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MICROSOFT CERTIFIED TRAINER-PROGRAMMVEREINBARUNG
1. APRIL 2011 – 31. MÄRZ 2012
Diese Microsoft Certified Trainer-Programmvereinbarung („Vereinbarung“) ist eine rechtskräftige
Vereinbarung zwischen Microsoft („Microsoft“) und Ihnen hinsichtlich Ihrer Teilnahme am
Microsoft Certified Trainer-Programm („MCT-Programm“). Lesen Sie diese Vereinbarung bitte sorgfältig
durch. Sie werden aufgefordert, die Bestimmungen dieser Vereinbarung zu akzeptieren, um sich für das
MCT-Programm einzuschreiben und daran teilzunehmen. WENN SIE UNTEN „ICH BIN EINVERSTANDEN“
AUSWÄHLEN, ERKLÄREN SIE SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DURCH DIE BESTIMMUNGEN DIESER
VEREINBARUNG GEBUNDEN ZU SEIN. FALLS SIE MIT DEN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG
NICHT EINVERSTANDEN SIND, WÄHLEN SIE NICHT DIE SCHALTFLÄCHE „ICH BIN EINVERSTANDEN“ AUS.
VEREINBARUNG
1. DEFINITIONEN. Falls in dieser Vereinbarung nicht anders definiert, haben die Begriffe in
dieser Vereinbarung dieselbe Bedeutung wie in der Microsoft Certified Professional („MCP“)Vereinbarung definierte Begriffe. Darüber hinaus gilt:
1.1. „Autorisierte Kunden“ sind Lernpartner, IT Academy-Mitglieder und andere schriftlich
von Microsoft genehmigte Einrichtungen.
1.2. „Kompetenz“ ist ein Klassifizierungssystem für MCTs, das die Fachbereiche und/oder
Technologien bezeichnet, in denen der MCT sein Wissen nachgewiesen hat, indem er
die der jeweiligen Kompetenz entsprechende Microsoft-Zertifizierung erworben hat.
1.3. „IT Academy“ ist eine anerkannte Ausbildungseinrichtung, die aktuell Mitglied des Microsoft IT
Academy-MCT-Programms ist.
1.4. „Lernpartner“ ist ein angesehenes MPN-Mitglied der Ebene Silber oder Gold und dessen
Standorte, die aktuell über einen aktiven Lernkompetenzstatus im Rahmen des MCT-Programms
verfügen und diesen aufrechterhalten.
1.5. „Microsoft“ ist die in Abschnitt 13.2 bezeichnete Microsoft-Gesellschaft.
1.6. „Microsoft Certified Trainer“ oder „MCT“ ist eine Einzelperson, die aktuell gemäß dem
MCT-Programm als Microsoft Certified Trainer zertifiziert ist, die über die Kompetenz verfügt,
eine bestimmte Microsoft-Technologie zu unterrichten, und die die didaktischen Fähigkeiten und
technischen Qualifikationen hat, kursleitergeführte Schulungen für IT-Spezialisten und Entwickler
unter Verwendung von Microsoft-Kurs- und anderen Schulungsunterlagen abzuhalten.
1.7. „Microsoft-Kursunterlagen“ sind Kursunterlagen zu Microsoft Official Course, Microsoft Business
Solutions und Microsoft Dynamics, mit denen IT-Spezialisten und Entwickler geschult werden.
1.8. „Microsoft Partner Network“ oder „MPN“ ist das Microsoft Partner Network-Programm.
1.9. „Private Schulungssitzung“ ist eine von Kursleitern geführte Schulung, die für
Microsoft Partner Network-Mitglieder abgehalten wird, um ein vordefiniertes Lernziel
zu unterrichten. Diese Schulungen werden nicht in der allgemeinen Öffentlichkeit beworben
oder vermarktet, und die Teilnahme an der Schulung ist auf vom MPN-Mitglied angestellte oder
unter Vertrag genommene Einzelpersonen beschränkt.
1.10. „Öffentliche Schulungssitzung“ ist eine von einem autorisierten Kunden angebotene und
der allgemeinen Öffentlichkeit als Präsenzkurs bereitgestellte, für alle zugängliche Schulung
unter Anleitung eines Kursleiters. Für diese Schulungen kann mit Marketingmaterial oder
im Internet geworben werden, und sie können Kursteilnehmer aus einer oder mehreren
Organisationen und/oder nicht mit einem bestimmten Unternehmen oder einer bestimmten
Organisation in Verbindung stehende Einzelpersonen umfassen.
1.11. „Kursteilnehmer“ ist eine Einzelperson, die an einer Schulungssitzung teilnimmt.
1.12. „Kursteilnehmerkit“ ist die Kursteilnehmerversion der Microsoft-Kursunterlagen und jeglichen
Begleitmaterials.
1.13. „Trainerkit“ sind die Microsoft-Kursunterlagen und das Begleitmaterial, die nur zur Verwendung
durch MCTs bei der Unterrichtung einer Schulungssitzung vorgesehen sind. Trainerkits können
Microsoft PowerPoint-Präsentationen, Hinweise für den Kursleiter, Demonstrationsanleitungen
und Skriptdateien für die Microsoft-Kursunterlagen umfassen.
1.14. „Schulungssitzungen“ bezeichnet jegliche öffentliche und private Schulungssitzung.
1.15. „Virtuelle Festplatte“ ist eine virtualisierte Festplatte (z. B. eine virtuelle Basisfestplatte
oder differenzierende Festplatte) für einen virtuellen Computer, der möglicherweise MicrosoftSoftware, -Dateien und -Daten enthält und auf einen einzelnen Computer oder sonstiges Gerät
geladen werden kann, um Endbenutzern die gleichzeitige Ausführung mehrerer Betriebssysteme
zu ermöglichen.
1.16. „Virtueller Computer“ ist eine virtualisierte Computerumgebung, die mithilfe der Software
Microsoft Virtual PC oder Microsoft Virtual Server erstellt und aufgerufen wird. Sie besteht aus
einer virtualisierten Hardwareumgebung, einer oder mehreren virtuellen Festplatten und einer
Konfigurationsdatei, die die Parameter der virtualisierten Hardwareumgebung festlegt (z. B. RAM).
MCT-Vereinbarung
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2. MCT-ANFORDERUNGEN.
2.1. Erwerb und Aufrechterhaltung einer MCT-Zertifizierung. Für eine Zertifizierung als MCT
müssen Sie:
a. alle im Leitfaden zum MCT-Programm („Leitfaden“) beschriebenen
Einschreibungsanforderungen erfüllen;
b. den Bestimmungen dieser Vereinbarung zustimmen und sie einhalten;
c. die anfallenden Gebühren für das MCT-Programm entrichten und
d. alle MCT-Anforderungen im Leitfaden und auf der Website des MCT-Programms erfüllen.
2.2. Anforderungen hinsichtlich Microsoft-Kursunterlagen.
2.2.1. Sie stimmen zu, folgende Bestimmungen einzuhalten:
a. Sie verwenden die Microsoft-Kursunterlagen nur zu Vorbereitung und Unterrichtung
(i) öffentlicher Schulungssitzungen für Lernpartner und IT Academy-Mitglieder an
deren Geschäftsstandort und (ii) privater Schulungssitzungen für MPN-Mitglieder an
deren Geschäftsstandort;
b. Sie halten alle Verwendungsanforderungen für Microsoft-Kursunterlagen ein;
c. Ihre Verwendung der Microsoft-Kursunterlagen erfolgt im Einklang mit den
Beschränkungen und Richtlinien in dieser Vereinbarung und im Leitfaden;
d. Sie halten die Lizenzen und anderen Bestimmungen genauestens ein, die für die
Microsoft-Kursunterlagen, das Trainerkit und sämtliches sonstiges gemäß der
Lernkompetenz bereitgestelltes oder damit zusammenhängendes Schulungsmaterial
gelten, diesen beiliegen oder darin enthalten sind;
e. Sie unterrichten nur die Microsoft-Kursunterlagen, für die Sie zertifiziert sind, und nur
im Namen autorisierter Kunden;
f. Sie stellen sicher, dass jeder für die Schulungssitzung eingeschriebene Kursteilnehmer
eine (1) lizenzierte Ausgabe des Kursteilnehmerkits für die in der entsprechenden
Schulungssitzung unterrichteten Microsoft-Kursunterlagen erhält;
g. Sie besorgen Trainerkits im MCT Download Center oder von dem autorisierten
Kunden, für den Sie die Microsoft-Kursunterlagen unterrichten;
h. Sie verwenden die Trainerkits nur zum Unterrichten der Microsoft-Kursunterlagen und
i. Sie halten alle Beschränkungen und Anforderungen des Trainerkits ein, einschließlich
der folgenden:
i. Trainerkits dürfen nur für Schulungssitzungen unter Verwendung von MicrosoftKursunterlagen verwendet werden.
ii. Sie dürfen nur das Trainerkit verwenden, das den von Ihnen unterrichteten
Microsoft-Kursunterlagen zugeordnet ist.
iii. Sie dürfen Kursleiterkits sowie Komponenten davon nicht zum Unterrichten von
Kursunterlagen, die keine Microsoft-Kursunterlagen sind, oder für einen anderen
Zweck verwenden.
iv. Trainerkits dürfen nicht an Kursteilnehmer oder Dritte weitergegeben werden.
v. Sie müssen die Bestimmungen des Trainerkit-Endbenutzer-Lizenzvertrags (EULA)
strengstens befolgen.
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2.2.2. Veränderte Schulungssitzungen. Sie sind berechtigt, eine Schulungssitzung mit MicrosoftKursunterlagen anzupassen oder zu verändern, vorausgesetzt, Sie stimmen zu, die
folgenden Anforderungen einzuhalten:
a. Vollständige Offenlegung. Sie stimmen zu, den Kursteilnehmern gegenüber vor deren
Registrierung für die Schulungssitzung und in sämtlichem Marketing- und
Werbematerial für die Schulungssitzung vollständig offenzulegen und deutlich
anzugeben, wie die Schulungssitzung verändert wurde.
b. Für veränderte Schulungssitzungen dürfen nur gedruckte Versionen der MicrosoftKursunterlagen verwendet werden. Microsoft-Kursunterlagen in elektronischem oder
digitalem Format dürfen für eine veränderte Schulungssitzung nicht verwendet
werden.
c. You Sie oder der autorisierte Kunde erhalten die Kursteilnehmerkits für die veränderte
Schulungssitzung nur vom autorisierten Microsoft-Kursunterlagen-Distributor für Ihr
Gebiet.
d. Angepasste Schulungssitzungen. Wenn Sie sich dafür entscheiden, in Ihrer
Schulungssitzung anstatt der gesamten Microsoft-Kursunterlagen nur bestimmte
Unterrichtseinheiten der Microsoft-Kursunterlagen zu unterrichten, stimmen Sie der
Einhaltung folgender Anforderungen zu:
i. Sie müssen in der angepassten Schulungssitzung mindestens drei (3)
Unterrichtseinheiten der Microsoft-Kursunterlagen einbeziehen;
ii. Sie teilen jedem Kursteilnehmer vor der Schulungssitzung schriftlich mit, dass bei
der Schulungssitzung nur Teile der Microsoft-Kursunterlagen verwendet werden
und
iii. Sie stellen jedem Kursteilnehmer eine Liste aller Unterrichtseinheiten der
Microsoft-Kursunterlagen bereit, die in der Schulungssitzung unterrichtet werden.
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass sich jegliche Verwendung von
„anpassen“ nur auf eine Änderung der Reihenfolge bezieht, in der die
Unterrichtseinheiten der Microsoft-Kursunterlagen vorgestellt werden, und/oder
darauf, dass nicht alle Unterrichtseinheiten der Microsoft-Kursunterlagen in der
Schulungssitzung unterrichtet werden. „Anpassen“ bedeutet dagegen nicht, dass der
Inhalt irgendeiner Unterrichtseinheit der Microsoft-Kursunterlagen abgeändert oder
verändert wird.
e. Ergänzende Materialien.
i. Sie sind berechtigt, die Microsoft-Kursunterlagen beim Unterrichten einer
Schulungssitzung durch zusätzlichen Inhalt („ergänzende Materialien“) zu
ergänzen, vorausgesetzt, dass die ergänzenden Materialien deutlich von den
Microsoft-Kursunterlagen unterschieden und als ergänzende Materialien
beworben werden.
ii. Sie garantieren und sichern zu, dass jegliche in der geänderten Schulungssitzung
verwendeten ergänzenden Materialien keine Urheberrechte, Patente,
Geschäftsgeheimnisse, Marken, Handelsnamen oder anderen Eigentumsrechte
von Dritten verletzen oder verletzen werden.
MCT-Vereinbarung
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f.
iii. Microsoft beansprucht kein Eigentum an jeglichen derartigen ergänzenden
Materialien. Sie verpflichten sich hiermit, Microsoft schadlos zu halten und gegen
die Haftung für sämtliche Schadenersatzansprüche, Verbindlichkeiten, Kosten
oder Aufwendungen, einschließlich Rechtsanwaltsgebühren und -kosten, zu
verteidigen bzw. davon freizustellen, die infolge von Ansprüchen Dritter im
Zusammenhang mit diesen ergänzenden Materialien entstehen. Aussagen oder
Andeutungen dahingehend, dass Microsoft diese ergänzenden Materialien
verfasst oder befürwortet hat, sind zu unterlassen.
Änderungen der Dauer. Bei Änderung der Dauer einer Microsoft-Kursunterlage
aufgrund regionaler oder geschäftlicher Anforderungen betrachtet Microsoft diese
Microsoft-Kursunterlage als verändert und verlangt, dass Sie dies vor der
Schulungssitzung wie oben dargelegt den Kursteilnehmern gegenüber offenlegen.
2.3. Vereinbarungen mit autorisierten Kunden. Sie allein tragen die Verantwortung für die Verhandlung
und den Abschluss sämtlicher Vereinbarungen mit autorisierten Kunden zur Vorbereitung und
Unterrichtung von Schulungssitzungen. Eine derartige Vereinbarung verpflichtet allein und
ausschließlich Sie selbst und den autorisierten Kunden. Microsoft entstehen daraus keine wie auch
immer gearteten Verpflichtungen gegenüber Ihnen oder dem autorisierten Kunden, auch keine
Verpflichtung zur Bezahlung der Vorbereitung und Unterrichtung von Microsoft-Kursunterlagen
oder anderen Materialien, die aus oder im Zusammenhang mit diesen Vereinbarungen entstehen.
2.4. Kundenzufriedenheit. Sie sind verpflichtet, Kursteilnehmer dazu anzuhalten, zum Schluss
jeder Schulungssitzung mit dem Bewertungs-Tool Metrics that Matter („MTM“) (auf Englisch)
Onlinebewertungen einzureichen. Sie müssen eine mindestens durchschnittliche
Kundenzufriedenheitsbewertung erzielen und aufrechterhalten.
2.5. Vertrauliche Informationen. Zu jedem Zeitpunkt während der Laufzeit und drei (3) Jahre
danach halten Sie alle vertraulichen Informationen von Microsoft streng vertraulich, und Sie
verwenden sie nicht und legen sie nicht Dritten gegenüber offen. Der Ausdruck „Vertrauliche
Informationen von Microsoft“ bezeichnet alle nicht öffentlichen Informationen, Know-how und
Geschäftsgeheimnisse in jeglicher Form, die Microsoft als vertraulich gekennzeichnet hat oder die
eine vernünftige Person als vertraulich erkennt oder begründeterweise als vertraulich einstufen
sollte. Vertrauliche Informationen von Microsoft umfassen Prüfungsfragen und -antworten
zur Microsoft-Zertifizierung. Bei folgenden Informationen handelt es sich unabhängig von
ihrer Kennzeichnung nicht um vertrauliche Informationen von Microsoft. Informationen,
die (a) ohne Verletzung dieser Vereinbarung öffentlich verfügbar sind oder werden oder
(b) Ihnen ohne Vertraulichkeitsverpflichtung rechtmäßig bekannt waren und (c) von einer
anderen Quelle empfangen werden, die sie rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitsverpflichtung
offenlegen kann. Ungeachtet der vorstehenden Ausführungen sind Sie jedoch nicht
verpflichtet, vertrauliche Informationen von Microsoft vertraulich zu behandeln, die (a) ohne
Verletzung dieser Vereinbarung öffentlich verfügbar sind oder werden oder (b) Ihnen ohne
Vertraulichkeitsverpflichtung rechtmäßig bekannt waren oder (ii) die Ihnen vor der Offenlegung
durch Microsoft Ihnen gegenüber bekannt waren. Darüber hinaus sind Sie berechtigt, vertrauliche
Informationen von Microsoft nach Maßgabe einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung
offenzulegen, wobei Sie jedoch Microsoft vor einer derartigen Offenlegung unverzüglich schriftlich
darüber informieren müssen, und jede diese Offenlegung betreffende Schutzanordnung (oder
ähnliche Schutzmaßnahme) zu befolgen.
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2.6. Einhaltung.
a. Sie erklären sich damit einverstanden, die Anforderungen und Bestimmungen in dieser
Vereinbarung und im Leitfaden einzuhalten.
b. Microsoft kann Ihnen Zugriff auf Microsoft-Kursunterlagen, virtuelle Computer, virtuelle
Festplatten und anderen Inhalt gewähren, für den möglicherweise zusätzliche Bestimmungen
und Lizenzen gelten. Sie müssen die zusätzlichen Bestimmungen akzeptieren, bevor Sie
jegliche Microsoft-Kursunterlagen, virtuellen Computer, virtuellen Festplatten und anderen
Inhalt verwenden, und Ihre Verwendung stellt die Akzeptanz jeglicher zusätzlicher
Bestimmungen dar. Sie sind nicht zur Verwendung von Microsoft-Kursunterlagen, virtuellen
Computern, virtuellen Festplatten und anderem Inhalt berechtigt, wenn Sie diesen
Bestimmungen nicht zustimmen.
c. Sie nehmen an jeglicher Inspektion und/oder jeglichem Audit vor Ort oder von einem anderen
Standort aus teil, die bzw. das Microsoft und/oder dessen Beauftragte möglicherweise
durchführen. Derartige Audits und/oder Inspektionen können u. a. Folgendes umfassen:
physische Audits und Inspektionen vor Ort oder auf telefonischem Weg, Website,
Schulungssitzungsmaterial, Kursteilnehmerlisten und MTM-Ergebnisse.
d. Sie verpflichten sich, ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis von MICROSOFT keine
Microsoft-Kursunterlagen, virtuellen Computer, virtuellen Festplatten und Trainerkits zu
ändern, zu vertreiben, zu kopieren, zu übertragen, bereitzustellen, anzuzeigen, zu
veröffentlichen, Bearbeitungen davon zu erstellen oder diese zurückzuentwickeln (Reverse
Engineering).
e. Sie legen kein Fehlverhalten an den Tag, das die Vertraulichkeit, Integrität oder Sicherheit
von Microsoft-Zertifizierungen oder des MCT-Programms gefährden könnte.
f. Sie erklären sich damit einverstanden, die Standards und/oder Anforderungen einzuhalten,
mit denen Piraterie und/oder die betrügerische Verwendung von Microsoft-Kursunterlagen,
virtuellen Computern und virtuellen Festplatten und anderem Inhalt und intellektuellem
Eigentum im Zusammenhang mit dem MCT-Programm und Microsoft-Technologien verhindert
werden sollen. Piraterie/Betrug umfasst:
i. Unerlaubte Vervielfältigung, Verwendung oder Verteilung von Microsoft-Kursunterlagen,
virtuellen Maschinen, virtuellen Festplatten, Informationen im Zusammenhang mit
Microsoft-Zertifizierungsprüfungen, einschließlich Prüfungsfragen und -antworten,
Software oder Informationen und Inhalt, die im Rahmen des MCT-Programms
empfangen wurden oder auf die im Rahmen des MCT-Programms zugegriffen wurde
ii. Jegliche betrügerische Berichterstellung, einschließlich Bewertungen der Kursteilnehmer
3. DATENSCHUTZ.
3.1. Sie gewähren Microsoft das Recht, Ihren Namen, biographische Angaben, Kontaktinformationen
einschließlich E-Mail-Adresse und Website-URLs, Microsoft-Zertifizierungstitel und -status und
den Namen Ihres Arbeitgeberunternehmens ganz oder teilweise im Zusammenhang mit Ihrer
Teilnahme am MCT-Programm zu veröffentlichen.
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3.2. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass Ihre Kundenzufriedenheitswerte,
Informationen über Kursteilnehmer und Kurse und andere Sie betreffende Daten (einschließlich
Ihres Namens, der Bezeichnungen der von Ihnen gehaltenen Kurse usw.) aus von Microsoft
und/oder von Microsoft beauftragten Drittunternehmen durchgeführten Bewertungen
und Umfragen zusammengestellt werden dürfen. Ihnen wird ein persönlicher „Zugangscode“
zugewiesen, mit dem Sie Ihre Informationen und Daten abrufen und einsehen können. Sie
dürfen diesen Zugangscode Dritten zur Verfügung stellen, um ihnen den Zugriff auf Ihre Daten
zu ermöglichen. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass, wenn Sie sich dazu
entschließen, Ihren Zugangscode Dritten zur Verfügung zu stellen, diese auf all Ihre Informationen
und Daten zugreifen und diese anzeigen können.
4. AUTORISIERUNG.
4.1. Befugnis. Nach Erfüllung der MCT-Erstzertifizierungsanforderungen und unter der Voraussetzung,
dass Sie diese Vereinbarung und alle Anforderungen zur Aufrechterhaltung der Zertifizierung
erfüllen, erteilt Microsoft Ihnen hiermit die Befugnis, (a) sich im Zusammenhang mit der
Vorbereitung und Unterrichtung von Microsoft-Kursunterlagen als „Microsoft Certified Trainer“
bzw. „MCT“ zu bezeichnen, (b) das MCT-Logo im Einklang mit den MCT- und MCP-Logo-Richtlinien
zu verwenden sowie (c) ausschließlich die Microsoft-Kursunterlagen vorzubereiten und zu
unterrichten, für die Sie qualifiziert sind, und diese ausschließlich im Auftrag von autorisierten
Kunden vorzubereiten und zu unterrichten.
4.2. Eigentum. Sämtliche nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung eingeräumten Rechte
sind Microsoft vorbehalten. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass das
MCT-Logo und die MCT-Designation das alleinige Eigentum von Microsoft sind und dass keine
Regelung in dieser Vereinbarung, kein Umstand in Ihrer Funktion als MCT und keine ggf. anders
lautende gesetzliche Vorschrift bewirken können, dass Ihnen Rechte, Eigentumsrechte oder
Ansprüche an der MCT-Designation oder dem MCT-Logo eingeräumt werden, die über die
in dieser Vereinbarung ausdrücklich gewährten Rechte hinausgehen.
4.3. Beschränkungen. Sie dürfen das MCT-Logo nur in der Weise verwenden oder vervielfältigen, die
in den MCT-Logorichtlinien bzw. in einer von Microsoft zur Verfügung gestellten entsprechenden
Vorlage beschrieben ist. Sowohl während der Laufzeit dieser Vereinbarung als auch danach
müssen Sie nach besten Kräften dafür Sorge tragen, dass das MCT-Logo und die MCT-Designation
in einer Weise verwendet werden, die die Rechte von Microsoft am MCT-Logo oder der MCTDesignation in keiner Weise beeinträchtigt, und Sie dürfen keine Maßnahmen ergreifen, die die
Rechte von Microsoft am MCT-Logo oder der MCT-Designation verletzen oder schmälern könnten.
Sie verpflichten sich, nach Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung die Verwendung der MCTDesignation und des MCT-Logos unverzüglich einzustellen.
MCT-Vereinbarung
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5. VIRTUELLE COMPUTER UND VIRTUELLE FESTPLATTEN.
5.1. Sie dürfen virtuelle Computer oder virtuelle Festplatten nur bei der Bereitstellung einer
Schulungssitzung für einen autorisierten Kunden verwenden, und Sie dürfen nur die virtuellen
Computer und/oder virtuellen Festplatten verwenden, die den von Ihnen in der Schulungssitzung
unterrichteten Microsoft-Kursunterlagen zugeordnet sind.
5.2. Beschränkungen. Sie dürfen die virtuellen Computer und virtuellen Festplatten nur in dem Umfang
nutzen, der im Endbenutzer-Lizenzvertrag („EULA“), der sich im MCT Download Center befindet
oder den virtuellen Computern und virtuellen Festplatten beiliegt, ausdrücklich dargelegt ist.
Ohne Einschränkung des Vorstehenden sind Sie, sofern in einem dem virtuellen Computer
beiliegenden EULA nicht ausdrücklich anderweitig gestattet, zu Folgendem berechtigt:
a. Sie dürfen den virtuellen Computer nur zur Vorbereitung und Unterrichtung der jeweiligen
Microsoft-Kursunterlagen nutzen, und
b. sollte eine Microsoft-Kursunterlage die Nutzung von virtuellen Computern durch die
Kursteilnehmer erfordern, dürfen Sie Einzelversionen der virtuellen Computer nur auf
Schulungscomputern installieren, die von einem autorisierten Kunden betrieben werden.
Die Kursteilnehmer dürfen diese virtuellen Computer nur unter Ihrer persönlichen Aufsicht
und nur während der Schulungssitzung benutzen, mit der Maßgabe, dass Sie in jedem Fall die
folgenden Sicherheitsanforderungen beachten müssen:
 Microsoft ist berechtigt, das auf jedem virtuellen Computer geladene Betriebssystem zu
deaktivieren. Bevor Sie die virtuellen Computer den Kursteilnehmern zur Verfügung
stellen, müssen Sie von Microsoft einen Product Key für das Betriebssystem für jeden
virtuellen Computer anfordern und das Betriebssystem mithilfe dieses Product Keys
aktivieren.
 In jeder Schulungssitzung muss die Anzahl der Schulungscomputer, auf denen Sie virtuelle
Computer installieren, der Anzahl der in dieser Schulungssitzung eingeschriebenen
Kursteilnehmer entsprechen.
 Sie stellen sicher, dass von den auf den Schulungscomputern installierten virtuellen
Computern bzw. virtuellen Festplatten keine Kopien angefertigt und keine virtuellen
Computer bzw. virtuellen Festplatten von den Schulungscomputern heruntergeladen
werden.
 Sie verpflichten sich, den EULA und alle Anweisungen von Microsoft in Bezug auf
Installation, Nutzung, Aktivierung und Deaktivierung sowie Sicherheit von virtuellen
Computern und virtuellen Festplatten strengstens zu befolgen.
 Sie sind mit folgenden Ausnahmen nicht berechtigt, die virtuellen Computer, virtuellen
Festplatten oder deren Inhalte zu ändern:
 Sie dürfen Änderungen an den Konfigurationen (z. B. Maus) und den
Einstellungen vornehmen, wie sie ein normaler Endbenutzer machen würde,
um die Computerbedienung zu verbessern, und/oder
 Sie dürfen Änderungen vornehmen, wenn und insoweit dies für die Übungen
der Übungseinheiten erforderlich ist.
Microsoft ist berechtigt, die Bereitstellung von virtuellen Computern, virtuellen Festplatten
und/oder den Zugriff auf das MCT Download Center jederzeit einzustellen.
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6. VERHALTEN IM GESCHÄFTSLEBEN.
6.1. Geschäftspraktiken. Sie verpflichten sich, sich bei der Ausübung jeglicher Geschäftstätigkeit
in Ihrer Eigenschaft als MCT so zu verhalten, dass (i) der Ruf von Microsoft in keiner Weise
geschädigt wird, (ii) keine betrügerischen, irreführenden oder unlauteren Geschäftspraktiken zur
Anwendung kommen, (iii) gegenüber dem Kunden im Namen von Microsoft keine Zusicherungen,
Gewährleistungen oder Garantien abgegeben werden, die nicht in den Produktunterlagen für das
jeweilige Microsoft-Produkt enthalten sind, (iv) alle einschlägigen US-Exportgesetze und sonstigen
anwendbaren staatlichen Gesetze und Regelungen eingehalten werden sowie (v) Urheberrechte
und sonstige Rechte an geistigem Eigentum bzw. gewerbliche Schutzrechte für Software,
Entwicklungstools und andere Produkte von Microsoft, einschließlich der Beschränkungen
in dieser Vereinbarung, eingehalten werden.
6.2. Markenrechtliche Beschränkungen. Marken, Dienstleistungsmarken oder Logos von Microsoft
dürfen Sie nur in dem in dieser Vereinbarung ausdrücklich erlaubten Umfang nutzen.
6.3. Teilnahme an Online-Newsgroups. Sie sind damit einverstanden, dass Ihre Teilnahme an den ggf.
von Microsoft angebotenen MCT-Kommunikationsoptionen, wie Newsgroups, Bulletin Boards und
Onlinechats, im Einklang mit den Nutzungsbestimmungen und dem Verhaltenskodex zu erfolgen
hat, die für eine derartige Kommunikationssite gelten.
6.4. Sie dürfen in keiner Weise ankündigen, damit werben oder behaupten, dass Sie bei Microsoft
angestellt oder mit Microsoft verbunden sind oder von Microsoft finanziell gefördert werden,
außer in dem Umfang, dass Sie erklären dürfen, dass Sie alle Voraussetzungen erfolgreich erfüllt
haben, um diese Microsoft-Kursunterlagen unterrichten zu dürfen, wenn dies nach Maßgabe der
Bestimmungen dieser Vereinbarung der Wahrheit entspricht. Sie sind nicht berechtigt, im Namen
von Microsoft Zusicherungen, Gewährleistungen oder Zusagen abzugeben. Während der Laufzeit
dieser Vereinbarung sind Sie verpflichtet, den folgenden Wortlaut in jeden Vertrag aufzunehmen,
nach dessen Maßgabe Sie in Ihrer Eigenschaft als MCT Schulungen für Microsoft-Software
und -Technologien halten:
„Microsoft ist keine Partei dieser Vereinbarung und übernimmt keine wie auch immer
geartete Haftung bezüglich der in diesem Vertrag vereinbarten Dienstleistungen. Der
Microsoft Certified Trainer-Titel belegt, dass ich alle entsprechenden Zertifizierungsanforderungen
von Microsoft erfolgreich erfüllt habe, die die erforderlichen Kompetenzen zum Unterrichten von
bestimmten Microsoft-Kursen widerspiegeln. Die von mir erbrachten Dienstleistungen werden
in keiner Weise von Microsoft erbracht, lizenziert oder finanziell gefördert.“
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6.5. Antipiraterie. Sie verpflichten sich, die nicht genehmigte Herstellung, Vervielfältigung,
Verteilung oder Nutzung der Microsoft-Kursunterlagen, Kursteilnehmerkits, Trainerkits, virtuellen
Computer, virtuellen Festplatten und aller Komponenten davon nach besten Kräften zu
verhindern und die vorsätzliche Verteilung, Lieferung oder Übertragung von gefälschter,
raubkopierter oder illegaler Software zu unterlassen bzw. keinesfalls zu erleichtern. Sie
verpflichten sich zudem, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um Microsoft und dessen
Produkte, Technologien, Zertifizierungsprüfungen und Kursunterlagen vor Piraterie oder sonstigen
Urheberrechts- oder Markenverletzungen sowie vor der Entwendung oder nicht genehmigten
Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen oder vertraulichen Informationen von Microsoft zu
bewahren und die Rechte, Eigentumsrechte und Ansprüche von Microsoft an den MicrosoftProdukten, -Technologien und -Kursunterlagen zu schützen. Sie werden Microsoft unter
[email protected] (oder unter Verwendung einer anderen, von Microsoft jeweils
angegebenen Kontaktinformation) jede illegale Nutzung oder Kopie von MicrosoftKursunterlagen, virtuellen Computern und virtuellen Festplatten von Microsoft, jede sonstige
Verletzung von Urheberrechten oder Marken von Microsoft bzw. jede Entwendung oder nicht
genehmigte Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen oder vertraulichen Informationen von
Microsoft unter Angabe detaillierter Informationen unverzüglich mitteilen.
7. ÄNDERUNGEN AM MCT-PROGRAMM. Microsoft behält sich das Recht vor, das MCT-Programm
einzustellen und das MCT-Programm oder irgendeinen Aspekt hiervon jederzeit zu ändern,
einschließlich des Rechts, die Anforderungen, Vorteile oder Zertifizierungsanforderungen des
MCT-Programms zu ändern. Microsoft benachrichtigt Sie dreißig (30) Tage vor einer wesentlichen
Änderung und sechzig (60) Tage vorher, wenn Microsoft beabsichtigt, das MCT-Programm
einzustellen. Diese Benachrichtigungen erfolgen an die von Ihnen in Ihrer Bewerbung zum
MCT-Programm angegebene E-Mail-Adresse oder Postanschrift. Sie sind dafür verantwortlich,
Microsoft zu benachrichtigen, wenn sich Ihre Adresse ändert.
Microsoft benachrichtigt Sie über alle anderen Änderungen per Veröffentlichung auf der Website
des MCT-Programms. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Website des MCT-Programms regelmäßig
auf Änderungen zu überprüfen. Änderungen gelten ab dem Datum, an dem sie veröffentlicht
werden. Sie gelten nicht rückwirkend. Sie erklären sich damit einverstanden, die aktuellste Version
des Leitfadens, der Vereinbarung und jeglicher anwendbarer Anforderungen auf der Website des
MCT-Programms einzuhalten.
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8. AUDITS. Microsoft und/oder dessen Beauftragte führen regelmäßig Audits zufällig ausgewählter
MCTs durch. Im Rahmen dieser Audits müssen Sie Belege für Ihr technisches Wissen, Ihre
Vermittlungsfähigkeiten sowie Ihre Einhaltung der Anforderungen des MCT-Programms erbringen,
einschließlich Ihrer Einhaltung aller Lizenzen und anderer Bestimmungen, die für jegliche MicrosoftKursunterlagen, virtuelle Computer, virtuelle Festplatten und anderen Inhalt gelten, diesen beiliegen
oder darin enthalten sind. Beim Audit werden möglicherweise auch die Kursteilnehmerlisten für
unterrichtete Microsoft-Kursunterlagen überprüft. Es liegt in Ihrer Verantwortung, alle üblichen
und ordnungsgemäßen Unterlagen anzulegen und zu führen, die Ihre Einhaltung dieser
Anforderungen belegen. Sollten Sie von einem Audit betroffen sein, erhalten Sie von den MCTProgrammadministratoren ein Auditschreiben mit der Bitte um bestimmte Informationen.
Sie müssen die angeforderten Informationen und/oder Dokumente spätestens bis zu dem im
Auditschreiben angegebenen Datum vorlegen. Sie werden für alle entsprechenden Rechte sorgen,
die erforderlich sind, damit Microsoft ein Audit gemäß dieser Vereinbarung durchführen kann,
einschließlich der Rechte zur Weitergabe persönlicher Informationen von Kursteilnehmern und
autorisierten Kunden an Microsoft.
Sollten Sie dauerhafte MCT-Anforderungen nicht erfüllen, kann dies die Aussetzung Ihrer
Zertifizierung oder die Kündigung dieser Vereinbarung zur Folge haben. Je nach Schwere des Falls
kann Ihnen die Zertifizierung auch dauerhaft entzogen werden. In diesem Fall verlieren Sie auch
dauerhaft Ihre MCT- und MCP-Zertifizierung. Die strikte Durchsetzung der Zertifizierungsregeln
dient dem Schutz der Mehrheit der MCTs, die die Anforderungen des Programms einhalten.
9. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG.
9.1. Laufzeit: Falls diese Vereinbarung nicht früher im Einklang mit dieser Vereinbarung beendet
wird, ist sie ab dem Datum, an dem Sie sie akzeptieren, bis zum 30. April 2012 wirksam
(„Laufzeit“). Diese Vereinbarung ist jedoch nur gültig, wenn (a) Microsoft die von Ihnen
vollständig ausgefertigte MCT-Bewerbung erhält, (b) Sie keine Änderungen an dieser
Vereinbarung vorgenommen haben und (c) Sie alle MCT-Einschreibungsanforderungen
erfüllt haben.
9.2. Verlängerung. Diese Vereinbarung wird nicht automatisch verlängert. Microsoft kann sich dazu
entschließen, Ihre Mitgliedschaft im MCT-Programm nicht zu verlängern.
9.3. Beendigung der Zertifizierung. Wenn Sie eine der Anforderungen zur Aufrechterhaltung der
Zertifizierung innerhalb der geforderten einschlägigen Zeitspanne nicht erfüllen, wird Ihre
Zertifizierung nach Ablauf dieser Zeitspanne automatisch ausgesetzt. Bei Aussetzung Ihrer
Zertifizierung müssen Sie das Unterrichten von Microsoft-Kursunterlagen einstellen und dürfen
nicht mehr als Microsoft Certified Trainer auftreten. Sollte Ihre Zertifizierung nach Maßgabe
dieser Ziffer ausgesetzt werden und sollte Microsoft die Umstände der Aussetzung kennen, wird
Microsoft sich nach besten Kräften bemühen, Ihnen eine solche Aussetzung schriftlich mitzuteilen.
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9.4. Automatische Beendigung. Sollten Sie Ihren Status als MCT oder MCP während der Laufzeit dieser
Vereinbarung verlieren, wird diese Vereinbarung automatisch beendet.
9.5. Unbegründete Kündigung. Beide Parteien sind berechtigt, diese Vereinbarung jederzeit ohne
Grund durch schriftliche Kündigung mit einer Frist von dreißig (30) Kalendertagen zu kündigen.
9.6. Begründete Kündigung. Microsoft ist berechtigt, diese Vereinbarung einschließlich Ihrer
Zertifizierung nach eigenem Ermessen fristlos zu kündigen, wenn Sie Bestimmungen dieser
Vereinbarung wesentlich verletzen („Verletzung der Vereinbarung“). Eine Verletzung der
Vereinbarung liegt vor, wenn: (i) Sie die Anforderungen zur Aufrechterhaltung der Zertifizierung
nicht erfüllen, (ii) Sie die Bestimmungen hinsichtlich der Nutzung des MCT-Logos und/oder der
MCT-Designation nicht erfüllen, (iii) Sie Geschäftsgeheimnisse oder vertrauliche Informationen
von Microsoft entwenden oder ohne Genehmigung offenlegen, unerlaubte Kopien von MicrosoftProdukten oder -Technologien oder Microsoft-Kursunterlagen anfertigen oder andere Rechte an
geistigem Eigentum von Microsoft verletzen, (iv) Sie sonstige gesetzlich verbotene Handlungen
unternehmen, (v) eine Behörde oder ein Gericht der Auffassung ist, dass die von Ihnen erbrachten
Dienstleistungen hinsichtlich der Microsoft-Kursunterlagen in irgendeiner Weise mangelhaft sind
oder (vi) Sie Ihren Zertifizierungsstatus oder Ihre Beziehung zu Microsoft falsch darstellen.
9.7. Auswirkungen der Kündigung. In allen Fällen der Kündigung oder des Ablaufs dieser Vereinbarung
werden alle Ihnen im Rahmen des MCT-Programms gewährten Rechte sofort beendet. Sie sind
verpflichtet, unverzüglich:
a. alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem MCT-Programm einzustellen;
b. die Verwendung des MCT-Logos und der MCT-Designation einzustellen;
c. sich nicht mehr als Teilnehmer am MCT-Programm zu bezeichnen;
d. das Unterrichten der Microsoft-Kursunterlagen einzustellen und
e. sämtliche Nutzung jeglicher MCT-Vorteile einzustellen, einschließlich jeglicher Trainerkits,
virtueller Computer und virtueller Festplatten und anderer Materialien oder Informationen,
die Ihnen infolge Ihrer Teilnahme am MCT-Programm bereitgestellt wurden.
Innerhalb von zehn (10) Tagen nach Kündigung müssen Sie unwiderruflich alle MicrosoftKursunterlagen, Trainerkits, virtuellen Computer, virtuellen Festplatten und anderen Inhalt
löschen und vernichten, die infolge des MCT-Programms lizenziert und empfangen wurden.
Auf Anfrage legen Sie Microsoft eine unterzeichnete Vernichtungsbescheinigung vor.
9.8. Microsoft ist Ihnen oder Dritten gegenüber nicht für Kosten oder Schadensersatz jeglicher Art
haftbar, die sich aus (a) der Beendigung dieser Vereinbarung im Einklang mit den Bestimmungen
und (b) der Aussetzung oder Stornierung des MCT-Programms durch Sie ergeben.
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9.9. Fortbestehen von Rechten und Pflichten. Alle definierten Begriffe und Ziffer 2.2.2e (ii) und (iii),
2.3, 2.5, 3.1, 4.2, 8, 9.6, 9.7, 9.8, 9.9, 10, 11, 12 und 13 gelten über den Ablauf oder eine sonstige
Beendigung dieser Vereinbarung hinaus.
9.10. Sie erklären sich damit einverstanden, auf alle Pflichten und Anforderungen nach anwendbarem
Recht zu verzichten, soweit diese eine vorherige gerichtliche Zustimmung für die Kündigung dieser
Vereinbarung vorsehen.
10. KEINE GARANTIEN. IM GRÖSSTMÖGLICHEN DURCH DAS ANWENDBARE RECHT ZUGELASSENEN
UMFANG STELLT MICROSOFT DIE MICROSOFT-KURSUNTERLAGEN, TRAINERKITS, VIRTUELLEN
COMPUTER, VIRTUELLEN FESTPLATTEN, DAS MCT-PROGRAMM UND ALLE SONSTIGEN
MATERIALIEN IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG (ZUSAMMEN DIE „MATERIALIEN“)
„WIE BESEHEN“, „WIE ERHÄLTLICH“ UND „OHNE GARANTIE AUF FEHLERFREIHEIT“ UND
OHNE JEGLICHE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG. MICROSOFT SCHLIESST HIERMIT JEGLICHE
GEWÄHRLEISTUNGEN ODER GARANTIEN, SEIEN SIE AUSDRÜCKLICH, KONKLUDENT ODER
GESETZLICH, IM HINBLICK AUF DIE MATERIALIEN AUS, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER
KONKLUDENTEN GEWÄHRLEISTUNGEN ODER GARANTIEN DER HANDELSÜBLICHKEIT,
EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, ZUVERLÄSSIGKEIT ODER VERFÜGBARKEIT,
RICHTIGKEIT ODER VOLLSTÄNDIGKEIT VON ANTWORTEN, EIGENTUMSRECHTEN,
NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, ERGEBNISSEN, FACHMÄNNISCHER
BEMÜHUNGEN UND SORGFALT.
11. KEINE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. IN KEINEM FALL IST MICROSOFT HAFTBAR FÜR INDIREKTE,
ZUFÄLLIGE, SPEZIELLE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH SCHÄDEN AUS ENTGANGENEM
GEWINN ODER VERLUST VON DATEN, BETRIEBSUNTERBRECHUNGEN ODER BESCHÄDIGUNG
VON EIGENTUM – EINSCHLIESSLICH IHRES COMPUTERS ODER EINES ANDEREN GERÄTS),
DIE AUS DIESER VEREINBARUNG ODER DEM MCT-PROGRAMM ENTSTEHEN ODER DAMIT
ZUSAMMENHÄNGEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SOLCHE SCHÄDEN, DIE
AUFGRUND ODER IM ZUSAMMENHANG MIT IHRER MCT-ZERTIFIZIERUNG ODER DEM ABLAUF
ODER DER BEENDIGUNG IHRER MCT-ZERTIFIZIERUNG GEMÄSS DEN BESTIMMUNGEN DIESER
VEREINBARUNG ENTSTEHEN, AUCH WENN MICROSOFT AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN
HINGEWIESEN WURDE. IN EINIGEN STAATEN/RECHTSPRECHUNGEN IST DER AUSSCHLUSS ODER
DIE BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG FÜR ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN NICHT ZULÄSSIG,
SODASS DIE VORSTEHENDE BESCHRÄNKUNG MÖGLICHERWEISE FÜR SIE NICHT GILT.
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12. ENTSCHÄDIGUNG. SIE SIND DAMIT EINVERSTANDEN, DASS MICROSOFT GEGENÜBER IHNEN, EINER
VON IHNEN IM ZUSAMMENHANG MIT MICROSOFT-KURSUNTERLAGEN UNTERRICHTETEN PERSON,
EINER PERSON, DER SIE SCHULUNGSLÖSUNGEN UND/ODER SERVICES ZU BERATUNGSZWECKEN
BEREITSTELLEN ODER EINEM MIT IHNEN GGF. VERBUNDENEN AUTORISIERTEN KUNDEN NICHT
HAFTBAR IST UND DASS SIE MICROSOFT, DESSEN RECHTSNACHFOLGER, VERBUNDENE
UNTERNEHMEN UND TOCHTERGESELLSCHAFTEN SOWIE DEREN JEWEILIGE GESCHÄFTSFÜHRER,
VORSTÄNDE UND MITARBEITER SCHADLOS HALTEN UND VON JEDER HAFTUNG FÜR FORDERUNGEN,
ANSPRÜCHE UND/ODER VERBINDLICHKEITEN (INSBESONDERE FÜR, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF
ANSPRÜCHE WEGEN PERSONENSCHÄDEN ODER PRODUKTHAFTUNG) („ANSPRÜCHE“) FREISTELLEN
BZW. DAGEGEN VERTEIDIGEN, DIE AUFGRUND FOLGENDER EREIGNISSE ENTSTEHEN ODER DAMIT
IN IRGENDEINER WEISE ZUSAMMENHÄNGEN: (I) IHRE ERFÜLLUNG ODER NICHTERFÜLLUNG DER
LEISTUNG UNTER DIESER VEREINBARUNG, (II) WERBUNG, VERKAUF, ERBRINGUNG ODER VERTRIEB
IHRER DIENSTLEISTUNGEN ALS MCT, (III) IHRE NUTZUNG DES MCT-LOGOS UND/ODER DER MCTDESIGNATION IN EINER WEISE, DIE NICHT IM EINKLANG MIT DEN BESTIMMUNGEN DIESER
VEREINBARUNG STEHT, ODER (IV) AUSSETZUNG ODER BEENDIGUNG IHRER ZERTIFIZIERUNG
UND/ODER DIESER VEREINBARUNG SEITENS MICROSOFT NACH MASSGABE DER VORLIEGENDEN
VEREINBARUNGSBESTIMMUNGEN. SOLLTE MICROSOFT GEMÄSS DIESER ZIFFER VON IHNEN DIE
FREISTELLUNG VON DER HAFTUNG FORDERN, WIRD MICROSOFT IHNEN UNVERZÜGLICH UND
SCHRIFTLICH DIE GEGEN MICROSOFT GELTEND GEMACHTEN ANSPRÜCHE MITTEILEN, FÜR DIE
MICROSOFT DIE HAFTUNGSFREISTELLUNG FORDERT. MICROSOFT BEHÄLT SICH DAS RECHT VOR,
NACH EIGENEM ERMESSEN DIE ABWEHR DIESER ANSPRÜCHE UNTER BEAUFTRAGUNG EINES
RECHTSANWALTS SEINER WAHL VOLLUMFÄNGLICH SELBST ZU ÜBERNEHMEN ODER IHNEN DIE
VERANTWORTUNG FÜR DIE ABWEHR DER ANSPRÜCHE ZU ÜBERGEBEN UND EINEN RECHTSANWALT
SEINER WAHL MIT DER ÜBERWACHUNG DER ABWEHRMASSNAHMEN ZU BETRAUEN. SOLLTE
MICROSOFT DIE ABWEHR EINES DERARTIGEN ANSPRUCHS SELBST VERANTWORTEN, UNTERLIEGT
JEDE AUSSERGERICHTLICHE BEILEGUNG DIESES ANSPRUCHS, NACH DEREN BEDINGUNGEN SIE
ZAHLUNGEN LEISTEN MÜSSEN, IHRER VORHERIGEN SCHRIFTLICHEN EINWILLIGUNG, WOBEI
SIE DIESE EINWILLIGUNG NICHT GRUNDLOS VERWEIGERN DÜRFEN. SIE SIND VERPFLICHTET,
MICROSOFT UNVERZÜGLICH NACH EINER ENTSPRECHENDEN AUFFORDERUNG ALLE
ANGEMESSENEN AUFWENDUNGEN ZU ERSTATTEN, DIE MICROSOFT BEI DER ABWEHR EINES
SOLCHEN ANSPRUCHS ENTSTANDEN SIND, DAZU ZÄHLEN INSBESONDERE RECHTSANWALTSKOSTEN
SOWIE KOSTEN IM RAHMEN EINER GERICHTLICHEN ENTSCHEIDUNG BZW. EINER
AUSSERGERICHTLICHEN BEILEGUNG.
13. VERSCHIEDENES.
13.1. Verhältnis. Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Durch diese Vereinbarung werden
keine Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Beziehung, keine Partnerschaft, kein Joint Venture, kein
Agenturverhältnis und kein Franchise begründet. Sie sind nicht berechtigt, Zusicherungen,
Garantien oder Zusagen im Namen von Microsoft abzugeben.
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13.2. Vertragsschließende Microsoft-Gesellschaft. Die vertragsschließende Microsoft-Gesellschaft
für diese Vereinbarung wird durch das Land bzw. die Region bestimmt, in dem bzw. der sich
das Unternehmen befindet. Siehe die Details unten:
13.2.1. Die vertragsschließende Microsoft-Gesellschaft für die folgenden Länder bzw. Regionen
ist im Anschluss an diese Aufzählung angegeben: Anguilla, Antigua und Barbuda,
Argentinien, Aruba, Bahamas, Barbados, Belize, Bermuda, Bolivien, Brasilien, Chile,
Costa Rica, Curaçao, Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador,
Französisch-Guayana, Grenada, Guam, Guatemala, Guayana, Haiti, Honduras, Jamaika,
Jungferninseln (UK), Jungferninseln (USA), Kaimaninseln, Kanada, Kolumbien, Martinique,
Mexiko, Montserrat, Niederländische Antillen, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru,
Puerto Rico, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Pierre und Miquelon, St. Vincent und die
Grenadinen, Surinam, Trinidad und Tobago, Turks- und Caicosinseln, Uruguay, Venezuela
und Vereinigte Staaten von Amerika:
Microsoft Corporation
One Microsoft Way
Redmond, WA 98052 USA
13.2.2. Die vertragsschließende Microsoft-Gesellschaft für die folgenden Länder bzw.
Regionen ist im Anschluss an diese Aufzählung angegeben: Ägypten, Äthiopien,
Afghanistan, Albanien, Algerien, Andorra, Angola, Armenien, Aserbaidschan, Bahrain,
Republik Belarus, Belgien, Benin, Bosnien und Herzegowina, Botsuana, Bouvetinsel,
Bulgarien, Burkina Faso, Burundi, Côte d’Ivoire, Dänemark, Deutschland, Dschibuti,
Estland, Färöer-Inseln, Finnland, Frankreich, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana,
Gibraltar, Griechenland, Grönland, Großbritannien und Nordirland, Guadeloupe,
Guinea, Äquatorialguinea, Guinea-Bissau, Irland, Island, Israel, Italien, Jemen,
Jordanien, Kamerun, Kapverdische Inseln, Kasachstan, Katar, Kenia, Kirgisistan,
Komoren, Demokratische Republik Kongo, Republik Kongo, Kroatien, Kuwait, Lesotho,
Lettland, Libanon, Liberia, Libyen, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Madagaskar,
Malawi, Mali, Malta, Marokko, Mauretanien, Mauritius, ehemalige jugoslawische
Republik Mazedonien, Republik Moldau, Monaco, Mongolei, Montenegro, Mosambik,
Namibia, Neukaledonien, Niederlande, Niger, Nigeria, Norwegen, Österreich, Oman,
Pakistan, Polen, Portugal, Ruanda, Réunion, Rumänien, Russische Föderation, Sambia,
Simbabwe, St. Helena, San Marino, São Tomé und Príncipe, Saudi-Arabien, Senegal,
Serbien, Seychellen, Sierra Leone, Slowakei, Slowenien, Somalia, Spanien, Südafrika,
Svalbard und Jan Mayen, Swasiland, Schweden, Schweiz, Tadschikistan, Tansania,
Togo, Tschad, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Uganda,
Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Vatikanstadt, Vereinigte Arabische Emirate,
Zentralafrikanische Republik und Zypern:
Microsoft Ireland Operations Limited
The Atrium, Block B, Carmenhall Road
Sandyford Industrial Estate
Dublin, 18, Irland
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13.2.3. Die vertragsschließende Microsoft-Gesellschaft für die folgenden Länder bzw.
Regionen ist im Anschluss an diese Aufzählung angegeben: Afghanistan, Australien
und externe Hoheitsgebiete, Bangladesch, Bhutan, Brunei Darussalam, Cookinseln,
Fidschi-Inseln, Französisch-Polynesien, Französische Süd- und Antarktisgebiete,
Sonderverwaltungsregion Hongkong, Indien, Indonesien, Kambodscha, Kiribati,
Laos, Sonderverwaltungsregion Macau, Malaysia, Malediven, Marshallinseln,
Mayotte, Mikronesien, Nauru, Nepal, Neuseeland, Niue, Nördliche Marianen, Palau,
Papua-Neuguinea, Philippinen, Pitcairn, Salomonen, Unabhängiger Staat Samoa,
Singapur, Sri Lanka, Thailand, Timor-Leste, Tokelau, Tonga, Tuvalu, Vanuatu, Vietnam
sowie Wallis und Futuna:
Microsoft Regional Sales Corporation
438B Alexandra Road #04-09/12
Block B, Alexandra Technopark
Singapur 119968
13.2.4. Vertragsschließende Microsoft-Gesellschaft für Japan:
Microsoft Company, Limited
Odakyu Southern Tower
2-1, Yoyogi 2-chome, Shibuya-ku, Tokio
151-8583 Japan
13.2.5. Vertragsschließende Microsoft-Gesellschaft für Taiwan:
Microsoft Taiwan Corporation
8F, No 7, Sungren Rd.
Shinyi Chiu, Taipeh
Taiwan 110
13.2.6. Vertragsschließende Microsoft-Gesellschaft für die Volksrepublik China:
Microsoft (China) Company Limited
6F Sigma Center
No. 49 Zhichun Road Haidian District
Beijing 100080, VRC
13.2.7. Vertragsschließende Microsoft-Gesellschaft für die Republik Korea:
Microsoft Korea, Inc.
5th Floor West Wing, POSCO Center
892, Daechi-Dong, Gangnam-Gu,
Seoul 135-777, Korea
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13.3. Anwendbares Recht. Anwendbares Recht, Rechtsprechung und Gerichtsstand für diese
Vereinbarung werden weiter unten bezeichnet. Die Rechts- und Gerichtsstandswahl hindert
keine Partei an der Geltendmachung vorläufigen Rechtsschutzes aufgrund einer Verletzung
von geistigem Eigentum, Vertraulichkeitspflichten oder der Durchsetzung der Anerkennung von
Urteilen oder Beschlüssen. Vorläufiger Rechtsschutz oder die Durchsetzung einer Anerkennung
dürfen in jeder anwendbaren Rechtsprechung angestrengt werden.
a. Grundsatz. Soweit nicht unter Ziffer 13.3(b) abweichend geregelt, unterliegt diese
Vereinbarung dem Recht des Staates Washington, USA. Bei vorhandener
Bundesrechtsprechung unterwerfen sich die Parteien der ausschließlichen Rechtsprechung
und dem ausschließlichen Gerichtsstand der Bundesgerichte in King County, Washington.
Andernfalls unterwerfen sich die Parteien der ausschließlichen Rechtsprechung und dem
ausschließlichen Gerichtsstand des Superior Court von King County, Washington, USA.
b. Weitere Bestimmungen. Befindet sich Ihr Hauptgeschäftssitz in einem der nachfolgend
angegebenen Länder oder Regionen, gilt für Sie die jeweils entsprechende Bestimmung,
die Ziffer 13.3(a) im Umfang der Abweichung ersetzt:
(i) Befindet sich Ihr Hauptgeschäftssitz in einem der nachfolgenden Länder
oder Gebiete: Australien oder dessen externe Hoheitsgebiete, Bangladesch,
Bhutan, BruneiDarussalam, Cookinseln, Fidschi-Inseln, Französisch-Polynesien,
Französische Süd- und Antarktisgebiete, Sonderverwaltungsregion Hongkong, Indien,
Indonesien, Kambodscha, Kiribati, Laos, Sonderverwaltungsregion Macau, Malaysia,
Malediven, Marshallinseln, Mayotte, Mikronesien, Nauru, Nepal, Neuseeland, Niue,
Nördliche Marianen, Palau, Papua-Neuguinea, Philippinen, Pitcairn, Salomonen,
Unabhängiger Staat Samoa, Singapur, Sri Lanka, Thailand, Timor-Leste, Tokelau,
Tonga, Tuvalu, Vanuatu, Vietnam oder Wallis und Futuna, unterliegt dieser Vertrag
den Gesetzen Singapurs und wird nach diesen ausgelegt.
1. Befindet sich Ihr Hauptgeschäftssitz in Australien oder dessen externen
Hoheitsgebieten, Brunei, Malaysia, Neuseeland oder Singapur, stimmen
Sie der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte Singapurs zu.
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2. Befindet sich Ihr Hauptgeschäftssitz in einem der nachfolgenden Länder oder
Gebiete: Bangladesch, Bhutan, Cookinseln, Fidschi-Inseln, Französisch-Polynesien,
Französische Süd- und Antarktisgebiete, Sonderverwaltungsregion Hongkong,
Indien, Indonesien, Kambodscha, Kiribati, Laos, Sonderverwaltungsregion Macau,
Malediven, Marshallinseln, Mayotte, Mikronesien, Nauru, Nepal, Niue, Nördliche
Marianen, Palau, Papua-Neuguinea, Philippinen, Pitcairn, Unabhängiger Staat Samoa,
Salomonen, Sri Lanka, Thailand, Timor-Leste, Tokelau, Tonga, Tuvalu, Vanuatu,
Vietnam oder Wallis und Futuna, sind jegliche Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang
mit dieser Vereinbarung, einschließlich jeglicher Fragen zu ihrem Bestand, ihrer
Wirksamkeit und ihrer Beendigung, gemäß den Schiedsgerichtsregeln des
Internationalen Schiedsgerichtszentrums in Singapur (Arbitration Rules of the
Singapore International Arbitration Centre, „SIAC“) vor ein Schiedsgericht in Singapur
zu bringen und dort abschließend zu behandeln. Die Schiedsgerichtsregeln des SIAC
werden durch Bezugnahme Bestandteil dieser Vereinbarung. Das Schiedsgericht
besteht aus einem vom Vorsitzenden des SIAC ernannten Schiedsrichter. Die Sprache
des Schiedsgerichtsverfahrens ist Englisch. Die Entscheidung des Schiedsrichters ist
endgültig, bindend und unanfechtbar und kann als Basis für weitere Urteile in
Bangladesch, Indien, Indonesien, auf den Philippinen, auf Sri Lanka, in Thailand bzw.
Vietnam (soweit angemessen) oder anderswo verwendet werden.
(ii) Befindet sich Ihr Hauptgeschäftssitz in Japan, gilt Folgendes: Die Vereinbarung
unterliegt den Gesetzen Japans und wird nach diesen ausgelegt. Sie erklären sich mit
der ausschließlichen Rechtsprechung und dem ausschließlichen Gerichtsstand des
Bezirksgerichts (District Court) in Tokio einverstanden. Die obsiegende Partei bei
jeglichem Rechtsstreit bezüglich dieser Vereinbarung hat Anspruch auf Erstattung ihrer
Rechtsanwaltsgebühren, Kosten und sonstigen Ausgaben in angemessener Höhe.
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(iii) Befindet sich Ihr Hauptgeschäftssitz in einem der nachfolgenden Länder oder Gebiete:
Ägypten, Äthiopien, Afghanistan, Albanien, Algerien, Andorra, Angola, Armenien,
Aserbaidschan, Bahrain, Republik Belarus, Belgien, Benin, Bosnien und Herzegowina,
Botsuana, Bouvetinsel, Bulgarien, Burkina Faso, Burundi, Côte d’Ivoire, Dänemark,
Deutschland, Dschibuti, Estland, Färöer-Inseln, Finnland, Frankreich, Gabun, Gambia,
Georgien, Ghana, Gibraltar, Griechenland, Grönland, Großbritannien und Nordirland,
Guadeloupe, Guinea, Äquatorialguinea, Guinea-Bissau, Irland, Island, Israel, Italien, Jemen,
Jordanien, Kamerun, Kapverdische Inseln, Kasachstan, Katar, Kenia, Kirgisistan, Komoren,
Demokratische Republik Kongo, Republik Kongo, Kroatien, Kuwait, Lesotho, Lettland,
Libanon, Liberia, Libyen, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Madagaskar, Malawi,
Mali, Malta, Marokko, Mauretanien, Mauritius, ehemalige jugoslawische Republik
Mazedonien, Republik Moldau, Monaco, Mongolei, Montenegro, Mosambik, Namibia,
Neukaledonien, Niederlande, Niger, Nigeria, Norwegen, Österreich, Oman, Pakistan,
Polen, Portugal, Ruanda, Réunion, Rumänien, Russische Föderation, Sambia, Simbabwe,
St. Helena, San Marino, São Tomé und Príncipe, Saudi-Arabien, Senegal, Serbien,
Seychellen, Sierra Leone, Slowakei, Slowenien, Somalia, Spanien, Südafrika, Svalbard
und Jan Mayen, Swasiland, Schweden, Schweiz, Tadschikistan, Tansania, Togo, Tschad,
Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Uganda, Ukraine, Ungarn,
Usbekistan, Vatikanstadt, Vereinigte Arabische Emirate, Zentralafrikanische Republik
oder Zypern, dann gilt Folgendes:
Die Vereinbarung unterliegt dem Recht Irlands und wird nach diesem ausgelegt.
Sie erklären sich mit der Rechtsprechung und dem Gerichtsstand der irischen Gerichte
für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung einverstanden.
(iv) Befindet sich Ihr Hauptgeschäftssitz in der Volksrepublik China, gilt Folgendes. Zu Zwecken
dieser Vereinbarung umfasst die Volksrepublik China nicht die Sonderverwaltungsregion
Hongkong, die Sonderverwaltungsregion Macau oder Taiwan:
Die Vereinbarung unterliegt dem Recht der Volksrepublik China und wird nach
diesem ausgelegt. Sie erklären sich damit einverstanden, alle Rechtsstreitigkeiten im
Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und jeglichem Nachtrag einem bindenden
Schiedsgerichtsverfahren zu unterwerfen. Das Schiedsgerichtsverfahren erfolgt bei
der China International Economic and Trade Arbitration Commission in Peking („CIETAC“)
gemäß ihren jeweils in Kraft befindlichen Regeln.
(v) Befindet sich Ihr Hauptgeschäftssitz in Kolumbien oder Uruguay, gilt Folgendes:
Sämtliche Rechtsstreitigkeiten, Ansprüche oder Verfahren zwischen den Parteien
in Bezug auf Gültigkeit, Auslegung oder Erfüllung dieser Vereinbarung sind in einem
Schiedsgerichtsverfahren beizulegen. Das Schiedsgerichtsverfahren erfolgt gemäß
den derzeit gültigen UNCITRAL Arbitration Rules. Die ernennende Behörde ist die
Internationale Handelskammer („ICC“), die in Übereinstimmung mit den von der ICC für
diesen Zweck verabschiedeten Regeln handelt. Ort des Schiedsverfahrens ist Seattle,
Washington, USA. Es gibt einen Einzelrichter. Der Schiedsspruch beruht auf dem Gesetz
und nicht auf Billigkeit und ist endgültig und für die Parteien bindend. Die Parteien dieser
Vereinbarung erklären sich unwiderruflich damit einverstanden, alle Angelegenheiten und
Rechtsstreitigkeiten, die in Verbindung mit dieser Vereinbarung entstehen, einem
Schiedsgerichtsverfahren in Seattle, Washington, USA, zu unterwerfen.
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(vi) Befindet sich Ihr Hauptgeschäftssitz in der Republik Korea, gilt Folgendes: Die
Vereinbarung unterliegt dem Recht der Republik Korea und wird nach diesem ausgelegt.
Sie erklären sich mit der ausschließlichen Rechtsprechung und dem ausschließlichen
Gerichtsstand des Bezirksgerichts Seoul-Mitte (Seoul Central District Court) einverstanden.
Die obsiegende Partei hat im Falle der Ergreifung von Maßnahmen zur Durchsetzung eines
Rechts oder Rechtsmittels im Rahmen dieser Vereinbarung oder zur Auslegung einer
Bestimmung dieser Vereinbarung Anspruch auf Erstattung ihrer Rechtsanwaltsgebühren,
Kosten und sonstigen Ausgaben in angemessener Höhe.
(vii) Befindet sich Ihr Hauptgeschäftssitz in Taiwan, gilt Folgendes:
Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht Taiwans und wird nach diesem ausgelegt.
Die Parteien bestimmen hiermit das Bezirksgericht (District Court) in Taipeh zum
erstinstanzlichen Gericht, das für sämtliche Rechtsstreitigkeiten zuständig ist, die
aus dieser Vereinbarung entstehen oder damit zusammenhängen.
13.4. Anwaltsgebühren. Wenn eine der Parteien Anwälte beauftragt, um Rechte, die sich aus dieser
Vereinbarung ergeben oder damit in Verbindung stehen, durchzusetzen, ist die obsiegende
Partei berechtigt, ihre Rechtsanwaltsgebühren, Kosten und sonstigen Ausgaben in angemessener
Höhe einzufordern, einschließlich der Kosten und Gebühren bei einem Konkurs- oder ähnlichen
Verfahren.
13.5. Mitteilungen. Alle im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlichen Mitteilungen an Microsoft
sind an das Microsoft Certified Trainer Program, Microsoft Corporation, One Microsoft Way,
Redmond, WA 98052-6399, USA, zu schicken. Alle im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlichen
Mitteilungen an Sie sind an die in Ihrer Bewerbung angegebene Zustelladresse zu schicken.
Allgemeine Aktualisierungen und Informationen zum MCT-Programm können an die in Ihrer MCTBewerbung angegebene E-Mail-Adresse geschickt werden. Sie sind dafür verantwortlich, dass uns
stets Ihre aktuellen Kontaktinformationen (E-Mail-Adresse und Postanschrift) vorliegen.
13.6. Salvatorische Klausel. Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht
für unrechtmäßig, ungültig oder anderweitig nicht durchsetzbar erklärt wird, bleiben die übrigen
Bestimmungen vollständig wirksam.
13.7. Kein Verzicht. Jegliche verzögerte oder ausbleibende Ausübung eines Rechts oder eines
Rechtsmittels durch Microsoft bedeutet keinen Verzicht auf dieses Recht bzw. dieses
Rechtsmittel oder ein anderes Recht oder ein anderes Rechtsmittel.
13.8. Ihre Teilnahme am MCT-Programm ist freiwillig. Nichts in dieser Vereinbarung beschränkt
Sie darin, nicht von Microsoft stammende Technologie zu unterstützen, zu bewerben,
zu vertreiben oder zu verwenden.
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13.9. Ausfuhrbeschränkungen. Sie erkennen an, dass die Microsoft-Kursunterlagen aus den
USA stammen. Sie stimmen zu, alle anwendbaren internationalen und nationalen Gesetze
einzuhalten, die für diese Produkte gelten, einschließlich der Regelungen der USA zur
Exportkontrolle (Export Administration Regulations) sowie Beschränkungen im Hinblick auf
Endbenutzer, Endbenutzung und Bestimmungsland, die von der Regierung der USA und anderen
Regierungen erlassen wurden. Weitere Informationen zum Export von Microsoft-Produkten
erhalten Sie unter http://www.microsoft.com/exporting/ (auf Englisch).
13.10. Rechtliche Beschränkungen für die US-Regierung. Microsoft-Kursunterlagen, die Sie an die
Vereinigten Staaten von Amerika, ihre Behörden bzw. Organe („US-Regierung“) oder in deren
Namen weitergeben oder liefern, werden Ihnen nur mit eingeschränkten Rechten zur Verfügung
gestellt. Die Nutzung, Vervielfältigung oder Offenlegung seitens der US-Regierung unterliegt
Beschränkungen, wie sie in Absatz (c)(1)(ii) des Abschnittes „Rights in Technical Data and
Computer Software“ in DFAR 252.227-7013 niedergelegt sind oder wie sie in den besonderen
Verwaltungsvorschriften festgehalten sind, die Microsoft einen entsprechenden bzw.
umfangreicheren Schutz als die vorstehend zitierte Ziffer gewähren. Sie müssen allen
Anforderungen der US-Regierung entsprechen, um den Schutz dieser eingeschränkten Rechte
(„Restricted Rights“) zu erhalten, insbesondere müssen Sie an der Produktsoftware, der
Produktdokumentation und allen damit verbundenen Vereinbarungen einschränkende
Hinweise anbringen. Hersteller ist die Microsoft Corporation, One Microsoft Way, Redmond,
Washington 98052-6399, USA. In keinem Fall ist Microsoft verpflichtet, die Anforderungen der
US-Regierung hinsichtlich der Vorlage bzw. des Antrags auf Befreiung von der Vorlage von
Kosten- oder Preisdaten bzw. Kostenrechnungsinformationen zu erfüllen. Sollte es im Falle
der Weitergabe oder Lieferung von Microsoft-Kursen an die US-Regierung notwendig werden,
dass Microsoft die Anforderungen der US-Regierung bezüglich der Vorlage von Kosten- oder
Preisdaten bzw. Kostenrechnungsinformationen erfüllen muss, dann sind Sie verpflichtet,
von der zuständigen US-Regierungsbehörde eine entsprechende Befreiung von diesen
Anforderungen zu Gunsten von Microsoft einzuholen, bevor Sie diese Microsoft-Kurse
an die US-Regierung liefern oder weitergeben.
13.11. Technologietransfer. Diese Vereinbarung begründet keine „Technologietransfer“-Vereinbarung,
wie sie vom anwendbaren Recht definiert wird, da (a) die Technologie (einschließlich jeglicher
Software), die unter dieser Vereinbarung verfügbar gemacht wird, kein integrierter Teil einer
Technologiekette zu Produktions- oder Verwaltungszwecken ist und (b) die Technologie
(einschließlich jeglicher Software) ihre eigene Technologielizenz erhält. Sie werden sich
nicht als Technologieempfänger von Microsoft ausgeben und nicht versuchen, uns als
Technologieanbieter im Rahmen dieser Vereinbarung zu bezeichnen.
13.12. Abtretung. Sie werden weder diese Vereinbarung noch irgendein unter dieser Vereinbarung
gewährtes Recht auf irgendeine Weise abtreten, übertragen oder unterlizenzieren. Jede
versuchte Abtretung, Übertragung oder Unterlizenzierung, ob kraft Gesetzes oder anderweitig,
ist nichtig.
13.13. Änderungen/vorherige Vereinbarungen. Diese Vereinbarung kann nur schriftlich geändert
werden, wobei die Änderungen von bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnet
werden müssen. Diese Vereinbarung ersetzt sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen
Vereinbarungen der Parteien bezüglich des Vereinbarungsgegenstands, einschließlich aller MCTVereinbarungen früherer MCT-Programmjahre.
MCT-Vereinbarung
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