
Die Vereinbarung unterliegt dem Recht Irlands und wird nach diesem ausgelegt.
Sie erklären sich mit der Rechtsprechung und dem Gerichtsstand der irischen Gerichte
für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung einverstanden.
(iv) Befindet sich Ihr Hauptgeschäftssitz in der Volksrepublik China, gilt Folgendes.
Zu Zwecken dieser Vereinbarung umfasst die Volksrepublik China nicht die
Sonderverwaltungsregion Hongkong, die Sonderverwaltungsregion Macau oder Taiwan:
Die Vereinbarung unterliegt dem Recht der Volksrepublik China und wird nach
diesem ausgelegt. Sie erklären sich damit einverstanden, alle Rechtsstreitigkeiten
im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und jeglichem Nachtrag einem bindenden
Schiedsgerichtsverfahren zu unterwerfen. Das Schiedsgerichtsverfahren erfolgt bei der
China International Economic and Trade Arbitration Commission in Peking („CIETAC“)
gemäß ihren jeweils in Kraft befindlichen Regeln.
(v) Befindet sich Ihr Hauptgeschäftssitz in Kolumbien oder Uruguay, gilt Folgendes:
Sämtliche Rechtsstreitigkeiten, Ansprüche oder Verfahren zwischen den Parteien
in Bezug auf Gültigkeit, Auslegung oder Erfüllung dieser Vereinbarung sind in einem
Schiedsgerichtsverfahren beizulegen. Das Schiedsgerichtsverfahren erfolgt gemäß
den derzeit gültigen UNCITRAL Arbitration Rules. Die ernennende Behörde ist die
Internationale Handelskammer („ICC“), die in Übereinstimmung mit den von der
ICC für diesen Zweck verabschiedeten Regeln handelt. Ort des Schiedsverfahrens
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ist Seattle, Washington, USA. Es gibt einen Einzelrichter. Der Schiedsspruch beruht auf
dem Gesetz und nicht auf Billigkeit und ist endgültig und für die Parteien bindend. Die
Parteien dieser Vereinbarung erklären sich unwiderruflich damit einverstanden, alle
Angelegenheiten und Rechtsstreitigkeiten, die in Verbindung mit dieser Vereinbarung
entstehen, einem Schiedsgerichtsverfahren in Seattle, Washington, USA, zu
unterwerfen.
(vi) Befindet sich Ihr Hauptgeschäftssitz in der Republik Korea, gilt Folgendes: Die
Vereinbarung unterliegt dem Recht der Republik Korea und wird nach diesem ausgelegt.
Sie erklären sich mit der ausschließlichen Rechtsprechung und dem ausschließlichen
Gerichtsstand des Bezirksgerichts Seoul-Mitte (Seoul Central District Court)
einverstanden. Die obsiegende Partei hat im Falle der Ergreifung von Maßnahmen
zur Durchsetzung eines Rechts oder Rechtsmittels im Rahmen dieser Vereinbarung
oder zur Auslegung einer Bestimmung dieser Vereinbarung Anspruch auf Erstattung
ihrer Rechtsanwaltsgebühren, Kosten und sonstigen Ausgaben in angemessener Höhe.
(vii) Befindet sich Ihr Hauptgeschäftssitz in Taiwan, gilt Folgendes:
Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht Taiwans und wird nach diesem ausgelegt.
Die Parteien bestimmen hiermit das Bezirksgericht (District Court) in Taipeh zum
erstinstanzlichen Gericht, das für sämtliche Rechtsstreitigkeiten zuständig ist,
die aus dieser Vereinbarung entstehen oder damit zusammenhängen.
13.4.
Anwaltsgebühren. Wenn eine der Parteien Anwälte beauftragt, um Rechte, die sich aus dieser
Vereinbarung ergeben oder damit in Verbindung stehen, durchzusetzen, ist die obsiegende
Partei berechtigt, ihre Rechtsanwaltsgebühren, Kosten und sonstigen Ausgaben in
angemessener Höhe einzufordern, einschließlich der Kosten und Gebühren bei einem
Konkurs- oder ähnlichen Verfahren.
13.5.
Mitteilungen. Alle im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlichen Mitteilungen an Microsoft
sind an das Microsoft Certified Trainer Program, Microsoft Corporation, One Microsoft Way,
Redmond, WA 98052-6399, USA, zu schicken. Alle im Rahmen dieser Vereinbarung
erforderlichen Mitteilungen an Sie sind an die in Ihrer Bewerbung angegebene Zustelladresse
zu schicken. Sie sind dafür verantwortlich, dass uns stets Ihre aktuellen Kontaktinformationen
(E-Mail-Adresse und Postanschrift) vorliegen.
13.6.
Salvatorische Klausel. Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen
Gericht für unrechtmäßig, ungültig oder anderweitig nicht durchsetzbar erklärt wird, bleiben
die übrigen Bestimmungen vollständig wirksam.
13.7.
Kein Verzicht. Jegliche verzögerte oder ausbleibende Ausübung eines Rechts oder eines
Rechtsmittels durch Microsoft bedeutet keinen Verzicht auf dieses Recht bzw. dieses
Rechtsmittel oder ein anderes Recht oder ein anderes Rechtsmittel.
13.8.
Keine Ausschließlichkeit. Ihre Teilnahme am MCT-Programm ist freiwillig. Nichts in
dieser Vereinbarung beschränkt Sie darin, nicht von Microsoft stammende Technologie
zu unterrichten, zu unterstützen, zu bewerben, zu vertreiben oder zu verwenden.
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13.9.
Ausfuhrbeschränkungen. Sie erkennen an, dass die Microsoft-Kursmaterialien und die
Komponenten der virtuellen Umgebung aus den USA stammen. Sie stimmen zu, alle
anwendbaren internationalen und nationalen Gesetze einzuhalten, die für diese Produkte
gelten, einschließlich der Regelungen der USA zur Exportkontrolle (Export Administration
Regulations) sowie Beschränkungen im Hinblick auf Endbenutzer, Endbenutzung und
Bestimmungsland, die von der Regierung der USA und anderen Regierungen erlassen
wurden. Weitere Informationen zum Export von Microsoft-Produkten erhalten Sie unter
http://www.microsoft.com/exporting/ (auf Englisch).
13.10. Rechtliche Beschränkungen für die US-Regierung. Microsoft-Kursmaterialien, die Sie an die
Vereinigten Staaten von Amerika, ihre Behörden bzw. Organe („US-Regierung“) oder in deren
Namen weitergeben oder liefern, werden Ihnen nur mit eingeschränkten Rechten zur Verfügung
gestellt. Die Nutzung, Vervielfältigung oder Offenlegung seitens der US-Regierung unterliegt
Beschränkungen, wie sie in Absatz (c)(1)(ii) des Abschnittes „Rights in Technical Data and
Computer Software“ in DFAR 252.227-7013 niedergelegt sind oder wie sie in den besonderen
Verwaltungsvorschriften festgehalten sind, die Microsoft einen entsprechenden bzw.
umfangreicheren Schutz als die vorstehend zitierte Ziffer gewähren. Sie müssen allen
Anforderungen der US-Regierung entsprechen, um den Schutz dieser eingeschränkten
Rechte („Restricted Rights“) zu erhalten, insbesondere müssen Sie an der Produktsoftware,
der Produktdokumentation und allen damit verbundenen Vereinbarungen einschränkende
Hinweise anbringen. Hersteller ist die Microsoft Corporation, One Microsoft Way, Redmond,
Washington 98052-6399, USA. In keinem Fall ist Microsoft verpflichtet, die Anforderungen
der US-Regierung hinsichtlich der Vorlage bzw. des Antrags auf Befreiung von der Vorlage
von Kosten- oder Preisdaten bzw. Kostenrechnungsinformationen zu erfüllen. Sollte es im Falle
der Weitergabe oder Lieferung von Microsoft-Kursen an die US-Regierung notwendig werden,
dass Microsoft die Anforderungen der US-Regierung bezüglich der Vorlage von Kosten- oder
Preisdaten bzw. Kostenrechnungsinformationen erfüllen muss, dann sind Sie verpflichtet,
von der zuständigen US-Regierungsbehörde eine entsprechende Befreiung von diesen
Anforderungen zu Gunsten von Microsoft einzuholen, bevor Sie diese Microsoft-Kurse
an die US-Regierung liefern oder weitergeben.
13.11. Technologietransfer. Diese Vereinbarung begründet keine „Technologietransfer“-Vereinbarung,
wie sie vom anwendbaren Recht definiert wird, da (a) die Technologie (einschließlich jeglicher
Software), die unter dieser Vereinbarung verfügbar gemacht wird, kein integrierter Teil einer
Technologiekette zu Produktions- oder Verwaltungszwecken ist und (b) die Technologie
(einschließlich jeglicher Software) ihre eigene Technologielizenz erhält. Sie werden sich
nicht als Technologieempfänger von Microsoft ausgeben und nicht versuchen, uns als
Technologieanbieter im Rahmen dieser Vereinbarung zu bezeichnen.
13.12. Abtretung. Sie werden weder diese Vereinbarung noch irgendein unter dieser Vereinbarung
gewährtes Recht auf irgendeine Weise abtreten, übertragen oder unterlizenzieren. Jede
versuchte Abtretung, Übertragung oder Unterlizenzierung, ob kraft Gesetzes oder anderweitig,
ist nichtig.
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13.13. Änderungen/vorherige Vereinbarungen. Diese Vereinbarung kann nur schriftlich geändert
werden, wobei die Änderungen von bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnet
werden müssen. Diese Vereinbarung ersetzt sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen
Vereinbarungen der Parteien bezüglich des Vereinbarungsgegenstands, einschließlich aller
MCT-Vereinbarungen früherer MCT-Programmjahre.
MCT-Vereinbarung
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