Geschichtliche Fach- und Grundbegriffe der Jahrgangsstufe 12, 1. Halbjahr– im Rahmen des schulinternen Curriculums verbindlich für den Unterricht, Leistungskontrollen und die Abiturprüfungsvorbereitung Stand: 08-2012 Liebe Schülerinnen und Schüler, hier findet Ihr eine Liste historische Fachbegriffe des 1. Halbjahres in der 12. Jahrgangsstufe Alle aufgeführten Fachterminini können im Unterricht thematisiert werden und sind für das Verständnis und die Darstellung historischer Sachverhalte und Entwicklungen von großem Nutzen. Die hier aufgeführten Begriffe und ihre Bedeutung sind nach Ihrer Behandlung im Unterricht und in Leistungskontrollen verbindlich. Jahrgang 12.2 Absolute Monarchie In dieser Form besitzt der Monarch dem Anspruch nach die alleinige und uneingeschränkte Staatsgewalt Der Monarch ist „legibus solutus“ (lateinisch für „von den Gesetzen losgelöst“), das bedeutet, dass er den Gesetzen, die er selbst erlässt, nicht untersteht. Das bekannteste Beispiel für den Anspruch auf absolute Herrschaft des Monarchen ist der Sonnenkönig Ludwig XIV., dessen Selbstverständnis „L’État, c’est moi“ (zu deutsch„Der Staat, das bin ich“) als geradezu beispielhaft für diese Entwicklung angesehen werden kann. Ancien Régime [französisch, »alte Regierungsform«] Bezeichnung für das absolutistisch regierte Frankreich vor 1789; allgemein die politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse im Europa des 17./18. Jahrhunderts, besonders der privilegierten Adelswelt. Aufklärung Philosophische Bewegung des 17. und 18. Jahrhunderts, die vor allem eine Geisteshaltung anstrebt, die auf Verstand, Vernunft und Toleranz basiert und abzielt sowie Traditionen und traditionelle Herrschaftsansprüche (auch der Religion und Kirche) kritisch hinterfragt. Code Civil (frz. = bürgerliches Gesetzbuch, auch: Code Napoléon): Das einheitliche bürgerliche Recht, das Napoleon 1804 in Frankreich einführte, beinhaltete viele Errungenschaften der Revolution und wurde für Gesetzbücher in ganz Europa vorbildlich Bourgeoisie übersetzt: Besitzbürger, Gruppe wohlhabender Bürger innerhalb des Dritten Standes und Bürgertums: Manufakturbesitzer, Kapitalbesitzer, Unternehmer, Bankiers etc. Bergpartei französisch Montagne, in der Französischen Revolution im Gegensatz zu den Girondisten die radikalste Gruppe des Konvents (1792-95), benannt nach ihren Sitzen auf den höher gelegenen Bänken. Führende Mitglieder (Montagnards) waren Danton, Marat und Robespierre Bildungsbürger Untergruppe des Bürgertums und einflussreiche Gesellschaftsschicht, die sich durch Bildung und Engagement für den Staat auszeichnet. Akademiker und freie Beruf waren besonders stark vertreten: Rechtsanwälte, Ärzte, Professoren, Apotheker, leitende Beamte etc. . Direktorium Staatsform, die 1795 durch die vom Restkonvent beschlossene Verfassung begründet wurde; das Direktorium war die oberste Regierungsbehörde in Frankreich von 1795 bis 1799 (Staatsstreich Napoleon Bonapartes am 18. Brumaire des Jahres VIII, 9. 11. 1799); es bestand aus fünf Mitgliedern, u. a. P. de Barras, L. Carnot und E. Sieyès. Es suchte die bürgerliche Republik gegen Royalisten und Jakobiner zu sichern. Während des Direktoriums verschäfte sich die Wirtschaftskrise und damit die soziale not; royalistische umtriebe griffen um sich, im Zuge der Eroberungskriege entwickelte sich der Nationalismus. Dritter Stand, französisch Tiers État, in der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Ständeordnung das Bürgertum, das den dritten Platz nach Adel und Geistlichkeit einnahm. Zu diesem dritten Stand gehörten auch Tagelöhner und Bauern. Der dritte Stand war im Vergleich zu den beiden anderen privilegierten Ständen des Adels und des Klerus benachteiligt und musste alleine für die Steuern aufkommen. Seit der Französischen Revolution von 1789, an deren Beginn E. Siéyès das bahnbrechende Pamphlet »Was ist der dritte Stand?« veröffentlichte, erkämpfte sich der dritte Stand die rechtliche Gleichstellung. Generalstände Gewählte Vertreter der drei Stände Klerus, Adel und Bürgertum. Die Generalstände, die während der Zeit des französischen Absolutismus seit 1614 nicht mehr zusammengetreten waren, wurden 1789 zur Lösung der Finanz- und Staatskrise einberufen. Gesellschaftsvertrag: Die Lehre vom Gesellschaftsvertrag beinhaltet staatsphilosophische Überlegungen und Begründungen zur Rechtfertigung eines Gemeinwesens, das die Rechte des Einzelnen notwendigerweise beschneiden muss. Staat und Naturrecht werden auf die fiktive Erklärung ungebundener Menschen im vorpolitischen Naturzustand zurückgeführt, die bereit waren, ihre Rechte einer überpersönlichen Einrichtung, dem Staat, zu übertragen. Bedeutende Vertreter dieser Lehre waren Thomas Hobbes, John Locke sowie Jean-Jacques Rousseau, dessen Hauptwerk „Du Contrat social“ der Lehre vom Gesellschaftsvertrag auch ihren Namen gab. Gewaltenteilung (auch: Gewaltentrennung): Bedeutende Lehre der politischen Philosophie, die die Trennung staatlicher Gewalt in drei unabhängige Institutionen als unerlässlich ansieht, um Machtmissbrauch zu verhindern und die freie Entfaltung des Einzelnen innerhalb eines Rechtsstaats zu sichern. Die Idee der Gewaltenteilung geht auf John Locke (1632 — 1704) zurück und wurde von Charles de Montesquieu (1689 — 1755) zu der heute geläufigen Form weiterentwickelt. Der Grundgedanke der Gewaltenteilung fand seit der US-Verfassung (1787) und der Französischen Revolution (1789) Eingang in die Verfassungen aller liberaldemokratischen Staaten Girondịsten die gemäßigten Republikaner der Französischen Revolution, benannt nach den Abgeordneten aus dem Département Gironde; zu ihren Führern gehörten J.-M. Roland und A. Condorcet; sie vertraten das wohlhabende, nationalistische Bürgertum der Provinz. Die Girondisten setzten 1792 die Kriegserklärung an Österreich und zusammen mit den Jakobinern den Sturz der Monarchie durch. Im Nationalkonvent verloren sie die Macht an die jakobinische Bergpartei; am 2. 6. 1793 wurde im Konvent die Ächtung der Girondisten durchgesetzt, die meisten ihrer Abgeordneten wurden hingerichtet. Jakobiner die Mitglieder des wichtigsten politischen Klubs (gegründet Mai 1789) der Französischen Revolution, benannt nach ihrem Tagungsort, dem ehemaligen Dominikanerkloster Saint-Jacques in Paris. Seit Mitte 1791 war der Klub Sammelpunkt der radikalen Republikaner, beherrscht zunächst von den Girondisten, später von den Mitgliedern der Bergpartei. Präsident von April 1793 bis zu seiner Ermordung im Juli war J. P. Marat, dann M. de Robespierre. Unter Robespierre errichteten sich die Jakobiner die Diktatur des Wohlfahrtausschusses, der für die Terrorherrschaft verantwortlich war. Nach Robespierres Sturz wurde der Klub am 11. 11. 1794 geschlossen. Jakobinermütze rote Mütze mit überhängendem Zipfel, von den Jakobinern getragen, Symbol der Französischen Revolution von 1789. Konstituante siehe Nationalversammlung Konstitutionalismus / konstitutionelles System im weiteren Sinn eine Herrschaftsform, bei der die Staatsgewalt im Rahmen einer Verfassung (Konstitution) oder grundlegender Gesetze ausgeübt wird. Die Berufung jener, die die Staatsgewalt ausüben, ihre Amtsbefugnisse und die Dauer ihres Amtes werden in der Verfassung festgelegt; meist ist die Staatsgewalt an bestimmte Grundrechte des Bürgers gebunden. Im engeren Sinn bezeichnet der Begriff Konstitutionalismus die Regierungsform der konstitutionellen Monarchie und der Präsidialdemokratie. Sie wird unterschieden vom Parlamentarismus, der Regierungsform der parlamentarischen Demokratie. Der Konstitutionalismus wurde in Anlehnung an die Machtstellung des englischen Parlaments von den Staatsrechtlern des 18. Jahrhunderts (J. Locke, Montesquieu) theoretisch entwickelt (Gewaltenteilung). Zuerst in England 1689 (»Bill of Rights«), in den USA 1787/88 (Bundesverfassung), in Frankreich 1789 (Revolution) verwirklicht, wurde der Konstitutionalismus zum politischen Hauptziel des Liberalismus des 18. und 19.Jh. Konstitutionelle Monarchie In einer konstitutionellen Monarchie ist die Macht des Monarchen nicht mehr absolut, also uneingeschränkt, sondern von der Verfassung geregelt, die Regierung wird aber weiterhin vom Monarchen und nicht von einer Volksvertretung gelenkt. Konvent Bezeichnung für die Französische Nationalversammlung der Jahre 1792-95, die eine radikaldemokratische Verfassung ausarbeitete, als „Konventsherrschaft“ bis 1794 die Geschicke Frankreichs bestimmte und deren Ausschüsse, v. a. der Wohlfahrtsausschuss, die Exekutivgewalt innehatten. Konsulat 1799-1804, die Regierungsform, in die das Direktorium durch den Staatsstreich des Generals Bonaparte verwandelt wurde. An der Spitze standen drei Konsuln, mit Bonaparte als ranghöchstem. Levée en masse Allgemeines Volksaufgebot erstmals 1793 in Frankreich für die Unverheirateten zwischen 18 und 25 Jahren, durch das die allgemeine Wehrpflicht eingeführt und alle Energien für den Verteidigungskrieg mobilisiert wurden. Von den Sansculotten vorgeschlagen, vom Konvent am 23.8.1793 beschlossen. Menschen- und Bürgerrechte sind die auf die Aufklärung zurückgehenden angeborenen und unantastbaren Rechte jedes Bürgers ohne Unterschied der Herkunft, Religion und Geschlecht zum Schutz vor staatlichen Übergriffen und Sicherung der Menschenwürde. Zu ihnen gehören - das Recht auf Leben, - Glaubens- und Meinungsfreiheit, - Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, - Freizügigkeit (Recht einer Person zur freien Wahl des Wohn- und Aufenthaltsortes), - persönliche Sicherheit, - das Recht auf Eigentum und - das Recht auf Widerstand im Fall der Verletzung von Menschenrechten. Später wurden auch soziale Menschenrechte formuliert, so - das Recht auf Arbeit, - soziale Sicherheit und Bildung. In Deutschland wurden die Menschen- und Bürgerrechte erstmals in der Weimarer Verfassung verbürgt, waren aber außer Kraft zu setzen. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurden sie dann als „unverletzliche und unveräußerliche“ Grundrechte aufgenommen. Durch die UNO wird heute versucht, die Einhaltung der Menschenrechte auch weltweit zu garantieren. Zur Abgrenzung von Bürgerrecht und Menschenrecht: Ein Bürgerrecht ist ein gesetzliches Recht, das ein Staat den Mitgliedern seines Staatsvolkes (seinen Bürgern) zugesteht. Zu den Bürgerrechten in einer Demokratie gehören beispielsweise das Wahlrecht und alle anderen Grundrechte, die nicht Menschenrechte sind. Bürgerrechte sind von den Menschenrechten zu unterscheiden, die allen Menschen überall zustehen (sollten), egal welchem Staat sie angehören oder in welchem sie sich gerade aufhalten. Anknüpfungspunkt der Bürgerrechte ist die Staatsbürgerschaft und das Bekenntnis zu einem Gemeinwesen, um an dessen Gestaltung teilzunehmen (beispielsweise Wahlen auf Kommunaloder Staatsebene, oder Meinungsfreiheit). Anknüpfungspunkt der Menschenrechte ist das MenschSein selbst - kraft Mensch-Seins kommen jedem Mensch Rechte zu, die nicht von einer Staatsbürgerschaft abhängen (beispielsweise Recht auf Leben, oder das Recht auf Freiheit). Nationalkonvent Die nach dem Sturm auf die Tuilerien am 10.8.1792 und der Selbstauflösung des Gesetzgebenden Versammlung nach allgemeinem Wahlrecht gewählte Volksvertretung, die in ihrer 1. Sitzung am 21.9.1792 das Königtum in Frankreich als für immer abgeschafft erklärte und eine republikanische Verfassung ausarbeitete. Siehe auch Nationalversammlung. Nationalversammlung es gilt zu unterscheiden: 1. die Konstituante oder Verfassungsgebende Versammlung 1789-1791, aus den Generalständen hervorgegangen, 2. die Legislative oder Gesetzgebende Versammlung 1792-1795, 3. der Nationalkonvent, gleichbedeutend mit Konvent 1792-1795 Parlamentarische Monarchie Seit dem 19. Jahrhundert entwickelte Staatsform, in der die Regierung dem Parlament verantwortlich ist, das die legislative Macht besitzt. Die monarchische Staatsspitze hat nur noch repräsentative Aufgaben, wie z.B. in England, Niederlande, Schweden. Privilegien Sonder- und Vorrechte durch die bestimmte Gruppen oder Personen gegenüber anderen begünstigt werden. In der Ständegesellschaft des Ancien Regime gab es das Steuer-, Jagd- und Offiziersprivileg für den I .und II Stand, die sich dadurch zum III. Stand abgrenzten. Revolution Das spätlateinische revolutio (die Umdrehung) wurde seit dem 18.Jahrhundert für einen tiefgreifenden, meist gewaltsamen Umsturz der bestehenden politischen, sozialen, wirtschaftlichen Ordnung gebraucht. Musterbeispiel wurde die Französische Revolution, die man als bürgerliche Revolution bezeichnet, weil das Bürgertum sich die politische Teilhabe erkämpfte Sansculotten („ohne Kniebundhosen“) ursprünglich in der Französischen Revolution Spottname für die Republikaner, weil sie im Gegensatz zur aristokratischen Mode keine Kniehosen (Culottes), sondern lange Hosen (Pantalons) trugen; später gleichbedeutend mit den Republikanern aus dem Kleinbürgertum. Es sind Handwerker, Arbeiter und Gesellen kleine Geschäftsleute, deren soziale Lage sich durch die erste Phase der Französischen Revolution nicht geändert hat. Schreckensherrschaft (la terreur) Vom 17.9.1793 bis zum Sturz Robbespierres am 27.7.1794, gekennzeichnet durch die diktatorische Gewalt des Wohlfahrtsausschusses und einem gnadenlosen Terror gegen wirkliche und angebliche Gegner der Republik. Höhepunkt: Juni-Juli 1794 mit 1400 Hinrichtungen. Hintergrund: die Konter- bzw. Gegenrevolution im Innern. Stand abgeschlossene gesellschaftliche Großgruppe in einer hierarchisch gegliederten Gesellschaft, die sich durch ihre Abstammung, durch ihrer Rechte und Pflichten und durch ihre gesellschaftliche Funktion und ihre Lebensführung von anderen Ständen abgrenzt. Terror (siehe Schreckensherrschaft) Terror, weißer Terror, der 1795 nach dem Sturz Robbespierres in vielen Städten, vor allem in Paris, von königstreuen Jugendbanden, die sich an Jakobinern und Sansculotten rächen wollten, ausgeübt wurde. Zweite Welle 1815, nach dem Sturz Napoleons. Verfassung (auch Konstitution) Die Gesamtheit der Gesetze und Regeln, in der die Grundordnung eines Staatswesens und die Machtverteilung der verschiedenen Institutionen und Organe festgelegt ist. Der moderne Verfassungsstaat versteht sich als Rechtsstaat, der alle Entscheidungsträger und die gesamte staatliche Gewalt an die Verfassung bindet und ihr unterwirft. Kernbestandteile einer liberalen Verfassung sind die Verankerung der Menschenrechte, die durchgängige Beachtung des Prinzips der Gewaltenteilung und der Volkssouveränität. Veto(recht) das Recht eines Einzelnen, einer Behörde oder Körperschaft, durch Einspruch einen Beschluss zu verhindern oder unwirksam zu machen (absolutes Veto) oder aufzuschieben (suspensives Veto). In Deutschland hat der Bundesrat gegenüber Gesetzesbeschlüssen des Bundestags im Regelfall ein aufschiebendes Veto, bei Zustimmungsgesetzen ein absolutes Veto (Artikel 77 GG). Im UNSicherheitsrat besitzen die fünf ständigen Mitglieder ein absolutes Veto. Volkssouveränität/Souveränität bezeichnet die höchste Gewalt im Staat. Der Souverän ist der Inhaber der Staatsgewalt. Souverän kann der Fürst sein, eine privilegierte Gruppe (z.B. der Adel) oder das Volk. Die Volkssouveränität ist die theoretische Grundlage der Demokratie; sie ist das Grundprinzip der Legitimation demokratischer Herrschaft, nach dem alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Die Ausübung von Herrschaft ist an die Zustimmung des Volkes durch direkte Mitwirkung (Plebiszit) oder durch Wahlen gebunden. Die Volkssouveränität setzte sich in der Amerikanischen und Französischen Revolution als revolutionäres Prinzip gegen die absolute Monarchie durch. Sie wird durch die Geltung der Menschen- und Bürgerrechte eingeschränkt. Wohlfahrtsausschuss, französisch Comité de Salut Public Vom Konvent am 6.4.1793 zwecks Überwachung der Verwaltung und zur Ergreifung dringender Maßnahmen der inneren und äußeren Verteidigung geschaffen. Unter der Führung Robespierres entwickelte er sich zu der obersten revolutionären Regierungsgewalt. Zensuswahlsystem Ein Wahlrecht, das an eine Mindeststeuerleistung gebunden ist, mit der Unterscheidung zwischen Aktiv- und Passivbürgern, so wie in der Verfassung für die konstitutionelle Monarchie 1791 und in der Direktorialverfassung 1795. Hingegen verlieh die vom Konvent beschlossene republikanische Verfassung allen Bürgern das gleiche Wahlrecht, so wie auch der Konvent selbst bereits nach diesem Wahlrecht gewählt wurde.