Geschichtliche Fachbegriffe 12 1. Halbjahr

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Geschichtliche Fach- und Grundbegriffe der Jahrgangsstufe 12, 1. Halbjahr– im Rahmen des
schulinternen Curriculums verbindlich für den Unterricht, Leistungskontrollen und die
Abiturprüfungsvorbereitung
Stand: 08-2012
Liebe Schülerinnen und Schüler,
hier findet Ihr eine Liste historische Fachbegriffe des 1.
Halbjahres in der 12. Jahrgangsstufe
Alle aufgeführten Fachterminini können im Unterricht thematisiert
werden und sind für das Verständnis und die Darstellung
historischer Sachverhalte und Entwicklungen von großem Nutzen.
Die hier aufgeführten Begriffe und ihre Bedeutung sind nach Ihrer Behandlung im Unterricht und
in Leistungskontrollen verbindlich.
Jahrgang 12.2
Absolute Monarchie
In dieser Form besitzt der Monarch dem Anspruch nach die alleinige und uneingeschränkte
Staatsgewalt Der Monarch ist „legibus solutus“ (lateinisch für „von den Gesetzen losgelöst“), das
bedeutet, dass er den Gesetzen, die er selbst erlässt, nicht untersteht. Das bekannteste Beispiel für
den Anspruch auf absolute Herrschaft des Monarchen ist der Sonnenkönig Ludwig XIV., dessen
Selbstverständnis „L’État, c’est moi“ (zu deutsch„Der Staat, das bin ich“) als geradezu beispielhaft
für diese Entwicklung angesehen werden kann.
Ancien Régime [französisch, »alte Regierungsform«]
Bezeichnung für das absolutistisch regierte Frankreich vor 1789; allgemein die politischen und
gesellschaftlichen Verhältnisse im Europa des 17./18. Jahrhunderts, besonders der privilegierten
Adelswelt.
Aufklärung
Philosophische Bewegung des 17. und 18. Jahrhunderts, die vor allem eine Geisteshaltung anstrebt,
die auf Verstand, Vernunft und Toleranz basiert und abzielt sowie Traditionen und traditionelle
Herrschaftsansprüche (auch der Religion und Kirche) kritisch hinterfragt.
Code Civil (frz. = bürgerliches Gesetzbuch, auch: Code Napoléon):
Das einheitliche bürgerliche Recht, das Napoleon 1804 in Frankreich einführte, beinhaltete viele
Errungenschaften der Revolution und wurde für Gesetzbücher in ganz Europa vorbildlich
Bourgeoisie
übersetzt: Besitzbürger, Gruppe wohlhabender Bürger innerhalb des Dritten Standes und
Bürgertums: Manufakturbesitzer, Kapitalbesitzer, Unternehmer, Bankiers etc.
Bergpartei
französisch Montagne, in der Französischen Revolution im Gegensatz zu den Girondisten die
radikalste Gruppe des Konvents (1792-95), benannt nach ihren Sitzen auf den höher gelegenen
Bänken. Führende Mitglieder (Montagnards) waren Danton, Marat und Robespierre
Bildungsbürger
Untergruppe des Bürgertums und einflussreiche Gesellschaftsschicht, die sich durch Bildung und
Engagement für den Staat auszeichnet. Akademiker und freie Beruf waren besonders stark
vertreten: Rechtsanwälte, Ärzte, Professoren, Apotheker, leitende Beamte etc. .
Direktorium
Staatsform, die 1795 durch die vom Restkonvent beschlossene Verfassung begründet wurde; das
Direktorium war die oberste Regierungsbehörde in Frankreich von 1795 bis 1799 (Staatsstreich
Napoleon Bonapartes am 18. Brumaire des Jahres VIII, 9. 11. 1799); es bestand aus fünf
Mitgliedern, u. a. P. de Barras, L. Carnot und E. Sieyès. Es suchte die bürgerliche Republik gegen
Royalisten und Jakobiner zu sichern. Während des Direktoriums verschäfte sich die
Wirtschaftskrise und damit die soziale not; royalistische umtriebe griffen um sich, im Zuge der
Eroberungskriege entwickelte sich der Nationalismus.
Dritter Stand, französisch Tiers État,
in der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Ständeordnung das Bürgertum, das den dritten Platz
nach Adel und Geistlichkeit einnahm. Zu diesem dritten Stand gehörten auch Tagelöhner und
Bauern. Der dritte Stand war im Vergleich zu den beiden anderen privilegierten Ständen des Adels
und des Klerus benachteiligt und musste alleine für die Steuern aufkommen. Seit der Französischen
Revolution von 1789, an deren Beginn E. Siéyès das bahnbrechende Pamphlet »Was ist der dritte
Stand?« veröffentlichte, erkämpfte sich der dritte Stand die rechtliche Gleichstellung.
Generalstände
Gewählte Vertreter der drei Stände Klerus, Adel und Bürgertum. Die Generalstände, die während
der Zeit des französischen Absolutismus seit 1614 nicht mehr zusammengetreten waren, wurden
1789 zur Lösung der Finanz- und Staatskrise einberufen.
Gesellschaftsvertrag:
Die Lehre vom Gesellschaftsvertrag beinhaltet staatsphilosophische Überlegungen und
Begründungen zur Rechtfertigung eines Gemeinwesens, das die Rechte des Einzelnen
notwendigerweise beschneiden muss. Staat und Naturrecht werden auf die fiktive Erklärung
ungebundener Menschen im vorpolitischen Naturzustand zurückgeführt, die bereit waren, ihre
Rechte einer überpersönlichen Einrichtung, dem Staat, zu übertragen. Bedeutende Vertreter dieser
Lehre waren Thomas Hobbes, John Locke sowie Jean-Jacques Rousseau, dessen Hauptwerk „Du
Contrat social“ der Lehre vom Gesellschaftsvertrag auch ihren Namen gab.
Gewaltenteilung (auch: Gewaltentrennung):
Bedeutende Lehre der politischen Philosophie, die die Trennung staatlicher Gewalt in drei
unabhängige Institutionen als unerlässlich ansieht, um Machtmissbrauch zu verhindern und die
freie Entfaltung des Einzelnen innerhalb eines Rechtsstaats zu sichern. Die Idee der
Gewaltenteilung geht auf John Locke (1632 — 1704) zurück und wurde von Charles de
Montesquieu (1689 — 1755) zu der heute geläufigen Form weiterentwickelt. Der Grundgedanke
der Gewaltenteilung fand seit der US-Verfassung (1787) und der Französischen Revolution (1789)
Eingang in die Verfassungen aller liberaldemokratischen Staaten
Girondịsten
die gemäßigten Republikaner der Französischen Revolution, benannt nach den Abgeordneten aus
dem Département Gironde; zu ihren Führern gehörten J.-M. Roland und A. Condorcet; sie vertraten
das wohlhabende, nationalistische Bürgertum der Provinz. Die Girondisten setzten 1792 die
Kriegserklärung an Österreich und zusammen mit den Jakobinern den Sturz der Monarchie durch.
Im Nationalkonvent verloren sie die Macht an die jakobinische Bergpartei; am 2. 6. 1793 wurde im
Konvent die Ächtung der Girondisten durchgesetzt, die meisten ihrer Abgeordneten wurden
hingerichtet.
Jakobiner
die Mitglieder des wichtigsten politischen Klubs (gegründet Mai 1789) der Französischen
Revolution, benannt nach ihrem Tagungsort, dem ehemaligen Dominikanerkloster Saint-Jacques in
Paris. Seit Mitte 1791 war der Klub Sammelpunkt der radikalen Republikaner, beherrscht zunächst
von den Girondisten, später von den Mitgliedern der Bergpartei. Präsident von April 1793 bis zu
seiner Ermordung im Juli war J. P. Marat, dann M. de Robespierre. Unter Robespierre errichteten
sich die Jakobiner die Diktatur des Wohlfahrtausschusses, der für die Terrorherrschaft
verantwortlich war. Nach Robespierres Sturz wurde der Klub am 11. 11. 1794 geschlossen.
Jakobinermütze
rote Mütze mit überhängendem Zipfel, von den Jakobinern getragen, Symbol der Französischen
Revolution von 1789.
Konstituante
siehe Nationalversammlung
Konstitutionalismus / konstitutionelles System
im weiteren Sinn eine Herrschaftsform, bei der die Staatsgewalt im Rahmen einer Verfassung
(Konstitution) oder grundlegender Gesetze ausgeübt wird. Die Berufung jener, die die Staatsgewalt
ausüben, ihre Amtsbefugnisse und die Dauer ihres Amtes werden in der Verfassung festgelegt;
meist ist die Staatsgewalt an bestimmte Grundrechte des Bürgers gebunden. Im engeren Sinn
bezeichnet der Begriff Konstitutionalismus die Regierungsform der konstitutionellen Monarchie
und der Präsidialdemokratie. Sie wird unterschieden vom Parlamentarismus, der Regierungsform
der parlamentarischen Demokratie. Der Konstitutionalismus wurde in Anlehnung an die
Machtstellung des englischen Parlaments von den Staatsrechtlern des 18. Jahrhunderts (J. Locke,
Montesquieu) theoretisch entwickelt (Gewaltenteilung). Zuerst in England 1689 (»Bill of Rights«),
in den USA 1787/88 (Bundesverfassung), in Frankreich 1789 (Revolution) verwirklicht, wurde der
Konstitutionalismus zum politischen Hauptziel des Liberalismus des 18. und 19.Jh.
Konstitutionelle Monarchie
In einer konstitutionellen Monarchie ist die Macht des Monarchen nicht mehr absolut, also
uneingeschränkt, sondern von der Verfassung geregelt, die Regierung wird aber weiterhin vom
Monarchen und nicht von einer Volksvertretung gelenkt.
Konvent
Bezeichnung für die Französische Nationalversammlung der Jahre 1792-95, die eine
radikaldemokratische Verfassung ausarbeitete, als „Konventsherrschaft“ bis 1794 die Geschicke
Frankreichs bestimmte und deren Ausschüsse, v. a. der Wohlfahrtsausschuss, die Exekutivgewalt
innehatten.
Konsulat
1799-1804, die Regierungsform, in die das Direktorium durch den Staatsstreich des Generals
Bonaparte verwandelt wurde. An der Spitze standen drei Konsuln, mit Bonaparte als ranghöchstem.
Levée en masse
Allgemeines Volksaufgebot erstmals 1793 in Frankreich für die Unverheirateten zwischen 18 und
25 Jahren, durch das die allgemeine Wehrpflicht eingeführt und alle Energien für den
Verteidigungskrieg mobilisiert wurden. Von den Sansculotten vorgeschlagen, vom Konvent am
23.8.1793 beschlossen.
Menschen- und Bürgerrechte
sind die auf die Aufklärung zurückgehenden angeborenen und unantastbaren Rechte jedes Bürgers
ohne Unterschied der Herkunft, Religion und Geschlecht zum Schutz vor staatlichen Übergriffen
und Sicherung der Menschenwürde. Zu ihnen gehören
-
das Recht auf Leben,
-
Glaubens- und Meinungsfreiheit,
-
Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit,
-
Freizügigkeit (Recht einer Person zur freien Wahl des Wohn- und Aufenthaltsortes),
-
persönliche Sicherheit,
-
das Recht auf Eigentum und
-
das Recht auf Widerstand im Fall der Verletzung von Menschenrechten.
Später wurden auch soziale Menschenrechte formuliert, so
-
das Recht auf Arbeit,
-
soziale Sicherheit und Bildung.
In Deutschland wurden die Menschen- und Bürgerrechte erstmals in der Weimarer Verfassung
verbürgt, waren aber außer Kraft zu setzen. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
wurden sie dann als „unverletzliche und unveräußerliche“ Grundrechte aufgenommen. Durch die
UNO wird heute versucht, die Einhaltung der Menschenrechte auch weltweit zu garantieren.
Zur Abgrenzung von Bürgerrecht und Menschenrecht:
Ein Bürgerrecht ist ein gesetzliches Recht, das ein Staat den Mitgliedern seines Staatsvolkes
(seinen Bürgern) zugesteht. Zu den Bürgerrechten in einer Demokratie gehören beispielsweise das
Wahlrecht und alle anderen Grundrechte, die nicht Menschenrechte sind.
Bürgerrechte sind von den Menschenrechten zu unterscheiden, die allen Menschen überall zustehen
(sollten), egal welchem Staat sie angehören oder in welchem sie sich gerade aufhalten.
Anknüpfungspunkt der Bürgerrechte ist die Staatsbürgerschaft und das Bekenntnis zu einem
Gemeinwesen, um an dessen Gestaltung teilzunehmen (beispielsweise Wahlen auf Kommunaloder Staatsebene, oder Meinungsfreiheit). Anknüpfungspunkt der Menschenrechte ist das MenschSein selbst - kraft Mensch-Seins kommen jedem Mensch Rechte zu, die nicht von einer
Staatsbürgerschaft abhängen (beispielsweise Recht auf Leben, oder das Recht auf Freiheit).
Nationalkonvent
Die nach dem Sturm auf die Tuilerien am 10.8.1792 und der Selbstauflösung des Gesetzgebenden
Versammlung nach allgemeinem Wahlrecht gewählte Volksvertretung, die in ihrer 1. Sitzung am
21.9.1792 das Königtum in Frankreich als für immer abgeschafft erklärte und eine republikanische
Verfassung ausarbeitete. Siehe auch Nationalversammlung.
Nationalversammlung
es gilt zu unterscheiden:
1. die Konstituante oder Verfassungsgebende Versammlung 1789-1791, aus den Generalständen
hervorgegangen,
2. die Legislative oder Gesetzgebende Versammlung 1792-1795,
3. der Nationalkonvent, gleichbedeutend mit Konvent 1792-1795
Parlamentarische Monarchie
Seit dem 19. Jahrhundert entwickelte Staatsform, in der die Regierung dem Parlament
verantwortlich ist, das die legislative Macht besitzt. Die monarchische Staatsspitze hat nur noch
repräsentative Aufgaben, wie z.B. in England, Niederlande, Schweden.
Privilegien
Sonder- und Vorrechte durch die bestimmte Gruppen oder Personen gegenüber anderen begünstigt
werden. In der Ständegesellschaft des Ancien Regime gab es das Steuer-, Jagd- und
Offiziersprivileg für den I .und II Stand, die sich dadurch zum III. Stand abgrenzten.
Revolution
Das spätlateinische revolutio (die Umdrehung) wurde seit dem 18.Jahrhundert für einen
tiefgreifenden, meist gewaltsamen Umsturz der bestehenden politischen, sozialen, wirtschaftlichen
Ordnung gebraucht. Musterbeispiel wurde die Französische Revolution, die man als bürgerliche
Revolution bezeichnet, weil das Bürgertum sich die politische Teilhabe erkämpfte
Sansculotten („ohne Kniebundhosen“)
ursprünglich in der Französischen Revolution Spottname für die Republikaner, weil sie im
Gegensatz zur aristokratischen Mode keine Kniehosen (Culottes), sondern lange Hosen (Pantalons)
trugen; später gleichbedeutend mit den Republikanern aus dem Kleinbürgertum. Es sind
Handwerker, Arbeiter und Gesellen kleine Geschäftsleute, deren soziale Lage sich durch die erste
Phase der Französischen Revolution nicht geändert hat.
Schreckensherrschaft (la terreur)
Vom 17.9.1793 bis zum Sturz Robbespierres am 27.7.1794, gekennzeichnet durch die
diktatorische Gewalt des Wohlfahrtsausschusses und einem gnadenlosen Terror gegen wirkliche
und angebliche Gegner der Republik. Höhepunkt: Juni-Juli 1794 mit 1400 Hinrichtungen.
Hintergrund: die Konter- bzw. Gegenrevolution im Innern.
Stand
abgeschlossene gesellschaftliche Großgruppe in einer hierarchisch gegliederten Gesellschaft, die
sich durch ihre Abstammung, durch ihrer Rechte und Pflichten und durch ihre gesellschaftliche
Funktion und ihre Lebensführung von anderen Ständen abgrenzt.
Terror (siehe Schreckensherrschaft)
Terror, weißer
Terror, der 1795 nach dem Sturz Robbespierres in vielen Städten, vor allem in Paris, von
königstreuen Jugendbanden, die sich an Jakobinern und Sansculotten rächen wollten, ausgeübt
wurde. Zweite Welle 1815, nach dem Sturz Napoleons.
Verfassung (auch Konstitution)
Die Gesamtheit der Gesetze und Regeln, in der die Grundordnung eines Staatswesens und die
Machtverteilung der verschiedenen Institutionen und Organe festgelegt ist. Der moderne
Verfassungsstaat versteht sich als Rechtsstaat, der alle Entscheidungsträger und die gesamte
staatliche Gewalt an die Verfassung bindet und ihr unterwirft. Kernbestandteile einer liberalen
Verfassung sind die Verankerung der Menschenrechte, die durchgängige Beachtung des Prinzips
der Gewaltenteilung und der Volkssouveränität.
Veto(recht)
das Recht eines Einzelnen, einer Behörde oder Körperschaft, durch Einspruch einen Beschluss zu
verhindern oder unwirksam zu machen (absolutes Veto) oder aufzuschieben (suspensives Veto).
In Deutschland hat der Bundesrat gegenüber Gesetzesbeschlüssen des Bundestags im Regelfall ein
aufschiebendes Veto, bei Zustimmungsgesetzen ein absolutes Veto (Artikel 77 GG). Im UNSicherheitsrat besitzen die fünf ständigen Mitglieder ein absolutes Veto.
Volkssouveränität/Souveränität bezeichnet die höchste Gewalt im Staat. Der Souverän ist der
Inhaber der Staatsgewalt. Souverän kann der Fürst sein, eine privilegierte Gruppe (z.B. der Adel)
oder das Volk. Die Volkssouveränität ist die theoretische Grundlage der Demokratie; sie ist das
Grundprinzip der Legitimation demokratischer Herrschaft, nach dem alle Staatsgewalt vom Volke
ausgeht. Die Ausübung von Herrschaft ist an die Zustimmung des Volkes durch direkte
Mitwirkung (Plebiszit) oder durch Wahlen gebunden. Die Volkssouveränität setzte sich in der
Amerikanischen und Französischen Revolution als revolutionäres Prinzip gegen die absolute
Monarchie durch. Sie wird durch die Geltung der Menschen- und Bürgerrechte
eingeschränkt.
Wohlfahrtsausschuss, französisch Comité de Salut Public
Vom Konvent am 6.4.1793 zwecks Überwachung der Verwaltung und zur Ergreifung dringender
Maßnahmen der inneren und äußeren Verteidigung geschaffen. Unter der Führung Robespierres
entwickelte er sich zu der obersten revolutionären Regierungsgewalt.
Zensuswahlsystem
Ein Wahlrecht, das an eine Mindeststeuerleistung gebunden ist, mit der Unterscheidung zwischen
Aktiv- und Passivbürgern, so wie in der Verfassung für die konstitutionelle Monarchie 1791 und in
der Direktorialverfassung 1795. Hingegen verlieh die vom Konvent beschlossene republikanische
Verfassung allen Bürgern das gleiche Wahlrecht, so wie auch der Konvent selbst bereits nach
diesem Wahlrecht gewählt wurde.
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