Antikorruptionsrichtlinie für Microsoft-Vertreter Microsoft Corporation, ihre weltweiten Niederlassungen und Joint-Ventures („Microsoft“) verlangen von ihren Channel-Partnern (z. B. Handelspartner, Software Advisor, Originalgerätehersteller (OEM) und Distributoren), Lieferanten, Händlern, Beratern, Lobbyisten und jeglichen Vertretern Dritter (zusammen „Microsoft-Vertreter“), dass sie diese Richtlinie einhalten. Microsoft untersagt die Bestechung von Amtsträgern sowie die Zahlung von Bestechungsgeldern jeder Art, unabhängig davon, ob sie im Rahmen von Geschäften mit Amtsträgern oder Privatpersonen erfolgen. Microsoft verpflichtet sich zur Einhaltung der Verhaltensstandards, die im United States Foreign Corrupt Practices Act („FCPA“) und den anwendbaren Antikorruptions- und Antigeldwäschegesetzen der Länder/Regionen, in denen Microsoft tätig ist, festgelegt sind. Microsoft-Vertreter sind unter keinen Umständen berechtigt, Dritten, mit denen Microsoft Geschäftsbeziehungen unterhält (unabhängig davon, ob es sich um Amtsträger oder Privatpersonen handelt), Bestechungsgelder oder sonstige geldwerte Vorteile zu gewähren oder anzubieten, um unangemessene Vorteile oder Beeinflussungen zu erzielen. Einhaltung von Antikorruptionsgesetzen: Jeder Microsoft-Vertreter ist angewiesen, gemäß den höchsten ethischen Standards zu handeln und sich an alle anwendbaren Antikorruptionsgesetze zu halten, einschließlich des Foreign Corrupt Practices Act der USA („FCPA“). Microsoft-Vertreter sind nicht berechtigt, direkt oder indirekt die Gewährung von geldwerten Vorteilen an Amtsträger zuzusagen, zu autorisieren oder anzubieten (einschließlich Geschenke, Reisen, Bewirtungskosten, Spenden für wohltätige Zwecke oder Beschäftigung), um damit jegliche Handlungen oder Entscheidungen besagter Amtsträger zum Zwecke der Förderung der Geschäftsinteressen von Microsoft in jeglicher Hinsicht auf unzulässige Art und Weise zu beeinflussen, oder auf andere Art und Weise die Geschäftsinteressen von Microsoft zu fördern. („Amtsträger“ wird nachstehend definiert.) Verbot von Beschleunigungszahlungen. Eine Beschleunigungszahlung ist eine geringfügige Zahlung zur Sicherung oder Förderung einer routinemäßigen, behördlichen Aktivität eines Amtsträgers. Microsoft untersagt die Zahlung von Bestechungsgeldern jeglicher Art, einschließlich Beschleunigungszahlungen. Sorgfaltspflicht der Vertreter. Microsoft führt angemessene Überprüfungen der Microsoft-Vertreter durch. Microsoft-Vertreter sind verpflichtet, die Prozesse von Microsoft bezüglich dieser Überprüfungen zu befolgen. Microsoft schätzt das Verständnis und die Kooperation der Vertreter bei der fristgerechten Bereitstellung wahrheitsgemäßer und vollständiger Informationen und Antworten im Rahmen der Überprüfungsprozesse von Microsoft. Geldwäscheverbot: Microsoft-Vertretern ist es untersagt, ihre Beziehung zu Microsoft zu nutzen, um die Quellen illegal erhaltener Geldmittel zu verschleiern, oder dies zu versuchen. Aufzeichnungen und Berichte: Vertreter sind verpflichtet, Zahlungen und andere Vergütungen in ihren Geschäftsbüchern, Berichten und Konten zeitnah und in einem angemessenen Detaillierungsgrad aufzuzeichnen. Das Einrichten geheimer oder nicht verzeichneter Konten zu jeglichem Zwecke ist untersagt. Falsche, irreführende, unvollständige, ungenaue oder fiktive Angaben in Geschäftsbüchern und Berichten sind untersagt. Privates Vermögen darf nicht zu Zwecken bzw. in einer Art verwendet werden, welche von dieser Richtlinie oder anderen Microsoft-Richtlinien untersagt werden. Keine Vergeltung: Microsoft erlaubt keinerlei Vergeltungsmaßnahmen gegen eine Person, die in gutem Glauben einen möglichen Verstoß gegen diese Richtlinie gemeldet oder sich geweigert hat, an Aktivitäten teilzunehmen, die gegen diese Richtlinie verstoßen. Durchsetzung der Richtlinie: Zusätzlich zu den Rechten und Ansprüchen, die sich aus den geltenden Verträgen ergeben, kann Microsoft, Vertreter, die gegen diese Richtlinie verstoßen, den US-amerikanischen Behörden oder den Behörden anderer Länder zum Zwecke der Strafverfolgung oder anderen rechtlichen Maßnahmen melden, oder gerichtlich Schadensersatz geltend machen. Berichterstattung: Zusätzlich zur Kenntnisnahme dieser Richtlinie können Vertreter sich mit Fragen oder Anfragen um weitere Informationen oder Empfehlungen an die E-Mail-Adresse für Antikorruption ([email protected]) oder für angemessenes Geschäftsgebaren ([email protected]) wenden. Jeglicher Verdacht auf Gesetzesverstöße oder Verstöße gegen diese Richtlinie sollte außerdem über einen der nachfolgenden Wege der Rechtsabteilung gemeldet werden: Über die Microsoft Business Conduct Hotline (Microsoft-Hotline zum Thema Geschäftsgebaren): (877) 320-MSFT innerhalb der USA; bei Anrufen von außerhalb der USA muss zunächst eine internationale Vermittlungsstelle angerufen und gebeten werden, ein R-Gespräch mit der Nummer 1-704-540-0139 herzustellen. Die Microsoft Business Conduct Line ist eine spezielle, gebührenfreie Hotline, die rund um die Uhr erreichbar ist. Über das Microsoft-E-Mail-System oder das Webtool: [email protected] oder www.MicrosoftIntegrity.com Per Post oder Fax an den Director of Compliance der Microsoft Corporation: Richten Sie Ihren Brief an die folgende Adresse: Office of Legal Compliance One Microsoft Way Redmond, WA 98052, Wenn Sie ein Fax schicken möchten, verwenden Sie die folgende Nummer: +1 (425) 708-7177 Amtsträger: „Amtsträger“ bezeichnet die folgenden Personen: (i) Mitarbeiter von Regierungsstellen oder -abteilungen, einschließlich Beamten, (ii) Privatpersonen, die im Namen einer Regierungsstelle handeln, auch wenn es sich um eine zeitliche befristete Aktivität handelt, (iii) Amtsträger und Mitarbeiter von Unternehmen, die sich im Besitz der Regierung befinden oder von ihr geführt werden, (iv) Kandidaten für politische Ämter, (v) Vertreter politischer Parteien, und (vi) Amtsträger, Mitarbeiter und Vertreter öffentlicher internationaler Organisationen, wie z.B. der Weltbank und der UN. MicrosoftVertreter sollten sich darüber bewusst sein, dass in einigen Ländern und Branchen eine Einzelperson, die scheinbar für ein Privatunternehmen arbeitet, möglicherweise als Amtsträger betrachtet wird.